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DE102016109427B3 - Set aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder sowie Zwischenstecker hierzu und Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden Steckverbindung - Google Patents

Set aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder sowie Zwischenstecker hierzu und Verfahren zur Herstellung einer elektrisch leitenden Steckverbindung Download PDF

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DE102016109427B3
DE102016109427B3 DE102016109427.7A DE102016109427A DE102016109427B3 DE 102016109427 B3 DE102016109427 B3 DE 102016109427B3 DE 102016109427 A DE102016109427 A DE 102016109427A DE 102016109427 B3 DE102016109427 B3 DE 102016109427B3
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contact
mating
mating connector
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Marlies Gerstkämper-Oevermann
Axel Buchmeier
Lars Binner
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Wago Verwaltungs GmbH
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Wago Verwaltungs GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Set aus Steckverbinder (1) und Gegensteckverbinder (2), die Steckkontakte (11, 21) zum Herstellen einer elektrisch leitenden Steckverbindung zwischen dem Steckverbinder (1) und dem Gegensteckverbinder (2) haben, wenn der Steckverbinder (1) und der Gegensteckverbinder (2) zusammengesteckt sind, mit einem Zwischenstecker (3), der einen ersten Steckkontaktanschluss (26) zur elektrisch leitenden Steckkontaktierung eines der Steckkontakte (11) des Steckverbinders (1) mit einer ersten Haltekraft und einen zweiten Steckkontaktanschluss (27) zur elektrisch leitenden Kontaktierung eines der Steckkontakte (21) des Gegensteckverbinders (2) mit einer zweiten Haltekraft hat, wobei der Zwischenstecker (3) im ungesteckten Zustand des Steckverbinders (1) mit dem Gegensteckverbinder (2) wahlweise entweder auf den Steckkontakt (11) des Steckverbinders (1) aufsteckbar und mit dem Steckverbinder (1) verbindbar oder auf den Steckkontakt (21) des Gegensteckverbinders (2) aufsteckbar und mit dem Gegensteckverbinder (2) verbindbar ist, und im gesteckten Zustand des Steckverbinders (1) zwischen dem Steckkontakt (11) des Steckverbinders (1) und dem Steckkontakt (21) des Gegensteckverbinders (2) gesteckt und elektrisch leitend mit diesen Steckkontakten (11, 21) verbunden ist, und dass der Gegensteckverbinder (2) eine Aufnahme (23) hat und der Zwischenstecker (3) und die Aufnahme (23) so aufeinander abgestimmt sind, dass der mit dem Gegensteckverbinder (2) steckkontaktierte Zwischenstecker (3) vollständig in der Aufnahme (23) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenstecker (3) an einem der Steckkontaktanschlüsse (27) ein Rastelement (29) hat und der Steckverbinder (1) eine mit dem Steckkontakt (11) des Steckverbinders (1) elektrisch leitend verbundene Leiteranschlussklemme (6), insbesondere eine Federkraft-Leiteranschlussklemme mit einer Klemmfeder (8), hat, wobei die erste und zweite Haltekraft voneinander unterschiedlich sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Set aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Für die elektrische Installation besteht vielfältiger Bedarf, elektrische Leiter mit elektrischen Geräten zu verbinden. Hierzu sind unterschiedlichste Formen von Steckverbindern und Gegensteckverbindern bekannt, die auch in Reihenklemmen oder Elektronikgerätegehäusen aufgenommen sein können.
  • EP 1 067 636 B1 zeigt einen elektrischen Steckverbinder, der aus einem Steckerteil mit einem Isolierstoffgehäuse und einem Buchsenteil mit einem Isolierstoffgehäuse besteht, die beide jeweils pro Pol eine angeformte Berührschutzhülse aufweisen. Beim Schließen des Steckverbinders sind die Berührschutzhülsen, die die Buchsenkontakte des Buchsenteils umschließen, in die Aufnahmekammern der Berührschutzhülsen, die die Steckerstifte des Steckerteils umgeben, einschiebbar.
  • Aus DE 10 2008 055 776 B4 ist ein Leitereinführungsstecker mit vorstehenden elektrisch leitenden Steckerabschnitten bekannt. Die Steckerabschnitte werden in eine Leitereinführungsöffnung einer Reihenklemme eingesteckt, um dort mit einem Stromschienenabschnitt steckkontaktiert zu werden. Ein Berührungsschutz der vorstehenden Steckerabschnitte ist nicht vorhanden.
  • EP 2 697 869 B1 zeigt einen Steckverbinder zum Herstellen mindestens eines elektrischen Kontaktes. Der Steckverbinder hat ein Gehäuse und mindestens ein in dem Gehäuse angeordnetes Kontaktelement mit einem freien Ende, das durch Relativbewegung des mindestens einen Kontaktelementes zu dem Gehäuse in das Gehäuse zurückziehbar oder aus dem Gehäuse herausbewegbar ist.
