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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein modulares Kabelkanalsystem zur Bildung eines Kabelkanals mit einer Kanallängsrichtung, einer Kanalquerrichtung und einer Kanalhöhenrichtung auf/an einer Unterlage, wie Nutprofileinheit, Hohlprofileinheit, massive Bauteileeinheit oder dergleichen, mit folgenden Bauteilen: zwei separate Seitenwandeinheiten, einer Deckeleinheit, zumindest zwei Seitenwandverbindungselemente zum Verbinden der Seitenwandeinheiten, jeweils zumindest jedem Seitenwandverbindungselement zugeordneten Befestigungselement zum Befestigen der Seitenwandverbindungselemente auf/an der Unterlage, wobei jede Seitenwandeinheit in ihrem unteren Wandungsbereich innenseitig jeweils eine in Kanallängsrichtung durchgehend angeformte untere Anschlusseinheit und eine innenseitig in Höhenrichtung beabstandet zur unteren Anschlusseinheit angeordnete in Kanallängsrichtung durchgehende obere Anschlusseinheiten aufweist, jedes Seitenwandverbindungselement jeweils im linken und rechten Randbereich eine Gegenanschlusseinheit zum lösbaren Anschluss an die untere Anschlusseinheit der jeweiligen Seitenwandeinheit aufweist, die Deckeleinheit beidseitig lösbar an der oberen Anschlusseinheit anschließbar ist, jedes Seitenwandverbindungselement in einem vorgebbaren Abstand in Kanallängsrichtung mittels des Befestigungselements jeweils lösbar mit der Unterlage verbindbar ist, so dass im zusammengesetzten, auf/an der Unterlage montiertem Zustand der Kabelkanal durch die Deckeleinheit, die beiden Seitenwandeinheiten und die Oberseite der Unterlage umfangsmäßig begrenzt ist beziehungsweise gebildet wird. Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin einen Kabelkanal der aus den Bauteilen des Kabelkanalsystem gebildet ist.
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STAND DER TECHNIK
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Herkömmliche Kabelkanäle bestehen in der Regel aus einem U-förmigen Kanalprofil, welches eine feste Kanalbreite vorgibt und keine Möglichkeiten für Erweiterungen oder Nachinstallationen zulässt, wobei das U-förmige Kanalprofil in der Regel mit einem durchgehenden Deckelteil verschlossen ist. In vielen Fällen müssen Abgänge für Installationsleitungen oder Versorgungsleitungen aufwendig bearbeitet werden.
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Die bekannten modularen Kabelkanalsysteme bestehen in der Regel aus einem massiven Bodenelement, ein oder mehreren Seitenwänden und einem Deckelelement, das vorzugsweise an den Außenflächen der Seitenteile rastend befestigt wird. Eine Erweiterung des Kanalquerschnitts bedingt in der Regel den Austausch des Bodenelements. Dies ist mit erheblichen Installationsaufwand verbunden.
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In der
CH 525 574 A1 ist ein Kabelkanal beschrieben, der aus zwei Strangprofilen besteht, wobei ein erstes Profil aus Leichtmetall als Trägerprofil ausgebildet ist. Dieses erste Profil weist eine Vielzahl von parallelen und in regelmäßigen Abständen verlaufende Klemmrippen mit auf beiden Rippenseiten verlaufende Hintergreifungsflächen auf. Ein zweites Profil, welches aus elastischem Kunststoff besteht, besitzt zwei Fussrippen mit je einer Hintergreifungsfläche, wobei im montierten Zustand das zweite Profil infolge der Klemmverbindung durch gegenseitiges Hintergreifen der Rippen am ersten Profil befestigt ist.
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In der
DE 198 53 043 A1 ist ein Kabelkanal beschrieben, der aus durchgehenden Seitenwandstreifen, Deckelstreifen und Bodenstreifen gebildet wird, die über Rastverbindungen miteinander verbunden sind, wobei im Kantenbereich ein Rastelement vorhanden ist, das über ein Scharnier mit dem jeweiligen Streifen verbunden ist.
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Die
DE 35 16 149 A1 zeigt ein Kabelkanalprofil zur Verlegung von Installationsleitungen oder dergleichen mit einem U-förmigen Kanalkörper, dessen von den Kanalwänden gebildete Installationsöffnung von einem Deckel verschlossen ist. Die Kanalwände und der Boden des Kanalkörpers sind lösbar miteinander verbunden. Der Boden ist hierbei in Längsrichtung durchgehend ausgebildet. Die Verbindung der Kanalwände mit dem Boden erfolgt über eine Rastverbindung.
