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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem
Obergriff des Anspruchs 1 oder 3.
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Eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 ist in der
WO
2006/119929 A2 beschrieben. Bei dieser vorbekannten Vorrichtung
weist die Kerbvorrichtung vier Kerbleisten auf, die in einer Querebene
des Durchgangs angeordnet und jeweils durch einen eigenen Antrieb
zwischen einer einem rechteckigem Querschnitt des Durchgangs freigebenden
Ausgangsstellung und einer in den Strang eintauchenden Kerbstellung
bewegbar sind. Die Kerbleisten und die Antriebe sind jeweils an
einem sich quer zum Durchgang erstreckenden rahmenförmigen Träger
angeordnet, mit dem sie ein Trägermodul bilden.
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Der
Vorrichtung ist eine Schneidevorrichtung zum Schneiden des Stranges
in den durch die Kerbleisten erzeugten Kerben vorgesehen. Bei den
Kerbleisten kann es sich um sogenannte ungeteilte oder geteilte
Kerbleisten handeln. Ungeteilte Kerbleisten weisen eine keilförmige
Querschnittsform auf. Geteilte Kerbleisten sind jeweils durch zwei
sich in der Umfangsrichtung des Förderdurchgangs nebeneinander erstreckende
Anfasleisten gebildet, die einen in der Längsrichtung des
Förderdurchgangs gerichteten Abstand voneinander aufweisen,
wobei die Schneidevorrichtung einen Schneidedraht aufweist, der
zwischen den Anfasleisten quer durch den Förderdurchgang
bzw. durch den von den Kerbleisten beim Kerben begrenzten Querschnitt
bewegbar ist. Beim Vorhandensein ungeteilter Kerbleisten erfolgt
das Schneiden längsversetzt nach dem Kerben in einer besonderen
Schneideebene. Beim Vorhandensein geteilter Kerbleisten erfolgt
das Schneiden unmittelbar nach dem Kerben in einer gemeinsamen Kerb- und
Schneideebene. Dabei können mehrere Kerbvorrichtungen mit
zugehörigen Schneidevorrichtungen längs des Durchgangs
hintereinander angeordnet und im Wesentlichen gleichzeitig betätigbar
sein, wobei die Anfasleisten jeweils durch ein Paar Kolbenzylinder
bewegbar sind, die jeweils an der Hinterseite eines rahmenförmigen
Trägers gehalten sind. Dabei erstrecken sich die Anfasleisten
soweit in der Längsrichtung des Durchgangs durch das Durchgangsloch in
zugehörigen rahmenförmigen Träger zu
dessen Vorderseite, so dass der zwischen zwei zueinander gehörenden
Anfasleisten gehörende Spalt sich zwischen zwei Tragrahmen
befindet. Die zugehörige Schneidvorrichtung ist so angeordnet,
dass der Schneidedraht zwischen diesen Tragrahmen im Spalt zwischen
den Anfasleisten quer durch den Durchgang bewegbar ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Vorrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 3 den Kerbantrieb zu verbessern. Im
Weiteren sollen der Kerbvorgang und die Kerbenqualität
verbessert werden.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 oder 3 gelöst.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass auf Grund des Vorhandenseins
von an allen Seiten des Durchgangs angeordneten Kerbleisten eine
in eine Umfangsrichtung des Durchgangs gerichtete Antriebsbewegung
besonders günstig ist und raumgünstige Ausgestaltungen
für den Kerbantrieb ermöglichen sollte.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung gemäß Anspruch
1 sind die Antriebselemente jeweils mit einem Basiselement eines
Getriebes antriebsmäßig verbunden, dass eine in
eine Umfangsrichtung des Durchgangs gerichtete Bewegung des Basiselements
in die quer gerichtete Bewegung der zugehörigen Kerbleiste
umwandelt. Hierbei wird eine in die Umfangsrichtung des Durchgangs
gerichtete Antriebsbewegung ausgenutzt, deren Richtung und Wirkbereich
eine raumgünstige Anordnung und Ausgestaltung der zugehörigen
Kerbantriebsteile ermöglicht. Es lässt sich deshalb
eine raumgünstige Konstruktion der Kerbantriebsteile verwirklichen,
die in der Längsrichtung des Durchgangs eine geringe Abmessung
aufweist, und sich deshalb für den Kerbantrieb besonders
gut eignet.
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Der
Erfindung liegt im Weiteren die Erkenntnis zugrunde, dass die sich
in die Umfangsrichtung des Durchgangs erstreckende Antriebsbewegung
es in einfacher Weise ermöglicht, die auf dem Umfang verteilt
angeordneten Basiselemente des Kerbantriebs miteinander zu verbinden,
so dass die Kerbleisten nicht nur gleichzeitig, sondern auch mit
einem gemeinsamen Antriebsmotor bewegt werden können.
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Bei
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung gemäß Anspruch
3 sind die Kerbführungen für die Kerbleisten schräg
angeordnet, wobei sie mit der in einer Umfangsrichtung des Durchgangs
folgenden Horizontalen oder Vertikalen einen gleichgroßen Winkel
einschließen. Bei dieser Ausgestaltung steht auf Grund
der schräg gerichteten Kerbenführung ein größerer
Antriebsweg zum Kerben zur Verfügung als wie es bei bekannten
Ausgestaltungen der Fall ist, bei denen die Kerbenführung
vertikal und horizontal gerichtet ist. Außerdem führt
die Kerbleiste eine der Größe der Schrägstellung
entsprechende Seitenquerbewegung bezüglich der vertikalen
Längsebene des Durchgangs aus, was sich ebenfalls positiv
auf das Kerben und insbesondere auf die Kerbenqualität auswirkt.
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Ein
weiterer Vorteil dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
besteht darin, dass sie sich besonders gut für Kerbleisten
eignet, die sich in den Eckenbereichen einander überlappen
und permanent aneinander liegen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf
diese spezielle Kerbenleistungskonstruktion eingeschränkt.
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Beide
erfindungsgemäßen Ausgestaltungen eignen sich
vorzüglich für eine Kerbvorrichtung, deren Kerbleisten
in einer gemeinsamen Querebene angeordnet und bewegbar sind. Dabei
kann es sich um ungeteilte oder sogenannte geteilte Kerbleisten handeln.
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Es
eignen sich für beide erfindungsgemäßen Ausgestaltungen
auch sehr vorteilhaft für eine Kerbleistenanordnung viereckiger
oder quadratischer Querschnittsform, bei der von zwei im Eckenbereich einander
benachbarten Kerbleisten die eine Kerbleiste die andere Kerbleiste überlappt
und in der zugewandten Stirnseite eine Ausnehmung aufweist, in die der
Kerbsteg der einen Kerbleiste schließend einfasst. Eine
solche Kerbleistenausgestaltung ermöglicht eine Bewegung
der Kerbleisten bei ständigem Berührungskontakt
in den Eckenbereichen, so dass beim Kerben kein Material des Stranges
in den Eckenbereichen zwischen die Kerbleisten gelangen kann.
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Bei
beiden erfindungsgemäßen Ausgestaltungen ist es
zur Vergrößerung der Arbeitsleistung vorteilhaft,
zwei oder mehrere in der Längsrichtung des Durchgangs hintereinander
liegende und voneinander beabstandete Gruppen von kombinierten Kerb-
und Schneidevorrichtungen vorzusehen, die jeweils zum Kerben bzw.
Anfasen und Schneiden m Wesentlichen gleichzeitig bewegbar sind.
Bei dieser Weiterbildung können somit mehrere Längsabschnitte
im Wesentlichen gleichzeitig gekerbt und abgeschnitten werden.
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Beide
erfindungsgemäßen Ausgestaltungen eigenen sich
für eine Schneidevorrichtung, bei der der eine Schneidedrahthalter
in die Umfangsrichtung des Durchgangs bewegbar ist und der andere Schneidedrahthalter
stationär angeordnet ist, vorzugsweise an einem der beiden
Tragrahmen, der zur Lagerung dieses stationären Schneidedrahthalters seitlich
verlängert sein kann, so dass der stationäre Schneidedrahthalter
außerhalb einer Ringführung für den bewegbaren
Schneidedrahthalter angeordnet werden kann.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, die Kerbleisten jeweils
mit einem Antriebselement zu bewegen, dass mit einem Basiselement
eines Getriebes antriebsmäßig verbunden ist, dass eine
in eine Umfangsrichtung des Durchgangs gerichtete Bewegung des Basiselements
in eine Querbewegung der zugehörigen Kerbleiste umwandelt. Diese
Ausgestaltung ermöglicht es, das Kerben mit einer gewünschten
Kerbgeschwindigkeit durchzuführen, die durch das Übersetzungsverhältnis
des Getriebes bestimmbar ist. Hierzu lassen sich unterschiedliche
Getriebeausgestaltungen integrieren, wobei eine einfache und kleine
Konstruktion für das Getriebe realisierbar ist. Als Getriebeelement
eignet sich eine Pleuelstange sehr gut, die die in die Umfangsrichtung
gerichtete Bewegung des Basiselements in die Querbewegung der Kerbleiste
umwandelt. Die Anordnung einer Pleuelstange ermöglicht
im weiteren eine degressive Kerbgeschwindigkeit beim Kerben, was
sich auf die zunehmende Verdrängung des zu kerbenden Materials
beim Kerben günstig auswirkt. Außerdem lässt
sich mit einer Pleuelstange eine beim Kerben progressive Kerbkraft
erzeugen.
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Weitere
Weiterbildungen der Erfindung ermöglichen einfache und
kleine Detailkonstruktionen der Vorrichtung, die auch eine vereinfachte
Montage bzw. Demontage und eine kostengünstige Herstellung
gewährleisten.
