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Die
Erfindung betrifft eine Streugutanlage zum Streuen von (beleimtem)
Streugut auf einem Streubandförderer
unter Bildung von Streugutmatten für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten
bzw. im Zuge der Herstellung von Holzwerkstoffplatten mit zumindest
einem Streugutbunker für
das auf den Streugutförderer
aufzustreuende Streugut, welcher als Horizontalbunker mit zumindest
einem bodenseitigen Dosierband sowie zumindest einer dem Dosierband
endseitig zugeordneten Austragsvorrichtung, z. B. Austragswalzenfront
mit mehreren Austragswalzen, zum Austragen von Streugut auf einen
unterhalb des Streugutbunkers angeordneten Streubandförderer ausgebildet
ist, wobei der Streugutbunker zumindest eine oberseitige Füllöffnung aufweist,
an welche ein Fallschacht angeschlossen ist, über welchen das Streugut in
den Streugutbunker eintritt. – Holzwerkstoffplatten
meint im Rahmen der Erfindung insbesondere Faserplatten, z. B. MDF-Platten
(Medium Density Fiber). Streugut meint insbesondere Fasern, z. B.
MDF-Fasern. Im oberen Bereich weist ein solcher Streugutbunker üblicherweise
einen oberen Förderer
z. B. Kratzer auf, welcher das in den Bunker eintretende Streugut
zunächst
in den hinteren Bereich des Streugutbunkers befördert. Damit soll gewährleistet
werden, dass der Streugutbunker nach dem Prinzip "First in-First out" arbeitet. Dieses
ist insbesondere bei der Verarbeitung von beleimten Streugut, z.
B. beleimten MDF-Fasern von Bedeutung, damit die zuerst in den Streugutbunker
eintretenden Fasern auch zuerst wieder aus diesem entnommen und auf
den Streugutförderer
gestreut werden. Das bodenseitige Dosierband wird auch als Bunkerbodenband
bezeichnet. Mit der Dosierbandgeschwindigkeit lässt sich der aus dem Streugutbunker
ausgetragene Volumenstrom des Streugutes einstellen. Die Befüllung erfolgt üblicherweise über eine
Füllvorrichtung, die
einen oder mehrere Zyklone und folglich pneumatische Zuförderer aufweisen
kann. Diese Zyklone sind üblicherweise
endseitig bzw. unterseitig mit einer Zellradschleuse versehen. Über diese
Zellradschleuse wird das Streugut ausgegeben und dann unter Zwischenschaltung
verschiedenster Komponenten dem Fallschacht zugeführt, so
dass es in den Bunker eintritt.
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Streugutanlagen
der eingangs beschriebenen Art sind aus der Praxis in unterschiedlichsten Ausführungsformen
bekannt. Sie haben sich grundsätzlich
bewährt.
Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass mit Hilfe einer solchen
Streugutanlage Streugutmatten einwandfreier Qualität und insbesondere
gleichmäßiger Streugutverteilung
auf den Streubandförderer
aufgebracht werden. Aus diesem Grunde ist es bekannt, das Streugut
aus dem Streugutbunker nicht unmittelbar auf das Streuband aufzustreuen,
sondern zunächst
auf einen Streukopf, der beispielsweise als Streuwalzenstraße ausgebildet sein
kann und für
ein gleichmäßiges Aufstreuen
des Streugutes sorgen soll. Außerdem
ist es in diesem Zusammenhang bekannt, zwischen der Austragswalzenanordnung
des Streugutbunkers und dem Streukopf bzw. der Streuwalzenstraße einen
Streugutverdichtungsauflöser
vorzusehen, der dazu zwei Auflösewalzen
aufweist (vgl.
DE 43
02 850 C2 ).
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Ferner
kennt man eine Vorrichtung zum Erzeugen von Streugutmatten, bei
welcher das Streugut von einem bzw. mehreren Förderern über eine Faserverteil- bzw.
