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DE102008019013B4 - Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders - Google Patents

Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders Download PDF

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DE102008019013B4 DE102008019013.6A DE102008019013A DE102008019013B4 DE 102008019013 B4 DE102008019013 B4 DE 102008019013B4 DE 102008019013 A DE102008019013 A DE 102008019013A DE 102008019013 B4 DE102008019013 B4 DE 102008019013B4
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Abstract

Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders (30), der an einem beweglichen Teil (1) eines Kraftfahrzeuges, insbesondere an einer Tür oder Klappe oder dergleichen befestigt ist, miteinem Sicherungselement (10), das an der Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) verläuft und innenseitig des beweglichen Teils (1) an einem Träger (40) befestigt ist, wobei das Sicherungselement (10) eine Öffnung (13) aufweist, in der zumindest der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) aufgenommen ist, wobei das Sicherungselement (10) an der Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) eine flach verlaufende Bauform aufweist und zumindest bereichsweise mit einer Schutzschicht (14) aus einem Kunststoffmaterial versehen ist,das Sicherungselement (10) mit einem ersten Bereich (11) an der Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) anliegt und mit einem zweiten Bereich (12) ausgebildet ist, der zum einen die Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) kontaktiert und zum anderen einen Fortsatz (12a) aufweist, der sich durch einen Durchbruch (3) der Außenverkleidung (2) in die Innenseite (5) des beweglichen Teils (1) erstreckt und dort befestigt ist,wobei der erste (11) und der zweite Bereich (12) Stirnflächen bilden, die mit der Schutzschicht (14) versehen sind,wobei der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) bündig mit der Außenfläche des Sicherungselementes (10) abschließt,wobei der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) gemeinsam mit der Außenfläche des Sicherungselementes (10) zwischen dem ersten (11) und dem zweiten Bereich (12) einen ebenen Verlauf aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders, der an einem beweglichen Teil eines Kraftfahrzeuges, insbesondere an einer Tür oder Klappe oder dergleichen befestigt ist, mit einem Sicherungselement, das an der Außenverkleidung des beweglichen Teils verläuft und innenseitig des beweglichen Teils an einem Träger befestigt ist, wobei das Sicherungselement eine Öffnung aufweist, in der zumindest der Kopfbereich des Schließzylinders aufgenommen ist.
  • Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der WO 2008/025418 A1 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung weist einen Schließzylinder auf, der in einer Türaußenverkleidung eines Kraftfahrzeuges sich befindet. Der Schließzylinder ist innenseitig an einem Träger befestigt. Um die Einbruchsicherheit zu erhöhen, ist eine vorsprungartige Haube von außen auf der Türaußenverkleidung angeordnet, die den Schließzylinder schützend überdeckt. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass zwischen der Haube und der Außenverkleidung ferner eine dichtende Unterlage montiert wird.
  • Die GB 2 310 454 A offenbart eine Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders, der an einem beweglichen Teil eines Kraftfahrzeuges befestigt ist, mit einem Sicherungselement, das an der Außenverkleidung des beweglichen Teils verläuft und innenseitig des beweglichen Teils an einem Träger befestigt ist, wobei das Sicherungselement zumindest bereichsweise mit einer Schutzschicht aus einem Kunststoffmaterial versehen ist.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der vorgenannten Art zu schaffen, bei der die Montagefreundlichkeit noch weiter verbessert werden kann, wobei gleichzeitig eine Vorrichtung bereitgestellt wird, die sich durch eine hohe Einbruchsicherheit auszeichnet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 vorgeschlagen. In den abhängigen Ansprüchen sind bevorzugte Weiterbildungen ausgeführt.
  • Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Sicherungselement an der Außenverkleidung des beweglichen Teils eine flach verlaufende Bauform aufweist und zumindest bereichsweise mit einer Schutzschicht aus einem Kunststoffmaterial versehen ist.
