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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Ausgabevorrichtung für zu Rollen aufgewickelte flächige Produkte mit einem Deckelteil mit einer Vorderwand und einem Gehäuseteil, dass Gehäuseteil umfassend eine Rückwand und eine erste und zweite Seitenwand, ausbildend einen Innenraum, und eine Verwendung der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung.
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Ausgabevorrichtungen der eingangs genannten Art zur Ausgabe von zu Rollen aufgewickelten flächigen Produkten sind vielfältig aus dem Stand der Technik bekannt. Neben solchen Ausgabevorrichtungen, die lediglich eine einzige Rolle bevorraten, sind auch solche bekannt, die zwei Rollen bevorraten, so dass bei vollständigem Verbrauch einer ersten Rolle eine zweite Rolle nachgeführt und dem Benutzer einer Ausgabevorrichtung zur Verfügung gestellt wird. Durch derartige Ausgabevorrichtungen wird die Wartung derselben durch Bedienpersonal, welches Rollen in die Ausgabevorrichtungen einlegt, erleichtert, und hierdurch Kosten gesenkt.
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Derartige Vorrichtungen, welche zu Rollen aufgewickelte flächige Produkte ausgeben, seien es solche, welche eine Perforation oder ähnliches zur Bildung einzelne Flächenabschnitte aufweisen, seien es solche, welche eine Endlosrolle ohne jegliche Perforation oder ähnlichem darstellen, weisen oftmals den Nachteil auf, dass der Mechanismus zur Nachführung der zweiten Ersatzrolle bei Verbrauch des flächigen Produktes einer ersten Rolle kompliziert ist. Oftmals werden hierfür dem Benutzer einer entsprechenden Ausgabevorrichtung solche vorgeschlagen, welche zwei parallel nebeneinander angeordnete Rollen flächiger Produkte aufweisen. Aber auch hier muss der Benutzer von Hand beispielsweise ein Gehäuseteil entlang einer Längsachse der Rollen verschieben, um dann Zugriff auf die Ersatzrolle zu haben. Zudem ergeben sich Probleme durch den Ersatz von zu Rollen aufgewickelten flächigen Produkten unterschiedlicher Breite. Letzteres ist produktionstechnisch bedingt, so dass oftmals der Nachführmechanismus nicht richtig funktioniert beziehungsweise die Rollen nicht einsetzbar sind, da zu schmal oder zu breit.
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DE 38 512 235 T2 offenbart einen Spender für mehrere Rollen blattartigen Materials, welches in Form einer um einen Kern gewickelten Bahn vorliegt, mit einer Tür und Einrichtungen zur Halterung der Rolle in dem Gehäuse des Spenders, wobei die Haltereinrichtungen einen in axialer Richtung der Rolle bewegbaren Arm zur leichteren Befestigung einer neuen Rolle in dem Gehäuse aufweisen, mit einer im Gehäuse befestigten Einrichtung, welche auf die Position der Tür zum Stabilisieren des bewegbaren Arms reagiert, wobei die den Arm stabilisierende Einrichtung in einer ersten Position die Bewegung des einen Arms ermöglicht, wenn die Tür geöffnet ist, und in einer zweiten Position die Bewegung des einen Arms verhindert, wenn die Tür geschlossen ist. Damit soll das Problem gelöst werden, dass bei einem Schlag von außen auf eine Seitenwand des Gehäuses der bewegliche Arm sich nicht soweit bewegt, dass die Narbe aus dem Kern rutscht und die Rolle aus der Halterung in das Gehäuse fällt, so dass blattartiges Material dem Spender nicht mehr entnommen werden kann.
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DE 602 13 607 T2 offenbart einen einfach beschickbaren Spender, der einer seiner Seitenwände zugeordnet einen Träger mit einem Eingriffsmittel aufweist, mit welchem es in einen Kern einer Papierproduktrolle eingreifen kann. Der Träger kann einen länglichen Arm umfassen, der einen vorderen und einen hinteren Teil aufweist, wobei der hintere Teil an dem Gehäuse des Spenders so befestigt sein kann, dass der vordere Teil zu dem Inneren des Gehäuses gezwungen wird. Hierzu wird vorgeschlagen ein Federelement vorzusehen, welches der Bewegung des vorderen Teils des Arms nach Innen widersteht. Hierdurch kann eine Papierproduktrolle mit Kern sicher in dem Spender aufgenommen werden.
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US 2,873,927 offenbart einen Papierspender mit einem schanierartig befestigten Trägerarm für eine Papierrolle mit einem Kern, der einen Eingriffskegel aufweist, der in den Kern der Papierrolle eingreift. Der Trägerarm ist dabei mit einer Federkraft über eine Spiralfeder, die am Gehäuse des Spenders befestigt ist, beaufschlagt. Wird der Arm entgegen der Federkraft nach außen gebogen, kann eine Papierrolle mit einem Kern eingesetzt werden, so dass der Eingriffskegel des Arms bei Freigabe aufgrund seiner Federkraft nicht nur in den Kern der Papierrolle eingreift, sondern diese aufgrund der Federkraftbeaufschlagung auch sicher hält.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Ausgabevorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche auch zu Rollen aufgewickelte flächige Produkte unterschiedlicher Breite aufnehmen und abgeben kann.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Ausgabevorrichtung gemäß Anspruch 1, ein Einsatzteil für eine solche Ausgabevorrichtung gemäß Anspruch 15 und eine Verwendung der Ausgabevorrichtung gemäß Anspruch 16.
