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DE102007061117A1 - Elektrische Kontaktierung - Google Patents

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DE102007061117A1
DE102007061117A1 DE102007061117A DE102007061117A DE102007061117A1 DE 102007061117 A1 DE102007061117 A1 DE 102007061117A1 DE 102007061117 A DE102007061117 A DE 102007061117A DE 102007061117 A DE102007061117 A DE 102007061117A DE 102007061117 A1 DE102007061117 A1 DE 102007061117A1
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electrical
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Peter Zweigle
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Kontaktierung (10), insbesondere für ein Steuergerät (50). Am Steuergerät (50) befinden sich eine Anzahl von elektrisch zu kontaktierenden Kontaktstiften (56). Die elektrische Kontaktierung (10) umfasst mindestens ein elektrisches Kabel (14), welches ein Steckerteil (12) mit einer Steckerfahne (28) aufweist. Das Steckerteil (12) ist im Festsitz (44) in einer Aufnahmekammer (44) eines als Kontaktierungsleiste (64) ausgeführten Gehäuseteils (36) aufgenommen.

Description

  • Stand der Technik
  • In automatischen Fahrzeuggetrieben werden zur Steuerung der Schalthydraulik innerhalb des Getriebegehäuses eingebaute elektronische Steuergeräte eingesetzt. Um das Eindringen des Getriebeöls in dieses Steuergerät zu verhindern, sind die Steuergeräte hermetisch dicht ausgeführt, so zum Beispiel durch Verschweißung von Gehäuseboden und Gehäusedecken miteinander. Die elektrischen Kontakte werden in der Regel durch Glaseinschmelzungen oder Einglasungen nach außen geführt. Der Aufbau solcher Steuergeräte gleicht im Wesentlichen metallischen Transistorgehäusen, lediglich die Anzahl der Kontaktstifte ist größer. Auf die äußere Stirnfläche der Kontaktstifte werden zur Weiterführung der elektrischen Signale Metallstanzgitter aufgebracht. Diese werden mit den Kontaktstiften in der Regel über ein stoffschlüssiges Fügeverfahren, wie zum Beispiel Laserschweißen, dauerhaft verbunden. Diese Stanzgitter sind zur Positionierung der zu schweißenden Teile und zur kurzschlusssicheren Isolierung mit Kunststoff umspritzt.
  • DE 196 40 466 B4 bezieht sich auf ein metallisches Trägerteil mit auf der Bestückungsseite aufgebrachten elektronischen Bauelementen und/oder Schaltungsträgern. Bei den Schaltungsträgern handelt es sich insbesondere um Hybridschaltungen, deren Anschlüsse von der Bestückungsseite über mehrere in Glasdurchführungen eingeschmolzene Anschlussstifte bis auf die der Bestückungsseite gegenüberliegende Seite des Trägerteils hindurchgeführt sind. Die Anschlussstifte sind auf wenigstens einer metallischen und mit Durchführungslöchern versehenen Stiftleiste angeordnet. In jedem Durchführungsloch ist jeweils ein in einer Glasfüllung eingeschmolzener Anschlussstift angeordnet. Die Stiftleiste ist in eine zugeordnete Ausnehmung des Trägerteils eingesetzt und darin befestigt.
  • Bei der vorstehend beschriebenen Anordnung ist es schwierig, eine ausreichende Flexibilität zum Ausgleich von Bauteiltoleranzen oder zur Verformung während eines Montagevorgangs zu gewährleisten. Des Weiteren sind die für die Anfertigung der kunststoffumspritzten Stanzgitter erforderlichen Werkzeuge sehr teuer. Ebenso ist jede geometrische Änderung oder die Erzeugung einer Bauteilvariante aufwändig und kostentreibend. Wird die Flexibilität durch die Verwendung eines Kabelbaumes angestrebt, so ist zum Anschluss der Kabelenden in der Regel ein kürzer ausgebildetes, je doch umspritztes Stanzgitter als Zwischenteil nötig, da es nur möglich ist, die Kontaktstifte auf eine feste Blechoberfläche zu schweißen und nicht direkt mit den flexiblen Kabeln zu verbinden.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, das bisher eingesetzte umspritzte Stanzgitter durch ein Kunststoffführungsteil ohne umspritzte metallische Teile zu ersetzen. An diesem Kunststoffführungsteil werden einheitliche Schweißfahnen eingesteckt, die mittels eines Tannenbaumprofils – um ein Beispiel zu nennen – fest verankert werden. An den eingesetzten Profilen, die zum Beispiel als Tannenbaumprofil ausgebildet sein können, werden zuvor die elektrischen Verbindungskabel zum Beispiel angekrimmt oder auf eine andere Art und Weise befestigt.
