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DE102017104751B4 - Transportvorrichtung - Google Patents

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DE102017104751B4
DE102017104751B4 DE102017104751.4A DE102017104751A DE102017104751B4 DE 102017104751 B4 DE102017104751 B4 DE 102017104751B4 DE 102017104751 A DE102017104751 A DE 102017104751A DE 102017104751 B4 DE102017104751 B4 DE 102017104751B4
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transport
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lifting
transport device
rail line
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Dominik Schaffrinski
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Strothmann Machines and Handling GmbH
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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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    • B65G47/52Devices for transferring articles or materials between conveyors i.e. discharging or feeding devices
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Abstract

Transportvorrichtung (1) zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen (5) liegendem Stückgut (2), wobei die Transportwagen (5) entlang einer Längsrichtung (X) in die Transportvorrichtung (1) einfahrbar sind,mit zwei Transporteinheiten (6), die in einer quer zur Längsrichtung (X) orientierten Querrichtung (Y) beabstandet und relativ zueinander verfahrbar sind,wobei die beiden Transporteinheiten (6) jeweils einen sich entlang der Längsrichtung erstreckenden Grundrahmen (7) und mehrere an dem Grundrahmen (7) befestigte Hubeinheiten (8) aufweisen, mit denen die zwischen die Transporteinheiten (6) eingefahrenen Transportwagen (5) anhebbar sind,wobei die Transporteinheiten (6) mit den angehobenen Transportwagen (5) gemeinsam entlang der Querrichtung (Y) verfahrbar sind,wobei die Enden der Transportwagen (5) derart formschlüssig an die Transporteinheiten (6) ankoppelbar sind, dass die Transporteinheiten (6) über die Transportwagen (5) mit festem Abstand miteinander verbindbar und gemeinsam verfahrbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen liegenden Stückgut.
  • Der Transport und das Fördern von Stückgut erfolgt in der Industrie und insbesondere in industriellen Fertigungsprozessen mit Flurförderfahrzeugen oder mit Kränen. Das Stückgut wird dabei horizontal und vertikal von einem Ort zu dem gewünschten Ziel bewegt. Bei der Verwendung von Kränen werden Anschlagmittel an den Stückgütern befestigt. Dieses setzt die Zugänglichkeit von oben an das Anschlagmittel voraus. Für den Transport mit Flurförderfahrzeugen muss das Stückgut mit Staplertaschen ausgerüstet sein oder es kommen zusätzliche Transporthilfsmittel (z. B. Paletten) zum Einsatz. Bei Flurförderfahrzeugen muss sich der Lastschwerpunkt immer im Bereich der Aufnahmegabeln befinden. Insgesamt ist der Transport von Stückgut mit Flurförderfahrzeugen oder Kränen häufig aufwendig, zumal vor dem Transport entsprechende Anschlagmittel oder Lastaufnahmepunkte für Flurförderfahrzeuge vorgesehen werden müssen.
  • Alternativ kommt in industriellen Prozessen und insbesondere in der Fließ- bzw. Taktmontage der Transport von Stückgut auf Schienensystemen, z. B. Rundschienensystemen zum Einsatz. Das Stückgut wird auf Fahrwagen (Transportwagen) transportiert, die z. B. auf Rundschienenlienen geführt und verfahren werden. Mit einem solchen Rundschienensystem lassen sich auch sehr schwere Stückgüter, z. B. Maschinenkomponenten oder dergleichen mit zum Teil ausladenden Dimensionen sicher und präzise bewegen, und zwar insbesondere aufgrund des minimalen Rollenwiderstandes. Solche Rundschienensysteme sind z. B. aus der DE 20 2012 013 393 U1 bekannt.
  • Beim Transport von Stückgut (z. B. von Maschinenkomponenten oder dergleichen) auf Schienensystemen, z. B. Rundschienensystemen, ist es gegebenenfalls erforderlich, einen Spurwechsel oder Richtungswechsel vorzunehmen. Für einen Spurwechsel können entsprechende Schienen mit Schienenweichen oder Kreuzungen vorgesehen werden. Problematisch kann dabei der Transport von Stückgut auf mehreren in bestimmtem Abstand zueinander angeordneten Transportwagen sein. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Stückgut von einem oder mehreren Wagen einer Schienenlinie auf einen oder mehreren Wagen einer anderen Schienenlinie umzusetzen. Dafür ist dann jedoch bislang der Einsatz eines Kranes mit den oben beschriebenen Nachteilen erforderlich. Im Übrigen kann das Umsetzen mit Hilfe eines Kranes bei Stückgut oder Stückgütern auf mehreren Transportwagen Probleme bereiten, z. B. wenn einzelne Teile des Stückgutes oder mehrere Stückgüter nicht starr miteinander verbunden sind.
  • Im Übrigen kennt man aus der DE 10 2017 002 965 A1 ein Transportsystem zum Transportieren einen Behälters und ein Verfahren zum Betreiben einer Fertigungsanlage mit einem Transportsystem, wobei das Transportsystem ein Fahrzeug und ein Transportfahrzeug aufweist.
  • Die DE 196 26 966 A1 beschreibt ein spurgeführtes Transportsystem mit einer Fahrstrecke aus Trag- und Spurführungselementen, auf der wenigstens ein Transportfahrzeug geführt ist, das Mittel zum selbsttätigen Fortbewegen längs der Fahrstrecke hat und auf das Energie von einem längs der Fahrstrecke verlegten Primärkreis berührungslos übertragen wird.
