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DE102007042143A1 - Schneidstempel zum konturnahen Bearbeiten von Kunststoffteilen - Google Patents

Schneidstempel zum konturnahen Bearbeiten von Kunststoffteilen Download PDF

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DE102007042143A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Schneidstempel (1) zum konturnahen Bearbeiten eines Randes (3a, 3b) eines Kunststoffelements (2) von Graten oder Stegen (9) oder dergleichen, mit wenigstens einer Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d), die im Bereich eines ersten Endes des Schneidstempels (1) angeordnet ist und die ein Abschneiden und/oder Abschaben des Grates oder Stegs (9) am betreffenden Rand (3s (1) bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Schneidstempels (1) bewirkt. Der erfindungsgemäße Schneidstempel zeichnet sich dadurch aus, dass die Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) im Wesentlichen senkrecht zur Auftreffbewegungsrichtung des Schneidstempels (1) unter elastischer Vorspannung verlagerbar ist und dass an dem ersten Ende wenigstens eine gegenüber der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) in Auftreffrichtung vorgelagerte Führung (4) vorgesehen ist, die beim Kontakt mit dem zu bearbeitenden Rand (3a, 3b) die Verlagerung der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) entgegen der Vorspannung bewirkt. Die Erfindung betrifft ferner ein zugehöriges Verfahren.

Description

  • Die Erfindung betrifft allgemein einen Schneidstempel und ein zugehöriges Verfahren zum konturnahen Schneiden von Kunststoffteilen einer an sich beliebigen Kontur, wobei der Schneidstempel wenigstens eine Schneidkante aufweist.
  • Derartige Verfahren sind bereits seit längerem bekannt und dienen dem Nacharbeiten von Konturen eines eine Kontur definierenden Randes von einem Kunststoffelement, das im Allgemeinen herstellungsbedingt mit Graten oder Stegen versehen ist, die, sollten sie nicht entfernt werden, die bestimmungsgemäße Verwendung des Kunststoffelements behindern oder wenigstens dessen optische Erscheinung beeinträchtigen.
  • Beispielsweise handelt es sich um Stege, die während des Spritzgießens für eine gleichmäßige Verteilung des thermoplastischen Kunststoffmaterials sorgen. Diese Stege sind vor der Weiterverarbeitung des Kunststoffelements oder dessen bestimmungsgemäße Montage möglichst konturnah aus dem Kunststoffelement zu entfernen. Konturnah in diesem Zusammenhang meint eine mit geringer Toleranz und dabei reproduzierbar abschneidende beziehungsweise abtragende Bearbeitung des Randes des Kunststoffelements, so dass die Schnittstelle für das Auge weitgehend unsichtbar bleibt und andererseits die oben genannten Grate und Stege zuverlässig beseitigt werden. Die bekannten Schneidstempel sind so bemessen, dass deren Dimensionierung exakt den Abmessungen der gewünschten Schnittstelle entspricht. Ebenso exakt ist deren Positionierung gegenüber dem zu bearbeitenden Rand gewählt. Es hat sich aber gezeigt, dass eine exakte Dimensionierung und Positionierung des Schneidstempels aufgrund von Toleranzen seitens des Schneidstempels aber auch aufgrund der Positionierung des Randes nicht nur schwierig einzuhalten ist, sondern auch dass aufgrund der durch die Bewegung und das Auftreffen der Schneidkante auf das Kunststoffelement hervorgerufenen Schwingungen und relativen Bewegungen zwischen Kunststoffelement und Schnittkante, das Schneidergebnis beeinträchtigen. Es hat sich ferner gezeigt, dass die Herstellung des Kunststoffelements Toleranzen unterliegt und somit es eines Schneidstempels bedarf, der in der Lage ist, diese Toleranzen zu kompensieren.