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Die Erfindung betrifft ein optisch variables Sicherheitselement mit einem reflektiven Flächenbereich. Die Erfindung betritt auch ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Sicherheitselements sowie einen mit einem solchen Sicherheitselement ausgestatteten Datenträger.
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Datenträger, wie Wert- oder Ausweisdokumente, aber auch andere Wertgegenstände, wie etwa Markenartikel, werden zur Absicherung oft mit Sicherheitselementen versehen, die eine Überprüfung der Echtheit der Datenträger gestatten und die zugleich als Schutz vor unerlaubter Reproduktion dienen. Die Sicherheitselemente können beispielsweise in Form eines in eine Banknote eingebetteten Sicherheitsfadens, einer Abdeckfolie für eine Banknote mit Loch, eines aufgebrachten Sicherheitsstreifens, eines selbsttragenden Transferelements oder auch in Form eines direkt auf ein Wertdokument aufgedruckten Merkmalsbereichs ausgebildet sein.
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Eine besondere Rolle bei der Echtheitsabsicherung spielen Sicherheitselemente mit betrachtungswinkelabhängigem oder dreidimensionalem Erscheinungsbild, da diese selbst mit modernsten Kopiergeräten nicht reproduziert werden können. Dazu sind die Sicherheitselemente mit optisch variablen Elementen ausgestattet, die dem Betrachter unter unterschiedlichen Betrachtungswinkeln einen unterschiedlichen Bildeindruck vermitteln und beispielsweise je nach Betrachtungswinkel einen anderen Farb- oder Helligkeitseindruck und/oder ein anderes graphisches Motiv zeigen. Im Stand der Technik sind dabei als optisch variable Effekte beispielsweise Bewegungseffekte, Pumpeffekte, Tiefeneffekte oder Flipeffekte beschrieben, die mit Hilfe von Hologrammen, Mikrolinsen oder Mikrospiegeln realisiert werden.
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Ausgehend davon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Fälschungssicherheit und die visuelle Attraktivität gattungsgemäßer optisch variabler Sicherheitselemente weiter zu erhöhen und insbesondere optisch variable Sicherheitselemente mit zwei oder mehr unterschiedlichen Erscheinungsbildern bzw. Effekten in unterschiedlichen Farben mit guter Erkennbarkeit bereitzustellen.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Das vorliegende optisch variable Sicherheitselement weist einen mehrfarbig reflektiven Flächenbereich auf, dessen Flächenausdehnung eine darauf senkrecht stehende z-Richtung definiert. Der mehrfarbig reflektive Flächenbereich enthält eine obere und eine untere Reliefstruktur, die in z-Richtung in unterschiedlichen Höhenstufen angeordnet sind. Die obere und untere Reliefstruktur sind mit einer respektive oberen und unterschiedlichen unteren Farbbeschichtung versehen. Die beiden Reliefstrukturen überlappen in einem Überlappungsbereich.
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Die obere Farbbeschichtung weist im Überlappungsbereich eine Aussparung auf, so dass
in z-Richtung unter der oberen Farbbeschichtung ein verdeckter Abschnitt der unteren Farbbeschichtung und
in z-Richtung unter der Aussparung ein offenliegender Abschnitt der unteren Farbbeschichtung angeordnet ist.
In einem Betrachtungswinkel tritt die untere Farbbeschichtung mit Anteilen des verdeckten Abschnittes und des offenliegenden Abschnittes in ihrem Farbeindruck in Erscheinung.
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Da auch verdeckte Anteile der Farbbeschichtung optisch wirksam werden, entsteht eine bessere optische Wirkung. Die farbig reflektierend wirksame Fläche wird vorliegend vergrößert.
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Mit Vorteil bildet der in Erscheinung tretende Anteil des verdeckten Abschnittes mehr als 2,5%, vorzugsweise mehr als 5%, der in Erscheinung tretenden Fläche.
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Die Reliefstrukturen sind bevorzugt Prägestrukturen. Insbesondere eine Prägung in eine härtbare Schicht, wie nur beispielsweise UV-Lacke, ist weiter bevorzugt. Alternative Erstellungsverfahren, wie beispielsweise subtraktives Lasern oder additives Aufbauen, beispielsweise mittels 3D-Druck, sind denkbar aber weniger kostengünstig.
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Bevorzugt bildet die erste bzw. zweite Reliefstruktur des mehrfarbig reflektiven Flächenbereichs zusammen mit ihrer Farbbeschichtung eine erste bzw. zweite einfarbig reflektive Reliefstruktur. Die Farbbeschichtungen treten betrachtungswinkelabhängig farbig, reflektiv in Erscheinung. Bei dem Betrachtungswinkel wird das Licht von der Reliefstruktur zum Betrachter reflektiert und tritt somit im vorliegenden Sinne in Erscheinung. Die Farbbeschichtung bestimmt den Farbeindruck bestimmt. Da auch das eintreffende Licht eine Vorzugsrichtung - insbesondere im Wesentlichen senkrecht - hat, entsteht für den Betrachter bekanntermaßen ein deutlich wahrnehmbarer farbiger Lichtreflex. Die Reliefstruktur bestimmt den optisch variablen Effekt.
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Bevorzugt weist die obere Farbbeschichtung mehrere Aussparungen auf.
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In einer ersten Variante betragen die Abmessungen der Aussparung im Überlappungsbereich mehr als 140 µm, insbesondere mehr als 250 µm oder sogar mehr als 500 µm. Der in Erscheinung tretende Anteil des verdeckten Abschnittes kann zwischen 2,5% und 12%, vorzugsweise zwischen 4% und 10%, der in Erscheinung tretenden Fläche bilden.
