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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft einen Injektor zum Zumessen eines Fluids, insbesondere ein Brennstoffeinspritzventil für gemischverdichtende, fremdgezündete Brennkraftmaschinen. Speziell kann ein Brennstoffverteiler, insbesondere eine Brennstoffverteilerleiste, vorgesehen sein, die zum Verteilen eines Brennstoffs auf mehrere solcher Brennstoffeinspritzventile dient.
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Aus der
US 7,334,571 B1 ist ein Brennstoffinjektor bekannt, der über ein Brennstoffinjektorbefestigungssystem an ein Brennstoffrail montiert wird. Durch einen O-Ring, der zwischen einem Injektorstück und einer an dem Rail befestigten Tasse befestigt ist, wird eine Abdichtung erzielt.
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Bei einer Ausgestaltung, wie sie aus der
US 7,334,571 B1 bekannt ist, werden Kippbewegungen des Injektors relativ zu einem Zylinderkopf ermöglicht. Dies ermöglicht einen mechanischen Ausgleich. Eine Bewegbarkeit, die unter anderem durch den O-Ring erlaubt wird, kann im jeweiligen Anwendungsfall jedoch unerwünscht sein. Eine Einschränkung dieser Beweglichkeit hätte dann allerdings den Nachteil, dass es bei der Montage oder im Betrieb zu mechanischen Spannungen kommen kann, die insbesondere Verbindungen an Schnittstellen zwischen Komponenten beziehungsweise Bauteilen des Injektors stark beanspruchen. Denkbare Überlastungen solcher Verbindungen führen dann zum Ausfall des Injektors und somit des Brennstoffeinspritzventils.
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Offenbarung der Erfindung
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Der erfindungsgemäße Injektor mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass eine verbesserte Ausgestaltung und Funktionsweise ermöglicht sind. Insbesondere kann eine feste Anbindung des Injektors an ein Verbindungsstück, das beispielsweise Bestandteil eines Brennstoffverteilers ist, erfolgen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit über die Lebensdauer gewährleistet werden. Die erfindungsgemäße Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 11 hat die entsprechenden Vorteile.
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Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen des im Anspruch 1 angegebenen Injektors und der im Anspruch 11 angegebenen Anordnung möglich.
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Die Befestigung des Injektors an beispielsweise einem Brennstoffverteiler, insbesondere einer Brennstoffverteilerleiste, kann über eine Haltebrücke erfolgen, wobei das Anschlussstück des Injektors mit einem Verbindungsstück in dichtende Anlage gebracht wird. Über eine metallische Kugel/Kegel-Abdichtung ist eine hochdruckfeste Verbindung erzielbar. Ein Anziehen der Haltebrücke kann beispielsweise über zwei Schrauben erfolgen, um das Anschlussstück gegen das Verbindungsstück am Brennstoffverteiler zu ziehen.
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Um bei der Montage am Zylinderkopf ein Schwenken des Injektors bezüglich dem Brennstoffverteiler zu erlauben, kann das Anschlussstück im Bereich der hydraulischen Abdichtung und im Bereich der Haltebrücke jeweils mit einer Kugelfläche ausgeführt werden. Hierbei kann ein gemeinsamer Drehpunkt für die beiden Kugelflächen vorgegeben werden. Bei der Montage können beispielsweise nach dem Festschrauben des Brennstoffverteilers mit den Injektoren auf dem Zylinderkopf die Schrauben der Haltebrücke angezogen werden, wobei eine der Kugelflächen des Anschlussstücks gegen das Verbindungsstück gezogen wird und wobei dann der Injektor an dem Brennstoffverteiler fixiert ist.
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Bei einer starren Railanbindung des prinzipiell biegesteifen Injektors ergibt sich das prinzipielle Problem, dass unter anderem durch Temperaturänderungen verursachte Relativbewegungen zwischen dem Zylinderkopf und dem Brennstoffverteiler zu Biegespannungen im Injektor führen. Auch bei einem Ausbau kann diese starre Railanbindung hohe Biegespannungen im Injektor herrufen, wenn vor der Demontage die Schrauben einer Haltebrücke oder dergleichen nicht gelöst werden.
