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Die
Erfindung betrifft zunächst eine Waschmaschine gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
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Insbesondere,
aber nicht ausschließlich, betrifft die Erfindung eine
Waschmaschine zur Anwendung im gewerblichen Bereich. Derartige Gewerbe-Waschmaschinen
werden seit geraumer Zeit hergestellt und dienen insbesondere der
Reinigung von Berufskleidung, beispielsweise von Arbeitskitteln
und -hosen, die starken Verschmutzungen ausgesetzt sind, wie Arbeitskleidung
im Schlachterei- oder Metzgergewerbe, Bäckerbekleidung,
Feuerwehrkleidung etc.
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Es
sind eine Reihe von Waschmitteln bekannt, die in Anpassung an spezielle
Erfordernisse beim Waschen der verschmutzten Textilien besondere
Wirkstoffe enthalten. Insbesondere ist es bekannt, je nach Anwendungszweck,
besondere Enzyme, besondere Tenside, besondere Bleichmittel, besondere Geruchsstoffe,
besondere Lösemittel etc. vorzusehen.
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Auch
bei Gewerbe-Waschmaschinen ist es jedoch im Vorfeld nicht absehbar,
welche Art von Verschmutzung die zu reinigenden Textilien aufweisen. Anpassungen
sind daher sowohl hinsichtlich des Verschmutzungsgrades, als auch
hinsichtlich der Art der Verschmutzung sowie hinsichtlich der Beschaffenheit der
zu reinigenden Textilien erforderlich.
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Die
Erfindung betrifft gleichermaßen auch Waschmaschinen nach
Art einer herkömmlichen Haushaltswaschmaschine. Solche
Waschmaschinen werden typischerweise in jedem Haushalt eingesetzt und
weisen kompakte, zum Teil auch genormte Dimensionen und Abmessungen
auf. Eine Haushaltswaschmaschine stellt ein abgeschlossenes Bauteil dar,
welches lediglich einen Wasseranschluss und eine Spannungsversorgungsleitung
erfordert, nicht jedoch besondere Zuleitungen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine als bekannt vorausgesetzte
Waschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 derart weiterzubilden, dass bei hoher Waschwirksamkeit die Umweltbelastung
reduziert wird.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
1, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Behältnissen vorgesehen
ist, in denen unterschiedliche Wirkstoffe zur Mischung einer Wirkstoffkombination angeordnet
sind, und dass eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die durch
Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen
anspricht, die den unterschiedlichen Behältnissen zugeordnet
sind, um eine an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände
und/oder an die Art der Verschmutzung und/oder an einen bestimmten Waschgang
angepasste Wirkstoffkombination aus den unterschiedlichen Wirkstoffen
in einer von der Aufnahmekammer gesonderten Mischkammer zusammenzusetzen,
wobei die Steuereinrichtung eine Zuleitung der Wirkstoffkombination
in die Aufnahmekammer erst nach Fertigstellung der Wirkstoffkombination
in der Mischkammer veranlasst.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht somit im Wesentlichen darin, in räumlicher
Zuordnung zu der Waschmaschine mehrere Behältnisse anzuordnen. In
den Behältnissen sind unterschiedliche Wirkstoffe angeordnet,
die zu einer Wirkstoffkombination, z. B. zu einem Waschmittel, zusammengesetzt
werden können.
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Als
mögliche, in Frage kommenden Wirkstoffe sind beispielsweise
unterschiedliche Enzyme und/oder unterschiedliche Tenside vorgesehen.
Auch kommen unterschiedliche Enzymmischungen oder unterschiedliche
Tensidmischungen in Frage.
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Gleichermaßen
kommen als Wirkstoffe Komplexbildner, Bleichmittel, Konservierungsmittel,
Lösungsmittel, Geruchsstoffe, Korrosionsmittel etc. in Frage.
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Nahezu
sämtliche Bestandteile herkömmlicher Waschmittel
oder herkömmlicher Waschzusatzmittel können in
den gesonderten Behältnissen angeordnet werden und durch
entsprechende Dosiereinrichtungen einzeln dosiert werden. Durch
Auswahl eines Waschprogrammes an einem Programmwahlschalter an der
Waschmaschine kann der Benutzer berücksichtigen, um welche
zu reinigenden Textilien oder Textilbeschaffenheiten es sich handelt
und welcher Art bzw. welchen Grades die Verschmutzungen sind. Der
Programmwahlschalter bzw. eine mit diesem in Wirkverbindung stehende
Steuereinrichtung kann dann die entsprechenden Dosiervorrichtungen, die
beispielsweise über Signal-Steuerungsleitungen mit der
Waschmaschine verbunden sind, ansprechen. Die Dosiereinrichtungen
können die einzelnen Wirkstoffe z. B. entsprechend einer
elektronisch abgelegten Tabelle in Übereinstimmung mit
dem ausgewählten Waschprogramm dosieren und über
eine gemeinsame Zuführungsleitung der Mischkammer zuführen.
Die Mischkammer ist gesondert von der Aufnahmekammer angeordnet,
das heißt, sie steht über eine gesonderte Zuleitung
mit der Aufnahmekammer in Verbindung und ist vorzugsweise, zumindest
geringfügig, beabstandet von der Aufnahmekammer angeordnet.
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Die
Mischkammer ermöglicht die Erzielung einer vollständig
homogenen Mischung der Wirkstoffkombination aus den einzelnen Wirkstoffen.
Beispielsweise kann in der Mischkammer ein herkömmliches
Vollwaschmittel, Buntwaschmittel, Vorwaschmittel oder dergleichen
zusammengemischt werden.
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Erst
nach Fertigstellung des Waschmittels oder einer anderen Wirkstoffkombination,
zum Beispiel eines optischen Aufhellers, oder eines Bleichmittels,
oder eines Ausrüstungs-Mittels, zum Beispiel zum Schutz
von Feuerwehrkleidung vor Beschädigung durch hohe Temperaturen,
kann die in der Mischkammer zusammengemischte und zusammengesetzte
Wirkstoffkombination der Aufnahmekammer zugeleitet werden. Die Behältnisse
stehen mit der Mischkammer in kommunikativer Verbindung, das heißt,
dass es sich um ein Rohr, um einen Schlauch, eine Förderschnecke
od. dgl. handelt, das die Behältnisse gemeinsam oder gesondert
mit der Mischkammer verbindet und eine Zuführung der Wirkstoffe
hin zu der Mischkammer ermöglicht. Die Verbindung ist schaltbar,
das heißt über die Dosiereinrichtung oder über
zusätzliche gesonderte Ventile oder Schaltanordnungen kann
die mengendosierte Zuführung des Wirkstoffes veranlasst
oder unterbunden werden. Hierfür können beliebige
geeignete Fördereinrichtungen, wie Pumpen, angeordnet sein.
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Dadurch,
dass die einzelnen Wirkstoffe sozusagen als Konzentrat, separiert
und gesondert in Behältnissen angeordnet und einzeln dosierbar
sind, kann eine hinsichtlich der gewünschten Anwendung optimierte Wirkstoffkombination,
z. B. ein Waschmittel, zusammengesetzt werden. Während
herkömmliche Waschmittel versuchen, eine besonders breite Anwendungsmöglichkeit
bereitzustellen, und dafür eine besonders umfangreiche
Mischung unterschiedlicher Wirkstoffe enthalten, die praktisch jeden
Einsatzzweck, das heißt jeden möglichen Verschmutzungsgrad,
jede Art der Verschmutzung und jede mögliche Beschaffenheit
der zu reinigenden Gegenstände abdeckt, kann erfindungsgemäß eine
variable Zusammensetzung des Waschmittels vor Ort, in oder an der
Waschmaschine erfolgen.
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Zum
anderen kann dadurch, dass Konzentrate an Wirkstoffen verwendet
werden, der Transport und Verpackungsaufwand deutlich reduziert
werden. Herkömmliche Flüssigwaschmittel verwenden
beispielsweise Wasseranteile von teilweise über 80%. Bei
der erfindungsgemäßen Waschmaschine kann eine
Vermischung der Wirkstoffe des Waschmittels mit Wasser erst während
oder nach der Zuleitung der Wirkstoffe in die Mischkammer erfolgen.
Das Wasser ist aber vor Ort vorhanden, da die Waschmaschine ohnehin
an eine Wasserleitung angeschlossen ist.
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Dadurch,
dass die hohen Wasseranteile, die bei Flüssigwaschmitteln üblich
sind, entfallen, kann der Transport- bzw. Verpackungsaufwand um
bis zu 70 bis 80% reduziert werden.
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Eine
Mischung der Wirkstoffe miteinander zur Bereitstellung einer Wirkstoffkombination,
insbesondere eines Waschmittels, erfolgt in einer der Aufnahmekammer
vorgeschalteten Mischkammer. Bei einer Haushaltswaschmaschine ist
die Mischkammer vorzugsweise unmittelbar an der Waschmaschine angeordnet.
Bei einer Gewerbe-Waschmaschine kann die Mischkammer auch beabstandet
von der Aufnahmekammer angeordnet sein.
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Zusätzlich
kann gegebenenfalls bereits eine Vormischung in der Zuleitung zwischen
den einzelnen Behältnissen und der Mischkammer erfolgen, was
in der Regel nicht als störend angesehen wird.
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Als
Aufnahmekammer im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung wird für
den Fall einer Waschmaschine, insbesondere einer gewerblichen Waschmaschine
oder einer Haushaltswaschmaschine, insbesondere eine herkömmliche,
rotierende Trommel verstanden. Im Falle einer Reinigungseinrichtung
wird als Aufnahmebecken die Wanne verstanden, die das Waschmittel
oder Spülmittel zur Durchführung des Waschvorganges
der zu reinigenden Gegenstände aufnimmt.
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Dadurch,
dass je nach Wahl des Waschprogramms eine unterschiedliche, besondere
Zusammensetzung der Wirkstoffkombination, z. B. des Waschmittels,
erreichbar ist, können auch die Abwasserbelastungen gering
gehalten werden. Da jeweils nur die Wirkstoffe eingesetzt werden,
die das Waschprogramm nach Auswahl durch den Benutzer für
wesentlich erachtet, werden die Gewässer nicht mit entbehrlichen
Waschmittel-Wirkstoffen belastet.
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Die
Mischung der einzelnen Wirkstoffe zur Herstellung eines Waschmittels
in der Mischkammer vor Ort, also in der Waschmaschine oder jedenfalls nahe
der Waschmaschine, ist auch vorteilhaft, wenn man bedenkt, dass
sich bei herkömmlichen Waschmitteln nicht beliebige Wirkstoffe
miteinander mischen lassen. So wurde von dem Anmelder erkannt, dass
sich beispielsweise in Flüssigwaschmitteln oder anderen
herkömmlichen, flüssigen Waschhilfsmitteln bestimmte
Wirkstoffe absetzen können, so dass sie in dem fertigen
herkömmlich hergestellten Mittel nicht homogen verteilt
sind. Auch wurde von dem Anmelder beobachtet, dass bestimmte Wirkstoffe
chemisch miteinander reagieren können, wenn diese bei einem herkömmlichen
Waschmittel zusammengemischt sind.
