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DE102007023509B4 - Transportvorrichtung für ein Kleinkind - Google Patents

Transportvorrichtung für ein Kleinkind Download PDF

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DE102007023509B4 DE102007023509A DE102007023509A DE102007023509B4 DE 102007023509 B4 DE102007023509 B4 DE 102007023509B4 DE 102007023509 A DE102007023509 A DE 102007023509A DE 102007023509 A DE102007023509 A DE 102007023509A DE 102007023509 B4 DE102007023509 B4 DE 102007023509B4
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Abstract

Transportvorrichtung für ein Kleinkind mit einer Aufnahmeschale (12) zur Aufnahme des Kleinkindes und einem Fahrgestell, das in einem Fahrgestellgehäuse (14) unterhalb der Aufnahmeschale (12) befestigt ist und wenigstens drei längliche Radträger (26, 28; 26a–b, 28a–b) aufweist, an denen jeweils wenigstens ein drehbar gelagertes Rad (34, 36; 34a–b, 36a–b) angeordnet ist,
wobei das Fahrgestell verschwenkbar ist zwischen einer Fahrstellung, in der die Aufnahmeschale (12) auf den Radträgern (26, 28; 26a–b, 28a–b) ruhend auf den Rädern (34, 36; 34a–b, 36a–b) fahrbar ist, und einer Klappstellung, in der die Radträger (26, 28; 26a–b, 28a–b) mit den Rädern (34, 36; 34a–b, 36a–b) nach oberhalb der unteren Außenkonturen des Fahrgestellgehäuses (14) geklappt sind,
und wobei ein Führ- und Tragbügel (16) die Aufnahmeschale (12) im Bereich einer quer zu ihrer Längsausrichtung stehenden Schwerpunktebene überspannt und schwenkbar an Seitenwänden der Aufnahmeschale (12) befestigt und in einer Stellung fixierbar ist, in der er sich in oder...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für ein Kleinkind mit einer Aufnahmeschale zur Aufnahme des Kleinkindes und einem Fahrgestell, das in einem Fahrgestellgehäuse unterhalb der Aufnahmeschale befestigt ist und wenigstens drei längliche Radträger aufweist, an denen jeweils wenigstens ein drehbar gelagertes Rad angeordnet ist, wobei das Fahrgestell verschwenkbar ist zwischen einer Fahrstellung, in der die Aufnahmeschale auf den Radträgern ruhend auf den Rädern fahrbar, und einer Klappstellung, in der die Radträger mit den Rädern nach oberhalb der unteren Außenkonturen des Fahrgestellgehäuses geklappt sind, und wobei ein Führ- und Tragbügel die Aufnahmeschale im Bereich einer quer zu ihrer Längsausrichtung stehenden Schwerpunktebene überspannt und schwenkbar an Seitenwänden der Aufnahmeschale befestigt und in einer Stellung fixierbar ist, in der er sich in oder parallel zu der Schwerpunktebene erstreckt, und wobei das Fahrgestell in seiner Klappstellung fixierbar ist.
  • Derartige Transportvorrichtungen sind bekannt aus der WO 03/008228 A1 .
  • Die EP 0 466 429 B1 offenbart einen Autositz für Kinder, der unterhalb der sitzförmig ausgebildeten Aufnahmeschale ein Gehäuse aufweist, aus dem bedarfsweise ein Fahrgestell ausklappbar ist. Gemeinsam mit dem Fahrgestell ist ein parallel zu der Rückenlehne des Sitzes angeordneter Führbügel teleskopartig ausfahrbar. Die bekannte Transportvorrichtung ist mit eingeklapptem Fahrwerk und eingeschobenem Führbügel als herkömmlicher Autositz für Kinder verwendbar. Insbesondere sind hierzu spezielle Schlitze zur Durchführung von Sicherheitsgurten in der Wandung der Aufnahmeschale vorgesehen. Außerhalb des Autos kann die bekannte Transportvorrichtung bei ausgeklapptem Fahrwerk und ausgezogenem Führbügel als Kinderwagen, insbesondere als so genannter Sportwagen oder Buggy verwendet werden.
  • Nachteilig bei der bekannten Transportvorrichtung ist, dass, wie bei einem herkömmlichen, klappbaren Kindersportwagen, das Kind während des Umbaus die Aufnahmeschale verlassen muss. Dies ist insbesondere bei sehr kleinen Kindern unter einem Jahr problematisch.
