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DE102009002791A1 - Vorrichtung zur Magazinierung, Lageänderung und Führung von leistenförmigen Werkstücken - Google Patents

Vorrichtung zur Magazinierung, Lageänderung und Führung von leistenförmigen Werkstücken Download PDF

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DE102009002791A1
DE102009002791A1 DE200910002791 DE102009002791A DE102009002791A1 DE 102009002791 A1 DE102009002791 A1 DE 102009002791A1 DE 200910002791 DE200910002791 DE 200910002791 DE 102009002791 A DE102009002791 A DE 102009002791A DE 102009002791 A1 DE102009002791 A1 DE 102009002791A1
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DE
Germany
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workpiece
orientation
magazine
erecting
workpieces
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Application number
DE200910002791
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English (en)
Inventor
Vitali Gitt
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Friz Kaschiertechnik GmbH
Original Assignee
Friz Kaschiertechnik GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Verarbeitungsvorrichtung (10) zum Verarbeiten eines Werkstücks (1), insbesondere einer Leiste, zumindest abschnittsweise aus Holz oder einem holzähnlichen Material. Die Verarbeitungsvorrichtung (10) umfasst ein Werkstückmagazin (12) zum Bereitstellen eines von einer Mehrzahl von in dem Werkstückmagazin (12) aufnehmbaren Werkstücks (1) in einer ersten Orientierung und eine Werkstückfördervorrichtung (16) zum einzelnen Fördern des Werkstücks (1) in einer dritten Orientierung für eine nachfolgende Bearbeitung des Werkstücks. Ferner umfasst die Verarbeitungsvorrichtung (10) eine Aufrichtvorrichtung (14) zum einzelnen, bevorzugten automatischen Aufrichten des Werkstücks (1) aus der ersten Orientierung in eine zweite Orientierung. Ferner betrifft die Erfindung eine entsprechende Aufrichtvorrichtung (14) sowie ein Verfahren zum Verarbeiten eines Werkstücks (1).

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung betrifft eine Verarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten eines Werkstücks, insbesondere einer Leiste zumindest abschnittsweise aus Holz oder einem holzähnlichen Material, die ein Werkstückmagazin zum Bereitstellen eines von einer Mehrzahl von in dem Werkstückmagazin aufnehmbaren Werkstücken und eine Werkstückfördervorrichtung zum einzelnen Fördern des Werkstücks für eine nachfolgende Verarbeitung des Werkstücks umfasst. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Aufrichtvorrichtung für eine solche Verarbeitungsvorrichtung sowie ein Verfahren zum Bearbeiten eines Werkstücks.
  • Stand der Technik
  • Einige der dem oben genannten technischen Gebiet zugehörigen Verarbeitungsvorrichtungen werden in der Herstellung winkelförmiger Bauteile aus Holz oder holzähnlichen Materialien durch Zusammenfügen von horizontal orientierten Leisten mit vertikal orientierten Leisten verwendet. In einem Durchlaufverfahren werden dabei Leisten entlang ihrer Längsseiten paarweise derart zusammengeklebt oder anderweitig verbunden, dass ein winkelförmiges Bauteil entsteht. Hierfür ist es üblich, dass aufgerichtete, vertikal orientierte Werkstücke mit liegenden, horizontal Werkstücken verbunden werden, um das Winkelbauteil zu erzeugen.
  • Maschinen und Vorrichtungen, die diese Funktion erfüllen, sind im Stand der Technik bereits bekannt. Die horizontalen Bauteile bewegen sich dabei in einer Transportebene entlang einer Beleimeinrichtung. Dabei wird eine vertikale Längsseite des horizontalen Bauteils (eine schmale Seite) beleimt. Die aufgerichteten, vertikal orientierten Leisten werden aus einem Magazin heraus einer nachfolgenden Montagevorrichtung zugeführt, in der die vertikalen Leisten und die horizontalen Leisten miteinander verklebt werden.
  • Die aufrechten Leisten werden dabei herkömmlich in einem Magazin in der Montageausrichtung als Stapel abgelegt. Das bedeutet, dass die vertikalen Leisten in ihrer aufgerichteten Orientierung magaziniert werden. Dieser Stapel wird im Stand der Technik beispielsweise durch pneumatische Elemente in horizontaler Richtung gegen einen Anschlag gedrückt. Transportrollen ziehen immer die jeweils erste vertikale Leiste des Stapels heraus und führen diese der weiteren Verarbeitung in der Montagevorrichtung zu. Aus dieser Technologie ergeben sich für den flüssigen und kontinuierlich durchgeführten Produktionsprozess folgende Nachteile:
    Um einen sicheren Transport der vertikalen Leiste aus dem unter ständigem pneumatischen Druck stehenden Magazinstapel heraus sicherzustellen, müssen mehrere Transportrollen oder Transportwalzen entlang der Transportebene der vertikalen Leisten angeordnet werden. Darüber hinaus müssen die Transportwalzen mit einer Oberfläche versehen sein, die aufgrund ihrer geometrischen und physikalischen Beschaffenheit einen bestimmten Form- oder Kraftschluss mit der Oberfläche der aufrechten Leisten ermöglichen. Beispiele hierfür sind Stachelwalzen. Ein zu hoher pneumatischer Druck auf den Leistenstapel oder auch sehr raue Oberflächen der aufrechten Leisten führen bei dieser Ausgestaltung der Magazine zu Fehlfunktionen, die durch sehr hohe Haftreibungskräfte der vertikalen Leisten untereinander und/oder durch Schlupf der Transportwalzen begründet sind.
  • Ein weiterer Nachteil für die Durchführung einer kontinuierlichen Produktion ergibt sich aus dem Umstand, dass derartige Magazine nicht im laufenden Produktionsprozess aufgefüllt werden können, d. h., dass kein kontinuierliches Auffüllen der Magazine möglich ist. Um weitere vertikale Leisten nachlegen zu können, müssen die pneumatischen Druckelemente abgeschaltet und wieder in ihre Ausgangslage zurückgezogen werden. Erst danach können neue vertikale Leisten eingelegt und mit dem pneumatischen Druck beaufschlagt werden. Durch den Wegfall der Andruckkräfte im restlichen Magazinstapel können die Transportwalzen während dieser Zeit jedoch ihren Förderbetrieb nicht fortsetzen, so dass ein Produktionsprozess mit jedem Nachlegen vertikaler Leisten unterbrochen wird.
