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DE102007003880B4 - Einrichtung zur Puderabsaugung in Bogenauslegern von Druckmaschinen - Google Patents

Einrichtung zur Puderabsaugung in Bogenauslegern von Druckmaschinen Download PDF

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Abstract

Einrichtung zur Puderabsaugung in Bogenauslegern (1) von Druckmaschinen, in denen Bogen (6) über eine Stapelplatte (10) gefördert und zur Bildung eines Bogenstapels (8) abgelegt werden,wobei der Bogenstapel (8) in vertikaler Richtung allseitig von einer Abschotteinrichtung (11) umschlossen ist,wobei im Bereich der Stapelunterkante des Bogenstapels (8) Absaugöffnungen (10.2) angeordnet sind, die mit einer Absaugeinrichtung (15) in Verbindung stehen und wobei mindestens eine Seitenwand (16) der Abschotteinrichtung (11) ganz oder teilweise zur Entnahme des Bogenstapels (8) verstellbar gelagert ist,dadurch gekennzeichnet,dass Luftdurchtrittsöffnungen (10.2) an der Stapelplatte (10) angeordnet werden, so dass die Absaugung durch die Stapelplatte (10) erfolgt und/oder dass die Stapelplatte (10) mit seitlichen, stegförmigen Anlageflächen (10.1) für die Abschotteinrichtung (11) versehen ist und die Absaugöffnungen (10.2) zwischen Stapelplatte (10) und Innenwand der Abschotteinrichtung (11) gebildet werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Puderabsaugung in Bogenauslegern von Druckmaschinen.
  • Bei schnell laufenden Druckmaschinen mit einer Vielzahl von Farbwerken und zusätzlichen Lackiereinrichtungen ist der in der Auslage ankommende, frisch bedruckte Bogen zumeist noch nicht ausgetrocknet. Damit es infolge der mechanischen Beanspruchungen, die der Druckbogen erfährt, und des im Auslagestapel herrschenden Druckes nicht zu einer Qualitätsminderung in Form von Abschmieren oder Blocken kommt, werden im Bogenausleger Bestäubungseinrichtungen eingesetzt. Mittels der Bestäubungseinrichtungen wird Puder geringer Korngröße gleichmäßig über den Bogen verteilt, welches am Bogen anhaftet, so dass ein Abstand zwischen den Bogen bei deren Übereinanderstapelung entsteht.
  • Bekanntermaßen haftet jedoch nicht die gesamte Menge des Puders an den Bogen. Durch starke Luftbewegung im Auslagebereich tritt eine Verwirbelung des Puders auf. Ein Austritt der mit Puder belasteten Luftströme in die Umgebung des Auslegers lässt sich nicht vermeiden. Neben der Verunreinigung des Drucksaals und höherem Maschinenverschleiß stellen die Stäube eine Gesundheitsgefährdung des Bedienpersonals der Druckmaschine dar. Abhilfe wird durch Absaugeinrichtungen im Auslagebereich geschaffen. Bekannte Bogenausleger sind mit einem Auslegergehäuse, einen vom Auslegergehäuse im Wesentlichen umschlossenen Bogenförderer sowie einer an der Unterseite des Auslegergehäuses angeordneten Öffnung, durch welche die Bogen das Auslegergehäuse zur Bildung eines Bogenstapels verlassen, und mit einer mit dem Innenraum den Auslegers in Verbindung stehenden Absaugleitung ausgestattet. Damit soll der vagabundierende Puder innerhalb des Auslegergehäuses abgesaugt werden. Ein Teil der Puderwolke wird aber bei der Bogenablage aus der genannten Öffnung des Auslegergehäuses getragen. Außerdem entweicht noch ein großer Teil der puderhaltigen Luft, wenn die Bogen auf dem Stapel absinken.
  • Aus der Druckschrift DE 91 15 032 U1 ist bereits ein Bogenausleger an Druckmaschinen bekannt, bei dem zusätzlich zu einer im eingehausten Teil des Bogenauslegers angeordneten Absaugvorrichtung an den vier Stapelseitenflächen des Auslegerstapels Saugkästen vorgesehen sind. Diese sollen die Luft absaugen, die sich im Seitenbereich des Auslegerstapels befindet. Die Bogenseitenflächen, die von den vier Saugkästen beeinflusst werden, fallen schneller als die Bogenmitte, so dass die Luft aus dem mittleren Bereich nur ungenügend entweichen kann. Nachteilig ist weiterhin der geringe Wirkungsgrad des vorderen Saugkastens, da er oberhalb der Stapeloberkante angeordnet ist. Ein weiterer Nachteil besteht in der erforderlichen enormen Saugleistung.
