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Die
Erfindung betrifft eine Entlüftungseinrichtung zum Entlüften
eines Gehäuses eines Getriebes, insbesondere für
ein Kraftfahrzeug, mit einem von einem Medium durchströmbaren,
an dem Gehäuse des Getriebes anschließbaren Basisteil,
an dessen gehäusefernen Endbereich ein Anschlussbauteil
einer Einrichtung zum Fortleiten des Mediums festlegbar ist.
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Derartige
Entlüftungseinrichtungen sind aus dem Serienfahrzeugbau
von geländegängigen Kraftfahrzeugen bekannt. Hierbei
ist das Anschlussbauteil eine etwa als Entlüftungsschlauch
ausgebildete Entlüftungsleitung der Einrichtung zum Fortleiten
erwärmter Luft aus dem Getriebegehäuse. Der Entlüftungsschlauch
kann mittels geeigneter Befestigungsmittel so in dem geländegängigen
Kraftfahrzeug verlegt sein, dass ein Eindringen etwa von durchfahrenem
Wasser in die Einrichtung zum Fortleiten der erwärmten
Luft vermieden ist.
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Die
EP 1 275 884 A2 beschreibt
ein Getriebe, bei welchem das Gehäuse mittels einer Entlüftungseinrichtung
entlüftet werden kann, bei welcher ein Entlüftungsschlauch
mittels eines Basisteils an dem Gehäuse angeschlossen ist.
Gehäusefern ist an dem Entlüftungsschlauch ein
Rückschlagventil angeordnet. Beim Ausdehnen eines Getriebeöls
in dem Getriebe infolge der durch ein Betreiben des Getriebes freigesetzten
Wärme kann in dem Gehäuse sich befindende, erwärmte
Luft durch eine Auslassöffnung in dem Rückschlagventil
aus dem Gehäuse abgeführt werden, sofern ein Druck
in dem Gehäuse zum Öffnen des Rückschlagventils
ausreicht.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Entlüftungseinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, welche besonders vielseitig
einsetzbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Entlüftungseinrichtung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen
der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen
angegeben.
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Bei
der erfindungsgemäßen Entlüftungseinrichtung
zum Entlüften eines Gehäuses eines Getriebes,
insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem von einem
Medium durchströmbaren, an dem Gehäuse des Getriebes
anschließbaren Basisteil, an dessen gehäusefernem
Endbereich ein Anschlussbauteil einer Einrichtung zum Fortleiten
des Mediums festlegbar ist, sind an dem Basisteil jeweilige Verbindungsmittel
vorgesehen, mittels welchen als Anschlussbauteil wahlweise eine
Entlüftungskappe oder eine Entlüftungsleitung
fixierbar ist.
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Dadurch
ist die Entlüftungseinrichtung besonders vielseitig einsetzbar,
da an dem gleichen Basisteil zum Entlüften des Gehäuses
des Getriebes eines geländegängigen Kraftfahrzeugs
die Entlüftungsleitung fixierbar ist, während
beim Einsatz der Entlüftungseinrichtung in einem vorwiegend
für Fahrten in gewöhnlichem Straßenverkehr
vorgesehenen Kraftfahrzeug an dem Basisteil die Entlüftungskappe fixierbar
ist.
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Durch
den modularen Aufbau der Entlüftungseinrichtung ist zudem
eine Kostenersparnis sowohl im Bezug auf die montierten Bauteile
als auch durch ein vereinfachtes Montieren der Bauteile gegeben.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Basisteil
einen gehäusenahen Anschlussbereich auf, welcher mittels
Presspassung in einer korrespondierenden Öffnung des Gehäuses festlegbar
ist. Dadurch ist ein besonders einfach und kostengünstig
an dem Gehäuse festlegbares Basisteil geschaffen, da auf
ein Herstellen eines Gewindes in dem Gehäuse und ein vergleichsweise
aufwendiges Einschrauben des Basisteils verzichtet werden kann.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen, in welchen gleiche oder funktionsgleiche
Elemente mit identischen Bezugszeichen versehen sind. Dabei zeigen:
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1 eine
Schnittansicht einer Entlüftungseinrichtung zum Entlüften
eines Gehäuses eines Getriebes für ein geländegängiges
Kraftfahrzeug, wobei an einem an dem Gehäuse des Getriebes
anschließbaren Basisteil als Anschlussbauteil eine Entlüftungsleitung
fixiert ist;
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2 eine
teilweise geschnittene Perspektivansicht einer an dem Basisteil
gemäß 1 fixierbaren Entlüftungskappe,
welcher einer Entlüftungseinrichtung für ein vorwiegend
im Straßenverkehr eingesetztes Kraftfahrzeug zugeordnet
ist; und
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3 eine
teilweise geschnittene Ansicht der Entlüftungskappe gemäß 2,
welche an dem geschnitten gezeigten Basisteil gemäß 1 fixiert ist.
