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Die Erfindung betrifft einen Schubladenschrank gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Schubladenschränke sind bekannt (
US 2010/0114367 A1 ), beispielsweise solche, die Schubladen zur Ausgabe und zum Einlagern von Gegenständen umfassen, beispielsweise von Werkzeugen. Je nach Größe und Menge der Gegenstände können die Schubladen verschiedene Größen und Höhen aufweisen. Häufig sind innerhalb der Schubladen Fächer aufweisende Facheinteilungen vorgesehen, um die Gegenstände getrennt voneinander aufzubewahren, damit ist gemeint, dass in einzelnen Fächern der Facheinteilungen untergebrachte Gegenstände nicht in andere Fächer gelangen können, wenn Schubladen geöffnet und geschlossen werden. Auf diese Weise ist es möglich, die Gegenstände getrennt voneinander aufzubewahren. Bekannte Schubladenschränke sind mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der verhindert, dass Schubladen durch Unberechtigte geöffnet werden. Benutzer können ihre Berechtigung beispielsweise durch Eingabe eines Codes, sei es über Barcode-Scanner, Tastatur oder dergleichen nachweisen und erreichen, dass eine bestimmte Schublade entriegelt wird und vom Benutzer geöffnet werden kann, um einen Gegenstand zu entnehmen oder aber auch, um einen in einer Schublade abzulegen. Nachteilig ist, dass eine entriegelte Schublade von einem Benutzer weiter geöffnet werden kann, als es für die Entnahme eines bestimmten Gegenstandes erforderlich ist. Dadurch können mehr Gegenstände als gewünscht entnommen werden. Auf diese Weise wird eine korrekte Bestandsführung und Disposition der in dem Schubladenschrank untergebrachten Gegenstände häufig unmöglich gemacht. Bei bekannten Schubladenschränken wurde versucht, diese Problematik durch angetriebene Schubladen zu vermeiden, die nur so weit geöffnet werden, wie dies zur Entnahme eines Gegenstandes erforderlich ist, und die auch automatisch wieder geschlossen werden. Es hat sich aber gezeigt, dass bei derartigen Schubladenschränken eine nicht zu vernachlässigende Verletzungsgefahr durch Einklemmen gegeben ist. Im Übrigen ist diese Lösung durch die für jede Schublade vorgesehenen Antriebe sehr kostenintensiv.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Schubladenschrank zu schaffen, bei dem diese Nachteile vermieden sind.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Schubladenschrank der eingangs genannten Art geschaffen, der die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Der Schubladenschrank weist demnach einen Grundkörper, eine Anzahl von in dem Grundkörper verschieblich gelagerten Schubladen und einen Verriegelungsmechanismus auf. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er eine Antriebseinrichtung mit zumindest einem Antriebsträger aufweist, welcher der Anzahl von übereinander oder der Anzahl von nebeneinander angeordneten Schubladen zugeordnet ist. Die Antriebseinrichtung weist wenigstens einen Öffnungsmechanismus auf, der entlang des Antriebsträgers verlagerbar und zu einer definierten, zu öffnenden Schublade verfahrbar ist. Bei dem hier vorgeschlagenen Schubladenschrank ist vorgesehen, dass die Anzahl der Öffnungsmechanismen kleiner ist als die Anzahl der übereinander oder nebeneinander angeordneten Schubladen. Dies führt dazu, dass die Kosten für die Realisierung eines derartigen Schubladenschranks wesentlich geringer sind, als dies bei bekannten Systemen der Fall ist.
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Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks zeichnet sich dadurch aus, dass dieser mindestens zwei nebeneinander liegende Reihen oder mindestens zwei übereinander liegende Spalten von Schubladen aufweist, die im Grundkörper angeordnet sind. Dabei weist die Antriebseinrichtung zwei Antriebsträger auf, die parallel zur Erstreckung der beiden Reihen oder Spalten verlaufen, wobei jeder der Reihen oder Spalten ein Antriebsträger zugeordnet ist.
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Ein abweichendes Ausführungsbeispiel zeichnet sich dadurch aus, dass die Antriebseinrichtung einen Antriebsträger aufweist, der parallel zu einer der Reihen oder Spalten von Schubladen verläuft, und der senkrecht zu seiner Längserstreckung verfahrbar ist. Es ist also ausreichend, für zwei nebeneinander liegende Reihen oder übereinander liegende Spalten von Schubladen jeweils einen Antriebsträger vorzusehen, der von einer Reihe oder Spalte zur anderen senkrecht zu seiner Längserstreckung verfahrbar ist. Diese Lösung führt dazu, dass die Anzahl der Antriebseinrichtungen und damit der finanzielle Aufwand für die Realisierung eines derartigen Schubladenschranks reduziert werden können.
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Ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest einige der Anzahl von Schubladen eine Facheinteilung aufweist, durch die – in Richtung des Verschiebewegs – hintereinander liegende, voneinander getrennte Fächer in der Schublade entstehen, die der Ausgabe und Einlagerung von Gegenständen dienen. Diese Ausgestaltung führt dazu, dass die Gegenstände in den Schubladen organisiert untergebracht sind und damit beim Öffnen einer Schublade gezielt freigegeben werden können. Überdies ist es möglich, definierte Fächer freizugeben, wenn ein Gegenstand in der Schublade abgelegt werden soll.
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Besonders bevorzugt wird außerdem ein Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks, welches sich durch eine Auszugsbegrenzungseinrichtung auszeichnet, welche den Verschiebeweg der zu öffnenden Schublade begrenzt, derart, dass deren Innenraum beim Ausziehen nur bereichsweise zugänglich ist. Durch diese Ausgestaltung wird sichergestellt, dass ein bestimmter Gegenstand oder eine bestimmten Anzahl von Gegenständen für einen Benutzer freigegeben werden kann, während andere Gegenstände geschützt in einem unzugänglichen Bereich der Schublade untergebracht sind, der aus dem Grundkörper des Schubladenschranks nicht herausgezogen ist.
