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Die
Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für ein Kleinkind mit einer Aufnahmeschale
zur Aufnahme des Kleinkindes und einem Fahrgestell, das in einem
Fahrgestellgehäuse
unterhalb der Aufnahmeschale befestigt ist und wenigstens drei längliche
Radträger
aufweist, an denen jeweils wenigstens ein drehbar gelagertes Rad
angeordnet ist, wobei das Fahrgestell verschwenkbar ist zwischen
einer Fahrstellung, in der die Aufnahmeschale auf den Radträgern ruhend
auf den Rädern
fahrbar, und einer Klappstellung, in der die Radträger mit
den Rädern nach
oberhalb der unteren Außenkonturen
des Fahrgestellgehäuses
geklappt sind, und wobei ein Führ- und
Tragbügel
die Aufnahmeschale im Bereich einer quer zu ihrer Längsausrichtung
stehenden Schwerpunktebene überspannt
und schwenkbar an Seitenwänden
der Aufnahmeschale befestigt und in einer Stellung fixierbar ist,
in der er sich in oder parallel zu der Schwerpunktebene erstreckt,
und wobei das Fahrgestell in seiner Klappstellung fixierbar ist.
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Derartige
Transportvorrichtungen sind bekannt aus der
WO 03/008228 A1 .
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Die
EP 0 466 429 B1 offenbart
einen Autositz für
Kinder, der unterhalb der sitzförmig
ausgebildeten Aufnahmeschale ein Gehäuse aufweist, aus dem bedarfsweise
ein Fahrgestell ausklappbar ist. Gemeinsam mit dem Fahrgestell ist
ein parallel zu der Rückenlehne
des Sitzes angeordneter Führbügel teleskopartig
ausfahrbar. Die bekannte Transportvorrichtung ist mit eingeklapptem
Fahrwerk und eingeschobenem Führbügel als
herkömmlicher
Autositz für
Kinder verwendbar. Insbesondere sind hierzu spezielle Schlitze zur
Durchführung
von Sicherheitsgurten in der Wandung der Aufnahmeschale vorgesehen.
Außerhalb
des Autos kann die bekannte Transportvorrichtung bei ausgeklapptem
Fahrwerk und ausgezogenem Führbügel als
Kinderwagen, insbesondere als so genannter Sportwagen oder Buggy
verwendet werden.
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Nachteilig
bei der bekannten Transportvorrichtung ist, dass, wie bei einem
herkömmlichen, klappbaren
Kindersportwagen, das Kind während des
Umbaus die Aufnahmeschale verlassen muss. Dies ist insbesondere
bei sehr kleinen Kindern unter einem Jahr problematisch.
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Die
US 5 133 567 A offenbart
einen fahrbaren Untersatz für
einen Kleinkinder-Autositz. Zwar lässt sich das Fahrgestell des
Untersatzes mittels eines Klappmechanismus zur Raumersparnis zusammenlegen.
Bei Verwendung der Vorrichtung als Autositz muss der Untersatz aber
dennoch abgenommen und separat verstaut werden. Dies ist unpraktisch und
platzraubend.
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Aus
der
US 7 090 291 B2 ist
ein Kinder-Autositz mit integriertem Fahrwerk bekannt. Das Fahrwerk
umfasst zwei parallele Reihen von jeweils hintereinander angeordneten
Rädern,
wobei die Räderreihen
an kurzen, schwenkbar um parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtete
Schwenkachsen gelagerte Stützen
gelagert sind. Dadurch können
die Räder
bei Verwendung der Vorrichtung als Autositz unter den Boden des
Sitzes verschwenkt werden, sodass dieser auf seinen Seitenwangen
aufsteht. Nachteilig ist, dass der Sitz bei zur Verwendung als Kinderwagen ausgeklappten
Rädern
nur wenige Zentimeter über dem
Erdboden schwebt. Dies ist unpraktisch für den Fahrer des Kinderwagens
und gefährlich
für das Kind,
das zum einen leicht übersehen
werden kann und sich zum anderen im Bereich der größten, bodennahen
Abgaskonzentration und auf oder unterhalb der Schnauzenhöhe mittlerer
und großer
Hunde bewegt.
