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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kraftübertragungseinrichtung
für Fahrzeugbremsen mit einem Zuspannhebel und einem Druckstück,
die über ein schalenförmiges Lager, dessen innere
Lagerschale an dem Zuspannhebel und dessen äußere Lagerschale
an dem Druckstück anliegt, miteinander gelenkverbunden
sind, wobei ein zwischen den Lagerschalen gebildeter Lagerraum zu
beiden Seiten hin durch an den Lagerschalen ausgebildete Ränder vor
Verunreinigungen geschützt ist.
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Bei
solchen Kraftübertragungseinrichtungen wird an dem einen
Ende des Zuspannhebels eine Zuspannkraft eingeleitet, die unter
einem bestimmten Hebelverhältnis im Bereich des anderen
Endes an das Druckstück weitergeleitet wird. Unter dem
Einfluss der Zuspannkraft beginnt der Zuspannhebel gegenüber
dem Druckstück zu verschwenken, wobei die Schwenkbewegung
des Hebels über die Gelenkverbindung in eine im Wesentlichen
translatorische Bewegung des Druckstücks überführt
wird. An dem über den Zuspannhebel bewegten Druckstück
können entsprechend dem Hebelverhältnis erhebliche Kräfte
anliegen, die zur Betätigung von Fahrzeugscheibenbremsen
nutzbar sind.
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Aus
der
DE 10 2005
034 739 A1 ist eine Kraftübertragungseinrichtung
für eine Fahrzeugscheibenbremse bekannt, bei der der Zuspannhebel über
ein schalenförmiges Lager mit einem Druckstück
gelenkverbunden ist. Das Lager setzt sich zusammen aus einer inneren,
am schwenkbaren Zuspannhebel anliegenden Lagerschale und einer gegenüberliegend
an dem Druckstück anliegenden Lagerschale. Zwischen den
Lagerschalen bzw. deren einander zugewandten Lagerflächen
befindet sich ein Lagerraum, in dem eine Vielzahl von Wälzkörpern drehbar
untergebracht sind. Seitlich der eigentlichen Lagerflächen
sind die Ränder der sich gegenüberliegenden Lagerschalen
aufeinander zu abgewinkelt. Dabei umgreifen die Ränder
der äußeren, an dem Druckstück liegenden
Lagerschale die Ränder der inneren, an dem schwenkbaren
Zuspannhebel liegenden Lagerschale, so dass eine Art Labyrinthdichtung entsteht,
die den Lagerinnenraum von der Seite her vor Verunreinigungen, Spritzwasser
usw. abgeschirmt.
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Bei
dieser Kraftübertragungseinrichtung hat sich die von den
Rändern der Lagerschalen gebildete Labyrinthdichtung als
montageunfreundlich erwiesen.
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Denn
die Ränder der äußeren Lagerschale übergreifen
seitlich die Ränder der inneren, im Betrieb gemeinsam mit
dem Zuspannhebel schwenkbeweglichen Lagerschale und bilden damit
zur Seite hin betrachtet eine seitliche Abschlussfläche
des schalenförmigen Lagers. Bei einer solchen Kraftübertragungseinrichtung
muss während der Montage des Lagers auf dem Zuspannhebel
dafür Sorge getragen werden, dass der Rand der äußeren
Lagerschale bzw. die Seitenfläche des Lagers nicht in Kontakt
mit dem gegenüber der äußeren Schale
schwenkbaren Zuspannhebel gerät, da ansonsten die Lagerschale und
der Zuspannhebel im Betrieb gegeneinander schleifen würden,
was den einwandfreien Betrieb der Kraftübertragung beeinträchtigen
könnte.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kraftübertragungseinrichtung
der eingangs genannten Art montagefreundlicher zu gestalten.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Kraftübertragungseinrichtung der eingangs genannten
Art, bei der die Ränder der inneren Lagerschale die Ränder
der äußeren Lagerschale umgreifen.
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Eine
solche Kraftübertragungseinrichtung erweist sich in der
Praxis für den Monteur als montagefreundlich. Denn durch
den Umgriff über die Ränder der äußeren
Lagerschale bilden die gemeinsam mit dem Zuspannhebel schwenkbeweglichen
Ränder der inneren Lagerschale den seitlichen Abschluss des
Lagers. Da sich die Ränder der inneren Lagerschale relativ
zum Zuspannhebel nicht bewegen, kann es nicht zum Schleifen zwischen
der Seitenfläche des Lagers mit Flächen des Zuspannhebels kommen.
