DE102007061117A1 - Elektrische Kontaktierung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Kontaktierung (10), insbesondere für ein Steuergerät (50). Am Steuergerät (50) befinden sich eine Anzahl von elektrisch zu kontaktierenden Kontaktstiften (56). Die elektrische Kontaktierung (10) umfasst mindestens ein elektrisches Kabel (14), welches ein Steckerteil (12) mit einer Steckerfahne (28) aufweist. Das Steckerteil (12) ist im Festsitz (44) in einer Aufnahmekammer (44) eines als Kontaktierungsleiste (64) ausgeführten Gehäuseteils (36) aufgenommen.
Description
- Stand der Technik
- In automatischen Fahrzeuggetrieben werden zur Steuerung der Schalthydraulik innerhalb des Getriebegehäuses eingebaute elektronische Steuergeräte eingesetzt. Um das Eindringen des Getriebeöls in dieses Steuergerät zu verhindern, sind die Steuergeräte hermetisch dicht ausgeführt, so zum Beispiel durch Verschweißung von Gehäuseboden und Gehäusedecken miteinander. Die elektrischen Kontakte werden in der Regel durch Glaseinschmelzungen oder Einglasungen nach außen geführt. Der Aufbau solcher Steuergeräte gleicht im Wesentlichen metallischen Transistorgehäusen, lediglich die Anzahl der Kontaktstifte ist größer. Auf die äußere Stirnfläche der Kontaktstifte werden zur Weiterführung der elektrischen Signale Metallstanzgitter aufgebracht. Diese werden mit den Kontaktstiften in der Regel über ein stoffschlüssiges Fügeverfahren, wie zum Beispiel Laserschweißen, dauerhaft verbunden. Diese Stanzgitter sind zur Positionierung der zu schweißenden Teile und zur kurzschlusssicheren Isolierung mit Kunststoff umspritzt.
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DE 196 40 466 B4 bezieht sich auf ein metallisches Trägerteil mit auf der Bestückungsseite aufgebrachten elektronischen Bauelementen und/oder Schaltungsträgern. Bei den Schaltungsträgern handelt es sich insbesondere um Hybridschaltungen, deren Anschlüsse von der Bestückungsseite über mehrere in Glasdurchführungen eingeschmolzene Anschlussstifte bis auf die der Bestückungsseite gegenüberliegende Seite des Trägerteils hindurchgeführt sind. Die Anschlussstifte sind auf wenigstens einer metallischen und mit Durchführungslöchern versehenen Stiftleiste angeordnet. In jedem Durchführungsloch ist jeweils ein in einer Glasfüllung eingeschmolzener Anschlussstift angeordnet. Die Stiftleiste ist in eine zugeordnete Ausnehmung des Trägerteils eingesetzt und darin befestigt. - Bei der vorstehend beschriebenen Anordnung ist es schwierig, eine ausreichende Flexibilität zum Ausgleich von Bauteiltoleranzen oder zur Verformung während eines Montagevorgangs zu gewährleisten. Des Weiteren sind die für die Anfertigung der kunststoffumspritzten Stanzgitter erforderlichen Werkzeuge sehr teuer. Ebenso ist jede geometrische Änderung oder die Erzeugung einer Bauteilvariante aufwändig und kostentreibend. Wird die Flexibilität durch die Verwendung eines Kabelbaumes angestrebt, so ist zum Anschluss der Kabelenden in der Regel ein kürzer ausgebildetes, je doch umspritztes Stanzgitter als Zwischenteil nötig, da es nur möglich ist, die Kontaktstifte auf eine feste Blechoberfläche zu schweißen und nicht direkt mit den flexiblen Kabeln zu verbinden.
- Offenbarung der Erfindung
- Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, das bisher eingesetzte umspritzte Stanzgitter durch ein Kunststoffführungsteil ohne umspritzte metallische Teile zu ersetzen. An diesem Kunststoffführungsteil werden einheitliche Schweißfahnen eingesteckt, die mittels eines Tannenbaumprofils – um ein Beispiel zu nennen – fest verankert werden. An den eingesetzten Profilen, die zum Beispiel als Tannenbaumprofil ausgebildet sein können, werden zuvor die elektrischen Verbindungskabel zum Beispiel angekrimmt oder auf eine andere Art und Weise befestigt.