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Die
gattungsbildende
WO
03/008228 A1 offenbart eine Transportvorrichtung mit den
Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. In der Klappstellung
sind die Räder
vollständig
hinter die untere Außenkontur
des Fahrgestellgehäuses
eingezogen. Allerdings muss hier ein unglücklicher Kompromiss gefunden
werden. Einerseits ist im Hinblick auf den Fahrkomfort und die Standsicherheit
ein möglichst großer Raddurchmesser
wünschenswert.
Andererseits sollte die Bauhöhe
des Fahrgestellgehäuses, die
bei der bekannten Vorrichtung mindestens dem Raddurchmesser entsprechen
muss, möglichst
klein gehalten werden.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diesen Zielkonflikt
aufzulösen
und einen großen
Raddurchmesser bei geringer Bauhöhe
des Fahrgestellgehäuses
zu erlauben.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Transportvorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst.
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Diese
Erfindung hat folgenden Hintergrund. Typischerweise wird wenigstens
ein Rad schwenkbar und mit einem Nachlauf gelagert sein, um eine
Lenkbarkeit der Vorrichtung zu erlauben. Beim Einklappen des Fahrgestells
wird sich dieses Rad der Schwerkraft folgend aufrecht ausrichten.
Ist an der Schwenkachse des Nachlaufs beispielsweise ein Zahnrad
angeordnet, das mit einer Zahnstange an der Wandung des Fahrgestellgehäuses zusammenwirkt,
wird das Zahnrad beim Einklappen des Radträgers mit der Zahnstange kämmen und
eine Verschwenkung des Rades hervorrufen, sodass dieses bei günstiger
Auslegung der Dimensionen in der Klappstellung horizontal unter
der Aufnahmeschale zu liegen kommt. Dies verringert die erforderliche
des Fahrgestellgehäuses.
Zusätzlich
zu den Reib- oder Formschlussmitteln kann eine Fixierung des Fahrgestells
in der Klappstellung auch durch Haken, Rastelemente oder Magneten
erfolgen.
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Der
Begriff der Schwerpunktebene bezeichnet im Rahmen dieser Anmeldung
eine Ebene, die durch den Schwerpunkt der Gesamtvorrichtung (vorzugsweise
samt Kind) führt.
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Bei
der Erfindung ist bevorzugt kein separater und insbesondere ausziehbarer
Führbügel vorgesehen,
wie er sich wie bei herkömmlichen
Kindersportwagen parallel zur Rückenlehne
eines Sitzes erstreckt. Vielmehr ist ein Tragbügel vorgesehen, der es erlaubt,
die gesamte Transportvorrichtung nach Art eines Henkelkorbes zu
tragen. Die Schwenkbarkeit des Tragbügels erlaubt es, ihn bei Benutzung
der Vorrichtung als Autositz parallel zur Längserstreckung der Aufnahmeschale
abzuklappen, um eine sichere Fixierung im Auto zu gewährleisten.
Zum Ausstieg aus dem Auto kann der Bügel in die oder parallel zu
der quer zur Längserstreckung
der Schale stehenden Schwerpunktebene hochgeklappt und die Aufnahmeschale
samt Kind leicht entnommen werden. Die Umwandlung in einen Kinderwagen
kann dann durch Ausklappen des Fahrgestells mit einer Hand erfolgen,
während
die andere Hand die gesamte Vorrichtung am Traggriff hält. Schließlich erlaubt die
Feststellbarkeit des Traggriffs in oder parallel zu der Schwerpunktebene
seine Verwendung als Fährbügel für den nun
aufgebauten Kinderwagen. Man beachte, dass das Führen der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
als Wagen nicht wie bei bekannten Kinderwagen von einer Position
hinter dem Kind aus erfolgt. Vielmehr kann der Wagen neben der führenden
Person geführt
werden, wobei die Höhe des
Fahrgestells und des Bügels
vorzugsweise so aufeinander abgestimmt sind, dass der Bügel etwa bis
zur Hüfthöhe einer
durchschnittlich großen
Person reicht, sodass der Wagen mit entspannter, leicht gebeugter Armhaltung
neben der führenden
Person geführt
werden kann. Diese Art der Wagenführung ist im Hinblick auf die
Manövrierbarkeit
besonders vorteilhaft.
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Aufgrund
der Doppelfunktion des Bügels
als Führ-
und Tragbügel,
können
Hindernisse, wie etwa Bordsteinkanten oder Treppen leicht durch
einhändiges
Anheben der gesamten Vorrichtung überwunden werden. Zudem erlaubt
die separate Konstruktion des Fahrgestells einerseits und des Führ- und
Tragbügels
andererseits eine deutliche Material- und damit Gewichtseinsparung,
da beide Einheiten verbindende und ggf. wechselwirkende Elemente
eingespart werden können.
