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Die Erfindung betrifft einen Kompatibilitätsprüfer, der eine Ausleseeinheit, einen Überprüfer und eine Freigabeeinheit umfasst. Die Ausleseeinheit ist dazu vorbereitet, einen Speicherinhalt aus einem Speicher einer ersten Gerätekomponente auszulesen. Der Überprüfer ist dazu vorbereitet, anhand des ausgelesenen Speicherinhalts zu überprüfen, ob die erste Gerätekomponente zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf, und ein Ergebnis dieses Überprüfens bereitzustellen. Die Freigabeeinheit ist dazu vorbereitet, in Abhängigkeit des Ergebnisses des Überprüfens ein Verwenden der ersten Gerätekomponente freizugeben oder zu sperren. Die erste Gerätekomponente kann beispielsweise eine Baugruppe mit einer Strahlungsquelle, einem Bildverstärker oder einem Bildsensor sein. Die zweite Gerätekomponente kann beispielsweise eine Baugruppe für eine Steuerung eines medizinischen Geräts sein. Die erste und zweite Gerätekomponente können auch ein erstes und ein zweites medizinisches Gerät sein, deren Verträglichkeit zu prüfen ist und die bei gemeinsamer Verwendung eine medizinische Anlage bilden. Eine in den Figuren nicht explizit dargestellte Ausführungsform sieht vor, dass die zweite Gerätekomponente den Komponentenprüfer umfasst.
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Außerdem betrifft die Erfindung ein medizinisches Gerät oder eine medizinische Anlage, das oder die solch einen Kompatibilitätsprüfer aufweist. Das medizinische Gerät kann beispielsweise ein Computertomograph, ein Magnetresonanztomograph, ein Ultraschallgerät, ein Strahlentherapiegerät, ein Endoskopiegerät oder ein Behandlungsstuhl sein.
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Des Weiteren betrifft die Erfindung ein entsprechendes Verfahren zum Überprüfen einer Verträglichkeit einer ersten Gerätekomponente mit einer zweiten Gerätekomponente.
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Insbesondere in der Diagnostik und Therapie werden immer höhere Anforderungen an die Qualität medizinischer Geräte gestellt. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, Gesundheitsgefahren und Personenschäden infolge fehlerhafter Diagnose oder Behandlung zu vermeiden.
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Da Reparatur und Wartung von medizinischen Geräten heute noch gewinnbringend ist, bieten immer mehr Fremdfirmen solche Dienstleistungen an. Von Fremdfirmen erbrachte Arbeitsergebnisse genügen jedoch häufig nicht den Prüfvorgaben und Qualitätsrichtlinien des Herstellers des jeweiligen medizinischen Geräts. Dies liegt unter anderem daran, dass Fremdanbieter Gerätekomponenten aus alten, ausrangierten medizinischen Geräten ausbauen, um diese Gerätekomponenten zwecks Fehlerbeseitigung in medizinische Geräte einzubauen, die zu reparieren oder zu warten sind.
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Wenn der Gerätebetreiber (beispielsweise nach Schwierigkeiten mit dem Fremdanbieter) die Wartung und Reparatur eines medizinischen Geräts wieder an den Hersteller übergeben möchte, kann der Hersteller nicht ohne Weiteres feststellen, welche der in dem System eingebauten Ersatzteile Originalteile sind und welche nicht. Aus dieser Unsicherheit folgt eine Gefahr eines Verschiebens von Verantwortung für Wartungs- und Reparaturarbeiten, die durch eine oder mehrere Fremdfirmen durchgeführt wurden, auf den Hersteller. Für den Hersteller ist mit einem solchen Verschieben von Verantwortung von einer Fremdfirma auf den Hersteller ein unkalkulierbares Haftungsrisiko verbunden.
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Für Hersteller von medizinischen Geräten ist es wichtig, für jedes medizinische Gerät jederzeit die tatsächlich vorhandene Systemkonfiguration (d.h. den Bestand möglichst aller tatsächlich installierten Gerätekomponenten einschließlich aller installierten Ersatzteile) zu kennen, damit im Fehlerfall die Störung zielgerichtet und schnell behoben werden kann und/oder der Betreiber des Geräts schnell informiert und/oder zielführend beraten werden kann.