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Weitere Ausgestaltungen und Vorteile ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Schubladenschranks in perspektivischer Darstellung von schräg vorne,
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2 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Schubladenschranks in perspektivischer Darstellung von schräg vorne,
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3 einen Schubladenschrank mit entferntem Gehäuse in perspektivischer Rückansicht mit einem Antriebsträger einer Antriebseinrichtung,
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4 einen Antriebsträger in perspektivischer Vorderansicht,
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5 einen vergrößerten Abschnitt eines Endbereichs des Antriebsträgers nach 4,
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6 einen vergrößerten Öffnungsmechanismus der Antriebseinrichtung in gegenüber den 4 und 5 abgewandelter Bauform in einer ersten Funktionsstellung in perspektivischer Ansicht von schräg vorne,
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7 den Öffnungsmechanismus gemäß 6 in einer zweiten Funktionsstellung in perspektivischer Ansicht von schräg vorne und
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8 einen Öffnungsmechanismus gemäß 7 in perspektivischer Ansicht von schräg hinten gemeinsam mit einer Rückseite einer Schublade.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines Schubladenschranks 1 mit einem Grundkörper 3 und einer Anzahl von Schubladen 5, die hier übereinander in dem Schubladenschrank angeordnet sind, sodass sich eine senkrechte Reihe von Schubladen 5 ergibt. Der Schubladenschrank 1 weist eine obere Oberfläche 7 auf, auf der ein Bildschirm 9 als Anzeigeeinrichtung sowie ein beispielhaft als Barcode-Reader ausgebildeter Scanner 11 stehen. Auf der linken Seite ist das hier dargestellte Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks 1 mit einem Schrankelement 13 ausgestattet, in dem unter anderem eine Datenverarbeitungseinrichtung zur Auswertung der von dem Scanner 11 gelesenen Daten und zur Anzeige derselben auf dem Bildschirm 9 untergebracht sein kann. Entscheidend für die weiteren Erläuterungen ist allerdings lediglich der Schubladenschrank 1 mit dem Grundkörper 3 sowie mit den darin untergebrachten Schubladen 5, die hier, wie gesagt, übereinander angeordnet sind und eine Reihe bilden. Die Breite der Schubladen 5 sowie deren Höhe kann an die Gegenstände angepasst werden, die in den Schubladen 5 untergebracht werden sollen. Denkbar ist es, Schubladen 5 verschiedener Höhe in den Grundkörper 3 einzubringen, um verschieden ausgestaltete Gegenstände unterbringen zu können.
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2 zeigt in perspektivischer Vorder- und Oberansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Schubladenschranks 1. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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Das in 2 dargestellte Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks 1 ist in einem wesentlichen Gesichtspunkt gegenüber dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel abgewandelt: Es weist eine Anzahl von übereinander angeordneten Schubladen 5 auf, die in den Grundkörper 3 des Schubladenschranks 1 einschiebbar und aus diesem herausziehbar sind. Das hier dargestellte Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks 1 weist hier drei Reihen von übereinander angeordneten Schubladen auf, deren Breite hier so gewählt ist, dass sie die Breite des Grundkörpers 3 ausfüllen. Insgesamt ergeben sich für den Schubladenschrank 1 gemäß 2 Spalten von einer Anzahl nebeneinander liegender Schubladen und Reihen von untereinander liegenden Schubladen.
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Bei dem Schubladenschrank 1 gemäß 2 sind die Schubladen 5 nicht gleich hoch ausgebildet, um verschieden große Gegenstände in diesem unterbringen zu können.
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Eine der Schubladen 5' des Ausführungsbeispiels in 2 ist teilweise geöffnet dargestellt. Dadurch ist ersichtlich, dass die Schubladen, auch die des Ausführungsbeispiels gemäß 1, mit einer Facheinteilung 15 ausgestattet sein können, sodass sich einzelne – in Richtung des Verschiebewegs einer Schublade gesehen – hintereinander liegende, getrennte Fächer 17 ergeben. Vorzugsweise sind alle Schubladen der hier gezeigten Ausführungsbeispiele des Schubladenschranks 1 mit einer Facheinteilung 15 versehen. Es ist allerdings möglich, dass die Facheinteilung 15 der Schubladen 5 nicht überall identisch ausgebildet ist, sodass verschieden große Gegenstände in die Fächer 17 eingebracht werden können. Die Fächer 17 sind so voneinander getrennt, dass auch beim Herausziehen und Einschieben der Schubladen 5 in den Grundkörper 3 des Schubladenschranks 1 die Gegenstände in den zugeordneten Fächern 17 verbleiben und nicht in den Innenraum der Schubladen 5 verrutschen oder wegrollen.
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3 zeigt einen Schubladenschrank 1 in perspektivischer Ansicht von schräg hinten. Teile des seitlichen Gehäuses und der Rückwand sind entfernt, sodass man im Inneren des Schubladenschranks eine Anzahl von Schubladen 5 erkennen kann, die bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel in einer senkrechten Reihe übereinander angeordnet sind. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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Da der Schubladenschrank 1 in 3 ohne die Außenwände beziehungsweise Verkleidung dargestellt ist, ist eine Antriebseinrichtung 19 erkennbar, welche zumindest einen Antriebsträger 21 aufweist, der hier von seiner Rückseite erkennbar ist. Er ist hier oben und unten mit dem Grundkörper 3 des Schubladenschranks 1 fest verbunden.
