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Die
Erfindung betrifft eine Fliehkraftpendeleinrichtung mit Pendelmassen,
die Pendelrollenbahnen für
Pendelrollen aufweisen und an einer Pendelmassenträgereinrichtung
pendelnd bewegbar angebracht sind, die Trägerrollenbahnen für die Pendelrollen
aufweist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Fliehkraftpendeleinrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 mit einem begrenzten Schwingwinkel zu schaffen,
die einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar ist.
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Die
Aufgabe ist bei einer Fliehkraftpendeleinrichtung mit Pendelmassen,
die Pendelrollenbahnen für
Pendelrollen aufweisen und an einer Pendelmassenträgereinrichtung
pendelnd bewegbar angebracht sind, die Trägerrollenbahnen für die Pendelrollen
aufweist, dadurch gelöst,
dass die Pendelrollenbahnen und die Trägerrollenbahnen für die Pendelrollen
so aufeinander abgestimmt sind, dass im normalen Betrieb ein Anschlagen
der Pendelrollen an den Rollenbahnen verhindert wird. Dadurch wir
der Schwingwinkel, um den sich die Pendelmassen relativ zu der Pendelmassenträgereinrichtung
bewegen, ohne Anschläge
begrenzt. Bei der erfindungsgemäßen Fliehkraftpendeleinrichtung
handelt es sich vorzugsweise um ein bifilares Pendel, das auch als
Sarazinpendel bezeichnet wird. Die Fliehkraftpendeleinrichtung kann
Endanschläge
aufweisen, die außerhalb
des normalen Schwingwinkelbereichs, das heißt außerhalb des Schwingwinkelbereichs,
in dem die Pendelmassen im normalen Betrieb pendeln, beim Starten und
Stoppen einer Brennkraftmaschine im Antriebsstrang eines mit der
Fliehkraftpendeleinrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs wirksam
werden. Das Starten und Stoppen gehört nicht zu dem normalen Betrieb
der Fliehkraftpendeleinrichtung.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Krümmungsradien
der Rollenbahnen in den Endbereichen zum Ende hin abnehmen. Die Änderung
der Krümmungsradien
kann kontinuierlich verlaufen.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Krümmungsradien
der Rollenbahnen in den Endbereichen stufenweise zum Ende hin abnehmen.
Vorzugsweise sind zwei oder drei unterschiedliche Krümmungsradien
an einer Rollbahn vorgesehen.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
Rollenbahnen, die mit einer Pendelrolle zusammenwirken, in ihren
Endbereichen unterschiedliche Krümmungsradien
aufweisen. Im normalen Betrieb rollen oder wälzen die Pendelrollen an den
zugehörigen
Rollenbahnen ab. Die unterschiedlichen Krümmungsradien verhindern ein
Abwälzen der
Pendelrollen in den Endbereichen der Rollenbahnen. Dadurch wird
ein nicht definierter Bewegungszustand der Pendelrollen geschaffen.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Pendelmassenträgereinrichtung
Pendelmassenpaare mit jeweils zwei Pendelmassen trägt, deren
Pendelrollenbahnen in ihren Endbereichen unterschiedliche Krümmungsradien aufweisen.
Die Pendelmassenträgereinrichtung
ist vorzugsweise zwischen den Pendelmassen eines Pendelmassenpaares
angeordnet.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die einem Pendelmassenpaar zugeordnete Trägerrollenbahn den gleichen
Verlauf aufweist wie eine der zugehörigen Pendelrollenbahnen. Die
Trägerrollenbahn
ist vorzugsweise um 180 Grad zu den zugehörigen Pendelrollenbahnen verdreht
angeordnet.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
eine Schwingwinkelreserve vorgesehen ist. Dadurch kann eine unerwünschte Geräuschentwicklung
beim Starten und Stoppen einer Brennkraftmaschine im Antriebsstrang
eines mit der Fliehkraftpendeleinrichtung ausgestatteten Kraftfahrzeugs
unterdrückt
werden.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Rollenbahnen jeweils in einem Langloch vorgesehen sind, das
einen nierenförmigen
Querschnitt aufweist. Die zugehörige
Pendelrolle ist mit einem Ende in dem Langloch angeordnet oder erstreckt
sich durch das Langloch hindurch.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Fliehkraftpendeleinrichtung mit den Pendelmassen gekapselt ist.