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Um dies zu gewährleisten, ist in neuen Produktgenerationen für den Gesundheitsbereich ein automatisches Erkennen von Gerätekomponenten vorgesehen, die über eine Schnittstelle an oder in einem medizinischen Gerät angeschlossen sind. Entsprechendes gilt für medizinische Geräte (anstelle von Gerätekomponenten), die zwecks Zusammenwirkens mit mindestens einem anderen medizinischen Gerät verbunden werden können oder in eine medizinischen Anlage integriert werden können. Die Informationen über die erkannten, angeschlossenen Gerätekomponenten (bzw. angeschlossenen medizinischen Geräte) werden in einem zentralen Rechner des medizinischen Geräts gesammelt und bei jeder Änderung der Systemkonfiguration des medizinischen Geräts bzw. der medizinischen Anlage (beispielsweise anlässlich eines Austauschs einer Gerätekomponente des medizinischen Geräts) über eine Datenverbindung zu einem Server des Herstellers übertragen.
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Zusätzlich gibt es die Anforderung, Gerätekomponenten automatisch zu erkennen, deren mechanische Geräteschnittstellen zwar gleich aufgebaut sind, die aber trotzdem unterschiedliche elektronische Spezifikationen aufweisen, und deshalb nur in bestimmten medizinischen Geräten (Systemtypen) verwendet werden dürfen, damit Schäden am Gerät oder sogar Personenschäden vermieden werden.
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Das Unterscheiden der Gerätekomponenten basiert auf einer Information (beispielsweise einer Sachnummer und/oder einer Seriennummer und/oder einer Versionsnummer), die in einem Bauteil der Gerätekomponente (beispielsweise in einem EPROM) gespeichert ist und bei jedem Bootvorgang des medizinischen Geräts aus der installierten Gerätekomponente ausgelesen wird (EPROM = erasable programmable read-only memory). Da auch eine Hauptkomponente des medizinischen Geräts, in dem die Gerätekomponenten verbaut sind, mit einer Sachnummer und Seriennummer gekennzeichnet und in dem Server des Herstellers hinterlegt ist, können Gerätekomponenten der Hauptkomponente (mit der zusammen sie verwendet werden) eindeutig zugeordnet werden. Aus Sicht der vorliegenden Erfindung ist die Hauptkomponente des medizinischen Geräts in der Regel diejenige Gerätekomponente, die im Folgenden als zweite Gerätekomponente bezeichnet wird.
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Die
DE 101 10 758 A1 schlägt vor, ein defektes Steuergerät eines medizinischen Geräts durch einen Steuergeräte-Rohling zu ersetzen und bei Vorliegen einer Auslösebedingung mindestens einen Teil der Programme und Daten des defekten Steuergeräts zu dem Steuergeräte-Rohling zu übertragen und dort abzuspeichern. Außerdem werden folgende optionale Weiterbildungen erwähnt: Ausweisen des Steuergeräte-Rohling als autorisierter Steuergeräte-Rohling, sodass lediglich befugte Steuergeräte-Rohlinge auf Programme und Daten zugreifen können, die in dem Steuergerät vorhanden sind; Abspeichern des Zeitpunktes der Datenübertragung im Steuergerät und/oder im Steuergeräte-Rohling; Deaktivieren des defekten Steuergeräts nach Abschluss der Datenübertragung, sodass dessen Sendeteil die vorhandenen Programme und Daten kein weiteres Mal überträgt; Deaktivieren einer Empfangsfunktion des Steuergeräte-Rohlings mit dem Ergebnis, dass der Steuergeräte-Rohling kein weiteres Mal als Rohling arbeiten kann.
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Dieses bekannte Verfahren hat den Nachteil, dass es den Hersteller nicht in die Lage versetzt, festzustellen, ob ein Ersatzteil, das von einer Fremdfirma in ein medizinisches Gerät eingebaut wurde, in dem medizinischen Gerät erstmals verwendet wird (also direkt nachdem es von dem Hersteller geliefert wurde) oder ob es aus einem anderen (beispielsweise aus einem ausrangierten) medizinischen Gerät ausgebaut wurde. Zwar können Ersatzteile, die in einem Gehäuse eingebaut sind, mit einem Siegel versehen werden. Da auch Betriebe (hausinterne und externe), die vom Hersteller autorisiert sind, das Gehäuse für bestimmte Wartungs- oder Reparaturarbeiten öffnen müssen, könnte ein beschädigtes Gerätesiegel nur dann einen Nicht-Originalzustand der Gerätekomponente beweisen, wenn alle autorisierten Wartungsbetriebe mit Gerätesiegeln zum Wiederversiegeln ausgestattet würden. Ein Verteilen von Gerätesiegeln an autorisierte Wartungsbetriebe ist aus organisatorischen Gründen nicht immer durchführbar oder nicht erwünscht.
