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DE102018102726B4 - Deckelement für eine Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung, Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung und Verfahren zum Herstellen eines Deckelementes - Google Patents

Deckelement für eine Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung, Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung und Verfahren zum Herstellen eines Deckelementes Download PDF

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DE102018102726B4
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Abstract

Deckelement für eine insbesondere elektrische Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung, welches Deckelement (20; 70) eine lichtundurchlässige Strukturschicht (34) umfasst, in der zur Erzeugung einer von einem Benutzer erkennbaren Kennzeichnung (38) mindestens eine Aussparung (36) gebildet ist, und eine die Strukturschicht (34) auf einer dem Benutzer zugewandten Seite überdeckende lichtdurchlässige Deckschicht (48), wobei das Deckelement (20; 70) eine die Strukturschicht (34) auf einer dem Benutzer zugewandten Seite überdeckende lichtdurchlässige Farbschicht (42) umfasst, die im Verhältnis zur Deckschicht (48) unterschiedliche Transmissionseigenschaften für sichtbares Licht (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelement (70) eine lichtdurchlässige Zwischenschicht (72) umfasst, die zwischen der Strukturschicht (34) und der Farbschicht (42) angeordnet ist, wobei die Zwischenschicht (72) eine Glättungsschicht ist oder bildet.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Deckelement für eine insbesondere elektrische Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung, welches Deckelement eine lichtundurchlässige Strukturschicht umfasst, in der zur Erzeugung einer von einem Benutzer erkennbaren Kennzeichnung mindestens eine Aussparung gebildet ist, und eine die Strukturschicht auf einer dem Benutzer zugewandten Seite überdeckende lichtdurchlässige Deckschicht, wobei das Deckelement eine die Strukturschicht auf einer dem Benutzer zugewandten Seite überdeckende lichtdurchlässige Farbschicht umfasst, die im Verhältnis zur Deckschicht unterschiedliche Transmissionseigenschaften für sichtbares Licht aufweist.
  • Außerdem betrifft die vorliegende Erfindung eine insbesondere elektrische Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung mit einem Deckelement.
  • Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen eines Deckelementes.
  • Es sind elektrische Betätigungseinrichtungen mit einem Betätigungselement bekannt, das dem Benutzer zugewandt ein Deckelement der eingangs genannten Art umfasst. Die Betätigungseinrichtung ist zum Beispiel ein elektrischer Schalter, insbesondere für ein Kraftfahrzeug. Der Schalter weist beispielsweise ein Gehäuse und eine darin aufgenommene elektrische Schalteinrichtung auf. Das das Deckelement umfassende Betätigungselement ist am Gehäuse für einen Benutzer betätigbar angeordnet, um auf die Schalteinrichtung einzuwirken und die Betätigung eines Betätigungssignals für eine Funktionseinrichtung auszulösen, beispielsweise eines Kraftfahrzeuges. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf elektrische Betätigungseinrichtungen für den Kraftfahrzeugbereich beschränkt, sondern eignet sich insbesondere auch für den Einsatz bei Anzeigeeinrichtungen innerhalb und außerhalb des Kraftfahrzeugbereichs.
  • Im Kraftfahrzeugbereich ist der Einsatz von Deckelementen für elektrische Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in sogenannter „Klavierlack“-Optik bekannt. Dabei ist auf einem Trägerteil eine lichtundurchlässige Strukturschicht aufgebracht, deren Aussparungen auf dem Trägerteil eine für den Benutzer erkennbare Kennzeichnung definieren. Die Kennzeichnung umfasst beispielsweise ein Piktogramm oder mindestens ein alphanumerisches Zeichen. Die Strukturschicht besteht aus schwarzem Lack, der von einer hochtransparenten Deckschicht mit bevorzugt hohem Glanzgrad überzogen ist. Über den Schutz der Strukturschicht hinaus kann mit der Deckschicht eine hochwertige Anmutung des Deckelementes und der Betätigungseinrichtung erzielt werden.
  • Es ist ferner bekannt, unter Einsatz von transparenten Folien einen sogenannten „Paneleffekt“ bei Deckelementen zu erzielen, die für Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtungen zum Einsatz kommen. Dabei wird die Deckschicht durch eine glatte und transparente Folie gebildet, an deren dem Benutzer abgewandten Unterseite die lichtundurchlässige Strukturschicht zum Beispiel mittels Siebdruck aufgebracht wird. Unterhalb der Strukturschicht kann eine transparente Trägerschicht vorgesehen sein. Erst bei Hinterleuchtung wird die Kennzeichnung an der Folie sichtbar, die ohne Hinterleuchtung einheitlich schwarz bleibt. Die Handhabung der Folie erweist sich als schwierig, so dass die Herstellung von Deckelementen mit Paneleffekt teuer ist. Hinsichtlich der Formgebung der Bauteile unterliegt der Einsatz der Folie erheblichen Einschränkungen.
