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Die Erfindung betrifft ein Befestigungselement mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Aus der Europäischen Patentschrift
EP 1 538 349 B1 ist ein gattungsgemäßes Befestigungselement bekannt, mit dem ein Anbauteil an einer Montageschiene befestigt werden kann. Das Anbauteil ist beispielsweise ein Winkel- oder Verbindungsstück zum Montieren und Verbinden von Montageschienen, oder eine Rohrschelle, wie sie zur Montage von Installationssystemen für Ver- und Entsorgungsleitungen verwendet wird. Montageschienen sind typischerweise lang gestreckte Profile aus Stahl mit C-förmigem Querschnitt, die eine in Längsrichtung verlaufende schlitzförmige Öffnung mit nach innen gebogenen Randabschnitten aufweisen. Das gattungsgemäße Befestigungselement weist eine Platte als Anlageelement zur Anlage an der Außenseite einer Montageschiene sowie eine Schließmutter als Verankerungselement auf. Die Platte und die Schließmutter sind durch einen Käfig, der sich in Längsrichtung des Befestigungselements erstreckt, drehfest miteinander verbunden. Zudem verbindet eine Schraubenfeder die Platte mit der Schließmutter. Die Schließmutter ist als lang gestreckter Quader ausgeführt, mit einer Breite, die der Weite der schlitzförmigen Öffnung entspricht, so dass die Schließmutter in die Öffnung eingebracht werden kann. An den Längsenden der Schließmutter sind Eindrehschrägen ausgebildet, die beim Drehen der in die Öffnung eingeführten Schließmutter mit den Randabschnitten in Kontakt kommen, wodurch die Schließmutter von der Platte weg bewegt und die Schraubenfeder gespannt wird. Durch das Spannen der Schraubenfeder wird die Schließmutter gegen die Randabschnitte und die Platte gegen die Außenseite der Montageschiene verspannt, so dass das Befestigungselement an der Montageschiene verliersicher befestigt ist.
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Aufgabe der Erfindung ist, ein alternatives Befestigungselement vorzuschlagen, mit dem eine einfache und sichere Montage von Anbauteilen möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Befestigungselement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Befestigungselement zur Befestigung eines Anbauteils an einer Montageschiene weist ein Anlageelement zur Anlage am Anbauteil oder an der Montageschiene auf. Das Anlageelement kann insbesondere als Platte aus Stahl ausgeformt sein, wobei die Platte insbesondere eine ebene Grundfläche als Anlagefläche aufweisen kann. Zudem umfasst das Befestigungselement ein Verankerungselement zum formschlüssigen Verankern des Befestigungselements in einer Öffnung der Montageschiene. Das Anlageelement und das Verankerungselement sind durch ein Verbindungselement drehfest miteinander verbunden. Das Verbindungselement erstreckt sich entlang einer Längsachse des Befestigungselements zwischen dem Anlageelement und dem Verankerungselement und ist beispielsweise als Käfig, als Gewindeelement oder als Kunststoffteil, beispielsweise in Form einer Hülse, ausgeformt, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Das Anlageelement und das Verankerungselement sind durch das Verbindungselement insbesondere verschieblich entlang der Längsachse des Befestigungselements verbunden. Das Verankerungselement weist eine Hammerkopfform auf, d. h. das Verankerungselement ist in einer normal zur Längsachse des Befestigungselements verlaufenden Ebene länger als breit. Das Verankerungselement weist an seinen Längsenden schräg verlaufende Flächen als Eindrehschrägen auf, die in Drehrichtung zu den Seiten des Verankerungselements von der dem Anlageelement zugewandten, in Einbringrichtung hinteren Seite zu der in Einbringrichtung vorderen Seite hin abfallen. Mit „Drehrichtung” ist dabei die Richtung gemeint, in der das Befestigungselement zur Montage in der Montageschiene gedreht wird, und die „Einbringrichtung” ist die Richtung, in der das Befestigungselement planmäßig in die Öffnung der Montageschiene eingebracht wird. Die Einbringrichtung verläuft insbesondere parallel zur Längsachse des Befestigungselements. „Schräg” meint hier, dass die schräge Fläche der Eindrehschräge bezogen auf die Längsachse des Befestigungselements schräg orientiert ist. Die Eindrehschrägen können als Schrägflächen mit konstanter Neigung ausgeführt sein, abschnittsweise unterschiedliche Neigungen aufweisen und/oder aber in sich gekrümmt sein.
