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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reinigung von Platten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Durch einen Internetauftritt der Fa. Falch GmbH ist unter der Adresse „www.falch.com/ de/anwendungen/details/application/reinigung-schalungen.html“ bekannt, gebrauchte Schalungen durch Wasserstrahlen zu reinigen. Zum Einsatz kommen dort lanzengeführten Flachstrahldüsen sowie für liegende Schalungen auch sog. Scater, welche bei der Bodenreinigung üblich sind und eine rotierende Bürste mit Wasserbedüsung umfassen.
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Aus der
EP 2 277 670 A2 ist eine Vorrichtung zum Säubern der Seitenkanten von Schaltafeln und Kanthölzern bekannt, wobei ein manuell über die zu reinigende Seitenkante zu bewegende Vorrichtung auf der der Kante zugewandten Innenseite Zähne umfasst, durch welche anhaftende Betonreste entfernt werden. In einer Ausführung kann die Schaltafel dabei durch eine entsprechend ausgebildete Rahmenkonstruktion gehalten und um eine vertikale Achse verschwenkt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Reinigung von Platten zu schaffen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, dass ein effektives Reinigen von Platten, insbesondere Schalungsplatten, möglich ist.
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In besonders vorteilhafter Ausführung umfasst ein Reinigungsabschnitt, durch welchen die Platten mittels eines motorisch betriebenen Fördersystems entlang eines definierten Transortpfades hindurchförderbar sind, eine Halte- und/oder Anlageeinrichtung, durch welche die durch den Reinigungsabschnitt zu fördernde Platte auf dem gesamten oder zumindest einem Teil des durch den Reinigungsabschnitt führenden Transportpfades in einer gegen der horizontale Ebene geneigten Arbeitslage gehalten wird oder werden kann, und wenigstens ein auf einer Seite des Transportpfades angeordnetes, auf den Bewegungspfad einer ersten Plattenseite gerichtetes oder zu richtendes Reinigungswerkzeug.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführung erfolgt das Reinigen der Plattenseite durch Bewegen eines Reinigungswerkzeug entlang eines mechanisch definierten Bewegungspfades in einer zur Transportrichtung der Platten geneigten, insbesondere senkrechten Richtung. In einer ebenfalls sehr vorteilhaften Alternative erfolgt die Reinigung der Plattenseite und wenigstens einer plattenkante durch einen Roboter, bevorzugt unter Verwendung wenigstens zweier sich in Art und/oder Wirkquerschnitt unterscheidender Reinigungswerkzeuge.
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Durch die geneigte Plattenlage kann die gelöste Verunreinigung der Platte, vorzugsweise zusammen mit Wasser als Betriebsmittel des Reinigungswerkzeuge, besonders einfach von der Platte entfernt werden, bevorzugt von alleine ablaufen. Indem die Platten motorisch gefördert werden, kann z. B. ein Sicherheitsabstand gewahrt und das Werkzeug mit maximal für die Anwendung zulässiger Wirkung betrieben werden. Des Weiteren lässt sich der gesamte Reinigungsvorgang hierdurch automatisieren.
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Eine zu bevorzugende Ausführung einer Reinigungsanlage umfasst eine Reinigungssektion mit einem als Reinigungsabschnitt ausgeführten und wenigstens ein Reinigungswerkzeug aufweisenden Funktionsabschnitt, durch welche die zu reinigende Platten mittels eines Fördersystems entlang eines definierten Transortpfades in einer gegen die Horizontale geneigten Arbeitslage motorisch hindurchförderbar ist. Dieser kann entsprechend der obigen bevorzugten Ausführung ausgebildet sein. Daneben umfasst sie eine der Reinigungssektion vorgeordnete Zuführsektion mit wenigstens einem Funktionsabschnitt, welcher dem Zuführen einer zu reinigenden Platte in die Reinigungssektion dient und eine Halte- und/oder Anlageeinrichtung umfasst, durch welche die Platten zumindest bei Übergabe in die Reinigungssektion in der geneigten Arbeitslage gehalten sind, sowie eine der Reinigungssektion nachgeordnete Ausgabesektion mit wenigstens einem Funktionsabschnitt, der der Übernahme der aus der Reinigungssektion kommenden Platten dient und eine Halte- und/oder Anlageeinrichtung umfasst, durch welche die Platten zumindest bei Übernahme aus dem Reinigungssektion in der geneigten Arbeitslage gehalten sind. Durch ein von der Anlage umfasstes Fördersystem sind die Platten motorisch vom der Zuführung dienenden Funktionsabschnitt über die Reinigungssektion bis in den der Übernahme dienenden Funktionsabschnitt Ausgabesektion förderbar.
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Durch die Vor- und Nachordnung der der Zuführung bzw. der Übernahme dienenden Funktionsabschnitte mit den dort ebenfalls die geneigte Plattenlage bewirkenden Halte- und/oder Anlageeinrichtungen ist ein homogenes und möglichst störungsfreies Durchfahren der Reinigungssektion gewährleistet, ohne dort die Platten in komplizierter Weise handhaben zu müssen. Damit entfällt auch das Erfordernisses eines betriebsmäßigen Betretens der Reinigungssektion. Durch das motorische Fördern sind auch hier die o. g. Vorteile erreichbar.
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Die bevorzugte Ausführung für den Reinigungsabschnitt und die Reinigungsanlage sind in vorteilhaften Ausführungen miteinander und/der mit einem oder mehreren Merkmalen aus den nachfolgend beschriebenen Ausführungsbeispiele und/oder den Merkmalen der abhängigen Ansprüche kombinierbar.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer ersten Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von plattenförmigem Gut a) in Draufsicht und b) in Seitenansicht mit jeweils transparent angedeuteter Kabine;
- 2 einen vergrößerten Ausschnitt eines Reinigungsabschnittes aus 1;
- 3 ein Schnitt durch einen Reinigungsabschnitt;
- 4 Ausführungsbeispiele und -varianten für einen Reinigungsabschnitt a) mit zwei sich gegenüberliegenden, auf die Plattenseiten wirkenden Reinigungswerkzeugen, b) mit zwei versetzten, auf die Plattenseiten wirkenden Reinigungswerkzeugen, c) mit insgesamt vier, auf die Plattenseiten wirkenden Reinigungswerkzeugen, d) mit insgesamt sechs, auf die Plattenseiten wirkenden Reinigungswerkzeugen und e) mit weiteren, auf die Plattenseiten wirkenden Reinigungswerkzeugen;
- 5 eine schematische Darstellung einer Reinigungssequenz auf einer Plattenseite;
- 6 eine Ausführungsvariante für den Betrieb zweier sich gegenüberliegender rotierender Düsenbalken;
- 7 eine Schnittansicht in einem Reinigungsabschnitt;
- 8 eine Schrägansicht eines Ausschnittes aus einem Reinigungsabschnitt;
- 9 eine Schrägansicht einer ersten Ausführung des Reinigungsabschnittes in zweiter Variante;
- 10 eine Schrägansicht eines Ausschnittes aus einem Reinigungsabschnitt mit einem als Seilzugantrieb ausgeführten Hubabtrieb;
- 11 Ausführungsbeispiele und Varianten zur Konfigurierung einer Zufuhrsektion;
- 12 Ausführungsbeispiele und Varianten zur Konfigurierung einer Ausgabesektion;
- 13 Ausführungsbeispiele und Varianten zur Konfigurierung einer Speichersektion;
- 14 Ausführungsbeispiele und Varianten zur Konfigurierung einer Nachbearbeitungssektion;
- 15 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine zweite Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten a) in einer Seitenansicht, b) einer Draufsicht sowie c) und d) den Schnitten durch die Kipptische;
- 16 eine detailliertere Darstellung eines als Kipptisch ausgeführten Funktionsabschnittes a) in Seitenansicht in Beladelage, b) in Querschnittansicht in Zuführlage und c) in Seitenansicht in Zuführlage;
- 17 eine detailliertere Darstellung eines als Transfertisch ausgeführten Funktionsabschnittes mit quer zur Transportrichtung wirksamen Fördermitteln;
- 18 eine detailliertere Darstellung eines als Transfertisch ausgeführten Funktionsabschnittes ohne querwirksame Fördermittel;
- 19 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine dritte Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten;
- 20 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine vierte Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten;
- 21 eine detailliertere Darstellung einer Zufuhrsektion bzw. einer Ausgabesektion bzw. eines Teils davon mit einer Greif- und Schwenkeinrichtung a) in Schnittansicht, b) in Seitenansicht und c) in Draufsicht;
- 22 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine fünfte Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten;
- 23 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine sechste Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten;
- 24 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine siebte Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten;
- 25 eine schematische Darstellung eines Beispiels für eine achte Ausführung für die Vorrichtung zur Reinigung von Platten.
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Eine Vorrichtung 01 zur Reinigung von plattenförmigem Gut 06, beispielsweise zur Reinigung von Platten 06, insbesondere von Schalungsplatten 06 umfasst wenigstens drei Sektionen 02; 03; 04, nämlich einer Reinigungssektion 03, einer der Reinigungssektion 03 im Transportpfad der zu reinigenden Platten 06 vorgeordneten Zufuhrsektion 02 sowie einer der Reinigungssektion 03 nachvorgeordneten Ausgabesektion 04. In der Reinigungssektion erfolgt ein automatisiertes Reinigen der Platten 06.
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Jede der Sektionen 02; 03; 04 umfasst wenigstens ein oder mehrere Funktionsabschnitte 07; 08; 09; 61; 62; 71; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 95; 99, welche jeweils in definierter und für die betroffene Sektion 02; 03; 04 bezeichnender Weise der Behandlung oder Handhabung der Platten 06 dienen.
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In einer ersten - insbesondere im Hinblick auf Raumbedarf und/oder Investitionshöhe vorteilhaften - Basisausführung (siehe z. B. 1) umfasst die Reinigungssektion 03 lediglich einen Funktionsabschnitt 08, z. B. Reinigungsabschnitt 08, in welchem das zu reinigende Gut 06 mittels mindestens zwei Reinigungswerkzeugen 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 automatisiert oder zumindest teilautomatisiert gereinigt werden bzw. werden können. Die Platten 06 können grundsätzlich mittels jeglicher Art motorisch betriebener Fördersysteme, z. B. auf als Förderbänder bzw. Förderketten, Schlepp-, Zugketten, Rollen oder Walzen ausgebildeten Fördermitteln basierende Fördersysteme 23, durch den Reinigungsabschnitt 08 gefördert werden. Es können grundsätzlich auch unterschiedliche Fördersysteme als Teilsysteme zum Transport der Platten 06 von der Zufuhrsektion 02 zur Ausgabesektion 04 vorgesehen sein. Vorzugsweise ist jedoch ein die Platten 06 transportierendes Fördersystem 23 vom einzigen oder zumindest einem stromaufwärts letzten Funktionsabschnitt 07 der Zufuhrsektion 02 bis in den einzigen oder zumindest eine stromaufwärts ersten Funktionsabschnitt 09 der Ausgabesektion 04 als auf dem selben Förderprinzip beruhendes Fördersystems 23 (23.1, 23.2, 23.3; 23.4 etc.) ausgeführt und bilden somit ein homogenes, wenn ggf. auch in Teilen mechanisch unabhängig betreibbares Fördersystems 23 (23.1; 23.2, 23.3, 23.4 etc.).
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In vorteilhafter Ausführung ist der die Platten 06 in einer Arbeitslage, d. h. einer Lage der Platten 06, in welcher die Reinigung erfolgt, durch die Reinigungssektion 03 fördernde Teil des Fördersystems 23; 23.2; 23.3, bevorzugt jedoch das gesamte die Platten 06 in einer Arbeitslage durch die Vorrichtung 01, insbesondere durch die Reinigungsanlage 01 transportierende Fördersystem 23 (23.1; 23.2, 23.3, 23.4 etc.), als einteilige oder sich - z. B. bei modularer Bauweise der Reinigungsanlage 01 - mehrteilig fortsetzende Förderteilsysteme 23.1; 23.2; 23.3; 23.4, z. B. als Teilrollenbahnen 23.1; 23.2; 23.3; 23.4, ausgeführt, welche als Fördermittel 24 (24.1; 24.2; 24.3; 24.4 etc.) zwangsgetriebenen Rollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 umfasst. Dabei können sämtliche oder nur ein Teil der Rollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 zwangsgetrieben sein. Vorzugsweise ist je Sektion 02; 03, 04 und/oder je Förderteilsystem 23.1; 23.2, 23.3, 23.4 jeweils mindestens eine der Rollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 zwangsgetrieben, insbesondere unabhängig von den zwangsangetriebenen Rollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 der jeweils anderen Sektion 02; 03, 04 zwangsantreibbar. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Fördergeschwindigkeit insgesamt und bevorzugt in jeder der Sektion 02; 03, 04 einstellbar und kann innerhalb der jeweiligen Sektion 02; 03; 04 bei Bedarf variiert werden.
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Die Rollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 sind bevorzugt beschichtet und/oder als Doppel-Transportrollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 mit Zwischenlagerblock ausgeführt.
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Grundsätzlich können die Platten 06 beim Reinigen jede definierte Lage als Arbeitslage einnehmen, z. B. horizontal liegend, vertikal stehend oder mit ihrer Erstreckung in Transportrichtung T entlang und/oder quer zur Transportrichtung T geneigt.
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In einer ersten vorteilhaften Ausführung kann der Transport der Platten 06 durch den Reinigungsabschnitt 08 gegen die horizontale und die vertikale Ebene geneigt, jedoch überwiegend liegend und insbesondere in einer gegen die Transportrichtung T um 3° bis 30°, insbesondere 10°±5°, ansteigend oder abfallend geneigten Arbeitslage mit waagrechten vor- und nachlaufenden Plattenkanten 26; 27 erfolgen. Beim Reinigen eingesetztes Wasser kann gegenüber einer insgesamt waagrechten Arbeitslage besser nach vorn bzw. hinten abfließen Eine Reinigung einer ersten und zweiten Plattenseite 31; 32, z. B. der Plattenvorder- und -rückseite 31; 32, durch entsprechende Reinigungswerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 erfolgt dabei z. B. von oberhalb bzw. unterhalb des Transportpfades her.
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In einer hier bevorzugten Ausführung erfolgt der Transport der Platten 06 beim Reinigen ebenfalls geneigt gegen die horizontale und gegen die vertikale Ebene, jedoch überwiegend stehend, d. h. um weniger als 45° gegen die Vertikale geneigt, mit z. B. waagrecht verlaufender oberen und unteren Plattenkante 28; 29. Insbesondere werden sie in einer Arbeitslage behandelt, in welcher die Fläche der Plattenvorder- bzw. -rückseite 31; 32 beispielsweise lediglich um einen Winkel α von 3° bis 30°, insbesondere 10°±5°, gegen die Vertikale geneigt ist. Eine Reinigung der ersten und zweiten Plattenseite 31; 32, z. B. der Plattenvorder- und -rückseite 31; 32, durch entsprechende Reinigungswerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 erfolgt dabei von - in Transportrichtung T betrachtet - links und rechts des Transportpfades her. Obgleich die Platte 06 grundsätzlich zwar auch auf der Kante ihrer kleineren Seitenlänge durch die Reinigungssektion 03, insbesondere den Reinigungsabschnitt 08, transportiert werden könnte, wird sie bevorzugt jedoch auf der Kante ihrer größeren Seitenlänge transportiert. In Arbeitslage der Platte 06 verlaufen deren untere und obere Plattenkante 29; 28 in bzw. parallel zur Transportrichtung T.