  • Aus DE 10 2013 005 106 B3 ist eine Buchsenvorrichtung zum berührungssicheren elektrischen Kontaktieren einer korrespondierenden Steckervorrichtung bekannt. Die Buchsenvorrichtung und die Steckervorrichtung haben jeweils einen umlaufenden isolierenden Kragen. Die Buchsenanordnung hat zusätzlich vorstehende Isolierwände, die beim Zusammenfügen der Steckverbindung in korrespondierende Aufnahmen des Steckerteils eingreifen, um auf diese Weise einen Berührschutz sicherzustellen.
  • Aus der DE 10 2010 012 684 A1 ist ein Überspannungsschutzgerät bekannt. Aus der DE 20 2011 108 572 U1 sind ein Adapter und ein Set aus Reihenklemme und Adapter bekannt. Aus der DE 20 2014 101 541 U1 ist eine Steckvorrichtung für einen Federkraftanschluss bekannt. Aus der DE 33 12 002 C1 ist ein Querverbinder für Reihenklemmen bekannt. Aus der DE 20 2014 103 923 U1 ist eine Überspannungsschutzanordnung bekannt.
  • Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Set aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder zu schaffen, bei dem auf einfache Weise eine berührgeschützte Steckverbindung realisiert werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch das Set mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Es wird vorgeschlagen, einen Berührschutz mit Hilfe eines zusätzlichen Zwischensteckers zu realisieren, der einen ersten Steckkontaktanschluss zur elektrisch leitenden Steckkontaktierung eines Steckkontaktes des Steckverbinders mit einer ersten Haltekraft und einen zweiten Steckkontaktanschluss zur elektrisch leitenden Kontaktierung eines Steckkontaktes des Gegensteckverbinders mit einer zweiten Haltekraft hat, wobei die erste und zweite Haltekraft voneinander unterschiedlich sind, wobei der Zwischenstecker im ungesteckten Zustand des Steckverbinders mit dem Gegensteckverbinder wahlweise entweder auf den Steckkontakt des Steckverbinders aufsteckbar und mit dem Steckverbinder verbindbar oder auf den Steckkontakt des Gegensteckverbinders aufsteckbar und mit dem Gegensteckverbinder verbindbar ist, und im gesteckten Zustand des Steckverbinders zwischen dem Steckkontakt des Steckverbinders und dem Steckkontakt des Gegensteckverbinders gesteckt und elektrisch leitend mit diesen Steckkontakten verbunden ist, und dass der Gegensteckverbinder eine Aufnahme hat und der Zwischenstecker und die Aufnahme so aufeinander abgestimmt sind, dass der mit dem Gegensteckverbinder steckkontaktierte Zwischenstecker vollständig in der Aufnahme aufgenommen ist
  • Damit kann ein ansonsten notwendiges Vorstehen eines Steckkontaktes zur Kontaktierung aus dem Steckverbinder und/oder dem Gegensteckverbinder vermieden werden. Es ist auch nicht erforderlich, dass Berührungsschutzhülsen ineinander geschoben werden, was einen höheren Platzbedarf zur Folge hat. Das Set aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder erfordert auch keine Relativbeweglichkeit der Steckkontakte zu den jeweiligen Isolierstoffgehäusen.
  • Der Zwischenstecker übernimmt vielmehr den zur Steckkontaktierung notwendigen vorstehenden Teil und kann beim ersten Aufstecken des Steckverbinders in einen ansonsten schwer zugänglichen und ohnehin geschützten Abschnitt des Gegensteckverbinders eingesteckt werden. Beim Abziehen des Steckverbinders kann er mit Hilfe der unterschiedlichen Haltekräfte dort verbleiben und ist durch das vollständige eintauchen in die Aufnahme berührungsgeschützt. Er kann zur Umwandlung eines Buchsenkontaktes in einen Stiftkontakt genutzt werden. Hierzu kann der Zwischenstecker beidseits vorstehende Stiftkontakte haben.
  • Der Zwischenstecker kann einen federnden Kontakt zur Bildung eines Steckkontaktanschlusses und einen formfesten Kontakt zur Bildung des anderen Steckkontaktanschlusses haben. Der formfeste Kontakt des Zwischensteckers ist dann vorgesehen, um mit einem federnden Steckkontakt des Steckverbinders oder Gegensteckverbinders elektrisch leitend steckkontaktiert zu werden.
  • Der Zwischenstecker hat an einem der Steckkontaktanschlüsse ein Rastelement. Damit wird der Zwischenstecker beim erstmaligen Zusammenstecken von Steckverbinder und Gegensteckverbinder entweder an dem Steckverbinder oder dem Gegensteckverbinder verrastet, um dort in einer berührungsgeschützten Position zu verbleiben.
  • Der Zwischenstecker kann einen Gabelkontakt zur Bildung eines Steckkontaktanschlusses haben. Dieser Gabelkontakt hat zwei Gabelzungen, die sich im Abstand nebeneinander auf einer gemeinsamen Ebene erstrecken und über eine Zungenwurzel miteinander verbunden sind. Die Gabelzungen verjüngen sich zu ihrem freien Ende hin und haben eine Rastkante. Damit kann die Funktion der federnden Steckkontaktierung mit der Rastfunktion auf einfache Weise an dem Gabelkontakt realisiert werden.