  • Weitere bekannte Vorrichtungen, die nach demselben Prinzip aufgebaut sind und entsprechend die gleichen Nachteile aufweisen, sind offenbart in EP 0 278 385 A2 , DE 1 505 766 A , EP 0 639 490 A1 und US 4 679 804 A .
  • Die US 5 133 567 A offenbart einen fahrbaren Untersatz für einen Kleinkinder-Autositz. Zwar lässt sich das Fahrgestell des Untersatzes mittels eines Klappmechanismus zur Raumersparnis zusammenlegen. Bei Verwendung der Vorrichtung als Autositz muss der Untersatz aber dennoch abgenommen und separat verstaut werden. Dies ist unpraktisch und platzraubend.
  • Aus der US 7 090 291 B2 ist ein Kinder-Autositz mit integriertem Fahrwerk bekannt. Das Fahrwerk umfasst zwei parallele Reihen von jeweils hintereinander angeordneten Rädern, wobei die Räderreihen an kurzen, schwenkbar um parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtete Schwenkachsen gelagerte Stützen gelagert sind. Dadurch können die Räder bei Verwendung der Vorrichtung als Autositz unter den Boden des Sitzes verschwenkt werden, sodass dieser auf seinen Seitenwangen aufsteht. Nachteilig ist, dass der Sitz bei zur Verwendung als Kinderwagen ausgeklappten Rädern nur wenige Zentimeter über dem Erdboden schwebt. Dies ist unpraktisch für den Fahrer des Kinderwagens und gefährlich für das Kind, das zum einen leicht übersehen werden kann und sich zum anderen im Bereich der größten, bodennahen Abgaskonzentration und auf oder unterhalb der Schnauzenhöhe mittlerer und großer Hunde bewegt.
  • Die gattungsbildende WO 03/008228 A1 offenbart eine Transportvorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1. In der Klappstellung sind die Räder vollständig hinter die untere Außenkontur des Fahrgestellgehäuses eingezogen. Allerdings muss hier ein unglücklicher Kompromiss gefunden werden. Einerseits ist im Hinblick auf den Fahrkomfort und die Standsicherheit ein möglichst großer Raddurchmesser wünschenswert. Andererseits sollte die Bauhöhe des Fahrgestellgehäuses, die bei der bekannten Vorrichtung mindestens dem Raddurchmesser entsprechen muss, möglichst klein gehalten werden.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diesen Zielkonflikt aufzulösen und einen großen Raddurchmesser bei geringer Bauhöhe des Fahrgestellgehäuses zu erlauben.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Transportvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
  • Diese Erfindung hat folgenden Hintergrund. Typischerweise wird wenigstens ein Rad schwenkbar und mit einem Nachlauf gelagert sein, um eine Lenkbarkeit der Vorrichtung zu erlauben. Beim Einklappen des Fahrgestells wird sich dieses Rad der Schwerkraft folgend aufrecht ausrichten. Ist an der Schwenkachse des Nachlaufs beispielsweise ein Zahnrad angeordnet, das mit einer Zahnstange an der Wandung des Fahrgestellgehäuses zusammenwirkt, wird das Zahnrad beim Einklappen des Radträgers mit der Zahnstange kämmen und eine Verschwenkung des Rades hervorrufen, sodass dieses bei günstiger Auslegung der Dimensionen in der Klappstellung horizontal unter der Aufnahmeschale zu liegen kommt. Dies verringert die erforderliche des Fahrgestellgehäuses. Zusätzlich zu den Reib- oder Formschlussmitteln kann eine Fixierung des Fahrgestells in der Klappstellung auch durch Haken, Rastelemente oder Magneten erfolgen.
  • Der Begriff der Schwerpunktebene bezeichnet im Rahmen dieser Anmeldung eine Ebene, die durch den Schwerpunkt der Gesamtvorrichtung (vorzugsweise samt Kind) führt.
