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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung beziehen sich auf Nadeln, insbesondere
Mikronadeln, Nadelanordnungen, insbesondere Mikronadelanordnungen,
sowie Spritzgussformen und Verfahren zum Herstellen solcher Nadeln
und Nadelanordnungen. Insbesondere beziehen sich Ausführungsbeispiele
der Erfindung auf solche Nadeln und Nadelanordnungen, die als mikroinvasive
intradermale bzw. transdermale Schnittstelle zum vaskulären System
von Lebewesen geeignet sind.
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Bei
transdermalen Verabreichungsmethoden stellt die reproduzierbare Überwindung
der natürlichen Barrierefunktion der Haut für
die Pharma-Kosmetik- und Medizintechnikindustrie eine Schlüsselstelle
dar, um Wirkstoffe in den Körper zu bringen oder analysefähiges
Material aus dem Körper zu gewinnen. Dabei muss zudem berücksichtigt
werden, dass die Medikation, beispielsweise in Form einer Injektion,
möglichst schmerzfrei und u. U. auch über längere
Zeiträume erfolgen soll. Mit traditionellen Ansätzen,
wie beispielsweise einer Injektionsspritze ist diesen Problemen
prinzipiell nicht beizukommen, da nur ein kurzer Wirkstoffpuls verabreicht
werden kann. Außerdem wird von Nervenfasern durchzogenes
Gewebe unterhalb der Epidermis gereizt, was die typischen Schmerzen
eines Nadelstichs verursacht. Bei Salben hingegen wird der Wirkstoff über
einen längeren Zeitraum schmerzfrei abgegeben, jedoch muss der
Wirkstoff zunächst die Hornhaut, welche eine Schutzbarriere
darstellt, überwinden, bevor der Wirkstoff überhaupt
vom Körper aufgenommen werden kann. Eine zeitliche exakte
Wirkstoffdosierung ist dabei sehr schwierig, da die Hornhaut von
Mensch zu Mensch stark variiert.
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Eine
Lösung für diese Problemstellung können
Mikronadel-Arrays darstellen, mit denen Wirkstoffe in unmittelbarer
Nähe des Kapillarbetts in die obersten Schichten der menschlichen
Haut (Epidermis, Dermis) injiziert werden.
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Mikronadel-Arrays
können die Schutz-Barriere der Haut überwinden
und dadurch eine Verabreichung von hydrophilen und größeren
Molekülen möglich machen, als dies mit klassischen
Verfahren, wie zum Beispiel Wirkstoffpflastern, möglich
ist, mittels derer nur kleine und lipophile Moleküle die
Hornhaut überwinden können.
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Der
Einsatz von Mikronadel-Arrays verspricht daher sowohl in der Medizin
als auch der Pharmazie deutliche Fortschritte, da Mikronadeln eine
schmerzreduzierte Applikation erlauben und neuen Wirkstoffen den
parenteralen Weg in die Blutbahn ermöglichen.
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Die
prinzipielle Funktionsweise von Mikronadeln ist denkbar einfach,
wobei die Mikronadeln mit einer Länge von ca. 150 bis 600 μm
die oberste Hautschicht, die Hornhaut penetrieren. Eine in der Nadel integrierte
Kanalstruktur, die beispielsweise einen Durchmesser von 50 μm
aufweisen kann, kann den Flüssigkeitstransport unter diese
oberste Hautschicht erlauben. Dort werden Wirkstoffe vom Kapillarbett des
vaskulären Systems aufgenommen und gelangen auf direktem
Weg in den Blutkreislauf. Dabei werden, wenn überhaupt,
nur wenige freie Nervenenden gereizt, so dass bei der Applikation
keine bis kaum spürbare Schmerzen durch die Mikronadeln entstehen.
Weiterhin bietet sich bei der Medikamentenverabreichung über
Mikronadel-Arrays die Möglichkeit, den Verabreichungszeitpunkt,
die Verabreichungsdauer und die Verabreichungsmenge gezielt zu steuern
und zu regeln.
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Eine
integrierte Kanalstruktur der Mikronadeln kann einen Flüssigkeitstransport
in beide Richtungen erlauben, abhängig von der medizinisch-pharmazeutischen
Zielsetzung und der darauf abgestimmten Peripherie. Das Anwendungsspektrum
von Mikronadeln ist dabei breit gefächert und reicht von
Injektionen als schmerzfreier Ersatz für intravenöse
Nadeln über schmerzfreie Infusionen hin zu autonomen, gesteuerten
Medikamentendosiersystemen für den mobilen Einsatz. Durch
Mikronadel-Arrays ergibt sich durch einen rückläufigen
Flüssigkeitstransport jedoch auch die Möglichkeit,
Körpergewebsflüssigkeit zur kontinuierlichen Überwachung
relevanter Blutparameter zu nutzen, wie dies beispielsweise bei Mukerjee,
et al., Microneedle Array with Integrated Microchannels for Transdermal Sample
Extraction and In Situ Analysis, Transducers 2003, Seiten 1439–1441,
beschrieben ist. Mikronadelarrays können somit als universale
Schnittstelle zwischen dem Organismus von Lebewesen und verschiedenen
Medikamentendosiersystemen dienen.
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Mit
den Ätzmethoden der Siliziummikromechanik hergestellte
Mikronadel-Arrays sind beispielsweise bei Gardeniers et
al., Silicon Micromachined Hollow Microneedles for Transdermal Liquid
Transport, Journal of Microelectromechanical Systems, Vol. 12, Nr.
6, Seiten 855–862, 2006; Paul et al.,
Microneedle Arrays Fabricated Using Suspended Etch Mask Technology
Combined With Fludic Trough Wafer Vias, Proceedings IEEE MEMS 2003,
Seiten 682–685; Stemme et al., Novel,
Side Opened Out-of-Plane Microneedles for Microfluidic Transdermal
Interfacing, Proceedings IEEE MEMS 2002, Seiten 467–470,
beschrieben.