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Durch
die getrennte und gesonderte Aufbewahrung der einzelnen Wirkstoffe
in einzelnen Behältnissen gemäß der vorliegenden
Erfindung und durch das einzeln dosierte Zusammenmischen der Wirkstoffe
erst in der Mischkammer, während des Waschens oder kurz
vor dem Waschen, können derartige Absetz-Probleme und ungewünschte
chemische Reaktionen zwischen den einzelnen Wirkstoffen vermieden
werden. Die Wirkstoffe werden erst in der Mischkammer gemischt und
kommen unmittelbar nach Fertigstellung der Wirkstoffkombination
in der Aufnahmekammer zum Einsatz, ohne dass eine hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit schädliche chemische Reaktion eintritt.
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Dem
Anmelder ist eine Waschmaschine des Standes der Technik bekannt,
bei der die Waschmaschine mit unterschiedlichen Behältnissen
in schaltbarer kommunikativer Verbindung steht, wobei in den Behältnissen
unterschiedliche Waschmittel angeordnet sind. Davon unterscheidet
sich die erfindungsgemäße Waschmaschine aber dadurch,
dass Waschmittel-Wirkstoffe, das heißt Bestandteile eines Waschmittels,
zu einem Waschmittel zusammengemischt werden können. Als
Waschmittel-Wirkstoffe werden insbesondere Enzyme, Tenside, Komplexbildner
etc. angesehen.
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Als
Wirkstoffkombination im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung wird
jede Mischung von wenigstens zwei, vorzugsweise drei, unterschiedlichen
Wirkstoffen oder Wirkstoffbestandteilen oder Wirkstoffkombinationen
angesehen. Die Wirkstoffe oder Wirkstoffbestandteile sind zunächst
gesondert voneinander den unterschiedlichen Behältnissen
zugeordnet und können einzeln dosiert der Mischkammer zugeleitet
werden. Dort wird insbesondere unter Zuhilfenahme von Wasser eine
Lösung oder Emulsion zusammengemischt, die die gewünschte
Formulierung mit einem entsprechenden mengenmäßigen, volumenmäßigen
oder prozentgemäßen Verhältnis der einzelnen
Wirkstoffe enthält. Erst nach Fertigstellung der gewünschten
Wirkstoffkombination wird die Wirkstoffkombination aus der Mischkammer
entleert und der Aufnahmekammer zugeleitet.
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Aus
der
US 4,503,575 ist
eine Waschmaschine bekannt, bei der ein Mischtank über
zwei Leitungen mit der Waschtrommel verbunden ist. Additive können über
eine Solenoid-Ventil-Steuerung in den Mischtank in der gewünschten
Menge eingelassen werden. Hierzu muss der Mischtank allerdings zuvor
immer um eine bestimmte Wassermenge entleert werden, da das Solenoid-Ventil
nach einer Öffnung erst dann wieder geschlossen werden
kann, wenn ein Sensor feststellt, dass der Mischtank wieder vollständig
gefüllt ist. Das vorgeschriebene Mischbehältnis
ist zur Mischung gewünschter Wirkstoffkombinationen in
der erfindungsgemäßen Weise nicht geeignet, da
immer dann, wenn zwei oder mehr Wirkstoffe miteinander vermischt
werden sollen, bereits eine Menge an Wirkstoffes der entsprechenden Menge
an Wasser aus dem Mischtank in die Aufnahmetrommel abgelassen wird,
bevor das Solenoid-Ventil für ein zweites Additiv geöffnet
wird. Insbesondere dann, wenn zahlreiche unterschiedliche Wirkstoffe
zum Einsatz kommen, ist die gewünschte Zusammensetzung
der Wirkstoffe in der Mischkammer nicht vorherbestimmbar, da immer
Teile des Wirkstoffes beziehungsweise von Wirkstoffkombinationen,
möglicherweise auch von ungewünschten Wirkstoffkombinationen, über
den Entleervorgang aus dem Mischtank in die Aufnahmekammer abgelassen
werden, bevor die Wirkstoffkombination fertig gestellt ist. Dies
kann zu ungewünschten und auch für die zu reinigenden
Gegenstände nachteiligen chemischen Reaktionen und Milieus
in der Aufnahmetrommel führen. Erschwerend kommt hinzu,
dass zum Zwecke einer Spülung der Dosiereinrichtungen bei
der erfindungsgemäßen Waschmaschine auch große
Wassermengen verwendet werden. Bei Verwendung eines Mischtanks,
wie in der vorbeschriebenen Druckschrift, kann dies beispielsweise
bei Mischung einer Wirkstoffkombination aus zehn unterschiedlichen
Wirkstoffen dazu führen, dass mehr als 90% des zu Beginn
eines Mischvorganges in dem Mischtank enthaltenen Wassers mit darin
gelösten Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen in neun Schritten
abgelassen würde, bevor sämtliche Wirkstoffe die
zur Fertigstellung der gewünschten Wirkstoffkombination
erforderlich sind in der Mischkammer enthalten wären.
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Als
Wirkstoffkombination im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung wird
insbesondere ein Buntwaschmittel, ein Vorwaschmittel, ein Bleichmittel mit
einem optischen Aufheller, ein Waschkraftverstärker, ein
Absäurer, ein Formspüler enthaltend Stärke, jegliches
Waschzusatzprodukt aus wenigstens zwei Wirkstoffen etc. verstanden.
Insbesondere wird als Wirkstoffkombination im Sinne der vorliegenden
Patentanmeldung jede Kombination von wenigstens zwei, vorzugsweise
drei, weiter vorzugsweise vier, weiter vorzugsweise wenigstens fünf
unterschiedlichen Wirkstoffen verstanden. Die Anordnung einer gesonderten
Mischkammer ermöglicht das Erzielen einer besonders homogenen
Mischung einer Wirkstoffkombination und auch eine verbesserte Emulgation
der einzelnen Stoffe.
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Weiter
vorteilhaft ist der Mischkammer eine Mischeinrichtung zugeordnet,
die insbesondere unter Zuhilfenahme eines motorischen Antriebs für
eine weitere Optimierung der Durchmischung der Wirkstoffe sorgt.
Hierbei kann es sich insbesondere um eine mechanische Rührhilfe
oder dergleichen, um eine Vibrationsmischeinrichtung oder beispielsweise um
eine Verwirbelungseinrichtung handeln.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Mischkammer von
der Aufnahmekammer beabstandet angeordnet. Diese Ausgestaltungsform
hat den Vorteil, dass die Mischkammer nah an den Dosiereinrichtungen
anordenbar ist. Des Weiteren ist die Mischkammer mit der Aufnahmekammer über
eine Ablassleitung verbunden. Die in der Mischkammer zusammengemischte
und fertiggestellte Wirkstoffkombination kann durch die Ablassleitung
der Aufnahmekammer zugeleitet werden. Infolge einer Förderung
der Wirkstoffkombination durch die Ablassleitung hindurch kann eine
weitere Homogenisierung und Vermischung der Wirkstoffkombination
erreicht werden.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Mischkammer
den Dosiereinrichtungen benachbart angeordnet. Dies ermöglicht
eine besonders vorteilhafte konstruktive Ausgestaltung der Waschmaschine
insofern, als dass die Dosiereinrichtungen mit der Mischkammer unter
Umständen zu einer Baueinheit zusammengefasst werden können.
Auch sind die Wege, die einen Teil der dosierbaren Wirkstoffe zu
der Mischkammer zurücklegen müssen, auf diese
Weise sehr gering zu halten. Insbesondere wenn Dosiereinrichtungen Wirkstoffe
in Kleinstmengen dosiert abgeben, die z. B. nur wenige Milligramm
wiegen, und Spüleinrichtungen vorgesehen sind, die während
oder nach jedem Dosiervorgang die Dosiereinrichtung spülen,
um zu verhindern, dass Wirkstoffreste oder Rückstände an
der Dosiereinrichtung verbleiben, ist eine nahe oder unmittelbar
benachbarte Anordnung der Mischkammer zu der Dosiereinrichtung vorteilhaft,
da bei Wirkstoffen in geringen Dosiermengen das Risiko zunimmt,
dass diese Wirkstoffe auf ihrem Weg zu der Mischkammer an ungewünschten
Stellen haften bleiben.
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Beispielsweise
können die Dosiereinrichtungen auch derart mit der Mischkammer
zusammenwirken, dass die jeweilige Dosiermenge eines Wirkstoffes
unmittelbar in die Mischkammer hineinfällt.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Mischkammer
und die Steuereinrichtung in oder an der Waschmaschine angeordnet.
Mischkammer und Steuereinrichtung werden insoweit als integrale
Bestandteile der Waschmaschine ausgebildet. Die Steuereinrichtung
kann eine von einer herkömmlichen Steuerung einer herkömmlichen
Waschmaschine gesonderte Steuereinrichtung sein, oder mit einer
an sich bekannten, herkömmlichen Steuerung einer Waschmaschine
zusammenwirken oder auch Teil einer gemeinsamen Steuereinrichtung
oder mit einer solchen zusammengeschlossen sein.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Mischkammer
mit der Aufnahmekammer über lediglich eine Auslassleitung verbunden.
Damit wird in konstruktiver Hinsicht eine einfache Ausgestaltung
der Erfindung möglich.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Auslassleitung
ein von der Steuereinrichtung ansprechbares Ventil zugeordnet. Das
Ventil kann die Auslassleitung öffnen oder sperren und
auf diese Weise mit einer hohen Sicherheit dafür sorgen,
dass die Mischkammer in kommunikativer Verbindung mit der Aufnahmekammer
steht oder diese Verbindung unterbrochen ist.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sorgt die Steuereinrichtung dafür,
dass das Ventil bis zur Fertigstellung der Wirkstoffkombination
in der Mischkammer geschlossen bleibt. Dies gewährleistet,
dass die Wirkstoffkombination bis zu ihrer endgültigen
Fertigstellung und der Erzielung einer homogenen Durchmischung in
der Mischkammer verbleibt und erst nach Fertigstellung in die Aufnahmekammer
geleitet wird.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sorgt die Steuereinrichtung dafür,
dass das Ventil nach Fertigstellung der Wirkstoffkombination in
der Mischkammer in seine Öffnungsstellung überführt
wird. Das Ventil kann solange in der Öffnungsstellung verbleiben,
bis die Mischkammer vollständig entleert ist. In vorteilhafter
Weise sorgt die Steuereinrichtung nach einem vollständigen Entleeren
der Mischkammer dafür, dass das Ventil nachfolgend wieder
geschlossen wird, so dass während eines Waschprogrammes
die Mischkammer hermetisch abgeschlossen oder zumindest von der Aufnahmekammer
strömungstechnisch getrennt ist. Alternativ kann dieses
Ventil während eines Waschvorganges aber auch geöffnet
bleiben, insbesondere dann, wenn zusätzliches Waschwasser
durch die Mischkammer hindurch der Aufnahmekammer zugeleitet wird
oder die Mischkammer mit Waschwasser gespült werden soll.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung verhindert die
Steuereinrichtung, dass Wirkstoffe vor Fertigstellung der Wirkstoffkombination
in der Mischkammer in die Aufnahmekammer gelangen. Auf diese Weise
kann die Wirkstoffkombination in einer sehr exakt vorherbestimmten
Weise zusammengemischt werden. Zugleich kann verhindert werden,
dass nachteilige Folgen dadurch entstehen, dass ungewünschte
Wirkstoffe oder ungewünschte Wirkstoffkombinationen der
Aufnahmekammer zugeleitet werden.