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Durch eine vorgeschlagene Ausgestaltung des Anschlussstückes können solche mechanischen Spannungen im Injektor reduziert oder ganz vermieden werden. Besonders vorteilhaft ist es hierbei, dass zumindest eine Verjüngung des Anschlussstücks möglichst nahe an der Befestigung, insbesondere an der Haltebrücke, angeordnet ist. Durch die Elastizität und/oder Plastizität, die über einen reduzierten Durchmesser des Anschlussstücks an der Verjüngung erreicht werden können, können somit wesentliche Vorteile erzielt werden. Insbesondere können Belastungen an Verbindungsstellen, insbesondere Schweißnähten, verringert und/oder begrenzt werden. Dadurch kann insbesondere ein Ausfall des Injektors, der durch die Überlastung einer Verbindung, insbesondere Schweißnaht, im Betrieb verursacht wird, verhindert werden.
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Besonders vorteilhaft ist eine Weiterbildung des Injektors gemäß Anspruch 2. Dadurch kann insbesondere eine metallische dichtende Railbefestigung ermöglicht werden. Die Weiterbildung nach Anspruch 3 hat den Vorteil, dass bei der Montage eine gewisse Drehung des Injektors um einen durch die Kugelfläche bestimmten Drehpunkt ermöglicht werden kann. Dies erleichtert unter anderem die Montage einer Anordnung mit einem Fluidverteiler und mehreren an dem Fluidverteiler vorgesehenen Injektoren.
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Die Weiterbildung nach Anspruch 4 hat den Vorteil, dass eine plastische Verformung des Anschlussstückes an der zumindest einen Verjüngung auftritt, bevor unerwünscht hohe Biegespannungen im Injektor entstehen. Hierdurch kann insbesondere die Schweißverbindung, über die das Anschlussstück in den Injektor eingeschweißt ist, vor einer Überlastung geschützt werden. Dies ist sowohl in Bezug auf eine Montage beziehungsweise Demontage als auch in Bezug auf im Betrieb auftretende Relativbewegungen zwischen dem Brennstoffverteiler und dem Zylinderkopf von Vorteil. Hierfür ist besonders eine Weiterbildung nach Anspruch 5 vorteilhaft, bei der eine entsprechende Auslegung der zumindest einen Verjüngung des Anschlussstücks erfolgt. Für diese Auslegung sind besonders eine Wandstärke der Verjüngung sowie ein Innendurchmesser des Anschlussstücks an der Verjüngung von Relevanz.
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Beispielsweise kann ein Innendurchmesser des Anschlussstücks an der Verjüngung aus einem Bereich von 1,0 mm bis 2,2 mm gewählt sein. Ferner kann der Innendurchmesser des Anschlussstücks an der Verjüngung in vorteilhafter Weise das 1,5-fache bis 2,5-fache der Wandstärke des Anschlussstücks an der Verjüngung betragen. Diese beiden Einschränkungen können in vorteilhafter Weise miteinander kombiniert werden. Ferner können eine dieser Maßnahmen oder auch beide in Kombination sowohl bei einem duktilen Werkstoff als auch bei einem elastischen Werkstoff zur Anwendung kommen.
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Prinzipiell kann sich die Verjüngung des Anschlussstücks auch bis zu einem Ende beziehungsweise einer Stirnfläche des Anschlussstücks erstrecken. Vorteilhaft ist es allerdings, dass eine oder mehrere Verjüngungen gemäß Anspruch 8 als Einschnürungen ausgestaltet sind. Solch eine Einschnürung erstreckt sich entlang der Längsachse des Anschlussstücks innerhalb des Anschlussstücks, wobei in vorteilhafter Weise Mindestlängen für die Einschnürung vorgesehen sind. Bei einem duktilen Werkstoff ist die Mindestlänge der Einschnürung entlang der Längsachse, also die axiale Erstreckung der Einschnürung, vorzugsweise durch den Außendurchmesser des Anschlussstücks an der Einschnürung beziehungsweise an der jeweiligen Einschnürung vorgegeben. Aufgrund der plastischen Verformbarkeit kann hierdurch eine Überlastung des Werkstoffs vermieden werden. Bei einem rein elastischen Werkstoff, der also nicht duktil ist, ist die Mindestlänge der Einschnürung entlang der Längsachse vorzugsweise durch das Zweifache des Außendurchmessers des Anschlussstücks an der Verjüngung beziehungsweise an der jeweiligen Verjüngung vorgegeben. Hierdurch wird ein Überschreiten der Streckgrenze des Werkstoffs vermieden. Entsprechende Vorteile ergeben sich bei der Weiterbildung nach Anspruch 9.