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Bhansali
et al., Skin Penetration of Silicon Dioxide Microneedle Arrays,
Proceedings IEEE EMBS 2006, Seiten 4088–4091; Prausnitz
et al., Fabrication and Characterisation of Laser Micromachined
Hollow Microneedles, Transucers 2003, Seiten 1435–1438; und Matriano
et al., Macroflux Microprojection Array Patch Technology: A New
and Efficient Approach for Intracutaneous Immunization, Pharmaceutical
Research, 2002, Vol. 19, Nr. 1, Seiten 63–70,
beschreiben Mikronadel-Arrays mit Nadellängen unter 500 μm
auch aus anderen Materialien, wie beispielsweise SiO2,
Titan und Ni ckel, die mit Hilfe von mikrotechnischen Fertigungstechniken
hergestellt werden.
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Mit
Hilfe der Siliziummikromechanik können zwar äußerst
präzise und filigrane Nadeln mit integrierter Bohrung gefertigt
werden, jedoch ist diese Technologie sehr aufwändig und
kostenintensiv. Hinzu kommt, dass Silizium als Werkstoff für
Medizinprodukte noch nicht qualifiziert ist, da es noch nicht in
direktem Kontakt mit menschlichem Gewebe in Medizinprodukten verwendet
wird. Der Einsatz von SiO2-Mikronadel-Arrays,
hergestellt durch Trockenätzverfahren, ist auch wenig vielversprechend, da
aufgrund der Sprödheit von SiO2 ein
erhöhtes Risiko für das Abbrechen der Mikronadeln
besteht. Nickel scheidet als Werkstoff für medizinische
Mikronadel-Arrays aufgrund seiner allergieauslösenden Eigenschaften
ebenfalls aus. Mikronadel-Arrays aus dem für den Medizinprodukte
allseits anerkannten Titan, wie sie beispielsweise bei Matriano
et al., beschrieben sind, sind hierbei vielversprechender,
jedoch enthalten diese keine fluidischen Strukturen und können
somit nicht zur Injektion benutzt werden. Stattdessen werden die
Nadelspitzen mit einem Impfstoff, von dem bereits kleinste Mengen
ausreichen, beschichtet.
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Prausnitz
et al., Microinfusion Using Hollow Microneedles, Pharmaceutical
Research, Vol. 23, Nr. 1, Seiten 104–113, 2006; Maibach
et al., Clinical Microneedle Injektion of Methyl Nicotinate: Stratum
Corneum Penetration, Skin Research and Technology, Vol. 11, Seiten
152–156, 2005; und Moochhala et al., In
Vitro and In Vivo Characterisation of MEMS Microneedles, Biomedical
Microdevices, Vol. 7, Nr. 1, Seiten 47–52, 2005,
haben in-vitro und in-vivo festgestellt, dass es mit Mikronadel-Arrays
als universale transdermale Schnittstelle zwischen einem Medikamentendosiersystem
und dem menschlichen Körper möglich ist, medizinische
Wirkstofflösungen in die obersten Hautschichten zu pumpen,
um damit therapeutisch relevante Plasmaspiegel zu erreichen.
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Dies
beweist, dass eine große Bandbreite von Wirkstoffen zeitlich
gesteuert über die Haut verabreicht werden kann.
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Spritzgegossene
Schaltungsträger aus Kunststoff und die Fertigung spritzgegossener
mikrofluidischer Bauteile sind bei D. Warkentin, K. Hiltmann,
P. Koltay, H. Kück, S. Messner, R. Steger, R. Zengerle, „Microfludic
Devices with Micronozzles Fabricated by Injection Moulding",
4M 2005 First International Conference an Multi-Material Micro Manufacture,
Forschungszentrum Karlsruhe, Karlsruhe, Germany, 29.06–01.07.2005; D.
Warkentin, R. Steger, K. Hiltmann, H. Kück, H. Sandmaier,
P. Koltay, R. Zengerle, Mikrofluidische Strukturen aus Kunststoff für
die Mikrodosierung, 19. Stuttgarter Kunststoff-Kolloquium, Stuttgart,
Germany, 09.–10.03.2005, beschrieben.
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L.
Cagnon, V. Kirchner, M. Kock, R. Schuster, G. Ertl, W. Th. Gmelin,
H. Kück, „Electrochemical Micro-machining of Stainless
Steel by Ultrashort Voltage Pulses", Z. Phys. Chem. 217,
299–313 (2003) beschreiben elektrochemisches Fräsen,
wie es zur Herstellung von Mikrobauteilen auf dem Gebiet der Fluidik
verwendet werden kann.
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Die
Anmelderin hat Mikronadeln, bzw. Mikronadelarrays vorgeschlagen,
die aus spritzgegossenem Kunststoff hergestellt werden. Diesbezüglich zeigt 10a schematisch eine Darstellung einer Mikronadel 1000,
die auf einem Träger 1002 angeordnet ist und eine
einer Mehrzahl von Mikronadeln eines Mikronadelarrays sein kann,
wobei ein Beispiel eines Mikronadelarrays in Form einer Nadelplatte 1004 in 9b gezeigt
ist. Beispielhafte Abmessungen und Winkel sind in 10a gezeigt. Die Mikronadel 1000 weist
einen länglichen Nadelkörper 1006 auf,
durch den sich in Längsrichtung ein Fluiddurchlasskanal 1008 erstreckt.
Der längliche Nadelkörper 1006 weist
die Form eines in einem Winkel von z. B. 40° schräg
abgeschnittenen Zylinders auf. Der Fluiddurchlasskanal 1008 ist
mit einer Fluiddurchlasslöffnung 1010 in der Trägerplatte 1002 in
fluidischer Kommunikation, so dass über die Durchlassöffnung 1010 Fluid,
beispielsweise eine Flüssigkeit, durch den Fluiddurchlasskanal 1008 zugeführt
werden kann. Zu diesem Zweck kann auf der Rückseite des Trägers 1002 ein
Fluidreservoir 1012 angeordnet sein, wie dies in 9a angedeutet
ist. Das Fluidreservoir kann fluidisch mit den Fluiddurchlasskanälen der
Mehrzahl von Mikronadeln 1000 des Mikronadelarrays verbunden
sein. Ein Deckelteil 1014 kann vorgesehen sein, auf dessen
Oberseite das Mikronadel-Array 1004 angebracht ist, wie
in 9b gezeigt ist, und auf dessen Unterseite ein
Zuflussstutzen münden kann, um Fluid, beispielsweise Flüssigkeit, in
das Fluidreservoir 1012 nachzufüllen. Die 9a und 9b stellen
dabei schematische Ansichten von zwei gegenüberliegenden
Seiten einer Vorrichtung mit einem Mikronadel-Array dar, wobei das
Deckelteil 1014 zu erläuternden Zwecken teilweise durchsichtig
dargestellt ist.
