-
Die
Erfindung betrifft eine vielfach wiederverwendbare Transportverpackung
für Fahrzeugteile, insbesondere
zum Transport einzelner, im Wesentlichen flacher Karosserieteile,
wie Türen,
Motorhauben, Heckklappen, Kotflügel
oder Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen.
-
Bei
Unfällen
von Kraftfahrzeugen werden nicht selten äußere Karosserieteile, wie Türen, Motorhauben,
Heckklappen oder Kotflügel
so stark beschädigt,
dass sie gegen ein Ersatzteil ausgetauscht werden müssen. Dabei
werden immer häufiger
gebrauchte Ersatzteile verwendet, weil diese aufgrund von gut sortierten
Angeboten von Autoverwertern im Internet nicht nur preiswerter sondern
oft auch schneller als Neuteile verfügbar sind und die Kraftfahrzeug-Versicherer
aus Kostengründen
zunehmend enger mit Autoverwertern zusammen arbeiten. Jedoch sind
passende gebrauchte Ersatzteile in der Regel ebenso wenig wie neue
Ersatzteile in der Nähe einer
mit der Reparatur des Kraftfahrzeugs beauftragten Werkstatt verfügbar, so
dass sie zumeist von einer Spedition per Lastkraftwagen vom anbietenden Autoverwerter
bzw. im Fall von Neuteilen vom Hersteller zur Werkstatt transportiert
werden müssen.
-
Um
Transportschäden
zu vermeiden, werden Karosserieteile von Kraftfahrzeugen zum Transport
zumeist in Einweg-Verpackungen verpackt, wobei es üblich ist,
größere, flache
Teile mit empfindlichen lackierten Oberflächen, wie Türen, Motorhauben, Heckklappen
oder Kotflügel,
zumeist entweder mehrere Male mit einer geeigneten Luftpolsterfolie
zu umwickeln oder alternativ zusammen mit einem geeigneten Polstermaterial
in flachen Kartons oder Kisten zu verpacken. Jedoch sind in beiden
Fällen
erhebliche Mengen an Verpackungsmaterial und ein nicht unbeträchtlicher
Zeitaufwand für
das Verpacken erforderlich, was ebenso wie die zunehmend teurere Entsorgung
des in der Werkstatt anfallenden Verpackungsmaterials zu einem Anstieg
der Kosten beiträgt.
-
Insbesondere
beim Transport vom Hersteller zur Werkstatt finden neben Einweg-Verpackungen auch
wiederverwendbare Transportpaletten oder Transportbehälter Verwendung,
wie zum Beispiel Gitterboxen. Diese eignen sich jedoch nur bedingt
für den
Transport von größeren, flachen
Karosserieteilen mit empfindlichen Oberflächen, wie lackierten Türen, Motorhauben,
Heckklappen oder Kotflügel,
weil diese Karosserieteile zum einen zur Vermeidung einer Beschädigung zusätzlich mit
Einweg-Verpackungen
umgeben werden müssen,
und weil zum anderen für
den Transport und auch für
den Rücktransport der
leeren Verpackungen sehr viel Stauraum benötigt wird, was ebenfalls zu
einem Anstieg der Kosten führt.
-
Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Transportverpackung
der eingangs genannten Art zu schaffen, in der sich insbesondere
empfindliche lackierte Karosserieteile schnell und einfach verpacken
sowie mit geringem Platzbedarf gut geschützt transportieren lassen.
-
Diese
Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 gelöst, wonach
die Transportverpackung aus einer mindestens teilweise von flexiblen Wänden begrenzten
flachen Tasche besteht.
-
Der
Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Zeitaufwand
für das
Verpacken empfindlicher Karosserieteile von Kraftfahrzeugen erheblich
vermindern lässt,
wenn die Teile lediglich in die vorgefertigte Tasche gesteckt werden
müssen,
durch deren flexible Begrenzungswände der Platzbedarf beim Transport
und noch mehr beim Rücktransport verringert
werden kann, da sich die leere Transportverpackung wegen der Flexibilität ihrer
Begrenzungswände
zusammengerollt oder zusammengelegt transportieren lässt. Die
erfindungsgemäße Transporttasche
schützt
zudem selbst empfindliche Oberflächen gut
vor Beschädigung,
vor allem wenn die flexiblen Begrenzungswände der Tasche gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung gepolstert sind.
