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DE102008022945A1 - Bohrwerkzeug, insbesondere Spiralbohrer - Google Patents

Bohrwerkzeug, insbesondere Spiralbohrer Download PDF

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DE102008022945A1
DE102008022945A1 DE102008022945A DE102008022945A DE102008022945A1 DE 102008022945 A1 DE102008022945 A1 DE 102008022945A1 DE 102008022945 A DE102008022945 A DE 102008022945A DE 102008022945 A DE102008022945 A DE 102008022945A DE 102008022945 A1 DE102008022945 A1 DE 102008022945A1
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Manfred Geier
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Irwin Industrial Tools GmbH
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Abstract

Bei einem Bohrwerkzeug, insbesondere Spiralbohrer, insbesondere zum Bohren von Gestein, umfassend ein werkzeugseitiges Befestigungsende, ein werkstückseitiges Spanende und ein dazwischen liegendes Schneidteil mit wenigstens einer sich längs des Schneidteils erstreckenden Hauptwendelnut, die durch ein im wesentlichen konstante Wendelsteigung definiert ist, und wenigstens einer sich längs des Schneidteils erstreckenden, durch die wenigstens eine Hauptwendelnut begrenzten, teilzylindrischen und/oder teilkegelförmigen Wendelstegaußenfläche, ist vorgesehen, dass in der Wendelstegaußenfläche mehrere Rillenabschnitte eingeformt sind, die sich quer zur Richtung der Hauptwendelnutsteigung erstrecken.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bohrwerkzeug, insbesondere einen Spiralbohrer, insbesondere zum Bohren von Gestein. Ein derartiges Bohrwerkzeug ist üblicherweise schaftförmig, wobei die Außenseite eines Ausgangsschafts zumeist gleichmäßig zylindrisch ist. Ein Befestigungsende des Bohrwerkzeugs kann auch kegelförmig sein, um eine besonders genaue axiale Position des Bohrwerkzeugs relativ zum Bohrantrieb festzulegen.
  • Das Bohrwerkzeug ist üblicherweise mit einem Spanende oder Bohrkopf versehen, der unter Umständen durch eine Hartmetallplatte verstärkt ist, die in einem Schlitz am Spanende des Bohrwerkzeugs eingesetzt und befestigt ist. Der Bohrkopf oder das Spanende kennzeichnen sich durch einen Hauptschneidewinkel, der bei üblicherweise zwischen 100° und 150° liegt.
  • Beim Ansetzen des Bohrwerkzeugs greift zunächst das Spanende in das Werkstück ein, und – beim fortgesetzten Bohren kommt auch ein zwischen dem Befestigungsende und dem Spanende liegendes Schneidteil mit dem Werkstück in Eingriff, wodurch ein zylindrisches Loch in dem Werkstück ausgeräumt wird.
  • Das den überwiegenden Teil des Bohrwerkzeugs bildende Schneidteil hat üblicherweise zwei sich längs des Schneidteils erstreckende Hauptwendelnute, über die bekanntermaßen Bohrmehl von dem Spanende weg abtransportiert werden soll. Des Weiteren bildet das bekannte Schneidteil eine sich längs des Schneidteils erstreckende, von den beiden Hauptwendelnuten begrenzte, teilzylindrische oder teilkegelförmige Wendelstegaußenfläche, die sich üblicherweise mit gleicher Steigung parallel und zwischen zwei Hauptwendelnute erstreckt. Von der teilzylindrischen Wendelstegaußenfläche ist das Schneidteil am Übergang zu der jeweiligen Hauptwendelnut mit einem stufenförmigen Profilsprung geformt, durch den eine sich wendelförmig erstreckende Kante oder Scheidkante gebildet ist. Den Querschnitt des Bohrers betrachtend verläuft die Wendelstegaußenfläche längs des konstanten Außendurchmessers des zylindrischen Schaftgrundkörpers des Bohrwerkzeugs. Um die Bohreffektivität des Bohrwerkzeugs zu erhöhen, sind unterschiedlichste Bohrwerkzeugtypen bekannt. Beispielsweise ist aus DE 20 2005 016 682 U1 ein Bohrwerkzeug bekannt, dessen Hauptwendelnut an deren dem Bohrkopf zugewandten Nutflanke gestuft ist. Die einzelnen Stufen verlaufen mit gleicher Steigung innerhalb der Hauptwendelnut.
