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DE102006020225B4 - Reihenklemme mit einem Isoliergehäuse - Google Patents

Reihenklemme mit einem Isoliergehäuse Download PDF

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DE102006020225B4
DE102006020225B4 DE102006020225A DE102006020225A DE102006020225B4 DE 102006020225 B4 DE102006020225 B4 DE 102006020225B4 DE 102006020225 A DE102006020225 A DE 102006020225A DE 102006020225 A DE102006020225 A DE 102006020225A DE 102006020225 B4 DE102006020225 B4 DE 102006020225B4
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Abstract

Reihenklemme (1) mit einem Isoliergehäuse (3) und einer Stromschiene (5), die einteilig mit mindestens zwei Anschlußkäfigen (7) zum Einstecken jeweils eines Leiters (9) gebildet ist, wobei den mindestens zwei Anschlußkäfigen (7) jeweils eine Steckfeder (11) zugeordnet ist, um einen eingesteckten Leiter (9) gegen den Anschlußkäfig (7) zur Erzeugung eines Kontaktdruckes zu drücken, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster und ein zweiter Materialabschnitt (131, 132) die Stromschiene (5) und die mindestens zwei Anschlußkäfige (7) bilden, wobei die Materialabschnitte (131, 132) mindestens im Bereich der Stromschiene (5) deckungsgleich sind und um eine Mittelachse (15) verschwenkt aneinander anliegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reihenklemme mit einem Isoliergehäuse und einer Stromschiene, die einteilig mit mindestens zwei Anschlußkäfigen zum Einstecken jeweils eines Leiters gebildet ist, wobei den mindestens zwei Anschlußkäfigen jeweils eine Steckfeder zugeordnet ist, um einen eingesteckten Leiter gegen den Anschlußkäfig zur Erzeugung eines Kontaktdruckes zu drücken.
  • Eine derartige Reihenklemme ist beispielsweise aus der EP 1 391 965 A1 bekannt. Die Anmeldung offenbart einen Federkraftklemmanschluß zum Anschluß eines elektrischen Leiters, der ein Stromschienenstück mit einem viereckigen Materialdurchzug aufweist, in den das Klemmschenkelende einer Blattfeder derart eingetaucht ist, daß das Klemmschenkelende mit einer Lochkrageninnenwandfläche des Materialdurchzugs eine Klemmstelle für den elektrischen Leiter bildet.
  • Ein Nachteil der gattungsgemäßen Reihenklemme ist, dass ein Leiterquerschnitt im Bereich der Anschlusskäfige geringer als ein Leiterquerschnitt der Stromschiene ist. Eine durch die Reihenklemme zu führende elektrische Leistung ist somit durch den Leiterquerschnitt im Bereich der Anschlusskäfige beschränkt.
  • Aus der DE 197 29 327 ist eine Schutzleiterklemme bekannt, die einen Montagefuß zu ihrer Montage auf einer Tragschiene und eine elektrisch leitend mit dem Montagefuß verbundene und mit einem Leiteranschluss bestückte Stromschiene enthält.
  • Aus der DE 29 03 585 A1 ist eine Verbindungsarmatur für elektrische Anlagen bekannt, mit der an eine Stromschiene mindestens ein Draht durch Klemmverbindung elektrisch und mechanisch angeschlossen werden soll.
  • Die DE 197 29 327 C1 zeigt eine Schutzleiterklemme, mit einem Montagefuß zu ihrer Montage auf einer Tragschiene und einem elektrisch leitend mit dem Montagefuß verbundenen und mit einem Leiteranschluss bestückte Stromschiene.
  • Die DE 05 29 03 585 zeigt eine Verbindungsarmatur für elektrische Anlagen, mit der an eine Stromschiene mindestens ein Draht durch Klemmverbindung elektrisch und mechanisch angeschlossen werden soll.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, den Leiterquerschnitt im Bereich der Anschlusskäfige zu erhöhen, um durch die Stromschiene eine möglichst große elektrische Leistung zu leiten.
