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Lokalspulenanordnung
zum Aufsetzen auf eine Patientenliege und Patientenliege zur Aufnahme einer
Lokalspulenanordnung sowie Magnetresonanzgerät mit einer Patientenliege
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Die
Erfindung betrifft eine Lokalspulenanordnung, umfassend mehrere
tragende Verbindungseinrichtungen zum Aufsetzen der Lokalspulenanordnung
auf eine Patientenliege, eine Patientenliege für ein Magnetresonanzgerät, umfassend
mehrere tragende Verbindungseinrichtungen zum Aufnehmen einer Lokalspulenanordnung
und ein Magnetresonanzgerät.
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Bei
der Aufnahme von Magnetresonanzbildern treten häufig Bewegungs- bzw. Vibrationsartefakte
auf. Ursache für
diese Bewegungen sind die Eigenbewegungen des Patienten und/oder
Vibrationen des Magnetresonanzgeräts, beispielsweise der Gradientenspulen.
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Bisher
waren die Vibrationsartefakte bei Lokalspulen durch die Bewegung
des Patienten dominiert, wobei einige Lösungen vorgeschlagen wurden, diese
Bewegung zu minimieren. Durch die neuliche Entwicklung von vielkanaligen
Spulen mit kleinem Messbereich, die in verschiedenen Patientenpositionierungen
verwendet werden können,
tritt eine neue Art von Vibrationsartefakten auf, die durch Spulenvibrationen
hervorgerufen werden. Diese Vibrationsartefakte führen zu
einer Verschlechterung in der Bildqualität.
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Ein
Beispiel für
ein System, in dem solche Vibrationsartefakte durch Spulenvibration
auftreten, ist eine Patientenliege mit daran befestigter Lokalspule zur
Aufnahme beispielsweise eines Handgelenks. Dafür wird der Patient auf der
Patientenliege positioniert und streckt den Arm nach vorne, wobei
seine Hand und das Handgelenk in die Lokalspule hineingelegt werden.
Insbesondere bei solchen Fallgestaltungen treten häufig Bildartefakte
durch Spulenvibration auf.
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Aus
DE 40 20 477 A1 ist
eine HF-Spulen-Positioniervorrichtung für eine bildgebende Magnetresonanzanlage
bekannt, bei der eine auf einem Gestell montierte Liege von einer
Antriebseinrichtung derart angetrieben wird, dass eine an der Liege
montierte HF-Spuleneinheit in eine Abbildungsposition bewegt werden
kann. Die HF-Spuleneinheit ist fest auf einer Spulenunterlage montiert,
die seitlich vorspringende Eingriffsvorsprünge aufweist, die in entsprechende
liegenseitig vorgesehene Aufnahmen eingreifen.
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Aus
US 2003/0 204 136
A1 ist eine Befestigungsmöglichkeit für eine Lokalspule an einem
Patiententräger
bekannt, die eine sichere Fixierung auch dann bietet, wenn der Patiententräger in eine
vertikale Position bewegt wird. Hierfür dient eine Halterung mit
vorspringenden Befestigungsabschnitten, die zum Fixieren der Lokalspule
in entsprechende Löcher
der Patientenaufnahme eingesteckt werden können.
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Schließlich ist
aus
US 2004/0
075 437 A1 eine Lokalspule zur Verwendung in einem Inkubator bekannt,
die zur sicheren Fixierung über
Gummiauflagen verfügt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit
zum Aufsetzen einer Lokalspule auf eine Patientenliege anzugeben, mit
der durch die Verringerung von Vibrationsartefakten eine bessere
Bildqualität
erreicht wird.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe ist bei einer Lokalspulenanordnung der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass jede tragende Verbindungseinrichtung eine Vibrationsdämpfungseinrichtung
umfasst.
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Der
Grundgedanke der Erfindung ist es demnach, Vibrationen dort zu bedämpfen, wo
sie übertragen
werden, nämlich
an den tragenden Verbindungseinrichtungen der Aufsetzeinrichtung.