-
Damit
die zu transportierenden Karosserieteile beim Transport vollständig von
der Tasche umgeben sind, weist diese bevorzugt eine verschließbare Öffnung auf,
die vorzugsweise von benachbarten Rändern zweier flexibler Begrenzungswandteile
der Tasche begrenzt wird. Damit die Transporttasche wiederholt geöffnet bzw.
verschlossen werden kann, sind die beiden Ränder vorzugsweise mit zusammenwirkenden
Klettbandstreifen versehen, jedoch kann alternativ auch ein Reißverschluss
vorgesehen werden. Bei Verwendung von Klettbandstreifen steht der
Rand von einem der beiden Begrenzungswandteile zweckmäßig über den
Rand des anderen Begrenzungswandteils über, wobei die Klettbandstreifen
auf der Innenseite des überstehenden
Randes und auf der Außenseite
des benachbarten Randes vorgesehen sind, so dass sie durch Umschlagen
des überstehenden
Randes miteinander in Eingriff gebracht werden und während des
Transports durch den umgeschlagenen Rand vor Verschmutzung geschützt werden
können.
-
Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass an die Öffnung der
Tasche angrenzende Begrenzungswandteile lösbar miteinander verbunden
sind, so dass eines der beiden Teile vom anderen gelöst und von
der Öffnung
weg in Richtung eines Bodens der Transporttasche umgeschlagen werden
kann. Dadurch kann die Öffnung der
Tasche zum Einführen
bzw. zur Entnahme von Karosserieteilen vergrößert und damit das Verpacken
bzw. Auspacken erleichtert werden. Da sich die Karosserieteile am
einfachsten in die Transporttasche einführen und aus dieser entnehmen
lassen, wenn die Tasche dabei senkrecht ausgerichtet ist, weist
diese in der Nähe
der Öffnung
Aufhängeeinrichtungen
auf, mit denen die Tasche an einer Wand oder dergleichen aufgehängt werden
kann. Die Aufhängeeinrichtungen
werden zweckmäßig von Ösen gebildet,
die derart in einem der beiden Begrenzungswandteile angeordnet sind,
dass der andere Begrenzungswandteil zum Verpacken oder Auspacken
von Karosserieteilen nach unten umgeschlagen werden kann. Auf diese
Weise müssen
die Karosserieteile weniger weit hoch gehoben werden, um sie in die
Tasche einzuführen
oder aus dieser zu entnehmen.
-
Damit
sich die beiden Begrenzungswandteile angrenzend an die Öffnung leicht
voneinander lösen
lassen, sind sie entlang ihrer entgegengesetzten Seitenränder zweckmäßig ebenfalls
durch zusammenwirkende, an ihren Innenseiten angeordnete Klettbandstreifen,
oder alternativ durch Reißverschlüsse, miteinander
verbunden, so dass ein Teil des einen Begrenzungswandteils beginnend
an der Öffnung
vom anderen Begrenzungswandteil abgezogen werden kann.
-
Da
es für
Spediteure zumeist günstiger
und damit für
ihre Kunden preiswerter ist, wenn sich größere, im Wesentlichen flache
Karosserieteile aufrecht auf einer Schmalseite stehend transportieren lassen,
sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass
die Tasche gegenüber
von ihrer verschließbaren Öffnung einen
verstärkten
bzw. mit einer starren Einlage versehenen Boden aufweist. Um in
Bodennähe
ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Transporttasche zu vermeiden,
wenn diese auf einer nassen Bodenfläche abgestellt wird, besteht
die Tasche vorzugsweise im Wesentlichen aus einem einzigen rechteckigen
länglichen
Zuschnitt, der im Bereich ihres Bodens U-förmig umgeschlagen ist.
-
Der
Zuschnitt besteht vorteilhaft aus einer flexiblen, reißfesten
und auf einer Seite mit einer Polsterbeschichtung versehenen wasserfesten Kunststofffolie,
deren Polsterseite nach innen weist.
-
Die
Einlage am Boden der Tasche ist vorzugsweise auf ihrer der Öffnung zugewandten,
als Auflagefläche
für die
Karosserieteile dienenden ebenen Oberseite gepolstert und besteht
zweckmäßig aus
Holz, das bei relativ geringem Gewicht eine ausreichende Stabilität besitzt
und mit Hilfe von Holzschrauben von unten her am Boden der Tasche
befestigt werden kann.