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Günstigerweise
ist das Fahrgestellgehäuse einstückig mit
der Aufnahmeschale verbunden. Dies bietet sich insbesondere an,
wenn, wie bevorzugt vorgesehen, die Aufnahmeschale als Spritzgussteil aus
Kunststoff ausgebildet ist. Alternativ kann das Fahrgestellgehäuse auch
als Anbau- oder Nachrüstteil
ausgebildet sein, das reversibel mit der Aufnahmeschale verbindbar
ist. So ist beispielsweise denkbar, dass die Aufnahmeschale mit
einem Tragbugel als Basismodell angeboten wird, an welches beispielsweise über Rast-
oder andere Verbindungsmittel das Fahrgestellgehäuse, das als Zubehörteil erwerbbar
sein mag, mit samt dem Fahrgestell anbaubar ist.
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Man
beachte, dass in diesem Zusammenhang der Begriff des ”Gehäuses” nicht
notwendig einen geschlossenen Kasten zur Aufnahme des gesamten Fahrgestells
bezeichnet. Vielmehr sollen auch bereichsweise offene Ausführungsformen
unter dem Begriff subsummiert werden. Im Extremfall ist es hinreichend,
wenn das Fahrgestellgehäuse
aus zwei unterhalb der Aufnahmeschale angebrachten aufrecht und
parallel zur Längserstreckung
der Aufnahmeschale orientierten Planken besteht, die einerseits Anlenkpunkte
für die
Radträger
aufweisen und andererseits Außenkonturen
der Gesamtvorrichtung nach unten verlängern, sodass im Klappzustand
die Räder und
Radträger
hinter diesen Konturen versenkbar sind. Bei der Verwendung als Autositz
steht die Transportvorrichtung somit im Klappzustand auf den Unterkanten
der Planken auf, sodass die Räder
als Sitz nicht verschmutzen können.
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Bei
einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
außerhalb
des Fahrgestellgehäuses
ein mit dem Radträgern
verbundener Betätigungshebel
angeordnet ist, der ein einhändiges
Betätigen
des Ein- und/oder Ausklappens des gesamten Fahrgestells erlaubt.
Grundsätzlich
ist es zwar hinreichend, wenn die Radträger des Fahrgestells einzeln
oder gruppenweise einhändig
ausklappbar sind. Günstiger
ist es jedoch, wenn mit der Betätigung
eines einzelnen Hebels, der aus dem Fahrgestellgehäuse hinausragt,
das gesamte Fahrgestell auf einmal ausgeklappt werden kann. Hierdurch
wird nämlich
die Zeit verkürzt,
während
der die Transportvorrichtung mit Muskelkraft gehalten werden muss.
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Zur
Vereinfachung insbesondere des Ausklappens kann vorgesehen sein,
dass das Fahrgestell mittels eines Federmechanismus ausklappbar und
der Federmechanismus in der Klappstellung arretierbar und zur Überführung in
die Fahrstellung lösbar
ist. Hierdurch wird ein selbsttätiges Ausklappen erreicht.
Zum Einklappen kommt vorzugsweise der oben erwähnte Betätigungshebel zum Einsatz.
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Alternativ
kann das Fahrgestell auch elektromotorisch ein- und ausklappbar gestaltet sein. Bei Verwendung
moderne Elektromotor- und Batterietechnik kann dies ohne zu große Gewichtsnachteile realisiert
werden.
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Vorzugsweise
ist das Fahrgestell auch in seiner Fahrstellung fixierbar. Eine
Fixierbarkeit in der Fahrstellung steigert die Sicherheit, da ein
unbeabsichtigtes Einklappen vermieden wird.
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Um
die Baugröße der gesamten
Vorrichtung möglichst
gering zu halten, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Fahrgestell
zwei gegensinnig verschwenkbare Radträgergruppen umfasst. Diese liegen
in der Klappstellung vorzugsweise ineinander verschachtelt unter
der Aufnahmeschale. Man beachte, dass jede Radträgergruppe vorzugsweise zwei
Radträger
umfasst, dass jedoch beispielsweise auch dreirädrige Varianten denkbar sind,
bei der eine Radträgergruppe
zwei Radträger
und eine weitere Radträgergruppe nur
einen Radträger
aufweist. Auch andere Gruppierungen sind möglich, solange die Stabilität in der Fahrstellung
gewährleistet
ist.