Für den Monteur ergibt sich damit eine weniger fehleranfällige
Montage.
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Besonders
montagefreundlich ist eine Ausgestaltung, bei der der Rand der inneren
Lagerschale an einer Fläche des Zuspannhebels anliegt oder
dieser nahe gegenübersteht. Durch die bündige
Anlage des Randes an einer gegenüberliegenden Fläche lässt
sich der Rand der inneren Lagerschale zur Ausrichtung bzw. Positionierung
des Lagers auf dem Zuspannhebel nutzen.
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Vorgeschlagen
wird ferner eine Ausgestaltung, bei der der Zuspannhebel eine quer
zur Hebelachse verlaufende Zuspannwelle aufweist, wobei beidseits
der Hebelachse jeweils ein Lager auf einer Umfangsfläche
der Zuspannwelle angeordnet ist, wodurch sich eine symmetrische Übertragung
der Kräfte auf das Druckstück ergibt.
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Für
einen einfachen Aufbau ist eine Konstruktion von Vorteil, bei der
die innere Lagerschale über Montageelemente kraft- und/oder
formschlüssig an dem Zuspannhebel gehalten wird.
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Derartige
Elemente können auf einfache Weise durch z. B. Stanzen
oder Biegen einstückig an der inneren Lagerschale angeformt
werden und erlauben bei einfacher Bauart eine zugleich wenige Handgriffe
erfordernde Anbringung an der Zuspanneinrichtung.
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In
diesem Zusammenhang ist es ferner von Vorteil, wenn eine Stirnseite
eines der Halteelemente formschlüssig an einer Seitenfläche
der Zuspanneinrichtung anliegt, wodurch sich über dieses
Element auch eine Lagesicherung zur Seite hin ergibt.
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Von
Vorteil ist ferner eine Ausgestaltung, bei welcher in dem Lagerraum
eine Vielzahl von Wälzkörpern drehbar angeordnet
ist, so dass sich die teilweise erheblichen Bremskräfte
entsprechend der Anzahl an Lagerkörpern gleichmäßig
verteilen. Als Wälzkörper kommen insbesondere
Lagerbolzen oder Lagernadeln in Betracht, die von einem Lagerkäfig
in üblicher Weise gehalten werden. Daneben sind aber auch
beispielsweise Trockengleitlager denkbar.
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Schließlich
wird vorgeschlagen, dass die äußere Lagerschale
nicht nur gegenüber Verdrehen abgestützt, sondern über
Halteelemente kraft- und/oder formschlüssig an dem Druckstück
gehalten wird. Auch diese Elemente lassen sich beispielsweise durch
Stanzen oder Biegen einstückig an der äußeren
Lagerschale anformen und erlauben eine Fixierung mit wenigen Handgriffen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der erfindungsgemäßen
Kraftübertragungseinrichtung werden nachfolgend anhand
eines Ausführungsbeispiels unter Zuhilfenahme der beigefügten
Zeichnungen erläutert, in denen
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1 in
einer vereinfachten Schnittdarstellung eine Fahrzeug-Scheibenbremse
vom Doppelstempel-Bautyp mit einer Kraftübertragungseinrichtung,
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2 eine
perspektivische Darstellung einer Kraftübertragungseinrichtung,
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3 eine
weitere Ansicht der Kraftübertragungseinrichtung aus 2 von
der Hebelseite her betrachtet,
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4 eine
Schnittdarstellung entsprechend der in 3 mit IV-IV
bezeichneten Schnittlinie und
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5 eine
Frontalansicht auf die seitlichen Ränder der Lagerschalen
aus der in 2 mit V bezeichneten Richtung
zeigt.
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In 1 ist
in vereinfachter Übersichtsdarstellung eine Anwendung einer
erfindungsgemäßen Kraftübertragseinrichtung
für Fahrzeugbremsen dargestellt. Bei der dargestellten
Bremse handelt es sich um eine Fahrzeug-Scheibenbremse vom Schwimmsattel-Bautyp,
die im rechten Teil des Bremsgehäuses 50 mit einer
erfindungsgemäßen Kraftübertragungseinrichtung
ausgestattet ist.