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Der Schubladenschrank 1 gemäß 3 weist innerhalb der Schubladen 5 keine Facheinteilung auf. Es ist aber sehr wohl möglich, wie bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen gemäß 1 und 2, in einige oder vorzugsweise alle Schubladen 5 eine derartige Facheinteilung 15 mit Fächern 17 einzubringen, wie sie anhand von 2 erläutert wurde.
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Unterhalb der untersten Schublade sind eine Anzahl von Trägern vorgesehen, deren Anzahl und Ausrichtung so gewählt ist, dass sich eine Stabilisierung des Schubladenschranks 1 ergibt. Letztlich ist es für die hier beschriebene Erfindung allerdings belanglos, wie die Stabilisierung realisiert ist.
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4 zeigt in perspektivischer Ansicht die aus 3 ersichtliche Antriebseinrichtung 19 von schräg vorne. Deutlich erkennbar ist der Antriebsträger 21. Die Antriebseinrichtung 19 ist mit mindestens einem, hier mit genau einem, Öffnungsmechanismus 25 versehen. Entscheidend ist, dass die Antriebseinrichtung 19 hier einen Öffnungsmechanismus 25 für alle in 3 dargestellten Schubladen 5 aufweist. Die Antriebseinrichtung 19 also sehr einfach aufgebaut und daher kostengünstig. Sie unterscheidet sich insbesondere von bekannten Antriebseinrichtungen von Schubladenschränken dadurch, dass gerade nicht für jede einzelne Schublade ein Öffnungsmechanismus vorgesehen ist.
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Die dem Betrachter in 4 zugewandte Seite der Antriebseinrichtung 19 ist im eingebauten Zustand, der sich aus 3 ergibt, der Rückseite 27 der Schubladen 5 zugewandt. Insgesamt wird – aus 3 – deutlich, dass die Antriebseinrichtung 19 beziehungsweise deren Antriebsträger 21 parallel zu der übereinander liegenden Anzahl von Schubladen 5 verläuft, also parallel zu der Reihe von Schubladen 5 des Schubladenschranks 1.
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Die Antriebseinrichtung 19 weist einen ersten, als Stellmotor 29 ausgebildeten Motor auf, der in der Darstellung gemäß 4 oben links auf der Innenseite des Antriebsträgers 21 angebracht ist. An dem Antriebsträger 21 ist außerdem ein zweiter als Stellmotor 31 ausgebildeter Antrieb vorgesehen, der dazu dient, den Öffnungsmechanismus 25 entlang der Längserstreckung des Antriebsträgers 21 zu verlagern. Er wird, wie aus der Ansicht gemäß 3 ersichtlich ist, auf diese Weise innerhalb des Schubladenschranks 1 von oben nach unten entlang der Reihe der Anzahl übereinander angeordneten Schubladen 5 bewegt.
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Die Antriebseinrichtung 19 weist eine Auszugsbegrenzungseinrichtung 33 auf, die dazu dient, den Verschiebeweg einer verschieblich innerhalb des Grundkörpers 3 eines Schubladenschranks 1 gelagerten Schublade 5 zu begrenzen, sodass diese bei Bedarf nicht über ihre ganze Länge, sondern nur über einen Teilbereich aus dem Grundkörper 3 herausziehbar ist. Dies ist in Zusammenhang mit der Schublade 5' in 2 dargestellt. Dort ist zu erkennen, dass die Schublade 5', die sich über einen wesentlichen Teil der Tiefe des Grundkörpers 3 erstreckt, nur ein relativ kleines Stück aus diesem herausgezogen ist. Der Verschiebeweg wird also, wie oben gesagt, von der Auszugsbegrenzungseinrichtung 33 festgelegt, sodass nur ein bestimmter Bereich des Innenraums einer Schublade 5', beziehungsweise eine vorgegebene Anzahl von Fächern 17 einer Facheinteilung 15 nach dem Herausziehen der Schublade 5' für einen Benutzer zugänglich ist.
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Die Auszugsbegrenzungseinrichtung 33 weist ein mit der herauszuziehenden Schublade 5 eines Schubladenschranks 1 zusammenwirkendes Begrenzungselement 35 auf, welches hier in einer Schiene 37 entlang ihrer Längserstreckung verlagerbar ist. Die Schiene 37 kann als separates Element ausgebildet und am Antriebsträger 21 angebracht sein. Denkbar ist es auch, den Antriebsträger 21 so auszubilden, dass dessen Grundkörper auch die Schiene 37 bildet.
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Aus der Darstellung gemäß 4 ist ersichtlich, dass sich in der hier wiedergegebenen Funktionsstellung der Öffnungsmechanismus 25 links oben im Bereich des Antriebsträgers 21 befindet, und dass das Begrenzungselement 35 an dem im Wesentlichen gegenüberliegenden unteren Ende der Schiene 37 angeordnet ist.
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Das Begrenzungselement 35 ist, wie unten näher erläutert wird, mit einer zu öffnenden Schublade so gekoppelt, dass bei deren Herausziehen aus dem Grundkörper 3 des Schubladenschranks 1 das Begrenzungselement 5 aus der in 4 dargestellten Position nach links oben verlagert wird. Der Bewegungsweg des Begrenzungselements 35 wird durch ein Anschlagelement 39 der Auszugsbegrenzungseinrichtung 33 begrenzt. Das Begrenzungselement 35 kann sich entlang der Schiene 37 nur bis zum Anschlagselement 39 bewegen und wird, sobald das Begrenzungselement 35 hier anschlägt, angehalten.
