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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überwachen und/oder Steuern des Betriebs einer Energieerzeugungsanlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ferner betrifft die Erfindung eine Kontrolleinheit zum Überwachen und/oder Steuern des Betriebs einer Energieerzeugungsanlage, eine Energieerzeugungsanlage mit einer solchen Kontrolleinheit und ein maschinenlesbares Speichermedium.
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An Energiehandelsbörsen können Betreiber von Energieerzeugungsanlagen Energie, insbesondere elektrische Energie, an Energieabnehmer verkaufen. Von einem Anlagenbetreiber und einem Energieabnehmer wird dabei vereinbart, welche Energiemenge der Anlagenbetreiber innerhalb eines vom Energieabnehmer wählbaren Zeitintervalls liefern soll. Die Energielieferung wird dem Anlagenbetreiber vom Energieabnehmer vergütet.
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Eine Vereinbarung über die zu liefernde Energiemenge sowie über das Zeitintervall, in dem die Energiemenge zu liefern ist, erfolgt mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf, beispielsweise mit einem Vorlauf von einem Tag.
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Ist bei Beginn des vereinbarten Zeitintervalls die Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage höher als sie sein müsste, damit die Energieerzeugungsanlage - bei konstanter Wirkleistung - vom Anfang bis zum Ende des vereinbarten Zeitintervalls die vereinbarte Energiemenge (Zielenergiemenge) erzeugt, so muss die Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage verringert werden. Ist hingegen bei Beginn des vereinbarten Zeitintervalls die Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage niedriger als sie sein müsste, damit die Energieerzeugungsanlage - bei konstanter Wirkleistung - vom Anfang bis zum Ende des vereinbarten Zeitintervalls die vereinbarte Energiemenge erzeugt, so muss die Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage erhöht werden.
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Die Einstellung der Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage im Hinblick darauf, dass die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang bis zum Ende des vereinbarten Zeitintervalls erzeugte Energiemenge der vereinbarten Energiemenge entsprechen soll, erfolgt manuell durch einen Anlagenbediener.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, es zu ermöglichen, dass bei der Erzeugung von Energie durch eine Energieerzeugungsanlage eine hohe Genauigkeit der innerhalb eines vorgegebenen/vorgebbaren Zeitintervalls erzeugten Energiemenge in Bezug auf eine vorgegebene/vorgebbare Zielenergiemenge erreicht wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 1, durch eine Kontrolleinheit nach Anspruch 11, durch eine Energieerzeugungsanlage nach Anspruch 12 sowie durch ein maschinenlesbares Speichermedium nach Anspruch 14.
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Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche sowie der nachfolgenden Beschreibung und können sich auf das Verfahren, die Kontrolleinheit, die Energieerzeugungsanlage und das Speichermedium beziehen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Überwachen und/oder Steuern des Betriebs einer Energieerzeugungsanlage wird von der Energieerzeugungsanlage innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls Energie erzeugt, wobei von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Ende des Zeitintervalls eine vorgegebene Zielenergiemenge zu erzeugen ist. Von einer Kontrolleinheit wird zu einem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt, der innerhalb des Zeitintervalls liegt, eine Energiemenge ermittelt, die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugt worden ist. Ferner wird von der Kontrolleinheit in Abhängigkeit der vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge sowie in Abhängigkeit der Zielenergiemenge ein Leistungs-Referenzwert ermittelt, dessen Betrag so bemessen ist, dass, wenn ein Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt oder eine vorgegebene Zeitdauer nach dem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt auf den Leistungs-Referenzwert eingestellt wird, die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage vom Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt bis zum Ende des Zeitintervalls erzeugt wird, gleich der Differenz aus der Zielenergiemenge und der vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge ist.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass ein Leistungs-Sollwert, der von einem Anlagenbediener manuell im Hinblick darauf, dass die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang bis zum Ende des vorgegebenen Zeitintervalls erzeugte Energiemenge der Zielenergiemenge entsprechen soll, eingestellt wird, nicht sofort erreicht wird, sondern (bedingt durch eine anlagenspezifisch realisierbare Lastrampe) mit einer anlagenspezifischen Verzögerung umgesetzt wird. So kann eine gewisse Zeit vergehen, ehe eine Änderung des Leistungs-Sollwertes von der Energieerzeugungsanlage umgesetzt wird. Dadurch ergibt sich während dieser Zeit ein Energiedifferenzbetrag zwischen der tatsächlich innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls bisher erzeugten Energiemenge und der Energiemenge, die erzeugt worden wäre, wenn die Energieerzeugungsanlage den eingestellten Leistungs-Sollwert ohne Zeitverzögerung erreichen könnte. Dies macht eine wiederholte Änderung des Leistungs-Sollwertes während des vorgegebenen Zeitintervalls erforderlich. Somit hängt bei einer manuellen Einstellung des Leistungs-Sollwertes die erreichbare Genauigkeit der im vorgegebenen Zeitintervall von der Energieerzeugungsanlage erzeugten Energiemenge in Bezug auf die Zielenergiemenge vom Geschick und/oder der Erfahrung des Anlagenbedieners ab, zumal der von einem Anlagenbediener manuell eingestellte Leistungs-Sollwert fehlerbehaftet sein kann. Beispielsweise kann der Anlagenbediener den Leistungs-Sollwert (zeitweise) irrtümlicherweise zu hoch oder zu niedrig einstellen, sodass die im vorgegebenen Zeitintervall von der Energieerzeugungsanlage erzeugte Energiemenge die Zielenergiemenge überschreitet bzw. unterschreitet.