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Zur Montage wird das Befestigungselement in Einbringrichtung in die Öffnung der Montageschiene eingebracht, so dass sich das Verankerungselement im Innern der Montageschiene befindet. Dabei kann das Befestigungselement eine Durchgangsöffnung eines Anbauteils durchgreifen. Das hammerkopfförmige Verankerungselement weist eine Breite auf, die kleiner als die Breite der Öffnung ist, und eine Länge, die größer als die Breite der Öffnung ist, so dass das Verankerungselement durch eine Drehung um die Längsachse des Befestigungselements in Hintergriff mit der die Öffnung begrenzenden Wand der Montageschiene gebracht werden kann. Die Wand kann insbesondere Randabschnitte aufweisen, die nach innen, in die Montageschiene hinein ragen. Beim Drehen um die Längsachse wirken die Wand und die Eindrehschrägen derart zusammen, dass aufgrund der Drehbewegung und der Eindrehschrägen die Drehbewegung in eine axiale Bewegung des Verankerungselements umgesetzt wird. Zum Verspannen des Verankerungselements gegen die die Öffnung begrenzende Wand der Montageschiene weist das Befestigungselement mindestens ein Federelement auf, wobei das Anlageelement insbesondere ein Widerlager bildet. Mit „Federelement” ist allgemein ein elastisches Element gemeint, das als Feder wirkt, also gespannt werden kann. Das Federelement kann beispielsweise eine Feder aus Metall oder ein elastisch spannbares Element aus Kunststoff oder Gummi sein. Durch das Drehen wird das Verankerungselement somit in Richtung der Längsachse bewegt, insbesondere vom Anlageelement weg und das Federelement wird gespannt. Das gespannte Federelement drückt das Verankerungselement gegen die Randabschnitte und verspannt dadurch das Befestigungselement mit der Montageschiene, so dass eine Bewegung des Befestigungselements entlang der Montageschiene nur durch Überwindung der Reibung zwischen dem Befestigungselement und der Montageschiene möglich ist.
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Erfindungsgemäß ist am Anlageelement mindestens ein Eingriffselement zum Eingriff in das Anbauteil oder in die Montageschiene angeordnet. Das Eingriffselement steht in Richtung der Längsachse des Befestigungselements zum Verankerungselement hin in Einbringrichtung über das Anlageelement über, derart, dass das Eingriffselement nach dem Drehen und dem Befestigen des Befestigungselements in der Montageschiene in die Öffnung der Montageschiene oder in eine Durchgangsöffnung des Anbauteils eingreift. Dies hat den Vorteil, dass durch den Eingriff des Eingriffselements in die Öffnung der Montageschiene bzw. die Durchgangsöffnung des Anbauteils Querkräfte durch eine Anlage des Eingriffselements am Anbauteil und/oder der Montageschiene übertragen werden können. Zudem ist ein Zurückdrehen des Befestigungselements um die Längsachse, das ein Lösen des Befestigungselements von der Montageschiene bewirken würde, erschwert. Das Eingriffselement ist weder mit dem Verankerungselement noch mit dem Verbindungselement oder dem Federelement identisch. Das Eingriffselement ist insbesondere fest verbunden mit und insbesondere einstückig mit dem Anlageelement und ist insbesondere radial außen bezogen auf die Längsachse des Befestigungselements angeordnet.
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Vorzugsweise steht das Eingriffselement quer zur Längserstreckung des Verankerungselements über das Verankerungselement über, insbesondere zudem auch über das Verbindungselement. Mit „Längserstreckung” ist hier die Richtung der Länge des Verankerungselements gemeint. „Quer” kann, muss aber nicht zwingend, orthogonal bedeuten. Insbesondere steht das Anlageelement in Richtung der Breite des hammerkopfförmigen Verankerungselements über das Verankerungselement über und das Eingriffselement ist an diesen über das Verankerungselement überstehenden Bereichen des Anlageelements angeordnet, wobei das Eingriffselement mit dem Anlageelement einstückig ausgebildet sein kann.