Auf diese Weise wird die Lokalspulenanordnung, die eine, aber auch
mehrere Lokalspulen umfassen kann, vorteilhaft von der Patientenliege
weitgehend entkoppelt so dass Bildartefakte aufgrund von Vibrationen
der Lokalspulenanordnung und somit der Lokalspulen verringert werden.
Es wurde festgestellt, dass damit eine erhebliche Verbesserung der
Bildqualität
erreicht werden kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Vibrationsdämpfungseinrichtung
einen elastischen Fuß zur
Lagerung der Lokalspulenanordnung umfassen. Auf diese Weise kann
insbesondere die gesamte Last der Lokalspulenanordnung auf dem elastischen
Fuß gelagert
werden. Da dieser elastisch ist, kann die Patientenliege gegenüber der
Lokalspulenanordnung um kleine Strecken bewegt werden, die von dem
elastischen Fuß aufgefangen
werden, der sich entsprechend verformt, so dass der Großteil der
Amplitude einer Vibration durch die Verformung des elastischen Fußes aufgefangen
wird und nicht auf die Lokalspulenanordnung übertragen wird. Dabei sind
die Materialeigenschaften des Fußes so zu wählen, dass möglichst
eine optimale Entkopplung erreicht wird. Vorteilhaft hat sich beispielsweise
eine Shore-Härte
von Shore 30 A erwiesen.
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Zweckmäßigerweise
kann der Fuß austauschbar
gestaltet sein. So kann beispielsweise ein defekter Fuß leicht
ersetzt wer den. Ein besonderer Vorteil ergibt sich jedoch, wenn
die Lokalspulenanordnung austauschbare Füße mit verschiedenen Materialeigenschaften
und/oder verschiedenen Geometrien, insbesondere verschiedene Elastizitätsmodulen,
umfasst. Dann kann durch einfaches Austauschen der Füße eine
Anpassung des Vibrationsverhaltens erreicht werden.
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Umfasst
die Lokalspulenanordnung beispielsweise vier Verbindungseinrichtungen,
so können
die vier Füße allesamt
durch gleichartige andere Füße ersetzt
werden, wodurch eine andere Dämpfungskennlinie
erreicht wird. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die
Lokalspulenanordnung unter unterschiedlichen Bedingungen eingesetzt
wird, beispielsweise zur Aufnahme unterschiedlicher Körperteile
eines Patienten. Im Allgemeinen ist nämlich eine Abhängigkeit
der benötigten
Dämpfung
von dem Gewicht, das der Patient auf die Lokalspulenanordnung auflagert,
gegeben. Denn je nachdem, welcher Anteil eines Patienten auf der
Lokalspulenanordnung aufgelagert ist, werden Schwingungen des Patienten an
sich auch auf das eingelagerte Körperteil übertragen,
das in diesem Fall eher mit der Spule vibriert. Dann ist eine geringere
oder andere Dämpfung
erforderlich.
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In
besonders vorteilhafter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass
eine Basisplatte der Lokalspulenanordnung ein zylindrisches Sackloch
einer bestimmten Tiefe zur Aufnahme des rotationssymmetrischen,
sich kegelartig verjüngenden
Fußes
aufweist, wobei die Länge
des lediglich durch die Gewichtskraft der Lokalspulenanordnung beaufschlagten
Fußes
größer als
die Tiefe des Sacklochs ist. Auf diese Weise wird eine seitliche
Führung
der Füße realisiert,
so dass sie nicht abgeschert werden können, wenn ein hohes Gewicht
auf der Basisplatte liegt und dadurch eine seitliche Kraft aufgebaut
wird. Zusätzlich
wird durch diese Teilversenkung der Dämpfungsweg definiert begrenzt.
