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DE102005060842A1 - Wiederverwendbare Transportverpackung für Fahrzeugteile - Google Patents

Wiederverwendbare Transportverpackung für Fahrzeugteile Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine vielfach wiederverwendbare Transportverpackung (4) für Fahrzeugteile, insbesondere zum Transport einzelner, im Wesentlichen flacher Karosserieteile, wie Türen (2), Motorhauben, Heckklappen, Kotflügel oder Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen. Damit sich insbesondere empfindliche lackierte Karosserieteile schnell und einfach verpacken sowie mit geringem Platzbedarf gut geschützt transportieren lassen, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Transportverpackung aus einer mindestens teilweise von flexiblen Wänden (16, 18) begrenzten Tasche (4) besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine vielfach wiederverwendbare Transportverpackung für Fahrzeugteile, insbesondere zum Transport einzelner, im Wesentlichen flacher Karosserieteile, wie Türen, Motorhauben, Heckklappen, Kotflügel oder Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen.
  • Bei Unfällen von Kraftfahrzeugen werden nicht selten äußere Karosserieteile, wie Türen, Motorhauben, Heckklappen oder Kotflügel so stark beschädigt, dass sie gegen ein Ersatzteil ausgetauscht werden müssen. Dabei werden immer häufiger gebrauchte Ersatzteile verwendet, weil diese aufgrund von gut sortierten Angeboten von Autoverwertern im Internet nicht nur preiswerter sondern oft auch schneller als Neuteile verfügbar sind und die Kraftfahrzeug-Versicherer aus Kostengründen zunehmend enger mit Autoverwertern zusammen arbeiten. Jedoch sind passende gebrauchte Ersatzteile in der Regel ebenso wenig wie neue Ersatzteile in der Nähe einer mit der Reparatur des Kraftfahrzeugs beauftragten Werkstatt verfügbar, so dass sie zumeist von einer Spedition per Lastkraftwagen vom anbietenden Autoverwerter bzw. im Fall von Neuteilen vom Hersteller zur Werkstatt transportiert werden müssen.
  • Um Transportschäden zu vermeiden, werden Karosserieteile von Kraftfahrzeugen zum Transport zumeist in Einweg-Verpackungen verpackt, wobei es üblich ist, größere, flache Teile mit empfindlichen lackierten Oberflächen, wie Türen, Motorhauben, Heckklappen oder Kotflügel, zumeist entweder mehrere Male mit einer geeigneten Luftpolsterfolie zu umwickeln oder alternativ zusammen mit einem geeigneten Polstermaterial in flachen Kartons oder Kisten zu verpacken. Jedoch sind in beiden Fällen erhebliche Mengen an Verpackungsmaterial und ein nicht unbeträchtlicher Zeitaufwand für das Verpacken erforderlich, was ebenso wie die zunehmend teurere Entsorgung des in der Werkstatt anfallenden Verpackungsmaterials zu einem Anstieg der Kosten beiträgt.
  • Insbesondere beim Transport vom Hersteller zur Werkstatt finden neben Einweg-Verpackungen auch wiederverwendbare Transportpaletten oder Transportbehälter Verwendung, wie zum Beispiel Gitterboxen. Diese eignen sich jedoch nur bedingt für den Transport von größeren, flachen Karosserieteilen mit empfindlichen Oberflächen, wie lackierten Türen, Motorhauben, Heckklappen oder Kotflügel, weil diese Karosserieteile zum einen zur Vermeidung einer Beschädigung zusätzlich mit Einweg-Verpackungen umgeben werden müssen, und weil zum anderen für den Transport und auch für den Rücktransport der leeren Verpackungen sehr viel Stauraum benötigt wird, was ebenfalls zu einem Anstieg der Kosten führt.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Transportverpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, in der sich insbesondere empfindliche lackierte Karosserieteile schnell und einfach verpacken sowie mit geringem Platzbedarf gut geschützt transportieren lassen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 gelöst, wonach die Transportverpackung aus einer mindestens teilweise von flexiblen Wänden begrenzten flachen Tasche besteht.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass sich der Zeitaufwand für das Verpacken empfindlicher Karosserieteile von Kraftfahrzeugen erheblich vermindern lässt, wenn die Teile lediglich in die vorgefertigte Tasche gesteckt werden müssen, durch deren flexible Begrenzungswände der Platzbedarf beim Transport und noch mehr beim Rücktransport verringert werden kann, da sich die leere Transportverpackung wegen der Flexibilität ihrer Begrenzungswände zusammengerollt oder zusammengelegt transportieren lässt. Die erfindungsgemäße Transporttasche schützt zudem selbst empfindliche Oberflächen gut vor Beschädigung, vor allem wenn die flexiblen Begrenzungswände der Tasche gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung gepolstert sind.