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In einer zweiten Variante ist die obere Farbbeschichtung als regelmäßiges oder unregelmäßiges Raster mit Rasterelementen und Rasterzwischenräumen als die Aussparungen ausgebildet, wobei die die Abmessungen der Rasterelemente und/oder der Rasterzwischenräume zumindest in einer Richtung unterhalb von 140 µm liegen. Der in Erscheinung tretende Anteil des verdeckten Abschnittes liegt zwischen 10% und 90%, vorzugsweise zwischen 15% und 40% (oder zwischen 60% und 85%), der in Erscheinung tretenden Fläche.
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Die Reliefstrukturen sind in besonders vorteilhaften Ausgestaltungen Mikrospiegelanordnungen, die eine Vielzahl gerichteter Mikrospiegel umfassen. Vorzugsweise tritt die jeweilige Farbbeschichtung erst betrachtungswinkelabhängig farbig reflektierend in Erscheinung. Die gerichteten Spiegel der Mikrospiegelanordnung zeichnen sich durch eine bevorzugte Reflexionsrichtung aus, die beispielsweise mittels Neigungswinkel und/oder Azimutwinkel einstellbar ist. Anordnungen aus kleinen, strahlenoptisch wirkenden reflektiven Facetten, die einfallendes Licht wie kleine Spiegel in eine durch die Bedingung „Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel“ gegebene Reflexionsrichtung lenken, werden als Mikrospiegelanordnungen bezeichnet. Da die Mikrospiegelanordnungen Prägestrukturen darstellen, werden sie in dieser Beschreibung teils auch als Mikrospiegelprägungen bezeichnet. Als gerichtete Mikrospiegel eignen sich besonders gut plane Mikrospiegel. Alternativ sind gerichtete Hohlspiegel und/oder gerichtete fresnelartige (also unterstrukturierte) Spiegel verwendbar.
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Bei Mikrospiegelanordnungen sind die Mikrospiegel mit Vorteil mit einer Kantenlänge zwischen 4 µm und 100 µm, vorzugsweise zwischen 5 µm und 30 µm gebildet. Die Mikrospiegel weisen vorzugsweise eine (maximale) Ganghöhe von weniger als 20 µm, insbesondere weniger als 10 µm auf, weiter bevorzugt weniger als 5 µm. Bevorzugt sind die Mikrospiegel in einer oder beiden in Mikrospiegelanordnungen in einem periodischen Raster mit einer Periodenlänge zwischen 4 µm und 100 µm, vorzugsweise zwischen 5 µm und 30 µm angeordnet.
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Nur parallel oder senkrecht zum mehrfarbig reflektiven Flächenbereich ausgerichtete Flächen sind keine gerichteten Mikrospiegel bzw. Mikrospiegelanordnung im vorliegenden Sinne. Die gerichteten Mikrospiegel können regelmäßig oder unregelmäßig ausgebildet (z.b. gleiche Form oder variierende Form) und/oder angeordnet (z.b. in einem Muster oder quasizufällig verteilt) sein.
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Es ist denkbar dass der mehrfarbig reflektive Flächenbereich - insbesondere zumindest eine der beiden Reliefstrukturen, die Differenz der Höhenstufen und/oder zumindest eine der Farbbeschichtungen - angepasst wird, um den für den Betrachter in dem Betrachtungswinkel sichtbaren Anteil des verdeckten Abschnittes der unteren Farbbeschichtung zu erhöhen. Für zwei gegebene Reliefstrukturen kann die Höhendifferenz, mit der sie angeordnet werden, so gewählt werden, dass der wirksame Anteil verdeckter Abschnitte optimiert ist. Ebenso können die Farbbeschichtungen so gewählt werden, dass sie aufeinander abgestimmt sind, also beispielsweise die obere Farbbeschichtung eine erhöhte Transmission für die Farbe/ den Farbbereich der unteren Farbbeschichtung aufweist.
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In einer regelmäßigen Struktur von Reliefelementen, insbesondere von Mikrospiegeln, ist zumindest ein Reliefelement in der Reliefebene verschoben, in z-Richtung verschoben, in seiner Größe angepasst oder in seiner Form angepasst. Insbesondere wenn beide Reliefstrukturen gleichzeitig und gepassert erzeugt werden, ist es sinnvoll die Lage einzelner Reliefelemente in der oberen oder unteren Reliefstruktur zugunsten der reflektierten Intensität anzupassen. Das Ausmaß der Anpassungen wird primär nur durch den vorgegebenen optischen Effekt der Reliefstruktur (Bewegung, Dreidimensionalität,...) beschränkt.
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In Weiterbildungen ist der mehrfarbig reflektive Flächenbereich - insbesondere eine Reflektivität der oberen Reliefstruktur oder zumindest eine der Farbbeschichtungen - angepasst, um mehr reflektierbares Licht für den verdeckten Abschnitt bereit zu stellen.
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In zumindest einem Teil des Merkmalsbereichs tritt für den Betrachter betrachtungswinkelabhängig entweder die Farbbeschichtung der oberen Reliefstruktur oder die Farbbeschichtung der unteren Reliefstruktur in Erscheinung.
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In einer vorteilhaften Erfindungsvariante enthält der reflektive Flächenbereich genau zwei Reliefstrukturen, die jeweils auf einer bestimmten Höhenstufe angeordnet sind.
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Die beiden Reliefstrukturen des reflektiven Flächenbereichs sind vorteilhaft jeweils durch eine maximale Ganghöhe charakterisiert, wobei der Abstand benachbarter Höhenstufen in z-Richtung größer als die maximale Ganghöhe des jeweils tiefer liegenden Prägestrukturbereichs ist. Vorzugsweise ist der Abstand größer als 150%, besonders bevorzugt 200%, der maximalen Ganghöhe. Weiter bevorzugt liegt der Abstand benachbarter Höhenstufen in z-Richtung zwischen 150% und 750%, besonders bevorzugt zwischen 200% und 500%, weiter bevorzugt zwischen 200% und 400% der maximalen Ganghöhe des tiefer liegenden Prägestrukturbereichs.