  • Erfindungsgemäß wird eine Vorrichtung geschaffen, die aufgrund ihrer flachen Konstruktion nur wenig Angriffsfläche für einen potentiellen Unbefugten bildet, der zerstörerisch auf den Schließzylinder einwirken möchte. Das Sicherungselement ragt zwar aus der Außenverkleidung des beweglichen Teils heraus. Jedoch bietet die erfindungsgemäße Sicherungsvorrichtung kaum Angriffspunkte, um mit einem Werkzeug den durch das Sicherungselement geschützten Schließzylinder aufzubrechen. Durch die aus einem Kunststoffmaterial bestehende Schutzschicht wird eine dichtende Wirkung des Sicherungselementes zur Außenverkleidung erzielt. Es ist keine zusätzliche, aus einem Kunststoffmaterial ausgeführte Unterlage mehr notwendig, die während der Montage zwischen das Sicherungselement und der Außenverkleidung des Kraftfahrzeuges angeordnet wird. Das Sicherungselement, das vorzugsweise mit der Schutzschicht umspritzt wird, weist somit neben der Sicherungsfunktion eine zusätzliche Dichtfunktion auf. Durch diese vorteilhafte Ausführungsform des Sicherungselementes sind etwaig auftretende Toleranzen besser ausgleichbar. Die aus Kunststoff bestehende Schutzschicht verhindert ferner eventuelle während der Montage entstehende Lackbeschädigungen an der Außenverkleidung.
  • Vorteilhafterweise liegt die Schutzschicht unmittelbar auf der Außenverkleidung an, so dass etwaig am Kontaktbereich des Sicherungselementes zur Außenverkleidung entstehende Geräuschentwicklungen nahezu ausgeschlossen sind. Vorteilhafterweise weist der Grundkörper des Sicherungselementes einen Korrosionsschutz auf, auf den zusätzlich die Schutzschicht aufgetragen ist. Etwaig durch die Schutzschicht nicht abgedeckte Flächen des Sicherungselementes, die in der Regel innenseitig des beweglichen Teils sich befinden, unterliegen somit keiner Korrosionsgefahr.
  • Erfindungsgemäß liegt das Sicherungselement mit einem ersten Bereich an der Außenverkleidung des beweglichen Teils an. Das Sicherungselement ist ferner mit einem zweiten Bereich ausgebildet, der zum einen die Außenverkleidung des beweglichen Teils kontaktiert und zum anderen einen Fortsatz aufweist, der sich durch einen Durchbruch der Außenverkleidung in die Innenseite des beweglichen Teils erstreckt und dort befestigt ist. Der erste sowie der zweite Bereich bilden so genannte Stirnflächen, die unmittelbar auf der Außenverkleidung anliegen. Diese Stirnflächen sind erfindungsgemäß mit der genannten Schutzschicht versehen und dichten den Bereich innerhalb des beweglichen Teils ab, in den der Schließzylinder befestigt ist. Zumindest am zweiten Bereich ragt das Sicherungselement mit seinem Fortsatz in die Innenseite des beweglichen Teils hinein und ist dort entsprechend befestigt. Der erste Bereich des Sicherungselementes kann lediglich außerhalb des beweglichen Teils auf der Außenverkleidung anliegen, wobei vorzugsweise eine zuverlässige Befestigung des ersten Bereiches des Sicherungselementes über ein von der Außenseite des beweglichen Teils nicht sichtbares Befestigungselement zuverlässig fixiert ist. Dieses Befestigungselement wird während der Montage des Sicherungselementes von der Innenseite des beweglichen Teils montiert.
  • Besonders vorteilhaft ist, dass der Schließzylinder mit seinem Kopfbereich zur Außenseite des beweglichen Teils herausragt, wobei das Sicherungselement die Mantelfläche des Schließzylinders vorständig verdeckt. Das Sicherungselement schützt somit umfangsseitig den Schließzylinder, so dass ein etwaiger Einbruchsversuch wesentlich erschwert wird. Der Kopfbereich des Schließzylinders kann zusätzlich aus einem verstärkten Material bestehen, beispielsweise kann der Kopfbereich aus einem Metall mit einer erhöhten Widerstandsfähigkeit bestehen. Es ist denkbar, dass der Kopfbereich ein Bauteil aus einer Zinkdruckgusslegierung (wie ZAMAK) ist. Alternativ kann der Kopfbereich auch aus einem gehärteten Stahl oder einem verstärkten Kunststoff bestehen. Durch diese Maßnahme kann eine Erhöhung der Einbruchssicherheit geschaffen werden.
