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Die Erfindung betrifft eine Befestigungsklammer zur Festlegung eines Clips an einem Grundelement.
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Aus dem Stand der Technik und insbesondere aus dem Automobilbau ist es bekannt, Fahrzeuginnenverkleidungen mit Hilfe von Clips an Bohrungen oder Ausnehmungen in Karosserieblechen des Kraftfahrzeugs festzulegen. Zu diesem Zweck müssen neben entsprechenden Bohrungen oder Ausnehmungen zur Aufnahme der Clips häufig auch geeignete Unterkonstruktionen vorgesehen und an den Karosserieblechen angeordnet werden, um die Clips beispielsweise unter einem vorgegebenen Winkel in der entsprechenden und an der Unterkonstruktion vorgesehenen Ausnehmung festlegen zu können. Die Verwendung solcher Clipverbindungen ist üblich und weithin bekannt und wird auch in anderen Bereichen häufig eingesetzt. Die verwendeten Clips sind üblicherweise aus Kunststoff hergestellt und können zum Beispiel mehrere Federzungen aufweisen, die einen Rand der Ausnehmung in die der Clip eingeführt wird hintergreifen und so eine formschlüssige und je nach Ausgestaltung des Clips auch kraftschlüssige Verbindung zwischen beispielsweise der Unterkonstruktion und der mit dem Clip verbundenen Verkleidung herstellen.
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Als Aufgabe der Erfindung wird es angesehen, die aus dem Stand der Technik bekannten Clipverbindungen so weiterzuentwickeln, dass die Clipverbindungen auch ohne genaue Vorplanungen geeigneter Unterkonstruktionen beziehungsweise Ausnehmungen in den Karosserieblechen verwendet werden können.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Befestigungsklammer zur Verbindung eines Clips an einem Grundelement gelöst, wobei die Befestigungsklammer zwei Anlageabschnitte zur Anlage an dem Grundelement, einen Verbindungsabschnitt und zwei Schenkelabschnitte aufweist, wobei der Verbindungsabschnitt beabstandet zu dem Grundelement angeordnet ist, wenn die Befestigungsklammer mit den Anlageabschnitten bestimmungsgemäß an dem Grundelement anliegt, wobei der Verbindungsabschnitt jeweils längs einander gegenüberliegenden Seitenrändern über jeweils einen Schenkelabschnitt mit jeweils einem Anlageabschnitt verbunden ist, sodass die beiden Anlageabschnitte jeweils über einen Schenkelabschnitt mit dem Verbindungsabschnitt verbunden sind, und wobei in einem ersten Schenkelabschnitt eine Clipausnehmung zur Aufnahme eines Clipteils des Clips angeordnet ist. Bei dem Grundelement kann es sich beispielsweise um ein Karosserieblech eines Kraftfahrzeugs handeln.
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Eine solche Befestigungsklammer kann einfach nachträglich an geeigneten Stellen an dem Karosserieblech angeordnet werden, sodass eine genaue Vorplanung entfallen kann. Zu diesem Zweck kann die Befestigungsklammer erfindungsgemäß durch Herstellung einer Schweißverbindung zwischen mindestens einem der Anlageabschnitte und dem Grundelement an dem Grundelement angeordnet werden.
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Die Schenkelabschnitte und der Verbindungsabschnitt bilden vorteilhafterweise ein U- oder V-förmiges Halteelement, an dem der Clip und mit Hilfe des Clips beispielsweise auch ein mit dem Clip verbundenes Verkleidungselement einer Karosserieinnenverkleidung festgelegt werden kann. Die Schenkelabschnitte verlaufen von dem Grundelement aus hin zu dem beabstandet zu dem Grundelement angeordneten Verbindungsabschnitt, sodass der Clip einfach unter einem geeigneten Winkel in die in dem ersten Schenkelabschnitt angeordnete Clipausnehmung eingeführt und dort festgelegt werden kann.