  • In der Folge dieses Nachteils ist darüber hinaus eine mechanisierte oder automatisierte Beschickung der Magazine mit vertikalen Leisten nicht ohne weiteres möglich, wodurch insbesondere auch die Möglichkeit zur Verkettung von solchen Kantenanleimmaschinen mit anderen Bearbeitungsvorrichtungen wesentlich eingeschränkt wird.
  • Darstellung der Erfindung
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Verarbeitungsvorrichtung gemäß dem obigen technischen Gebiet zur Verfügung zu stellen, durch die eine prozesssichere, effiziente und automatisierbare Verarbeitung von Werkstücken in einem Werkstückmagazin ermöglicht wird.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst. Eine erfindungsgemäße Verarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten eines Werkstücks, insbesondere einer Leiste zumindest abschnittsweise aus Holz oder einem holzähnlichen Material umfasst ein Werkstückmagazin zum Bereitstellen eines von einer Mehrzahl von in dem Werkstückmagazin aufnehmbaren Werkstücken in einer ersten Orientierung, wobei die erste Orientierung bevorzugt eine als waagerecht bezeichnete Orientierung in dem Werkstückmagazin ist, und eine Werkstückfördervorrichtung zum einzelnen Fördern des Werkstücks in einer dritten Orientierung, wobei die dritte Orientierung bevorzugt eine als senkrecht bezeichnete Orientierung in der Werkstückfördervorrichtung ist, für eine nachfolgende Verarbeitung des Werkstücks sowie eine Aufrichtvorrichtung zum einzelnen, bevorzugt automatischer Aufrichten des Werkstücks aus der ersten Orientierung in eine zweite Orientierung, wobei die zweite Orientierung bevorzugt eine als senkrecht bezeichnete Orientierung in der Aufrichtvorrichtung ist.
  • Die Verarbeitungsvorrichtung eignet sich grundsätzlich zur Verarbeitung einer Vielzahl verschiedener Werkstücke, wobei Leisten und quader- oder plattenförmige Werkstücke hierfür besonders gut geeignet sind und zu den bevorzugten Anwendungen der Verarbeitungsvorrichtung gehören. Bei Leisten und quader- oder plattenförmigen Werkstücken lassen sich ohne Schwierigkeiten verschiedene Orientierungen, beispielsweise eine vertikale und eine horizontale Orientierung identifizieren. Bei anders geformten Werkstücken kann eine Orientierung der Werkstücke jedoch ebenfalls definiert werden.
  • Werkstücke, die durch die Verarbeitungsvorrichtung zu verarbeiten sind, können insbesondere im Fall von leisten- oder plattenähnlicher Formen eine flachliegende, horizontale und zwei aufgerichtete, vertikale Orientierungen einnehmen. Ein entsprechendes Werkstück kann also in einer ”liegenden” Orientierung und in zwei ”stehenden”, d. h., aufgerichteten Orientierungen vorliegen. Daneben sind natürlich auch weitere Orientierungen eines Werkstücks möglich, die sich jedoch als Überlagerungen der drei genannten Orientierungen darstellen lassen. Die genannten drei Orientierungen stehen im Wesentlichen paarweise senkrecht aufeinander. Um das gemeinte zu verdeutlichen, sei auf einen quaderförmigen Körper verwiesen, der drei verschieden große, jeweils rechteckige, jedoch nicht quadratische Flächenpaare, also insgesamt sechs Flächen, von denen jeweils zwei Flächen gleich sind, enthält. Der quaderförmige Körper kann auf jeder der Flächen aufliegen, wobei ein Aufliegen auf einer der beiden Flächen mit dem größten Flächeninhalt als horizontale Orientierung bzw. als ”liegen” zu bezeichnen ist und ein Aufliegen auf einer der beiden Flächen des mittleren Flächeninhalts sowie auf einer der beiden Flächen des kleinsten Flächeninhalts als aufrechte, vertikale Orientierung bzw. als ”stehen” zu bezeichnen ist. Die zu verarbeitenden Werkstücke sind bevorzugt im Wesentlichen quaderförmig ausgeführt, wobei auch andere geometrische Formen durch die Verarbeitungsvorrichtung verarbeitbar sind. So lassen sich insbesondere auch andere Parallelepipede, andere Polyeder und auch Körper mit gekrümmten oder gebogenen Flächen grundsätzlich durch die Verarbeitungsvorrichtung verarbeiten.
  • Das Werkstückmagazin der Verarbeitungsvorrichtung ist dazu geeignet, eine Mehrzahl von Werkstücken in einer ersten Orientierung bereitzustellen. Die erste Orientierung, in der die Werkstücke in dem Werkstückmagazin lagern, kann dabei bevorzugt die horizontale, ”liegende” Orientierung sein, also eine Orientierung, in der die Werkstücke aufeinander gestapelt möglichst wenig Raum in der Höhenrichtung einnehmen. Somit wird eine besonders effiziente Magazinierung der Werkstücke in dem Werkstückmagazin ermöglicht.
  • Die Werkstückfördervorrichtung ist zum einzelnen Fördern der Werkstücke in einer dritten Orientierung für eine nachfolgende Verarbeitung der Werkstücke geeignet. Bei der dritten Orientierung handelt es sich um eine andere als die erste Orientierung, d. h., dass ein Werkstück in der dritten Orientierung nicht ”liegend” orientiert, sondern zumindest teilweise aufgerichtet ist. Bevorzugt ist das Werkstück in der dritten Orientierung vollständig aufgerichtet, d. h. vertikal orientiert, d. h., dass das Werkstück auf einer der zwei kleineren Flächenpaar-Flächen aufliegend orientiert ist.
  • ”Aufliegen” in Bezug auf die Definition der Orientierung des Werkstücks bedeutet hierbei nicht, dass das Werkstück auf der entsprechenden Fläche tatsächlich aufliegen muss. Das Werkstück kann vielmehr auch derart gehalten, getragen oder teilweise aufliegend sein, dass es unter der Annahme einer horizontalen Auflageebene mit der entsprechenden Fläche auf der Ebene aufliegen könnte, ohne seine Orientierung im Raum zu ändern. Das Werkstück befindet sich in der dritten Orientierung also bevorzugt in einer aufrechten Orientierung, in der es durch die Werkstückfördervorrichtung beispielsweise einer nachfolgenden Montagevorrichtung zur weiteren Bearbeitung zugeführt werden kann.