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10b zeigt ein Einstechende einer Mikronadel im
Facettenschliff.
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Die
Anmelderin hat vorgeschlagen, ein solches Mikronadel-Array aus spritzgegossenem
Kunststoff herzustellen, wobei ein Beispiel für eine Spritzgussform
für eine solche Herstellung in 11 gezeigt
ist. Die Spritzgussform, die zur Herstellung von zwei oder mehr
Mikronadeln, die auf einem Träger angeordnet sind, geeignet
ist, umfasst ein erstes Formteil 1020, ein zweites Formteil 1022 und
ein drittes Formteil 1024. Das erste Formteil 1020 weist Konturen 1026 auf,
die die äußere Kontur des länglichen
Mikronadelkörpers 1006 vorgeben. Das erste Formteil 1020 weist
ferner Konturen 1028 und 1030 auf, die die Oberseite
und die Seitenflächen der Trägerplatte 1002 vorgeben.
Das zweite Formteil 1022, das als Prismeneinsatz bezeichnet
werden kann, weist eine Kontur 1032 auf, die die schräge
Zylinderschnittfläche der Mikronadel 1000 vorgibt.
Das dritte Formteil 1024 weist eine Kontur 1034 auf,
die die Form der Unterseite der Trägerplatte 1002 vorgibt. Stifteinsätze 1036 sind
vorgesehen, durch die Fluiddurchlassöffnungen 1008 und 1010 durch
die Mikronadeln 1000 und die Trägerplatte 1002 gebildet
werden.
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Beim
Spritzgießen unter Verwendung der in 11 gezeigten
Spritzgussform wird Kunststoff durch eine im Formteil 1024 gebildete
Angussöffnung 1040 in den in 11 weiß dargestellten
Hohlraum eingebracht.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Nadel, eine
Nadelanordnung sowie Vorrichtungen und Verfahren zum Herstellen
einer solchen Nadel und Nadelanordnung zu schaffen, die ein Eindringen
der Nadel in ein Objekt mit einem reduziertem Kraftaufwand ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Nadel gemäß Anspruch 1,
eine Nadelanordnung gemäß Anspruch 15, Spritzgussformen
gemäß den Ansprüchen 20 und 22 sowie
ein Verfahren gemäß Anspruch 25 gelöst.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung schaffen eine Nadel mit einem Einstechende, wobei
das Einstechende die Form eines schräg abgeschnittenen
Zylinders oder Kegelstumpfs aufweist, der einen Schnittkraftverringerungsabschnitt
aufweist.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung steht der Schnittkraftverringerungsabschnitt
am vorderen Ende der Nadel aus der Form des abgeschnittenen Zylinders
oder Kegelstumpfs seitlich und/oder nach vorne vor. Bei Ausführungsbeispielen
der Erfindung weist der Schnittkraftverringerungsabschnitt eine
Nut auf. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die
Form des abgeschnittenen Zylinders oder Kegelstumpfs gewölbt.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung weist der Schnittkraftverringerungsabschnitt
die Form eines Teils eines zweiten schräg abgeschnittenen
Zylinders oder Kegelstumpfs auf, wobei sich der Teil dadurch ergibt,
dass der zweite schräg abgeschnittene Zylinder oder Kegelstumpf
und der schräg abgeschnittene Zylinder oder Kegelstumpf
einander überlappen, wobei der Durchmesser des zweiten
Zylinders oder Kegelstumpfs kleiner ist als der des Zylinders oder
Kegelstumpfs. Ein solcher Aufbau ermöglicht eine einfache
Herstellung einer Nadel.
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An
dieser Stelle sei angemerkt, dass, wenn bei der Beschreibung von
Ausführungsbeispielen der Erfindung von einer Zylinderform
die Rede ist, darunter zum einen eine klassische Zylinderform mit gleichbleibendem
Durchmesser als auch eine Kegelstumpfform mit in einer Richtung
abnehmendem Durchmesser zu verstehen ist.
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Eine
Kegelstumpfform kann dabei bei Ausführungsbeispielen der
Erfindung vorteilhaft sein, da sie beim Spritzguss ein besseres
Trennen der spritzgegossenen Nadel von der Form ermöglicht.
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Ausführungsbeispiele
einer erfindungsgemäßen Nadel können
einen Fluiddurchlasskanal längs durch die Nadel aufweisen,
was die Dosierung einer Flüssigkeit, beispielsweise eines
Medikaments, durch die Nadel ermöglicht. Der Fluiddurchlasskanal kann
bei Ausführungsbeispielen der Erfindung in das Einstechende
münden. Bei alternativen Ausführungsbeispielen
der Erfindung ist kein Fluiddurchlasskanal längs durch
die Nadel vorgesehen, wobei solche Nadeln dann beispielsweise die
Applikation von auf der Oberfläche der Nadel vorgesehenen Flüssigkeiten,
beispielsweise Medikamenten, ermöglichen.
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Bei
Ausführungsbeispielen stellen aufgrund von Abmessungen
(z. B. Länge und Durchmesser) im μm-Bereich die
Nadel und die Nadelanordnung eine Mikronadel und eine Mikronadelanordnung
dar. Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
Nadeln können eine Länge in einem Bereich von
150 μm bis 1000 μm aufweisen. Bei Ausführungsbeispielen
kann der Durchmesser der schräg abgeschnittenen Zylinders
oder Kegelstumpfs in einem Bereich von 100 μm bis 1000 μm
liegen, und der Durchmesser des zweiten schräg abgeschnittenen
Zylinders oder Kegelstumpfs kann in einem Bereich zwischen 40 und
200 μm liegen. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung kann
der Durchmesser eines Fluiddurchlasskanals durch die Nadel in einem
Bereich zwischen 50 und 300 μm liegen.
