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Die Erfindung betrifft eine Maschine zum Ernten von stängelartigem Erntegut, mit einem in einer Vorwärtsrichtung über ein Feld bewegbaren Rahmen und wenigstens einer am Rahmen abgestützten Einzugseinrichtung, die sich in Richtung auf ein Abgabeende der Maschine zu in Bewegung versetzbare Mitnehmerfinger zum Abtransportieren der Pflanzen umfasst.
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Stand der Technik
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Maschinen eingangs genannter Art werden in der Landwirtschaft verwendet, um stängelartiges Erntegut, beispielsweise Maispflanzen, vom Boden eines Felds abzuschneiden und einem die Maschine tragenden Feldhäcksler zuzuführen, in dem die Pflanzen gehäckselt und auf einen Ladebehälter auf einem Anhänger ausgetragen werden. Derartige Maschinen weisen in der Regel eine Anzahl seitlich nebeneinander angeordneter, reihenunabhängig arbeitender Mäh- und Einzugseinrichtungen in Form von um die Hochachse rotierenden Trommeln mit um ihren Rand verteilten Ausbuchtungen, in denen die Pflanzenstängel Aufnahme finden, und unterhalb der Trommeln angebrachter Mähscheiben auf, die zum Abschneiden der Pflanzenstängel vom Erdboden dienen. Eine derartige Maschine wird in der
EP 0 099 527 A beschrieben.
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Es sind auch Ausführungsformen mit beweglichen Förderketten zum Transport der Pflanzen bekannt. Die
DE 10 2005 004 004 A beschreibt eine derartige Maschine, die insgesamt vier Kettenförderer aufweist, die das Erntegut an ihren Vorderseiten zur Mitte der Maschine fördern, an der es nach hinten umgelenkt und in den Einzugskanal eines die Maschine tragenden und über ein Feld bewegenden Feldhäckslers gefördert wird.
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In der
DE 102 37 223 A wird ein Pflücker zur Ernte von Maiskolben beschrieben, an dem oberhalb eines in Vorwärtsrichtung orientierten Pflückspalts beidseitig Förderrotoren mit Exzenterfingern angebracht sind. Die Exzenterfinger sind auf einer zur Drehachse des Förderrotors exzentrisch angeordneten Achse drehbar gelagert und überstreichen den Pflückspalt.
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Eine Anordnung mit um vertikale Achsen rotierenden Förderrotoren und sich daraus hinausbewegenden Exzenterfingern, die am stromab liegenden Ende von Einzugskanälen einer reihengebundenen Maiserntemaschine angeordnet sind, wird in der
GB 1 044 516 A beschrieben.
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Weiterhin wurde eine Reihe von Ladewagen vorgeschlagen (
DE 31 03 975 A und
WO 88/07319 A ), bei denen das von einer Pick-up aufgenommene Gut durch einen so genannten Kurbel- oder Schubstangenförderer transportiert wird. Letzterer umfasst mit Mitnehmerfingern ausgestattete Leisten, die sich in Förderrichtung des Ernteguts erstrecken und an Kurbelwellen befestigt sind, von denen eine angetrieben wird. Die Mitnehmerfinger bewegen sich demnach auf Kreisbahnen. Da mehrere Leisten phasenverschoben rotieren, wird das Erntegut nach und nach von den sich zurückziehenden Mitnehmerfingern an andere, sich auf das Erntegut zu bewegende Mitnehmerfinger übergeben.
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Aufgabenstellung
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Die üblicherweise verwendeten Mäh- und Einzugseinrichtungen in Form von um die Hochachse rotierenden Trommeln mit um ihren Rand verteilten Ausbuchtungen haben den Nachteil, dass jeweils nur ein Teil ihres Umfangs mit Pflanzen zusammenwirkt. Auch bei Ausführungsformen mit beweglichen Förderketten zum Transport der Pflanzen ist jeweils nur das vordere Trum der Förderkette mit Pflanzen beaufschlagt. Derartige Maschinen sind deshalb relativ schwer, was auch für die mit Exzenterfingern arbeitenden Ausführungsformen nach
DE 102 37 223 A und
GB 1 044 516 A gilt. Die Kurbel- oder Schubstangenförderer wurden bisher nur zum Transport bereits vom Erdboden aufgenommener Pflanzen verwendet.