  • Die Aufrichtvorrichtung ist dazu geeignet, einzelne Werkstücke bevorzugt automatisch aufzurichten aus der ersten Orientierung in eine zweite Orientierung. Die zweite Orientierung unterscheidet sich dabei von der ersten Orientierung, so dass es sich bei der zweiten Orientierung, wie bei der dritten Orientierung um eine zumindest teilweise aufrechte Orientierung im Sinne einer ”nicht liegenden” Orientierung handelt. Die Aufrichtvorrichtung ist also dazu geeignet, in der ersten Orientierung bereitgestellte Werkstücke aufzunehmen und sie in eine zweite Orientierung zu bringen, um sie anschließend durch die Werkstückfördervorrichtung in einer dritten Orientierung für eine nachfolgende Verarbeitung der Werkstücke fördern zu lassen. Die zweite Orientierung muss dabei grundsätzlich nicht verschieden von der dritten Orientierung sein, sondern ist bevorzugt gleich der dritten Orientierung.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die zweite und dritte Orientierung zumindest in der Aufrichtrichtung im Wesentlichen gleich. Die ”Aufrichtrichtung” ist dabei als diejenige Richtung zu verstehen, die senkrecht auf der definitionsgemäßen Auflagefläche steht. D. h., dass gemäß der bevorzugten Ausführungsform ein Werkstück durch die Aufrichtvorrichtung in eine zweite Orientierung aufgerichtet werden kann, wobei das Aufrichten durch Rotation um eine bevorzugt waagrecht verlaufende Drehachse geschieht. Sofern die zweite und dritte Orientierung in der bevorzugten Ausführungsform nicht identisch sind, ist bevorzugt für einen Übergang zwischen der zweiten und dritten Orientierung jedenfalls keine erneute Rotation um dieselbe waagerechte Achse erforderlich.
  • Alternativ ist es auch möglich, dass die zweite und dritte Orientierung sich voneinander in der Aufrichtrichtung unterscheiden, d. h., dass ein Übergang von der zweiten zur dritten Orientierung bzw. der umgekehrte Übergang eine erneute Rotation um dieselbe waagerechte Drehachse erfordert, um die das Werkstück bereits beim Übergang von der ersten zur zweiten Orientierung rotiert wurde. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Werkstück in der zweiten Orientierung nicht stabil steht und nach einem Verlassen der Aufrichtvorrichtung in die dritte Orientierung kippt oder entsprechende Führungseinrichtungen vorhanden sind, die das Werkstück von der zweiten Orientierung in die dritte Orientierung umstellen.
  • Mit Vorteil ist das Werkstück durch eine Eingabevorrichtung, insbesondere durch eine Schubvorrichtung, bevorzugt durch zwei Schubvorrichtungen von dem Werkstückmagazin zu der Aufrichtvorrichtung bewegbar. Eine Eingabevorrichtung ermöglicht es also, dass das Werkstück von dem Werkstückmagazin in die Aufrichtvorrichtung bewegt wird, ohne dass das Werkstückmagazin oder die Aufrichtvorrichtung selbst einen entsprechenden Mechanismus aufweisen müssen. Eine Schubvorrichtung stellt hierbei eine besonders einfache Ausgestaltung einer Eingabevorrichtung dar, wobei das bevorzugte Vorsehen von zwei Schubvorrichtungen dabei eine besonders sichere Prozessführung ermöglicht, da so bei länglichen Werkstücken, wie beispielsweise Leisten, ein Verkanten oder ungleichmäßiges Eingeben des Werkstücks in die Aufrichtvorrichtung zuverlässig verhindert werden kann.
  • Bevorzugt ist das Werkstück durch die Aufrichtvorrichtung um eine Drehachse, bevorzugt um 90° drehbar, die insbesondere parallel zu der Längsrichtung der Leiste verläuft, wobei die Aufrichtvorrichtung um die Drehachse drehbar ist. In der bevorzugten Ausführungsform ist dabei die Aufrichtvorrichtung selbst um diese Drehachse drehbar, so dass das Werkstück besonders sicher aufgerichtet werden kann. Dies ermöglicht ein besonders platzsparendes Aufrichten und vereinfacht die weitere Förderung des Werkstücks durch die Werkstückfördervorrichtung, beispielsweise in eine nachfolgende Montagevorrichtung zur Erstellung eines Winkelbauteils.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Werkstück durch die Aufrichtvorrichtung in der ersten Orientierung auf einer ersten Ebene aufliegend aufnehmbar und in der zweiten Orientierung auf einer zweiten, zur ersten Ebene parallelen Ebene aufliegend entnehmbar. Dies bedeutet, dass das Werkstück auf einer ersten Ebene aufliegt, wenn es beispielsweise durch eine Eingabevorrichtung in die Aufrichtvorrichtung eingegeben und/oder von dieser aufgenommen wird. Die Aufrichtvorrichtung ist folglich derart ausgeführt, dass ein auf einer Ebene liegendes Werkstück durch die Aufrichtvorrichtung aufgenommen werden kann. Dasselbe gilt entsprechend für das Entnehmen bzw. Herausgeben des Werkstücks in der zweiten Orientierung, in dem nämlich das Werkstück auf einer zur ersten Ebene parallelen Ebene aufliegend entnommen werden kann. Dabei wird bevorzugt, dass die erste und zweite Ebene zusammenfallen.
  • Mit Vorteil ist die Verarbeitungsvorrichtung derart eingerichtet, dass das Werkstück in der ersten und zweiten und bevorzugt in der dritten Orientierung auf einer ebenen Oberfläche, insbesondere einem Magazintisch aufliegt. Die Verarbeitungsvorrichtung, insbesondere die Aufrichtvorrichtung, ist also dazu eingerichtet, das Werkstück, das vor und nach der Verarbeitung auf derselben Oberfläche liegt, lediglich zu rotieren und gegebenenfalls auf der Oberfläche umzupositionieren. Die Oberfläche kann dabei bevorzugt durch einen Magazintisch gebildet werden, auf dem das Werkstück bewegt wird. Die Aufrichtvorrichtung ist also derart zum Magazintisch oder einer entsprechenden Oberfläche positioniert, dass ein Werkstück, dass in der Aufrichtvorrichtung in einer der genannten Orientierungen aufgenommen ist, auf der Oberfläche aufliegt. D. h., dass das Werkstück in der ersten und zweiten Orientierung in die Aufrichtvorrichtung eingebbar oder von dieser aufnehmbar bzw. von dieser entnehmbar ist, ohne, dass ein Anheben des Werkstücks oder eine ähnliche Operation nötig ist.