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Es wird eine Ausgabevorrichtung der eingangs genannten Art vorgeschlagen, wobei ein Druckarm vorgesehen ist, der an seinem einem Ende gelagert ist und mit einem drehbar bewegbaren Stellmittel zusammenwirkt, so dass in einer Richtung von einer Seitenwand zu anderen Seitenwand ein durch das Stellmittel feinjustierbarer Druck über den Druckarm auf eine einsetzbare Rolle ausgeübt wird. Die Richtung des Druckes ist im Sinne der vorliegenden Erfindung als in etwa senkrecht zu einer Ebene, die durch die Seitenwände verläuft, wirkend anzusprechen. Durch eine derartige Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung wird vorteilhafterweise ein Verstellmechanismus zur Verfügung gestellt, der insbesondere bei Einsatz von Rollen unterschiedlicher Breiten, die schon produktionstechnisch vorliegen, in der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung eine Feinjustierung des Haltedruckes ermöglicht, so dass die Rollen sicher beispielsweise in Führungsbahnen, die in der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen sind, geführt sind.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist auf einer Innenseite des Druckarmes ein Kontaktmittel angeordnet, welches mit einer Oberfläche des Stellmittels in Kontakt steht. Durch das Kontaktmittel wird die Bedienung des Druckarmes erleichtert, da dieser über das Stellmittel, welches erfindungsgemäß drehbar bewegbar ausgebildet ist, betätigt wird zur Einstellung des Haltedrucks. Eine Bedienung erfolgt durch die Bedienperson vorteilhafterweise in einer Offenstellung der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist das Stellmittel auf seiner auf dem Druckarm hin zugewandten Oberfläche einen Verstellgrat auf. Der Verstellgrat ist vorzugsweise ringförmig ausgebildet, vorzugsweise nicht als geschlossener Ring, sondern zwischen seinen beiden Enden ist eine kurze Unterbrechung vorgesehen. Weiter bevorzugt ist der Verstellgrat derart ausgebildet, dass er ein erhabenes Ende zu Einstellung eines hohen Druckes, ausgeübt durch den Druckarm auf die eingesetzte Rolle, und ein flaches Ende zur Einstellung eines niedrigen Druckes auf eine eingesetzte Rolle aufweist. Der Verstellgrat kann damit als ringförmiges Mittel angesprochen werden, welches von seinem einen Ende, vorteilhafterweise liegend in einer Ebene mit einer Oberfläche des Stellmittels, ausgehend sich erhebt bis zu dem erhabenden Ende desselben in Form einer schiefen Ebene. Die Oberfläche des Verstellgrats stellt vorteilhafterweise eine Führungsbahn für das Kontaktmittel dar, so dass über die maximale Höhe des Verstellgrats ein maximaler Druck erreicht werden kann. Üblicherweise beträgt eine maximale Höhe des Verstellgrats an dessen erhabenen Ende etwa 1 bis 20 mm, bevorzugt etwa 3 mm bis etwa 15 mm, so dass Unterschiede in den Rollenbreiten von bis zu 2 cm ausgeglichen werden können.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist das Stellmittel auf seiner dem Druckarm zugewandten Oberfläche eine ringförmige Eingriffsfläche, die nicht notwendigerweise als geschlossener Ring ausgebildet ist, für ein Eingriffselement auf. Die Eingriffsfläche kann dabei beispielsweise geriffelt ausgebildet sein, und stellt bei Eingriff des Eingriffselementes vorzugsweise eine Blockierung des Stellmittels zur Verfügung. Hierdurch ist das Stellmittel insbesondere nicht mehr drehbar bewegbar. Das Eingriffsmittel kann dabei beispielsweise fingerartig ausgebildet sein mit einer Endfläche, die in Vertiefungen zwischen einzelne Riffelungen einer entsprechend ausgebildeten Eingriffsfläche eingreift. Das Eingriffsmittel ist vorteilhafterweise in einem Wandteil angeordnet, an welchem auch das Stellmittel, weiter bevorzugt auch der Druckarm, angeordnet ist. Das Wandteil kann vorteilhafterweise Bestandteil eines Einsatzteils sein, welches weiter bevorzugt lösbar verbindbar mit dem Gehäuseteil, insbesondere dessen Rückwand, ausgebildet ist. Das Einsatzteil bildet damit eine Art Innenwand in der Vorrichtung. Bei einer derartigen Ausbildung kann dann der erfindungsgemäße Druckmechanismus als Nachrüstteil für bestehende Ausgabevorrichtungen zur Verfügung gestellt werden. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Eingriffselement an einem Wandteil angeordnet, welches das Stellmittel auf einer Seite trägt. Bevorzugt ist das Eingriffselement einstückig, insbesondere materialeinheitlich, mit dem Wandteil verbunden, und zwar bevorzugt elastisch verbunden, weiter bevorzugt einstückig elastisch verbunden.
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Die Elastizität kann z. B. allen durch die geometrische Ausbildung des Eingriffselements zur Verfügung gestellt sein. Eine Elastizität ist in den Bewegungsrichtungen der Stellmittel vorteilhafterweise vorhanden. Das Eingriffselement kann als abschnittförmiger Vorsprung, auch als fingerförmiger Vorsprung ansprechbar, beschrieben werden. Das Eingriffselement ist vorzugsweise in einer Ausnehmung des Wandteils angeordnet, und ragt bevorzugt nicht über ein dem Innenraum der Vorrichtung zugewandte Oberfläche des Wandteils hervor. Das Stellmittel ist vorteilhafterweise auf der Seite des Wandteils, welches bevorzugt Bestandteil eines Einsatzteils in das Gehäuseteil der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung ist, abgewandt der einsetzbaren Rolle angeordnet.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist der Druckarm in etwa L-förmig ausgebildet. Er bildet dabei einen langen Schenkel und einen kurzen Schenkel aus. Der Druckarm ist vorteilhafterweise mit einem Ende seines langen Schenkels elastisch gelagert. Vorteilhafterweise ist der Druckarm einstückig, insbesondere materialeinheitlich, mit dem Wandteil, insbesondere einem Wandteil eines Einsatzteiles in das Gehäuseteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung, verbunden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass beispielsweise der Druckarm einstückig unmittelbar mit der Seitenwand verbunden ist. Die elastische Lagerung erfolgt beispielsweise dadurch, dass der Druckarm zumindest teilweise aus einem elastischen Material, zumindest im Bereich des Angriffes des Druckarmes am Wandteil, ausgebildet ist, insbesondere bei einer einstückigen Ausbildung desselben. Eine Elastizität ist auch dadurch zur Verfügung gestellt, dass der Druckarm L-förmig ausgestaltet ist und somit einen langen Schenkel aufweist, der eine entsprechende Elastizität vermitteln kann. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass Federn gleich welcher Art, insbesondere Blattfedern, vorgesehen sind, mit welchen sich der Druckarm am Wandteil und/oder der Seitenwand abstützt. Das Ende des Druckarms, insbesondere des langen Schenkels desselben, welcher am Wandteil und/oder aber an der Seitenwand gelagert ist, ist vorteilhafterweise auf derjenigen Seite gelagert, an welcher auch das Stellmittel angeordnet ist. jedoch kann auch vorgesehen sein, dass der Druckarm auf der dem Stellmittel gegenüberliegenden Seite des Wandteils oder an der Seitenwand gelagert ist.