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Bei der Erfindung ist vorgesehen, dass von einer Kontrolleinheit ein Referenzwert für den Leistungs-Sollwert ermittelt wird. Wenn der Leistungs-Sollwert zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt oder eine vorgegebene Zeitdauer nach diesem Zeitpunkt auf den von der Kontrolleinheit ermittelten Leistungs-Referenzwert eingestellt wird, kann erreicht werden, dass die vom Anfang bis zum Ende des vorgegebenen Zeitintervalls erzeugte Energiemenge der Zielenergiemenge entspricht. Da der Leistungs-Referenzwert von der Kontrolleinheit - also automatisch - ermittelt wird, können menschliche Fehler bei der Sollwert-Vorgabe vermieden werden. Zudem ist die Ermittlung des Leistungs-Referenzwertes vom Geschick und/oder der Erfahrung des Anlagenbedieners unabhängig.
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Über- oder unterschreitet ein Leistungs-Istwert der Energieerzeugungsanlage innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls den Leistungs-Sollwert kann dies von der Kontrolleinheit bei der Ermittlung des Leistungs-Referenzwertes automatisch berücksichtigt werden und ggf. von der Kontrolleinheit eine automatische Anpassung des Leistungs-Sollwertes vorgenommen werden.
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Die Ermittlung der von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge ermöglicht der Kontrolleinheit eine automatische Berücksichtigung dieser Energiemenge bei der Ermittlung des Leistungs-Referenzwerts. Abhängig davon, wie groß die bisher in dem Zeitintervall erzeugte Energiemenge ist, wird von der Kontrolleinheit ein entsprechend angepasster Leistungs-Referenzwert ermittelt, dessen Betrag so bemessen ist, dass, wenn der Leistungs-Sollwert zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt oder eine vorgegebene Zeitdauer nach dem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt auf den Leistungs-Referenzwert eingestellt wird, die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage vom Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt bis zum Ende des Zeitintervalls erzeugt wird, der zum Erreichen der Zielenergiemenge noch fehlenden Energiemenge entspricht.
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Über- oder unterschreitet die von der Energieerzeugungsanlage erzeugte Energiemenge die vom Anlagenbetreiber und einem Energieabnehmer vereinbarte Zielenergiemenge, so wird der Anlagenbetreiber üblicherweise bei der Vergütung seiner Energielieferung durch Abschläge bestraft. Eine höhere Genauigkeit der im vorgegebenen Zeitintervall von der Energieerzeugungsanlage erzeugten Energiemenge in Bezug auf die Zielenergiemenge ermöglicht es, solche Strafabschläge zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren.
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Als Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt ist ein Zeitpunkt zu verstehen, zu dem eine von der Energieerzeugungsanlage erzeugte Energiemenge ermittelt wird.
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Der Begriff „Energiemenge“ bezieht sich vorliegend auf eine netto erzeugte bzw. zu erzeugende Energiemenge, also eine Energiemenge nach Abzug eines Energieeigenbedarfs der Energieerzeugungsanlage. Entsprechend ist die Energiezielmenge eine netto von der Energieerzeugungsanlage zu erzeugende Energiemenge. Vorteilhafterweise wird die von der Energieerzeugungsanlage erzeugte Energiemenge an einer Übergabestelle in ein Energienetz eingespeist.