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Die deutsche Gebrauchsmusterschrift
DE 298 06 896 U1 offenbart einen Installationskanal mit einem Grundteil und einem Deckel, die zusammen einen Hohlraum zur Aufnahme von Kabeln, Schläuchen oder sonstigen Leitungen umschließen. Das Grundteil, das beispielsweise eine Nutprofileinheit sein kann, ist mittels Scharnieren mit dem Deckel verbunden, wobei die Schwenkachse der Scharniere parallel zur Kanallängsrichtung ausgerichtet sind, so dass im zusammengeklappten Zustand das Grundteil und der Deckel einen Hohlraum und damit einen Installationskanal bilden. Der Deckel weist dabei in der Regel einen U-förmigen Querschnitt auf.
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Die
deutsche Gebrauchsmusterschrift G 89 09 698.3 U1 zeigt einen Kabelkanal zur Unterflurverlegung mit einem durch Seitenwände begrenzten Kanal, mit einem Abdeckteil und mit Auflageflächen für das Abdeckteil. Die Seitenwände sind dabei als geschlossene Hohlprofile ausgebildet, die oberseitig jeweils eine Auflageschulter als Auflagefläche aufweisen. Zwischen den Hohlprofilen sind Abstandshalter angeordnet, die auf der Unterlage verschraubt werden und die Hohlprofile klemmend fixieren.
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In der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 20 2012 003 640 U1 ist ein Kabelkanal beschrieben, der aus Profilleisten besteht, die eine U-ähnliche Querschnittsform aufweisen und über Schrauben miteinander verbunden sind. Die beiden Profilleisten sind dabei mit der offene Seite zueinander montiert, wodurch der Hohlraum für den Kabelkanal gebildet wird.
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Die
DE 195 32 392 C2 offenbart ein Kabelkanalprofil zur Verlegung von Installationsleitungen oder dergleichen mit einem U-förmigen Kanalkörper der aus einem durchgehenden Boden und im Wesentlichen rechtwinklig dazu angeordneten durchgehenden Kanalwänden besteht, wobei die Kanalwände eine Installationsöffnung bilden, die von einem klappbaren Deckel verschließbar ist. Unterseitig ist an den Boden eine Befestigungsvorrichtung einstückig angeformt, die zwei Schnapphaken aufweist, die in einer Hinterschneidung einer Nut eines die Unterlage bildenden Nutprofils lösbar arretierbar sind.
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Die
DE 37 33 329 C1 , welches sämtliche Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs offenbart, beschreibt einen balkenförmigen, länglichen Kabelkanal zur Befestigung an einer Wand, dessen Grundkörper aus zwei Seitenwandeinheiten, aus einem Seitenwandverbindungselement, welches als Wandklammer ausgebildet ist und aus einer Verschlussklammer und einem Verschlussdeckel gebildet wird. Die Seitenwandeinheiten und die Wandklammer sind jeweils mit Verankerungselementen mit Widerhaken versehen, die durch Zusammenstecken eine stabile Verrasterung ergeben. An ihrer der Wand abgewandten Seite besitzen die Seitenwandeinheiten einseitig bauchige Nute, sowie ein Befestigungselement für die Verschlussklammer. Die Verschlussklappe weist Federleisten auf, die den Nuten angepasst und welche einseitig gewölbt ausgebildet sind. Bei der Montage des Kabelkanals wird die Wandklammer an der Wand mit einem Spiel, mittels einer Verschraubung, vormontiert und nach dem seitlichen Einklipsen der Seitenwandeinheiten endgültig in der Wand festgeschraubt. Auch besteht die Möglichkeit die Wandklammer und die Seitenwandeinheiten vor dem Verschrauben zusammenzustecken. Die Verschlussklammer wird dann an die Seitenwandeinheit eingeklipst und zuletzt die Verschlussklappe mittels der Federleisten in die Nute der Seitenwandeinheiten eingeklipst.
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Die
DE 38 41 825 A1 beschreibt eine Erweiterung des im Dokument
DE 37 33 329 C1 beschriebenen Kabelkanalsystems, wobei dieses zwei gleichgestaltete Wandklammern aufweist, welche über eine Trennwand, die sich aus zwei spiegelbildlich geformten Seitenwandeinheiten, die an ihren planen Seitenflächen vereint sind, in gleicher Weise, wie die Seitenwandeinheiten mit der Wandklammer wie im Dokument
DE 37 33 329 C1 beschrieben, verrastet sind. An den außenliegenden Bereichen der Wandklammern sind wiederum Seitenwandeinheiten vorhanden, wobei die Seitenwandeinheiten und die Wandklammer jeweils über Verankerungselementen eine stabile Verrasterung ergeben. Auf der wandabgewandten Seite sind jeweils die Verschlussklammer und der Verschlussdeckel an den Seitenwandeinheiten einerseits und an der Trennwand andererseits eingeklipst.