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Nachfolgend
werden vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung anhand von mehreren
Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigt
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1 eine
erfindungsgemäße Kerbvorrichtung in einer vereinfachten
Hinteransicht für eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Trennen eines Stranges aus plastischem Material
in Längsabschnitte, wobei die Kerbvorrichtung sich in den
Ausgangsstellungen ihrer Kerbleisten befindet;
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2 die
Kerbvorrichtung in perspektivischer Darstellung, wobei die Kerbleisten
sich in ihren Kerbstellungen befinden;
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3 eine
Garnitur erfindungsgemäßer und sich in der Kerbstellung
befindlicher Kerbleisten in vergrößerter Hinteransicht;
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4 eine
Garnitur erfindungsgemäßer und sich in der Kerbstellung
befindlicher Kerbleisten in vergrößerter Hinteransicht
und in abgewandelter Ausgestaltung;
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5 eine
erfindungsgemäße Kerbvorrichtung in perspektivischer
Hinteransicht und in abgewandelter Ausgestaltung;
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6 den
vertikalen Längsschnitt VI-VI in 5;
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7 eine
blockförmige Aufnahmevorrichtung mit mehreren längs
des Durchgangs hintereinander angeordneten Trägermodulen
mit jeweils einer Kerbvorrichtung und Schneidevorrichtung in der
Seitenansicht;
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8 eine
abgewandelte Aufnahmevorrichtung in der Hinteransicht;
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9 die
Aufnahmevorrichtung in perspektivischer Hinter- und Seitenansicht
schräg von oben;
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10 die
Aufnahmevorrichtung in perspektivischer Vorder- und Seitenansicht
schräg von oben;
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11 ein
teilweise demontiertes Trägermodul der Aufnahmevorrichtung
in perspektivischer Hinteransicht schräg von oben;
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12 den
vertikalen Längsschnitt XII-XII in 8;
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13 die
Aufnahmevorrichtung mit Ausführungsbeispielen für
seitliche Begrenzungen von Aufnahmefächern für
Trägermodule in perspektivischer Seitenansicht von rechts
und von hinten;
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14 die
Aufnahmevorrichtung gemäß 13 in
der Seitenansicht von rechts und vorne, wobei die Aufnahmevorrichtung
mit nur einem ersten Trägermodul bestückt ist;
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15 die
Aufnahmevorrichtung mit abgewandelten Begrenzungen für
Aufnahmefächer in der Seitenansicht von rechts und von
vorne sowie ohne Trägermodule;
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16 die
Aufnahmevorrichtung gemäß 15, wobei
die Aufnahmevorrichtung mit einem ersten Trägermodul bestückt
ist;
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17 den
Teilschnitt XVII-XVII in 16, wobei
die Aufnahmevorrichtung vollständig mit Trägermodulen
bestückt ist.
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Die
in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnete Vorrichtung besteht aus mehreren
Bauteileinheiten, mit z. B. einem auf dem Boden stehenden Gestell
G (nur in 1 angedeutet), in dem ein sich
in dessen Längsrichtung erstreckender freier Förderdurchgang 2 für
den Strang 3 angeordnet ist. Zum Trennen des Stranges 3 in
Strang-Längsabschnitte 3a ist wenigstens eine
Schneidevorrichtung 4 mit einem sich quer zum Durchgang 2 erstreckenden
Schneidedraht 4a vorgesehen, wobei der Strang 3 vor
dem Schneiden an allen Seiten mit vorzugsweise in einer gemeinsamen
Querebene angeordneten Kerben 5a versehen wird, die sich
quer erstrecken, und in denen das plastische Material des Stranges 3 quer
geschnitten wird. Aufgrund des Schneidens in den Kerben 5a wird
ein Schneidgrat vermieden oder vermindert, insbesondere jeweils
ein über die Außenflächen der Strangabschnitte 3a hinausragender
Schneidgrat vermieden. Der Schneidedraht 4a ist durch zwei
einen Querabstand voneinander aufweisende und beiderseits des Durchgangs 2 angeordnete
Schneidedrahthalter 24a, 24b unter einer Spannung
des Schneidedrahtes 4a gehalten, wobei die Schneidedrahthalter 24a, 24b quer
von einer zur anderen Seite des Durchgangs 2 durch einen
nur in 8 und folgende dargestellten Schneideantrieb 26 bewegbar
sind.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen sind gleiche oder vergleichbare
Teile mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
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Zum
Fördern des Stranges 3 von hinten nach vorne durch
die Vorrichtung 1 im Durchgang 2 dient eine den
Strang 3 vorzugsweise kontinuierlich vorbewegende Fördereinrichtung 1a (6),
die mit mehreren in der Durchgangsrichtung 2a hintereinander angeordneten
Fördereinrichtungs-Abschnitten, z. B. je ein Förderband
oder Auflager-Abschnitten, gebildet sein kann. Der Strang 3 kann
dabei von einer Strangpresse auf bzw. in die Fördereinrichtung 1a gelangen.
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Das
Kerben und das Schneiden erfolgt vorzugsweise während der
Durchgangsbewegung des Stranges 3. Hierzu kann ein an sich
bekannter Schieber S angeordnet sein, der wenigstens ein Trägermodul 9 mit
einer Kerbvorrichtung 5 und eine dazu längs nach
vorne versetzte Schneidevorrichtung 4 (in 1 bis 5 nicht
dargestellt) oder ein Trägermodul 9 mit wenigstens
einer Kerbvorrichtung 5 und ein dazu längs nach
vorne versetztes Trägermodul 9 mit wenigstens
einer Schneidevorrichtung 4 (in 6 beispielhaft
angedeutet) trägt, längs der Durchgangsrichtung 2a hin
und her verschiebbar ist und beim Kerben und Schneiden mit der Vorbewegungsgeschwindigkeit
des Stranges 3 vor bewegt wird und dann wieder in seine
Ausgangsstellung zurück bewegt wird, aus der ein nächster
Kerb- und Schnittvorgang erfolgen kann. Während der Vorbewegung
des wenigstens einen Trägermoduls 9 mit der Kerbvorrichtung 5 und
der Schneidevorrichtung 4 kann der Schneidedraht 4a zum
Schneiden immer von der einen Seite des Durchgangs 2 zur
anderen Seite bewegt werden und nach einer Spreizung des getrennten
Längsabschnitts 3a bei einem Leerhub wieder zurückbewegt werden,
was mit einseitigem bzw. monodirektionalem Schneiden bezeichnet
wird (an sich bekannt). Es ist jedoch auch ein wechselseitiges bzw. bidirektionales
Schneiden möglich, bei dem der Schneidedraht 4a während
einer Vorbewegung von einer Seite auf die andere Seite und nach
einer Rückbewegung sowie bei der nächsten Vorbewegung ohne
die vorbeschriebene Spreizung wieder zur einen Seite zurückbewegt
wird (ebenfalls an sich bekannt).
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Der
Schieber S kann ein plattenförmiger Träger sein,
und er ist mit an ihm angeordneten Führungsbuchsen 10a auf
sich längs dem Durchgang 2 erstreckenden Führungstangen 10b durch
einen Längsantrieb 10c hin und her verschiebbar
gelagert. Die Führungsstangen 10b sind mittels
Lagerböcken 10d am Gestell G gelagert. Zum Verschieben
des Schiebers S in der z. B. so gebildeten und mit 10 bezeichneten
Längsführung kann der Längsantrieb 10c einen
geeigneten Verschiebemotor aufweisen.
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Die
Vorrichtung 1 ist prinzipiell mit nur einer Kerbvorrichtung 5 und
nur einer in 6 angedeuteten Schneidevorrichtung 4 funktionsfähig,
die jeweils an einem Trägermodul 9 angeordnet
und getragen sein können, das sich quer zum Durchgang 2 von dessen
einer Seite zur anderen Seite erstreckt und vorzugsweise rahmenförmig
ausgebildet ist. Dabei können diese Trägermodule 9 als
plattenförmiger Rahmen 9a ausgebildet und hochkant
angeordnet sein, ein der Querschnittsgröße des
Durchgangs 2 in etwa entsprechendes Durchgangsloch 11 aufweisen und
um die Länge L1 des Strang-Längsabschnitts 3a in
die Durchgang-Längsrichtung 2a versetzt sein.
Die Schneidevorrichtung 4 ist bezüglich der Kerbvorrichtung 5 in
die Durchgangsrichtung 2a um den Abstand versetzt angeordnet.
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Zur
Befestigung des oder der wenigstens zwei Trägermodule 9 am
Schieber S dient eine in 1 vereinfacht dargestellte Verbindungsvorrichtung 12,
mit der das Trägermodul 9 vorzugsweise durch eine
quer gerichtete Montagebewegung, z. B. von oben (nicht dargestellt)
oder von einer der beiden Horizontalseiten her (dargestellt), auf
dem Schlitten S montierbar und zur Demontage wieder demontierbar
ist, wobei jeweils das Trägermodul 9 mit der Kerbvorrichtung 5 und
das mit der Schneidevorrichtung 4 eine vormontierbare Modulbaueinheit 32 bilden
können, die wahlweise in der Vorrichtung 1 montierbar und
demontierbar ist.
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In
den Zeichnungsfiguren ist die Verbindungsvorrichtung 12 durch
eine Schnellschlussverbindung, z. B. durch eine Steckverbindung 13,
mit einer zu einer Seite hin oder nach oben hin offenen Steckfassung
oder Steckausnehmung, gebildet, in die das Trägermodul 9 von
der betreffenden Seite her eingesteckt und durch ein lösbares
Sicherungselement gesichert ist. Die Verbindungsvorrichtung 12 wird
weiter unten noch näher beschrieben.
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Zur
Leistungssteigerung und rationellen Fertigung der Längsabschnitte 3a ist
es vorteilhaft, gemäß 7 mehrere
solcher Trägermodule 9 in der Durchgangsrichtung 2a in
z. B. gleichen Abständen c, hintereinander anzuordnen,
so dass der Strang 3 in mehreren hintereinander angeordneten
Ebenen gekerbt und geschnitten werden kann. Vorzugsweise ist die
Bewegungssteuerung der Kerbvorrichtungen 5 und der Schneidevorrichtungen 4 so
ausgebildet, dass alle Kerbvorrichtungen 5 und alle Schneidedrähte 4a gleichzeitig
bewegt werden. Da die Trägermodule 9 im Wesentlichen
gleich ausgebildet sind, braucht nur ein Trägermodul 9 beschrieben
zu werden.