  • Ein Transportsystem mit einem Shuttle-Wagen ist zum Beispiel aus der US 2014 / 0 262 687 A1 bekannt.
  • In der WO 2004 / 005 103 A1 wird ein Verfahren zum Be- und Entladen von Schienenwagons beschrieben, wobei zumindest ein Waggon ein Waggongestell und einen Waggonaufsatz aufweist und in eine Be- und Entladeposition verbracht wird. Beim Entladen wird der Waggonaufsatz bezüglich des Waggongestells mittels Hubvorrichtungen auf ein Entladeniveau angehoben. Nach dem Anheben wird der Waggonaufsatz auf dem Entladeniveau in einer Richtung quer zu einer Waggonlängsebene bewegt, bis der Waggonaufsatz vollständig auf einer Be- oder Entladefläche aufsitzt. Beim Beladen wird der Waggonaufsatz von der Be- und Entladefläche quer zur Waggonlängsebene bis oberhalb des Waggongestells bewegt, der Waggonaufsatz wird mittels der Hubvorrichtungen auf das in Be- und Entladeposition befindliche Waggongestellt abgesenkt. Von Bedeutung ist dabei, dass das Anheben und das Absenken der Waggonaufsätze mittels gleisbettgebundener oder bahnsteigfester Hubvorrichtungen erfolgt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Transportvorrichtung zu schaffen, mit der sich Stückgut oder Stückgüter, welches/welche auf mehreren Transportwagen liegt/liegen, einfach und sicher transportieren und insbesondere von einer Schienenlinie auf eine andere Schienenlinie umsetzen lässt/lassen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Transportvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Außerdem wird die Aufgabe gelöst durch eine Anlage zum Transportieren von Stückgut gemäß Patentanspruch 9. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren gemäß Patentanspruch 12 zum Transport von Stückgut in einer solchen Anlage und schließlich auch einen Transportwagen für eine Transportvorrichtung bzw. eine Anlage gemäß Patentanspruch 13.
  • Die Erfindung lehrt eine Transportvorrichtung zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen liegendem Stückgut, wobei die Transportwagen entlang einer Längsrichtung X in die Transportvorrichtung einfahrbar sind,
    mit zwei Transporteinheiten, die in einer quer zur Längsrichtung X orientierten Querrichtung Y beabstandet und relativ zueinander verfahrbar sind,
    wobei die beiden Transporteinheiten jeweils einen sich entlang der Längsrichtung erstreckenden Grundrahmen und mehrere an dem Grundrahmen befestigte Hubeinheiten aufweisen, mit denen die zwischen die Transporteinheiten eingefahrenen Transportwagen (mit dem darauf liegenden Stückgut) anhebbar (und absenkbar) sind,
    wobei die Transporteinheit mit dem angehobenen Transportwagen (und dem darauf liegenden Stückgut) gemeinsam entlang der Querrichtung Y verfahrbar sind. Die Querrichtung Y verläuft bevorzugt senkrecht zu der Längsrichtung X.
  • Die Enden der Transportwagen sind derart formschlüssig an die Transporteinheiten ankoppelbar, dass die Transporteinheiten über die Transportwagen mit festem Abstand miteinander verbindbar und gemeinsam verfahrbar sind.
  • Die Erfindung geht dabei von der Erkenntnis aus, dass sich insbesondere Stückgut, das auf mehreren Transportwagen liegt, besonders sicher von einer Schienenlinie auf eine (parallele) andere Schienenlinie umsetzen lässt, wenn das Stückgut gemeinsam mit den Transportwagen und folglich auf den Transportwagen angehoben, umgesetzt und wieder abgesenkt wird.
  • Erfindungsgemäß wird das Stückgut folglich mit der Transportvorrichtung nicht von dem Transportwagen abgehoben und auf anderen Transportwagen abgesetzt, sondern gemeinsam mit den Transportwagen transportiert. Auf diese Weise lassen sich insbesondere Stückgut bzw. Stückgüter auf mehreren Transportwagen mit jeweils variablem Abstand zueinander transportieren. Das Stückgut bzw. die Stückgüter behalten während des Transports ihre Position bei, da sie auf dem Transportwagen umgesetzt werden. Es ist daher nicht erforderlich einzelne Stückgüter auf mehreren Wagen voneinander zu trennen und einzeln anzuheben und abzusetzen, sondern der Transport erfolgt einheitlich auf mehreren Transportwagen. Dieses ist insbesondere bei Stückgut bzw. Stückgütern vorteilhaft, bei denen einzelne Teile bzw. einzelne Stückgüter mit nicht belastbaren Verbindungen miteinander verbunden/gekoppelt sind. Befinden sich auf zwei Transportwagen z. B. einerseits eine Maschine und andererseits eine entsprechende Steuerung, die miteinander z. B. über Kabel oder dergleichen verbunden sind, so lässt sich die gesamte Einheit einfach und sicher mit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung umsetzen, ohne dass zuvor eine Trennung der Komponenten erforderlich ist.