  • EP 0 685 629 B1 offenbart einen Gesteinsbohrer, bei dem zwei zueinander parallele Abfuhrnuten in dem Bohrschaft eingearbeitet sind. Auf diese Weise sollen zwei parallel verlaufende Abfuhrnuten mit unterschiedlichen Nutquerschnitten bereitgestellt sein.
  • Aus DE 297 23 908 U1 ist ein Gesteinsbohrer mit einer in mehrere parallel verlaufende, separate Bohrnutabschnitte unterteilte Hauptwendelnut bekannt, wobei die Bohrnutabschnitte entweder durch ringförmige Erhebungen oder entsprechende Vertiefungen jeweils gleicher Steigung separiert sind. Auch DE 103 42 817 A1 offenbart einen Bohrer mit einer Hauptwendelnut, in der mehrere wendelförmige, parallel zur Hauptwendelnut verlaufende Ringvorsprünge eingearbeitet sind, durch die mehrere Bohrnutabschnitte parallelen Verlaufs gebildet sind.
  • Sämtliche der bekannten, oben genannten Bohrwerkzeugausführungen leiden an dem Nachteil, dass durch die zusätzliche Profilierung zur Bildung größerer oder separater, wendelförmiger Bohrnute die Festigkeit des Bohrwerkzeugs nicht unerheblich beeinträchtigt ist. Durch die zusätzlichen Wendelnutabschnitte bilden sich Spannungsspitzen an dem durch die Wendelnutabschnitte und der damit einhergehenden Materialschwächung geprägten Schneidteil des Bohrwerkzeugs, welche Spannungsspitzen zu einem frühzeitigen Versagen des Bohrwerkzeugs führen können.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, die Nachteile des Stands der Technik zu überwinden, insbesondere ein Bohrwerkzeug der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, dass die Bohreffektivität erhöht wird, ohne die Ermüdungsbeständigkeit des Bohrwerkzeugs zu beeinträchtigen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Patentanspruch 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß sind in der teilzylindrischen Wendelstegaußenfläche insbesondere auf einer oder mehreren gedachten Wendelbahnen um das Schneidteil des Bohrwerkzeugs mehrere Rillenabschnitte eingearbeitet, die sich quer oder zu einem nicht vernachlässigbaren Winkel insbesondere von 20° bis 90° zu einer Steigungsrichtung der Hauptwendelnut erstrecken. Vorzugsweise verlaufen die einzelnen Rillenabschnitte an der Wendelstegaußenfläche geradlinig und haben insbesondere eine konstante Rillenradialtiefe und/oder Rillenbreite und/oder Rillenlänge. Die mehreren Rillenabschnitte können auf einer geschlossenen Ringbahn konzen trisch zur Langsachse des Bohrwerkzeugs liegen. Eine Anordnung der mehreren Rillenabschnitte längs einer oder mehrerer gedachter Wendelbahnen hat sich insbesondere im Vergleich zur Anordnung der mehreren Rillenabschnitte auf einer geschlossenen Ringbahn als vorteilhafter erwiesen, als die Dauerfestigkeit bei der wendelbahnartigen Anordnung höher ist. Es zeigte sich, dass bei der Anordnung der Rillenabschnitte auf einer geschlossenen Ringbahn die im Betrieb induzierten Spannungsspitzen in dem die mehreren Rillenabschnitte begrenzenden Material höher sind als bei der wendelbahnartigen Anordnung der mehreren Rillenabschnitte. Versuche zeigten, dass mit der erfindungsgemäßen Maßnahme die Bohreffektivität deutlich erhöht werden kann. Die quer zur Hauptwendelnut liegenden mehreren Rillenabschnitte in der Wendelstegaußenfläche bewirken eine deutliche Reduzierung der Reibung zwischen dem Werkstück und dem Bohrwerkzeug, wodurch zum einen weniger Antriebsenergie in das Bohrwerkzeug eingeleitet werden muss zum anderen überraschenderweise das Bohrwerkzeug weit weniger thermisch belastet wird. Es zeigte sich auch, dass durch die erfindungsgemäßen Rillenabschnitte in der Wendelstegaußenfläche, wo das Bohrwerkzeug abschnittsweise am stärksten ausgebildet ist, eine Beeinträchtigung der Dauerfestigkeit des Bohrwerkzeugs nicht bemerkbar ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung erstrecken sich die mehreren Rillenabschnitte mit einer wesentlich größeren Umfangsrichtungskomponente als Axialrichtungskomponente. Es sei klar, dass sich die Ringabschnitte auch ausschließlich in Axialrichtung erstrecken können. Es zeigte sich allerdings, dass eine dominierende Umfangsrichtungskomponente hinsichtlich der Bohreffektivität vorteilhafter ist.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die mehreren Rillenabschnitte parallel zueinander angeordnet. Aufgrund der parallelen Anordnung und dem damit notwendigerweise einhergehenden Abstand der mehreren Rillenabschnitte zueinander ist es möglich, den Bohrmehl-Abtransporteffekt der mehreren Rillen zu steigern, ohne das Bohrwerkzeug zu stark zu schwächen.