Auflösevorrichtung
auf den Streubandförderer
aufgestreut wird. Diese Vorrichtung zum Auflockern bzw. Verteilen
von Fasern ist unmittelbar oberhalb des Streubandförderers
angeordnet und weist zwei übereinander
angeordnete Walzenpaare auf, die mit umfangsseitig angeordneten,
ineinandergreifenden Elementen gegensinnig rotieren (vgl.
US 3,252,186 A ).
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Aus
der
DE 100 50 470
A1 kennt man einen Vertikaldosierbunker zum Herstellen
von Holzwerkstoffplatten, der oberhalb eines Streukopfes für beleimte
Holzpartikel angeordnet ist, wobei der Partikelvorrat im Wesentlichen
in vertikaler Richtung vorgesehen ist und die Holzpartikel im Wesentlichen
von oben nach unten zu einer Austragsvorrichtung gelangen. Dabei
werden die Holzschnitzel, z. B. OSB-Späne, über einen Schneckenförderer von
einem Beleimungsmischer zu dem Dosierbunker herangeführt. Die
Holzschnitzel fallen dabei ungeordnet und kontinuierlich aus dem
Trog des Schneckenförderers
und gelangen dann auf zwei oder mehrere im Eingangsbereich des Dosierbunkers
stufenartig angeordnete Auflösewalzen,
die eventuelle Verklumpungen oder Verhakungen auslösen sollen.
Unterhalb der Auflösewalzen
sind mindestens zwei Orientierungswalzen vorgesehen.
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Die
EP 1 149 671 A1 beschreibt
eine Vorrichtung zum Streuen von Streugut, welche einen Horizontalbunker
aufweist, wobei die Späne
aus dem Horizontalbunker über
eine Auflösewalzenanordnung auf
einen Streukopf gelangen, wobei diese Auflösewalzenordnung zwei gegensinnig
rotierende Walzen aufweist. Der Vertikalbunker weist im Bereich
seiner Füllöffnung einen
Fallschacht auf.
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Schließlich ist
ein Streukopf für
eine Streugutanlage mit einer Walzeneinheit bekannt, bei welchem
die Späne
aus einem Streumaterialspeicher und folglich Streugutbunker zugeführt werden
(vgl.
DE 43 26 148
A1 ).
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Im Übrigen wird
in der
WO 2005/035214
A1 ein als Horizontalbunker ausgebildeter Streugutbunker
behandelt, welcher eine Einfüllöffnung mit
einem oberhalb der Einfüllöffnung angeordneten
Fallschacht aufweist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Streugutanlage der eingangs
beschriebenen Art zu schaffen, welche bei einfachem und kostengünstigen
Aufbau und einwandfreier Funktionsweise die Erzeugung einwandfreier
Streugutmatten ermöglicht.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe lehrt die Erfindung eine Streugutanlage zum Streuen
von Streugut auf einen Streubandförderer unter Bildung von Streugutmatten
für die
Herstellung von Holzwerkstoffplatten, mit zumindest einem Streugutbunker
für das
auf den Streubandförderer
aufzustreuende Streugut, welcher als Horizontalbunker mit zumindest
einem bodenseitigen Dosierförderer
sowie zumindest einer dem Dosierförderer endseitig zugeordneten
Austragsvorrichtung zum Austragen von Streugut auf einen unterhalb
des Streugutbunkers angeordneten Streubandförderer ausgebildet ist, wobei
der Streugutbunker zumindest eine oberseitige Füllöffnung aufweist, an welcher
ein Fallschacht angeschlossen ist, über welchen das Streugut in
den Streugutbunker eintritt, wobei innerhalb des Fallschachtes zumindest eine
Bremswalzeneinrichtung angeordnet ist, welche zumindest zwei rotierend
angetriebene Bremswalzen aufweist, wobei die Bremswalzen um ein
vorgegebenes Maß beabstandet
sowie in etwa auf gleicher Höhe
mit im Wesentlichen parallelen Achsen angeordnet sind. Die Bremswalzen
greifen folglich nicht ineinander.