Dadurch wird ermöglicht,
dass die Fliehkraftpendeleinrichtung trocken beziehungsweise praktisch
trocken laufen kann. Eine derartig gekapselte Fliehkraftpendeleinrichtung
kann vorteilhafter Weise innerhalb eines mit Öl gefüllten Raumes eines Drehmomentwandlers oder
innerhalb eines eine Nasslaufkupplung (Lamellenkupplung) aufnehmenden
Raumes angeordnet sein. Die Kapselung verhindert, dass die Pendelmassen
mit Schmiermittel oder Öl
in Kontakt kommen, das in dem die Fliehkraftpendeleinrichtung umgebenden
Raum vorgesehen sein kann. Dadurch kann das Auftreten einer unerwünschten
Hysterese wirksam verhindert werden.
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Ein
weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Fliehkraftpendeleinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass
an der Pendelmassenträgereinrichtung
mindestens eine Schutzhülle
angebracht ist, die eine der Pendelmassen so umgibt, dass sich die Pendelmasse
relativ zu der Pendelmassenträgereinrichtung
pendelnd bewegen kann. Vorzugsweise ist jeder Pendelmasse eine Schutzhülle zugeordnet.
Die Schutzhülle
ist zum Beispiel aus Blech gebildet und an die Pendelmassenträgereinrichtung
angeschweißt.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren eine Drehmomentübertragungseinrichtung im Antriebsstrang
eines Kraftfahrzeugs zur Drehmomentübertragung zwischen einer Antriebseinheit,
insbesondere einer Brennkraftmaschine, mit einer Abtriebswelle, insbesondere
einer Kurbelwelle, und einem Getriebe mit einer Getriebeeingangswelle,
und mit einer Kupplungseinrichtung und/oder einer Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
sowie mit einer vorab beschriebenen Fliehkraftpendeleinrichtung.
Bei der Kupplungseinrichtung handelt es sich zum Beispiel um eine
Reibungskupplung oder eine hydrodynamischen Drehmomentwandler. Bei
der Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
handelt es sich vorzugsweise um ein Zweimassenschwungrad.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung
verschiedene Ausführungsbeispiele
im Einzelnen beschrieben sind. Es zeigen:
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1 eine
Fliehkraftpendeleinrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung in der Draufsicht;
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2 die
Ansicht eines Schnitts durch eine Pendelrolle der Fliehkraftpendeleinrichtung
aus 1;
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3 eine
vergrößerte Darstellung
einer Einzelheit III aus 1;
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4 eine
Pendelrollenbahn einer Pendelmasse der Fliehkraftpendeleinrichtung
aus 1;
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5 eine
weitere Pendelrollenbahn einer weiteren Pendelmasse der Fliehkraftpendeleinrichtung
aus 1;
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6 eine
Trägerrollenbahn
gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel;
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7 eine
Pendelrollenbahn gemäß einem weiteren
Ausführungsbeispiel;
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8 die
Trägerrollenbahn
aus 6 im Vergleich zu einer Trägerrollenbahn, die sich über einen
größeren Winkelbereich
erstreckt;
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9 eine
Drehmomentübertragungseinrichtung
im Antriebsstrang eines Kraftfahrzeugs mit einer Fliehkraftpendeleinrichtung
im Halbschnitt;
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10 die
Fliehkraftpendeleinrichtung aus 9 in der
Draufsicht;
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11 die
Fliehkraftpendeleinrichtung aus 10 im
Schnitt;
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12 einen
Kurbelwellentilger mit einer Fliehkraftpendeleinrichtung in der
Draufsicht;
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13 den
Kurbelwellentilger aus 12 im Schnitt und
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14 eine
perspektivische Darstellung der Fliehkraftpendeleinrichtung aus
den 10 und 11.