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten Schneidstempel und ein dazugehöriges Verfahren bereitzustellen, bei dem ein präziseres Ergebnis beim konturnahen Schneiden eines Randes eines Kunststoffelements von Graten oder Stegen oder Dergleichen erreicht wird. Diese Aufgabe wird durch einen Schneidstempel gemäß Anspruch 1 und das Verfahren des nebengeordneten Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind jeweils Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Der erfindungsgemäße Schneidstempel dient der Säuberung eines Randes eines Kunststoffelements von Graten oder Stegen oder Dergleichen. Die Erfindung ist hinsichtlich des Kunststoffelements nicht eingeschränkt. Beispielsweise handelt es sich um ein im Spritzgussverfahren aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestelltes Spritzgussteil, wie ein Teil einer Armaturenbrettverkleidung oder Dergleichen. Der Schneidstempel ist hinsichtlich seiner Ausgestaltung nicht eingeschränkt und seine Bemaßung wird im Allgemeinen auf das zu bearbeitende Kunststoffelement und dessen Positionierung im Wesentlichen angepasst sein. Im Allgemeinen wird der Schneidstempel aus Metall, bevorzugt aus gehärtetem Stahl hergestellt. Der erfindungsgemäße Schneidstempel weist wenigstens eine Schneid- oder Schabkante auf, die im Bereich eines ersten Endes des Schneidstempels angeordnet ist. Die Schneid- oder Schabkante bewirkt ein Abschneiden beziehungsweise Abschaben des Grates oder Stegs am betreffenden Rand des Kunststoffelements bei der Auftreffbewegung des Schneidstempels bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Schneidstempels. Die Schneid- oder Schabkante entspricht beispielsweise einer entsprechenden scharfen Kante des Schneidstempelkörpers, die im Allgemeinen durch schleifende Bearbeitung des Körpers des Schneidstempels erzeugt wird. Die Schneid- oder Schabkante kann zur Säuberung des Rands von Stegen und Graten scherend abschneiden oder spanhebend abtragen beziehungsweise abschaben. Die Erfindung ist hinsichtlich der Geometrie dieser Schneid- oder Schabkante nicht eingeschränkt und es obliegt dem Fachmann anhand der gewünschten Form der Bearbeitung und/oder entsprechend der gewünschten Form des Randes die entsprechende Schneidengeometrie zu wählen. Folglich ist der Schneidstempel bei beliebigen Formen des zu bearbeitenden Randes einsetzbar. Beispielsweise handelt es sich um einen Rand eines Durchbruchs in dem Kunststoffelement, wobei der Durchbruch von einem den Durchbruch von Rand zu Rand durchquerenden Steg zu befreien ist, der herstellungsbedingt zwar vorgesehen ist, aber die weitere Bearbeitung oder Verwendung des Kunststoffelements behindert oder beeinträchtigt.
  • Der erfindungsgemäße Schneidstempel zeichnet sich dadurch aus, dass die Schneid- oder Schabkante im Wesentlichen senkrecht zur Auftreffbewegungsrichtung des Schneidstempels unter elastischer Vorspannung verlagerbar ist und dass an dem ersten Ende wenigstens eine gegenüber der Schneid- oder Schabkante vorgelagerte Führung vorgesehen ist, die beim Kontakt mit dem zu bearbeitenden Rand die Verlagerung der Schneid- oder Schabkante entgegen der Vorspannung bewirkt. Dadurch wird bei entsprechender Anordnung oder Dimensionierung des Schneidstempels erreicht, dass die Schneid- oder Schabkante senkrecht zur Richtung der Auftreffbewegung unter elastischer Vorspannung auf den zu bearbeitenden Rand trifft. Durch die elastische Verlagerbarkeit können Positionierschwankungen des Randes aber auch des Schneidstempels zum Erzielen eines präzisen und trotz der Schwankungen reproduzierbaren Schnittbildes kompensiert werden. Um genauer zu sein, so können aufgrund der elastischen Verlagerbarkeit nicht nur Toleranzen in der Positionierung des Schneidstempels und/oder dessen Bemaßung sondern auch Toleranzen hinsichtlich der Positionierung des zu bearbeitenden Randes, beispielsweise aufgrund von Herstellungsschwankungen des Kunststoffelements, kompensiert werden. Dadurch wird ferner bewirkt, dass die Schneid- oder Schabkante unter Anpressdruck auf den zu bearbeitenden Rand trifft. So können Schwingungen der Schneidkante vermieden werden. Insgesamt wird die Präzision der schneidenden oder abschabenden Bearbeitung des Randes erhöht.