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Bei geneigter, in obigem Sinne überwiegend stehender Arbeitslage ist vorzugsweise eine sich entlang des Transportpfades durch den Reinigungsabschnitt 08 erstreckende seitliche Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 vorgesehen, welche die Platte 06 hält, indem sie diese beispielsweise abstützt. Dabei ist die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 derart angeordnet und ausgeführt, sodass die betriebsmäßig durch das Fördersystem 23 geförderte und sich gegen die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 abstützende Platte 06 eine in obiger Weise geneigte, z. B. um einen Winkel α von 3° bis 30°, insbesondere 10°±5°, gegen die Vertikale geneigte, Arbeitslage einnimmt.
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Die die Platte 06 in der geneigten Lage haltende Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 kann grundsätzlich durch das Fördersystem 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 in Art eines Ständers mitbewegt oder aber wie im Folgenden beschrieben bezüglich der Reinigungssektion 03 bzw. des Reinigungsabschnittes 08; 08'; 08"; 08'''; 08* ortsfest vorgesehen und in Art einer Führung wirksam sein.
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Die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 kann hierbei grundsätzlich durch eine Art starres Führungselement gegeben sein, welches zumindest auf wenigstens einer halben Höhe der schmalsten zu transportierenden Platten 06 und z. B. die Neigung berücksichtigend entsprechend geneigt und/oder seitlich zum Transportpfad der unteren Plattenkante 29 versetzt vorgesehen ist, und an welchem die Platten 06 betriebsmäßig entlanggeführt sind. Vorzugsweise umfasst die die Platten 06 seitlich abstützende Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 jedoch sich in zur Arbeitslage entsprechend geneigt, z. B. um einen Winkel α von 3° bis 30°, insbesondere 10°±5°, gegen die Vertikale geneigt, erstreckende Walzen 34 oder Gruppen 34 von koaxial um eine derartig geneigte Rotationsachse rotierbare und in Richtung Rotationsachse voneinander beabstandete Rollen. In einer Ausführungsvariante können sämtliche oder ein Teil der Walzen 34 oder Gruppen 34 der Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 im Reinigungsabschnitt 08 zwangsgetrieben sein. Die Walzen 34 oder Gruppen 34 von Rollen sind beispielsweise in einer ein- oder mehrteiligen Rahmenkonstruktion 36, z. B. einem oder mehreren Stahlständern 36, gelagert, welche beispielsweise auf einem auch die Fördermittel 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 des Fördersystems 23 (23.1; 23.2; 23.3; 23.4) tragenden Grundgestell 37, beispielsweise eine Unterbaukonstruktion 37 aus Stahl, insbesondere V2A-Stahl, z. B. eine Stahlunterkonstruktion 37 aufgenommen ist. Grundgestell 37 und Rahmenkonstruktion 36 bilden zusammen im Wesentlichen ein tragendes Gestell 36, 37 des Reinigungsabschnittes 08 aus.
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Als Reinigungswerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 sind bevorzugt Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22, insbesondere mit Hochdruck betriebene bzw. betreibbare Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 vorgesehen. Als derartige Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 können eine oder mehrere flächenhaft wirksame Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 oder linienhaft wirksame Wasserwerkzeuge 13; 14; 16; 17 oder eine Kombination hieraus vorgesehen sein. Es können jedoch auch gemischte Ausführungen für die Reinigungswerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 finden. So können beispielsweise ein oder mehrere auf die Plattenseiten 31; 32 gerichtete Reinigungswerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 als Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22, z. B. in einer der unten näher dargelegten Ausgestaltungen, ausgeführt sein, während ein oder mehrere auf eine Plattenkante 26; 27; 28; 29 gerichteten Reinigungswerkzeuge 13; 14; 16; 17 mechanisch wirkend, z. B. als Schaber, eine Klinge oder eine Bürste, ausgeführt sein kann bzw. können.
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Als flächenhaft wirksame Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 sind solche zu verstehen, deren Wirkquerschnitt WT in der Ebene der zu reinigenden Plattenoberfläche in Transportrichtung T sowie quer hierzu vorzugsweise eine selbe Ausdehnung aufweisen, zumindest jedoch um höchsten ± 50% des kleineren Wertes voneinander abweichen.
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Dabei können ein oder mehrere der Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 feststehend am Gestell 36, 37 des Reinigungsabschnittes 08, beispielsweise an dessen Rahmenkonstruktion 36, angeordnet und/oder ein oder mehrere der Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 entlang eines definierten Bewegungspfades bewegbar am Gestell 36, 37 bewegbar gelagert sein. Die oder ein Teil der feststehenden oder bewegbaren Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 können in sich um eine feststehende oder bewegbare Achse rotierend ausgebildet sein. Die oder ein Teil der Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22, insbesondere zumindest die flächenhaft wirksame Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 können als beispielsweise rotierende Düsenbalken 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 oder als Bürstendüsenkombination 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 ausgeführt sein.
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Der Reinigungsabschnitt 08 umfasst zumindest auf einer Seite des Transportpfades der zu reinigenden Platten 06 zumindest ein - insbesondere flächig wirksames erstes Reinigungswerkzeug 11; 12, z. B. Wasserwerkzeug 11; 12, welches entlang eines definierten Bewegungspfades - insbesondere automatisiert - bewegbar im oder am Gestell 36, 37 des Reinigungsabschnitt 08 gelagert ist, sodass dessen in der Ebene der zu reinigenden Plattenoberfläche wirksame Wirkquerschnitt WT auf einer im Transportpfad auf Höhe des Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuges 11; 12 befindliche Platte 06 entlang des definierten Bewegungspfades in einer zur Transportrichtung T geneigten, insbesondere senkrechten Richtung verfahrbar ist. Durch Bewegen eines solchen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 ist somit ein Reinigen einer Platte 06 in einer zur Transportrichtung T geneigten, insbesondere senkrechten Richtung in einer gegenüber der Breite des Wirkquerschnittes WT größeren Spurbreite möglich.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist das flächig wirksame erste Reinigungswerkzeug 11; 12, insbesondere durch einen eigenen Antrieb, entlang eines mechanisch durch beispielsweise eine Führung oder einen Stellweg vorgegebenen Bewegungspfades in einer zur Transportrichtung T geneigten, insbesondere senkrechten Richtung derart, bevorzugt geradlinig, bewegbar. In einer unten dargelegten Variante ist das flächig wirksame Reinigungswerkzeug 11; 12 nicht mechanisch durch eine Führung auf eine Bewegungsbahn gezwungen, sondern steuerungstechnisch durch beispielsweise einen Algorithmus auf einem festgelegten Bewegungspfad bewegbar.
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Vorzugsweise umfasst der Reinigungsabschnitt 08 auch auf der anderen Seite des Transportpfades der zu reinigenden Platten 06 ein wie das erste Reinigungswerkzeug 11; 12 ausgeführtes, jedoch auf die andere Plattenseite 32; 31 gerichtetes zweites Reinigungswerkzeug 12; 11, z. B. Wasserwerkzeug 12; 11. Obgleich die beispielsweise mechanisch vorgegebene Bewegung in einer zur Transportrichtung T senkrechten Richtung hinsichtlich der einfacheren Steuerung von besonderem Vorteil ist, ist auch eine gegenüber der Transportrichtung T um beispielsweise eine zwischen 45° und 90° geneigte Bewegungsrichtung denkbar, wobei dann beim Reinigen ein korreliertes Bewegen der Platte 06 entlang des Transportpfades und des Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuges 11; 12 entlang seines Bewegungspfades erfolgen kann.
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Obgleich als erstes und/oder zweites, auf die Plattenseiten 31; 32 gerichtetes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 grundsätzlich auch andere Ausführungen, wie z. B. nichtbewegbare oder bewegbare nichtrotierende Düsenbalken, rotierende Bürsten oder Kombinationen hieraus, zur Anwendung kommen können, sind sie in einer ersten besonders vorteilhaften Ausführung als ein- oder mehrarmige rotierende Düsenbalken 11; 12 ausgeführt und in einer zweiten besonders vorteilhaften Ausführung als rotierende Bürsten 11; 12, insbesondere als Bürstendüsenkombination 11; 12 mit rotierender Bürsten ausgeführt. In der ersten Ausführung wird die Platte 06 beispielsweise mit unter einem Überdruck von mehr als 600 bar, insbesondere mindestens 800 bar stehendem Wasser beaufschlagt, in der zweiten Ausführung beispielsweise mit unter einem Überdruck von höchstens 400 bar, insbesondere höchstens 300 bar stehendem Wasser. In einer vorteilhaften Variante der ersten Ausführung können auf die beiden Plattenseiten 31; 32 voneinander verschiedene Drücke anwendbar sein bzw. angewandt werden. Beispielsweise wird auf die beispielsweise bei der Schalung wirksame Plattenvorderseite 31 Wasser eines geringeren Überdruckes, z. B. höchstens 900 bar, aufgebracht als auf der Plattenhinterseite 32 mit beispielsweise mindestens 1.200 bar.
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Für den o. g. Fall einer überwiegend liegenden Arbeitslage verläuft der Bewegungspfad des Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuges 11; 12; 18; 19; 21; 22 beispielsweise in etwa, d. h. mit maximaler Abweichung von ± 10°, horizontal und senkrecht zur Transportrichtung T.
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Für den bevorzugten Fall einer geneigten, jedoch überwiegend stehenden Arbeitslage ist das (jeweilige) erste bzw. zweite Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 durch mindestens ein gemeinsames, bevorzugt durch jeweilige Antriebsmittel 41; 42, z. B. Elektromotoren 41; 42, höhenverfahrbar. Der Bewegungspfad des ersten bzw. des ersten und zweiten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugs 11; 12 verläuft dabei vorzugsweise entlang einer - insbesondere geraden - Linie, die vorzugsweise parallel zur Neigung der durch die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 gegebenen Anlageebene und/oder parallel zur geneigten Arbeitslage und/oder um einen Winkel α von 3° bis 30°, insbesondere 10°±5°, geneigt gegen die Vertikale verläuft. Grundsätzlich ist es wegen ggf. baulicher umstände auch denkbar, dass die Linie des Bewegungspfad zumindest in einem Winkelsegment liegt, welches vom zur Anlageebene und/oder Arbeitslage parallelen geneigten Verlauf bis hin zum vertikalen Verlauf reicht. In bevorzugter Ausführung verläuft die Line des Bewegungspfades senkrecht zur Transportrichtung T.
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Zusätzlich zum ersten bzw. vorzugsweise dem ersten und zweiten, gegen die jeweilige Plattenseite 31; 32 gerichteten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 umfasst der Reinigungsabschnitt 08 vorzugsweise ein weiteres, auf den Transportpfad der unteren Plattenkante 29 gerichtetes oder zu richtendes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 13, z. B. unteres oder drittes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 13, und/oder ein weiteres, auf den Transportpfad der oberen Plattenkante 28 gerichtetes oder zu richtendes, vorzugsweise durch ein Antriebsmittel 43 z. B. einen Elektromotor 43, höhenverfahrbares Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 14, z. B. oberes oder viertes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 14, und/oder ein weiteres, auf den Transportpfad der vorlaufenden Plattenkante 26 gerichtetes oder zu richtendes, vorzugsweise durch ein Antriebsmittel 44 z. B. ein Elektromotor 44, höhenverfahrbares Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 16, z. B. vorderkantenseitiges oder fünftes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 16, und/oder ein weiteres auf den Transportpfad der nachlaufenden Plattenkante 27 gerichtetes oder zu richtendes, vorzugsweise durch ein Antriebsmittel 46, z. B. Elektromotor 46, höhenverfahrbares Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 17, z. B. hinterkantenseitiges oder sechstes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 17.
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In der Ausführung mit mechanisch vorgegebenen Bewegungspfaden für jedes einzelne der bewegbaren Reinigungswerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 ist also ein Antriebsmittel 41; 42; 43; 44; 46 für dessen Bewegung entlang des jeweiligen Bewegungspfades vorgesehen.
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Des Weiteren umfasst der Reinigungsabschnitt 08 in einem dem vierten Wasserwerkzeug 14 vorgeordneten Bereich einen Sensor 38, der beim Transport der Platte 06 in den Eingangsabschnitt die Höhe der Palette 06 erfasst sowie einen Sensor 39, der beim Transport der Platte 06 in den Eingangsabschnitt die Länge der Platte 06 erfasst. Unter Verwendung dieser Ergebnisse wird beispielsweise das vierte Wasserwerkzeug 14 in der Höhe vorpositioniert und/oder die Verfahrwege der beteiligten verfahrbaren Wasserwerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 festgelegt. Um bei einer Fehlfunktion der Höhenerkennung eine Kollision der Platte 06 mit dem vierten Wasserwerkzeug 14 zu verhindern, ist beispielsweise ein zusätzlicher, hier nicht dargestellter Sensor vorgesehen, der bei Kontakt den Antrieb des Fördersystems 23 oder betroffenen Förderteilsystems 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 stillsetzt.
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Zusätzlich können weitere, jeweiligen Wasserwerkzeugen 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 vorgeordnete Sensoren vorgesehen sein, durch welche die Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 und/oder die Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 bewegende Antriebe, insbesondere Rotations- und/oder Hubantriebe, aktivierbar sind. Damit lässt sich erreichen, dass beim Passieren der Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22, insbesondere rotierender Düsen 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22, diese mit der richtigen Drehzahl rotieren und sich bereits der vollständige Reinigungsdruck aufgebaut hat.
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Die Aktivierung und/oder Bewegung der Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 und der Vorschub der Platten 06 erfolgt vorzugsweise derart korreliert zueinander, dass bei aktivierten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugen 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 stets eine Relativbewegung zwischen Platte 06 und aktiviertem Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12; 13; 14; 16; 17; 18; 19; 21; 22 stattfindet. Dies schont die Oberflächen der Platten 06 und vermeidet ansonsten mögliche Beschädigungen. Bevorzugt ist die Geschwindigkeit der die Antriebsmittel 41; 42; 43; 44; 46 (siehe z. B. schematisch in 2) umfassenden Hubantriebe der in einer zur Transportrichtung T senkrechten Richtung bewegbaren Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 einstellbar. Für den bevorzugten Fall der Ausführung der ersten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 als ein- oder mehrarmige rotierende Düsenbalken 11; 12 ist bevorzugt auch deren Solldrehzahl einstellbar.
