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DE102008011246A1 - Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz Download PDF

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DE102008011246A1
DE102008011246A1 DE200810011246 DE102008011246A DE102008011246A1 DE 102008011246 A1 DE102008011246 A1 DE 102008011246A1 DE 200810011246 DE200810011246 DE 200810011246 DE 102008011246 A DE102008011246 A DE 102008011246A DE 102008011246 A1 DE102008011246 A1 DE 102008011246A1
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Dan Fischer
Markus Kopp
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Keiper Recaro GmbH and Co
Recaro GmbH and Co KG
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Abstract

Bei einem Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, aufweisend eine tragende Struktur in Gestalt einer ein- oder mehrteiligen Sitzschale, eine Polsterung und einen Bezug, und aufweisend einen Sitzbereich und einen Lehnenbereich, ist die Sitzschale zumindest im unteren Lehnenbereich durch eine erste äußere Sitzschale (2), welche Teil der tragenden Struktur ist oder die tragende Struktur bildet, und eine zweite, innere Sitzschale (3) gebildet, zwischen denen ein Zwischenbereich (6) ausgebildet ist, wobei die innere Sitzschale (3) im Fall eines Heckcrashs relativ zur äußeren Sitzschale (2) unter Veränderung der Größe und Gestalt des Zwischenbereichs (6) beweglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere einen Kraftfahrzeugsitz, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1.
  • Schalensitze, wie sie beispielsweise in Rennwagen verwendet werden, weisen eine dünne, formstabile Schale auf, welche in der Regel einstückig miteinander verbunden einen Sitzteil und einen Lehnenteil hat. Die Polsterung besteht in der Regel aus Schaumstoff, welcher von einem Bezug abgedeckt ist. Ein derartiger Aufbau ist beispielsweise in der DE 101 04 007 C2 beschrieben. Die Form der Schale ist unter Berücksichtigung der Polsterung, welche in der Regel aus Schaumstoff besteht, an die Körperform einer einsitzenden Person angepasst. Bekannt sind jedoch auch getrennt ausgebildete schalenförmige Sitz- und Lehnenteile, welche zur Einstellung der Lehnen- und ggf. Sitzneigung gelenkig miteinander verbunden sind, wie beispielsweise in der DE 103 27 639 A1 offenbart.
  • Aus der DE 102 32 625 A1 ist ein adaptives pneumatisches Sitz- und Lehnenkissen für Fahr- und Flugzeuge bekannt, welches aufbauend auf eine Sitzschalenkonstruktion oder Sitzstruktur zwischen einer Oberhaut und einer Unterhaut einer luftdichten Hülle eine Vielzahl von Stegen aufweist, die durch Schweißen oder Kleben eingefügt sind. Die Stege sind teilweise doppelt ausgebildet mit je einem Hohlraum zwischen den Stegen. Der Raum innerhalb der Hülle wird mit Druckluft mit einem ersten Druck und die Hohlräume können, je nach Bedarf, mit Druckluft mit einem zweiten, höheren Druck gefüllt werde. Dadurch kann die Weichheit des Sitz- und Lehnenkissens beeinflusst werden. Die Anbringung der Unterhaut an der Sitzschalenkonstruktion oder Sitzstruktur kann mittels an der Unterhaut angehefteter und der Sitzschalenkonstruktion oder Sitzstruktur angeklebter Haftverschluss-Streifen, mittels Klemmen oder Knöpfen erfolgen.
  • Die DE 197 11 944 C2 offenbart einen Fahrzeugsitz mit Sitz- und Rückenschale, welcher bei einem Heckcrash in eine Sicherheitsstellung bewegbar ist. Der Fahrzeugsitz weist ein Trägerteil, eine damit verbundene, als Schale ausgebildete Rückenlehne mit vorzugsweise integrierter Kopfstütze sowie ein eine Sitzfläche aufweisendes Sitzteil, welches als Sitzschale ausgebildet ist, auf. Die Rückenlehne ist mittels einer während einer Heckkollision crashbedingten Krafteinwirkung durch den Benutzer des Sitzes von einer vorgegebenen Ausgangsstellung in eine Sicherheitsstellung bewegbar. Dazu weist das Trägerteil eine oberhalb der Sitzfläche angeordnete Abstützung für die Rückenlehne mit wirksamem Hebelarm beabstandet zur Krafteinleitungsstelle des Beckenbereiches in die Rückenlehne auf. Das Sitzteil ist mit einer von der Rückenlehne nach vorne wegweisenden, schräg nach oben orientierten Führung verbunden, so dass bei einer Frontalkollision das Sitzteil von der ursprünglich gewählten Ausgangsstellung in eine demgegenüber erhöhte Sicherheitsstellung verschoben wird.