  • Dazu besteht die erfindungsgemäße Transportvorrichtung im Wesentlichen aus zwei Transporteinheiten, die (in Grenzen) relativ zueinander und auch gemeinsam verfahrbar sind, und zwar entlang der Querrichtung Y. Zunächst werden die beiden Transporteinheiten (etwas) auseinander gefahren, wobei diese Bewegung durch ein oder mehrere Queranschläge begrenzt sein kann, das heißt der maximale Abstand der beiden Transporteinheiten zueinander ist z. B. durch Queranschläge begrenzt. Nach dem Auseinanderfahren der Transporteinheiten lässt sich das Stückgut auf den Transportwagen auf einer ersten Schienenlinie in die Transportvorrichtung und folglich zwischen die beiden Transporteinheiten einfahren. Anschließend können die Transporteinheiten zusammengefahren werden und im Zuge dieses Zusammenfahrens werden die Transportwagen mit ihren Enden an die Transporteinheit angekoppelt. Danach lassen sich die Transportwagen gemeinsam mit dem darauf liegenden Stückgut anheben und die gesamte Transportvorrichtung kann mit den beiden Transporteinheiten und den daran befestigten Transportwagen und dem darauf liegenden Stückgut in der Querrichtung Y von einer ersten Schienenlinie zu einer zweiten Schienenlinie verfahren werden. Dort lassen sich die Transportwagen mit dem Stückgut dann auf der zweiten Schienenlinie absetzen und die Transporteinheiten können wieder auseinander gefahren werden, so dass die Transportwagen auf der zweiten Schienenlinie aus der Transportvorrichtung ausgefahren werden können.
  • Vorteilhaft ist dabei die Tatsache, dass die Transportwagen, auf denen das Stückgut oder die Stückgüter liegen, jeweils beliebigen bzw. variablen Abstand zueinander aufweisen können, da der Transport mit der Transportvorrichtung nicht auf bestimmte, fest vorgegebene Abstände zwischen den Transportwagen beschränkt ist.
  • Erfindungsgemäß erfolgt die Kopplung der beiden Transporteinheiten nach dem Zusammenfahren gleichsam selbsttätig über die zuvor eingefahrenen Transportwagen, so dass die Transporteinheiten über die Transportwagen mit festem Abstand zueinander miteinander verbunden werden und damit gemeinsam verfahrbar sind. Dieses lässt sich z. B. dadurch realisieren, dass an jedem Grundrahmen jeweils mehrere entlang der Längsrichtung beabstandete Hubeinheiten befestigt sind, wobei zwischen jeweils zwei hintereinander angeordneten Hubeinheiten jeweils ein sich entlang der Längsrichtung erstreckender Hubbalken (lösbar) befestigt ist, z. B. formschlüssig eingehängt ist. Die Transportwagen sind dann mit ihren Enden lösbar an diese Hubbalken ankoppelbar, indem sie z. B. mit ihren Enden die Hubbalken übergreifen, das heißt die Hubbalken untergreifen die Enden der Transportwagen (formschlüssig). Eine solche Formschlussverbindung erfolgt dabei bevorzugt nicht nur bezogen auf die Hubrichtung Z, sondern insbesondere auch bezogen auf die Querrichtung Y, so dass über das Einkoppeln der Transportwagen ein definierter Abstand zwischen den Transporteinheiten vorgegebenen wird. Wird anschließend eine der Transporteinheiten in der Querrichtung Y verfahren, so wird diese Translationsbewegung über die angekoppelten Transportwagen zugleich auf die andere Transporteinheit übertragen, so dass diese mit verfahren wird.
  • Dabei handelt es sich bei der Ausführungsform mit den lösbar eingehängten Hubbalken um eine bevorzugte Ausführungsform. Alternativ liegt es jedoch auch im Rahmen der Erfindung, die Transportwagen in der beschriebenen Weise unmittelbar an die Hubeinheiten anzukoppeln, so dass in diesem Fall auf zusätzliche Hubbalken verzichtet werden kann.
  • Die Hubeinheiten weisen bevorzugt jeweils zumindest einen Antrieb, z. B. einen hydraulischen Antrieb zum Anheben der Transportwagen auf. Bei einer Ausführungsform mit eingehängten Hubbalken erfolgt über die Antriebe bevorzugt das Anheben dieser Hubbalken und damit das Anheben der an die Hubbalken angekoppelten Transportwagen. Dabei besteht grundsätzlich die Möglichkeit, mehrere Hubeinheiten mit einem gemeinsamen Antrieb anzuheben. Besonders bevorzugt weist jede Hubeinheit einen eigenen Antrieb auf, wobei die Antriebe zum einheitlichen Anheben der Transportwagen steuerungstechnisch oder maschinentechnisch miteinander synchronisiert sind.
  • Die Hubeinheiten selbst können jeweils ein an dem Grundrahmen befestigtes Tragteil und ein mit dem Antrieb gegenüber dem Tragteil anhebbares Hubteil aufweisen, an dem z. B. die Hubbalken befestigbar sind. Das bedeutet, dass das Tragteil auf fest vorgegebenem Höhenniveau an dem Grundrahmen befestigt ist, während das Hubteil mit z. B. dem Antrieb relativ zu dem Tragteil höhenverstellbar und damit anhebbar und absenkbar ist. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Transportwagen unmittelbar an den anhebbaren und absenkbaren Hubteil anzukoppeln. In bevorzugter Ausführungsform werden an den Hubteilen jedoch die Hubbalken befestigt und die Transportwagen werden dann an die Hubbalken in der beschriebenen Weise gekoppelt.
  • Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung besteht im Wesentlichen aus den beiden in Querrichtung beabstandeten und relativ zueinander und auch gemeinsam verfahrbaren Transporteinheiten. Dabei lassen sich die beiden Transporteinheiten manuell in Querrichtung Y verfahren, z. B. auf Schienensystemen (z. B. Rundschienen). Dabei ist es vorteilhaft, wenn eine oder beide Transporteinheiten entsprechende Betätigungseinrichtungen, z. B. Betätigungsgeländer aufweisen, die z. B. an den Grundrahmen der Transporteinheiten befestigt sind und mit denen die Grundrahmen und damit die jeweilige Transporteinheit manuell entlang der Querrichtung verschiebbar ist. Eine solche manuelle Betätigung bzw. Verschiebung bietet sich insbesondere beim Auseinander- oder Zusammenfahren der beiden Transporteinheiten an, da dann im Wesentlichen nur die einzelnen Transporteinheiten ohne weitere Lasten und insbesondere ohne Stückgut verfahren werden. Die beiden Transporteinheiten lassen sich folglich zunächst manuell auseinander fahren. Dann kann das Stückgut auf den Transportwagen eingefahren werden und dann können die Transporteinheiten wieder manuell zusammengeschoben und dabei die Transportwagen an die Transporteinheiten angekoppelt werden.
  • Im Zuge des anschließenden Transportes der gesamten Transportvorrichtung mit den daran angekoppelten Transportwagen und dem Stückgut kann es zweckmäßig sein, diesen Transport in der Querrichtung Y nicht (ausschließlich) manuell, sondern mit Hilfe eines Antriebes bzw. motorisch unterstützt vorzunehmen. Dazu schlägt die Erfindung optional vor, dass zumindest eine Transporteinheit, z. B. ein Grundrahmen, mit einer Transportanbindung ausgerüstet ist. Eine solche Transportanbindung dient dem Anschluss eines angetriebenen Transportaggregates, z. B. einem Elektromover.
  • Ferner besteht die Möglichkeit, an zumindest einer Transporteinheit, z. B. an einem Grundrahmen, zumindest ein Brückenelement lösbar zu befestigen, wobei ein solches Brückenelement als Ersatz für einen Transportwagen zum Verbinden der beiden Transporteinheiten für eine Leerfahrt zwischen den Transporteinheiten befestigbar ist. Ein solches Brückenelement wird folglich als gleichsam „Transportwagen-Dummy“ zur Verfügung gestellt. Soll die Transporteinrichtung ohne Lasten und folglich ohne Transportwagen und ohne Stückgut von einer Schienenlinie zu einer anderen Schienenlinie in Querrichtung Y verfahren werden, so ist es zweckmäßig die beiden Transporteinheiten fest miteinander zu koppeln und dazu kann dann das Brückenelement eingesetzt werden, welches „verbindungstechnisch“ genau wie ein Transportwagen funktioniert, jedoch nicht für dieselbe Lastaufnahme ausgelegt sein muss.
  • Von besonderer Bedeutung sind die erfindungsgemäßen Transporteinheiten, die entlang der Querrichtung verschiebbar sind und dazu können diese z. B. unterseitig mit Rollen für den Transport in Querrichtung versehen sein, wobei diese Rollen vorzugsweise an dem Grundrahmen und/oder an den Hubeinheiten befestigt sind. Solche Rollen können z. B. Bestandteil eines Rundschienensystems sein, so dass die Rollen auf Rundschienen bzw. Rundschienenlinien geführt sind. Es kann gegebenenfalls ausreichen, lediglich an den Grundrahmen solche Rollen vorzusehen. Bevorzugt sind jedoch Rollen sowohl an den Grundrahmen als auch an den Hubeinheiten vorgesehen, so dass die Hubeinheiten selbst auch über Rollen abgestützt werden. Gegenstand der Erfindung ist auch eine Anlage zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen liegendem Stückgut, mit einer Transportvorrichtung der beschriebenen Art. Eine solche Anlage weist neben der Transportvorrichtung außerdem eine entlang der Längsrichtung verlaufende erste Schienenlinie und eine parallel zu der ersten Schienenlinie verlaufende und zu dieser beabstandete zweite Schienenlinie auf. Außerdem weist die Transportanlage mehrere auf der ersten Schienenlinie und auf der zweiten Schienenlinie entlang der Längsrichtung verfahrbare Transportwagen auf. Die Transportwagen sind nun mit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung entlang der Querrichtung von der ersten Schienenlinie zu der zweiten Schienenlinie transportierbar. Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung wird folglich auch in Kombination mit den Schienenlinien und den Transportwagen unter Schutz gestellt.
  • Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn eine solche Anlage zusätzlich eine dritte Schienenlinie aufweist, die quer (vorzugsweise senkrecht) zu der ersten Schienenlinie und der zweiten Schienenlinie orientiert ist, so dass die Transportvorrichtung selbst entlang der Querrichtung auf dieser dritten Schienenlinie verfahrbar ist.
  • Sämtliche Schienenlinien können als Rundschienenlinien ausgebildet sein. Solche Rundschienenlinien werden von der Anmelderin (Strothmann Machines & Handling GmbH) vertrieben. Sie sind z. B. aus der DE 20 2012 013 393 U1 bekannt. Alternativ sind aber auch andere Schienensysteme einsetzbar.