  • Die Zungenwurzel kann dabei in einen Kontaktstift übergehen. Die einander gegenüberliegenden Steckkontaktanschlüsse des Zwischensteckers sind somit einstückig aus einem elektrisch leitenden Material ausgeformt. Dies stellt kurze Stromwege und eine einfache Herstellbarkeit sicher.
  • Der Zwischenstecker kann einen Isolierstoffkörper im Bereich zwischen dem ersten Steckkontaktanschluss und dem zweiten Steckkontaktanschluss haben. Dieser Isolierstoffkörper umgibt dabei ein die beiden Steckkontaktanschlüsse des Zwischensteckers miteinander verbindendes Stromschienenstück. Die ersten und zweiten Steckkontaktanschlüsse zur elektrisch leitenden Steckkontaktierung mit dem Steckverbinder und dem Gegensteckverbinder ragen somit aus dem Isolierstoffkörper heraus. Mit Hilfe dieses Isolierstoffkörpers können im Steckzustand des Zwischensteckers die Luft- und Kriechstrecken verbessert und die Handhabung des Zwischensteckers erleichtert werden.
  • Der Isolierstoffkörper kann ein Rastelement zur Verrastung mit dem Steckverbinder oder mit dem Gegensteckverbinder haben. Damit kann z.B. eine Rastnase oder eine Rastmulde am Isolierstoffkörper genutzt werden, um den Zwischenstecker in einer Steckposition an dem Steckverbinder oder Gegensteckverbinder zu sichern.
  • Diese Verrastung des Zwischensteckers mit Hilfe eines Rastelementes am Isolierstoffkörper kann für sich alleine zur Verrastung des Zwischensteckers genutzt werden. Diese Verrastung kann aber auch zusammen mit einem weiteren Rastelement an einem der Steckkontaktanschlüsse des Zwischensteckers kombiniert werden.
  • Der Gegensteckverbinder kann eine auf eine Tragschiene aufrastbare Reihenklemme oder aufrastbares Elektronikgerät mit einem Isolierstoffgehäuse, einer Stromschiene in dem Isolierstoffgehäuse und Leiteranschlussklemmen an der Stromschiene sein. Die Stromschiene hat dabei eine Brückerkontaktöffnung, die an sich zur Steckkontaktierung eines Querbrückers vorgesehen ist. Das Isolierstoffgehäuse hat dann einen zur Brückerkontaktöffnung führenden Brückerschacht. Der zweite Steckkontaktanschluss des Zwischensteckers ist zum Einstecken in die Brückerkontaktöffnung angepasst. Die Länge des Zwischensteckers ist derart, dass der erste Steckkontaktanschluss vollständig im Innenraum des Brückerschachtes aufgenommen ist, wenn der Zwischenstecker mit der Brückerkontaktöffnung steckkontaktiert ist. Auf diese Weise kann der Zwischenstecker berührungsgeschützt im Brückerschacht mit der Reihenklemme an der Brückerkontaktöffnung steckkontaktiert werden. Er ist dort mit Hilfe der Rastelemente dann festgelegt, sodass die als Buchsenkontakt ausgebildete Brückerkontaktöffnung durch den Zwischenstecker in einen Stiftkontakt umgewandelt wird. Dieser Stiftkontakt ist durch den Brückerschacht berührungsgeschützt und der Steckkontakt des Steckverbinders kann einfach als leicht berührungsgeschützt auszuführender, nicht hervorstehender Buchsenkontakt ausgebildet sein.
  • Der Zwischenstecker kann dabei recht einfach in den ansonsten schwer zugänglichen Brückerschacht eingeführt werden, wenn der Zwischenstecker zunächst auf den Steckverbinder lösbar aufgesetzt und mit dem Steckverbinder in dem Brückerschacht eingeführt wird.
  • Der Steckverbinder kann ein seinen Steckkontakt umgebendes Isolierstoffgehäuse haben. Damit ist der Steckkontakt des Steckverbinders mit einer Berührschutzhülse umgeben und berührgeschützt. Der Steckkontakt muss dabei nicht vollständig umfangsseitig von der Berührschutzhülse umschlossen sein.
  • Der Steckverbinder hat eine mit dem Steckkontakt des Steckverbinders elektrisch leitende verbundene Leiteranschlussklemme. Diese Leiteranschlussklemme kann bspw. als Federkraft-Leiteranschlussklemme ausgeführt sein, die eine Klemmfeder zum Anklemmen eines elektrischen Leiters aufweist. Denkbar sind aber auch andere Arten von Leiteranschlussklemmen, wie bspw. Schneid-Klemm-Verbindungen, Schraub-Klemm-Verbindungen oder ähnliches.