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Als durch die Antriebsmittel 41; 42; 43; 44; 46 angetriebene Hubantriebe sind grundsätzlich verschiedenste Lösungen denkbar, wie z. B. Winden mit gesteuertem Antrieb, Gewindespindeln mit Schlitten, Linearachsen, Spindelhubgetrieben. Bevorzugt ist eine Lösung mit an Führungselementen, insbesondere Prismenführungen, laufenden Schlitten 55; 56; 57; 58; 59, z. B. Hubschlitten 55; 56; 57; 58; 59, welche die jeweiligen bewegbaren Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 tragen. Die Führungen sind am Gestell 36, 37, insbesondere jeweils an einem Tragelement 45, insbesondere einem Stahlträger 45, vorgesehen. Für den Fall rotierender Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 tragen sie beispielsweise auch deren Rotationsantriebe, die als Antriebsmittel 35 z. B. einen Elektromotor 35 umfassen. Die Schlitten 55; 56; 57; 58; 59 werden beispielsweise über ein entsprechendes Getriebe, beispielsweise einen Zahnstangentrieb, einen Gewindetrieb oder eine ein Zugmittel 65, z. B. Seil 65, umfassende Winde, z. B. Seilwinde, durch das betreffende, in 2 z. B. lediglich schematisch angedeutete Antriebsmittel 41; 42; 43; 44; 46 bewegt. In der Ausführung des Antriebes mit einer Winde greift das Zugmittel 65 am Schlitten 55; 56; 57; 58; 59 an und ist beispielsweise umlaufend und/oder endlos ausgeführt.
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Beim Reinigungsbetrieb mittels des automatisch betriebenen bzw. betreibbaren Reinigungsabschnittes 08 werden mit dem dritten und vierten Reinigungswerkzeug 13; 14, beispielsweise als Düsen 13; 14, insbesondere Hochdruckdüse 13; 14 ausgebildeten Wasserwerkzeug 13, 14 die obere und untere Plattenkante 28; 29 gereinigt. Wenn die nachlaufende Plattenkante 27 diese beiden Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 13; 14 passiert hat, werden diese deaktiviert. Die Platte 06 fährt währenddessen weiter bis zu einem Haltepunkt, nämlich einem Haltepunkt für die Reinigung der vorlaufenden Plattenkante 26. Dort stoppt der durch wenigstens ein lediglich schematisch angedeutetes Antriebsmittel 51; 52; 53; 54, z. B. Elektromotor 51; 52; 53; 54, getriebene Antrieb des Fördersystems 23 oder betroffenen Förderteilsystems 23.1; 23.2; 23.3; 23.4.
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Das zuvor im inaktiven Zustand beispielsweise unterhalb des Transportpfades der Platte 06 angeordnete fünfte Reinigungswerkzeug 16, vorteilhaft als Düse 16, insbesondere Hochdruckdüse 16 ausgebildete fünfte Wasserwerkzeug 16 fährt nun nach oben und reinigt die vorlaufende Plattenkante 26. Das Wasserwerkzeug 16 verbleibt dann zunächst deaktiviert oberhalb der Platte 06, während der Antrieb des Fördersystems 23 oder betroffenen Förderteilsystems 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 die Platte 06 bis zu einem nächsten Haltepunkt, nämlich einem Haltepunkt für den Start der Reinigung von Plattenvorder- und -rückseite 31; 32, fördert. Bevorzugt erfolgt der Stopp am Haltepunkt derart, dass der Wirkquerschnitt WT des zur Reinigung einer Plattenseite 31; 32 vorgesehenen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugs 11; 12 in Transportrichtung T betrachtet noch über die vorlaufende Plattenkante 26 übersteht (siehe z. B. 5a)). Ein derartiger Überstand Δ1 kann lediglich einige Zentimeter breit sein, erhöht jedoch insbesondere bei runder Wirkquerschnittsfläche erheblich die Reinigungssicherheit im Kantenbereich. Wenn die nachlaufende Plattenkante 27 während des Weiterförderns das fünfte Wasserwerkzeug 16 passiert hat fährt dieses vorzugsweise - unabhängig vom weiteren Verlauf der Reinigung der Platte 06 - wieder auf ihre Ausgangsstellung zurück.
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Die beispielsweise als rotierende Düsenbalken 11; 12 oder Bürstendüsenkombination 11; 12 mit rotierender Bürste ausgebildeten ersten Wasserwerkzeuge 11; 12 sind beispielsweise in ihrer Parkposition unterhalb des Transportpfades der Platte 06 positioniert. Dort wird z. B. der Wasserhochdruck aktiviert und ggf. die Düse 11; 12 (z. B. als Düsenbalken 11; 12 oder Bürste 11; 12) in Rotation versetzt. Dies kann beispielsweise durch einen o. g., vorgeordneten Sensor 38; 39, ggf. zeitversetzt, ausgelöst sein bzw. werden. Die beiden ersten Wasserwerkzeuge 11; 12 können sich einander gegenüberliegen oder aber vorzugsweise in Transportrichtung T versetzt zueinander am Transportpfad angeordnet sein. Bei letzterem kann obiges Auslösen versetzt zueinander durch zwei Sensoren erfolgen. Sind die beiden ersten Wasserwerkzeuge 11; 12 einander gegenüberliegend angeordnet, so sollte ein gegenseitiges Beaufschlagen mit unter hohem Druck austretendem Wasser verhindert werden, was insbesondere im Bereich einer letzten Reinigungsspur am nachlaufenden Plattenendes 27 wegen eines ggf. demgegenüber schmaleren Restplattenstreifens vorkommen kann. Um dies zu vermeiden können diese entweder mit Spritzschutzen voreinander geschützt sein oder, beispielsweise in Ausführung der Wasserwerkzeuge 11; 12 als rotierende Düsenbalken 11; 12, diese einander gegenüberliegenden Düsenbalken 11; 12- mechanisch oder insbesondere elektronisch erzwungen - mit zueinander verdrehter Winkellage betrieben sein. bzw. werden (siehe z. B. 6).
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Um die jeweilige Plattenseite 31; 32 vollständig durch die ersten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 reinigen zu können, ist das jeweilige Wasserwerkzeug 11; 12 selbst und/oder mit seinem Wirkquerschnitt WT in seiner Startposition beispielsweise geringfügig unterhalb des Transportpfades der Platte 06 angeordnet oder überlappt zumindest diesen unterhalb des Transportpfades der Platte 06 liegenden Bereich. Noch in Starposition wird der Wasserdruck aufgebaut und das z. B. als rotierender Düsenbalken 11; 12 oder wasserbedüste Bürste 11; 12 ausgebildete erste Wasserwerkzeug 11; 12 durch ein Antriebsmittel 35, insbesondere einen Elektromotor 35, auf Solldrehzahl beschleunigt. Im Folgenden wird die betreffende Plattenseite 31; 32 vorzugsweise durch ein abwechselndes Auf- und Ab-Bewegen des Wasserwerkzeug 11; 12 und sukzessivem Vortrieb in - vorzugsweise einander überlappenden - Spuren gereinigt. Eine Überlappung Δ2 kann lediglich einige Zentimeter breit sein, erhöht jedoch insbesondere bei runder Wirkquerschnittsfläche erheblich die Reinigungssicherheit im Kantenbereich.
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Hierzu fördert der betreffende Hubantrieb das Wasserwerkzeug 11; 12 mit definierter Geschwindigkeit nach oben bis zur oder bevorzugt knapp über die obere Plattenkante 28; 29 hinaus. Dort stoppt der Hubantrieb. Jetzt fördert der Antrieb des Fördersystems 23 oder des betroffenen Förderteilsystems 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 die Platte 06 um eine Takt- bzw. Vorschublänge ΔT weiter in Transportrichtung T, die gleich oder bevorzugt kleiner ist als die Breite des Wirkquerschnittes WT des Wasserwerkzeuges 11; 12 in Transportrichtung T. Vorzugsweise überlappen sich die Reinigungsspuren auf der Platte 06 und die Platte 06 wird sicher vollständig gereinigt. Die Taktlänge ΔT wird beispielsweise über weitere, am Transportpfad beabstandet voneinander angeordnete Sensoren gesteuert. In einer vorteilhaften Variante wird die Taktlänge ΔT und Taktung jedoch über den Antrieb des Fördersystems 23 oder des betroffenen Förderteilsystems 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 selbst gesteuert, wobei beispielsweise vom Antrieb ein Schrittmotor, ein winkellageregelbarer Motor oder im Antriebsstrang eine Winkellagesensorik umfasst ist und hierüber ein kontrollierter Vorschub möglich ist.
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Das jeweilige Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 reinigt somit - bei Versatz in Transportrichtung T z. B. entsprechend zeitlich versetzt - zunächst eine erste Spur, beispielsweise von oben nach unten oder wie hier bevorzugt von unten nach oben, dann erfolgt ein Vorschub mit Taktlänge ΔT , bevor das jeweilige Wasserwerkzeug 11; 12 in umgekehrter Richtung - also von unten nach oben oder bevorzugt von oben nach unten - eine zweite Spur reinigt, bis es die Startposition wieder erreicht hat. Daraufhin erfolgt wieder ein Vorschub mit Taktlänge ΔT , woraufhin der Zyklus erneut beginnt bis durch das jeweilige Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 das Ende der Platte 06 erreicht und die jeweilige Plattenseite 31; 32 vollständig gereinigt ist. Danach wird das jeweilige Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 deaktiviert und in die Parkposition verbracht, während die Platte 06 bis zum nächsten Haltepunkt, nämlich einem Haltepunkt für die Reinigung der nachlaufenden Plattenkante 27 weiterfährt, dort stoppt und mittels des sechsten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuges 17, beispielsweise eines als Düse 17, insbesondere Hochdruckdüse 17 ausgebildeten sechsten Wasserwerkzeuges 17, schließlich die nachlaufende Plattenkante 27 gereinigt wird.
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Nachdem auch die nachlaufende Plattenkante 27 gereinigt ist, wird die Platte 06 stromabwärts in Richtung Ausgabesektion 04 bzw. einen von dieser umfassten Funktionsabschnitt 04 gefördert.
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Grundsätzlich können im Reinigungsabschnitt 08 zusätzlich zu den beschriebenen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugen 11; 12; 13; 14; 16; 17 weitere Bearbeitungsschritte mit entsprechenden Mitteln vorgesehen sein, beispielsweise ein Schleifen durch Schleifeinrichtungen zur Glättung der Oberfläche und/oder ein Trocknen durch Trocknereinrichtungen wie z. B. Düsenbalken oder Luftschwertern. Es können auch weitere Sensoren zur Qualitätserfassung der Reinigung selbst vorgesehen sein.
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Der hinsichtlich der Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugen 11; 12; 13; 14; 16; 17 also in erster Ausführung beschriebene Reinigungsabschnitt 08 kann - wie dargelegt - in einer ersten Variation einander gegenüber liegende erste Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 und in zweiter Variante zueinander in Transportrichtung T versetzte erste Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugen 11; 12 aufweisen (siehe z. B. 4a) und 4b)).
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Das für die erste Ausführung des Reinigungsabschnittes 08 offenbarte ist, soweit nicht offensichtlich nicht anwendbar oder explizit ausgeschlossen, auf die folgenden weiterbildenden Ausführungen in Entsprechung anzuwenden.
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In einer zweiten Ausführung des Reinigungsabschnittes 08' kann dieser - in gegenüber der ersten Ausführung höherer Ausbaustufe - zusätzlich zwei weitere, auf die jeweiligen Plattenseiten 31; 32 gerichtete Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 18; 19, z. B. plattenseitiges oder siebtes bzw. achtes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 18; 19 insbesondere flächig wirksame Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 18; 19, umfassen (siehe z. B. 4c)). Diese sind beispielsweise in Art des bzw. der beiden ersten plattenseitigen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 ausgebildet, jedoch im Gegensatz hierzu vorzugsweise gestellfest angeordnet. Sie befinden sich bevorzugt auf einer Höhe, sodass deren Wirkquerschnitt WT mit der unteren Plattenkante 29 abschließt oder dieser geringfügig nach unten übersteht. Erstes und siebtes bzw. zweites und achtes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 18, 12; 19 der selben Plattenseite 31; 32 sind bevorzugt in Transportrichtung T zueinander versetzt, sodass das jeweilige erste Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 bedarfsweise in die vorbeschriebene Parkposition verfahrbar und/oder in oben genannter Weise betrieben, d. h. bei getaktetem Vorschub zur Reinigung in Spuren nach oben und unten verfahren werden kann.
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Durch die beiden zusätzlichen plattenseitigen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19 können kleinere Plattenformate, also aufliegende Platten 06 mit einer zur Transportrichtung T senkrecht verlaufenden Breite, die höchstens der Summe der sich in einer senkrecht zur Transportrichtung T verlaufenden Richtung erstreckenden Wirkdurchmesser der beiden Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19 entspricht, im Durchlauf, also ohne taktbedingte Förderunterbrechungen, gereinigt werden. Die Platten 06 können jetzt ohne Taktung direkt durchgefahren werden, was zu einer erheblichen Reduzierung der Reinigungszeit und einem größeren Ausstoß bei weniger breiten Platten 06 führt. Je nach Breite der Platten 06 wird das bewegbare erste Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12; 18; 19 in die für die Plattenbreite erforderliche Position verbracht, sodass sich die Wirkungsquerschnitte zumindest direkt fortsetzen oder überschneiden. In dieser Position werden derartige Platten 06 dann im Durchlauf gereinigt.
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Sollen in einer Betriebssituation mit dieser zweiten Ausführung des Reinigungsabschnittes 08' jedoch breitere Platten 06 gereinigt werden, so bleibt das siebte und ggf. achte Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 18; 19 beispielsweise inaktiv während das erste und ggf. zweite Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 11; 12 wie für die erste Ausführung beschrieben betrieben wird.
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In einer dritten Ausführung des Reinigungsabschnittes 08" können beidseitig des Transportpfades jeweils ein weiteres, auf die jeweilige Plattenseite 31; 32 wirkendes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 21; 22, z. B. plattenseitiges oder neuntes bzw. zehntes Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeug 21; 22 vorgesehen sein, welche beispielsweise wiederum in der Art des ersten bzw. der ersten beiden Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 sind. Die drei flächig wirksamen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 18; 21, 12; 19; 22 einer selben Plattenseite 31; 32 sind beispielsweise derart in der Höhe und/oder in Transportrichtung T versetzt angeordnet, sodass durch deren Wirkquerschnitt WT auf einer vorbeigeförderten Platte 06 drei sich jeweils paarweise unmittelbar übereinander anschließende oder zumindest geringfügig überschneidende in Transportrichtung T verlaufende Reinigungsspuren beaufschlagbar sind. Die drei Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 können jeweils ortsfest sein. In einer Variante ist beispielsweise das in einer zur Transportrichtung T senkrechten Richtung gesehen mittlere der drei Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 18; 19; 21; 22 in Transportrichtung T versetzt zu den beiden anderen und in der zur ersten Ausführung beschriebenen Art getaktet nach oben und unten bewegbar (siehe z. B. 4 d)).
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In einer z. B. in 4e) für sechs flächig wirksame Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge exemplarisch angedeutet, können in einer weiteren Ausführung im Reinigungsabschnitt 08'" je Plattenseite 31; 32 vier und mehr derartige Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge, sich in einer zur Transportrichtung T senkrechten Richtung direkt in ihrem Wirkquerschnitt WT einander anschließend oder vorzugweise überschneidend, vorgesehen sein. Derartige Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge sind dann beispielsweise wie für die ersten Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12 der ersten Ausführung beschrieben ausgeführt. Durch derartige Anordnungen können Platten 06 bis zu großen Breiten im Durchlauf ohne Taktung gereinigt werden.