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Die Position des Anschlagselements 39 – in Längserstreckung der Schiene 37 gesehen – kann durch einen als dritten Stellmotor 41 ausgebildeten Antrieb verändert werden, beispielsweise durch eine Gewindestange 43, deren Außengewinde mit einem Innengewinde im Anschlagelement 39 kämmt. Je nach Drehrichtung der Gewindestange 43 wird das Anschlagelement 39 nach rechts oder links – in 4 – und damit nach oben oder unten – in 3 – bewegt.
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Die Position des Anschlagselements 39 wird so gewählt, dass der Verlagerungsweg des Begrenzungselements 35 entlang der Schiene 33 auf einen gewünschten Weg begrenzt und die zugehörige Schublade 5 bei Anschlag des Begrenzungselements 35 am Anschlagelement 39 in ihrer Verlagerung relativ zum Grundkörper 5 gestoppt wird.
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Das Begrenzungselement 35 wird bei einer Verlagerung des Öffnungsmechanismus 25 entlang des Antriebsträgers 21 aus der in 4 dargestellten Position nach rechts unten entlang der Schiene nach links oben verlagert. Bei einer entgegengesetzten Bewegung des Öffnungsmechanismus 25 wird auch das Begrenzungselement 35 in entgegengesetzter Richtung verlagert. Bei einer in 3 dargestellten senkrechten Anbringung der Antriebseinrichtung 19 und damit des Antriebsträgers 21 sowie der Schiene 37 wird das Begrenzungselement 35 allein durch die Schwerkraft nach unten gezogen, das heißt in 4, in Richtung auf das rechts unten liegende Ende der Schiene 37. Bei einer horizontalen Anordnung der Antriebseinrichtung 19 und damit des Antriebsträgers 21 sowie der Schiene 37 wird das Begrenzungselement 35 mit einer elastischen Kraft beaufschlagt, die das Begrenzungselement 35 in Richtung auf das in 4 rechts unten liegende Ende der Schiene 37 drängt oder zieht. Denkbar ist es, hier eine Federeinrichtung einzusetzen, welche diese Kraft auf das Begrenzungselement 35 bewirkt.
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Das Begrenzungselement 35 wird also, wie oben beschrieben, aus der in 4 dargestellten Position rechts unten in der Schiene 37 in Richtung auf das Anschlagelement 39 bewegt, zum einen, wenn eine bestimmte Schublade 5, zu der der Öffnungsmechanismus 25 entlang des Antriebsträgers 21 bewegt wurde, ausgezogen wird, und zum anderen, wenn der Öffnungsmechanismus 25 aus der in 4 dargestellten Position links oben am Antriebsträger 21 nach rechts unten zu einer gewünschten Schublade 5 verfahren wird. Beide Einflüsse auf die Position des Begrenzungselements 35 müssen bei der Einstellung der Position des Anschlagelements 39 auf der Schiene 37 berücksichtigt werden, um eine exakte Auszugsbegrenzung einer Schublade zu realisieren.
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5 zeigt in vergrößerter Darstellung das linke obere Ende der in 4 wiedergegebenen Antriebseinrichtung 19. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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Links von dem ersten Stellmotor 29 sind elektronische Bauteile 45 zu erkennen, die der Steuerung der Antriebseinrichtung 19 dienen.
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Gezeigt ist der zweite Stellmotor 31, welcher der Verlagerung des Öffnungsmechanismus 25 dient. Erkennbar ist hier, dass der zweite Stellmotor 31 über ein optionales Getriebe 47 mit einem Antrieb zusammenwirkt, welcher der Verlagerung des Öffnungsmechanismus entlang der Längserstreckung des Antriebsträgers 21 dient. Hier ist vorgesehen, dass der Antriebsträger 21 mindestens eine Führungsschiene 49 aufweist, entlang derer der Öffnungsmechanismus 25 verlagert wird. Die Bewegung entlang dieser Führungsschiene 49 wird durch einen einen Zahnriemen 51 aufweisenden Antrieb bewirkt, der mit dem Getriebe 47 und damit dem zweiten Stellmotor 31 gekoppelt ist. Der Zahnriemen 55 ist auf geeignete Weise mit einer Trägerplatte 53 für den Öffnungsmechanismus 25 verbunden, sodass bei einer Verlagerung des Zahnriemens 55 die Trägerplatte 53 entlang dem Antriebsträger 21 bewegt wird. In der Vergrößerung gemäß 5 wird deutlich, dass der erste Stellmotor 29 mit einem Antrieb 57 zur Betätigung der Öffnungsvorrichtung des Öffnungsmechanismus 25 zusammenwirkt. Hier ist der Antrieb 57 beispielhaft so ausgelegt, dass er eine Profilstange 59 umfasst, die – in Ihrer Längsrichtung gesehen – im Antriebsträger 21 festgehalten wird. Bei einer Verlagerung des Öffnungsmechanismus 25 in Richtung der Längserstreckung des Antriebsträgers 21 wird dieser entlang der Profilstange 59 bewegt, die hier den Öffnungsmechanismus 25 durchgreift. Der erste Stellmotor 29 ist so mit der Profilstange 59 des Antriebs 57 gekoppelt, dass bei einer Aktivierung des ersten Stellmotors 29 die Profilstange 59 um ihre Längsachse verdreht wird, und zwar sowohl im als auch gegen den Uhrzeigersinn. Durch diese Drehung der Profilstange 29 wird der Öffnungsmechanismus 25 betätigt, worauf unten näher eingegangen wird.