  • Damit die zu transportierenden Karosserieteile beim Transport vollständig von der Tasche umgeben sind, weist diese bevorzugt eine verschließbare Öffnung auf, die vorzugsweise von benachbarten Rändern zweier flexibler Begrenzungswandteile der Tasche begrenzt wird. Damit die Transporttasche wiederholt geöffnet bzw. verschlossen werden kann, sind die beiden Ränder vorzugsweise mit zusammenwirkenden Klettbandstreifen versehen, jedoch kann alternativ auch ein Reißverschluss vorgesehen werden. Bei Verwendung von Klettbandstreifen steht der Rand von einem der beiden Begrenzungswandteile zweckmäßig über den Rand des anderen Begrenzungswandteils über, wobei die Klettbandstreifen auf der Innenseite des überstehenden Randes und auf der Außenseite des benachbarten Randes vorgesehen sind, so dass sie durch Umschlagen des überstehenden Randes miteinander in Eingriff gebracht werden und während des Transports durch den umgeschlagenen Rand vor Verschmutzung geschützt werden können.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass an die Öffnung der Tasche angrenzende Begrenzungswandteile lösbar miteinander verbunden sind, so dass eines der beiden Teile vom anderen gelöst und von der Öffnung weg in Richtung eines Bodens der Transporttasche umgeschlagen werden kann. Dadurch kann die Öffnung der Tasche zum Einführen bzw. zur Entnahme von Karosserieteilen vergrößert und damit das Verpacken bzw. Auspacken erleichtert werden. Da sich die Karosserieteile am einfachsten in die Transporttasche einführen und aus dieser entnehmen lassen, wenn die Tasche dabei senkrecht ausgerichtet ist, weist diese in der Nähe der Öffnung Aufhängeeinrichtungen auf, mit denen die Tasche an einer Wand oder dergleichen aufgehängt werden kann. Die Aufhängeeinrichtungen werden zweckmäßig von Ösen gebildet, die derart in einem der beiden Begrenzungswandteile angeordnet sind, dass der andere Begrenzungswandteil zum Verpacken oder Auspacken von Karosserieteilen nach unten umgeschlagen werden kann. Auf diese Weise müssen die Karosserieteile weniger weit hoch gehoben werden, um sie in die Tasche einzuführen oder aus dieser zu entnehmen.
  • Damit sich die beiden Begrenzungswandteile angrenzend an die Öffnung leicht voneinander lösen lassen, sind sie entlang ihrer entgegengesetzten Seitenränder zweckmäßig ebenfalls durch zusammenwirkende, an ihren Innenseiten angeordnete Klettbandstreifen, oder alternativ durch Reißverschlüsse, miteinander verbunden, so dass ein Teil des einen Begrenzungswandteils beginnend an der Öffnung vom anderen Begrenzungswandteil abgezogen werden kann.
  • Da es für Spediteure zumeist günstiger und damit für ihre Kunden preiswerter ist, wenn sich größere, im Wesentlichen flache Karosserieteile aufrecht auf einer Schmalseite stehend transportieren lassen, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die Tasche gegenüber von ihrer verschließbaren Öffnung einen verstärkten bzw. mit einer starren Einlage versehenen Boden aufweist. Um in Bodennähe ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Transporttasche zu vermeiden, wenn diese auf einer nassen Bodenfläche abgestellt wird, besteht die Tasche vorzugsweise im Wesentlichen aus einem einzigen rechteckigen länglichen Zuschnitt, der im Bereich ihres Bodens U-förmig umgeschlagen ist.
  • Der Zuschnitt besteht vorteilhaft aus einer flexiblen, reißfesten und auf einer Seite mit einer Polsterbeschichtung versehenen wasserfesten Kunststofffolie, deren Polsterseite nach innen weist.
  • Die Einlage am Boden der Tasche ist vorzugsweise auf ihrer der Öffnung zugewandten, als Auflagefläche für die Karosserieteile dienenden ebenen Oberseite gepolstert und besteht zweckmäßig aus Holz, das bei relativ geringem Gewicht eine ausreichende Stabilität besitzt und mit Hilfe von Holzschrauben von unten her am Boden der Tasche befestigt werden kann.