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Sind die Reliefstrukturen beispielsweise durch Mikrospiegelanordnungen gebildet, so hängt die Ganghöhe der Mikrospiegel von ihren lateralen Abmessungen und ihren Neigungswinkeln ab. Selbst bei gleichen lateralen Abmessungen sind die Neigungswinkel der Mikrospiegel typischerweise verschieden, so dass die Mikrospiegel unterschiedliche Ganghöhe aufweisen. Charakteristisch für die Mikrospiegelanordnung ist allerdings die maximale Ganghöhe ihrer Mikrospiegel. Die oben genannten maximalen Ganghögen („Ganghöhe weniger als“) sind bevorzugt. Weisen die Mikrospiegel beispielsweise eine Kantenlänge von 10 µm und einen maximalen Neigungswinkel von 30° auf, so ist die maximale Ganghöhe der Mikrospiegelanordnung durch
gegeben, wobei die einzelnen Mikrospiegel je nach Neigungswinkel eine Ganghöhe zwischen 0 und G
max haben können. Der Abstand der Mikrospiegelanordnung zur darüber liegenden Mikrospiegelanordnung ist dann vorteilhaft größer als 5,8 µm und liegt insbesondere zwischen 8,7 µm (150% von G
max) und 23,2 µm (400% von G
max). In der Regel weisen die Mikrospiegel eine einheitliche Größe, insbesondere Kantenlänge, auf. In anderen bevorzugten Ausgestaltungen weisen die Mikrospiegel der Mikrospiegelanordnung eine maximale Ganghöhe jedoch unterschiedliche Kantenlängen auf. Wenn für Mikrospiegel mit höherem Winkel eine kleinere Kantenlänge gewählt wird, kann eine kleinere maximale Ganghöhe eingehalten werden. Vorzugsweise sind Mikrospiegel mit einem Neigungswinkel unter einem Grenzwinkel mit einer einheitlichen Größe (bzw. Kantenlänge) und Mikrospiegel mit einem Neigungswinkel über dem Grenzwinkel mit verringerter Größe (bzw. Kantenlänge) vorgesehen. Im oben berechneten Beispiel mit G
max= 5,8 µm in einer Mikrospiegelanordnung können auf diesem Weg Mikrospiegel bis zu einer maximalen Neigung von etwa 49 Grad vorliegen, wenn deren Kantenlänge nur 5µm statt 10 µm beträgt.
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Auch wenn das Vorgehen anhand von Mikrospiegelanordnungen erläutert wurde, kann analog auch für andere geprägte Reliefstrukturen eine maximale Ganghöhe der Prägestrukturbereiche bestimmt werden.
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Die Farbbeschichtungen der Reliefstrukturen sind in vorteilhaften Gestaltungen durch lasierende Farben gebildet. Auch Metallisierungen, beispielsweise aus Aluminium, Silber oder einer Legierung, etwa aus Kupfer und Aluminium, kommen in Frage, ebenso Dünnschichtaufbauten, insbesondere farbkippende Dünnschichtaufbauten, Gold-Blau oder Silizium-Aluminium-Dünnschichten. Die Farbbeschichtungen können auch durch lasierende Farben mit einer hinterlegten metallischen Verspiegelung, beispielsweise aus Aluminium, gebildet sein. Die Farbbeschichtungen können dabei ein lasierendes Bild aus mehreren lasierenden Farben darstellen, das mit einer Verspiegelung, beispielsweise aus Aluminium, hinterlegt ist. Auch Lumineszenzfarben, insbesondere Fluoreszenzfarben mit einer metallischen Verspiegelung kommen als Farbbeschichtungen in Betracht. Die Farbbeschichtungen können auch durch Strukturfarben, insbesondere durch Nano- und Binärstrukturen, gebildet sein, welche auf oder in die Mikrospiegel einer Mikrospiegelanordnung geprägt sind. Schließlich kommen auch Nanopartikelfarben als Farbbeschichtungen in Betracht, wie etwa Gold-Blau-Partikel, verschiedene Effektpigmente, farbkippende Pigmente oder Supersilber.
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Verschiedenartige Farbbeschichtungen können auch bereichsweise nebeneinander oder übereinander vorliegen. Die Farbbeschichtungen sind vorzugsweise direkt auf die Reliefstrukturen, insbesondere die Mikrospiegelanordnungen aufgebracht und folgen dem Reliefverlauf der Reliefstrukturen. Bei mehrschichtig ausgebildeten Farbbeschichtungen, beispielsweise einer lasierenden Farbe mit Hintergrundmetallisierung ist es allerdings auch möglich, dass nur ein Teil der mehreren Schichten, beispielsweise die Hintergrundmetallisierung, direkt auf die Reliefstrukturen aufgebracht ist. Der restliche Teil der Schichten, beispielsweise die lasierende Farbe, kann dann über den Reliefstrukturen, beispielsweise zwischen der beschichteten Reliefstruktur und der benachbarten, höher liegenden Reliefstruktur angeordnet sein. Der restliche Teil der Schichten kann auch mit weiteren Schichten kombiniert sein, beispielsweise kann der Prägelack für die benachbarte, höher liegende Reliefstruktur eingefärbt sein und so eine durchgehende Farb-Teilbeschichtung für den tiefer liegenden Reliefstruktur darstellen.
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Neben der Farbbeschichtung der höher liegenden Reliefstruktur kann auch die Farbbeschichtung der tiefer liegenden Reliefstruktur nur bereichsweise vorliegen. Bereichsweise vorliegende Farbbeschichtungen können entweder bereichsweise aufgebracht und/oder nach vollflächigem Aufbringen selektiv wieder entfernt sein. Nachfolgend werden einige vorteilhafte Verfahren beschrieben, mit denen die oben genannten Farbbeschichtungen nur bereichsweise vorgesehen werden können. Dem Fachmann ist bekannt, dass nicht jedes Verfahren für alle Arten von Farbbeschichtungen geeignet ist. Insbesondere wenn in einem Sicherheitselement mehrere unterschiedliche Farbbeschichtungen eingesetzt werden, können auch bei der Strukturierung mehrere unterschiedliche Verfahren angewandt werden.