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In
dem Bremsgehäuse 50 der Scheibenbremse sind zwei
Druckstempel 51 in Richtung von Bremsbelägen 53 beweglich
geführt, die auf beiden Seiten einer gemeinsam mit dem
Fahrzeugrad rotierenden Bremsscheibe 55 gegenüberliegend
angeordnet sind. Bei Betätigung der Bremse legen sich die
Druckstempel 51 nach Überwindung eines voreingestellten
Luftspiels L mit ihrer Stempelplatte gegen die Rückseite
einer Belagplatte 52 eines Bremsbelags 53 und
drücken dessen Reibbelag 54 gegen die rotierende
Bremsscheibe 55. Rückwärtig wird eine
Abstützkraft über einen in 1 nicht
dargestellten Bremssattel auf den äußeren Bremsbelag 53 übertragen.
Durch die sich zwischen den Reibbelägen 54 und
der Bremsscheibe 55 einstellende Reibkraft wird das Fahrzeug
abgebremst.
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Zum
Ausgleich des sich im Laufe der Zeit einstellenden Bremsverschleißes
ist die Scheibenbremse gemäß der Darstellung in 1 mit
einer mechanisch arbeitenden Nachstelleinrichtung versehen. Die
Nachstelleinrichtung befindet sich in einem mit einem Außengewinde 61 versehenen
Nachstellelement 60. Das Außengewinde 61 greift
in ein entsprechendes Innengewinde 62 einer Traverse 63. Die
Traverse 63 ist insgesamt nach Art eines Jochs gestaltet,
das sich parallel zur Ebene der Bremsscheibe 55 erstreckt.
Mittig in der Traverse 63 befindet sich das Innengewinde 62,
wobei an den Enden der Traverse 63 jeweils ein Druckstempel 51 starr
befestigt ist. Bei der dargestellten Scheibenbremse handelt es sich
daher um eine Doppelstempel-Bremse.
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Die
zwischen der Bremsscheibe 55 und den Bremsbelägen 53 anliegende
Reibkraft und damit die Verzögerung des Fahrzeugs ist abhängig
von der Zuspannkraft der Druckstempel 51, die von einem
außerhalb des Bremsgehäuses 50 angeordneten Bremszylinder
mit einer Kraft beaufschlagt werden. Zur Übertragung der
von dem Bremszylinder, beispielsweise einem druckluftbetätigtem
Bremszylinder erzeugten Zugspannkraft hin zu den Druckstempeln 51 bzw.
den Bremsbelägen 53 der Bremse dient die im rechten
Teil des Bremsgehäuses 50 dargestellte Kraftübertragungseinrichtung.
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Diese
besteht aus einem Zuspannhebel 1 und einem Druckstück 7,
die über ein schalenförmiges Lager 10 gelenkig
gegeneinander abgestützt sind. Am freien Ende des Zuspannhebels 1 ist
eine in etwa halbkugelförmige Ausnehmung vorgesehen, in der
sich die hier nur anhand der Kraft F symbolisierte Betätigungsstange
des Bremszylinders abstützt. Im Bereich seines anderen
Endes ist der Zuspannhebel 1 um eine gehäusefest
angeordnete Achse E drehbar gegenüber dem Bremsgehäuse 50 abgestützt.
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Bei
Betätigung des Bremszylinders bewegt sich dessen Betätigungsstange
in Richtung der Kraft F, wodurch der Zuspannhebel 1 um
die Achse E in Richtung der Bremsscheibe 55 zu kippen beginnt. Diese
Schwenkbewegung des Zuspannhebels 1 führt, da
das Lager 10 exzentrisch zu der Achse E angeordnet ist, über
das Lager 10 zu einem Vortreiben des Druckstücks 7.
Zum Ausgleich der genannten Exzentrizität vermag das Druckstück
eine Querbewegung durchzuführen. Entsprechend dem Vortrieb
des Druckstücks 7 und über weitere im
Kraftfluss angeordnete Elemente werden dann die Bremsbeläge 53 gegen
die Bremsscheibe 55 gepresst. Beim Ausführungsbeispiel
gemäß 1 befinden sich neben dem Druckstück 7 ein
weiteres Druckstück 64, das Nachstellelement 60,
die Traverse 63 sowie die Druckstempel 51 im Kraftfluss.
Bei dem Druckstück 7 der Kraftübertragungseinrichtung
handelt es sich um ein Kulissenelement, das in einer Öffnung 65 des
Druckstücks 64 angeordnet ist. Innerhalb dieser Öffnung 65 ist
das Druckstück 7 über ein Flachlager 66 quer zur
Translationsrichtung T bewegbar gelagert, um eine Exzentrizität
zwischen der Drehachse E des Zuspannhebels 1 und dem geometrischen
Kreismittelpunkt der Lagerschalen 11, 12 auszugleichen,
was nachfolgend anhand von 4 noch näher
zu erläutern sein wird.