  • Die elastische Verlagerbarkeit der Schneid- oder Schabkante wird in einer besonders einfach herzustellenden Ausgestaltung durch einen Schlitz des Schneidstempels erreicht, der parallel zur Auftreffbewegungsrichtung verläuft. Der Schlitz durchläuft beispielsweise bis auf einen verbleibenden Steg den Körper des Schneidstempels und bildet somit wenigstens ein Schenkelsegment oder ein Schneidmesser im Körper des Schneidstempels aus, wobei das Schenkelsegment gegenüber dem Steg beziehungsweise Rest des Schneidstempels elastisch verlagerbar ist. Die Schneid- oder Schabkante ist dabei im Bereich des freien, das heißt vom Steg entfernten, Endes des Schenkelsegments angeordnet. Die Elastizität ergibt sich im Allgemeinen aus der Materialeigenschaft des Schneidstempels, der bevorzugt aus gehärtetem Stahl hergestellt ist. Die Breite des Schlitzes wird im Allgemeinen so bemessen sein, dass die entsprechende bereitgestellte Verlagerbarkeit eine ausreichende Kompensation der Toleranzen ermöglicht. Der Schlitz weist in einer Ausgestaltung beispielsweise eine Dicke senkrecht zum Rand und zur Auftreffrichtung von 0,2 mm auf.
  • In einer besonders einfachen und die Elastizität zuverlässig bereitstellenden Ausgestaltung ist zur Vorspannung der Schneid- oder Schabkante ein Federelement vorgesehen. Beispielsweise ist das Federelement in einem von dem Schlitz durchsetzten Hohlraum des Schneidstempels angeordnet und sorgt so für eine besonders dauerhafte und vor Allem durch Austausch der Feder leicht anpassbare, elastische Vorspannung der Schneid- oder Schabkante.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das Federelement im Wesentlichen ein Elastomermaterial auf. Dadurch kann besonders haltbar und vor allem preiswert die gewünschte elastische Vorspannung bereitgestellt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung ist in Auftreffrichtung des Schneidstempels der Schneid- oder Schabkante nachgeordnet, eine weitere Schneid- oder Schabkante vorgesehen. Dadurch können mehrere Bearbeitungsvorgänge bei einer Auftreffbewegung des Schneidstempels durchgeführt werden. Bevorzugt handelt es sich bei der nachgeordnet angeordneten Kante um eine Schabkante zur abschabenden Bearbeitung und Glättung des Randes.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind an wenigstens zwei, gegenüber liegenden Seitenflanken des Schneidstempels Schneid- oder Schabkanten vorgesehen, um bei einer Auftreffbewegung vorteilhaft mehrere Ränder oder Randsegmente gleichzeitig bearbeiten zu können, um so beispielsweise einen Steg, der einen Durchbruch durchquerend durchläuft, von den beiden Randsegmenten in einem Arbeitsgang abschneiden zu können.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Schneidvorrichtung mit einem Schneideinsatz, die sich dadurch auszeichnet, dass in dem Schneideinsatz ein Schneidstempel in einer der zuvor beschriebenen Ausgestaltungen geführt ist.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Säubern wenigstens eines Randes eines Kunststoffelements von Graten oder Stegen oder Dergleichen mit einem Schneidstempel. Dabei wird mittels einer Auftreffbewegung wenigstens einer Schneid- oder Schabkante, die im Bereich eines ersten Endes des Schneidstempels angeordnet ist, ein Abschneiden und/oder Abschaben des Grates oder Stegs am betreffenden Rand bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Schneidstempels bewirkt. Das Verfahren zeichnet sich ferner dadurch aus, dass vor dem Auftreffen der Schneid- oder Schabkante eine im Wesentlichen senkrecht zur Auftreffbewegungsrichtung des Schneidstempels Verlagerung der Schneid- oder Schabkante unter elastischer Vorspannung bewirkt wird. Diese Verlagerung der Schneid- oder Schabkante wird durch Berührung des Randes mit wenigstens einer gegenüber der Schneid- oder Schabkante vorgelagert angeordneten Führung bewirkt. Dadurch wird bewirkt, dass die Schneid- oder Schabkante unter Anpressdruck auf den zu bearbeitenden Rand trifft. Ferner können aufgrund der elastischen Verlagerbarkeit nicht nur Toleranzen in der Positionierung des Schneidstempels und/oder dessen Bemaßung sondern auch Toleranzen hinsichtlich der Positionierung des zu bearbeitenden Randes, beispielsweise aufgrund von Herstellungsschwankungen des Kunststoffelements, kompensiert werden. Zudem können Schwingungen der Schneidkante vermieden werden. Insgesamt wird die Präzision der schneidenden oder abschabenden Bearbeitung des Randes erhöht.