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Um eine möglichst einfache Anordnung der Befestigungsklammer an dem Grundelement zu ermöglichen, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass ein erster Anlageabschnitt als eine einen Randbereich des Grundelements umgreifende Federklammer ausgestaltet ist, sodass die Befestigungsklammer mit der Federklammer an dem Randbereich des Grundelements festgelegt werden kann. Auf diese Art und Weise kann die Befestigungsklammer einfach beispielsweise an einer Kante eines Karosserieblechs angeordnet und kraftschlüssig festgelegt werden, wobei eine Position der Befestigungsklammer an dem Grundelement zumindest teilweise angepasst werden kann, um beispielsweise Fertigungstoleranzen bei der Anordnung der Clips an einem Verkleidungsteil oder dergleichen einfach ausgleichen zu können.
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Vorteilhafterweise weist die Federklammer zwei federnd miteinander verbundene und näherungsweise parallel zueinander ausgerichtete Federschenkelabschnitte auf, wobei einer der Federschenkelabschnitte mit einem der Schenkelabschnitte des Halteelements der Befestigungsklammer verbunden ist. Die Federklammer wird so an dem Randbereich des Grundelements angeordnet, dass der Randbereich abschnittsweise zwischen den beiden Federschenkelabschnitten angeordnet ist, wobei die Federschenkelabschnitte durch die federnde Verbindung beidseitig kraftschlüssig an dem Randbereich anliegen. Die Federklammer kann erfindungsgemäß durch Umformen eines geeigneten Stahlblechs oder dergleichen hergestellt werden.
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Zur Verstärkung der Verbindung zwischen der Federklammer und dem Randbereich ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Federklammer ein Rastelement zur rastenden Befestigung der Federklammer an einer Rastausnehmung des Grundelements im Bereich des Randbereichs des Grundelements aufweist. Bei dem Rastelement kann es sich erfindungsgemäß um eine an der Federklammer, vorteilhafterweise an einem Federschenkelabschnitt, angeordnete Federzunge handeln, die formschlüssig in die an dem Grundelement ausgebildete Rastausnehmung eingreift, wenn die Federklammer an dem Randbereich im Bereich der Rastausnehmung angeordnet ist. Es ist auch möglich und erfindungsgemäß vorgesehen, dass es sich bei dem Rastelement um eine an der Federklammer ausgebildete Prägung beziehungsweise Ausformung handelt, die formschlüssig in die Rastausnehmung eingreift.
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Vorteilhafterweise ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Befestigungsklammer mindestens mit dem ersten Anlageabschnitt kraftschlüssig, formschlüssig und/oder stoffschlüssig mit dem Grundelement verbunden ist. Ein zweiter Anlageabschnitt kann erfindungsgemäß entweder ebenfalls kraftschlüssig, formschlüssig und/oder stoffschlüssig mit dem Grundelement verbunden werden oder als Abstützelement ausgestaltet sein, über das die Befestigungsklammer zusätzlich gegenüber dem Grundelement abgestützt wird. Insbesondere auch sofern der zweite Anlageabschnitt als Abstützelement verwendet werden soll, kann der zweite Anlageabschnitt erfindungsgemäß auch durch einen Rand oder durch Randabschnitte eines zweiten Schenkelabschnitts gebildet sein.
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Zur Herstellung einer formschlüssigen Verbindung zwischen dem zweiten Anlageabschnitt und dem Grundelement ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dem zweiten Anlageabschnitt eine Befestigungsausnehmung zur Aufnahme eines an dem Grundelement angeordneten Befestigungsteils angeordnet ist. Bei dem Befestigungsteil kann es sich erfindungsgemäß beispielsweise um einen an dem Grundelement angeordneten Kugelbolzen handeln, der in die Befestigungsausnehmung formschlüssig eingreift, wenn die Befestigungsklammer bestimmungsgemäß an dem Grundelement angeordnet ist.