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5 ist noch das Anschlagelement 39 zu entnehmen, welches über die Gewindestange 43 in Längsrichtung der Schiene 37 verlagerbar ist. Um eine Rotation der Gewindestange 43 im oder gegen den Uhrzeigersinn bezüglich ihrer Längserstreckung zu bewirken, ist diese, wie aus 4 ersichtlich, mit einem dritten Stellmotor 41 gekoppelt, der so ansteuerbar ist, dass er rechts- oder linkslaufend betrieben werden kann.
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Aus 4 und 5 ist zu entnehmen, dass der Öffnungsmechanismus 25 über ein Seil 61 mit dem Begrenzungselement 25 verbunden ist. Dieses ist über eine Umlenkrolle 63 geführt. 4 ist zu entnehmen, dass das Seil 61 mit dem Begrenzungselement 25 über einen Flaschenzug 65 zusammenwirkt. Das Seil 61 kann aus beliebigen Materialien bestehen; wesentlich ist, dass es ausreichend stabil ist, das Gewicht des Begrenzungselements 25 zu tragen, das letztlich, wie aus 3 ersichtlich, senkrecht entlang der Antriebseinrichtung 5 bewegt wird. Es muss außerdem so stabil sein, dass es bei Anschlag des Begrenzungselements 35 am Anschlagelement 39 und bei einer Zugkraft auf die Schublade 5 deren Verschiebungsweg begrenzen kann. Das Material des Seils 61 ist an die entsprechenden Belastungen angepasst und vorzugsweise so ausgelegt, dass es auch in einer rauen Umgebung mit Belastungen durch Öl oder sonstige Substanzen seine Stabilität behält. Denkbar ist es auch, ein Drahtseil mit oder ohne Ummantelung einzusetzen.
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Für das Zusammenspiel zwischen Öffnungsmechanismus 25 und Begrenzungselement 35 ist die Führung des Seils 61 von untergeordneter Bedeutung. Entscheidend ist, dass über das Seil 61 das Begrenzungselement 35 in Richtung auf das Anschlagelement 39 bewegt werden kann. Letztlich können anstelle eines Seils 61 auch andere mechanische Mittel, sei es eine Kette oder dergleichen, eingesetzt werden.
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6 zeigt deutlich vergrößert einen Öffnungsmechanismus 25 der hier nicht wiedergegebenen Antriebseinrichtung 19, bei dem allerdings die Führung des Seils 61 gegenüber der in den 4 und 5 dargestellten abgewandelt ist. Es ist allerdings, wie bei dem vorangegangenen Ausführungsbeispiel, mit dem Begrenzungselement 35 verbunden. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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Der Öffnungsmechanismus 25 weist einen Rastbolzen 67 mit einer Vorderseite 68 auf, der entlang seiner Längserstreckung in einem Grundkörper 69 des Öffnungsmechanismus 25 verlagerbar ist. In 5 befindet sich der Rastbolzen 67 in seiner zurückgezogenen Position. Er ist im Übrigen mit einem Rastelement 71 ausgestattet, über welches der Rastbolzen 67 mit einer Schublade 5 gekoppelt werden kann.
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In 6 befindet sich der Rastbolzen 67 in seiner zurückgezogenen Position. Er ist so weit in den Grundkörper 69 eingefahren, dass er bei einer Verlagerung des Öffnungsmechanismus 25 entlang des Antriebsträgers 21, der hier nicht dargestellt ist, auf der Rückseite von in einer Reihe übereinander beziehungsweise in einer Spalte nebeneinander angeordneten Schubladen entlang verfahren werden kann, beispielsweise entlang der in 3 ersichtlichen Reihe von übereinander angeordneten Schubladen 5, ohne mit diesen zu kollidieren. An der Trägerplatte 53 des Öffnungsmechanismus 25 ist eine Kopplungsvorrichtung 73 auf geeignete Weise, hier durch Schrauben 74, befestigt, die dazu dient, eine feste Kopplung mit dem Zahnriemen 55 des Zahnriemenantriebs 51 zu realisieren, wie sie aus den 4 und 5 ersichtlich ist. Der Zahnriemen 55 ist zur besseren Erkennbarkeit des Öffnungsmechanismus 25 in 6 weggelassen.
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Der relativbeweglich gegenüber dem Grundkörper 69 gelagerte Rastbolzen 67 wird von einem geeigneten Betätigungsmechanismus 75 mit einer Kraft beaufschlagt, die den Rastbolzen 67 aus seiner in 6 dargestellten zurückgezogenen Position aus dem Grundkörper 69 herausfahren kann. Der Betätigungsmechanismus 75 weist eine Kopplung 77 für den Antrieb 57 auf, die hier einen Innenmehrkant umfasst, welcher mit der Profilstange 59 drehfest koppelbar ist. Eine Drehung der Profilstange 59 betätigt den Betätigungsmechanismus 75, sodass dadurch der Rastbolzen 67 – beispielsweise durch mindestens einen schwenkbaren Hebel H – bewegt wird.