  • Gattungsgemäße Deckelemente sind in der JP 2000-213966 A und in der DE 10 2005 032 717 B3 beschrieben.
  • Weitere Ausführungsformen von Deckelementen für Betätigungs- oder Anzeigeeinrichtungen sind in der DE 103 39 842 A1 , der DE 10 2015 220 853 A1 und in der DE 10 2006 055 971 A1 beschrieben.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Deckelement der eingangs genannten Art und eine Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung mit einem derartigen Deckelement mit vielseitigerer Einsatzmöglichkeit und verbesserter optischer Wahrnehmung bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Deckelement erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Deckelement eine lichtdurchlässige Zwischenschicht umfasst, die zwischen der Strukturschicht und der Farbschicht angeordnet ist, wobei die Zwischenschicht eine Glättungsschicht ist oder bildet.
  • Die Erfindung ermöglicht es, Deckelemente mit sogenanntem Paneleffekt einerseits und mit besonders plastischer Tiefenwirkung der Kennzeichnung andererseits gleichermaßen auf technisch einfache Weise bereitzustellen. Das Vorsehen der zusätzlichen Farbschicht bietet zum Beispiel die Möglichkeit, technisch einfach und vielseitig Deckelemente beliebiger Farbe bereitzustellen, man ist anders als bei der „Klavierlack“- oder Folien-Technologie nicht auf schwarze Deckelemente beschränkt. Deckelemente auch mit gekrümmter Oberfläche lassen sich einfach und kostengünstig herstellen. Insbesondere mit einer zusätzlichen die Farbschicht überdeckenden glättenden Deckschicht kann eine hochwertige Anmutung mit strukturierter Wirkung des Deckelementes erzielt werden. Die Farbschicht kann zum einen so ausgeführt werden, dass die Kennzeichnung auch ohne Hinterleuchtung des Deckelementes sichtbar ist. Es zeigt sich in der Praxis, dass dadurch eine besonders plastische Wirkung der Kennzeichnung erzielt werden kann. Zum anderen kann vorgesehen sein, dass ein Deckelement beliebiger Farbe mit Paneleffekt bereitgestellt werden kann, wenn die Kennzeichnung erst durch Hinterleuchten des Deckelementes sichtbar ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform des Deckelementes ist es günstig, dass das Deckelement eine lichtdurchlässige Zwischenschicht umfasst, die zwischen der Strukturschicht und der Farbschicht angeordnet ist. Die Strukturschicht ist von der Zwischenschicht überdeckt, die eine Glättungsschicht ist oder bildet, um ein einheitlicheres und ungestörtes Erscheinungsbild des Deckelementes zu gewährleisten. Die Farbschicht kann auf die Zwischenschicht aufgebracht sein, wobei sie diese insbesondere auch im Bereich der mindestens einen Aussparung überdeckt. Bei der vorliegenden Ausführungsform kann insbesondere der sogenannte „Paneleffekt“ auf herstellungstechnisch einfache Weise erzielt werden, unter Vermeidung der eingangs genannten Folie. Die Farbschicht kann eine farbige Lackschicht oder eine metallische Beschichtung sein, beispielsweise mittels PVD-Beschichtung.
  • Als vorteilhaft erweist es sich, wenn die Farbschicht auf der dem Benutzer zugewandten Seite von der Deckschicht überdeckt ist. Die Deckschicht ist vorteilhafterweise durch eine hochtransparente Lackierung gebildet. Dabei können zum Beispiel reaktive oder physikalisch trocknende Ein- oder Zweikomponentenlacke in variablem Glanzgrad von matt bis glänzend, auf Wasser verdünnbar oder auf lösemittelgelöster Basis, pigmentiert oder als Klarlack zum Einsatz kommen.
  • Die Farbschicht kann bei einer vorteilhaften Ausführungsform durch eine Lackschicht gebildet sein. Der Lack kann ein farbiger Lack sein, bei dem die Farbgebung und Farbintensität durch die Pigmentierung vorgebbar ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann die Farbschicht durch eine insbesondere metallische Beschichtung gebildet sein. Beispielsweise wird eine Metallschicht mittels eines PVD-Verfahrens aufgebracht (PVD, Physical Vapour Deposition).
  • Die Farbschicht kann insbesondere eine geringere Transmission für sichtbares Licht aufweisen als die Deckschicht, welche vorzugsweise hochtransparent für sichtbares Licht ist. Insbesondere kann die Farbschicht für mindestens eine Wellenlänge oder mindestens einen Wellenlängenbereich lichtundurchlässig sein.