- Die vorgeschlagene Lösung hat gegenüber dem umspritzten Stanzgitter erhebliche Kostenvorteile. Durch Mehrfachverwendung eines identischen, kleinen Stanzbiegeteils entstehen zudem sehr geringe Werkzeugkosten, des Weiteren zeichnet sich die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung durch einen hervorragenden Toleranzausgleich aus und bietet eine gewisse Beweglichkeit auch bei beengten Platzverhältnissen. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung erlaubt eine große Typenvielfalt, d. h. eine relativ hohe Variantenausführung bei nur sehr geringen Änderungs-beziehungsweise Werkzeugkosten. Die Konfektionierung der elektrischen Kabel kann automatisiert werden oder bei einem Unterlieferanten durchgeführt werden.
- Der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung folgend, werden zunächst die Steckerfahnen, die auch als Terminals bezeichnet werden, mit den elektrischen Kabeln verbunden, so zum Beispiel mit diesen verkrimpt. Der Arbeitsgang ist identisch mit dem Anbringen bekannter Steckerterminals an elektrische Kabel und kann bei jedem Kabelkonfektionär durchgeführt werden oder auch automatisiert werden. Es bietet sich zum Beispiel an, die elektrischen Kabel dort zu konfektionieren, wo das andere Kabelende konfektioniert wurde. Das Kabelende, welches dem zu konfektionierenden Kabelende gegenüberliegt, kann auch frei bleiben.
- Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schweißfahne ist ohne Rasthaken ausgebildet und weist zum Beispiel an der Außenseite eine Tannenbaumkontur auf. Bei der üblicherweise eingesetzten Steckerverrastung sitzt das Steckerterminal mit Spiel in der entsprechenden Aufnahmekammer. Bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung ist jedoch ein spielfreier belastbarer Festsitz nötig, da sonst die aus dem elektrischen Verbindungskabel eingeleiteten Kräfte auf die Steuergeräteschweißstelle wirken würden, was zu vermeiden ist. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schweißfahne können die aus dem Kabel eingeleiteten Kräfte von der Steuergeräteschweißstelle entkoppelt werden.
- In einem zweiten Schritt werden die Schweißfahnen in ein Gehäuseteil eingesetzt. Bei beengten Platzverhältnissen kann der Krimpbereich, innerhalb dessen die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schweißfahne mit dem elektrischen Kabel verbunden ist, auch in einem beliebigen Winkel zum Schweißflat stehen. Unter Schweißflat ist im vorliegenden Falle der Teil der Steckerfahne zu verstehen, der mit dem jeweiligen Kontaktstift eines Steuergerätes stoffschlüssig verbunden, im vorliegenden Falle bevorzugt verschweißt wird, so dass eine elektrisch leitende Kontaktierung entsteht. Es ist lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Krafteinleitungsfläche zum Einpressen zugänglich ist, was durch einen Ebenenversatz gegeben ist.
- Das Kunststoffgehäuseteil ist ein bevorzugt aus einem Bauteil der vorhandenen Getriebesteuerung abgeleitetes Bauteil, kann jedoch auch anders aussehen und zum Beispiel in einen Halterahmen, einen Kabelkanal oder ähnliches übergehen.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben. Es zeigt:
-
1 eine erste Ausführungsmöglichkeit einer Verbindung zwischen einem elektrischen Kabel und einem Steckerteil, -
2 das in1 einzeln dargestellte Steckerteil, aufgenommen in einer Aufnahmekammer eines als Kontaktleiste ausgebildeten Gehäuseteils, -
3 das vollständig kontaktierte Gehäuseteil gemäß der Darstellung in2 mit einer Vielzahl von elektrischen Kabeln und -
4 das als Kontaktleiste ausgebildete Gehäuseteil, aufgenommen an Kontaktpins, die aus einem Steuergerät hervorstehen. - Ausführungsformen
- Der Darstellung in