  • Mit einem solchen Zwischenstecker gelingt die Herstellung einer elektrisch leitenden Verbindung zwischen einem Steckkontakt eines Steckverbinders und einem Steckkontakt eines Gegensteckverbinders durch die Schritte:
    – Aufstecken des Zwischensteckers auf den Steckverbinder zur elektrisch leitenden Kontaktierung des ersten Steckkontaktanschlusses des Zwischensteckers mit dem Steckkontakt des Steckverbinders,
    – Zusammenstecken des Steckverbinders mitsamt dem Zwischenstecker auf den Gegensteckverbinder zur elektrisch leitenden Kontaktierung des zweiten Steckkontaktanschlusses des Zwischensteckers mit dem Steckkontakt des Gegensteckverbinders, wobei die Steckkontakte des Steckverbinders und Gegensteckverbinders über den Zwischenstecker elektrisch leitend miteinander kontaktiert werden, und
    – Verrasten des Zwischensteckers mit dem Gegensteckverbinder, wenn der Steckverbinder mit dem Zwischenstecker auf den Gegensteckverbinder aufgesteckt wird, wobei der Zwischenstecker am Gegensteckverbinder verbleibt, wenn der Steckverbinder vom Gegensteckverbinder abgezogen wird.
  • Wenn zur Beschreibung der Erfindung der unbestimmte Begriff „ein“ verwendet wird, so ist dieser nicht als Zahlwort zu verstehen, sondern im Sinne von „mindestens ein“.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels mit den beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 – Teilschnittansicht eines Sets aus Steckverbinder, Gegensteckverbinder und Zwischenstecker;
  • 2 – perspektivische Ansicht eines Industriegehäuses mit übereinander angeordneten Leiteranschlüssen und Brückerkontaktanschlüssen sowie Steckverbindern für das Industriegehäuse mit darauf aufgesetzten Zwischensteckern;
  • 3 – perspektivische Ansicht des Industriegehäuses aus 2 mit teilweise aufgesteckten Steckverbindern und mit den Gegensteckverbindern verrasteten Zwischensteckern;
  • 4 – Ausschnittsansicht des Sets aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder gemäß 3;
  • 5 – perspektivische Ansicht eines Zwischensteckers;
  • 6 – Ausschnittsansicht eines Sets aus Steckverbinder und Gegensteckverbinder mit Zwischenstecker und Betätigungswerkzeug;
  • 7 – Ausschnittsansicht aus 6 mit in eine Betätigungsöffnung eingeführtem Betätigungswerkzeug;
  • 8 – Ausschnittsansicht des Sets aus 6 und 7 mit Betätigung des Steckverbinders in der Vor-Lösestellung;
  • 9 – Ausschnittsansicht des Sets gemäß 8 mit weiter in die Betätigungsöffnung hereingedrückten Betätigungswerkzeug;
  • 10 – Ausschnittsansicht des Sets aus 9 mit nunmehr abgezogenem Steckverbinder.
  • 1 zeigt eine Teilschnittansicht eines Sets aus Steckverbinder 1 und Gegensteckverbinder 2 sowie einem Zwischenstecker 3. Die Steckverbinder 1 sind paarweise in einem Doppelstecker 4 aufgenommen. Der Doppelstecker 4 hat ein Isolierstoffgehäuse 5, in das für jeden Steckverbinder 1 eine Leiteranschlussklemme 6 eingebaut ist. Die Leiteranschlussklemmen 6 sind als Federkraftklemmanschlüsse mit einem Stromschienenstück 7 und einer in eine Öffnung des Stromschienenstücks 7 eingehängten U-förmigen Klemmfeder 8 ausgebildet. Das Isolierstoffgehäuse 5 hat jeweils eine Leitereinführungsöffnung 9 zum Einführen eines elektrischen Leiters zu der zugehörigen Leiteranschlussklemme 6.
  • Zum Öffnen der Leiteranschlussklemme 6 ist zudem eine Betätigungsöffnung 10 angrenzend an die zugeordnete Leitereinführungsöffnung 9 in das Isolierstoffgehäuse 5 eingebracht.
  • Die Stromschiene 7 geht nach einer Abwinklung in einen Steckkontaktanschluss 11 des Steckverbinders 1 über. Dieser Steckkontaktanschluss 11 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als Gabelkontakt mit zwei auf einer gemeinsamen Ebene angeordneten Gabelzungen 12 gebildet, die über eine gemeinsame Zungenwurzel 13 miteinander verbunden sind. Die Zungenwurzel 13 bildet einen Teil der Stromschiene 7.
  • Deutlich wird, dass die Gabelzungen 12 elastisch federnd aufeinander zu gerichtet sind und an ihren freien Enden voneinander weg weisende Einführungsschrägen zum Einführen eines weiteren Steckkontaktes bspw. in Form eines Kontaktstiftes haben.
  • Das Isolierstoffgehäuse 5 des Steckverbinders 1 umschließt den Steckkontakt 11 zumindest an der Ober- und Unterseite und umgibt den Steckkontakt 11 so, dass er berührungsgeschützt ist.