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Wie
insbesondere 2 erkennen lässt, ist das
Trägermodul 9 durch einen plattenförmigen
Rahmen 9a gebildet, dessen jeweils zwei horizontale und vertikale
Rahmenabschnitte das viereckige Durchgangsloch 11 begrenzen.
Der Durchgang 2 befindet sich im Durchgangsloch 11,
wobei letzteres im Querschnitt größer gemessen
ist als der größte Strangquerschnitt.
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Die
Kerbvorrichtung 5 weist an allen Umfangsseiten Kerbleisten 6 auf,
z. B. vier Kerbleisten 6 bzw. 6a, 6b, 6c, 6d,
die sich an allen vier Seiten des Durchgangs 2 quer über
die gesamte jeweilige Seite des Durchgangs 2 in einer gemeinsamen
Querebene E1 (6) erstrecken, die rechtwinklig
zur Mittelachse 2b des Durchgangs 2 steht. Die
Kerbleisten 6 sind jeweils durch einen in 1 bis 4 als
Doppelpfeil verdeutlichten Schub- und Zugantrieb 7 quer
zum Durchgang 2 verstellbar. Die Schub- und Zugantriebe 7 können
jeweils z. B. durch einen Spindelantrieb oder durch einen Hydraulikzylinder
mit einer aus- und einschiebbaren Schub- und Zugstange gebildet
sein. Dabei sind die Kerbleisten 6 jeweils aus einer Freigabestellung,
in der ein sich an ihrem inneren Rand befindlicher Kerbsteg 6e einen
Abstand zum Strang 3 bzw. zu einer betreffenden Querschnittsabmessung des
Durchgangs 2 aufweist (1), in Richtung auf den
Durchgang 2 in eine Kerbstellung verschiebbar, in der der
Kerbsteg 6e um eine vorbestimmte Kerbentiefe t in den Strang 3 eingedrückt
ist. Die Kerbstege 6e weisen jeweils die gewünschte,
vorzugsweise keilförmige, Kerbenkontur oder den gewünschten, insbesondere
keilförmigen, Kerbenwinkel auf.
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Da
die Kerbleisten 6 gleich ausgebildet und bezüglich
dem Durchgang 2 entsprechend gleich angeordnet und durch
den zugehörigen Schub- und Zugantrieb 7 gleichzeitig
verschiebbar sind, kann zur Vereinfachung eine Beschreibung der übrigen
Kerbleisten 6 im Einzelnen unterbleiben.
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Der
Strang 3 kann eine immer gleiche Querschnittsabmessung
oder unterschiedliche Querschnittsabmessungen haben, wobei die Querschnittsform
des Stranges 3 vorzugsweise rechteckig oder quadratisch
ist. Andere Querschnittsformen sind im Rahmen der Erfindung jedoch
auch möglich. Es ist in vielen Anwendungsfällen
auch gewünscht, eine rechteckige oder quadratische Querschnittsform mit
gerundeten Ecken für den Strang 3 zu haben. Bei einer
solchen Ausgestaltung sind die Kerbstege 6e im gerundeten
Eckenbereich vorzugsweise ebenfalls entsprechend gerundet, was anhand 4 noch
beschrieben wird.
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Zur
quer gerichteten Bewegungsführung der Kerbleisten 6a bis 6d ist
jeweils eine Führungsvorrichtung 8 vorgesehen,
die mit der vertikalen bzw. horizontalen einen spitzen Winkel W1
einschließt, der vorzugsweise etwa 30° bis 60°,
insbesondre etwa 45° beträgt. Dabei sind die Führungsvorrichtungen 8 – in
der Längsrichtung des Förderdurchgangs 3 gesehen – in
die gleiche Umfangsrichtung schräg angeordnet, so dass
die Führungsrichtungen der jeweils einander gegenüberliegenden
Führungsvorrichtungen 8 parallel zueinander gerichtet
sind bzw. miteinander fluchten. Die Führungsvorrichtungen 8 mit
den Kerbleisten 6 sind am Rahmen 9a gelagert,
der vorzugsweise scheibenförmig ausgebildet ist, um in
der Längsrichtung eine verhältnismäßig
geringe bzw. kurze Abmessung zu erreichen. Bei einem scheibenförmigen
Rahmen 9a sind die Kerbvorrichtungen 5 somit an
einer von seinen Breitseiten angeordnet, z. B. an der nach hinten
bzw. zum Extruder hin gerichteten Breitseite. Die quer gerichtete
Form des Rahmens 9a kann vorzugsweise ebenfalls rechteckig oder
quadratisch sein.
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Die
Führungsvorrichtung 8 ist bei den vorliegenden
Ausführungsbeispielen durch wenigstens einen, insbesondere
plattenförmigen, Führungsschieber 8a gebildet,
der breitseitig am Rahmen 9a gelagert ist und an seinem
der Mittelachse 2b zugewandten Innenrand mit der zugehörigen
Kerbleiste 6 verbunden ist und diese trägt.
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Der
Schieber 8a kann sich bei einer vertikalen bzw. horizontalen
Führungsrichtung vertikal bezüglich der oben und
der unteren Kerbleiste 6a, 6c und horizontal bezüglich
den seitlichen Kerbleisten 6b, 6d erstrecken.
Bei einer schrägen Bewegungsführung erstreckt
sich der Schieber 8a dazu schräg.
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Die
sich insbesondere gerade erstreckende Führung ist zwischen
dem Schieber 8a und dem Rahmen 9a ausgebildet
und wirksam. Beim Ausführungsbeispiel ist die Führung
durch beiderseits der Längsachse des jeweiligen Schiebers 8a angeordnete
und miteinander in Eingriff stehende Führungselemente zwischen
dem Schieber 8a und dem Rahmen 9a gebildet. Ein
solches Führungspaar oder zwei parallel zueinander angeordnete
Führungspaare (dargestellt), kann bzw. können
jeweils durch wenigstens einen Führungszapfen 8b an
dem einen Führungsteil, z. B. am Rahmen 9a, gebildet
sein, der sich in eine zugehörige Führungsnut 8c im
anderen Führungsteil erstreckt. Die Führungszapfen 8b können durch
im Querschnitt vorzugsweise runde Führungsbolzen gebildet
sein, wobei auf der längeren Seite der Schieberachse ein
länglicher Führungszapfen oder zwei einen Abstand
voneinander aufweisende Führungszapfen 8b vorhanden
sein können. Es können aber auch andere Führungselemente
oder Führungen vorgesehen sein, z. B. Kugelumlaufführungen.
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Die
in 1 und 2 durch Doppelpfeile verdeutlichten
Schub- und Zugantriebe 7 können am Rahmen 9a abgestützt
sein, und sie greifen am zugehörigen Schieber 8a an,
insbesondere im dessen zugehörige Kerbleiste 6 abgewandten
Endbereich.
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Bei
den vorliegenden Ausführungsbeispielen sind alle vier Kerbleisten 6 bezüglich
ihrer sich quer zum Durchgang 2 erstreckenden Länge
so an die Querabmessungen des Strangs 3 angepasst, dass sie
in ihren Kerbstellungen eine umlaufende Kerbe 5a in den
Strang 3 eindrücken, wie es 2 zeigt. 1 zeigt
die Kerbleisten 6 in ihrer zurückgezogenen und
den Strang 3 freigebenden Freigabestellung, in der die
Kerbstege 6e jeweils in einem nach außen gerichteten
Abstand vom Strang 3 bzw. von einer entsprechenden Querabmessung
des Durchgangs 2 angeordnet sind.
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Wie
es insbesondere die vergrößerte Darstellung gemäß 3 zeigt,
sind die Kerbleisten 6a bis 6d im jeweiligen Eckenbereich
der viereckigen Kerbleistengarnitur so lang ausgebildet, dass sie
jeweils die benachbarte und sich quer dazu erstreckende Kerbleiste
wenigstens im Bereich des Kerbstegs 6e der benachbarten
Kerbleiste überlappen, wobei die benachbarte Kerbleiste
an ihrer der einen Kerbleiste zugewandten Stirnseite eine sich in
der gemeinsamen Kerbleistenebene erstreckende Ausnehmung 6f aufweist,
deren Querschnittsform der Querschnittsform des Kerbstegs 6e der
einen Kerbleiste entspricht und dazu passt, so dass die Flächen
des Kerbstegs 6e und der Ausnehmung 6f aneinander anliegen.
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Vorzugsweise überlappt
die eine Kerbleiste die benachbarte Kerbleiste etwa vollständig,
wobei die Ausnehmung 6f sich über die gesamte
Querabmessung der benachbarten Kerbleiste erstreckt.
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Diese überlappende
Kerbleistenanordnung in den Eckenbereichen der Kerbleistengarnitur
ist in allen Ecken gleich ausgebildet, wobei jedoch die Überlappung
von Eckbereich zu Eckbereich in der Umfangsrichtung um 90° verdreht
angeordnet ist. D. h., die Überlappungsrichtung, mit der
die eine Kerbleiste die benachbarte Kerbleiste überlappt,
ist in allen Eckenbereichen in die gleiche Umfangsrichtung gerichtet.
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Diese
Ausgestaltung der Kerbleisten 6 bzw. der Kerbleistengarnitur
ermöglicht eine Querbewegung der Kerbleisten 6 um
den Kerbhub, der z. B. die Abmessungen des Freigabeabstandes in 1 zuzüglich
die Kerbentiefe t umfasst, wobei bei einer gleichen und gleichzeitigen
Bewegung der Kerbleisten 6 die Anlage der Kerbleisten im
Eckenbereich aufrechterhalten bleibt, so dass beim Kerben kein Strangmaterial
zwischen die Kerbleisten 6 gelangen kann. Bei dieser vorzugsweise
flächigen Anlage füllt der betreffende Kerbsteg 6e die
Ausnehmung 6f aus. Dabei laufen die Flankenflächen 6g des überlappten Kerbstegs 6e an
den Flankenflächen 6g des überlappenden
Kerbstegs 6e aus. Bei einer von den Kerbleisten 6 begrenzten
rechteckigen Querschnittsform ist der Auslauf der Flankenflächen 6g des überlappten
Kerbstegs 6e in 1 als schräge Kante 6h sichtbar.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Gehrungs schräge,
sondern um eine sich ergebenden Auslauf der Flankenfläche 6g des überlappten
Kerbstegs 6e.