  • Als günstig erweist es sich, wenn die Schichtdicke der Farbschicht geringer ist als die Schichtdicke der Strukturschicht. Durch die lichtundurchlässige Strukturschicht kann wirkungsvoll Licht abgeschottet werden, insbesondere bei der Hinterleuchtung des Deckelementes. Die gegenüber der Strukturschicht verringerte Schichtdicke der Farbschicht ermöglicht bei Beleuchtung eine höhere Transmission, wodurch die Kennzeichnung zuverlässig an der dem Benutzer zugewandten Oberfläche wahrgenommen werden kann.
  • Beispielsweise beträgt die Schichtdicke der Strukturschicht ungefähr 10 µm bis 50 µm, vorzugsweise ungefähr 15 µm bis 25 µm.
  • Die Schichtdicke der Farbschicht kann bei einer vorteilhaften Umsetzung beispielsweise weniger als ungefähr 5 µm betragen, zum Beispiel bei einer durch PVD-Beschichtung aufgebrachten Metallschicht.
  • Bei einer andersartigen vorteilhaften Ausführungsform kann die Schichtdicke der Farbschicht beispielsweise ungefähr 5 µm bis 20 µm betragen, zum Beispiel bei Einsatz eines farbigen Lacks für die Farbschicht.
  • Die Schichtdicke der Strukturschicht, abgesehen von der mindestens einen Aussparung, und/oder die Schichtdicke der Farbschicht ist bzw. sind vorteilhafterweise konstant oder im Wesentlichen konstant, damit das Deckelement für den Benutzer eine einheitlicheres und ungestörtes Erscheinungsbild aufweist.
  • Günstig ist es, wenn die Farbschicht auch die mindestens eine Aussparung überdeckt oder darin angeordnet ist. Dabei ist es von Vorteil, wenn die mindestens eine Aussparung nicht von der Farbschicht verfüllt ist. Günstig ist eine konstante oder im Wesentlichen konstante Schichtdicke der Farbschicht in der mindestens einen Aussparung.
  • Bei einer nicht beanspruchten Ausführungsform des Deckelementes ist es günstig, wenn die Farbschicht die Strukturschicht unmittelbar überdeckt. Die Farbschicht ist insbesondere durch Farblackierung oder Beschichtung mittels eines PVD-Verfahrens auf die Strukturschicht aufgebracht. Die Deckschicht überdeckt vorteilhafterweise die Farbschicht. Durch Aufbringen der Farbschicht unmittelbar auf die Strukturschicht kann eine besonders plastische Tiefenwirkung der Kennzeichnung am Deckelement erzielt werden.
  • Vorzugsweise verläuft die Farbschicht dabei in der mindestens einen Aussparung zumindest abschnittsweise entlang der Strukturschicht, insbesondere an einem Rand der mindestens einen Aussparung. Die Farbschicht kann vorzugsweise auch am Boden der mindestens einen Aussparung entlang verlaufen.
  • Die Schichtdicke der Zwischenschicht kann beispielsweise ungefähr 10 µm bis 30 µm betragen.
  • Die Deckschicht und/oder die Zwischenschicht sind vorteilhafterweise durch eine Lackschicht gebildet, insbesondere eine UV-Lackschicht. Ebenso wie die Deckschicht ist die Zwischenschicht vorteilhafterweise hochtransparent für Licht des sichtbaren Spektrums.
  • Die Schichtdicke der Deckschicht kann beispielsweise ungefähr 10 µm bis 30 µm betragen.
  • Zur vereinfachten Handhabung ist es günstig, wenn das Deckelement ein Trägerteil für die Strukturschicht, die Farbschicht und die Deckschicht umfasst. Das Trägerteil kann beispielsweise lichtdurchlässig sein und zumindest teilweise aus einem Kunststoff- oder Glasmaterial bestehen.
  • Als günstig erweist es sich, wenn das Trägerteil ein lichtdurchlässiges Trägerelement umfasst und eine das Trägerelement überdeckende lichtdurchlässige Glättungsschicht, auf der die Strukturschicht angeordnet ist. Das Trägerelement ist vorzugsweise aus Kunststoff oder aus Glas gefertigt. Die ebenfalls lichtdurchlässige Glättungsschicht dient dazu, Unebenheiten des Trägerteils auszugleichen, damit die Strukturschicht auf einer möglichst glatten, ungestörten Oberfläche aufgebracht werden kann. Die Lichtdurchlässigkeit des Trägerteils und der Glättungsschicht ermöglicht es, das Deckelement zu hinterleuchten, zur Erzielung des Paneleffekts und/oder zur Ausleuchtung der Kennzeichnung.
