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DE102008039764B4 - Vorrichtung zum Aufnehmen und Abgeben von Stückgut an ein fahrerloses Transportfahrzeug - Google Patents

Vorrichtung zum Aufnehmen und Abgeben von Stückgut an ein fahrerloses Transportfahrzeug Download PDF

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Abstract

Vorrichtung (1) zum Aufnehmen und Abgeben von Stückgut auf oder von Rollenbahnen, gekennzeichnet durch kammartige Auflagerstege (4) auf einem Transportfahrzeug (3) für das zu transportierende Gut (5) zur Durchfahrt zwischen auf Abstand aufgehängten Rollen (9) der Rollenbahn (2), wobei die Oberkante der Auflagerstege (4) geringfügig höher ist als die durch die Rollen (9) gebildete Transportfläche, wobei in Fahrtrichtung des Transportfahrzeuges (3) hinter den Rollen (9) Abstreifanschläge (16) für das abzusetzende Gut (5) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zum Aufnehmen und Abgeben von Stückgut der in Anspruch 1 angegebenen Gattung.
  • Vorrichtungen zum Ablegen bzw. Abnehmen von Gegenständen auf einem Rollenförderer sind in der DE 197 54 542 A1 , der FR 2 662 677 A1 oder der US 4 718 536 A beschrieben. Fahrerlose Transportfahrzeuge mit Vorrichtungen zum Aufnehmen und Abgeben von Gütern, wie beispielsweise Paletten sind in unterschiedlichen Gestaltungen bekannt. Lediglich als Beispiel sei hier auf die DE 31 15 936 A verwiesen, die zum Be- und Entladen von Transportfahrzeugen bei Einsatz von entsprechenden, mit Gütern beladenen Paletten eingesetzt wird.
  • Derartige Transportfahrzeuge haben eine Reihe von Nachteilen, z. B. was ihre Handhabung angeht, so müssen sie sich grundsätzlich in Ruhe befinden, wenn sie Güter aufnehmen bzw. abgeben, d. h. sie arbeiten lediglich taktweise. Eine kontinuierliche Arbeitsweise ist damit nicht möglich. Auch benötigen die entsprechenden Aufnahme- bzw. Aufgabeeinrichtungen zusätzliche Antriebe u. dgl. mehr. Werden Hubmittel z. B. teleskopiert, so muss bei derartigen Fahrzeugen sichergestellt werden, dass diese nicht kippen oder in anderer Weise ihre Position verändern.
  • Hier setzt die Erfindung an, deren Aufgabe darin besteht, dass ein entsprechendes Transportfahrzeug eine kontinuierliche Auf- bzw. Abgabe von Stückgut ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art erfindungsgemäß gelöst durch kammartige Auflagerstege auf einem Transportfahrzeug für das zu transportierende Gut zur Durchfahrt zwischen auf Abstand aufgehängten Rollen der Rollenbahn, wobei die Oberkante der Auflagerstege geringfügig höher ist als die durch die Rollen gebildete Transportfläche, wobei in Fahrtrichtung des Transportfahrzeuges hinter den Rollen Abstreifanschläge für das abzusetzende Gut vorgesehen sind.
  • Die Erfindung macht sich eine Technologie zunutze, die in abgewandelter Form bei einigen Sortieranlagen eingesetzt wird, wie dies beispielsweise in der DE 103 20 232 A beschrieben ist.
  • Dadurch, dass die Abstreiftechnologie mit kammartigen Hilfsmitteln hier eingesetzt wird, kann das Transportfahrzeug gänzlich auf zusätzliche angetriebene Lastaufnahme- bzw. -abgabeeinrichtungen verzichten, was die Funktionsweise derartiger Fahrzeuge extrem erhöht, ebenso wie die Arbeitsgeschwindigkeit eines derartigen Fahrzeuges und damit einer entsprechenden, mit solchen Fahrzeugen ausgerüsteten Anlage.
  • Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Dabei kann vorgesehen sein, dass die Auflagerstege auf dem Fahrzeug eine in Fahrtrichtung vordere Auflaufschräge und in Fahrtrichtung hintere Ablaufschräge aufweisen.
  • Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Auflauf- bzw. Ablaufschrägen wird ein ruckfreies und verschiebungsfreies Auf- bzw. Abgeben des jeweiligen geförderten Gutes gewährleistet, d. h. die Auf- bzw. Abgabeposition von der Rollenbahn bzw. auf die Rollenbahn kann genau eingehalten werden.
  • Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Rollenbahn im Auf- und Abgabebereich als Doppelrollenbahn ausgebildet ist, die vom Transportfahrzeug unterfahrbar ist.
  • Mit der Doppelbahn lässt sich in entsprechender Strukturierung der Auf- und Abnahmevorgänge beispielsweise erreichen, dass mit einem einzigen Durchfahren der parallelen Rollenbahnen sowohl ein Objekt zunächst auf einer Rollenbahn abgesetzt werden kann und ein in entsprechender Position auf der zweiten Rollenbahn befindliches Objekt aufnehmbar ist, ohne dass das Fahrzeug in seiner Bewegung gestoppt oder verlangsamt werden muss.
  • Zweckmäßig kann nach der Erfindung vorgesehen sein, dass im Bereich der Doppelrollenbahn unter dem Auf- und Abgabebereich Führungselemente zur Führung des Transportfahrzeuges positioniert sind, um eine genaue Ausrichtung des Transportfahrzeuges zu gewährleisten.
  • An dieser Stelle sei bemerkt, dass das Transportfahrzeug auch selbstverständlich insgesamt schienengebunden geführt sein kann, worauf es hier nicht näher ankommt.