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Um einen Abstand der Schenkelabschnitte zueinander an die jeweilige Einbausituation anpassen zu können und um gleichzeitig unterschiedliche und insbesondere unterschiedlich lang ausgestaltete Clips mit den jeweiligen Befestigungsklammern verwenden zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dem dem ersten Schenkelabschnitt gegenüberliegenden zweiten Schenkelabschnitt eine Clipabschnittsausnehmung angeordnet ist, wobei die Clipabschnittsausnehmung so angeordnet ist, das ein Clipabschnitt in die Clipabschnittsausnehmung ragen kann, wenn der Clip in der Clipausnehmung angeordnet ist.
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Auf diese Weise kann der Clip durch die Clipausnehmung und die Clipabschnittsausnehmung hindurchragen. Beispielsweise ist es möglich, dass Federzungen des Clips einen Rand der Clipausnehmung hintergreifen und formschlüssig an dem ersten Schenkelabschnitt festgelegt sind, wobei eine sich von den Federzungen in Richtung des zweiten Schenkelabschnitts erstreckende Einführhilfe des Clips in die beziehungsweise durch die Clipabschnittsausnehmung ragt. Erfindungsgemäß ist es aber auch möglich, dass der Clip durch die Clipausnehmung und die Clipabschnittsausnehmung hindurchgeführt wird, wobei der Clip formschlüssig mit einem Rand der Clipabschnittsausnehmung und somit mit dem zweiten Schenkelabschnitt verbunden wird.
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Um an der Befestigungsklammer zusätzliche Clips beispielsweise zur Anordnung von Kabeln oder Kabelsträngen an dem Grundelement festlegen zu können, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass in dem zweiten Schenkelabschnitt eine Kabelclipausnehmung zur Befestigung eines Kabelclips angeordnet ist. Die Kabelclipausnehmung ist vorteilhafterweise beabstandet zu der Clipabschnittsausnehmung an dem zweiten Schenkelabschnitt ausgebildet. Sofern die Clipabschnittsausnehmung jedoch nicht zur Aufnahme eines Clipabschnitts erforderlich ist, kann auch die Clipabschnittsausnehmung vorteilhafterweise zur Anordnung eines weiteren Clips und insbesondere des Kabelclips verwendet werden, sodass die Clipabschnittsausnehmung die Kabelclipausnehmung bildet.
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In Abhängigkeit des verwendeten Clips kann es zweckmäßig sein und ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass an einem Rand der Clipausnehmung ein Verrastelement zur Herstellung einer rastenden Verbindung mit dem Clipteil angeordnet ist. Beispielsweise kann an dem Clipteil ein erstes Anlageteil ausgebildet sein, gegen das sich das Verrastelement abstützt, wenn das Clipteil in der Clipausnehmung angeordnet ist und ein dem ersten Anlegeteil gegenüberliegendes zweites Anlageteil aufweist, dass an einer gegenüberliegenden Seite an dem ersten Schenkelabschnitt anliegt.
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Erfindungsgemäß ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Befestigungsklammer einstückig hergestellt ist. Erfindungsgemäß kann die Befestigungsklammer aus einem geeigneten Stahlblech oder dergleichen durch Umformen, Kanten und Schneiden hergestellt sein.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Befestigungsklammer werden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigt:
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1 eine schematisch dargestellte Ansicht einer Befestigungsklammer, die durch Schweißen mit einem Grundelement verbunden werden kann,
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2 eine schematisch dargestellte Ansicht einer Befestigungsklammer, wobei der erste Anlageabschnitt als Federklammer mit einem Rastelement ausgestaltet ist und
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3 eine schematisch dargestellte Ansicht einer Befestigungsklammer, bei der der erste Anlageabschnitt als Federklammer ausgestaltet ist und in dem zweiten Anlageabschnitt eine Befestigungsausnehmung angeordnet ist.