1 ist in perspektivischer Ansicht das erfindungsgemäß vorgeschlagene Ste- ckerteil der elektrischen Kontaktierung zu entnehmen. - Wie
1 zeigt, umfasst eine elektrische Kontaktierung10 ein Steckerteil12 . Bezugszeichen11 bezeichnet eine Krafteinleitungsstelle am Steckerteil12 . Das Steckerteil12 ist in der Darstellung gemäß1 als Stanzbiegeteil ausgebildet. An einem Ende des Steckerteils12 ist ein elektrisches Kabel14 mittels einer Verkrimpung20 befestigt; das andere Ende des Steckerteils12 ist als Steckerfahne28 ausgebildet. - Am Steckerteil
12 ist das elektrische Kabel14 , welches einen Kabelmantel16 und einen Leiter18 aufweist, in der Verkrimpung20 aufgenommen. Wie1 zeigt, umfasst die Verkrimpung20 einen ersten Bogen22 sowie einen zweiten Bogen24 , die jeweils formschlüssige Verbindungen zwischen dem Leiter18 beziehungsweise dem Kabelmantel16 und dem bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteil12 darstellen. An dem bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteil12 gemäß der Darstellung in1 kann auch mehr als ein elektrisches Kabel14 – wie in1 dargestellt – im Rahmen einer Verkrimpung20 befestigt werden. - Wie der Darstellung gemäß
1 weiter zu entnehmen ist, weist das Steckerteil12 einen Ebenenversatz26 auf. Mit Ebenenversatz26 ist gemeint, dass die Steckerfahne28 in einer zweiten Ebene34 liegt, während die Verkrimpung20 mit dem Steckerteil12 und dem elektrischen Kabel14 in einer ersten Ebene32 des Steckerteils12 liegt. Die erste Ebene32 sowie die zweite Ebene34 sind um einen Ebenenversatz26 zueinander versetzt. Die in der zweiten Ebene34 liegende Steckerfahne28 weist ein Schweißflat38 auf. Das Schweißflat38 stellt den Teil der Steckerfahne28 dar, der mit den Kontaktstiften56 des Steuergerätes50 (vergleiche Darstellung gemäß4 ) stoffschlüssig verbunden, so zum Beispiel verschweißt wird. - Während das in
1 dargestellte Ende des elektrischen Kabels14 über die Verkrimpung20 mit erstem Bogen22 und zweitem Bogen24 mit dem Steckerteil12 der elektrischen Kontaktierung10 verbunden ist, kann das andere Ende des elektrischen Kabels14 entweder genauso mit einer elektrischen Kontaktierung10 versehen sein, eine andere Kontaktierung aufweisen oder auch freibleibend ausgebildet sein. - Die in
1 dargestellte Steckerfahne28 , die in der zweiten Ebene34 des insbesondere als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteils12 liegt, weist an ihrem Außenrand eine Profilierung30 auf. Die am Außenrand der Steckerfahne28 angebrachte Profilierung kann zum Beispiel einzelne Vorsprünge, die in Sägezahnform ausgebildet sind, aufweisen, oder die Profilierung30 kann auch in Tannenbaum-Struktur ausgebildet sein. Die Profilierung30 an den Seitenflächen der Steckerfahne28 des Steckerteils12 dient zur Herstellung eines Festsitzes44 des Steckerteils12 in einem noch zu beschreibenden Gehäuseteil36 . -
2 zeigt eine perspektivische Draufsicht auf einen Ausschnitt eines als Kontaktleiste ausgeführten Gehäuseteils. - Ein in
2 in teilweiser Darstellung dargestelltes Gehäuseteil36 ist in Form einer Kontaktleiste64 ausgeführt. Im als Kontaktleiste64 ausgebildeten Gehäuseteil36 befindet sich eine Anzahl von Aufnahmekammern40 . Die Aufnahmekammern40 sind derart ausgelegt, dass das bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildete Steckerteil12 in diese eingelassen werden kann. Die Fixierung des bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteils12 in einer der Aufnahmekammern40 des Gehäuseteils36 erfolgt durch einen Festsitz44 . Der Festsitz44 ist dadurch charakterisiert, dass die seitliche Profilierung30 an den Steckerfahnen28 mit dieser Profilierung30 jeweils beidseitig gegenüberliegenden Festsitzflächen46 der Aufnahmekammern40 