  • Zweckmäßig sind die das Gut abstreifenden und bei Aufnahme in Position haltenden Abstreifanschläge in oder aus dem Transportweg des Gutes verschwenkbar ausgebildet, wobei in weiterer Ausgestaltung vorgesehen sein kann, dass die Schwenkbewegung der Abstreifanschläge unmittelbar vom sich bewegenden Transportfahrzeug auslösbar ist. Hierzu können beispielsweise Steuerflächen oder Kulissenflächen am Fahrzeug vorgesehen sein, die dann das Auf- und Abschwenken der Anschläge bewirken. Selbstverständlich kann hier auch eine elektronische Steuerung vorgesehen sein, etwa wenn an der Auf- und Abnahmeposition an den Rollenbahnen die Anschläge z. B. pneumatisch verstellbar sind und die jeweilige Schwenkbewegung über ein entsprechendes Rechenprogramm ausgelöst wird.
  • Eine abgewandelte Ausführungsform der Erfindung besteht darin, dass die Auflagerstege beim Transportfahrzeuge heb- und senkbar ausgebildet sind, etwa, wie dies die Erfindung in weiterer Ausgestaltung auch vorgesieht, durch mechanische Führungen unterhalb der Rollenbahn.
  • Natürlich kann auch vorgesehen sein, dass die Fahrfläche des Fahrzeuges unterhalb der Rollenbahn zur Bewirkung einer Absenk- bzw. Anhubbewegung mit entsprechenden Rampen versehen ist.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindungen ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Beschreibung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt in
  • 1 eine vereinfachte räumliche Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Verbindung mit einer Doppelrollenbahn,
  • 2 eine Aufsicht wie etwa gemäß Pfeil II in 1,
  • 3 eine Seitenansicht gemäß Pfeil III in 2,
  • 4 eine um 90° verschwenke Seitenansicht gemäß Pfeil IV in 2 sowie in
  • 5 eine vergrößerte Detaildarstellung der Rollenauf hängung im Bereich der Abgabe- bzw. Aufnahme von Stückgut.
  • Mit den in den Figuren dargestellten Beispielen wird die allgemein mit 1 bezeichnete Vorrichtung von einer Doppelrollenbahn 2 gebildet sowie einem führerlosen Transportfahrzeug 3, das auf seiner Oberseite mit Auflagerstegen 4 ausgerüstet ist, die kammartig nebeneinander liegen und auf denen ein mit 5 bezeichnetes Objekt als zu transportierendes Gut positioniert ist.
  • Die mit 2a bezeichnete Rollenbahn dient zur Ablage des sich auf dem Fahrzeug 3 befindenden Gutes 5, die mit 2b bezeichnete Rollenbahn dient zur Aufnahme eines im entsprechenden Aufnahmebereich 6 positionierten weiteren Transportgutes, in 1 mit 5a bezeichnet.
  • Unterhalb des Aufnahmebereiches 6 sind Führungsschienen oder ähnliche Elemente zur Führung des Transportfahrzeuges 3 positioniert, diese Führungen sind mit 7 bezeichnet. Im Aufnahme- bzw. Abgabebereich 6 sind zwischen den Rollenbahnen 2a und 2b kammartige Anschläge, in 2 mit 8 bezeichnet vorgesehen, an denen die auf Abstand befindlichen, mit 9 bezeichneten Rollen der jeweiligen Rollenbahn 2a bzw. 2b so befestigt sind, dass sie frei von den kammartigen Auflagerstegen 4 durchfahren werden können.
  • Wie in 3 dargestellt sind die Auflagerstege 4 mit Aufnahme- bzw. Abgabeschrägen an ihren in Fahrtrichtung vorde ren und hinteren Enden ausgerüstet, diese sind in 3 mit 10 bzw. 11 bezeichnet.
  • Wie sich insbesondere aus 5 ergibt, sind die freitragenden Rollen 9 in der Mitte an dem Abstreifelement 8 mit ihren Lagern 12 so positioniert, dass zwischen ihnen jeweils kammartige Schlitze, in 5 mit 13 bezeichnet, ausgebildet sind, durch die die Auflagerstege 4 am Fahrzeug 3 störungsfrei hindurchfahren können, um ein Objekt aufzunehmem bzw. abzugeben.
  • Die Funktionsweise ist dabei die Folgende:
    Fährt ein Fahrzeug 3 mit einem zu transportierenden Gut 5 auf seinen Auflagerstegen 4 in die Abgabestation 6 ein, wird zunächst das zu transportierende Gut 5 soweit transportiert, dass es gegen den Anschlag 8 fährt, wobei sich das Fahrzeug 3, ggf. geführt durch die Führung 7 weiter in 1, nach links bewegt. Diese Bewegung ist in 1 mit einem Pfeil 14 angedeutet. Durch diese Bewegung wird nunmehr das zu transportierende Gut 5a abgestreift und auf den Rollen 9 abgesetzt.
  • Beim Durchfahren der Station 6 unterfährt zunächst die Aufnahmeschräge 10 an jedem Auflagersteg 4 das auf der Parallelbahn positionierte Gut 5, das zunächst von Anschlägen 16 am Abrutschen von den hier mit 15 bezeichneten Rollen gehindert wird.
  • Dadurch, dass die Auflagerstege 4 am Fahrzeug 3 die Ebene der durch die Rollen 9 bzw. 15 gebildeten Fläche überragen, wird das zu transportierende Gut 5a leicht angehoben, wobei nach Beendigung der Aufnahmebewegung die Anschläge 16 weggeschwenkt werden, um somit das Gut mittels des Fahrzeuges 3 weiter zu transportieren.
  • Natürlich ist das beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung auch abzuändern, ohne den Grundgedanken zu verlassen. So kann, wie weiter oben schon erwähnt, das Fahrzeug auch insgesamt schienengebunden und/oder als automatisches fahrerloses Fahrzeug ausgebildet sein. Die Anschläge, etwa die Schwenkanschläge 16, können durch Steuerkurven am Fahrzeug 3 unmittelbar bewegt werden, sie können aber auch über pneumatische Zylinder oder dgl. auf- und abgeschwenkt werden und dgl. mehr.