  • Bevorzugt umfasst die Aufrichtvorrichtung zumindest ein, bevorzugt zwei Wendemittel. Das Wendemittel kann dabei beispielsweise durch eine Wendescheibe oder durch einen oder mehrere drehbar gelagerte Greifer gebildet sein, die zum Aufrichten des Werkstücks eingerichtet sind.
  • Bevorzugt sind durch die Aufrichtvorrichtung zwei Werkstücke gleichzeitig aufnehmbar. Die Aufrichtvorrichtung kann in dieser bevorzugten Ausführungsform gegebenenfalls auch mehr als zwei Werkstücke aufnehmen. Eine Eignung zur Aufnahme von mehr als einem Werkstück erhöht insgesamt die Effizienz der Verarbeitungsvorrichtung. Beispielsweise ist es möglich, dass in einer bestimmten Position der Aufrichtvorrichtung sowohl ein Werkstück aufgenommen ist, das sich in der ersten Orientierung befindet und beispielsweise gerade durch eine Eingabevorrichtung von dem Werkstückmagazin in die Aufrichtvorrichtung eingegeben wurde, und gleichzeitig ein Werkstück in der zweiten Orientierung in der Aufrichtvorrichtung aufgenommen ist, welches nachfolgend durch die Werkstückfördervorrichtung weitergefördert wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Werkstückfördervorrichtung als Rollentransport ausgeführt und weist mindestens eine Transportrolle und bevorzugt mindestens eine Gegendruckrolle auf. Eine als Rollentransport ausgeführte Werkstückfördervorrichtung ermöglicht eine besonders effiziente und einfache Förderung von Werkstücken in einem kontinuierlichen Verarbeitungsprozess. Die Ausgestaltung mit einer Transportrolle und bevorzugt einer Gegendruckrolle stellt dafür eine besonders zuverlässige und gleichzeitig einfache Realisierung der Werkstückfördervorrichtung dar. In einer weiter bevorzugten Ausführungsform, besonders für den Transport von Werkstücken die besonders lang oder, z. B. auf Grund ihres Materials besonders schwer sind, sind jeweils mehr als einer Transport-Gegendruckrolle vorhanden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Werkstückmagazin eingerichtet, eine Mehrzahl aufeinander gestapelter Werkstücke zu enthalten, und weist das Werkstückmagazin bevorzugt eine Leiteinrichtung zum Leiten der Mehrzahl gestapelter Werkstücke entlang einer Stapelrichtung, die bevorzugt im Wesentlichen vertikal verläuft, auf. Die Leiteinrichtung ist dabei derart ausgeführt, dass nur das unterste Werkstück in einer von der Stapelrichtung verschiedenen und bevorzugt dazu senkrechten Richtung bewegbar ist. Bei einer derartigen Ausführungsform der Verarbeitungsvorrichtung ist eine besonders platzsparende, prozesssichere und automatisierbare Realisierung der Verarbeitungsvorrichtung gegeben. Das Werkstückmagazin, das entsprechend dieser bevorzugten Ausführungsform eingerichtet ist, ermöglicht einerseits, die Werkstücke effizient zu lagern, andererseits wird kein zusätzlicher Mechanismus benötigt, um die Werkstücke mit Druck zu beaufschlagen. Somit ist es ohne weiteres möglich, auf den Werkstückstapel in dem Werkstückmagazin Werkstücke nachzulegen und somit ein kontinuierliches Verarbeiten der Werkstücke durchzuführen. Die Leiteinrichtung, die das Werkstückmagazin bevorzugt aufweist, führt zusätzlich zu gesteigerter Prozesssicherheit, indem die Stapelrichtung hierdurch besonders sicher definiert wird. Die Leiteinrichtung ermöglicht es darüber hinaus, dass kontrolliert ein einzelnes Werkstück, nämlich das unterste Werkstück des Werkstückstapels zum Beispiel durch eine Eingabevorrichtung, wie etwa eine Schubvorrichtung aus dem Werkstückstapel entnommen und der Aufrichtvorrichtung zugeführt wird.
  • Eine erfindungsgemäße Aufrichtvorrichtung für eine oben beschriebene Verarbeitungsvorrichtung zum Aufrichten eines Werkstücks umfasst zumindest ein Wendemittel mit zumindest einer Aufnahme für ein Werkstück, wobei das Wendemittel um eine Drehachse drehbar ist, um durch Drehen um die Drehachse über einen Kreisbogen die Orientierung des Werkstücks zu ändern, und wobei die Aufnahme derart ausgeführt und positioniert ist, dass das Werkstück durch Drehen um die Drehachse über einen Kreisbogen von einer ersten Position in einer ersten Orientierung in eine zweite Position in einer zweiten Orientierung überführbar ist. Dabei befinden sich die erste und zweite Position bevorzugt auf einer gemeinsamen Ebene.
  • Die erfindungsgemäße Aufrichtvorrichtung ermöglicht ein besonders effizientes und prozesssicheres Aufrichten des Werkstücks, wobei das Werkstück durch eine Aufnahme eines Wendemittels aufgenommen und durch das Wendemittel um eine Drehachse gedreht wird. Dieses Drehen um die Drehachse bewirkt das Aufrichten des Werkstücks. Dabei verläuft die Drehung über einen Kreisbogen, um die Orientierung des Werkstücks zu ändern.
  • Erfindungsgemäß kann die zweite Position auch auf die erste Position fallen, so dass das Werkstück durch die Aufrichtvorrichtung lediglich aufgerichtet und nicht umpositioniert wird. Die Aufnahme ist jedoch bevorzugt derart ausgeführt, dass gleichzeitig mit dem Aufrichten eine Umpositionierung des Werkstücks stattfindet, was für die Prozesse, die das Werkstück vor und nach dem Aufrichten durchläuft, vorteilhaft ist. Semit wird das Werkstück an einer ersten Position zum Aufrichten aufgenommen und an einer zweiten Position zum Fördern und Weiterbearbeiten abgegeben.