  • Bei der Erfindung ist bevorzugt kein separater und insbesondere ausziehbarer Führbügel vorgesehen, wie er sich wie bei herkömmlichen Kindersportwagen parallel zur Rückenlehne eines Sitzes erstreckt. Vielmehr ist ein Tragbügel vorgesehen, der es erlaubt, die gesamte Transportvorrichtung nach Art eines Henkelkorbes zu tragen. Die Schwenkbarkeit des Tragbügels erlaubt es, ihn bei Benutzung der Vorrichtung als Autositz parallel zur Längserstreckung der Aufnahmeschale abzuklappen, um eine sichere Fixierung im Auto zu gewährleisten. Zum Ausstieg aus dem Auto kann der Bügel in die oder parallel zu der quer zur Längserstreckung der Schale stehenden Schwerpunktebene hochgeklappt und die Aufnahmeschale samt Kind leicht entnommen werden. Die Umwandlung in einen Kinderwagen kann dann durch Ausklappen des Fahrgestells mit einer Hand erfolgen, während die andere Hand die gesamte Vorrichtung am Traggriff hält. Schließlich erlaubt die Feststellbarkeit des Traggriffs in oder parallel zu der Schwerpunktebene seine Verwendung als Fährbügel für den nun aufgebauten Kinderwagen. Man beachte, dass das Führen der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung als Wagen nicht wie bei bekannten Kinderwagen von einer Position hinter dem Kind aus erfolgt. Vielmehr kann der Wagen neben der führenden Person geführt werden, wobei die Höhe des Fahrgestells und des Bügels vorzugsweise so aufeinander abgestimmt sind, dass der Bügel etwa bis zur Hüfthöhe einer durchschnittlich großen Person reicht, sodass der Wagen mit entspannter, leicht gebeugter Armhaltung neben der führenden Person geführt werden kann. Diese Art der Wagenführung ist im Hinblick auf die Manövrierbarkeit besonders vorteilhaft.
  • Aufgrund der Doppelfunktion des Bügels als Führ- und Tragbügel, können Hindernisse, wie etwa Bordsteinkanten oder Treppen leicht durch einhändiges Anheben der gesamten Vorrichtung überwunden werden. Zudem erlaubt die separate Konstruktion des Fahrgestells einerseits und des Führ- und Tragbügels andererseits eine deutliche Material- und damit Gewichtseinsparung, da beide Einheiten verbindende und ggf. wechselwirkende Elemente eingespart werden können.
  • Günstigerweise ist das Fahrgestellgehäuse einstückig mit der Aufnahmeschale verbunden. Dies bietet sich insbesondere an, wenn, wie bevorzugt vorgesehen, die Aufnahmeschale als Spritzgussteil aus Kunststoff ausgebildet ist. Alternativ kann das Fahrgestellgehäuse auch als Anbau- oder Nachrüstteil ausgebildet sein, das reversibel mit der Aufnahmeschale verbindbar ist. So ist beispielsweise denkbar, dass die Aufnahmeschale mit einem Tragbugel als Basismodell angeboten wird, an welches beispielsweise über Rast- oder andere Verbindungsmittel das Fahrgestellgehäuse, das als Zubehörteil erwerbbar sein mag, mit samt dem Fahrgestell anbaubar ist.
  • Man beachte, dass in diesem Zusammenhang der Begriff des ”Gehäuses” nicht notwendig einen geschlossenen Kasten zur Aufnahme des gesamten Fahrgestells bezeichnet. Vielmehr sollen auch bereichsweise offene Ausführungsformen unter dem Begriff subsummiert werden. Im Extremfall ist es hinreichend, wenn das Fahrgestellgehäuse aus zwei unterhalb der Aufnahmeschale angebrachten aufrecht und parallel zur Längserstreckung der Aufnahmeschale orientierten Planken besteht, die einerseits Anlenkpunkte für die Radträger aufweisen und andererseits Außenkonturen der Gesamtvorrichtung nach unten verlängern, sodass im Klappzustand die Räder und Radträger hinter diesen Konturen versenkbar sind. Bei der Verwendung als Autositz steht die Transportvorrichtung somit im Klappzustand auf den Unterkanten der Planken auf, sodass die Räder als Sitz nicht verschmutzen können.
  • Bei einer bevorzugten Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass außerhalb des Fahrgestellgehäuses ein mit dem Radträgern verbundener Betätigungshebel angeordnet ist, der ein einhändiges Betätigen des Ein- und/oder Ausklappens des gesamten Fahrgestells erlaubt. Grundsätzlich ist es zwar hinreichend, wenn die Radträger des Fahrgestells einzeln oder gruppenweise einhändig ausklappbar sind. Günstiger ist es jedoch, wenn mit der Betätigung eines einzelnen Hebels, der aus dem Fahrgestellgehäuse hinausragt, das gesamte Fahrgestell auf einmal ausgeklappt werden kann. Hierdurch wird nämlich die Zeit verkürzt, während der die Transportvorrichtung mit Muskelkraft gehalten werden muss.