Claims (10)

  1. Vorrichtung (1) zum Aufnehmen und Abgeben von Stückgut auf oder von Rollenbahnen, gekennzeichnet durch kammartige Auflagerstege (4) auf einem Transportfahrzeug (3) für das zu transportierende Gut (5) zur Durchfahrt zwischen auf Abstand aufgehängten Rollen (9) der Rollenbahn (2), wobei die Oberkante der Auflagerstege (4) geringfügig höher ist als die durch die Rollen (9) gebildete Transportfläche, wobei in Fahrtrichtung des Transportfahrzeuges (3) hinter den Rollen (9) Abstreifanschläge (16) für das abzusetzende Gut (5) vorgesehen sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagerstege (4) auf dem Transportfahrzeug (3) eine in Fahrtrichtung vordere Auflaufschräge (10) und in Fahrtrichtung hintere Ablaufschräge (11) aufweisen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenbahn (2) im Auf- und Abgabebereich (6) als Doppelrollenbahn (2a, 2b) ausgebildet ist, die vom Transportfahrzeug (3) unterfahrbar ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Doppelrollenbahn (2a, 2b) unter dem Auf- und Abgabebereich (6) Führungselemente (7) zur Führung des Transportfahrzeuges (3) positioniert sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die das Gut (5) abstreifenden und bei Aufnahme in Position haltenden Abstreifanschläge (16) in oder aus dem Transportweg des Gutes (5) verschwenkbar ausgebildet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkbewegung der Abstreifanschläge (16) unmittelbar vom sich bewegenden Transportfahrzeug (3) auslösbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagerstege (4) beim Transportfahrzeug (3) heb- und senkbar ausgebildet sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Heb- und Senkbewegung der Auflagerstege (4) durch mechanische Führungen unterhalb der Rollenbahn (2) auslösbar sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrfläche des Transportfahrzeuges (3) unterhalb der Rollenbahn (2) zur Bewirkung einer Absenk- und Anhebbewegung mit entsprechenden Rampen versehen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Transportfahrzeug (3) als automatisches fahrerloses Transportfahrzeug ausgebildet ist.
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