  • Ferner ist Gegenstand der Erfindung auch ein Transportwagen für eine Transportvorrichtung der beschriebenen Art. Es liegt zwar im Rahmen der Erfindung, grundsätzlich bekannte Transportwagen einzusetzen. Bevorzugt werden jedoch Transportwagen eingesetzt, die in ihrer Konstruktion an die erfindungsgemäße Transportvorrichtung angepasst sind. So können insbesondere Transportwagen zum Einsatz kommen, die endseitig (bzw. beidseitig) Verbindungselemente aufweisen, die mit Verbindungselementen 13 der Transporteinheiten, z. B. der Hubbalken, gekoppelt werden. Diese Verbindungselemente der Transportwagen können z. B. als Verbindungsvorsprünge ausgebildet sein, welche Verbindungskanten an den Transporteinheiten bzw. an den Hubbalken übergreifen. Dabei können die Verbindungselemente der Transportwagen und die Verbindungselemente der Transporteinheiten zusätzlich Formschlusseinrichtungen, z. B. Ausnehmungen und korrespondierende Vorsprünge / Stifte oder dergleichen aufweisen, so dass über die Transportwagen nicht nur eine Formschlussverbindung entlang der Z-Richtung, sondern auch entlang der Y-Richtung erfolgt. Dazu wird auch auf die Figurenbeschreibung verwiesen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine Anlage zum Transportieren von Stückgut in einer stark vereinfachten schematischen Darstellung,
    • 2 eine Transportvorrichtung für eine Anlage nach 1 in einer schematisch stark vereinfachten Darstellung,
    • 3 den Gegenstand nach 2 in einer anderen Ansicht in zwei verschiedenen Funktionsstellungen,
    • 4 den Gegenstand nach 2 in einer anderen Funktionsstellung,
    • 5 in einer vereinfachten Seitenansicht Stückgut auf mehreren Transportwagen für den Transport mit einer Vorrichtung nach 2,
    • 6 eine Anlage nach 1 in einer perspektivischen Darstellung,
    • 7 eine Transportvorrichtung der Anlage nach 6 in einer perspektivischen Darstellung,
    • 8 einen vergrößerten Ausschnitt A aus dem Gegenstand nach 7,
    • 9 einen vergrößerten Ausschnitt B aus dem Gegenstand nach 7 in einer anderen Ansicht,
    • 10 einen Transportwagen für eine Anlage nach 6.
  • In den Figuren ist eine Transportvorrichtung 1 zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen 5 liegendem Stückgut 2 sowie eine Anlage mit einer solchen Transportvorrichtung 1 dargestellt.
  • Die Anlage weist gemäß der stark vereinfachten Darstellung nach 1 eine entlang der Längsrichtung X verlaufende erste Schienenlinie 3a und eine ebenfalls entlang der Längsrichtung X und folglich parallel zu der ersten Schienenlinie 3a verlaufende zweite Schienenlinie 3b auf, die beabstandet zu der Schienenlinie 3a angeordnet ist. Ferner weist die Anlage mehrere Transportwagen 5 auf, die auf der ersten Schienenlinie 3a und/oder der zweiten Schienenlinie 3b verfahrbar sind. Auf diesem Transportwagen 5 lässt sich Stückgut 2 transportieren. Ferner weist die Anlage die Transportvorrichtung 1 auf, mit der die Transportwagen 5 mit dem darauf liegenden Stückgut 2 von der ersten Schienenlinie 3a zu der zweiten Schienenlinie 3b transportierbar sind, und zwar entlang einer Querrichtung Y, die quer und vorzugsweise senkrecht zu der Längsrichtung X orientiert ist.
  • Das Stückgut befindet sich z. B. in der Position A auf mehreren Transportwagen 5 und wird nun auf der Schienenlinie 3a entlang der Längsrichtung X in die Transportvorrichtung 1 eingefahren (Position B). In der Transportvorrichtung 1 lassen sich die Transportwagen 5 mit dem darauf liegenden Stückgut 2 entlang der Z-Richtung anheben und folglich von der Schienenlinie 3a abheben. Anschließend lässt sich die gesamte Transportvorrichtung 1 mit den in der Transportvorrichtung 1 befestigten Transportwagen 5 und dem darauf liegenden Stückgut 2 auf einer dritten Schienenlinie 4 entlang der Querrichtung Y in dem Bereich der zweiten Schienenlinie 3b und folglich in die Position C verfahren. Die Transportwagen 5 lassen sich mit dem darauf liegenden Stückgut 2 mit Hilfe der Transportvorrichtung 1 in der Position C auf die zweite Schienenlinie 3b absenken, so dass anschließend ein Weitertransport entlang der Schienenlinie 3b erfolgen kann. Erfindungsgemäß ist folglich von Bedeutung, dass das Stückgut mit der Transportvorrichtung 1 zum Umsetzen von einer Schienenlinie zu einer anderen Schienenlinie nicht von den Transportwagen abgehoben wird, sondern gemeinsam mit den Transportwagen umgesetzt wird. Dieses hat den Vorteil, dass Stückgut unterschiedlichster Art sicher umgesetzt werden kann. Dazu wird auf 5 verwiesen. Dort ist im unteren Bereich der 5 die Möglichkeit dargestellt, ein Stückgut mit großer Ausdehnung, z. B. eine Maschine auf mehreren Transportwagen 5 zu transportieren, so dass ein solch großes Stückgut mit den mehreren Transportwagen 5 gemeinsam umgesetzt werden kann. Dabei ist angedeutet, dass die relativen Abstände a, b, c der einzelnen Wagen variabel sind. Besonders vorteilhaft ist nun die Tatsache, dass auch mehrere Stückgüter bzw. Stückgut, das aus einzelnen Teilen besteht, mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung sicher umgesetzt werden kann. Dieses ist in 5 oben dargestellt. Dort liegen einzelne Komponenten 2a, 2b, 2c, 2d des Stückgutes 2 auf mehreren Transportwagen 5, wobei die einzelnen Komponenten miteinander verbunden sind, und zwar über nicht belastbare Verbindungen, z. B. Kabel, Leitungen oder dergleichen. Es kann sich z. B. um eine Maschine 2a, eine Steuerung 2b, eine Versorgung 2c und optional eine Kühlung 2d handeln, so dass die gesamte Anordnung gemeinsam mit den Transportwagen 5 umgesetzt werden kann, ohne dass die Verbindungen 2' zwischen den einzelnen Komponenten 2a, 2b, 2c, 2d belastet werden oder getrennt werden müssten.