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Weist das Wandteil eine Ausnehmung auf, welche der Außenkontur des Druckarmes folgt, ist vorteilhafterweise der Druckarm in etwa L-förmig ausgebildet, ist auch die Ausnehmung im Wandteil vorteilhafterweise L-förmig ausgebildet. Die Ausnehmung ist etwas größer ausgebildet als der Druckarm, so dass dieser beispielsweise bei einer Verminderung des Haltedrucks in die Ausnehmung in Richtung auf das Stellmittel hin zurückschwingen kann.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform wirkt eine einer eingesetzten Rolle zugewandte Oberseite des Druckarmes mit dieser zusammen, sei es unmittelbar mit dem flächigen Produkt, sei es mit Einsetzteilen (plugs). Die Einsetzteile werden auf beiden Seiten des Innenwickels bzw. -rolle bzw. Hülse, die auch geteilt sein kann, eingesetzt. Sie weisen üblicherweise je einen zylindrischen Vorsprung, aber mit unterschiedlichem Durchmesser auf, um Fehleinsetzungen des zu einer Rolle aufgewickelten flächigen Produktes in die Vorrichtung zu vermeiden. Die zylindrischen Vorsprünge werden von Führungsbahnen der Vorrichtung aufgenommen und geführt, deren Breite vorteilhafterweise dem Durchmesser der Vorsprünge angepasst ist. Die Oberseite des Druckarmes kann dabei insbesondere im Bereich des kurzen Schenkels bei einer L-förmigen Ausbildung in etwa trogartig ausgebildet sein, und eine zusätzliche Führungsbahn für die Rolle in Abrollrichtung derselben zur Verfügung stellen. Vorteilhafterweise ist der Druckarm benachbart einer Führungsbahn für eine Rolle zugeordnet. Durch diese Nähe ist eine besonders kompakte Bauform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht.
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Weiter bevorzugt ist zugeordnet der der Seitenwand mit dem Druckarm gegenüberliegenden Seite des Gehäuseteils eine Führungsbahn mit einer größeren Breite b1 als eine Breite b2 der Führungsbahn auf der Seitenwand mit dem Druckarm. Es können Einsetzteile (plugs) mit unterschiedlichen Einsatzdurchmessern zylinderförmiger Vorsprünge derselben vorgesehen werden, welche den Breiten der ersten und zweiten Führungsbahn entsprechen.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist das Stellmittel eine Seitenfläche auf, die in einer Offenstellung der Vorrichtung drehbar bedienbar ist zur Einstellung eines geeigneten Druckes. Vorteilhafterweise ist die Seitenfläche des Stellmittels geriffelt oder sonst wie geprägt ausgebildet, so dass eine Bedienperson, die Rollen in die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung einsetzt, das Stellmittel sicher bedienen und hierdurch den Haltedruck über den Druckarm auf die eingesetzte Rolle in Verbrauchsposition einstellen kann.
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Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Einsatzteil für eine Ausgabevorrichtung in Form eines Wandteils mit einem Druckarm und einem Stellmittel gemäß dem Vorstehenden. Insbesondere ist das Wandteil Bestandteil eines Einsatzteils, und das Einsatzteil kann mit der Rückwand des Gehäuseteils und/oder mit der Seitenwand desselben verbunden werden. Das Wandteil weist dabei vorteilhafterweise auf einer Seite desselben das Stellmittel auf, und der Druckarm, der auf einer der beiden Seiten oder auf beiden Seiten des Wandteils gelagert sein kann, wird vorzugsweise auf der gegenüberliegenden Seite des Wandteiles aus einer Ebene desselben durch das Stellmittel herausbewegt.
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Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin die Verwendung einer erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung der vorstehend genannten Art zur Ausgabe von flächigen zu einer Rolle aufgewickelten Produkten, wie insbesondere von Toilettenpapier, Wischtüchern, Kosmetiktüchern, Handtüchern und/oder Haushaltstüchern.
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Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung eine Ausgabevorrichtung der eingangs genannten Art, wobei einer der beiden Seitenwände zugeordnet ein Schwingarm gelenkig gelagert ist, wobei eine Gelenkachse des Schwingarmes zwischen Vorderwand und Rückwand und quer zu einer Längserstreckung des Schwingarmes ausgerichtet ist, wobei der Schwingarm einen unterhalb der Gelenkachse angeordneten Führungsteil und einen oberhalb der Gelenkachse angeordneten Halteteil aufweist, deren dem Innenraum zugewandte Oberflächen einen stumpfen Winkel α in einem Bereich von etwa 130° bis etwa 176°, bevorzugt in einem Bereich von etwa 150° bis etwa 175°, noch bevorzugt in einem Bereich von etwa 160° bis etwa 173°, bilden.
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Soweit in der vorliegenden Erfindung der Begriff ”etwa” oder ”im Wesentlichen” in Bezug auf Werte oder Wertebereiche verwendet wird, ist hierunter dasjenige zu verstehen, was der Fachmann in dem gegebenen Zusammenhang als fachmännisch üblich ansehen wird. Insbesondere sind Abweichungen der angegebenen Werte von +/–10%, bevorzugt +/–5%, von dem Begriff ”etwa” bzw. ”im Wesentlichen” umfasst.
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Soweit im Sinne der vorliegenden Erfindung die Rede davon ist, dass das eine oder andere Mittel einer der beiden Seitenwände zugeordnet ist, so ist hierunter nicht zu verstehen, dass die jeweiligen Mittel unmittelbar an der Seitenwand angeordnet sind. Vielmehr kann es auch im Sinne der vorliegenden Erfindung z. B. sein, dass den Seitenwänden wiederum zugeordnet Einsatzteile sind, welche mehr oder weniger parallel zu den Seitenwänden ausgerichtet sind, und daher als seitliche Innenwände angesprochen werden können. An diesen Einsatzteilen angeordnete Mittel sind ebenfalls als im Sinne der vorliegenden Erfindung den Seitenwänden zugeordnet anzusehen. Selbstverständlich können die jeweiligen Mittel auch unmittelbar den Seitenwänden zugeordnet sein.
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Soweit im Sinne der vorliegenden Erfindung die Rede davon ist, dass die Gelenkachse des Schwingarmes zwischen Vorderwand und Rückwand ausgerichtet ist, ist hierunter eine solche Ausrichtung zu verstehen, in welcher die Gelenkachse in etwa rechtwinklig in Bezug auf die Vorderwand und Rückwand ausgebildet ist.