  • Diese Aufgabe wird für eine gattungsgemäße Reihenklemme erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein erster und ein zweiter Materialabschnitt die Stromschiene und die mindestens zwei Anschlusskäfige bilden, wobei die Materialabschnitte mindestens im Bereich der Stromschiene deckungsgleich sind und um eine Mittelachse verschwenkt aneinander anliegen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind die mindestens zwei Anschlusskäfige und die Stromschiene aus einem ebenen Blechteil ausgestanzt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung sind die beiden Materialabschnitte aneinander gehaltert. Die Materialabschnitte können durch ein festes Ende einer Steckfeder gehaltert sein, wobei das feste Ende der Steckfeder dazu vorteilhaft den ersten und zweiten Materialabschnitt übergreift. Das feste Ende der Steckfeder ist zum Übergreifen der Materialabschnitte bevorzugt U-förmig gebildet.
  • In einer weiteren Ausgestaltung sind der erste und der zweite Materialabschnitt mittels einer Verriegelung aneinander anliegend gehalten. Dabei kann die Verriegelung an mindestens einem Anschlusskäfig gebildet sein, und die Verriegelung kann durch eine Rastnase und ein Rastloch gebildet sein.
  • Der erste und der zweite Materialabschnitt können in einer weiteren Ausgestaltung über eine Schweiß- oder Nietverbindung aneinander anliegend gehaltert sein. Zusätzlich oder alternativ sind der erste und der zweite Materialabschnitt im Bereich der Mittelachse über mindestens zwei Verbindungsstege miteinander verbunden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf eine Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht auf ein ebenes Blechstanzteil, das einen ersten und einen zweiten Materialabschnitt aufweist, die um eine Mittelachse verschwenkt werden, um eine Stromschiene mit zwei Anschlußkäfigen für die erfindungsgemäße Reihenklemme zu bilden;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Blechstanzteils der 1 in einem Zwischenschritt zur Herstellung der erfindungsgemäßen Reihenklemme;
  • 3 eine Frontansicht des Blechstanzteils der 1, bei der der erste und der zweite Materialabschnitt um die Mittelachse verschwenkt sind und aneinander anliegen, wodurch eine Stromschiene mit zwei Anschlußkäfigen gebildet ist;
  • 4 eine Seitenansicht der Stromschiene mit zwei Anschlußkäfigen der 3;
  • 5 eine Draufsicht der Stromschiene mit zwei Anschlußkäfigen der 3;
  • 6 eine perspektivische Ansicht der Stromschiene mit zwei Anschlußkäfigen der 3;
  • 7 eine vergrößerte Ansicht eines Querschnittes eines Anschlußkäfigs mit einer Stromschiene gemäß der 3, wobei eine Steckfeder mit einem festen Ende auf der Stromschiene angeordnet ist und mit einem freien Ende in den Anschlußkäfig greift;
  • 8 eine Ansicht ähnlich zu der 7, wobei jedoch ein Leiter zwischen das freie Ende der Steckfeder und den Anschlußkäfig gesteckt ist, wodurch dieser von der Steckfeder gegen den Anschlußkäfig gedrückt wird, und
  • 9 eine Frontansicht der erfindungsgemäßen Reihenklemme, bei der ein Teil eines Isoliergehäuses der Reihenklemme nicht dargestellt ist, um einen inneren Aufbau der erfindungsgemäßen Reihenklemme zu zeigen.
  • 1 zeigt ein ebenes Blechstanzteil 21, das einen ersten Materialabschnitt 131 und einen zweiten Materialabschnitt 132 aufweist, die im Bereich einer Mittelachse 15 miteinander verbunden sind.
  • 2 zeigt das Blechstanzteil 21 der 1 in einem Zwischenschritt zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Reihenklemme 1, wobei in diesem Zwischenschritt jeder freie Arm 21FA zweimal abgewinkelt ist, wie insbesondere in 5 dargestellt.
  • Ferner ist in 2 jeweils eine Rastnase 17N in einem freien Arm 21FA des ersten Materialabschnitts 131 gebildet. Auf ähnliche Weise ist in jedem freien Arm 21FA des zweiten Materialabschnitts 132 jeweils ein Rastloch 17L gebildet.
  • Werden die beiden Materialabschnitte 131, 132 um die Mittelachse 15 verschwenkt, so daß die mittleren Bereiche derselben aneinander anliegen, so greifen die Rastnasen 17N in die Rastlöcher 17L, wodurch eine Verriegelung 17 zwischen den Materialabschnitten 131, 132 gebildet ist, die dieser aneinander anliegend hält, wie insbesondere in 4 dargestellt.