  • Der Gegensteckverbinder 2 ist an einer Reihenklemme 14 angeformt, die ebenfalls ein Isolierstoffgehäuse 15 mit Leitereinführungsöffnungen 16 und Betätigungsöffnungen 17 hat. Wiederum sind in dem Isolierstoffgehäuse 15 für jeden Gegensteckverbinder 2 Leiteranschlussklemmen 18 vorgesehen, die wie bei dem Steckverbinder 1 als Federklemmen mit einer Klemmfeder 19 und einer Stromschiene 20 ausgeführt ist. Der Steckkontakt 21 des Gegensteckverbinders 2 ist als Brückerkontaktöffnung 22 in der Stromschiene 20 ausgeführt. Die Brückerkontaktöffnung 22 ist über einen Brückerschacht 23 im Isolierstoffgehäuse 15 von außen zugänglich.
  • Der von einer Berührungsschutzhülse 24 umgebene Steckkontakt 11 des Steckverbinders 1 kann nicht in die Brückerkontaktöffnung 22 des Gegensteckverbinders 2 eingesteckt werden, da er berührungsgeschützt ist und nicht aus dem Steckverbinder 1 herausragt.
  • Daher ist der Zwischenstecker 3 vorgesehen, der aus einem elektrisch leitenden Blechmaterial und einem dieses teilweise umgebenden Isolierstoffgehäuse 25 gebildet ist. Der Zwischenstecker 3 hat einen ersten Steckkontaktanschluss 26 zur elektrisch leitenden Kontaktierung des Steckkontaktes 11 des Steckverbinders 4 und einen gegenüberliegenden zweiten Steckkontaktanschluss 27 zur elektrisch leitenden Steckkontaktierung mit dem Steckkontakt 21 des Gegensteckverbinders 2. Der erste Steckkontaktanschluss 26 ist als Kontaktstift ausgebildet, der zwischen die Gabelzungen 12 des Gabelkontaktes eingeschoben und dort durch die Federkraft des Gabelkontaktes elektrisch leitend kontaktiert werden kann.
  • Der zweite Steckkontaktanschluss 27 ist als Gabelkontakt mit zwei Gabelzungen 28 ausgebildet, die über eine gemeinsame Federwurzel in den Kontaktstift, d.h. den ersten Steckkontaktanschluss 26 übergehen.
  • Das Isolierstoffgehäuse 25 ist als Isolierstoffkragen im Bereich zwischen dem ersten und zweiten Steckkontaktanschluss 26, 27 angeordnet.
  • Deutlich wird, dass der zweite Steckkontaktanschluss 27 Rastelemente 29 an den Gabelzungen 28 hat. Diese Rastelemente sind als Rastkanten ausgeführt. Wenn der Zwischenstecker 3 in eine Brückerkontaktöffnung 22 eingesteckt ist, dann verrastet der Zwischenstecker 3 im Brückerschacht 23 an der Stromschiene 20 und stellt somit einen Stiftkontakt als Steckkontakt für den Steckverbinder 21 bereit.
  • Erkennbar ist weiterhin, dass in dem Isolierstoffgehäuse 15 der Reihenklemme 14 bzw. des Elektronikgerätes eine Leiterplatte 30 angeordnet ist. Die Stromschiene 20 ist mit einem Lötstift 31 an der Leiterplatte 30 verlötet.
  • 2 lässt eine perspektivische Ansicht eines Elektronikgerätes 14 in Form einer reihenklemmenartigen Anordnung erkennen, die einen Rastfuß 32 zum Aufrasten auf eine Tragschiene hat. An den Seiten sind in Anschlussebenen übereinander Gegensteckverbinder 2 mit Leiteranschlussklemmen 19 in der vorher beschriebenen Weise angeordnet. Es sind Brückerschächte 23 vorhanden, wobei die Steckverbinder 1 mit ihren Berührungsschutzhülsen 24 in die Brückerschächte 23 einführbar sind.
  • Bei der ersten Verwendung der Steckverbinder 1 ist jeweils ein Zwischenstecker 3 auf den Steckkontakt 11 des zugeordneten Steckverbinders 1 aufgesteckt, sodass der zweite Steckkontaktanschluss 27 frei von dem Steckverbinder 1 abragt. In diesem Zustand ist noch kein Berührungsschutz sichergestellt. Dies ist für diese Vormontage auch nicht erforderlich, da in diesem Zustand in der Regel noch kein elektrischer Leiter an dem Steckverbinder 1 angeschlossen werden sollte.
  • Zunächst wird der Steckverbinder 1 mit darauf aufgesetztem Zwischenstecker 3 in einen zugeordneten Brückerschacht 23 eingeführt, sodass der Zwischenstecker 3 mit seinem zweiten Steckkontaktanschluss 27 in die zugeordnete Brückerkontaktöffnung 22 eingeführt und dort verrastet wird. Der Zwischenstecker 3 verbleibt sodann wiederum durch den Brückerschacht 23 berührungsgeschützt am Gegensteckverbinder 2. Der als Brückerkontaktöffnung 22 ausgebildete Steckkontakt des Gegensteckverbinders 2 ist ansonsten schwer zugänglich. Mit Hilfe des umrastbaren Zwischensteckers 3 lässt sich dieser leicht so umfunktionieren, dass sowohl der Steckverbinder 1, als auch der Gegensteckverbinder 2 auf einfache Weise berührungsgeschützt ausgeführt und Steckverbinder 1 und Gegensteckverbinder 2 miteinander steckkontaktierbar sind.
