DE102007015357A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Verzahnen von Werkstücken durch Wälzschälen und zugehöriger Schneidvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken mit einer ein Spannfutter (16) für das Werkstück (14) aufweisenden Werkzeugspindel (12), mit einer ein zahnradförmiges Schneidrad (3) tragenden Werkzeugspindel (1) und mit einer Steuereinrichtung (24), mit der zwei Spindelmotoren (2, 13) derart ansteuerbar sind, dass sie in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander drehen, wobei die Drehachse (4) der Werkzeugspindel (1) in einem Achskreuzwinkel (alpha) geneigt schiefwinklig zur Drehachse (15) der Werkstückspindel (12) verläuft, die Zustellung in Radialrichtung (Y) zur Werkstückspindelachse (15) und der Vorschub in Axialrichtung (X) zur Werkstückspindelachse (15) erfolgt, wobei zum Verzahnen eines geradverzahnten Werkstücks (14) das Schneidrad (3) entsprechend dem Achskreuzwinkel (alpha) geneigt zu seiner Drehachse (4) verlaufende Schneidzähne (6) aufweist, die an ihrer Stirnseite (7) im Treppenschliff gefertigte Schneidkanten (8, 9) aufweisen, die im Wesentlichen in der Drehebene des Werkstücks (14) verlaufen. Es wird vorgeschlagen, dass die Drehzahl der Werkzeugspindel (1) dem ein- oder ganzzahligen Mehrfachen der Werkstückspindel (12) entspricht und zumindest eine Lücke (11) zwischen den Schneidzähnen (6) größer ist als die übrigen Lücken (10).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Verzahnen von Werkstücken mit einer ein Spannfutter für das Werkstück aufweisenden, von einem elektrischen Werkstückspindelmotor drehantreibbaren Werkzeugspindel, mit einer ein zahnradförmiges Schneidrad tragenden, von einem elektrischen Werkzeugspindelmotor drehantreibbaren Werkzeugspindel und mit einer Steuereinrichtung, mit der die beiden Spindelmotoren derart ansteuerbar sind, dass sie in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander drehen, wobei die Drehachse der Werkzeugspindel in einem Achskreuzwinkel geneigt schiefwinklig zur Drehachse der Werkstückspindel verläuft, die Zustellung in Radialrichtung zur Werkstückspindelachse und der Vorschub in Axialrichtung zur Werkstückspindelachse erfolgt, wobei zum Verzahnen eines geradverzahnten Werkstücks das Schneidrad entsprechend dem Achskreuzwinkel geneigt zu seiner Drehachse verlaufende Schneidzähne aufweist, die an ihrer Stirnseite im Treppenschliff gefertigte Schneidkanten aufweisen, die im Wesentlichen in der Drehebene des Werkstücks verlaufen.
- Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Schneidrad für eine Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, wobei das Schneidrad um einen Winkel geneigt zu seiner Drehachse verlaufende Schneidzähne aufweist, die an ihrer Stirnseite im Treppenschliff gefertigte Schneidkanten aufweisen, die in einer Ebene liegen, die im Wesentlichen senkrecht zur Zahnerstreckung verläuft.
- Die nicht vorveröffentlichte
DE 10 2005 049 528.1 beschreibt eine Vorrichtung zum Verzahnen von sowohl innen- als auch außenverzahnten Werkstücken. Die Werkstücke werden von einem Spannfutter gehalten. Ein Spindelmotor treibt die Werkstückspindel an. Die Bearbeitung erfolgt mittelst eines Schneid rades. Letzteres sitzt auf der Abtriebswelle eines Spindelmotors einer Werkzeugspindel. Die Spindelmotoren sind Elektromotoren und werden von einer elektronischen Steuereinrichtung derart synchronisiert angesteuert, dass sie in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander drehen. Die Drehachse der Werkzeugspindel ist in einem Achskreuzwinkel zur Drehachse der Werkstückspindel geneigt. Die beiden Spindelachsen sind voneinander beabstandet, so dass sie windschief zueinander liegen. Die Zustellung erfolgt im Wesentlichen durch eine Verminderung des Achsabstandes. Der Vorschub erfolgt in Richtung der Drehachse der Werkstückspindel. Zum Verzahnen eines geradverzahnten Werkstücks besitzt das Schneidrad schrägverzahnte Schneidzähne, die an ihren Stirnseiten Schneidkanten ausbilden. Die Schneidkanten liegen im Wesentlichen in einer Ebene, die der Drehebene des Werkstücks entspricht. Die Stirnflächen der Schneidzähne können im Treppenschliff gefertigt sein. - Aus der
DE 10 2005 033 894 ist eine Werkzeugmaschine bekannt, die eine von einem Elektromotor angetriebene Werkstückspindel und eine von einem Elektromotor angetriebene Werkzeugspindel aufweist. Die Spindelantriebe sind dort Torque-Motoren. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen anzugeben, mit denen innen- oder außenverzahnte Zahnräder gefertigt werden können, die einen oder mehrere Sperr- oder Blockzähne aufweisen.
- Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung, wobei jeder Anspruch grundsätzlich eine eigene Lösung der Aufgabe darstellt.
- Die Drehzahl der Werkzeugspindel soll dem ein- oder ganzzahligen Mehrfachen der Werkstückspindel entsprechen. Das Drehzahlverhältnis entspricht dem Verhältnis der Anzahl der Zähne von zu fertigendem Werkstück und Schneidrad. Diese Maßgabe hat zur Folge, dass ein Schneidzahn immer in die selbe Lücke zwischen zwei Zähnen des Werkstückes tritt. Eine Zahnlücke zwischen zwei Schneidzähnen ist größer als die übrigen Lücken. Die Fläche dieser Lücke in der Querschnittsebene des Schneidrades ist größer als die Fläche der übrigen Lücken. Insbesondere ist der Grund der Zahnlücke in Umfangsrichtung länger als der Grund der übrigen Zahnlücken. Demzufolge wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. mit dem erfindungsgemäßen Verfahren zumindest ein Zahn gefertigt, der breiter ist als die übrigen Zähne. Die Querschnittsfläche dieses Zahnes ist größer als die Querschnittsfläche der übrigen Zähne und insbesondere ist bei diesem Zahn der Kopf in Umfangsrichtung lägner als der Kopf der übrigen Zähne. Bei diesem Zahn handelt es sich um einen sogenannten Sperr- oder Blockierzahn. Die beiden Spindelmotoren besitzen einen Stator und einen Rotor. Der Stator des Werkzeugspindelmotors ist bevorzugt fest mit dem Maschinenbett derart verbunden, dass die Werkzeugspindelachse und die Werkstückspindelachse einen festgelegten Achskreuzwinkel von bevorzugt ca. 20° besitzen. Der Stator des Werkstückspindelmotors kann auf einem in einer Ebene verschieblich gelagerten Schlitten angeordnet sein. Dieser, einen Kreuztisch ausbildende Schlitten kann über zwei, bevorzugt vorgespannte Antriebe jeweils in Zustellrichtung und in Vorschubrichtung verlagert werden. Die Rotoren der beiden Spindelmotoren können die jeweiligen Abtriebsachsen, also somit auch das Werkstück und das Schneidrad direkt antreiben. Es sind keine Untersetzungsgetriebe oder Übersetzungsgetriebe erforderlich. Gleichwohl können die Spindelmotoren als Torque-Motoren ausgebildet sein, mit denen steife Drehzahlverhältnisse realisierbar sind. Die Motoren sind Einzelantriebe. Sie werden elektronisch miteinander synchronisiert. Hierzu dient eine elektronische Steuereinrichtung. Der Motor kann eine Ausgestaltung besitzen, wie sie in der
DE 10 2005 049 530 beschrieben ist. Die diesbezügliche Schrift wird deshalb vollinhaltlich mit in den Offenbarungsgehalt dieser Anmeldung einbezogen. Die beiden Motoren werden bevorzugt mit Drehzahlen zwischen 500 U/min und 1000 U/min bzw. 1500 U/min, insbesondere mit 800 U/min angetrieben. Der Vorschub erfolgt derart, dass Schnittgeschwindigkeiten von 100 m/min undmehr erreichbar sind. Mit dem schrägverzahnten Werkzeug wird eine Geradverzahnung in das Werkstück eingearbeitet. Der Schnitt kann dabei ins Vollmaterial erfolgen. Bevorzugt werden mehrere Schnitte hintereinander durchgeführt, wobei in einem ersten Schnitt vorzugsweise der größte Materialabtrag erfolgt. Ein zweiter Schnitt ist