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Wenn
eine rechteckige Querschnittsform für den Strang 3 mit
gerundeten Ecken verwirklicht werden soll, wie es als Ausführungsbeispiel
in 4 dargestellt ist, sind die der Überlappung
zugewandten Endbereiche der Kerbstege 6e der überlappten
Kerbleisten in die der Überlappungsrichtung entgegen gesetzten
Richtung gekrümmt, wobei sie die Rundung der Ecke bilden
und in die der Überlappungsrichtung entgegen gesetzten
Richtung versetzt, an den Flankenflächen 6g der überlappenden
Kerbleiste 6e auslaufen. Dieser Auslauf ist in 4 an
sich horizontal bzw. vertikal erstreckenden Auslaufkanten 6i erkennbar,
die bezüglich der zugehörigen Horizontalen bzw.
Vertikalen einen Winkel W2 von etwa 90° einschließen.
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Das
Ausführungsbeispiel gemäß 5 und 6 unterscheidet
sich von den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen unter
anderem durch andere Ausgestaltungen für die Schub- und
Zugantriebe 7. Bei dieser Ausgestaltung ist jeweils zwischen
der zugehörigen Kerbleiste 6a bis 6d bzw.
dem zugehörigen Führungsschieber 8a ein
Getriebe 51 eingeschaltet, dass eine in eine Umfangsrichtung
des Durchgangs 3 gerichtete und als Doppelpfeil 52 verdeutlichte
Antriebsbewegung eines zugehörigen Basiselements 53 in
eine quer zur Längsachse 2b des Durchgangs 2 gerichtete
Kerbbewegung und Rückzugsbewegung umwandelt. Ein solches
Getriebe 51 lässt sich in unterschiedlichen Konstruktionen
realisieren. Beim Ausführungsbeispiel ist der Führungsschieber 8a durch
ein Antriebselement 54 in Form einer Pleuelstange 54a mit
dem Basiselement 53 so gelenkig verbunden, dass in der
Ausgangsstellung des in die Umfangsrichtung bewegbar geführten
Basiselements 53 die Pleuelstange 54a in einer
bezüglich der Führungsrichtung des Führungsschiebers 8a schrägen
Ausgangsstellung in eine Kerbstellung geschwenkt wird, in der die
Pleuelstange 54a in eine sich der Führungsrichtung
nähernde Stellung oder dieser entsprechende Stellung geschwenkt
wird. Die sich in die Umfangsrichtung erstreckende Kerbführung
ist mit 50 bezeichnet.
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Ein
solches Getriebe 51 ist nicht nur von kleiner und einfacher
Konstruktion, die sich in einfacher Weise integrieren lässt,
sondern es führt auch zu einer Bewegungssteuerung für
die zugehörige Kerbleiste 6, wobei die Bewegungsgeschwindigkeit
mit zunehmender Verschiebung in die Kerbrichtung verringert wird
und die wirksame Kerbkraft vergrößert wird, weil
die Pleuelstange 54a und das Antriebselement 54 ein
Kniehebelgetriebe bilden.
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Die
Antriebselemente 54 aller Kerbleisten 6 sind vorzugsweise
in der Umfangsrichtung mechanisch miteinander verbunden. Dadurch
ist es möglich, einen gemeinsamen Antriebsmotor 55 zum
Bewegen aller Antriebselemente 54 und Kerbleisten 6a bis 6d vorzusehen,
wodurch die Konstruktion und Steuerung vereinfacht wird sowie der
Platzbedarf für den Antrieb verringert ist.
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Die
in die Umfangsrichtung gerichtete Verbindung aller Antriebselemente 54 ist
beim Ausführungsbeispiel durch einen ringförmigen
Antriebskörper 53a, insbesondere in der Form eines
geschlossenen Ringes gebildet, an dem der Antriebsmotor 55 sekantial
Order tangential angreifen kann, wie es durch einen den Antriebsmotor 55 verdeutlichenden Doppelpfeil 52 dargestellt
ist. Zur Verbindung des Antriebsmotors 55 kann ein Verbindungsstutzen 53b abstehen,
z. B. radial nach außen, mit dem der Antriebsmotor 55 durch
ein Gelenk 53c verbunden sein kann.
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Zur
Führung des ringförmigen Antriebskörpers 53a eignet
sich eine Ringführung, die beim Ausführungsbeispiel
durch wenigstens drei oder vier Fülungsrollen 56 gebildet
ist, die auf den Umfang verteilt am Rahmen 9a drehbar gelagert
sind und den Antriebskörper 53a an seinem Außenrand
(dargestellt) oder Innenrand (nicht dargestellt) begrenzen und in die
Umfangsrichtung führen. Die Führungsrollen 56 weisen
vorzugsweise eine Ringnut in ihrer Mantelfläche auf, in
denen der Rand, z. B. der Außenrand, des Antriebsringes 53a geführt
ist.
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Im
Bereich des Trägermoduls 9 ist ein plattenförmiges
Tragteil 57 in horizontaler Anordnung vorgesehen, auf dem
der Strang 3 aufliegen und gleitend gefördert
werden kann. Das Tragteil 57 kann am oder vorzugsweise
auf dem unteren Rand des Durchgangslochs 11 befestigt sein,
wobei es sich z. B. neben der unteren Kerbleiste 6a befindet.
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Zur
Vereinfachung der Herstellung und der Montage bzw. Demontage ist
es besonders vorteilhaft, bei einer Vorrichtung 1 mit mehreren
längs des Durchgangs 2 hintereinander angeordneten
Trägermodulen 9 diese durch eine Aufnahmevorrichtung 31 zu der
Modulbaueinheit 32 vorzugsweise lösbar zu verbinden,
die durch die Verbindungsvorrichtung 12 mit dem Schieber
S verbindbar und somit daran montierbar und wieder demontierbar
oder austauschbar ist, vorzugsweise durch eine quer zum Durchgang 2, insbesondere
horizontal, gerichtete Montage- bzw. Demontagebewegung.
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Die
Aufnahmevorrichtung 31 weist wenigstens zwei auf einander
gegenüberliegenden Seiten angeordnete und sich parallel
zum Durchgang 2 erstreckende Aufnahmestangen 33 auf,
auf denen die Trägermodule 9 mit darin, z. B.
unten, angeordneten passenden Aufnahmelöchern 34 aufgesteckt
sind. Vorzugsweise sind zur Vergrößerung der Stabilität der
Modulbaueinheit 32 mehr als zwei, z. B. drei oder vier,
Aufnahmestangen 33 drei- oder viereckförmig verteilt
vorgesehen, die sich durch Aufnahmelöcher 34 erstrecken,
die vorzugsweise im oberen und unteren Bereich des bzw. der Trägermodule 9 angeordnet sind.
Bei den vorliegenden Ausföhrungsbeispielen sind drei oder
vier Aufnahmestangen 33 vorgesehen, die sich durch Aufnahmelöcher 34 erstrecken,
die in den Eckenbereichen des bzw. der Trägermodule 9 angeordnet
sind, z. B. unten zwei und oben eine Aufnahmestange 33.
Der sich quer zum Durchgang 2 und quer zu den Schneidedrähten 4a erstreckende Abstand
f (6) zwischen den Aufnahmestangen 33 ist
größer als der Abstand der Schneidedrähte 4a in
ihren beiden Schnittendstellungen, so dass die Aufnahmestangen 33 sich
außerhalb des Schnittbereichs oder Durchgangs 2 befinden
und diesen nicht behindern.
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Die
Trägermodule 9 können durch auf den Verbindungsstangen 33 angeordnete
Distanzstücke, z. B. Distanzringe, in einem Längsabstand
voneinander gehalten sein.
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Die
Modulbaueinheit 32 ist mit Trägermodulen 9 wahlweiser
Anzahl vormontierbar, so dass eine gewünschte vorgefertigte
Modulbaueinheit 32 schnell montierbar ist. Dabei lässt
sich die angestrebte handhabungsfreundliche und schnelle Demontage und/oder
Montage durch die Verbindungsvorrichtung 12 in Form einer
Schnellschlussverbindung, insbesondere in Form einer Steckverbindung 13,
erreichen.
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Bei
einem oder mehreren hinter einander angeordneten Trägermodulen 9 sind
jeweils zwei auf beiden Seiten des Durchgangs 2 hinter
einander angeordnete Verbindungsvorrichtungen 12 vorgesehen,
um die Stabilität der Befestigung zu vergrößern.
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Die
dem Schieber S zugehörigen Verbindungsteile, z. B. Lagerböcke,
der Verbindungsvorrichtung 12 sind mit 12a bezeichnet,
und die der Modulbaueinheit 32 zugeordneten Verbindungsteile
sind mit 12b bezeichnet.
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Die
bei den Ausführungsbeispielen vorhandene Steckverbindung 13 ist
jeweils durch eine Steckfassung oder Steckausnehmung 13a in
dem einen Verbindungsteil und einen Steckzapfen 13b in dem
anderen Verbindungsteil gebildet. Z. B. kann gemäß 7 die
Steckausnehmung 13a in den schieberseitigen Verbindungsteilen 12a angeordnet
und vorzugsweise seitlich offen sein, wobei die modulseitigen Verbindungsteile 12b durch
die Verbindungsstangen 33 gebildet sein können,
zum Beispiel durch die Stirnbereiche der Verbindungsstangen 33,
die in den Steckausnehmungen 13a passend aufgenommen sind.
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Zur
längs gerichteten Positionierung der Modulbaueinheit 32 dienen
zwei quer angeordnete Positionierflächen 39a an
den schieberseitigen Verbindungsteilen 12a, die z. B. aufeinander
zu gerichtet sind, und an denen damit korrespondierende modulseitige
Positionierflächen 39b anliegen. Es ergibt sich
eine einfach und kostengünstig herstellbare Konstruktion,
wenn die Positionierflächen 39a durch quer angeordnete
Seitenflächen der Steckausnehmungen 13a gebildet
sind und die damit korrespondierenden Positionierflächen 39b durch
die Stirnflächen der Aufnahmestangen 33 gebildet
sind.