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1 zeigt
einen Schnitt durch eine Entlüftungseinrichtung 10 zum
Entlüften eines vorliegend nicht gezeigten Gehäuses
für ein Getriebe eines geländegängigen
Kraftfahrzeugs. Die Entlüftungseinrichtung 10 umfasst
ein Basisteil 12, welches einen gehäusenahen Anschlussbereich 14 aufweist,
welcher mittels Presspassung in einer korrespondierenden Öffnung
des Gehäuses des Getriebes festlegbar ist. Ein gehäuseferner
Endbereich 16 des Basisteils 12 weist Rastnasen 18 auf,
mittels welchen eine vorliegend als Entlüftungsschlauch
ausgebildete Entlüftungsleitung 20 an dem Endbereich 16 des
Basisteils 12 festlegbar ist.
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Die
Entlüftungsleitung 20 ist Teil einer vorliegend
nicht näher gezeigten Einrichtung zum Fortleiten eines
Mediums, welches beim Entlüften des Gehäuses des
Getriebes die Entlüftungseinrichtung 10 durchströmt.
Bei dem Medium handelt es sich insbesondere um in dem Gehäuse
des Getriebes sich befindende Luft, welche in Folge der beim Betreiben des
Getriebes erzeugten Wärme einer Ausdehnung unterworfen
ist.
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In 1 ist
des Weiteren erkennbar, dass das Basisteil 12 ein vorliegend
als Nut ausgebildetes, außenumfangsseitig um das Basisteil 12 umlaufendes
Rastelement 22 aufweist, welches zwischen dem gehäusefernen
Endbereich 16 und dem gehäusenahen Anschlussbereich 14 des
Basisteils 12 angeordnet ist. Das Rastelement 22 ist
zum Festlegen einer in 2 teilweise geschnitten gezeigten
Entlüftungskappe 24 an dem Basisteil 12 anstelle
der in 1 gezeigten Entlüftungsleitung 20 vorgesehen.
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Gemäß 2 weist
die Entlüftungskappe 24 ein inneres Festlegeelement 26 auf,
mittels welchem die Entlüftungskappe 24 an dem
Basisteil 12 festlegbar ist. Das innere Festlegeelement 26 weist
hierfür eine innenumfangsseitig umlaufende Rastnase 28 auf,
welche mit der Nut an dem Basisteil 12 in Eingriff zu bringen
ist.
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Das
Festlegeelement 26 ist in einem äußeren
Hüllelement 30 aufgenommen. Beim Aufstecken der
Entlüftungskappe 24 auf das Basisteil 12 ist
somit der gehäuseferne Endbereich 16 des Basisteils 12 durch
das Hüllelement 30 umhüllt und abgedeckt.
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Das
innere Festlegeelement 26 weist zwei Absätze 32 auf.
Die Absätze 32 sind gemäß 2 bereichsweise
mit dem äußeren Hüllelement 30 in Anlage
gebracht. Randliche Durchlassbereiche, in welchen die zwei axial
versetzt angeordneten Absätze 32 nicht an dem
Hüllelement 30 anliegen, sind zueinander um jeweils
90 Grad radial versetzt angeordnet. Dadurch ist ein Eindringen von
Spritzwasser in die Entlüftungskappe 24 verhindert.
Zudem wird das axial an dem Festlegeelement 26 entlangströmende Medium
beim Auftreffen auf die Absätze 32 tangential
abgelenkt.