dann im Wesentlichen nur noch ein Konturschnitt. Das Werkzeug besitzt einen positiven Spanwinkel und besitzt eine Schneidkantenform, die zum Abtrag von kurzen Spänen führt. Es wird als wesentlich angesehen, dass beim Verfahren kurze, im Wesentlichen kurze, V- oder U-förmige Späne entstehen. Hierzu erfolgt der schälende Spanabtrag beginnend an einer Zahnflanke der zur erzeugenden Zahnlücke, durch den Zahngrund der zu erzeugenden Zahnlücke hindurch bis zur gegenüberliegenden Zahnflanke. Hervorzuheben ist ferner noch ein Entgratstahl, der permanent umfangsversetzt zum Eingriff des Schneidrades an der Rückseite des Werkstückes anliegt. - Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung die Draufsicht auf die wesentlichen Elemente der Werkzeugmaschine, -
2 eine Darstellung gemäß1 in einer Seitenansicht, -
3 das Schneidrad in der Seitenansicht, -
4 Schneidrad in der Unteransicht, -
5 einen Ausschnitt gemäß Linie V in4 und -
6 einen Ausschnitt auf die Stirnseite eines fertig verzahnten Werkstücks. - Die im Ausführungsbeispiel dargestellte Vorrichtung ist dazu geeignet, innen- bzw. außenverzahnte Werkstücke
4 herzustellen. In der in den1 und2 dargestellten Aufspannung werden außenverzahnte Werkstücke14 gefertigt. Der auf das Spannfutter16 einer Werkstückspindel12 aufgespannte Rohling ist zunächst nicht verzahnt. Er besitzt eine glattwandige zylindrische Außenoberfläche und besteht aus Stahl. Dieses Werkrad wird mit dem Schneidrad3 in der unten noch zu beschreibenden Weise eine Verzahnung eingearbeitet, die ausschnittweise in der6 wiedergegeben ist. Die in gleichmäßigem Abstand in Umfangsverteilung angeordneten Zähne18 bilden eine Geradverzahnung. Die Flanken20' ,20'' der Zähne18 verlaufen in der Drehebene des Zahnrade schräg zum radius und bilden zwischen sich Zahnlücken19 aus, die eine Trapezform besitzen. - Ein Zahn
22 ist verbreitert. Bei ihm verläuft eine Zahnflanke21' ebenfalls schräg zum radius. Die davon wegweisende Zahnflanke21'' verläuft dagegen im Wesentlichen auf einer Radialen, bildet also einen rechten Winkel zur Zahnkopffläche. Die Zahnlücke zu dem darauf folgenden Zahn18 ist verkleinert. Sie ist kleiner als die Zahnlücken19 zwischen den normalen Zähnen. Die auf einer Radialen verlaufenden Zahnflanke21'' des verbreiterten Zahnes22 kann unter Ausbildung eines rechten Winkels in die Grundfläche der Zahnlücke übergehen, die sich zwischen der Zahnflanke21'' und der Zahnflanke20' des benachbarten Zahnes18 erstreckt. Die Kopflänge in der Umfangsrichtung des verbreiterten Zahnes22 ist somit länger als die Kopflänge der übrigen Zähne. Auch die Querschnittsfläche des Zahnes22 ist größer als die Querschnittsfläche eines benachbarten Zahnes18 . - Bevorzugt werden Kupplungsräder von Schaltgetrieben für Kraftfahrzeuge derartig verzahnt. Sie sitzen in innenverzahnten Kupplungsringen, die eine Zahnlücke aufweisen, die verbreitert ist, und in die der verbreiterte Zahn des Kupplungsrades passt. Damit kann das Kupplungsrad nur in einer Winkelstellung dem Kupplungsring zugeordnet werden.