  • Derartige Fahrzeugsitze lassen noch Wünsche, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit bei Heckcrashs in im Hinblick auf einen kostengünstigen, einfachen Aufbau, offen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art zu verbessern. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Dadurch, dass Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, in Gestalt einer ein- oder mehrteiligen Sitzschale die Sitzschale zumindest im unteren Lehnenbereich durch eine erste äußere Sitzschale, welche Teil der tragenden Struktur ist oder die tragende Struktur bildet, und eine zweite, innere Sitzschale gebildet ist und zwischen denen ein Zwischenbereich ausgebildet ist, wird ermöglicht, dass sich die innere Sitzschale im Fall eines Heckcrashs relativ zur äußeren Sitzschale unter Veränderung der Größe und Gestalt des Zwischenbereichs bewegt. Durch diese Bewegung wird ein Teil der Energie des Stoßes aufgenommen und dadurch die einsitzende Person geschützt.
  • Hierbei ist der Zwischenbereich bevorzugt zumindest teilweise mit einem verformbaren Material, insbesondere einem Schaummaterial, ausgefüllt. Dieses Schaummaterial füllt bevorzugt den gesamten Zwischenbereich aus, so dass die Gestalt des Schaummaterials entsprechend der Veränderung der Größe und Gestalt des Zwischenbereichs im Fall eines Heckcrashs veränderbar ist. Bevorzugt ist den Zwischenbereich begrenzend auf einer Seite eine Sollbruchstelle angeordnet, welche im Falle einer Überlastung, insbesondere im Falle eines Heckcrashs, bricht. Im verformten Zustand können auf dieser Seite Abweichungen in der Gestalt des Zwischenbereichs und des Schaummaterials auftreten. Entsprechendes gilt auch, wenn keine Sollbruchstelle vorgesehen ist und der Zwischenbereich auf dieser Seite offen ausgebildet ist.
  • Die Sitzschale, gegebenenfalls aus durch getrennt ausgebildete, den Lehnenbereich des Fahrzeugsitzes bildende Lehnenschalen und eine den Sitzbereich bildende Sitzschale gebildet, besteht bevorzugt aus einem dünnen formstabilen Material, wie beispielsweise aus einem Faserverbundwerkstoff, wie kohle- oder glasfaserverstärktem Kunststoff, oder einem Laminat.
  • Auf der Innenfläche der Sitzschale ist im Falle von Rennschalensitzen in der Regel, aber nicht notwendigerweise, ein relativ dünnes Schaumstoffpolster angebracht, und außen abschließend ein Bezug, bspw. aus Stoff oder Leder, angeordnet. Bei dickeren und aufwändigeren Ausgestaltungen – im Falle einer Anwendung als „normaler” Fahrzeugsitz – sind im Polsterbereich beispielsweise auch Hinterlüftungsstrukturen möglich, um den Komfort zu erhöhen. Diese Strukturen sind jedoch zumindest im Lehnenbereich derart ausgebildet, dass im Crashfall keine Gefährdung hiervon ausgeht.
  • Die Funktion des Fahrzeugsitzes wird insbesondere dadurch verbessert, wenn zwischen der äußeren Sitzschale und der inneren Sitzschale ein besonders energieabsorbierendes Schaummaterial angeordnet ist.
  • Als energieabsorbierende Materialien für das Schaummaterial kommen bevorzugt entsprechende, schockabsorbierende Schäume, wie insbesondere EPP (expandiertes Polypropylen), EVA-Schaum (Ethylen Vinyl Acetat Schaum, Moosgummi), Vinyl-Schaum, PU-Schaum, Magnesiumschaum oder Aluminiumschaum, in Frage.