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Aus
Sicherheitsgründen
ist es günstig,
wenn wenigstens eines der Räder
mittels einer Bremse feststellbar ist. Vorzugsweise ist vorgesehen,
dass die Bremse als eine Seilzugbremse ausgestaltet ist, die über eine
am Tragbügel
angeordnete Betätigungseinrichtung
betätigbar
ist, wobei der Seilzug vorzugsweise im Tragbügel und in einem der Radträger geführt ist.
Insbesondere bei Nachrüstvarianten der
Erfindung kann der Zug aber auch außen verlegt sein.
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Vorzugsweise
stellt die Bremse im unbetätigten
Zustand der Betätigungseinrichtung
das Rad fest und es wird das Rad nur in einem kraftbeaufschlagten
Zustand der Betätigungseinrichtung
freigegeben. Dies erlaubt es, die Transportvorrichtung in der Fahrstellung
auch in abschüssigem
Gelände
abstellen zu können.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden, speziellen
Beschreibung und den Zeichnungen.
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Es
zeigen:
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1:
eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung
in Klappstellung,
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2:
eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung
in Fahrstellung,
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3:
eine schematische Darstellung der Bedienung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
in Fahrstellung,
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4:
eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Fahrgestells,
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5:
eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform des Fahrgestells
in Klappstellung.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung 10 in
ihrer Klappstellung. Die Transportvorrichtung 10 weist eine
Aufnahmeschale 12 zur Aufnahme eines vorzugsweise liegenden
Kleinkindes auf. Unterhalb der Aufnahmeschale 12 ist ein Fahrgestellgehäuse 14 angebracht.
Bei der dargestellten Ausführungsform
ist das Fahrgestellgehäuse als
separates Bauteil ausgeführt,
welches vorzugsweise reversibel an der Unterseite der Aufnahmeschale 12 befestigt
ist. Bei anderen Ausführungsformen
können
die Aufnahmeschale 12 und das Fahrgestellgehäuse 14 auch
einteilig, bevorzugt als Spritzgussteil aus Kunststoff ausgebildet
sein. In der quer zur Längsachse
der Aufnahmeschale 12 ausgerichteten Schwerpunktebene,
d. h. derjenigen Ebene, in der sich der Schwerpunkt der Gesamtvorrichtung 10 befindet,
ist an den Außenwänden der
Aufnahmeschale 12 ein Tragbügel 16 befestigt.
Die Befestigung des Tragbügels 16 an
den Außenwänden der
Aufnahmeschale 12 ist mittels feststellbarer Anlenkungen 18 realisiert.
Der Tragbügel 16 ist,
wie durch den Pfeil 20 angedeutet, um seine Anlenkpunkte 18 schwenkbar.
Insbesondere bei Verwendung der Transportvorrichtung 10 als
Autositz, der vorzugsweise mit Sicherheitsgurten auf dem Sitz eines
Kraftfahrzeugs festgeschnallt wird, ist es günstig, den Tragbügel 16 in
etwa parallel zur Längserstreckung
der Aufnahmeschale 12 abzuklappen. Beim Herausnehmen der
Vorrichtung 10 aus dem Auto kann der Tragbügel 16,
wie in 1 dargestellt, nach Art eines Henkelkorbes in
eine aufrechte Position überführt werden.
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Bei
der in 1 dargestellten Klappstellung dient der untere
Rand 22 des Fahrgestellgehäuses 14 als Standfläche bzw.
-kante. Bevorzugt ist der Rand 22 gekrümmt ausgebildet, um ein beruhigendes
Schaukeln der Transportvorrichtung 10 zu ermöglichen.
Um das Schaukeln zugunsten eines sicheren Standes bedarfsweise zu
unterbinden, ist eine Klappe 24 vorgesehen, die so abklappbar
ist, dass der durch die Krümmung
des Randes 22 zwischen dem Boden, auf dem die Vorrichtung
aufsteht, und ihrem Rand 22 der Standfläche und ihrem Rand 22 bestehende
Raum überbrückt werden
kann.
