DE102009051356A1 - Arbeitsgerät mit einem aus dem Kühlluftstrom abgezweigten Verbrennungsluftstrom - Google Patents
Arbeitsgerät mit einem aus dem Kühlluftstrom abgezweigten Verbrennungsluftstrom Download PDFInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät wie eine Motorkettensäge, einen Trennschleifer, einen Freischneider oder dgl. mit einem luftgekühlten Verbrennungsmotor. Ein aus einer Kühlluftspirale (6) und einem Lüfterrad (5) bestehendes Kühlluftgebläse (4) fördert einen Kühlluftstrom (13) zur Kühlung des Verbrennungsmotors. Ferner ist ein aus dem Kühlluftgebläse (4) zum Verbrennungsmotor (2) führender Verbrennungsluftkanal (30) vorgesehen, der von einem im Boden (14) der Kühlluftspirale (6) vorgesehenen Luftaustrittsfenster (20) abzweigt. Die Abzweigvorrichtung (21) weist eine Leitwand (22) auf, die sich in die Kühlluftspirale (6) zwischen dem Lüfterrad (5) und dem Luftaustrittsfenster (20) erstreckt. Um bei geringer Störung des Kühlluftstroms ein großes Volumen an Verbrennungsluft abzuzweigen, ist vorgesehen, dass sich der Durchtrittsquerschnitt des Luftaustrittsfensters (20) in Strömungsrichtung der abgezweigten Verbrennungsluft (19) von einer ersten Durchtrittsfläche (29) auf eine zweite Durchtrittsfläche (31) verjüngt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät mit einem luftgekühlten Verbrennungsmotor, insbesondere ein tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät wie eine Motorkettensäge, ein Trennschleifer, ein Freischneider oder dgl. nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Es ist bekannt, in der Kühlluftspirale eine Abzweigvorrichtung für die dem Motor zuzuführende Verbrennungsluft anzuordnen, wobei diese Abzweigvorrichtung auch als Vorabscheider bezeichnet wird. Über eine Leitwand ist das Luftaustrittsfenster der Abzweigvorrichtung gegen das Lüfterrad abgeschirmt, so dass das Luftaustrittsfenster im Wesentlichen im Strömungsschatten des fördernden Lüfterrades liegt. Die über das Luftaustrittsfenster zum Verbrennungsmotor strömende Kühlluft wird vom Verbrennungsmotor als Verbrennungsluft über das Luftaustrittsfenster angesaugt, wobei aufgrund der Anordnung und Lage des Fensters der Verbrennungsluftstrom von Schmutzpartikeln und Staubfracht weitgehend frei ist.
- Das Kühlluftgebläse mit Kühlluftspirale und Lüfterrad ist auf eine ausreichende Kühlung des Verbrennungsmotors unter Dauerlast ausgelegt. Da die Abzweigvorrichtung bzw. der Vorabscheider in der Kühlluftspirale platziert wird, muss dessen Form und Größe derart vorgesehen sein, dass der Kühlluftstrom selbst möglichst wenig gestört wird, um in jedem Betriebszustand eine ausreichende Kühlung des Verbrennungsmotors zu gewährleisten.
- Andererseits soll die Abzweigvorrichtung bzw. der Vorabscheider so ausgestaltet werden, dass dem Verbrennungsmotor ein ausreichendes Volumen an Verbrennungsluft zuströmt. Eine auf den gewünschten Staudruck und die gewünschte Fördermenge an Verbrennungsluft abgestimmte Abzweigvorrichtung kann aber zu einer erheblichen Störung der Kühlluftspirale und des Kühlluftstroms führen, so dass die ausreichende Kühlung des Verbrennungsmotors gefährdet ist.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, in einem Arbeitsgerät mit einem luftgekühlten Verbrennungsmotor mit einfachen Mitteln eine geeignete Menge an Verbrennungsluft über eine Abzweigvorrichtung aus der Kühlluftspirale abzuzweigen und dabei sicherzustellen, dass die Abzweigvorrichtung keine signifikante Störung des Kühlluftstroms aus dem Kühlluftgebläse zum Verbrennungsmotor bewirkt.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß nach den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Überraschend hat sich gezeigt, dass trotz Verjüngung der großen Durchtrittsfläche des Luftaustrittsfensters in Strömungsrichtung der Verbrennungsluft auf eine kleinere Durchtrittsfläche des abführenden Verbrennungsluftkanals eine verbesserte Verbrennungsluftströmung mit erhöhtem Volumen erzielt ist, ohne dass der Kühlluftstrom stärker beeinträchtigt ist. Durch die Verjüngung des Durchtrittsquerschnitts in Richtung zum Verbrennungsluftkanal ist auch eine Beschleunigung der Luftmassen bedingt.