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7 zeigt den in 6 dargestellten Öffnungsmechanismus 25 in seiner aktivierten Funktionsstellung, in welcher der Rastbolzen 67 aus dem Grundkörper 69 ausgefahren ist. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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Durch eine Drehung der hier nicht dargestellten Profilstange 59 des Antriebs 57, der anhand von 5 erläutert wurde, wurde der Rastbolzen 67 – hier durch den Hebel H – aus dem Grundkörper 69 herausverlagert, sodass das Rastelement 71 mit einer zu öffnenden Schublade 5 in Eingriff gebracht werden kann. Wenn der Rastbolzen 67 aus dem Grundkörper 69 herausverlagert wird, wird das Seil 61, welches über eine Umlenkrolle 79 geführt ist, nach unten gezogen, was letztlich dazu führt, dass das in 4 dargestellte Begrenzungselement 35 nach oben beziehungsweise in 4 nach links oben in Richtung auf das Anschlagelement 39 verlagert wird. Dabei ist der Verlagerungsweg des Begrenzungselements 35 bei Einsatz eines Flaschenzugs 65 kleiner als der Verlagerungsweg des Rastbolzens 67. Im Übrigen ist festzuhalten, dass, wenn der Öffnungsmechanismus 25 entlang des unter anderem in 4 dargestellten Antriebsträgers 21 nach rechts unten verlagert wird, was einer Bewegung senkrecht nach unten in 3 entspricht, das Begrenzungselement 35 über das Seil 61 ebenfalls in Richtung auf das Anschlagelement 69 verlagert wird.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 4 und 5 ist die in den 6 und 7 gezeigte Umlenkrolle 79, über welche das Seil 61 zum Rastbolzen 67 geführt ist, um 90° gedreht. Dies spielt aber für die grundsätzliche Funktion des Zusammenspiels zwischen Öffnungsmechanismus 25 und Rastbolzen 67 einerseits mit dem Begrenzungselement 35 andererseits keine Rolle.
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8 zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung eine Schublade 5. Gleiche und funktionsgleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, sodass insofern auf die vorangegangene Beschreibung verwiesen wird.
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Erkennbar ist hier die Rückseite 27 der Schublade 5, an welcher eine Kopplungseinrichtung 81 angebracht ist. Diese weist einen nach oben offenen Schlitz 83 auf. Der Rastbolzen 67 ist hier, wie in 7 dargestellt, aus dem Grundkörper 69 ausgefahren und greift mit dem Rastelement 71 in den Schlitz 83 ein. Der Öffnungsmechanismus 25 ist noch nicht ganz in seine Endposition verfahren, in welcher das Rastelement 71 in dem Schlitz 83 ganz nach unten verfahren ist. Der hier ohne Trägerplatte 53 dargestellte Öffnungsmechanismus 25 wird zur Kopplung mit der Schublade 5, wie aus 3 ersichtlich, zunächst in senkrechter Richtung an der Rückseite 27 der Schubladen 5 entlang verfahren, wobei hier davon ausgegangen wird, dass mehrere übereinander angeordnete Schubladen 5 eine Reihe von Schubladen im Schubladenschrank 1 bildet.
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Der Öffnungsmechanismus 25 wird von oben kommend in eine Position verlagert, die oberhalb der in 8 wiedergegebenen ist. Während dieser Verlagerung ist der Rastbolzen 67 in den Grundkörper 69 eingefahren. Wenn sich der Rastbolzen 67 mit dem Rastelement 71 oberhalb der Kopplungseinrichtung 83 befindet, wird mittels des Betätigungsmechanismus 75, der über die hier nicht dargestellte Profilstange 59 angetrieben wird, der Rastbolzen 67 aus dem Grundkörper 69 ausgefahren. Dann wird der Öffnungsmechanismus 25 weiter nach unten in die in 8 wiedergegebene Position verlagert, sodass das Rastelement 71, das pilzkopfförmig ausgebildet ist, in den offenen Schlitz 83 eingreift.
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Im Folgenden wird auf die Funktion des hier beschriebenen Schubladenschranks 1 näher eingegangen:
Der Schubladenschrank 1 weist, wie aus den 1 und 2 ersichtlich, eine Anzahl von Schubladen 5 auf, die übereinander in einer Reihe und/oder nebeneinander in einer Spalte angeordnet sind. Die Schubladen 5 sind entlang eines Verschiebewegs in dem Grundkörper 3 des Schubladenschranks 1 verschieblich gelagert. Ihr Innenraum beziehungsweise Aufnahmebereich ist vorzugsweise mit einer Facheinteilung 15 versehen, mit deren Hilfe eine Anzahl von Fächern 17 geschaffen wird, die – entlang des Verschiebewegs – hintereinander angeordnet sind, wie dies anhand der Schublade 5' in 2 dargestellt ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass sämtliche Schubladen 5 eine derartige Facheinteilung 15 aufweisen.
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Die Schubladen 5 werden durch einen hier nicht dargestellten Verriegelungsmechanismus, welcher mit der Anzahl von Schubladen 5 zusammenwirkt, in einer ersten Funktionsstellung des Verriegelungsmechanismus in ihrer vollständig in den Schubladenschrank 1 eingefahrenen Position verriegelnd gehalten. In einer zweiten Funktionsstellung des Verriegelungsmechanismus wird zumindest eine einzelne definierte Schublade 5' freigegeben, sodass diese aus dem Schubladenschrank 1 herausgezogen und wieder eingeschoben werden kann. In den Schubladen sind Gegenstände, insbesondere auch wertvolle Gegenstände wie Werkzeuge, vorzugsweise Spezialwerkzeuge, untergebracht. Soll nun ein beispielsweise als Werkzeug ausgebildeter Gegenstand aus einer Schublade 5 entnommen werden, um einen beispielsweise in einer Fertigungsstraße verwendeten Gegenstand auszutauschen, so muss zunächst auf geeignete Weise festgestellt werden, in welcher der Schubladen der beiden Ausführungsbeispiele gemäß der 1 und 2 der Gegenstand angeordnet ist, insbesondere in welchem Fach 17. Bevorzugt ist vorgesehen, dass ein Benutzer des Schubladenschranks 1 nur die Schublade 5 aufziehen kann, in welcher der Gegenstand untergebracht ist. Insbesondere soll der Benutzer die entsprechende Schublade 5 nur so weit aufziehen können, dass gerade das Fach 17 zugänglich ist, in dem der gewünschte Gegenstand vorhanden ist. Häufig ist vorgesehen, dass der Benutzer den gewünschten Gegenstand dem Fach 17 entnimmt und den zu ersetzenden Gegenstand in dieses Fach zurücklegt.