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Bei der Weiterbildung nach Anspruch 6 kann in vorteilhafter Weise eine Abstimmung in Bezug auf die in der Regel am stärksten belastete Verbindung, nämlich die Verbindung des Anschlussstücks innerhalb des Injektors, erzielt werden, wenn diese mittels einer Schweißnaht ausgeführt ist. Hierbei kann insbesondere eine Abstimmung in Bezug auf einen Fluiddruck von 40 MPa (400 bar) erfolgen.
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Ein bevorzugter Druckbereich liegt hierbei zwischen 20 MPa (200 bar) und 40 MPa (400 bar). Eine Abstimmung kann auch in Bezug auf einen anderen Fluiddruck aus diesem bevorzugten Druckbereich erfolgen. Ferner ist prinzipiell auch eine Abstimmung in Bezug auf andere Drücke möglich.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen sich entsprechende Elemente mit übereinstimmenden Bezugszeichen versehen sind, näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine Anordnung mit einem Injektor und einem Brennstoffverteiler in einer auszugsweisen, schematischen Schnittdarstellung entsprechend einem Ausführungsbeispiel der Erfindung und
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2 den in 1 mit II bezeichneten Ausschnitt der Anordnung des Ausführungsbeispiels entsprechend einer möglichen Ausgestaltung einer Befestigung aus der mit A bezeichneten Blickrichtung.
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Ausführungsformen der Erfindung
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1 zeigt eine Anordnung 1 mit einem Injektor 2 und einem Brennstoffverteiler 3 in einer auszugsweisen, schematischen Schnittdarstellung entsprechend einem Ausführungsbeispiel. Der Brennstoffverteiler 3 weist in diesem Ausführungsbeispiel ein Verbindungsstück 4 auf.
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Die Anordnung 1 umfasst zumindest einen solchen Injektor 2 und zumindest ein Verbindungsstück 4. Die Anordnung 1 kann auch mehrere Injektoren 2 aufweisen, die über jeweils ein Verbindungsstück 4 an dem Brennstoffverteiler 3 angebunden sind. Speziell kann die Anordnung 1 als Brennstoffeinspritzsystem ausgestaltet sein.
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Der Injektor 2 dient zum Zumessen eines Fluids. Speziell kann der Injektor 2 zum Zumessen eines vorzugsweise flüssigen Brennstoffs dienen. Bei einem bevorzugten Anwendungsfall ist der Injektor 2 als Brennstoffeinspritzventil 2 für gemischverdichtende, fremdgezündete Brennkraftmaschinen ausgestaltet. Die Anordnung 1 und der Injektor 2 eignen sich jedoch auch für andere Anwendungsfälle.
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Der Injektor 2 weist ein Anschlussstück 5 auf, das zum Befestigen an dem Verbindungsstück 4 dient. Der Begriff des Anschlussstückes 5 ist hierbei allgemein zu verstehen. Insbesondere kann das Anschlussstück 5 auch aus mehreren Bauteilen bestehen und/oder ein oder mehrere angeschweißte Bauteile aufweisen. Das Anschlussstück 5 ist in diesem Ausführungsbeispiel über eine Schweißnaht 6 mit einem rohrförmigen Gehäuseteil 7 des Injektors 2 verbunden. Ferner ist in diesem Ausführungsbeispiel ein weiteres zumindest teilweise rohrförmiges Gehäuseteil 8 vorgesehen, das mit dem rohrförmigen Gehäuseteil 7 durch eine Schweißnaht 9 verbunden ist. Der Injektor 2 weist außerdem eine Umspritzung 10 auf.