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Der
Zuspannhebel 1 weist im Bereich seines drehbar gelagerten
Endes eine teilzylindrische Zuspannwelle 3 auf, die über
rückseitige Aufnahmen 4 zur Durchführung
eines Lagerbolzens 2 (vgl. 2) an dem
Bremsgehäuse 50 um die Achse E drehbar gelagert
ist. Beim Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei dieser
Aufnahmen 4 gleichmäßig über
die Länge der Zuspannwelle 3 verteilt angeordnet.
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Wie
sich insbesondere der Schmittdarstellung in 4 entnehmen
lässt, ist der Zuspannhebel 1 im Bereich der Zuspannwelle 3 und
in Richtung des Druckstücks 7 mit einer teilzylindrischen,
sich konvex nach außen wölbenden Fläche 5 versehen,
die bezogen auf den in 4 mit A bezeichneten Punkt einen Radius
r1 aufweist. Das gegenüberliegend
angeordnete Druckstück 7 weist eine entsprechend
dimensionierte, konvexe Ausnehmung mit dem Radius r2 konzentrisch
zu dem Punkt A auf. Zwischen den so gebildeten Flächen 5 der
Zuspannwelle 3 und 6 des Druckstücks 7 befindet
sich das schalenförmige Lager 10.
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Wie
die Darstellung in 4 erkennen lässt, sind
die geometrische Mittelachse A der konvexen Fläche 5 bzw.
der konkaven Fläche 6 und damit der Lagermittelpunkt
der Schalenlagerung 10 gegenüber der Drehachse
E des Zuspannhebels 1 gegeneinander versetzt, womit eine
Exzentrizität zwischen der Schwenkachse E und der Lagerachse
A besteht. Hierdurch kommt es beim Verschwenken des Zuspannhebels 1 bzw.
beim Drehen der Zuspannwelle 3 um die Schwenkachse E zu
einer Vorverlagerung der Umfangsfläche 5 in Richtung
des Druckstücks 7 und damit zu der gewünschten
Translationsbewegung T des Druckstücks 7 in Richtung
der Bremsscheibe. Die Größe dieses Vortriebs hängt
von dem Achsenversatz, d. h. der Exzentrizität zwischen
den Achsen E und A ab.
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Damit
verbunden ist auch eine gewisse Bewegung des Druckstücks 7 quer
zur gewünschten Translationsrichtung T. Zum Ausgleich der
resultierenden Querbewegung ist bei der in 1 dargestellten
Ausführung das Druckstück 7 als eine
querbewegliche Kulisse gestaltet und über ein Flachlager 66 gegenüber
dem weiteren Druckstück 64 abgestützt. Eine
solche Kulissenbauweise hat sich bei Fahrzeugbremsen durchaus bewährt,
jedoch arbeitet der größte Teil der Fahrzeugbremsen
ohne eine zwischengeschaltete Kulisse, wobei dann zum Ausgleich
der Vertikalbewegungen ein gewisses Verschwenken der Druckstempel
beim Betätigen der Bremse in Kauf genommen wird. Auch bei
solchen Fahrzeugbremsen ist die erfindungsgemäße
Kraftübertragungseinrichtung ohne weiteres einsetzbar.
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Für
die mit der Erfindung erzielten Montagevorteile ist die Anordnung
bzw. Ausgestaltung des teilkreisförmigen Lagers 10 wesentlich,
was nachfolgend unter Bezugnahme auf die 2 bis 5 erläutert
wird.
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In 5 dargestellt
sind die linken Ränder 22, 23 des linken
Lagers 10 in einer schematischen Schnittansicht aus der
in 2 mit V bezeichneten Richtung. Das Lager 10 ist
zusammengesetzt aus einer inneren Lagerschale 11 und einer äußeren
Lagerschale 12, die Lagerflächen 20, 21 aufweisen,
auf denen die Wälzkörper des Lagers 10 abrollen.
Im Bereich zwischen den Lagerflächen befindet sich der
eigentliche Lagerraum 14 zur Unterbringung der Wälzkörper.
Wie der Darstellung in 5 zu entnehmen ist, sind die
Lagerschalen 11, 12 seitlich der Lagerflächen 20, 21 aufeinander
zu abgewinkelt, wodurch sich überlappende Ränder 22, 23 entstehen.