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In einer bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Befestigungselements weist das Eingriffselement mindestens eine Ausdrehschräge auf. Mit „Ausdrehschräge” ist eine schräg verlaufende Fläche gemeint, die bezogen auf die Drehrichtung und die Längsachse des Befestigungselements schräg verläuft. Bezogen auf die Drehrichtung steigt die Ausdrehschräge in Drehrichtung in Einbringrichtung an. Wird das in der Montageschiene befestigte Befestigungselement entgegen der Drehrichtung um die Längsachse zurückgedreht, wirkt die Eindrehschräge mit den die Öffnung begrenzenden Wänden und/oder der Außenwand der Montageschiene oder eines Anbauteils, auf der das Anlageelement aufliegt, derart zusammen, dass die Drehbewegung in eine Bewegung des Anlageelements in Richtung der Längsachse umgesetzt wird, die von der Montageschiene weg entgegen der Einbringrichtung gerichtet ist. Beim Zurückdrehen wird die Eindrehschräge auf die Montageschiene bzw. das Anbauteil aufgeschoben und durch das Aufschieben das Anlageelement von der Montageschiene bzw. dem Anbauteil weg gehoben. Hierzu ist die Eindrehschräge insbesondere derart ausgebildet, dass ein in Einbringrichtung hinteres Ende der Eindrehschräge nach erfolgter Montage des Befestigungselements in der Montageschiene nicht unter der Außenwand der Montageschiene bzw. des Anbauteils untersteht, auf der das Anlageelement aufliegt. Insbesondere dann, wenn beim Zurückdrehen durch die Bewegung des Anlageelements entgegen der Einbringrichtung ein am Befestigungselement angeordnetes Federelement gespannt wird, ist gewährleistet, dass ein unbeabsichtigtes Lösen des Befestigungselements trotz der Ausdrehschräge nicht möglich ist.
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Vorzugsweise sind am Anlageelement zwei Eingriffselemente angeordnet, so dass die Übertragung der Querkraft über mehrere Bereiche erfolgt, was einem Verdrehen des Befestigungselements um seine Längsachse aufgrund der Querkrafteinleitung entgegenwirkt. Vorzugsweise weisen beide Eingriffselemente Ausdrehschrägen auf, und vorzugsweise sind die beiden Eingriffselemente zudem symmetrisch zur Längsachse ausgebildet, was ein gleichmäßiges Zurückdrehen des Befestigungselements um seine Längsachse ohne Verkanten ermöglicht, wenn das Befestigungselement in der Öffnung der Montageschiene einliegt.
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Weiterhin ist bevorzugt, dass das Verankerungselement ein Zahnelement auf seiner dem Anlageelement zugewandten Seite aufweist. Das Zahnelement erhöht die Reibung zwischen dem Verankerungselement und der Montageschiene, wenn das Befestigungselement an der Montageschiene montiert ist. Durch das Zahnelement wird der Halt des Befestigungselements gegen ein unbeabsichtigtes Verdrehen um seine Längsachse und ein Verschieben entlang der Montageschiene verbessert.
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Vorzugsweise ist am Befestigungselement mindestens ein Drehanschlag angeordnet. Der Drehanschlag verhindert, dass das Befestigungselement soweit in Drehrichtung gedreht werden kann, dass das hammerkopfförmige Verankerungselement außer Eingriff mit der Montageschiene kommt und aus der Öffnung entnommen werden kann. Insbesondere ist der Drehanschlag derart angeordnet, dass er ein weiteres Drehen verhindert, wenn das Verankerungselement mit seiner Länge quer, insbesondere orthogonal zur Längserstreckung der Öffnung orientiert ist. Insbesondere ist der Drehanschlag am Verbindungselement angeordnet, wobei das Eingriffselement oder das Verankerungselement alternativ oder in Kombination als Drehanschlag wirken kann.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltungsform des erfindungsgemäßen Befestigungselements kann das Federelement durch eine Bewegung des Verankerungselements in Richtung der Längsachse und weg vom Anlageelement gespannt werden. Das heißt, dass das Federelement durch eine Relativbewegung des Verankerungselements zum Anlageelement gespannt wird. Hierdurch wird im montierten Zustand, wenn das Anlageelement auf dem Anbauteil bzw. der Montageschiene aufliegt und das Eingriffselement in das Anbauteil und/oder in die Montageschiene eingreift, ein unbeabsichtigtes Lösen und Zurückdrehen des Befestigungselements verhindert.