- Die Werkzeugmaschine besitzt zur Fertigung einer derartigen Verzahnung ein nicht dargestelltes Maschinenbett, welches den Stator eines Werkzeugspindelmotors
2 einer Werkzeugspindel1 trägt. Bei dem Werkzeugspindelmotor2 handelt es sich um einen Torque-Motor. der Rotor dieses Torque-Motors bildet die Abtriebswelle5 . Untersetzungsgetriebe sind nicht vorgesehen. Auf der Abtriebswelle5 sitzt das Schneidrad3 . Die Drehachse der Werkzeugspindel1 , also der Abtriebswelle5 ist mit der Bezugsziffer4 versehen. - Das Schneidrad
3 besitzt eine Vielzahl von im Wesentlichen gleichmäßig in Umfangsrichtung um die Drehachse4 angeordnete Schneidzähne6 . Die Schneidzähne6 verlaufen schräg zur Drehachse4 . Es handelt sich um ein schrägverzahntes Schneidrad3 . Der Winkel, um den die Schneidzähne6 gegenüber der Drehachse4 versetzt angeordnet sind, entspricht dem Achskreuzwinkel α, auf den nachfolgend noch eingegangen wird. Beim Ausführungsbeispiel beträgt er 20°. - Die Schneidzähne
6 besitzen eine Hüllfläche, die der eines Kegels entspricht. Es ergibt sich dadurch ein positiver Spanwinkel. Die Stirnfläche7 eines jeden Schneidzahnes6 verläuft in einer Ebene, die um den Winkel α, also dem Achskreuzwinkel geneigt zur Drehebene der Werkzeugspindeldrehachse4 geneigt ist. Es ergibt sich somit eine treppenförmige Anordnung der einzelnen Stirnflächen7 . Die Stirnflächen7 sind durch einen entsprechenden Treppenschliff gefertigt, wobei die Kante der Stirnfläche7 , die im Ausführungsbeispiel spitz winklig gestaltet ist, eine Schneidkante ausbildet. Die Treppenstufen, die in Radialrichtung verlaufen, sind in der5 mit der Bezugsziffer7 bezeichnet. - Wie den
4 und5 zu entnehmen ist, besitzt das Schneidrad3 eine Vielzahl von gleichgestalteten Zahnlücken10 zwischen Schneidkanten8' ,8'' gleichgestalteter Schneidzähne6 . Lediglich eine Lücke11 ist vergrößert. Während die Schneidkanten8' ,8'' der normalen Schneidzähne6 schräg verlaufen, besitzt ein der vergrößerten Lücke11 benachbarter Zahn6' eine steiler geschnittene Schneidkante9' , die im Wesentlichen auf einer Radialen verläuft. Der Schnittpunkt9''' dieser Schneidkante9' mit der regulär verlaufenden Schneidkante9'' des normalen benachbarten Zahnes liegt dem Drehzentrum näher als die Schnittpunkte8''' der Schneidkanten8' ,8'' der normalgestalteten Zahnlücken10 . - Das Maschinenbett trägt einen nicht dargestellten Kreuztisch. Dieser Kreuztisch ist mittels nicht dargestellter Einstellspindeln, die verspannt sein können und die von Torque-Motoren angetrieben werden, ist in einer Ebene X, Y verfahrbar. Dieser Kreuztisch trägt die Werkstückspindel
12 . Die Werkstückspindel12 besitzt einen Spindelmotor13 . Es handelt sich hier bevorzugt um einen Torque-Motor. Wesentlich ist, dass der Stator des Spindelmotors13 fest auf dem Kreuztisch befestigt ist und der Rotor des Spindelmotors13 die Abtriebswelle17 ist. Ein Untersetzungsgetriebe ist nicht vorgesehen. Auf der Antriebswelle17 sitzt ein Spannfutter16 , welches das Werkstück14 trägt, welches mit einer Geradverzahnung versehen werden soll. Während die Welle4 der Werkzeugspindel1 schräg zu einer Horizontalebene verläuft, liegt die Antriebswelle15 der Werkstückspindel12 in der Horizontalebene, so dass sich ein Achskreuzwinkel α ergibt, der im Ausführungsbeispiel 20° beträgt. - Ferner ist ein Entgratstahl
23 vorgesehen, der an einer umfangsversetzten Stellung an der Rückseite des Werkstücks14 angreift, um die beim Verzahnen entstehenden Grate abzutragen. - Die Funktionsweise der der Vorrichtung ist die Folgende: Zunächst wird die Werkstückspindel