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Die
DE 298 03 211 U1 beschreibt ein Profilrohr mit einem aufgesetzten kanalartigen Gehäuse, wobei ein Befestigungselement mit einer Kopfeinheit und eine an diese angeformte Spreizeinheiten mit Widerhaken vorhanden ist. Das Gehäuse ist einteilig aufgebaut und weist an seiner dem Profilrohr zugewandten Seite eine hinterschnittene Nut auf. Das Befestigungselement sitzt unterseitig in einer Profilnut des Profilrohrs und oberseitig formschlüssig in der Nut des Gehäuses, sodass das Gehäuse an der Oberfläche des Profilrohrs anliegt. Im rechtsseitigen oberen Eckbereich des Gehäuses wird durch eine Materialverjüngung ein Klappgelenk gebildet. Im gegenüberliegenden linksseitigen oberen Eckbereich besitzt das Gehäuse eine einklipsbare Verbindung zwischen einem seitlichen Wandbereich und einem, schwenkbaren Deckelbereich aus, wobei beide Bereiche über Haltenasen widerhakend zusammengehalten werden.
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Die
EP 2 639 907 A1 beschreibt eine Verbindungsanordnung für Kabelkanäle, wobei diese in einem Eckbereich angeordnet ist und einen Grundkörper aufweist, welcher zapfenförmige Anschlusseinheiten für Seitenwandeinheiten besitzt.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe beziehungsweise das technische Problem zugrunde, ein modulares Kabelkanalsystem zur Verlegung von Installations- und/oder Versorgungsleitungen der eingangs genannten Art anzugegeben, das wirtschaftlich hergestellt und montiert werden kann, eine hohe Variabilität hinsichtlich der Kanalführung besitzt, bei dem problemlos unterschiedlichste Kanalbreiten umgesetzt werden können, eine aufwendige Bearbeitung zur Herstellung von Abgängen für die Leitungen vermieden wird, nachträgliche Erweiterungen oder Nachinstallationen ohne erheblichen Installationsaufwand gewährleistet, wirtschaftlich hergestellt werden kann und eine dauerhaft zuverlässige Funktion gewährleistet.
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Das erfindungsgemäße Kabelkanalsystem der eingangs genannten Art ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der von dem unabhängigen Anspruch 1 direkt oder indirekt abhängigen Ansprüche 2 bis 10.
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Das erfindungsgemäße Kabelkanalsystem zeichnet sich demgemäß dadurch aus, dass die Seitenwandeinheit unterhalb der unteren Anschlusseinheit am unteren Endrand einen nach innen weisenden Vorsprungsflansch aufweist, das Seitenwandverbindungselement im linken und rechten Randbereich eine nach unten und zur Seite hin offene Ausnehmung aufweist, wobei im montierten Zustand der Vorsprungsflansch in der Ausnehmung formschlüssig vorhanden ist und die Unterseite des Vorsprungflansches und die restliche Unterseite des Seitenwandverbindungselements in einer Ebene angeordnet sind und auf der Oberseite der Unterlage aufliegen, die oberen Anschlusseinheiten jeweils als Nuteinheit ausgebildet sind, die Deckeleinheit als ebene Einheit ohne Randbereichprofilierung ausgebildet ist, der linke und rechte Randbereich der Deckeleinheit im montierten Zustand jeweils in die Nuteinheit klemmend eingeschoben ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Kanalsystem ist eine hohe Variabilität bei gleichzeitig einfacher Montage gewährleistet. Durch zur Verfügungstellung von Seitenwandverbindungselementen unterschiedlicher Breite (Querrichtung) lässt sich die Breite des Kabelkanals an die jeweiligen Gegebenenheiten problemlos anpassen. Des Weiteren ist eine nachträgliche Erweiterung durch parallele Anordnung weiterer Seitenwandverbindungselemente mit relativ geringen Installationsaufwand möglich.
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Eine besonders bevorzugte vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen modularen Kabelkanalsystems zeichnet sich dadurch aus, dass zumindest eine Trennwandeinheit vorhanden ist, die in ihrem unteren Wandungsbereich jeweils links- und rechtsseitig eine in Längsrichtung durchgehende Zwischenanschlusseinheit vorhanden ist, an der von links und von rechts her jeweils eine Gegenanschlusseinheit des Seitenwandverbindungslements lösbar anschließbar ist, so dass im montierten Zustand innerhalb des Kabelkanals zumindest zwei Kabalkanalkammern ausbildbar sind. Durch den Einsatz der Trennwandeinheit, die in einfachster Art und Weise angeschlossen werden kann, können innerhalb des Kabelkanals getrennte Kabelkammern hergestellt werden, um so beispielsweise Starkstrom-, Schwachstrom-, Daten- und Pneumatikleitungen zu separieren.