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Wenn
hierin von einem Durchmesser eines Kegelstumpfs die Rede ist, kann
sich dies auf einen Durchmesser des Kegelstumpfs entlang eines beliebigen
Punkts entlang der Länge desselben beziehen oder auf den
Durchmesser an einem bestimmten Punkt, beispielsweise das vordere
oder hintere Ende des Kegelstumpfs.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung schaffen eine Nadelanordnung mit zumindest
einer entsprechenden Nadel und einem Sockel, der von einem Träger
vorsteht, so dass eine Objektaufnahmefläche des Sockels
um einen Abstand von dem Träger beabstandet ist, der größer
als eine halbe Länge der Nadel, wobei die Nadel von der
Objektaufnahmefläche derart vorsteht, dass sich die Objektaufnahmefläche
von einem dem Einstechende beabstandeten Teil der Nadel derart nach
außen erstreckt, dass nach dem Eindringen der Nadel in
ein Objekt eine Oberfläche des Objekts auf der Objektaufnahmefläche
aufliegt.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die Objektaufnahmefläche
abhängig von der Flexibilität bzw. Elastizität
des Objekts, in das die Nadel eindringen soll, derart ausgelegt,
dass vor dem tatsächlichen Eindringen der Nadel in das
Objekt eine Berührung der Objektaufnahmefläche
mit dem Objekt aufgrund eines sich in dem Objekt bildenden Einstechtrichters
nicht stattfindet.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung ist zwischen der Objektaufnahmefläche
und dem Verlauf der Nadel vom Einstechende weg ein Winkel von 80° bis
100° gebildet, so dass nach dem Einstechen der Nadel in
ein Objekt eine Oberfläche des Objekts auf der Objektaufnahmefläche
aufliegt.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die Nadelanordnung
somit angepasst, um ein Einstechen einer Nadel einer geringen Länge
(z. B. 150 bis 1000 μm), die auf einem plattenförmigen
Träger angeordnet ist, in ein flexibles bzw. elastisches
Objekt, das eine solche Flexibilität aufweist, dass sich
beim Andrücken des Einstechendes der Nadel ein Einstechkrater
bildet, zu ermöglichen.
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Durch
das Vorsehen eines solchen Sockels kann bei Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung verhindert werden, dass bei einem flexiblen Nachgeben
des Objekts, in das die Nadel eindringen soll, der Träger
in Kontakt mit dem Objekt kommt und sich gegen den Träger
abstützt, was zur Folge hätte, dass Kraft über
den Träger auf das Objekt ausgeübt wird und nicht
die gesamte Anpresskraft auf die Nadelspitze wirksam wird. Ferner
kann durch die Objektaufnahmefläche, die die Form eines
Sockelplateaus aufweisen kann, eine abdichtende Wirkung erreicht
werden.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung schaffen ein Nadelarray in der Form einer Nadelanordnung,
bei der der Träger plattenförmig ist und bei der
eine Mehrzahl von Sockeln und auf denselben angeordneten Nadeln
auf dem Träger verteilt sind.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die zumindest
eine Nadel bzw. Nadelanordnung als einstückiges Kunststoffspritzgussteil
ausgebildet sein. Geeignete Kunststoffmaterialien können
beispielsweise PC, PMMA, COC, PS oder PEEK sein.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung schaffen Spritzgussformen zum Herstellen entsprechender
Nadeln bzw. Nadelanordnungen. Weitere Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung schaffen Verfahren zum Herstellen entspre chender
Nadeln bzw. Nadelanordnungen. Weitere Ausführungsbeispiele
der Erfindung schaffen Pflaster, beispielsweise intelligente Pflaster,
mit entsprechenden Nadeln oder Nadelanordnungen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend bezugnehmend auf die beiliegenden Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
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1a bis 1c schematische
Darstellungen eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Nadel;
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1d und 1e schematische
Darstellungen eines alternativen Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Nadel;
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1f bis 1q schematische
Darstellungen weiterer alternativer Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Nadeln;
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2 ein
Kraftdiagramm, das Einstechkräfte unterschiedlicher Nadeln
zeigt;
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3 eine
schematische Darstellung des Einstechens einer Nadel in ein flexibles
oder elastisches Objekt;
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4 eine schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung;
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5, 6a und 6b schematische Darstellungen
eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung;
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7 schematisch
eine Querschnittsdarstellung eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Spritzgussform;
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8 schematisch
eine Querschnittsdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Spritzgussform;
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9a und 9b schematische
Darstellungen einer Nadelarrayvorrichtung;
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10a eine schematische Darstellung eines Vergleichsbeispiels
einer Nadel;
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10b ein Einstechende einer Nadel im Facettenschliff;
und
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11 eine
schematische Darstellung einer Spritzgussform zum Herstellen eines
Nadelarrays mit Nadeln gemäß 10a.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung schaffen Nadeln und insbesondere Mikronadeln,
die eine neuartige Spitzen/Schneidenform aufweisen. Eine perspektivische
Ansicht eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen
Nadel ist in 1a gezeigt, während 1b eine
schematische Draufsicht darstellt. Die Nadel umfasst einen länglichen
zylindrischen Nadelkörper 10, der an einem Einstechende 12 die
Form 14 eines schräg abgeschnittenen Zylinders
aufweist. Am vorderen Ende der Nadel, das heißt dem Ende,
an dem die Nadel zuerst auf ein Objekt, in das sie eindringen soll,
auftrifft, ist ein Schnittkraftverringerungsabschnitt 16 gebildet. Zur
Verdeutlichung des zusätzlich zur Form des schräg
abgeschnittenen Zylinders 14 vorgesehenen Schnittkraftverringerungsabschnitts 16 ist
der eigentlich nicht sichtbare Teil des Verlaufs der Form des schräg
abgeschnittenen Zylinders mit einer gestrichelten Linie 14a dargestellt.
Im Übrigen sind auch nicht sichtbare Linien in den Figuren
zu Veranschaulichungszwecken teilweise gestrichelt dargestellt.
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Der
Schnittkraftverringerungsabschnitt kann bei Ausführungsbeispielen
der Erfindung die Form eines zweiten schräg abgeschnittenen
Zylinders aufweisen, der mit der Form 14 des ersten schräg
abgeschnittenen Zylinders überlappt, so dass sich die in 1a gezeigte
Form der Schnittfläche ergibt. 1b zeigt
schematisch eine Draufsicht, in der wiederum gedachte Teile der
Zylinder mit gestrichelten Linien 14a und 16a dargestellt
sind.
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In
Längsrichtung durch die Nadel, d. h. den länglichen
Nadelkörper 10, ist ein Fluiddurchlasskanal 20 gebildet.