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Die
Hauptaufgabe des Fahrgestellgehäuses 14 ist
die Beherbergung und Befestigung eines klappbaren Fahrgestells,
welches im Zusammenhang mit den 2, 4 und 5 weiter
unten näher
beschrieben werden soll.
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2 zeigt
die erfindungsgemäße Transportvorrichtung
in ihrer Fahrstellung, d. h. mit ausgeklapptem Fahrgestell. In dem
Fahrgestellgehäuse 14 verborgene
Elemente sind in 2 gestrichelt dargestellt. Das
Fahrgestell weist zwei Gruppen von Radträgern 26 und 28 auf.
Jede Gruppe weist, wie aus 5 ersichtlich
zwei Radträger
auf, von denen in 2 jedoch jeweils nur einer dargestellt
ist. Die Radträger
sind an Anlenkpunkten 30 bzw. 32 an der Wand des
Fahrgestellgehäuses 14 angelenkt.
Jeder Radträger
trägt an
seinem unteren Ende ein Rad 34 bzw. 36. Die Räder sind
bei der gezeigten Ausführungsform
mittels schwenkbarer Nachläufe 58 an den
Radträgern 28 befestigt.
Man beachte, dass bei anderen Ausführungsformen möglich ist,
dass eine der Radträgergruppen
nur einen Radträger
aufweist. Im Hinblick auf die Anzahl der Räder können, anders als bei der gezeigten
Ausführungsform
jeweils auch Doppelräder
oder Paare von Doppelrädern
vorgesehen sein.
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Bei
der in den Figuren dargestellten, bevorzugten Ausführungsform
sind die Radträger 26, 28 über einen Gelenkmechanismus 38 miteinander
gekoppelt, sodass sie simultan bewegbar sind. Diese Bewegung wird
durch Betätigung
eines Betätigungshebels 40 hervorgerufen
und soll weiter unten anhand der 4 und 5 näher beschrieben
werden.
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3 zeigt
eine schematische Darstellung der Handhabung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 10 in
der Fahrstellung. Auf beiden Seiten der Transportvorrichtung 10 symmetrisch
ausgebildete Elemente sind unter Verwendung der bislang eingeführten Bezugszeichen
mit den Zusätzen ”a” und ”b” gekennzeichnet.
Der Bügel 16 wird
an seinen Anlenkstellen 18a und 18b in seiner
aufrechten Stellung fixiert. Bei günstiger Dimensionierung der
einzelnen Elemente der Vorrichtung 10 befindet sich der Bügel 16 in
einer Höhe,
in der eine neben der Transportvorrichtung 10 stehende
oder gehende Führungsperson 42 den
Bügel mit
leicht gebeugtem Arm ohne sich bücken
zu müssen
greifen und die Transportvorrichtung als Wagen neben sich führen kann.
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4 zeigt
Details einer bevorzugten Ausführungsform
des Klappmechanismus des Fahrgestells. Die Punkte 30 und 32,
in denen die Radträger 26, 28 an
der in 4 nicht dargestellten Wand des Fahrgestellgehäuses 14 angelenkt
sind, sind mit einem ”X” gekennzeichnet.
Die Fahrstellung ist in 4 mit durchgezogenen Linien
dargestellt, während
eine Zwischenposition zwischen Fahr- und Klappstellung gestrichelt
dargestellt ist. Die Radträger 26 und 28 sind
mit einer Verbindungstange 44 gelenkig miteinander verbunden.
Dabei ist die Verbindungsstange 44 am Radträger 26 in
einem Anlenkpunkt 46 angelenkt, der oberhalb des Fixierungspunktes 30 liegt.
Im Gegensatz dazu ist die Verbindungsstange 44 am Radträger 28 in
einem Anlenkpunkt 50 angelenkt, der unterhalb des Fixierungspunktes 32 liegt.
Auf diese Weise wird erreicht, dass die Radträger 26, 28 simultan
aber entgegensinnig schwenken. Der Betätigungshebel 40 ist
bei der gezeigten Ausführungsform
im Bereich des Fixierungspunktes 30 des Radträgers 26 an
Letzterem befestigt.
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5 zeigt
eine Draufsicht auf das Fahrgestell in der Klappstellung. Bei der
gezeigten Ausführungsform
besteht das Fahrgestellgehäuse
im Wesentlichen nur aus zwei parallelen Planken, die unter der Aufnahmeschale 12 an
dieser festgelegt sind. Bei der dargestellten Ausführungsform
weist jede Radträgergruppe 26, 28 zwei
Radträger 26a, 26b bzw. 28a, 28b auf.