- Die Verjüngung des Durchtrittsquerschnitts erfolgt zweckmäßig kontinuierlich, um störende Strömungsbedingungen wie z. B. Wirbelbildung zu vermeiden.
- In vorteilhafter Ausbildung ist zumindest eine Kante des Luftaustrittsfensters als in den Luftkanal abfallende Fläche ausgebildet, wobei die abfallende Fläche im Wesentlichen eine gerade Ebene bilden kann. Es kann auch zweckmäßig sein, die abfallende Fläche als Rundung oder als mehrfach gestufte Fläche zu gestalten.
- Die abfallende Fläche ist an einer Längskante des Luftaustrittsfensters ausgebildet, erstreckt sich somit im Wesentlichen in Längsrichtung der Strömung der Kühlluft. Die Längskante des Luftaustrittsfensters liegt der Leitwand gegenüber, wobei die andere Längskante durch die Leitwand selbst gebildet ist.
- In Weiterbildung der Erfindung ist die Leitwand mit einem Dachabschnitt ausgebildet, der das Luftaustrittsfenster mit Abstand übergreift, wobei zweckmäßig an dem in Strömungsrichtung vorderen Ende der Leitwand ein radialer Abschlussabschnitt gestaltet ist, der sich längs einer hinteren radialen Kante des Luftaustrittsfensters erstreckt. Durch diese Gestaltung der Leitwand wird eine offene Tasche gebildet, in der sich Teile der Kühlluft fangen und so oberhalb des Luftaustrittsfensters einen Staudruck erzeugen, welcher – ohne signifikante Störung der Kühlluftströmung – das Abströmen der Verbrennungsluft fördert.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der ein nachfolgend im Einzelnen beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen:
-
1 eine Ansicht auf ein geöffnetes Kühlluftgebläse für ein tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät, -
2 einen Schnitt längs der Linie II-II in1 , -
3 einen Schnitt längs der Linie III-III in1 , -
4 in vergrößerter Darstellung eine Abzweigvorrichtung für Verbrennungsluft aus dem Kühlluftgebläse, -
5 einen Schnitt durch die Abzweigvorrichtung längs der Linie V-V in4 . - Das in
1 gezeigte Kühlluftgebläse1 ist Teil eines nicht näher dargestellten Arbeitgerätes mit einem luftgekühlten Verbrennungsmotor2 , der in2 schematisch dargestellt ist. Ein derartiges Arbeitsgerät ist insbesondere ein tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät wie eine Motorkettensäge, ein Trennschleifer, ein Freischneidegerät, ein Blasgerät oder dgl.. - Das in
1 dargestellte Gehäuseteil3 ist Teil des Gehäuses des Arbeitsgerätes und nimmt ein Kühlluftgebläse4 auf, welches aus einem Lüfterrad5 und einer Kühlluftspirale6 besteht. Wie3 zeigt, ist das Kühlluftgebläse4 von einem Lüftungsgitter8 abgedeckt, welches im gezeigten Ausführungsbeispiel einen Seilzugstarter9 enthält, der zum Anwerfen des Verbrennungsmotors an der Nabe10 des Lüfterrades5 angreift. Das Lüfterrad5 ist drehfest auf der Kurbelwelle11 des Verbrennungsmotors montiert. - Wie
1 zeigt, erstreckt sich die Kühlluftspirale über einen Umfangswinkel von etwa 300° bis 320° in Drehrichtung7 des Lüfterrades5 , wobei sich die Kühlluftspirale in Richtung ihrer Ausblasöffnung12 erweitert. - In Strömungsrichtung
13 der geförderten Kühlluft34 gesehen, ist vor der Ausblasöffnung12 , etwa im Bereich von 220° bis 320° der Kühlluftspirale6 ein Luftaustrittsfenster20 vorgesehen, welches vorzugsweise im Boden14 der Kühlluftspirale6 eingelassen ist. In Strömungsrichtung13 der Kühlluft34 liegt vor dem Luftaustrittsfenster20 ein Zündmodul15 des Verbrennungsmotors, wobei das Zündmodul15 von der Kühlluft34 des Kühlluftgebläses4 überströmt wird. - Das Luftaustrittsfenster
20 liegt, wie2 zeigt, zweckmäßig in einer Ebene16 mit der Oberfläche17 des Zündmoduls15 . Die das Zündmodul15 überstreichende Kühlluft34 strömt somit in einer Ebene16 , in der auch das Luftaustrittsfenster20 vorgesehen ist. - Das Luftaustrittsfenster
20 ist Teil einer Abzweigvorrichtung21 , welche in den4 und5 dargestellt ist. - Wie die
1 bis3 in Verbindung mit den4 und5 zeigen, umfasst die Abzweigvorrichtung21 eine Leitwand22 , deren Anfangsabschnitt23 nahe dem Außenumfang18 des Lüfterrades5 liegt. Die Leitwand22 erstreckt sich über einen Umfangswinkel von etwa 45° und liegt etwa in Strömungsrichtung13 der Kühlluft34 ausgerichtet, so dass die Leitwand22 selbst eine möglichst geringe Störquelle in der Kühlluftströmung bildet. - Die Leitwand
