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DE102014212876A1 - Kupplung - Google Patents

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DE102014212876A1
DE102014212876A1 DE102014212876.5A DE102014212876A DE102014212876A1 DE 102014212876 A1 DE102014212876 A1 DE 102014212876A1 DE 102014212876 A DE102014212876 A DE 102014212876A DE 102014212876 A1 DE102014212876 A1 DE 102014212876A1
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Germany
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tongue
coupling element
opening
tip
coupling
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Timo Blum
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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Schaeffler Technologies AG and Co KG
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    • F16D1/072Couplings for rigidly connecting two coaxial shafts or other movable machine elements for attachment of a member on a shaft or on a shaft-end non-disconnectable involving plastic deformation
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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Kupplung mit einem ersten Kupplungselement und einem zweiten Kupplungselement, wobei das erste Kupplungselement eine Öffnung aufweist und das zweite Kupplungselement eine Zunge aufweist, wobei das erste Kupplungselement und das zweite Kupplungselement derart miteinander verbunden sind, dass die Zunge in die Öffnung eingreift und der durch die Öffnung überstehende Bereich der Zunge plastisch verformt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kupplung insbesondere für Kraftfahrzeuge.
  • Kupplungen insbesondere für Kraftfahrzeuge weisen eine Mehrzahl von Bauelementen auf, die zum Teil miteinander verbunden sind. Dabei hat sich die Verwendung von Nietelementen als besonders effektiv herausgestellt, weil sie im Gegensatz zu Schraubverbindungen einfachformscher zu montieren sind und dennoch dauerhafte Verbindungen bewirken. Solche Nietelemente sind beispielsweise durch die DE 10 2011 011 916 A1 bekannt geworden.
  • Allerdings sind die verwendeten Nietelemente auch als zusätzliche Bauteile anzusehen, die beschafft, bereitgestellt und montiert werden müssen, was einen damit verbundenen Aufwand und damit verbundene Kosten bedeutet.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung eine Kupplung zu schaffen, die gegenüber dem Stand der Technik hinsichtlich der Montage vereinfacht und in den Kosten gesenkt ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung betrifft eine Kupplung mit einem ersten Kupplungselement und einem zweiten Kupplungselement, wobei das erste Kupplungselement eine Öffnung aufweist und das zweite Kupplungselement eine Zunge aufweist, wobei das erste Kupplungselement und das zweite Kupplungselement derart miteinander verbunden sind, dass die Zunge in die Öffnung eingreift und der durch die Öffnung überstehende Bereich der Zunge plastisch verformt ist. Dadurch wird erreicht, dass das erste und das zweite Kupplungselement ohne Zusatzelemente miteinander formschlüssig verbindbar sind.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn das erste Kupplungselement als Öffnung einen Schlitz aufweist. Dadurch kann eine Zungenspitze einer Zunge aus einem Blechmaterial gut in den Schlitz eingeführt und durch plastische Verformung gesichert werden kann. Wenn der Schlitz nur geringfügig größer ist als die Zungenspitze kann bereits eine geringe Verformung der Zungenspitze ausreichend sein für eine Sicherung der Verbindung zwischen den beiden Kupplungselementen.
  • Auch ist es zweckmäßig, wenn das zweite Kupplungselement eine gegenüber einem Anschlag vorstehende Zungenspitze aufweist, welche in die Öffnung oder den Schlitz bis zum Anschlag einführbar ist, wobei die Zungenspitze aus der Öffnung mit einem Überstand herausragt. Durch den Anschlag an dem zweiten Kupplungselement wird die Einstecktiefe der Zungenspitze definiert und die Zungenspitze kann nicht zu tief in die Öffnung eingreifen.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist es vorteilhaft, wenn die Zungenspitze in Längsrichtung in zwei Zungenflügel geteilt ist und zur Sicherung der Zunge in der Öffnung die beiden Zungenflügel in entgegengesetzte Richtungen oder in die gleiche Richtung verformt sind. So werden die beiden Zungenflügel wie zwei benachbarte Laschen in entgegengesetzte Richtung umgebogen, so dass sie etwa rechtwinklig zur Ausrichtung der unverbogenen Zunge ausgerichtet sind und an dem ersten Kupplungselement anliegen. Dadurch wird eine sichere formschlüssige Verbindung erreicht.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Zungenspitze in Querrichtung einen oder zwei seitliche Schlitze enthält, so dass die Zungenspitze an einer Seitenflanke oder an ihren Seitenflanken zur Sicherung der Zunge in der Öffnung verformt ist. So ist die Zungenspitze in einem vorderen Teil, also in dem Bereich der Zungenspitze, verformbar, während der hintere Bereich der Zungenspitze unverformt bleiben kann. Der verformte Bereich ist dabei besonders bevorzugt so verformbar, dass die Seitenflanken der Zungenspitze abgebogen werden und so eine formschlüssige Verbindung erfolgt. Die Schlitze sind dabei derart platziert, dass sie auf der Höhe sind, die etwa der Dicke des Materials des ersten Kupplungselements entspricht, so dass der über die Schlitze vorstehende Bereich der Zungenspitze bei Einführung der Zunge in die Öffnung mit der Zungenspitze jenseits der Schlitze aus der Öffnung herausragt. Dadurch kann die Zungenspitze jenseits der Schlitze verformt werden und die beiden Kupplungselemente können in einfacher Weise formschlüssig verbunden werden.
  • Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Zungenspitze c-, s- oder l-förmig verformt ist. Dies wird vorteilhaft dadurch erreicht, dass eine oder beide der Seitenflanken der Zunge verformt wird bzw. werden.
  • Auch ist es vorteilhaft, wenn die Zunge an ihrem durch die Öffnung vorstehenden Endbereich derart rolliert ist, dass eine Verbreiterung vorliegt, welche gegenüber der Ausdehnung der Öffnung vergrößert ist. Dadurch kann mittels eines einfachen Rollierprozesses die formschlüssige Verbindung zwischen den Kupplungselementen erreicht werden.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit den zugehörigen Figuren näher erläutert:
  • Dabei zeigen:
  • 1 ein erstes Kupplungselement mit einer Öffnung,
  • 2 ein zweites Kupplungselement mit einer Zunge,
  • 3 eine Ansicht der Zunge in der Öffnung mit plastischer Verformung,
  • 4 eine Seitenansicht gemäß 3,
  • 5 ein zweites Kupplungselement mit einer Zunge,
  • 6 eine Ansicht der Zunge in der Öffnung mit plastischer Verformung,
  • 7 eine Seitenansicht gemäß 6,
  • 8 ein zweites Kupplungselement mit einer Zunge,
  • 9 eine Ansicht einer Zunge in der Öffnung, und
  • 10 eine Seitenansicht gemäß 9.
  • Die 1 zeigt ein erstes Kupplungselement 1 mit einem seitlich abragenden Vorsprung 2, in welchem eine Öffnung 3 vorgesehen ist. Die Öffnung 3 ist dabei als Schlitz ausgebildet, der sich in Querrichtung des Vorsprungs 2 entlang des ersten Kupplungselements 1 ausgebildet.
  • Die 2 zeigt ein zweites Kupplungselement 4, welches mit einer Zunge 5 ausgebildet ist. Die Zunge 5 weist eine Zungenspitze 6 auf, die gegenüber dem Fuß 9 der Zunge 5 in der Breite reduziert ist. Diese Reduktion der Breite erfolgt über einen Absatz 7, welcher auch als Anschlag dient und die Zungenspitze 6 von dem Fuß 9 der Zunge 5 unterteilt.
  • Die Zungenspitze 6 ist mittels eines Schlitzes 8 in zwei Zungenflügel 10, 11 unterteilt. Dabei erstreckt sich der Schlitz 8 im Ausführungsbeispiel der 2 längs der Erstreckung der Zunge 5 bzw. parallel zur Längsachse der Zunge 5.
  • In den 3 und 4 ist die Zungenspitze 6 der Zunge 5 des zweiten Kupplungselements 4 in die Öffnung 3 des ersten Kupplungselements 1 eingesetzt. Dabei sind die gegenüber der Öffnung vorstehenden Zungenflügel der Zungenspitze 6 in entgegengesetzter Richtung abgebogen, so dass die Zungenspitze 6 mit ihren Zungenflügeln 10, 11 an dem Vorsprung 2 des ersten Kupplungselements 1 flach anliegt und eine formschlüssige Verbindung zwischen dem ersten Kupplungselement 1 und dem zweiten Kupplungselement 4 bewirkt.
  • Die 5 zeigt in einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung ein zweites Kupplungselement 20, welches mit einer Zunge 21 ausgebildet ist. Die Zunge 21 weist eine Zungenspitze 22 auf, die gegenüber dem Fuß 23 der Zunge 21 in der Breite reduziert ist. Diese Reduktion der Breite erfolgt ebenso wie in 2 über einen Absatz 24, welcher auch als Anschlag dient und die Zungenspitze 22 von dem Fuß 23 der Zunge 21 unterteilt.
  • Die Zungenspitze 22 ist mittels eines Schlitzes oder, wie in 5 gezeigt, mittels zweier Schlitze 25, 26 in einen vorderen Zungenbereich 27 und in einen hinteren Zungenbereich 28 aufgeteilt. Dabei umfasst der vordere Zungenbereich 27 die freie Spitze 29 der Zungenspitze 22 und der hintere Zungenbereich ist dem Fuß 23 der Zunge 21 zugewandt.
  • Die Positionierung der Schlitze 25, 26 ist dabei derart gewählt, dass der Abstand zwischen dem Anschlag 24 und den Schlitzen 25, 26 etwa der Stärke des Materials des Vorsprungs 2 des ersten Kupplungselements 1 entspricht. So kann die Zungenspitze 22 in die Öffnung 3 eingreifen, wobei die Schlitze etwas aus der Öffnung herausragen. Dadurch kann der vordere Zungenbereich verformt werden, um das erste Kupplungselement 1 mit dem zweiten Kupplungselement 20 zu verbinden.