12 in eine Richtung X parallel zur Werkstückspindelachse15 und quer dazu in eine Ausgangsstellung gebracht. In dieser Position liegt die Achse15 der Werkstückspindel windschief zur Achse4 der Werkzeugspindel. Beide Achsen4 ,5 kreuzen sich in einem Achskreuzwinkel α, der dem Winkel der Schneidzähne6 entspricht. - Beim Ausführungsbeispiel wird der Werkzeugspindelmotor
2 mit derselben Drehzahl betrieben, mit der auch der Werkstückspindelmotor13 betrieben wird. Beide Motoren und damit auch beide Abtriebsachsen5 bzw.17 drehen mit einer Geschwindigkeit, die etwa 800 U/min beträgt. In dieser Stellung wird die Werkstückspindel12 in Richtung X, also in Richtung ihrer Achse15 vorgeschoben. Dies führt zu einem kontinuierlichen Eingriff der Schneidzähne6 in das Vollmaterial des Werkstücks14 . Durch die schälende Bewegung der Schneidzähne6 durch die zu erzeugenden Zahnlücken zwischen den Geradzähnen18 des Werkstückes14 werden U- bzw. V-förmige kurze Späne abgetragen. Der Spanabtrag erfolgt bei einer kontinuierlichen Drehbewegung von sowohl Schneidrad3 als auch Werkstück14 . - In einem ersten Schnitt wird eine Vorverzahnung durchgeführt, die etwa 2/3 der endgültigen Zahnlückentiefe aufweist. In einem darauf folgenden zweiten Schnitt wird die endgültige Zahnkontur gefertigt. Auch dies erfolgt mit gleichmäßigen kontinuierlichem Vorschub in Richtung X.
- Wegen der lediglich kurzen Späne wird das Verfahren trocken durchgeführt.
- Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102005049528 [0003]
- - DE 102005033894 [0004]
- - DE 102005049530 [0007]
Claims (13)
- Vorrichtung zum Verzahnen von Werkstücken mit einer ein Spannfutter (
16 ) für das Werkstück (14 ) aufweisenden, von einem elektrischen Werkstückspindelmotor (13 ) drehantreibbaren Werkzeugspindel (12 ), mit einer ein zahnradförmiges Schneidrad (3 ) tragenden, von einem elektrischen Werkzeugspindelmotor (2 ) drehantreibbaren Werkzeugspindel (1 ) und mit einer Steuereinrichtung (24 ), mit der die beiden Spindelmotoren (2 ,13 ) derart ansteuerbar sind, dass sie in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander drehen, wobei die Drehachse (4 ) der Werkzeugspindel (1 ) in einem Achskreuzwinkel (α) geneigt schiefwinklig zur Drehachse (15 ) der Werkstückspindel (12 ) verläuft, die Zustellung in Radialrichtung (Y) zur Werkstückspindelachse (15 ) und der Vorschub in Axialrichtung (X) zur Werkstückspindelachse (15 ) erfolgt, wobei zum Verzahnen eines geradverzahnten Werkstücks (14 ) das Schneidrad (3 ) entsprechend dem Achskreuzwinkel (α) geneigt zu seiner Drehachse (4 ) verlaufende Schneidzähne (6 ) aufweist, die an ihrer Stirnseite (7 ) im Treppenschliff gefertigte Schneidkanten (8 ,9 ) aufweisen, die im Wesentlichen in der Drehebene des Werkstücks (14 ) verlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl der Werkzeugspindel (1 ) dem ein- oder ganzzahligen Mehrfachen der Werkstückspindel (12 ) entspricht und zumindest eine Lücke (11 ) zwischen den Schneidzähnen (6 ) größer ist als die übrigen Lücken (10 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Spindelmotor (
2 ,13 ) ein Torque-Motor ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Werkzeugspindel (
1 ) fest mit dem Maschinenbett verbunden ist und die Werkzeug spindel (12 ) zumindest in Zustellrichtung (Y) und in Vorschubrichtung (X) vorgespannt verlagerbar ist. - Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Achskreuzwinkel (α) 20° beträgt.
- Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähnezahl des Werkstücks (
14 ) ein ein- oder ganzzahliges Mehrfaches der Zähnezahl des Schneidrades (3 ) ist. - Schneidrad (
3 ) für eine Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, wobei das Schneidrad (3 ) um einen Winkel (α) geneigt zu seiner Drehachse (4 ) verlaufende Schneidzähne (6 ) aufweist, die an ihrer Stirnseite (7 ) im Treppenschliff gefertigte Schneidkanten (8 ,9 ) aufweisen, die in einer Ebene liegen, die im Wesentlichen senkrecht zur Zahnerstreckung verläuft, gekennzeichnet durch mindestens eine Lücke (11 ) zwischen den Schneidzähnen (6 ), die größer ist als die übrigen Lücken (9 ). - Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken mit einer ein Spannfutter (
16 ) zur Aufnahme eines Werkstücks (14 ) aufweisenden Werkzeugspindel (12 ), die von einem elektrischen Werkstückspindelmotor (13 ) drehangetrieben wird, mit einer ein zahnradförmiges Schneidrad (3 ) tragenden Werkzeugspindel (1 ), die von einem elektrischen Werkzeugspindelmotor (2 ) drehangetrieben wird, wobei die beiden Spindelmotoren (2 ,13 ) von einer Steuereinrichtung (24 ) angesteuert in einem festen Drehzahlverhältnis zueinander drehen, wobei die Drehachse (4 ) der Werkzeugspindel in ei fern Achskreuzwinkel (α) geneigt windschief zur Drehachse (15 ) der Werkstückspindel (12 ) verläuft, die Zustellung in Radialrichtung (Y) zur Werkstückspindelachse (15 ) und der Vorschub in Axialrichtung (X) zur Werkstückspindelachse (15 ), wobei zum Verzahnen eines geradverzahnten Werkstücks (14 ) das Schneidrad (3 ) entsprechend dem Achskreuzwinkel (α) geneigt zu seiner Drehachse (4 ) verlaufende Schneidzähne (6 ) aufweist, die an ihrer Stirnseite (7 ) im Treppenschliff gefertigte Schneidkanten (8 ,9 ) aufweisen, die im Wesentlichen in der Drehebene des Werkstücks (14 ) verlaufen, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehzahl der Werkzeugspindel (1 ) dem ein- oder ganzzahligen Mehrfachen der Werkstückspindel (12 ) entspricht und zumindest eine Lücke (11 ) zwischen den Schneidzähnen (6 ) größer ist als die übrigen Lücken (10 ) und das Verhältnis der Anzahl der im Werkstück (14 ) zu fertigenden Zähne (18 ) zu der Anzahl der Zähne (6 ) des Schneidrades (3 ) dem Drehzahlverhältnis von Werkzeugspindel (2 ) und Werkstückspindel (12 ) entspricht. - Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken dadurch gekennzeichnet, dass zum Vorschub die Werkstückspindel (
12 ) relativ gegenüber dem Maschinenbett verlagert wird. - Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster von bevorzugt mehreren Schnitten ins Vollmaterial erfolgt.
- Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken, dadurch gekennzeichnet, dass ein Erstschnitt ins Vollmaterial eine größere Eindringtiefe in das Werkstück (
14 ) besitzt als ein darauffolgender Zweitschnitt. - Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriff der Schneidkanten (
8 ,9 ) in das Werkstück (14 ) derart erfolgt, dass V- U-förmige Späne erzeugt werden. - Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel mit einer Drehzahl zwischen 500 U/min und 1500 U/min drehangetrieben werden.
- Verfahren zum Verzahnen von Werkstücken, gekennzeichnet, durch eine Schnittgeschwindigkeit von über 100 m/min.
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