  • Zwischen der äußeren Sitzschale und der inneren Sitzschale können auch verschiedene Materialien, insbesondere Schaummaterialien, mit unterschiedlichen Energieabsorptionseigenschaften angeordnet sein. Hierbei unterscheiden sich die Eigenschaften der Schaummaterialien bevorzugt in Längsrichtung der Lehne, gegebenenfalls auch in Tiefenrichtung. Besonders bevorzugt ist hierbei die Energieabsorptionsfähigkeit im unteren Bereich des Fahrzeugsitzes größer als im oberen Bereich.
  • Die innere Sitzschale ist bevorzugt an ihrem oberen Ende an der äußeren Sitzschale verschwenkbar angebracht. Die Verbindung der Sitzschalen ist hierbei bevorzugt derart ausgelegt, dass im Falle eines Heckcrashs lediglich eine Schwenkbewegung und keine Verschiebung in Längsrichtung und/oder in Tiefenrichtung der Lehne möglich ist.
  • Der Verschwenkwinkel des unteren Endes der inneren Sitzschale relativ zur äußeren Sitzschale um ihren in der Mittelebene der Sitzschale angeordneten Drehpunkt beträgt bevorzugt 15° +/– 10°, insbesondere 10° +/– 5°. Insbesondere im Falle einer Anordnung des Drehpunkts im Schulter- oder ggf. sogar Kopfbereich ist der Verschwenkwinkel natürlich kleiner als im Falle einer Anordnung des Drehpunkts im mittleren Rückenbereich der Lehne.
  • Besonders bevorzugt ist am unteren Ende der inneren Sitzschale eine Verbindung mit der äußeren Sitzschale in Gestalt einer Sollbruchstelle vorgesehen. Dies verhindert eine Relativbewegung der Sitzschalen zueinander im Normalfall, so dass das Schaummaterial nicht belastet wird. Im Crashfall wird die Kraft zum Brechen der Verbindung an der Sollbruchstelle überschritten, so dass eine Relativbewegung zwischen den beiden Sitzschalen ermöglicht wird, und sich die innere Sitzschale in Richtung der äußeren Sitzschale bewegt, insbesondere unter Zusammenpressen eines zwischen den Sitzschalen angeordneten energieabsorbierenden Schaummaterials.
  • Das obere Ende der inneren Sitzschale ist besonders bevorzugt im Lehnenbereich in Schulterhöhe angeordnet. Alternativ kann das obere Ende der inneren Sitzschale beispielsweise auch im Kopfbereich oder unterhalb des Schulterbereichs angeordnet sein.
  • Bevorzugt ist die innere Sitzschale aus dem gleichen Material gefertigt wie die äußere Sitzschale. Auch sind besonders bevorzugt die Steifigkeiten der Sitzschalen vergleichbar, wobei die innere Sitzschale gegebenenfalls auch etwas weicher ausgebildet sein kann.
  • Im Rahmen der Herstellung kann das Schaummaterial direkt in den Zwischenbereich zwischen der inneren Sitzschale und der äußeren Sitzschale eingeschäumt sein. Alternativ kann das Schaummaterial, insbesondere mit einer den Konturen von innerer und äußerer Sitzschale entsprechenden Kontur, auch eingelegt werden. Hierbei wird das Schaummaterial bevorzugt angeklebt oder auf sonstige Weise an zumindest einer Sitzschale befestigt. Das Einlegen kann bevorzugt vor dem Anbringen der inneren Sitzschale an der äußeren Sitzschale erfolgen.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand mehrerer, teilweise in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
  • 1 einen perspektivische, entlang der Mittelebene geschnittene Darstellung der Schalenstruktur eines Fahrzeugsitzes gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 2 einen Schnitt in der Mittelebene des Fahrzeugsitzes von 1 ohne Polsterung mit angedeutetem Schaumstoffmaterial im Ausgangszustand,
  • 3 einen 2 entsprechenden Schnitt mit im Heckcrashfall erfolgter Verformung,
  • 4 einen perspektivische, entlang der Mittelebene geschnittene Darstellung der Schalenstruktur eines Fahrzeugsitzes gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
  • 5 einen Schnitt in der Mittelebene des Fahrzeugsitzes von 4 ohne Polsterung mit angedeutetem Schaumstoffmaterial im Ausgangszustand, und
  • 6 einen 5 entsprechenden Schnitt mit im Heckcrashfall erfolgter Verformung.