  • Die vorgeschlagene Lösung hat gegenüber dem umspritzten Stanzgitter erhebliche Kostenvorteile. Durch Mehrfachverwendung eines identischen, kleinen Stanzbiegeteils entstehen zudem sehr geringe Werkzeugkosten, des Weiteren zeichnet sich die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung durch einen hervorragenden Toleranzausgleich aus und bietet eine gewisse Beweglichkeit auch bei beengten Platzverhältnissen. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung erlaubt eine große Typenvielfalt, d. h. eine relativ hohe Variantenausführung bei nur sehr geringen Änderungs-beziehungsweise Werkzeugkosten. Die Konfektionierung der elektrischen Kabel kann automatisiert werden oder bei einem Unterlieferanten durchgeführt werden.
  • Der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung folgend, werden zunächst die Steckerfahnen, die auch als Terminals bezeichnet werden, mit den elektrischen Kabeln verbunden, so zum Beispiel mit diesen verkrimpt. Der Arbeitsgang ist identisch mit dem Anbringen bekannter Steckerterminals an elektrische Kabel und kann bei jedem Kabelkonfektionär durchgeführt werden oder auch automatisiert werden. Es bietet sich zum Beispiel an, die elektrischen Kabel dort zu konfektionieren, wo das andere Kabelende konfektioniert wurde. Das Kabelende, welches dem zu konfektionierenden Kabelende gegenüberliegt, kann auch frei bleiben.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schweißfahne ist ohne Rasthaken ausgebildet und weist zum Beispiel an der Außenseite eine Tannenbaumkontur auf. Bei der üblicherweise eingesetzten Steckerverrastung sitzt das Steckerterminal mit Spiel in der entsprechenden Aufnahmekammer. Bei der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung ist jedoch ein spielfreier belastbarer Festsitz nötig, da sonst die aus dem elektrischen Verbindungskabel eingeleiteten Kräfte auf die Steuergeräteschweißstelle wirken würden, was zu vermeiden ist. Durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schweißfahne können die aus dem Kabel eingeleiteten Kräfte von der Steuergeräteschweißstelle entkoppelt werden.
  • In einem zweiten Schritt werden die Schweißfahnen in ein Gehäuseteil eingesetzt. Bei beengten Platzverhältnissen kann der Krimpbereich, innerhalb dessen die erfindungsgemäß vorgeschlagene Schweißfahne mit dem elektrischen Kabel verbunden ist, auch in einem beliebigen Winkel zum Schweißflat stehen. Unter Schweißflat ist im vorliegenden Falle der Teil der Steckerfahne zu verstehen, der mit dem jeweiligen Kontaktstift eines Steuergerätes stoffschlüssig verbunden, im vorliegenden Falle bevorzugt verschweißt wird, so dass eine elektrisch leitende Kontaktierung entsteht. Es ist lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die Krafteinleitungsfläche zum Einpressen zugänglich ist, was durch einen Ebenenversatz gegeben ist.
  • Das Kunststoffgehäuseteil ist ein bevorzugt aus einem Bauteil der vorhandenen Getriebesteuerung abgeleitetes Bauteil, kann jedoch auch anders aussehen und zum Beispiel in einen Halterahmen, einen Kabelkanal oder ähnliches übergehen.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend eingehender beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine erste Ausführungsmöglichkeit einer Verbindung zwischen einem elektrischen Kabel und einem Steckerteil,
  • 2 das in 1 einzeln dargestellte Steckerteil, aufgenommen in einer Aufnahmekammer eines als Kontaktleiste ausgebildeten Gehäuseteils,
  • 3 das vollständig kontaktierte Gehäuseteil gemäß der Darstellung in 2 mit einer Vielzahl von elektrischen Kabeln und
  • 4 das als Kontaktleiste ausgebildete Gehäuseteil, aufgenommen an Kontaktpins, die aus einem Steuergerät hervorstehen.
  • Ausführungsformen
  • Der Darstellung in 1 ist in perspektivischer Ansicht das erfindungsgemäß vorgeschlagene Ste- ckerteil der elektrischen Kontaktierung zu entnehmen.