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Ein über eine Ventilnadel 11 betätigbarer Ventilschließkörper 12 wirkt mit einer an einem Ventilsitzkörper 13 ausgebildeten Ventilsitzfläche zu einem Dichtsitz zusammen. Bei einer Betätigung des Ventilschließkörpers 12 mittels der Ventilnadel 11 wird dieser Dichtsitz geöffnet, so dass Brennstoff aus einem Ringspalt 14 zugemessen werden kann. Der Brennstoff gelangt hierbei aus dem Brennstoffverteiler 3 über das Anschlussstück 5 in eine Bohrung 15 des rohrförmigen Gehäuseteils 7 und dann weiter zu dem Ringspalt 14. Das Anschlussstück 5 weist in diesem Ausführungsbeispiel eine axiale Stufenbohrung 20 auf, die sich entlang einer Längsachse 21 erstreckt. Die Längsachse 21 des Anschlussstücks 5 stimmt in diesem Ausführungsbeispiel mit der Längsachse 21 des Injektors 2 überein. Je nach Anwendungsfall kann durch geeignete Maßnahmen jedoch auch ein Achsversatz und/oder eine Neigung realisiert werden.
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Die Ausgestaltung der Anordnung 1 ist im Folgenden auch unter Bezugnahme auf die 2 weiter beschrieben.
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2 zeigt den in 1 mit II bezeichneten Ausschnitt der Anordnung 1 des Ausführungsbeispiels entsprechend einer möglichen Ausgestaltung einer Befestigung des Injektors 2 an dem Brennstoffverteiler 3 aus der mit A bezeichneten Blickrichtung. An dem Anschlussstück 5 ist ein Verbindungskopf 22 vorgesehen, der so ausgestaltet ist, dass eine feste metallische Anbindung 23 an das Verbindungsstück 4 ermöglicht ist. Das Verbindungsstück 4 kann hierbei starr in den Brennstoffverteiler 3 integriert sein. Entsprechend der in 1 schematisch dargestellten Anbindung 23 können noch weitere Anbindungen 24, 25 vorgesehen sein, um dem Injektor 2 entsprechende Injektoren (nicht dargestellt) mit dem Brennstoffverteiler 3 zu verbinden.
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An dem Verbindungskopf 22 des Anschlussstücks 5 ist eine Anbindungsfläche 26 ausgestaltet, die in einer durch einen Radius 27 veranschaulichten Kugelfläche 27 liegt. Ferner ist an dem Anschlussstück 5 eine Stützfläche 28 ausgebildet, die in einer durch einen Radius 29 veranschaulichten Kugelfläche 29 liegt. Die Kugelflächen 27, 29 weisen einen gemeinsamen Mittelpunkt 30 auf, der bei der Montage als gemeinsamer Drehpunkt 30 für das Anschlussstück 5 beziehungsweise den Injektor 2 dient.
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Zur Montage des Anschlussstücks 5 an den Brennstoffverteiler 3 ist eine Haltebrücke 31 vorgesehen, die über zwei Schraubelemente 32, 33 gegen das Verbindungsstück 4 beaufschlagbar ist. Beim Anziehen der Schraubelemente 32, 33 kommt die Haltebrücke 31 mit ihrer konischen Fläche 34 in Anlage mit der Stützfläche 28 des Anschlussstückes 5. Ferner wird das Anschlussstück 5 mit seiner sphärischen Anbindungsfläche 26 gegen eine konische Fläche 35 des Verbindungsstücks 4 beaufschlagt. Dabei kommt es zu einer Abdichtung eines Zwischenraums 36, der im Betrieb über einen Kanal 37 mit Brennstoff aus dem Brennstoffverteiler 3 versorgt wird. Dadurch kann der Brennstoff im Betrieb über die Stufenbohrung 20 in den Injektor 2 geführt werden.
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Die Stufenbohrung 20 ist in diesem Ausführungsbeispiel im Wesentlichen in Abschnitte 38, 39, 40 unterteilt, zwischen denen geeignete Übergänge 41, 42, insbesondere konische Übergänge 41, 42, vorgesehen sind. In den Abschnitten 38, 39, 40 ist die Stufenbohrung 20 jeweils zumindest näherungsweise zylinderförmig ausgeführt. Hierbei hat die Stufenbohrung 20 im Abschnitt 38 einen Durchmesser 43, im Abschnitt 39 einen Durchmesser 44 und im Abschnitt 40 einen Durchmesser 45. Hierbei handelt es sich bei dem Durchmesser 43 um den größten Durchmesser, bei dem Durchmesser 44 um den kleinsten Durchmesser und bei dem Durchmesser 45 um einen mittleren Durchmesser.