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Dabei
sollte darauf geachtet werden, dass noch immer ein ausreichender
Dämpfungsweg
zur Verfügung
steht. In einer solchen Ausgestaltung verformt sich der elastische
Fuß dementsprechend
bei einer Schwingung in eine Richtung, bis seine Kegelwand an dem
Rand des Sackloches anliegt. Weitere Scherungen sind somit kaum
möglich,
so dass die Füße nicht über alle
Maßen
belastet werden. Die Haltbarkeit der elastischen Füße wird
dadurch erhöht und
die Dämpfungswirkung
kann weiter angepasst werden. Dabei kann die Länge des Fußes beispielsweise 16 mm betragen,
die Tiefe des Sacklochs 12 mm.
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Ist
ein solches Sackloch vorgesehen, so kann der komprimierbar ausgestaltete
Fuß bei
einer bestimmten auf die Lokalspulenanordnung wirkenden Gewichtskraft
vollständig
im Sackloch versenkbar sein. In diesem Fall erfüllt die spezielle Unterbringung
der Füße in den
Sacklöchern
zusätzlich
zum Schutz der Füße eine
weitere Funktion, nämlich
eine mögliche
Deaktivierung der Vibrationsdämpfungseinrichtung.
Diese tritt dann ein, wenn der elastische Fuß so weit komprimiert ist,
dass seine Länge
der Tiefe des Sackloches entspricht, der Fuß entsprechend von dem Sackloch
aufgenommen wird. Die Lokalspulenanordnung liegt dann auf der Patientenliege
auf, beispielsweise auf einer Patientenlagerungsplatte oder auf
Montageschienen.
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Dabei
kann insbesondere vorgesehen sein, dass das Volumen des derart komprimierten
Fußes dem
Volumen des Sacklochs entspricht, so dass ein weiterer Schutz des
Fußes
gegeben ist.
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Eine
Deaktivierung der Vibrationsdämpfungseinrichtung
kann bereits deswegen sinnvoll sein, da bei einer großen auf
die Lokalspulenanordnung bzw. die Basisplatte wirkenden Gewichtskraft anzunehmen
ist, dass Schwingungen des Patienten auch in dem eingelagerten Körperteil
zu finden sind und somit eine Bedämpfung der Lokalspulenanordnung
nicht mehr erforderlich ist, da diese mit dem Patienten gleich schwingt.
Das Gewicht, mit dem die Basisplatte belastet wird, bildet somit
letztendlich eine Schaltfunktion zur Deaktivierung der Vibrationsdämpfungseinrichtung.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
ist jedoch nicht lediglich eine An-Aus-Wirkung erzielt, sondern
es wird die gesamte Dämpfungskennlinie
dynamisch an gepasst. Denn abhängig
von der auf den elastischen, komprimierbaren Fuß wirkenden Gewichtkraft verbreitert
sich dessen sich konisch verjüngende
Form, so dass der Dämpfungsweg
mit zunehmender Gewichtskraft verkleinert wird, bis die Vibrationsdämpfungseinrichtung ganz
deaktiviert ist.
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Diese
Dämpfungseigenschaften
können
nun vorteilhafterweise so angepasst werden, das je nachdem, welcher
Anteil des Patienten auf der Basisplatte gelagert ist, grundsätzlich immer
eine ideale (oder keine) Dämpfungswirkung
gegeben ist. Zur weiteren Anpassung des Dämpfverhaltens, also der Dämpfungskennlinie,
kann vorgesehen sein, dass jede Verbindungseinrichtung wenigstens
zwei benachbarte Füße verschiedener
Länge in
zwei benachbarten Sacklöchern
aufweist.
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Auf
diese Weise wird eine Progressivdämpfung erreicht, das bedeutet,
zunächst
sitzt die Lokalspulenanordnung lediglich auf den längeren Füßen auf.
Bei einer bestimmten Gewichtskraft tritt dann der zweite, kürzere Fuß, hinzu.
Schließlich
werden bei einer weiteren wirkenden Kraft beide Füße versenkt und
die Vibrationsdämpfungseinrichtung
wird deaktiviert.