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Strukturierte Farbbeschichtungen mit metallischen Farben, Dünnschicht-Farben, Strukturfarben oder Nanopartikeln können beispielsweise durch Einsatz einer Waschfarbe erzeugt werden. Hierzu wird im Insetterdruck Waschfarbe zur jeweiligen Prägestruktur gedruckt, anschließend vollflächig metallisiert und danach gewaschen. Die Verwendung eines gegebenenfalls eingefärbten Ätzresists ist insbesondere in Kombination mit lasierenden Farben vorteilhaft. Hierzu kann die Prägestruktur zuerst vollständig beschichtet werden, anschließend wird der Ätzresist gedruckt, wobei gewünschte Bereiche unbedruckt bleiben und schließlich wird die Beschichtung geätzt. Durch Laserbeaufschlagung lassen sich vor allem metallische Farben, metallische Verspiegelungen, sowie lasersensitive, lasierende Farben bereichsweise mit hoher Auflösung entfernen. Metallische Flakes, Nanopartikelfarbe oder Supersilber kann direkt im Register gedruckt werden. Anstelle des oben genannten Ätzresists kann auch ein optional eingefärbter Fotoresist zunächst vollflächig aufgebracht und im Anschluss bereichsweise belichtet werden. Je nach verwendetem Resist lösen sich dann die belichteten oder unbelichteten Bereiche im Ätzbad, sodass das darunterliegende Metall sich löst, während die vom Fotoreist überzogenen metallischen Bereiche vor der Ätze geschützt bleiben.
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Farbbeschichtungen können auch durch ein Metalltransferverfahren erzeugt werden. Dabei werden Bereiche, die demetallisiert werden sollen, mit Hilfe eines Prägewerkzeuges hochgeprägt. Im Anschluss wird die so vorbehandelte Folie vollständig metallisiert und das Metall auf den hochgeprägten Stellen selektiv mit einer anderen Folie wieder abgezogen, sodass nur Metall in den Vertiefungen verbleibt. Auch ein Farbübertrag kann auf ähnliche Weise erzeugt werden. Bereiche, die später farbig erscheinen sollen, werden dabei gegenüber den restlichen Bereichen hochgeprägt. Ein Farbmittel, beispielsweise Flakes, Nanopartikelfarbe, Supersilber oder eine lasierende Farbe wird auf eine Walze aufgebracht und selektiv auf die hochgeprägten Bereiche der Folie übertragen. Umgekehrt wird bei einem Farbfüllungsverfahren eine gewünschte Farbbeschichtungen dadurch erzeugt, dass Bereiche, die später farbig erscheinen sollen, gegenüber den restlichen Bereichen tiefgeprägt werden. Ein Farbmittel, beispielsweise Flakes, Nanopartikelfarbe, Supersilber oder eine lasierende Farbe wird vollflächig aufgedruckt und anschließend mit einem hart-angestellten Kammerrakel abgezogen oder mit einem Tuch abgewischt, so dass Farbe nur in den Vertiefungen zurückbleibt.
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Das beschriebene Sicherheitselement kann zusätzlich mit farblosen oder farbigen Negativkennzeichen ausgestattet sein. Hierzu kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Überlappungsbereich zusätzlich Teilbereiche mit einer Negativkennzeichnung enthält, in denen die Farbbeschichtung des höher liegenden Prägestrukturbereichs und zumindest teilweise auch die Farbbeschichtung des tiefer liegenden Prägestrukturbereichs ausgespart ist.
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Dabei kann die Farbbeschichtung der tiefer liegenden Reliefstruktur in den Negativkennzeichnungs-Teilbereichen vollständig ausgespart sein, so dass das Negativkennzeichen keinen der Farbeindrücke der beiden Farbbeschichtungen erzeugt. Das Negativkennzeichen erscheint insbesondere farblos und ist vor allem im Durchlicht gut zu erkennen.
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In einer anderen Gestaltung ist die Farbbeschichtung der tiefer liegenden Reliefstruktur mehrschichtig ausgebildet, wobei in den Negativkennzeichnungs-Teilbereichen zumindest eine der mehreren Schichten ausgespart ist, so dass ein farbiges Negativkennzeichen entsteht. Mit Vorteil enthält die Farbbeschichtung der tiefer liegenden Reliefstruktur eine opake Teilschicht, insbesondere eine Metallisierung, und eine transluzente Farbschicht, wobei in den Negativkennzeichnungs-Teilbereichen die opake Teilschicht, nicht aber die transluzente Farbschicht ausgespart ist, so dass ein Negativkennzeichen mit der Farbwirkung der transluzenten Farbschicht entsteht.
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Die Linienstärken der übereinanderliegenden Aussparungen eines Negativkennzeichens liegen vorteilhaft oberhalb von 100 µm, bevorzugt oberhalb von 150 µm, besonders bevorzugt oberhalb von 300 µm, um eine gute Erkennbarkeit der Negativkennzeichen zu gewährleisten.
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Bei einem Negativkennzeichen sind die Aussparungen in der Farbbeschichtung der tiefer liegenden Reliefstruktur mit Vorteil mit einer etwas größeren Fläche ausgebildet als die Aussparungen in der Farbbeschichtung der höher liegenden Reliefstruktur, um Registerschwankungen zwischen den beiden Reliefstrukturen auszugleichen.