  • Dies wird durch 3 deutlicher, die auf der linken Seite und rechts oben die Steckverbinder 1 im gesteckten Zustand auf dem jeweiligen Gegensteckverbinder 2 zeigen. Es wird deutlich, dass der Zwischenstecker 3 jeweils zwischen dem Steckverbinder 1 und dem Gegensteckverbinder 2 angeordnet ist, um eine elektrisch leitende Verbindung zwischen der Stromschiene 20 des Gegensteckverbinders 2 und dem Leiterklemmanschluss 6 des Steckverbinders 1 herzustellen.
  • Damit ist auch eine elektrisch leitende Verbindung des Leiterklemmanschlusses 6 des Steckverbinders 1 mit dem Leiterklemmanschluss 18 des Gegensteckverbinders 2 und der Leiterplatte 30 vorhanden.
  • Die beiden Steckverbinder 1 des unteren Doppelsteckers 4 auf der rechten Seite sind von dem jeweiligen Gegensteckverbinder 2 abgezogen. Dabei wird deutlich, dass die Zwischenstecker 3 nunmehr an dem Gegensteckverbinder 2 verrasten. Sie sind dabei mit den Gabelzungen des zweiten Steckkontaktanschlusses 27 des Steckverbinders 1 in der Brückerkontaktöffnung 22 verkrallt. Der erste Steckkontaktanschluss 26 ragt dabei von der Stromschiene 20 im Brückerschacht 23 ab und ist durch den Brückerschacht 23 immer noch berührungsgeschützt.
  • Dies wird in der vergrößerten Ausschnittsansicht aus 4 deutlicher. Dabei ist erkennbar, dass das Isolierstoffgehäuse 15 in dem Bereich, der den Brückerschacht 23 bildet, einen den Zugang zum ersten Steckkontaktanschluss 26 des Zwischensteckers 3 begrenzten Berührungsschutz bereitstellt. Das Isolierstoffgehäuse 25 des Zwischensteckers 3 ist vorzugsweise an die Höhe des Brückerschachtes 23 angepasst, sodass der Zwischenstecker 3 an den Isolierstoffwänden, die den Brückerschacht 23 begrenzen, aufliegt.
  • Erkennbar ist weiterhin, dass die Berührungsschutzhülse 24 des Steckverbinders 1 jeweils an der Unterseite Rastelemente 32 in Form von Rastnasen hat. Dabei sind zwei Rastelemente 32 im Abstand voneinander angeordnet, wobei jeweils eines dieser Rastelemente 32 in der Steckposition und in einer Vor-Löseposition in ein korrespondierendes Rastelement 33 in Form einer Rastmulde am Betätigungsschacht 23 eintaucht. Die Rastmulde 33 ist dabei an der den Brückerschacht 23 begrenzenden Isolierstoffwand des Isolierstoffgehäuses 15 eingebracht und erstreckt sich quer zur Steckrichtung des Steckverbinders 1 bzw. quer zur Erstreckungsrichtung des ersten Steckkontaktanschlusses 26 (des Kontaktstiftes) des Zwischensteckers 3.
  • 5 lässt eine perspektivische Ansicht des Zwischensteckers 3 erkennen. Deutlich wird, dass der erste Steckkontaktanschluss 26 als sich am freien Ende verjüngender Kontaktstift ausgebildet ist. Diese ist aus einem Blechmaterial geformt und geht nach einer durch das Isolierstoffgehäuse 25 (Isolierstoffkragen) umgebenden Zungenwurzel in zwei Gabelzungen 28 über. Diese sind ebenfalls aus dem Blechmaterial geformt und auf einer gemeinsamen Ebene angeordnet. Sie sind plattenförmig und sind zu ihrem jeweiligen Ende hin verjüngt. Durch jeweils eine Rastkante 29 an den Gabelzungen 28 werden Rastelemente zur Verrastung des Zwischensteckers 3 an der Brückerkontaktöffnung 22 bereitgestellt.
  • 6 lässt eine Ausschnittsansicht des Elektronikgerätes 14 mit übereinander angeordneten Gegensteckern 2 und Brückerschächten 23 erkennen. In die Brückerschächte 23 ist jeweils ein Steckverbinder 1 mit zwischenliegendem Zwischenstecker 3 in der vorher beschriebenen Weise eingesteckt.
  • Deutlich wird, dass die als Doppelstecker 4 ausgeführten Steckverbinder 1 eine gemeinsame Entriegelungsöffnung 34 haben, die sich zwischen den beiden Steckverbindern 1 erstreckt. Die Erstreckungsrichtung der Entriegelungsöffnung 34 entspricht in etwa der Leitereinsteckrichtung, die durch die Erstreckungsrichtung der Leitereinführungsöffnungen 9 vorgegeben ist. Die Entriegelungsöffnung 34 ist im Steckzustand des Steckverbinders 1 auf den Gegensteckverbinder 2 durch eine Stirnwand 35 des Isolierstoffgehäuses 15 im Bereich eines Gegensteckverbinders 2 begrenzt.
