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Die Erfindung betrifft ein mobiles C-Bogen-Röntgengerät sowie ein Verfahren zum Betrieb eines solchen mobilen C-Bogen-Röntgengerätes.
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C-Bogen-Röntgengeräte werden in der Medizintechnik eingesetzt, um Röntgenaufnahme eines Patienten von beliebigen Körperteilen und in einem beliebigen Winkel erstellen zu können. Dabei sind eine Röntgenstrahlenquelle und ein Strahlenempfänger an den Enden des C-Bogens angeordnet. Der C-Bogen ist zumeist um eine oder mehrere Drehachsen drehbar gelagert. Aufgrund seiner Form lässt sich der C-Bogen und mit ihm Quelle und Empfänger insbesondere orbital, also entlang des Umfangs des C-Bogens, um einen Punkt eines Patienten verfahren, um so verschiedene Winkelstellungen zu erreichen, ohne den Patienten umlagern zu müssen. Zumeist umgreift der C-Bogen während der Röntgenaufnahme den auf einem Patiententisch liegenden Patienten.
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Aus dem Stand der Technik ist ein mobiles C-Bogen-Röntgengerät mit einem Fahrgestell mit Vorder- und Hinterrädern, mit einer mit dem Fahrgestell verbundenen C-Bogen-Halterung und einem an der Halterung gelagerten C-Bogen bekannt. Solche auf Rollen oder Rädern gelagerten mobilen C-Bogen-Röntgengeräte werden dann, wenn sie nicht benötigt werden, üblicherweise an einer geeigneten Stelle des Behandlungs- oder Operationsraumes abgestellt. Soll eine Röntgenaufnahme angefertigt werden, wird das C-Bogen-Röntgengerät an den Patiententisch geschoben.
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Bei einem Verfahren des C-Bogens entlang seines Umfangs wird der Schwerpunkt des C-Bogens, welcher in der Regel ein großes Eigengewicht aufweist, zumeist mitbewegt. Dies führt bei größeren Auslenkungen zu einer Kippgefahr des mobilen C-Bogen-Röntgengerätes. Zudem ist der C-Bogen üblicherweise seitlich an dem Fahrgestell befestigt, so dass der Schwerpunkt des C-Bogens neben dem Fahrgestell liegt, in aller Regel deutlich außerhalb der Standfläche des Fahrgestells. Es besteht daher bereits aufgrund der konstruktionsbedingten Gewichtsverteilung herkömmlicher mobiler C-Bogen-Röntgengeräte eine große Kippgefahr. Aus diesem Grund sind stets Ausgleichsmassen im Fahrgestell notwendig, die als Gegengewicht zu dem C-Bogen dienen. Um ein Umkippen des C-Bogen-Röntgengerätes in allen Positionen des C-Bogens zu verhindern, muss durch diese Ausgleichsmassen sichergestellt werden, dass der Gesamtschwerpunkt des C-Bogen-Röntgengerätes innerhalb der Standfläche liegt, die durch die Vorder- und Hinterräder des Fahrgestells aufgespannt wird.
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein besonders einfach und preiswert herzustellendes mobiles C-Bogen-Röntgengerät bereitzustellen. Diese Aufgabe wird durch ein mobiles C-Bogen-Röntgengerät nach Anspruch 1 gelöst. Darüber hinaus ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Handhabung eines mobilen C-Bogen-Röntgengerätes zu verbessern. Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Anspruch 8 gelöst.
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Sowohl das erfindungsgemäße C-Bogen-Röntgengerät als auch das erfindungsgemäße Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass die Vertikalprojektion des Schwerpunktes des C-Bogens bei allen zulässigen Einstellungen stets innerhalb der durch die Auflagepunkte der Vorder- und Hinterräder auf dem Boden aufgespannten Standfläche liegt.
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Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Die im Folgenden im Zusammenhang mit dem mobilen C-Bogen-Röntgengerät erläuterten Vorteile und Ausgestaltungen gelten sinngemäß auch für das erfindungsgemäße Verfahren und umgekehrt.