  • Vorzugsweise erstrecken sich die mehreren Rillenabschnitte jeweils von einem dem Spanende zugewandten Rand der Hauptwendelnut zu einem dem Befestigungsende zugewandten Rand der Hauptwendelnut, insbesondere linear umfänglich. Vorzugsweise erstrecken sie sich von einem zum anderen Rand auf dem kürzesten Weg längs der Wendelstegaußenfläche.
  • Bei einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung liegen die mehreren Rillenabschnitte auf wenigstens einer gedachten gemeinsamen Nebenwendelbahn, deren Steigung kleiner als die Hauptwendelnutsteigung ist. Die Wendelsteigung definiert sich durch eine axiale Breite (in mm) eines vollumfänglichen 360°-Umlauf der Wendel. Vorzugsweise ist die Steigung der wenigstens einen Nebenwendelbahn derart kleiner als die Hauptwendelnutsteigung, dass der wendelförmige Verlauf der Nebenwendelbahn bei einem Umlauf wenigstens einmal, vorzugsweise mehrere Male, insbesondere mehr als fünf oder zehn Mal, durch die Hauptwendelnut unterbrochen ist. Bei der Anordnung der mehreren Rillenabschnitte auf einer einzigen, sich längs des Bohrwerkzeugs erstreckenden Wendelbahn unterschiedlicher Steigung zur Hauptwendelnutsteigung wurden optimale Dauerfestigkeitsergebnisse erzielt, wobei die Bohreffektivität aufgrund eines verbesserten Bohrmehlabtransports sowie einer Verringerung der thermischen Belastung des Bohrwerkzeugs erhöht werden kann.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Hauptwendelbahnsteigung um wenigstens das Zweifache, insbesondere Fünffache, vorzugsweise Zehnfache, insbesondere Zwölf- oder Fünfzehnfache größer als die Wendelsteigung der gedachten Nebenwendelbahn, auf der die mehreren ausschließlich in der Wendelstegaußenfläche eingebrachten Rillenabschnitte positioniert sind.
  • Vorzugsweise bleiben die Wendelsteigung der gedachten Nebenwendelbahn und/oder die Wendelsteigung der Hauptwendelnut längs der gesamten Axialerstreckung des Schneidteils konstant. Auf diese Weise kann ein im Wesentlichen kontinuierlicher und verstopfungsfreier Abtransport von Bohrmehl längs der Hauptwendelnut und der mehreren Rillenabschnitte erreicht werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist bei einem Durchmesser des zylindrischen Schaftgrundkörpers des Bohrwerkzeugs, insbesondere der teilzylindrischen Wendelstegaußenfläche, von 5 mm, 6 mm, 6,5 mm, 7 mm, 8 mm, 9 mm oder 10 mm eine Wendelsteigung der gedachten Nebenwendelbahn in einem Bereich von 0,5 mm bis 3 mm, vorzugsweise von 1 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise von 1,5 mm bis 2,5 mm, ausgewählt. Dabei kann insbesondere die Wendelsteigung der Hauptwendelnut in einem Bereich von 15 mm bis 40 mm, vorzugsweise 22 mm bis 30 mm, bestimmt sein.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Breite der mehreren Rillenabschnitte und/oder eine Radialtiefe der mehreren Rillenabschnitte kleiner als eine Nutbreite der Hauptwendelnut bzw. einer Radialtiefe der Hauptwendelnut. Die Nutbreite definiert sich aus dem kürzesten Abstand zweier sich gegenüber liegender Ränder der Hauptwendelnut auf radialem Niveau der zylindrischen Außenstegfläche zwischen zwei Hauptwendelnuten. Die Radialtiefe der Hauptwendelnut definiert sich durch den Radialabstand deren radialen Tiefpunkts zur teilzylindrischen Außenstegfläche zwischen zwei benachbarten Hauptwendelnuten.