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Hierbei sind auch andere Ausgestaltungen denkbar. Insbesondere sind die Abschnitte 38, 39, 40 nicht notwendigerweise zylinderförmig ausgeführt. Dann kann es sich bei zumindest einem der Durchmesser 43, 44, 45 auch um einen mittleren Durchmesser handeln, der den jeweiligen Abschnitt 38, 39, 40 charakterisiert. Gegebenenfalls kann zumindest einer der Abschnitte 38, 39, 40 anstatt durch einen Durchmesser 43, 44, 45 auch durch einen nicht kreisförmigen Querschnitt 43, 44, 45 charakterisiert werden, wobei insbesondere elliptische Ausgestaltungen denkbar sind.
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Das Anschlussstück 5 weist Enden 50, 51 auf, die in diesem Ausführungsbeispiel durch senkrecht zu der Längsachse 21 orientierte Stirnseiten 50, 51 gegeben sind. Der Abschnitt 38 erstreckt sich bis an das Ende 50. Der Abschnitt 40 erstreckt sich bis an das Ende 51. Bei dieser Ausgestaltung ist der Abschnitt 39 sowohl von dem Ende 50 als auch von dem Ende 51 beabstandet.
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An dem Anschlussstück 5 ist eine Verjüngung 52 ausgestaltet, an der das Anschlussstück 5 in diesem Ausführungsbeispiel einen Außendurchmesser 53 aufweist. Bei einer abgewandelten Ausgestaltung kann sich die Verjüngung 52 auch bis zu dem Ende 51 erstrecken und hierbei gegebenenfalls auch insgesamt näher an dem Ende 51 angeordnet sein. Der Begriff der Verjüngung 52 schließt somit auch eine Ausgestaltung ein, bei der sich eine direkt an das Ende 51 angrenzende Ausgestaltung ergibt. Hierbei kann das Anschlussstück 5 allerdings mit seinem Ende 51 dann auch in ein entsprechendes Rohrstück eingefügt sein, so dass sich ein wirksamer Teil einer axialen Erstreckung 54 der Verjüngung 52 entsprechend verkürzt. Der Durchmesser 44 ist hier der Innendurchmesser 44 des Anschlussstückes 4 an der Verjüngung 52.
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In diesem Ausführungsbeispiel ist die Verjüngung 52 allerdings von dem Ende 51 beabstandet und somit als Einschnürung 52 ausgebildet. Der Begriff der Einschnürung 52 bedeutet hierbei, dass in Bezug auf das Ende 51 und natürlich in Bezug auf das Ende 50 noch angrenzende Abschnitte 38, 40 vorgesehen sind, über die die Einschnürung 52 von den Enden 50, 51 beabstandet ist.
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Die axiale Erstreckung 54 ist die axiale Länge 54 entlang der Längsachse 21, über die sich die Einschnürung 52 erstreckt. In diesem Ausführungsbeispiel bedeutet dies, dass sich entlang der axialen Erstreckung 54 der reduzierte Außendurchmesser 53 des Anschlussstücks 5 ergibt.
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Hierbei sind auch abgewandelte Ausgestaltungen denkbar, insbesondere kann die Verjüngung 52 auch durch einen mittleren Außendurchmesser 53 charakterisiert sein, was den Fall einschließt, dass sich der Außendurchmesser 53 entlang der axialen Erstreckung 54 ändert. Ferner ist es auch möglich, dass mehrere Verjüngungen 52 vorgesehen sind.
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Das Anschlussstück 5 ist so ausgestaltet, dass für eine Montage und im Betrieb eine Verformung des Anschlussstückes 5 an der Verjüngung 52 ermöglicht ist. Wenn die feste metallische Anbindung des Verbindungskopfes 22 des Anschlussstücks 5 an das Verbindungsstück 4 ausgebildet wird, dann kann eine elastische und gegebenenfalls auch plastische Verformung an der Verjüngung 52 auftreten. Ferner kann im Betrieb, beispielsweise aufgrund von Bewegungen des Ventilsitzkörpers 13 relativ zu dem Brennstoffverteiler 3, ein Ausgleich über eine Verformung des Anschlussstückes 5 an der Verjüngung 52 erfolgen. Solch eine relative Bewegung kann beispielsweise durch eine temperaturbedingte Erwärmung eines Zylinderkopfes einer Brennkraftmaschine verursacht sein.