  • In einer möglichen Alternative ist der Schließzylinder in der Öffnung des Sicherungselementes aufgenommen, wobei ein definiertes Spiel zwischen der Mantelfläche des Schließzylinders und dem Sicherungselement besteht. Es hat sich gezeigt, dass über das Spiel die Montagefreundlichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erhöht werden kann. Jedoch ist das genannte Spiel gering genug, um das Einführen von Manipulationswerkzeugen für einen etwaigen Einbruchsversuch nicht entstehen zu lassen.
  • Vorteilhafterweise weist das Sicherungselement eine Materialstärke zwischen 0.5mm ≤ s ≤ 6mm auf, wobei vorzugsweise das Sicherungselement ein Körper mit einer erhöhten mechanischen Widerstandsfähigkeit ist. Das Sicherungselement kann ein metallischer Körper oder ein Körper aus einem verstärkten Kunststoff sein. Beispielsweise ist es möglich, dass das Sicherungselement aus einem gehärteten Stahl, Edelstahl oder aus einer Zinkdruckgusslegierung (wie z.B. ZAMAK) besteht. Des Weiteren ist es denkbar, dass der Träger mit dem Schließzylinder vormontiert ist, die gemeinsam eine Baueinheit bilden, die innenseitig des beweglichen Teils befestigt ist. Eine höhere Einbruchsicherheit kann dadurch erreicht werden, wenn der Schließzylinder einen Kragen aufweist, der innenseitig zur Außenverkleidung anliegt, wobei das Befestigungselement am Kragen angreift. Der Kragen bildet eine Art Flansch, der den Schließzylinder zuverlässig und einbruchsicher innerhalb des beweglichen Teils hält.
  • Um möglichst eine geringe Angriffsfläche für potentielle Einbruchsversuche zu bieten, weist das Sicherungselement an der Außenseite des beweglichen Teils eine Höhe zur Außenverkleidung auf, die geringer als 10 mm, vorzugsweise geringer als 5 mm und mehr bevorzugt geringer als 2 mm ist. Der Kopfbereich des Schließzylinders schließt erfindungsgemäß bündig mit der Außenfläche des Sicherungselementes ab. Je nach Einbauerfordernisse des Schließzylinders innerhalb des beweglichen Teils kann der Überstand des Kopfbereiches zur Außenseite des beweglichen Teils minimiert werden, wodurch ein kompakter Aufbau des Sicherungselementes zur Sicherung des Schließzylinders erzielt werden kann.
  • In einer möglichen Variante der Erfindung kann sich der Fortsatz des Sicherungselementes in den innseitig sich befindenden Träger erstrecken und dort über eine geeignete form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zuverlässig gehalten werden. Beispielsweise kann der Träger eine Öffnung aufweisen, in der der Fortsatz sich befindet. Die Öffnung dient hierbei als Positionierungshilfe, wobei gleichzeitig der Fortsatz innerhalb der Öffnung zuverlässig fixiert ist.
  • Vorteilhafterweise erstreckt sich das freie Ende des Fortsatzes in eine Richtung, die zur Drehachse des Schließzylinders abgewandt ist. Der Fortsatz bildet einen hakenförmigen Verlauf, der sich durch den Durchbruch der Außenverkleidung erstreckt und innenseitig des beweglichen Teils zur abgewandten Seite des Schließzylinders abwinkelt. Das freie Ende des Fortsatzes kann in einer möglichen Ausführungsform der Erfindung innerhalb der Öffnung des Trägers enden. Ebenfalls ist es denkbar, dass der Fortsatz sich durch die Öffnung des Trägers erstreckt und das freie Ende des Fortsatzes komplett innenseitig des beweglichen Teils unmittelbar die Außenverkleidung kontaktiert.
  • Es hat sich vorteilhafterweise gezeigt, dass die oben genannten Befestigungsalternativen des Fortsatzes innenseitig des beweglichen Teils eine erhöhte Einbruchssicherheit bei einwirkenden Kräften von außen auf das Sicherungselement sowie auf den Schließzylinder gewährleisten. Ein hoher Einbruchschutz kann ebenfalls dadurch erreicht werden, dass der Fortsatz zusätzlich einen Schulterbereich aufweist, der innenseitig des beweglichen Teils am Kragen des Schließzylinders aufliegt. Der Schulterbereich kann jeweils zur Drehachse des Schließzylinders zugewandt sein. Gleichzeitig befindet sich das freie Ende des Fortsatzes gegenüberliegend zum Schulterbereich innerhalb der Öffnung des Trägers. Hierdurch wird eine erhöhte Auflagefläche des Fortsatzes am Kragen sowie am Träger erzielt, wodurch vorteilhafterweise größere Kräfte über das Sicherungselement aufgenommen werden können, ohne dass es zu einer Zerstörung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommt.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und in der Beschreibung erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
    • 1 ein mögliches Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders,
    • 2 ein weiteres Ausführungsbeispiel zur Sicherung eines Schließzylinders und
    • 3 eine weitere Alternative den Schließzylinder zu sichern.