  • In DE 100 07 249 A1 wird vorgeschlagen, motorisch angetriebene Strömungsmaschinen vorzusehen, die die betriebsmäßig aus der Ablageöffnung austretenden Luftströme erfassen und in das Auslegergehäuse zurück strömen lassen. Damit soll vagabundierender Puder wieder über den Bogenstapel in den Bereich von Saugschächten gefördert und von dort abgesaugt werden. Nachteilig an dieser Lösung ist, dass eine wirkungsvolle Absaugung im vorderen Bereich des Bogenauslegers über die Breite nicht erreicht wird und dass auch hier eine enorme Saugleistung erforderlich ist.
  • In DE 101 05 518 B4 wird vorgeschlagen, mit einer Abschirmklappe an der Vorderfront des Bogenauslegers in Verbindung mit einer Scheibe, belastete Luft am Austritt aus dem Bogenausleger zu hindern.
  • Allen diesen Vorschlägen ist aber gemeinsam, dass trotz großer Saugleistungen der im Auslegerbereich angeordneten Absaugeinrichtungen ein Austritt von mit Puder belasteter Luft aus dem Auslegerbereich nicht verhinderbar ist.
  • Aus der DE 197 53 890 C1 ist ein gattungsgemäßer Bogenausleger für eine Druckmaschine bekannt.
  • Ausgehend von den genannten Nachteilen ist es Aufgabe der Erfindung, eine Einrichtung zur Puderabsaugung in Bogenauslegern von Druckmaschinen zu schaffen, mit der die Umgebung des Bogenauslegers weitgehend von Puder freigehalten werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Einrichtung mit den Merkmalen des 1. Anspruchs gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Mit dieser Lösung wird nicht dem Austritt von mit Puder belasteter Luft aus der Öffnung des Auslegergehäuses mit allen Mitteln entgegengewirkt, sondern der betriebsbedingte Austritt zugelassen. Die Ausbreitung der verunreinigten Luft wird aber besonders wirkungsvoll durch die erfindungsgemäße Lösung verhindert. Der dafür erforderliche Leistungsaufwand kann durch Ausnutzung der Schwerkraft deutlich gesenkt werden. Die an der Unterkante des Bogenstapels erfolgende Absaugung und die Einhausung des Bogenstapels mit einer Abschottvorrichtung gewährleisten, dass alle entwichene Luft, auch die Luft, die dem Stapel beim Absinken des Bogens entweicht, vollständig abgesaugt wird. Mindestens eine Seite der Abschotteinrichtung ist als verstellbare Seitenwand ausgestaltet, um einen Stapelwechsel und die Entnahme von Probe- und Makulaturbogen zu ermöglichen. Alle anderen Seiten der Abschotteinrichtung können starre Seitenwände, z. B. aus Blech bestehende Wandungen, die am Maschinengestell dauerhaft befestigt sind.
  • Die verstellbare Seitenwand kann je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich ausgestaltet sein. Eine Vorzugsvariante weist auf der Stapelausfahrseite der Abschotteinrichtung vertikal verschwenkbare Türen auf. Denkbar ist auch eine Ausführung als Klappe mit einer horizontalen Schwenkachse oder als Schiebetür.
  • Hinsichtlich des geringen Raumbedarfs ist jedoch eine Weiterbildung vorteilhafter, gemäß welcher die verstellbare Seitenwand eine Rolljalousien oder ein Faltenbalg ist. Diese können an der oberen Seite fest am Gestell der Druckmaschine und mit der unteren Seite an der in Abhängigkeit von der abgelegten Bogenzahl absenkbaren Stapelplatte angeordnet sein. Die Befestigung an der Stapelplatte kann durch Magnete erfolgen. Alternativ sind auch Sauger zur Befestigung denkbar. Beim Absenken der Stapelplatte werden die Faltenbälge entfaltet bzw. die Jalousien entrollt. Um die puderbehaftete Luft aus dem abgeschotteten Bereich zu entfernen, werden die Luftdurchtrittsöffnungen der Stapelplatte mittels flexibler Schläuche mit der Absaugeinrichtung verbunden.