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Auf geeignete Weise muss also – beispielsweise durch Eingabe Benutzers – zunächst festgestellt werden, in welcher Schublade 5 und in welchem Fach 17 der gewünschte Gegenstand untergebracht ist. Dies kann mittels einer Steuereinheit geschehen, die es ermöglicht, gerade die Schublade 5 zu öffnen, in welcher der gewünschte Gegenstand untergebracht ist, wobei sichergestellt wird, dass sich diese Schublade nur so weit öffnen lässt, dass das Fach 17 gerade erreichbar ist, in dem der Gegenstand untergebracht ist. Das Steuersystem kann über eine Tastatur oder über einen Scanner 11, der in 1 wiedergegeben und beispielsweise als Barcode-Scanner realisiert ist, erfolgen, der zum einen erkennt, ob der Benutzer berechtigt ist und zum anderen, welches Werkzeug er wünscht. Entsprechende Anzeigen können auf dem Bildschirm 9 angegeben werden, die es dem Benutzer ermöglichen wahrzunehmen, welche Eingaben er per Tastatur oder mittels des Scanners in das Steuerungssystem eingegeben hat.
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Für die Funktion des Schubladenschranks 1 ist es nicht von Bedeutung, wie die bestimmte Schublade und deren spezielles Fach 17 definiert werden.
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Sobald die Wahl der Schublade 5 und des Fachs 17 erfolgt ist, wird der Öffnungsmechanismus 25 entlang des Antriebsträgers 21 der in 3 dargestellten Antriebseinrichtung 19 auf der Rückseite 27 der Schubladen 5 verfahren, und zwar derart, dass wie oben beschrieben, ein Rastelement 71 des Rastbolzens 67 in die Kopplungseinrichtung 81 einer Schublade einrastet, wie dies anhand von 8 erläutert wurde. Durch die Steuereinheit wird also festgelegt, welche Schublade 5 der Öffnungsmechanismus 25 anfährt und wo das Rastelement 71 in die zugehörige Kopplungseinrichtung 81 eingreift. Durch die Steuereinheit wird gleichzeitig die Position des in den 4 und 5 dargestellten Anschlagelements 39 durch Aktivierung des dritten Stellmotors 41 mittels der Gewindestange 43 festgelegt. Damit ist definiert, welchen Weg das Begrenzungselement 35 entlang der Schiene 37 zurücklegen kann, bis das Begrenzungselement 35 an dem Anschlagelement 39 anschlägt.
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Nun – nach Einrasten des Rastelements 71 in der Kopplungseinrichtung 81 – wird der hier nicht dargestellte Verriegelungsmechanismus aktiviert und seine zweite Funktionsstellung gebracht, sodass zumindest die Schublade 5 freigegeben wird, in deren Kopplungseinrichtung 81 der Rastbolzen 67 mit dem Rastelement 71 verriegelnd eingegriffen hat. Der Verriegelungsmechanismus kann beispielsweise so ausgelegt sein, dass die gewünschte Schublade nach Einrasten des Rastelements 71 durch einen Magnetimpuls entriegelt wird. Die freigegebene Schublade kann nun herausgezogen werden, wodurch das über das Seil 61 gekoppelte Begrenzungselement 35 entlang der Schiene 37 in Richtung auf das Anschlagelement 39 bewegt wird. Dem Benutzer kann beispielsweise durch eine symbolische Darstellung der Front des Schubladenschranks 1 auf dem Bildschirm 9 oder aber durch eine Anzeige an den Schubladen 5 verdeutlicht werden, wo die gewünschte Schublade sich befindet, die nun freigegeben ist.
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Der Öffnungsmechanismus 25 ist vorzugsweise so ausgelegt, dass nach Freigabe der gewünschten Schublade durch den Verriegelungsmechanismus der Rastbolzen 67 durch Betätigung der Profilstange 59 weiter aus dem Grundkörper 69 ausgefahren wird und dabei beispielsweise mit seiner Vorderseite 68 eine Druckkraft auf eine Ausdrückfläche A an der gewünschten Schublade 5, vorzugsweise an deren Kopplungseinrichtung 81, ausübt, sodass die zugehörige Schublade 5 entlang ihres Verlagerungsweges etwas gegenüber den übrigen Schubladen ausgeschoben wird und gegenüber den übrigen Schubladen vorsteht. Bei einer derartigen Ausgestaltung des Öffnungsmechanismus 25 bedarf es keiner optischen Anzeige, wo die gewünschte Schublade 5 im Schubladenschrank 1 angeordnet ist. Ein Benutzer kann ohne weiteres durch das Herausschieben der gewünschten Schublade 5 erkennen, in welcher der Schubladen 5 sich der gewünschte Gegenstand befindet.
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Vorzugsweise ist der Verriegelungsmechanismus so ausgelegt, dass, wenn der Rastbolzen 67 in der Kopplungseinrichtung 81 der gewünschten Schublade eingegriffen hat, alle Schubladen einer Reihe oder Spalte des Schubladenschranks 1 oder überhaupt alle Schubladen 5 des Schubladenschranks 1 entriegelt werden. Dabei ist der Verriegelungsmechanismus vorzugsweise so ausgelegt, dass beim Ausschieben der gewünschten Schublade 5 mittels des Rastbolzens 67 alle anderen Schubladen 5 wieder verriegelnd in ihrer gänzlich in den Schubladenschrank 1 eingeschobenen Position gehalten werden. Der Benutzer kann also nur die definierte etwas herausgeschobene Schublade weiter herausziehen, bis ein definiertes Fach 17 der Facheinteilung 15 mit dem gewünschten Gegenstand zugänglich ist.