  • Zur Vereinfachung insbesondere des Ausklappens kann vorgesehen sein, dass das Fahrgestell mittels eines Federmechanismus ausklappbar und der Federmechanismus in der Klappstellung arretierbar und zur Überführung in die Fahrstellung lösbar ist. Hierdurch wird ein selbsttätiges Ausklappen erreicht. Zum Einklappen kommt vorzugsweise der oben erwähnte Betätigungshebel zum Einsatz.
  • Alternativ kann das Fahrgestell auch elektromotorisch ein- und ausklappbar gestaltet sein. Bei Verwendung moderne Elektromotor- und Batterietechnik kann dies ohne zu große Gewichtsnachteile realisiert werden.
  • Vorzugsweise ist das Fahrgestell auch in seiner Fahrstellung fixierbar. Eine Fixierbarkeit in der Fahrstellung steigert die Sicherheit, da ein unbeabsichtigtes Einklappen vermieden wird.
  • Um die Baugröße der gesamten Vorrichtung möglichst gering zu halten, ist bevorzugt vorgesehen, dass das Fahrgestell zwei gegensinnig verschwenkbare Radträgergruppen umfasst. Diese liegen in der Klappstellung vorzugsweise ineinander verschachtelt unter der Aufnahmeschale. Man beachte, dass jede Radträgergruppe vorzugsweise zwei Radträger umfasst, dass jedoch beispielsweise auch dreirädrige Varianten denkbar sind, bei der eine Radträgergruppe zwei Radträger und eine weitere Radträgergruppe nur einen Radträger aufweist. Auch andere Gruppierungen sind möglich, solange die Stabilität in der Fahrstellung gewährleistet ist.
  • Aus Sicherheitsgründen ist es günstig, wenn wenigstens eines der Räder mittels einer Bremse feststellbar ist. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Bremse als eine Seilzugbremse ausgestaltet ist, die über eine am Tragbügel angeordnete Betätigungseinrichtung betätigbar ist, wobei der Seilzug vorzugsweise im Tragbügel und in einem der Radträger geführt ist. Insbesondere bei Nachrüstvarianten der Erfindung kann der Zug aber auch außen verlegt sein.
  • Vorzugsweise stellt die Bremse im unbetätigten Zustand der Betätigungseinrichtung das Rad fest und es wird das Rad nur in einem kraftbeaufschlagten Zustand der Betätigungseinrichtung freigegeben. Dies erlaubt es, die Transportvorrichtung in der Fahrstellung auch in abschüssigem Gelände abstellen zu können.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden, speziellen Beschreibung und den Zeichnungen.
  • Es zeigen:
  • 1: eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung in Klappstellung,
  • 2: eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung in Fahrstellung,
  • 3: eine schematische Darstellung der Bedienung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung in Fahrstellung,
  • 4: eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Fahrgestells,
  • 5: eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausführungsform des Fahrgestells in Klappstellung.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung 10 in ihrer Klappstellung. Die Transportvorrichtung 10 weist eine Aufnahmeschale 12 zur Aufnahme eines vorzugsweise liegenden Kleinkindes auf. Unterhalb der Aufnahmeschale 12 ist ein Fahrgestellgehäuse 14 angebracht. Bei der dargestellten Ausführungsform ist das Fahrgestellgehäuse als separates Bauteil ausgeführt, welches vorzugsweise reversibel an der Unterseite der Aufnahmeschale 12 befestigt ist. Bei anderen Ausführungsformen können die Aufnahmeschale 12 und das Fahrgestellgehäuse 14 auch einteilig, bevorzugt als Spritzgussteil aus Kunststoff ausgebildet sein. In der quer zur Längsachse der Aufnahmeschale 12 ausgerichteten Schwerpunktebene, d. h. derjenigen Ebene, in der sich der Schwerpunkt der Gesamtvorrichtung 10 befindet, ist an den Außenwänden der Aufnahmeschale 12 ein Tragbügel 16 befestigt. Die Befestigung des Tragbügels 16 an den Außenwänden der Aufnahmeschale 12 ist mittels feststellbarer Anlenkungen 18 realisiert. Der Tragbügel 16 ist, wie durch den Pfeil 20 angedeutet, um seine Anlenkpunkte 18 schwenkbar. Insbesondere bei Verwendung der Transportvorrichtung 10 als Autositz, der vorzugsweise mit Sicherheitsgurten auf dem Sitz eines Kraftfahrzeugs festgeschnallt wird, ist es günstig, den Tragbügel 16 in etwa parallel zur Längserstreckung der Aufnahmeschale 12 abzuklappen. Beim Herausnehmen der Vorrichtung 10 aus dem Auto kann der Tragbügel 16, wie in 1 dargestellt, nach Art eines Henkelkorbes in eine aufrechte Position überführt werden.