  • Bevorzugt weist das zumindest eine Wendemittel vier Aufnahmen für je ein Werkstück auf, wobei die Aufnahmen um jeweils 90° zueinander gedreht ausgerichtet sind. Eine entsprechende Ausführung des Wendemittels ermöglicht besonders effizient eine gleichzeitige Aufnahme von zumindest zwei Werkstücken. Ein erstes Werkstück kann dabei in der ersten Orientierung in einer ersten Aufnahme aufgenommen werden, wobei gleichzeitig ein zweites Werkstück um 90° zu dem ersten Werkstück gedreht, d. h. aufgerichtet, in einer zweiten Aufnahme zur Entnahme zur Verfügung steht. Bei einem Wendemittel mit vier Aufnahmen, die entsprechend zueinander ausgerichtet sind, ist zudem eine kontinuierliche Verarbeitung von mehr als einem Werkstück gleichzeitig möglich, weil sich das Wendemittel stetig schrittweise in eine Richtung drehen und dabei jeweils ein Werkstück aufrichten kann, ohne dass das Wendemittel zwischen den Aufrichtarbeitsgängen zurückfahren muss. Bevorzugt weist die Aufrichtvorrichtung zwei Wendemittel auf, die besonders bevorzugt mit je vier Aufnahmen für ein Werkstück versehen sind.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Wendemittel ein flächiges Element, bevorzugt ein kreisförmiges Element auf, in dem die zumindest eine Aufnahme länglich ausgeführt ist. Das Wendemittel kann beispielsweise also eine Scheibe sein, die entsprechend den aufzurichtenden Werkstücken mit Schlitzen versehen ist, die zur Aufnahme der Werkstücke geeignet sind. Die Scheibe kann hierbei bevorzugt kreisförmig sein, so dass ihre radiale Ausdehnung gegenüber der Drehachse konstant ist, wenn die Drehachse durch den Kreismittelpunkt des Wendemittels und senkrecht zu der Fläche des Wendemittels verläuft. Dies hat insbesondere Vorteile für eine Anordnung des Wendemittels in einem Magazintisch, auf dem das Werkstück jeweils durch eine Schubvorrichtung oder eine ähnliche Vorrichtung in die Aufnahme der Aufrichtvorrichtung aufgerichtet und anschließend durch die Werkstückfördervorrichtung abgefördert wird.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Verarbeiten eines Werkstücks, insbesondere einer Leiste zumindest abschnittsweise aus Holz oder einem holzähnlichen Material umfasst die folgenden Schritte: Bereitstellen eines Werkstücks, bevorzugt von einer Mehrzahl von Werkstücken in einem Werkstückmagazin, wobei bevorzugt die Mehrzahl von Werkstücken aufeinander gestapelt gelagert werden, Aufrichten des Werkstücks aus einer ersten Orientierung in eine zweite Orientierung durch eine Aufrichtvorrichtung und Abfördern des Werkstücks durch eine Werkstückfördervorrichtung für eine nachfolgende Verarbeitung des Werkstücks.
  • Bevorzugt umfasst das Verfahren ferner ein Eingeben des Werkstücks aus dem Werkstückmagazin in die Aufrichtvorrichtung durch eine Eingabevorrichtung, insbesondere durch eine Schubvorrichtung, bevorzugt durch zwei Schubvorrichtungen. Ein derartiger Schritt erhöht die Effizienz des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Verarbeiten des Werkstücks und stellt insbesondere beim Eingeben durch eine und bevorzugt zwei Schubvorrichtungen eine besonders prozesssichere Möglichkeit der Verarbeitung des Werkstücks dar. Zwei Schubvorrichtungen können beispielsweise durch zwei parallel zueinander verlaufende teleskopierbare Schieber bereitgestellt werden, die an zwei seitlich voneinander beabstandeten Stellen auf das Werkstück einwirken.
  • Weitere Vorteile und bevorzugte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung sowie der Gesamtheit der Ansprüche.
  • Kurze Figurenbeschreibung
  • 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer Verarbeitungsvorrichtung zum Verarbeiten eines Werkstücks.
  • 2 zeigt eine bevorzugte Aufrichtvorrichtung, die in einen Magazintisch eingelassen ist.
  • 3 zeigt die Aufrichtvorrichtung aus 2 mit einer eingezeichneten Drehachse.
  • 4 zeigt die Verarbeitungsvorrichtung aus 1 in einer Seitenansicht.
  • 5 zeigt die Verarbeitungsvorrichtung aus 1 und 4 in einer Draufsicht.
  • Wege zur Ausführung der Erfindung
  • 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform einer Verarbeitungsvorrichtung 10 zum Verarbeiten einer Leiste 1. Ein Werkstückmagazin 12 beinhaltet einen Stapel aufeinanderliegender Leisten 1, die durch Leiteinrichtungen 9a1, 9a2, 9i1, 9i2 in ihrer Stapelrichtung geleitet werden. Die Leiteinrichtungen 9a1, 9a2, 9i1, 9i2 werden dabei durch im Wesentlichen vertikal ausgerichtete Leisten gebildet, die eine seitliche Stütze für die Leisten 1 in dem Werkstückmagazin 12 bilden. Jede der Leisten 1 liegt also an zumindest einer Seite an einer der Leiteinrichtungen 9a1, 9a2, 9i1, 9i2 an. Die Leiteinrichtungen 9a1, 9a2 liegen dabei auf einer ersten Seite der Leisten 1 und die Leiteinrichtungen 9i1, 9i2 befinden sich auf der gegenüberliegenden, zweiten Seite der Leisten 1. Die Leiteinrichtungen 9i1 und 9i2 enden oberhalb der untersten Leiste 1 des Stapels in dem Werkstückmagazin 12. Dadurch wird die jeweils unterste Leiste 1 des Stapels, der durch die Leiteinrichtungen in dem Werkstückmagazin 12 gehalten wird, nur auf der ersten Seite durch die Leiteinrichtungen 9a1 und 9a2 gehalten. In Richtung der zweiten Seite ist diese unterste Leiste jedoch frei verschiebbar. Somit kann die unterste Leiste 1 von dem Werkstückstapel in die Richtung der zweiten Seite, auf der die Leiteinrichtungen 9i1, 9i2 zur Stütze der weiter oben gelegenen Leisten 1 angebracht sind, verschoben werden.