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Der
längs gerichtete Abstand h zwischen den Positionierflächen
39a kann somit der Länge L2 der Aufnahmestangen 33 entsprechen.
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Zur
Fixierung gegen eine ungewollte Rückbewegung können
ein oder mehrere Sicherungselemente 13c dienen, die beim
Ausführungsbeispiel gemäß 7 prinzipiell
und gemäß 8 bis 11 als
noch zu beschreibende Vorrichtung ausgebildet sind.
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Wie
in 7 angedeutet ist, können eine Kerb-Modulbaueinheit 32 und
eine Schneidemodulbaueinheit 32 einzeln oder als gemeinsame
Modulbaueinheit 32 angeordnet sein.
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Das
Ausführungsbeispiel gemäß 8 bis 12 unterscheidet
sich von den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen in
mehrfacher Hinsicht, nämlich bezüglich der Kerbvorrichtung 5,
der Schneidevorrichtung 4, des bzw. den Modulträgern 9 und
der Modulbaueinheit 32.
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Im
Gegensatz zu den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen,
bei denen die wenigstens eine Kerbvorrichtung 5 und die
wenigstens eine Schneidevorrichtung 4 in einem Längsabstand
angeordnet sind, sind die ein oder mehrere Kerbvorrichtungen 5 und
die ein oder mehreren Schneidevorrichtungen 4 bei den Ausführungsbeispielen
gemäß 8 bis 12 in einer jeweils gemeinsamen Quer-
bzw. Schnittebene E1 angeordnet und wirksam. Die Kerbvorrichtung 5 ist
durch eine an sich bekannte Anfasvorrichtung 14 gebildet
ist, die an den Rändern der Stirnenden der noch zu schneidenden
Längsabschnitte 3a bzw. Formlinge Fasen 14a in
den Strang 3 hineindrücken, wobei jeweils zwei
an der Querebene E1 einander benachbarte Fasen 14a eine
gemeinsame Kerbe 5a bilden. Bei dieser Ausgestaltung sind
auf allen vier Seiten des Förderdurchgangs 2 in
ihrer Längsrichtung geteilte Kerbleisten 6, nämlich
zwei sogenannte Anfasleisten 15, parallel zueinander angeordnet,
die – quer zum Durchgang 2 gesehen – als
Anfasleisten-Paar der Ausgestaltungsform ungeteilter Kerbleisten 6 entsprechen.
Dabei weisen jedoch die Anfasleisten 15 einen sich längs
des Durchgangs 2 erstreckenden Abstand a voneinander und
somit einen Schlitz 15a zwischen sich auf, der unter Berücksichtigung
eines Bewegungsspiels der Querschnittsabmessung des vorzugsweise
runden Schneidedrahtes 4a entspricht. Bei dieser Ausgestaltung
kann das Kerben und das Schneiden im Wesentlichen gleichzeitig bzw.
unmittelbar nacheinander in ein und derselben Querebene E1 erfolgen,
wobei die Anfasleisten 15 den Schneidedraht 4a nicht
nur eine Führung bieten, sondern auch Aufwerfungen des
Strangmaterials bzw. Schnittgrate vermeiden oder vermindern. Die
Fasen an den Rändern der Strangabschnitte können
aber auch aus anderen Gründen gewünscht sein,
z. B. bei Strangabschnitten, bei denen es sich um Pflasterklinker
handelt.
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Die
der gewünschten Querschnittsform der Fasen 14a entsprechenden
Anfasflächen 15c an den Anfasleisten 15 sind
vorzugsweise ebenfalls Keilflächen, die mit der quer verlaufenden
Schnittebene E1 einen spitzen Winkel W3 von z. B. etwa 30 bis 60°, insbesondre
etwa 45° einschließen, so dass der gemeinsame
Kerbwinkel etwa 60° bis 120°, insbesondere etwa
90°, beträgt.
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Quer
zur Durchgangsrichtung 2a gesehen sind im Bereich der Kerb/Schnittebene
E1 die zwei ein Paar bildenden Anfasleisten 15 spiegelbildlich
zueinander angeordnet, deren Anfasflächen 15c einander
abgewandt sind und deren einander zugewandte Seitenfläche 15b sich
parallel oder mit einem Freiwinkel zur zugehörigen Schnittebene
E1 erstrecken. Diese beiden Anfasleisten 15 bilden eine
Kerbbewegungseinheit. Dabei sind die beiden Anfasleisten 15 jeweils
am zugehörigen Führungsschieber 8a befestigt,
vorzugsweise in einer Stufenausnehmung 8d, in der sie jeweils
an einer Ausnehmungsstufe entgegen dem Kerbdruck formschlüssig
abgestützt sind. Dabei sind die Anfasleisten 15 im
Bereich ihrer einander abgewandten Seiten jeweils am zugehörigen
Führungsschieber 8a ebenfalls abgestützt
und/oder befestigt, wobei die Führungsschieber 8a an
ihren einander abgewandten Seiten am zugehörigen plattenförmigen Rahmen 9a angeordnet
und in der zugehörigen Führungsvorrichtung 8 verschiebbar
geführt sind. Die beiden bezüglich der Kerb- und
Schnittebene E1 spiegelbildlich angeordneten Rahmen 9a sind
z. B. mittels den Verbindungsstangen 36 zu dem Trägermodul 9 verbunden,
die noch näher beschrieben werden.
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Zwischen
den zueinander gehörigen Führungsschiebern 8a ist
ein Freiraum 58 vorhanden, in dem der Schneidedraht 4a der
Schneidevorrichtung 4 quer zum Durchgang 2 bewegbar
ist, z. B. wenigstens, und der auf seinen Drahthalterseiten oder
gemäß 8 bis 12 auf
seiner einem stationären Drahthalter 24a zugewandten
Umfangsseite für den Durchgang des Schneidedrahtes 4a offen
ist.
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Im
Rahmen der Erfindung können zur Schneidedraht-Halterung
und – Bewegungsführung zwei Drahthalter 24a, 24b vorgesehen
sein, zwischen denen sich der Durchgang 2 wenigstens zeitweise
befindet, und die so bewegbar sind, dass der Schneidedraht 4a von
der einen Seite zur anderen Seite des Durchgangs 2 bewegbar
ist. Dabei kann bei allen Ausführungsbeispielen die Bewegungsrichtung
z. B. etwa vertikal oder etwa horizontal gerichtet sein, wobei die
Drahthalter 24a, 24b in einer entsprechenden Schneide-Bewegungsführung 25 hin
und her bewegbar sind.
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Beim
Ausführungsbeispiel gemäß 8 bis 12 weist
die Schneidevorrichtung 4 nur einen bewegbaren, nämlich
in der Bewegungsführung 25 bewegbaren, Drahthalter 24a auf,
der im Freiraum 58 zwischen den zueinander gehörigen
Führungsschiebern 8a bzw. Rahmen 9a angeordnet
und so hin und her bewegbar ist, dass der Schneidedraht 4a von
der einen zur anderen Seite des Durchgangs 2 bewegt wird.
Der andere Drahthalter 24b ist unbeweglich bzw. stationär
am Gestell G, vorzugsweise gemäß 8 bis 12 zwischen
den einander gegenüberliegenden Rahmen 9a gelagert,
und zwar in einer solchen Position, dass der Schneidedraht 4a bei
der Schneidebewegung des einen Drahthalters 24a einen winkelförmigen
Bewegungsbereich W4 bestreicht.
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Beim
Ausführungsbeispiel ist der bewegbare Drahthalter 24a in
einer Ringführung 25a etwa konzentrisch um die
Langsachse 2b des Durchgangs 2 bewegbar geführt.
Hierbei ist der bewegbare Drahthalter 24a durch ein z.
B. scheibenförmiges Halterelement 24c gebildet,
dass um eine zum Durchgang 2 parallele Drehachse 24d drehbar
an einem Schneideschieber 59 gelagert, der in die etwa koaxial
um den Durchgang 2 gekrümmten Bewegungsführung 25 in
der Umfangsrichtung des Durchgangs 2 bewegbar ist. In 11 sind
eine Mehrzahl Umfangspositionen des bewegbaren Drahthalters 24b mit
dem Schneidedraht 4a strichpunktiert angedeutet.
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Beim
vorliegenden Ausführungsbeispiel sind der Schneideschieber 59 durch
einen den Durchgang 2 umgebenden Ringschieber 59a und
die Bewegungsführung 25 durch auf den Umfang verteilt angeordnete,
z. B. vier Stück, Führungsrollen 25b gebildet,
an denen der Ringschieber 59a mit seinem Rand, vorzugsweise
mit seinem Innenrand, drehbar geführt ist. Die Führungsrollen 25b können
in einer mit dem Innenrand des Ringschiebers 59a (dargestellt)
oder mit dem Außenrand in Führungskontakt stehenden
Position am zugehörigen Rahmen 9a drehbar gelagert
sein. Die Bewegungsführung 25 kann formschlüssig
allseitig auf den Ringschieber 59a dadurch wirken, dass
die Führungsrollen 25b den Ringschieber 59a beidseitig
mit Führungsflanschen 25c umgreifen.
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Der
stationäre, jedoch um seine Achse drehbare, spulenförmige
Drahthalter 24b ist radial außerhalb des Ringschiebers 59a angeordnet
und zwischen den Rahmen 9a an einem oder beiden Rahmen 9a oder
beim Ausführungsbeispiel an einer Verlängerung 9b eines
der beiden Rahmen 9a gehalten.