zusammenwirkt. Durch die Profilierung30 , die bevorzugt an den Seitenflächen der Steckerfahne28 des Steckerteils12 ausgebildet ist, kann ein spielfreier Festsitz44 des Steckerteils12 der elektrischen Kontaktierung10 im Gehäuseteil36 , das bevorzugt als Kontaktierungsleiste64 ausgelegt ist, gewährleistet werden. Kräfte, so zum Beispiel Zugkräfte, die auf das Steckerteil12 wirken, werden von der Krafteinleitungsstelle11 des Steckerteiles12 aufgenommen. Durch den Festsitz44 werden mechanische Zugbeanspruchungen an das Gehäuseteil36 eingeleitet und nicht durch die Verkrimpung20 aufgenommen, die in der ersten Ebene62 auf dem Boden der Aufnahmekammer40 des Gehäuseteils36 aufliegt. Eine jede der Aufnahmekammern40 im Gehäuseteil36 ist durch Kammerwände42 beziehungsweise durch Festsitzflächen46 begrenzt. Die Festsitzflächen46 stehen enger zueinander als die die Aufnahmekammer40 begrenzenden Kammerwände42 . Das bevorzugt als Kontaktierungsleiste64 ausgelegte Gehäuseteil36 kann zum Beispiel im Wege des Kunststoffspritzgießverfahrens hergestellt werden und auch eine andere Struktur als die leistenförmige Struktur – wie in der perspektivischen Draufsicht gemäß2 dargestellt – aufweisen. Das Gehäuseteil36 gemäß der perspektivischen Darstellung in2 kann auch als Halterahmen, Kabelkanal oder dergleichen weiterführend ausgebildet sein. Aus der Darstellung gemäß2 geht hervor, dass die Steckerteile12 der elektrischen Kontaktierung10 eben in die Aufnahmekammern40 eingeschoben sind. Die Fixierung der Steckerteile12 erfolgt durch den bereits erwähnten Festsitz44 zwischen der seitlichen Profilierung30 der Steckerfahne28 und den Festsitzflächen46 . - Im montierten Zustand des Steckerteils
12 in der Aufnahmekammer40 steht die Steckerfahne28 , an der bevorzugt die seitliche Profilierung30 ausgebildet ist, um einen Überstand48 über den Gehäuserand des Gehäuseteils36 über. Dadurch wird erreicht, dass die Steckerfahne28 mit dem Schweißflat38 über Öffnungen60 für Kontaktstifte56 übersteht. Die Öffnungen60 in der Kontaktierungsleiste64 des Gehäuseteils36 dienen der Aufnahme von Kontaktstiften56 eines Steuergerätes50 . Sobald das Gehäuseteil36 mit in seinen Aufnahmekammern40 mit Festsitz44 arretierten Steckerteilen12 an dem Steuergerät50 befestigt ist, durchsetzen dessen Kontaktstifte56 die Öffnungen60 und liegen somit unterhalb der flächig diese überdeckenden Steckerfahnen28 eines jeden der Steckerteile12 . Anschließend kann je nach Orientierung und Anzahl der zu kontaktierenden Kontaktstifte56 am Steuergerät50 (vergleiche Darstellung gemäß4 ) bevorzugt im Wege des Laserschweißens eine stoffschlüssige, elektrisch leitende Verbindung zwischen den Steckerfahnen28 der Steckerteile12 und den die Öffnungen60 des als Kontaktierungsleiste64 ausgebildeten Gehäuseteils36 durchsetzenden Kontaktstichen56 erfolgen. - In der Darstellung gemäß
3 ist eine perspektivische Ansicht des als Kontaktierungsleiste ausgebildeten Gehäuseteils36 wiedergegeben. - Aus der perspektivischen Ansicht gemäß
3 geht hervor, dass das als Kontaktierungsleiste64 ausgebildete Gehäuseteil36 eine Anzahl von nebeneinander liegenden Aufnahmekammern40 aufweist. Wie bereits erwähnt, wird eine jede der Aufnahmekammern40 durch Kammerwände42 begrenzt. In jede der Aufnahmekammern40 des Gehäuseteils36 ist ein Steckerteil12 eingelassen. Dessen Fixierung erfolgt über den bereits vorstehend im Zusammenhang mit2 beschriebenen Festsitz44 zwischen den Festsitzflächen46 der Aufnahmekammern40 und der bevorzugt an den Seiten der Steckerfahne28 ausgebildeten Profilierungen30 . Wie aus der perspektivischen Ansicht gemäß3 hervorgeht, ist in jeder der Aufnahmekammern40 des Gehäuseteils36 ein Steckerteil12 eingelassen.3 lässt sich des Weiteren entnehmen, dass die jeweiligen Steckerfahnen28 der Steckerteile12 die Öffnungen60 der Kontaktierungsleiste64 zur Aufnahme von Kontaktstiften56 in der zweiten Ebene34 des Steckerteils12 liegend, übergreifen. - Der Darstellung gemäß