22 liegt zwischen dem Lüfterrad5 und dem Luftaustrittsfenster20 , so dass die radial von dem Lüfterrad5 geförderten Luftmassen nicht unmittelbar in das Luftaustrittsfenster20 eintreten können. - Zur weiteren Abdeckung des Luftaustrittsfensters
20 gegen einen direkten Lufteintritt weist die Leitwand22 an ihrem dem Kühlluftgitter8 zugewandt liegenden Längsrand einen Dachabschnitt24 auf, der hinter dem Anfangsabschnitt23 beginnt und sich über das Austrittsfenster20 hinweg bis zu dessen hinterer Kante25 erstreckt. Der Dachabschnitt24 liegt mit einem Abstand a oberhalb der Ebene16 bzw. oberhalb der Ebene26 (5 ) des Luftaustrittsfensters20 und ragt – wie in Draufsicht nach4 zu erkennen – über etwa die halbe radiale Breite des im Wesentlichen rechteckigen Luftaustrittsfensters20 . - Die Leitwand
22 weist in Strömungsrichtung13 der Kühlluft34 einen hinteren Abschlussabschnitt27 auf, der sich in etwa radial hinter dem Luftaustrittsfenster20 quer zur Strömungsrichtung13 erstreckt und über nur eine Teilbreite des Luftaustrittsfensters20 ragt. - Wie
5 zeigt, hat der Abschlussabschnitt27 eine Breite T, die einem Teil der Breite B des Austrittsfensters20 entspricht. - Die in der Kühlluftspirale
6 entsprechend der Drehrichtung7 des Lüfterrades5 geförderte Kühlluft34 überstreicht das Zündmodul15 und den Boden28 der Abzweigvorrichtung20 . Dabei fängt sich ein Teil der Kühlluft34 im Bereich des hinteren Abschlussabschnittes27 der Leitwand22 und baut oberhalb des Luftaustrittsfensters20 einen Staudruck auf, der die Strömung der abzuzweigenden Verbrennungsluft19 durch den Verbrennungsluftkanal30 unterstützt. Die Gestaltung des hinteren Abschlussabschnittes27 der Leitwand22 ist so vorgesehen, dass die Strömung der Kühlluft34 wenig gestört wird, so dass die Wirkung des Kühlluftgebläses durch die abzweigende Verbrennungsluft19 nicht beeinträchtigt ist. - Die Auslegung ist so getroffen, dass das notwendige Volumen an Verbrennungsluft
19 und zusätzlich ein Überschussvolumen mit einem entsprechenden Staudruck zur Verfügung steht, damit einem Verbrennungsmotor2 – auch bei maximaler Ansaugleistung – eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft zuströmt. Das Verhältnis der abgezweigten Verbrennungsluft19 zur geförderten Kühlluft34 ist etwa 10% zu 90%. - Um das Volumen der abgezweigten Verbrennungsluft
19 zu erhöhen, ohne die Baugröße der Abzweigvorrichtung21 zu vergrößern und damit die Kühlluftströmung in der Kühlluftspirale6 zu beeinträchtigen, ist zunächst vorgesehen, den Durchtrittsquerschnitt des Luftaustrittsfensters20 groß auszuführen, wobei der Durchtrittsquerschnitt von einer ersten Durchtrittsfläche29 auf eine in Strömungsrichtung nachfolgende zweite Durchtrittsfläche31 verringert ist, wodurch die Baugröße der Abzweigvorrichtung21 unverändert klein bleibt. Geometrisch ergibt sich dadurch ein Bauteil als Abzweigvorrichtung21 , dessen Verbrennungsluftkanal30 sich von einem Einströmabschnitt des vorgesehenen Luftaustrittsfensters20 von der äußeren Ebene26 des Bodens28 in Strömungsrichtung der Verbrennungsluft19 auf einen kleineren Durchschnittsquerschnitt des abführenden Abschnitts des Verbrennungsluftkanals30 verjüngt. Die Größe des Luft einfangenden Durchtrittsquerschnitts29 der Luftaustrittsöffnung20 ist somit erhöht. - Die Baugröße der Abzweigvorrichtung
21 ist maßgeblich von der Durchtrittsfläche31 bzw. dem Maß b (5 ) des Verbrennungsluftkanals30 bestimmt. Um die Baugröße nicht zu verändern bzw. klein zu halten, verjüngt sich der Einströmabschnitt von der Durchtrittsfläche29 des Luftaustrittsfensters20 zur Durchtrittsfläche31 des abführenden Verbrennungsluftkanals30 . - Zweckmäßig ist die Verjüngung des Einströmabschnitts kontinuierlich ausgebildet, wozu in einem Ausführungsbeispiel zumindest eine Kante