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Der
Schneideschieber 59 bzw. Ringschieber 59a wird
durch einen Schneideantrieb 26 um den Durchgang 2 so
bewegt, dass der Schneidedraht 4a von der einen Seite zur anderen
Seite des Durchgangs 2 gelangt. Vorzugsweise wird der Schneideschieber 59 in
die eine Umfangsrichtung drehangetrieben, wobei er für
einen Schnitt von einer Ausgangsposition des Drahthalters 24b,
die z. B. in 11 bei 13 Uhr liegt, in die
eine Umfangsrichtung gedreht wird, und wobei der Schneidedraht 4a mit dem
Drahthalter 24b zur anderen Seite des Durchgangs 2 und
dann wieder zur Ausgangsposition gelangt. Für monodirektionales
Schneiden kann der Ringschieber 59a eine Umdrehung ausführen,
wobei er in seiner Ausgangsstellung zurückkehrt. Für
bidirektionales Schneiden kann der Ringschieber 59a zwischen
seiner Ausgangsstellung und einer gegenüberliegenden Stellung
hin und her geschwenkt werden. Bei beiden Schnittarten führt
der bewegbare Drahthalter 24a eine Bogenbewegung aus, bei
der der Abstand zwischen den Drahthaltern 24a, 24b sich
aufgrund des Bogens verändert. Um deshalb eine veränderliche
Schneidedrahtlänge zwischen den Drahthaltern 24a, 24b zu
ermöglichen, ist ein Drahthalter, insbesondere der stationäre
Drahthalter 24b, so ausgebildet, dass bei Aufrechterhaltung
seiner Schneidedrahthalterung die jeweils erforderliche Längenveränderung
des Schneidedrahtes 4a möglich ist. Dies wird
z. B. dadurch ermöglicht, dass dieser Drahthalter 24b spulenförmig
ausgebildet ist, so dass bei einer Längenvergrößerung
des Schneidedrahtes 4a dieser vom Drahthalter 24b selbsttätig
abgezogen werden kann und bei einer Längenverringerung
der Schneidedraht 4a selbsttätig auf die integrierte
Spule des Drahthalters 24b aufgewickelt werden kann. Um
dies zu ermöglichen, kann der Drahthalter 24b selbst
oder eine integrierte Spule, an der das zugehörige Ende
des Schneidedrahtes 4a gehalten ist, in die Aufwickel-Drehrichtung
so nachgiebig vorgespannt sein, dass bei einer Drahtlängenvergrößerung
der Schneidedraht 4a abgezogen wird und bei einer Drahtlängenverringerung
der Schneidedraht 4a aufgewickelt wird. Durch die Spannung dieser
elastischen Nachgiebigkeit ist zugleich eine Spannvorrichtung 61 in
diesen Drahthalter 24b integriert, deren Spannkraft so
groß ist, dass der Schneidedraht 4a unter einer
hinreichenden Spannung steht. Ein die Spannkraft erzeugendes Spannelement
der Spannvorrichtung 61 ist beim Ausführungsbeispiel
durch einen Kolbenzylinder 61a gebildet, dessen Kolbenstange
den stationär und z. B. drehbar gelagerten Drahthalter 24b oder
dessen Spule in die Drehrichtung beaufschlagt, die dem bewegbaren Drahthalter 24a abgewandt
ist.
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Die
Kerbvorrichtung 5 kann dem Ausführungsbeispiel
gemäß 5 und 6 entsprechen, wobei
jeweils zwei Basiselemente 53 oder zwei Ringkörper 53a längs einander
gegenüberliegend am zugehörigen Rahmen 9a drehbar
gelagert sein können, die jeweils durch Pleuelstangen 54 mit
den Kerbleisten 6 bzw. deren Führungsschiebern 8a mechanisch verbunden
sind. Beide den Freiraum 58 zwischen sich aufweisende Antriebstränge
können durch einen gemeinsamen Antriebsmotor 55 bewegt
werden, wodurch sich bei kleiner und raumgünstiger Ausgestaltung
eine gleichzeitige Bewegung der jeweils ein Paar bildenden hinteren
und vorderen Anfasleisten 15 ergibt.
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Die
Ausführungsbeispiele gemäß 8 bis 12 unterscheiden
sich von den Ausführungsbeispielen gemäß 1 bis 6 auch
dadurch unterschiedliche Ausgestaltungen der Aufnahmevorrichtung 31,
der Modulbaueinheit 32 und der Antriebe für die
Kerbvorrichtungen 5 und die Schneidevorrichtungen 4.
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Die
Aufnahmevorrichtung 31 ist so ausgebildet, dass die Trägermodule 9 jeweils
einzeln und wahlweise durch eine quer zum Durchgang 2 gerichtete,
vorzugsweise horizontale, Bewegung montierbar bzw. demontierbar
sind, wobei die Verbindungsvorrichtung 12 ebenfalls als
Schnellverbindung, insbesondere Steckvorrichtung, ausgebildet sein
kann, die ein handhabungsfreundliches und schnelles Montieren bzw.
Demontieren ermöglicht, um insbesondere bei einer etwa
horizontalen Einschubrichtung 65 ein selbsttätiges
bzw. ungewolltes Ausschieben der Trägermodule 9 aus
der Aufnahmevorrichtung 31 zu verhindern, ist eine in der
Einschubstellung wirksame Fixiervorrichtung 66 vorgesehen,
die jeweils zwischen den Trägermodulen 9 und der
Aufnahmevorrichtung 31 wirksam ist. Um die Handhabung weiter
zu verbessern, ist die Fixiervorrichtung 66 vorzugsweise
durch eine Rastvorrichtung gebildet, die in der Einschubstellung,
insbesondere selbsttätig einrastet und z. B. manuell lösbar
ist.
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Die
Aufnahmevorrichtung 31 weist zur Aufnahme und Positionierung
der Trägermodule 9 jeweils ein Aufnahmefach 67 auf,
das durch eine durch Begrenzungselemente begrenzte Steckausnehmung 67a gebildet
ist. Die Trägermodule 9 sind somit mit geringem
Bewegungsstil in die Aufnahmefächer 67 einsteckbar
und wieder herausnehmbar, wobei vorzugsweise die Aufnahmefächer 67 und
die Trägermodule 9 jeweils gleiche Abmessungen
aufweisen, so dass die Trägermodule 9 in wahlweise
Aufnahmefächer 67 montierbar sein können.
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Die
Summe der Aufnahmefächer 67 sind in der Längsrichtung
des Durchgangs 2 durch ein hinteres und ein vorderes Stirnteil 71a, 71b begrenzt,
die durch ein sich in die Längsrichtung erstreckendes Verbindungsteile 71c z.
B. ein Bodenteil, miteinander verbunden sind. Diese Teile 71a, 71b, 71c sind
beim Ausführungsbeispiel plattenförmige Teile,
die einen gehäuseförmigen Aufnahmekörper 31a bilden,
der wenigstens an seiner Einschubseite 65a offen ist. Beim
Ausführungsbeispiel ist der Aufnahmekörper 31a an
beiden Seiten und oberseitig offen. Die Stirnteile 71a, 71b können
die Form eines C aufweisen, das vorzugsweise zur Bediendungsseite 65a hin
offen ist. Durch die C-Form sind in den Stirnteilen 71a, 71b Ausnehmungen 71d gebildet,
deren Querschnittsgröße wenigstens der Querschnittsgröße
des erforderlichen Durchgangs 2 entspricht, und die somit
ebenfalls den Durchgang 2 bilden.
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Es
ist ein wesentliches Merkmal der Aufnahmevorrichtung 31 bzw.
Aufnahmekörpers 31a, dass Antriebsteile des Kerbantriebs 18 und/oder
des Schneideantriebs 26 an der Aufnahmevorrichtung 31 bzw.
am Aufnahmekörper 31a abgestützt sind.
Hierdurch ist es möglich, die Aufnahmevorrichtung 31 mit einem
oder mit beiden Antrieben 18, 26 als Aufnahmeblock 31c und
Modulbaueinheit 32 auszubilden, der bzw. die vorfertigbar
ist und als Baueinheit an der Vorrichtung 1 montierbar
bzw. demontierbar ist oder gegen wenigstens einen weiteren bezüglich
einer Anbaubarkeit gleich ausgebildeten Aufnahmeblock 31c bzw.
Modulbaueinheit austauschbar ist. Der bzw. die Aufnahmeblöcke 31c können
z. B. durch jeweils andeutungsweise dargestellte Verbindungselemente 36 mit
dem Schieber S verbunden sein.
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Der
Kerbantrieb 18 und/oder der Schneideantrieb 26 weisen
jeweils vorzugsweise einen gemeinsamen Antriebsmotor 18a bzw. 26a für
die den Trägermodulen 9 zugeordneten Kerb- bzw.
Schneidevorrichtungen 5, 4 auf.
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Der
Kerbantrieb 18 weist ein mit den ringförmigen
Antriebskörpern 53a der Trägermodule 9 zusammenwirkendes
gemeinsames Antriebselement 19a auf, dass durch eine sich
horizontal und zwischen den Stirnteilen 71a, 71b erstreckende
Verbindungsstange 19b gebildet ist, die durch einen Kurbelantrieb 19 hin
und her, beim Ausführungsbeispiel auf und ab, bewegbar
ist. Der Kurbelantrieb 19 weist eine sich vorzugsweise über
der Verbindungsstange 19b zwischen den Stirnteilen 71a, 71b erstreckende
Kurbelwelle 19d auf, von der ein oder zwei einen Abstand
voneinander aufweisende Kurbelarme 19e abstehen, die jeweils
durch ein Kniegelenk mit einer Kurbelstange 19f verbunden
sind, die in ihrem freien Endbereich mit der Verbindungsstange 19b verbunden
ist. Es sind zwei Kurbeltriebe 19 vorhanden, die mit den
Endbereichen der Verbindungsstange 19b verbunden sind und
zwischen den Stirnteilen 71a, 71b angeordnet sind.
Der gemeinsame Kerb-Antriebsmotor 55 ist ebenfalls zwischen
den Stirnteilen 71a, 71b angeordnet und z. B.
an einem Stirnteile 71b befestigt. Zur Verbindung des gemeinsamen
Antriebsmotors 55 und der Kurbelwelle 19d ist
ein Drehantrieb 21, z. B. ein Riementrieb vorgesehen der
z. B. außenseitig an dem zugehörigen Stirnteil 71b angeordnet
sein kann, wobei die Kurbelwelle 19d und die Antriebswelle
des Antriebsmotors 55 sich jeweils durch ein Durchgangsloch
in diesem Stirnteil 71b erstrecken können.