  • Erkennbar ist weiterhin, dass in dieser Steckposition das äußere Rastelement 32 (Rastnase) in das korrespondierende Rastelement 33 (Rastmulde) des Gegensteckverbinders 2 im Bereich der unteren, den Betätigungsschacht 23 begrenzenden Wand des Isolierstoffgehäuses 15 eintaucht, um den Steckverbinder 1 auf diese Weise mit dem Gegensteckverbinder 2 bzw. dem Isolierstoffgehäuse 15 des Elektronikgerätes 14 zu verrasten.
  • Das Abziehen des Steckverbinders 1 bzw. des Doppelsteckers 4 von den Gegensteckverbindern 2 bzw. dem Elektronikgerät 14 erfolgt mit Hilfe eines Betätigungswerkzeuges 36, das einen z.B. zylinderförmigen Abschnitt 37 hat, der in einen sich klingenförmig verjüngenden Abschnitt in Form einer Klinge 38 ausläuft. Deutlich wird, dass die Klinge 38 konisch zu läuft und am freien Ende eine sich in Blickrichtung erstreckende Randkante 39 hat.
  • 7 zeigt die Position des Betätigungswerkzeuges 36 im Zustand, bei dem das Betätigungswerkzeug 36 im vollständigen Steckzustand des Steckverbinders 1 in die Entriegelungsöffnung 34 eingesteckt ist. Die Klinge 38 liegt dabei einerseits an einer Innenwand der Entriegelungsöffnung 34 und auf der gegenüberliegenden Seite an der Stirnwand 35 des Isolierstoffgehäuses 15 im Bereich eines Gegensteckverbinders 2 an.
  • Wenn nun, wie in 8 dargestellt ist, das Betätigungswerkzeug 36 (z.B. in Form eines Schraubendrehers) um 90° um die Achse des zylinderförmigen Abschnitts 37 gedreht wird, dann erstreckt sich die Klinge 38 mit ihrer Randkante 39 zwischen der Stirnseitenwand 35 des Isolierstoffgehäuses 15 und der äußeren Innenwand der Entriegelungsöffnung 34. Dabei ist erkennbar, dass die Entriegelungsöffnung 34 in einem treppenförmigen Auflager 40 anschlägt, wenn es weiter als in der dargestellten Position heruntergedrückt wird. Damit wird sichergestellt, dass die Steckverbinder 1 des Doppelsteckers 4 in der dargestellten Vor-Lösestellung verbleiben, bei der das zweite Rastelement 32 (Rastnase) mit dem Rastelement 33 (Rastmulde) des Isolierstoffgehäuses 15 verrastet. In dieser Vor-Lösestellung ist der erste Steckkontaktanschluss 26 des Zwischensteckers 3 nicht mehr mit dem Steckkontakt 11 des jeweiligen Steckverbinders 1 elektrisch leitend verbunden. Die Steckverbinder 1 sind dabei aber immer noch nicht von dem Elektronikgerät 14 bzw. den Gegensteckverbindern 2 mechanisch getrennt. Auf diese Weise ist es möglich auf komfortable Weise Signale an den angeschlossenen Leitern im elektrischen Betrieb in der Vor-Lösestellung des Steckverbinders 1 zu messen, wobei die Steckverbinder 1 immer noch am Elektronikgerät 14 mechanisch arretiert sind. Dieses Vor-Lösen kann durch eine einfache Drehbewegung des in die Entriegelungsöffnung 34 eingeführten Betätigungswerkzeuges 36 um etwa 90° +/– 20° um die Längsachse des Betätigungswerkzeuges 36 erreicht werden.
  • Wie in 9 erkennbar ist, erfolgt ein endgültiges Lösen des Steckverbinders 1 aus der Vor-Lösestellung heraus durch tieferes Eindrücken des Betätigungswerkzeuges 36 bis zum Boden der Entriegelungsöffnung 34. Dieser Boden wird durch die obere Außenwand der Berührschutzhülse 24 für den Steckkontakt 11 des Steckverbinders 1 gebildet. Die Klinge 38 ist dabei an dem Auflager 40 der Entriegelungsöffnung 34 vorbeigeführt. Die Randkante 39 der Klinge 38 erstreckt sich dabei von dem Boden der Berührschutzhülse 24, die aus dem Isolierstoffgehäuse 5 des unteren Steckverbinders 1 des Doppelsteckers 4 gebildet ist, und der gegenüberliegenden Stirnwand 35 des Isolierstoffgehäuses 15 im Bereich des unteren Gegensteckverbinders 2 des dargestellten Paares von Gegensteckverbindern 2 des Elektronikgerätes 14.
  • Deutlich wird, dass nunmehr die Rastelemente 32 der Steckverbinder 1 aus den zugeordneten Rastelementen 33 (Rastmulden) herausgeführt sind, um nun den Doppelstecker 4 vollständig vom Elektronikgerät 14 abzuziehen.