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Eine Grundidee der Erfindung ist es, das C-Bogen-Röntgengerät derart auszubilden, dass nicht der Gesamtschwerpunkt des C-Bogen-Röntgengerätes, sondern bereits der Schwerpunkt des C-Bogens selbst, also der Schwerpunkt derjenigen Konstruktion, die an der Halterung gelagert ist, einschließlich Röntgenstrahlenquelle und Strahlenempfänger, innerhalb der Standfläche des Fahrgestells liegt. Ist dies der Fall, dann sind keine als Gegengewicht dienende zusätzliche Ausgleichsmassen im Fahrgestell notwendig. Auch kommt es auf das Gewicht des Fahrgestells im Prinzip nicht mehr an. Das Fahrgestell kann daher beispielsweise in Leichtbauweise gefertigt werden. Wichtig ist lediglich, dass das Fahrgestell den C-Bogen trägt. Hierdurch gelingt eine deutliche Verringerung des Gesamtgewichts des C-Bogen-Röntgengerätes. Durch den Wegfall der Ausgleichsmassen ist das mobile C-Bogen-Röntgengerät nicht nur einfacher und preiswerter herstellbar. Es lässt sich auch mit verringerter Kraftanstrengung verschieben und ist daher einfacher handhabbar.
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Die erwünschte Anordnung des Schwerpunkts des C-Bogens innerhalb der Standfläche des Fahrgestells wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass der C-Bogen über dem Fahrgestell angeordnet ist. Die gewünschte Positionierung des C-Bogens oberhalb des Fahrgestells wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Halterung nicht, wie im Stand der Technik üblich, an einer der Seiten des Fahrgestells vorgesehen ist, sondern stattdessen die Halterung an der Oberseite des Fahrgestells angebracht ist, vorzugsweise oberhalb der Standfläche. Besonders vorteilhaft in diesem Zusammenhang ist die Anordnung der Halterung mittig auf dem Fahrgestell.
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Besonders standfest und kippsicher ist das C-Bogen-Röntgengerät, wenn das Fahrgestell eine große Standfläche aufweist. Hierzu ist es von Vorteil, wenn das Fahrgestell besonders breit ist, die Vorder- bzw. Hinterräder also jeweils einen besonders großen Abstand zueinander aufweisen.
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Als besonders vorteilhaft hat es sich darüber hinaus erwiesen, dass die Halterung auf dem Fahrgestell besonders niedrig positioniert ist. Der C-Bogen ist dann, verglichen mit dem aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen, vergleichsweise niedrig über dem Boden angeordnet. Dies ist u. a. deswegen von Vorteil, weil der C-Bogen dann einfacher unter einen Patiententisch bewegt werden kann.
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Eine besonders niedrige Positionierung der Halterung auf dem Fahrgestell wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass die Oberseite des Fahrgestells, auf der die Halterung angebracht ist, besonders niedrig ist, mit anderen Worten also einen vergleichsweise geringen Abstand zum Boden aufweist. Bei einer solchen geringen Bauhöhe des Fahrgestells hat es sich als günstig erwiesen, zu einer Seite oder beiden Seiten der an der Fahrgestelloberseite angebrachten Halterung Aufbauten auf dem Fahrgestell vorzusehen, um vom Bedienpersonal gewünschten Stauraum im Fahrgestell bereitzustellen. Anders ausgedrückt kann die übliche Bauhöhe des Fahrgestells beibehalten werden, wenn das Fahrgestell eine sich von der Fahrgestelloberseite in Richtung Boden erstreckende Aufnahmeöffnung zur Aufnahme des C-Bogens aufweist. Auf dem Grund der vorzugsweise in Fahrgestelllängsrichtung durchgehend verlaufenden Aufnahmeöffnung ist dann die Halterung für den C-Bogen angeordnet. Der C-Bogen ist mit anderen Worten gegenüber den aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen abgesenkt angeordnet, ohne dass hierfür vollständig auf Stauraum im Fahrgestell verzichtet werden muss.
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Die auf der Fahrgestelloberseite bzw. in der Aufnahmeöffnung des Fahrgestells angeordnete Halterung ist in einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung mehrfach verstellbar, zu welchem Zweck die Halterung mit dem Fahrgestell über eine Gelenkanordnung verbunden ist. Die Gelenkanordnung dient zur Positionierung der Halterung am Fahrgestell und damit indirekt zur Positionierung des von der Halterung gehaltenen C-Bogens, beispielsweise beim Umgreifen eines auf einer Patientenliege liegenden Patienten bzw. beim Anfahren einer Aufnahmeposition zur Durchführung einer Röntgenaufnahme.
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Die Gelenkanordnung ist zu diesem Zweck ausgebildet zur Höhenverstellung der Halterung auf dem Fahrgestell und/oder zum Verschieben der Halterung in Längsrichtung des Fahrgestells und/oder zum Drehen der Halterung um eine horizontale Drehachse.