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Weiterhin ist bevorzugt, dass das Federelement eine Spiralfeder ist, die an dem Verbindungselement und an einem Widerlager eines Gewindeelements gelagert ist, das mit dem Verankerungselement zugfest verbunden ist. Das Gewindeelement ist insbesondere eine Gewindestange oder eine Schraube, die in eine Bohrung mit Innengewinde des Verankerungselements eingeschraubt und somit zugfest mit dem Verankerungselement verbunden ist. Als Widerlager kann der Kopf der Schraube oder eine auf die Gewindestange aufgeschraubte Mutter wirken. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich ein einfacher und kostengünstiger Aufbau des erfindungsgemäßen Befestigungselements.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 ein erfindungsgemäßes Befestigungselement in einer perspektivischen Darstellung;
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2 das erfindungsgemäße Befestigungselement in einer Explosionsdarstellung;
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3 eine Befestigungsanordnung mit einer Montageschiene, einem Anbauteil und zwei erfindungsgemäßen Befestigungselementen in einer perspektivischen Darstellung;
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4 einen Schnitt durch eine Befestigungsanordnung gemäß 3 mit einem eingesetzten aber noch nicht um seine Längsachse gedrehten Befestigungselement; und
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5 ein Schnitt durch die Befestigungsanordnung der 3 entlang der Achse V-V.
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In den 1 und 2 ist ein erfindungsgemäßes Befestigungselement 1 dargestellt. Das Befestigungselement 1 besteht aus einem plattenförmigen Anlageelement 2 aus Metall, einem hohlzylindrischen Verbindungselement 3 aus Kunststoff und einem Verankerungselement 4 aus Metall. Das Verankerungselement 4 ist in Einbringrichtung E vor und mit Abstand zum Anlageelement 2 angeordnet. Zwischen dem Verankerungselement 4 und dem Anlageelement 2 befindet sich das Verbindungselement 3, das sich entlang der Längsachse L des Befestigungselements 1 erstreckt und die beiden Elemente 2, 4 drehfest miteinander verbindet. Zur drehfesten Verbindung sind am Verbindungselement 3 zwei in Einbringrichtung E nach vorn ragende Fortsätze 5 angeordnet, die an ihrer Innenseite 6 zur Anlage an den Seitenflächen 7 des Verankerungselements 4 abgeflacht sind, während die Außenflächen gerundet und dem als zylindrische Hülse ausgeführten Grundkörper 8 des Verbindungselements 3 angepasst sind. Die Fortsätze 5 erlauben eine Verschiebung des Verankerungselements 4 parallel zur Längsachse L. Im Hohlraum 18 des Grundkörpers 8 ist ein nach innen ragender umlaufendender Bund (nicht sichtbar) angeordnet, an dem sich ein Federelement 19 in Form einer Spiralfeder abstützt. An seinem hinteren Ende weist das Verbindungselement 3 am Grundkörper 8 fünf nach hinten abstehende elastische Schnapphaken 9 auf, die in radial verlaufende Einstiche 10 in den Deckflächen 11 des Anlageelements 2 eingreifen und das Verbindungselement 3 mit dem Anlageelement 2 dreh- und zugfest verbinden. Am Grundkörper 8 sind zudem außen zwei als radiale Zapfen ausgeformte Drehanschläge 12 angeordnet. Das Verankerungselement 4 ist hammerkopfförmig, d. h. es weist in einer zur Längsachse L normal verlaufenden Ebene eine Länge auf, die größer als seine Breite ist. Das Verankerungselement 4 ist als Quader ausgeführt, mit einem mittig angeordneten Innengewinde 13 zum Eingriff für eine Schraube 14 als Gewindeelement 15. In Längsausdehnung