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In
den 1 bis 5 ist eine Fliehkraftpendeleinrichtung 1 gemäß einem
Ausführungsbeispiel der
Erfindung in verschiedenen Ansichten dargestellt. Die Fliehkraftpendeleinrichtung 1 umfasst
eine Pendelmassenträgereinrichtung 2,
die im Wesentlichen die Gestalt einer Kreisringscheibe 4 aufweist. Von
der Kreisringsscheibe 4 erstrecken sich zwei diametral
angeordnete Ansätze
radial nach außen.
In 1 ist nur ein Ansatz 6 sichtbar. Die
Ansätze
weisen Anlageflächen
für (nicht
dargestellte) Bogenfedern einer Drehschwingungsdämpfungseinrichtung auf. In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
hat die Pendelmassenträgereinrichtung 2 gleichzeitig
die Funktion eines Ausgangsflanschs einer Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
und wird daher auch als Flansch bezeichnet.
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An
der Pendelmassenträgereinrichtung 2 sind
mehrere Pendelmassenpaare pendelnd bewegbar angebracht, von denen
in den 1 und 2 nur ein Pendelmassenpaar 10 sichtbar
ist. Das Pendelmassenpaar 10 umfasst zwei Pendelmassen 11, 12,
die mit Hilfe von Stufenbolzen 13, 14, 15 aneinander
befestigt sind. Die Stufenbolzen 13 bis 15 erstrecken
sich durch Löcher
hindurch, die in der Pendelmassenträgereinrichtung 2 vorgesehen
sind.
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Die
Bewegung der Pendelmassen 11, 12 wird durch Pendelrollen 16, 20 ermöglicht,
die auch als Laufrollen bezeichnet werden. Die Laufrollen 16, 20 sind
in Laufbahnen geführt,
die auch als Rollenbahnen bezeichnet werden. Die Pendelrolle 16 erstreckt
sich durch ein Langloch 17 hindurch, das in der Pendelmassenträgereinrichtung 2 ausgespart
ist. Ein Ende der Pendelrolle 16 ist innerhalb eines Langlochs 18 angeordnet,
das in der Pendelmasse 12 ausgespart ist. Das andere Ende
der Pendelrolle 16 ist innerhalb eines Langlochs 19 angeordnet,
das in der Pendelmasse 11 ausgespart ist.
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Das
Langloch 19 in der Pendelmasse 11 hat, wie man
in 3 sieht, einen nierenförmigen Querschnitt mit einer
Pendelrollenbahn 21 für
die Pendelrolle 16. In 4 ist die
Pendelrollenbahn 21 allein dargestellt. In 5 ist
eine Pendelrollenbahn 22 allein dargestellt, die das Langloch 18 in
der Pendelmasse 12 begrenzt. Das Langloch 17 hat
die gleiche nierenförmige
Gestalt wie die beiden Pendelrollenbahnen 21, 22 und
umfasst eine Trägerrollenbahn 23.
Allerdings ist die Trägerrollenbahn 23 relativ
zu den Pendelrollenbahnen 21, 22 um 180 Grad verdreht
angeordnet.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wurden Situationen und Versuche
an einer Fliehkraftpendeleinrichtung für eine Sechs-Zylinder-Brennkraftmaschine
durchgeführt.
Dabei wurde festgestellt, dass die Schwingwinkel bei niedrigen Drehzahlen
mit steigender Zündordnung
stark zunehmen. Zur Realisierung dieser großen Schwingwinkel müssen große Bewegungsfreiräume vorgesehen
werden. Gleichzeitig können
nur geringere Massen verwendet werden, was zu einer geringeren Tilgerwirkung
führt.
Bei einer höheren
Tilgerordnung tritt ebenfalls eine geringere Tilgerwirkung auf.