  • Die Transportvorrichtung 1 selbst ist in 2 stark vereinfacht dargestellt. Die Transportvorrichtung 1 weist zwei Transporteinheiten 6 auf, die in der Querrichtung Y beabstandet und relativ zueinander in der Querrichtung Y verfahrbar sind. Dieses ist durch die Pfeile in 2 angedeutet. Die Transporteinheiten 6 weisen jeweils eine sich entlang der Längsrichtung erstreckenden Grundrahmen 7 und mehrere an dem Grundrahmen 7 befestige Hubeinheiten 8 auf, mit denen die zwischen die Transporteinheiten 6 eingefahrenen Transportwagen 5 anhebbar sind. Dabei sind die Enden der Transportwagen 5 derart formschlüssig an die Transporteinheiten 6 ankoppelbar, dass die Transporteinheiten 6 über die Transportwagen 5 mit festem Abstand miteinander verbunden und gemeinsam verfahren werden. Die Transporteinheiten 6, z. B. deren Grundrahmen 7, können (nicht dargestellte) Queranschläge aufweisen, welche die Relativbewegung zueinander in der Querrichtung begrenzen und einen maximalen Abstand zwischen den Transporteinheiten, z. B. zwischen den Grundrahmen 7, definieren. Dieses ist ebenfalls durch die Pfeile in 2 angedeutet.
  • An jedem Grundrahmen 7 sind jeweils mehrere entlang der Längsrichtung beabstandete Hubeinheiten 8 befestigt, wobei zwischen jeweils zwei hintereinander angeordneten Hubeinheiten 8 jeweils ein sich entlang der Längsrichtung erstreckender Hubbalken 9 befestigt ist, der bevorzugt lösbar und formschlüssig in die Hubeinheiten 8 eingehängt wird. Die Transportwagen 5 sind dann mit ihren Enden lösbar und vorzugsweise formschlüssig an die Hubbalken 9 ankoppelbar.
  • Im Zuge des Betriebes lassen sich die Transporteinheiten 6 zunächst auseinanderfahren, begrenzt durch die Queranschläge. Diese auseinander gefahrene Position ist in 2 dargestellt. Anschließend lassen sich die Transportwagen 5 mit dem darauf liegenden Stückgut 2 in die Transportvorrichtung 1 einfahren und die Transporteinheiten 6 werden dann wieder zusammengefahren und dabei werden die Transportwagen 5 an die Transporteinheiten 6 angekoppelt, z. B. an deren Hubbalken 9. Dieses ist in 3 oben dargestellt. Anschließend lassen sich die Hubbalken 9 mit den daran angekoppelten Transportwagen 5 und dem darauf liegenden Stückgut 2 entlang der Richtung Z anheben (siehe 3, unten). Die gesamte Transportvorrichtung 1 lässt sich dann gemäß 4 als Einheit entlang der Querrichtung Y verfahren (vgl. 4).
  • Die in 1 stark vereinfacht dargestellte Anlage ist in 6 in perspektivischer Darstellung gezeigt, jedoch ohne Stückgut. Die Transportvorrichtung 1 befindet sich hier auf der zweiten Schienenlinie 3b und die beiden Transporteinheiten 6 sind durch die Transportwagen 5 miteinander gekoppelt. In dieser in 6 dargestellten Funktionsstellung lässt sich die Transportvorrichtung 1 nun auf der dritten Schienenlinie 4 entlang der Querrichtung in dem Bereich der ersten Schienenlinie 3a verfahren. Dabei ist in 6 erkennbar, dass die entlang der Längsrichtung X orientierten Schienenlinie 3a, 3b in der Regel aus jeweils zwei parallelen Schienen bestehen, auf denen die Transportwagen 5 verfahren werden. Die entlang der Querrichtung Y orientierte dritte Schienenlinie 4 setzt sich demgegenüber bevorzugt aus mehr als zwei Schienen zusammen, im Ausführungsbeispiel fünf Schienen, auf denen die Transportvorrichtung 1 insgesamt verfahrbar ist.