  • Dies ist in 10 erkennbar. Nunmehr sind die Steckverbinder 1 des Doppelsteckers 4 vollständig von dem Elektronikgerät 14 abgezogen. Dabei verbleiben die Zwischenstecker 3 an den zugeordneten Gegensteckverbindern 2. Hierzu sind die zweiten Steckkontaktanschlüsse 27 der Zwischenstecker 3 an der jeweiligen Stromschiene 20 des Gegensteckverbinders 2 und/oder das Isolierstoffgehäuse 25 des Zwischensteckers 3 in dem zugeordneten Betätigungsschacht 23 an dem Isolierstoffgehäuse 15 des Elektronikgerätes 14 verrastet.

Claims (9)

  1. Set aus Steckverbinder (1) und Gegensteckverbinder (2), die Steckkontakte (11, 21) zum Herstellen einer elektrisch leitenden Steckverbindung zwischen dem Steckverbinder (1) und dem Gegensteckverbinder (2) haben, wenn der Steckverbinder (1) und der Gegensteckverbinder (2) zusammengesteckt sind, mit einem Zwischenstecker (3), der einen ersten Steckkontaktanschluss (26) zur elektrisch leitenden Steckkontaktierung eines der Steckkontakte (11) des Steckverbinders (1) mit einer ersten Haltekraft und einen zweiten Steckkontaktanschluss (27) zur elektrisch leitenden Kontaktierung eines der Steckkontakte (21) des Gegensteckverbinders (2) mit einer zweiten Haltekraft hat, wobei der Zwischenstecker (3) im ungesteckten Zustand des Steckverbinders (1) mit dem Gegensteckverbinder (2) wahlweise entweder auf den Steckkontakt (11) des Steckverbinders (1) aufsteckbar und mit dem Steckverbinder (1) verbindbar oder auf den Steckkontakt (21) des Gegensteckverbinders (2) aufsteckbar und mit dem Gegensteckverbinder (2) verbindbar ist, und im gesteckten Zustand des Steckverbinders (1) zwischen dem Steckkontakt (11) des Steckverbinders (1) und dem Steckkontakt (21) des Gegensteckverbinders (2) gesteckt und elektrisch leitend mit diesen Steckkontakten (11, 21) verbunden ist, und dass der Gegensteckverbinder (2) eine Aufnahme (23) hat und der Zwischenstecker (3) und die Aufnahme (23) so aufeinander abgestimmt sind, dass der mit dem Gegensteckverbinder (2) steckkontaktierte Zwischenstecker (3) vollständig in der Aufnahme (23) aufgenommen ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenstecker (3) an einem der Steckkontaktanschlüsse (27) ein Rastelement (29) hat und der Steckverbinder (1) eine mit dem Steckkontakt (11) des Steckverbinders (1) elektrisch leitend verbundene Leiteranschlussklemme (6), hat, wobei die erste und zweite Haltekraft voneinander unterschiedlich sind.
  2. Set nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenstecker (3) einen federnden Kontakt zur Bildung eines der Steckkontaktanschlüsse (27) und einen formfesten Kontakt zur Bildung eines anderen der Steckkontaktanschlüsse (26) hat.
  3. Set nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenstecker (3) einen Gabelkontakt zur Bildung eines der Steckkontaktanschlüsse (27) hat, der zwei Gabelzungen (28) aufweist, die sich im Abstand nebeneinander auf einer gemeinsamen Ebene erstrecken und über eine Zungenwurzel miteinander verbunden sind, wobei sich die Gabelzungen (28) zu ihrem freien Ende hin verjüngen und eine Rastkante (29) haben.
  4. Set nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungenwurzel in einen Kontaktstift übergeht.
  5. Set nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenstecker (3) im Bereich zwischen dem ersten Steckkontaktanschluss (26) und dem zweiten Steckkontaktanschluss (27) einen diese Steckkontaktanschlüsse (26, 27) miteinander verbindendes Stromschienenstück umgebenden Isolierstoffkörper (25) hat.
  6. Set nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Isolierstoffkörper (25) ein Rastelement zur Verrastung mit dem Steckverbinder (1) oder mit dem Gegensteckverbinder (2) hat.
  7. Set nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gegensteckverbinder (2) eine Reihenklemme mit einem Isolierstoffgehäuse (15), einer Stromschiene (20) in dem Isolierstoffgehäuse (15) und einer Leiteranschlussklemme (18) an der Stromschiene (20) hat, wobei die Stromschiene (20) eine Brückerkontaktöffnung (22) hat und die Aufnahme (23) des Isolierstoffgehäuses (15) zur Brückerkontaktöffnung (22) führt, und dass der zweite Steckkontaktanschluss (27) des Zwischensteckers (3) zum Einstecken in die Brückerkontaktöffnung (22) angepasst ist und der erste Steckkontaktanschluss (26) vollständig im Innenraum der Aufnahme (23) aufgenommen ist, wenn der Zwischenstecker (3) mit der Brückerkontaktöffnung (22) steckkontaktiert ist.
  8. Set nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (1) ein seinen Steckkontakt (11) umgebendes Isolierstoffgehäuse (5) hat.
  9. Set nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiteranschlussklemme (6) des Steckverbinders (1) eine Federkraft-Leiteranschlussklemme mit einer Klemmfeder (8) ist.
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