  • Wie 1 zeigt, umfasst eine elektrische Kontaktierung 10 ein Steckerteil 12. Bezugszeichen 11 bezeichnet eine Krafteinleitungsstelle am Steckerteil 12. Das Steckerteil 12 ist in der Darstellung gemäß 1 als Stanzbiegeteil ausgebildet. An einem Ende des Steckerteils 12 ist ein elektrisches Kabel 14 mittels einer Verkrimpung 20 befestigt; das andere Ende des Steckerteils 12 ist als Steckerfahne 28 ausgebildet.
  • Am Steckerteil 12 ist das elektrische Kabel 14, welches einen Kabelmantel 16 und einen Leiter 18 aufweist, in der Verkrimpung 20 aufgenommen. Wie 1 zeigt, umfasst die Verkrimpung 20 einen ersten Bogen 22 sowie einen zweiten Bogen 24, die jeweils formschlüssige Verbindungen zwischen dem Leiter 18 beziehungsweise dem Kabelmantel 16 und dem bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteil 12 darstellen. An dem bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteil 12 gemäß der Darstellung in 1 kann auch mehr als ein elektrisches Kabel 14 – wie in 1 dargestellt – im Rahmen einer Verkrimpung 20 befestigt werden.
  • Wie der Darstellung gemäß 1 weiter zu entnehmen ist, weist das Steckerteil 12 einen Ebenenversatz 26 auf. Mit Ebenenversatz 26 ist gemeint, dass die Steckerfahne 28 in einer zweiten Ebene 34 liegt, während die Verkrimpung 20 mit dem Steckerteil 12 und dem elektrischen Kabel 14 in einer ersten Ebene 32 des Steckerteils 12 liegt. Die erste Ebene 32 sowie die zweite Ebene 34 sind um einen Ebenenversatz 26 zueinander versetzt. Die in der zweiten Ebene 34 liegende Steckerfahne 28 weist ein Schweißflat 38 auf. Das Schweißflat 38 stellt den Teil der Steckerfahne 28 dar, der mit den Kontaktstiften 56 des Steuergerätes 50 (vergleiche Darstellung gemäß 4) stoffschlüssig verbunden, so zum Beispiel verschweißt wird.
  • Während das in 1 dargestellte Ende des elektrischen Kabels 14 über die Verkrimpung 20 mit erstem Bogen 22 und zweitem Bogen 24 mit dem Steckerteil 12 der elektrischen Kontaktierung 10 verbunden ist, kann das andere Ende des elektrischen Kabels 14 entweder genauso mit einer elektrischen Kontaktierung 10 versehen sein, eine andere Kontaktierung aufweisen oder auch freibleibend ausgebildet sein.
  • Die in 1 dargestellte Steckerfahne 28, die in der zweiten Ebene 34 des insbesondere als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteils 12 liegt, weist an ihrem Außenrand eine Profilierung 30 auf. Die am Außenrand der Steckerfahne 28 angebrachte Profilierung kann zum Beispiel einzelne Vorsprünge, die in Sägezahnform ausgebildet sind, aufweisen, oder die Profilierung 30 kann auch in Tannenbaum-Struktur ausgebildet sein. Die Profilierung 30 an den Seitenflächen der Steckerfahne 28 des Steckerteils 12 dient zur Herstellung eines Festsitzes 44 des Steckerteils 12 in einem noch zu beschreibenden Gehäuseteil 36.
  • 2 zeigt eine perspektivische Draufsicht auf einen Ausschnitt eines als Kontaktleiste ausgeführten Gehäuseteils.