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Der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage ist ein Sollwert, auf welchen der Leistungs-Istwert der Energieerzeugungsanlage von deren Leistungs-Regelvorrichtung geregelt wird. Vorliegend muss der Leistungs-Sollwert nicht notwendigerweise zeitlich konstant sein. Mit anderen Worten, der Leistungs-Sollwert kann zeitlich veränderlich sein.
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Ein „Ermitteln“ einer Größe kann vorliegend insbesondere ein „Berechnen“ dieser Größe sein oder ein „Berechnen“ dieser Größe umfassen.
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Vorzugsweise ist die Kontrolleinheit ein Bestandteil der Energieerzeugungsanlage. Die Kontrolleinheit kann zum Beispiel ein Bestandteil der Leistungs-Regelvorrichtung der Energieerzeugungsanlage sein. Alternativ kann die Kontrolleinheit eine separate Vorrichtung der Energieerzeugungsanlage sein, welche mit der Leistungs-Regelvorrichtung kommunikativ verbunden ist.
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Die vorgegebene Energiezielmenge kann in einem Datenspeicher der Kontrolleinheit oder in einem Datenspeicher, auf den die Kontrolleinheit Zugriff hat, hinterlegt sein. Weiterhin können der Anfangszeitpunkt des Zeitintervalls sowie der Endzeitpunkt des Zeitintervalls - oder alternativ der Anfangs- oder Endzeitpunkt des Zeitintervalls sowie die Dauer des Zeitintervalls - im Datenspeicher der Kontrolleinheit oder in einem Datenspeicher, auf den die Kontrolleinheit Zugriff hat, hinterlegt sein.
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Der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage ist vorzugsweise ein Sollwert für eine Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage. Entsprechend ist der Leistungs-Istwert, der auf den Leistungs-Sollwert geregelt wird, vorzugsweise ein Istwert der Wirkleistung der Energieerzeugungsanlage.
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In bevorzugter Weise ermittelt die Kontrolleinheit zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt die Differenz aus der Zielenergiemenge und der vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge. Vorteilhafterweise ermittelt die Kontrolleinheit den Leistungs-Referenzwert anhand dieser Differenz.
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Vorzugsweise wird ein Leistungs-Istwert der Energieerzeugungsanlage zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt ermittelt, zum Beispiel von der Leistungs-Regelvorrichtung der Energieerzeugungsanlage. Weiter ist es vorteilhaft, wenn der Leistungs-Referenzwert von der Kontrolleinheit in Abhängigkeit dieses Leistungs-Istwerts ermittelt wird. Mit anderen Worten, vorteilhafterweise wird der Leistungs-Istwert zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt von der Kontrolleinheit bei der Ermittlung des Leistungs-Referenzwerts berücksichtigt.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird der Leistungs-Referenzwert von der Kontrolleinheit in Abhängigkeit einer vorgegebenen Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage ermittelt. Anders ausgedrückt, vorzugsweise wird die vorgegebene Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage von der Kontrolleinheit bei der Ermittlung des Leistungs-Referenzwerts berücksichtigt.
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Als Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage (auch Lastrampe genannt) ist der Betrag, um den sich der Leistungs-Istwert der Energieerzeugungsanlage pro Zeiteinheit ändert, zu verstehen. Die vorgegebene Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage kann beispielsweise im Datenspeicher der Kontrolleinheit hinterlegt sein.
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In bevorzugter Weise ist die vorgegebene Leistungsänderungsrate eine maximal erreichbare Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage. Das heißt, der Leistungs-Referenzwert kann von der Kontrolleinheit insbesondere in Abhängigkeit der maximal erreichbaren Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage ermittelt werden.
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Unter der maximal erreichbaren Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage ist ein anlagenspezifischer Höchstwert der Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage zu verstehen.
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Vorteilhafterweise wird innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls wiederholt, insbesondere zyklisch, der jeweils aktuellste Leistungs-Istwert der Energieerzeugungsanlage ermittelt. Die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum besagten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugte Energiemenge wird von der Kontrolleinheit vorzugsweise anhand der ermittelten Leistungs-Istwerte ermittelt.