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Eine besonders einfache und schnelle und zuverlässige Montageinstallation wird gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung dadurch ermöglicht, dass die untere Anschlusseinheit der Seitenwandeinheit oder die Zwischenanschlusseinheiten der Trennwandeinheit als Rastaufnahme und die Gegenanschlusseinheiten des Seitenwandverbindungselements als Rastvorsprung ausgebildet sind oder umgekehrt.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, die eine dauerhaft zuverlässige und einfach zu montierende Verbindung mit der Unterlage gewährleistet, wobei die Unterlage als Nutprofileinheit ausgebildet ist, zeichnet sich dadurch aus, dass das Seitenwandverbindungselement unterseitig eine hinterschnittene Nut aufweist, das Befestigungselement eine Kopfeinheit und an die Kopfeinheit angeformte Spreizschenkeleinheiten aufweist, wobei die Kopfeinheit in die Nut lösbar formschlüssig einschiebbar ist und die Spreizschenkeleinheiten in eine Profilnut einer Nutprofileinheit, die die Unterseite des Kabelkanals bildet, lösbar einbringbar sind.
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Alternativ kann die Befestigung der Seitenwandverbindungselemente auf einer Unterlage, die keine Nut aufweist, wie beispielsweise Hohlprofile oder massives Bauteil gemäß einer besonders bevorzugten einfachen konstruktiven Ausgestaltung dadurch umgesetzt werden, dass jedes Seitenwandverbindungselement eine durchgehende Ausnehmung senkrecht zur Unterlage verlaufend aufweist, die auch bei Vorhandensein einer Nut ausgebildet sein kann, durch die hindurch die Verbindung mit der Unterlage durch eine Schraube problemlos ermöglicht wird.
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Eine bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen modularen Kabelkanalsystem zeichnet sich dadurch aus, dass jede Seitenwandeinheit innenseitig in ihrem oberen Bereich eine weitere im Kabelkanal in Längsrichtung durchgehende obere Anschlusseinheit aufweist, die unterhalb der oberen Anschlusseinheit angeordnet ist.
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Um eine zuverlässige Verbindung im Inneneckbereich oder Außeneckbereich aneinandergrenzender Kabelkanäle zu gewährleisten bei gleichzeitig einfacher Montage zeichnet sich eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen modularen Kabelkanalsystems aus, dass eine Verbindungsprofileinheit für den Anschluss aneinandergrenzender Seitenwandeinheiten im Eckbereich oder für den Anschluss einer Abdeckwandeinheit oder für den Anschluss aneinandergrenzender Seitenränder der Seitenwandeinheiten für eine Abgangsöffnung in einer Seitenwandeinheit vorhanden ist, die ein Grundkörperprofil aufweist, an das jeweils zumindest eine Anschlusseinheit angeformt ist, die lösbar an der unteren Anschlusseinheit anschließbar ist oder an das jeweils zumindest zwei im oberen und unteren Randbereich angeformte, vorspringende in einem vorgebbaren Umfangswinkel angeordnete Anschlusseinheiten angeformt sind, wobei der Abstand in Höhenrichtung zwischen den Anschlusseinheiten dem Abstand zwischen der weiteren oberen Anschlusseinheit und der unteren Anschlusseinheit der Seitenwandeinheiten entspricht und die Anschlusseinheiten, insbesondere in Längsrichtung, formschlüssig lösbar an/in die/der weitere/n obere/n Anschlusseinheit und die/der untere/n Anschlusseinheit zum Herstellen der Eckverbindung aneinandergrenzender Seitenwandeinheiten anschließbar beziehungsweise einschiebbar sind.
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Diese Art einer Verbindungsprofileinheit kann auch dazu eingesetzt werden, eine vorgesehene Abgangsöffnung in einer Seitenwandeinheit mit einer Abdeckwandeinheit lösbar zu verschließen.
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Eine konstruktiv besonders einfache Ausführungsvariante zeichnet sich dadurch aus, dass die Anschlusseinheiten der Verbindungsprofileinheit als vorspringende Zapfen ausgebildet sind, die in einfacher Art und Weise in die untere und weitere obere Anschlusseinheit der Seitenwandeinheit eingeführt werden können.