  • Im Ausführungsbeispiel ist ein Fahrzeugsitz 1 für einen Sportsitz eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Der Fahrzeugsitz 1 weist eine Sitzschale 2 aus einem Faserverbundwerkstoff auf, wobei die Sitzschale 2 im Bereich von Sitzfläche und Rückenlehne einstückig ausgebildet ist. Die Sitzschale 2 ist insbesondere im unteren Lehnenbereich sowie im hinteren Sitzbereich etwas tiefer als im Falle von herkömmlichen Sitzschalen ausgebildet. In diesem Teilbereich der Sitzschale 2 ist eine zweite, innere Sitzschale 3, ebenfalls gefertigt aus einem Faserverbundwerkstoff, angeordnet, welche in ihrer inneren Kontur der Kontur einer herkömmlichen Sitzschale entspricht. Zur Unterscheidung der beiden Sitzschalen 2 und 3 wird im Folgenden auf die Sitzschale 2 als äußere Sitzschale und die Sitzschale 3 als innere Sitzschale eingegangen.
  • Insgesamt ergibt sich beim Fahrzeugsitz 1 eine durch die äußere Sitzschale 2 und die innere Sitzschale 3 gebildete Innenkontur der Sitzschalenanordnung, welche einer herkömmlichen Innenkontur von Sitzschalen entspricht. An der Innenkontur ist auf an sich bekannte Weise eine Polsterung angebracht, welche durch einen Bezug abgedeckt ist. In diesem Bereich können zudem weitere Elemente integriert sein, wie beispielsweise eine Sitzheizung, Sitzbelüftung und/oder bewegliche Seitenunterstützungen für Kurvenfahrten.
  • Die innere Sitzschale 3 ist an ihrem oberen Ende um einen Winkel von mindestens 5° gegenüber der äußeren Sitzschale 2 verschwenkbar angebracht, wobei die Anbringung insbesondere im Bereich der Mittelebene der Sitzschale 2 vorgesehen ist, in 2 als Drehpunkt 4 bezeichnet. An ihrem unteren Ende sind die innere und äußere Sitzschale über eine Sollbruchstelle 5 miteinander verbunden, welche im Falle eines Heckcrashs bricht und dadurch eine Relativbewegung in Gestalt einer Schwenkbewegung der inneren Sitzschale 3 um den oberen Anbringungspunkt, d. h. den Drehpunkt 4, an der äußeren Sitzschale 2 ermöglicht.
  • Im Zwischenbereich 6 zwischen den beiden Sitzschalen 2 und 3 ist vorliegend ein energieabsorbierendes Schaummaterial 7 angeordnet, welches den Zwischenbereich 6 vollständig ausfüllt. Das Schaummaterial kann, vorliegend beeinflusst durch die Porengröße, im unteren Bereich mehr Energie absorbieren als im oberen Bereich. Alternativ können auch unterschiedliche Schaummaterialien verwendet werden. Als Schaummaterial 7 dient gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ein EPP.
  • Der Rücken-, Gesäß- und Oberschenkelbereich einer im Fahrzeugsitz 1 sitzenden Person liegen normalerweise großflächig an der durch den Bezug gebildeten Oberfläche des Fahrzeugsitzes 1 an, so dass die zwischen den Sitzschalen 2 und 3 und der einsitzenden Person vorgesehene Polsterung eine ausreichende Dämpfung kleinerer Schwingungen ermöglicht. Ferner ist durch den Bezug und die Polsterung ein gewisser Luftaustausch möglich, so dass sich keine oder nur wenig Feuchtigkeit in der Polsterung ansammeln kann.
  • Bei den großen Kräften, die im Falle eines Crashs, insbesondere eines Heckcrashs, wirken, wird die einsitzende Person nach hinten in den Fahrzeugsitz 1 gedrückt, wobei in Folge der Kraftwirkung die Knie der einsitzenden Person angezogen werden, so dass sich automatisch der Rücken etwas krümmt und dadurch das Becken aufsteigt. Die Polsterung wird in den Bereichen, in denen die Person in den Sitz gedrückt wird, zusammengepresst (erste Energieabsorption durch den Fahrzeugsitz 1). Wird die maximal zulässige Kraft an der Sollbruchstelle 5 überschritten, so bricht die untere Verbindung zwischen der äußeren Sitzschale 2 und der inneren Sitzschale 3, so dass die Bewegung der Person in Richtung Sitz im Bereich des Rückens weitergeführt werden kann (zweite Energieabsorption durch den Fahrzeugsitz 1). Insgesamt ergibt sich eine verringerte Beschleunigung der einsitzenden Person.