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In bevorzugter Weise wird der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage auf den ermittelten Leistungs-Referenzwert eingestellt, insbesondere von der zuvor erwähnten Leistungs-Regelvorrichtung der Energieerzeugungsanlage. Auf diese Weise kann erreicht werden, dass die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang bis zum Ende des vorgegebenen Zeitintervalls erzeugte Energiemenge gleich der vorgegebenen Zielenergiemenge ist. Die Einstellung des Leistungs-Sollwerts der Energieerzeugungsanlage auf den ermittelten Leistungs-Referenzwert kann insbesondere vollautomatisch erfolgen.
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Der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage kann zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt auf den von der Kontrolleinheit ermittelten Leistungs-Referenzwert eingestellt werden. Alternativ kann der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage eine vorgegebene Zeitdauer nach dem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt auf den Leistungs-Referenzwert eingestellt werden. Mit anderen Worten, der Zeitpunkt, zu dem der Leistungs-Sollwert auf den Leistungs-Referenzwert eingestellt wird, (nachfolgend als Einstellzeitpunkt bezeichnet) kann gleich dem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt sein oder kann ein späterer Zeitpunkt sein. In beiden Fällen liegt der Einstellzeitpunkt zweckmäßigerweise im vorgegebenen Zeitintervall.
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Wenn der Einstellzeitpunkt ein späterer Zeitpunkt ist als der Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt, wird der Leistungs-Referenzwert von der Kontrolleinheit vorzugsweise in Abhängigkeit einer Energiemenge ermittelt, die von der Energieerzeugungsanlage im Zeitraum vom Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt bis zum Einstellzeitpunkt erzeugt werden wird. Die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage vom Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt bis zum Einstellzeitpunkt erzeugt werden wird, kann zum Beispiel von der Kontrolleinheit zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt anhand des aktuellen Leistungs-Istwerts der Energieerzeugungsanlage extrapoliert werden.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung wird von der Kontrolleinheit wiederholt, insbesondere zyklisch, jeweils zu einem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt, der innerhalb des Zeitintervalls liegt, eine Energiemenge ermittelt, die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum jeweiligen Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugt worden ist.
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Vorzugsweise wird von der Kontrolleinheit innerhalb des Zeitintervalls wiederholt, insbesondere zyklisch, in Abhängigkeit der aktuellsten ermittelten Energiemenge sowie in Abhängigkeit der Zielenergiemenge ein Leistungs-Referenzwert ermittelt. Der Betrag des jeweiligen Leistungs-Referenzwert ist dabei vorzugsweise so bemessen, dass, wenn der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage zum aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt oder eine vorgegebene Zeitdauer nach dem aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt auf den aktuellsten Leistungs-Referenzwert eingestellt wird, die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage vom aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt bis zum Ende des Zeitintervalls erzeugt wird, gleich der Differenz aus der Zielenergiemenge und der vom Anfang des Zeitintervalls bis zum aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge ist. Einfacher ausgedrückt, der Leistungs-Referenzwert kann von der Kontrolleinheit innerhalb des Zeitintervalls laufend ermittelt werden. Dies ermöglicht eine laufende Anpassung des Leistungs-Sollwerts der Energieerzeugungsanlage.
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Weiter ist es vorteilhaft, wenn der Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage auf den aktuellsten von der Kontrolleinheit ermittelten Leistungs-Referenzwert eingestellt wird. Auf diese Weise kann eine sehr hohe Genauigkeit der im vorgegebenen Zeitintervall von der Energieerzeugungsanlage erzeugten Energiemenge in Bezug auf die Zielenergiemenge erreicht werden.
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In bevorzugter Weise ist die Energieerzeugungsanlage eine Stromerzeugungsanlage. In diesem Fall ist die Energie, die von der Energieerzeugungsanlage erzeugt wird, vorzugsweiseelektrische Energie. Eine Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage erzeugt wird, kann somit insbesondere eine Strommenge sein. Entsprechend kann die Zielenergiemenge eine Zielstrommenge sein.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Kontrolleinheit kommunikativ mit einem Server einer Energiehandelsbörse verbunden. Vorteilhafterweise ruft die Kontrolleinheit von dem Server Daten bezüglich der Zielenergiemenge und/oder bezüglich des Zeitintervalls ab.
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Alternativ können die Daten bezüglich der Zielenergiemenge und/oder bezüglich des Zeitintervalls der Kontrolleinheit auf andere Weise zugeführt werden, beispielsweise durch manuelle Eingabe.