  • 1 zeigt rein schematisch einen Schließzylinder 30, der in einer Tür 1 eines Kraftfahrzeuges befestigt ist. Der Schließzylinder 30 wird durch ein Sicherungselement 10, das an der Außenverkleidung 2 der Tür 1 verläuft, nahezu überdeckt. Lediglich der Kopfbereich 31 des Schließzylinders 30 ist der Außenseite 6 der Tür 1 zugänglich. Das Sicherungselement 10, das als Ziehschutz für den Schließzylinder 30 bei etwaigen Einbruchsversuchen wirkt, ist mit einer entsprechenden Öffnung 13 ausgebildet, in der der Kopfbereich 31 des Schließzylinders 30 mit einem gewissen Spiel aufgenommen ist. Selbstverständlich weist die Außenverkleidung 2, die das Türaußenblech darstellt, ebenfalls eine nicht explizit dargestellte Öffnung auf, durch die der Schließzylinder 30 von der Innenseite 5 zur Außenseite 6 der Tür 1 verläuft.
  • Das Sicherungselement 10 weist eine sehr flach verlaufende Bauform auf und ist an seiner Körperoberfläche mit einer Schutzschicht 14 aus Kunststoff versehen. Gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Sicherungselement 10 einen ersten Bereich 11 und einen zweiten Bereich 12 auf. Beide Bereiche 11, 12 liegen mit ihren Stirnflächen auf der Außenverkleidung 2 an. Im Türinneren 5 befindet sich ein Träger 40, der mit dem Schließzylinder 30 vormontiert ist, die gemeinsam eine Baueinheit bilden. Der Träger 40 weist hierbei einen Durchbruch 42 auf, in welchem der Schließzylinder 30 sitzt. Die Verbindungsmittel zwischen dem Träger 40 und dem Schließzylinder 30 sind nicht näher dargestellt. Diese Baueinheit 30, 40 wird von der Türinnenseite 5 aus hinter der Außenverkleidung 2 montiert.
  • Die Befestigung des Sicherungselementes 10 erfolgt zum Einen über ein von der Außenseite 6 nicht sichtbares Befestigungselement 41, das durch den Träger 40, den Kragen 34 und durch die Außenverkleidung 2 in den ersten Bereich 11 des Sicherungselementes 10 sich erstreckt. Dieses Befestigungselement 41 ist grundsätzlich nur von der Innenseite 5 der Tür 1 während der Montage zu betätigen. Im vorliegenden Fall ist das Befestigungselement 41 eine Schraube, die einen Schraubenschaft sowie einen Schraubenkopf umfasst. Sowohl der Kragen 34 als auch der Träger 40 sind jeweils mit einer Bohrung versehen, durch den der Schraubenschaft sich erstreckt. Das Sicherungselement 10 weist ferner an seinem ersten Bereich 11 ein Innengewinde auf, in das der Schraubenschaft angreift. Hierbei verläuft das Befestigungselement 41 schräg zur Drehachse 33 des Schließzylinders 30. In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das Befestigungselement parallel zur Drehachse 33 des Schließzylinders 30 verlaufen, welches ebenfalls in 1 angedeutet ist.
  • Der zweite Bereich 12 des Sicherungselementes 10 weist einen Fortsatz 12a auf, der sich durch einen Durchbruch 3 der Außenverkleidung 2 in die Innenseite 5 des beweglichen Teils erstreckt und dort befestigt ist. Hierbei ist der Fortsatz 12a hakenförmig ausgebildet, der formschlüssig in eine Öffnung 44 des Trägers 40 gehalten ist. Hierbei erstreckt sich das freie Ende des Fortsatzes 12a in eine Richtung, die zum Schließzylinder 30 entgegengesetzt ist. Der Fortsatz 12a verläuft durch die Öffnung 3 der Außenverkleidung 2. Hinter der Außenverkleidung 2 befindet sich ein Freiraum 43, der durch den Träger 40 und den Kragen 34 gebildet ist. Der Fortsatz 12a hat innerhalb des Freiraumes 43 einen bogenförmigen Verlauf und endet innerhalb der Öffnung 44 des Trägers 40.