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Wenn ein duktiler Werkstoff, wie beispielsweise ein Stahl mit der Werkstoffnummer 1.4057 oder 1.4418 zum Einsatz kommt, dann kann in vorteilhafter Weise eine zumindest teilweise und/oder im Wesentlichen plastische Verformung des Anschlussstückes 5 an der Verjüngung 52 erfolgen. Hierdurch können Biegespannungen erheblich reduziert werden. Insbesondere ist eine im Wesentlichen biegungsspannungsfreie Montage realisierbar. Ferner können auch im Betrieb Biegespannungen zumindest weitgehend vermieden werden.
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Es hat sich gezeigt, dass in der Regel die am nächsten am Anschlussstück 5 angeordnete Schweißnaht 6 besonders stark beansprucht wird, wenn Biegespannungen auftreten. Eine Auslegung des Anschlussstückes 5 an der Verjüngung 52 kann dann in vorteilhafter Weise in Bezug auf die Schweißnaht 6 erfolgen. Hierbei wird gewährleistet, dass eine Belastungsgrenze der Schweißnaht 6 nicht überschritten wird, indem eine ausreichend elastische Verformung oder eine zumindest teilweise plastische Verformung an der Verjüngung 52 auftritt, bevor die Belastungsgrenze überschritten wird. Die Belastungsgrenze der Schweißnaht 6 kann insbesondere dadurch charakterisiert sein, dass eine druckfeste Verbindung bei einem Fluiddruck von mindestens 20 MPa, insbesondere mindestens 40 MPa, gewährleistet wird.
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Wenn das Anschlussstück 5 insbesondere im Abschnitt 39 aus einem duktilen Werkstoff gebildet ist, dann ist die axiale Erstreckung 54 zumindest so groß wie der Außendurchmesser 53 an der Verjüngung 52 vorgegeben. Wenn hingegen das Anschlussstück 5 insbesondere im Abschnitt 39 aus einem nicht duktilen Werkstoff gebildet ist, dann ist die axiale Erstreckung 54 zumindest so groß wie das Zweifache des Außendurchmessers 53 an der Verjüngung 52 vorgegeben, um eine ausreichend große elastische Verbiegung zu ermöglichen, ohne dass die Streckgrenze des Werkstoffs überschritten wird.
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Der Innendurchmesser 44 des Anschlussstücks 5 an der Verjüngung 52 beträgt vorzugsweise das 1,5- bis 2,5-fache einer Wandstärke 55 des Anschlussstücks 5 an der Verjüngung 52. In vorteilhafter Weise ist der Innendurchmesser 44 des Anschlussstücks 5 an der Verjüngung 52 aus einem Bereich von 1,0 mm bis 2,2 mm gewählt.
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Somit wird der Injektor 2 in der Anordnung 1 über eine feste metallische Anbindung 23 an den Brennstoffverteiler 3 angebunden. Der Injektor 2 ist dann fest an das Verbindungsstück 4 des Brennstoffverteilers 3 geklemmt und kann sich dort nicht mehr bewegen. Es kommt hierbei zu einem Kontakt von Metall auf Metall. Diese Befestigung ist in diesem Ausführungsbeispiel anhand der Haltebrücke 31 veranschaulicht. Es sind hierbei keine zusätzlichen elastischen Elemente, wie beispielsweise ein O-Ring aus Kunststoff, vorgesehen. Beim Festschrauben kommt es direkt zu einer Haftreibung der Kugelfläche 27 zur konischen Fläche 35.
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Um möglichst niedrige Spannungen, insbesondere Biegespannungen, zu erzielen, ist es vorteilhaft, wenn die Verjüngung 52 möglichst nahe an dem Verbindungskopf 22 angeordnet ist.
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Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel und die genannten Abwandlungen beschränkt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 7334571 B1 [0002, 0003]