  • Die Transportvorrichtung 1 ist in perspektivischer Darstellung in 7 dargestellt. Hier sind insbesondere die beiden Transporteinheiten 6 erkennbar, die jeweils einen Grundrahmen 7 sowie mehrere Hubeinheiten 8 und daran befestigte Hubbalken 9 aufweisen. Ferner ist in 7 erkennbar, dass an jeder Transporteinheit 6, z. B. an deren Grundrahmen 7 ein oder mehrere Betätigungseinrichtungen, z. B. Betätigungsgeländer 12 befestigt sind, mit denen sich insbesondere die einzelnen Transporteinheiten manuell entlang der Querrichtung Y verfahren lassen. Die an die Grundrahmen 7 angeschlossenen Hubeinheiten 8 und die daran angekoppelten Hubbalken 9 sind in vergrößerter Darstellung in den 8 und 9 dargestellt. 8 zeigt dabei eine randseitige Hubeinheit 8, an der lediglich einseitig ein Hubbalken 9 angekoppelt ist. Demgegenüber zeigt 9 eine im Innern der Vorrichtung angeordnete Hubeinheit 8, an die beidseitig Hubbalken 9 angekoppelt sind. Jede Hubeinheit 8 weist ein an dem Grundrahmen 7 befestigtes Tragteil 10 sowie ein relativ zu dem Tragteil 10 anhebbares und absenkbares Hubteil 11 auf. Dazu ist jede Hubeinheit 8 mit einem nicht dargestellten Antrieb, z. B. einem hydraulischen Antrieb ausgerüstet, mit dem das Hubteil 11 gegenüber dem Tragteil 10 anhebbar und absenkbar ist. Die Hubbalken 9 sind formschlüssig an die Hubteile 11 angekoppelt und sie werden dazu bevorzugt formschlüssig in die Hubteile 11 eingehängt. Dieses ist in 9 erkennbar.
  • Besonders vorteilhaft ist die Tatsache, dass die Transporteinheiten 6 einfach relativ zueinander entlang der Querrichtung Y verfahrbar sind, nachdem z. B. die Transportwagen 5 in die Transporteinrichtung eingefahren sind. Im Zuge des Zusammenfahrens der Transporteinheiten 6 erfolgt dann gleichsam automatisch eine formschlüssige Ankopplung der Transportwagen 5 an die Transporteinheiten 6, nämlich an deren Grundrahmen 7 und besonders bevorzugt an die Hubbalken 9. Dazu sind die Transporteinheiten 6 bevorzugt deren Hubbalken 9 mit Verbindungselementen 13 ausgerüstet, die z. B. gemäß 8 als Stützkanten ausgebildet sein können, welche die Enden der Transportwagen 5 untergreifen. Die Transportwagen 5 sind beispielhaft in 10 dargestellt. Es ist erkennbar, dass die Transportwagen 5 an ihren Enden ebenfalls Verbindungselemente 14 aufweisen, die mit den Verbindungselementen 13 der Hubbalken 9 gekoppelt werden. Diese Verbindungselemente 14 sind beispielhaft als Verbindungsvorsprünge ausgebildet, welche die Verbindungskanten 13 der Hubbalken 9 übergreifen. Dabei können die Verbindungselemente 14 und die Verbindungselemente 13 zusätzliche Formschlusseinrichtungen 15, 16, z. B. Ausnehmungen und Vorsprünge aufweisen, so dass über die Transportwagen nicht nur eine Formschlussverbindung entlang der Z-Richtung, sondern auch entlang der Y-Richtung erfolgt.
  • Im Übrigen ist in 7 erkennbar, dass an einer Transporteinheit 6, z. B. an deren Grundrahmen 7, eine Transportanbindung 17 angeschlossen ist, über die ein angetriebenes Transportaggregat z. B. ein Elektromover anschließbar ist. Dieser ist in den Figuren nicht dargestellt.
  • Außerdem ist in 7 erkennbar, dass an eine Transporteinheit 6, z. B. an deren Grundrahmen 7 ein Brückenelement 18 lösbar angeschlossen ist. Eine vergleichende Betrachtung der 7 und 10 zeigt, dass dieses Brückenelement 18 in ähnlicher Weise ausgestaltet ist, wie ein Transportwagen 5, das heißt es dient als Ersatz für einen solchen Transportwagen 5 zum Verbinden der beiden Transporteinheiten 6 im Zuge einer Leerfahrt. Das Brückenelement 18 ist folglich als gleichsam „Transportwagen-Dummy“ zwischen den beiden Transporteinheiten 6 befestigbar.
  • Die Transportvorrichtung 1 ist außerdem mit nicht dargestellten Rollen ausgerüstet, um die Transportvorrichtung entlang der Querrichtung Y zu verfahren, vorzugsweise auf der Schienenlinie 4. Die Schienenlinien können insgesamt als Rundschienenlinien ausgebildet sein. Dabei können die Rollen an den Grundrahmen 7 und/oder an den Hubeinheiten 8, z. B. an deren Tragteilen 10 befestigt sein.

Claims (15)

  1. Transportvorrichtung (1) zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen (5) liegendem Stückgut (2), wobei die Transportwagen (5) entlang einer Längsrichtung (X) in die Transportvorrichtung (1) einfahrbar sind, mit zwei Transporteinheiten (6), die in einer quer zur Längsrichtung (X) orientierten Querrichtung (Y) beabstandet und relativ zueinander verfahrbar sind, wobei die beiden Transporteinheiten (6) jeweils einen sich entlang der Längsrichtung erstreckenden Grundrahmen (7) und mehrere an dem Grundrahmen (7) befestigte Hubeinheiten (8) aufweisen, mit denen die zwischen die Transporteinheiten (6) eingefahrenen Transportwagen (5) anhebbar sind, wobei die Transporteinheiten (6) mit den angehobenen Transportwagen (5) gemeinsam entlang der Querrichtung (Y) verfahrbar sind, wobei die Enden der Transportwagen (5) derart formschlüssig an die Transporteinheiten (6) ankoppelbar sind, dass die Transporteinheiten (6) über die Transportwagen (5) mit festem Abstand miteinander verbindbar und gemeinsam verfahrbar sind.