-
Um
das zu transportierende Karosserieteil auch vor Stößen oder
Schlägen
schützen
zu können, sieht
eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass mindestens
ein Begrenzungswandteil der Tasche doppelwandig ausgebildet ist,
wobei der Zwischenraum zweckmäßig durch
eine große verschließbare Öffnung zugänglich ist,
so dass bei Bedarf eine als Schutz vor Schlägen oder Stößen dienende Platte in den
Zwischenraum geschoben werden kann.
-
Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
-
1:
eine Vorderseitenansicht einer erfindungsgemäßen Transporttasche;
-
2:
eine Querschnittsansicht entlang der Linie II-II der 1;
-
3:
eine Querschnittsansicht entlang der Linie III-III der 1;
-
4:
eine Rückseitenansicht
der Transporttasche;
-
5:
eine Vorderseitenansicht der aufgehängten Transporttasche mit teilweise
nach unten geklappter Vorderseitenwand und einer in der Transporttasche
verpackten Pkw-Türe;
-
6:
eine vergrößerte Schnittansicht
entlang der Linie VI-VI
der 5;
-
7:
eine Schnittansicht entlang der Linie VII-VII der 5;
-
8:
eine Schnittansicht entsprechend 7, jedoch
nach dem Verschließen
der Transporttasche und nach dem Bestücken mit einer Platte zum Schutz
des Karosserieteils vor Schlägen
oder Stößen.
-
Die
in der Zeichnung dargestellte Transportverpackung dient dazu, eine
zum Beispiel nach einem Kraftfahrzeugunfall benötigte, beim Hersteller des
Kraftfahrzeugs oder bei einem Autoverwerter bestellte Austausch-Türe 2 oder
ein anderes Karosserieteil, wie beispielsweise eine Motorhaube,
eine Heckklappe oder einen Kotflügel
(nicht dargestellt), per Spedition zu der Reparaturwerkstatt zu überführen, in
der die Reparatur des Kraftfahrzeugs nach dem Unfall durchgeführt wird.
-
Während zu
diesem Zweck bisher entweder Einmal-Verpackungen, wie Luftpolsterfolie
und Kartonagen, oder wiederverwendbare starre Transportbehälter, wie
Holzkisten und Gitterboxen, verwendet wurden, besteht die erfindungsgemäße Verpackung aus
einer wiederverwendbaren Transporttasche 4, die überwiegend
aus einem flexiblen Material hergestellt ist. Dadurch kann nicht
nur der zum Transport der verpackten Karosserieteile, wie beispielsweise der
Türe 2,
benötigte
Stauraum verkleinert werden, da sich die Verpackung gegen das transportierte
Karosserieteil anschmiegen kann, sondern auch der zum Rücktransport
der leeren Verpackung benötigte Stauraum,
da die leere Verpackung zusammengerollt oder zusammengefaltet transportiert
werden kann.
-
Die
in der Zeichnung dargestellte Transporttasche 4 besteht
hauptsächlich
aus einem rechteckigen Zuschnitt 6 einer einseitig mit
Nadelfilz oder einem anderen Polstermaterial 8 beschichteten
reißfesten,
wasserdichten und schmutzabweisenden Kunststofffolie 10.
Der Zuschnitt 6 ist entlang eines Bodens 12 der
Transporttasche 4 etwa hälftig umgeschlagen, so dass
das Polstermaterial 8 nach innen weist und entgegengesetzte
Längsseitenränder 14, 14' der beiden
Hälften
des Zuschnitts 6 übereinander liegen,
wobei die eine Hälfte
eine flexible Vorderseitenwand 16 und die andere Hälfte eine
flexible Rückseitenwand 18 der
Tasche 4 bildet.
-
Die
Vorderseitenwand 16 und die Rückseitenwand 18 der
Transporttasche 4 weisen Abmessungen von etwa 1,5 m × 1,5 m
auf, jedoch können ggf.
auch noch etwas größere Abmessungen
vorgesehen werden.
-
Die
beiden übereinander
liegenden Hälften des
gepolsterten Folienzuschnitts 6 sind jeweils entlang eines
an den Boden 6 angrenzenden Teils ihrer Längsseitenränder 14, 14' durch eine
Doppelnaht 20 miteinander vernäht, während sie angrenzend an die zum
Boden 12 entgegengesetzte Öffnungsseite der Tasche 4 entlang
ihrer Längsseitenränder 14, 14' lösbar miteinander
verbunden sind. Dazu sind dort entlang der Längsseitenränder 14, 14' Klettbandstreifen 22, 22' gleicher Länge und
Breite auf die gegenüberliegenden
gepolsterten Innenseiten der Rückseitenwand 18 und
der Vorderseitenwand 16 aufgenäht, von denen in bekannter
Weise der eine Streifen 22 aus einem Häkchenmaterial und der andere
Streifen 22' aus
einem Schlaufenmaterial besteht, so dass sie sich durch gegenseitiges
Zusammendrücken
fest miteinander verbinden und durch Auseinanderziehen wieder voneinander
trennen lassen.