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Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung, die im Eckbereich einen geschützten Anschluss ermöglicht, zeichnet sich dadurch aus, dass an dem Grundkörperprofil in Höhenrichtung des Kabelkanals, das heißt in Längsrichtung des Grundkörperprofils eine durchgehende Vorsprungswandung angeformt ist, deren Abstand zu den Anschlusseinheiten im Wesentlichen der Dicke der Seitenwandeinheiten oder etwas größer entspricht und im montierten Zustand die Seitenränder der aneinandergrenzenden Seitenwandeinheiten nach außen und innen hin abgedeckt sind. Dadurch werden die Seitenkanten der Seitenwandeinheiten abgedeckt und eine Beschädigung der Installationsleitungen im Eckbereich verhindert, wobei gleichzeitig eine nach außen abschirmende Wirkung gegeben ist.
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Die Bauteile des modularen Kabelkanalsystems sind bevorzugt aus Kunststoff, Aluminium oder Metall hergestellt. Bei der Verwendung von Kunststoff kommen bevorzugt Kunststoffspritzteile zum Einsatz, die besonders wirtschaftlich hergestellt werden können.
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Ein erfindungsgemäßer Kabelkanal ist dadurch gekennzeichnet, dass der Kabelkanal durch die Bauteile des Kabelkanalsystems nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche gebildet ist, insbesondere in Verbindung mit der Oberseite einer Unterlage beispielsweise Nutprofileinheit, Hohlprofileinheit, massive Bauteileeinheit oder dergleichen.
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Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch das nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiel. Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Beispiels näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
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1 schematischer Querschnitt eines Kabelkanals mit zwei Seitenwandeinheiten, einer Deckeleinheit und Seitenwandverbindungselementen, angeordnet auf und verbunden über Befestigungselemente mit einer Nutprofileinheit,
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2 schematischer Querschnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines Kabelkanals mit einer innerhalb des Kanals vorhandenen Trennwandeinheit, so dass zwei separate Kabelkanalkammern vorhanden sind,
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3 schematische ausschnittsweise Explosionsperspektivdarstellung der Bauteile des Kabelkanalsystems gemäß 1 (ohne Deckeleinheiten),
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4 schematische ausschnittsweise teilweise Explosionsperspektivdarstellung des Kabelkanalsystems gemäß 1 im Bereich einer Kabelkanalabzweigung unter Einsatz von Inneneckverbindungsprofilelementen (ohne Deckeleinheiten),
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5 schematische Detailperspektive des Details A1 gemäß 4,
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6 schematische Ausschnittsperspektivdarstellung des Kanalsystems gemäß 4 mit einem zusätzlichen Kanalabgang, der durch eine Abdeckwandeinheit unter Einsatz von Abdeckwandprofilelementen abgedeckt ist (ohne Deckeleinheiten),
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7 schematische Detailperspektivdarstellung des Details A2 von 6,
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8 ausschnittsweise teilweise explosionsartige Perspektivdarstellung des Kanalsystems gemäß 6 mit zusätzlich angeschlossenem Kanal im Eckbereich unter Einsatz eines Außeneckverbindungsprofilelements (ohne Deckeleinheiten),
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9 schematische Detailperspektive des Details A3 gemäß 8,
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10 schematische ausschnittsweise Perspektivdarstellung des fertig montierten Kanalsystems gemäß 8,
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11 schematischer Detailquerschnitt durch das Außeneckverbindungsprofilelement gemäß 9 bei angeschlossenen Seitenwandeinheiten,
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12 schematischer Querschnitt durch das Inneneckverbindungsprofilelement gemäß 5 bei angeschlossenen Seitenwandeinheiten und
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13 schematischer Querschnitt durch ein Abdeckwandverbindungsprofilelement gemäß 7 bei angeschlossener Seitenwandeinheit und Abdeckwandeinheit.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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In 1 ist ein Kabelkanal 12 innerhalb eines Kabelkanalsystems 10 dargestellt, wobei der Kabelkanal 12 durch zwei parallel beabstandete Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2, einer Deckeleinheit 16 und die Oberseite einer Nutprofileinheit 40 gebildet wird. In 1 ist die Längsrichtung des Kabelkanals 12 mit L, die Querrichtung mit Q und die Höhenrichtung mit H pfeilmäßig dargestellt.
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Jede Seitenwandeinheit 14.1, 14.2 weist in ihrem unteren Endrandbereich einen angeformten, nach innen weisenden Vorsprungsflansch 22.1, 22.2 auf. Knapp oberhalb des Vorsprungsflansches 22 ist an der Innenwandung der Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 eine untere Anschlusseinheit 30.1, 30.2 angeformt, die als Rastaufnahme 30.1, 30.2 ausgebildet ist mit angeformten Rastzungen, die eine teilkreisförmige Umfangskontur aufweisen.