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Aus der
AT 241 876 B ist ein Mähbinder für Frontalschnitt bekannt geworden, bei dem linke und rechte Fördergabeln vorgesehen sind, die eine Förderung des geschnittenen Getreides in einen mittigen Garbenkanal bewirken. Zum Antrieb der L-förmig gestalteten Fördergabeln sind diese in einem der Schneideinrichtung zugewandten Bereich mit Kurbelwellen verbunden, während dem Garbenkanal zugewandte Enden der L-förmigen Fördergabeln an ortsfesten Gelenken schwenkbar gelagert sind. Auf Grund dieser Anordnung können die Fördergabeln während einer Umdrehung der Kurbeln der Kurbelwelle eine, einem vollständigen Arbeitsgang entsprechende Schwenkbewegung ausführen. Durch die gleiche Winkelstellung der Kurbeln in Bezug zur Kurbelwelle an einer Maschinenseite ist es jedoch nicht möglich, dass die Fördergabeln einer Maschinenseite eine unterschiedliche Schwenkwinkellage (phasenverschobene Stellung) einnehmen können.
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In der
DE 12 01 598 A ist eine Fördereinrichtung für landwirtschaftliche, faserartige Erntegüter gezeigt und beschrieben, bei der mit zinkenartigen Förderelementen besetzte Schubstangen in einem Förderkanal nebeneinander angeordnet sind. Durch die Verbindung der Schubstangen mit verschiedenen Kröpfungen der Kurbelwelle ergibt sich eine phasenverschobene Bewegung der zumindest zwei nebeneinander angeordneten Schubstangen, deren zinkenartige Förderelemente durch schlitzförmige Ausnehmungen in einer Trennwand des Förderkanals eine Förderung des Erntegutes bewirken. Das bedeutet, dass die Förderung des Erntegutes in Bezug auf Fördermenge und Förderrichtung maßgeblich durch den aus Trennwand und Gleitbahn gebildeten Förderkanal bestimmt ist. Insbesondere eine Bestimmung der Förderichtung bzw. eine Änderung der Förderichtung kommt den an den Schubstangen angebrachten, zinkenartigen Förderelementen nicht zu.
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Die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, eine Maschine zum Mähen von stängelartigem Erntegut zu schaffen, die sich durch einen einfachen und leichten Aufbau auszeichnet.
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Lösung der Aufgabe
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale aufgeführt sind, die die Lösung in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Nach der Erfindung weist die Maschine zum Ernten von stängelartigem Erntegut einen in einer Vorwärtsrichtung über ein Feld bewegbaren Rahmen und wenigstens eine am Rahmen abgestützte Einzugseinrichtung auf, die in Richtung auf ein Abgabeende der Maschine zu in Bewegung versetzbare Mitnehmerfinger zum Abtransportieren der Pflanzen umfasst und wobei die Einzugseinrichtung zumindest zwei übereinander angeordnete, sich quer zur Vorwärtsrichtung erstreckende Leisten umfasst, an denen jeweils mehrere Mitnehmerfinger angebracht sind, wobei jede der Leisten an zwei quer zur Vorwärtsrichtung voneinander beabstandeten Punkten mit je einer vertikal orientierten, in Drehung versetzbaren Kurbelwelle verbunden ist, und die Leisten jeweils mit winkelversetzten Abschnitten der Kurbelwelle verbunden sind, so dass sie phasenverschoben antreibbar sind, wobei die Leisten über fast ihre gesamte Breite gerade und in einem dem Abgabeende benachbarten Bereich nach hinten abgebogen sind, um die Pflanzen nach hinten in einen Einzugskanal abzulenken.
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Die Maschine umfasst einen Rahmen, der sich in einer Vorwärtsrichtung über ein Feld bewegen lässt, wozu er an einen selbstfahrenden Feldhäcksler montiert werden kann. Am Rahmen ist eine Einzugseinrichtung mit Mitnehmerfingern angebracht, die im Betrieb Erntegut zu einem Abgabeende der Maschine fördern. Die Mitnehmerfinger sind an mehreren übereinander angeordneten, sich quer zur Vorwärtsrichtung erstreckenden Leisten angebracht. Jede der Leisten ist an zwei Punkten, die sich vorzugsweise jeweils in der Nähe eines der beiden seitlichen Enden der Leiste befinden, mit einer von zwei Kurbelwellen verbunden. Eine oder beide der Kurbelwellen sind aktiv in Drehung versetzbar. Die Leisten sind jeweils an winkelversetzten Abschnitten der Kurbelwelle angekoppelt, so dass sie phasenverschoben angetrieben werden. Im Entebetrieb bewegen sich die Leisten und die Mitnehmerfinger demnach auf Kreisbahnen. Da mehrere Leisten phasenverschoben rotieren, wird das Erntegut nach und nach von den sich zurückziehenden Mitnehmerfingern an andere, sich auf das Erntegut zu bewegende Mitnehmerfinger übergeben.