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Die
Steuereinrichtung kann die Dosiereinrichtung zur Abgabe der gewünschten
Dosiermenge über einen Steuerbefehl ansprechen. Dies ist
insbesondere vorteilhaft, wenn den Dosiereinrichtungen eine Steuerbefehl-Empfangseinrichtung
zugeordnet ist. Die Steuereinrichtung ist mit den Dosiereinrichtungen
insoweit über eine Signalleitung oder Steuerleitung verbunden.
Der Steuerbefehl spricht die Dosiereinrichtungen an, und gibt, beispielsweise über eine
Zeitinformation einen Hinweis, wie lange die Dosiereinrichtung zur
Abgabe des jeweiligen Wirkstoffes geöffnet bleiben soll,
für welche Zeitdauer eine Dosiereinrichtungspumpe für
einen Austrieb von Wirkstoffen aus dem entsprechenden Behältnis
sorgen soll, etc..
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Dementsprechend
kann der Steuerbefehl eine Information über die Dosiermenge
des jeweiligen Wirkstoffes umfassen.
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Weiter
vorteilhaft ist die jeweilige Dosiermenge eines Wirkstoffes von
einem Rechenwerk der Steuereinrichtung über eine Zeitdauer
und eine Dosierrate der Dosiereinrichtung berechenbar.
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Diese
Ausgestaltungen bieten den Vorteil, dass die Dosiereinrichtungen
von der Steuereinheit unmittelbar angesprochen werden können,
um in einer gewünschten Dosierung einen bestimmten Wirkstoff
abzugeben. Es ist nicht erforderlich, dass über einen Schalter
ein Flüssigkeitspegelstand in der Mischkammer detektiert
wird, der die Dosiereinrichtung abschaltet. Die Dosiereinrichtung
wird über einen der gewünschten Dosiermenge entsprechenden Zeitdauerbefehl
angesteuert.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist eine Spüleinrichtung
vorgesehen, die nach oder bei Abgabe der dosierten Wirkstoffmenge
eine Spülung der Dosiereinrichtung veranlasst. Insbesondere
bei Kleinstmengen an Wirkstoffen ist eine solche Spülung
vorteilhaft, um Wirkstoffreste, die in ungewünschter Weise
an der Dosiereinrichtung anhaften könnten, der Mischkammer mit
hoher Sicherheit zuzuführen.
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Die
Erfindung löst die oben beschriebene Aufgabe des Weiteren
mit den Merkmalen des Anspruches 15, insbesondere mit denen des
Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch gekennzeichnet,
dass eine Vielzahl von Behältnissen vorgesehen ist, in
denen unterschiedliche Wirkstoffe zur Mischung einer Wirkstoffkombination
angeordnet sind, und dass eine Steuereinrichtung vorgesehen ist,
die durch Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter
Dosiereinrichtungen anspricht, die den unterschiedlichen Behältnissen
zugeordnet sind, um eine an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände und/oder
an die Art der Verschmutzung und/oder an einen bestimmten Waschgang
angepasste Wirkstoffkombination aus den unterschiedlichen Wirkstoffen
in einer insbesondere von der Aufnahmekammer gesonderten Mischkammer
zusammenzusetzen, wobei der Mischkammer zur Erzielung einer homogenen Durchmischung
der Wirkstoffe in der Mischkammer eine Mischeinrichtung zugeordnet
ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Waschmaschine ist eine Mischkammer,
insbesondere eine von der Aufnahmekammer gesonderte Mischkammer
vorgesehen, in der die Wirkstoffkombination aus den unterschiedlichen
Wirkstoffen zusammengemischt wird. Um eine besonders homogene Durchmischung
der Wirkstoffe in der Mischkammer zu erzielen, ist eine Mischeinrichtung
vorgesehen. Diese Mischeinrichtung ist der Mischkammer zugeordnet,
das heißt in oder an oder in unmittelbarer Nähe
der Mischkammer angeordnet. Die Mischeinrichtung ist insbesondere motorisch
angetrieben, und beispielsweise nach Art eines Rührers
oder Pürierstabes ausgebildet.
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Dementsprechend
ist z. B. ein rotierendes Element, z. B. ein Flügelelement,
vorgesehen, welches innerhalb der Mischkammer, von einem motorischen
Antrieb angetrieben, rotiert, und die Wirkstoffkombination homogenisiert.
Die einzelnen Wirkstoffe werden, gemeinsam mit dem in der Mischkammer befindlichen
Wassers, durchwirbelt, durchmischt, so dass eine besonders homogene
Wirkstoffkombination erzielt wird. Auch eine verbesserte Emulgation
ist auf diese Weise möglich.
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Neben
motorisch angetriebenen Mischeinrichtungen kommen als Mischeinrichtungen
auch solche Vorrichtungen in Frage, die beispielsweise durch Generierung
von Vibrationen für die gewünschte Durchmischung
sorgen. Auch können Verwirbelungsvorrichtungen vorgesehen
sein, die aufgrund von Strömungswirbeln für die
gewünschte Homogenisierung der Wirkstoffe sorgen. Beispielsweise
kann als Verwirbelungsvorrichtung ein besonderer, düsenförmiger
Einlass an der Mischkammer vorgesehen sein, durch den Wasser unter
Druck mit hoher Geschwindigkeit in die Mischkammer eingebracht wird und
dort für eine Verwirbelung sorgt.
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Auch
andere, geeignete Mischeinrichtungen, beispielsweise unter Zuhilfenahme
von Druckwellen-, oder Ultraschallwellenerzeugung können
für die gewünschte Homogenisierung der Wirkstoffkombination
sorgen.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Mischeinrichtung
ein Antrieb zugeordnet. Ein solcher Antrieb sorgt dafür,
dass das in der Mischkammer befindliche Volumen an Wasser und Wirkstoffkombination
in Bewegung, in Vibration oder in Rotation gerät.
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Besonders
vorteilhaft ist, dass mehrere Wirkstoffe der Mischkammer gleichzeitig
zuleitbar sind, da auf diese Weise eine besonders homogene Durchmischung
der Wirkstoffe möglich ist.
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Des
Weiteren ist vorteilhaft, wenn unterschiedliche, jeweils in der
Mischkammer sukzessiv zusammengemischte Wirkstoffkombinationen der Aufnahmekammer
nacheinander zuleitbar sind. Dies kann eine zeitverzögerte
und für das Waschprogramm optimierte Zugabe unterschiedlicher
einzelner Wirkstoffkombinationen ermöglichen. Unterschiedliche
Waschschritte während eines Waschprogramms können
beispielsweise auch bei unterschiedlichen Temperaturen durchgeführt
werden. Erfindungsgemäß können bestimmte
Wirkstoffkombinationen, z. B. Enzymmischungen, bei bestimmten Temperaturen
zugeführt werden und so optimiert wirken. Durch die Einzel-Dosierbarkeit
der einzelnen Wirkstoffkombinationen kann eine weitere Optimierung
der Wascheffizienz erfolgen.
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Vorteilhaft
sind die Wirkstoffe als Konzentrate in den Behältnissen
angeordnet. Als Konzentrat wird insbesondere eine Wirkstoffbeschaffenheit
oder die Beschaffenheit einer Wirkstoffkombination bezeichnet, in
der die Wasser- oder die Füllstoffanteile gering gehalten
sind bzw. nahezu vollständig vermieden werden. Herkömmliche
Flüssigwaschmittel weisen Wasseranteile von teilweise bis
zu 80% auf. Herkömmliche Pulverwaschmittel weisen sehr hohe
prozentuale Anteile an Füllstoffen auf, die keinen Wirkstoff
eines Waschmittels darstellen, sondern nur die Konsistenz des Waschmittels
beeinflussen. Auf diese Zusatzstoffe, die nur als Trägerstoffe
vorhanden sind, um ein herkömmliches Waschmittel bereitzustellen, kann
erfindungsgemäß nahezu vollständig verzichtet werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist in einem ersten Behältnis
ein erstes Enzym als Wirkstoff und in einem zweiten Behältnis
ein zweites, unterschiedliches Enzym als Wirkstoff angeordnet. Eine
Aufspaltung der Waschmittelbestandteile in unterschiedliche Enzyme
und die Möglichkeit, diese Enzyme einzeln zu dosieren,
ermöglicht eine optimierte Wascheffizienz. So können
beispielsweise Lipasen eingesetzt werden, um Fette zu spalten, und um
beispielsweise Berufskleidung, wie sie in einem Schlachtereibetrieb
anfällt, optimal zu reinigen. Amylasen sollten bei der
Reinigung von mit Fetten verschmutzter Kleidung, jedenfalls bei
einigen Anwendungsfällen, aber nicht benötigt
werden. Durch Wahl eines entsprechenden Waschprogrammes, z. B. mit dem
Titel „Reinigung von mit Fetten verschmutzten Berufskleidern",
könnte entsprechend eine Ansteuerung erfolgen, dass das
Enzym Amylase weggelassen oder nur gering dosiert wird und das Enzym
Lipase hoch dosiert zu dem Waschmittel zugegeben wird.
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Alternativ
kann beispielsweise bei der Reinigung von Bäcker-Kleidungen,
wo zu erwarten ist, dass hier sehr starke Verunreinigungen der Textilien mit
Mehl, sprich mit Stärke, anzutreffen sind, Amylase als
Enzym hoch dosiert zugegeben werden, während Lipasen praktisch
nicht benötigt werden.
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Während
derzeit in herkömmlichen Waschmitteln z. B. vier unterschiedliche
Enzyme, nämlich Proteasen, Amylasen, Lipasen und Cellulasen,
eingesetzt werden, ist zu erwarten, dass zukünftig noch weitere
gesonderte Enzyme zur weiteren Optimierung eingesetzt werden können.
Entsprechend der Zahl sinnvollerweise trennbarer Enzyme sollte eine entsprechende
Anzahl von Behältnissen für die unterschiedlichen
Enzyme vorgesehen sein.