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Zur
Montage des Fußes
im Sackloch kann vorgesehen sein, dass der Fuß einen zylindrischen Bereich
zur Montage des Fußes
aufgrund von Reibung und/oder elastischen Kräften im Bodenbereich des Sacklochs
umfasst. Auf diese Weise können
die Füße einfach
in die jeweiligen Sacklöcher
eingesteckt werden und auch recht einfach wieder entnommen werden,
so dass insbesondere deren Austausch vereinfacht wird.
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Erfindungsgemäß kann der
Fuß beispielsweise
aus Kunststoff, insbesondere einem Elastomer, bestehen. Wie bereits
erwähnt,
hat sich eine Shore-Härte
von Shore 30 A als geeignet erwiesen.
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Zusätzlich oder
alternativ zur Dämpfung
mittels eines elastischen, insbesondere komprimierbaren Fußes kann
die Vibrationsdämpfungseinrichtung wenigstens
ein aktiv mit Gegenschwin gungen zur Dämpfung einer Vibration angesteuertes
Dämpfungselement
umfassen. Ein solches Dämpfungselement
kann beispielsweise ein piezoelektrisches Element und/oder ein hydraulisches
oder pneumatisches Element sein. Dabei sind auch Stacks von einzelnen
piezoelektrischen Elementen denkbar. Auf diese Weise wird eine aktive
Dämpfung
realisiert, die beispielsweise durch eine look-ahead-Steuerung betrieben
werden kann. Selbstverständlich
ist es ebenso denkbar, dass ein Sensor vorgesehen ist, der mit einer
Steuerungseinrichtung zur Realisierung einer Feedback-Steuerung
zusammenwirkt.
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Die
mittels einer solchen Vibrationsdämpfungseinrichtung zu bedämpfenden
Schwingungen, die zu Bildartefakten führen, liegen im Bereich von oberhalb
von 5 Hz, so dass vorteilhafterweise Schwingungen in diesem Bereich
bedämpfbar
sein können.
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Um
eine Bewegung der Lokalspulenanordnung in Längsrichtung der Patientenliege
bzw. in seitlichen Richtungen dennoch einschränken zu können, das bedeutet, eine Positionierung
der Lokalspulenanordnung zu erreichen, kann sie zweckmäßigerweise eine
Führungseinrichtung
zur Positionierung der Lokalspulenanordnung umfassen. In vorteilhafter
Ausgestaltung der Erfindung kann die Führungseinrichtung dabei so
ausgestaltet sein, dass die Lokalspulenanordnung wenigstens ein
Führungselement
zum Eingriff in eine Führungsausnehmung
der Patientenliege oder wenigstens eine Führungsausnehmung zur Aufnahme
eines Führungselements
der Patientenliege umfasst, wobei das Führungselement bei aktiver Vibrationsdämpfungseinrichtung
frei gelagert ist. Das Führungselement
wird demnach frei, das heißt
mit einem gewissen Bewegungsspielraum, gelagert. Dies kann durch
ein entsprechend exaktes Aufsetzen der Lokalspulenanordnung realisiert
werden, so dass sich das Führungselement
exakt mittig in der Ausnehmung befindet, jedoch kann auch vorgesehen
sein, dass das Führungselement
innerhalb eines bestimmten Bereichs selbst bewegbar befestigt ist.
Auf diese Weise ist die Position der Lokalspulenanordnung auf einen
bestimmten Bereich festgelegt.
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Daneben
betrifft die Erfindung auch eine Patientenliege für ein Magnetresonanzgerät, umfassend
mehrere tragende Verbindungseinrichtungen zum Aufnehmen einer Lokalspulenanordnung,
die sich dadurch auszeichnet, dass jede tragende Verbindungseinrichtung
eine Vibrationsdämpfungseinrichtung
umfasst. Diese Verbindungseinrichtung, die nun patientenliegenseitig
vorgesehen ist, kann letztendlich wie bei der Lokalspulenanordnung
ausgestaltet sein, so dass die dortigen Ausführungen analog gelten. Die
Patientenliege kann demnach von ihr emporragende elastische Füße umfassen,
auf die die Lokalspulenanordnung aufgesetzt wird. Diese Füße können in
Sacklöchern
in einer Lagerungsplatte und/oder Montageschienen aufgenommen sein.