  • In 2 und 3 sind weitere Alternativen dargestellt, wobei im folgenden nur auf die Unterschiede eingegangen wird:
  • Gemäß 2 ist der Fortsatz 12a zusätzlich mit einem Schulterbereich 15 ausgeführt, der am Kragen 34 aufliegt. Der Schulterbereich 15 ist der Drehachse 33 bzw. dem Schließzylinder 30 zugewandt. Hierbei ist das freie Ende des Fortsatzes 12a sowie der Schulterbereich 15 radial zur Drehachse 33 des Schließzylinders 30 orientiert.
  • In 3 erstreckt sich der Fortsatz 12a des Sicherungselementes 10 durch den Freiraum 34, durch die Öffnung 44 des Trägers 40, wobei das freie Ende des Fortsatzes 12a innenseitig des beweglichen Teils 1 die Außenverkleidung 2 kontaktiert.
  • Die Fixierung des Sicherungselementes 10 gemäß der 1 bis 3 mit Hilfe des beschriebenen Befestigungselementes 41 in Form einer Schraubverbindung ist ebenfalls durch alternative form- und/oder kraftschlüssige Verbindungen austauschbar, die innenseitig des beweglichen Teils 1 montiert sind.
  • In den vorliegenden Ausführungsbeispielen besteht der Kopfbereich 31 des Schließzylinders 30 aus einem gehärteten Stahl. Auch das Sicherungselement 10 ist aus einem gehärteten Stahl mit einer erhöhten mechanischen Widerstandsfähigkeit gefertigt. Das Sicherungselement 10 weist an der Außenseite 6 der beweglichen Tür 1 eine sehr geringe Höhe zur Außenverkleidung 2 auf, die dadurch begünstigt wird, dass das Befestigungselement 41 schräg zur Drehachse 33 des Schließzylinder 30 verläuft.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann benachbart zu diversen Handhaben eines Kraftfahrzeuges angeordnet sein. Diese Handhaben können beispielsweise Ziehgriffe, Klappgriffe sein, um einen Öffnungsvorgang einer Kraftfahrzeugtür auszulösen.
  • Bei der Montage des Sicherungselementes 10 gemäß der oben genannten Ausführungsbeispiele wird zunächst der erste Bereich 11 des Sicherungselementes 10 durch den Durchbruch 3 der Außenverkleidung 2 geführt, wobei der Fortsatz 12a innenseitig des beweglichen Teils 1 entsprechend fixiert wird. Anschließend erfolgt über eine entsprechende Drehbewegung um den Fortsatz 12a eine Ausrichtung des zweiten Bereichs 12 des Sicherungselementes 10, so dass das Befestigungselement 41 innenseitig des beweglichen Teils 1 entsprechend eingeführt werden kann. Über das Befestigungselement 41 wird schließlich das Sicherungselement 10 am zweiten Bereich 12 an der Außenverkleidung 2 zuverlässig befestigt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    bewegliches Teil, Tür
    2
    Außenverkleidung
    3
    Durchbruch
    5
    Innenseite des beweglichen Teils 1
    6
    Außenseite des beweglichen Teils 1
    10
    Sicherungselement
    11
    erster Bereich des Sicherungselementes 10
    12
    zweiter Bereich des Sicherungselementes 10
    12a
    Fortsatz
    13
    Öffnung des Sicherungselementes 10
    14
    Schutzschicht
    15
    Schulterbereich
    30
    Schließzylinder
    31
    Kopfbereich
    32
    Mantelfläche
    33
    Drehachse
    34
    Kragen
    40
    Träger
    41
    Befestigungselement, Schraube
    42
    Durchbruch
    43
    Freiraum
    44
    Öffnung

Claims (19)

  1. Vorrichtung zur Sicherung eines Schließzylinders (30), der an einem beweglichen Teil (1) eines Kraftfahrzeuges, insbesondere an einer Tür oder Klappe oder dergleichen befestigt ist, mit einem Sicherungselement (10), das an der Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) verläuft und innenseitig des beweglichen Teils (1) an einem Träger (40) befestigt ist, wobei das Sicherungselement (10) eine Öffnung (13) aufweist, in der zumindest der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) aufgenommen ist, wobei das Sicherungselement (10) an der Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) eine flach verlaufende Bauform aufweist und zumindest bereichsweise mit einer Schutzschicht (14) aus einem Kunststoffmaterial versehen ist, das Sicherungselement (10) mit einem ersten Bereich (11) an der Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) anliegt und mit einem zweiten Bereich (12) ausgebildet