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Wie bereits angedeutet, ist das Fördersystem 23 nicht durchgehend angetrieben, sondern abschnittsweise in sich einander anschließenden Förderteilsystemen 23.1; 23.2; 23.3; 23.4. Dabei umfassen zumindest die Sektionen 02; 03; 04 bzw. die hiervon umfassten Funktionsabschnitte 07; 08; 09 eigens steuerbare Förderteilsystemen 23.1; 23.2; 23.3; 23.4. Vorzugsweise umfasst der Reinigungsabschnitt 08 mehrere, z. B. getrennt voneinander steuerbare Förderteilsystemen 23.2; 23.3. Damit lässt sich beispielsweise folgender Betrieb der Reinigungsanlage 01 realisieren:
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Nachdem eine zu reinigende Platte 06 im einzigen oder stromabwärtig letzten Funktionsabschnitt 07 der Zufuhrsektion 02 ordnungsgemäß und bevorzugt in Arbeitslage bereitgestellt ist, wird diese in den Reinigungsabschnitt 08 eingefahren. Dabei sind beispielsweise die dem Förderteilsystem 23.2; 23.3 der betroffenen benachbarten Funktionsabschnitte 07; 08 aktiv. Jeweils nach dem Verlassen einer Sektion 02; 03; 04 bzw. eines Funktionsabschnittes 07; 08; 09 oder eines Teils eines Funktionsabschnittes 07; 08; 09 mit eigenem Förderteilsystem 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 kann das Förderteilsystem 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 des verlassenen Teils deaktiviert werden.
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An in 1 beispielhaft dargelegter Ausführung kann nach dem Auflegen der Platte 06 im Funktionsabschnitt 07 der Zuführsektion 02 ein Einfahren und beispielsweise Reinigen der oberen und unteren Plattenkante 28; 29 erfolgen. Dabei sind die Antriebe der Förderteilsysteme 23.1 und 23.2 aktiv. Am die Reinigung der vorlaufenden Plattenkante 26 betreffenden Haltepunkt sind die Antriebe der Förderteilsysteme 23.1 und 23.2 inaktiv. Während der Reinigung der Plattenseiten 31; 32 durch die flächig wirksamen Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeugen 11; 12; 18; 19; 21; 22 werden die Antriebe der Förderteilsysteme 23.2 und 23.3 getaktet oder im Durchlauf kontinuierlich betrieben. Der Antrieb des Förderteilsystems 23.1 im Funktionsabschnitt 07 der Zuführsektion 02 ist „frei“, d. h. unabhängig von den folgenden Förderteilsystemen 23.2; 23.3; 23.4 betreibbar. Am die Reinigung der nachlaufenden Plattenkante 27 betreffenden Haltepunkt sind nun die Antriebe der Förderteilsysteme 23.2 und 23.3 inaktiv, wobei der Antrieb des ersten Förderteilsystems 23.2 im Reinigungsabschnitt 08 bereits frei, d. h. im oben genannten Sinne unabhängig verfügbar ist. Damit kann durch die Antriebe der Förderteilsysteme 23.1 und 23.2 wieder eine neu aufliegende Platte 06 wie oben dargelegt Richtung Reinigungssektion 03 gefördert werden. Nach dem Reinigen der nachlaufenden Plattenkante 27 der vorherigen Platte 06 kann diese durch die Antriebe der Förderteilsysteme 23.3 und 23.4 aus dem Reinigungsabschnitt 08 in einen Funktionsabschnitt 09 der Ausgabesektion 04 gefördert werden, wo die Platte 06 entnommen oder ggf. weitergefördert werden kann. Das Muster ist auch auf Ausführungen entsprechend anzuwenden, in welchen in der Zufuhrsektion 02 und/oder in der Ausgabesektion 04 mehrere Funktionsabschnitte mit jeweils eigenem Förderteilsystem vorgesehen ist.
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Neben den bereits genannten Teilen umfasst der dargelegte Reinigungsabschnitt 08; 08'; 08"; 08"'; 08* z. B. noch eine Auffangwanne 47, in welcher das von der Platte 06 ablaufende und das Spritzwasser gesammelt wird. Neben den geneigten Walzen 34 bzw. Gruppen 34 von Rollen sind ggf. auf der gegenüberliegenden Seite des Transportpfades mehrere Gegendruck-Rolleinheiten zur Plattenstabilisierung vorgesehen. Zur Höhenverstellung der Hubschlitten 55; 56; 57; 58; 59 kann eine Sensorik vorgesehen sein. Des Weiteren kann ein Spritzschutzvorhang mit Befestigung vorgesehen sein. Schließlich ist dem z. B. als Reinigungsmodul 08; 08'; 08"; 08'"; 08* ausgebildeten Funktionsabschnitt 08; 08'; 08"; 08'"; 08* wenigstens eine Bedienungstafel zugeordnet, über welche ein Taster-Tippbetrieb für das Bewegen der oder eines Teils der bewegbaren Reinigungs- bzw. Wasserwerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 möglich ist. In einer vorteilhaften Weiterbildung ist eine Einhausung des Arbeitsraumes im Reinigungsabschnitt 08 durch beispielsweise eine Kabine 48 vorgesehen, welche im Bereich des Ein- und Austrittes vorzugsweise eine Bürstenabdichtung aufweist. Außerhalb einer derartigen Kabine 48 ist z. B. eine Bedienschnittstelle 49, insbesondere ein Bedienpanel 49, zur Bedienung und Steuerung der gesamten Reinigungsanlage 01 vorgesehen.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführung ist der Reinigungsabschnitt 08; 08'; 08"; 08"; 08* als Reinigungsmodul 08; 08'; 08"; 08"'; 08* ausgeführt und als solches ein- und ausgangsseitig über definierte mechanische und/oder elektrische Schnittstellen mit anderen, als Funktionsmodule 07; 09 ausgebildeten Funktionsabschnitten 07; 09 koppelbar (siehe auch unten).
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Für den Fall mehrere unabhängiger Förderteilsysteme 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 ist je Förderteilsystem 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 wenigstens ein Antriebsmittel 51; 52; 53; 54 vorgesehen. Vorteilhafter Weise umfasst der Reinigungsabschnitt 08; 08'; 08"; 08'"; 08* wie oben dargelegt selbst mehrere, z. B. zwei, Förderteilsysteme 23.2; 23.3. In der Ausführung als Rollenbahn 23; 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 erflogt der Antrieb der Rollen 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 beispielsweise vom Antriebsmittel 51; 52; 53; 54 über einen Riementrieb, beispielsweise einen Zahnriemen.
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Die Reinigungssektion 03 kann zusätzlich zu dem in einer der oben dargelegten Ausführungen ausgebildete Reinigungsabschnitt 08 einen weiteren Funktionsabschnitt 61; 62 aufweisen. Dies kann beispielsweise eine mechanische und/oder manuelle Vorreinigung 61 sein, welche dem Reinigungsabschnitt 08 vorgeordnet ist, und/oder eine dem Reinigungsabschnitt 08 nachgeordnete Nachbearbeitung 62, in welcher ggf. noch verbliebene Verunreinigungen entfernt und/oder die Oberfläche noch geglättet werden kann.
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Der Reinigungssektion 03 mit einem Reinigungsabschnitt 08; 08'; 08"; 08'"; 08* in einer der oben oder unten dargelegten Ausführung mit ggf. einer oder mehreren weiteren Funktionsabschnitten 61; 62 können Zufuhr- und Ausgabesektionen 02; 04 in unterschiedlicher Ausbaustufe und Ausführung vor- bzw. nachgeordnet sein.
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In einer ersten - insbesondere im Hinblick auf Raumbedarf und/oder Investitionshöhe vorteilhaften - Basisausführung (siehe z. B. 1 sowie 11 a) und 11 b)) für die Zufuhrsektion 02 umfasst diese beispielsweise lediglich einen der Aufnahme einer eingangsseitig aufzulegender Platten 06 dienenden Funktionsabschnitt 07, der hier gleichzeitig auch dem Zuführen der zu reinigenden Platte 06 in die Reinigungssektion 03dient. Durch diesen Funktionsabschnitt 07, z. B. hier Auflege- und Zuführabschnitt 07, wird die zu reinigende Platte 06 in den Wirkbereich eines die Platte 06 durch die Reinigungsanlage 01 fördernden Fördersystems 23 bzw. -teilsysteme 23.1; 23.2; 23.3; 23.4, z. B. einer angetriebenen Rollenbahn 23; 23.1; 23.2; 23.3; 23.4, und/der in die für die Reinigung erforderliche Lage, insbesondere Arbeitslage, verbracht bzw. ist dort in diese verbringbar. Dieser Auflege- und Zuführabschnitt 07 kann in einfachster Ausführungsvariante mit in Art der o. g. Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33 ausgebildeten Halte- und/oder Anlageeinrichtung 63, welche z. B. in einer Rahmenkonstruktion 66 getragene Walzen 64 bzw. Gruppe 64 von Rollen trägt und auf einem Grundgestell 67 angeordnet ist (siehe z. B. 1). Die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 63 eines derartigen Auflege- und Zuführabschnittes 07 ist vorzugsweise in der zum Reinigungsabschnitt 08; 08'; 08"; 08”’; 08* beschriebener Weise geneigt, wobei im die untere Plattenkante 29 aufnehmenden Fußbereich Fördermittel 24; 24.1 des Förder- bzw. Förderteilsystems 23; 23.1 vorgesehen sind. Vorzugsweise sind diese in Art der oben dargelegten Rollen 24; 24.1 ausgebildet und können grundsätzlich ungetrieben, oder zumindest zum Teil oder sämtlich durch das oder ein Antriebsmittel 51 angetrieben sein. Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise jeweils nach unten.
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Dem dem Zuführen einer zu reinigenden Platte 06 in die Reinigungssektion 03 dienenden Funktionsabschnitt 07 kann als weiterer Funktionsabschnitt 68; 74; 75; 77 ein Beladeabschnitt 68; 74; 75; 77 in unterschiedlicher Ausgestaltung vorgeordnet sein.
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In einer ersten Variante für die erste bzw. Basisausführung der Zuführsektion 02 mit dem Auflegeabschnitt 07 wird letzterer manuell mit einem z. B. in 11 a) lediglich angedeuteten Kran 68 als Beladeabschnitt 68 beladen. Die Verhebung der Platten 06 kann dabei unter Verwendung eines an die Erfordernisse einer anzuhebenden und/oder zu handhabenden Platte 06 angepassten Kranhakens und/oder Geschirr erfolgen. Die Platten 06 werden in den Auflegeabschnitt 07 mit geneigter Anlage eingehoben und können nachfolgend - manuell oder vorzugsweise motorisch - ohne weiteres Kippen oder Anheben in das Reinigungsmodul 08; 08'; 08"; 08"'; 08* einfahren.
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In zweiter Variante (siehe z. B. schematisch in 11 b)) erfolgt das Positionieren und Greifen der Platte 06 mit einem an einem Kran 68 als Beladeabschnitt 68 befestigten Greifersystem 69 manuell. Hierbei erfolgt das Greifen der Platte 06 über Klemmung oder Vakuum. Das Drehen der Platte 06 in eine zur Halte- und/oder Anlageeinrichtung 63 parallele geneigte Lage sowie der Transport zur und das Absetzen im Auflegeabschnitt 07 erfolgt beispielsweise automatisiert.
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Die dritte Variante für die erste bzw. Basisausführung der Zuführsektion 02 mit dem starr ausgeführten Auflegeabschnitt 07 entspricht der zweiten Variante mit dem Unterschied, dass hier auch das Positionieren und Greifen der Platten 06 durch den Kran 68 vollautomatisiert erfolgt. Der Ablauf sämtlicher Schritte erfolgt beispielsweise automatisiert.
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In einer vierten Variante (siehe z. B. 11 c)) erfolgen - wie in dritter Variante - sämtliche Schritte des Greifens und Beladens der Halte- und/oder Anlageeinrichtung 63 durch eine zu reinigende Platte 06 automatisiert, hier jedoch durch den Manipulator eines als ein Handhabungsgerät 75, insbesondere Roboter 75 ausgeführten Funktionsabschnitt 75, Beladeabschnittes 75. Dieser umfasst beispielsweise zwischen Fuß und kopfseitigem Greifwerkzeug mindestens drei Bewegungsfreiheitsgraden, z. B. Dreh- und/oder Schubachsen, durch welche er innerhalb seiner Bewegungshüllfläche mit seinem kopfseitigen Werkzeug nahezu jeden freien Ort erreichen kann.
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In einer zweiten - insbesondere im Hinblick die Anforderungen an das erforderliche Beladesystem vorteilhaften - Ausführung für die Zufuhrsektion 02 umfasst diese beispielsweise lediglich einen gegenüber dem Auflege- und Zuführabschnitt 07 modifizierte, insbesondere auch als Kipptisch 71 bezeichneten Auflege- und Zuführabschnitt 71 als Funktionsabschnitt 71 der Zuführsektion 02. Er umfasst beispielsweise wie der oben beschriebene Auflege- und Zuführabschnitt 07 eine auf oder in einem Grundgestell 73 gelagerte Halte- und/oder Anlageeinrichtung 72, insbesondere Anlageeinrichtung 72, jedoch mit dem Unterschied, dass die Anlageeinrichtung 72 zumindest aus einer horizontalen Lage, einer Beladelage um einen Winkel von 90°abzüglich der Neigung der Arbeitslage gegen die Vertikale, also um 90° - α, in die Zuführlage verschwenkbar ist (siehe z. B. 11 d) und 11 e)). Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise jeweils nach oben.
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In einer ersten Variante für die zweite, den modifizierten Auflege- und Zuführabschnitt 71 umfassende Ausführung der Zuführsektion 02 (siehe z. B. 11 d)) erfolgt das Auflegen der Platten 06 auf den modifizierten Auflege- und Zuführabschnitt 71 manuell mit einem als Kran 74 ausgeführten Beladeabschnitt 74 unter Verwendung eines an die Erfordernisse einer anzuhebenden und/oder zu handhabenden Platte 06 angepassten Kranhakens und/oder Geschirr. Gegenüber obiger Ausführung werden die Platten 06 waagrecht auf die in Beladelage befindliche Anlageeinrichtung 72 aufgelegt. Das Drehen der Platte 06 in die für die Zuführung in die Reinigungssektion 03 einzunehmende geneigte Arbeitslage durch Verschwenken der zunächst als Auflagetisch wirksamen Anlageeinrichtung 72 erfolgt motorisch und beispielsweise automatisch.
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In zweiter Variante für die den modifizierten Auflege- und Zuführabschnitt 71 umfassende zweite Ausführung der Zuführsektion 02 (siehe z. B. 11 e)) erfolgt das Positionieren und Greifen der Platten 06 mittels eines am Kran 74 befestigten Greifersystems 76 manuell (siehe z. B. schematisch in 11 e)). Hierbei erfolgt das Greifen der Platten 06 z. B. über Klemmung oder Vakuum. Die weitere Zuführung der Platten 06 zum „modifizierten“ Auflege- und Zuführabschnitt 71, ggf. inkl. dem Ablegen und der Rückführung des Krans 74, kann dann sowohl automatisch wie auch manuell erfolgen. Das Drehen der Platten 06 in die Zuführ- bzw. Arbeitslage erfolgt automatisch.
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Eine dritte Variante für die den modifizierten Auflege- und Zuführabschnitt 71 umfassende zweite Ausführung der Zuführsektion 02 entspricht derjenigen aus der zweiten Variante, jedoch mit dem Unterschied, dass hier auch das Positionieren des Krans 74 sowie das Ergreifen der Platte 06 automatisch erfolgen.