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Die Daten bezüglich des Zeitintervalls können zum Beispiel der Anfangszeitpunkt des Zeitintervalls und der Endzeitpunkt des Zeitintervalls sein. Alternativ können die Daten bezüglich des Zeitintervalls beispielsweise der Anfangs- oder Endzeitpunkt des Zeitintervalls sowie die Dauer des Zeitintervalls sein.
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Vorteilhafterweise nutzen die Energieerzeugungsanlage und Energiehandelsbörse eine Zeitbasis, wie zum Beispiel einen über das Internet zugänglichen Zeitserver, als gemeinsame Referenzuhr. Vorzugsweise liefert die Zeitbasis ein Taktsignal für die Energieerzeugungsanlage und die Energiehandelsbörse.
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Wie eingangs erwähnt, betrifft die Erfindung eine Kontrolleinheit zum Überwachen und/oder Steuern des Betriebs einer Energieerzeugungsanlage.
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Die erfindungsgemäße Kontrolleinheit ist dazu eingerichtet, zu einem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt, der innerhalb eines vorgebbaren Zeitintervalls liegt, eine Energiemenge zu ermitteln, die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugt worden ist. Ferner ist die erfindungsgemäße Kontrolleinheit dazu eingerichtet, in Abhängigkeit der vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge sowie in Abhängigkeit einer vorgebbaren Zielenergiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Ende des Zeitintervalls zu erzeugen ist, einen Leistungs-Referenzwert zu ermitteln, dessen Betrag so bemessen ist, dass, wenn ein Leistungs-Sollwert der Energieerzeugungsanlage zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt oder eine vorgebbare Zeitdauer nach dem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt auf den Leistungs-Referenzwert eingestellt wird, die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage vom Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt bis zum Ende des Zeitintervalls erzeugt wird, gleich der Differenz aus der Zielenergiemenge und der vom Anfang des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt erzeugten Energiemenge ist.
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Die Einrichtung der Kontrolleinheit zur Durchführung besagter Schritte kann insbesondere dadurch erfolgen, dass die Kontrolleinheit mit einem entsprechenden Computerprogramm ausgestattet ist, welches die Kontrolleinheit - in Verbindung mit geeigneten Eingangssignalen - zur Durchführung besagter Schritte befähigt. Mit anderen Worten, die Kontrolleinheit kann dazu programmiert sein, die besagten Schritte durchzuführen. Vorteilhafterweise umfasst die Kontrolleinheit elektronische Elemente, die zum Ausführen eines solchen Computerprogramms notwendig sind, wie zum Beispiel einen Prozessor und einen Datenspeicher.
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Die erfindungsgemäße Kontrolleinheit kann insbesondere die weiter oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erwähnte Kontrolleinheit sein. Entsprechend kann die erfindungsgemäße Kontrolleinheit zur Durchführung von Verfahrensschritten der in der Beschreibung und/oder in den abhängigen Verfahrensansprüchen beschriebenen vorteilhaften Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens eingerichtet sein.
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Wie eingangs erwähnt, betrifft die Erfindung außerdem eine Energieerzeugungsanlage. Die erfindungsgemäße Energieerzeugungsanlage ist mit der erfindungsgemäßen Kontrolleinheit ausgestattet. Vorzugsweise ist die Kontrolleinheit in die Leittechnik der Energieerzeugungsanlage integriert.
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Die erfindungsgemäße Energieerzeugungsanlage kann insbesondere die weiter oben im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erwähnte Energieerzeugungsanlage sein.
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Bei der Energieerzeugungsanlage kann es sich beispielsweise um ein Wärmekraftwerk, insbesondere ein Dampfkraftwerk, ein Gasturbinenkraftwerk oder ein Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk, handeln.
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Ferner kann die Energieerzeugungsanlage ein Einstellelement aufweisen, mittels welchem ein Anlagenbediener wählen kann, ob die Vorgabe des Leistungs-Sollwert manuell durch den Anlagenbediener erfolgen soll oder eine automatische Einstellung des Leistungs-Sollwerts mithilfe der Kontrolleinheit erfolgen soll. Das Einstellelement kann zum Beispiel einen elektromechanischen Schalter und/oder einen elektronischen Schalter umfassen. Weiterhin kann das Einstellelement als Softwarefunktion implementiert sein.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung, wie eingangs erwähnt, ein maschinenlesbares Speichermedium mit einem Programmcode. Durch diesen Programmcode wird eine Energieerzeugungsanlage, wenn der Programmcode von einer Kontrolleinheit der Energieerzeugungsanlage ausgeführt wird, zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, insbesondere zur Ausführung einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß der obigen oder nachfolgenden Beschreibung und/oder gemäß einem der abhängigen Verfahrensansprüche, veranlasst.