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Es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren bereitzustellen, mit dem der Hersteller eines medizinischen Geräts auch ohne Verwenden von Gerätesiegeln feststellen kann, ob ein Ersatzteil, das in ein medizinisches Gerät eingebaut wurde, in dem medizinischen Gerät erstmals (d.h. jungfräulich) verwendet wurde (also direkt nachdem es von dem Hersteller geliefert wurde) oder ob es aus einem anderen medizinischen Gerät (beispielsweise einem ausrangierten Gerät) ausgebaut wurde.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Kompatibilitätsprüfer gelöst, der eine Ausleseeinheit, einen Überprüfer, eine Schreibeinheit und eine Freigabeeinheit aufweist. Die Ausleseeinheit ist dazu vorbereitet, einen Speicherinhalt aus einem Speicher einer ersten Gerätekomponente auszulesen. Der Überprüfer ist dazu vorbereitet, anhand des ausgelesenen Speicherinhalts zu überprüfen, ob die erste Gerätekomponente zusammen mit einer zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf, und ein Ergebnis dieses Überprüfens bereitzustellen. Die Schreibeinheit ist dazu vorbereitet, ein Schreiben einer Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente in den Speicher der ersten Gerätekomponente zu bewirken, falls das Überprüfen des ausgelesenen Speicherinhalts ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf. Die Freigabeeinheit ist dazu vorbereitet, in Abhängigkeit des Ergebnisses des Überprüfens ein Verwenden der ersten Gerätekomponente freizugeben oder zu sperren.
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Ein erfindungsgemäßes medizinisches Gerät weist einen erfindungsgemäßen Kompatibilitätsprüfer auf.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Überprüfen einer Verträglichkeit einer ersten Gerätekomponente mit einer zweiten Gerätekomponente umfasst Folgendes. Zunächst wird ein Speicherinhalt eines Speichers der ersten Gerätekomponente ausgelesen. Dann wird anhand des ausgelesenen Speicherinhalts überprüft, ob die erste Gerätekomponente zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf, und ein Ergebnis dieses Überprüfens bereitgestellt. In einem dritten Verfahrensschritt wird eine Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente in den Speicher der ersten Gerätekomponente geschrieben, falls das Überprüfen ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf. In einem vierten Verfahrensschritt wird ein Verwenden der ersten Gerätekomponente in Abhängigkeit des Ergebnisses des Überprüfens freigegeben. Der vierte Verfahrensschritt kann vor, nach oder gleichzeitig mit dem dritten Verfahrensschritt ausgeführt werden.
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Ausgehend von bekannten Verfahren zum Überprüfen einer Verträglichkeit einer ersten Gerätekomponente mit einer zweiten Gerätekomponente kann ein Konzept der Erfindung darin gesehen werden, dass eine Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente in den Speicher der ersten Gerätekomponente geschrieben wird, falls das Überprüfen ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf. Hierdurch kann zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise durch autorisierte Personen oder (nach einem Rücklauf der ersten Gerätekomponente zum Hersteller) der Hersteller ermitteln, in welchem medizinischen Gerät die erste Gerätekomponente bestimmungsgemäß verwendet wurde.
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Von Vorteil ist, wenn der Überprüfer dazu vorbereitet ist, eine gemeinsame Verwendbarkeit der ersten und zweiten Gerätekomponente zu bejahen, wenn der ausgelesene Speicherinhalt keine Komponentenkennung umfasst. Hierdurch kann die erste Gerätekomponente grundsätzlich in jedem beliebigen medizinischen Gerät einer Baureihe desselben Herstellers erstmalig in Betrieb genommen werden, sofern die erste Gerätekomponente überhaupt für einen Betrieb in Geräten dieser Baureihe vorgesehen ist.
