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DE102008056985A1 - Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge - Google Patents

Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge Download PDF

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DE102008056985A1
DE102008056985A1 DE102008056985A DE102008056985A DE102008056985A1 DE 102008056985 A1 DE102008056985 A1 DE 102008056985A1 DE 102008056985 A DE102008056985 A DE 102008056985A DE 102008056985 A DE102008056985 A DE 102008056985A DE 102008056985 A1 DE102008056985 A1 DE 102008056985A1
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light
lamp unit
decorative lamp
elongated
unit according
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Carmen Dr. Bungenstock
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge mit mindestens einem Leuchtelement zur Erzeugung eines Lichtbündels und mit einer Lichtscheibe, durch die das Lichtbündel in Lichtabstrahlrichtung abstrahlbar ist, wobei das Leuchtelement und die Lichtscheibe in einem Gehäuse einer Zierbaueinheit integriert angeordnet sind, wobei dem Leuchtelement ein langgestrecktes Lichtleitelement zugeordnet ist mit einer auf einer dem Leuchtelement zugewandten Stirnseite angeordneten Lichteinkoppelfläche, mit einer Mantelfläche, wobei eine Vorderseite der Mantelfläche als eine Lichtauskoppelfläche zur Abstrahlung eines linienförmigen Lichtbündels vorgesehen ist und wobei an einer Rückseite der Mantelfläche Auskoppelelemente angeordnet sind zur Umlenkung eines Teils des an der Lichteinkoppelfläche eingekoppelten Lichtbündels in Richtung der Vorderseite der Mantelfläche, und dass das langgestreckte Lichtleitelement teilweise von einem langgestreckten Blendelement der Zierbaueinheit eingefasst ist, wobei ein Längsrand des langgestreckten Blendelementes eine Randkante für das in Lichtabstrahlrichtung abgestrahlte Lichtbündel bildet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge mit mindestens einem Leuchtelement zur Erzeugung eines Lichtbündels und mit einer Lichtscheibe, durch die das Lichtbündel in Lichtabstrahlrichtung abstrahlbar ist, wobei das Leuchtelement und die Lichtscheibe in einem Gehäuse einer Zierbaueinheit integriert angeordnet sind.
  • Aus der DE 197 49 047 A1 ist eine Leuchteneinheit bekannt, die beispielsweise in Zierleisten oder anderen Anbauteilen eines Kraftfahrzeugs angeordnet sein kann. Die Leuchteneinheit und gegebenenfalls auch das sie umgebende Anbauteil sind mit einer Beschichtung überdeckt. Durch die Beschichtung erhalten die Leuchteneinheit und das sie umgebende Anbauteil eine einheitliche Oberfläche, so dass die Leuchteneinheit im ausgeschalteten Zustand nicht oder nur schwer erkennbar ist und sich neue Designfreiheitsgrade ergeben. Im Bereich der Leuchteneinheit weist die Beschichtung lichtdurchlässige Bereiche auf. Die lichtdurchlässigen Bereiche können realisiert werden, indem die Beschichtung teiltransparent ausgeführt ist. Die Teiltrans parenz kann hierbei zum Beispiel durch die Wahl einer entsprechend geringen Beschichtungsdicke bewirkt werden. Alternativ kann die Beschichtung im Bereich der Leuchteneinheit Lücken beziehungsweise Aussparungen aufweisen. Die lichtdurchlässigen Bereiche werden so dimensioniert, dass die Leuchteneinheit im eingeschalteten Zustand die für eine Verwendung als Bremsleuchte, Blinkleuchte oder Zierleuchte erforderliche Leuchtkraft abstrahlt.