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Im oberen Endbereich der Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 ist innenseitig eine obere Anschlusseinheit 24 eingeformt, die als Nuteinheit 24.1, 24.2 ausgebildet ist. Knapp unterhalb der oberen Anschlusseinheit 24.1, 24.2 ist eine weitere obere Anschlusseinheit 52.1, 52.2 an der Innenwandung angeformt, die prinzipiell den gleichen Querschnitt aufweist wie die untere Anschlusseinheit 30.1, 30.2.
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Die Verbindung der beiden Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 erfolgt über Seitenwandverbindungselemente 18, die in Kabellängsrichtung L in einem vorgebbaren Abstandsmaß M (siehe 3) vorhanden sind. Die Breite der Seitenwandverbindungselemente 18 bestimmt in Querrichtung Q die Breite des Kabelkanals 12. An dem rechten beziehungsweise linken Seitenrand weist jedes Seitenwandverbindungselement 18 eine Gegenanschlusseinheit 32.1, 32.2 auf, die im Ausführungsbeispiel als Rastvorsprung 32.1, 32.2 ausgebildet ist, mit einer teilkreisförmigen Außenumfangskontur, so dass der Rastvorsprung 32.1, 32.2 lösbar rastend in die Rastaufnahme 30.1, 30.2 der Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 einrastbar ist. Unterhalb der Gegenanschlusseinheit 32.1, 32.2 weist das Seitenwandverbindungselement 18 eine zur Seite und nach unten hin offene Ausnehmung 56.1, 56.2 auf, in der der Vorsprungsflansch 22.1, 22.2 der Seitenwandeinheit 14.1, 14.2 im angeschlossenen Zustand formschlüssig angeordnet ist. Dabei bildet die Unterseite des Vorsprungsflansches 22.1, 22.2 und die restliche Unterseite des Seitenwandverbindungselements 18 eine Ebene.
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Mittig weist das Seitenwandverbindungselement 18 unterseitig eine hinterschnittene Nut 18 auf, in die der Kopfbereich 44 eines Befestigungselements 28 einführbar ist, wobei dieses Befestigungselement 28 dazu dient, das Seitenwandverbindungselement 28 und damit die Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 mit der darunter angeordneten Nutprofileinheit 40 zu verbinden. Die Nutprofileinheit 40 weist unter anderem auf ihrer Oberseite eine durchgehende Profilnut 42 auf, in die im montierten Zustand zwei Spreizschenkeleinheiten 46 eingreifen, die Bestandteil des Befestigungselements 28 sind und an die Kopfeinheit 44 angeformt sind.
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Sowohl die untere Anschlusseinheit 30.1, 30.2 als auch die obere Anschlusseinheit 24.1, 24.2 und auch die weitere obere Anschlusseinheit 52.1, 52.2 sind in Längsrichtung L durchgehend vorhanden. Der Abstand zwischen der unteren Anschlusseinheit 30.1, 30.2 und der weiteren oberen Anschlusseinheit 52.1, 52.2 ist in 1 mit A bezeichnet.
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Ergänzend ist in 1 noch an dem Seitenwandverbindungselement 18 mittig eine von oben nach unten durchgehende Ausnehmung 48 punktiert dargestellt, die alternativ zu der Nut 36 oder in Kombination mit der Nut 36 vorhanden sein kann. Durch diese Ausnehmung 48 ist es möglich, mittels einer Schraubverbindung unterseitig anders geartete Profile, die keine Nut aufweisen, wie beispielsweise Hohlprofile oder massive Bauteile, in einfacher Art und Weise anzuschließen.
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Der obere Rastschenkel der weiteren oberen Anschlusseinheit 52.1, 52.2 bildet eine Auflagerfläche für die einzusetzende Deckeleinheit 16, so dass diese im eingesetzten Zustand klemmend in der oberen Anschlusseinheit 24.1, 24.2 (Nuteinheit) gelagert ist.
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Bei der Installation des Kabelkanals wird nun wie folgt vorgegangen.