  • Vorzugsweise ist eine Radialtiefe der mehreren Rillenabschnitte kleiner als 1 mm, vorzugsweise kleiner als 0,5 mm, insbesondere gleich 0,1 mm. Eine Breite der mehreren Rillenabschnitte kann kleiner als 1 mm, insbesondere gleich etwa 0,5 mm, 0,6 mm oder 0,7 mm, sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung liegen die mehreren Rillenabschnitte unterbrochen von der wenigstens einen Hauptwendelnut auf einer gedachten (ununterbrochenen) Nebenwendelbahn. Die die mehreren Rillenabschnitte belegende Nebenwendelbahn windet sich insbesondere im Wesentlichen über die gesamte axiale Länge des Schneidteils.
  • Vorzugsweise mündet die die mehreren Rillenabschnitte belegende Nebenwendelbahn im Wesentlichen in das Bohrende, wobei entweder einer der Rillenabschnitte an dem Bohrende mündet oder zumindest in einem sehr nahen Abstand am Bohrende endet.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung mündet jeder Rillenabschnitt von einem Hauptwendelnutrand in den dazu benachbarten, gegenüberliegenden Hauptwendelnutrand.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist die Wendelsteigungsrichtung der gedachten Nebenwendelbahn entweder entgegengerichtet oder vorzugsweise gleichgerichtet zur Wendelsteigungsrichtung der Hauptwendelnut.
  • Weitere Eigenschaften, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die folgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführung der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen deutlich, in denen zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Bohrwerkzeugs; und
  • 2 eine Querschnittsansicht des Bohrwerkzeugs nach 1 entlang der Schnittlinie II-II.
  • In den 1 und 2 ist der erfindungsgemäße Spiralbohrer im Allgemeinen mit der Bezugsziffer 1 versehen. Der Spiralbohrer 1 hat eine im Wesentlichen zylindrische Schaftgrundform.
  • Der Spiralbohrer 1 bildet ein Befestigungsende 3, das zylindrisch ausgeführt ist und endseitig Aussparungen 5, 7 aufweist, um eine definierte Position hinsichtlich des Bohrwerkzeugantriebs (nicht dargestellt) sicherzustellen. Das zylindrische Befestigungsende 3 erstreckt sich über im Wesentlichen ein Viertel bis ein Drittel der Gesamtlänge des Spiralbohrers 1.
  • An dem Befestigungsende 3 schließt in Axialrichtung X das Schneidteil 11 an, dessen maximaler zylindrischer Außendurchmesser geringfügig kleiner als der des Befestigungsendes 3 ist.
  • In dem am Anfang des Fertigungsprozesses des Spiralbohrers idealzylindrischen Grundkörper des Schneidteils 11 sind zwei parallel verlaufende, spiralförmige Hauptwendelnute 13, 15 eingearbeitet, die sich bei konstanter Steigung längs des Schneidteils 11 hin zu einem Bohrkopf oder Spanende 17 des Spiralbohrers 1 erstrecken, der wenigstens zwei Hauptschneiden definiert.
  • Zwischen den Hauptwendelnuten 13, 15 verbleiben zwei voneinander durch eine Hauptwendelnut 13, 15 voneinander beabstandete und dazu parallel verlaufende, teilzylindrische Wendelstegaußenflächen 21, 23 des zylindrischen Grundkörpers des Schneidteils bei gleicher Steigung wie die beiden Hauptwendelnute 13, 15. Die Breite (kürzester Abstand von zwei sich gegenüberliegenden Begrenzungsrändern einer Wendelstegaußenfläche 21, 23) einer jeden Wendelstegaußenfläche 21, 23 entspricht im Wesentlichen der Breite (kürzester Abstand der sich gegenüberliegenden, die Hauptwendelnut 13, 15 begrenzenden Rändern) der Hauptwendelnut 13, 15. Die Wendelsteigung (axiale Weite bei einem voll umfänglichen 360°-Umlauf der Wendel) der Wendelstegaußenflächen 21, 23 und der Hauptwendelnuten 13, 15 liegt etwa bei 20 bis 30 mm.