  • Bei der in 1 dargestellten Klappstellung dient der untere Rand 22 des Fahrgestellgehäuses 14 als Standfläche bzw. -kante. Bevorzugt ist der Rand 22 gekrümmt ausgebildet, um ein beruhigendes Schaukeln der Transportvorrichtung 10 zu ermöglichen. Um das Schaukeln zugunsten eines sicheren Standes bedarfsweise zu unterbinden, ist eine Klappe 24 vorgesehen, die so abklappbar ist, dass der durch die Krümmung des Randes 22 zwischen dem Boden, auf dem die Vorrichtung aufsteht, und ihrem Rand 22 der Standfläche und ihrem Rand 22 bestehende Raum überbrückt werden kann.
  • Die Hauptaufgabe des Fahrgestellgehäuses 14 ist die Beherbergung und Befestigung eines klappbaren Fahrgestells, welches im Zusammenhang mit den 2, 4 und 5 weiter unten näher beschrieben werden soll.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Transportvorrichtung in ihrer Fahrstellung, d. h. mit ausgeklapptem Fahrgestell. In dem Fahrgestellgehäuse 14 verborgene Elemente sind in 2 gestrichelt dargestellt. Das Fahrgestell weist zwei Gruppen von Radträgern 26 und 28 auf. Jede Gruppe weist, wie aus 5 ersichtlich zwei Radträger auf, von denen in 2 jedoch jeweils nur einer dargestellt ist. Die Radträger sind an Anlenkpunkten 30 bzw. 32 an der Wand des Fahrgestellgehäuses 14 angelenkt. Jeder Radträger trägt an seinem unteren Ende ein Rad 34 bzw. 36. Die Räder sind bei der gezeigten Ausführungsform mittels schwenkbarer Nachläufe 58 an den Radträgern 28 befestigt. Man beachte, dass bei anderen Ausführungsformen möglich ist, dass eine der Radträgergruppen nur einen Radträger aufweist. Im Hinblick auf die Anzahl der Räder können, anders als bei der gezeigten Ausführungsform jeweils auch Doppelräder oder Paare von Doppelrädern vorgesehen sein.
  • Bei der in den Figuren dargestellten, bevorzugten Ausführungsform sind die Radträger 26, 28 über einen Gelenkmechanismus 38 miteinander gekoppelt, sodass sie simultan bewegbar sind. Diese Bewegung wird durch Betätigung eines Betätigungshebels 40 hervorgerufen und soll weiter unten anhand der 4 und 5 näher beschrieben werden.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung der Handhabung der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 10 in der Fahrstellung. Auf beiden Seiten der Transportvorrichtung 10 symmetrisch ausgebildete Elemente sind unter Verwendung der bislang eingeführten Bezugszeichen mit den Zusätzen ”a” und ”b” gekennzeichnet. Der Bügel 16 wird an seinen Anlenkstellen 18a und 18b in seiner aufrechten Stellung fixiert. Bei günstiger Dimensionierung der einzelnen Elemente der Vorrichtung 10 befindet sich der Bügel 16 in einer Höhe, in der eine neben der Transportvorrichtung 10 stehende oder gehende Führungsperson 42 den Bügel mit leicht gebeugtem Arm ohne sich bücken zu müssen greifen und die Transportvorrichtung als Wagen neben sich führen kann.
  • 4 zeigt Details einer bevorzugten Ausführungsform des Klappmechanismus des Fahrgestells. Die Punkte 30 und 32, in denen die Radträger 26, 28 an der in 4 nicht dargestellten Wand des Fahrgestellgehäuses 14 angelenkt sind, sind mit einem ”X” gekennzeichnet. Die Fahrstellung ist in 4 mit durchgezogenen Linien dargestellt, während eine Zwischenposition zwischen Fahr- und Klappstellung gestrichelt dargestellt ist. Die Radträger 26 und 28 sind mit einer Verbindungstange 44 gelenkig miteinander verbunden. Dabei ist die Verbindungsstange 44 am Radträger 26 in einem Anlenkpunkt 46 angelenkt, der oberhalb des Fixierungspunktes 30 liegt. Im Gegensatz dazu ist die Verbindungsstange 44 am Radträger 28 in einem Anlenkpunkt 50 angelenkt, der unterhalb des Fixierungspunktes 32 liegt. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Radträger 26, 28 simultan aber entgegensinnig schwenken. Der Betätigungshebel 40 ist bei der gezeigten Ausführungsform im Bereich des Fixierungspunktes 30 des Radträgers 26 an Letzterem befestigt.