  • Aus der DE 102 39 579 A1 ist ein Kraftfahrzeugzierelement mit einem Grundkörper und einer diesen abschließenden sichtbaren Zieroberfläche bekannt. In einer Öffnung des Grundkörpers ist eine Leuchteneinheit mit einer halbreflektierend ausgebildeten Deckschicht vorgesehen. Hierbei kann die halbreflektierende Deckschicht der Leuchteneinheit kann farblich auf die Eigenschaft des sie umgebenden Zierelements abgestimmt sein. Von außen auf die halbreflektierende Deckschicht treffendes Licht wird von dieser reflektiert, so dass die Leuchteneinheit für den Betrachter im ausgeschalteten Zustand nicht oder nur schwer erkennbar ist. Im eingeschalteten Zustand tritt das von der Leuchteneinheit ausgestrahlte Licht durch die halbreflektierende Deckschicht hindurch und wird abgestrahlt, so dass diesem Zierelement ein wertiges Aussehen verliehen wird.
  • Aus der DE 198 05 771 A1 ist eine Leuchteneinheit für Kraftfahrzeuge bekannt, die insbesondere in Außenspiegel, Innenspiegel, Zierleisten oder dergleichen integrierbar ist. Die Leuchteneinheit dient beispielsweise als Innenbeleuchtung, Leseleuchte oder Leuchte, die bei Dunkelheit den Boden um das Fahrzeug herum beleuchtet, um die Sicherheit und den Komfort der Fahrzeugnutzer beim Einsteigen zu erhöhen. Die Leuchte weist hierzu eine Mehrzahl von Leuchtdioden auf, die in einem Leuchtengehäuse hinter ei ner die Leuchteneinheit in Abstrahlrichtung der Leuchtdioden abschließenden Lichtscheibe angeordnet sind. Aufgrund der Verwendung von Leuchtdioden als Leuchtelemente kann die Leuchteneinheit äußerst kompakt ausgeführt sein. Insbesondere kann die Leuchteneinheit im Vergleich zu einem konventionellen Leuchtelement verwendeten Leuchteneinheit eine geringe Bautiefe aufweisen, so dass sie für den Einbau in die genannten Anbauteile des Fahrzeugs prädestiniert ist.
  • Nachteilig beim bekannten Stand der Technik ist, dass die Leuchtelemente in Hauptabstrahlrichtung der Leuchteneinheit hinter der Lichtscheibe angeordnet sind. Im eingeschalteten Zustand der Leuchteneinheit treten damit im Bereich der Leuchtelemente zum einen sehr helle Punkte auf. Zum anderen entstehen zwischen den Leuchtelementen dunkle Bereiche. Insgesamt kommt es so zu einer sehr inhomogenen Ausleuchtung, die nur durch eine entsprechend hohe Anzahl unmittelbar benachbart angeordneter Leuchtelemente vermieden werden kann. Dies ist jedoch in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen unerwünscht.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass eine homogene Ausleuchtung mit einer geringen Anzahl von Leuchtelementen bewirkt wird.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass dem Leuchtelement ein langgestrecktes Lichtleitelement zugeordnet ist mit einer auf einer dem Leuchtelement zugewandten Stirnseite angeordneten Lichteinkoppelfläche, mit einer Mantelfläche, wobei eine Vorderseite der Mantelfläche als eine Lichtauskoppelfläche zur Abstrahlung eines linienförmigen Lichtbündels vorgese hen ist und wobei an einer Rückseite der Mantelfläche Auskoppelelemente angeordnet sind zur Umlenkung eines Teils des an der Lichteinkoppelfläche eingekoppelten Lichtbündels in Richtung der Vorderseite der Mantelfläche, und dass das langgestreckte Lichtleitelement teilweise von einem langgestreckten Blendelement der Zierbaueinheit eingefasst ist, wobei ein Längsrand des langgestreckten Blendelementes eine Randkante für das in Lichtabstrahlrichtung abgestrahlte Lichtbündel bildet.