  • In den 3 bis 6 sind die Materialabschnitte 131, 132 um die Mittelachse 15 aufeinander zugeschwenkt, bis diese in ihren mittleren Bereichen aneinander anliegen.
  • Wie in den 4 und 6 dargestellt, greifen in dieser Stellung die Rastnasen 17N in die Rastlöcher 17L, um die Materialabschnitte 131, 132 in der dargestellten Stellung aneinander anliegend zu verriegeln.
  • Wie insbesondere in den 1 und 3 dargestellt, sind die Materialabschnitte 131, 132 in jedem Verfahrensschritt zur Herstellung der erfindungsgemäßen Reihenklemme 1 durch zwei Verbindungsstege 19 miteinander verbunden. Die Verbindungsstege 19 tragen zusätzlich dazu bei, daß die Materialabschnitte 131, 132 aneinander anliegend gehaltert sind.
  • Wie insbesondere in den 5 und 6 dargestellt, sind die zur 2 beschriebenen Abwinklungen der freien Armen 21FA so gewählt, daß die freien Arme 21FA des ersten Materialabschnitts 131 mit den freien Armen 21FA des zweiten Materialabschnitts 132 jeweils einen Anschlußkäfig 7 bilden, wenn die Materialabschnitte 131, 132 aneinander anliegen.
  • Zwischen den Anschlußkäfigen 7 ist eine Stromschiene 5 gebildet, die von den gedoppelten Materialabschnitten 131, 132 gebildet wird.
  • Die aneinander anliegenden Materialabschnitte 131, 132 bilden somit in ihrem mittleren Bereich die Stromschiene 5 und in ihren gegenüberliegenden Endbereichen (freie Arme 21FA) die Anschlußkäfige. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Anschlußkäfige in der Draufsicht der 5 die gleiche Dicke wie die Stromschiene 5 aufweisen, so daß die Anschlußkäfige 7 für eine größere Leistungsaufnahme als im Stand der Technik beschrieben ausgebildet sind.
  • Ferner wird durch die Faltung des Blechstanzteils 21 um die Mittelachse 15 eine Querschnittsverdoppelung der Stromschiene 5 gegenüber dem bekannten Stand der Technik erreicht.
  • Um die Herstellung der erfindungsgemäßen Reihenklemme 1 zu vereinfachen, sind die Materialabschnitte 131, 132 im Bereich der Stromschiene 5 deckungsgleich, und unterscheiden sich lediglich im Bereich der freien Arme 21FA, um die Anschlußkäfige 7 mit einem geschlossenen Umfang in der Draufsicht der 5 zu bilden.
  • Wie in 7 dargestellt, übergreift ein festes Ende 11f einer Steckfeder 11 die gedoppelten Materialabschnitte 131, 132, und ein Kontaktende 11K der Steckfeder 11 ist in einem Anschlußkäfig 7 angeordnet. Das feste Ende 11f der Steckfeder 11 ist U-förmig ausgebildet, so daß die Materialabschnitte 131, 132 zwischen Schenkeln der U-Form angeordnet sind und die Steckfeder 11 mit dem Boden der U-Form auf den Materialabschnitten 131, 132 aufliegt.
  • 8 zeigt einen Leiter 9, der in den Anschlußkäfig 7 der 7 eingesteckt ist und der durch die Steckfeder 11 gegen den Anschlußkäfig 7 gedrückt wird. Die Steckfeder 11 erzeugt auf diese Weise ein Kontaktdruck, der den Leiter 9 gegen den Anschlußkäfig drückt, um eine sichere elektrische Verbindung zwischen dem Leiter 9 und dem Anschlußkäfig 7 bereitzustellen.
  • Der Anschlußkäfig 7 bildet auf diese Weise in der Draufsicht der 5 eine Begrenzung von drei Seiten, durch die der Leiter 9 und das Kontaktende 11K der Steckfeder 11 geführt sind.
  • In 9 ist ein Isoliergehäuse 3 der Reihenklemme 1 gezeigt, in dem die aneinander anliegenden Materialabschnitte 131, 132 angeordnet sind, wobei jedem Anschlußkäfig 7 eine Steckfeder 11 zugeordnet ist.
  • Die aneinander anliegenden Materialabschnitte 131, 132 sind mit dem Isoliergehäuse 3 verrastet, um diese auf einfache Weise in dem Isoliergehäuse 3 zu halten.