  • Um das zu transportierende Karosserieteil auch vor Stößen oder Schlägen schützen zu können, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass mindestens ein Begrenzungswandteil der Tasche doppelwandig ausgebildet ist, wobei der Zwischenraum zweckmäßig durch eine große verschließbare Öffnung zugänglich ist, so dass bei Bedarf eine als Schutz vor Schlägen oder Stößen dienende Platte in den Zwischenraum geschoben werden kann.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine Vorderseitenansicht einer erfindungsgemäßen Transporttasche;
  • 2: eine Querschnittsansicht entlang der Linie II-II der 1;
  • 3: eine Querschnittsansicht entlang der Linie III-III der 1;
  • 4: eine Rückseitenansicht der Transporttasche;
  • 5: eine Vorderseitenansicht der aufgehängten Transporttasche mit teilweise nach unten geklappter Vorderseitenwand und einer in der Transporttasche verpackten Pkw-Türe;
  • 6: eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie VI-VI der 5;
  • 7: eine Schnittansicht entlang der Linie VII-VII der 5;
  • 8: eine Schnittansicht entsprechend 7, jedoch nach dem Verschließen der Transporttasche und nach dem Bestücken mit einer Platte zum Schutz des Karosserieteils vor Schlägen oder Stößen.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Transportverpackung dient dazu, eine zum Beispiel nach einem Kraftfahrzeugunfall benötigte, beim Hersteller des Kraftfahrzeugs oder bei einem Autoverwerter bestellte Austausch-Türe 2 oder ein anderes Karosserieteil, wie beispielsweise eine Motorhaube, eine Heckklappe oder einen Kotflügel (nicht dargestellt), per Spedition zu der Reparaturwerkstatt zu überführen, in der die Reparatur des Kraftfahrzeugs nach dem Unfall durchgeführt wird.
  • Während zu diesem Zweck bisher entweder Einmal-Verpackungen, wie Luftpolsterfolie und Kartonagen, oder wiederverwendbare starre Transportbehälter, wie Holzkisten und Gitterboxen, verwendet wurden, besteht die erfindungsgemäße Verpackung aus einer wiederverwendbaren Transporttasche 4, die überwiegend aus einem flexiblen Material hergestellt ist. Dadurch kann nicht nur der zum Transport der verpackten Karosserieteile, wie beispielsweise der Türe 2, benötigte Stauraum verkleinert werden, da sich die Verpackung gegen das transportierte Karosserieteil anschmiegen kann, sondern auch der zum Rücktransport der leeren Verpackung benötigte Stauraum, da die leere Verpackung zusammengerollt oder zusammengefaltet transportiert werden kann.
  • Die in der Zeichnung dargestellte Transporttasche 4 besteht hauptsächlich aus einem rechteckigen Zuschnitt 6 einer einseitig mit Nadelfilz oder einem anderen Polstermaterial 8 beschichteten reißfesten, wasserdichten und schmutzabweisenden Kunststofffolie 10. Der Zuschnitt 6 ist entlang eines Bodens 12 der Transporttasche 4 etwa hälftig umgeschlagen, so dass das Polstermaterial 8 nach innen weist und entgegengesetzte Längsseitenränder 14, 14' der beiden Hälften des Zuschnitts 6 übereinander liegen, wobei die eine Hälfte eine flexible Vorderseitenwand 16 und die andere Hälfte eine flexible Rückseitenwand 18 der Tasche 4 bildet.
  • Die Vorderseitenwand 16 und die Rückseitenwand 18 der Transporttasche 4 weisen Abmessungen von etwa 1,5 m × 1,5 m auf, jedoch können ggf. auch noch etwas größere Abmessungen vorgesehen werden.
  • Die beiden übereinander liegenden Hälften des gepolsterten Folienzuschnitts 6 sind jeweils entlang eines an den Boden 6 angrenzenden Teils ihrer Längsseitenränder 14, 14' durch eine Doppelnaht 20 miteinander vernäht, während sie angrenzend an die zum Boden 12 entgegengesetzte Öffnungsseite der Tasche 4 entlang ihrer Längsseitenränder 14, 14' lösbar miteinander verbunden sind. Dazu sind dort entlang der Längsseitenränder 14, 14' Klettbandstreifen 22, 22' gleicher Länge und Breite auf die gegenüberliegenden gepolsterten Innenseiten der Rückseitenwand 18 und der Vorderseitenwand 16 aufgenäht, von denen in bekannter Weise der eine Streifen 22 aus einem Häkchenmaterial und der andere Streifen 22' aus einem Schlaufenmaterial besteht, so dass sie sich durch gegenseitiges Zusammendrücken fest miteinander verbinden und durch Auseinanderziehen wieder voneinander trennen lassen.