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Als besonders vorteilhaft hat sich eine Gelenkanordnung mit mehreren über Achsschenkel miteinander verbundenen Drehgelenken erwiesen. Eine solche Gelenkanordnung ermöglicht eine ausreichende Höhenverstellung auch bei sehr geringem vertikalen Bauraum. Die Drehgelenke sind vorzugsweise einzeln oder kombiniert motorisch antreibbar, wodurch eine sehr einfache und intuitive Bedienung möglich ist. Eine besonders sichere und belastbare Verstellung der Halterung wird gewährleistet, wenn die Gelenkanordnung als Scherengestänge ausgebildet ist. Die Drehachsen der Drehgelenke verlaufen dabei parallel zueinander und vorzugsweise quer zur Fahrgestelllängsrichtung.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind an dem Fahrgestell Verbindungselemente vorgesehen. Diese Verbindungselemente sind ausgebildet zur Herstellung einer zeitweisen, d. h. beliebig oft lösbaren und wiederherstellbaren Verbindung des Fahrgestells mit dem Patiententisch. Unter einem Patiententisch wird dabei sowohl eine Liege im engeren Sinn als auch ein Stuhl verstanden, auf denen der Patient immobilisiert ist. Die an dem Fahrgestell vorgesehen Verbindungselemente bilden mit entsprechend an dem Patiententisch vorgesehenen geeigneten Verbindungselementen eine Verbindung aus, die auch bei einem zwischenzeitlichen Lösen der Verbindung eine erneute ortsgenaue Positionierung von Fahrgestell und Patiententisch zueinander gewährleisten. Eine solche positions- und wiederholgenauen Verbindung von Fahrgestell und Patiententisch, beispielsweise durch Ausbildung einer Rast- und Schnappverbindung, kann vorteilhaft genutzt werden, um nach einem Wegfahren des mobilen C-Bogen-Röntgengerätes von dem Patiententisch in eine Warteposition das Röntgengerät erneut an exakt der gleichen Stelle relativ zu dem Patiententisch zu positionieren. So können die vor und nach dem Bewegen des Röntgengerätes erfolgten Röntgenaufnahmen einfacher miteinander vergleichen werden.
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Das gezielte Herstellen definierter mechanischer Verbindungen zwischen Fahrgestell und Patiententisch wird erst durch den Einsatz der vorliegenden Erfindung möglich, da im Gegensatz zu aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen das Fahrgestell unmittelbar benachbart zum Patiententisch, vorzugsweise an dem Patiententisch anliegend, positioniert werden kann.
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Die oben beschriebenen Eigenschaften, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sowie die Art und Weise, wie diese erreicht werden, werden klarer und deutlicher verständlich im Zusammenhang mit der folgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele, die im Zusammenhang mit den Zeichnungen näher erläutert werden. Dabei zeigen:
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1 ein erstes mobiles C-Bogen-Röntgengerät in einer ersten Seitenansicht,
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2 das C-Bogen-Röntgengerät aus 1 in einer zweiten Seitenansicht neben einem Patiententisch,
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3 das C-Bogen-Röntgengerät aus 1 in einer dritten Seitenansicht unter einem Patiententisch,
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4 das C-Bogen-Röntgengerät aus 1 in einer Frontansicht,
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5 ein zweites mobiles C-Bogen-Röntgengerät in einer Frontansicht,
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6 ein drittes mobiles C-Bogen-Röntgengerät in einer ersten Seitenansicht,
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7 das C-Bogen-Röntgengerät aus 6 in einer Frontansicht,
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8 das C-Bogen-Röntgengerät aus 6 in einer zweiten Seitenansicht,
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9 das C-Bogen-Röntgengerät aus 6 in einer dritten Seitenansicht,
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10 ein viertes mobiles C-Bogen-Röntgengerät in einer Seitenansicht,
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11 ein fünftes mobiles C-Bogen-Röntgengerät in einer Seitenansicht.
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Sämtliche Figuren zeigen die Erfindung lediglich schematisch und mit ihren wesentlichen Bestandteilen. Gleiche Bezugszeichen entsprechen dabei Elementen gleicher oder vergleichbarer Funktion.
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Ein mobiles C-Bogen-Röntgengerät 1 umfasst ein Fahrgestell 2, das auf Vorderrädern 3 und Hinterrädern 4 gelagert ist. Unter Rädern werden dabei auch Rollen, Walzen und andere geeignete Elemente verstanden. Ein an dem Fahrgestell 2 angebrachter Handgriff 5 dient zum Lenken und Schieben des mobilen C-Bogen-Röntgengerätes 1. An dem Handgriff 5 sind auch alle Bedienelemente (nicht abgebildet) zum Bremsen und Lenken der Vorder- und Hinterräder 3, 4 vorgesehen.