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Nachdem das Befestigungselement 28 in die hinterschnittene Nut 36 des Seitenwandverbindungselements 18 eingeschoben ist, wird in dieses in die Profilnut 42 der Nutprofileinheit 40 rastend eingeclipst, und zwar in Längsrichtung L an den Stellen, an denen es erforderlich ist um eine stabile Anschlusskonstruktion für die Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 zu gewährleisten. Daran anschließend werden die Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 mit ihrer Rastaufnahme 30.1, 30.2 auf den jeweiligen Rastvorsprung 32.1, 32.2 der Seitenwandverbindungselemente 18 rastend aufgedrückt, wobei die Vorsprungeinheit 22.1, 22.2 in die Ausnehmung 56.1, 56.2 eingeführt wird, wodurch nach dem Rastvorgang die Seitenwandeinheit 14.1, 14.2 sicher an dem Seitenwandverbindungselement 18 und der Nutprofileinheit 40 angeschlossen ist. Mit den beiden Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 und der Oberseite der Nutprofileinheit 40 steht dann ein U-förmiger, nach oben offener Profilquerschnitt zur Verfügung, in den die Installationskabel eingelegt werden können. Nach dem Einlegen der Installationskabel wird die Deckeleinheit 16 in die obere Anschlusseinheit 24.1, 24.2 (Nuteinheit) zu beiden Seiten klemmend eingeschoben. Damit ist der Kabelkanal 12 geschlossen.
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In 2 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Kabelkanals 12.1 dargestellt, der prinzipiell mit den gleichen Bauteilen erstellt ist, wie der Kabelkanal 12 gemäß 1 mit dem Unterschied, dass eine Nutprofileinheit 70 vorhanden ist, die oberseitig zwei Profilnute 42 aufweist, wobei innerhalb des Kabelkanals 12 mittig eine Trennwandeinheit 26 angeordnet ist, die in ihrem unteren Randbereich links und rechts jeweils eine Zwischenanschlusseinheit 50.1, 50.2 aufweist, die prinzipiell den gleichen Aufbau aufweist wie die untere Anschlusseinheit 30.1, 30.2 der Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2, so dass die Trennwandeinheit 26 beidseitig an beidseitig vorhandene Seitenwandverbindungselemente 18 angeschlossen ist, die wiederum durch das Befestigungselement 28 mit der Nutprofileinheit 70 verbunden sind. Gleiche Bauteile tragen dasselbe Bezugszeichen und werden nicht nochmals erläutert.
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In 3 ist ausschnittsweise eine Explosionsperspektivdarstellung des Kabelkanalsystems 10 dargestellt, wobei auf die Darstellung der Deckeleinheit verzichtet worden ist.
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4 zeigt im Ausschnitt eine Perspektivdarstellung, zum Teil in Explosionsdarstellung, eines montierten Kabelkanalsystems 10 (ohne Deckeleinheit) im Bereich des Anschlusses einer Kabelkanalabzweigung an einen durchgehenden Kabelkanal. Die seitliche Öffnung kann problemlos durch Verwendung von Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 mit unterschiedlicher Länge umgesetzt werden. Zum sicheren Anschluss der Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 des abzweigenden Kabelkanals wird im Inneneckbereich ein Inneneckverbindungsprofilelement 60.1 eingesetzt, das in 5 in einer Perspektive und in 12 in einem Querschnitt näher dargestellt ist.
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Das Inneneckverbindungsprofilelement 60.1 erstreckt sich in Höhenrichtung H des Kabelkanals 12 und weist ein Grundkörperprofil 62 auf, das im Querschnitt beispielhaft quadratförmig ausgebildet ist. An das Grundkörperprofil 62 ist im oberen und im unteren Endbereich jeweils eine vorspringende Anschlusseinheit 64 angeformt, die als Vorsprungszapfen ausgebildet ist, wobei die Anschlusseinheiten 64 in einer Draufsicht gesehen umfangsmäßig um den Innenwinkel WI versetzt an dem Grundkörperprofil 62 angeformt ist, wobei der Innenwinkel WI im Ausführungsbeispiel 90° beträgt. Zur Innenseite hin versetzt gegenüber der jeweiligen Anschlusseinheit 64 ist an das Grundkörperprofil 62 eine von oben nach unten durchgehende Vorsprungswandung 66 angeformt, die bei montiertem Inneneckverbindungsprofilelement 60.1 an der Außenwandung der anschließenden Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 anliegt. Im freien Eckbereich weist das Grundkörperprofil 62 eine Abrundung 68 mit einem vorgebbaren Radius auf.
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Im Bereich einer Außenecke (siehe Darstellung in 8 und 9) wird ein Außeneckverbindungsprofilelement 60.2 (siehe 11) eingesetzt, dass prinzipiell einen ähnlichen Aufbau aufweist wie das Inneneckverbindungsprofilelement 60.1 mit im oberen und unteren Endbereich an einem Grundkörperprofil 62 angeformten Anschlussprofileinheiten 64, die in Umfangsrichtung in einem Umfangswinkel von WA vorhanden sind, der im Ausführungsbeispiel 90° beträgt. Im Unterschied zu dem Inneneckverbindungsprofilelement 60.1 ist bei dem Außeneckverbindungsprofilelement 60.2 die angeformte Vorsprungswandung 66 nach außen versetzt zur Anschlusseinheit 64 vorhanden, wobei auch hier die Vorsprungswandung 66 außenseitig an der Seitenwandeinheit 14 anliegt. Das Außeneckverbindungsprofilelement 60.2 ist im Querschnitt in 11 in einer Perspektive in 9 näher dargestellt.