-
Um
ein Einreißen
des gepolsterten Folienzuschnitts 6 im Bereich der zum
Boden 12 benachbarten Enden der jeweils zusammenwirkenden
Klettbandstreifen 22, 22' zu verhindern, erstreckt sich
dort ein Niet 24 durch beide Lagen der gepolsterten Kunststofffolie 6,
das heißt
durch die Vorderseitenwand 16 und durch die Rückseitenwand 18 hindurch.
-
Entlang
ihrer oberen, vom Boden 12 abgewandten Ränder 26, 28 sind
die Vorderseitenwand 16 und die Rückseitenwand 18 mit
quer verlaufenden Klettbandstreifen 30, 30' versehen, die
zum Verschließen
einer von den Rändern
begrenzten Öffnung 32 (2)
der Transporttasche 4 dienen. von den beiden Rändern 26, 28 steht
derjenige 26 der Rückseitenwand 18 der
Tasche 4 etwas nach oben über den anderen 28 der
Vorderseitenwand 16 über. Der
aus einem Schlaufenmaterial bestehende Klettbandstreifen 30' ist auf die
Außen-
oder Folienseite der Vorderseitenwand 16 aufgenäht, während der aus
einem Häkchenmaterial
bestehende Klettbandstreifen 30 auf die Innen- oder Polsterseite
der Rückseitenwand 18 aufgenäht ist,
so dass zum Verschließen
der Tasche 4 der überstehende
Randstreifen der Rückseitenwand 18 nach
unten umgeschlagen werden kann, um die beiden Klettbandstreifen 30, 30' lösbar miteinander
zu verbinden.
-
Wie
am besten in 4 dargestellt, ist die Rückseitenwand 18 in
der Nähe
ihres oberen Randes 28 mit zwei in gleichen Abständen vom
Rand 28 angeordneten Aufhängeösen 34 in Form von
eingepressten Ringen versehen, an denen die Transporttasche 4 mit
nach unten weisendem Boden 12 zum Beispiel an Wandhaken 38 aufgehängt werden
kann, so dass ein an die Öffnung 34 angrenzender,
durch die beiden Klettbandstreifen 22, 22' lösbar mit
der Rückseitenwand 18 verbundener
Teil 36 (7) der Vorderseitenwand 16 entlang
der Klettbandstreifen 22, 22' von der Rückseitenwand 18 gelöst und nach unten
geklappt werden kann. Auf diese Weise kann das zu verpackende Karosserieteil,
zum Beispiel die dargestellte Pkw-Türe 2, von einer einzigen
Person in einer gut zu bewältigenden
Höhe, die
etwa der Höhe der
unteren Enden der Klettbandstreifen 22, 22' entspricht,
in die Transporttasche 4 gesteckt werden. Außerdem kann
das in der Tasche 4 befindliche Karosserieteil auf etwaige
Schäden
geprüft
werden, ohne dass es erneut aus der Tasche 4 entnommen werden
muss.
-
Wie
am besten in 4 dargestellt, sind an der Außenseite
der Rückseitenwand 18 der
Transporttasche 4 zwei Trageriemen 40 angebracht,
die das Tragen der Tasche 4 mit dem darin verpackten Karosserieteil
erleichtern. Die oberen Enden der Trageriemen 40 sind in
der Nähe
der Mitte der Rückseitenwand 18 an
dieser festgenäht,
wobei über
den beiden Nahtstellen ein rechteckiger Fleck 42 aus reißfester
Folie auf die Außenseite der
Rückseitenwand 18 aufgesetzt
ist, der das Ausreißen
der oberen Enden verhindert. Die unteren Enden der beiden Trageriemen 40 sind
in der Nähe
des Bodens 12 in einem größeren Abstand voneinander an
der Rückseitenwand 18 festgenäht.