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In einer dritten - insbesondere im Hinblick auf das automatisierbare Beladen vorteilhaften - Ausführung für die Zufuhrsektion 02 umfasst diese als Funktionsabschnitte 07; 77; 78 einen z. B. wie oben ausgeführten, ggf. bezüglich der Anordnung der Walzen 34 bzw. Gruppen 34 von Rollen modifizierten Auflege- und Zuführabschnitt 07, einen als Greif- und Schwenkeinrichtung 77 ausgeführten Beladeabschnitt 77 sowie einen Hubtisch 78. Die Greif- und Schwenkeinrichtung 77 umfasst beispielsweise ein Greifersystem 81, welches auf einer Aufnahmelage, in welcher sie sich über einem auf dem Hubtisch 78 befindlichen Stapel befindet, um 90°+α in eine Zuführlage verschwenkbar ist, in welcher sie derart in den Auflege- und Zuführabschnitt 07 eintaucht, sodass die Platte 06 an letztere abgebbar und durch dessen Fördersystem 23; 23.1 Richtung Reinigungssektion 03 förderbar ist. Der Hubtisch 78 fährt den Plattenstapel so auf Position, dass die oberste Platte 06 immer auf einer gleichen gewünschten Höhe liegt. Die Greif- und Schwenkeinrichtung 77 schwenkt über den Plattenstapel. Das Greifersystem 81 nimmt die oberste Platte 06 auf, schwenkt mit der Platte 06 um 90°+α und gibt die Platte 06 schließlich an den Auflege- und Zuführabschnitt 07 ab (siehe z. B. 11 f)). Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise nach unten.
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In einer vierten - insbesondere im Hinblick auf Entfallen eines eigens vorzusehenden Beladesystems vorteilhaften Ausführung für die Zufuhrsektion 02 umfasst diese beispielsweise einen gegenüber dem bereits zu einem Kipptisch 71 modifizierten Auflege- und Zuführabschnitt 71 weiter modifizierten, insbesondere auch als Kipp- und Hubtisch 82 bezeichneten Aufnahmeabschnitt 82 sowie den Hubtisch 78 als Funktionsabschnitte 78; 82 der Zuführsektion 02. Der Kipp- und Hubtisch 82 ist beispielsweise entsprechend dem oben dargelegten Kipptisch 71 ausgebildet, umfasst jedoch im Bereich der Anlageseite seiner verschwenkbaren Anlage- und/oder Halteeinrichtung 85 als integrierte Beladeeinrichtung ein in den Kipptisch integriertes Greifersystem 83, durch welches über Kopf eine Platte 06 aufnehmbar ist (siehe z. B. 11 g)) und ist im Unterschied zum oben beschriebenen Kipptisch 71 um 90° zuzüglich des Winkel α, insbesondere des Neigungswinkels α, also um 90°+ α zwischen einer Aufnahmelage und der Zuführlage verschwenkbar. Im Gegensatz zur vorhergehenden dritten Ausführung muss hier die Platte 06 nicht an ein Auflege- und Zuführabschnitt 07 übergeben werden, sondern wird bereits durch einen entsprechend modifizierten Abschnitt aufgenommen. Die Funktionen zum Weitertransport der Platten 06 zur Reinigungssektion 03 sind im Kipp- und Hubtisch 82 bereits integriert. Alle Schritte erfolgen beispielsweise vollautomatisiert. Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise nach unten.
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In einer fünften - insbesondere im Hinblick auf das automatisierbare Beladen vorteilhaften - Ausführung für die Zufuhrsektion 02 umfasst diese als Funktionsabschnitte 84; 86; 07 einen mit einem Plattenstapel beladbaren Kipptisch 84, der aus einer im Wesentlichen horizontalen Beladelage um 90° abzüglich des Neigungswinkels α, also um 90°- α in eine zur Zuführlage parallele Entnahme verschwenkbar ist, sowie eine Linearführungseinheit 86 mit integriertem Greifersystem 87 und den Auflege- und Zuführabschnitt 07 (siehe z. B. 11 h)). Der Kipptisch 84 wird zunächst mit einem Plattenstapel beladen und wird nachfolgend mit allen Platten 06 um 90°- α in die Entladelage vor die Linearführungseinheit 86 mit dem integrierten Greifersystem 87 verschwenkt. Letztere nimmt die vorderste Platte 06 auf, woraufhin die Linearführungseinheit 86 mit der aufgenommenen Platte 06 vor den Auflege- und Zuführabschnitt 07 fährt und die Platte 06 dort absetzt. Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise nach oben.
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In einer sechsten - insbesondere im Hinblick auf das automatisierbare Beladen vorteilhaften - Ausführung für die Zufuhrsektion 02 (siehe z. B. 11 i)) umfasst diese als Funktionsabschnitte 71; 88 einen beispielsweise wie oben ausgeführten Kipptisch 71 (für Einzelplatten), der aus einer im Wesentlichen horizontalen Beladelage um 90° abzüglich des Neigungswinkels α, also um 90°- α in eine Zuführlage verschwenkbar ist und vorzugsweise in der Auflageebene integrierte Fördermittel 134 für das Bewegen der Platten 06 in Transportrichtung T umfasst (siehe unten z. B. zu 16), sowie einen zum Kipptisch 71 stromaufwärts benachbart angeordneten Transfertisch 88, welcher in seiner Auflageebene integrierte Fördermittel 89, z. B. Walzen 89, (z. B. 17) umfasst, durch welche eine aufliegende Platte 06 in Förderrichtung auf den in Aufnahmelage befindlichen Kipptisch 71 förderbar ist. Der Transfertisch 88 kann des Weiteren in Wirkkontakt mit der Platte 06 verbringbare Fördermittel 91, z. B. Transportketten 91, (siehe z. B. 17) umfassen, durch welche eine aufliegende Platte 06 quer zur Förderrichtung ausrichtbar ist. Zur Beladung werden die Platten 06 beispielsweise manuell mit einem Kran 68 und einem passenden Geschirr waagrecht auf den Transfertisch 88 aufgelegt. Die anschließende, waagrechte, Zuführung der Platten 06 zum Kipptisch 71 erfolgt dann z. B. automatisch. Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise nach oben.
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Die dargelegten Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Zuführsektion 02 ist mit den zuvor genannten Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Reinigungssektion 03 grundsätzlich in beliebiger Weise zu kombinieren. Besonders zu bevorzugende Kombinationen sind unten dargelegten vorteilhaften Ausführungsbeispielen für die Reinigungsanlage 01 entnehmbar.
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Grundsätzlich unabhängig von der Ausgestaltung der Zuführsektion 02 und Reinigungssektion 03 können ausgangsseitig der Reinigungssektion 03 für die Ausgabesektion 04 unterschiedliche Ausführungen vorteilhaft sein.
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In einer ersten - insbesondere im Hinblick auf Raumbedarf und/oder Investitionshöhe vorteilhaften - Basisausführung (siehe z. B. 1 sowie 12 a) und 12 b)) für die Ausgabesektion 04 umfasst diese beispielsweise lediglich einen der Abnahme aus der Reinigungssektion 03 dienenden Funktionsabschnitt 09, der jedoch auch als Auflage bei dem nachfolgenden Entladen der Platte 06 dient. In dieser hier z. B. als Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 wirksamen Funktionsabschnitt 09 wird die gereinigte Platte 06 von der Reinigungssektion 03 durch ein Fördersystems 23 bzw. -teilsysteme 23.1; 23.2; 23.3; 23.4, z. B. einer angetriebenen Rollenbahn 23; 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 bis zu einer Entnahmeposition gefördert wird. Dieser Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 kann in einfachster Ausführungsvariante mit in Art der o. g. Halte- und/oder Anlageeinrichtung 33; 63 ausgebildeten Halte- und/oder Anlageeinrichtung 93, welche z. B. in einer Rahmenkonstruktion 92 getragene Walzen 94 bzw. Gruppe 94 von Rollen trägt und auf einem Grundgestell 96 angeordnet ist (siehe z. B. 1). Die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 93 eines derartigen Abnahme- und Entnahmeabschnittes 09 ist vorzugsweise in der zum Reinigungsabschnitt 08; 08'; 08"; 08"'beschriebener Weise geneigt, wobei im die untere Plattenkante 29 aufnehmenden Fußbereich Fördermittel 24; 24.4 des Förder- bzw. Förderteilsystems 23; 23.4 vorgesehen sind. Vorzugsweise sind diese in Art der oben dargelegten Rollen 24; 24.4 ausgebildet und können grundsätzlich ungetrieben, oder zumindest zum Teil oder sämtlich durch das oder ein Antriebsmittel 54 angetrieben sein.
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In einer ersten Variante für die erste bzw. Basisausführung der Zuführsektion 02 mit dem Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 wird letzterer manuell mit einem z. B. in 12 a) lediglich angedeuteten Kran 97 abgenommen nachdem die Platte 06 geneigt in den Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 gefördert wurde. Die Verhebung der Platten 06 kann dabei unter Verwendung eines an die Erfordernisse einer anzuhebenden und/oder zu handhabenden Platte 06 angepassten Kranhakens und/oder Geschirr erfolgen. Die Platten 06 werden unter obigem Winkel α gegen die Vertikale geneigt entnommen und nachfolgend z. B. flach liegen aufeinander gestapelt.
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In zweiter Variante (siehe z. B. schematisch in 12 b)) erfolgt das Positionieren und Greifen der Platte 06 mit einem an einem Kran befestigten Greifersystem 98 manuell. Hierbei erfolgt das Greifen der Platte 06 über Klemmung oder Vakuum. Danach erfolgt ein Drehen der Platte 06 in die Horizontale und eine Ablage auf einem Stapel. Das Drehen und Ablegen kann ggf. automatisiert erfolgen.
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Die dritte Variante für die erste bzw. Basisausführung der Ausgabesektion 04 mit dem starr ausgeführten Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 entspricht der zweiten Variante mit dem Unterschied, dass hier auch das Positionieren und Greifen der Platten 06 vollautomatisiert erfolgt. Der Ablauf sämtlicher Schritte erfolgt beispielsweise automatisiert.
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In einer vierten Variante (siehe z. B. 12 c)) erfolgen - wie in dritter Variante - sämtliche Schritte des Greifens und Entladens der Halte- und/oder Anlageeinrichtung 93 durch eine zu reinigende Platte 06 automatisiert, hier jedoch durch den Manipulator eines als Handhabungsgerät 105, insbesondere Roboter 105 ausgeführten Funktionsabschnittes 105, insbesondere Entladeabschnittes 105. Dieser umfasst beispielsweise zwischen Fuß und kopfseitigem Greifwerkzeug mindestens drei Gelenke, durch welche er innerhalb seiner Bewegungshüllfläche mit seinem kopfseitigen Werkzeug nahezu jeden freien Ort erreichen kann.
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In einer zweiten - insbesondere im Hinblick die Anforderungen an das erforderliche Beladesystem vorteilhaften Ausführung für die Ausgabesektion 04 umfasst diese beispielsweise lediglich einen gegenüber dem Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 modifizierte, insbesondere auch als Kipptisch 99 bezeichneten Abnahme- und Entnahmeabschnitt 99 als Funktionsabschnitt 99 der Ausgabesektion 04. Er umfasst beispielsweise wie der oben beschriebene Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 eine auf oder in einem Grundgestell 101 gelagerte Halte- und/oder Anlageeinrichtung 102, jedoch mit dem Unterschied, dass die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 102 zumindest aus der um den Neigungswinkel α gegen die Vertikale geneigten Empfangslage z. B. um 90°-α in eine horizontalen Lage, z. B. Entladelage oder eine zum horizontalen Weitertransport geeignete Lage, verschwenkbar ist (siehe z. B. 12 d) und 12 e)). Wird die Platte 06 direkt vom verschwenkten Kipptisch 99 entnommen, so ist dieser Funktionsabschnitt 99 als Abnahme- und Entnahmeabschnitt 99 wirksam.
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In einer ersten Variante für die zweite, den modifizierten Entnahmeabschnitt 09 umfassende Ausführung der Ausgabesektion 04 (siehe z. B. 12 d)) erfolgt das Verschwenken der Halte- und/oder Anlageeinrichtung 102 bzw. Platte 06 austomatisiert, während die anschließende Abnahme der Platten 06 manuell mit einem Kran 103 unter Verwendung eines an die Erfordernisse einer aufzunehmenden und/oder zu handhabenden Platte 06 angepassten Kranhakens und/oder Geschirrs erfolgt.
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In zweiter Variante für die den Abnahme- und Entnahmeabschnitt 99 umfassende zweite Ausführung der Ausgabesektion 04 (siehe z. B. 12 e)) erfolgt im Gegensatz zur ersten Variante das manuelle Positionieren des Krans 103 und Abnahme der Platten 06 mittels einer Greifeinrichtung 104, z. B. über Klemmung oder Vakuum. Das vorangehende Verschwenken erfolgt wieder automatisiert.
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Eine dritte Variante für die den Abnahme- und Entnahmeabschnitt 99 umfassende zweite Ausführung der Ausgabesektion 04 entspricht derjenigen aus der zweiten Variante, jedoch mit dem Unterschied, dass hier auch das Positionieren des Krans 103 sowie das Abnehmen der Platte 06 automatisiert erfolgen.
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In einer dritten- insbesondere im Hinblick auf das automatisierbare Beladen vorteilhaften - Ausführung für die Ausgabesektion 04 (siehe z. B. 12 f)) umfasst diese als Funktionsabschnitte 99; 95 einen beispielsweise wie oben ausgeführten Kipptisch 99 (für Einzelplatten), der aus der der Arbeitslage entsprechenden Übernahmelage um 90° abzüglich des Neigungswinkels α, also um 90°- α in eine im Wesentlichen horizontalen Entladelage verschwenkbar ist, sowie einen zum Kipptisch 99 stromabwärts benachbart angeordneten Transfertisch 95, welcher Fördermittel 89, z. B. antreibbare Walzen, Gruppen von Rollen, Ketten oder Bänder, umfasst, durch welche eine vom in Entladelage befindlichen Kipptisch 99 kommende Platte 06 übernehmbar ist. Die waagrechte Zuführung der Platten 06 vom Kipptisch 99 auf den Transfertisch 95 erfolgt z. B. automatisch. Zum Entladen des Transfertischs 95 werden die Platten 06 beispielsweise manuell mit einem Kran und einem passenden Geschirr oder vorzugsweise einem Vakuumhebesystem waagrecht abgenommen und beispielsweise gestapelt oder einer anderweitigen Speicherung (siehe z. B. unten) zugeführt. Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise nach oben.
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Die dargelegten Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Ausgabesektion 04 ist mit den zuvor genannten Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Reinigungssektion 03 grundsätzlich und den zuvor genannten Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Zuführsektion 02 in beliebiger Weise zu kombinieren. Besonders zu bevorzugende Kombinationen sind unten dargelegten vorteilhaften Ausführungsbeispielen für die Reinigungsanlage 01 entnehmbar.
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Die obigen Beispiele für die Zuführsektion 02 sind exemplarisch mit einem Plattenstapel als Quelle zuzuführender Platten 06 beschrieben. In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung ist der Zuführsektion 02 jedoch eingangsseitig eine Speichersektion 106 mit einem oder mehreren Funktionsabschnitten 107; 108; 109; 112; 116; 119 vorgeordnet.