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Mit dem Fahrgestell 2 verbunden ist eine C-Bogen-Halterung 6. Die Halterung 6 ist dabei mittig auf dem Fahrgestell 2 angeordnet. Die Halterung 6 ist auf bekannte Weise zum Halten und Führen eines C-Bogens 7 ausgeführt, der an der Halterung 6 gelagert ist. An den Enden des C-Bogens 7 sind eine Röntgenstrahlungsquelle 8 und ein Strahlungsempfänger 9 einander gegenüberliegend befestigt. Der Zentralstrahl 11 eines von der Röntgenstrahlungsquelle 8 ausgesandten, nicht dargestellten Röntgenstrahlkegels verlässt die Röntgenstrahlungsquelle 8 mittig und trifft mittig auf den Strahlungsempfänger 9 auf.
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Der als Kreisringsegment ausgeführte C-Bogen 7 ist um mehrere Achsen drehbar bzw. schwenkbar. Der C-Bogen 7 ist an der Halterung 6 um seinen Mittelpunkt bzw. um sein Isozentrum 12 orbital, also entlang des Umfangs des C-Bogens 7 verstellbar gelagert. In der 1 zeigt der Doppelpfeil 13 die Verfahrrichtung des C-Bogens 7 an der Halterung 6 bzw. die Drehrichtung um die waagerechte orbitale Achse 14 an. Die Orbitalachse 14 verläuft dabei senkrecht zur C-Bogen-Ebene 10, siehe 4. Der C-Bogen 7 ist dabei so austariert, dass sein Schwerpunkt im Isozentrum 12 des C-Bogens 7 liegt.
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Die Halterung 6 und der C-Bogen 7 sind um eine angulare Achse 16 um 360° verschwenkbar. Dieses Verschwenken um die Angulationsachse 16 erfolgt in der durch den Doppelpfeil 15 gekennzeichneten Richtung, siehe 2. In jeder orbitalen und angularen Verschwenkposition des C-Bogens 1 schneiden sich Orbitalachse 14 und Zentralstrahl 11 im rechten Winkel und durchstoßen das Isozentrum 12 des C-Bogens 7.
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Der C-Bogen 7 ist nach einer Seite hin offen, so dass er einen zwischen der Röntgenstrahlungsquelle 8 und dem Strahlendetektor 9 angeordneten Patiententisch 17 bogenartig umspannt, wie in 3 abgebildet. Durch Überlagerung dieser beiden Dreh-Freiheitsgrade in Kombination mit der zur einen Seite offenen Ausbildung des C-Bogens 7 lassen sich sämtliche Diagnosepositionen einnehmen, unabhängig von der jeweiligen Position des Patienten 18.
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Zusätzlich ist der C-Bogen 7 um eine waagerechte Schwenkachse 19 in der durch den Doppelpfeil 20 gekennzeichneten Richtung um ca. ± 10° seitlich verschwenkbar bzw. verkippbar, siehe 1 und 4. Die drei Achsen 14, 16, 19 sind dabei stets orthogonal zueinander angeordnet.
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Bei allen zulässigen Schwenkungen des C-Bogens 7 ist ein sicherer Stand des C-Bogen-Röntgengerätes 1 zu gewährleisten. Der C-Bogen 7 ist hierzu über dem Fahrgestell 3 angeordnet. Die Vertikalprojektion 22 des Schwerpunktes des C-Bogens 7 liegt bei allen zulässigen Einstellungen stets innerhalb der durch die Auflagepunkte der Vorder- und Hinterräder 3, 4 auf dem Boden 23 aufgespannten Standfläche, die in dem hier gezeigten Beispiel eine bestimmte Länge 24 sowie Breite 25 aufweist, siehe 3 und 4.