  • Zur Steigerung der Produktivität und der Präzision der Bearbeitung wird bevorzugt an mehreren Schneid- oder Schabkanten ein Abschneiden oder Abschaben bewirkt, indem an wenigstens zwei, gegenüber liegenden Seitenflanken des Schneidstempels Schneid- oder Schabkanten vorgesehen sind.
  • In den beigefügten Figuren ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung dargestellt, ohne die Erfindung auf die gezeigte Ausführungsform zu beschränken, wobei
  • 1 eine seitliche Schnittansicht zeigt, und
  • 2 eine weitere Schnittansicht entlang der Schnittlinie A-A der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung aus 1 ist.
  • Der Schneidstempel 1 ist in einem Durchbruch des Schneideinsatzes 8 hin- und herbeweglich geführt. Unter dem Schneideinsatz 8 ist ein Kunststoffelement 2 angeordnet, das mit mehreren Durchbrüchen versehen ist. Im Durchbruch 3, der durch die Ränder 3a, 3b definiert wird, ist ein herstellungsbedingt vorgesehener Steg 9 mit den Rändern 3a, 3b des Kunststoffelements 2 einstückig verbunden. Ziel ist es, den Steg 9 mittels des Schneidstempels 1 möglichst präzise zu beseitigen. Wie in der 1 gezeigt, wurde der ursprünglich vorhandene Steg in dem benachbart angeordneten Durchbruch des Kunststoffelements 2 bereits mittels des Schneidstempels 1 und des weiteren Durchbruchs in dem Schneideinsatz 8 zu dessen Führung beseitigt. Dazu wird der Schneidstempel 1 in den Durchbruch 3 beispielsweise mittels einer elektrischen oder pneumatischen Betätigungsvorrichtung (nicht dargestellt) gegenüber dem Schneideinsatz 8 abgesenkt, bis die Schneidkanten 6c, 6d des Schneidstempels 1 in Berührung mit dem Steg 9 gelangen, um diesen unmittelbar an den Rändern 3a, 3b abzuschneiden. Die in Auftreffrichtung (nach unten in 1 und 2) an den Flanken des Schneidstempels 1 nachgeordnet angeordneten Schabkanten 6a, 6b sorgen für ein spanabhebendes Abschaben der Ränder 3a, 3b und sorgen in diesem zweiten Arbeitsschritt für ein besonders sauberes Schnittbild an den Rändern 3a, 3b. Um in erster Linie Schwankungen hinsichtlich der Positionierung des Kunststoffelements 2 beziehungsweise dessen Ränder 3a, 3b bezüglich des Schneidstempels sowie Durchmesserschwankungen des Durchbruchs 3 im Kunststoffelement 2 zu kompensieren, sind die Schneidkanten 6a bis 6d in einer Richtung, die im Wesentlichen senkrecht zur Auftreffrichtung des Schneidstempels 1 verläuft, elastisch verlagerbar ausgestaltet. Dies wird durch einen parallel zur Auftreffrichtung (Bewegungsrichtung) des Stempels 1 verlaufenden Schlitz 5 mit vorgegebener Dicke im Körper des Schneidstempels 1 erreicht, der den Körper in zwei Schenkelsegmente 1, 1b unterteilt, die über einen (in 1 oben liegenden) Stegabschnitt miteinander verbunden sind. Aufgrund der vorgegebenen Dicke des Schlitzes 5 ist eine elastische Verlagerung der Schneidkanten 6a bis 6d möglich, die so gewählt ist, dass die Kompensation der oben genannten Schwankungen möglich ist. Die Verlagerung der Schneidkanten 6a bis 6d erfolgt vor dem Auftreffen der Schneidkanten 6a bis 6d auf den Rand 3a beziehungsweise 3b mittels der vier Führungen 4. Durch die elastische Verlagerung werden zudem die Schneidkanten 6a bis 6d zur Erreichung eines präzisen Schnittbildes vorgespannt. Die elastische Vorspannung wird einerseits durch das Material des Schneidstempels, hier gehärteter Stahl, als auch durch das Federelement 7 aus Elastomermaterial bewirkt, das im Bereich des Schlitzes 5 des Schneidstempels 1 angeordnet ist. Es hat sich gezeigt, dass ein besonders präzises Schnittbild und eine gute Kompensation oben genannter Schwankungen erreicht wird, wenn der Abstand der Schneidkanten 6c, 6d im Schnitt senkrecht zur Auftreffrichtung mit geringem Übermaß gegenüber dem entsprechenden Abstand der Ränder 3a, 3b hergestellt wird.