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Unabhängig davon ist besonders bevorzugt, wenn der Überprüfer dazu vorbereitet ist, eine gemeinsame Verwendbarkeit der ersten und zweiten Gerätekomponente zu verneinen, wenn in dem Speicher zwar ein Speicherinhalt hinterlegt ist, dieser Speicherinhalt jedoch nicht die Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente umfasst. Für diesen Fall kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, dass das Gerät in einen Fehlerzustand geht und eine Fehlermeldung an den Bediener des Geräts ausgibt. Wenn eine erste Gerätekomponente zum Hersteller zurückgeschickt wird, kann der Hersteller den Speicher der ersten Gerätekomponente auslesen und feststellen, ob die erste Gerätekomponente schon einmal zusammen mit einer zweiten Gerätekomponente in Betrieb genommen wurde und gegebenenfalls mit welcher. Durch Unterbinden der Verwendbarkeit der ersten Gerätekomponente zusammen mit der zweiten Gerätekomponente, wenn der Speicherinhalt nicht die Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente umfasst, kann Wiederverwenden oder Wiederaufbereiten von Gerätekomponenten durch Fremdfirmen oder Personen verhindert werden, die nicht vom Hersteller qualifiziert sind. Dies gilt zumindest solange, wie diese Fremdfirmen und Personen nicht wissen, wie sich der Speicher einer gebrauchten Gerätekomponente in einen jungfräulichen Zustand versetzen lässt. So kann für Fremdfirmen und Personen, die vom Hersteller nicht qualifiziert wurden, das Geschäftsmodell erschwert werden, medizinische Geräte gegen den Willen des Herstellers mit gebrauchten Gerätekomponenten zu warten, die unsachgemäß aufbereitet sind oder nicht zu dem medizinischen Gerät passen.
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Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Schreibeinheit dazu vorbereitet ist, das Schreiben der Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente in den Speicher nicht zu bewirken, wenn der ausgelesene Speicherinhalt bereits eine Komponentenkennung umfasst. Hierdurch wird erreicht, dass die Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente, mit der zusammen die erste Gerätekomponente erstmals in Betrieb genommen wurde, nicht mittels einfachen Einbaus und Inbetriebnahme in einem weiteren Gerät überschrieben werden kann. Anhand der Komponentenkennung ist es möglich, die Herkunft der Gerätekomponente festzustellen und, falls dies als zweckmäßig angesehen wird, nichttechnische Maßnahmen gegen den Gebrauchthandel der Gerätekomponenten einzuleiten.
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Eine anwendungsfreundliche Weiterbildung ergibt sich, wenn die Komponentenkennung eine Sachnummer der zweiten Gerätekomponente umfasst. Alternativ oder zusätzlich kann die Komponentenkennung eine Seriennummer der zweiten Gerätekomponente umfassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Komponentenkennung eine Versionsnummer der zweiten Gerätekomponente umfasst. Eine davon unabhängige Möglichkeit besteht darin, dass die Komponentenkennung einen verschleierten Wert aus der Sachnummer und/oder einen verschleierten Wert der Seriennummer und/oder einen verschleierten Wert der Versionsnummer umfasst. Wenn die Komponentenkennung eine Sachnummer und/oder Versionsnummer umfasst, kann beim Inbetriebnehmen der ersten Gerätekomponente anhand der Sachnummer überprüft werden, ob die erste Gerätekomponente mit einer zweiten Gerätekomponente verträglich ist. Wenn die Komponentenkennung eine Seriennummer umfasst, kann beim Inbetriebnehmen der ersten Gerätekomponente anhand der Sachnummer überprüft werden, ob die erste Gerätekomponente schon einmal zusammen mit einer zwar bauartgleichen (also nicht unterschiedlichen) aber dennoch anderen (also verschiedenen) zweiten Gerätekomponente in Betrieb genommen wurde.
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Auch ist es zweckmäßig, wenn die Schreibeinheit dazu vorbereitet ist, beim Schreiben der Komponentenkennung der zweiten Gerätekomponente in den Speicher der ersten Gerätekomponente ein Schreiben eines Zeitstempels in den Speicher der ersten Gerätekomponente zu bewirken. Anhand des Zeitstempels kann zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise durch das Gerät oder nach einem Rücklauf der ersten Gerätekomponente zum Hersteller der Hersteller eine Verwendungszeitspanne der ersten Gerätekomponente ermitteln, welche beispielsweise für die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens von Garantieansprüchen zu beantworten ist.