Der Fluiddurchlasskanal 20 mündet in die schräge
Fläche des Einstechendes der Nadel. Die Nadel kann an einem
dem Einstechende 12 gegenüberliegenden Ende 22 an
einem Träger (in den 1a bis 1c nicht
gezeigt) angebracht sein. Der Träger kann ebenfalls eine
Fluiddurchlassöffnung aufweisen, die mit dem Fluiddurchlasskanal 20 in
fluidischer Verbindung ist. Eine Mehrzahl von entsprechenden Nadeln
können an dem Träger angebracht sein, um ein eindimensionales
oder zweidimensionales Nadelarray zu bilden.
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1c zeigt
das gleiche Ausführungsbeispiel wie 1a, mit
beispielhaften Maßen in mm. Die Abmessungen der Nadeln
einschließlich der Länge derselben liegen im Sub-Millimeterbereich,
also Mikrometerbereich, so dass die Nadel als Mikronadel bezeichnet
werden kann. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die angegebenen
Maße selbstverständlich rein beispielhafter Natur
sind, wobei bei alternativen Ausführungsbeispielen die
Länge einer erfindungsgemäßen Nadel im
Bereich zwischen 150 μm bis 1000 μm liegen kann,
um beispielsweise ein im Wesentlichen schmerzfreies Einstechen der
Nadel in menschliche Haut zu ermöglichen, ohne das von Nervenfasern
durchzogene Gewebe unterhalb der Epidermis zu reizen. Bei alternativen
Anwendungsgebieten, beispielsweise zum Durchstechen der Haut von
anderen Lebewesen bzw. zum Einstechen in andere Materialien, wie
zum Beispiel Silikon, können Nadeln selbstverständlich
entsprechend angepasste Längen aufweisen. Bei beispielhaften
Ausführungsbeispielen der Erfindung kann der Durchmesser
des schräg abgeschnittenen Zylinders in einem Bereich von
100 bis 1000 μm liegen und der Durchmesser des zweiten
schräg abgeschnittenen Zylinders, der den Schlitzkraftverringerungsabschnitt
bildet, kann in einem Bereich zwischen 40 und 200 μm liegen.
Der Fluiddurchlasskanal 20 kann bei Ausführungsbeispielen
in einem Bereich zwischen 50 μm und 300 μm liegen.
Der Winkel, in dem die schräge Fläche des Einstechendes
angeordnet ist, kann bei Ausführungsbeispielen zwischen
15° und 60°, vorzugsweise bei 40° liegen.
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Die 1d und 1e zeigen
eine schematische perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Nadel, bei der ein Fluiddurchlasskanal
nicht vorgesehen ist. Im Übrigen kann die Nadel die gleichen
Merkmale wie die bezüglich der 1a bis 1c beschriebene
Nadel aufweisen, so dass die entsprechenden Merkmale mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet sind und eine wiederholte Beschreibung
derselben weggelassen wird.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung kann der längliche
Nadelkörper 10 eine zylindrische Form aufweisen.
Bei alternativen Ausführungsbeispielen kann der Durchmesser
des zylindrischen länglichen Nadelkörpers 10 zum
Einstechende hin leicht abnehmen, so dass die Nadel insgesamt die Form
eines Kegelstumpfs aufweisen kann. Bei Ausführungsbeispielen
erfindungsgemäßer Nadeln können ferner
die Übergänge zwischen dem Schnittkraftverringerungsabschnitt 16 und
der durch die Form des schräg abgeschnittenen Zylinders
sich ergebenden schrägen Fläche herstellungsbedingt
verrundet sein.
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Alternative
Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
Nadeln, deren Einstechende die Form eines abgeschnittenen Zylinders
oder Kegelstumpfs mit Schnittkraftverringerungsabschnitt aufweist,
sind in den 1f bis 1q gezeigt.
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Gemäß 1f ist
der Schnittkraftverringerungsabschnitt durch eine gewölbte
Form des abgeschnittenen Zylinders bzw. Kegelstumpfs gebildet. Mit
anderen Worten besitzt die Form des abgeschnittenen Zylinders keine
gerade Oberfläche, sondern eine gewölbte Oberfläche.
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Gemäß 1g weist
der Schnittkraftverringerungsabschnitt eine keilförmige
Erhebung 16g auf, die an einem vorderen Ende der Nadel
von der Form des abgeschnittenen Zylinders bzw. Kegelstumpfs (gestrichelt
dargestellt) vorsteht.
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1h zeigt
einen Schnittkraftverringerungsabschnitt, der durch eine in der
Form des schräg abgeschnittenen Zylinders bzw. Kegelstumpfs
gebildete Nut 16h aufweist.
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Gemäß 1i weist
der Schnittkraftverringerungsabschnitt eine Nut 16i auf,
die nur in einem vorderen Abschnitt der Form des abgeschnittenen Zylinders
bzw. Kegelstumpfs gebildet ist.
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In 1j ist
ein Schnittkraftverringerungsabschnitt in der Form eines nach vorne
aus der Form des schräg abgeschnittenen Zylinders bzw.
Kegelstumpfs vorstehenden länglichen Stabs 16j gezeigt, dessen
Dicke zum vorderen Ende hin zunimmt, während gemäß 1k ein
Stab 16k mit einer gleichbleibenden Dicke gezeigt ist.
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Gemäß 1l und 1m weist
der Schnittkraftverringerungsabschnitt schmale keilförmige
Strukturen 16l und 16m auf, die sich teilweise über
die Form des schräg abgeschnittenen Zylinders bzw. Kegelstumpfs
erstrecken und von dieser nach vorne vorstehen.
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Die 1n bis 1q stellen
jeweils Ausführungsbeispiele von Schnittkraftverringerungsabschnitten 16n, 16o, 16p, 16q dar,
die Kombinationen von Merkmalen vorheriger Ausführungsbeispiele
aufweisen.
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2 zeigt
ein Diagramm, das eine zum Einstechen in Agarosegel notwendige Einstechkraft
in mN darstellt, die mit unterschiedlichen Nadelformen bei Einstechversuchen
erhalten wurden. Der Balken 30 stellt dabei die Kraft dar,
die mit einer Schrägschliffnadel, wie sie beispielsweise
in 10a hierin gezeigt ist, aufgewendet werden musste.