  • In beiden teilzylindrischen Wendelstegaußenflächen 21, 23 ist eine unterbrochene Nebenwendelbahn erkennbar, die durch mehrere, gleich lange Rillenabschnitte 27 gebildet ist. Die Rillenabschnitte 27 belegen die Nebenwendelbahn konstanter Steigung, und bezüglich des Umlaufs der Nebenwendelbahn sind die mehreren Rillenabschnitte 27 fluchtend zueinander angedeutet. Die Wendelsteigung der mehreren Rillenabschnitte 27 ist deutlich kleiner als die der Hauptwendelnute 13, 15 bzw. der Wendelstegaußenflächen 21, 23.
  • Die konstante Wendelsteigung der unterbrochenen Nebenwendelbahn beträgt bei einem 360°-Umlauf etwa 1,5 bis 2 mm. Jeder Rillenabschnitt 27 der Nebenwendelbahn hat eine radiale Tiefe von etwa 0,1 mm und eine Breite von etwa 0,5 bis 0,7 mm.
  • Die einzelnen Rillenabschnitte 27 liegen parallel zueinander und haben eine deutlich größere Umfangsrichtungskomponente als Axialrichtungskomponente. Die Umfangsrichtungskomponente ist geringfügig kleiner als ein zur Axialrichtung X liegender rechter Winkel.
  • Wie in 1 ersichtlich ist, mündet jeder Rillenabschnitt 27 in einem Winkel von 30° bis 60° am Übergangsrand zwischen der Wendelstegaußenfläche 21, 23 und der jeweiligen Hauptwendelnut 13, 15 in die Hauptwendelnut 13, 15, was in 2 durch die unsymmetrische Nasenmündung der Rillenabschnitte 27 angedeutet ist. Wie in 2 ersichtlich ist, haben beide Hauptwendelnute 13, 15 einen konvexen Nutboden.
  • Die Nebenwendelbahn ist aufgrund der geringen Wendelsteigung mehrmals durch die Hauptwendelnut 13, 15 unterbrochen, wobei jeder Rillenabschnitt 27 der Nebenwendelbahn von einem Hauptwendelnutrand in den gegenüberliegenden Rand kontinuierlich knickfrei erstreckend mündet.
  • Es zeigte sich, dass bei der durch die Rillenabschnitte 27 definierten Nebenwendelbahn mit bezüglich der Hauptwendelnutsteigungsrichtung gleichen Steigungsrichtung der Abtransport von Bohrmehl verstärkt sowie die Reibung zwischen der Wendelstegaußenfläche und dem Werkstück deutlich verringert werden kann. Auch der Wärmeabtransport von dem Bohrwerkzeug wird durch die erfindungsgemäße fächerartige Anordnung der unterbrochenen Rillenabschnitte 27 verbessert, weil die Rillenabschnitte durch Erzeugen von Luftturbulenzen an der Außenseite des Spiralbohrers 1 dessen Kühlung bewirken.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Realisierung der Erfindung in den verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein.
  • 1
    Spiralbohrer
    3
    Befestigungsende
    5, 7
    Aussparungen
    11
    Schneidteil
    13, 15
    Hauptwendelnute
    17
    Spanende
    21, 23
    Wendelstegaußenflächen
    27
    Rillenabschnitte
    X
    Axialrichtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202005016682 U1 [0004]
    • - EP 0685629 B1 [0005]
    • - DE 29723908 U1 [0006]
    • - DE 10342817 A1 [0006]

Claims (15)

  1. Bohrwerkzeug, insbesondere Spiralbohrer, insbesondere zum Bohren von Gestein, umfassend ein werkzeugseitiges Befestigungsende (3), ein werkstückseitiges Spanende (17) und ein dazwischen liegendes Schneidteil (11) mit wenigstens einer sich längs des Schneidteils (11) erstreckenden Hauptwendelnut (13, 15), die durch eine im wesentlichen konstante Wendelsteigung definiert ist, und wenigstens einer sich längs des Schneidteils (11) erstreckenden, durch die wenigstens eine Hauptwendelnut (13, 15) begrenzten, teilzylindrischen und/oder teilkegelförmigen Wendelstegaußenfläche (21, 23), dadurch gekennzeichnet, dass in der Wendelstegaußenfläche (21, 23) mehrere Rillenabschnitte (27) eingeformt sind, die sich quer zur Richtung der Hauptwendelnutsteigung erstrecken.