des Verankerungselements 4 ist seitlich je eine Zahnreihe mit Zahnelementen 27 über die Breite des Verankerungselements 4 angeordnet. Zudem weist das Verankerungselement 4 an seinen Längsenden 16 Eindrehschrägen 17 auf, die in Drehrichtung D gesehen in Richtung der Einbringrichtung E geneigt sind. Die Eindrehschrägen 17 sind gewölbte Flächen, die sich über die Hälfte der Breite des Verankerungselements 4 erstrecken und zum in Drehrichtung D vorderen Rand hin abfallen. Das Befestigungselement 1 weist eine mittige Durchführung 20 auf, die ein Schaft 21 der Schraube 14 durchgreift, so dass ein Gewinde 22 der Schraube 14 in das Innengewinde 13 des Verankerungselements 4 eingreift, so dass die Schraube 14 mit dem Verankerungselement 4 zugfest verbunden ist, und der Kopf 23 der Schraube 14 an der Deckfläche 11 des Anlageelements 2 anliegt. Der Kopf 23 der Schraube 14 bildet ein Widerlager 28 des Gewindeelements 15, an dem die Spiralfeder als Federelement 19 gelagert ist. Am Anlageelement 2 sind an jeder der beiden parallel zur Länge des Verankerungselements 4 verlaufenden Seitenflächen 24 Eingriffselemente 25 angeordnet, die in Richtung der Längsachse L zum Verankerungselements 4 hin über das Anlageelement 2 überstehen. Die Eingriffselemente 25 sind einstückig mit dem Anlageelement 2 und stehen quer zur Längserstreckung des Verankerungselements 4 über das Verankerungselement 4 sowie über das Verbindungselement 3 über. Die beiden Eingriffselemente 25 sind symmetrisch zur Längsachse L ausgebildet und weisen je eine Ausdrehschräge 26 auf. Die Ausdrehschrägen 26 sind als zur Längsachse L schräg verlaufende Flächen ausgebildet, die bezogen auf die Drehrichtung D in Einbringrichtung E ansteigen.
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Das Befestigungselement 1 dient zur Befestigung eines Anbauteils 31 an einer Montageschiene 41. Wie in 3 zu sehen, ist das Anbauteil 31 ein Winkelelement mit Durchgangsöffnungen 32, durch die das Befestigungselement 1 in eine schlitzförmige Öffnung 42 der Montageschiene 41 gesteckt werden kann. Die Montageschiene 41 ist lang gestreckt und weist einen C-förmigen Querschnitt auf, mit der längs verlaufenden und schlitzförmigen Öffnung 42 in ihrer rückseitigen Außenwand 43. Die schlitzförmige Öffnung 42 wird durch nach innen gerichtete Wände 44, den Randabschnitten 45, gebildet, die auf ihren Innenseiten 46 Zahnungen 47 aufweisen.
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Zur Befestigung des Anbauteils 31 an der Montageschiene 41 wird das Verankerungselement 4 zum formschlüssigen Verankern des Befestigungselements 1 durch die Durchgangsöffnung 32 hindurch in die Öffnung 42 der Montageschiene 41 eingebracht und in der Öffnung 42 in Drehrichtung D um die Längsachse L gedreht. Dazu kann das Befestigungselement 1 am Anlageelement 2 gegriffen werden. Beim Einführen und vor dem Drehen liegt das Befestigungselement 1 zunächst mit den Eingriffselementen 25 auf dem Anbauteil 31 auf und das Verankerungselement 4 befindet sich noch teilweise zwischen den Randabschnitten 45 (4). Zum Verankern wird nun das Befestigungselement um 90° um seine Längsachse L in Drehrichtung D gedreht, wobei die Eingriffselemente 25 über die Ausdrehschrägen 26 in die Durchgangsöffnung 32 des Anbauteils 31 gleiten. Beim Drehen stoßen die Eindrehschrägen 17 gegen die Randabschnitte 45 und gleiten beim Drehen an den Randabschnitten 45 entlang, wobei das Verankerungselement 4 in Richtung der Längsachse L vom Anlageelement 2 weg in Einbringrichtung E bewegt wird und das Anlageelement 2 als Widerlager