  • Ein in 2 in teilweiser Darstellung dargestelltes Gehäuseteil 36 ist in Form einer Kontaktleiste 64 ausgeführt. Im als Kontaktleiste 64 ausgebildeten Gehäuseteil 36 befindet sich eine Anzahl von Aufnahmekammern 40. Die Aufnahmekammern 40 sind derart ausgelegt, dass das bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildete Steckerteil 12 in diese eingelassen werden kann. Die Fixierung des bevorzugt als Stanzbiegeteil ausgebildeten Steckerteils 12 in einer der Aufnahmekammern 40 des Gehäuseteils 36 erfolgt durch einen Festsitz 44. Der Festsitz 44 ist dadurch charakterisiert, dass die seitliche Profilierung 30 an den Steckerfahnen 28 mit dieser Profilierung 30 jeweils beidseitig gegenüberliegenden Festsitzflächen 46 der Aufnahmekammern 40 zusammenwirkt. Durch die Profilierung 30, die bevorzugt an den Seitenflächen der Steckerfahne 28 des Steckerteils 12 ausgebildet ist, kann ein spielfreier Festsitz 44 des Steckerteils 12 der elektrischen Kontaktierung 10 im Gehäuseteil 36, das bevorzugt als Kontaktierungsleiste 64 ausgelegt ist, gewährleistet werden. Kräfte, so zum Beispiel Zugkräfte, die auf das Steckerteil 12 wirken, werden von der Krafteinleitungsstelle 11 des Steckerteiles 12 aufgenommen. Durch den Festsitz 44 werden mechanische Zugbeanspruchungen an das Gehäuseteil 36 eingeleitet und nicht durch die Verkrimpung 20 aufgenommen, die in der ersten Ebene 62 auf dem Boden der Aufnahmekammer 40 des Gehäuseteils 36 aufliegt. Eine jede der Aufnahmekammern 40 im Gehäuseteil 36 ist durch Kammerwände 42 beziehungsweise durch Festsitzflächen 46 begrenzt. Die Festsitzflächen 46 stehen enger zueinander als die die Aufnahmekammer 40 begrenzenden Kammerwände 42. Das bevorzugt als Kontaktierungsleiste 64 ausgelegte Gehäuseteil 36 kann zum Beispiel im Wege des Kunststoffspritzgießverfahrens hergestellt werden und auch eine andere Struktur als die leistenförmige Struktur – wie in der perspektivischen Draufsicht gemäß 2 dargestellt – aufweisen. Das Gehäuseteil 36 gemäß der perspektivischen Darstellung in 2 kann auch als Halterahmen, Kabelkanal oder dergleichen weiterführend ausgebildet sein. Aus der Darstellung gemäß 2 geht hervor, dass die Steckerteile 12 der elektrischen Kontaktierung 10 eben in die Aufnahmekammern 40 eingeschoben sind. Die Fixierung der Steckerteile 12 erfolgt durch den bereits erwähnten Festsitz 44 zwischen der seitlichen Profilierung 30 der Steckerfahne 28 und den Festsitzflächen 46.
  • Im montierten Zustand des Steckerteils 12 in der Aufnahmekammer 40 steht die Steckerfahne 28, an der bevorzugt die seitliche Profilierung 30 ausgebildet ist, um einen Überstand 48 über den Gehäuserand des Gehäuseteils 36 über. Dadurch wird erreicht, dass die Steckerfahne 28 mit dem Schweißflat 38 über Öffnungen 60 für Kontaktstifte 56 übersteht. Die Öffnungen 60 in der Kontaktierungsleiste 64 des Gehäuseteils 36 dienen der Aufnahme von Kontaktstiften 56 eines Steuergerätes 50. Sobald das Gehäuseteil 36 mit in seinen Aufnahmekammern 40 mit Festsitz 44 arretierten Steckerteilen 12 an dem Steuergerät 50 befestigt ist, durchsetzen dessen Kontaktstifte 56 die Öffnungen 60 und liegen somit unterhalb der flächig diese überdeckenden Steckerfahnen 28 eines jeden der Steckerteile 12. Anschließend kann je nach Orientierung und Anzahl der zu kontaktierenden Kontaktstifte 56 am Steuergerät 50 (vergleiche Darstellung gemäß 4) bevorzugt im Wege des Laserschweißens eine stoffschlüssige, elektrisch leitende Verbindung zwischen den Steckerfahnen 28 der Steckerteile 12 und den die Öffnungen 60 des als Kontaktierungsleiste 64 ausgebildeten Gehäuseteils 36 durchsetzenden Kontaktstichen 56 erfolgen.
  • In der Darstellung gemäß 3 ist eine perspektivische Ansicht des als Kontaktierungsleiste ausgebildeten Gehäuseteils 36 wiedergegeben.
  • Aus der perspektivischen Ansicht gemäß 3 geht hervor, dass das als Kontaktierungsleiste 64 ausgebildete Gehäuseteil 36 eine Anzahl von nebeneinander liegenden Aufnahmekammern 40 aufweist. Wie bereits erwähnt, wird eine jede der Aufnahmekammern 40 durch Kammerwände 42 begrenzt. In jede der Aufnahmekammern 40 des Gehäuseteils 36 ist ein Steckerteil 12 eingelassen. Dessen Fixierung erfolgt über den bereits vorstehend im Zusammenhang mit 2 beschriebenen Festsitz 44 zwischen den Festsitzflächen 46 der Aufnahmekammern 40 und der bevorzugt an den Seiten der Steckerfahne 28 ausgebildeten Profilierungen 30. Wie aus der perspektivischen Ansicht gemäß 3 hervorgeht, ist in jeder der Aufnahmekammern 40 des Gehäuseteils 36 ein Steckerteil 12 eingelassen. 3 lässt sich des Weiteren entnehmen, dass die jeweiligen Steckerfahnen 28 der Steckerteile 12 die Öffnungen 60 der Kontaktierungsleiste 64 zur Aufnahme von Kontaktstiften 56 in der zweiten Ebene 34 des Steckerteils 12 liegend, übergreifen.