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Das erfindungsgemäße Speichermedium kann beispielsweise dazu genutzt werden, um in einer bestehenden Energieerzeugungsanlage das erfindungsgemäße Verfahren, insbesondere eine vorteilhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß der obigen oder nachfolgenden Beschreibung und/oder gemäß einem der abhängigen Verfahrensansprüche, zu implementieren.
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Die bisher gegebene Beschreibung vorteilhafter Ausgestaltungen enthält zahlreiche Merkmale, die in den einzelnen abhängigen Patentansprüchen teilweise zu mehreren zusammengefasst wiedergegeben sind. Diese Merkmale können jedoch auch einzeln betrachtet und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammengefasst werden. Insbesondere sind diese Merkmale jeweils einzeln und in beliebiger geeigneter Kombination mit dem erfindungsgemäßen Verfahren, der erfindungsgemäßen Kontrolleinheit, der erfindungsgemäßen Energieerzeugungsanlage und dem erfindungsgemäßen Speichermedium kombinierbar. Ferner können Verfahrensmerkmale auch als Eigenschaft der entsprechenden Vorrichtungseinheit gesehen werden.
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Auch wenn in der Beschreibung bzw. in den Patentansprüchen einige Begriffe jeweils im Singular oder in Verbindung mit einem Zahlwort verwendet werden, soll der Umfang der Erfindung für diese Begriffe nicht auf den Singular oder das jeweilige Zahlwort eingeschränkt sein.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung, das im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert wird. Das Ausführungsbeispiel dient der Erläuterung der Erfindung und beschränkt die Erfindung nicht auf die darin angegebenen Kombinationen von Merkmalen, auch nicht in Bezug auf funktionale Merkmale. Außerdem können dazu geeignete Merkmale des Ausführungsbeispiels auch explizit isoliert betrachtet und mit einem beliebigen der Ansprüche kombiniert werden.
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Es zeigen:
- 1 eine schematische Darstellung einer Energieerzeugungsanlage mit einer Kontrolleinheit;
- 2 ein Diagramm, welches einen zeitlichen Verlauf eines Leistungs-Sollwerts der Energieerzeugungsanlage darstellt;
- 3 ein Diagramm, welches einen zeitlichen Verlauf eines Leistungs-Istwerts der Energieerzeugungsanlage darstellt.
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1 zeigt eine schematische Darstellung einer Energieerzeugungsanlage 2. Bei der Energieerzeugungsanlage 2 handelt es sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel um eine Stromerzeugungsanlage, wie zum Beispiel ein Dampfkraftwerk, ein Gasturbinenkraftwerk oder ein Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk.
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Die Energieerzeugungsanlage 2 weist eine Leistungs-Regelvorrichtung 4 auf. Die Leistungs-Regelvorrichtung 4 umfasst eine Messeinrichtung 6, die einen oder mehrere Betriebsparameter der Energieerzeugungsanlage 2 misst, aus welchem bzw. welchen ein Leistungs-Istwert PI der Energieerzeugungsanlage 2 ermittelbar ist.
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Ferner umfasst die Leistungs-Regelvorrichtung 4 eine Kontrolleinheit 8, die mit besagter Messeinrichtung 6 kommunikativ verbunden ist und deren Ausgangssignale empfängt. Die Kontrolleinheit 8 bildet einen Regler der Leistungs-Regelvorrichtung 4.
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Darüber hinaus umfasst die Leistungs-Regelvorrichtung 4 eine kommunikativ mit der Kontrolleinheit 8 verbundene Stelleinrichtung 10, mittels welcher der Leistungs-Istwert PI der Energieerzeugungsanlage 2 verstellbar ist.
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Die Stelleinrichtung 10 wird von der Kontrolleinheit 8 in Abhängigkeit der Ausgangssignale der Messeinrichtung 6 gesteuert. Mithilfe der Kontrolleinheit 8 wird von der Leistungs-Regelvorrichtung 4 der Leistungs-Istwert PI der Energieerzeugungsanlage 2 auf einen Leistungs-Sollwert PS geregelt.