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Eine optionale Weiterbildung des Verfahrens zur Verträglichkeitsprüfung kann ein Deaktivieren einer ersten Funktion der ersten Gerätekomponente umfassen, falls das Überprüfen ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente nicht zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf. Die erste Funktion kann beispielsweise eine Hauptfunktion der ersten Gerätekomponente sein. Unter Hauptfunktion ist hier eine Funktion zu verstehen, für die die erste Gerätekomponente hauptsächlich vorgesehen ist. Bei einem Röntgengerät kann dies beispielsweise eine austauschbare Baugruppe sein, in der eine Röntgenröhre angeordnet ist. Ein Deaktivieren der ersten Funktion kann also dadurch eine Sicherheit erhöhen, dass das medizinische Gerät oder zumindest die erste Gerätekomponente nicht mehr für ihren Hauptzweck genutzt werden kann und somit eine Gefahr für Personen- oder Geräteschäden verringert wird.
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Alternativ oder zusätzlich kann das Verfahren zum Prüfen der Verträglichkeit ein Deaktivieren einer zweiten Funktion der zweiten Gerätekomponente aufweisen, falls das Überprüfen ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente nicht zusammen mit der zweiten Gerätekomponente verwendet werden darf. Die zweite Funktion kann beispielsweise eine Hauptfunktion der zweiten Gerätekomponente sein. Wenn durch den Versuch, in dem medizinischen Gerät eine unzulässige erste Gerätekomponente in Betrieb zu nehmen, eine Funktion der zweiten Gerätekomponente deaktiviert wird, können Analysen und Manipulationen an Kompatibilitätsprüfungsfunktionen der ersten und/oder zweiten Gerätekomponente und/oder des Kompatibilitätsprüfers für solche Personen erheblich erschwert werden, die versuchen, die Kompatibilitätsprüfung zu umgehen.
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Eine weitere Weiterbildung des Verfahrens sieht vor, dass das Deaktivieren der ersten Funktion ein Deaktivieren einer Auslesbarkeit des Speicherinhalts des Speichers der ersten Gerätekomponente umfasst. Auch hierdurch können Analysen und Manipulationen an Kompatibilitätsprüfungsfunktionen der vorgenannten Gerätekomponenten für solche Personen erheblich erschwert werden, die versuchen, die Kompatibilitätsprüfung zu umgehen.
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Alternativ oder zusätzlich kann das Deaktivieren der ersten Funktion ein Deaktivieren einer Änderbarkeit des Speicherinhalts des Speichers der ersten Gerätekomponente umfassen. Hierdurch kann erreicht werden, dass die Komponentenkennung der für die erste Gerätekomponente letzten zulässigen Betriebsumgebung nicht überschreibbar ist und der Hersteller nach einem Rücklauf der ersten Gerätekomponente ermitteln kann, in welchem medizinischen Gerät die erste Gerätekomponente bestimmungsgemäß verwendet wurde. So kann der Hersteller die Herkunft der Gerätekomponente feststellen und, falls dies als zweckmäßig angesehen wird, nichttechnische Maßnahmen gegen den Gebrauchthandel der Gerätekomponenten einleiten.
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Unabhängig davon kann das Deaktivieren der zweiten Funktion der zweiten Gerätekomponente ein Deaktivieren einer ersten Fähigkeit umfassen, den Speicherinhalt der ersten Gerätekomponente auszulesen. Hierdurch können Analysen und Manipulationen an Aufzeichnungs- und Kompatibilitätsprüfungsfunktionen der Gerätekomponenten für solche Personen erheblich erschwert werden, die versuchen, die Kompatibilitätsprüfung zu umgehen. Diese Weiterbildung unterstellt typischerweise, dass die zweite Gerätekomponente den Komponentenprüfer umfasst.
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Alternativ oder zusätzlich kann das Deaktivieren der zweiten Funktion der zweiten Gerätekomponente ein Deaktivieren einer zweiten Fähigkeit umfassen, ein Ändern des Speicherinhalts der ersten Gerätekomponente zu bewirken. Hierdurch kann eine vom Hersteller nicht vorgesehene Manipulation des Speicherinhalts des Speichers der ersten Gerätekomponente erschwert werden. Auch diese Weiterbildung unterstellt typischerweise, dass die zweite Gerätekomponente den Komponentenprüfer umfasst.