  2. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Rillenabschnitte (27) parallel zueinander angeordnet sind.
  3. Bohrwerkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die mehreren Rillenabschnitte (27) jeweils von einem dem Spanende (17) zugewandten Rand der Hauptwendelnut (13, 15) zu einem dem Befestigungsende (3) zugewandten Rand der Hauptwendelnut (13, 15) erstrecken.
  4. Bohrwerkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Rillenabschnitte (27) auf wenigstens einer gemeinsamen Nebenwendelbahn liegen, deren Steigung kleiner als die Hauptwendelnutsteigung ist.
  5. Bohrwerkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steigung der wenigstens einen Nebenwendelbahn derart kleiner als die Hauptwendelnutsteigung ist, dass der wendelförmige Verlauf der Nebenwendelbahn bei einem Umlauf wenigstens einmal, vorzugsweise mehrere Male, insbesondere mehr als fünf oder zehn Mal, durch die Hauptwendelnut (13, 15) unterbrochen ist.
  6. Bohrwerkzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptwendelbahnsteigung um wenigstens das Zweifache, insbesondere Fünffache, vorzugsweise Zehnfache, insbesondere Zwölf- oder Fünfzehnfache, größer als die Nebenwendelbahnsteigung ist.
  7. Bohrwerkzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenwendelbahnsteigung und/oder die wenigstens eine Hauptwendelnutsteigung längs des Schneidteils (11) unverändert bleiben.
  8. Bohrwerkzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Durchmesser des Bohrwerkzeugs von 5 mm, 6 mm, 6,5 mm, 7 mm, 8 mm, 9 mm oder 10 mm eine Nebenwendelbahnsteigung in einem Bereich von 0,5 mm bis 3 mm, vorzugsweise von 1 mm bis 2,5 mm, vorzugsweise von 1,5 bis 2 mm ausgewählt ist, wobei insbesondere die Hauptwendelnutsteigung in einem Bereich von 15 mm bis 40 mm, vorzugsweise von 20 mm bis 30 mm, ausgewählt ist.
  9. Bohrwerkzeug nach einem der Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite der mehreren Rillenabschnitte (27) und/oder eine Radialtiefe der mehreren Rillenabschnitte (27) kleiner als eine Hauptwendelnutbreite bzw. eine Hauptwendelnutradialtiefe ist.
  10. Bohrwerkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Radialtiefe der mehreren Rillenabschnitte (27) kleiner als 1 mm, vorzugsweise kleiner als 0,5 mm, insbesondere gleich etwa 0,1 mm, ist.
  11. Bohrwerkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite der mehreren Rillenabschnitte (27) kleiner als 1 mm, insbesondere gleich etwa 0,5 mm, 0,6 mm oder 0,7 mm, ist.
  12. Bohrwerkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mehreren Rillenabschnitte (27) unterbrochen durch die wenigstens eine Hauptwendelnut (13, 15) auf einer Nebenwendelbahn (27) liegen, wobei sich die durch die mehreren Rillenabschnitte definierte Nebenwendelbahn (27) insbesondere konstanter Steigung im Wesentlichen über die gesamte axiale Länge des Schneidteils (11) windet.
  13. Bohrwerkzeug nach Ansprüche 9, dadurch gekennzeichnet, dass die die mehreren Rillenabschnitte (27) bildende Nebenwendelbahn im Wesentlichen in das Bohrende mündet.
  14. Bohrwerkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Rillenabschnitt (27) von einem Hauptwendelnutrand in den gegenüberliegenden Hauptwendelnutrand mündet.
  15. Bohrwerkzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Nebenwendelbahnsteigungsrichtung zur Hauptwendelnutsteigungsrichtung entgegengerichtet oder vorzugsweise gleichgerichtet ist.
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