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Die
Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass die Qualität der in
einer solchen Streugutanlage erzeugten Streugutmatten nicht nur
von dem Aufbau der Funktionsweise des Streugutbunkers, seiner Austragswalzenfront
und insbesondere dem Streukopf abhängt, sondern dass auch die
Art und Weise der Befüllung
des Streugutbunkers einen Einfluss auf die Verteilung des Streugutes
auf den dem Streugutbunker nachgeordneten Streubandförderer hat
bzw. haben kann. Dabei hat die Erfindung erkannt, dass sich Streugutmatten
hoher Qualität
erzeugen lassen, wenn das Streugut über den Fallschacht nicht ungebremst
in den Bunker eintritt, sondern wenn oberhalb des Bunkereintrittes
und folglich im Fallschacht eine Bremswalzeneinrichtung mit mehreren
rotierenden Bremswalzen angeordnet ist. Diese reduziert nicht nur
die Geschwindigkeit der durch den Fallschacht fallenden Fasern,
sondern sorgt darüber
hinaus auch für
eine Verwirbelung bzw. Verteilung der Fasern, so dass Verdichtungen
des Streugutes, die beim Auftreffen des Streugutes in den Bunker
auftreten können,
zuverlässig
vermieden werden. Dabei ist nicht erforderlich, dass die Bremswalzen
in an sich bekannter Weise ineinandergreifen, um eventuelle Verdichtungen
im Streugut aufzulösen,
sondern im Rahmen der Erfindung sind die Walzen vorzugsweise beabstandet
voneinander angeordnet. Auf diese Weise wird ein hoher Durchsatz
gewährleistet.
Dennoch wird durch die kombinierte Brems- und Verteilwirkung überraschenderweise
eine lockere und gleichmäßige bzw.
homogene Befüllung
des Bunkers erzeugt, die sich in besonders überraschender Weise auf die
Verteilung des Streugutes auf dem den Bunker nachgeordneten Streubandförderer auswirken
kann.
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In
bevorzugter Weiterbildung weist die Bremswalzenvorrichtung zumindest
zwei Bremswalzen auf, von denen eine oder auch mehrere bzw. alle Bremswalzen
als Stachelwalzen mit einer Vielzahl von im Wesentlichen radial
ausgerichteten Stacheln ausgebildet sind. Die Stachelwalzen können dazu mehrere
an einer Welle befestigte und sich im Wesentlichen über die
Breite der Walze erstreckende Stachelkämme aufweisen, die jeweils
paarweise unter einem vorgegebenen Winkel α zueinander angeordnet sind.
Fertigungstechnisch besonders zweckmäßig ist eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher die Stachelkämme von einzelnen Stachelblechen
gebildet sind, die beispielsweise jeweils einstückig gefertigt sein können.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, dass eine Stachelwalze bzw. mehrere
oder alle Stachelwalzen zwei bis zehn, vorzugsweise vier bis acht,
z. B. sechs einzelne Stachelkämme
aufweist, welche dann gemeinsam die Stachelwalze bilden. Die einzelnen
Stachelkämme
sind dann an der Welle gleichsam "äquidistant" bzw. mit gleichem
Winkel zueinander angeordnet. Bei einer Ausführungsform mit z. B. sechs Stachelkämmen beträgt der Winkel
zwischen zwei benachbarten Stachelkämmen jeweils in etwa 60°.
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Nach
einem weiteren Vorschlag der Erfindung, dem besondere Bedeutung
zukommt, sind jeweils zwei benachbarte Stachelkämme in Wellenlängsrichtung
um ein vorgegebenes Maß (bezogen auf
die Stacheln) versetzt zueinander angeordnet. Der Versatz zwischen
zwei benachbarten Stachelkämmen
kann vorzugsweise in etwa die Hälfte
des Abstandes der einzelnen Stacheln eines Stachelkamms betragen.