  • Der besondere Vorteil der Erfindung besteht darin, dass eine beleuchtete Zierbaueinheit erstellbar ist, die mit einer minimalen Anzahl von Leuchtelementen eine homogene Ausleuchtung von langgestreckten Flächen ermöglicht. Die Zierleuchteneinheit weist einen kompakten Aufbau auf, da das langgestreckte Blendelement Bestandteil eines Gehäuses der Zierleuchteinheit ist. Dadurch, dass das langgestreckte Blendelement eine Randkante für das von dem Lichtleitelemente abgestrahlte Lichtbündel bildet, erfolgt eine definierte Beleuchtung entlang des Verlaufs des langgestreckten Blendelementes.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung folgt eine Mantelfläche des langgestreckten Lichtleitelementes der Längserstreckung des langgestreckten Blendelementes. Der Verlauf des Lichtleitelementes in Längsrichtung stimmt somit mit dem Verlauf des langgestreckten Blendelementes in Längsrichtung desselben überein.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das langgestreckte Blendelement fest mit einer Lichtscheibe der Zierleuchteneinheit sowie fest mit einer das Leuchtelement aufnehmenden Trägerwand verbunden. Vorteilhaft wird hier somit ein Gehäuse mit relativ geringer Bautiefe und geringer Höhe erzielt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung steigt die Anzahl der pro Fläche ausgebildeten Auskoppelelemente an einer Rückseite des langgestreckten Lichtleitelementes von der Lichteinkoppelfläche her an, so dass an einer Vorderseite des langgestreckten Lichtleitelementes eine homogene Lichtabstrahlung ermöglicht wird. Vorzugsweise steigt die Zahl der Auskoppelelemente nach und nach an.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist das langgestreckte Lichtleitelement auf einer der Lichteinkoppelseite gegenüberliegenden Stirnseite eine schräge Lichtauskoppelfläche auf, so dass ein Teil des eingekoppelten Lichtbündels in einem spitzen Raumwinkelbereich an dieser schrägen Lichtauskoppelfläche gebrochen werden kann zur Bildung eines Blinklichtbündels. Vorteilhaft kann die Zierleuchteneinheit zur Erzeugung einer Blinklichtfunktion eingesetzt werden, wobei ein Teil des ausgekoppelten Lichtbündels an der Vorderseite und ein anderer Teil an einer Stirnseite des Lichtleitelementes ausgekoppelt wird.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das langgestreckte Blendelement an einer Sicke und/oder an einem Rand eines Karosseriebauteils angeordnet, so dass ein optisch ansprechender Eindruck der Karosserie an bestimmten Orten erhöht werden kann.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung weist das langgestreckte Lichtleitelement eine Länge in einem Bereich zwischen 800 mm bis 1.100 mm auf. Vorteilhaft können hierdurch langgestreckte Blendelemente über ihre gesamte Länge beleuchtet werden. Es ergibt sich somit eine einheitliche und durchgehende Beleuchtung der Zierbaueinheit entlang des langgestreckten Blendelementes.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Kraftfahrzeugs mit Karosseriebauteilen, denen mehrere Zierleuchteneinheiten zugeordnet sind,
  • 2 einen Horizontalschnitt durch eine Zierleuchteinheit nach einer ersten Ausführungsform,
  • 3 einen vergrößerten Teil des Horizontalschnitts der Zierleuchteneinheit gemäß 2,
  • 4 eine perspektivische Teildarstellung der Zierleuchteneinheit gemäß 2 und 3 und
  • 5 einen Horizontalschnitt durch eine Zierleuchteneinheit nach einer zweiten Ausführungsform.
  • Eine Zierleuchteneinheit 1 für Fahrzeuge dient im Wesentlichen zur Konturenbeleuchtung für eine Karosserie eines Fahrzeugs. Wie aus 1 ersichtlich ist, kann die Zierleuchteneinheit 1 in einer Zierbaueinheit 2 integriert sein, die an oder als eine Sicke 3 in einer mittleren Höhe einer Seitenwandung 4 der Karosserie, also an einem Kotflügel 5, einer Tür 6 und in einem Heckbereich 7 verläuft. Eine weitere Zierbaueinheit 8 kann an einem Rand 9 der Tür 6 verlaufen. Diese Zierbaueinheit 8 dient als Abschlusskante, an der eine Glasscheibe 10 der Tür 6 versenkbar angeordnet ist. Eine weitere Zierbaueinheit 11 kann in einem vordere und/oder hinteren Stoßfängerbereich 12, 12' verlaufen. Gegebenenfalls kann diese Zierbaueinheit 11 auch bogenförmig unter Folgung des Verlaufs des Stoßfängers 12, 12' an eine nicht dargestellte Vorderseite bzw. Rückseite des Fahrzeugs verlaufen. Hierbei weist die Zierbaueinheit 11 eine winkelförmige Erstreckung auf.