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Soweit im Sinne der vorliegenden Erfindung davon die Rede ist, dass die Gelenkachse quer zu einer Längserstreckung des Schwingarmes ausgerichtet ist, so ist unter Letzterer eine Ausbildung zu verstehen, in welcher der Schwingarm sich zwischen einem Bodenteil und einem Oberboden der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung länglich erstreckt. Die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung kann einen Oberboden aufweisen, der Bestandteil des Deckelteils oder aber des Gehäuseteils ist, und bevorzugt Bestandteil des Deckelteils ist. Das Bodenteil kann im Sinne der vorliegenden Erfindung ebenfalls durch das Deckelteil oder durch das Gehäuseteil ausgebildet sein, auch beispielsweise ein Auffangmittel aufweisen kann, mit welchem leere Rollen oder aber die schon genannten Einsetzteile (plugs), die an beiden Enden eines Innenkerns, auch als Innenwickel oder Hülse bezeichnet, der Rolle flächiger Produkte eingeführt werden, aufgefangen werden.
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Erfindungsgemäß wird eine Vorrichtung zum Austausch einer ersten, aufgebrauchten Rolle flächiger Produkte durch Ersatz einer zweiten Rolle flächiger Produkte zur Verfügung gestellt, ohne das der Benutzer der Ausgabevorrichtung hierzu selbstständig über das übliche Abreißen flächiger Produkte hinaus Maßnahmen ergreifen muss. Wird beispielsweise über Führungsbahnen, insbesondere solchen, welche für die genannten plugs vorgerichtet sind, und die der ersten und zweiten Seitenwand, dem Innenraum der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung zugewandt, angeordnet sind, eine erste Rolle durch eine Bedienperson eingelegt, so läuft diese entlang Oberflächen des Halteteils und des Führungsteils innerhalb der Führungsbahn in eine Verbrauchsposition. Dabei bewegt sich der Schwingarm einer Aufnahmeposition um seine Drehachse derart, dass das Halteteil in den Innenraum der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung hereinragt und eine Auflage für eine einzusetzende Ersatzrolle bietet, die in dieser Halteposition beabstandet von der ersten Verbrauchsrolle gehalten ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst das Halteteil an seinem oberen Endbereich einen abgewinkelten Halteabschnitt. Hierdurch ist es vorteilhafterweise möglich, dass bei einer nur geringen Bautiefe im Hinblick auf die Gelenkbewegung des Schwingarmes eine ausreichend sichere Haltung der Ersatzrolle in der Halteposition in der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung zur Verfügung gestellt ist.
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Weiter bevorzugt bildet eine Oberfläche des Halteteiles und einer Oberfläche des Halteabschnittes einen Winkel β in einem Bereich von etwa 25° bis etwa 75°, weiter bevorzugt in einem Bereich von etwa 35° bis etwa 50°. Bei einem derartigen Winkelbereich wird eine geringe Bautiefe im Hinblick auf den gelenkig gelagerten Schwingarm bezogen auf die Gesamtbaugröße der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung erreicht.
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Weiter bevorzugt umfasst das Führungsteil an seinem unteren Endbereich einen in Richtung der Gelenkachse angeordneten Verbreiterungsabschnitt. In Richtung der Gelenkachse bedeutet dabei eine Ausrichtung in einer Ebene, an der die Gelenkachse, die quer zu einer Längserstreckung des Schwingarmes durch diesen hindurch läuft, liegt, und die zwischen einem Bodenteil und einem Oberboden der Vorrichtung verläuft. Ein Gelenkgehäuse, welches zur Befestigung des Schwingarmes im Gehäuseteil vorgesehen ist, welches die Gelenkachse zumindest teilweise umfasst, ist bevorzugt in Richtung eines Verbreiterungsabschnittes sich erstreckend ausgebildet. Durch den Verbreiterungsabschnitt hat in einer seitlichen Aufsicht, gesehen aus Richtung der gegenüberliegenden Seitenwand, der Schwingarm ein in etwa schlägerartiges, insbesondere hockey- oder golfschlägerartiges Aussehen.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform liegt ein Winkel γ zwischen einem Längsseitenrand des Führungsteiles und einer unteren Kante des Verbreiterungsabschnittes in einem Bereich von etwa 85° bis etwa 140°, weiter bevorzugt in einem Bereich von etwa 105° bis etwa 125°. Bei einer derartigen Ausgestaltung des Schwingarmes wird aufgrund des Verbreiterungsabschnittes bei einer Reduzierung des Rollendurchmessers durch Abwicklung des flächigen Produktes von der Rolle durch den Benutzer gleichwohl über eine möglichst große Kontaktfläche der zu führenden Rolle ein sicherer Halt mitgegeben, bis das letzte flächige Produkt von der Rolle abgewickelt ist.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist der Verbreiterungsabschnitt eine vom Führungsteil zu dessen Ende hin s-förmig ausgebildete Oberkante auf. Durch diese s-förmige Oberkante wird eine erhebliche Verbreitung des Verbreiterungsabschnittes erreicht. Die Oberkante ist vorzugsweise in Richtung auf die in der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung eingesetzten Rolle hin abgerundet ausgebildet, wie dies auch vorzugsweise mit sämtlichen Kanten des Schwingarmes, die der oder den Rollen zugewandt sind, der Fall ist. Durch diese Verbreiterung aufgrund des s-förmigen Verlaufes der Oberkante des Verbreiterungsabschnittes des Führungsteils wird eine sichere Führung der Rolle, von welcher ein flächiges Produkt von einem Benutzer abgewickelt wird, auch bei einem verringerten Durchmesser derselben zur Verfügung gestellt.
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Weiter vorteilhafterweise ist die Unterkante des Verbreiterungsabschnittes im Wesentlichen geradlinig ausgebildet. Hierdurch wird unter anderem sichergestellt, dass eine Entnahmeöffnung der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung nicht über die Gebühr verkleinert wird.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist die Gelenkachse, bezogen auf eine Gesamtlänge l des Schwingarmes, etwa 30% bis etwa 50%, bevorzugt etwa 38% bis etwa 48% der Gesamtlänge l unterhalb eines oberen Endes des Schwingungsarmes angeordnet. Die Gelenkachse 54 ist vorteilhafterweise in Richtung auf den Endbereich des Führungsteiles außermittig verschoben. Durch eine derartige Anordnung ist sichergestellt, dass der Gelenkmechanismus bei Einsatz einer Verbrauchsrolle und nachfolgendem Einsatz einer Ersatzrolle, welche in der Halteposition gehalten ist, sicher funktioniert. Es wird letztendlich erreicht, dass der Schwingarm ausgesprochen kompakt ausgebildet werden kann, und das keine weiteren Hilfsmittel außer einer Lagerung des Schwingarms über das an diesem angeordnete Gelenkgehäuse auf einem beispielsweise zapfenähnlichen, vorzugsweise im Querschnitt teilkreisförmigen Vorsprung, angeordnet in einem Einsatzteil, welches der Seitenwand zugeordnet ist, oder untermittelbar in der Seitenwand, notwendig ist, wobei eine Verbindung zwischen Gelenkgehäuse und Lagerungsmittel beispielsweise durch eine Aufrastung des Gelenkgehäuses auf dem Lagerungsmittel erfolgen kann.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Schwingarm in einer ersten Führungsbahn, zugeordnet einer der beiden Seitenwände, angeordnet. Die Führungsbahn kann an einem Einsatzteil, parallel zu den Seitenwänden im Innenraum des Gehäuseteils angeordnet, angeordnet sein. Durch die Anordnung innerhalb der Führungsbahn ist sichergestellt die Betätigung des Schwingarms bei Einsatz einer Verbrauchsrolle und nachfolgend einer Ersatzrolle. Die Führungsbahn ist vorteilhafterweise derart ausgestaltet, dass in dieser eine Rolle flächiger Produkte, versehen mit einem in dem Kern angeordneten Einsetzteil (plug), geführt wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erste Führungsbahn einer Außenkontur des Schwingarms im Wesentlichen angepasst. Insbesondere im Bereich des Verbreiterungsabschnitts des Schwingarms ist erste die Führungsbahn der Außenkontur desselben angepasst.