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Die Reliefstrukturen sind in einer vorteilhaften Ausgestaltung auf gegenüberliegenden Seiten einer transparenten Trägerfolie angeordnet. Alternativ sind Reliefstrukturen übereinander auf derselben Seite einer Trägerfolie angeordnet. Die Reliefstrukturen können dabei unmittelbar übereinander angeordnet sein, oder durch eine Kleberschicht, beispielsweise eine Kaschierkleberschicht oder eine Kaschierfolie voneinander getrennt sein. Die Kaschierfolie kann auch den flächigen Träger des Sicherheitselements bilden. Nach dem Aufbringen des Sicherheitselements auf einen Zieldatenträger kann auch der Träger des Zieldatenträgers den flächigen Träger des Sicherheitselements darstellen.
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Die Erfindung enthält weiter einen Datenträger mit einem Sicherheitselement der beschriebenen Art. Bei dem Datenträger kann es sich insbesondere um ein Wertdokument, wie eine Banknote, insbesondere eine Papierbanknote, eine Polymerbanknote oder eine Folienverbundbanknote, um eine Aktie, eine Anleihe, eine Urkunde, einen Gutschein, einen Scheck, eine hochwertige Eintrittskarte, aber auch um eine Ausweiskarte, wie etwa eine Kreditkarte, eine Bankkarte, eine Barzahlungskarte, eine Berechtigungskarte, einen Personalausweis oder eine Passpersonalisierungsseite handeln.
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Die Erfindung enthält schließlich auch ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements der oben beschriebenen Art, bei dem
- - ein Träger bereitgestellt wird, dessen Flächenausdehnung eine x-y-Ebene und eine darauf senkrecht stehende z-Achse definiert,
- - der Träger mit einem mehrfarbigen reflektiven Flächenbereich versehen wird, der mit zumindest zwei Prägestrukturbereichen ausgebildet wird, die in z-Richtung in unterschiedlichen Höhenstufen bezogen auf den flächigen Träger angeordnet werden,
- - die Prägestrukturbereiche jeweils mit einer Farbbeschichtung versehen werden, die bei Betrachtung aus +z-Richtung einen unterschiedlichen Farbeindruck der beiden Prägestrukturbereiche erzeugen,
- - die beiden Prägestrukturbereiche überlappend ausgebildet werden, und die Farbbeschichtung des höher liegenden Prägestrukturbereichs im Überlappungsbereich mit Aussparungen ausgebildet wird, dessen Abmessungen mehr als 100 µm betragen und in denen die Farbbeschichtung des tiefer liegenden Prägestrukturbereichs sichtbar ist, so dass im Überlappungsbereich der höher liegende Prägestrukturbereich mit einem ersten Farbeindruck und der tiefer liegende Prägestrukturbereich mit einem zweiten, unterschiedlichen Farbeindruck zueinander gepassert in Erscheinung treten.
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Der Träger kann von dem Sicherheitselement getrennt werden, insbesondere im Rahmen einer Übertragung des Sicherheitselements auf ein Zielsubstrat.
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Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert, bei deren Darstellung auf eine maßstabs- und proportionsgetreue Wiedergabe verzichtet wurde, um die Anschaulichkeit zu erhöhen.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Banknote mit einem erfindungsgemäßen Sicherheitselement,
- 2 schematisch einen Ausschnitt des Sicherheitselements der 1 im Querschnitt,
- 3 eine Aufsicht auf einen Ausschnitt des Sicherheitselements der 1,
- 4 eine Abwandlung der Ausgestaltung der 2 und 3, bei der die Farbbeschichtung der höher liegenden Mikrospiegelanordnung alternierend streifenförmige Aussparungen und gleich große, streifenförmige stehengelassene Bereiche aufweist,
- 5 in (a) bis (d) einige vorteilhafte Folienaufbauten erfindungsgemäßer Sicherheitselemente,
- 6 ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement mit einem zusätzlich Bereich mit einer farblosen Negativkennzeichnung, und
- 7 ein erfindungsgemäßes Sicherheitselement mit einem zusätzlich Bereich mit einer farbigen Negativkennzeichnung.
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Die Erfindung wird nun am Beispiel von Sicherheitselementen für Banknoten erläutert. 1 zeigt dazu eine schematische Darstellung einer Banknote 10 mit einem erfindungsgemäßen optisch variablen Sicherheitselement 12 in Form eines aufgeklebten Transferelements. Es versteht sich allerdings, dass die Erfindung nicht auf Transferelemente und Banknoten beschränkt ist, sondern bei allen Arten von Sicherheitselementen eingesetzt werden kann, beispielsweise bei Etiketten auf Waren und Verpackungen oder bei der Absicherung von Dokumenten, Ausweisen, Pässen, Kreditkarten, Gesundheitskarten und dergleichen. Bei Banknoten und ähnlichen Dokumenten kommen neben Transferelementen beispielsweise auch Sicherheitsfäden oder Sicherheitsstreifen in Betracht.
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Das in 1 gezeigte Sicherheitselement 12 ist selbst sehr flach ausgebildet, vermittelt dem Betrachter aber dennoch den dreidimensionalen Eindruck eines sich scheinbar aus der Ebene der Banknote 10 herauswölbenden Motivs 14, das mit einer ersten Farbe, beispielsweise Blau, erscheint. Das Motiv 14 kann beispielsweise eine Wertzahl, ein Portrait oder ein anderes graphisches Motiv darstellen. Innerhalb des blauen Motivs 14 ist in einem Teilbereich 16 ein Bewegungseffekt in einer zweiten Farbe sichtbar, beispielsweise ein roter Teilbereich 16, in dem sich ein heller Balken beim Kippen der Banknote 10 entlang des Teilbereichs auf und ab zu bewegen scheint und einen sogenannten Rolling-Bar-Effekt erzeugt. Als eine wesentliche Besonderheit sind die Bereiche unterschiedlicher Farbe (Rot bzw. Blau) und unterschiedlicher Effekte (dreidimensionales Motiv bzw. laufender Balken) dabei exakt zueinander gepassert. Diese Passerung wird daher nachfolgend auch als Farbe-zu-Effekt-Passerung bezeichnet.