4 ist zu entnehmen, dass das in3 dargestellte Gehäuseteil an einem Steuergerät aufgenommen ist. - Ein Steuergerät
50 gemäß der perspektivischen Draufsicht in4 weist einen Deckel sowie ein wannenförmiges Basisteil auf. Am durch den Deckel verschlossenen wannenförmigen Basisteil des Steuergerätes50 verläuft ein Rand54 . Der Rand54 ist von einer Anzahl von Kontaktstiften56 durchsetzt. Die Kontaktstifte56 sind in Einglasungen58 aufgenommen, um das Innere des Steuergerätes50 hermetisch nach außen, zum Beispiel gegen die das Steuergerät50 umgebende Atmosphäre oder gegen ein das Steuergerät50 zum Beispiel an einem Fahrzeuggetriebe umgebendes Getriebefluid (ATF = automatic transmission fluid) mit aggressiven Eigenschaften, wirksam zu schützen. - Wie aus der Darstellung gemäß
4 hervorgeht, ragen die Kontaktstifte56 um einen Abstand über die Einglasungen58 im Rand54 des Steuergerätes50 hervor. Während zwei einander gegenüberliegende Reihen von Kontaktstiften56 freiliegend ausgebildet sind, sind die Kontaktstifte56 an einer sich im Wesentlichen in vertikale Richtung erstreckenden Reihe von Kontaktstiften56 über das Gehäuseteil36 kontaktiert.4 zeigt, dass das Gehäuseteil36 , welches in Form einer Kontaktierungsleiste64 ausgebildet ist, die seitlich im Rand54 des Steuergerätes50 vorgesehenen, in Einglasungen58 aufgenommenen Kontaktierungsstifte56 überdeckt. Die Kontaktierungsstifte56 ragen durch die Öffnungen60 des als Kontaktierungsleiste64 ausgebildeten Gehäuseteils36 hindurch. Die Steckerfahnen28 überdecken die Stirnseiten der Kontaktierungsstifte56 , so dass zum Beispiel im Wege des Laserschweißens eine stoffschlüssige, elektrisch leitende Verbindung zwischen den Stirnseiten der Kontaktstifte56 und den Steckerfahnen28 der Steckerteile12 hergestellt werden kann. Während aus der Darstellung gemäß4 hervorgeht, dass das Gehäuseteil36 in einer ersten vertikalen Lage66 am Steuergerät50 befestigt ist, kann das Gehäuseteil36 auch im Rechtwinkel dazu, im Wesentlichen in horizontaler Lage mit entsprechenden Kontaktstiften56 des Steuergerätes50 stoffschlüssig verbunden werden. -
4 zeigt darüber hinaus, dass jede der Aufnahmekammern40 des Gehäuseteils36 mit einem elektrischen Kabel14 versehen sein kann. Darüber hinaus ist es auch möglich, einzelne der nebeneinander liegenden Aufnahmekammern40 am Gehäuseteil36 freizulassen. Dies richtet sich an die Orientierung beziehungsweise Positionierung der jeweils durch die Steckerfahnen28 zu kontaktierenden Kontaktstifte36 im Rand54 des Steuergerätes50 . Die Kontaktstifte56 , die in der Regel in Einglasungen58 im Rand54 aufgenommen sind, kontaktieren ihrerseits im Inneren des Steuergerätes50 liegende elektronische Bauelemente. Das Steuergerät50 , bei dem es sich zum Beispiel um ein Steuergerät für ein Fahrzeuggetriebe oder dergleichen handeln kann, weist neben dem Deckel ein wannenförmiges Basisteil auf. Am wannenförmigen Basisteil befinden sich – hier in versetzter Anordnung in Bezug aufeinander – eine Anzahl von Laschen52 . Die Laschen52 erstrecken sich im Wesentlichen in der Ebene des Randes54 des wannenförmigen Basisteil des Steuergerätes50 . - Das Gehäuseteil