  • Der Wirkungsgrad der Absaugung wird vorteilhaft verbessert, wenn die Absaugöffnungen in der Stapelplatte angeordnet sind, da die Absaugung der puderbelasteten Luft und die Schwerkraft gleichgerichtet zueinander wirken. Infolge der anliegenden Saugleistung entsteht zwischen Abschotteinrichtung und Bogenstapel eine Luftströmung, die senkrecht verläuft und den gesamten Innenraum der Abschotteinrichtung erfasst. Dadurch wird das Puder/Luftgemisch effektiv entfernt.
  • Im Folgenden soll die Erfindung beispielhaft erläutert werden. Die dazugehörigen Zeichnungen stellen dabei dar:
    • 1: Schematische Darstellung einer Druckmaschine mit einem Bogenausleger in Seitenansicht
    • 2: Bogenausleger in Draufsicht
  • 1 zeigt in schematischer Darstellung einen Bogenausleger 1, wie er allgemein an Druckmaschinen eingesetzt wird. Dargestellt sind das vordere und hintere Kettenumlenkrad 2, 3, über die die Greiferwagenkette 4 mit dem Bogen 6 fördernden Greiferwagen 5 geführt wird. Dargestellt sind weiterhin die Saugwalze 7, mit der die Bogen 6 auf eine gegenüber der Verarbeitungsgeschwindigkeit verringerte Ablagegeschwindigkeit abgebremst und nach Erreichen dieser Geschwindigkeit freigegeben werden. Der freigegebene Bogen 6 trifft schließlich auf den vorderen Bogenanschlag 9 und wird unter Ausrichtung an diesem auf dem Bogenstapel 8 abgelegt. Der Bogenstapel 8 ruht auf einer Stapelplatte 10.
  • Die Stapelplatte 10 kann mit einem Hubmechanismus versehen sein (nicht dargestellt), der den Bogenstapel 8 synchron zur Geschwindigkeit der Bogenzufuhr absenkt.
    Der Bogenstapel 8 ist mit einer Abschotteinrichtung 11 umhüllt, die bis auf Flurniveau 12 reicht. Die Stapelplatte 10 ist rundum mit seitlichen stegartigen Anlageflächen 10.1 und/oder mit Luftdurchtrittsöffnungen 10.2 versehen.
    Der Raum unterhalb der Stapelplatte 10 ist als Saugkammer 14 ausgebildet. In die Saugkammer 14 münden alle Absaugöffnungen 10.2 der Stapelplatte 10. Über eine auf Flurniveau 12 angeordnete Öffnung 13 ist die Saugkammer 14 mit der Absaugeinrichtung 15 verbunden.
    In einer anderen, nicht dargestellten Ausführungsform werden die Absaugöffnungen 10.2 über flexible Schläuche mit der Absaugeinrichtung 15 verbunden. Die Absenkbarkeit der Stapelplatte 10, an der die Schläuche angeordnet sind, wird durch die Schläuche nicht behindert, weil diese aufgrund ihrer Nachgiebigkeit der Verstellbewegung folgen können.
  • In 2 ist der Stapelbereich des Bogenauslegers 1 in der Draufsicht dargestellt. Es zeigt die verstellbare Seitenwand 16 der Abschotteinrichtung 11 in Form von zwei vertikal wegschwenkbaren Türen. Die Absaugöffnungen 10.2 haben im Ausführungsbeispiel die Form von Schlitzen, die im Bereich zwischen maximalem und minimalem Bogenformat (in der Zeichnung gestrichelt dargestellt) angeordnet sind.