  • In den 1 bis 4 ist eine Zierleuchteneinheit 1 näher dargestellt, die in der Zierbaueinheit 2, 8, 11 integrierbar ist. Ein im Querschnitt rechteckförmiges Gehäuse 13 ist gebildet durch eine auf einer einem Karosseriebauteil 15 zugewandten Seite angeordneten Trägerwand 14, ein sich an einem oberen Rand der Trägerwand 14 anschließendes langgestrecktes Blendelement 16 aus einem Kunststoff- oder Chrommaterial und durch eine zur Trägerwand 14 gegenüberliegenden transparenten Lichtscheibe 17. Das langgestreckte Blendelement 16, die Trägerwand 14 und die Lichtscheibe 17 sind beispielsweise durch Verschweißen oder Verkleben miteinander verbunden. Die Trägerwand 14 ist an dem Karosseriebauteil 15 angeschraubt oder angeklammert.
  • Innerhalb des Gehäuses 13 erstreckt sich ein langgestrecktes Lichtleitelement 18, das vorzugsweise an der Trägerwand 14 befestigt ist. Das Lichtleitelement 18 weist eine Länge in einem Bereich zwischen 800 mm und 1.100 mm auf. An gegenüberliegenden Stirnseiten ist jeweils ein Leuchtelement 19, 19' (LED-Leuchtelement) angeordnet, die jeweils ebenfalls an der Trägerwand 14 befestigt sind. Die Leuchtelemente 19, 19' emittieren jeweils ein Lichtbündel 20, 20', das jeweils durch die erste Stirnseite 21 bzw. zweite Stirnseite 21' in das Lichtleitelement 18 eingekoppelt wird. Die erste Stirnseite 21 und die zweite Stirnseite 21' bilden eine Lichteinkoppelfläche. Eine sich zwischen der ersten Stirnseite 21 und der zweiten Stirnseite 21' erstreckende Mantelfläche 22 des Lichtleitelementes 18 weist an einer Rückseite 23 eine Mehrzahl von Auskoppelelementen 24 auf, mittels derer ein Teil des eingekoppelten Lichtbündels 20, 20' in Richtung einer zu der Rücksei te 23 gegenüberliegenden Vorderseite 25 umgelenkt wird. Die Vorderseite 25 des Lichtleitelementes 18 dient als Lichtauskoppelfläche, an der das Lichtbündel 20, 20' in Lichtabstrahlrichtung 26 in Richtung der Lichtscheibe 17 abgestrahlt wird.
  • Wie insbesondere aus 4 ersichtlich ist, ist das langgestreckte Lichtleitelement 18 von dem langgestreckten Blendelement 16 eingefasst, wobei ein Längsrand 27 des langgestreckten Blendelementes 16 eine das austretende Lichtbündel 20, 20' begrenzende Randkante (Blendkante) bildet. Es wird somit ein linienförmiges Lichtbündel 20, 20' erzeugt, das durch den Längsrand 27 des langgestreckten Blendelementes 16 begrenzt ist. Dadurch, dass das Lichtleitelement 18 parallel zu dem langgestreckten Blendelement 16 verläuft, erfolgt eine definierte Ausleuchtung bzw. Beleuchtung der entsprechenden Zierbaueinheiten 2, 8, 11. Damit eine homogene Ausleuchtung über die gesamte Länge der Zierbaueinheiten 2, 8, 11 erfolgt, ist die Anzahl der Auskoppelelemente 24 bezogen auf eine Fläche der Rückseite 23 ausgehend von der ersten Stirnseite 21 bzw. zweiten Stirnseite 21' ansteigend. Die Auskoppelelemente 24 sind vorzugsweise als Prismenflächen ausgebildet, die von der flächigen Rückseite 23 her abragen. Alternativ kann die Rückseite 23 auch verspiegelt ausgebildet sein.