Das bedeutet, dass zwei benachbarte Stachelkämme gleichsam "auf Lücke" angeordnet sind,
so dass insgesamt eine besonders zuverlässige Bremswirkung und Verwirbelung
der Fasern gewährleistet
ist.
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Ferner
ist es zweckmäßig, wenn
die einzelnen Stachelkämme,
z. B. Stachelbleche, lösbar
an der Welle befestigt sind, z. B. mit der Welle verschraubt bzw.
auf die Welle aufgesteckt sind. Dieses ist insbesondere für Wartungs-
und/oder Reinigungszwecke vorteilhaft.
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Ferner
schlägt
die Erfindung vor, dass jeder einzelnen Bremswalze der Bremswalzenvorrichtung ein
eigener Walzenantrieb zugeordnet, der beispielsweise als Elektromotor,
ggf. mit Getriebe ausgebildet ist. Auf diese Weise besteht grundsätzlich die
Möglichkeit,
die einzelnen Bremswalzen einer Bremswalzenvorrichtung unabhängig voneinander
bzw. mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten/Drehzahlen anzutreiben.
In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, wenn die Bremswalzen
bzw. zwei benachbarte Bremswalzen gegensinnig rotieren. Die Erfindung
umfasst aber auch Ausführungsformen, bei
welchen mehrere Bremswalzen bzw. alle Bremswalzen von einem gemeinsamen
Antrieb ggf. unter Zwischenschaltung eines oder mehrerer Getriebe, angetrieben
werden. In jedem Fall liegt es im Rahmen der Erfindung, dass die
Bremswalzen mit derselben Geschwindigkeit angetrieben werden, z.
B. synchron.
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Besonders
bevorzugt ist eine Ausführungsform
der Erfindung, bei welcher in dem Fallschacht oder oberhalb des
Fallschachtes eine der Bremswalzenvorrichtung vorgeordnete Streugutverteileinrichtung
angeordnet ist. Bei dieser Streugutverteileinrichtung kann es sich
beispielsweise um eine Pendelschurre oder dergleichen handeln, mit
welcher gewährleistet
wird, dass das Streugut durch die Pendelbewegung einer Rinne oder
eines Rohres oder dergleichen über
den Querschnitt des Fallschachtes verteilt wird. Derartige Pendelschurren
sind in diesem Zusammenhang grundsätzlich bekannt. Die Erfindung
hat jedoch erkannt, dass durch Kombination einer solchen an sich
bekannten Pendelschurre mit der erfindungsgemäßen Bremswalzenvorrichtung
eine besonders gute Befüllung
eines Bunkers gelingt, die sich besonders positiv auf die Qualität der erzeugten Streugutmatten
auswirkt.
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Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen
führen durch
die gleichmäßige Verteilung
des Streugutes auf dem Streubandförderer zur Erzeugung homogener
Streugutmatten, was sich wiederum auf die Qualität der aus den Streugutmatten
verpressten Holzwerkstoffplatten, z. B. Faserplatten auswirkt. Dieses ist
insbesondere im Zusammenhang mit der Fertigung dünner Holzwerkstoffplatten,
z. B. dünner MDF-Platten
von Bedeutung, da bei der Erzeugung dünner Platten die Qualität der erzeugten
Streugutmatte von besonders großer
Bedeutung ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Streugutanlage
in einer Seitenansicht,
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2 einen
Ausschnitt aus der Vorrichtung gemäß 1,
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3 eine
Ansicht des Gegenstandes nach 2 aus Richtung
des Pfeils A,
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4 eine
Ansicht des Gegenstandes nach 2 aus Richtung
des Pfeils B,
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5 eine
Stachelwalze der Vorrichtung gemäß 4 und
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6 einen
Schnitt A-A durch den Gegenstand nach 5.