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Bei
herkömmlichen
Fliehkraftpendeleinrichtungen werden zur Begrenzung der Schwingwinkel Endanschläge verwendet,
die gedämpft
ausgeführt sein
können.
Diese Endanschläge
sollen jedoch nur bei Start-Stopp wirksam sein, da sie nicht für einen Dauerbetrieb
ausgelegt sind. Gemäß einem
wesentlichen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird der Schwingwinkel
der Fliehkraftpendeleinrichtung begrenzt, ohne dass die Pendelrollen
oder Pendelmassen auf Anschläge
treffen.
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Zum
Verständnis
der Erfindung ist es hilfreich, die Fliehkraftpendeleinrichtung
gedanklich auf ein Viergelenk zu reduzieren, wie es aus der Getriebetechnik
bekannt ist. Zur Begrenzung des Schwingwinkels lässt man bewusst zu, dass die Übertragungsfunktion
des Viergelenks beziehungsweise der Fliehkraftpendeleinrichtung
außerhalb
eines gewünschten
Wirkbereichs sozusagen zusammenbricht. Der gewünschte Wirkbereich wird durch
einen Winkel α definiert
und auch als normaler Schwingwinkelbereich α bezeichnet. In dem Schwingwinkelbereich
oder Wirkbereich α wird
die Tilgerwirkung der Fliehkraftpendeleinrichtung über den
Durchmesser der Pendelrollen 16, 20 und den Rollenbahnradius der
Pendelrollenbahnen 21, 22 sowie der Trägerrollenbahn 23 bestimmt.
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In 3 sind
die Pendelrollenbahn 21 und die Trägerrollenbahn 23 zusammen
mit der Pendelrolle 16 dargestellt. In den 4 und 5 sind
die Pendelrollenbahnen 21, 22 allein dargestellt.
Der normale Schwingwinkelbereich ist mit α bezeichnet. Die Pendelrollenbahnen 21 und 22 haben
innerhalb des normalen Schwingwinkelbereichs α den gleichen Krümmungsradius
R1. Außerhalb
des normalen Schwingwinkelbereichs α hat die Pendelrollenbahn 21 einen
Krümmungsradius
R2, wohingegen die Pendelrollenbahn 22 auch außerhalb
des normalen Schwingwinkelbereichs α den Krümmungsradius R1 aufweist. Die
Pendelrollenbahnen 21, 22 unterscheiden sich also
außerhalb
des normalen Schwingwinkelbereichs α durch ihren Krümmungsradius.
Besonders vorteilhaft ist der Krümmungsradius
R2 etwa größer als
der Krümmungsradius
R1.
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Im
zusammengebauten Zustand der Fliehkraftpendeleinrichtung 1 wirkt
die Pendelrolle 16 mit den Pendelrollenbahnen 21, 22 und
der Trägerrollenbahn 23 zusammen.
Insbesondere bei niedrigen Drehzahlen kann es passieren, dass die
Pendelrolle 16 den normalen Schwingwinkelbereich α verlässt. Wenn
die Pendelrolle den normalen Schwingwinkelbereich α verlässt, dann
wird sie gezwungen, in der Fliehkraftpendeleinrichtung 1 gleichzeitig
auf verschiedenen Radien, nämlich
dem Radius R1 und dem Radius R2, abzurollen, was nicht möglich ist. Demzufolge
gelangt die Pendelrolle in einen nicht definierten Bewegungszustand,
durch den der Schwingwinkel begrenzt wird. Vermutlich wird die Pendelrolle
in dem nicht definierten Bewegungszustand rutschen. Dieser nicht
definierte Bewegungszustand tritt vorzugsweise bei nied rigen Drehzahlen auf.
Das bedeutet, dass in dem Tribosystem Rolle/Rollenbahn nur geringe
Belastungen auftreten. Somit ist davon auszugehen, dass in diesem
Bewegungszustand nur geringer Verschleiß auftritt.