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1 zeigt eine schematische Darstellung einer Befestigungsklammer 1 mit einem ersten Anlageabschnitt 2 und einem zweiten Anlageabschnitt 3. Die Anlageabschnitte 2, 3 können durch Schweißverbindungen mit einem nicht dargestellten Grundelement verbunden werden. Zu diesem Zweck sind an dem ersten Anlageabschnitt 2 und dem zweiten Anlageabschnitt 3 jeweils Anschweißpunkte 4 vorgesehen.
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Die Befestigungsklammer 1 weist zudem einen beabstandet zu den Anlageabschnitten 2, 3 angeordneten Verbindungsabschnitt 5 und einen ersten Schenkelabschnitt 6 sowie einen zweiten Schenkelabschnitt 7 auf. Der Verbindungsabschnitt 5 ist längs einander gegenüberliegender Seitenränder 8 des Verbindungsabschnitts 5 mit dem ersten Schenkelabschnitt 6 und dem zweiten Schenkelabschnitt 7 verbunden. Der erste Schenkelabschnitt 6, der zweite Schenkelabschnitt 7 und der Verbindungsabschnitt 5 bilden ein U-förmig ausgestaltetes Halteelement 9.
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In dem ersten Schenkelanschnitt 6 ist eine Clipausnehmung 10 zur Aufnahme eines nicht dargestellten Clipteils eines Clips angeordnet. In dem zweiten Schenkelabschnitt 7 ist eine Clipabschnittsausnehmung 11 angeordnet. Die Clipabschnittsausnehmung 11 ist so angeordnet, dass ein Clipabschnitt in die Clipabschnittsausnehmung 11 ragen kann, wenn der Clip in der Clipausnehmung 10 angeordnet ist. Zudem ist in dem zweiten Schenkelabschnitt 7 eine Kabelclipausnehmung 12 zur Befestigung eines Kabelclips angeordnet.
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2 zeigt eine schematische Darstellung einer Befestigungsklammer 1 mit einem als Federklammer 13 ausgestalteten ersten Anlageabschnitt 2. Die Federklammer 13 weist zwei näherungsweise parallel zueinander ausgerichtete Federschenkelabschnitte 14 auf, die federnd miteinander verbunden sind. Die Federklammer 13 kann einfach über einen Randbereich eines nicht dargestellten Grundelements geschoben werden, sodass sich die Federschenkelabschnitte 14 kraftschlüssig gegenüber dem Randbereich abstützen. Um die Verbindung der Befestigungsklammer 1 mit dem Grundelement zu verstärken, ist an der Federklammer 13 zusätzlich ein Rastelement 15 in Form einer in eine nicht dargestellte Rastausnehmung des Grundelements und einer zusätzlichen Federklammerausnehmung 16 der Federklammer 13 eingreifenden Federzunge 17 angeordnet.
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An einem Rand einer in einem ersten Schenkelabschnitt 6 der Befestigungsklammer 1 angeordneten Clipausnehmung 10 sind zwei Verrastelemente 18 angeordnet, über die eine rastende Verbindung mit einem nicht dargestellten Clipteil eines Clips hergestellt werden kann. Ein zweiter Anlageabschnitt 3 der Befestigungsklammer 1 ist als ein Abstützelement ausgestaltet, durch das die Befestigungsklammer 1 gegen das nicht dargestellte Grundelement abgestützt wird, wenn die Befestigungsklammer 1 über dem ersten Anlageabschnitt 2 mit dem Randbereich des Grundelements verbunden ist.
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3 zeigt eine schematisch dargestellte Ansicht einer Befestigungsklammer 1 mit einem als Federklammer 13 ausgestalteten ersten Anlageabschnitt 2 und einer in einem zweiten Anlageabschnitt 3 angeordneten Befestigungsausnehmung 19 zur Aufnahme eines an einem nicht dargestellten Grundelement angeordneten Befestigungsteils. In der Befestigungsausnehmung 19 kann beispielsweise ein an dem Grundelement angeordneter Kugelbolzen rastend eingreifen und auf diese Weise eine zusätzliche formschlüssige Verbindung zwischen dem Grundelement und der Befestigungsklammer 1 hergestellt werden.