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Ist
eine Führungseinrichtung
vorgesehen, so kann das Führungselement
bzw. die Führungsausnehmung
an einer Patientenlagerungsplatte, aber auch beispielsweise an seitlichen
Montageschienen der Patientenliege angeordnet sein. Beispielsweise können in
regelmäßigen Abständen angeordnete Führungsausnehmungen
vorgesehen sein, die es ermöglichen,
die Lokalspulenanordnung an verschiedenen Positionen aufzusetzen.
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Schließlich betrifft
die Erfindung auch ein Magnetresonanzgerät mit einer Patientenliege,
wobei die Patientenliege erfindungsgemäß ausgebildet ist und/oder
das Magnetresonanzgerät
eine Lokalspulenanordnung gemäß der vorliegenden
Erfindung umfasst. Sind die Verbindungseinrichtungen nicht an der
Patientenliege vorgesehen, so ist diese jedoch in jedem Fall bei
vorgesehener Führungseinrichtung mit
den entsprechenden zusammenwirkenden Teilen ausgestattet, insbesondere
dem Führungselement und/oder
der Führungsausnehmung.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Magnetresonanzgerät ist es
möglich,
eine stark verbesserte Bildqualität bei Aufnahmen mit Lokalspulen
zu erreichen.
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Weitere
Vorteile und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich
aus den im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispielen sowie anhand der
Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Magnetresonanzgerät,
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2 eine
erfindungsgemäße Lokalspulenanordnung,
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3 eine
Ansicht der Basisplatte der Lokalspulenanordnung von unten,
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4 die
Ausgestaltung der Patientenliege zur Aufnahme der Lokalspulenanordnung,
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5 einen
Schnitt durch einen Teil der aufgesetzten Lokalspulenanordnung,
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6–8 einen
Teilschnitt durch die aufgesetzte Lokalspulenanordnung in verschiedenen Betriebszuständen,
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9 die
Ausgestaltung einer Verbindungseinrichtung mit zwei nebeneinander
angeordneten Füßen, und
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10 eine
erfindungsgemäße Patientenliege.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Magnetresonanzgerät 1.
Eine Patientenliege 2 ist in eine Patientenaufnahme 3 einfahrbar.
Sie umfasst eine Patientenlagerungsplatte 4, die seitlich
von je einer Montageschiene 5 begrenzt ist.
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Auf
die Patientenliege 2, genauer die Montageschienen 5,
ist eine Lokalspulenanordnung 6 aufgesetzt. Diese umfasst
eine Lokalspule 7, die auf eine Basisplatte 8 montiert
ist. Die Basisplatte 8 und/oder die Patientenliege 2 umfassen
nun tragende Verbindungseinrichtungen, die je eine Vibrationsdämpfungseinrichtung
umfassen, die die Lokalspulenanordnung 6 von der Patientenliege 2 entkoppeln sollen.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Lokalspulenanordnung 6.
Wie bereits erwähnt,
umfasst sie eine Basisplatte 8, auf der eine oder mehrere
Lokalspulen 7 befestigt sind. Die Basisplatte 8 ist
rechteckig und weist an jeder ihrer Ecken eine Verbindungseinrichtung 9 auf,
die einen elastischen Fuß 10 umfasst,
der in einem hier nicht näher
gezeigten Sackloch teilversenkt ist. Zudem ist auf jeder Seite ein
Führungsele ment 11 in
Form eines Führungsschwerts
vorgesehen, das zum Eingriff in entsprechende Führungsausnehmungen auf der
Patientenliege 2 vorgesehen ist, wobei das Führungselement 11 frei
gelagert wird, so dass hier keine Vibrationen übertragen werden.
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3 zeigt
die Unterseite der Basisplatte 8 der Lokalspulenanordnung 6.