Der Balken 40 stellt die Kraft dar, die mit einer Nadel
mit Facettenschliff des oberen Rands gemäß 10b aufgewendet werden musste. Der Balken 50 stellt
die Kraft dar, die mit dem Ausführungsbeispiel der Nadel,
wie es in 1a der vorliegenden Anmeldung
gezeigt ist, aufgewendet werden musste. Der Balken 60 zeigt
die Kraft, die mit einer Stahlkanüle entsprechender Größe
aufgewendet werden musste.
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2 zeigt
deutlich, dass durch das Vorsehen des Schnittverringerungsabschnitts
am vorderen Ende einer Nadel, die ein Einstechende in de Form eines
schräg abgeschnittenen Zylinders aufweist, wesentlich geringere
Eindringkräfte zum Einstechen in die Haut oder andere Materialien,
wie zum Beispiel Silikon, benötigt werden, als bei anderen
bekannten Spitzen/Schneidenformen bei gleichen Abmessungen.
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Wie
in 3 gezeigt ist, gibt beim Eindrücken einer
Nadel 70 in ein flexibles Objekt, z. B. menschliche Haut 72,
das flexible Objekt zunächst elastisch nach, wobei sich
ein sog. Einstechtrichter 74 ausbildet. Der Einstechtrichter 74 kann
durch Abmessungen dx, dz und den sich dadurch ergebenden Winkel α spezifiziert
werden. Erst wenn eine ausreichende Kraft aufgebaut wird, dringt
die Nadel ausgehend von dem in 3 gezeigten
Zustand in das Objekt ein. Sitzen nun filigrane und anwendungsbedingt oder
herstellungsbedingt relativ kurze Nadeln auf einer ebenen Grundfläche
auf, so kann es sein, dass die Nadeln bei statischer Applizierung
nicht in das Objekt, z. B. die Haut, eindringen, da das Objekt sich nur
verformt, an die Nadeln anschmiegt und auf der Grundfläche
aufsitzt. Somit kann ein zuverlässiges Einstechen möglicherweise
nicht gewährleistet werden.
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Um
diese Problematik zu vermeiden, schaffen Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung eine Nadelanordnung, bei der die eigentliche
Nadel auf einem Sockel sitzt, so dass die eigentliche Nadel um einen
Abstand von dem Träger beabstandet ist, der größer
als die halbe Länge der Nadel ist. Mit anderen Worten ist
die Länge des Sockels größer als die
halbe Länge der Nadel, so dass die Nadel von einer Grundfläche,
auf der der Sockel sitzt, freigestellt sein kann, und sich das Objekt
beim Eindrücken nicht auf der Grundfläche abstützen
kann. Dadurch kann die ganze Anpresskraft auf der Spitze der Nadel
wirksam sein. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung kann
der Sockel mindestens so lang sein wie die Nadel.
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Eine
schematische Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer
solchen Nadelanordnung, die eine Nadel 100, einen Sockel 102 und
einen Träger 104 aufweist, ist in 4 gezeigt.
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Wie
in 4 gezeigt ist, weist der Sockel 102 eine
Kegelstumpfform auf und steht von einer Oberseite des Trägers 104 vor.
Bei alternativen Ausführungsbeispielen kann der Sockel
eine andere Form, beispielsweise die Form eines Zylinders mit gleichbleibendem
Durchmesser, aufweisen. Die Nadel 100 sitzt auf einem von
dem Träger 104 beabstandeten Bereich 106 des
Sockels. Dieser Bereich kann als Objektaufnahmefläche bezeichnet
werden, da nach dem Eindringen der Nadel in das Objekt eine Oberfläche
des Objekts auf diesem Bereich aufliegen kann. Bei dem Ausführungsbeispiel
in 4 umgibt die Objektaufnahmefläche 106 die
Nadel ringförmig und stellt ein Sockelplateau dar. Bei
einem Einstechen und vor dem Eindringen der Nadel 100 in
ein Objekt, beispielsweise Haut, wie sie in 3 dargestellt
ist, kann somit wirksam verhindert werden, dass das Objekt auf der
Oberseite des plattenförmigen Trägers 104 aufliegt.
Das obere Sockelplateau 106 ist dabei bei Ausführungsbeispielen
der Erfindung so ausgebildet, dass es vor dem Eindringen der Nadel
in das Objekt, beispielsweise die Haut, aufgrund des sich bildenden
Einstechtrichters (74 in 3) nicht auf der
Haut aufliegt, so dass im Wesentlichen die gesamte Anpresskraft
auf der Nadelspitze wirksam wird.
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Weiterhin
kann der Sockel bei Ausführungsbeispielen der Erfindung
so ausgebildet sein, dass, nachdem die Nadel eingedrungen ist, durch
den, verglichen mit der Nadel größeren Durchmesser
des oberen Sockelplateaus, eine abdichtende Wirkung zu dem Objekt,
beispielsweise der Haut, aufgebaut werden kann, was bei der Anwendung,
beispielsweise der Applizierung von Medikamenten, Vorteile bietet.
Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung können
Fluiddurchlasskanäle durch die Nadel, den Sockel und/oder
den Träger aufweisen. Bei alternativen Ausführungsbeispielen
kann der Fluiddurchlasskanal im Durchmesser abgestuft sein oder
eine Kegelstumpf-Form aufweisen, was vorteilhaft bei einer Entformung
beim Spritzguss sein kann. Alternative Ausführungsbeispiele
weisen solche Fluiddurchlasskanäle nicht auf. Bei alternativen
Ausführungsbeispielen können in dem Träger
weitere fluidische Strukturen, wie zum Beispiel Flüssigkeitsreservoire, Pumpen
und dergleichen implementiert sein.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung schaffen Mikronadel-Arrays mit einer Mehrzahl von
Mikronadelanordnungen. Ein Ausführungsbeispiel eines Mikronadelarrays
mit einer Anordnung von vier Mikronadeln ist in 5 gezeigt.