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Die erste Führungsbahn weist vorteilhafterweise bezogen auf die Verbrauchsrolle einen Überstand in Richtung auf den Innenraum des Gehäuseteils hin gegenüber einer Oberfläche des Führungsteils bzw. des Halteteils des Schwingarms auf, so dass ein sichere Führung der Verbrauchsrolle sichergestellt ist.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist in einem dem Halteabschnitt zugeordneten Bereich die erste Führungsbahn eine erste Ausnehmung auf. Hierdurch kann der Schwingarm bei Austausch der Verbrauchsrolle gegen die Ersatzrolle hinreichend weit, mit seinem Halteabschnitt in Richtung auf die eine Seitenwand des Gehäuseteils zubewegen, so dass die Vorratsrolle aus ihrer Halteposition überführt wird und entlang den Oberflächen, des Halteteils, und des Führungsteils, in die Ausgabeposition überführt wird.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform weist in einem dem Verbreiterungsabschnitt zugewandten Bereich die erste Führungsbahn eine zweite Ausnehmung auf. Diese dient der Aufnahme des Verbreiterungsabschnittes bei einem Zurückschwingen desselben bei Einsatz einer Verbrauchsrolle vor Einführung einer Vorratsrolle. Hierdurch kann letztendlich die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung kleinbauend im Hinblick auf deren Breite ausgebildet werden.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die erste Führungsbahn eine Breite b1 auf, die größer ist als eine Breite b2 einer dieser gegenüberliegenden, der weiteren Seitenwand zugeordneten, zweiten Führungsbahn. Werden insbesondere die bereits vorstehend genannten plugs zum Halten der zu Rollen aufgewickelten flächigen Produkte eingesetzt, so kann bei einer entsprechenden Ausgestaltung der plugs eine Fehleinsetzung der Rolle sicher vermieden werden, da nur dasjenige Einsatzteil für die Rolle (plug) in die jeweilige Führungsbahn einsetzbar ist, welches auch eine entsprechende Breite derselben aufnimmt, und nicht breiter ist als ein an dem Einsetzteil (plugs) angeordnetes Führungsmittel, welches zylinderförmig in Richtung der Führungsbahn vorspringend an dem Ersatzteil angeordnet ist.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind an einer Innenseite der Vorderwand des Deckelteils angeordnet mindestens zwei Positioniermittel mit Endflächen, die Endebereichen der ersten und zweiten Führungsbahn zugeordnet sind. Diese mindestens zwei Positioniermittel mit Endflächen unterstützen die Abrollung der Verbrauchsrolle in der Ausgabeposition im Bereich des Verbreiterungsabschnittes des Führungsteils, so dass die Abwickelung möglichst ohne eine Verkantung des zu Rollen aufgewickelten flächigen Produktes erfolgt.
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In einer weiter bevorzugten Ausführungsform ist der Seitenwand, die der Seitenwand mit dem Schwingarm gegenüberliegt, ein Druckarm zur Einstellung eines Haltedrucks für in die Vorrichtung eingesetzte Rollen flächiger Produkte angeordnet. Durch den Druckarm und eine entsprechende Stellvorrichtung ist es für ein Bedienpersonal der erfindungsgemäßen Ausführungsvorrichtung einfach möglich, auch bei unterschiedlichen Rollenbreiten, die schon produktionsbedingt bedingt vorliegen, einen Haltedruck derart einzustellen, dass gleichwohl eine sichere Führung der in die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung eingesetzten Rollen gewährleistet ist, ebenso wie eine sichere Entnahme der jeweiligen Flächenabschnitte des flächigen Produktes aus der Ausgabevorrichtung.
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In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist unterhalb der in der Vorrichtung vorgesehenen Entnahmeöffnung ein Auffangmittel angeordnet. Das Auffangmittel dient insbesondere der Aufnahme von verbrauchten Wickel- beziehungsweise Rollenkernen für die Rollen und/oder der angesprochenen Einsetzteile (plugs) nach vollständiger Abrollung des flächigen Produktes von einer Rolle. In dem Moment, in dem die Rolle vollständig abgewickelt ist, werden die Einsetzteile (plugs) frei beweglich, und fallen in das Auffangmittel hinein, ebenso wie Innenwickel bzw. -rolle bzw. die Hülse, die auch geteilt angebracht sein können. In einer solchen Ausführungsform ist je ein Einsetzteil (plug) in einer Teilrolle eingesetzt. Durch vollständige Abrollung wird der Druck auf den Verbreiterungsbereich des Führungsmittels aufgehoben, der Schwingarm schwingt zurück in eine Aufnahmeposition, und die Ersatzrolle kann in die Verbrauchsposition überführt werden. Es kann auch vorgesehen sein, dass anstatt oder zusätzlich zu den angesprochenen Einsetzteile (plugs) auch beispielsweise zu Rollen aufgewickelte flächige Produkte eingesetzt werden können, welche einen sogenannten zweiteiligen Wickel- beziehungsweise Rollenkern bzw. Hülse aufweisen, der ebenfalls in dem Auffangmittel sicher aufgefangen werden würde, so ein letztes Blatt von diesem von der Verbrauchsrolle abgezogen werden würde.