  • Die Strukturschicht wird beispielsweise durch eine hochpigmentierte Lackschicht gebildet oder durch eine metallische Beschichtung (beispielsweise mittels eines PVD-Verfahrens) erzeugt. Vorzugsweise wird die Strukturschicht auf das Trägerteil aufgebracht.
  • Die Tiefenwirkung der Kennzeichnung kann zum Beispiel dadurch gesteigert werden, dass sich die mindestens eine Aussparung vorzugsweise durch die Strukturschicht hindurch bis in die Glättungsschicht erstreckt.
  • Die eingangs gestellte Aufgabe wird durch eine erfindungsgemäße elektrische Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung gelöst, umfassend mindestens ein Deckelement der voranstehend genannten Art und eine elektrische Einrichtung zum Bereitstellen einer Beleuchtung und/oder eines Betätigungssignals abhängig von der Betätigung eines Betätigungselementes. Die Vorteile, die im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Deckelement bereits beschrieben wurden, können bei der Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung ebenfalls erzielt werden. Diesbezüglich kann auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen werden.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung ergeben sich durch vorteilhafte Ausführungsformen des Deckelementes. Diesbezüglich kann ebenfalls auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen werden.
  • Eine mechanische Betätigung mittels eines beweglichen Betätigungselementes kann vorgesehen sein. Das Betätigungselement kann beispielsweise eine Wippe oder ein Taster sein.
  • Alternativ kann eine beispielsweise berührungssensitive Betätigung vorgesehen sein. Das Betätigungselement kann beispielsweise berührungssensitiv, z. B. kapazitiv, ausgestaltet sein, z. B. als Taster oder Touch-Button.
  • Die Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung kann zum Beispiel mindestens ein Leuchtelement umfassen zum Bereitstellen der Beleuchtung, wobei das Leuchtelement zum Ausleuchten der Kennzeichnung unterhalb des Deckelementes angeordnet ist. Es kann vorgesehen sein, dass die Kennzeichnung erst sichtbar ist, wenn das Leuchtelement Licht emittiert, zum Beispiel zur Erzielung des Paneleffekts.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Betätigungselement das Deckelement umfasst oder bildet, beispielweise wenn die Betätigungseinrichtung ein elektrischer Schalter ist oder einen solchen umfasst.
  • Wie eingangs erwähnt betrifft die vorliegende Erfindung auch ein Verfahren zur Herstellung eines Deckelementes.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zur Herstellung eines Deckelementes der vorstehend genannten Art umfasst Bereitstellen einer lichtundurchlässigen Strukturschicht, Bilden mindestens einer Aussparung in der Strukturschicht, Aufbringen einer lichtdurchlässigen Farbschicht und Aufbringen einer lichtdurchlässigen Deckschicht, wobei eine Zwischenschicht als Glättungsschicht auf die Strukturschicht aufgebracht wird, auf welche Zwischenschicht die Farbschicht aufgebracht wird.
  • Die Vorteile, die bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung des erfindungsgemäßen Deckelementes erwähnt wurden, können unter Anwendung des Verfahrens ebenfalls erzielt werden. Diesbezüglich kann auf die voranstehenden Ausführungen verwiesen werden.
  • Vorteilhafte Ausführungsbeispiele des Verfahrens ergeben sich durch vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Deckelementes.
  • Die lichtundurchlässige Strukturschicht wird vorzugsweise auf ein Trägerteil aufgebracht, zum Beispiel durch Lackieren oder durch metallische Beschichtung.
  • Die mindestens eine Aussparung kann in der Strukturschicht vor dem Aufbringen der Farbschicht gebildet werden. Alternativ kann vorgesehen sein, dass die mindestens eine Aussparung in der Strukturschicht nach dem Aufbringen der Farbschicht gebildet wird. Denkbar ist auch, dass die Deckschicht auf die Farbschicht aufgebracht und die mindestens eine Aussparung erst im Anschluss daran gebildet wird.
  • Die mindestens eine Aussparung kann berührungslos in der Strukturschicht gebildet werden, zum Beispiel durch Lasern. Alternativ ist eine kontaktbehaftete Bildung der mindestens einen Aussparung denkbar, zum Beispiel durch mechanische Gravur.
  • Die Farbschicht wird vorteilhafterweise durch Lackieren oder durch PVD-Beschichtung aufgebracht.
  • Es kann bei einem nicht beanspruchten Ausführungsbeispiel vorgesehen sein, dass die Farbschicht unmittelbar auf die Strukturschicht aufgebracht wird.
  • Ein erfindungsgemäßes Deckelement kann nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt werden.
  • Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung der Erfindung. Es zeigen:
    • 1: eine Betätigungseinrichtung in Gestalt eines elektrischen Schalters in perspektivischer Darstellung, umfassend ein Deckelement;
    • 2: eine Draufsicht auf die Betätigungseinrichtung aus 1 (teilweise dargestellt) im unbeleuchteten Zustand;
    • 3: eine Darstellung entsprechend 2 im beleuchteten Zustand;
    • 4: eine schematische Schnittdarstellung längs der Linie 4-4 in 3;
    • 5: eine vergrößerte Darstellung von Detail A in 4;
    • 6: eine erfindungsgemäße Betätigungseinrichtung in Gestalt eines elektrischen Schalters in perspektivischer Darstellung, umfassend ein erfindungsgemäßes Deckelement;
    • 7: eine Darstellung entsprechend 2 bei der Betätigungseinrichtung aus 6 (unbeleuchtet);
    • 8: eine Darstellung entsprechend 7 im beleuchteten Zustand;
    • 9: eine Schnittansicht längs der Linie 9-9 in 8; und
    • 10: eine vergrößerte Darstellung von Detail B in 9.
  • Die 1 bis 5 beziehen sich auf eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 belegte bevorzugte Ausführungsform einer Betätigungseinrichtung. Die Betätigungseinrichtung 10 ist als elektrischer Schalter 12 ausgestaltet, der zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug vorgesehen ist. Vorliegend ist der Schalter 12 ein Schalter zur Betätigung einer elektrischen Parkbremse. Ein schwenkbares und als Wippe ausgestaltetes Betätigungselement 14 steht mit einer nicht gezeigten elektrischen Einrichtung des Schalters 12 in Wirkverbindung. Auf diese Weise kann der Benutzer die Parkbremse arretieren oder lösen.
  • Bei einer andersartigen erfindungsgemäßen Betätigungseinrichtung kann ein von einer Wippe unterschiedliches Betätigungselement vorgesehen sein, beispielsweise ein mechanisches/bewegliches Bedienelement wie ein Taster oder ein berührungssensitives Betätigungselement.
  • Die elektrische Einrichtung umfasst ein in 3 schematisch dargestelltes Leuchtelement 16, von dem Licht des sichtbaren Spektrums emittiert werden kann, beispielsweise eines vorgegebenen oder vorgebbaren beschränkten Wellenlängenbereiches. Pfeile 18 kennzeichnen das vom Leuchtelement 16 emittierte Licht.
  • Das Betätigungselement 14 wird gebildet durch eine bevorzugte Ausführungsform eines Deckelementes 20, welches im bestimmungsgemäßen Gebrauch des Schalters 12 dem Benutzer zugewandt ist und die Frontfläche des Schalters 12 bildet. Das Deckelement 20 weist eine dem Benutzer abgewandte Unterseite 22 auf und eine dem Benutzer zugewandte Oberseite 24.
  • Vorliegend ist das Deckelement 20 gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel des Verfahrens hergestellt, auf dessen Ablauf nachfolgend unter Erläuterung des Aufbaus des Deckelementes 20 eingegangen wird.
  • Zur Herstellung des Deckelementes 20 wird zunächst ein Trägerteil 26 bereitgestellt, das die Unterseite 22 bildet. Vorliegend umfasst das Trägerteil 26 ein Trägerelement 28 aus einem lichtdurchlässigen Material, vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial. Alternativ kann ein Glas verwendet werden. Das Trägerelement 28 überdeckt das Leuchtelement 16 so, dass Licht 18 durch das Trägerelement 28 hindurchleuchten kann. Zu diesem Zweck kann ein in der Zeichnung nicht dargestelltes Lichtleitelement vorhanden sein.
  • Das Trägerteil 28 kann Unebenheiten 30 aufweisen, die in der Zeichnung zur Verdeutlichung vergrößert dargestellt sind. Zum Ausgleichen der Unebenheiten 30 und Bereitstellen eines möglichst glatten, jedoch nicht notwendigerweise planaren, Trägerteils 26 weist das Trägerteil 26 vorzugsweise eine Glättungsschicht 32 auf. Die Glättungsschicht 32 ist auf das Trägerelement 28 aufgebracht, um die Unebenheiten 30 auszugleichen.
  • Die Glättungsschicht 32 ist lichtdurchlässig und vorzugsweise durch Lackieren gebildet. Die Schichtdicke der Glättungsschicht 32 kann beispielsweise ungefähr 10 µm bis 30 µm betragen.
  • Auf das Trägerteil 26 wird eine Strukturschicht 34 aufgebracht. Die Strukturschicht 34 kann beispielsweise eine Lackschicht sein, die hochpigmentiert ist. Alternativ ist eine metallische Beschichtung mittels eines PVD-Verfahrens denkbar. Die Strukturschicht 34 ist lichtundurchlässig, soweit keine der nachfolgend erwähnten Aussparungen darin gebildet sind. Das vom Leuchtelement 16 emittierte Licht wird an der Strukturschicht 34 reflektiert oder in dieser absorbiert. Die Schichtdicke der Strukturschicht 34 kann zum Beispiel ungefähr 15 µm bis 25 µm betragen.