  • Zur Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Einrichtung:
  • Die in den Druckwerken der Druckmaschine behandelten Bogen 6 werden im Bogenausleger 1 vom Greiferwagen 5 übernommen , über den Bogenstapel 8 gefördert, freigegeben und auf dem Bogenstapel 8 abgelegt. Im Bogenausleger 1 können Trockner und Pudereinrichtungen zur Nachbehandlung der Bogen 6 angeordnet sein. Puderreste, schädliche Dämpfe und Warmluft werden durch die den Bogen 6 fördernde Systeme (Kettenkreis mit den Kettenumlenkrädern 2, 3, Greiferwagen 5) und durch den Bogen 6 selbst in den Bereich des Bogenstapels 8 mitgenommen. Die Abschotteinrichtung 11 umhüllt allseitig den Bogenstapel 8. Durch die Absaugeinrichtung 15 wird in der Saugkammer 14 zwischen Stapelplatte 10 und Flurniveau 12 ein Unterdruck erzeugt und damit ein Durchsaugen der mit Puder angereicherten Luft 17 von oberhalb der Stapelplatte 10 zwischen den seitlichen Anlageflächen 10.1 und den Absaugöffnungen 10.2 bewirkt. Durch die Anordnung der Absaugöffnungen 10.2 in der Stapelplatte 10 zwischen maximalem und minimalem Bogenformat wird eine optimale Absaugung bei allen Bogenformaten erreicht. Die seitlichen stegförmigen Anlageflächen 10.1 stützen die Seitenwände der Abschotteinrichtung 11 gegen Verformung durch den Unterdruck in der Saugkammer 14. Macht sich ein Wechsel des Bogenstapels 8 oder eine andere Bedienhandlung am Ausleger erforderlich, wird die verstellbare Seitenwand 16 weggeschwenkt. Damit steht sie der Entnahme nicht mehr hinderlich im Wege. Auch durch die besondere Ausgestaltung der Absaugung sind derartige Arbeiten nicht behindert. Nach der Durchführung der Bedienhandlung wird die verstellbare Seitenwand 16 wieder geschlossen.
    Durch die erfindungsgemäße Einrichtung bleibt das Umfeld des Bogenauslegers 1 weitgehend puderfrei.
  • Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen
  • 1
    Bogenausleger
    2
    Kettenumlenkrad
    3
    Kettenumlenkrad
    4
    Greiferwagenkette
    5
    Greiferwagen
    6
    Bogen
    7
    Saugwalze
    8
    Bogenstapel
    9
    Vorderer Bogenanschlag
    10
    Stapelplatte
    10.1
    Seitliche Anlagefläche
    10.2
    Absaugöffnung
    11
    Abschotteinrichtung
    12
    Flurniveau
    13
    Öffnung
    14
    Saugkammer
    15
    Absaugeinrichtung
    16
    Seitenwand
    17
    Luft

Claims (10)

  1. Einrichtung zur Puderabsaugung in Bogenauslegern (1) von Druckmaschinen, in denen Bogen (6) über eine Stapelplatte (10) gefördert und zur Bildung eines Bogenstapels (8) abgelegt werden, wobei der Bogenstapel (8) in vertikaler Richtung allseitig von einer Abschotteinrichtung (11) umschlossen ist, wobei im Bereich der Stapelunterkante des Bogenstapels (8) Absaugöffnungen (10.2) angeordnet sind, die mit einer Absaugeinrichtung (15) in Verbindung stehen und wobei mindestens eine Seitenwand (16) der Abschotteinrichtung (11) ganz oder teilweise zur Entnahme des Bogenstapels (8) verstellbar gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass Luftdurchtrittsöffnungen (10.2) an der Stapelplatte (10) angeordnet werden, so dass die Absaugung durch die Stapelplatte (10) erfolgt und/oder dass die Stapelplatte (10) mit seitlichen, stegförmigen Anlageflächen (10.1) für die Abschotteinrichtung (11) versehen ist und die Absaugöffnungen (10.2) zwischen Stapelplatte (10) und Innenwand der Abschotteinrichtung (11) gebildet werden.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Luftdurchtrittsöffnungen (10.2) in der Stapelplatte (10) im Bereich zwischen minimalem und maximalem Bogenformat gebildet werden.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verstellbare Seitenwand (16) verschwenkbare Klappen oder Türen sind.
  4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verstellbare Seitenwand (16) eine Jalousie ist.
  5. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die verstellbare Seitenwand (16) ein Faltenbalg ist.
  6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Stapelplatte (10) eine Saugkammer (14) angeordnet ist, die mit den Absaugöffnungen (10.2) und der Absaugeinrichtung (15) in Verbindung steht.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abschotteinrichtung (11) bis auf Flurniveau (12) reicht und die Saugkammer (14) aus dem Raum zwischen dem Flurniveau (12) und der Stapelplatte (10) gebildet wird.
  8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugkammer (14) auf Flurniveau (12) mit der Absaugeinrichtung (15) verbunden ist.
  9. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen stegförmigen Anlageflächen (10.1) die Seitenwände der Abschotteinrichtung (11) gegen Verformung durch den Unterdruck in der Saugkammer (14) stützen.
  10. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Absaugöffnungen (10.2) über flexible Schläuche mit der Absaugeinrichtung (15) verbunden sind.
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