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In
den Figuren ist eine Streugutanlage zum Streuen von Streugut auf
einen Streubandförderer 1 unter
Bildung von Streugutmatten 2 für die Herstellung von Holzwerkstoffplatten
ausschnittsweise dargestellt. Bei dem Streugut kann es sich insbesondere um
MDF-Fasern für
die Erzeugung von MDF-Platten handeln. Diese Streugutanlage weist
einen Streugutbunker 3 für das auf den Streubandförderer 1 aufzustreuende
Streugut auf. Dieser Streugutbunker 3 weist eine oberseitige
Füllöffnung 4 auf, über welche das
(beleimte) Streugut in den Bunker 3 eingefüllt wird.
Dazu ist an die Füllöffnung 4 oberseitig
ein Fallschacht 5 angeschlossen, über welchen das Streugut in
den Streugutbunker 3 eintritt. Der Streugutbunker 3 ist
im Ausführungsbeispiel
als Horizontalbunker mit einem bodenseitigen Dosierband 6 ausgebildet, welches
auch als Bunkerbodenband bezeichnet wird. Endseitig schließt sich
an das Dosierband 6 eine Austragsvorrichtung an, die als
Austragswalzenfront 7 mit mehreren Austragswalzen ausgebildet
ist. Im oberen Bereich des Bunkers 3 ist ein, oberer Förderer angedeutet,
der als Kratzer, z. B. Kettenkratzer 8 ausgebildet ist.
Die Arbeitsrichtungen des Dosierbandes 6 einerseits und
des Kratzers 8 andererseits sind ebenfalls angedeutet.
Insofern ist erkennbar, dass das Streugut über den Fallschacht 5 in
den Bereich des Kratzers 8 eintritt und von dort zunächst in
den hinteren Bereich des Bunkers 3 befördert wird. Von dort gelangt
es über
das Dosierband 6 in den Bereich der Austragswalzenfront 7,
welche das Streugut aus dem Bunker 3 auf den unterhalb
des Bunkers 3 angeordneten Streubandförderer 1 abwerfen.
Dabei ist erkennbar, dass das Streugut aus dem Bunker nicht unmittelbar
auf den Streubandförderer 1 auftrifft,
sondern dass über
die Austragswalzenfront 7 das Streugut zunächst einmal
auf einen Streukopf 9 auftrifft, welcher im Ausführungsbeispiel
als Streuwalzenstraße
mit einer Vielzahl von Streuwalzen ausgebildet ist. Von dort gelangt
das Streugut unter Bildung der Streugutmatte 2 auf den
Streubandförderer 1. Üblicherweise
sind dem Streukopf 9 verschiedene Mattenbehandlungseinrichtungen
nachgeordnet, z. B. eine Egalisiereinheit und/oder eine Vorpresse,
bevor die Streugutmatte in die Heißpresse eintritt.
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Im Übrigen ist
in 1 lediglich angedeutet, dass das Streugut in den
Fallschacht über
eine Streugutzuführeinrichtung 10 eintritt.
Diese kann einen oder mehrere Zyklone mit endseitigen Zellradschleusen
und/oder andere Förderer,
Schnecken oder dergleichen aufweisen. Einzelheiten sind in den Figuren
nicht dargestellt.
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Erfindungsgemäß ist innerhalb
des Fallschachtes 5 und folglich im Faserstrom eine Bremswalzeneinrichtung 11 angeordnet,
welche zwei rotierend angetriebene Bremswalzen 12 aufweist.
Gemäß 2 sind
die Bremswalzen 12 um ein vorgegebenes Maß M beabstandet
zueinander mit im Wesentlichen parallel zueinander angeordneten
Achsen a angeordnet. Abstand M der Bremswalzen 12 meint hier
den in 2 angedeuteten Abstand M der "Umfänge" der Bremswalzen.