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Unter
Umständen kommt auch ein gemeinsames Behältnis
für eine erste Enzymmischung und ein anderes gesondertes
Behältnis für eine andere, zweite Enzymmischung
in Betracht.
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Gleichermaßen
kann vorteilhafterweise ein erstes Behältnis für
eine erste Tensidart und ein weiteres Behältnis für
eine zweite Tensidart vorgesehen sein. Durch Bereitstellung unterschiedlicher,
einzeln dosierbarer Tenside kann eine Anpassung an unterschiedliche
Verschmutzungen ebenfalls optimiert werden. Auch besteht die Möglichkeit,
beispielsweise für Allergiker ohne Enzyme oder ohne bestimmte Tenside
die Waschprogramme durchzuführen.
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Von
Vorteil ist, dass mehrere Wirkstoffkombinationen innerhalb eines
Waschprogrammes oder innerhalb eines Waschvorgangs nacheinander
der Aufnahmekammer zugeführt werden können. Unterschiedliche
Wirkstoffkombinationen können selbst unterschiedliche pH-Werte
aufweisen, insbesondere wenn sie bereits in flüssiger Form
vorliegen. Alternativ können die Wirkstoffkombinationen
in der Waschflüssigkeit in der Aufnahmekammer unterschiedliche pH-Werte
entfalten. Sie können dafür sorgen, dass die in
der Aufnahmekammer befindliche Waschflüssigkeit zu einem
bestimmten Zeitpunkt und für eine bestimmte Dauer einen
bestimmten pH-Wert einnimmt, der sich im Laufe des Waschprogramms ändert.
Unter Berücksichtigung eines besonders geeigneten pH-Wertes
können die Wirkstoffkombinationen oder gegebenenfalls auch
Zusatzstoffe eine besonders vorteilhafte Wirkung entfalten und die
zu waschenden Gegenstände besonders effizient reinigen bzw.
behandeln.
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Insbesondere
kann während eines Waschprogramms zunächst ein
erster pH-Wert a, nachfolgend während des Programms ein
anderer pH- Wert b und schließlich gegebenenfalls ein dritter
pH-Wert c erreicht werden. Damit kann die Wirkungsweise der Wirkstoffe
und der Wirkstoffkombinationen deutlich verbessert werden. Auch
können auf erfindungsgemäße Weise Wirkstoffe
eingesetzt werden, die herkömmlich nicht eingesetzt werden
konnten, da im Stand der Technik nur alkalisch gewaschen wird. Beispielsweise
kann erfindungsgemäß ein Waschprogramm zunächst
in einem sauren Milieu beginnen, anschließend in einem
alkalischen d. h. basischen Milieu mit gleichen oder mit anderen
Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen fortgesetzt werden und schließlich
zum Ende hin wieder in einem sauren Milieu terminiert werden.
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So
können beispielsweise Woll-Materialien leicht angesäuert
nach beendetem Waschvorgang aus der Aufnahmekammer herausgenommen
werden, so dass eine Imprägnierung oder eine Flammschutzbeschichtung
oder dergleichen in besonders einfacher Weise aufgetragen werden
kann, beispielsweise weil die Haftung verbessert worden ist. Auch andere
vorteilhaft ausgestaltete Waschgänge mit einer einfachen
oder mehrfachen Änderung des pH-Wertes sind möglich.
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Die
im Zusammenhang mit den Gegenständen der Ansprüche
1 und 15 beschriebenen Vorteile bestehen gleichermaßen
oder analog im Zusammenhang mit den Gegenständen der Ansprüche
36, 40, 54, 59, 60 und 61.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren eine Reinigungsvorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 36.
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Aufgabe
dieser Erfindung ist es, eine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 36 als bekannt vorausgesetzte Reinigungsvorrichtung
dahingehend weiter zu entwickeln, dass die Belastung der Abwässer
reduziert wird.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
36, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass das Aufnahmebecken in schaltbarer, kommunikativer
Verbindung mit einer Vielzahl von Behältnissen steht, wobei
in den Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe einzeln
angeordnet sind, die zur Mischung eines aus den Wirkstoffen zusammengesetzten
Reinigungsmittels in einer dem Aufnahmebecken vorgeschalteten Mischkammer einzeln
dosierbar sind.
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Analog
zu der oben aufgeführten Würdigung der Erfindung
gemäß Anspruch 1 kommen hier die gleichen Vorteile
zum Tragen. Durch individuelle Mischung eines Reinigungsmittels
aus unterschiedlichen Wirkstoffen in einer vorgeschalteten Mischkammer
können optimale Anpassungen an die zu reinigenden Gegenstände
getroffen werden und eine homogene Durchmischung der Wirkstoffe
in der Mischkammer erreicht werden. Damit besteht die Möglichkeit,
nur diejenigen Wirkstoffe einzusetzen, die tatsächlich
für den jeweiligen Anwendungsfall benötigt werden.
Nicht benötigte Wirkstoffe werden schlichtweg weggelassen,
was die Belastungen der Abwässer reduziert.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren eine Waschmaschine gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 40.
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Hierbei
handelt es sich um eine Haushaltswaschmaschine, das heißt
um eine Waschmaschine mit im Wesentlichen bekannten Abmessungen,
wie sie in praktisch jedem Haushalt zu finden ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Waschmaschine, die gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 40 als bekannt vorausgesetzt wird, dahingehend
weiter zu entwickeln, dass eine variablere Einsetzbarkeit bei hohem
Komfort möglich wird.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
40, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Behältnissen vorgesehen
ist, in denen unterschiedliche Wirkstoffe zur Mischung einer Wirkstoffkombination angeordnet
sind, und dass eine Steuereinrichtung vorgesehen ist, die durch
Wahl eines Programms über den Programmwahlschalter Dosiereinrichtungen
anspricht, die den unterschiedlichen Behältnissen zugeordnet
sind, um eine an die Art oder Beschaffenheit der Gegenstände
und/oder an die Art der Verschmutzung und/oder an einen bestimmten Waschgang
angepasste Wirkstoffkombination aus den unterschiedlichen Wirkstoffen
in einer von der Aufnahmekammer gesonderten Mischkammer zusammenzusetzen,
wobei die Steuereinrichtung eine Zuleitung der Wirkstoffkombination
in die Aufnahmekammer erst nach Fertigstellung der Wirkstoffkombination
in der Mischkammer veranlasst.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht somit im Wesentlichen darin, analog
zu der oben in Anspruch 1 dargestellten Erfindung, bei einer Haushaltswaschmaschine
eine Mehrzahl von Behältnissen mit unterschiedlichen Wirkstoffen
vorzusehen. Als Wirkstoffe kommen bei einer Haushaltswaschmaschine
im Wesentlichen die gleichen, oben zu Anspruch 1 erläuterten
Wirkstoffe in Frage. Zu berücksichtigen ist, dass der konstruktive
Aufwand bei einer Haushaltswaschmaschine aufgrund der preislichen
Erfordernisse geringer gehalten werden muss als bei einer für
gewerbliche Zwecke vorgesehenen Waschmaschine. In Frage kommen daher
z. B. nur drei Behältnisse, wobei ein Behältnis
zur Aufnahme von Bleichmitteln, ein weiteres Behältnis
zur Aufnahme von Enzymen bzw. einer Enzymmischung und ein drittes
Behältnis zur Aufnahme einer Tensidmischung oder eines
Tensides dient. Es können aber auch mehr, z. B. zehn Behältnisse
mit zehn unterschiedlichen Wirkstoffen vorgesehen werden. Die Tensidmischung
kann zugleich auch weitere Wirkstoffe als Bestandteile eines Waschmittels,
wie Korrosionsmittel, Komplexbildner und Enthärter, enthalten.
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Für
den Fall, dass die Wäsche eines Allergikers gewaschen werden
soll, kann beispielsweise ein Waschprogramm dafür sorgen,
dass der Wirkstoffkombination, z. B. dem Waschmittel, keine Enzyme, die
Allergien auslösen könnten, hinzugefügt
werden.
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Für
den Fall, dass Kochwäsche gewaschen wird, kann der Wirkstoffkombination
entsprechend Bleichmittel hinzugegeben werden. Für den
Fall, dass Buntwäsche gewaschen wird, kann dafür
gesorgt werden, dass kein Bleichmittel hinzugefügt wird.
Der Benutzer der Waschmaschine muss daher keine unterschiedlichen
Waschmittel für Bunt- und Kochwäsche verwenden,
sondern überlässt die Auswahl der Waschmittel-Wirkstoffe
der Waschmaschine.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindungen sind mehrere Behältnisse
zur Aufnahme unterschiedlicher Wirkstoffe zur Mischung eines Waschmittels
unmittelbar an der Waschmaschine montiert. Während für
herkömmliche Waschmittel z. B. Aufnahmeschubladen vorgesehen
sind, in die beispielsweise ein Flüssigwaschmittel hineingegeben werden
kann, ist bei der erfindungsgemäßen Waschmaschine
vorteilhaft eine Mehrzahl von Behältnissen unmittelbar
an der Waschmaschine angeordnet, wobei die Behältnisse
insbesondere der getrennten Unterbringung und Aufnahme von
- a) Bleichmitteln,
- b) Enzymmischungen und
- c) Tensidmischungen,
gegebenenfalls mit weiteren Wirkstoffen,
dienen.
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Die
Behältnisse sind vorzugsweise lösbar in der Waschmaschine
befestigbar. Sie können insbesondere nach Art einer Kartusche
ausgebildet sein, und auch einzeln, oder gemeinsam als Baueinheit, lösbar
in der Waschmaschine befestigbar sein. Die Behältnisse
können einzeln aufgefüllt werden. So kann in regelmäßigen
Zeitabständen der Benutzer Bleichmittel nachfüllen,
Enzymmischung nachfüllen oder Tensidmischung nachfüllen.
Jedes Behältnis weist ein Volumen auf, welches die Aufnahme
einer Menge des entsprechenden Wirkstoffes ermöglicht, die
für eine Vielzahl von Waschgängen genügt.
Besonders vorteilhaft ist, wenn die einzelnen Behältnisse
nach Art von Kartuschen, wie man dies von Farb-Tintenstrahl-Drucker-Patronen
her kennt, ausgebildet ist.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren ein Verfahren zum Waschen von Gegenständen,
wie Textilien, Industrieprodukte od. dgl., gemäß Anspruch
54 bzw. 59.
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Dieser
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Waschen
von Gegenständen, wie dies mit einer herkömmlichen
Waschmaschine praktiziert, zu verbessern.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
54 bzw. 59.
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Bezüglich
der Verfahren gelten die oben zu einer Waschmaschine angeführten
Vorteile in analoger Weise, so dass hierauf Bezug genommen werden
kann.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren eine Spülmaschine entsprechend
dem Oberbegriff des Anspruches 60.