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In
den 6 bis 8 ist eine weitere Möglichkeit
aufgezeigt, wie der Schwingwinkel außerhalb des normalen Schwingwinkelbereichs α ohne Anschläge begrenzt
werden kann. In 6 ist eine Trägerrollenbahn 33 dargestellt,
die innerhalb des normalen Schwingwinkelbereichs α einen Krümmungsradius
R1 aufweist. Außerhalb
des normalen Schwingwinkelbereichs α ändert sich der Bahnradius kontinuierlich
oder besser schrittweise von R1 auf R2 und R3. Dabei ist R3 kleiner
als R2 und R2 kleiner als R1. Um Geräusche bei Start-Stopp zu vermeiden, wird
gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung eine Schwingwinkelreserve 35 vorgesehen,
die den Betrieb von gedämpften
Endanschlägen
erlaubt. Allerdings stellt auch hier Start-Stopp keinen definierten
Betriebszustand dar.
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Die
Rollenbahnen in der Pendelmassenträgereinrichtung, die auch als
Flansch bezeichnet wird, und den Pendelmassen sind auch bei diesem
Ausführungsbeispiel
gleich gestaltet, so dass die Pendelrolle, die in 7 mit 30 bezeichnet
ist, an beziehungsweise auf den Pendelrollenbahnen 31, 32 abrollt,
also eine rein rotatorische Bewegung ausführt. Dadurch kann ein unerwünschter
Verschleiß reduziert
werden. Die Begrenzung des Schwingwinkels wird bei dem in den 6 und 7 dargestellten Ausführungsbeispiel
dadurch erreicht, dass man dem theoretischen Viergelenk einen Übertragungswinkel
von 90 Grad aufzwingt. Bei einem solchen Übertragungswinkel würde in dem
System Selbsthemmung auftreten. Das ist jedoch ein Zustand, der nicht
auftreten kann. Der Übertragungswinkel
von 90 Grad wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass der Bahnradius von R1 über R2 auf R3 verkleinert wird.
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Stark
vereinfacht betrachtet, liegen bei einem Übertragungswinkel von 90 Grad
die Pendelmassen, die Pendelrolle und die Pendelmassenträgereinrichtung
auf einer horizontalen Linie. Das bedeutet, dass in einem Kräfteparallelogramm
die Summe aus Rücksteil-
beziehungsweise Auslenkkraft der Schwingung und Fliehkraft der Rotation
ebenfalls horizontal liegen müsste.
Dieser Zustand kann jedoch nicht eintreten. Das entspricht in etwa
dem Versuch, ein Seil absolut waagerecht zu spannen. Ein derart gespanntes
Seil wird aufgrund seines Eigengewichts immer durchhängen.
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In 8 ist
zum Vergleich eine Rollenbahn 36 gestrichelt zusammen mit
der Trägerrollenbahn 33 dargestellt.
Die Rollenbahn 36 ist so groß, dass sie einen Schwingwinkel
von ± 70
Grad realisiert.
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In 9 ist
ein Teil eines Antriebsstrangs 41 eines Kraftfahrzeugs
dargestellt. Zwischen einer nur durch ein Bezugszeichen angedeuteten
Antriebseinheit 3, insbesondere einer Brennkraftmaschine,
von der eine Kurbelwelle ausgeht, und einem Getriebe 45,
das ebenfalls nur durch ein Bezugszeichen angedeutet ist, ist eine
Kupplung angeordnet. Zwischen die Antriebseinheit 43 und
die Kupplung ist eine Drehschwingungsdämpfungseinrichtung geschaltet. Bei
der Drehschwingungsdämpfungseinrichtung handelt
es sich um ein Zweimassenschwungrad, das auch als Torsionsschwingungsdämpfer bezeichnet wird,
mit einer Primärschwungmasse 48.
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Die
Kurbelwelle der Brennkraftmaschine ist über Schraubverbindungen fest
mit einer Flexplate 49 verbunden. Die Flexplate 49 dient
dazu, ein Eingangsteil 50 der Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
drehfest, aber axial begrenzt verlagerbar mit der Kurbelwelle der
Brennkraftmaschine zu verbinden.