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Aus 2 geht
des Weiteren hervor, dass in dem gehäusefernen Absatz 32 ein
von dem Medium durchströmbares Filterelement 34 angeordnet
ist. Das Filterelement kann aus Filz oder dergleichen Gewebe bestehen.
Das Filterelement 34 weist eine zentrale Durchgangsöffnung
auf, über welche beim Entlüften die sich ausdehnende
Luft in dem Getriebe in die Entlüftungskappe 24 einströmen
kann.
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Aus 2 ist
weiterhin erkennbar, dass die Entlüftungskappe 24 ein
Positionierelement 36 umfasst, mittels welchem die Entlüftungskappe 24 positionsgenau
auf das Basisteil 12 aufsteckbar ist. Hierfür
weist das eine axiale Führungsstange umfassende Positionierelement 36 gehäusenah
eine Montageführung 38 auf. An der axialen Führungsstange
des Positionierelements 38 ist eine Innenwendel angeordnet, welche
in einem auf das Basisteil 12 aufgesteckten Zustand der
Entlüftungskappe 24 mit einer inneren Wandung
des Endbereichs 16 des Basisteils 12 in Anlage
gebracht ist. Durch die Innenwendel 40 ist ein Aufsteigen
einer Öl- bzw. Luftblase im Inneren der Entlüftungskappe 24 verhindert.
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Das
Positionierelement 36 weist des Weiteren ein Kopfteil 42 auf,
welches das innere Festlegeelement 26 axial abdeckt. Dem
Kopfteil 42 liegt das Hüllelement 30 der
Entlüftungskappe 24 an. Das Kopfteil 42 weist
zwei radial um 180 Grad versetzte randliche Ausnehmungen 44 auf,
welche in der in 2 gezeigten Ausrichtung des
Positionierelements 36 mit zwei radialen, ebenfalls um
180 Grad radial versetzt angeordneten Nuten in dem oberen Absatz 32 des
inneren Festlegeelements 26 fluchtend ausgerichtet sind.
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Dadurch
ist auch bei einem Verschmutzen des Filterelements 34 eine
Umgehung (Bypass) geschaffen, mittels welcher ein Entlüften
des Gehäuses des Getriebes unabhängig vom Verschmutzungsgrad
des Filterelements 34 gewährleistet ist. Bei einem
gegenüber den Nuten 46 um 90 Grad versetzen Ausrichten
der randlichen Ausnehmungen 44 ist die Bypassfunktion durch
mittels der Absätze 32 ausgebildeten randlichen
Durchlassbereiche in Kombination mit den randlichen Ausnehmungen 44 des
Kopfteils 42 gegeben.
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3 zeigt
die Entlüftungseinrichtung 10, bei welcher auf
das Basisteil 12 die Entlüftungskappe 24 aufgesteckt
ist. In diesem Zustand ist die Entlüftungseinrichtung für
ein Gehäuse eines Getriebes eines vorwiegend im Straßenverkehr
eingesetzten Kraftfahrzeugs geeignet.
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Durch
den modularen Aufbau der Entlüftungseinrichtung 10 ist
im Fall einer Verschmutzung des Filterelements 34 lediglich ein
Austausch der Entlüftungskappe 24 notwendig, während
das in das Gehäuse des Getriebes eingepresste Basisteil 12 weiter
verwendet werden kann. Dadurch entfallen Kosten für einen
Ersatz von Bauteilen und für das Montieren des Basisteils 12 an
dem Gehäuse des Getriebes.
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- 10
- Entlüftungseinrichtung
- 12
- Basisteil
- 14
- Anschlussbereich
- 16
- Endbereich
- 18
- Rastnase
- 20
- Entlüftungsleitung
- 22
- Rastelement
- 24
- Entlüftungskappe
- 26
- Festlegeelement
- 28
- Rastnase
- 30
- Hüllelement
- 32
- Absatz
- 34
- Filterelement
- 36
- Positionierelement
- 38
- Montageführung
- 40
- Innenwendel
- 42
- Kopfteil
- 44
- Ausnehmung
- 46
- Nut
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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