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Eine
solche Spülmaschine wird nach Art eines üblichen
Haushaltsgerätes als bekannt vorausgesetzt. Bei der bekannten Spülmaschine
ist ein erstes Behältnis für ein Reinigungs-Tab,
ein weiteres Behältnis für Klarspüler
und ein drittes Behältnis für Salz vorgesehen.
Jeder Spülgang erfordert ein neues Spülmittel-Tab.
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Ausgehend
von einer bekannten Spülmaschine besteht die Aufgabe der
Erfindung darin, die Spülmaschine derart weiter zu entwickeln,
dass eine höhere Effizienz möglich wird.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches
60, insbesondere mit denen des Kennzeichenteils, und ist demgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass mehrere Behältnisse für unterschiedliche
Wirkstoffe eines Reinigungsmittels, wie Enzyme, Tenside, od. dgl.
vorgesehen sind, wobei Dosiervorrichtungen vorgesehen sind, mit
denen die Wirkstoffe entsprechend einem ausgewählten Spülprogramm
einzeln dosierbar und in einer von der Spülkammer gesonderten
Mischkammer zur Mischung einer Wirkstoffkombination mischbar sind.
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Das
Prinzip der Erfindung besteht darin, ein Behältnis für
flüssiges Reinigungsmittel vorzusehen, welches eine große
Menge an Reinigungsmittel aufnehmen kann. Eine Dosiervorrichtung
ermöglicht eine individuelle Dosierung, entsprechend dem
gewählten Programm und zu dem gewünschten Zeitpunkt.
So kann beispielsweise auch während eines Spülprogrammes
mehrfach, z. B. bei einer optimalen Temperatur, Spülmittel
hinzugefügt werden. Das Behältnis kann lösbar
an der Spülmaschine befestigt und insbesondere als Kartusche
ausgebildet sein. So kann bei Bedarf das entsprechende Behältnis
nachgefüllt oder ausgetauscht und durch ein neues Behältnis
ersetzt werden.
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Es
ist daher nicht mehr erforderlich, für jeden Spülgang
ein gesondertes Spülmittel-Tab einzulegen, so dass der
Komfort erhöht werden kann. Ein ausreichend groß bemessenes
Behältnis, beispielsweise für 30 oder 50 Spülgänge,
erhöht insoweit den Komfort bei der Bedienung der Spülmaschine.
Durch Anordnung eines Flüssig-Reinigungsmittels kann auch
eine besonders feine Dosierung vorgenommen werden, beispielsweise
wenn nur gering verschmutztes Geschirr gereinigt werden soll. Auch
hierdurch kann die Abwasserbelastung reduziert und die Effizienz
der Spülmaschine erhöht werden. Es wird jeweils nur
so viel Reinigungsmittel hinzugegeben, wie erforderlich ist.
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Gemäß der
Erfindung weist die Spülmaschine eine Spülkammer
auf, wie sie in herkömmlicher Weise zur Aufnahme des Geschirrs
und der Bestecke dient. Gesondert von der Spülkammer ist
eine Mischkammer vorgesehen, die vorzugsweise unmittelbar benachbart
der Dosiervorrichtung angeordnet ist. In der Mischkammer können
die unterschiedlichen Wirkstoffe aus den unterschiedlichen Behältnissen
zunächst zusammengemischt werden, bevor sie dann als fertig
zusammengestelltes Spülmittel oder als zusammengestellte
Wirkstoffkombination der Spülkammer zugeleitet werden.
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Bei
der erfindungsgemäßen Spülmaschine sind
mehrere Behältnisse für unterschiedliche Wirkstoffe
eines Reinigungsmittels, wie Enzyme, Tenside, od. dgl. vorgesehen,
wobei Dosiervorrichtungen vorgesehen sind, mit denen die Wirkstoffe
entsprechend einem ausgewählten Spülprogramm einzeln
dosierbar sind.
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Analog
zu der, oben, für eine Waschmaschine beschriebenen Anordnung
eine Mehrzahl von Behältnissen mit unterschiedlichen Wirkstoffen
eines Reinigungsmittels sind in den Behältnissen Wirkstoffe
als Bestandteile eines Spülmittels, wie Enzyme, Tenside,
od. dgl., angeordnet, die je nach Bedarf vor Ort, gesteuert durch
ein entsprechendes Spülprogramm, dosiert und zusammengemischt
werden können, um auf diese Weise das optimal angepasste Spül-
oder Reinigungsmittel darzustellen. Für den Fall, dass
beispielsweise Allergiker bestimmte Wirkstoffe eines Reinigungsmittels
nicht vertragen, können derartige Bestandteile durch eine
intelligente Ansteuerung weggelassen werden.
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Die
Erfindung betrifft des Weiteren eine Reinigungsvorrichtung gemäß dem
Anspruch 61.
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Reinigungsvorrichtungen
nach Art von Waschstraßen sind hinlänglich bekannt.
Waschstraßen für Personen-Kraftfahrzeuge oder
für Nutzfahrzeuge sind beispielsweise in Form stationärer
oder mobiler Anlagen bekannt, bei denen das Fahrzeug entweder aktiv
durch eine entsprechende Reinigungsvorrichtung hindurchfährt
oder durch eine solche hindurch gezogen wird. Bei mobilen Fahrzeug-Waschstraßen
können auch Portale oder dergleichen Vorrichtungen relativ
zu dem feststehenden Fahrzeug bewegt werden.
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Eine
herkömmliche Waschstraße weist als Einrichtung
zur Aufbringung einer Waschmittel enthaltenden Flüssigkeit
auf die Fahrzeugaußenfläche zahlreiche Düsen
oder dergleichen Sprühköpfe auf, mit denen die
Reinigungsflüssigkeit oder Waschflüssigkeit auf
die Fahrzeugaußenfläche aufgebracht wird. Hierzu
werden im Stand der Technik herkömmliche Reinigungsmittel
verwendet.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine bekannte Reinigungsvorrichtung
umweltschonender auszubilden.
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Die
Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruchs
61.
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Auf
die erfindungsgemäße Weise besteht zum Beispiel
die Möglichkeit, eine Waschmittelzusammensetzung in Abhängigkeit
von der Art der Verschmutzung des Fahrzeuges variabel auszugestalten
und so die Wirkstoffe einzeln dosiert und effizient zum Einsatz
zu bringen. Damit können die Umweltbelastungen reduziert
werden. Auch können die Wirkstoffe in ihrer Zusammensetzung
in der Mischkammer beliebig gemischt bzw. auch einzeln dosiert nacheinander
zu verschiedenen Zeitpunkten über die Düsen auf
die Fahrzeugoberfläche aufgebracht werden.
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Vorzugsweise
sind die Wirkstoffe als Konzentrat einzeln in unterschiedlichen
Behältnissen untergebracht. Die Wirkstoffe werden in diesem
Fall, bevor sie über die Düsen oder dergleichen
Einrichtungen auf die Fahrzeugoberfläche aufgesprüht
werden, mit Wasser verdünnt.
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Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nicht zitierten Unteransprüche
sowie anhand der nun folgenden Beschreibung mehrerer in den Zeichnungen
dargestellter Ausführungsbeispiele. Darin zeigen, sämtlich
in schematisierter, vereinfachter Darstellung:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel einer Waschmaschine zur gewerblichen
Anwendung mit einer Mischkammer,
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2 das
Ausführungsbeispiel der 1, bei dem
ein Behältnis in mehrere Behältnisse oder Kammern
unterteilt ist,
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3 ein
erstes Ausführungsbeispiel einer Haushaltswaschmaschine
gemäß der Erfindung mit einer Mischkammer,
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4 ein
zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Haushaltswaschmaschine mit einem kartuschenartigen Einsatz,
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5 den
kartuschenartigen Einsatz gemäß 4,
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6 ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung mit einer Mischkammer,
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7 ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Spülmaschine mit einer Mischkammer in schematischer Seitenansicht,
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8 in
einer schematischen Innenansicht gemäß Ansichtspfeil
VIII in 7 die Spülmaschine gemäß 7,
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9 in
einer schematischen Ansicht analog einer Darstellung der 6 ein
weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen,
als Waschstraße ausgebildeten Reinigungsvorrichtung mit
einer Mischkammer,
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10 in
einer schematischen, teilgeschnittenen Darstellung eine Mischkammer,
wie sie in den zuvor beschriebenen Waschmaschinen, Reinigungsvorrichtungen
und Spülmaschinen zum Einsatz kommen kann, der eine Mischeinrichtung
zugeordnet ist, und
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11 in
einer Darstellung etwa entlang der Schnittlinie XI-XI in 10 eine
Mischeinrichtung nach Art eines vierflügeligen Rotors gemäß 10 in Alleindarstellung.
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Gleiche
oder vergleichbare Teile oder Elemente werden in der nachfolgenden
Figurenbeschreibung, auch soweit unterschiedliche Ausführungsbeispiele
betroffen sind, teilweise mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet,
und teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben.
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Ausweislich 1 weist
eine im Wesentlichen herkömmlich ausgestaltete Gewerbe-Waschmaschine 10 eine
Aufnahmekammer 11 auf, die typischerweise von einer rotierenden
Trommel gebildet ist und von einem nicht dargestellten Verschlussglas türartig
verschließbar ist. Ein Programmwahlschalter 12 ist
angedeutet und dient der manuellen Einstellung eines bestimmten
Programms durch die Bedienperson. Weitere Programmwahlvorrichtungen,
beispielsweise für die Beschaffenheit der zu reinigenden Textilien,
für die Art und für den Grad der Verschmutzung
können an der Waschmaschine 10 vorgesehen sein,
sind aber in 1 nicht dargestellt.
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Die
Prinzipskizze der 1 zeigt, dass die Waschmaschine 10 über
eine Zuleitung 13 mit unterschiedlichen Behältnissen 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h verbunden
ist. Von der zentralen Zuleitung 13 gehen daher entsprechende
Abzweige 17a, 17b, 17c, 17d, 17e, 17f, 17g, 17h zu
den entsprechenden Behältnissen ab.
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Gleichermaßen
ist eine elektronische Steuerleitung 14 vorgesehen, die
auch als Signalleitung bezeichenbar ist und die ebenfalls mit den
einzelnen Behältnissen 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h verbunden
ist. Auch hier gehen von der Signalleitung 14 entsprechende
Abzweige 18a, 18b, 18c, 18d, 18e, 18f, 18g, 18h ab.
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Zunächst
sei darauf hingewiesen, dass die Architektur sowohl der Zuleitung 13 als
auch der Signalleitung 14 rein schematisch zu verstehen
ist. Es kann beispielsweise alternativ auch eine Sternschaltung
vorgesehen sein, wonach ausgehend von der Waschmaschine 10 zu
jedem Behältnis 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h eine
eigene Steuerleitung 14 und eine eigene Zuleitung 13 verläuft.