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Die Erfindung ist anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert, in denen zeigen:
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1 ein schematisches Blockschaltbild eines medizinischen Geräts, und
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2 schematisch ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Überprüfen einer Verträglichkeit einer ersten Gerätekomponente mit einer zweiten Gerätekomponente.
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Die nachfolgend näher geschilderten Ausführungsbeispiele stellen bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung dar.
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Das in 1 gezeigte medizinische Gerät MG umfasst eine erste Gerätekomponente K1, eine zweite Gerätekomponente K2, eine Ausleseeinheit AE, einen Überprüfer UE, eine Schreibeinheit SE und eine Freigabeeinheit FE. Die erste Gerätekomponente K1 kann beispielsweise eine Baugruppe mit einer Strahlungsquelle, einem Bildverstärker oder einem Bildsensor sein. Die zweite Gerätekomponente K2 kann beispielsweise eine Baugruppe für eine Steuerung eines medizinischen Geräts MG sein. Die erste K1 und zweite K2 Gerätekomponente können auch ein erstes MG1 und ein zweites medizinisches Gerät MG2 sein, deren Verträglichkeit zu prüfen ist und die bei gemeinsamer Verwendung eine medizinische Anlage MA bilden. Eine in den Figuren nicht explizit dargestellte Ausführungsform sieht vor, dass die zweite Gerätekomponente K2 oder das zweite medizinische Gerät MG2 den Komponentenprüfer KP umfasst.
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Die erste Gerätekomponente K1 enthält einen Speicher SP zum Speichern eines Speicherinhalts SI. Die zweite Gerätekomponente K2 enthält einen Komponentenkennungsspeicher SPKK zum Speichern einer Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2. Die Komponentenkennung KK umfasst eine Sachnummer SN und/oder eine Seriennummer SNR und/oder eine Versionsnummer VNR und/oder einen verschleierten Wert H aus der Sachnummer SN und/oder aus der Seriennummer SNR und/oder aus der Versionsnummer VNR. Der verschleierte Wert H kann ein Hash-Wert der genannten Werte SN, SNR, VNR oder ein Wert H sein, in den die genannten Werte SN, SNR, VNR mittels einer Abbildungsvorschrift abgebildet sind, die zweckmäßigerweise geheim zu halten sind. Das Kompatibilitätsprüfungsverfahren ist besonders sicher, wenn der verschleierte Wert H Redundanz beinhaltet.
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Die Ausleseeinheit AE ist mit dem Speicher SP der ersten Gerätekomponente K1 verbindbar, um aus dem Speicher SP den aktuellen Speicherinhalt SI auszulesen. Der Überprüfer UE ist mit einem Ausgang der Ausleseeinheit AE verbindbar. Die Ausleseeinheit AE ist dazu vorbereitet, den ausgelesenen aktuellen Speicherinhalt SI über ihren Ausgang an den Überprüfer UE weiterzureichen. Der Überprüfer UE ist mit einem Ausgang des Komponentenkennungsspeicher SPKK verbunden, um von dem Komponentenkennungsspeicher SPKK die Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2 zu übernehmen. Der Überprüfer UE ist dafür vorgesehen, den aktuellen Speicherinhalt SI mit der Komponentenkennung KK zu vergleichen und zu entscheiden, ob ein Betreiben der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zulässig ist. Typischerweise ist die Entscheidung darüber, ob das Betreiben der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zulässig ist, eine binäre Entscheidung (eine Ja/Nein-Entscheidung). Der Überprüfer UE übergibt das Überprüfungsergebnis E der Schreibeinheit SE und der Freigabeeinheit FE.
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Die Schreibeinheit SE ist mit einem Ausgang des Komponentenkennungsspeichers SPKK verbunden, um von dem Komponentenkennungsspeicher SPKK die Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2 zu übernehmen. Die Schreibeinheit SE schreibt die Komponentenkennung KK in den Speicherinhalt SI des Speichers SP der ersten Gerätekomponente K1, wenn das Überprüfungsergebnis E die Entscheidung enthält, dass ein Betreiben der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zulässig ist. Andernfalls verändert die Schreibeinheit SE zumindest denjenigen Teil des Speicherinhalts SI des Speichers SP nicht, dessen Inhalt nicht mit der Komponentenkennung KK der zweiten Geräteeinheit K2 verträglich ist.