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Der
Schneideantrieb 26 weist ebenfalls einen gemeinsamen Antriebsmotor 26a auf,
der zwischen den Stirnteilen 71a, 71b angeordnet
ist und an der Innenseite eines der Stirnteile, vorzugsweise an dem
gleichen Stirnteil 71b wie der Kerb-Antriebsmotor 18a,
befestigt ist. Dabei kann sich der Schneide-Antriebsmotor 26a über
den Trägermodulen 9 befinden. Der Schneide-Antriebsmotor 26a treibt
ein für die Schneidevorrichtungen 4 gemeinsames
Dreh-Antriebselement 27a an, das beim Ausführungsbeispiel Teil
eines Drehantriebs 27, insbesondere eines Zahntriebs, ist,
der die Ringschieber 59a der Schneidevorrichtungen 4 antreibt.
Das Antriebselement 27a, z. B. ein walzenförmiges
Zahnrad, erstreckt sich über die gesamte Längsabmessung
der Trägermodule 9 und kann an den Stirnteilen 71a, 71b in Drehlagern
drehbar gelagert sein. Im Falle eines Zahntriebs 27d kann
die so gebildete Antriebswelle 27a längs durchgehend
verzahnt sein oder Zahnräder in der Anzahl der Trägermodule 9 aufweisen,
die jeweils mit Zahnrädern 27b kämmen,
die jeweils am zugehörigen Trägermodul 9 drehbar
gelagert sind, z. B. mittels einer Welle 27c oder Achse,
die an den Tragrahmen 9a gelagert ist. Die Zahnräder 27b stehen
durch einen weiteren Zahntrieb 27e mit einem am Umfang
des Ringschiebers 59a angeordneten Verzahnung in Drehantriebsverbindung.
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Der
gemeinsame Schneide-Antriebsmotor 26 steht durch einen
Drehantrieb 28, insbesondere durch einen Riementrieb, in
Antriebsverwendung mit dem gemeinsamen Antriebselement 27a,
wobei der Drehantrieb 28 bezüglich dem zugehörigen
Stirnteil 71b außen angeordnet sein kann.
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Die
Rastvorrichtung 66a weist eine für die Trägermodule 9 gemeinsame
Raststange 66b auf, die in der Einschubstellung vorzugsweise
selbsttätig in Rastausnehmungen 66c in den Trägermodulen 9 einrastet.
Die Rastausnehmung 66c sind vorzugsweise am oberen Rand
der Trägermodule 9 angeordnet und nach oben offen,
wobei die Raststange 66b über den Trägermodulen 9 etwa
vertikal beweglich gelagert ist und aufgrund ihrer Schwerkraft beim
Einschieben der Trägermodule 9 selbsttätig
in die Rastausnehmungen 66c einrastet. Die Raststange 66b ist
am Aufnahmekörper 31a vertikal beweglich gelagert,
z. B. durch zwei Schwenkarme 66d, die an ihren der Raststange 66b angewandten
Enden vertikal schwenkbar an den Stirnteilen 71a, 71b gelagert sind.
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Nachfolgend
werden weitere Einzelheiten der Verbindungsvorrichtung 12 zum lösbaren
Montieren der Trägermodule 9 an der Vorrichtung 1 beschrieben,
die jeweils vorzugsweise durch wenigstens eine Schnellschlussverbindung,
insbesondere in Form einer Steckverbindung 13, gebildet
ist.
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Beim
Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 4 sind
zwei Schnellschlussverbindungen bzw. Steckverbindungen 13 vorgesehen,
die so ausgebildet sind, dass durch die Einschubbewegung des Trägermoduls 9 der
Steckzapfen 13b in die zugehörige Steckausnehmung 13a gelangt.
Wenn die Steckausnehmungen 13a am Trägermodul 9 angeordnet
sind, wie es 1 zeigt, sind sie in die Einschubrichtung 65 offen,
wobei die in die Einschubrichtung 65 hintere Steckausnehmung 13a durch
eine verlängerte Öffnung 13c auch unterseitig
offen ist, damit der zugehörige Steckzapfen 13b in
die Steckausnehmung 13a gelangen kann. Wenn die Steckausnehmung 13a am
Trägermodul 9 angeordnet ist, ist der Steckzapfen 13b am
Schieber S angeordnet bzw. befestigt, z. B. mittels Lagerböcken 12a.
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Die
Rastausnehmung 66c ist im oberen Bereich des Trägermoduls 9 angeordnet
und nach oben offen, wobei sie vorzugsweise zur Bedienungsseite 65a der
Vorrichtung 1 hin außermittig versetzt angeordnet
ist. 1 zeigt die Steckverbindung 13 und die
Rastvorrichtung 66a jeweils in der fixierten Einschub-Endstellung.
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Das
Ausführungsbeispiel gemäß 8 bis 12 unterscheidet
sich von der vorbeschriebenen Verbindungsvorrichtung 12 auch
dadurch, dass die vorzugsweise ebenfalls durch Steckvorrichtungen 13 gebildeten
Verbindungsvorrichtungen 12 nicht zwischen dem Trägermodul 9 und
dem Schieber S, sondern zwischen dem Trägermodul 9 und
der Aufnahmevorrichtung 31 angeordnet und wirksam sind.
D. h., die nicht zum Trägermodul 9 gehörigen
Verbindungsteile 12a sind an der Aufnahmevorrichtung 31 bzw.
am Aufnahmekörper 31a angeordnet. Dabei können
im Falle von Steckausnehmungen 13a am Trägermodul 9 jeweils
ein gemeinsamer Steckzapfen 31d an der Aufnahmevorrichtung 31 bzw.
am Ausnahmekörper 31a angeordnet sein, die sich
jeweils in Form einer Steckstange 31d zwischen den Stirnteilen 71a, 71b erstrecken
und daran befestigt sein können, so dass letztere durch
die Steckstangen 31d stabilisiert werden.
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Beim
Ausführungsbeispiel gemäß 8 bis 12 sind
drei Steckvorrichtungen 13 vorgesehen, wobei bezüglich
den Trägermodulen 9 eine dritte Steckvorrichtung
13 im oberen Bereich auf der der Bedienungsseite 65a gegenüberliegenden
Seite zugeordnet ist, die die Stabilität vergrößert.
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Insbesondere 1 und 8 zeigen
deutlich eine einfache Handhabung beim Montieren oder Demontieren
des wenigstens einen Trägermoduls 9. Es ist ersichtlich,
dass im Endbereich der Einschubbewegung die Steckvorrichtungen 13 selbsttätig
in ihre Positionierstellungen gelangen.
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Zu
dieser einfachen Handhabung und Vereinfachung der Montage bzw. Demontage
trägt auch der Zahntrieb 27d bei, der so ausgebildet
ist, dass die Zähne der zugehörigen Zahnräder 27a, 27b am
Ende der Einschubbewegung selbsttätig in Eingriff gelangen
und beim Herausziehen selbsttätig getrennt werden. Dies
ist beim Ausführungsbeispiel möglich, weil die
Zähne des, z. B. gemeinsamen Antriebszahnrads 27a und
der Zahnräder 27b einander in der Einschubendstellung überlappen,
wobei das Antriebszahnrad 27a oberhalb der Zahnräder 27b oder
in der der Einschubsrichtung 65 entsprechenden Umfangsrichtung
versetzt und somit tiefer als oberhalb angeordnet ist, so dass die
kämmenden Zähne bei der Einschub- bzw. Ausschubbewegung
selbsttätig in bzw. außer Eingriff gelangen. Diese
lösbare Antriebsverbindung ist in 11 mit
V1 bezeichnet.
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Eine
funktionell vergleichbare Antriebsverbindung V2 ist auch zwischen
dem für alle Kerbvorichtungen 5 gemeinsamen Antriebs-Ringkörper 53a und
dem Kerb-Antriebsmotor 55 vorgesehen. Das heißt,
diese Antriebsverbindung V2 wird beim Einschieben des beziehungsweise
der Trägermodule 9 selbsttätig geschlossen
und beim Herausziehen selbsttätig gelöst. Wie
bei der Antriebsverbindung V1 bedarf es auch bei der Antriebsverbindung
V2 keiner besonderen Montage- bzw. Demontagemaßnahmen, um
die Antriebsverbindungen V1, V2 beim Einschieben und Herausziehen
zu schließen und zu lösen. Dies gilt beim Vorhandensein
nur eines Trägermoduls 9 mit nur einer Kerbvorrichtung 5 gemäß 5 und 6 oder
beim Vorhandensein von mehreren Kerbvorrichtungen gemäß 7 oder
auch beim Vorhandensein von mehreren Trägermodulen 9 gemäß 8 bis 12.
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Die
Antriebsverbindung V2 kann zum Beispiel durch eine Steckverbindung
gebildet sein, die bei einer Relativbewegung der Steckverbindungsteile
in die Einschubrichtung 65 sich fliessbar ist und entgegen
der Einschubrichtung 65 lösbar ist. Eine solche
Steckverbindung kann durch eine Steckausnehmung gebildet sein, die
in oder entgegen der Einschubrichtung 65 offen ist, und
in die ein zugehöriger Steckzapfen einsteckbar und herausziehbar
ist.
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Bei
den vorliegenden Ausführungsbeispielen ist diese Steckverbindung
durch eine in der Einschubrichtung 65 offene Steckausnehmung 53d im zugehörigen
Ringkörper 53a oder Verbindungsstutzen 53b angeordnet,
wobei der Steckzapfen durch den Gelenkbolzen des zugehörigen
Gelenks 53c (5) gebildet sein kann, der beim
Ausführungsbeispiele gemäß 8 bis 12 durch
die Kurbelstange 19b des dort vorhandenen Kurbeltriebs 19 gebildet
und in die Umfangsrichtung des Durchgangs 3 bzw. auf und
ab bewegbar ist, um den Kerbantrieb 5 des wenigstens einen
Trägermoduls 9 anzutreiben.