  • Um Licht 18 des Leuchtelementes 16 bis zur Oberseite 24 auszukoppeln, ist in der Strukturschicht 34 mindestens eine Aussparung 36 gebildet. Vorliegend sind mehrere Aussparungen 36 gebildet, die gemeinsam eine für den Benutzer wahrnehmbare Kennzeichnung 38 am Deckelement 20 bilden. Die Kennzeichnung 38 ist vorliegend ein Symbol 40 für die elektrische Parkbremse.
  • Die Aussparungen 36 werden beim Deckelement 20 beispielsweise berührungslos durch Lasern gebildet. Dabei wird so viel Material der Strukturschicht 34 abgetragen, dass sich die Aussparung bis zur Glättungsschicht 32 erstreckt (5). In den Bereichen der Aussparungen 36 entfällt die Strukturschicht, so dass Licht 18 durch die Aussparung 36 hindurchtreten kann.
  • Auf die Strukturschicht 34 wird anschließend eine Farbschicht 42 aufgebracht. Die Farbschicht 42 kann durch Farblackierung gebildet werden. In diesem Fall beträgt die Schichtdicke der Farbschicht 42 vorzugsweise ungefähr 5 µm bis 20 µm. Bei einer andersartigen vorteilhaften Ausführungsform kann die Farbschicht 42 durch insbesondere metallische Beschichtung gebildet werden. Beispielsweise wird hierzu ein PVD-Verfahren eingesetzt. Die Schichtdicke bei metallischer Beschichtung beträgt vorzugsweise weniger als ungefähr 5 µm.
  • Die Farbschicht 42 ist so beschaffen, dass sie zumindest für bestimmte Bereiche des Spektrums lichtdurchlässig ist. Vorzugsweise ist die Transmissionseigenschaft der Farbschicht 42 an das Spektrum des Leuchtelementes 16 angepasst.
  • Die Farbschicht 42 ist auch im Bereich der Aussparungen 36 angeordnet, wobei diese jedoch nicht von der Farbschicht 42 verfüllt werden. Die Farbschicht 42 ist (siehe 5), beispielsweise zumindest am Rand 44 der Aussparungen 36 angeordnet. Auch am Boden 46 der Aussparung 36 kann die Farbschicht 42 angeordnet sein.
  • Vorzugsweise ist die Dicke der Farbschicht 42 konstant oder im Wesentlichen konstant. In entsprechender Weise kann die Schichtdicke der Strukturschicht 34, abgesehen von den Aussparungen 36, konstant oder im Wesentlichen konstant sein.
  • Auf die Farbschicht 42 wird anschließend eine Deckschicht 48 aufgebracht. Die Deckschicht 48 ist vorzugsweise im Wesentlichen über das gesamte sichtbare Spektrum hochtransparent. Die Deckschicht 48 ist insbesondere eine Schutzschicht und bildet eine glatte (nicht notwendigerweise planare) Oberfläche des Deckelementes 20 mit angenehmer Haptik für den Benutzer. Die Schichtdicke der Deckschicht 48 kann beispielsweise ungefähr 10 µm bis 30 µm betragen.
  • Durch die Farbschicht 42 besteht die Möglichkeit, das Deckelement 20 in beliebiger Farbe bereitzustellen. Wird eine metallische Beschichtung für die Farbschicht 42 gewählt, kann das Deckelement 20 metallisch glänzend ausgestaltet werden.
  • Gleichzeitig tritt die Kennzeichnung 38 beim Deckelement 20 plastisch besonders hervor und kann von einem Benutzer ohne Probleme wahrgenommen werden. Das Deckelement 20 ist dabei so beschaffen, dass die Kennzeichnung 38 für den Benutzer auch dann erkennbar ist, wenn das Leuchtelement 16 kein Licht 18 emittiert (2). Ist das Leuchtelement 16 aktiviert, wird das Deckelement 20 hinterleuchtet. Licht 18 kann wie erwähnt durch die Strukturschicht 34 im Bereich der Aussparungen 36 zur Oberseite 24 gelangen. Die Farbschicht 42 ist so bemessen und gebildet, dass sie lichtdurchlässig ist. Die sich von der Farbschicht 42 hinsichtlich der Transmissionseigenschaften unterscheidende Deckschicht 48 verfälscht die optischen Eigenschaften und insbesondere Farbeigenschaften des Deckelementes 20 nicht. Die beleuchtete Kennzeichnung 38 tritt für den Benutzer weiterhin plastisch hervor (3).