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Der besondere Aufbau erfindungsgemäßer optisch variabler Sicherheitselemente wird nun mit Bezug auf die 2 und 3 näher erläutert, wobei 2 einen Ausschnitt des Sicherheitselements 12 schematisch im Querschnitt und 3 zur Illustration des visuellen Erscheinungsbilds eine Aufsicht auf einen Ausschnitt des Sicherheitselements 12 zeigt.
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Mit Bezug zunächst auf den Querschnitt der 2 enthält das Sicherheitselement 12 einen flächigen Träger 18, dessen Flächenausdehnung eine x-y-Ebene und eine darauf senkrecht stehende z-Achse definiert.
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Auf dem Träger 18 ist ein mehrfarbiger reflektiver Flächenbereich 20 angeordnet, der zwei Prägestrukturbereiche 24, 34 enthält, die in z-Richtung in zwei bestimmten, unterschiedlichen Höhenstufen bezogen auf den flächigen Träger 20 angeordnet sind. Die Prägestrukturbereiche stellen im Ausführungsbeispiel jeweils Mikrospiegelprägungen bzw. Mikrospiegelanordnungen 24, 34 dar, welche jeweils aus einer Vielzahl von gegen die x-y-Ebene geneigten Mikrospiegeln gebildet sind. Die lokalen Neigungswinkel der Mikrospiegel sind dabei gerade so gewählt, dass die Reliefstruktur der Mikrospiegelanordnungen 24, 34 nach der Farbbeschichtung ein gewünschtes optisches Erscheinungsbild erzeugen, beispielsweise den herausgewölbten dreidimensionalen Eindruck des Motivs 14 oder den Rolling-Bar-Effekt des Teilbereichs 16. Die unterschiedlichen Höhenstufen sind durch die unterschiedlichen Höhen H1 , H2 der Grundflächen der Mikrospiegelanordnungen 24, 34 über dem Träger 18 gegeben.
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Zur Erzeugung eines visuellen Kontrasts der gewünschten Farbwirkung sind die Mikrospiegelanordnungen 24, 34 jeweils mit einer Farbbeschichtung 26, 36 versehen, die bei der Betrachtung von oben für den Betrachter 40 den unterschiedlichen Farbeindruck der Mikrospiegelanordnungen erzeugen. Im Ausführungsbeispiel ist die Mikrospiegelanordnung 24 mit einer roten lasierenden Farbe 26 beschichtet, während die Mikrospiegelanordnung 34 mit einer blauen lasierenden Farbe 36 beschichtet ist. Abschnitte 26o der Farbbeschichtung 26 liegen in z-Richtung unter der Aussparung 42 also offen. In z-Richtung unter der oberen Farbbeschichtung 36 liegt ein verdeckter Abschnitt 26v der unteren Farbbeschichtung 26. Für den Betrachter 40 treten in einem Betrachtungswinkel die untere Farbbeschichtung 26 mit Anteilen des verdeckten Abschnittes 26v und des offenliegenden Abschnittes 26o in ihrem Farbeindruck in Erscheinung. Die wirksame Fläche kann somit vergrößert werden. Je kleiner die Aussparung 42 ist (oder mehrere solcher Aussparungen sind), desto größer ist prozentual die Erhöhung. Insbesondere sollte die Ausrichtung der zu den Anteilen der offenen und verdeckten Abschnitte 26o und 26v gehörigen Mikrospiegel aufeinander abgestimmt sein. Im gezeigten Beispiel ist die Ausrichtung beispielsweise identisch.
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Die Mikrospiegelanordnungen 24, 34 sind jeweils in eine transparente Prägelackschicht 22, 32 eingeprägt und nach dem Aufbringen und gegebenenfalls Strukturieren der jeweiligen Farbbeschichtung 26, 36 mit einer transparenten Decklackschicht 28 bzw. 38 eingeebnet. Die Decklackschichten weisen im Wesentlichen denselben Brechungsindex wie die Prägelackschichten 22, 32 auf, so dass die Mikrospiegel in Bereichen ohne Farbbeschichtung aufgrund des fehlenden Brechungsindexunterschieds zwischen Prägelackschicht und Decklackschicht visuell nicht in Erscheinung treten.
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Das Sicherheitselement 12 ist für eine Betrachtung von oben - insbesondere aus einer von der z-Richtung verschiedenen Betrachtungsrichtung - ausgelegt, so dass die weiter vom Betrachter 40 entfernte Mikrospiegelanordnung 24 als die tiefer liegende Mikrospiegelanordnung und die näher am Betrachter 40 liegende Mikrospiegelanordnung 34 als die höher liegende Mikrospiegelanordnung bezeichnet wird.
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Die beiden Mikrospiegelanordnungen 24, 34 sind im Ausführungsbeispiel im gesamten Flächenbereich 20 des Sicherheitselements 12 übereinander angeordnet. Im Teilbereich 16 weist die Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 eine großflächige Aussparung 42, beispielsweise in Form eines 5 mm breiten und 2 cm langen gekrümmten Streifens auf. Im Bereich der Aussparung 42 entfalten die Mikrospiegel der Mikrospiegelanordnung 34 durch den fehlenden Brechungsindexunterschied zwischen den Lackschichten 32, 38 keine optische Wirkung, so dass der Betrachter 40 durch diese Lackschichten hindurch auf die tiefer liegende Mikrospiegelanordnung 24 mit ihrer roten Farbbeschichtung 26 blickt. Außerhalb der Aussparung 42 wird der visuelle Eindruck des Flächenbereichs 20 dagegen von der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 mit ihrer blauen Farbbeschichtung 36 bestimmt.
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Wie in 3 illustriert, nimmt der Betrachter daher außerhalb der Aussparung 42 das von der Mikrospiegelanordnung 34 erzeugte, blaue Motiv 14 wahr, während innerhalb der Aussparung 42, im Teilbereich 16, der rote Rolling-Bar-Effekt in Erscheinung tritt, bei dem beim Kippen der Banknote 10 ein heller Balken 16-A in Pfeilrichtung 16-B hin- und her zu laufen scheint.