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Des Weiteren umfasst die Leistungs-Regelvorrichtung 4 ein mit der Kontrolleinheit 8 kommunikativ verbundenes Bediengerät 12, mittels welchem ein Anlagenbediener auswählen kann, ob eine Vorgabe des Leistungs-Sollwerts PS manuell durch den Anlagenbediener erfolgen soll oder ob die Kontrolleinheit 8 den Leistungs-Sollwert PS selbständig einstellen soll.
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Des Weiteren ist in der Kontrolleinheit 8 der Betrag einer maximal erreichbaren Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage 2 hinterlegt.
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1 zeigt ferner schematisch eine Energiehandelsbörse 14. Die zuvor erwähnte Kontrolleinheit 8 ist kommunikativ mit einem Server 16 der Energiehandelsbörse 14 verbunden.
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Der Server 16 der Energiehandelsbörse 14 und die Kontrolleinheit 8 sind mit einer Zeitbasis 18, beispielsweise einem über das Internet zugänglichen Zeitserver, verbunden und werden mithilfe der Zeitbasis 18 synchronisiert.
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Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass der Betreiber der Energieerzeugungsanlage 2 an der Energiehandelsbörse 14 mit einem Energieabnehmer einen Kaufvertrag geschlossen hat, in welchem vereinbart ist, dass der Betreiber der Energieerzeugungsanlage 2 innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls, welches durch einen Anfangszeitpunkt t1 und einen Endzeitpunkt t2 definiert ist, eine vorgegebene Zielenergiemenge liefern soll. Beispielsweise kann vereinbart worden sein, dass von 18:00 Uhr eines vorgegebenen Tags bis 20:00 Uhr desselben Tag eine Energiemenge von 800 MWh zu liefern ist. Entsprechend ist von der Energieerzeugungsanlage 2 innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls die vorgegebene Zielenergiemenge zu erzeugen.
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Ferner wird im Folgenden davon ausgegangen, dass der Anlagenbediener mithilfe des Bediengeräts 12 die Option gewählt hat, dass die Kontrolleinheit 8 den Leistungs-Sollwert PS selbstständig einstellen soll.
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Mithilfe von 2 und 3 wird veranschaulicht, wie die Energieerzeugungsanlage 2 betrieben wird.
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2 zeigt ein Diagramm, welches exemplarisch den Leistungs-Sollwert PS der Energieerzeugungsanlage 2 als Funktion der Zeit t darstellt. Auf der Abszisse des Diagramms ist dabei die Zeit t mit dem Anfangszeitpunkt t1 und dem Endzeitpunkt t2 des vorgegebenen Zeitintervalls aufgetragen. Auf der Ordinate des Diagramms ist der Leistungs-Sollwert PS aufgetragen, wobei der Wert P0 auf der Ordinate für den Leistungs-Sollwert PS zum Anfangszeitunkt t1 des vorgegebenen Zeitintervalls steht.
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3 zeigt ein Diagramm, welches exemplarisch den Leistungs-Istwert PI der Energieerzeugungsanlage 2 als Funktion der Zeit t darstellt. Auch in diesem Diagramm ist auf der Abszisse die Zeit t mit dem Anfangszeitpunkt t1 und dem Endzeitpunkt t2 des vorgegebenen Zeitintervalls aufgetragen. Auf der Ordinate dieses Diagramms ist der Leistungs-Istwert PI aufgetragen.
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Die Kontrolleinheit 8 ruft vom Server 16 der Energiehandelsbörse 14 den Anfangszeitpunkt t1 des Zeitintervalls, den Endzeitpunkt t2 des Zeitintervalls sowie die Zielenergiemenge ab.
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Ferner ermittelt die Kontrolleinheit 8 innerhalb des Zeitintervalls anhand der Ausgangssignale der Messeinrichtung 6 zyklisch den jeweils aktuellsten Leistungs-Istwert PI der Energieerzeugungsanlage 2. Anhand der ermittelten Leistungs-Istwerte PI ermittelt die Kontrolleinheit 8 zu einem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx die vom Anfangszeitpunkt t1 des Zeitintervalls bis zum besagten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx von der Energieerzeugungsanlage 2 erzeugte Energiemenge.