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Weiter bevorzugt betrifft die vorliegende Erfindung einen Schwingarm, ausgebildet wie vorstehend beschrieben. Insbesondere weist der Schwingarm ein Halteteil und ein Führungsteil auf, wobei zwischen diesen eine Gelenkachse ausgebildet ist, die zwischen einer Vorderwand und einer Rückwand einer Ausgabevorrichtung, in welcher der Schwingarm anordbar ist, und quer zu einer Längserstreckung des Schwingarmes ausgerichtet ist. Besonders bevorzugt ist zwischen Führungsteil und Halteteil des erfindungsgemäßen Schwingarms ein Gelenkgehäuse angeordnet, welches die Gelenkachse umfasst. Weiter bevorzugt umfasst das Halteteil an dessen oberen Endbereich einen abgewinkelten Halteabschnitt. Weiter bevorzugt umfasst das Führungsteil an seinem unteren Endbereich einen Verbreiterungsabschnitt. Zu den angegebenen Winkeln und sonstigen Ausbildungen des Schwingarmes sei auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen.
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Besonders bevorzugt weist die erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung nicht nur den Verstell- und Druckmechanismus, wie vorstehend beschrieben, sondern auch den Lade- und Nachlademechanismus, wie ebenfalls vorstehend beschrieben, auf.
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Diese und weitere Vorteile der vorliegenden Erfindung werden an Hand der nachfolgenden Figuren näher erläutert. Es zeigen:
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1: Eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung in geschlossenem Zustand;
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2: eine perspektivische Ansicht der Ausgabevorrichtung gemäß 1 in geöffnetem Zustand;
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3a: die Ausgabevorrichtung gemäß 1 in frontaler Ansicht;
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3b: eine Schnittansicht gemäß dem Schnitt A-A der 3a;
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3c: eine Schnittansicht gemäß dem Schnitt B-B der 3a;
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4: eine Detailansicht der 2 betreffend den Schwingarm der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung;
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5a: eine perspektivische Ansicht des Schwingarms allein;
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5b: eine Seitenansicht des Schwingarms gemäß 5a;
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5c: eine im Vergleich zu der 5b um 90° gedrehte Seitenansicht des Schwingarms gemäß 5a;
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6: eine perspektivische Ansicht der Ausgabevorrichtung gemäß 1 im geöffneten Zustand mit Blick auf den Verstellmechanismus;
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7: eine Detailansicht des Verstellmechanismus gemäß 6; und
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8: eine perspektivische Ansicht eines einzelnen Stellmittels.
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Zunächst sei vorrausgeschickt, dass die Erfindung nicht auf die in den Figuren gezeigten Merkmalskombinationen beschränkt ist. Vielmehr sind die jeweils in der Beschreibung einschließlich der Figurenbeschreibung offenbarten Merkmale mit denjenigen in den Figuren angegebenen Merkmalen kombinierbar. Insbesondere ist die Ausbildung der in den Figuren gezeigten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung sowohl mit einem Schwingarm als auch mit einem Druckarm mit Stellmittel nur eine der möglichen Ausgestaltungsformen. Es ist durchaus auch möglich, dass beispielsweise die Ausgabevorrichtung nur den Schwingarm aufweist, und keinen Druckarm mit Stellmittel, oder aber umgekehrt. Auch ist es durchaus möglich, dass auf beiden Seiten der Ausgabevorrichtung einander zugeordnet jeweils Schwingarme beziehungsweise Druckarme mit entsprechenden Stellmitteln vorgesehen sind. Auch kann die Ausgabevorrichtung derart ausgebildet sein, dass das Deckelteil am Gehäuseteil nicht im unteren Bereich des letzteren angelenkt ist, sondern beispielsweise im oberen Endbereich desselben. Auch kann der Schließmechanismus beispielsweise nicht nur im Oberboden des Deckelteils angeordnet sein, sondern auch beispielsweise seitlich in einer Seitenwand des Gehäuseteils. Auch kann vorgesehen sein, dass das Auffangmittel nicht vorgesehen ist. Dann kann beispielsweise ein Einsetzteile für die zu einer Rolle aufgewickelten flächigen Produkte, beispielsweise ein plug, oder ein Innenwickel bzw. -rolle einer Rolle im Inneren der Ausgabevorrichtung aufgefangen und von einer Bedienperson bei Nachfüllung der erfindungsgemäßen Ausgabevorrichtung entnommen beziehungsweise wiederverwendet werden.
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1 zeigt nun eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete erfindungsgemäße Ausgabevorrichtung zur Aufnahme von zwei Rollen, nämlich einer Gebrauchsrolle und einer Vorratsrolle, mit einem Deckelteil 12 und einem Gehäuseteil 20. Das Deckelteil 12 weist eine Vorderwand 14 und einen Oberboden 16 auf, wobei in letzterem ein Schließmechanismus 98 integriert ist, der mit den entsprechenden Mitteln des Gehäuseteils 20 zusammenwirkt. Das Gehäuseteil 20 weist eine Rückwand 22 und gegenüberliegende Seitenwände 24 (siehe 2) und 26 auf als auch im unteren Bereich desselben angeordnet als Bodenteil ein Auffangmittel 28 für leere Rollenkerne oder Rollenkernteile oder aber Einsatzteil wie plugs auf. Durch einen unteren Teil des Deckelteils 12 als auch das Gehäuseteil 20 ist eine Entnahmeöffnung 30 gebildet. Das Deckelteil 12 kann im Übrigen im Bereich der Entnahmeöffnung 30 auch eine Zahnung oder sonstige Abrisshilfen aufweisen, soweit z. B. das in der Vorrichtung 10 aufgenommene, zu Rollen gewickelte flächige Produkt nicht durch Perforation oder Ähnliches vorgetrennt in Flächenabschnitte ist. Ebenso können entsprechend insbesondere an den gegenüberliegenden Seitenwänden 24 und 26 der Ausgabevorrichtung 10 eine Zackung, Zahnung oder sonstige Abreißhilfen ergänzend vorgesehen sein. Besonders bevorzugt ist die Ausgabevorrichtung 10 ausgebildet für die Aufnahme von zwei Rollen, einer Ersatzrolle und einer Gebrauchsrolle, mit flächigen Produkten, die aus durch Perforation voneinander getrennten Flächenabschnitten bestehen. Weiter bevorzugt werden diese zu Rollen gewickelten flächigen Produkte mittels Einsetzteilen, das heißt mit sogenannten plugs, in die Ausgabevorrichtung 10 eingesetzt, wobei die plugs vorzugsweise unterschiedlich breite zylinderförmig vorspringende Führungsmittel aufweisen, so dass eine falsche Einsetzung der Rollen in die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 vermieden ist.