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In einer ersten Ausführung für die eingangsseitige Speichersektion 106 umfasst diese einen Funktionsabschnitt 107, welcher als eigens vorgesehener Speicherabschnitt 107 dem Auflege- und Zuführabschnitt 07 vorgeordnet ist oder als Teil einer kombinierten Speicher-Zuführsektion 02, 107 durch einen stromaufwärtigen Teil eines um diesen Teil verlängerten Speicher- und Auflegeabschnittes 107; 07 gebildet. (siehe z. B. 13 a)). Für die Ausführung des eigens vorgesehene oder durch eine Verlängerung um mindestens eine Plattenlänge gebildeten Speicherabschnittes 107 ist ansonsten das oben zum Auflege- und Zuführabschnittes 07 dargelegte anzuwenden. Die Speicherung der Platten 06 erfolgt hierbei im obigen Sinne stehend auf dem Speicher- bzw. Speicher- und Auflegeabschnitt 107 „in Linie“.
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In einer die erste Ausführung weiterbildenden Ausführung für die eingangsseitige Speichersektion 106 umfasst diese mehrere Speicherabschnitte 107 und ein als Drehscheibenabschnitt 108, kurz Drehscheibe, ausgebildeten Funktionsabschnitt 108, über welchen sich um diesen herum angeordnete Speicherabschnitte 107 als „Speicherlinien“ befüllen und/oder entladen lassen (siehe z. B. 13 b)).
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In einer dritten Ausführung für die Speichersektion 106 erfolgt die Speicherung der Platten 06 in einem ein oder mehrere Transportmittel 111, z. B. Shuttle 111, umfassenden Funktionsabschnitt 109, z. B. Speicherabschnitt 109 (siehe z. B. 13 c)). Die Speicherung der Platten 06 erfolgt hierbei stehend hintereinander auf einem Shuttle 111. Jede Platte 06 steht dabei separat in einem Speicherfach. Die Aufnahme der Platten 06 erfolgt im Neigungswinkel α für die spätere Arbeitslage. Der Bewegungspfad des Shuttles 111 verläuft 90° zur in der Reinigungssektion 03 vorliegenden Transportrichtung T. Zur Entladung fährt das Shuttle 111 die einzelnen Speicherfächer vor und zurück in die Flucht des Transportpfades der Reinigungssektion 03. Die Speicherung der Platten 06 erfolgt in paralleler Ausrichtung zur Transportrichtung T der Reinigungssektion 03.
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In einer die dritte Ausführung weiterbildenden vierten Ausführung (siehe z. B. 13 d)) ist ein ein oder mehrere Shuttle 111 umfassender Funktionsabschnitt 109 sowie ein oder mehrere diesem vorgeordnete Speicherabschnitte 107.
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In einer fünften Ausführung für die Speichersektion 106 (siehe z. B. 13 e)) umfasst diese einen Funktionsabschnitt 112, z. B. Speicherabschnitt 112 mit einer Hängebahnanlage 113. Die Speicherung der Platten 06 erfolgt hängend hintereinander in der Hängebahnanlage 113. Je Platte 06 ist z. B. ein an die Erfordernisse einer anzuhebenden und/oder zu handhabenden Platte 06 angepasster Kranhaken und/oder ein entsprechend angepasstes Geschirr vorgesehen. Schienengeführte Kettenzüge sorgen beispielsweise für den Transport. Dabei kann das Bewegen der beispielsweise in einer Beladestation 114 angehängten Platten 06 über den Kettenzug in der Hängebahn sowohl manuell wie auch motorisch erfolgen. Mithilfe von Weichen in der Hängebahnanlage 113 lassen sich mehrere Speicherplätze realisieren. Die Speicherung der Platten 06 erfolgt individuell unter Beachtung der „Bewegungs-Hüllkurven“.
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In einer sechsten Ausführung für die Speichersektion 106 erfolgt die Speicherung der Platten 06 in einem eine Hängebahnanlage 117 umfassenden als Funktionsabschnitt 116 ausgebildeten Speicherabschnitt 116 hängend hintereinander (siehe z. B. 13 f)). Die Speicherbefüllung und -entnahme erfolgt beispielsweise durch ein Zuführmittel 118, z. B einen Lifter 118 und/oder vollautomatisiert. In automatisierter Ausführung wird das Zuführmittel 118 mit einer Platte 06 beladen, die Platte 06 fährt nach oben zu einer Übergabeposition an die Hängebahnanlage 117, eine Hängebahn geführte Greifereinheit übernimmt die Platte 06 und fährt diese in einen Speicherbereich ein. Ein Entladung des Speicherbereichs erfolgt analog in umgekehrter Reihenfolge. Die Speicherung der Platten 06 ist wiederum individuell unter Beachtung der „Bewegungs-Hüllkurven“ (siehe z. B. 13 e) i) und ii)).
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In siebter Ausführung für die Speichersektion 106 (siehe z. B. 13 g)) umfasst diese einen Funktionsabschnitt 119, welcher als eigens vorgesehener Speicherabschnitt 119 dem Auflege- und Zuführabschnitt 07 vorgeordnet ist oder als Teil einer kombinierten Speicher-Zuführsektion 02, 119 durch eine Erweiterung eines um diesen Teil modifizierten, insbesondere erweiterten Speicher- und Auflegeabschnittes 07, 119 gebildet ist. Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen Auflege- und Zuführabschnitt 07 umfasst der eigens vorgesehene Speicherabschnitt 119 oder der erweiterten Speicher- und Auflegeabschnittes 07, 119 übereinander mehrere Auflageplätze zur Aufnahme von Platten 06 übereinander. Die Plätze sind bevorzugt übereinander an einer Halte- und/oder Anlageeinrichtung 121 vorgesehen, welche vorzugsweise parallel zur Arbeitslage und/oder in obiger Weise geneigt verläuft. Die Platten 06 aufnehmende Halterungen können beispielsweise an der Halte- und/oder Anlageeinrichtung 121 vertikal bewegbar sein. Beispielsweise werden die Platten 06 über ein Transportmittel, z. B. einen Liftmechanismus, im Speicherabschnitt 119 nach oben bzw. nach unten gefahren.
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Die dargelegten Ausführungen und Varianten für eine ggf. vorgesehene Speichersektion 106 ist mit den Ausführungen und varianten der Ausgabesektion 04, den Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Reinigungssektion 03 und den Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Zuführsektion 02 in beliebiger Weise zu kombinieren.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung stromabwärts der Reinigungssektion 03 eine Nachbearbeitungssektion 122 vorgesehen sein. Diese kann ein oder mehrere Funktionsabschnitte 123; 126; 129 umfassen. Sie kann im Transportpfad zwischen Reinigungssektion 03 und einem ausgangsseitigen Speicher für gereinigte Platten 06 vorgesehen sein, in einem Bypass, in welchen lediglich nachzuarbeitende Platten 06 eingefahren werden oder in einem Stichpfad, in welchen nachzureinigende Platten 06 eingefahren und zur selben Seite wieder ausgefahren werden.
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In einer ersten Ausführung (siehe z. B. 14 a)) für die Nachbearbeitungssektion 122 umfasst diese eine oder mehrere als Nachbearbeitungsabschnitte 123, z. B. Nachbearbeitungsplätze 123 ausgeführte Funktionsabschnitte 123. Dieser ist beispielsweise in Art des oben beschriebenen Auflege- und Zuführabschnittes 07 ausgeführt und beispielsweise um eine Arbeitsbühne 124 erweitert, die in vorteilhafter Ausführung als Hubbühne 124 ausgeführt ist. Dabei können in einer Variante mehrere derartiger Nachbearbeitungsplätze 123 neben - und/oder hintereinander angeordnet sein (siehe z. B. 14 a) ii)), welche über beispielsweise in Art o. g. Shuttle 111 ausgebildete Transportmittel 111 be- und/oder entladbar sind. Ggf. können es auch mehrere Linien ein oder mehrerer Nachbearbeitungsplätze 123 vorgesehen sein, die in Weiterbildung über einen beispielsweise in o. g. Weise ausgebildeten Drehscheibenabschnitt 108 erreichbar sind (siehe z. B. 14 a) iii)).
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In einer zweiten Ausführung (siehe z. B. 14 b)) für die Nachbearbeitungssektion 122 umfasst diese als Funktionsabschnitt 126 bzw. Funktionsabschnitte 126 eine oder mehrere Nachbearbeitungssektionen 126 bzw. Nachbearbeitungsabschnitte 126, z. B. Nachbearbeitungsplätze 126 in Art des oben beschriebenen, Auflege- und Zuführabschnittes 07, jedoch um eine Grube 127 erweitert. Die an einer entsprechend geneigten Halte- und/oder Anlageeinrichtung 128 anliegende Platte 06 ist parallel Neigungsrichtung durch eine Verschiebeeinrichtung in die Grube 127 absenkbar und aus dieser wieder auszuheben. Für die Bearbeitung kann sich das Personal somit auf dem Boden vor der Platte 06 bewegen. Für vorteilhafte Varianten und Weiterbildungen ist das zur ersten Ausführung dargelegte entsprechend anzuwenden.
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In einer dritten Ausführung (siehe z. B. 14 c) i) und ii)) für die Nachbearbeitungssektion 122 erfolgt die Bearbeitung von Platten 06 in einem oder mehreren als Nachbearbeitungsabschnitt 129 ausgebildetem Funktionsabschnitt 129 bzw. Funktionsabschnitten 129 in vertikaler Lage. Die Platte 06 hängt an einem Kettenzug 131 und wird über die Hängebahn an den Nachbearbeitungsabschnitt 129 herangefahren. Über den Kettenzug 131 lässt sich die Platte 06 in der Höhe auf Arbeitsposition verstellen. Bei großen Plattenhöhen erfordert dies eine Bodengrube 132. Über eine seitliche Haltevorrichtung 133 wird die Schalungsplatte 06 beispielsweise für die Bearbeitung fixiert Die dargelegten Ausführungen und Varianten für eine ggf. vorgesehene Nachbearbeitungssektion 122 ist mit den Ausführungen und Varianten der Ausgabesektion 04, den Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Reinigungssektion 03, den Ausführungen und Varianten für die Ausgestaltung der Zuführsektion 02 und den Ausführungen und Varianten einer ggf. vorgesehenen Speichersektion 106 in beliebiger Weise zu kombinieren.
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Um die Reinigungsanlage 01 einfach an voneinander verschiedene Anforderungen angepasst konfigurieren zu können, sind die oder zumindest ein Teil der o. g. Funktionsabschnitte 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129, zumindest jedoch die ggf. vorgesehenen Funktionsabschnitte 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 61; 62 der Reinigungssektion 03 sowie wenigstens die sich stromaufseitig und stromabseitig direkt anschließenden Funktionsabschnitte 07; 09; 71; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99 einer Reinigungsanlage 01 als Module 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129, also als entsprechende Funktionsmodule 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 ausgebildet. Dabei soll als Modul 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 ein derart ausgebildeter Funktionsabschnitt 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 verstanden sein, welcher auf zumindest einer stromauf- und/oder stromabwärtigen Seite in normierter Weise, d. h. an definierten mechanischen und/oder förderungstechnischen Schnitt- bzw. Anschlussstellen, mit einem anderen, die komplementäre Anordnung von Schnittstellen umfassenden Funktionsabschnitt 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 zu einem größeren Abschnitt oder einem Ganzen zusammengesetzt werden kann. Kennzeichnend für eine derartig modulare Ausführung ist beispielsweise die Ausbildung der Schnitt- bzw. Anschlussstellen auf zumindest einer stromauf- oder-abwärtigen Seiter derart, dass die Gestelle bzw. Grundgestelle 37; 67; 73; 96; 101 und/oder Transportbahnen zweier voneinander verschiedener modulartiger Funktionsabschnitte 07; 08; 08'; 08"; 08'''; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 im Bereich dieser Seite ohne Anpassung einer Anschluss- bzw. Schnittstelle anschließbar wären. Bei einem modulartig ausgebildeten Funktionsabschnitt 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 ist beispielsweise zumindest das Grundgestell 37; 67; 73; 96; 101, vorzugsweise mitsamt des von diesem umfassten Abschnitt der Transportbahn, insbesondere der Fördermittel 24; 24.1; 24.2; 24.3; 24.4 des betreffenden Förderteilsystems 23; 23.1; 23.2; 23.3; 23.4 als vormontierte Baueinheit in die zu erstellende Reinigungsanlage 01 einbringbar. Jeder modulartig ausgebildete Funktionsabschnitte 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 umfasst beispielsweise sein „eigenes“ Grundgestell 37; 67; 73; 96; 101 und/oder Fußbereich, auf welchem es grundsätzlich unabhängig von benachbarten Funktionsabschnitten 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129 - unabhängig anheb- und auf diesem absetzbar ist.
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Wie bereits angemerkt, sind oben genannte Ausführungen und Varianten für die Zuführ-, Reinigungs-, Ausgabe-, Speicher- und/oder Nachbearbeitungssektion 02; 03; 04; 106; 122 zu unterschiedlichen Ausgestaltungen Reinigungsanlage 01 in unterschiedlichster Weise kombinierbar, wobei eine Speicher- und/oder eine Nachbearbeitungssektion 106; 122 auch gänzlich entfallen kann.
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In einer im Hinblick auf den Aufwandes besonders vorteilhaften Basisausführung (siehe z. B. 1) umfasst die Reinigungsanlage 01 eingangsseitig eine Zuführsektion 02 mit lediglich einem Funktionsabschnitt 07, nämlich dem oben dargelegten Auflege- und Zuführabschnitt 07 in z. B. einer seiner genannten Varianten, eine Reinigungssektion 03 mit lediglich einem Funktionsabschnitt 08; 08'; 08"; 08'''; 08*, insbesondere dem Reinigungsabschnitt 08 in seiner Basisausführung oder ggf. in Weiterbildung in seiner ersten, o. g. Variante als Reinigungsabschnitt 08' mit je Seite einem zusätzlichen flächig wirksamen Reinigungswerkzeug 18; 19, und eine ausgangsseitige Ausgabesektion 04 mit lediglich einem Funktionsabschnitt 09 in Basisausführung, nämlich dem oben dargelegten Abnahme- und Entnahmeabschnitt 09 in z. B. einer seiner genannten Varianten. In dieser ersten Ausführung sind beispielsweise keine weiteren als die genannten Funktionsabschnitte 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09 vorgesehen.
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In einer bezüglich der vereinfachten Handhabung beim Auflegen und/oder Entnehmen der Platten 06 vorteilhaften zweiten Ausführung der Reinigungsanlage 01 (siehe z. B. 15) umfasst diese eingangsseitig eine Zuführsektion 02 mit einem als Kipptisch 71 ausgeführten Funktionsabschnitt 71 in z. B. einer seiner genannten Varianten und mit einer dem Kipptisch 71 vorgeordneten, als Transfertisch 88 ausgebildeten Funktionsabschnitt 88, eine Reinigungssektion 03 mit z. B. lediglich einem Funktionsabschnitt 08; 08'; 08"; 08'"; 08*, insbesondere dem Reinigungsabschnitt 08 in seiner Basisausführung oder ggf. in Weiterbildung in seiner o. g. Variante als Reinigungsabschnitt 08' mit je Seite einem zusätzlichen flächig wirksamen Reinigungswerkzeug 18; 19, und eine ausgangsseitige Ausgabesektion 04 mit einem als Kipptisch 99 ausgeführten Funktionsabschnitt 99 in z. B. einer seiner genannten Varianten. In dieser Ausführung sind beispielsweise keine weiteren als die genannten Funktionsabschnitte 71; 88; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 99 vorgesehen.