  • Im Crashfall behält die innere Sitzschale 3 ihre Gestalt zumindest im Wesentlichen bei, wobei die Relativposition zur äußeren Sitzschale 2 unter Zusammenpressen des Schaummaterials 7 im Wesentlichen in Gestalt besagter Schwenkbewegung um den Drehpunkt 4 verändert wird, d. h. bei der inneren Sitzschale 3 handelt es sich um einen crashaktiven Schalenteil. Ein Aufsteigen der einsitzenden Person im Fahrzeugsitz 1 wird, trotz des Anheben im Beckenbereich in Folge des Anziehens der Knie, durch eine entsprechende Krümmung des oberen schulternahen Lehnenbereichs verhindert oder zumindest minimiert.
  • Im Folgenden wird unter Bezugnahme auf die 4 bis 6 ein zweites Ausführungsbeispiel näher erläutert. Hierbei sind Elemente mit den gleichen Bezugszeichen wie entsprechende Elemente des ersten Ausführungsbeispiels bezeichnet.
  • Gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel ist die innere Sitzschale 3 etwas kleiner ausgebildet, d. h. ihr oberes Ende ist im mittleren Rückenbereich des Lehnenbereichs der äußeren Sitzschale 2 angeordnet. Auch in diesem Fall ist ein Schaummaterial 7 im Zwischenbereich 6 zwischen der äußeren Sitzschale 2 und der inneren Sitzschale 3 des Fahrzeugsitzes 1 angeordnet, jedoch weist das Schaummaterial 7 eine über den gesamten Zwischenbereich 6 konstante Energieabsorptionsfähigkeit auf. Die Sitzschalen 2 und 3 sind vorliegend einstückig um das Schaummaterial 7 laminiert ausgebildet, wobei in Folge der Materialdicke im unteren Grenzbereich eine Sollbruchstelle 5 definiert ist, welche bei Überschreiten einer vorgegebenen maximalen Belastung bricht und eine Relativbewegung in Gestalt eines Verschwenken der inneren Sitzschale 3 gegenüber der äußeren Sitzschale 2 um den Drehpunkt 4 vorgesehen ist.
  • Als Schaummaterial 7 dient gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Magnesium-Schaum.
  • Die Ausgestaltung des Fahrzeugsitzes kann gemäß einem weiteren, nicht in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel auch derart sein, wie in der DE-OS 1 755 333 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt ausdrücklich mit einbezogen wird, gemäß der eine Lehnenschale mittels einer gelenkigen Verbindung an einer Sitzschale angelenkt ist. Die Neigungseinstellung erfolgt mittels einer Spindel und je einer Spindelmutter an jeder Schale. Für eine seitliche Abstützung der einsitzenden Person sind Lehnen- und Sitzschale konturiert, insbesondere sind die Seitenränder hoch- bzw. vorgezogen. Polsterung und Bezug sind direkt an der Lehnen- bzw. Sitzschale angebracht, entsprechend den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen. Hierbei ist gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel – in Abwandlung der beiden zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele – der crashaktive Schalenteil, nämlich in diesem Fall die innere Lehnenschale, an der äußeren Lehnenschale im oberen (oder korrespondierend zum zweiten Ausführungsbeispiel im mittleren) Bereich verschwenkbar gegenüber derselben angebracht, wobei im Zwischenbereich zwischen innerer und äußerer Lehnenschale besagtes energieabsorbierendes Schaummaterial angeordnet ist, welches im Falle eines Heckcrashs einen Teil des Stoßes durch Kompression absorbiert. Auf eine Anlage oder Verbindung im unteren Bereich der Lehnenschalen wird gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel verzichtet. Die Sitzschale, an welcher die Lehnenschale gelenkig angebracht ist, entspricht derjenigen der DE-OS 1 755 333 . Um die gelenkige Anbringung nicht zu beeinträchtigen, entfällt somit vorliegend die Sollbruchstelle im unteren Bereich der Lehnenschalen. Das Schaummaterial zwischen der äußeren Lehnenschale und der inneren Lehnenschale kann daher auch bei geringeren Kräften als bei den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen zusammengepresst werden, ist jedoch derart ausgelegt, dass es sich nach erfolgter Entlastung wieder ausdehnt und die Schalen relativ zueinander zumindest im Wesentlichen die Ausgangsstellung wieder einnehmen. Andere Ausgestaltungen sind möglich, insbesondere ist nach einem Crash auch eine bleibende Restverformung des Schaummaterials und eine damit verbundene veränderte Relativposition der Lehnenschalen zueinander möglich.