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Die
Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
ist mit einer Fliehkraftpendeleinrichtung 51 ausgestattet,
die eine Pendelmassenträgereinrichtung 52 umfasst.
Die Pendelmassenträgereinrichtung 52 stellt
gleichzeitig das Ausgangsteil der Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
dar und wird daher auch als Flansch bezeichnet. Die Pendelmassenträgereinrichtung 52 ist
mit Hilfe von Nietverbindungen 56, von denen in 9 nur
eine sichtbar ist, fest mit einer Sekundärschwungmasse 58 verbunden.
Bei der Sekundärschwungmasse 58 handelt
es sich zum Beispiel um eine Gegendruckplatte der Kupplung. Zwischen
der Gegendruckplatte und einer Druckplatte der Kupplung sind in
bekannter Art und Weise Reibbeläge
einer Kupplungsscheibe einklemmbar. Die Kupplungsscheibe wiederum
ist drehfest mit einer Getriebeeingangswelle des Getriebes 45 verbunden.
Die Sekundärschwungmasse 58 ist
durch eine Lagereinrichtung 59 drehbar zu der Primärschwungmasse 48 gelagert.
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An
der Pendelmassenträgereinrichtung 52 sind,
in ähnlicher
Weise wie bei den vorangegangenen Ausführungsbeispielen, mit Hilfe
einer Pendelrolle 60 Pendelmassen 61, 62 paarweise
pendelnd angebracht.
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In 10 ist
ein Ausschnitt der Pendelmassenträgereinrichtung 52 mit
der Pendelmasse 62 in der Draufsicht dargestellt. In 11 ist
der Ausschnitt der Pendelmassenträgereinrichtung 52 aus 10 mit
den Pendelmassen 61 und 62 im Schnitt dargestellt.
Im Schnitt sieht man, dass die Pendelmassen 61, 62 jeweils
von einer Schutzhülle 64, 65 umgeben
sind. Die Schutzhüllen 64, 65 sind
zum Beispiel aus Blech gebildet und durch Schweißverbindungen an der Pendelmassenträgereinrichtung 52 befestigt.
Die Größe der Schutzhüllen 64, 65 ist
so bemessen, dass sich die Pendelmassen 61, 62 innerhalb
der zugehörigen
Schutzhülle 64, 65 pendelnd bewegen
können.
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In 14 ist
die Pendelmassenträgereinrichtung 52 komplett
perspektivisch dargestellt. In dieser Darstellung sieht man, dass
auf einer Seite der Pendelmassenträgereinrichtung 52 insgesamt
vier Schutzhüllen 64, 66, 67, 68 befestigt
sind. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung wurden an unterschiedlichen
Zweimassenschwungrädern
Versuche mit verschiedenen Fettfüllständen durchgeführt. Dabei
hat sich gezeigt, dass der Fettfüllstand
die Funktion der Fliehkraftpendeleinrichtung über Dämpfung und Verschiebung der
Tilgerordnung negativ beeinflusst.
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Gemäß einem
weiteren wesentlichen Aspekt der Erfindung wird die Fliehkraftpendeleinrichtung gekapselt
und somit von Öl
und Fett, das in dem die Fliehkraftpendeleinrichtung umgebenden
Raum angeordnet sein kann, vollständig getrennt. Dadurch kann
ein unerwünschter
negativer Einfluss eines die Fliehkraftpendeleinrichtung umgebenden
Mediums, wie Öl
oder Fett, ausgeschlossen werden. Die gekapselte Fliehkraftpendeleinrichtung
läuft trocken
beziehungsweise praktisch trocken. Eine derart gekapselte Fliehkraftpendeleinrichtung
kann ohne weiteres innerhalb eines mit Öl gefüllten Raums eines Drehmomentwandlers
oder innerhalb eines Nassraums einer nasslaufenden Kupplung, zum
Beispiel einer Lamellenkupplung, angeordnet werden. Durch die Kapselung
wird der Raum, der die Fliehkraftpendeleinrichtung aufnimmt, gegenüber dem
diesen umgebenden Raum, in welchem Öl oder Fett vorhanden sein
kann, abgedichtet. Weitere Versuche, die im Rahmen der vorliegenden
Erfindung durchgeführt
wurden, haben gezeigt, dass die erfindungsgemäße Fliehkraftpendeleinrichtung
ohne zu großen
Verschleiß trocken betrieben
werden kann.