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Eine vorteilhafte Option sieht vor, dass die Schreibeinheit SE dann und nur dann einen Zeitstempel ZS in den Speicherinhalt SI des Speichers SP der ersten Gerätekomponente K1 schreibt, wenn das Überprüfungsergebnis E die Entscheidung enthält, dass ein Betreiben der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zulässig ist (siehe gestrichelte Linie mit Pfeil).
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Die Freigabeeinheit FE erteilt der ersten Gerätekomponente K1 über einen ersten Ausgang A1FE (der zur Freigabeeinheit FE gehört) den Befehl, eine erste Funktion F1 der ersten Gerätekomponente K1 freizugeben, wenn das Überprüfungsergebnis E die Entscheidung enthält, dass ein Betreiben der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zulässig ist. Andernfalls erteilt die Freigabeeinheit FE der ersten Gerätekomponente K1 über den ersten Ausgang A1FE (der zur Freigabeeinheit FE gehört) den Befehl, die erste Funktion F1 der ersten Gerätekomponente K1 nicht freizugeben.
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Alternativ oder zusätzlich erteilt die Freigabeeinheit FE der zweiten Gerätekomponente K2 über einen zweiten Ausgang A2FE (der zur Freigabeeinheit FE gehört) den Befehl, eine zweite Funktion F2 der zweiten Gerätekomponente K2 freizugeben, wenn das Überprüfungsergebnis E die Entscheidung enthält, dass ein Betreiben der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zulässig ist. Andernfalls erteilt die Freigabeeinheit FE der zweiten Gerätekomponente K2 über den zweiten Ausgang A2FE (der zur Freigabeeinheit FE gehört) den Befehl, die zweite Funktion F2 der zweiten Gerätekomponente K2 nicht freizugeben.
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In einer bevorzugten Ausführungsform bejaht der Überprüfer UE eine Verwendbarkeit der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2, wenn der ausgelesene Speicherinhalt SI keine Komponentenkennung KK umfasst. Hierdurch kann die erste Gerätekomponente K1 grundsätzlich in jedem beliebigen medizinischen Gerät MG einer Baureihe desselben Herstellers erstmalig in Betrieb genommen werden, sofern die erste Gerätekomponente K1 überhaupt für einen Betrieb in medizinischen Geräten dieser Baureihe vorgesehen ist.
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Es ist besonders bevorzugt, wenn der Überprüfer UE dazu vorbereitet ist, eine Verwendbarkeit der ersten Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 zu verneinen, wenn in dem Speicher SP zwar ein Speicherinhalt SI hinterlegt ist, dieser Speicherinhalt SI jedoch nicht die Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2 umfasst. Für diesen Fall kann zweckmäßigerweise vorgesehen sein, dass das medizinische Gerät MG in einen Fehlerzustand geht und eine Fehlermeldung an den Bediener des medizinischen Geräts MG ausgibt. Wenn eine erste Gerätekomponente K1 zum Hersteller zurückgeschickt wird, kann der Hersteller den Speicher SP der ersten Gerätekomponente K1 auslesen und feststellen, ob die erste Gerätekomponente K1 schon einmal mit einer zweiten Gerätekomponente K2 zusammen in Betrieb genommen wurde und gegebenenfalls mit welcher. Sobald eine zum Hersteller zurückgeschickte erste Gerätekomponente K1 geprüft und bei Bedarf repariert oder wiederaufbereitet worden ist, kann der Speicherinhalt SI gelöscht werden und die erste Gerätekomponente K1 wieder in jedem medizinischen Gerät MG in Betrieb genommen werden, das dafür geeignet ist.
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Eine Besonderheit oder Ausnahme sind Spulen von Magnetresonanzthomographiegeräten oder Ultraschallgeräten, da der Anwender diese Spulen üblicherweise auch an unterschiedlichen Geräten verwenden dürfen und diese Spulen auch nicht permanent am System angeschlossen sind. Für diese Spulen kann eine andere Lösung vorgesehen werden, wie z.B. eine mechanische Versiegelung, oder ein Mechanismus, der beim Öffnen der Spule einen Kontakt öffnet und damit den Inhalt eines EPROM löscht.