Der Aufbau der in 5 gezeigten Mikronadeln 100 kann
dem oben bezugnehmend auf die 1a bis 1c gezeigten Aufbau
entsprechen. Bei dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel
erstreckt sich längs der Nadeln 100 ein Fluiddurchlasskanal 122,
erstreckt sich längs der Sockel 102 ein Fluiddurchlasskanal 124 und
erstrecken sich durch die Trägerplatte der jeweiligen Sockel-Nadel-Anordnungen
zugeordnete Fluiddurchlässe 126. Die Fluiddurchlasskanäle 122 münden
in der durch die Form des schräg abgeschnittenen Zylinders
gebildeten schrägen Schnittfläche, wie bei dem
bezugnehmend auf die 1a bis 1c beschriebenen
Ausführungsbeispiel. Die Trägerplatte 104 kann
an den jeweiligen Seitenflächen derselben halbkreisförmige
Ausnehmungen 130 aufweisen, die ei ne Positionierung bzw.
Handhabung der Trägerplatte erleichtern können.
Die Trägerplatte 104 kann bei Ausführungsbeispielen
der Erfindung die Form eines abgerundeten Quadrats aufweisen.
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Bei
einem solchen Mikronadelarray kann ein Aufliegen der Haut auf die
Oberfläche der Trägerplatte 104 verhindert
werden, indem die Nadeln 100 auf an den sich beim Drücken
gegen ein flexibles Objekt bildenden Einstechtrichter (74 in 3)
angepassten Sockeln sitzen. Bei Ausführungsbeispielen der
Erfindung können die Mikronadeln einen großen
Abstand zwischen denselben aufweisen, was durch einen großen
Eindringdurchmesser des Fluids möglich ist. Ausführungsbeispiele
der Erfindung können als einstückige Kunststoffspritzgussteile
aufgebaut sein. Bei Ausführungsbeispielen kann ein vereinfachter Aufbau
eines erforderlichen Spritzgieß-Werkzeugs erhalten werden,
indem weniger Mikronadeln vorgesehen werden, wodurch mehr Bauraum
im Werkzeug zur Verfügung steht.
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Die 6a zeigt
schematisch eine Seitenansicht des Mikronadel-Arrays von 5 und 6b zeigt
eine entsprechende Seitenansicht mit beispielhaften Abmessungen
der jeweiligen Teile, die in mm angegeben sind. Die Abmessungen
der Nadeln können wiederum in dem oben angegebenen Bereich
liegen. Die Länge des Sockels 102 kann an den
jeweiligen Anwendungsfall angepasst sein und beispielsweise 1,3
mm betragen. An dieser Stelle sei ausgeführt, dass die
in 6b gezeigten Abmessungen beispielsweise für
ein Einstechen in Schweinehaut optimiert sind.
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Bei
Ausführungsbeispielen der Erfindung kann die Länge
des Sockels mindestens doppelt so groß wie die Länge
der Nadel sein. Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung
kann die Objektaufnahmefläche die Form eines Rings aufweisen,
wobei die Differenz zwischen Außendurchmesser und Innendurchmesser
des Rings zwischen 30 und 500 μm betragen kann.
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Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Nadeln, Nadelanordnungen und
Nadelarrays können unter Verwendung beliebiger geeigneter
Herstellungsverfahren hergestellt werden, beispielsweise durch Erodieren,
Fräsen, Elektrochemisches Fräsen, Elektrochemisches
Senken und dergleichen.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung beziehen sich auf eine Herstellung entsprechender
Nadeln, Nadelanordnungen bzw. Nadelarrays durch Spritzguss oder
Heißprägen aus Kunststoff. Hierfür geeignete
Spritzgussformen oder Heißprägeformen können
auf geeignete Weise mit gängigen Technologien, wie beispielsweise
Erodieren, Bohren, Fräsen, elektrochemisches Fräsen,
elektrochemisches Senken oder Galvanoformung in einem Spritzgießwerkzeug
oder Heißprägewerkzeug aus Stahl hergestellt werden.
Auch ganze Mikronadelanordnungen mit Nadeln, Sockel und Trägerplatte
können durch die dreidimensionale Freiheit im Spritzguss
gut implementiert werden.
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Ein
Ausführungsbeispiel einer Spritzgussform zur Herstellung
eines Nadelarrays, bei dem Nadeln direkt (ohne Sockel) auf einer
Trägerplatte angeordnet sind, ist in 7 gezeigt.
Die Spritzgussform umfasst ein erstes Formteil 200, ein
zweites Formteil 202 und ein drittes Formteil 204.
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Das
erste Formteil 200 weist Konturen 210 auf, die
die äußere Form der Nadeln 100 definieren. Genauer
gesagt ist in dem ersten Formteil 200 eine erste Bohrung
vorgesehen, deren Durchmesser dem Durchmesser des abgeschrägten
Zylinders der Nadeln entspricht. Ferner ist in dem ersten Formteil 200 eine
zweite Bohrung 212 vorgesehen, die den Schnittkraftverringerungsabschnitt
vorgibt und mit der ersten Bohrung überlappt. In dem ersten
Formteil 200 sind ferner Konturen, von denen zwei beispielhaft
mit 214 und 216 bezeichnet sind, vorgesehen, die
eine obere Fläche und Seitenflächen einer Trägerplatte
definieren. Der in dem Spritzgusswerkzeug freigelassene Raum für
die Trägerplatte ist in 7 mit dem
Bezugszeichen 218 bezeichnet.
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Das
zweite Formteil 202, das als Prismeneinsatz bezeichnet
werden kann, umfasst schräge Konturabschnitte 220,
die die schräge Fläche des schräg abgeschnittenen
Zylinders der Nadeln 100 vorgeben. Das dritte Formteil 204 weist
Konturen 222 auf, die die Unterseite der Trägerplatte
definieren. Eine Angussöffnung 224 ist in dem
dritten Formteil 204 gebildet. Die Formteile 200, 202 und 204 sind
voneinander trennbar, so dass nach dem Kunststoffspritzvorgang das
einstückige Nadelarray entnommen werden kann.
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Bei
Ausführungsbeispielen, bei denen Durchflusskanäle
vorgesehen sind, weist die Spritzgussform ferner jeweiligen Nadeln
zugeordnete Stifteinsätze 230 auf. Die Stifteinsätze 230 können
an dem zweiten Formteil 202 befestigt und durch Ausnehmungen 232 in
dem dritten Formteil 204 geführt werden, oder
umgekehrt.
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Die
Stifteinsätze 230 können austauschbar sein,
so dass unterschiedliche Fluidkanaldurchmesser implementiert werden
können.