In 2 ist dabei angedeutet, dass die Bremswalzen 12 gegenläufig rotieren. Insoweit
handelt es sich lediglich jedoch um ein Beispiel.
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Insbesondere
in 4, 5 und 6 ist erkennbar,
dass die Bremswalzen 12 als Stachelwalzen mit jeweils einer
Vielzahl von Stacheln 13 ausgebildet sind, welche sich
im Wesentlichen in radialer Richtung erstrecken. Dazu weist jede
Stachelwalze 12 mehrere an der Welle 14 befestigte
Stachelkämme 15 auf,
die sich über
die gesamte Breite der Stachelwalze 12 erstrecken. 6 zeigt
dabei, dass diese einzelnen Stachelkämme 15 jeweils paarweise unter
einem vorgegebenen Winkel α zueinander
angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel
sind dabei sechs Stachelkämme 15 vorgesehen,
welche jeweils paarweise mit identischem Winkel zueinander angeordnet
sind. Wobei der Winkel im Ausführungsbeispiel α = 60° beträgt.
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Dabei
ist jeder dieser Stachelkämme 15 als einstückig gefertigtes
Stachelblech ausgebildet. Die einzelnen Stachelbleche 15 sind
mit der Welle 14 verschraubt und folglich lösbar mit
der Welle verbunden.
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Eine
vergleichende Betrachtung der 5 und 6 zeigt
darüber
hinaus, dass jeweils zwei benachbarte Stachelkämme 15 versetzt zueinander angeordnet
sind. Versetzt meint dabei bezogen auf die einzelnen Stacheln in
Längsrichtung
der Welle versetzt. Der Versatz x zwischen zwei benachbarten Stachelblechen
beträgt
dabei im Ausführungsbeispiel
in etwa die Hälfte
des Abstandes y zweier benachbarter Stacheln 13 eines Stachelbleches 15,
so dass sich die in 5 angedeutete Anordnung "auf Lücke" ergibt.
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In
den 3 und 4 ist erkennbar, dass jeder
Stachelwalze 12 ein eigener Antrieb 16 zugeordnet
ist, welcher als elektromotorischer Antrieb 16 ausgebildet
sein kann.
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Schließlich ist
insbesondere in den 1 bis 3 angedeutet,
dass in dem Fallschacht 5 nicht nur die erfindungsgemäßen Stachelwalzen 12 angeordnet
sind, sondern dass oberhalb der Stachelwalzen 12 in dem
Fallschacht 5 eine an sich bekannte Pendelschurre 17 vorgesehen
ist, welche als bewegliche Rinne oder bewegliches Rohrstück ausgebildet sein
kann und durch eine pendelnde Bewegung für eine verteilte Beaufschlagung
des Fallschachtes 5 mit Streugut sorgt. Das Zusammenwirken
dieser Pendelschurre 17 mit den erfindungsgemäßen Bremswalzen 12 führt zu besonders
guten Ergebnissen.
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Die
Breite der Stachelwalzen erstreckt sich in etwa über die gesamte Breite des
Fallschachtes. Sie entspricht in etwa der Breite des Streugutbunkers.
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Eine
in den Figuren dargestellte Bremswalze 12 kann eine Breite
b von beispielsweise 2,5 bis 3 m aufweisen, wobei der Radius r beispielsweise
50 bis 80 cm, z. B. 60 bis 70 cm beträgt. Jedes einzelne Stachelblech 15 weist
z. B. 20 bis 40, z. B. 25 bis 35 Stacheln auf, die einen Abstand
y von 5 bis 15 cm, z. B. 8 bis 10 cm aufweisen können.
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Bevorzugte
Rotationsrichtungen sind durch die Pfeilpaare in 2 dargestellt.
Die Rotationsgeschwindigkeit einer oder beider Walzen kann 5 bis 100
Umdrehungen pro Minute, vorzugsweise 6 bis 60 Umdrehungen pro Minute,
z. B. 30 Umdrehungen pro Minute betragen.