Ersichtlich sind seitlich erhöhte
Ränder 12 vorgesehen,
in denen zylindrische Sacklöcher 13 ausgebildet
sind. Jedes der zylindrischen Sacklöcher 13 nimmt einen
elastischen und komprimierbaren Fuß 10 auf, über den
Vibrationen gedämpft
werden können.
Zudem trägt
der Fuß 10 die
montierte Lokalspulenanordnung 6.
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Ebenso
seitlich sind Führungselemente 11, die
hier als Führungsschwerter
ausgebildet sind, in der Ebene der Basisplatte 8 beweglich
befestigt. Die Führungselemente 11 sind
Formteile mit einer hier nicht sichtbaren senkrechten Basis, die
größer als
ein Schlitz 14 in einer Halterungsplatte 15 ausgebildet ist,
unter welcher die Basis des Führungselements 11 verschiebbar
ist. Der Schlitz 14 definiert den Bewegungsspielraum des
Führungselements 11.
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4 zeigt
die Patientenliege 2, auf die die Lokalspulenanordnung 6 aufgesetzt
werden kann. Wie bereits erwähnt,
umfasst die Patientenliege 2 seitliche Montageschienen 5.
Zwischen den Montageschienen 5 ist die eigentliche Patientenlagerungsplatte 4 vorgesehen,
die vertieft ist, so dass eine Polsterung 16 eingesetzt
werden kann. Die Montageschienen 5 weisen in regelmäßigen Abständen Ausnehmungen 17 auf,
die zur Aufnahme der Führungselemente 11 bestimmt
sind. Diese sind in ihrem Querschnitt etwas größer als der Querschnitt der
Führungselemente 11 ausgebildet.
Zum Aufsetzen der Lokalspulenanordnung 6 auf die Patientenliege 2 werden
demnach die Führungselemente 11 in
Eingriff mit zwei sich gegenüberliegenden
Ausnehmungen 17 gebracht und die elastischen und komprimierbaren
Füße 10 setzen
auf der Oberfläche
der Montageschiene 5 auf. Hierzu ist die Anordnung der
Füße 10 und
der Führungs elemente 11 selbstverständlich so gewählt, dass
die Füße 10 in
einem Bereich der Montageschiene 5 aufsetzen, in dem keine
Ausnehmung 17 vorhanden ist. Die Führungselemente 11 sind
im montierten Zustand der Lokalspulenanordnung 6 frei in
den Ausnehmungen 17 gelagert. Dies wird durch den Unterschied
der Querschnittsgröße und die
bewegliche Lagerung der Führungselemente 11 ermöglicht.
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5 zeigt
einen Querschnitt durch die auf die Patientenliege 2 aufgesetzte
Lokalspulenanordnung 6. Ersichtlich ist der elastische
und komprimierbare Fuß 10,
der eine Shore-Härte von
A30 aufweist, in dem Sackloch 13 angeordnet, wobei der
Fuß 10 länger ist
als das Sackloch 13 tief. Der Fuß 10 weist einen zylindrischen
Bereich 18 auf, dessen Querschnittsmaße im Wesentlichen denen des
Sacklochs 13 entsprechen, so dass der Fuß 10 in
dem Sackloch 13 durch den Bereich 18 und die Reibung
gehaltert ist. Ist die Querschnittsfläche des Bereichs 18 etwas größer als
die des zylindrischen Sacklochs 13, so treten elastische
Halterungskräfte
hinzu. Zudem ist der Fuß 10 hierdurch
austauschbar gestaltet, das heißt, ein
defekter oder anderweitig zu ersetzender Fuß 10 kann einfach
aus dem Sackloch 13 hinausgezogen werden und ein neuer
Fuß 10 kann
hineingesteckt werden. Vorteilhafterweise umfasst die Lokalspulenanordnung 6 weitere,
zum Austausch bestimmte Sätze
von jeweils vier Füßen 10,
die verschiedene Materialeigenschaften und/oder verschiedene Geometrien
aufweisen. Durch Austausch eines Satzes Füße gegen einen anderen Satz
Füße können demnach die
Dämpfungseigenschaften
ohne Veränderung
anderer Bestandteile nach Wunsch verändert werden.