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Die
in 7 im Querschnitt gezeigte Spritzgussform kann
beispielsweise ausgeführt sein, um ein Array mit vier Nadeln
(vergleichbar zu einem Array wie es in 5 gezeigt
ist, jedoch ohne Sockel) herzustellen, wobei die Angussöffnung 224 zentral angeordnet
sein kann.
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Zum
Herstellen des Nadelarrays wird in den in 7 weiß dargestellten
Hohlraum über die Angussöffnung 224 flüssiger
Kunststoff eingebracht, der Kunststoff wird ausgehärtet,
und die Formteile 200, 202 und 204 werden
separiert, um das einstückige Kunststoffnadelarray zu entnehmen.
Während des Spritzgießens kann eine Lüftung
der Nadelspitzen über Bereiche über den Prismeneinsatz
oder den Stifteinsatz erfolgen.
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Eine
schematische Querschnittdarstellung einer Spritzgussform, die geeignet
ist, um ein Mikronadelarray, bei dem die Mikronadeln auf jeweiligen Sockeln
sitzen, herzustellen, ist in 8 gezeigt.
Die Mikronadeln können dabei beispielsweise die in 5 gezeigte
Form aufweisen, entsprechend der Ausgestaltung des die Konturen
der Mikronadeln festlegenden Formteils.
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Die
Spritzgussform weist ein erstes Formteil 250, ein zweites
Formteil 252 und ein drittes Formteil 254 auf,
die voneinander trennbar sind. Ferner sind in 8 schematisch
Halteelemente 256 und 258, die die Formteile zusammenhalten
können, dargestellt.
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Das
erste Formteil 250 weist Konturen 260 zum Festlegen
der Nadeln, Konturen 262 zum Festlegen der Sockel sowie
Konturen 264 und 266 zum Festlegen der oberen
Fläche und der seitlichen Fläche der Trägerplatte
auf. Zwischen den Konturen 260 und 262 weist das
erste Formteil 250 eine Kontur auf, die die Objektaufnahmefläche
festlegt. Das zweite Formteil 252 weist Konturen zur Festlegung
der schrägen Fläche der Einstechenden der Nadeln
auf. Stifteinsätze 274 zur Erzeugung von Fluiddurchlasskanälen
sind in jeweilige Ausnehmungen 272 in dem zweiten Formteil 252 aufgenommen.
Die Ausnehmungen 272 können dabei zur Höhenfixierung
der Stifteinsätze ausgebildet sein, indem sie entsprechende
Stufen aufweisen, die zusammen mit einer Stufenform der Stifteinsätze
eine Höhe der Stifteinsätze fixieren. Das zweite
Formteil 252 kann wiederum als Prismeneinsatz bezeichnet
werden und kann präzisionsgeschliffen oder gefräst
sein.
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Das
dritte Formteil 254 umfasst Konturen 280, die
die Unterseite der Trägeplatte festlegen, und Konturen 282,
die die Fluiddurchlässe durch die Trägerplatte
und den Sockel definieren. In der Oberseite der Konturen 282 können
Ausnehmungen 284 zur Führung der Stifteinsätze 274 gebildet
sein. In dem dritten Formteil 254 und in dem Halteelement 258 ist eine
Angussöffnung 286 gebildet, die bei einem zweidimensionalen
Array von 2 × 2 Stiften wiederum zentral angeordnet sein
kann. Die jeweiligen Formteile sind entlang von Trennebenen voneinander
und von den Halteelementen trennbar. Zwei beispielhafte Trennebenen
sind in 8 mit den Bezugszeichen 288 und 290 bezeichnet.
In gleicher Weise sind das erste und das zweite Formteil 250 und 252 jeweils voneinander
und von dem oberen Halteelement 256 trennbar.
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Zum
Erzeugen eines Mikronadelarrays erfolgt wiederum ein Einspritzvorgang,
bei dem flüssiger Kunststoff durch die Anspritzöffnung 286 in
den in 8 weiß dargestellten Hohlraum, der die
Querschnittkontur des Nadelarrays aufweist, eingebracht wird. Nach
dem Aushärten des Kunststoffs werden die Formteile voneinander
getrennt und das einstückige spritzgegossene Nadelarray
kann entnommen werden.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen werden die
Fluiddurchlasskanäle in der Nadel ebenfalls mittels Spritzguss
realisiert. Bei alternativen Ausführungsbeispielen können
Fluiddurchlassöffnungen auch nach dem Spritzgussvorgang beispielsweise
durch Laserbohren erzeugt werden.
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Ausführungsbeispiele
erfindungsgemäßer Nadelanordnungen bzw. Nadelarrays
können eine größere Anzahl als die beschriebenen
vier Nadeln aufweisen. Beispielsweise kann der erfindungsgemäße
Lösungsansatz eingesetzt werden, um ein Nadelarray mit
einer größeren Anzahl von Nadeln zu implementieren,
wie es beispielsweise bezugnehmend auf die 9a und 9b hierin
beschrieben ist.
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Wenn
hierein von einem flexiblen bzw. elastischen Objekt die Rede ist,
ist für Fachleute klar, dass jeweils der Bereich des Objekts,
in das eine Nadel eingestochen werden soll, flexibel bzw. elastisch ist,
wobei nicht das ganze Objekt flexibel bzw. elastisch sein muss.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung eignen sich insbesondere zur Implementierung
von sog. „intelligenten” Pflastern, die eine kontinuierliche
Wirkstoffabgabe, z. B. gesteuert oder geregelt, über einen
bestimmten Zeitraum (beispielsweise bis zu 24 h oder auch darüber
hinaus) ermöglichen. Die Nadeln können mit und
ohne fluidische Transportmöglichkeit ausgebildet sein.
Bei Ausführungsbeispielen der Erfindung können
die Mikronadelarrays ausgebildet sein, um die menschliche Hornhaut
mechanisch zu überwinden, um Wirkstoffe über beschichtete
Mikronadeln oder Mikroinfusion einzubringen.
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Allgemein
können erfindungsgemäße Mikronadeln bzw.
Mikronadelarrays auf verschiedenen medizinischen Einsatzgebieten
zur Anwendung kommen, beispielsweise bei Infusionssystemen, Injektionssystemen,
als passive Wirkstoffpflaster oder als intelligente Pflaster, bei
denen eine gesteuerte Abgabe von Medikamenten erfolgt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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