wirkt. Dabei wird das Federelement 19 zusammengedrückt und gespannt, wodurch das Verankerungselement 4 gegen die Randabschnitte 45 verspannt wird. Die Drehanschläge 12 verhindern, dass das Befestigungselement 1 zu weit gedreht werden kann, indem sie bei einer Drehung von mehr als 90° an den Randabschnitten 45 anstoßen und ein weiteres Drehen in Drehrichtung D verhindern. Nach dem Drehen greifen die Zahnelemente 27 in die Zahnung 47 ein, so dass ein Verschieben des Befestigungselements 1 entlang der Montageschiene 41 nur dann möglich ist, wenn die Zahnelemente 27 aus der Zahnung 47 gelöst werden, beispielsweise durch Druck auf den Kopf 23 der Schraube 14. Um ein unbeabsichtigtes Lösen zu verhindern, kann die Schraube 14 nach dem Drehen in das Innengewinde 13 eingeschraubt werden, bis der Kopf 23 am Anlageelement 2 und das Anlageelement 2 an dem Anbauteil 31 flächig und bündig anliegt. 5 zeigt diesen Zustand, in dem das Befestigungselement 1 vollständig montiert ist. Die Eingriffselemente 25 greifen in die Durchgangsöffnung 32 des Anbauteils 31 ein und können Querkräfte, die vom Anbauteil 31 auf die Eingriffselemente 25 wirken, mit ihren in der Durchgangsöffnung 32 liegenden Flächen direkt aufnehmen.
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Soll das Befestigungselement 1 wieder gelöst werden, so wird zunächst die Schraube 14 mehrere Umdrehungen zurückgedreht, bis der Kopf 23 der Schraube 14 vom Anlageelement 2 beabstandet ist, so dass eine Bewegung des Verankerungselements 4 relativ zu Anlageelement 2 möglich ist. Wird nun das Befestigungselement 1 entgegen der Drehrichtung D um die Längsachse L gedreht, wobei es wiederum am Anlageelement 2 gegriffen wird, gleiten die Ausdrehschrägen 26, deren in Drehrichtung D hintere Enden 21 nicht unter der Außenseite des Anbauteils 31 unterstehen, auf der die Durchgangsöffnung 32 begrenzende Außenseite des Anbauteils 31 entlang. Gleichzeitig werden die Eindrehschrägen 17 entlang der Randabschnitte 45 und dadurch das Befestigungselement 1 entgegen der Einbringrichtung E aus der Öffnung 42 bewegt.
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Mit dem erfindungsgemäßen Befestigungselement 1 ist somit eine einfache und sichere Montage eines Anbauteils 31 an einer Montageschiene 41 möglich. Das Befestigungselement 1 besteht zudem aus wenigen, kostengünstig herstellbaren Teilen, weshalb das erfindungsgemäße Befestigungselement 1 eine einfache, preiswerte Lösung für die bestehenden Befestigungsprobleme darstellt.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Befestigungselement
- 2
- Anlageelement
- 3
- Verbindungselement
- 4
- Verankerungselement
- 5
- Fortsatz
- 6
- Innenseite des Fortsatzes 5
- 7
- Seitenfläche des Verankerungselements 4
- 8
- Grundkörper des Verbindungselements 3
- 9
- Schnapphaken
- 10
- Einstich
- 11
- Deckfläche
- 12
- Drehanschlag
- 13
- Innengewinde
- 14
- Schraube
- 15
- Gewindeelement
- 16
- Längsende
- 17
- Eindrehschräge
- 18
- Hohlraum des Grundkörpers 8
- 19
- Federelement
- 20
- Durchführung
- 21
- Schaft
- 22
- Gewinde
- 23
- Kopf der Schraube 14
- 24
- Seitenfläche
- 25
- Eingriffselement
- 26
- Ausdrehschräge
- 27
- Zahnelement
- 28
- Widerlager
- 29
- hinteres Ende der Ausdrehschräge 26
- 31
- Anbauteil
- 32
- Durchgangsöffnung
- 41
- Montageschiene
- 42
- Öffnung
- 43
- Außenwand
- 44
- Wand
- 45
- Randabschnitt
- 46
- Innenseite
- 47
- Zahnung
- D
- Drehrichtung
- E
- Einbringrichtung
- L
- Längsachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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