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Unterhalb
des zylindrischen Bereiches 18 verjüngt sich der Fuß 10 konisch.
Mit seinem Kopf liegt er auf der Montageschiene 5 der Patientenliege 2 auf.
Gleichzeitig greift das Führungselement 11 frei tragend
in die Ausnehmung 17 ein. Das Führungselement 11 berührt die
Ausnehmung 17 nicht und trägt die Lokalspulenanordnung 6 insbesondere
nicht, so dass hier keinerlei Vibrationen übertragen werden können. Dennoch
definiert die Führungseinrichtung mit
dem Führungselement 11 und der
Ausnehmung 17 die Position der Lokalspulenanordnung 6 auf
der Patientenliege 2 hinreichend.
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Die 6 und 7 zeigen
das Funktionsprinzip der Dämpfung
durch den elastischen Fuß 10 wiederum
in einem Teilquerschnitt durch die aufgesetzte Lokalspulenanordnung 6.
In 6 schwingt die Patientenliege 2 in Richtung
des Pfeils A und nimmt demnach den elastischen Fuß 10 so
weit mit, dass die Oberfläche
seines kegelförmigen
Bereichs den Rand des Sacklochs 13 berührt. Bis an diese Position
werden die Bewegungen der Patientenliege 2 somit nicht
auf die Lokalspulenanordnung 6 übertragen. Die Ausgestaltung
des elastischen Fußes 10 gestattet
also die Festlegung eines definierten maximal möglichen Dämpfungsweges bei einer bestimmten Belastung
der Lokalspulenanordnung 6 durch eine Gewichtskraft.
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Dieser
definierte Dämpfungsweg
sollte so dimensioniert sein, dass die Vibrationsartefakte verursachenden
Schwingungen gedämpft
werden können.
Durch die Teilversenkung in dem Sackloch 13 wird zudem
der Fuß 10 vor
zu großen
Scherungen und damit Beschädigungen
geschützt,
da das Sackloch 13 eine Führung für den Fuß 10 bildet.
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7 zeigt
denselben Schnitt wie 6 bei einer durch den Pfeil
B angedeuteten Rückschwingung.
Der Bewegungsspielraum des Führungselements 11 kann
im Übrigen
auf diesen definierten Dämpfungsweg
angepasst sein.
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8 zeigt
den Schnitt aus 6 und 7 in einem
Fall, in dem die Basisplatte 8 der Spulenanordnung 6 über einen
Schwellwert hinaus belastet ist. Wie bereits erwähnt, ist der elastische Fuß 10 auch komprimierbar,
so dass er bei Überschreitung
des Schwellwerts vollständig
vom Sackloch 13 aufgenommen wird. Dabei ist das Volumen
des Sacklochs 13 und des komprimierten Fußes 10 so
gewählt,
dass der Fuß 10 vollständig aufgenommen
wird.
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In
dem in 8 gezeigten Zustand liegt demnach die Basisplatte 8 bzw.
ihr Rand 12 auf der Montageschiene 5 der Patientenliege 2 auf,
so dass die Dämpfung
automatisch deaktiviert ist. Somit erfüllen die Füße 10 eine Schaltfunktion,
die über
verschiedene Belastungen der Lokalspulenanordnung 6 bzw.
der Basisplatte 8 realisiert ist. In hier nicht näher dargestellten
Zwischenzuständen
wird der Fuß 10 auch
zum Teil komprimiert, so dass sich der Radius im kegelförmigen Bereich
erhöht
und somit der Dämpfungsweg
verringert wird. Es ist demnach eine Dämpfungskennlinie gegeben, die
gewichtsabhängig ist
und somit genau auf das benötigte
Verhalten angepasst werden kann.
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Eine
weitere Ausgestaltung zur Einstellung des Dämpfverhaltens zeigt 9.