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2 zeigt nunmehr die Vorrichtung gemäß der 1 im geöffneten Zustand. Das Deckelteil 12 ist abgelenkt vom Gehäuseteil 20 dargestellt. Die Ablenkung erfolgt über Verbindungsarme 17.1 und 17.2, die in einem Innenraum 27 des Gehäuseteils 20 im Bereich der Seitenwände 24 und 26 beziehungsweise erster und zweiter Einsatzteilen 32 und 34 (siehe 3c) gelagert sind. Die Verbindungsarme 17.1 und 17.2 können dabei beispielsweise seitliche Verbindungsstifte aufweisen, die in entsprechende Ausnehmungen in den Seitenwänden 24 bzw. 26 bzw. ersten und zweiten Einsatzteilen 32 und 34 eingreifen können.
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Das Deckelteil 12 erweist weiterhin eine Innenseite 11 auf, auf welcher im unteren, der Entnahmeöffnung 30 zugewandten Bereich mehrere Rippen 15 angeordnet sind, welche von der Mitte ausgehend sich zu Seitenrändern des Decketeils 12 in ihrer Höhe vermindern. Des Weiteren sind auf der Innenseite 11 des Deckelteils 12 erste und zweite Positioniermittel 13.1 und 13.2 mit Positionierflächen 18 vorgesehen, welchen mit der Verbrauchsrolle in Verbrauchsposition im geschlossen Zustand der Vorrichtung 10 zusammenwirken.
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Des Weiteren ist 2 zu entnehmen die Anordnung eines Schwingarms 40 in einer ersten Führungsbahn 36. Die erste Führungsbahn 36 weist im oberen Endbereich derselben eine Aufweitung 37 auf, durch welche die Eingabe einer Verbrauchsrolle als auch einer Ersatzrolle erleichtert ist. 2 zeigt die Situation der Ausgabevorrichtung im ungefüllten Zustand mit einer Aufnahmeposition des Schwingarmes 40.
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3a zeigt eine Draufsicht der Vorrichtung 10 gemäß 1. 3b zeigt eine Schnittansicht entlang des Schnittes A-A der 3a, aus welcher die Anordnung des Schwingarms 40 in der ersten Führungsbahn 36 ersichtlich ist. Auch ist ersichtlich eine Lagerung 33 für die gelenkige Verbindung des Deckelteils 12 mit dem Gehäusteil 20, als auch die Zuordnung des Positioniermittels 13.1 mit der Positionierfläche 18 zu einem Endbereich 49 des Schwingarms 40 bzw. einem Endbereich 35 der ersten Führungsbahn 36. Weiterhin ist eine Ausnehmung 42 im oberen Bereich der ersten Führungsbahn 36 ersichtlich, in welcher ein oberer Endbereich des Schwingarmes 40 eingreifen kann.
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3c ist eine Schnittansicht entlang des Schnittes B-B der 3a. Hier ist ebenso wie in 3b die Ausbildung des Schließmechanismus 98 zu erkennen, der in einem Gehäuse 100 aufgenommen ist. Darüber hinaus ist eine zweite Führungsbahn 38 mit einer zweiten Aufweitung 43 zu entnehmen, welche eine Breite b2 aufweist, die geringer ist als eine Breite b1 der ersten Führungsbahn 36. Angepasst an die Breiten b1 und b2 sind Führungsteile, die in einer bevorzugt geteilten Kern der Rollen eingeführt sind (plugs) in die zweite und erste Führungsbahn 36 und 38 einführbar, wobei aufgrund der unterschiedlichen Durchmesser zylinderförmiger Vorsprünge der entsprechenden Einsatzteile sogleich eine richtige Einsetzung der Rollen mit diesen in die Ausgabevorrichtung 10 ermöglicht ist.
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Des Weiteren ist 3c das zweite Einsatzteil 34 zu entnehmen, welches ebenso wie das erste Einsatzteil 32 gemäß 3b lösbar mit der Rückwand 22 des Gehäuseteils 20 verbindbar ist. Insbesondere kann das zweite Einsatzteil 34 ersetzt werden gegen ein solches, welches keinen Verstellmechanismus mit einem Druckarm 70 und einem Stellmittel 72 aufweist, sondern lediglich eine Führungsbahn 38. Das Positioniermittel 13.2. ist mit seiner Endfläche einem Endbereich 71 der zweiten Führungsbahn 38 zugeordnet.
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Des Weiteren ist 3c zu entnehmen die Anordnung des Druckarms 70 in einer entsprechenden Ausnehmung im ersten Einsetzteil 34 als auch des Stellmittels 72 mit einem geriffelten Rand.
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4 zeigt eine Detailansicht der 2 betreffend den Schwingarm 40. Dort ist die Ausnehmung 42 zu erkennen, in welche ein oberer Endabschnitt des Schwingarms 40 eingreifen kann, ebenso wie eine untere Ausnehmung 53, in welche ein unterer Endabschnitt des Schwingarms 40 eingreifen kann. Auch 4 zeigt die Aufnahmeposition des Schwingarms in der Ausgabevorrichtung im Zustand ohne Rollen. Wird eine Rolle über hier nicht gezeigte Einsetzteile (plugs), die zylindrische Versprünge unterschiedlichen Durchmessers aufweisen, um ein verkehrtes Einsetzen in die Vorrichtung 10 zu vermeiden, und die in die erste und zweite Führungsbahn 36 und 38 eingreifen, über die Führungsbahn 36 und die Aufweitung 37 in die Ausgabevorrichtung 10 eingeführt, so bewegt sich in Richtung eines Pfeiles 66 der Schwingarm 40, so dass der untere Endbereich des Schwingarms 40 in der Ausnehmung 53 zu liegen kommt, hingegen der obere Endbereich des Schwingarmes 40 aus der Ausnehmung 42 heraus in Richtung eines Pfeiles 68 bewegt wird. Hierdurch wird eine Auflagefläche für eine Ersatzrolle zur Verfügung gestellt, die dann nachfolgend über die Aufweitung 37 in die Führungsbahn 36 eingegebenen werden und sicher so lange in der Ausgabevorrichtung in der Halteposition gehalten ist, bis die Verbrauchsrolle vollständig verbraucht ist, so dass dann bei Abziehen des letzten Blattes die Einsetzteile (plugs) mit Rollenkern in das Auffangmittel 28 herabfallen, hierdurch der Schwingarm 40 entlastet wird und der untere Endbereich desselben aus der Ausnehmung 53 entgegen dem Pfeil 66 bewegt wird, wodurch dann eine Bewegung der Ersatzrolle in die Verbrauchsposition in der Ausgabevorrichtung ermöglicht ist.