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Der betreffende eingangs- und/oder ausgangsseitige Kipptisch 71; 99 umfasst beispielsweise im Bereich seiner auch als Auflagetisch wirksamen Halte- und/oder Anlageeinrichtung 72; 102 in der Auflageebene integrierte Fördermittel 134; 136 für das Bewegen der Platten 06 in Transportrichtung T (siehe z. B. 16), welche grundsätzlich beliebig als antreibbare Walzen, Rollen, Ketten oder Bänder ausgeführt sein können. Bevorzugt sind die Fördermittel 134; 136 jedoch als Walzen 134; 136 oder Gruppe 134; 136 von Rollen der jeweiligen verschwenkbaren Halte- und/oder Anlageeinrichtung 72; 102 ausgeführt, wie sie bereits oben in Verbindung mit den anderen geneigten Halte- und/oder Anlageeinrichtungen 63; 93 beschrieben, hier jedoch - zumindest zum Teil - durch ein Antriebmittel 139; 141, z. B. Antriebsmotor 137; 138, zwangsgetrieben sind. Das Verschwenken zwischen beispielsweise horizontaler Aufnahmelage und der z. B. um 90°-α hierzu geneigten Zuführlage erfolgt beispielsweise um eine zur Transportrichtung T parallele Schwenkachse S72; S102 durch ein Antriebsmittel 137; 138, z. B. Antriebsmotor 137; 138. Der Antrieb der Walzen 134; 136 oder Gruppe 134; 136 von Rollen kann dabei grundsätzlich durch eigens vorgesehene Antriebsmittel, z. B. getrennt von Fördermitteln 24.5; 24.6, z. B. Rollen 24.5; 24.6, insbesondere Transportrollen 24.5; 24.6 eines der Funktionseinheit 71; 99 zugeordneten Förderteilsystems 23.5; 23.6, insbesondere Teilrollenbahnen 23.5; 23.6 vorgesehen sein. Bevorzugt werden bzw. sind jedoch die den Transport in Aufnahmelege bewirkende Fördermittel 134; 136 und die den Transport in Förderlage bewirkenden Fördermittel 24.5; 24.6 über entsprechende Kopplung durch ein gemeinsames Antriebsmittel 139; 141 angetrieben.
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In einer bezüglich der weiteren Vereinfachung beim Entnehmen der Platten 06 vorteilhaften dritten Ausführung der Reinigungsanlage 01 umfasst diese zusätzlich zu den Funktionsabschnitten 71; 88; 08; 08'; 08"; 08”’; 08*; 99 der zweiten Ausführung noch einen ausgangsseitigen Transfertisch 95 als weiteren Funktionsabschnitt 95 (siehe z. B. 19).
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Der betreffende eingangs- und/oder ausgangsseitige Transfertisch 88; 95 umfasst beispielsweise im Bereich seiner auch als Auflagetisch wirksamen Halte- und/oder Anlageeinrichtung 72; 102 in der Auflageebene integrierte Fördermittel 89; 146 für das Bewegen der Platten 06 in Transportrichtung T (siehe z. B. 17 und 18), welche grundsätzlich beliebig als antreibbare Walzen, Rollen, Ketten oder Bänder ausgeführt sein können. Bevorzugt sind diese Fördermittel 89; 146 jedoch als - zumindest zum Teil - durch ein Antriebsmittel 143; 144, z. B. Antriebsmotor 143;144, zwangsangetriebene Walzen 89; 142 oder Gruppen 89; 142 von Rollen ausgeführt, auf welchen die aufzulegenden bzw. abzunehmenden Platten 06 zu liegen kommen.
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Zumindest in der Ausführung als eingangsseitiger Transfertisch 88 kann dieser zusätzlich in Wirkkontakt mit der Platte 06 verbringbare Fördermittel 91; 146, z. B. antreibbare Walzen, Rollen, Ketten oder Bänder umfassen, durch welche eine aufliegende Platte 06 quer zur Transportrichtung T bzw. Förderrichtung ausrichtbar ist. In einer vorteilhaften Ausführung sind diese Fördermittel 91; 146 als Transportketten 91; 146 von Ketteneinheiten mit Kettenrädern, Synchronwellen und ggf. Kettenspannern ausgeführt, welche durch ein Antriebsmittel 147; 148, z. B. Antriebsmotor 147; 148 antreibbar sind. Des Weiteren können zur Begrenzung der seitlichen Bewegung Anschlagmittel 149; 151 vorgesehen sein, die durch beispielsweise ungetriebene Rollen und/oder durch eine Anschlagleiste gebildet sein kann. In der dargelegten dritten vorteilhaften Ausführung der Reinigungsanlage 01 ist der ausgangsseitige Transfertisch 95 bevorzugt ohne die Querbewegung bewirkende Fördermittel ausgeführt.
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In einer bezüglich der vereinfachten Handhabung beim Beladen der Platten 06 vorteilhaften vierten Ausführung der Reinigungsanlage 01 (siehe z. B. 20) umfasst diese eingangsseitig eine Zuführsektion 02 mit eine oben angedeutete Greif- und Schwenkeinrichtung 77 als Beladeabschnitt 77, welche die Platten 06 auf einen der Aufnahme einer eingangsseitig aufzulegender Platten 06 dienenden Funktionsabschnitt 07; 152 befördert, der bevorzugt entsprechend des o. g. Auflege- und Zuführabschnittes 07 ausgeführt ist und in einer Ausführungsform ebenfalls als Auflege- und Zuführabschnitt 152wirksam ist und auch dem Zuführen der zu reinigenden Platte 06 in die Reinigungssektion 03 dient. In hier dargestellter Ausführung ist dieser Funktionsabschnitt 152 jedoch lediglich als Auflegeabschnitt 152 wirksam, da zwischen diesem und der Reinigungssektion 03 ein weiterer Funktionsabschnitt 153 vorgesehen ist, welches als reiner Transferabschnitt 153 bzw. Transfer- und/oder Zufuhrabschnitt 153 wirksam ist und bevorzugt ebenfalls entsprechend des o. g. Auflege- und Zuführabschnittes 07 ausgeführt ist. In bevorzugter Ausführung ist der Funktionsabschnitt 152 als Funktionsmodul 152 bzw. kurz Modul 152, insbesondere als Auflegemodul 152 ausgeführt und/oder der Funktionsabschnitt 153 als Funktionsmodul 153 bzw. kurz Modul 153, insbesondere als Transfermodul 153 bzw. Transfer- und/oder Zufuhrmodul 153. Der Auflege- und ggf. Zuführabschnittes 07; 152 kann zusammen mit dem Beladeabschnitt 77 ein bevorzugt seinerseits modular zusammen gesetztes Modul ausgeführt sein und ein Plattenauflagemodul ausbilden.
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Wie oben bereits angedeutet umfasst die Greif- und Schwenkeinrichtung 77 in oder an einem als Greifarm 156 wirksamen Gestell 156 ein Greifersystem 81 (siehe z. B. auch 21), welches von einer Aufnahmelage, in welcher es sich über einem auf dem Hubtisch 78 befindlichen Stapel befindet, um 90°+α in eine Zuführlage verschwenkbar ist, in welcher das Greifersystem 81 bzw. der Greifarm 156 derart in die Halte- und/oder Anlageeinrichtung 63 des Auflege- und Zuführabschnitt 07; 152 oder des lediglich als Auflegeabschnitt 152 wirksamen Funktionsabschnittes 152 eintaucht, sodass die Platte 06 an letztere abgebbar und durch dessen Fördersystem 23; 23.1 Richtung Reinigungssektion 03 förderbar ist. Für den Fall, dass ein Hubtisch 78 vorgesehen ist, fährt dieser den Plattenstapel so auf Position, dass die oberste Platte 06 immer auf einer gleichen gewünschten Höhe liegt. Der Greifarm 156 schwenkt über den Plattenstapel. Das Greifersystem 81 nimmt die oberste Platte 06 auf, schwenkt mit der Platte 06 um 90°+α und gibt die Platte 06 schließlich an den Auflege- und Zuführabschnitt 07 oder Auflegeabschnitt 152 ab (siehe z. B. 11 f)) oder 11 f)). Für den hier bevorzugten Fall von als Schalungsplatten 06 ausgeführten Platten 06 zeigt die Schalungsseite im Plattenstapel vorzugsweise nach unten.
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Das Greifersystem 81 ist umfasst als Greifer 157 beispielsweise linearbewegbare Spannelemente, die in der Ebene der aufzunehmenden Platte 06 auf gegenüberliegende, gestellfeste oder ggf. ebenfalls bewegbare, Spannelemente zu und von diesen weg bewegbar sind. Das Verschwenken erfolgt durch ein Antriebsmittel 154, insbesondere einen Antriebsmotor 154. Der Hubtisch 78 ist bevorzugt als Scherenhubtisch ausgeführt. Vorzugsweise ist eine Schutzeinzäunung vorgesehen, welche während des Automatikbetriebes beim Beladen den Bereich absichert, jedoch beispielsweise bei inaktivem Beladeabschnitt 77 für den Zutritt freigebbar ist und ein manuelles Beladen erlaubt.
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In einer bezüglich der vereinfachten Handhabung beim Entladen der gereinigten Platten 06 vorteilhaften fünften Ausführung der Reinigungsanlage 01 (siehe z. B. 22) umfasst diese ausgangsseitig eine Ausgabesektion 04 mit einem als Greif- und Schwenkeinrichtung 158 ausgeführten Funktionsabschnitt 158, insbesondere Entladeabschnitt 158, welche die Platten 06 von einem die zu entnehmenden Platten 06 dienenden Funktionsabschnitt 09; 159 aufnimmt, der bevorzugt entsprechend des o. g. Abnahme- und Entnahmeabschnittes 09 ausgeführt ist und in einer Ausführungsform ebenfalls als Abnahme- und Entnahmeabschnitt 159 wirksam ist und auch der Abnahme der zu reinigenden Platte 06 aus der Reinigungssektion 03 dient. In hier dargestellter Ausführung ist dieser Funktionsabschnitt 159 jedoch lediglich als Entnahmeabschnitt 159 wirksam, da zwischen diesem und der Reinigungssektion 03 ein weiterer Funktionsabschnitt 161 vorgesehen ist, welches als reiner Transferabschnitt 161 bzw. Abnahme- und/oder Transferabschnitt 161 wirksam ist und bevorzugt ebenfalls entsprechend des o. g. Auflege- und Zuführabschnittes 07 ausgeführt ist. In bevorzugter Ausführung ist der Funktionsabschnitt 159 als Funktionsmodul 159 bzw. kurz Modul 159, insbesondere als Entnahmemodul 159 ausgeführt und/oder der Funktionsabschnitt 161 als Funktionsmodul 161 bzw. kurz Modul 161, insbesondere als Transfermodul 161 bzw. Abnahme- und/oder Transfermodul 161. Der Entladeabschnitt 158 kann zusammen mit dem (Abnahme- und) Entnahmeabschnitt (09) 159 ein bevorzugt seinerseits modular zusammen gesetztes Modul ausgeführt sein und ein Plattenentnahmemodul ausbilden.
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Der Entladeabschnitt 158 ist bevorzugt als Greif- und Schwenkeinrichtung 158 entsprechend der oben genannten Greif- und Schwenkeinrichtung 77 ausgeführt.
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Es kann - wie z. B. in 22 dargestellt - von der Zufuhrsektion 02 und der Ausgabesektion 04 je eine Greif- und Schwenkeinrichtung 77; 158 umfasst sein oder aber je nach gefordertem Automatisierungsgrad lediglich in der Zufuhrsektion 02 oder der Ausgabesektion 04.
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In einer bezüglich der Handhabung beim Entladen der der Platten 06 noch freieren sechsten Ausführung der Reinigungsanlage 01 (siehe z. B. 23) umfasst diese eingangsseitig eine Zuführsektion 02 mit einem oben bereits angedeuteten Manipulator eines als Roboter 75 ausgeführten Funktions- bzw. Beladeabschnittes 75, welcher die Platten 06 auf einen der Aufnahme einer eingangsseitig aufzulegender Platten 06 dienenden, in obigen dargelegter Weise ausgebildeten Funktionsabschnitt 07; 152 befördert. Dieser ist in dargestellter Ausführungsform gleichzeitig als Auflege- und Zuführabschnitt 152 wirksam und dient auch dem Zuführen der zu reinigenden Platte 06 in die Reinigungssektion 03. In anderer Ausführung kann dieser Funktionsabschnitt 152 jedoch lediglich als Auflegeabschnitt 152 wirksam sein, wenn zwischen diesem und der Reinigungssektion 03 ein weiterer Funktionsabschnitt 153 in oben dargelegter Weise als Transferabschnitt 153 vorgesehen ist. Zur Ausführung und bevorzugten Modularität der Funktionsabschnitte 152; 153 ist obiges anzuwenden. In bevorzugter Ausführung ist auch der Roboter 75 als Modul 75 bzw. Funktions- oder Belademodul 75 zur Erweiterung der Zufuhrsektion 02 ausgebildet.
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Stattdessen oder bevorzugt zusätzlich zum beladeseitigen Roboter 75 kann in einer bezüglich der Handhabung beim Entladen der der Platten 06 noch freieren sechsten Ausführung der Reinigungsanlage 01 (siehe z. B. 23) diese eingangsseitig eine Zuführsektion 02 mit einem oben bereits angedeuteten Manipulator eines als Roboter 105 ausgeführten Funktions- bzw. Entladeabschnittes 105 umfassen, welcher die Platten 06 von einem die zu entnehmenden Platten 06 dienenden, in obigen dargelegter Weise ausgebildeten Funktionsabschnitt 09; 159 aufnimmt. Dieser ist in dargestellter Ausführungsform gleichzeitig als Abnahme- und Entnahmeabschnitt 159 wirksam und dient auch der Abnahme der zu reinigenden Platte 06 aus der Reinigungssektion 03. In anderer Ausführung kann dieser Funktionsabschnitt 159 jedoch lediglich als Entnahmeabschnitt 159 wirksam sein, wenn zwischen diesem und der Reinigungssektion 03 ein weiterer Funktionsabschnitt 161 in oben dargelegter Weise als Transferabschnitt 161 vorgesehen ist. Zur Ausführung und bevorzugten Modularität der Funktionsabschnitte 159; 161 ist obiges anzuwenden. In bevorzugter Ausführung ist auch der Roboter 105 als Modul 105 bzw. Funktions- oder Entnahmemodul 105 zur Erweiterung der Ausgabesektion 04 ausgebildet.