Auch kann vorgesehen sein, dass die Zuleitung 13 an dem in 1 abgebrochen
dargestellten Ende mit einer Wasserleitung verbunden ist. Diese
Wasserleitung kann die Waschmaschine auch zur Durchführung
eines Waschvorganges speisen. Alternativ kann von jedem Behältnis 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h her
eine gesonderte Wassereinspeisung erfolgen. Das in den Wasserleitungen
fließende Wasser kann auch einen Transport der Wirkstoffe
bewerkstelligen, und diese Wirkstoffe beispielsweise in dem Wasserstrom
mitreißen oder, darin aufgelöst, mitnehmen.
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Schließlich
kann auch die Steuerleitung 14, wie dargestellt, mit Abzweigen
ausgestattet sein. Alternativ können von der Waschmaschine,
oder von der zentralen, elektronischen Steuereinheit 71 der Waschmaschine,
zu jedem Behältnis 15a, 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h gesonderte
Steuerleitungen verlaufen.
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Dem
Behältnis 15a ist, schematisch in 1 dargestellt,
eine Dosiereinrichtung 16, z. B. eine herkömmliche
Dosierpumpe, zugeordnet. Die Steuerleitung 14 verbindet
die Steuerung 71 der Waschmaschine 10 über
die Abzweigung 18a mit der Dosiereinrichtung 16.
In dem Behältnis 15a ist ein erstes Enzym, beispielsweise
Lipase E1, angeordnet. Durch Wahl eines
entsprechenden Waschprogrammes mit dem Programmwahlschalter 12 kann
beispielsweise eingestellt werden, dass fetthaltige Verschmutzungen
gelöst werden sollen. Die Dosiereinrichtung 16 erhält
von der Steuereinrichtung 71 der Waschmaschine 10 daher
zu einem optimierten Zeitpunkt während des Waschprogrammes
die Anweisung, eine bestimmte Menge der Lipase E1 aus
dem Behältnis 15a in den entsprechenden Zuführungszweig 17a der
Zuführleitung 13 einzubringen.
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Entsprechende
Dosiereinrichtungen 16 sind auch an den anderen Behältnissen 15b, 15c, 15d, 15e, 15f, 15g, 15h angeordnet,
aus Gründen der Übersichtlichkeit aber nicht dargestellt.
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Im
Behältnis 15b befindet sich ein Enzym E2, beispielsweise Cellulase. Ein weiteres
Enzym E3 befindet sich im Behältnis 15c,
beispielsweise Amylase. Schließlich befindet sich ein Enzym
E4, z. B. Protease, im Behältnis 15d.
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Proteasen
spalten vornehmlich Proteine und wirken gegen Verschmutzungen, wie
Spinat und ähnliches. Amylasen spalten Stärke
und wirken gegen Kartoffelbrei, Schokolade, Pudding und ähnliches.
Lipasen spalten Fette und wirken gegen Salatöl, Bratenfett,
Sonnencreme, Make-up und ähnliches. Cellulase entfernt
Baumwollfuseln und frischt farbige Textilien auf. Durch Einzeldosierung
der unterschiedlichen vier Enzyme E1, E2, E3, E4 kann
somit eine optimal an die Verschmutzung angepasste Herstellung eines
Waschmittels erfolgen, ohne dass nicht benötigte Wirkstoffe
in das Waschmittel gelangen und die Abwässer ungebührend
verunreinigen, wobei aber zugleich die erforderlichen Wirkstoffe
in der ausreichenden Menge eingesetzt werden.
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Die
Behältnisse 15e, 15f enthalten unterschiedliche
Tenside T1 und T2,
bzw. unterschiedliche Tensidmischungen. Dies soll lediglich beispielhaft verdeutlichen,
dass vorteilhaft die Möglichkeit besteht, auch unterschiedliche
Behältnisse für unterschiedliche Tenside vorzusehen.
Die Zahl der Behältnisse bzw. die Zahl der unterschiedlichen
Tenside oder Tensidmischungen hängt von dem Maße
ab, in dem eine Einzel-Dosierbarkeit der Waschmittel-Wirkstoffe
gewünscht ist.
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Das
Behältnis 15g dient der Aufnahme eines Komplexbildners
K. Auch der Komplexbildner kann von der Steuerung der Waschmaschine 10 in
Abhängigkeit der Wahl des Waschprogrammes dosiert werden.
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Das
beispielhaft dargestellte Behältnis 15h dient
der Aufnahme beispielsweise eines Lösungsmittels oder eines
Komplexbildners oder eines Anti-Korrosionsmittels oder eines Bleichmittels,
od. dgl. Auch weitere, in 1 nicht
dargestellte Behältnisse können vorgesehen sein.
Es besteht auch die Möglichkeit, einzelne Wirkstoffe, beispielsweise
Tenside, mit Komplexbildnern etc. zu mischen. Wichtig ist, dass
die Wirkstoffe in Konzentratform vorhanden sind, ohne dass Emulgatoren,
Konservierungsmittel und Trägermittel, wie Füllstoffe
oder Wasser, Stabilisatoren etc. zugemischt oder in übermäßiger
Menge zugemischt werden.
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Die
Waschmaschine 10 gemäß 1 umfasst
eine Mischkammer 70, die der Aufnahmekammer 11 oder
Waschtrommel 11 vorgeschaltet ist und gesondert von dieser
angeordnet ist. Die Mischkammer 70 verbindet die Aufnahmekammer 11 mit
der Zuführleitung 13. Bei dem Ausführungsbeispiel
der 1 ist die Mischkammer innerhalb der Waschmaschine 10 angeordnet,
was insbesondere auch bei einer noch zu erläuternden Haushaltswaschmaschine gemäß 3 von
besonderem Vorteil ist. Allerdings kann bei einer Gewerbe-Waschmaschine
gemäß 1 die Mischkammer 70 grundsätzlich
auch außerhalb der Hüllkurve der Waschmaschine 10 angeordnet
sein.
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Die
einzelnen Wirkstoffe, z. B. die unterschiedlichen Tenside oder Tensid-Mischungen
und die unterschiedlichen Enzyme oder Enzym-Mischungen werden entsprechend
ihrer Dosierung durch die Dosiervorrichtungen 16 über
die Zuführleitung 13 zunächst der Mischkammer 70 zugeführt.
Dort werden sie zu der gewünschten Wirkstoffkombination
mit den entsprechenden Wirkstoffanteilen zusammengemischt. Erst
nach vollständiger Mischung der gewünschten Wirkstoffkombination
mit dem gewünschten Wasseranteil wird ein Ventil 76 geöffnet,
welches die Mischkammer 70 mit der Aufnahmekammer 11 verbindet.
Nach Öffnung des Ventils kann der Inhalt der Mischkammer 70 vollständig
in die Aufnahmekammer 11 entleert werden.
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Das
Ventil 76 ist hierzu über einen Signalleitungszweig 77 mit
der Steuereinheit 71 verbunden. Die Steuereinheit 71 setzt,
wie zuvor beschrieben, über Steuerbefehle die Dosiervorrichtungen 16 in
Aktion und kann insoweit auch feststellen bzw. aufgrund einer vorgegebenen
Zeitdauer erwarten, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fertigstellung
der Wirkstoffkombination in der Mischkammer 70 beendet
ist und dann einen entsprechenden Befehl zur Öffnung des
Ventiles 76 generieren.
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1 stellt
auch dar, dass der Programmwahlschalter 12 über
einen gestrichelt dargestellten Leitungszweig 75 mit der
Steuereinheit verbunden ist und insoweit die Steuereinheit 71 ansprechen
kann.
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1 stellt
lediglich eine Steuereinheit 71 schematisch dar. Es wird
dem Fachmann aber deutlich, dass auch mehrere Steuereinheiten vorgesehen sein
können. Des Weiteren kann die Steuereinheit 71,
die die Dosierpumpen anspricht und das Ventil 76 ansprechen
kann, von einer herkömmlichen Steuereinheit einer herkömmlichen
Waschmaschine gebildet sein, die entsprechend erweitert oder ergänzt wurde.
Alternativ kann die Steuerungseinheit 71 auch eine gesonderte
Steuerungseinheit sein.
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In 1 ist
der Übersichtlichkeit halber der Leitungszweig der Zuleitung 13,
der innerhalb der Waschmaschine 10 verläuft, mit 72 bezeichnet.
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Die
Mischkammer 70 ermöglicht die Fertigstellung der
gewünschten Wirkstoffkombination in einer sehr homogen
durchmischten Weise und eine Zuleitung der fertiggestellten Wirkstoffkombination erst
nach ihrer Fertigstellung in die Aufnahmekammer. Die Steuerungseinheit 71 sorgt
dafür, dass das Ventil 76 so lange geschlossen
bleibt, bis die Wirkstoffkombination in der Mischkammer 70 fertiggestellt ist
und eine Ableitung des gemischten Waschmittels oder des gewünschten
Produktes in die Aufnahmekammer 11 erst dann erfolgt, wenn
die gewünschte Mischung erzielt wurde.
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1 deutet
lediglich eine Dosiervorrichtung 16 bei dem zugehörigen
Behältnis 15a an. Dem Fachmann ist aber deutlich,
dass jedem Behältnis vorzugsweise eine eigene Dosiervorrichtung
zugeordnet ist.
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1 deutet
darüber hinaus eine Spüleinrichtung 100 an,
die der Dosiereinrichtung 16 benachbart ist. Insbesondere
für den Fall, dass sehr kleinvolumige Wirkstoffmengen,
wie es beispielsweise bei Enzymen der Fall ist, ausgetragen werden
und der Zuführleitung 13 zugeführt werden, besteht grundsätzlich
das Risiko, dass Wirkstoffreste oder kleine Wirkstoffmengen ungewünschterweise
an Bestandteilen der Dosiereinrichtung haften bleiben. Durch Anbringung
einer Spüleinrichtung 100, die lediglich schematisch
dargestellt ist, und beispielsweise mit einer gesonderten Wasser-Zuführleitung
versehen sein kann, ist es aber möglich, die Dosiereinrichtung
bzw. deren spülbaren Bestandteile nach jedem Wirkstoffaustrag
zu spülen, so dass gewährleistet ist, dass die
gesamte, kleinvolumige Wirkstoffmenge der Mischkammer 70 zugeführt
werden kann.
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Weiterhin
sei im Hinblick auf die 1 angemerkt, dass die Mischkammer 70 den
Dosiervorrichtungen 16 auch unmittelbar benachbart angeordnet sein
kann, was insbesondere vorteilhaft ist, weil die Förderwege
dadurch sehr gering gehalten werden können.
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Ausweislich 2 weist
ein zu 1 alternativ konstruiertes Behältnis 15a vier
Kammern 19a, 19b, 19c, 19d auf.