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Auf diese Weise erhält man einen relativ einfachen, kompakten und leichten Aufbau der Maschine. Da sie kaum verschleißende Elemente (keine Ketten o. ä.) enthält, ist sie recht wartungsfreundlich.
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Den Leisten mit den Mitnehmerfingern können Stängelteiler mit rückwärtigen, in der Förderrichtung abgewinkelten Führungsarmen vorgeordnet sein, so dass das Erntegut zwischen den Führungsarmen und den Leisten (bzw. einem den Leisten vorgelagerten Blech, das Schlitze umfasst, durch die sich die Mitnehmerfinger erstrecken) geführt und durch die Mitnehmerfinger quer zur Vorwärtsrichtung gefördert wird.
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Ausführungsbeispiel
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In der Zeichnung ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Maschine zum Ernten von stängelartigem Erntegut, und
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2 einen Schnitt durch die Maschine aus 1 entlang der Linie 2-2.
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In der 1 ist eine Maschine 10 zum Ernten von stängelartigem Erntegut, insbesondere Mais, in einer Draufsicht dargestellt. Die Maschine 10 wird an einem mit Vorpresswalzen 12 ausgestatteten Einzugskanal 14 eines selbstfahrenden Feldhäckslers, dessen rechtes Vorderrad 16 erkennbar ist, befestigt und wird von ihm in einer Fahrtrichtung V über ein abzuerntendes Feld bewegt. Im Folgenden beziehen sich Richtungsangaben, wie vorn und hinten, auf die Vorwärtsrichtung V.
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Die Maschine 10 umfasst einen Rahmen 18 mit einem am Einzugskanal 14 abgestützten Querträger 20. In Vorwärtsrichtung V vor dem Querträger 20 befindet sich eine Einzugseinrichtung 22, die im Erntebetrieb auf einem Feld stehende Pflanzen aufnimmt und einem Abgabeende 24 der Maschine 10 zuführt, das sich unmittelbar vor den Vorpresswalzen 12 befindet. Auf der in Fahrtrichtung V linken Seite des Einzugskanals 14 umfasst die Maschine 10 eine weitere Einzugseinrichtung, die zu der Einzugseinrichtung 22 symmetrisch und zur Vereinfachung nicht mit dargestellt ist.
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Die Einzugseinrichtung 22 umfasst in der dargestellten Ausführungsform drei übereinander angeordnete, in sich starre Leisten 26, die alle an ihren Vorderseiten gleichförmig mit sich nach vorn erstreckenden, in sich starren Mitnehmerfingern 28 ausgestattet sind. Das Profil der hier dargestellten Mitnehmerfinger 28 ist dreieckförmig mit einer sich gerade nach vorn erstreckenden, dem Abgabeende 24 zugewandten Flanke. Es könnte aber auch beliebig anders geformt sein, zum Beispiel hakenförmig oder rechteckig. Die Leisten 26 sind über fast ihre gesamte Breite gerade, nur in einem dem Abgabeende 24 benachbarten Bereich 30 sind sie nach hinten abgebogen, um die Pflanzen nach hinten in den Einzugskanal 14 abzulenken. Der Bereich 30 könnte auch durch eine konventionelle Mäh- und Einzugseinrichtung mit einer um die Hochachse rotierenden Trommel mit um ihren Rand verteilten Ausbuchtungen, in denen die Pflanzenstängel Aufnahme finden, und einer unterhalb der Trommel angebrachten Mähscheibe ersetzt werden.
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An der Vorderseite der Einzugseinrichtung 22 ist ein sich vertikal erstreckendes, in sich starres Blech 32 angeordnet, in dem Schlitze 56 (s. 2) eingebracht sind, durch die sich die Mitnehmerfinger 28 erstrecken. Der Einzugseinrichtung 22 sind Stängelteiler 58 mit rückwärtigen, in Förderrichtung zum Abgabeende 24 hin abgewinkelten Führungsarmen 60 vorgelagert, die mit dem Rahmen 18 verbunden sind.