  • 5 zeigt eine Draufsicht auf das Fahrgestell in der Klappstellung. Bei der gezeigten Ausführungsform besteht das Fahrgestellgehäuse im Wesentlichen nur aus zwei parallelen Planken, die unter der Aufnahmeschale 12 an dieser festgelegt sind. Bei der dargestellten Ausführungsform weist jede Radträgergruppe 26, 28 zwei Radträger 26a, 26b bzw. 28a, 28b auf. Die Radträger der Gruppe 26 sind über eine Verbindungsschiene 54 miteinander gekoppelt. Analoges gilt für die Radträger der Gruppe 28, die mittels der Verbindungsschiene 56 gekoppelt sind. Die Verbindungsstange 44, die bei der Ausführungsform von 5 doppelt als Verbindungsstange 44a und 44b ausgeführt ist, setzt an den Verbindungsschienen 54 und 56 an.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform liegen nur die Radträger 28a und 28b der Radträgergruppe 28 in der Klappstellung innerhalb der Wände des Fahrgestellgehäuses 14. Die Radträger 26a und 26b der Radträgergruppe 26 liegen dagegen in Klappstellung außerhalb des Fahrgestellgehäuses 14. Diese Anordnung ist im Hinblick auf die Raumaufteilung und Einsparung von Bauraum besonders günstig. Für die Erfindung zwingend ist diese Aufteilung jedoch nicht.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform sind die Räder 36a, 36b mittels eines schwenkbaren Nachlaufs 58a, 58b an den Radträgern 28a, 28b befestigt. Dies ermöglicht eine Lenkbarkeit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung in Fahrstellung. Beim Einklappen des Fahrgestells werden die Nachläufe 58a und 58b aufgrund des Eigengewichts der Räder 36a, 36b nach unten klappen. Dies ist im Hinblick auf die erforderliche Bauhöhe des Fahrgestellgehäuses nachteilig. Es ist daher bevorzugt vorgesehen, an den Wänden des Fahrgestellgehäuses 14 Reib- oder Formschlussmittel 60a, 60b vorzusehen, die mit korrespondierenden Elementen an den Nachläufen 58a, 58b zusammenwirken. Beispielsweise können die Nachläufe 58a, 58b mit einer Außenverzahnung versehen sein, die in die Verzahnung einer Zahnschiene an den Wänden des Fahrgestellgehäuses eingreift. Beim Einklappen des Fahrgestells werden dann die Nachläufe 58a, 58b und mit ihnen die Räder 36a und 36b in eine waagerechte, bauhöhensparende Stellung versenkt. In dieser Stellung können die Räder zusätzlich mit Magneten, Haken, Rastelementen etc. fixiert werden. Alternativ zu Formschlusselementen, wie Zahnrad/Zahnstangen-Paaren können auch Reibschlussmittel zum gleichen Zweck eingesetzt werden. Beispielsweise können die Nachläufe 58a, 58b außen mit einem weichen Kunststoff ummantelt sein, der mit einer aufgerauten oder ebenfalls mit weichem Kunststoff belegten Fläche an den Wänden des Fahrgestellgehäuses 14 analog zu der oben beschriebenen Weise wechselwirkt.
  • Natürlich stellen die in der speziellen Beschreibung diskutierten und in den Figuren dargestellten Ausführungsformen nur illustrative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung dar. Dem Fachmann ist im Lichte der hiesigen Offenbarung ein breites Spektrum an Variationsmöglichkeiten anhand gegeben. Insbesondere kann die Wahl der Materialien und die Dimensionierung dem speziellen Einzelfall angepasst werden.