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Das Fahrgestell 2 des erfindungsgemäßen C-Bogen-Röntgengerätes 1 kann nicht nur neben einem Patiententisch 17 positioniert werden. Es ist auch möglich, das Fahrgestell 2 unterhalb des Patiententisches 17 zu platzieren. Das Bewegen des C-Bogen-Röntgengerätes 1 unter dem Patiententisch 17 ist beispielhaft in den 2 und 3 illustriert. Hierbei erfolgt ein seitliches Unterfahren des Patiententisches 17 an dessen Längsseite 26 in Verbindung mit einer geeigneten Orbitaldrehung des C-Bogens 7. Anschließend kann eine zwei- oder dreidimensionale Bildgebung in jeder gewünschten Position erfolgen. Alternativ kann das Fahrgestell 2 auch von einer Fuß- oder Kopfseite 27 des Patiententisches 17 aus unter den Patiententisch 17 geschoben werden, wenn die Achsen der Vorder- und Hinterräder 3, 4 des Fahrgestells 2 zuvor um 90° gedreht werden.
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Die in 5 gezeigte Ausführungsform des C-Bogen-Röntgengerätes 1 unterscheidet sich von der in 4 abgebildeten Ausführungsform dadurch, dass das Fahrgestell 2 wegen des größeren Radabstandes eine größere Standfläche aufweist. Zudem ist die Halterung 6 des C-Bogens 7 besonders niedrig auf dem Fahrgestell 2 positioniert, so dass der C-Bogen 7 einfacher unter einen Patiententisch 17 bewegt werden kann.
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Die Halterung 6 ist bei der in 5 abgebildeten Ausführungsform auf dem Grund 28 einer sich von der Fahrgestelloberseite 29 in Richtung Boden 23 erstreckenden, durchgehenden Aufnahmeöffnung 30 angeordnet, die sich in Längsrichtung 31 des Fahrgestells 2 erstreckt und zur Aufnahme des C-Bogens 7 dient. Der C-Bogen 7 kann daher in eine im Vergleich zu der in 4 abgebildeten Ausführungsform besonders niedrige Position gebracht werden. Zu beiden Seiten der Aufnahmeöffnung 30 sind Aufbauten 32 zur Bereitstellung von Stauraum im Fahrgestell 2 vorgesehen. Das seitliche Verschwenken des C-Bogens 7 um die Schwenkachse 19 ist bei dieser Ausführungsform durch die Aufbauten 32 nur eingeschränkt möglich. Im praktischen Betrieb spielt diese Einschränkung jedoch keine Rolle.
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Die Halterung 6 ist auf dem Fahrgestell 2 höhenverstellbar angeordnet. Die Höhenverstellung, deren Richtung in 1 durch den Doppelpfeil 33 angegeben ist, kann beispielsweise durch eine lineare Hubeinrichtung erfolgen, beispielsweise mit Hilfe eines hydraulischen Hubzylinders oder dergleichen. Bei den in 6 bis 9 abgebildeten C-Bogen-Röntgengeräten 1 dient eine die Halterung 6 mit dem Fahrgestell 2 verbindende Gelenkanordnung 34 zur Höhenverstellung der Halterung 6 auf dem Fahrgestell 2. Der C-Bogen 7 kann dabei, wie in 6 illustriert, ohne eine Veränderung des Schwerpunktes des C-Bogens 7 in der Höhe verstellt werden.
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Die Gelenkanordnung 34 umfasst, wie in den 6 und 7 abgebildet, ein erstes Drehgelenk 35, das mit dem Fahrgestell 2, hier mit dem Grund 28 der Aufnahmeöffnung 30, verbunden ist, ein zweites Drehgelenk 36, das mit dem ersten Drehgelenk 35 über einen ersten Achsschenkel 37 verbunden ist, und ein drittes Drehgelenk 38, das mit der Halterung 6 sowie über einen zweiten Achsschenkel 39 mit dem zweiten Drehgelenk 36 verbunden ist. Die Gelenkanordnung 34 wird von einem Elektromotor (nicht dargestellt) angetrieben, wobei alle Drehgelenke 35, 36, 38 separat ansteuerbar sind.
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Die Gelenkanordnung 34 ist, wie in 8 gezeigt, zugleich zum Verschieben der Halterung 6 in der Längsrichtung 31 des Fahrgestells 2 ausgebildet, genauer gesagt zum Verfahren der Halterung 6, so daß die Halterung 6 und damit der C-Bogen 7 in Verbindung mit einer Höhenverstellung je nach Wunsch relativ zu dem Fahrgestell 2 aus der Mitte des Fahrgestells 2 heraus schräg nach vorn oder hinten bewegt werden kann. Dies wird einfach durch unterschiedliche Drehwinkel der Drehgelenke 35, 36, 38 bewirkt. Dabei kommt es zu einem Verschieben des Schwerpunktes des C-Bogens 7. Bei einer solchen seitlichen Verschiebung wird durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass das Isozentrum 12 des C-Bogens 7 stets innerhalb der Standfläche des Fahrgestells 2 liegt. Hierzu kann es notwendig sein, den die Längsverschiebung der Halterung 6 und/oder den Schwenkbereich des C-Bogens 7 durch feste Anschläge einzugrenzen.