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Die Leisten 26 sind mit zwei Kurbelwellen 34 gekoppelt, von denen eine sich in der Nähe des Abgabeendes 24, aber noch im geraden Bereich der Leisten 26 befindet, und die andere in der Nähe des äußeren Endes der Maschine 10. Rückwärtig an den Leisten 26 befestigte Halterungen 36 verbinden jeweils eine Leiste 26 mit einer Kurbelwelle 34. Wie anhand der Figuren erkennbar, sind die unterschiedlichen Leisten 26 jeweils mit um 120° winkelversetzten Abschnitten 38 der Kurbelwellen 34 verbunden. Anders als dargestellt, könnten Wälzlager zwischen den Kurbelwellen 34 und den Halterungen 36 angebracht sein, um die Reibung zu vermindern.
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Die 2 zeigt, dass die Kurbelwellen 34 durch ein unteres Lager 40 mit dem Querträger 20 und ein oberes Lager 42 mit einer Halterung 44 verbunden sind, die sich wiederum am Querträger 20 abstützt und eine obere Abdeckung 46 hält. Der Antrieb beider Kurbelwellen 34 erfolgt durch eine vom Feldhäcksler her mechanisch oder hydraulisch oder elektrisch angetriebene Querwelle 48, die über ein Schneckenrad 50 und ein Zahnrad 52 (oder ein beliebiges anderes Getriebe oder direkt durch einen Motor) die Unterseite der Kurbelwelle 34 antreibt, so dass diese sich im Erntebetrieb in 1 im Gegenuhrzeigersinn drehen. Die 2 zeigt weiterhin, dass unterhalb des Blechs 32 an der Unterseite der Maschine 10 eine Schneideinrichtung 54 zum Abtrennen der Pflanzenstängel von im Boden verbleibenden Stümpfen vorgesehen ist. Bei der Schneideinrichtung 54 kann es sich um sich seitlich hin und her bewegende Messer wie beim Messerbalken eines Mähdreschers oder um Kreissägemesser handeln, die um vertikale Achsen rotieren, oder um feststehende, hinreichend scharfe Messer, an denen die Mitnehmerfinger 28 die Pflanzen entlang ziehen, so dass sie abgeschnitten werden.
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Die Leisten 26 und die Mitnehmerfinger 28 werden durch die Kurbelwelle 34 und die Schlitze 56 im Blech 32 in horizontaler Richtung geführt und bewegen sich auf Kreisbahnen. Da die unterschiedlichen Leisten 26 jeweils mit anderen Abschnitten 38 der Kurbelwelle 34 zusammenwirken, werden sie phasenverschoben angetrieben. Die Mitnehmerfinger 28 bewegen sich somit jeweils phasenversetzt nach außen und zur Mitte der Maschine 10, so dass eine sichere Übergabe an den jeweils nächsten Mitnehmerfinger 28, der die Pflanze von einem sich wieder nach hinten zurückziehenden Mitnehmerfinger übernimmt, möglich wird.
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Vorzugsweise befinden sich die vorderen Spitzen der Mitnehmerfinger 28 über ihren gesamten Rückweg, auf dem sie sich nach außen (vom Abgabeende 24 fort) bewegen und kein Erntegut fördern, hinter dem Blech 32. Dazu kann das Blech 32 unter- und oberhalb der Schlitze 56 mit horizontalen, nach hinten, in Richtung auf die Kurbelwelle 34 zu abgewinkelten Flächen (in 2 nicht gezeigt) ausgestattet sein.
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Es wäre ohne weiteres denkbar, mehr oder weniger als die dargestellten drei Leisten zu verwenden, z. B. zwei, vier oder fünf Leisten. Außerdem können zwei derartige oder in den 1 und 2 dargestellte Einzugseinrichtungen übereinander verwendet werden.
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Die Arbeitsbreite der Maschine 10 kann beliebig groß gewählt werden. Sollte sie die zulässige Transportbreite für eine Straßenfahrt übersteigen, können auf jeder Seite der Maschine 10 zwei oder mehr Einzugseinrichtungen seitlich nebeneinander angeordnet werden, wobei die äußeren Einzugseinrichtungen um horizontale, sich in Vorwärtsrichtung erstreckende Achsen nach oben oder nach innen verschwenkbar sein können. Bei derartigen in eine Transportposition schwenkbaren Einzugseinrichtungen sind wegen des nur in Querrichtung erfolgenden Transports der Pflanzen kaum oder keine Übergabeprobleme zwischen den Einzugseinrichtungen zu befürchten.