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In einer zu oben genannten Ausführungen des Reinigungsabschnittes 08; 08'; 08"; 08'" alternativen Ausführung eines Reinigungsabschnittes 08* umfasst dieser - ggf. zusätzlich zu einem oder mehreren durch einen eigenen Antrieb entlang eines mechanisch durch beispielsweise eine Führung oder einen Stellweg vorgegebenen Bewegungspfad bewegbaren Reinigungswerkzeugen 11; 12; 14; 16; 17 - auf zumindest einer Seite des Transportpfades, vorzugsweise jedoch beidseitig, ein Handhabungsgerät 162, insbesondere Roboter 162, welcher mit einem o. g. Reinigungswerkzeug 11; 12; 14; 16; 17 bestückt oder bestückbar ist und durch welches bzw. welchen ein getragenes oder aufgenommenes Reinigungswerkzeug 11; 12; 14; 16; 17 in Wirkkontakt mit sowohl der dem Handhabungsgerät 162 zugewandte Plattenseite 31; 32 einer den Reinigungsabschnittes 08* durchlaufenden Platte 06 als auch zusätzlich hierzu mit mindestens einer, vorzugsweise mit mindestens zwei der Plattenkanten 26; 27; 28; 29 zu deren Reinigung verbringbar ist. Im Übrigen ist der Reinigungsabschnitt 08* in oben zu den Reinigungsabschnitten 08; 08'; 08"; 08'" dargelegter Weise, beispielsweise mit dem Fördersystem 23; 23.2; 23.3 und/oder dem oder den Halte- bzw. Anlageeinrichtungen 33 und/oder dem Grundgestell 37 und der Rahmenkonstruktion 36 und/oder der Auffangwanne 47, ausgeführt.
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Grundsätzlich kann das Handhabungsgerät 162 ein Reinigungswerkzeug 11; 12; 14; 16; 17 tragen oder damit bestückbar sein, welches sowohl der Reinigung der Plattenseite 31; 32 als auch der Plattenkante 26; 27; 28; 29 bzw. der Plattenkanten 26; 27; 28; 29 dient. Vorzugsweise sind jedoch zwei zueinander verschieden ausgeführte, insbesondere unterschiedliche Wirkquerschnitte WT aufweisende Reinigungswerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 vorgesehen. Diese können in einer ersten Ausführung gleichzeitig am Arm des Handhabungsgerätes 162 aufgenommen, jedoch wahlweise aktivierbar sein. In zweiter Ausführung ist der Arm des Handhabungsgerät 162 wahlweise mit sich unterscheidenden Reinigungswerkzeugen 11; 12; 14; 16; 17 bestückbar, wobei vorzugsweise ein Werkzeughalter vorgesehen ist, aus welchem sich das Handhabungsgerät 162 abwechselnd mit den sich unterscheidenden Reinigungswerkzeugen 11; 12; 14; 16; 17 selbst versorgt bzw. versorgen kann.
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In bevorzugter Ausführung sind dem Handhabungsgerät 162 ein flächig wirksames erstes Reinigungswerkzeug 11; 12, z. B. Wasserwerkzeug 11; 12, insbesondere in einer der oben dargelegten Ausführungen, zugeordnet und ein hiervon verschiedenes Reinigungswerkzeug 14; 16; 17 mit z. B. kleinerem Wirkquerschnitt WT in einer der oben dargelegten Ausführungen.
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Bevorzugter Weise sind am Roboterarm jedoch zwei Reinigungswerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17, insbesondere Wasserwerkzeuge 11; 12; 14; 16; 17 angeordnet, z. B. ein kleineres mit einem Wirkquerschnitt WT bzw. Durchmesser von beispielsweise 120 - 160 mm, insbesondere in ca. 140 mm und ein größeres für die flächige Reinigung mit beispielsweise einem Wickquerschnitt WT bzw. Durchmesser von 400 bis 600 mm, z. B. ca. 500 mm, angeordnet, welche wechselweise eingesetzt werden bzw. werden können. Das Handhabungsgerät 162 bzw. der Roboter 162 ersetzt auf der betreffenden Transportpfadseite somit vier Schlitten 55; 56; 58; 59 und hilft insgesamt zwei der vier auf die Plattenkanten 26; 27; 28; 29 wirkende Wasserwerkzeuge 13; 14; 16; 17 einzusparen. Zur Reinigung der unteren Plattenkante 29 kann zusätzlich zum Handhabungsgerät 162 ein gestellfestes Reinigungswerkzeug 13 in oben dargelegter Ausführung vorgesehen sein.
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Um die Reichweite und damit die Armlänge des Roboters 162 begrenzen zu können, kann beim Reinigen der Platte 06 zeitweise auch ein Rückfahren der Platte 06 entgegen der Transportrichtung T erfolgen.
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Obgleich der modifizierte Reinigungsabschnitt 08* bzw. die den modifizierten Reinigungsabschnitt 08* umfassende Reinigungssektion 03 exemplarisch in einer vorteilhaften Ausführung mit einer Zufuhrsektion 02 und einer Ausgabesektion 02 mit jeweils einem ebenfalls als Roboter 75; 105 ausgebildeten Belade- bzw. Entladeabschnitt 75; 105 dargelegt ist (siehe z. B. 24), kann sie in jeder beliebigen Kombination der zuvor für die Zufuhrsektion 02, die Ausgabesektion 05, ggf. eine Speichersektion 106 und ggf. einer Nachbearbeitungssektion 122 dargelegten Funktionsabschnitte 07; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129; 152; 153; 158; 159; 161 ausgeführt sein.
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In einer explizit dargelegten Ausführung (siehe z. B. 25) ist eingangsseitig wieder eine einen Roboter 75 umfassende Zufuhrsektion 02 vorgesehen, jedoch ausgangsseitig der den Reinigungsabschnitt 08* umfassenden Reinigungssektion 03 eine einen Kipptisch 99 umfassende Ausgabesektion 04, von welchem die Platten 06 beispielsweise durch einen Kran 103 oder eine Greifeinrichtung 104 entnommen wird.
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Vorzugsweise sind ein Teil oder sämtliche der in der Reinigungsanlage 01 vorgesehenen Funktionsabschnitte 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129; 152; 153; 158; 159; 161, zumindest diejenigen der Zufuhr-, Reinigungs- und Ausgabesektion 02; 03; 04, in oben dargelegtem Sinne als Module 07; 08; 08'; 08"; 08'"; 08*; 09; 61; 62; 71; 75; 77; 78; 82; 84; 86; 88; 99; 105; 107; 108; 109; 112; 116; 119; 123; 126; 129; 152; 153; 158; 159; 161 ausgeführt.
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Bezugszeichenliste
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- 01
- Vorrichtung zur Reinigung von plattenförmigem Gut, Reinigungsanlage
- 02
- Sektion, Zufuhrsektion
- 03
- Sektion, Reinigungssektion
- 04
- Sektion, Ausgabesektion
- 05
- -
- 06
- plattenförmiges Gut, Platte, Schalungsplatte
- 07
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Auflege- und Zuführabschnitt
- 08
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Reinigungsabschnitt, Reinigungsmodul
- 09
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Abnahme- und Entnahmeabschnitt
- 10
- -
- 11
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Bürste, Bürstendüsenkombination, erstes (31)
- 12
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Bürste, Bürstendüsenkombination, zweites (32)
- 13
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Hochdruckdüse, Bürstendüsenkombination, drittes (29)
- 14
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Hochdruckdüse, Bürstendüsenkombination, viertes (28)
- 15
- -
- 16
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Hochdruckdüse, Bürstendüsenkombination, fünftes (26)
- 17
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düste, Hochdruckdüse, Düsenbalken, Bürstendüsenkombination, sechstes, (27)
- 18
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Bürstendüsenkombination, siebtes
- 19
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Bürstendüsenkombination, achtes
- 20
- -
- 21
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Bürstendüsenkombination, neuntes
- 22
- Reinigungswerkzeug, Wasserwerkzeug, Düsenbalken, Düste, Bürstendüsenkombination, zehntes
- 23
- Fördersystem, Rollenbahn
- 23.1
- Fördersystem, Förderteilsystem, Rollenbahn, Teilrollenbahn
- 23.2
- Fördersystem, Förderteilsystem, Rollenbahn, Teilrollenbahn
- 23.3
- Fördersystem, Förderteilsystem, Rollenbahn, Teilrollenbahn
- 23.4
- Fördersystem, Förderteilsystem, Rollenbahn, Teilrollenbahn
- 23.5
- Fördersystem, Förderteilsystem, Teilrollenbahn
- 23.6
- Fördersystem, Förderteilsystem, Teilrollenbahn
- 24
- Fördermittel, Rolle, Doppel-Transportrolle
- 24.1
- Fördermittel, Rolle, Doppel-Transportrolle
- 24.2
- Fördermittel, Rolle, Doppel-Transportrolle
- 24.3
- Fördermittel, Rolle, Doppel-Transportrolle
- 24.4
- Fördermittel, Rolle, Doppel-Transportrolle
- 24.5
- Fördermittel, Rolle, Transportrolle
- 24.6
- Fördermittel, Rolle, Transportrolle
- 25
- -
- 26
- Plattenkante, vorlaufend
- 27
- Plattenkante, nachlaufend
- 28
- Plattenkante (obere)
- 29
- Plattenkante (untere)
- 30
- -
- 31
- erste Plattenseite, Plattenvorderseite
- 32
- zweite Plattenseite, Plattenrückseite
- 33
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 34
- Walze, Gruppe von Rollen
- 35
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 36
- Rahmenkonstruktion, Stahlständer
- 37
- Grundgestell, Unterbaukonstruktion, Stahlunterkonstruktion
- 38
- Sensor
- 39
- Sensor
- 40
- -
- 41
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 42
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 43
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 44
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 45
- Tragelement, Stahlträger
- 46
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 47
- Auffangwanne
- 48
- Kabine
- 49
- Bedienschnittstelle, Bedienpanel
- 50
- -
- 51
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 52
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 53
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 54
- Antriebsmittel, Elektromotor
- 55
- Schlitten, Hubschlitten
- 56
- Schlitten, Hubschlitten
- 57
- Schlitten, Hubschlitten
- 58
- Schlitten, Hubschlitten
- 59
- Schlitten, Hubschlitten
- 60
- -
- 61
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Vorreinigung
- 62
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Nachbearbeitung
- 63
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 64
- Walze, Gruppe von Rollen
- 65
- Zugmittel, Seil
- 66
- Rahmenkonstruktion
- 67
- Grundgestell
- 68
- Funktionsabschnitt, Beladeabschnitt, Kran
- 69
- Greifersystem
- 70
- -
- 71
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Auflege- und Zuführabschnitt, Kipptisch
- 72
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 73
- Grundgestell
- 74
- Funktionsabschnitt, Beladeabschnitt, Kran
- 75
- Funktionsabschnitt, Beladeabschnitt, Handhabungsgerät, Roboter, Modul, Funktionsmodul, Belademodul
- 76
- Greifersystem
- 77
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Beladeabschnitt; Greif- und Schwenkeinrichtung,
- 78
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Hubtisch
- 79
- Aufnahme- und Anlageeinrichtung
- 80
- -
- 81
- Greifersystem
- 82
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Aufnahmeabschnitt, Kipp- und Hubtisch
- 83
- Greifersystem
- 84
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Kipptisch
- 85
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 86
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Linearführungseinheit
- 87
- Greifersystem
- 88
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Transfertisch
- 89
- Fördermittel, Walze, Gruppe von Rollen
- 90
- -
- 91
- Fördermittel, Transportkette
- 92
- Rahmenkonstruktion
- 93
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 94
- Walze, Gruppe von Rollen
- 95
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Transfertisch
- 96
- Grundgestell
- 97
- Funktionsabschnitt, Beladeabschnitt, Kran
- 98
- Greifersystem
- 99
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Abnahmeabschnitt, Abnahme- und Entnahmeabschnitt, Kipptisch
- 100
- -
- 101
- Grundgestell
- 102
- Halte- und/oder Anlageeinrichtung
- 103
- Funktionsabschnitt, Beladeabschnitt, Kran
- 104
- Greifeinrichtung
- 105
- Funktionsabschnitt, Entladeabschnitt, Handhabungsgerät, Roboter, Modul, Funktionsmodul, Entnahmemodul
- 106
- Speichersektion
- 107
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Speicherabschnitt
- 108
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Drehscheibenabschnitt
- 109
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Speicherabschnitt
- 110
- -
- 111
- Transportmittel, Shuttle
- 112
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Speicherabschnitt
- 113
- Hängebahnanlage
- 114
- Beladestation
- 115
- -
- 116
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Speicherabschnitt
- 117
- Hängebahnanlage
- 118
- Zuführmittel, Lifter
- 119
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Speicherabschnitt
- 120
- -
- 121
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 122
- Nachbearbeitungssektion
- 123
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Nachbearbeitungssektion, Nachbearbeitungsabschnitt, Nachbearbeitungsplatz
- 124
- Arbeitsbühne, Hubbühne
- 125
- -
- 126
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Nachbearbeitungssektion, Nachbearbeitungsabschnitt, Nachbearbeitungsplatz
- 127
- Grube
- 128
- Halteeinrichtung, Anlageeinrichtung
- 129
- Funktionsabschnitt, Modul, Funktionsmodul, Nachbearbeitungsabschnitte
- 130
- -
- 131
- Kettenzug
- 132
- Bodengrube
- 133
- Haltevorrichtung
- 134
- Fördermittel, Walze, Gruppe von Rollen (72)
- 135
- -
- 136
- Fördermittel, Walze, Gruppe von Rollen (102)
- 137
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 138
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 139
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 140
- -
- 141
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 142
- Fördermittel, Walze, Gruppe von Rollen
- 143
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 144
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 145
- -
- 146
- Fördermittel, Transportkette
- 147
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 148
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 149
- Anschlagmittel
- 150
- -
- 151
- Anschlagmittel
- 152
- Funktionsabschnitt, Auflege- und Zuführabschnitt, Auflegeabschnitt, Funktionsmodul, Modul, Auflegemodul
- 153
- Funktionsabschnitt, Transferabschnitt, Transfer- und/oder Zufuhrabschnitt, Funktionsmodul, Modul, Transfermodul, Transfer- und/oder Zufuhrmodul
- 154
- Antriebsmittel, Antriebsmotor
- 155
- -
- 156
- Greifarm, Gestell
- 157
- Greifer
- 158
- Funktionsabschnitt, Entladeabschnitt, Greif- und Schwenkeinrichtung
- 159
- Funktionsabschnitt, Abnahme- und Entnahmeabschnitt, Entnahmeabschnitt Funktionsmodul, Modul, Entnahmemodul
- 160
- -
- 161
- Funktionsabschnitt, Abnahme- und/oder Transferabschnitt, Transferabschnitt, Funktionsmodul, Modul, Transfermodul, Abnahme- und/oder Transfermodul
- 162
- Handhabungsgerät, Roboter
- 08'
- Reinigungsabschnitt, Reinigungsmodul
- 08"
- Reinigungsabschnitt, Reinigungsmodul
- 08'"
- Reinigungsabschnitt, Reinigungsmodul
- 08*
- Reinigungsabschnitt, Reinigungsmodul
- S72
- Schwenkachse
- S102
- Schwenkachse
- T
- Transportrichtung
- α
- Winkel (gegen die Vertikale bzw. Senkrechte), Neigungswinkel
- Δ1
- Überstand
- Δ2
- Überlappung
- ΔT
- Vorschublänge, Taktlänge
- WT
- Wirkquerschnitt
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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