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Der Querschnitt der zapfenartigen Anschlusseinheiten 64 ist mit seiner Außenumfangskontur auf die Innenumfangskontur der unteren Anschlusseinheit 30.1, 30.2 und der weiteren oberen Anschlusseinheit 52.1, 52.2 abgestimmt, so dass diese Anschlusseinheiten 64 in Längsrichtung L in die genannten Anschlusseinheiten 30.1, 30.2 beziehungsweise 52.1, 52.2 der Seitenwandeinheit 14.1, 14.2 lösbar fixierbar eingeschoben werden können.
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In der Praxis ist es häufig erforderlich, Kabelabgänge vorzusehen, was durch entsprechende Ablängung der Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 bei dem beschriebenen Kabelkanalsystem 10 problemlos möglich ist, wobei sich jedoch Situationen ergeben können, bei denen vorgesehene Kabelabgänge zunächst verschlossen sein müssen. Bei dem vorliegenden System wird diese Konstellation der Abdeckung eines Kabelabgangs unter Einsatz eines Abdeckwandverbindungsprofilelements 60.3 ermöglicht, was in den 6, 7 und 13 näher dargestellt ist. Das Abdeckwandverbindungsprofilelement 60.3 weist ebenfalls einen in Höhenrichtung H verlaufendes Grundkörperprofil 62 auf, an den in Umfangsrichtung um 90° versetzt Vorsprungswandungen 66 angeformt sind (siehe 13). In der in 13 nach oben weisenden Vorsprungswandung 66 ist im oberen und im unteren Endbereich des Grundkörperprofils 62 jeweils eine Anschlusseinheit 64 angeformt, die in 13 nach rechts weist. Die Geometrie des Abdeckwandverbindungsprofilelements 60.3, insbesondere die Vorsprungswandung 66 und Anschlusseinheiten 64, ist praktisch identisch ausgebildet wie bei den Inneneckverbindungsprofilelementen 60.1. Dadurch kann, wie in 13 dargestellt, auf der einen Seite problemlos eine Seitenwandeinheit 14.1, 14.2 angeschlossen werden, indem die Anschlusseinheiten 64 in die untere Anschlusseinheit 30.1 beziehungsweise in die weitere obere Anschlusseinheit 52.1 der Seitenwandeinheit 14 eingeführt werden.
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Auf der gegenüberliegenden Seite ist an der Vorsprungswandung 66, die in 13 nach unten vorspringende Anschlusseinheiten 64 vorhanden, die in entsprechende Ausnehmungen einer Abdeckwandeinheit 58 eingreifen, wobei die Abdeckwandeinheit 58 die Fläche des geplanten Kabelabgangs abdeckt.
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Der Abstand der Anschlusseinheiten 64 in Höhenrichtung H entspricht dem Abstand A von der unteren Anschlusseinheit 30.1, 30.2 zu der weiteren oberen Anschlusseinheit 52.1, 52.2 der Seitenwandeinheit 14.1, 14.2 (siehe 1).
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10 zeigt schließlich eine ausschnittsweise Perspektivdarstellung eines Kabelkanalsystems 10 mit einer Kabelkanalabzweigung und einer Kabelkanalecke mit jeweils eingesetzter Deckeleinheit 16, wobei im Inneneckbereich aneinanderstoßender Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 das beschriebene Inneneckverbindungsprofilelement 60.1 eingesetzt wird, im Außeneckbereich aneinanderstoßender Seitenwandeinheiten 14.1, 14.2 das beschriebene Außeneckverbindungsprofilelement 60.2 eingesetzt wird und zum Anbringen einer Abdeckwandeinheit 58 für einen vorbereiteten Kabelabgang die oben beschriebenen Abdeckwandverbindungsprofilelemente 60.3 eingesetzt werden.
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Das erfindungsgemäße Kabelkanalsystem 10 ermöglicht ein äußerst einfache und schnelle Montage von Kabelkanälen mit unterschiedlichster geometrischer Struktur, wobei eine Verzweigung von Kabelsträngen ohne kostenintensive Bearbeitung der Seitenteile möglich ist, eine nachträgliche Erweiterung problemlos möglich ist und auch die Erstellung eines Kabelkanals mit mehreren Kabelkammern keinerlei Probleme bereitet.