  • Die Verschiebung der untersten Leiste 1 wird dabei durch eine Eingabevorrichtung 4, nämlich durch eine teleskopierbare Schubvorrichtung bewirkt. Die Schubvorrichtung 4 liegt auf der ersten Seite der jeweils untersten Leiste 1, auf der die Leiteinrichtungen 9a1, 9a2 vorgesehen sind. In 1 nicht gezeigt ist eine zweite Schubvorrichtung, die an dem anderen Ende der jeweils untersten Leiste 1 auf derselben, ersten Seite der Leisten angeordnet ist, so dass die jeweils unterste Leiste 1 durch zwei Schubvorrichtungen 4 synchron und prozesssicher in Richtung E verschiebbar ist. Die Richtung E, in der die jeweils unterste Leiste 1 des Werkstückstapels durch die Schubvorrichtungen 4 verschoben wird, verläuft senkrecht zur Stapelrichtung des Werkstückstapels in dem Werkstückmagazin 12.
  • Die Leisten 1 in dem Werkstückmagazin 12 sind in ihrer „liegenden” Orientierung angeordnet, d. h., dass die Leisten 1 jeweils auf ihrer größten Fläche, genauer gesagt auf einer Fläche des Flächenpaars mit dem größten Flächeninhalt, aufliegen. Diese horizontale Orientierung der Leisten 1 entspricht der ersten Orientierung der Leisten. Die Orientierung der Leisten 1 führt zu einer besonders effizienten Stapelfähigkeit der Leisten 1 in dem Magazin 12.
  • Die jeweils unterste Leiste 1 des Werkstückstapels wird, wie oben beschrieben, durch die Schubvorrichtungen 4 in Richtung E verschoben und damit in eine Aufnahme einer Aufrichtvorrichtung 14 hineingeschoben. Die Aufrichtvorrichtung 14 weist in der in 1 gezeigten Ausführungsform zwei im Wesentlichen kreisförmige Wendescheiben 6.1, 6.2 auf, die im Zusammenhang mit den 2 und 3 detailliert beschrieben werden. In 1 ist zu erkennen, dass eine Leiste 1.2 in einer jeweils ersten Aufnahme der Wendescheiben 6.1, 6.2 aufgenommen ist. Die Wendescheiben 6.1, 6.2, die einen Teil der Aufrichtvorrichtung 14 bilden, lassen sich um eine Rotationsachse 8 drehen und können somit die Leiste 1.2 aus ihrer ersten, horizontalen Orientierung in eine zweite, vertikale Orientierung überführen. In 1 ist eine weitere Leiste 1.3 in der zweiten, vertikalen Orientierung dargestellt.
  • Die zweite Orientierung der Leiste 1.3 ist um 90° gegenüber der ersten Orientierung der Leiste 1.2 und der in dem Werkstückstapel befindlichen Leisten 1 um die Rotationsachse 8 gedreht. Die zweite Orientierung der Leiste 1.3 entspricht somit einer „aufrechten” Position der Leiste, weil die Leiste nicht auf einer ihrer größten Flächen aufliegt, sondern auf einer der beiden Flächen des Flächenpaars aufliegt, welche die mittlere Größe, also den mittleren Flächeninhalt haben.
  • Durch Drehen der Wendescheiben 6.1, 6.2 in Richtung R wird somit eine Leiste 1.2, die in einer ersten Orientierung in einer der Aufnahmen der Wendescheiben 6.1, 6.2 aufgenommen ist, in eine zweite Orientierung überführt, in der sich die in 1 gezeigte Leiste 1.3 befindet. Die Leiste 1.3 in der zweiten Orientierung ist in dieser Orientierung durch die Werkstückfördervorrichtung 16 aus der Aufrichtvorrichtung 14 entnehmbar.
  • Die Werkstückfördervorrichtung 16 wird dabei durch eine Transportrolle 18 sowie eine Gegendruckrolle 20 gebildet, die auf sich gegenüberliegenden Seiten einen Kontakt mit dem Werkstück, nämlich der aufrechten Leiste 1.3 herstellen. Durch eine Rotationsbewegung der Rollen kann die Leiste 1.3 in der Transportrichtung T aus der Aufrichtvorrichtung 14 entnommen werden. Sobald die Leiste 1.3 aus der Aufrichtvorrichtung 14, genauer gesagt aus der Aufnahme der Wendescheiben 6.1, 6.2 entfernt ist, können sich die Wendescheiben 6.1, 6.2 weiter in Richtung R um die Rotationsachse 8 drehen und damit die Leiste 1.2 aus ihrer ersten Orientierung in ihre zweite Orientierung überführen. Dabei wird die Leiste 1.2 zusätzlich zu ihrer Aufrichtung umpositioniert.
  • Gleichzeitig oder zeitlich versetzt zu dem Ausfördern der Leiste 1.3 durch die Werkstückfördervorrichtung 16 wird ein weiteres Werkstück, nämlich eine liegend orientierte Leiste 2 in einer zweiten Transportrichtung W neben die ausgeförderte Leiste 1.3 bewegt. Die senkrecht zueinander orientierten Werkstücke, von denen ein Werkstück, insbesondere die liegend ausgerichtete Leiste 2, an ihrer dem anderen Werkstück, insbesondere also der aufrechten Leiste 1.3, zugewandten Seite beleimt sind, werden anschließend bevorzugt miteinander verbunden. Durch das Zusammenfügen der aufrechten Leiste 1.3 aus der Aufrichtvorrichtung 14 und der liegenden Leiste 2 wird somit ein winkelförmiges Werkstück 3 hergestellt.
  • 2 zeigt eine bevorzugte Aufrichtvorrichtung 14, die in einen Magazintisch 5 eingelassen ist. Die Aufrichtvorrichtung 14 weist eine Wendescheibe 6 auf, die den Wendescheiben 6.1, 6.2 aus 1 entspricht. Die Wendescheibe 6 weist vier schlitzförmige Aufnahmen 22.1 bis 22.4 auf, die jeweils in rechtwinkliger Beziehung zueinander stehen. Es sind also benachbarte Aufnahmen jeweils um 90° zueinander gekippt und gegenüberliegende Aufnahmen verlaufen in ihrer Längsrichtung in dieser bevorzugten Ausführungsform paarweise parallel zueinander. Die Aufnahmen 22.1 bis 22.4 dehnen sich dabei vom Rand der kreisförmigen Wendescheibe 6 aus ins innere der Wendescheibe 6 aus. Die Aufnahmen 22.1 bis 22.4 sind dabei gegenüber einer radialen Strecke vom Rand der im Wesentlichen kreisförmigen Wendescheibe 6, d. h. einer direkten Strecke zwischen dem Rand der kreisförmigen Wendescheibe 6 zu deren Zentrum, parallel verschoben. Das bedeutet, dass die vier Aufnahmen 22.1 bis 22.4 nicht auf einen gemeinsamen Punkt hinzulaufen, sondern gegenüber derjenigen Radiusstrecke, welche der Ausrichtung der jeweiligen Ausnehmung 22.1 bis 22.4 entspricht, seitlich beabstandet und parallel dazu ausgerichtet ist.