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In
den 12 und 13 ist
ein Kurbelwellentilger 70 mit einer erfindungsgemäß gekapselten Fliehkraftpendeleinrichtung 71 in
verschiedenen Ansichten dargestellt. Die Fliehkraftpendeleinrichtung 71 umfasst
eine Pendelmassenträgereinrichtung 72. Bei
der Pendelmassenträgereinrichtung 72 handelt es
sich um ein Gehäuseteil
des Kurbelwellentilgers 70, das an einer (nicht dargestellten)
Kurbelwelle einer Brennkraftmaschine befestigbar ist. Der Kurbelwellentilger 70,
der auch als Schwingungstilger bezeichnet wird, wird vorzugsweise
eingesetzt, um Torsionseigenfrequenzen der Kurbelwelle zu unterdrücken. Zu
diesem Zweck ist in den Kurbelwellentilger 70 vorzugsweise
eine Drehschwingungsdämpfungseinrichtung
integriert.
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An
der Pendelmassenträgereinrichtung 72 sind
mit Hilfe einer Pendelrolle 74 Pendelmassen 75, 76 pendelnd
angebracht. Die Pendelmassen 75, 76 sind durch
Schutzhüllen 78, 79 gekapselt.
Die Schutzhüllen 78, 79 sind
an der Pendelmassenträgereinrichtung 72 befestigt,
zum Beispiel mit Hilfe von Schweißverbindungen. Die Größe der Schutzhüllen 78, 79 ist
so bemessen, dass sich die Pendelmassen 75, 76 innerhalb
der zugehörigen
Schutzhülle 78, 79 pendelnd
bewegen können.
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- 1
- Fliehkraftpendeleinrichtung
- 2
- Pendelmassenträgereinrichtung
- 4
- Kreisringscheibe
- 6
- Ansatz
- 10
- Pendelmassenpaar
- 11
- Pendelmasse
- 12
- Pendelmasse
- 13
- Stufenbolzen
- 14
- Stufenbolzen
- 15
- Stufenbolzen
- 16
- Pendelrolle
- 17
- Langloch
- 18
- Langloch
- 19
- Langloch
- 20
- Pendelrolle
- 21
- Pendelrollenbahn
- 22
- Pendelrollenbahn
- 23
- Trägerollenbahn
- 30
- Pendelrolle
- 31
- Pendelrollenbahn
- 32
- Pendelrollenbahn
- 33
- Trägerrollenbahn
- 35
- Schwingwinkelreserve
- 36
- Rollenbahn
- 41
- Antriebsstrang
- 43
- Antriebseinheit
- 45
- Getriebe
- 48
- Primärschwungmasse
- 49
- Flexplate
- 50
- Eingangsteil
- 51
- Fliehkraftpendeleinrichtung
- 52
- Pendelmassenträgereinrichtung
- 56
- Nietverbindung
- 58
- Sekundärschwungmasse
- 59
- Lagereinrichtung
- 60
- Pendelrolle
- 61
- Pendelmasse
- 62
- Pendelmasse
- 64
- Schutzhülle
- 65
- Schutzhülle
- 66
- Schutzhülle
- 67
- Schutzhülle
- 68
- Schutzhülle
- 70
- Kurbelwellentilger
- 71
- Fliehkraftpendeleinrichtung
- 72
- Pendelmassenträgereinrichtung
- 74
- Pendelrolle
- 75
- Pendelmasse
- 76
- Pendelmasse
- 78
- Schutzhülle
- 79
- Schutzhülle