Dabei sind an jeder der Verbindungen 9 zwei benachbarte
Sacklöcher 13 in
der Basisplatte 8 vorgesehen. In den Sacklöchern 13 sind
Füße 10 verschiedener
Länge angeordnet,
so das zunächst
nur der linke Fuß 10 auf
der Patientenliege 10 aufsitzt. Ab einer bestimmten Gewichtskraft
tritt der rechte Fuß 10 dazu.
Auf diese Weise ist eine progressive Dämpfung realisiert, so dass
die Dämpfungskennlinie
weiter angepasst werden kann.
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Eine
solche Kontrolle über
die Dämpfungseigenschaften
ist sowohl vorteilhaft als auch zweckmäßig, da die benötigte Dämpfung mit
der Gewichtskraft auf die Lokalspulenanordnung 6 korreliert.
Befindet sich ein größerer Anteil
des Patienten auf der Lokalspulenanordnung 6, so ist das
entsprechende Körperteil
gegenüber
dem Patienten weniger bedampft, so dass sich mit zunehmender Belastung
eine Gleichschwingung ergibt, die ab dem Schwellwert ein Deaktivieren
der Dämpfung
sinnvoll macht. Bei starker Belastung ist ein kürzerer Dämpfungsweg erforderlich.
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In
dem erfindungsgemäßen Magnetresonanzgerät bzw. mit
der erfindungsgemäßen Lokalspulenanordnung 6 oder
Patientenliege 2' (siehe 10)
kann somit eine an die tatsächlichen
Bedürf nisse
angepasste Entkopplung erreicht werden, die für eine optimale Bildqualität sorgt.
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Zusätzlich oder
alternativ können
die Verbindungen 9, hier also die in den Sacklöchern 13 angeordneten
Füße 10,
auch auf der Patientenliege angeordnet sein. Ein entsprechendes
Beispiel für
eine erfindungsgemäße Patientenliege 2' ist in 10 dargestellt.
Dabei sind wiederum in regelmäßigen Abständen Ausnehmungen 17 vorgesehen,
zwischen denen ebenso in regelmäßigen Abstnden
Verbindungseinrichtungen 9 in Form elastischer und komprimierbarer
Füße 10,
die in Sacklöchern
teilversenkt sind, vorgesehen sind.
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Zusätzlich zur
passiven Dämpfung
durch die elastischen und komprimierbaren Füße 10 kann auch eine
in den Figuren nicht näher
dargestellte aktive Dämpfung
durch ein aktiv mit Gegenschwingungen zur Dämpfung einer Vibration ansteuerbares
Dämpfungselement
vorgesehen sein, wobei das Dämpfungselement
ein piezoelektrisches Element oder auch ein hydraulisches oder pneumatisches
Element sein kann. Auch ist es hier denkbar, einen Sensor zu verwenden,
der eine Feedback-Steuerung erlaubt.
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Die
Ausgestaltung der Führungseinrichtung kann
auch in unterschiedlicher Weise vorgenommen werden. In einer einfachen
Variation können
die Führungselemente 11 auch
an der Patientenliege 2 vorgesehen sein, wobei an der Lokalspulenanordnung 6 dann
die Ausnehmungen 17 vorgesehen sind. Auch andere Ausgestaltungen
sind denkbar, so lange ein bis auf die Verbindungseinrichtungen 9 freitragendes System
geschaffen wird.
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- 1
- Magnetresonanzgerät
- 2
- Patientenliege
- 2'
- Patientenliege
- 3
- Patientenaufnahme
- 4
- Patientenlagerungsplatte
- 5
- Montageschiene
- 6
- Lokalspulenanordnung
- 7
- Lokalspule
- 8
- Basisplatte
- 9
- Verbindungseinrichtung
- 10
- Fuß
- 11
- Führungselement
- 12
- Ränder
- 13
- Sacklöcher
- 14
- Schlitz
- 15
- Halterungsplatte
- 16
- Polsterung
- 17
- Ausnehmungen
- 18
- Zylindrischer
Bereich
- A
- Pfeil
- B
- Pfeil