  • Insbesondere in 5 ist zu erkennen, dass die Aussparung 36 so tief sein kann, dass sie bis in das Trägerteil 26 hineinragt, beispielsweise bis in die Glättungsschicht 32. Der beispielhafte Verlauf der Aussparung 36 wird durch eine gestrichelte Linie 50 in 5 symbolisiert. Es besteht die Möglichkeit, dass die Farbschicht 42 auch im Bereich der vertieften Aussparung aufgetragen wird (gestrichelte Linie 52).
  • Durch die vertiefte Aussparung 36 kann eine besonders plastische Wirkung der Kennzeichnung 38 an der Oberseite 24 hervorgerufen werden.
  • Nachfolgend wird auf eine in den 6 bis 10 dargestellte vorteilhafte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Betätigungseinrichtung 60 mit einem erfindungsgemäßen Deckelement 70 eingegangen. Für gleiche oder gleichwirkende Merkmale und Bauteile der Betätigungseinrichtungen 10 und 60 werden identische Bezugszeichen benutzt. Es wird lediglich auf die wesentlichen Unterschiede zwischen den Betätigungseinrichtungen 10 und 60 eingegangen, unter Bezugnahme auf die Unterschiede zwischen den Deckelementen 20 und 70.
  • Bei der Betätigungseinrichtung 60, die ebenfalls als Schalter 12 für eine elektrische Parkbremse ausgestaltet ist, kann wie nachfolgend erläutert ein sogenannter Paneleffekt beim Deckelement 70 erzielt werden. Die 9 und 10 zeigen den Aufbau des Deckelementes 70, das nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt ist.
  • Beim Deckelement 70 ist ebenfalls das Trägerteil 26 mit dem Trägerelement 28 und der Glättungsschicht 32 vorgesehen sowie die auf dem Trägerteil 26 angeordnete Strukturschicht 34. In der Strukturschicht 34 ist die mindestens eine Aussparung 36 gebildet, um die Kennzeichnung 38 an der Oberseite 24 bereitzustellen. Die Aussparung 36 kann sich bis in die Glättungsschicht 32 erstrecken.
  • Beim Deckelement 70 ist die Farbschicht 42 oberhalb der Strukturschicht 34 angeordnet. Allerdings ist auf die Strukturschicht 34 zunächst eine zwischen dieser und der Farbschicht 42 angeordnete Zwischenschicht 72 aufgebracht. Die Zwischenschicht 72 ist lichtdurchlässig und vorzugsweise optisch hochtransparent für im Wesentlichen das gesamte sichtbare Spektrum. Die Zwischenschicht 72 dient als Glättungsschicht, um etwaige Unebenheiten der Strukturschicht 34 einschließlich der Kennzeichnung auszugleichen. Die Zwischenschicht 72 erstreckt sich vorzugsweise bis in die Aussparung 36.
  • Auf die Zwischenschicht 72 ist die Farbschicht 42 aufgebracht und auf diese die Deckschicht 48.
  • Bei der Betätigungseinrichtung 60 besteht die Möglichkeit, dem Schalter 12 mittels der Farbschicht 42 eine beliebige Farbe oder metallischen Glanz zu verleihen. Im nicht betätigten Zustand des Leuchtelementes 16 ist allerdings die Kennzeichnung 38 für den Benutzer nicht sichtbar (7). Die Kennzeichnung 38 erscheint erst bei Aktivierung des Leuchtelementes 16 (8). In diesem Fall kann Licht 18 durch das Trägerteil 26, die transparente Zwischenschicht 72, die lichtdurchlässige Farbschicht 42 und die Deckschicht 48 hindurchtreten.
  • Beim Deckelement 70 kann der Paneleffekt insbesondere erzielt werden, ohne dass hierfür wie bei herkömmlichen Deckelementen eine Folie einzusetzen ist. Die komplizierte Handhabung der Folie kann vermieden werden, stattdessen wird der Paneleffekt allein unter Einsatz der verschiedenen Schichten des Deckelementes 70 ermöglicht.