ist, der zum einen die Außenverkleidung (2) des beweglichen Teils (1) kontaktiert und zum anderen einen Fortsatz (12a) aufweist, der sich durch einen Durchbruch (3) der Außenverkleidung (2) in die Innenseite (5) des beweglichen Teils (1) erstreckt und dort befestigt ist, wobei der erste (11) und der zweite Bereich (12) Stirnflächen bilden, die mit der Schutzschicht (14) versehen sind, wobei der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) bündig mit der Außenfläche des Sicherungselementes (10) abschließt, wobei der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) gemeinsam mit der Außenfläche des Sicherungselementes (10) zwischen dem ersten (11) und dem zweiten Bereich (12) einen ebenen Verlauf aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (12a) hackenförmig ausgebildet ist, der formschlüssig innenseitig befestigt ist.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließzylinder (30) mit seinem Kopfbereich (31) zur Außenseite (6) des beweglichen Teils (1) herausragt, wobei das Sicherungselement (10) die Mantelfläche (32) des Schließzylinders (30) vorständig verdeckt.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfbereich (31) des Schließzylinders (30) aus einem gehärteten Stahl besteht.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließzylinder (30) in der Öffnung (13) des Sicherungselements (10) aufgenommen ist, wobei ein definiertes Spiel zwischen der Mantelfläche (32) des Schließzylinders (30) und dem Sicherungselement (10) besteht.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (10) eine Materialstärke s im Bereich von 0,5mm ≤ s ≤ 6mm aufweist, wobei das Sicherungselement (10) ein geformter Körper mit einer erhöhten mechanischen Widerstandsfähigkeit ist, insbesondere das Sicherungselement (10) ein metallischer Körper oder ein aus Kunststoff verstärkter Körper ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (40) mit dem Schließzylinder (30) vormontiert ist, die gemeinsam eine Baueinheit bilden, die innenseitig des beweglichen Teils (1) befestigt ist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (10) mit dem Träger (40) über ein von der Außenseite (6) des beweglichen Teils (1) nicht sichtbares Befestigungselement (41) verbunden ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (41) schräg zur Drehachse (33) des Schließzylinders (30) verläuft.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließzylinder (30) einen Kragen (34) aufweist, der innenseitig zur Außenverkleidung (2) anliegt, wobei das Befestigungselement (41) am Kragen (34) angreift.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzschicht (12) am ersten (11) und am zweiten Bereich (12) des Sicherungselements (10) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (12a) sich in den Träger (40) erstreckt, insbesondere der Fortsatz (12a) sich in einer Öffnung (44) des Trägers (40) befindet.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (12a) in der Öffnung (44) form- und/oder kraftschlüssig gehalten ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Fortsatzes (12a) sich in eine Richtung erstreckt, die zur Drehachse (33) abgewandt ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (12a) einen Schulterbereich (15) aufweist, der am Kragen (34) aufliegt.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schulterbereich (15) der Drehachse (33) zugewandt ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das freie Ende des Fortsatzes (12a) sowie der Schulterbereich (15) radial zur Drehachse (33) des Schließzylinders (30) orientiert sind.
  18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz (12a) sich durch die Öffnung (44) erstreckt und das freie Ende des Fortsatzes (12a) innenseitig des beweglichen Teils (1) die Außenverkleidung (2) kontaktiert.
  19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (10) an der Außenseite (6) des beweglichen Teils (1) eine Höhe zur Außenverkleidung (2) aufweist, die geringer ist als 10mm, vorzugsweise geringer ist als 5mm und mehr bevorzugt geringer ist als 2mm.
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