Die innere Lagerschale 11 ist insgesamt breiter als die äußere
Lagerschale 12, so dass der Rand 22 den Rand 23 von
der Seite her umgreift. Durch den Überlapp der Ränder 22, 23 wird
der Innenraum 14 zur Seite hin nach Art einer Labyrinthdichtung
vor Verunreinigungen, etwa Staub, Sand, Spritzwasser usw., abgedichtet.
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Das
Lager 10 ist gemäß der Darstellung in 4 von
insgesamt ringsegmentförmiger Gestalt und weist eine innere
Lagerschale 11 auf, die an dem Zuspannhebel 1 bzw.
an dessen Zuspannwelle 3 liegt. Die Zuspannwelle 3 weist
in Richtung des Druckstücks 7 eine teilzylindrische
Außenfläche 5 auf, deren Radius r1 im Wesentlichen dem Innenradius der inneren
Lagerschale 11 entspricht. Die innere Lagerschale 11 ist über
einstückig ausgebildete Halteelemente 16 und 17 auf
dem Umfang der Welle 3 festgelegt. Bei diesen Halteelementen
handelt es sich um ein durch Abwinkeln oder Biegen hergestelltes
Element 17 im unteren Bereich der Zuspannwelle 3 sowie
ein durch Stanzen und anschließendes Biegen hergestelltes
Element 16 im oberen Bereich der Zuspannwelle 3.
Die Festlegung des inneren Lagerelements 11 erfolgt dabei
so, dass zunächst das federnd gestaltete Element 17 mit
der Zuspannwelle 3 in Eingriff gebracht wird und dann das
Element 16 auf der gegenüberliegenden Seite der
Zuspannwelle 3 verrastet wird. Auf diese Weise lässt
sich die innere Lagerschale 11 mit wenigen Handgriffen
an dem Zuspannhebel 1 bzw. dessen Zuspannwelle 3 in
Umfangsrichtung festlegen, vgl. auch 2.
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Hinzu
kommt, dass zur seitlichen Positionierung der inneren Lagerschale 11 in
Richtung der Achsen A bzw. E der Rand 22 der inneren Lagerschale 11 an
einer benachbarten Anschlagfläche 26 des Zuspannhebels 1 in
Anlage gebracht werden kann, was eine fehlerunanfällige
und positionsgenaue Montage erlaubt. Darüber hinaus kann
auch das Montageelement 17 zur Fixierung der Lagerschale 11 beitragen, indem
eine Seitenfläche 28 des Halteelements 17 an einer
gegenüberliegenden Fläche 27 des Zuspannhebels 1 anliegt,
bzw. dieser nahe gegenüber steht. Wenn sowohl der Rand 22 als
auch das Montageelement 17 zur axialen Positionierung der
inneren Lagerschale 11 beitragen sollen, ist es zur Vermeidung einer
Doppelpassung erforderlich, dass entweder der Rand 22 oder
das Montageelement 17 nicht direkt an der benachbarten
Fläche des Zuspannhebels 1 anliegt, sondern dieser
Fläche mit einem gewissen Abstand gegenübersteht.
Beim Ausführungsbeispiel (vgl. 3) steht
die Fläche 28 des Montageelements 17 der
Fläche 27 mit einem Abstand von wenigen zehntel
Millimetern gegenüber. Beim Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei der Seitenfläche 27 um eine
Stirnfläche einer Aufnahme 4 zur Durchführung
eines die Achse E (1) bildenden Lagerbolzens 2.
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Die
Position der inneren Schale 11 ist damit zwischen einerseits
der Fläche 26 über den Rand 22 und
andererseits der Fläche 27 über die Stirnseite 28 des
Montageelements 17 in beiden Axialrichtungen der Zuspannwelle 3 gesichert.
Für diese Festlegung es lediglich erforderlich die Halteelemente 16, 17 zwischen
den Flächen 26 und 27 an der Zuspannwelle 3 zu
verrasten. Eine aufwendige Ausrichtung des Lagers 10 gegenüber
relativbeweglichen Bauteilen ist nicht erforderlich.
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Wie
die Darstellung in 3 weiter erkennen lässt,
erstreckt sich die Zuspannwelle 3 symmetrisch zu beiden
Seiten der Hebelachse H des Zuspannhebels 1. Auf beiden
Seiten der Hebelachse H ist jeweils ein Lager 10 zur Gelenkverbindung
mit dem Druckstück 7 vorgesehen.