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Der Rastbolzen 67 ist so ausgebildet, dass er beim Herausziehen der definierten, zu öffnenden Schublade 5 aus dem Grundkörper 69 herausgezogen wird, wobei das Seil 61 ebenfalls aus dem Grundkörper 69 herausgezogen wird und sich das Begrenzungselement 35 in Richtung auf das Anschlagelement 39 verlagert. Bei Anschlag des Begrenzungselements 35 an dem Anschlagelement 39 ist die gewünschte Schublade 5 so weit herausgezogen, dass das gewünschte Fach 17 für einen Benutzer zugänglich ist und er einen gewünschten Gegenstand, beispielsweise ein neues Werkzeug, entnehmen kann. Dadurch, dass die Schublade 5 durch die Auszugsbegrenzungseinrichtung 33 nicht weiter herausziehbar ist, kann der Benutzer keine weiteren weiter innen im Grundkörper 3 des Schubladenschranks 1 liegende Gegenstände der Schublade entnehmen, die in 2 mit der Bezugsziffer 5' gekennzeichnet ist.
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Aus den Erläuterungen zur Funktionsweise des Schubladenschranks 1 wird Folgendes ersichtlich:
Betrachtet man die 2 und 3, so wird deutlich, dass auf der Rückseite von nebeneinander liegenden Reihen von übereinander angeordneten Schubladen mehrere Antriebseinrichtungen 19 vorgesehen werden können, und zwar für jede der Reihen eine Antriebseinrichtung 19, wie sie in 3 bezüglich einer Reihe dargestellt ist.
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Möglich ist es aber auch, dass die in 3 dargestellte Antriebseinrichtung 19 bei mehreren nebeneinander liegenden Reihen übereinander angeordneter Schubladen 5 senkrecht zu ihrer Längserstreckung, also entlang der Ebenen nebeneinander liegender Schubladen, verfahrbar ist, sodass eine einzige Antriebseinrichtung 19 jeweils in den Wirkungsbereich einer Reihe übereinander liegender Schubladen 5 gefahren wird, um ein Rastelement 71 eines Rastbolzens 67 mit einer gewünschten Schublade in Eingriff zu bringen, wie dies anhand von 8 erläutert wurde.
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Überdies wird deutlich, dass auch ein Schubladenschrank 1 realisierbar ist, bei dem die Antriebseinrichtung 19 horizontal angeordnet ist, um einen Rastbolzen 67 mit einem Rastelement 71 mit einer Kopplungseinrichtung 81 auf der Rückseite 27 einer gewünschten Schublade 5' in Eingriff zu bringen. Dabei kann vorgesehen sein, dass ein Öffnungsmechanismus einer derartigen horizontal angeordneten Antriebseinrichtung 19 entlang der nebeneinander, also spaltenweise angeordneten Schubladen 5 – also von rechts nach links und umgekehrt – verfahren wird, um in eine Kopplungseinrichtung 81 einer gewünschten Schublade eingreifen zu können. Der in 8 senkrecht verlaufende Schlitz 83 der Kopplungseinrichtung 81 müsste in diesem Fall horizontal verlaufen, damit das pilzförmige Rastelement 71 eines Rastbolzens 67 in eine derartig angeordnete Kopplungseinrichtung 81 einer gewünschten Schublade einfahren kann.
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Denkbar ist es bei einem derartigen Ausführungsbeispiel des Schubladenschranks 1, dass jeder Spalte von Schubladen 5 eine separate Antriebseinrichtung 19 zugeordnet ist, wie dies anhand von mehreren nebeneinander liegenden Reihen übereinander angeordneter Schubladen 5 oben erläutert wurde. Darüber hinaus ist es jedoch auch möglich, dass bei mehreren übereinander liegenden Spalten, die aus einer Anzahl nebeneinander liegender Schubladen 5 besteht, eine horizontal angeordnete Antriebseinrichtung 19 von oben nach unten entlang der Spalten von Schubladen verfahren wird, und dass bei Erreichen der gewünschten Spalte der Öffnungsmechanismus 25 entlang einer Spalte von nebeneinander liegenden Schubladen 5 zur gewünschten Schublade 5 verfahren wird, ähnlich wie dies anhand von 8 erläutert wurde.
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Schließlich ist es angesichts der hier beschriebenen Funktionsweise des Schubladenschranks 1 auch möglich, bei sehr hohen Reihen übereinander liegender Schubladen 5 oder bei sehr langen Spalten nebeneinander liegender Schubladen 5 an einer Antriebseinrichtung 19 in einer Ausgangsposition zwei an den gegenüberliegenden Enden des Antriebsträgers 21 angeordnete Öffnungsmechanismen 25 vorzusehen. Es kann dann jeweils der Öffnungsmechanismus 25 aktiviert werden, welcher der gewünschten zu öffnenden Schublade 5 am nächsten liegt. Selbst wenn also zwei Öffnungsmechanismen 25 mit entsprechenden Begrenzungselementen 35 und Anschlagelementen 29 vorgesehen wären, wobei zur Bewegung des Öffnungsmechanismus 25 ein zweiter Stellmotor 31 und zur Bewegung des Anschlagelements 39 ein dritter Stellmotor 41 erforderlich wäre, wäre die einzusetzende Anzahl von Antrieben deutlich reduziert gegenüber Schubladenschränken bekannter Art, bei denen jeder einzelnen Schublade ein separater Antrieb zugeordnet ist.