Hier sind in den einzelnen Kammern die Enzyme E1,
E2, E3, E4 angeordnet, was durch unterschiedliche
Befüllungsstände verdeutlicht werden soll. Die
ebenfalls nur schematisch dargestellte Dosiervorrichtung 16 ist
in der Lage, auf die einzelnen Kammern 19a, 19b, 19c, 19d gesondert einzuwirken
und die einzelnen Enzyme E1, E2,
E3, E4 einzeln zu
dosieren. Alternativ können auch vier gesonderte Dosiereinrichtungen
vorgesehen sein. Das Behältnis 15a weist hier
vier gesonderte Behältnisse im Sinne der Patentanmeldung
auf.
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Als
Wirkstoffe im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung werden unter
anderem Enzyme und Tenside bezeichnet, aber auch Mischungen daraus. Unter
den Begriff Wirkstoffkombination oder Wirkstoffmischung fallen auch
jegliche Mischungen von Wirkstoffen mit Zusatzstoffen wie beispielsweise
Lösungsmittel, Komplexbildner, Bleichmittel, Anti-Korrosionsmittel,
Füllstoffe, Stabilisatoren und Wasser. Anzumerken ist,
dass bestimmte Wirkstoffe oder Wirkstoffmischungen ihre optimale reinigende schmutzlösende
oder funktionsgemäße Wirkung vorteilhafterweise
bei einem bestimmten alkalischen oder sauren Milieu erreichen.
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Mit
der erfindungsgemäßen Waschmaschine und Reinigungsvorrichtung
kann dafür gesorgt werden, dass einzelne Wirkstoffkombinationen
während eines Waschprogramms nacheinander in die Aufnahmekammer
zugeführt werden. Dabei können die Wirkstoffkombinationen
innerhalb eines Waschprogramms zu unterschiedlichen Zeitpunkten
und bei unterschiedlichen pH-Werten des in der Aufnahmekammer befindlichen
Waschwassers bzw. der Waschlösung wirken.
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Anders
ausgedrückt kann sich der pH-Wert der Waschflüssigkeit
während eines Waschprogramms ändern. Die Änderung
des pH-Wertes kann dabei unmittelbar von den Wirkstoffen oder von
Wirkstoffmischungen verursacht werden oder alternativ von gesonderten
Zusatzstoffen, die den Wirkstoffen oder Wirkstoffmischungen beigefügt
sind, oder die gesondert zugeführt werden.
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So
kann beispielsweise dafür gesorgt werden, dass zu Beginn
eines Waschprogramms eine erste Wirkstoffkombination in die Aufnahmekammer geleitet
wird und aufgrund seiner chemischen Eigenschaften dort für
ein alkalisches Milieu sorgt, oder der Zusatzstoffe enthält,
die für ein alkalisches Milieu sorgen. Die Zusatzstoffe
können gegebenenfalls auch von einem gesonderten Behältnis
zugeführt werden.
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Nachfolgend,
vorteilhafterweise erst nach Ablauf einer Zeitdauer, während
der die Wirkstoffkombination seine optimale Wirkung entfaltet hat, kann
eine andere Wirkstoffkombination in die Aufnahmekammer eingeleitet
werden, wobei zugleich der pH-Wert auf vorbestimmte Weise in das
saure Milieu wechselt.
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Nachfolgend
kann z. B. eine dritte Wirkstoffkombination oder die zuvor erwähnte
erste Wirkstoffkombination zugesetzt werden und wiederum für eine Änderung
des Waschwassermilieus hin ins alkalische sorgen.
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Auf
diese Weise können die zu reinigenden Textilien oder Gegenstände
oder die Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen während
eines Waschprogramms unterschiedlichen pH-Werten ausgesetzt sein,
wodurch eine optimale Wirkung der einzelnen Wirkstoffe erzielt werden
kann.
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3 zeigt
eine erfindungsgemäße Haushaltswaschmaschine 20,
die in analoger Weise zu dem Ausführungsbeispiel der 1 und 2 über eine
Zuleitung 21 und über eine Signalleitung oder Steuerleitung 22 mit
einzelnen Behältnissen 23a, 23b, 23c, 23d, 23e verbunden
ist.
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Erfindungsgemäß weist
die Haushaltswaschmaschine wenigstens drei unterschiedliche Behältnisse 23a, 23b und 23c auf.
In dem ersten Behältnis 23a befindet sich ein
Konzentrat eines Bleichmittels B, in dem zweiten Behältnis 23b befindet
sich eine Enzymmischung E und in dem dritten Behältnis 23c befindet
sich eine Tensidmischung T, die zudem auch Komplexbildner, Anti-Korrosionsmittel
und Wasserenthärter enthält.
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Optional
können auch noch weitere Behältnisse 23d und 23e sowie
weitere nicht dargestellte Behältnisse vorgesehen sein,
die eine noch feinere individuelle variable Zusammensetzung von
Wirkstoffkombinationen zum Betrieb der Haushaltswaschmaschine 20 ermöglichen.
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3 zeigt
eine Haushaltswaschmaschine in einer schematischen Darstellung.
Dem Fachmann ist deutlich, dass sämtliche Behältnisse 23a, 23b, 23c, 23d, 23e innerhalb
der Kontur der Waschmaschine angeordnet sind. Die Waschmaschine 20 weist
Abmessungen einer herkömmlichen Haushaltswaschmaschine
auf. Auch die Zuleitungen 21 und die Steuerleitung 22 befinden
sich vollständig innerhalb der Abmessungen der Waschmaschine.
Die Waschmaschine ist mit einem herkömmlichen, nicht dargestellten
Anschluss zur Verbindung mit der Hauswasserleitung ausgestattet.
Auch die Mischkammer 70 und die Steuereinheit 71 befindet
sich innerhalb der Abmessungen der Waschmaschine.
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Ausweislich 4 weist
eine erfindungsgemäße Waschmaschine 30 einen
Einsatz 31 oder eine Baueinheit 31 auf, die ausweislich 5 aus
drei unterschiedlichen Behältnissen 32a, 32b und 32c besteht.
Der Einsatz 31 kann als Baueinheit insgesamt als Kartusche
lösbar an der Waschmaschine 30 befestigbar sein.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die einzelnen
Behältnisse 32a, 32b, 32c einzeln und
gesondert von der Waschmaschine 30 zu lösen. Wichtig
ist, dass die einzelnen Behältnisse zur Aufnahme von Bleichmitteln,
Enzymmischung und Tensidmischungen gesondert befüllbar
bzw. nachfüllbar sind. Auf diese Weise kann in der Waschmaschine 30 eine
Menge an Bleichmittel, Enzymmischung und Tensid vorgehalten werden,
die für viele Waschgänge reicht, da auf die ansonsten,
bei herkömmlichen Flüssigwaschmitteln sehr voluminösen
Wasseranteile vollständig verzichtet werden kann.
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Auch
die Waschmaschine 30 gemäß 4 weist
eine Mischkammer 70 auf. Diese kann unmittelbar benachbart
der Dosiervorrichtung 16, und damit unmittelbar benachbart
der kartuschenartig ausgebildeten Baueinheit 31 angeordnet
sein.
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6 zeigt
ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung für industrielle und gewerbliche
Zwecke.
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Schematisch
dargestellt ist ein Aufnahmebecken 40 mit einer Reinigungsflüssigkeit 41,
eine Art Reinigungsbad. Gegenstände 42, beispielsweise Metallprofile,
werden von einer Fördereinrichtung 43, in 6 skizziert
nach Art eines umlaufenden Transportbandes, in Richtung des Pfeiles
x bewegt und fallen, etwa bei 49, auf ein Transportband
in dem Becken 40. Sie werden innerhalb des Beckens 40 durch ein
weiteres Transportband 44 in Richtung des Pfeiles x transportiert
und von einer Fördereinrichtung 45 schließlich
aus dem Reinigungsbad entnommen. Sie können dann von einer
weiteren Transportvorrichtung 46 fort transportiert werden
und z. B. einer weiteren, nicht dargestellten Bearbeitungsstelle
zugeführt werden.
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Die
Metallteile 42 können beispielsweise mit Befettungsmittein
behaftet sein, was im Rahmen ihres Herstellungsprozesses oder eines
Bearbeitungsprozesses erforderlich ist. Der Aufenthalt in der Reinigungsflüssigkeit 41,
nach Art eines Tauchbades, soll dazu dienen, die Oberfläche
der Metallteile von dem Befettungsmittel oder einer anderen Verschmutzung
zu reinigen.
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Das
Becken 40 ist, was in 6 skizziert dargestellt
ist, über eine Zuleitung 46 unter Zwischenschaltung
einer Mischkammer 70 mit einer Baueinheit 47 verbunden,
die eine Vielzahl unterschiedlicher Behältnisse 48a, 48b, 48c, 48d aufweist.
In den einzelnen Behältnissen sind, was durch unterschiedliche
Füllstände skizziert in 6 angedeutet
ist, unterschiedliche Wirkstoffe eines Reinigungsmittels angeordnet.
Dosiereinrichtungen 16, analog zu der Dosiereinrichtung 16 gemäß 1, können
die einzelnen Wirkstoffe einzeln dosieren, zur Mischung der Mischkammer 70 zuführen,
und nach Öffnung eines Ventils 76 und über
die gemeinsame Zuleitung 46 dem Becken 40 zuführen.
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Nicht
dargestellt in 6, aber notwendigerweise vorhanden,
sind entsprechende Steuereinrichtungen, Steuerleitungen und beispielsweise
auch ein Programmwahlschalter oder jedenfalls eine Einrichtung zur
Bestimmung der erforderlichen Dosierung der einzelnen Wirkstoffe.
Anstelle einer gemeinsamen Zuleitung 46 können
auch für die unterschiedlichen Wirkstoffe einzelne, separate
Zuleitungen vorgesehen sein.
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Ausweislich
der 7 und 8 weist eine herkömmliche
Haushalts-Spülmaschine eine um eine gehäusefeste
Achse schwenkbare Tür 51 auf, die 7 in
halb geöffnetem Zustand darstellt.
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Der
Innenraum 52, die eigentliche Spülkammer, der
Spülmaschine weist ausweislich 8 einen
herkömmlichen Aufbau auf, wobei Geschirrwagen 53a und 53b vorgesehen
sein können und Wasserverteileinrichtungen 45,
z. B. rotierend etwa in der Mitte des Innenraumes 52 angeordnet
sein können.
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Eine
Baueinheit 55 ist vorzugsweise kartuschenartig ausgebildet
und umfasst unterschiedliche Behältnisse 56a, 56b und 56c.
In dem Behältnis 56a kann Klarspüler,
in dem Behältnis 56b kann Spülmittelsalz
und in dem Behältnis 56c kann das eigentliche Reinigungsmittel
oder Spülmittel angeordnet sein. Das Reinigungsmittel R
ist eine Flüssig-Spülmittel und das Behältnis 56c ist
ausreichend groß dimensioniert, um eine Menge an Spülmittel
aufzunehmen, die für eine Vielzahl von Spülgängen
ausreicht. Eine Dosiereinrichtung 16 kann von einer Steuereinrichtung
entsprechend der Wahl eines Spülprogrammes angesteuert
werden, um die gewünschte Menge an Spülmittel
zu dem gewünschten Zeitpunkt, während des Ablaufes
des Programmes, in den Innenraum 52 abzugeben.