  • Eine derartige Ausgestaltung der Wendescheibe 6 in Verbindung mit ihrer Anordnung gegenüber dem Magazintisch 5, der in 2 gezeigt ist, führt dazu, dass eine Leiste oder ein anders geformtes Werkstück auf dem Magazintisch 5 liegend in die Aufnahme 22.1 der Wendescheibe 6 einführbar ist und durch eine seitlichen Randflächen der Aufnahme 22.1 gehalten werden kann.
  • Eine Rotation der Wendescheibe 6 in der Drehrichtung R überführt das Werkstück in der Aufnahme 22.1 in eine aufrechte Position, in der sich in 2 die Aufnahme 22.2 befindet. Das Werkstück schlägt dann in der in 2 gezeigten Ausführungsform der Aufrichtvorrichtung 14 gegen einen seitlichen Anschlag an, der durch eine senkrecht zum Magazintisch ausgerichtete Leiste 7 gebildet wird. Das Werkstück ist in seiner aufgerichteten Orientierung gegenüber seiner liegenden Orientierung durch das Drehen der Wendescheibe 6 in Richtung R neben dem Aufrichten zusätzlich auf dem Magazintisch 5 verschoben. D. h., durch die in 2 gezeigte Ausführung der Wendescheibe 6, insbesondere durch die Aufrichtung und Positionierung der Aufnahmen 22.1 bis 22.4 findet beim Betrieb der Wendescheibe 6, d. h., einer Rotation um die Drehachse 8 in Richtung R einerseits eine Änderung der Orientierung im Sinne eines Aufrichtens des Werkstücks und andererseits eine Umpositionierung des Werkstücks von einer ersten Position in eine zweite Position auf dem Magazintisch 5 statt. Es ist jedoch zu beachten, dass das Werkstück in der in 2 gezeigten Ausführungsform sowohl in der ersten als auch in der zweiten Orientierung auf dem Magazintisch 5 aufliegt, also leicht durch Verschieben auf dem Magazintisch 5 in die entsprechende Aufnahme der Wendescheibe 6 einführbar und aus dieser wieder entnehmbar ist.
  • 3 zeigt die bevorzugte Ausführungsform der Wendescheibe 6 aus 1 und 2 ohne den Magazintisch 5 aus 2. Die Drehachse 8 ist in der in 3 gezeigten Ausführungsform besonders gut sichtbar, außerdem ist die symmetrische Ausgestaltung der Wendescheibe 6 in 3 gut zu erkennen. Eine Drehung der Wendescheibe 6 um die Drehachse 8, die durch die Mitte der Wendescheibe 6 verläuft, um jeweils 90° überführt die Wendescheibe 6 in eine jeweils gleich wirkende und gleich aussehende Orientierung. Das bedeutet, dass die Wendescheibe 6 vierfach punktsymmetrisch ist, d. h. durch jeweils eine viertel Drehung um die Drehachse 8 durch den Mittelpunkt der im Wesentlichen kreisförmigen Wendescheibe 6 in eine gleiche Position bringbar ist. Dies betrifft die Orientierungen der Aufnahmen 22.1 bis 22.4 in der Wendescheibe 6. Die Wendescheibe 6 weist in der bevorzugten Ausführungsform, die in 2 und 3 dargestellt ist, durch die bevorzugte Ausführung der Aufnahmen 22.1 bis 22.4, die auch im Zusammenhang mit 2 beschrieben wurde, die Form einer Swastika mit einseitig abgerundeten Enden auf.
  • 4 zeigt eine Seitenansicht der Vorrichtung aus 1 und 5 zeigt diese Vorrichtung in einer Draufsicht. Die Bezugszeichen in diesen Figuren entsprechen denen aus 1, 2 und 3 und werden hier nicht erneut aufgezählt.
  • Die Aufrichtvorrichtung kann auch anders als die in den Figuren dargestellten Ausführungsformen realisiert werden. Es ist beispielsweise möglich, dass eine Wendescheibe entsprechend den Wendescheiben 6.1, 6.2, 6 in den 1 bis 3 nur eine Aufnahme für ein Werkstück aufweist, die darüber hinaus auch anders geformt sein kann, als in den dargestellten Ausführungsformen. Die Aufnahme bzw. Aufnahmen in der Wendescheibe bzw. den Wendescheiben entspricht bzw. entsprechen bevorzugt den Abmessungen und der Form eines aufzurichtenden Werkstücks. Somit können auch andere als rechteckige oder schlitzförmige Aufnahmen in der Aufrichtvorrichtung vorhanden sein. Daneben ist es auch möglich, dass mehrere oder weniger Aufnahmen in der Aufrichtvorrichtung vorgesehen sind, wobei es auch denkbar, dass ein Werkstück nicht um 90°, sondern um einen anderen Winkel, zum Beispiel 120°, um eine Rotationsachse aufgerichtet werden soll, um für eine abweichende Weiterverarbeitung zur Verfügung zu stehen.
  • In dem Fall einer entsprechenden andersartigen Aufrichtung der Werkstücke sind gegebenenfalls angepasste Ausführungen der Aufrichtvorrichtung zu bevorzugen. Eine andersartige Aufrichtung kann beispielsweise dann vorliegen, wenn zwischen der ersten und der zweiten Orientierung ein Winkel von mehr oder weniger als 90° um die Rotationsachse liegt. Dies ist beispielsweise im Fall von nicht quaderförmigen Werkstücken oder einer „gekippten” zweiten Orientierung denkbar. Beispielsweise kann im Fall einer Aufrichtung im Sinne einer Drehung um 120° um die Rotationsachse der Aufrichtvorrichtung eine Winkelbeabstandung der Aufnahmen von jeweils 120° zu benachbarten Aufnahmen von Vorteil sein, so dass in diesem Fall beispielsweise eine kreisförmige Wendescheibe mit drei gleichmäßig beabstandeten Aufnahmen vorgesehen sein kann.