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Ferner ermittelt die Kontrolleinheit 8 in Abhängigkeit der vom Anfangszeitpunkt t1 des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx erzeugten Energiemenge, in Abhängigkeit des aktuellsten Leistungs-Istwerts PI in Abhängigkeit der maximal erreichbaren Leistungsänderungsrate der Energieerzeugungsanlage 2 sowie in Abhängigkeit der Zielenergiemenge einen Leistungs-Referenzwert PR, dessen Betrag so bemessen ist, dass, wenn der Leistungs-Sollwert PS zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx auf den Leistungs-Referenzwert PR eingestellt wird, die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage 2 vom Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx bis zum Endzeitpunkt t2 des Zeitintervalls erzeugt wird, gleich der Differenz aus der Zielenergiemenge und der vom Anfangszeitpunkt t1 des Zeitintervalls bis zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx erzeugten Energiemenge ist.
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Der Leistungs-Sollwert PS wird von der Kontrolleinheit 8 zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx auf den ermittelten Leistungs-Referenzwert PR eingestellt.
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Ist der Leistungs-Sollwert PS bei Beginn des Zeitintervalls beispielsweise höher als er sein müsste, damit - bei konstant auf dem Leistungs-Sollwert PS bleibendem Leistungs-Istwert PI - die von der Energieerzeugungsanlage 2 vom Anfangszeitpunkt t1 bis zum Endzeitpunkt t2 des Zeitintervalls erzeugte Energiemenge gleich der Zielenergiemenge ist, so wird der Leistungs-Sollwert PS von der Kontrolleinheit 8 zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx auf einen niedrigeren Wert eingestellt (vgl. 2). Da der Leistungs-Istwert PI der Energieerzeugungsanlage 2 auf den eingestellten Leistungs-Sollwert PS geregelt wird, verringert sich der Leistungs-Istwert PI ab dem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx, bis der Leistungs-Istwert PI den eingestellten Leistungs-Sollwert PS erreicht hat (vgl. 3).
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Ist umgekehrt der Leistungs-Sollwert PS bei Beginn des Zeitintervalls beispielsweise niedriger als er sein müsste, damit - bei konstant auf dem Leistungs-Sollwert PS bleibendem Leistungs-Istwert PI - die von der Energieerzeugungsanlage 2 vom Anfangszeitpunkt t1 bis zum Endzeitpunkt t2 des Zeitintervalls erzeugte Energiemenge gleich der Zielenergiemenge ist, so wird der Leistungs-Sollwert PS von der Kontrolleinheit 8 zum Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx auf einen höheren Wert eingestellt.
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Eine derartige Ermittlung eines solchen Leistungs-Referenzwertes PR wird innerhalb des vorgegebenen Zeitintervalls wiederholt, insbesondere zyklisch, durchgeführt. Dabei wird von der Kontrolleinheit 8 wiederholt jeweils zu einem Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx, der innerhalb des Zeitintervalls liegt, eine Energiemenge ermittelt, die von der Energieerzeugungsanlage 2 vom Anfangszeitpunkt t1 des Zeitintervalls bis zum jeweiligen Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx erzeugt worden ist. Von der Kontrolleinheit 8 wird innerhalb des Zeitintervalls wiederholt in Abhängigkeit der aktuellsten ermittelten Energiemenge ein Leistungs-Referenzwert PR ermittelt, dessen Betrag so bemessen ist, dass, wenn der Leistungs-Sollwert PS zum aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx auf den aktuellsten Leistungs-Referenzwert PR eingestellt wird, die Energiemenge, die von der Energieerzeugungsanlage 2 vom aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx bis zum Endzeitpunkt t2 des Zeitintervalls erzeugt wird, gleich der Differenz aus der Zielenergiemenge und der vom Anfangszeitpunkt t1 des Zeitintervalls bis zum aktuellsten Energiemengen-Ermittlungszeitpunkt tx erzeugten Energiemenge ist.
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Der Leistungs-Sollwert PS der Energieerzeugungsanlage 2 wird von der Kontrolleinheit 8 auf den aktuellsten ermittelten Leistungs-Referenzwert PR eingestellt.
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Durch eine solche Betriebsweise der Energieerzeugungsanlage 2 wird erreicht, dass zum Endzeitpunkt t2 des vorgegebenen Zeitintervalls die von der Energieerzeugungsanlage 2 innerhalb des Zeitintervalls erzeugte Energiemenge gleich der Zielenergiemenge ist.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht durch das offenbarte Beispiel eingeschränkt und andere Variationen können hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.