Claims (9)

  1. Schneidstempel (1) zum konturnahen Bearbeiten eines Randes (3a, 3b) eines Kunststoffelements (2) von Graten oder Stegen (9) oder Dergleichen, – mit wenigstens einer Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d), die im Bereich eines ersten Endes des Schneidstempels (1) angeordnet ist und die ein Abschneiden und/oder Abschaben des Grates oder Stegs (9) am betreffenden Rand (3a, 3b) bei der Auftreffbewegung des Schneidstempels (1) bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Schneidstempels (1) bewirkt dadurch gekennzeichnet, dass – die Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) im Wesentlichen senkrecht zur Auftreffbewegungsrichtung des Schneidstempels (1) unter elastischer Vorspannung verlagerbar ist, – dass an dem ersten Ende wenigstens eine gegenüber der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) in Auftreffrichtung vorgelagerte Führung (4) vorgesehen ist, die beim Kontakt mit dem zu bearbeitenden Rand (3a, 3b) die Verlagerung der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) entgegen der Vorspannung bewirkt.
  2. Schneidstempel gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastische Verlagerbarkeit der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) durch einen Schlitz (5) des Schneidstempels (1) erreicht wird, der parallel zur Auftreffbewegungsrichtung verläuft.
  3. Schneidstempel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vorspannung der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) ein Federelement (7) vorgesehen ist.
  4. Schneidstempel gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (7) im Wesentlichen ein Elastomermaterial aufweist.
  5. Schneidstempel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine weitere, in Auftreffrichtung des Schneidstempels der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b) nachgeordnet, eine weitere Schneid- oder Schabkante (6b, 6d), bevorzugt Schabkante zur abschabenden Bearbeitung des Randes (3a, 3b), vorgesehen ist.
  6. Schneidstempel gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens zwei, gegenüber liegenden Seitenflanken (1a, 1b) des Schneidstempels (1) Schneid- oder Schabkanten vorgesehen sind.
  7. Schneidvorrichtung mit einem Schneideinsatz dadurch gekennzeichnet, dass in dem Schneideinsatz (8) ein Schneidstempel (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche geführt ist.
  8. Verfahren zum konturnahen Bearbeiten wenigstens eines Randes (3a, 3b) eines Kunststoffelements (2) von Graten oder Stegen (9) oder Dergleichen mit einem Schneidstempel (1), – wobei mittels einer Auftreffbewegung wenigstens einer Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d), die im Bereich eines ersten Endes des Schneidstempels (1) angeordnet ist, ein Abschneiden und/oder Abschaben des Grates oder Stegs (9) am betreffenden Rand (3a, 3b) bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Schneidstempels (1) bewirkt wird dadurch gekennzeichnet, dass – vor dem Auftreffen der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) eine im Wesentlichen senkrecht zur Auftreffbewegungsrichtung des Schneidstempels (1) Verlagerung der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) unter elastischer Vorspannung bewirkt wird, – wobei die Verlagerung der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) durch Berührung des Randes (3a, 3b) mit wenigstens einer gegenüber der Schneid- oder Schabkante (6a, 6b, 6c, 6d) vorgelagert angeordneten Führung (4) bewirkt wird.
  9. Verfahren gemäß dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass mittels mehrerer Schneid- oder Schabkanten (6a, 6b, 6c, 6d), die an wenigstens zwei gegenüber liegenden Seitenflanken (1a, 1b) des Schneidstempels (1) vorgesehen sind, ein Abschneiden oder Abschaben bewirkt wird.
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DE2104293A1 (de) * 1970-02-25 1971-09-23 Mitsubishi Monsanto Chem Stanzvorrichtung
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