  2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Transporteinheiten (6), z. B. die Grundrahmen (7), Queranschläge aufweisen, welche die Relativbewegung zueinander in der Querrichtung (Y) begrenzen und einen maximalen Abstand zwischen den Transporteinheiten (6), z. B. zwischen den Grundrahmen (7), definieren.
  3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei an jedem Grundrahmen (7) jeweils mehrere entlang der Längsrichtung (X) beabstandete Hubeinheiten (8) befestigt sind, wobei zwischen jeweils zwei hintereinander angeordneten Hubeinheiten (8) jeweils ein sich entlang der Längsrichtung (X) erstreckender Hubbalken (9) befestigt ist, z. B. lösbar formschlüssig eingehängt ist, wobei die Transportwagen (5) mit ihren Enden lösbar an die Hubbalken (9) ankoppelbar sind.
  4. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Hubeinheiten (8) zumindest einen Antrieb, z. B. hydraulischen Antrieb, zum Anheben der Transportwagen (5), z. B. zum Anheben der Hubbalken (9) mit den daran angekoppelten Transportwagen (5), aufweisen.
  5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Hubeinheiten (8) jeweils ein an den Grundrahmen (7) befestigtes Tragteil (10) und ein mit dem Antrieb gegenüber dem Tragteil (10) anhebbares Hubteil (11) aufweist, an dem z. B. die Hubbalken befestigbar sind.
  6. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei an zumindest einer Transporteinheit (6), z. B. an einem Grundrahmen (7), eine Transportanbindung (17) angeschlossen ist, über die ein angetriebenes Transportaggregat, z. B. ein Elektromover, anschließbar ist.
  7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei an zumindest einer Transporteinheit (6), z. B. an einem Grundrahmen (7), zumindest ein Brückenelement (18) lösbar befestigt ist, welches als Ersatz für den Transportwagen zum Verbinden der beide Transporteinheiten (6) für eine Leerfahrt zwischen den Transporteinheiten befestigbar ist.
  8. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Transporteinheiten (6), z. B. unterseitig mit Rollen für einen Transport in der Querrichtung (Y) versehen sind, wobei die Rollen vorzugsweise an den Grundrahmen (7) und/oder an den Hubeinheiten (8), z. B. deren Trageinheiten, befestigt sind.
  9. Anlage zum Transportieren von auf mehreren Transportwagen (5) liegendem Stückgut (2), mit einer Transportvorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit einer entlang der Längsrichtung (X) verlaufenden ersten Schienenlinie (3a) und einer parallel zu der ersten Schienenlinie (3a) verlaufenden und zu dieser beabstandeten zweiten Schienenlinie (3b) und mit mehreren auf der ersten Schienenlinie (3a) und der zweiten Schienenlinie (3b) entlang der Längsrichtung verfahrbaren Transportwagen (5), wobei die Transportwagen (5) mit der Transportvorrichtung (1) entlang der Querrichtung (Y) von der ersten Schienenlinie (3a) zu der zweiten Schienenlinie (3b) transportierbar sind.
  10. Anlage nach Anspruch 9, wobei die Transportvorrichtung (1) auf zumindest einer entlang der Querrichtung (Y) verlaufenden dritten Schienenlinie (4) verfahrbar ist.
  11. Anlage nach Anspruch 9 oder 10, wobei die erste und zweite Schienenlinie (3a, b) und/oder die dritte Schienenlinie (4) als Rundschienenlinie ausgebildet ist/sind.
  12. Verfahren zum Transport von Stückgut in einer Anlage nach einem der Ansprüche 9 bis 11, wobei das Stückgut (2) auf mehreren Transportwagen (5) der ersten Schienenlinie (3a) in die Transportvorrichtung (1) eingefahren und die Transportwagen (5) mit der Transportvorrichtung (1) abgehoben werden und wobei die Transportvorrichtung (1) mit den Transportwagen (5) und dem darauf liegenden Stückgut (2) zu der zweiten Schienenlinie (3b) verfahren wird und wobei die Transportwagen (5) auf der zweiten Schienenlinie (3b) abgesetzt werden.
  13. Transportwagen (5) für eine Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 oder für eine Anlage nach einem der Ansprüche 9 bis 11, welcher auf Schienenlinien (3a, 3b) verfahrbar ist und mit der Transportvorrichtung (5) anhebbar und absenkbar ist, wobei der Transportwagen (5) endseitig Verbindungselemente (14) aufweist, welche mit Verbindungselementen (13) der Transporteinheiten (6) koppelbar sind.
  14. Transportwagen nach Anspruch 13, wobei die endseitigen Verbindungselemente (14) mit Verbindungselementen (13) der Hubbalken (9) koppelbar sind.
  15. Transportwagen nach Anspruch 13 oder 14, wobei die Verbindungselemente (14) als Verbindungsvorsprünge ausgebildet sind, welche korrespondierende Verbindungskonturen (13) der Transporteinheit (6), z. B. der Hubbalken (9), übergreifen.
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