  • Daneben ist es auch möglich, dass ein Greifer oder eine Zusammenstellung mehrerer Greifer als Aufrichtvorrichtung dient.

Claims (15)

  1. Verarbeitungsvorrichtung (10) zum Verarbeiten eines Werkstücks (1), insbesondere einer Leiste zumindest abschnittsweise aus Holz oder einem holzähnlichen Material, umfassend ein Werkstückmagazin (12) zum Bereitstellen eines von einer Mehrzahl von in dem Werkstückmagazin aufnehmbaren Werkstücken (1) in einer ersten Orientierung und eine Werkstückfördervorrichtung (16) zum einzelnen Fördern des Werkstücks (1) in einer dritten Orientierung für eine nachfolgende Verarbeitung des Werkstücks (1) und eine Aufrichtvorrichtung (14) zum einzelnen, bevorzugt automatischen Aufrichten des Werkstücks (1) aus der ersten Orientierung in eine zweite Orientierung.
  2. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei die zweite und dritte Orientierung zumindest in der Aufrichtrichtung im Wesentlichen gleich sind.
  3. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, wobei das Werkstück (1) durch eine Eingabevorrichtung (4), insbesondere durch eine Schubvorrichtung, bevorzugt durch zwei Schubvorrichtungen von dem Werkstückmagazin (12) zu der Aufrichtvorrichtung (14) bewegbar ist.
  4. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Werkstück (1) durch die Aufrichtvorrichtung (14) um eine Drehachse (8), bevorzugt um 90° drehbar ist, die insbesondere parallel zu der Längsrichtung der Leiste (1) verläuft, wobei die Aufrichtvorrichtung (14) um die Drehachse (8) drehbar ist.
  5. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Werkstück (1) durch die Aufrichtvorrichtung (14) in der ersten Orientierung auf einer ersten Ebene aufliegend aufnehmbar und in der zweiten Orientierung auf einer zweiten, zur ersten Ebene parallelen Ebene aufliegend entnehmbar ist.
  6. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, die derart eingerichtet ist, dass das Werkstück (1) in der ersten und zweiten und bevorzugt in der dritten Orientierung auf einer ebenen Oberfläche, insbesondere einem Magazintisch (5), aufliegt.
  7. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Aufrichtvorrichtung (14) zumindest eine, bevorzugt zwei Wendemittel (6, 6.1, 6.2) umfasst.
  8. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei durch die Aufrichtvorrichtung (14) zwei Werkstücke (1.2, 1.3) gleichzeitig aufnehmbar sind.
  9. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Werkstückfördervorrichtung (16) als Rollentransport ausgeführt ist und eine Transportrolle (18) und bevorzugt eine Gegendruckrolle (20) aufweist.
  10. Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Werkstückmagazin (12) eingerichtet ist, eine Mehrzahl aufeinander gestapelter Werkstücke (1) zu enthalten und wobei das Werkstückmagazin (12) bevorzugt eine Leiteinrichtung (9a1, 9a2, 9i1, 9i2) zum Leiten der Mehrzahl gestapelter Werkstücke (1) entlang einer Stapelrichtung aufweist, wobei die Leiteinrichtung (9a1, 9a2, 9i1, 9i2) derart ausgeführt ist, dass nur das unterste Werkstück (1) in einer von der Stapelrichtung verschiedenen, bevorzugt dazu senkrechten Richtung (E) bewegbar ist.
  11. Aufrichtvorrichtung (14) für eine Verarbeitungsvorrichtung (10) nach einem der vorstehenden Ansprüche zum Aufrichten eines Werkstücks (1), umfassend zumindest ein Wendemittel (6, 6.1, 6.2) mit zumindest einer Aufnahme (22.122.4) für ein Werkstück (1), wobei das Wendemittel (6) um eine Drehachse (8) drehbar ist, um durch Drehen um die Drehachse über einen Kreisbogen die Orientierung des Werkstücks (1) zu ändern, und wobei die Aufnahme (22.122.4) derart ausgeführt und positioniert ist, dass das Werkstück (1) durch Drehen um die Drehachse über einen Kreisbogen von einer ersten Position in einer ersten Orientierung in eine zweite Position in einer zweiten Orientierung überführbar ist, wobei sich die erste und zweite Position bevorzugt auf einer gemeinsamen Ebene befinden.
  12. Aufrichtvorrichtung (14) nach Anspruch 11, wobei das Wendemittel (6, 6.1, 6.2) vier Aufnahmen (22.122.4) für je ein Werkstück (1) aufweist, wobei die Aufnahmen (22.122.4) um jeweils 90° zueinander gedreht ausgerichtet sind.
  13. Aufrichtvorrichtung (14) nach Anspruch 11 oder 12, wobei das Wendemittel (6, 6.1, 6.2) ein flächiges Element, bevorzugt ein kreisförmiges Element aufweist, in dem die zumindest eine Aufnahme (22.122.4) länglich ausgeführt ist.
  14. Verfahren zum Verarbeiten eines Werkstücks (1), insbesondere einer Leiste zumindest abschnittsweise aus Holz oder einem holzähnlichen Material, umfassend die folgenden Schritte: Bereitstellen des Werkstücks (1), bevorzugt von einer Mehrzahl von Werkstücken (1) in einem Werkstückmagazin (12), wobei bevorzugt die Mehrzahl von Werkstücken (1) aufeinander gestapelt gelagert werden, Aufrichten des Werkstücks (1) aus einer ersten Orientierung in eine zweite Orientierung durch eine Aufrichtvorrichtung (14) und Abfördern des Werkstücks durch eine Werkstückfördervorrichtung (16) für eine nachfolgende Verarbeitung des Werkstücks (1).
  15. Verfahren nach Anspruch 14, ferner umfassend ein Eingeben des Werkstücks (1) aus dem Werkstückmagazin (12) in die Aufrichtvorrichtung (14) durch eine Eingabevorrichtung (4), insbesondere durch eine Schubvorrichtung, bevorzugt durch zwei Schubvorrichtungen.
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