  • Die Leiter 9 sind durch Leiteröffnungen 23 entlang einer Leitereinsteckrichtung 25 in die Anschlußkäfige 7 steckbar, wo sie von den Steckfedern 11 gehalten sind.
  • Ist ein Leiter 9 in den Anschlußkäfig 7 gesteckt, so kann der Leiter 9 aus der Reihenklemme 1 gelöst werden, indem ein Schraubendreher die Steckfeder 11 von dem Leiter 9 löst, wie im Stand der Technik bekannt.
  • Vorliegend sind die Materialabschnitte 131, 132 durch zwei Verbindungsstege miteinander verbunden. Alternativ können die Materialabschnitte 131, 132 durch eine beliebige Anzahl von Verbindungsstegen 19 miteinander verbunden sein, die insbesondere jegliche Form einnehmen können.
  • 1
    Reihenklemme
    3
    Isoliergehäuse
    5
    Stromschiene
    7
    Anschlußkäfig
    9
    Leiter
    11
    Steckfeder
    11f
    festes Ende der Steckfeder
    11K
    Kontaktende der Steckfeder
    131
    erster Materialabschnitt
    132
    zweiter Materialabschnitt
    15
    Mittelachse
    17
    Verrieglung
    17N
    Rastnase
    17L
    Rastloch
    19
    Verbindungssteg
    21
    Blechstanzteil (eben)
    21FA
    freier Arm des Blechstanzteils 21
    23
    Leiteröffnung
    25
    Leitereinsteckrichtung

Claims (11)

  1. Reihenklemme (1) mit einem Isoliergehäuse (3) und einer Stromschiene (5), die einteilig mit mindestens zwei Anschlußkäfigen (7) zum Einstecken jeweils eines Leiters (9) gebildet ist, wobei den mindestens zwei Anschlußkäfigen (7) jeweils eine Steckfeder (11) zugeordnet ist, um einen eingesteckten Leiter (9) gegen den Anschlußkäfig (7) zur Erzeugung eines Kontaktdruckes zu drücken, dadurch gekennzeichnet, daß ein erster und ein zweiter Materialabschnitt (131, 132) die Stromschiene (5) und die mindestens zwei Anschlußkäfige (7) bilden, wobei die Materialabschnitte (131, 132) mindestens im Bereich der Stromschiene (5) deckungsgleich sind und um eine Mittelachse (15) verschwenkt aneinander anliegen.
  2. Reihenklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Anschlußkäfige (7) und die Stromschiene (5) aus einem ebenen Blechteil (21) ausgestanzt sind.
  3. Reihenklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialabschnitte (131, 132) aneinander gehaltert sind.
  4. Reihenklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialabschnitte (131, 132) durch ein festes Ende (11f) der Steckfeder (11) gehaltert sind.
  5. Reihenklemme nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das feste Ende (11f) der Steckfeder (11) den ersten und zweiten Materialabschnitt (131, 132) übergreift.
  6. Reihenklemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das feste Ende (11f) der Steckfeder (11) zum Übergreifen der Materialabschnitte (131, 132) U-förmig gebildet ist.
  7. Reihenklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und zweite Materialabschnitt (131, 132) mittels einer Verriegelung (17) aneinander anliegend gehalten sind.
  8. Reihenklemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (17) an mindestens einem Anschlußkäfig (7) gebildet ist.
  9. Reihenklemme nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelung (17) durch eine Rastnase (17N) und ein Rastloch (17L) gebildet ist.
  10. Reihenklemme nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Materialabschnitt (131, 132) über eine Schweiß- oder Nietverbindung aneinander anliegend gehaltert sind.
  11. Reihenklemme Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und zweite Materialabschnitt (131, 132) im Bereich der Mittelachse (15) über mindestens zwei Verbindungsstege (19) miteinander verbunden sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2903585A1 (de) * 1978-02-07 1979-08-09 Alsthom Cgee Verbindungsarmatur fuer elektrische anlagen
DE19729327C1 (de) * 1997-07-09 1998-10-29 Wieland Electric Gmbh Schutzleiterklemme
EP1391965A1 (de) * 2002-08-22 2004-02-25 Wago Verwaltungsgesellschaft mbH Federkraftklemmanschluss für einen elektrischen Leiter

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