Die Radträger
der Gruppe 26 sind über eine
Verbindungsschiene 54 miteinander gekoppelt. Analoges gilt
für die
Radträger
der Gruppe 28, die mittels der Verbindungsschiene 56 gekoppelt
sind. Die Verbindungsstange 44, die bei der Ausführungsform
von 5 doppelt als Verbindungsstange 44a und 44b ausgeführt ist,
setzt an den Verbindungsschienen 54 und 56 an.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
liegen nur die Radträger 28a und 28b der
Radträgergruppe 28 in
der Klappstellung innerhalb der Wände des Fahrgestellgehäuses 14.
Die Radträger 26a und 26b der
Radträgergruppe 26 liegen
dagegen in Klappstellung außerhalb
des Fahrgestellgehäuses 14.
Diese Anordnung ist im Hinblick auf die Raumaufteilung und Einsparung
von Bauraum besonders günstig.
Für die
Erfindung zwingend ist diese Aufteilung jedoch nicht.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform
sind die Räder 36a, 36b mittels
eines schwenkbaren Nachlaufs 58a, 58b an den Radträgern 28a, 28b befestigt.
Dies ermöglicht
eine Lenkbarkeit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung in
Fahrstellung. Beim Einklappen des Fahrgestells werden die Nachläufe 58a und 58b aufgrund
des Eigengewichts der Räder 36a, 36b nach
unten klappen. Dies ist im Hinblick auf die erforderliche Bauhöhe des Fahrgestellgehäuses nachteilig.
Es ist daher bevorzugt vorgesehen, an den Wänden des Fahrgestellgehäuses 14 Reib-
oder Formschlussmittel 60a, 60b vorzusehen, die
mit korrespondierenden Elementen an den Nachläufen 58a, 58b zusammenwirken.
Beispielsweise können
die Nachläufe 58a, 58b mit
einer Außenverzahnung
versehen sein, die in die Verzahnung einer Zahnschiene an den Wänden des
Fahrgestellgehäuses
eingreift. Beim Einklappen des Fahrgestells werden dann die Nachläufe 58a, 58b und
mit ihnen die Räder 36a und 36b in
eine waagerechte, bauhöhensparende
Stellung versenkt. In dieser Stellung können die Räder zusätzlich mit Magneten, Haken,
Rastelementen etc. fixiert werden. Alternativ zu Formschlusselementen,
wie Zahnrad/Zahnstangen-Paaren können
auch Reibschlussmittel zum gleichen Zweck eingesetzt werden. Beispielsweise können die
Nachläufe 58a, 58b außen mit
einem weichen Kunststoff ummantelt sein, der mit einer aufgerauten
oder ebenfalls mit weichem Kunststoff belegten Fläche an den
Wänden
des Fahrgestellgehäuses 14 analog
zu der oben beschriebenen Weise wechselwirkt.
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Natürlich stellen
die in der speziellen Beschreibung diskutierten und in den Figuren
dargestellten Ausführungsformen
nur illustrative Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung dar. Dem Fachmann ist im Lichte der hiesigen
Offenbarung ein breites Spektrum an Variationsmöglichkeiten anhand gegeben.
Insbesondere kann die Wahl der Materialien und die Dimensionierung
dem speziellen Einzelfall angepasst werden.
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- 10
- Transportvorrichtung
- 12
- Aufnahmeschale
- 14
- Fahrgestellgehäuse
- 16
- Tragbügel
- 18,
a, b
- Anlenkpunkte
- 20
- Pfeil
- 22
- Unterer
Rand
- 24
- Klappe
- 26,
a, b
- Radträger
- 28,
a, b
- Radträger
- 30,
a, b
- Fixierungspunkte
- 32,
a, b
- Fixierungspunkte
- 34,
a, b
- Rad
an 26
- 36,
a, b
- Rad
an 28
- 38
- Gelenkmechanismus
- 40
- Betätigungshebel
- 42
- Führungsperson
- 44a,
b
- Verbindungsstange
- 46a,
b
- erster
Anlenkpunkt von 44
- 50a,
b
- zweiter
Anlenkpunkt von 44
- 54
- Verbindungsschiene
- 56
- Verbindungsschiene
- 58,
a, b
- Nachlauf
- 60a,
b
- Reib-
oder Formschlussmittel