  • Bezugszeichenliste
  • 10, 60
    Betätigungseinrichtung
    12
    Schalter
    14
    Betätigungselement
    16
    Leuchtelement
    18
    Licht
    20, 70
    Deckelement
    22
    Unterseite
    24
    Oberseite
    26
    Trägerteil
    28
    Trägerelement
    30
    Unebenheiten
    32
    Glättungsschicht
    34
    Strukturschicht
    36
    Aussparung
    38
    Kennzeichnung
    40
    Symbol
    42
    Farbschicht
    44
    Rand
    46
    Boden
    48
    Deckschicht
    50, 52
    Linie
    72
    Zwischenschicht

Claims (20)

  1. Deckelement für eine insbesondere elektrische Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung, welches Deckelement (20; 70) eine lichtundurchlässige Strukturschicht (34) umfasst, in der zur Erzeugung einer von einem Benutzer erkennbaren Kennzeichnung (38) mindestens eine Aussparung (36) gebildet ist, und eine die Strukturschicht (34) auf einer dem Benutzer zugewandten Seite überdeckende lichtdurchlässige Deckschicht (48), wobei das Deckelement (20; 70) eine die Strukturschicht (34) auf einer dem Benutzer zugewandten Seite überdeckende lichtdurchlässige Farbschicht (42) umfasst, die im Verhältnis zur Deckschicht (48) unterschiedliche Transmissionseigenschaften für sichtbares Licht (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelement (70) eine lichtdurchlässige Zwischenschicht (72) umfasst, die zwischen der Strukturschicht (34) und der Farbschicht (42) angeordnet ist, wobei die Zwischenschicht (72) eine Glättungsschicht ist oder bildet.
  2. Deckelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht (42) auf der dem Benutzer zugewandten Seite von der Deckschicht (48) überdeckt ist.
  3. Deckelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht (42) durch eine Lackschicht oder eine insbesondere metallische Beschichtung gebildet ist.
  4. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht (42) eine geringere Transmission für sichtbares Licht aufweist als die Deckschicht (48), insbesondere dass die Farbschicht (42) für mindestens eine Wellenlänge oder mindestens einen Wellenlängenbereich lichtundurchlässig ist.
  5. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichtdicke der Farbschicht (42) geringer ist als die Schichtdicke der Strukturschicht (34).
  6. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch: - eine Schichtdicke der Strukturschicht (34) von ungefähr 10 µm bis 50 µm, vorzugsweise ungefähr 15 µm bis 25 µm; und/oder - eine Schichtdicke der Farbschicht (42) von weniger als ungefähr 5 µm oder durch eine Schichtdicke der Farbschicht (42) von ungefähr 5 µm bis 20 µm.
  7. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schichtdicke der Strukturschicht (34), abgesehen von der mindestens einen Aussparung (36), und/oder die Schichtdicke der Farbschicht (42) konstant oder im Wesentlichen konstant ist.
  8. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht (42) auch die mindestens eine Aussparung (36) überdeckt oder darin angeordnet ist.
  9. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schichtdicke der Zwischenschicht (72) von ungefähr 10 µm bis 30 µm.
  10. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (48) und/oder die Zwischenschicht (72) durch eine Lackschicht gebildet ist, insbesondere eine UV-Lackschicht.
  11. Deckelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelement (20; 70) ein Trägerteil (26) für die Strukturschicht (34), die Farbschicht (42) und die Deckschicht (48) umfasst.
  12. Deckelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (26) ein lichtdurchlässiges Trägerelement (28) umfasst und eine das Trägerelement (28) überdeckende lichtdurchlässige Glättungsschicht (32), auf der die Strukturschicht (34) angeordnet ist.
  13. Deckelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aussparung (36) sich durch die Strukturschicht (34) hindurch bis in die Glättungsschicht (32) erstreckt.
  14. Elektrische Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung, umfassend mindestens ein Deckelement (20; 70) nach einem der voranstehenden Ansprüche und eine elektrische Einrichtung zum Bereitstellen einer Beleuchtung und/oder eines Betätigungssignals abhängig von der Betätigung eines Betätigungselementes (14).
  15. Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung (10; 60) mindestens ein Leuchtelement (16) umfasst zum Bereitstellen der Beleuchtung, wobei das Leuchtelement (16) zum Ausleuchten der Kennzeichnung (38) unterhalb des Deckelementes (20; 70) angeordnet ist.
  16. Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (14) das Deckelement (20; 70) umfasst oder bildet.
  17. Betätigungs- und/oder Anzeigeeinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung (10; 60) ein elektrischer Schalter (12) ist oder einen solchen umfasst.
  18. Verfahren zur Herstellung eines Deckelementes nach einem der Ansprüche 1 bis 13, umfassend Bereitstellen einer lichtundurchlässigen Strukturschicht, Bilden mindestens einer Aussparung in der Strukturschicht, Aufbringen einer lichtdurchlässigen Farbschicht und Aufbringen einer lichtdurchlässigen Deckschicht, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zwischenschicht als Glättungsschicht auf die Strukturschicht aufgebracht wird, auf welche Zwischenschicht die Farbschicht aufgebracht wird.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aussparung in der Strukturschicht vor dem Aufbringen der Farbschicht gebildet wird oder dass die mindestens eine Aussparung in der Strukturschicht nach dem Aufbringen der Farbschicht gebildet wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Farbschicht durch Lackieren oder durch PVD-Beschichtung aufgebracht wird.
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