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In
der erfindungsgemäßen Spülmaschine nach 8 können
in den unterschiedlichen Behältnissen unterschiedliche
Wirkstoffe eines Reinigungsmittels vorgesehen sein, so dass eine
noch feinere Dosierung möglich wird. Unter der Annahme,
dass in den unterschiedlichen Behältnissen unterschiedliche Wirkstoffe
angeordnet sind, können diese Wirkstoffe in unterschiedlichen
Relativverhältnissen zu unterschiedlichen, gewünschten
Wirkstoffkombinationen zusammenmischbar sein. Hierzu ist erfindungsgemäß bei
der Spülmaschine gemäß 8 eine
gesonderte Mischkammer 70 vorgesehen. Von der Mischkammer 70 kann über
eine Auslassleitung 73 die vollständig zusammengemischte
Wirkstoffkombination in die Spülkammer 72 abgelassen
werden. Die Mischkammer 70 ist über die Zuleitung 72 mit
der in 8 angedeuteten Dosiereinrichtung 16 verbunden.
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9 zeigt
in einer sehr schematischen Ansicht vergleichbar der Darstellung
der 6 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Reinigungsvorrichtung nach Art einer Waschstraße. Die Reinigungsvorrichtung
ist insgesamt mit 60 bezeichnet und kann, wie angedeutet,
vertikale Träger 61a und 61b und eine
Dachkonstruktion 62 enthalten. Ein zu reinigendes Fahrzeug 63 kann
in Fahrtrichtung F durch die Reinigungsvorrichtung 60 hindurchfahren oder
hindurch gezogen werden. Alternativ kann die Reinigungsvorrichtung 60 auch
ein mobiles Portal sein, welches sich relativ zu einem feststehenden Fahrzeug 63 bewegt.
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Im
Deckenbereich 62 oder zusätzlich oder alternativ,
was allerdings nicht dargestellt ist, auch im Bereich der Träger 61a und 61b,
können sich Einrichtungen 64 befinden, mit denen
eine Waschflüssigkeit, insbesondere eine ein Waschmittel
oder ein Reinigungsmittel beinhaltende Flüssigkeit abgegeben,
z. B. aufgesprüht wird. 9 zeigt
hierzu beispielhaft drei Düsen 65a, 65b und 65c.
Diese sind über eine gemeinsame Zuleitung 66 unter
Zwischenschaltung einer Mischkammer 70 mit einer Baueinheit 67 verbunden,
die in analoger Weise zu der Baueinheit 47 des Ausführungsbeispieles
der 6 dargestellt ist. Die Baueinheit 67 umfasst
vier Behältnisse 68a, 68b, 68c und 68d,
in denen unterschiedliche Wirkstoffe oder Wirkstoffmischungen enthalten
sind. Eine Dosiereinrichtung 16 analog zu den zuvor beschriebenen
Dosiereinrichtungen kann die Wirkstoffe einzeln dosieren, in der
Mischkammer 70 mischen und über die gemeinsame
Zuleitung 66 der Einrichtung 64 zuführen.
An einer beliebigen Stelle kann die Zuleitung 66 beispielsweise
auch mit einer Wasserleitung in kommunikativer Verbindung stehen,
so dass die in den Behältnissen 68a, 68b, 68c und 68d untergebrachten
Wirkstoffe als Konzentrat aufbewahrt werden und mit Wasser zu einer
Waschflüssigkeit verdünnt werden können.
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Hinsichtlich
der Art der verwendbaren Wirkstoffe für die Behältnisse
der Baueinheit 67 gelten die oben zu den anderen Ausführungsbeispielen
von Waschmaschinen und Reinigungsvorrichtungen angestellten Überlegungen
analog.
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Anhand
von 10 soll nun beispielhaft und exemplarisch der
Aufbau einer Mischkammer 70 mit einer zugeordneten gesonderten
Mischeinrichtung 80 beschrieben werden. Dieser Beschreibung
soll vorausgeschickt werden, dass die Mischeinrichtung 80,
Ventile 76 oder, wie in 10 dargestellt,
zweier Ventile 85a und 85b, bei sämtlichen,
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen der Figuren angeordnet
werden kann, also bei Waschmaschinen, Reinigungsvorrichtungen und
Spülmaschinen.
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Eine
Mischeinrichtung 80 dient einer optimierten Homogenisierung
einer Wirkstoffkombination oder Wirkstoffmischung in der Mischkammer 70. Die
Mischeinrichtung 80 kann insbesondere einen motorischen
Antrieb 81 aufweisen. Ausweislich 10 treibt
der Antrieb 81 eine Welle 82 an, die, unter Abdichtung
von Dichtungsmitteln 101, in den Innenraum der Mischkammer 70 hineinragt.
Dort sind drehfest an der Welle 82 Flügel 84a, 84b, 84c, 84d angeordnet.
Bei dem Ausführungsbeispiel der 10 ist
eine vierfachflügelige Anordnung vorgesehen, wobei die
beiden Flügelpaare axial in Längsrichtung der
Welle 82 voneinander beabstandet sind. Die Zahl und Anordnung
der Flügel ist beliebig anpassbar.
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Durch
Rotation der Welle 82 um ihre Längsachse wird
die Anordnung der Flügel 84a, 84b, 84c, 84d in
Rotation versetzt und eine mechanische Rotation des in der Mischkammer 70 befindlichen
Flüssigkeitsvolumens erzielt. Die Flüssigkeit
wird durchwirbelt, und gerührt, so dass die einzelnen Bestandteile oder
Wirkstoffe in der gewünschten Weise homogen durchmischt
werden.
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10 lässt
darüber hinaus erkennen, dass ein erstes Ventil 85a die
Mischkammer 70 von der Zuleitung 86 trennen kann.
Die Zuleitung 86 führt, was 10 aufgrund
der abgebrochenen Darstellung nicht zeigt, je nach Einsatzort zu
den einzelnen Behältnissen 15a, 15b, 15c, 15d bzw. 23a, 23b, 23c, 23d bzw. 68a, 68b, 68c, 68d bzw. 56a, 56b, 56c, 56d bzw. 48a, 48b, 48c, 48d.
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Das
Ventil 85a ist, wie gleichermaßen das Absperrventil 85b,
von der in 10 nicht dargestellten Steuerungseinheit 71 ansprechbar
und über eine nicht dargestellte Signalleitung mit dieser
verbunden. Die Ventile 85a und 85b sind öffenbar
und schließbar.
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Zu
Beginn eines Prozesses zur Mischung einer Wirkstoffkombination befindet
sich das Ventil 85a z. B. in einer Öffnungsschaltstellung,
während sich das Ventil 85b in einer Sperrstellung
befindet. Über die Zuleitung 86 können
die einzelnen Wirkstoffe, zusammen mit Wasser, über den
Zuleitungsabschnitt 87 und durch den Einlass 89 hindurch
der Mischkammer 70 zugeführt werden. Während
der Zuführung ist das Ventil 85b geschlossen,
so dass über den Zuleitungsabschnitt 88, den Auslass 91 und
den weiteren, in Strömungsrichtung hinter dem Ventil 85b angeordneten
Leitungsabschnitt 89 kein Wirkstoff und keine Flüssigkeit
zu der Aufnahmekammer 11 oder einem Aufnahmebecken 40 oder
einer Spülkammer 52 zugeführt werden
kann.
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Nunmehr
kann das Ventil 85a von der Steuereinrichtung geschlossen
werden, und der Rühr- oder Mischvorgang beginnen. Hierzu
wird der Antrieb 81 von der Steuerung über eine
gesonderte Signalleitung angesprochen und beispielsweise über
eine vorgegebene Zeitdauer aktiviert. Nach ausreichender Durchmischung
kann das Ventil 85b über die Steuerleitung von
der Steuereinheit geöffnet werden und die Mischkammer 70 entleert
werden. Die Wirkstoffkombination wird auf diese Weise der Aufnahmekammer 11,
bzw. der Spülkammer 52 oder dem Aufnahmebecken 40 entsprechend
zugeführt. Auf diese Weise wird erreicht, dass eine besonders
homogen durchmischte Wirkstoffkombination erst nach ihrer Fertigstellung
in die Aufnahmekammer gelangt.
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Alternative
aktive Mischeinrichtungen können in dem Innenraum der Mischkammer
Vibrationen oder Verwirbelungen erzeugen. So kann beispielsweise
daran gedacht werden, Wasser unter hohem Druck über eine
Einlassöffnung derartig in den Innenraum der Mischkammer 70 einzubringen,
dass hier durch Verwirbelungen die gewünschte Durchmischung
erzielt wird. Allerdings ist hier zu beachten, dass Schaumbildungen
nach Möglichkeit vermieden werden sollen, da dies einer
Homogenisierung der Wirkstoffkombination entgegenstehen könnte.
Auch andere aktive Mischeinrichtungen, die nicht dargestellt sind,
und die beispielsweise unter Zuhilfenahme von Druckwellen für
die gewünschte Durchmischung sorgen, sind denkbar. Schließlich
können auch rotierende Trommeln eingesetzt werden. Dabei
könnte auch die Gehäusewand der Mischkammer 70 in
Rotation gebracht werden und auf diese Weise das in der Mischkammer 70 befindliche
Flüssigkeitsvolumen mitnehmen. Auch Einrichtungen zum Schütteln der
Mischkammer 70 sind als Mischeinrichtung geeignet.
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Mischeinrichtungen 80 und
Steuereinrichtungen 71 und Ventile 76, 85a, 85b können,
obwohl dies die Figuren der Ausführungsbeispiele zum Teil
nicht zeigen, bei den Waschmaschinen, Reinigungsvorrichtungen und
Spülmaschinen gemäß den 1 bis 9 eingesetzt
und angeordnet werden.
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Die
vorbeschriebenen Waschmaschinen, Spülmaschine und Reinigungsvorrichtungen
weisen sämtlich wenigstens eine Mischkammer 70 und
vorzugsweise auch eine Mischeinrichtung 80 auf. Die Mischkammer
dient weiter vorzugsweise dazu, aus unterschiedlichen Wirkstoffen
Wirkstoffkombinationen homogen zu mischen. Unter Umständen
ist es aber auch denkbar, dass eine in einer Waschmaschine vorhandene
Mischkammer 70 dazu verwendet wird, einen einzigen Wirkstoff
besonders homogen mit Wasser zu durchmischen, beispielsweise, wenn ein
solcher Wirkstoff besonders zähflüssig ist oder schlecht
wasserlöslich ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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