35 des Luftaustrittsfensters20 als in den Luftkanal30 abfallende Fläche40 ausgebildet ist. Andere Gestaltungen wie eine Rundung oder eine mehrstufige Fläche können zweckmäßig sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel bildet die abfallende Fläche40 im Wesentlichen eine Ebene42 , die unter einem Winkel41 von etwa 40° bis 50° zur Längsochse32 des abführenden Verbrennungsluftkanals30 liegt. - Die Grundform des Luftaustrittsfensters
20 ist in Draufsicht gesehen etwa rechteckig, wobei sich die große Längsachse33 des Rechtecks etwa in Hauptströmungsrichtung13 der Kühlluft34 erstreckt, die kleine Achse des Rechtecks somit etwa radial zum Lüfterrad5 liegt. Die Leitwand22 bildet dabei – wie4 und5 zeigt – die eine Längskante des Luftaustrittsfensters20 , während die der Leitwand22 gegenüberliegende Längskante35 derart geformt wird, dass sich der Durchtrittsquerschnitt des Luftaustrittsfensters20 in Strömungsrichtung der abgezweigten Verbrennungsluft19 von einer ersten Durchtrittsfläche29 auf eine zweite Durchtrittsfläche31 verjüngt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel nach5 hat das rechteckige Luftaustrittsfenster20 in der Ebene26 des Bodens28 der Abzweigvorrichtung eine Breite B und verjüngt sich auf eine quer zur Längsachse33 des Luftaustrittsfensters20 gemessene Breite b am Übergang zum Verbrennungsluftkanal30 . - Durch die Verjüngung des an das Luftaustrittsfenster
20 anschließenden Einströmabschnittes kann im Eintrittsbereich in der Ebene des Bodens28 ein großer Durchströmquerschnitt ausgebildet werden, was zu einem größeren Volumen an abgezweigter Verbrennungsluft führt. Der in Strömungsrichtung abnehmende Durchtrittsquerschnitt führt zu einer Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit. Die Gesamtabstimmung ist so vorgesehen, dass die ausgebildete Einlaufschräge bzw. die in das Luftaustrittsfenster20 abfallende Schrägfläche40 die durchströmende Verbrennungsluft19 beschleunigt, um eine Drosselwirkung zu minimieren.
Claims (8)
- Arbeitsgerät mit einem luftgekühlten Verbrennungsmotor, insbesondere tragbares, handgeführtes Arbeitsgerät wie eine Motorkettensäge, ein Trennschleifer, ein Freischneider oder dgl., mit einem aus einer Kühlluftspirale (
6 ) und einem Lüfterrad (5 ) bestehenden Kühlluftgebläse (4 ) zur Förderung eines Kühlluftstroms (13 ), sowie mit einem aus dem Kühlluftgebläse (4 ) zum Verbrennungsmotor (2 ) führenden Verbrennungsluftkanal (30 ), der von einem im Boden (14 ) der Kühlluftspirale (6 ) vorgesehenen Luftaustrittsfenster abzweigt, und mit einer in die Kühlluftspirale (6 ) einragenden Leitwand (22 ), die sich zwischen dem Lüfterrad (5 ) und dem Luftaustrittsfenster (20 ) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Durchtrittsquerschnitt des Luftaustrittsfensters (20 ) in Strömungsrichtung der abgezweigten Verbrennungsluft (19 ) von einer ersten Durchtrittsfläche (29 ) auf eine zweite Durchtrittsfläche (31 ) verjüngt. - Arbeitsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Durchtrittsquerschnitt kontinuierlich verjüngt.
- Arbeitsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Kante (
35 ) des Luftaustrittsfensters (20 ) als in den Luftkanal (30 ) abfallende Fläche (40 ) ausgebildet ist. - Arbeitsgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die abfallende Fläche (
40 ) im Wesentlichen eine gerade Ebene (42 ) bildet. - Arbeitsgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die abfallende Fläche (
40 ) an einer Längskante (35 ) des Luftaustrittsfensters (20 ) ausgebildet ist. - Arbeitsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Längskante (
35 ) der Leitwand (22 ) gegenüberliegt. - Arbeitsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitwand (
22 ) einen das Austrittsfenster (20 ) mit Abstand (a) übergreifenden Dachabschnitt (24 ) aufweist. - Arbeitsgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das in Strömungsrichtung der Kühlluft (
13 ) hintere Ende der Leitwand (22 ) einen radialen Abschlussabschnitt (27 ) aufweist, der sich etwa längs einer radialen, hinteren Kante des Luftaustrittsfensters (20 ) erstreckt.
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