  • Wie aus 4 ersichtlich ist, ist eine Oberseite 28 des langgestreckten Lichtleitelementes 18 in Lichtabstrahlrichtung 26 zurückversetzt zu dem Längsrand 27 des langgestreckten Blendelementes 16 angeordnet. Die Oberseite 28 des Lichtleitelementes 18 kann auf der gleichen Höhe sein wie der Längsrand 27 des langgestreckten Blendelementes 16. Alternativ können die Oberseite 28 des Lichtleitelementes 18 und der Längsrand 27 des langgestreckten Blendelementes 16 auch überlappend angeordnet sein, wobei vor zugsweise das entsprechende Ende des langgestreckten Blendelementes 16 in Lichtabstrahlrichtung 26 beabstandet zu der Oberseite 28 des Lichtleitelementes 18 angeordnet ist.
  • Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das langgestreckte Blendelement 16 überlappend zu der Lichtscheibe 17 angeordnet. Vorteilhaft können hierdurch für die gleiche Zierleuchteneinheit 1 unterschiedliche langgestreckte Blendelemente 16 eingesetzt werden, wobei entsprechend der Designvorgabe das langgestreckte Blendelement 16 höher oder tiefer zur Begrenzung des austretenden Lichtbündels 20, 20' an der Vorderseite des Gehäuses 13 herumgezogen sein kann.
  • Nach einer Ausführungsform der Erfindung kann die Zierleuchteneinheit 1 auch zur Bildung einer Seitenmarkierungslichtfunktion dienen.
  • Nach einer zweiten Ausführungsform der Erfindung gemäß 5 ist eine Zierleuchteneinheit 30 vorgesehen, die im Unterschied zu der vorher beschriebenen Zierleuchteneinheit 1 ein langgestrecktes Lichtleitelement 31 aufweist, dem lediglich ein einziges Leuchtelement 19 zugeordnet ist.
  • Gleiche Bauteile bzw. Bauteilfunktionen sind mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
  • Als Lichteinkoppelfläche dient lediglich eine in Fahrtrichtung F des Fahrzeugs vorne liegende Stirnseite 21, an der das Leuchtelement 19 angeordnet ist. Eine gegenüberliegende zweite Stirnseite ist als eine schräge Lichtauskoppelfläche 32 ausgebildet, an der ein zweiter Teil 33 des eingekoppelten Lichtbündels unter einem spitzen Raumwinkelbereich 34 zur Bildung eines Blinklichtbündels gebrochen wird. Ein erster Teil 35 des eingekoppelten Lichtbündels wird mittels der von der Stirnseite 21 her kontinuierlich an der Rückseite 23 ansteigenden Anzahl von Auskoppelelementen 24 in Richtung der Vorderseite 25 umgelenkt, das ebenfalls als ein Blinklichtbündel dienen kann. Die schräge Lichtauskoppelfläche 32 ist derart ausgebildet, dass ein Randstrahl R des zweiten Teillichtbündels 33 in einem Winkel 175° entgegen der Fahrtrichtung F abgestrahlt wird. Die Zierleuchteinheit 30 kann somit nicht nur zur Ausleuchtung einer Zierbaueinheit, sondern auch zur Erzeugung einer Blinklichtfunktion dienen.