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Der Höhenunterschied der beiden Mikrospiegelanordnungen 24, 34 liegt im Bereich von einigen Mikrometern oder einigen zehn Mikrometern und ist für den Betrachter 40 daher nicht wahrnehmbar. Die beiden verschiedenfarbigen Motive und die unterschiedlichen Effekte 14, 16 scheinen daher für den Betrachter 40 in exaktem Passer nebeneinander angeordnet zu sein.
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4 zeigt eine Abwandlung der Ausgestaltung der 2 und 3, bei der die Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 alternierend streifenförmige Aussparungen 42 und gleich große, streifenförmige stehengelassene Bereiche aufweist. Im Ausführungsbeispiel der 4 sind die lokalen Neigungswinkel der Mikrospiegel der Mikrospiegelanordnungen 24, 34 so gewählt, dass die Mikrospiegelanordnungen jeweils einen Rolling-Bar-Effekt mit zueinander entgegengesetzter Laufrichtung erzeugen. Beim Kippen des Sicherheitselements sieht der Betrachter in den Teilbereichen 14, in denen die blaue Farbbeschichtung 36 stehengelassen wurde, einen blauen Rolling-Bar-Effekt und in den Aussparungen der Teilbereichen 16 in exaktem Passer hierzu einen roten Rolling-Bar-Effekt. Die blauen Balken 14-A und die roten Balken 16-A bewegen sich dabei für den Betrachter jeweils in entgegengesetzte Richtung, wie in 4 illustriert.
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Einige vorteilhafte Folienaufbauten erfindungsgemäßer Sicherheitselemente sind in 5 dargestellt. Bei dem Sicherheitselement 50 der 5(a) ist auf den beiden gegenüberliegenden Seiten einer transparenten PET-Trägerfolie 18 jeweils eine transparente Prägelackschicht 22, 32 mit der gewünschten Mikrospiegelprägung 24, 34, der Farbbeschichtung 26, 36 und der transparenten Decklackschicht 28, 38 angeordnet. Das Sicherheitselement 50 ist für Betrachtung von der Seite der Farbbeschichtung 36 ausgelegt, so dass die Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 mit großflächigen Aussparungen 42 versehen ist, in denen der Betrachter auf die tiefer liegende Mikrospiegelanordnung 24 mit der Farbbeschichtung 26 blickt.
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Das Sicherheitselement 52 der 5(b) weist den bereits bei 2 beschriebenen Schichtaufbau auf. Beide Mikrospiegelprägungen 24, 34 sind auf derselben Seite der Trägerfolie 18 angeordnet, die bei dieser Ausgestaltung nicht transparent sein muss. Auf der Trägerfolie sind in dieser Reihenfolge die erste Prägelackschicht 22 mit der ersten, tiefenliegenden Mikrospiegelprägung 24, die erste Farbbeschichtung 26, die erste transparente Deckschicht 28, die zweite, transparente Prägelackschicht 32 mit der zweiten, höher liegenden Mikrospiegelprägung 34, die zweite Farbbeschichtung 36 und die zweite transparente Deckschicht 38 angeordnet. Das Sicherheitselement 52 ist für Betrachtung von der Seite der Farbbeschichtung 36 ausgelegt, so dass die Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 mit großflächigen Aussparungen 42 versehen ist, in denen der Betrachter auf die tiefer liegende Mikrospiegelanordnung 24 mit der Farbbeschichtung 26 blickt.
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In anderen Gestaltungen können bei der Herstellung des Sicherheitselements auch zwei Folien 18-A, 18-B eingesetzt werden, die jeweils separat mit einer der Mikrospiegelstrukturen 22-28 bzw. 32-38 versehen und dann geeignet zusammenkaschiert werden.
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Beim dem Sicherheitselement 54 der 5(c) werden die beiden Trägerfolien 18-A, 18-B so zusammenkaschiert, dass die Mikrospiegelstrukturen 22-28 bzw. 32-38 innen liegen. Die Kaschierung 56 kann eine Kaschierfolie umfassen oder auch nur durch einen Kaschierkleber gebildet sein. Bei dieser Gestaltung kann eine oder beide der Trägerfolien 18-A, 18-B nach dem Kaschieren abgezogen werden, um das Sicherheitselement 54 möglichst dünn auszubilden. Insbesondere bei Verwendung einer Kaschierfolie können sogar beide Trägerfolien 18-A, 18-B abgezogen werden, da die Stabilität des Sicherheitselements 54 durch die Kaschierfolie, die dann als flächiger Träger des Sicherheitselements wirkt, gewährleistet ist. Auch das Sicherheitselement 54 ist für Betrachtung von der Seite der Farbbeschichtung 36 ausgelegt, so dass die Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 mit großflächigen Aussparungen 42 versehen ist, in denen der Betrachter auf die tiefer liegende Mikrospiegelanordnung 24 mit der Farbbeschichtung 26 blickt.
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Beim Sicherheitselement 58 der 5(d) sind die Trägerfolien 18-A, 18-B so zusammenkaschiert, dass eine Mikrospiegelstruktur 22-28 innen und die andere Mikrospiegelstruktur 32-38 außen liegt. Die Kaschierung 56 kann eine Kaschierfolie umfassen oder nur durch einen Kaschierkleber gebildet sein. Die außen liegende Trägerfolie 18-A kann nach dem Kaschieren abgezogen werden, um das Sicherheitselement 58 möglichst dünn auszubilden. Die großflächigen Aussparungen 42 sind auch hier in der Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 vorgesehen, um dem Betrachter den Blick auf die tiefer liegende Mikrospiegelanordnung 24 mit der Farbbeschichtung 26 zu ermöglichen.
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Eine weitere, in den Figuren nicht gezeigte Variante besteht schließlich darin, die Trägerfolien so zusammen zu kaschieren, dass beide Mikrospiegelstrukturen 22-28 bzw. 32-38, 42 außen liegen.