36 gemäß den Darstellungen in den3 und4 kann zum Beispiel in vorteilhafter Weise im Ein- oder Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahren aus Kunststoffmaterial hergestellt werden. Je nach Konfiguration und Einbauraum kann das Gehäuseteil36 , wie in den Darstellungen gemäß der3 und4 gezeigt, ein leistenförmiges Aussehen haben. An den Bereich der Kontaktierungsleiste64 des Gehäuseteils36 , der in3 dargestellt ist, können sich auch weitere, hier zeichnerisch nicht dargestellte Kabelkanäle oder dergleichen anschließen. Das bevorzugt eine Kontaktierungsleiste64 umfassende Gehäuseteil36 kann in beliebigen Orientierungen66 in Bezug auf das Steuergerät50 angeordnet werden, um genau die Kontaktstifte56 zu kontaktieren, die elektrisch anzuschließen sind. Dies können je nach Applikationsfall des Steuergerätes50 durchaus unterschiedliche Kontaktstifte56 in unterschiedlicher Kontaktierung in Bezug auf das Steuergerät50 sein. In dieser Hinsicht wird durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung der elektrischen Kontaktierung10 eine hohe Flexibilität erreicht. In der Darstellung gemäß4 ist lediglich ein als Kontaktierungsleiste64 ausgebildetes Gehäuseteil36 mit einer Anzahl von Kontaktstiften56 des Steuergerätes50 elektrisch leitend verbunden. Es ist jedoch durchaus möglich, die in4 noch freiliegenden Kontaktstifte56 mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen elektrischen Kontaktierung10 durch ein Gehäuseteil36 , welches bevorzugt mit Kontaktierungsleiste64 ausgebildet ist, elektrisch anzuschließen. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19640466 B4 [0002]
Claims (10)
- Elektrische Kontaktierung (
10 ), insbesondere für ein Steuergerät (50 ), mit einer Anzahl an diesem vorgesehener Kontaktstifte (56 ), wobei die elektrische Kontaktierung (10 ) mindestens ein elektrisches Kabel (14 ) umfasst, welches ein Steckerteil (12 ) mit einer Steckerfahne (28 ) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (12 ) im Festsitz (44 ) in einer Aufnahmekammer (40 ) eines mindestens eine Kontaktierungsleiste (64 ) umfassenden Gehäuseteils (36 ) aufgenommen ist. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (12 ) als Stanzbiegeteil ausgeführt ist und die Steckerfahne (28 ) eine Profilierung (30 ) umfasst. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerfahne (28 ) im Festsitz (44 ) an Festsitzflächen (46 ) einer Aufnahmekammer (40 ) spielfrei aufgenommen ist. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (12 ) eine erste Ebene (32 ) und eine zweite Ebene (34 ) aufweist, die um einen Ebenenversatz (26 ) zueinander versetzt sind. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Ebene (32 ) ein elektrisches Kabel (14 ) mit dem Steckerteil (12 ) verbunden, insbesondere mit einer Verkrimpung (20 ;22 ,24 ) befestigt ist. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß der Ansprüche 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Ebene (34 ) die Steckerfahne (28 ) verläuft, an der seitlich die Profilierung (30 ) ausgeführt ist. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerfahne (28 ) im Festsitz (44 ) des Steckerteils (12 ) in einem Überstand (48 ) oberhalb von Öffnungen (60 ) zur Aufnahme von Kontaktierungsstiften (56 ) eines Steuergerätes (50 ) verläuft. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mit mindestens einer Kontaktierungsleiste (64 ) ausgeführte Gehäuseteil (36 ) eine Anzahl von Aufnahmekammern (40 ) aufweist. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mit mindestens einer Kontaktierungsleiste (64 ) ausgebildete Gehäuseteil (36 ) eine Anzahl von Öffnungen (60 ) zur Aufnahme von Kontaktstiften (56 ) des Steuergerätes (50 ) aufweist. - Elektrische Kontaktierung (
10 ) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (36 ) entsprechend der Lage der zu kontaktierenden Kontaktstifte (56 ) des Steuergerätes (50 ) relativ zu diesem positionierbar ist.
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