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Zur
weiteren Vereinfachung der Handhabung ist es vorteilhaft, im der
Einschubrichtung 65 entgegen gerichteten Randbereich der
Trägermodule 9 jeweils ein Griffelement 72 zum
manuellen Ergreifen anzuordnen, dass beim Ausführungsbeispiel durch
ein Loch, z. B. ein vertikales Langloch, gebildet ist. Um die Zugänglichkeit
weiter zu verbessern, ist das Griffelement 72 im freien
Randbereich einer Verlängerung 9b eines der beiden
Tragrahmen 9a angeordnet. Vorzugsweise ist diese Verlängerung
horizontal so lang, dass sie bzw. das darin ausgebildete Angriffselement 72 den
seitlich versetzt angeordneten stationären Schneidedrahthalter 24b bzw.
dessen Spule überragt.
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In
den Aufnahmefächem 67 ist das betreffende Trägermodul 9 allseitig
mit geringem Bewegungsspiel begrenzt und somit positioniert. Dies
wird in und entgegen der Einschubrichtung 65 durch die
Fixiervorrichtung 66, in der Vertikalen durch die Verbindungsvorrichtungen 12 und
seitlich, das heißt in und entgegen der Durchgangsrichtung 2a durch
seitliche Begrenzungen Ba, Bb gegrenzt, die durch die Tragrahmen 9a oder
durch besondere Begrenzungselemente Ba1, Bb1 gebildet sein können.
Dabei können die Begrenzungselemente Ba1, Bb1 vorzugsweise an
den Innenseiten der Stirnwände 71a, 71b oder
an anderen Teilen der Aufnahmevorrichtung positioniert sein. Dies
gilt sowohl für ein als auch mehrere längs des
Durchgangs 3 hintereinander angeordnete Aufnahmefächer 67.
Im letzteren Falle kann jedem Trägermodul 9 ein
Aufnahmefach 67 zugeordnet sein, in dem das zugehörige
Trägermodul 9 unabhängig von dem benachbarten
Trägermodul 9 positioniert ist.
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Es
ist jedoch auch möglich, ein oder beide benachbarten Trägermodule 9 als
Begrenzungen Ba, Bb zu benutzen, zum Beispiel dadurch, dass nur
eine hintere Begrenzung Ba vorhanden ist, an der das zugehörige
Trägermodul 9 mit seiner hinteren Breitseite anliegt,
wobei das zweite, dritte usw. Trägermodul mit seiner jeweiligen
hinteren Seite an die Vorderseite des vorherigen Trägermoduls 9 angesetzt
wird. Eine solche Ausgestaltung und Anordnung zeigen 15 bis 17,
was noch beschrieben wird.
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Beim
Vorhandensein von durch Einzelstücke gebildeten Begrenzungselementen
Ba1, Bb1 bedarf es jeweils wenigstens drei solcher auf dem Umfangsbereich
des bzw. der Trägermodule 9 angeordneter Elemente,
um seitlich eine stabile Abstützung zu erhalten. Dabei
ist es vorteilhaft, im unteren Bereich zwei Begrenzungselemente
Ba1 bzw. Bb1 auf beiden Seiten des Durchgangs 3 und im
oberen Bereich wenigstens ein Begrenzungselement Ba1, Bb1 anzuordnen,
wobei letzteres mittig oder außermittig bezüglich
der zugehörigen Breitseite des Trägermoduls 9 angeordnet
sein kann.
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Beim
Ausführungsbeispiel gemäß 13 sind
die Begrenzungselemente Ba1, Bb1 durch Ringbunde 31e auf
den Steckzapfen 31d bzw. Steckstangen gebildet, wobei die
Ringbunde 31e daran einteilig abgeformt oder durch darauf
aufgesteckte Hülsen gebildet sein können, die
zum Beispiel durch eine nicht dargestellte Fixierschraube fixiert
sind.
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Der
Abstand d der Ringbunde 31e voneinander ist unter Berücksichtigung
eines geringen Bewegungsspiels an die Breitenabmessung des zugehörigen
Trägermoduls 9 bestimmt. Die Abstände
d sind bei vorzugsweise gleichen Trägermodulen 9 ebenfalls
gleich groß. Die Breite i der Ringbunde 31e ist
so groß ausgebildet, dass die Trägermodule 9 einen seitlichen
Abstand voneinander aufweisen.
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Es
reicht für eine stabile seitliche Abstützung aus,
wenn im unteren Bereich zwei Begrenzungselemente Ba1, Bb1 und im
oberen Bereich ein Begrenzungselement Ba1, Bb1 dreieckförmig
auf dem Umfang verteilt angeordnet sind, zum Beispiel an den Steckstangen 31d.
Darüber hinaus oder als drittes Begrenzungselement Ba1,
Bb2 kann wenigstens ein vorzugsweise ebenfalls durch einen Ringbund 31e gebildetes
Begrenzungselement Ba1, Bb1 am Fixierelement der Fixiervorrichtung 66 gebildet
sein, zum Beispiel an der Fixierstange 66b.
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Im
Rahmen der Erfindung kann bzw. können nur der hinterste
Ringbund 31e oder auch die übrigen nicht dargestellten
Ringbunde vorhanden sein. 14 zeigt
das vorbeschriebene Ausführungsbeispiel der Aufnahmevorrichtung 31 bzw.
Modulbaueinheit 32 mit einem ersten, in das erste Aufnahmefach 67 eingeschobenen
Trägermodul 9, das allseitig positioniert ist.
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Die
Positionen der Begrenzungen Ba, Bb bzw. Begrenzungselemente Ba1,
Bb1 können längs des Durchgangs 3 einstellbar
sein. Dies kann durch ein Lösen, Verschieben und Fixieren,
z. B. der Bunde 31e, erfolgen. Es können auch
mit entsprechend unterschiedlichen Abmessungen d, i ausgebildete Steckstangen 31d und/oder
Fixierstangen 66b lösbar und befestigbar und austauschbar
sein, siehe Doppelpfeil in 14. Die
Steckstangen 31d oder auch die Fixierstangen 66b können
z. B. an einem Ende einen Kopf und am anderen Ende eine aufschraubbare Mutter 31f aufweisen.
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Das
Ausführungsbeispiel gemäß 15 bis 17 unterscheidet
sich vom vorbeschriebenen Ausführungsbeispiel in mehrfacher
Hinsicht, wobei die Begrenzungen Ba, Bb der Aufnahmefächer 67 – mit
Ausnahme der hintersten Begrenzung Ba – durch die hinteren
und vorderen Breitseiten der Trägermodule 9 gebildet
sind. Es sind nur die hintersten, zum Beispiel drei oder vier Stück,
Begrenzungselemente Ba1 vorhanden, die eine vertikale Bezugsebene
bilden, und an der das hinterste Trägermodul 9 mit
seiner Hinterseite anliegt und somit auch das gesamte Trägermodulpaket
anliegt.
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Bei
dieser Ausgestaltung könnte das Trägermodulpaket
an seiner gegenüberliegenden Seite, nämlich mit
der vorderen Breitseite des vordersten Trägermoduls 9,
durch vordere Begrenzungselemente Bb1 begrenzt sein, die in einem
der Außenabmessung des Trägermodulpakets entsprechenden
Abstand von den hinteren Begrenzungselementen Ba1 angeordnet sind.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß 15 bis 17 sind
die vorderen Begrenzungselemente Bb1 jedoch durch wenigstens eine
Druckvorrichtung 73 gebildet, mit der die Trägermodule 9 gegen
die hinteren Begrenzungselemente Ba1 druckbar sind. Es können
drei oder vier Druckvorrichtungen 73 auf dem Umfang verteilt
angeordnet, vorzugsweise den Begrenzungselementen Ba1 längs gegenüberliegend
oder in der Nähe, bzw. neben den Steckstangen 31d.
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Die
Druckvorrichtungen 73 können von Hand betätigbar
sein. Beim Ausführungsbeispiel sind sie jeweils durch eine
Gewindespindel 73a gebildet, die jeweils in ein horizontales
Gewindeloch eingeschraubt ist, das sich z. B. in der zugehörigen
Stirnwand 71b neben den Löchern für die
Steckstangen 31d befindet und im Bereich der Fixiervorrichtung 66 im
zugehörigen Schwenkarm 66d angeordnet sein kann.
Die Gewindespindel 73a weisen jeweils im Bereich ihres äußeren
Endes wenigstens ein Drehangriffselement 74 auf, das zum
Beispiel durch Winkel- oder T-förmig abstehende Hebelarme
gebildet sein kann.
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Die
Druckvorrichtungen 73 bzw. Spindeln 73a sind so
lang ausgebildet, dass sie jeweils gegen die gewählte Anzahl
der Trägermodule 9 druckbar sind.
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Die
Anordnung der wenigstens einen Druckvorrichtung 73 ermöglicht
es, das oder die Trägermodule 9 nicht nur spielfrei
zu halten, sondern auch gegen die eine Bezugs ebene E2 bildenden
Vorderseiten der Begrenzungselemente Ba1 zu drücken, wodurch
eine exakte Positionierung der Trägermodule 9 in
der Längsrichtung des Durchgangs 3 gewährleistet ist.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen gemäß 8 bis 17 kann
auch das vorderste Aufnahmefach 67 als erstes Fach 67 dienen,
wobei die weiteren Trägermodule in einer sich nach hinten
erstreckenden Reihe zu einem Packet vervollständigt werden
können.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen ist es deshalb möglich
ausgehend vom ersten (hintersten oder vordersten) Trägermodul
möglich, die Anzahl der Trägermodule 9 frei
zu wählen.
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Beim
Ausführungsbeispiel gemäß 13 und 14 kann
eine wahlweise Anzahl Trägermodule 9 in wahlweisen
Aufnahmenfächern 67 bestückt werden.
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Im
Rahmen der Erfindung können die vorbeschriebenen Ausbildungen
auch in anderen Kombination und auch jeweils in anderen Formgestaltungen
vorgesehen sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 2006/119929
A2 [0002]