  • Die Verformung der Zunge 21 des zweiten Kupplungselements 20 erfolgt dabei im Bereich der Seitenflanken 30, 31 der Zungenspitze 22 im Bereich des vorderen Zungenbereichs 27. Diese werden im Wesentlichen parallel zur Längsachse der Zunge 21 abgebogen. Dabei ist es vorstellbar, dass nur eine Seitenflanke 30 oder beide Seitenflanken 30, 31 abgebogen werden. In 6 ist erkennbar, dass beide Seitenflanken 30, 31 s-förmig abgebogen sind. Alternativ können die beiden Seitenflanken 30, 31 auch c-förmig abgebogen werden. Alternativ kann auch nur eine der Seitenflanken 30 oder 31 abgebogen werden, so dass eine etwa l-förmige Kontur entsteht. Die 7 zeigt die Anordnung gemäß 6 in einer Seitenansicht.
  • Die 8 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines zweiten Kupplungselements 40, welches mit einer Zunge 41 ausgebildet ist. Die Zunge 41 weist eine Zungenspitze 42 auf, die gegenüber dem Fuß 43 der Zunge 41 in der Breite reduziert ist. Diese Reduktion der Breite erfolgt über einen Absatz 44, welcher auch als Anschlag dient und die Zungenspitze 42 von dem Fuß 43 der Zunge 41 unterteilt.
  • In den 9 und 10 ist die Zungenspitze 42 der Zunge 41 des zweiten Kupplungselements 40 in die Öffnung 3 des ersten Kupplungselements 1 eingesetzt. Dabei ist der über die Öffnung hinausgehende und herausragende Anteil der Zungenspitze 42 rolliert, so dass der Querschlitz der Zungenspitze verbreitert ist und so eine formschlüssige Verbindung erzeugt wird.
  • Ein Kupplungselement ist dabei bevorzugt eine Anpressplatte, eine Tellerfeder, ein Kupplungsdeckel, eine Feder, eine Transportsicherung etc. Die Kupplung ist dabei eine Einfachkupplung oder eine Doppelkupplung, wie insbesondere eine Reibungskupplung.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    erstes Kupplungselement
    2
    Vorsprung
    3
    Öffnung
    4
    zweites Kupplungselement
    5
    Zunge
    6
    Zungenspitze
    7
    Absatz
    8
    Schlitz
    9
    Fuß
    10
    Zungenflügel
    11
    Zungenflügel
    20
    zweites Kupplungselement
    21
    Zunge
    22
    Zungenspitze
    23
    Fuß
    24
    Absatz
    25
    Schlitz
    26
    Schlitz
    27
    vorderer Zungenbereich
    28
    hinterer Zungenbereich
    29
    freie Spitze
    30
    Seitenflanke
    31
    Seitenflanke
    40
    zweites Kupplungselement
    41
    Zunge
    42
    Zungenspitze
    43
    Fuß
    44
    Absatz
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102011011916 A1 [0002]

Claims (7)

  1. Kupplung mit einem ersten Kupplungselement (1) und einem zweiten Kupplungselement (4, 20, 40), wobei das erste Kupplungselement (1) eine Öffnung (3) aufweist und das zweite Kupplungselement (4, 20, 40) eine Zunge (5, 21, 41) aufweist, wobei das erste Kupplungselement (1) und das zweite Kupplungselement (4, 20, 40) derart miteinander verbunden sind, dass die Zunge (5, 21, 41) in die Öffnung (3) eingreift und der durch die Öffnung (3) überstehende Bereich der Zunge (5, 21, 41) plastisch verformt ist.
  2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Kupplungselement (1) als Öffnung (3) einen Schlitz aufweist.
  3. Kupplung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Kupplungselement (4, 20, 40) eine gegenüber einem Anschlag (7, 24, 44) vorstehende Zungenspitze (6, 22, 42) der Zunge (5, 21, 41) aufweist, welche in die Öffnung (3) oder den Schlitz bis zum Anschlag einführbar ist, wobei die Zungenspitze (6, 22, 42) aus der Öffnung mit einem Überstand herausragt.
  4. Kupplung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (5) in Längsrichtung in zwei Zungenflügel (10, 11) geteilt ist und zur Sicherung der Zungenspitze (6) in der Öffnung die beiden Zungenflügel (10, 11) in entgegengesetzte Richtungen oder in die gleiche Richtung verformt sind.
  5. Kupplung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (21) in Querrichtung einen oder zwei seitliche Schlitze (25, 26) enthält, so dass die Zungenspitze (22) an einer Seitenflanke (30, 31) oder an ihren Seitenflanken (30, 31) zur Sicherung der Zungenspitze (22) in der Öffnung (3) verformt ist.
  6. Kupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungenspitze (22) c-, s- oder l-förmig verformt ist.
  7. Kupplung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zungenspitze (42) an ihrem durch die Öffnung (3) vorstehenden vorderen Zungenbereich derart rolliert ist, dass eine Verbreiterung vorliegt, welche gegenüber der Ausdehnung der Öffnung vergrößert ist.
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