  • 10
    Transportvorrichtung
    12
    Aufnahmeschale
    14
    Fahrgestellgehäuse
    16
    Tragbügel
    18, a, b
    Anlenkpunkte
    20
    Pfeil
    22
    Unterer Rand
    24
    Klappe
    26, a, b
    Radträger
    28, a, b
    Radträger
    30, a, b
    Fixierungspunkte
    32, a, b
    Fixierungspunkte
    34, a, b
    Rad an 26
    36, a, b
    Rad an 28
    38
    Gelenkmechanismus
    40
    Betätigungshebel
    42
    Führungsperson
    44a, b
    Verbindungsstange
    46a, b
    erster Anlenkpunkt von 44
    50a, b
    zweiter Anlenkpunkt von 44
    54
    Verbindungsschiene
    56
    Verbindungsschiene
    58, a, b
    Nachlauf
    60a, b
    Reib- oder Formschlussmittel

Claims (12)

  1. Transportvorrichtung für ein Kleinkind mit einer Aufnahmeschale (12) zur Aufnahme des Kleinkindes und einem Fahrgestell, das in einem Fahrgestellgehäuse (14) unterhalb der Aufnahmeschale (12) befestigt ist und wenigstens drei längliche Radträger (26, 28; 26a–b, 28a–b) aufweist, an denen jeweils wenigstens ein drehbar gelagertes Rad (34, 36; 34a–b, 36a–b) angeordnet ist, wobei das Fahrgestell verschwenkbar ist zwischen einer Fahrstellung, in der die Aufnahmeschale (12) auf den Radträgern (26, 28; 26a–b, 28a–b) ruhend auf den Rädern (34, 36; 34a–b, 36a–b) fahrbar ist, und einer Klappstellung, in der die Radträger (26, 28; 26a–b, 28a–b) mit den Rädern (34, 36; 34a–b, 36a–b) nach oberhalb der unteren Außenkonturen des Fahrgestellgehäuses (14) geklappt sind, und wobei ein Führ- und Tragbügel (16) die Aufnahmeschale (12) im Bereich einer quer zu ihrer Längsausrichtung stehenden Schwerpunktebene überspannt und schwenkbar an Seitenwänden der Aufnahmeschale (12) befestigt und in einer Stellung fixierbar ist, in der er sich in oder parallel zu der Schwerpunktebene erstreckt, und wobei das Fahrgestell in seiner Klappstellung fixierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass zur Fixierung des Fahrgestells in der Klappstellung Reib- oder Formschlussmittel (60a, 60b) an Wänden des Fahrgestellgehäuses (14) angeordnet sind, die mit korrespondierenden Reib- oder Formschlussmitteln an wenigstens einem Radträger (26, 28; 26a–b, 28a–b) zusammenwirken, sodass durch die Zusammenwirkung der Reib- oder Formschlussmittel (60a, 60b) ein mit Nachlauf (58; 58a–b) gelagertes Rad (36; 36a–b) eine Verschwenkung um einen vorbestimmten Winkelbereich erfährt und horizontal unter der Aufnahmeschale (12) zu liegen kommt.
  2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestellgehäuse (14) einstückig mit der Aufnahmeschale (12) verbunden ist.
  3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestellgehäuse (14) reversibel mit der Aufnahmeschale (12) verbindbar ist.
  4. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeschale (12) als Spritzgussteil aus Kunststoff ausgebildet ist.
  5. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden dadurch gekennzeichnet, dass außerhalb des Fahrgestellgehäuses (14) ein mit den Radträgern (26, 28; 26a–b, 28a–b) verbundener Betätigungshebel (40) angeordnet ist, der ein einhändiges Betätigen des Ein- und/oder Ausklappens des Fahrgestells erlaubt.
  6. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell mittels eines Federmechanismus ausklappbar und der Federmechanismus in der Klappstellung arretierbar und zur Überführung in die Fahrstellung lösbar ist.
  7. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell mittels eines elektromotorischen Antriebs ausklappbar ist.
  8. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell in seiner Fahrstellung fixierbar ist.
  9. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell zwei gegensinnig verschwenkbare Radträgergruppen (26, 28) umfasst.
  10. Transportvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Räder mittels einer Bremse feststellbar ist.
  11. Transportvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse als eine Seilzugbremse ausgestaltet ist, die über eine am Tragbügel (16) angeordnete Betätigungseinrichtung betätigbar ist.
  12. Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bremse im unbetätigten Zustand der Betätigungseinrichtung das Rad (34, 36) feststellt und das Rad nur in einem kraftbeaufschlagten Zustand der Betätigungseinrichtung freigibt.
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