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Wie weiter oben bereits genauer erläutert, können die Farbbeschichtungen 26, 36 nicht nur durch lasierende Farben, sondern beispielsweise auch durch Metallisierungen, durch Dünnfilmaufbauten, durch mit einer Metallisierung hinterlegte lasierende Farben, durch Lumineszenzfarben mit metallischer Verspiegelung, durch Strukturfarben oder durch Nanopartikelfarben gebildet sein.
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Die erfindungsgemäßen Sicherheitselemente können zusätzlich auch Bereiche mit Negativkennzeichnungen, beispielsweise einer Negativschrift enthalten, wie anhand der 6 und 7 illustriert. Zur Vereinfachung sind in diesen Figuren nur die Mikrospiegelstrukturen 22-28 und 32-38 ohne Trägerfolien oder weitere Schichten des Schichtaufbaus dargestellt.
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Das Sicherheitselement 60 der 6 ist dabei grundsätzlich wie das Sicherheitselement 12 der 2 aufgebaut, insbesondere enthält die Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 in Teilbereichen 16 Aussparungen 42, die über beschichteten Bereichen 26 der tiefer liegenden Mikrospiegelanordnung 24 angeordnet sind und die oben beschriebene Farbe-zu-Effekt-Passerung erzeugen. Zusätzlich enthält das Sicherheitselement 60 auch Teilbereiche 62, in denen die Farbbeschichtungen 26, 36 beider Mikrospiegelanordnungen 24, 34 ausgespart (Aussparungen 44 bzw. 42) sind, so dass das Sicherheitselement 60 in diesen Bereichen keinen der Farbeindrücke der beiden Farbbeschichtungen zeigt.
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Die Form der Teilbereiche 62 bildet ein Negativkennzeichen, insbesondere eine Negativschrift, welche bei einer zumindest transluzenten Ausgestaltung der weiteren Schichten des Sicherheitselements besonders gut im Durchlicht erkennbar ist. In den Teilbereichen 62 sind die Aussparungen 44 der Farbbeschichtung 26 der tiefer liegenden Mikrospiegelanordnung 24 mit einer etwas größeren Fläche ausgebildet als die zugehörigen Aussparungen 42 in der Farbbeschichtung 36, um Registerschwankungen zwischen den beiden Prägestrukturen 24, 34 aufzufangen. Die Linienstärken der übereinander liegenden Aussparungen 42, 44 sind größer als 100 µm, insbesondere größer als 300 µm, um eine gute Erkennbarkeit der Negativkennzeichen zu gewährleisten.
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Auch farbige Negativkennzeichen können vorgesehen sein, wie anhand des Sicherheitselements 70 der 7 illustriert. Bei diesem Ausführungsbeispiel besteht die Farbbeschichtung 26 der tiefer liegenden Mikrospiegelanordnung 24 aus einer mit einer Metallisierung 72 hinterlegten lasierenden Farbe 74. In den Teilbereichen 16 liegen die Aussparungen 42 der Farbbeschichtung 36 wie bei 6 über vollständig beschichteten Bereichen 26 der tiefer liegenden Mikrospiegelanordnung 24, so dass sich in diesen Teilbereichen die bereits beschriebene Farbe-zu-Effekt-Passerung ergibt.
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Zusätzlich enthält das Sicherheitselement 70 Teilbereiche 76, in denen neben der Farbbeschichtung 36 der höher liegenden Mikrospiegelanordnung 34 auch die Metallisierung 72 der Farbbeschichtung 26 der tiefer liegenden Mikrospiegelanordnung 24 ausgespart ist, die lasierende Farbe 74 aber erhalten ist. Während das Sicherheitselement 70 in den Teilbereichen 16 durch die Metallisierung 72 farbig und opak erscheint, sind die Teilbereiche 76 aufgrund der dort fehlenden Metallisierung 72 farbig und transluzent. Die Form der Teilbereiche 76 bildet somit ein farbiges Negativkennzeichen, insbesondere eine farbige Negativschrift, welche bei einer zumindest transluzenten Ausgestaltung der weiteren Schichten des Sicherheitselements besonders gut im Durchlicht erkennbar ist. Auch bei dem Ausführungsbeispiel der 7 sind die Aussparungen in der Metallisierung 72 vorteilhaft mit einer etwas größeren Fläche ausgebildet als die Aussparungen 42 in der Farbbeschichtung 36, um Registerschwankungen aufzufangen. Auch sind die Linienstärken der übereinanderliegenden Aussparungen vorzugsweise größer als 100 µm, insbesondere größer als 300 µm, um eine gute Erkennbarkeit der farbigen Negativkennzeichen zu gewährleisten.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Banknote
- 12
- Sicherheitselement
- 14
- herauswölbendes Motiv
- 16
- Teilbereich
- 16-A
- heller Balken
- 16-B
- Bewegungsrichtung
- 18
- Träger
- 18-A, 18-B
- Trägerfolien
- 20
- reflektiver Flächenbereich
- 22
- Prägelackschicht
- 24
- Mikrospiegelanordnung
- 26
- Farbbeschichtung
- 26o
- offenliegender Abschnitt der unteren Farbbeschichtung
- 26v
- verdeckter Abschnitt der unteren Farbbeschichtung
- 28
- Decklackschicht
- 32
- Prägelackschicht
- 34
- Mikrospiegelanordnung
- 36
- Farbbeschichtung
- 38
- Decklackschicht
- 40
- Betrachter
- 42
- großflächige Aussparung
- 44
- Aussparungen
- 50, 52, 54
- Sicherheitselement
- 56
- Kaschierung
- 58
- Sicherheitselement
- 60
- Sicherheitselement
- 62
- Teilbereich mit Negativkennzeichen
- 70
- Sicherheitselement
- 72
- Metallisierung
- 74
- lasierende Farbschicht