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Die äußere
Lagerschale 12 liegt in einer Ausnehmung 9 des
Druckstücks 7, vgl. 3. In der Ausnehmung 9 liegt
die äußere Lagerschale 12 lose an, d.
h. die mechanische Festlegung des Lagers 10 erfolgt nur über
die innere Lagerschale 11 am Zuspannhebel 1. Die äußere Lagerschale 2 ist
an dem Druckstück 7 nicht festgelegt, sondern
lose in dessen Ausnehmung 9 eingesetzt und in Umfangsrichtung über
die abgewinkelten Elemente 18, 19 gegen Verdrehen
gesichert. Von daher handelt es sich bei der Gelenkverbindung zwischen
dem Druckstück 7 und dem Zuspannhebel 1 um
eine lose Gelenkverbindung, welche das Druckstück 7 und
den Zuspannhebel 1 nicht mechanisch aneinander bindet.
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Abweichend
zu dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel
ist es allerdings auch denkbar, dass die zungenartigen Elemente 18, 19 der äußeren
Lagerschale 12 form- und/oder kraftschlüssig in
einer entsprechenden Geometrie der Ausnehmung 9 des Druckstücks 7 gehalten
werden, wodurch dann über das Lager 10 das Druckstück 7 mechanisch
an den Zuspannhebel 1 gekoppelt wäre.
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Auch
die Elemente 18, 19 können einstückig an
der Lagerschale 12 durch z. B. Stanzen und/oder Biegen
angeformt werden, vgl. auch 4.
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Zwischen
den durch die aufeinander zugerichteten Oberflächen der
Lagerschalen 11 und 12 gebildeten Lagerflächen 20, 21 befindet
sich ein Lagerraum 14, in dem die Lagerelemente untergebracht
sind. Bei der Darstellung in 4 sind strichliniert
zwei Wälzkörper 30 als Lagerelemente
beispielhaft eingezeichnet, die sich zwischen zwei Stegen 8 eines
Lagerkäfigs 13 befinden. Die Erfindung ist jedoch
keineswegs auf solche Lagerungen mit Lagerkäfigen beschränkt.
Vielmehr können verschiedenste Arten von Lagern, so etwa
auch Lager ohne Lagerkäfig oder Trockengleitlager, eingesetzt
werden. Nach oben und unten begrenzt wird der Lagerraum 14 von einem
an der äußeren Lagerschale 12 angeformten Anschlag 15a sowie
einem weiteren, an der inneren Lagerschale 11 angeformten
Anschlag 15b, zwischen denen der Lagerkäfig 13 gegen
Herausrutschen gesichert ist.
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Wie
sich der Darstellung z. B. in 2 entnehmen
lässt, sind die Ränder 22 der inneren
Lagerschale 11 weiter voneinander beabstandet als die Ränder 23 der
gegenüberliegenden, äußeren Lagerschale 12,
so dass die Ränder 22 seitlich einen Umgriff um
die Ränder 23 der äußeren Lagerschale 12 bilden.
Durch diesen Umgriff wird der Lagerinnenraum 14 nach Art
einer Labyrinthdichtung von äußeren Verunreinigungen,
etwa Staub oder Ähnlichem, abgeschirmt.
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- 1
- Zuspannhebel
- 2
- Lagerbolzen
- 3
- Zuspannwelle
- 4
- Aufnahme
- 5
- Fläche,
Umfangsfläche
- 6
- Fläche
- 7
- Druckstück
- 8
- Steg
- 9
- Ausnehmung
- 10
- Lager
- 11
- Lagerschale
- 12
- Lagerschale
- 13
- Lagerkäfig
- 14
- Lagerraum
- 15a,
b
- Anschlag
- 16
- Montageelement
- 17
- Montageelement
- 18
- Element
- 19
- Element
- 20
- Lagerfläche
- 21
- Lagerfläche
- 22
- Rand
- 23
- Rand
- 26
- Seitenfläche,
Anschlagfläche
- 27
- Seitenfläche
- 28
- Seitenfläche,
Stirnfläche
- 30
- Wälzkörper
- 50
- Bremsgehäuse
- 51
- Druckstempel
- 52
- Belagplatte
- 53
- Bremsbelag
- 54
- Reibbelag
- 55
- Bremsscheibe
- 60
- Nachstellelement
- 61
- Außengewinde
- 62
- Innengewinde
- 63
- Traverse
- 64
- Druckstück
- 65
- Ausnehmung
- 66
- Flachlager
- r1
- Radius
- r2
- Radius
- A
- Achse
- E
- Achse
- F
- Kraft
- L
- Luftspiel
- T
- Translation
- H
- Hebelachse
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005034739
A1 [0003]