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Besondere Vorteile ergeben sich, wenn die Schreibeinheit SE dazu vorbereitet ist, das Schreiben der Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K1 in den Speicher SP nicht zu bewirken, wenn der ausgelesene Speicherinhalt SI bereits eine Komponentenkennung KK umfasst. Hierdurch wird erreicht, das die Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2, mit der zusammen die erste Gerätekomponente K1 erstmals in Betrieb genommen wurde, nicht durch einfachen Einbau und Inbetriebnahme in einem weiteres Gerät überschrieben werden kann. Anhand der Komponentenkennung KK ist es möglich, die Herkunft der ersten Gerätekomponente K1 festzustellen und, wenn dies als zweckmäßig angesehen wird, auch nichttechnische Maßnahmen gegen den Gebrauchthandel der Gerätekomponenten einzuleiten.
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Das in 2 gezeigte Verfahren 100 zum Überprüfen einer Verträglichkeit einer ersten Gerätekomponente K1 mit einer zweiten Gerätekomponente K2 umfasst Folgendes. Zunächst wird ein Speicherinhalt SI eines Speichers SP der ersten Gerätekomponente K1 ausgelesen. Dann wird anhand des ausgelesenen Speicherinhalts SI überprüft, ob die erste Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 verwendet werden darf, und ein Ergebnis E dieses Überprüfens 121 bereitgestellt. In einem dritten Verfahrensschritt 130 wird eine Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2 in den Speicher SP geschrieben, falls das Überprüfen 121 ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 verwendet werden darf. In einem vierten Verfahrensschritt 140 wird ein Verwenden 150 der ersten Gerätekomponente K1 in Abhängigkeit des Ergebnisses E des Überprüfens 121 freigegeben. Der vierte Verfahrensschritt 140 kann vor, nach oder gleichzeitig mit dem dritten Verfahrensschritt 130 ausgeführt werden.
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In einer ersten Weiterbildung des Verfahrens 100 wird eine erste Funktion F1 der ersten Gerätekomponente K1 deaktiviert und/oder eine zweiten Funktion F2 der zweiten Gerätekomponente K2 deaktiviert, falls das Überprüfen 120 ergeben hat, dass die erste Gerätekomponente K1 nicht zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 verwendet werden darf. In einer zweiten Weiterbildung des Verfahrens 100 umfasst das Deaktivieren 135' der ersten Funktion F1 ein Deaktivieren einer Auslesbarkeit und/oder ein Deaktivieren einer Änderbarkeit des Speicherinhalts SI des Speichers SP der ersten Gerätekomponente K1. Alternativ oder zusätzlich umfasst das Deaktivieren 135'' der zweiten Funktion F2 ein Deaktivieren einer ersten Fähigkeit, den Speicherinhalt SI der ersten Gerätekomponente K1 auszulesen und/oder ein Deaktivieren einer zweiten Fähigkeit, ein Ändern des Speicherinhalts SI der ersten Gerätekomponente K1 zu bewirken.
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Die Erfindung stellt einen Kompatibilitätsprüfer KP bereit, der umfasst: eine Ausleseeinheit AE zum Auslesen eines Speicherinhalts SI aus einem Speicher SP einer ersten Gerätekomponente K1, einen Überprüfer UE für ein Überprüfen anhand des ausgelesenen Speicherinhalts SI und eine Schreibeinheit SE zum Bewirken eines Schreibens einer Komponentenkennung KK der zweiten Gerätekomponente K2 in den Speicher SP, falls die erste Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 verwendet werden darf. Der Kompatibilitätsprüfer weist außerdem eine Freigabeeinheit FE auf, die dazu vorbereitet ist, ein Verwenden 150 der ersten Gerätekomponente K1 freizugeben, wenn die erste Gerätekomponente K1 zusammen mit der zweiten Gerätekomponente K2 verwendet werden darf.
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Falls der Anwender nach erfolglosen Service durch eine Fremdfirma den Hersteller des medizinischen Geräts MG um Reparatur des medizinischen Geräts bittet, kann der Hersteller mit einer gewissen Sicherheit davon ausgehen, dass nur original geprüfte Teile im System verbaut wurden, wodurch eingangs beschriebene Haftungsrisiken verringert werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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