  • Der Darstellung gemäß 4 ist zu entnehmen, dass das in 3 dargestellte Gehäuseteil an einem Steuergerät aufgenommen ist.
  • Ein Steuergerät 50 gemäß der perspektivischen Draufsicht in 4 weist einen Deckel sowie ein wannenförmiges Basisteil auf. Am durch den Deckel verschlossenen wannenförmigen Basisteil des Steuergerätes 50 verläuft ein Rand 54. Der Rand 54 ist von einer Anzahl von Kontaktstiften 56 durchsetzt. Die Kontaktstifte 56 sind in Einglasungen 58 aufgenommen, um das Innere des Steuergerätes 50 hermetisch nach außen, zum Beispiel gegen die das Steuergerät 50 umgebende Atmosphäre oder gegen ein das Steuergerät 50 zum Beispiel an einem Fahrzeuggetriebe umgebendes Getriebefluid (ATF = automatic transmission fluid) mit aggressiven Eigenschaften, wirksam zu schützen.
  • Wie aus der Darstellung gemäß 4 hervorgeht, ragen die Kontaktstifte 56 um einen Abstand über die Einglasungen 58 im Rand 54 des Steuergerätes 50 hervor. Während zwei einander gegenüberliegende Reihen von Kontaktstiften 56 freiliegend ausgebildet sind, sind die Kontaktstifte 56 an einer sich im Wesentlichen in vertikale Richtung erstreckenden Reihe von Kontaktstiften 56 über das Gehäuseteil 36 kontaktiert. 4 zeigt, dass das Gehäuseteil 36, welches in Form einer Kontaktierungsleiste 64 ausgebildet ist, die seitlich im Rand 54 des Steuergerätes 50 vorgesehenen, in Einglasungen 58 aufgenommenen Kontaktierungsstifte 56 überdeckt. Die Kontaktierungsstifte 56 ragen durch die Öffnungen 60 des als Kontaktierungsleiste 64 ausgebildeten Gehäuseteils 36 hindurch. Die Steckerfahnen 28 überdecken die Stirnseiten der Kontaktierungsstifte 56, so dass zum Beispiel im Wege des Laserschweißens eine stoffschlüssige, elektrisch leitende Verbindung zwischen den Stirnseiten der Kontaktstifte 56 und den Steckerfahnen 28 der Steckerteile 12 hergestellt werden kann. Während aus der Darstellung gemäß 4 hervorgeht, dass das Gehäuseteil 36 in einer ersten vertikalen Lage 66 am Steuergerät 50 befestigt ist, kann das Gehäuseteil 36 auch im Rechtwinkel dazu, im Wesentlichen in horizontaler Lage mit entsprechenden Kontaktstiften 56 des Steuergerätes 50 stoffschlüssig verbunden werden.
  • 4 zeigt darüber hinaus, dass jede der Aufnahmekammern 40 des Gehäuseteils 36 mit einem elektrischen Kabel 14 versehen sein kann. Darüber hinaus ist es auch möglich, einzelne der nebeneinander liegenden Aufnahmekammern 40 am Gehäuseteil 36 freizulassen. Dies richtet sich an die Orientierung beziehungsweise Positionierung der jeweils durch die Steckerfahnen 28 zu kontaktierenden Kontaktstifte 36 im Rand 54 des Steuergerätes 50. Die Kontaktstifte 56, die in der Regel in Einglasungen 58 im Rand 54 aufgenommen sind, kontaktieren ihrerseits im Inneren des Steuergerätes 50 liegende elektronische Bauelemente. Das Steuergerät 50, bei dem es sich zum Beispiel um ein Steuergerät für ein Fahrzeuggetriebe oder dergleichen handeln kann, weist neben dem Deckel ein wannenförmiges Basisteil auf. Am wannenförmigen Basisteil befinden sich – hier in versetzter Anordnung in Bezug aufeinander – eine Anzahl von Laschen 52. Die Laschen 52 erstrecken sich im Wesentlichen in der Ebene des Randes 54 des wannenförmigen Basisteil des Steuergerätes 50.