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5a zeigt in einer perspektivischen Darstellung den Schwingarm 40 mit dem Halteteil 46 und dem Führungsteil 48. Das Halteteil 48 weist in seinem oberen Endbereich 47 einen Halteabschnitt 50 auf, der eine Haltefläche 51 für die Ersatzrolle zur Verfügung stellt. Zwischen Halteteil 46 und Führungsteil 48 ist ein Gelenkgehäuse 44 angeordnet. Der Führungsteil 48 weist in seinem unteren Endbereich 49 einen Verbreitungsabschnitt 52 auf.
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5b ist eine Seitenansicht des Schwingarms 40 gemäß 5a, aus welcher die in etwa hockey- oder golfschlägerartige Ausgestaltung des Schwingarms 40 entnehmbar ist. Durch das Halteteil 46 wird eine Oberfläche 56 und durch das Führungsteil 48 eine Oberfläche 58 zur Verfügung gestellt. Das Führungsteil 48 weist dabei einen Längsseitenrand 64 auf. Der Verbreiterungsabschnitt 52 weist eine obere, in etwa s-förmig ausgebildete Kante 60 und eine untere Kante 62 auf. Zwischen der unteren Kante 62, die geradlinig verläuft, und dem Längsseitenrand 64 des Führungsteils 58 ist ein Winkel γ gebildet, der in etwa 113° beträgt.
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In 5c zeigt den Schwingarm 40 gemäß 5a und 5b zu einer der in 5b um 90° gedrehten Seitenansicht. Hierdurch wird insbesondre die stumpfwinklige Zuordnung des Halteteils 46 zu dem Führungsteil 48 verdeutlicht. Zwischen der Oberfläche 56 des Halteteils 46 und der Oberfläche 58 des Führungsteils 48 ist ein Winkel α gebildet, der etwa 170° beträgt. Des Weiteren ist auch aus 5c gut ersichtlich die winklige Anordnung des Halteabschnitts 50 im Endbereich 47 des Halteteils 46. Zwischen einer Oberfläche 51 des Halteabschnitts 50 und der Oberfläche 56 des Halteteils 46 ist ein Winkel β gebildet, welcher etwa 44° beträgt. Eine Länge l zwischen einem oberen Ende 39 und einem unteren Ende 41 des Schwingarmes 40 beträgt etwa 10 cm, und eine Gelenkachse 54 im Inneren des Gelenkgehäuses 44, die vom Gelenkgehäuse 44 umfasst ist, liegt etwa 42% unterhalb des oberen Endes 39 des Schwingarmes 40.
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6 zeigt die Ausgabevorrichtung 10 in einer perspektivischen Ansicht um etwa 90° gedreht verglichen zur 2 im geöffneten Zustand. Dabei ist insbesondere gut die Ausbildung der Seitenwand 26 mit dem zweiten Einsatzteil 34 zu entnehmen, an welchem der Druckarm 70 und das Stellmittel 72 mit seinem Lager 74 erkennbar ist, als auch die zweite Führungsbahn 38.
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7 zeigt im Detail einen Wandteil 77 des zweiten Einsatzeiles 34 mit dem Druckarm 70, der im Wesentlichen L-förmig mit einem langen Schenkel 78 und einem kurzen Schenkel 80 ausgebildet ist. Eine Oberfläche 81 des kurzen Schenkels 80 ist in etwa trogförmig ausgebildet, um die Ausübung eines Druckes auf die Verbrauchsrolle zu verbessern. Auf einer Innenseite 69 des langen Schenkels 78 des Druckarms 70 angeordnet ist ein Kontaktmittel 88, welches fingerartig ausgebildet ist und mit einem kreisförmigen Verstellgrat 82, angeordnet auf einer Oberläche 73 des Stellmittels 72, zusammenwirkt (siehe auch 8).
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Des Weiteren ist 7 ein in einer Ausnehmung des Wandteils 77 angeordnetes Eingriffselement 76 zu entnehmen, welches einstückig materialeinheitlich mit dem Wandteil 77 verbunden ist und in Richtung auf eine ringförmige Eingriffsfläche 84 des Stellmittels 72 hin ausgerichtet ist und mit dieser zusammenwirkt. Durch den Eingriff des Eingriffelements 76 in die Eingriffsfläche 84, die geriffelt ausgebildet ist, wird eine selbstständige Bewegung des Stellmittels 72 verhindert und bevorzugt eine Blockung desselben im Hinblick auf eine Bewegung in Richtung eines Pfeiles 90 oder entgegen der Richtung des Pfeiles 90 vermieden.
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Wie 8 entnommen werden kann, ist der kreisförmige Verstellgrat 82 mit einem flachen Ende 96 und einem erhabenen Ende 94 ausgebildet, zwischen denen ein Abstand besteht, so dass kein geschlossener kreisförmiger Ring vorliegt. Ringförmig im Sinne der vorliegenden Erfindung heißt nicht, dass der Ring geschlossen ist, insbesondere kreisförmig geschlossen ist. Durch den Verstellgrat 82 ist eine Oberfläche zur Verfügung gestellt, welche eine Höhendifferenz von beispielsweise 10 mm überbrückt. Hierdurch kann dann durch Zusammenwirken mit dem Kontaktelement 88 der Druckarm 70 um bis zu 1 cm in Richtung eines Pfeiles 92 aus Richtung einer Ausnehmung 75 über eine Oberfläche des Wandteils 77 herausbewegt werden, und entsprechende der Druck auf eine in der Vorrichtung angeordnete Rolle in Verbrauchsposition erhöht oder aber auch erniedrigt werden bei einer Drehung des Stellmittels 72 entgegen einer Richtung des Pfeils 90. Dann bewegt sich der Druckarm 70 entgegen einer Richtung des Pfeils 92.
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Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung wird somit eine Ausgabevorrichtung für auf Rollen aufgewickelte flächige Produkte zur Verfügung gestellt, welche zwei Rollen in einer Verbrauchs- und Halteposition aufnehmen kann, wobei die Ersatzrolle sicher beabstandet von der Verbrauchsrolle gehalten ist und nach Verbrauch der Verbrauchsrolle einfach ohne zusätzliche Tätigkeit des Benutzers in der Halteposition in die Verbrauchsposition überführt wird.
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Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist weiterhin ein Verstell- und Druckmechanismus zur Verfügung gestellt, der es ermöglicht, zur Rollen aufgewickelte flächige Produkte mit unterschiedlichen Rollenbreiten, die schon allein produktionstechnisch bedingt sein mögen, in der erfindungsgemäßen Vorrichtung einzusetzen und in dieser sicher zu halten.