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Die Gelenkanordnung 34 ist in einer weiteren Ausführungsform zugleich zum Drehen der Halterung 6 um eine horizontale Drehachse 40 ausgebildet. Bei der Drehachse 40 handelt es sich um die Achse des obersten, dritten Drehgelenks 38 der Gelenkanordnung 34, siehe 7. 9 zeigt eine solche Drehung der Halterung 6 bei zeitgleicher seitlicher Verschiebung der Halterung 6. Hierdurch wird neben der klassischen orbitalen Verschiebung des C-Bogens 7 eine zusätzliche Drehung des C-Bogens 7 erreicht. Durch diese Kombination lässt sich der orbitale Drehwinkel des C-Bogens 7 signifikant auf weit über 180° erweitern. So kann beispielsweise durch eine zusätzliche Drehung der Halterung 6 um die Drehachse 40 eine Gesamtorbitaldrehung des C-Bogens 7 um insgesamt 270° erreicht werden, wenn die Halterung 6 von einer Ausgangsstellung, bei der die Halterung 6 gegenüber der in 6 dargestellten waagerechten Stellung um –45° in die eine Richtung gedreht ist, in eine Endstellung, bei der die Halterung 6 um +45° in die entgegengesetzte andere Richtung geschwenkt wird.
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10 und 11 zeigen weitere Ausführungsformen des mobilen C-Bogen-Röntgengerätes 1, bei denen Gelenkanordnungen 43, 44 zur Höhenverstellung der Haltung 6 vorgesehen sind, die als einfaches oder doppeltes Scherengestänge ausgeführt sind. Die abgebildeten Variante ergeben besonders vorteilhafte Hebelwirkungen und gewährleistet ein sicheres Anheben auch schwerer C-Bögen 7.
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Wie in 2 schematisch dargestellt, sind sowohl an dem Fahrgestell 2 als auch an dem Patiententisch 17 miteinander zusammenwirkende Verbindungselemente 41, 42 zur Herstellung einer zeitweisen, wieder lösbaren Rastverbindung des Fahrgestells 2 an dem Patiententisch 17 vorgesehen. Damit wird das Fahrgestell 2 während der zwei- oder dreidimensionalen Bildgebung in einer definierten Position zum Patiententisch 17 gehalten. Diese Position kann bei weiteren Röntgenaufnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, erneut angefahren und eingenommen werden kann.
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Obwohl die Erfindung im Detail durch das bevorzugte Ausführungsbeispiel näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung nicht auf die offenbarten Beispiele eingeschränkt und andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- C-Bogen-Röntgengerät
- 2
- Fahrgestell
- 3
- Vorderräder
- 4
- Hinterräder
- 5
- Handgriff
- 6
- Halterung
- 7
- C-Bogen
- 8
- Strahlungsquelle
- 9
- Strahlungsempfänger
- 10
- C-Bogen-Ebene
- 11
- Zentralstrahl
- 12
- Isozentrum, Schwerpunkt
- 13
- orbitale Verfahrrichtung
- 14
- Orbitalachse
- 15
- angulare Schwenkrichtung
- 16
- Angulationsachse
- 17
- Patiententisch
- 18
- Patient
- 19
- Drehachse
- 20
- seitliche Schwenkrichtung
- 21
- (frei)
- 22
- Vertikalprojektion des Schwerpunktes des C-Bogens
- 23
- Boden
- 24
- Länge der Standfläche
- 25
- Breite der Standfläche
- 26
- Längsseite des Patiententisches
- 27
- Kopfseite des Patiententisches
- 28
- Grund
- 29
- Fahrgestelloberseite
- 30
- Aufnahmeöffnung
- 31
- Längsrichtung des Fahrgestells
- 32
- Aufbau
- 33
- Höhenverstellung
- 34
- Gelenkanordnung
- 35
- erstes Drehgelenk
- 36
- zweites Drehgelenk
- 37
- erster Achsschenkel
- 38
- drittes Drehgelenk
- 39
- zweiter Achsschenkel
- 40
- Achse des dritten Drehgelenks
- 41
- Verbindungselement des Fahrgestells
- 42
- Verbindungselement des Patiententisches
- 43
- Gelenkanordnung
- 44
- Gelenkanordnung