  • Das Gehäuseteil 36 gemäß den Darstellungen in den 3 und 4 kann zum Beispiel in vorteilhafter Weise im Ein- oder Zwei-Komponenten-Spritzgießverfahren aus Kunststoffmaterial hergestellt werden. Je nach Konfiguration und Einbauraum kann das Gehäuseteil 36, wie in den Darstellungen gemäß der 3 und 4 gezeigt, ein leistenförmiges Aussehen haben. An den Bereich der Kontaktierungsleiste 64 des Gehäuseteils 36, der in 3 dargestellt ist, können sich auch weitere, hier zeichnerisch nicht dargestellte Kabelkanäle oder dergleichen anschließen. Das bevorzugt eine Kontaktierungsleiste 64 umfassende Gehäuseteil 36 kann in beliebigen Orientierungen 66 in Bezug auf das Steuergerät 50 angeordnet werden, um genau die Kontaktstifte 56 zu kontaktieren, die elektrisch anzuschließen sind. Dies können je nach Applikationsfall des Steuergerätes 50 durchaus unterschiedliche Kontaktstifte 56 in unterschiedlicher Kontaktierung in Bezug auf das Steuergerät 50 sein. In dieser Hinsicht wird durch die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung der elektrischen Kontaktierung 10 eine hohe Flexibilität erreicht. In der Darstellung gemäß 4 ist lediglich ein als Kontaktierungsleiste 64 ausgebildetes Gehäuseteil 36 mit einer Anzahl von Kontaktstiften 56 des Steuergerätes 50 elektrisch leitend verbunden. Es ist jedoch durchaus möglich, die in 4 noch freiliegenden Kontaktstifte 56 mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen elektrischen Kontaktierung 10 durch ein Gehäuseteil 36, welches bevorzugt mit Kontaktierungsleiste 64 ausgebildet ist, elektrisch anzuschließen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19640466 B4 [0002]

Claims (10)

  1. Elektrische Kontaktierung (10), insbesondere für ein Steuergerät (50), mit einer Anzahl an diesem vorgesehener Kontaktstifte (56), wobei die elektrische Kontaktierung (10) mindestens ein elektrisches Kabel (14) umfasst, welches ein Steckerteil (12) mit einer Steckerfahne (28) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (12) im Festsitz (44) in einer Aufnahmekammer (40) eines mindestens eine Kontaktierungsleiste (64) umfassenden Gehäuseteils (36) aufgenommen ist.
  2. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (12) als Stanzbiegeteil ausgeführt ist und die Steckerfahne (28) eine Profilierung (30) umfasst.
  3. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerfahne (28) im Festsitz (44) an Festsitzflächen (46) einer Aufnahmekammer (40) spielfrei aufgenommen ist.
  4. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckerteil (12) eine erste Ebene (32) und eine zweite Ebene (34) aufweist, die um einen Ebenenversatz (26) zueinander versetzt sind.
  5. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Ebene (32) ein elektrisches Kabel (14) mit dem Steckerteil (12) verbunden, insbesondere mit einer Verkrimpung (20; 22, 24) befestigt ist.
  6. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß der Ansprüche 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass in der zweiten Ebene (34) die Steckerfahne (28) verläuft, an der seitlich die Profilierung (30) ausgeführt ist.
  7. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerfahne (28) im Festsitz (44) des Steckerteils (12) in einem Überstand (48) oberhalb von Öffnungen (60) zur Aufnahme von Kontaktierungsstiften (56) eines Steuergerätes (50) verläuft.
  8. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mit mindestens einer Kontaktierungsleiste (64) ausgeführte Gehäuseteil (36) eine Anzahl von Aufnahmekammern (40) aufweist.
  9. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mit mindestens einer Kontaktierungsleiste (64) ausgebildete Gehäuseteil (36) eine Anzahl von Öffnungen (60) zur Aufnahme von Kontaktstiften (56) des Steuergerätes (50) aufweist.
  10. Elektrische Kontaktierung (10) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil (36) entsprechend der Lage der zu kontaktierenden Kontaktstifte (56) des Steuergerätes (50) relativ zu diesem positionierbar ist.
DE102007061117A 2007-12-19 2007-12-19 Elektrische Kontaktierung Withdrawn DE102007061117A1 (de)

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