-
Wie
am besten in 1 und 6 dargestellt,
ist der Boden 12 der Transporttasche 4 im Inneren
derselben mit einer starren Einlage 44 in Form eines langgestreckten
hölzernen
Bretts versehen, dessen Länge
etwas kürzer
als die Breite des Folienzuschnitts 6 ist. Die zur Versteifung
des Bodens 12 und als Auflage für die verpackten Karosserieteile
dienende Einlage 44 wird von mehreren Holzschrauben 46 am
Zuschnitt 6 festgehalten, die von unten her durch eine
Unterlegscheibe 48 und durch den Boden 12 der
Tasche 4 hindurch in die Einlage geschraubt 44 werden,
wobei die beiden äußersten
Schrauben 46 auch dazu dienen, die unter die Stirnenden
der Einlage 44 eingeschlagenen Zwickel an den beiden unteren
Ecken der Tasche 4 festzuhalten.
-
Die
Einlage 44 hat eine Breite von etwa 10 cm und ist auf ihrer
Oberseite mit einer etwa 50 mm dicken Polsterschicht 50 aus
Schaumgummi oder dergleichen versehen, die eine Beschädigung der Karosserieteile
im Bereich ihrer Auflagefläche
verhindert.
-
Um
zu verhindern, dass der Boden 12 der Transporttasche 4 beim
Abstellen der Tasche 4 auf einer verunreinigten Bodenfläche selbst
verunreinigt wird, sind unterhalb der Einlage 44 an der
Außenseite
des Bodens 12 zwei Gummifüße 52 angebracht, die
ebenfalls mittels Holzschrauben (nicht sichtbar) von unten her durch
den gepolsterte Folienzuschnitt 6 hindurch an der hölzernen
Einlage 44 festgeschraubt sind.
-
Wie
am besten in 3 und 7 dargestellt,
ist ein Teil der Vorderseitenwand 16 der Transporttasche 4 unterhalb
der unteren Enden der an ihren Längsseitenrändern 14' angeordneten Klettbandstreifen 22' mit Hilfe eines
auf der Außenseite
der Vorderseitenwand 16 über deren gesamte Breite angebrachten
ungepolsterten Folienzuschnitts 54 doppelwandig ausgebildet.
Auf diese Weise wird zwischen der Innenseite des äußeren Folienzuschnitts 54 und
der Folie 10 an der Außenseite
des inneren Zuschnitts 6 ein Zwischenraum 56 gebildet,
in dem bei Bedarf eine Platte 58 aus Sperrholz, Laminat
oder einem anderen geeigneten Material untergebracht werden kann,
um Karosserieteile mit empfindlichen Oberflächen vor Schlägen oder
Stößen beim
Transport zu schützen
und dadurch Transportschäden
zu vermeiden.
-
Der
doppelwandige Teil der Vorderseitenwand 16 weist an seinem
oberen Rand 60 eine verschließbare Öffnung 64 (8)
auf, die sich ebenso wie die Öffnung 32 am
oberen Rand 26, 28 der Tasche 4 über deren
gesamte Breite erstreckt. Die Öffnung
ist ebenfalls mit Hilfe zweier zusammenwirkender Klettbandstreifen 62, 62' verschließbar, von
denen der eine 62 entlang des oberen Randes 60 des äußeren Folienzuschnitts 54 auf
dessen Innenseite aufgenäht
ist, während
der andere 62' gegenüber von
diesem Klettbandstreifen 62 auf die Folie 10 an der
Außenseite
des gepolsterten Folienzuschnitts 6 aufgenäht ist.
Die beiden Zuschnitte 54 und 6 sind entlang eines
unteren Randes 68 des Zuschnitts 54 in der Nähe des Bodens 12 miteinander
vernäht,
wie am besten in 7 und 8 dargestellt.
-
Wie
am besten in 1 dargestellt, ist die Transporttasche 4 auf
der Außenseite
der Vorderseitenwand 16 oberhalb der Öffnung 64 ihres doppelwandigen
Teils mit einer rechteckigen Klarsichtfolie 66 versehen,
die entlang ihrer Seitenränder
und ihres unteren Randes auf der Vorderseitenwand 16 festgenäht ist und
zur Aufnahme von Frachtpapieren dient.
-
8 zeigt
die geschlossene Transporttasche 4 mit der verpackten Pkw-Türe 2 beim
Transport in aufrechtem Zustand. Die Öffnung 32 am oberen Stirnende
der Tasche 4 ist durch die miteinander im Eingriff stehenden
Klettbandstreifen 30, 30' verschlossen, die durch Umschlagen
des Randes 28 miteinander in Eingriff gebracht worden sind.
weiter ist dort die Platte 58 in den Zwischenraum 56 der
Vorderseitenwand eingeschoben dargestellt.