  • Die Lichtleitelemente 18, 31 sind vorzugsweise aus einem glasklaren Kunststoffmaterial oder Glasmaterial hergestellt. Die Lichtscheibe 17 kann glasklar oder eingefärbt ausgebildet sein. Das langgestreckte Blendelement 16 ist mit einer Chrombeschichtung versehen. Die Trägerwand 14 ist aus einem lichtundurchlässigen Material ausgebildet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19749047 A1 [0002]
    • - DE 10239579 A1 [0003]
    • - DE 19805771 A1 [0004]

Claims (15)

  1. Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge mit mindestens einem Leuchtelement zur Erzeugung eines Lichtbündels und mit einer Lichtscheibe, durch die das Lichtbündel in Lichtabstrahlrichtung abstrahlbar ist, wobei das Leuchtelement und die Lichtscheibe in einem Gehäuse einer Zierbaueinheit integriert angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass dem Leuchtelement (19, 19') ein langgestrecktes Lichtleitelement (18, 31) zugeordnet ist mit einer auf einer dem Leuchtelement (19, 19') zugewandten Stirnseite (21, 21') angeordneten Lichteinkoppelfläche, mit einer Mantelfläche (22), wobei eine Vorderseite (25) der Mantelfläche (22) als eine Lichtaunkoppelfläche zur Abstrahlung eines linienförmigen Lichtbündels (20, 20') vorgesehen ist und wobei an einer Rückseite (23) der Mantelfläche (22) Auskoppelelemente (24) angeordnet sind zur Umlenkung eines Teils (20, 20') des an der Lichteinkoppelfläche eingekoppelten Lichtbündels in Richtung der Vorderseite (25) der Mantelfläche (22), und dass das langgestreckte Lichtleitelement (18, 31) teilweise von einem langgestreckten Blendelement (16) der Zierbaueinheit (2, 8, 11) eingefasst ist, wobei ein Längsrand (27) des langgestreckten Blendelementes (16) eine Randkante für das in Lichtabstrahlrichtung (26) abgestrahlte Lichtbündel (20, 20') bildet.
  2. Zierleuchteneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (22) des Lichtleitelementes (18, 31) der Längserstreckung des langgestreckten Blendelementes (16) folgend ausgebildet ist.
  3. Zierleuchteneinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Oberseite (28) des Licht leitelementes (18, 31) in Lichtabstrahlrichtung (26) zurückversetzt zu dem Längsrand (27) des langgestreckten Blendelementes (16) angeordnet ist.
  4. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtscheibe (17) fest mit dem langgestreckten Blendelement (16) und fest mit einer Trägerwand (14) des Gehäuses (13) verbunden ist.
  5. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Auskoppelelemente (24) pro Fläche der Rückseite (23) der Mantelfläche (22) ausgehend von der Lichteinkoppelfläche (21, 21') ansteigt, derart, dass entlang des langgestreckten Lichtleitelementes (18, 31) ein homogenes Lichtbündel (20, 20'), insbesondere ein Lichtbündel für eine Seitenmarkierungslichtfunktion, ausgekoppelt wird.
  6. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mantelfläche (22) des langgestreckten Lichtleitelementes (18, 31) in einem Abstand zu der benachbarten Lichtscheibe (17) und dem langgestreckten Blendelement (16) und der Trägerwand (14) angeordnet ist.
  7. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskoppelelemente (24) als Prismenflächen ausgebildet sind.
  8. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (23) des langgestreckten Lichtleitelementes (18, 31) verspiegelt ausgebildet ist.
  9. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Stirnseite (32) des langgestreckten Lichtleitelementes (31) als eine schräge Lichtauskoppelfläche (32) ausgebildet ist, an der ein Teil (33) des Lichtbündels in einem spitzen Raumwinkelbereich (34) zur Bildung eines Blinklichtbündels gebrochen wird.
  10. Zierleuchteneinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die schräge Lichtauskoppelfläche (32) derart ausgebildet ist, dass ein Randstrahl (R) des Blinklichtbündels (33) in einem Winkel von 175° entgegen der Fahrtrichtung (F) abgestrahlt wird.
  11. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass den beiden Stirnseiten (21, 21') des langgestreckten Lichtleitelementes (18) jeweils ein LED-Leuchtelement (19, 19') zugeordnet sind.
  12. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das langgestreckte Blendelement (16) geradlinig und/oder bogenförmig und/oder winkelförmig verläuft.
  13. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das langgestreckte Blendelement (16) an einer Sicke (3) und/oder an einem Rand (9) eines Karosseriebauteils (15) angeordnet ist.
  14. Zierleuchteneinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das langgestreckte Blendelement (16) eine Sicke (3) oder den Rand (9) des Karosseriebauteils bildet.
  15. Zierleuchteneinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das langgestreckte Lichtleitelement (18, 31) eine Länge in einem Bereich von 800 mm bis 1.100 mm aufweist.
DE102008056985A 2008-11-12 2008-11-12 Zierleuchteneinheit für Fahrzeuge Pending DE102008056985A1 (de)

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