  • Eine entsprechende Ausgestaltung ohne Sollbruchstelle oder direkte Verbindung zwischen auch den Lehnenbereich bildender innerer und äußerer Sitzschale im unteren Bereich ist auch im Falle der ersten zwei Ausführungsbeispiele möglich.
  • Gemäß einer Variante des dritten Ausführungsbeispiels ist durch eine auslenk- oder abknickbare untere Abgrenzung des Zwischenbereichs zwischen innerer und äußerer Lehnenschale eine Sollbruchstelle gebildet. Die Abgrenzung, welche den Abstand zwischen innerer und äußerer Lehnenschale im normalen Betrieb konstant hält, kann beispielsweise aus dem gleichen Material wie die Lehnenschalen gebildet sein, wobei beispielsweise eine Materialschwächung über die Sitzbreite ein Knicken nach außen ermöglicht.
  • 1
    Fahrzeugsitz
    2
    äußere Sitzschale
    3
    innere Sitzschale
    4
    Drehpunkt
    5
    Sollbruchstelle
    6
    Zwischenbereich
    7
    Schaummaterial
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10104007 C2 [0002]
    • - DE 10327639 A1 [0002]
    • - DE 10232625 A1 [0003]
    • - DE 19711944 C2 [0004]
    • - DE 1755333 A [0037, 0037]

Claims (10)

  1. Fahrzeugsitz, insbesondere Kraftfahrzeugsitz, aufweisend eine tragende Struktur in Gestalt einer ein- oder mehrteiligen Sitzschale, eine Polsterung und einen Bezug, und aufweisend einen Sitzbereich und einen Lehnenbereich, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzschale zumindest im unteren Lehnenbereich durch eine erste äußere Sitzschale (2), welche Teil der tragenden Struktur ist oder die tragende Struktur bildet, und eine zweite, innere Sitzschale (3) gebildet ist, zwischen denen ein Zwischenbereich (6) ausgebildet ist, wobei die innere Sitzschale (3) im Fall eines Heckcrashs relativ zur äußeren Sitzschale (2) unter Veränderung der Größe und Gestalt des Zwischenbereichs (6) beweglich ist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Zwischenbereich (6) zwischen der äußeren Sitzschale (2) und der inneren Sitzschale (3) ein energieabsorbierendes Schaummaterial (7) angeordnet ist, und die Gestalt des Schaummaterials (7) entsprechend der Veränderung der Größe und Gestalt des Zwischenbereichs (6) im Fall eines Heckcrashs veränderbar ist.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der äußeren Sitzschale (2) und der inneren Sitzschale (3) verschiedene Materialien, insbesondere Schaummaterialien (7), mit unterschiedlichen Energieabsorptionseigenschaften angeordnet sind.
  4. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Sitzschale (3) an ihrem oberen Ende an der äußeren Sitzschale (2) verschwenkbar angebracht ist.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschwenkwinkel des unteren Endes der inneren Sitzschale (3) relativ zur äußeren Sitzschale (2) um ihren in der Mittelebene der Sitzschale (3) angeordneten Drehpunkt (4) 15° +/– 10°, insbesondere 10° +/– 5°, beträgt.
  6. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende der inneren Sitzschale (3) eine Verbindung mit der äußeren Sitzschale (2) in Gestalt einer Sollbruchstelle (5) vorgesehen ist.
  7. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende der inneren Sitzschale (3) im Lehnenbereich in Schulterhöhe angeordnet ist.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Sitzschale (3) aus dem gleichen Material gefertigt ist wie die äußere Sitzschale (2).
  9. Fahrzeugsitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaummaterial (7) in den Zwischenbereich (6) zwischen der inneren Sitzschale (3) und der äußeren Sitzschale (2) eingeschäumt ist.
  10. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaummaterial (7) an der äußeren Sitzschale (2) angebracht, die innere Sitzschale (3) aufgelegt und an der äußeren Sitzschale (2) angebracht ist.
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