  • Um ein Einreißen des gepolsterten Folienzuschnitts 6 im Bereich der zum Boden 12 benachbarten Enden der jeweils zusammenwirkenden Klettbandstreifen 22, 22' zu verhindern, erstreckt sich dort ein Niet 24 durch beide Lagen der gepolsterten Kunststofffolie 6, das heißt durch die Vorderseitenwand 16 und durch die Rückseitenwand 18 hindurch.
  • Entlang ihrer oberen, vom Boden 12 abgewandten Ränder 26, 28 sind die Vorderseitenwand 16 und die Rückseitenwand 18 mit quer verlaufenden Klettbandstreifen 30, 30' versehen, die zum Verschließen einer von den Rändern begrenzten Öffnung 32 (2) der Transporttasche 4 dienen. von den beiden Rändern 26, 28 steht derjenige 26 der Rückseitenwand 18 der Tasche 4 etwas nach oben über den anderen 28 der Vorderseitenwand 16 über. Der aus einem Schlaufenmaterial bestehende Klettbandstreifen 30' ist auf die Außen- oder Folienseite der Vorderseitenwand 16 aufgenäht, während der aus einem Häkchenmaterial bestehende Klettbandstreifen 30 auf die Innen- oder Polsterseite der Rückseitenwand 18 aufgenäht ist, so dass zum Verschließen der Tasche 4 der überstehende Randstreifen der Rückseitenwand 18 nach unten umgeschlagen werden kann, um die beiden Klettbandstreifen 30, 30' lösbar miteinander zu verbinden.
  • Wie am besten in 4 dargestellt, ist die Rückseitenwand 18 in der Nähe ihres oberen Randes 28 mit zwei in gleichen Abständen vom Rand 28 angeordneten Aufhängeösen 34 in Form von eingepressten Ringen versehen, an denen die Transporttasche 4 mit nach unten weisendem Boden 12 zum Beispiel an Wandhaken 38 aufgehängt werden kann, so dass ein an die Öffnung 34 angrenzender, durch die beiden Klettbandstreifen 22, 22' lösbar mit der Rückseitenwand 18 verbundener Teil 36 (7) der Vorderseitenwand 16 entlang der Klettbandstreifen 22, 22' von der Rückseitenwand 18 gelöst und nach unten geklappt werden kann. Auf diese Weise kann das zu verpackende Karosserieteil, zum Beispiel die dargestellte Pkw-Türe 2, von einer einzigen Person in einer gut zu bewältigenden Höhe, die etwa der Höhe der unteren Enden der Klettbandstreifen 22, 22' entspricht, in die Transporttasche 4 gesteckt werden. Außerdem kann das in der Tasche 4 befindliche Karosserieteil auf etwaige Schäden geprüft werden, ohne dass es erneut aus der Tasche 4 entnommen werden muss.
  • Wie am besten in 4 dargestellt, sind an der Außenseite der Rückseitenwand 18 der Transporttasche 4 zwei Trageriemen 40 angebracht, die das Tragen der Tasche 4 mit dem darin verpackten Karosserieteil erleichtern. Die oberen Enden der Trageriemen 40 sind in der Nähe der Mitte der Rückseitenwand 18 an dieser festgenäht, wobei über den beiden Nahtstellen ein rechteckiger Fleck 42 aus reißfester Folie auf die Außenseite der Rückseitenwand 18 aufgesetzt ist, der das Ausreißen der oberen Enden verhindert. Die unteren Enden der beiden Trageriemen 40 sind in der Nähe des Bodens 12 in einem größeren Abstand voneinander an der Rückseitenwand 18 festgenäht.
  • Wie am besten in 1 und 6 dargestellt, ist der Boden 12 der Transporttasche 4 im Inneren derselben mit einer starren Einlage 44 in Form eines langgestreckten hölzernen Bretts versehen, dessen Länge etwas kürzer als die Breite des Folienzuschnitts 6 ist. Die zur Versteifung des Bodens 12 und als Auflage für die verpackten Karosserieteile dienende Einlage 44 wird von mehreren Holzschrauben 46 am Zuschnitt 6 festgehalten, die von unten her durch eine Unterlegscheibe 48 und durch den Boden 12 der Tasche 4 hindurch in die Einlage geschraubt 44 werden, wobei die beiden äußersten Schrauben 46 auch dazu dienen, die unter die Stirnenden der Einlage 44 eingeschlagenen Zwickel an den beiden unteren Ecken der Tasche 4 festzuhalten.
  • Die Einlage 44 hat eine Breite von etwa 10 cm und ist auf ihrer Oberseite mit einer etwa 50 mm dicken Polsterschicht 50 aus Schaumgummi oder dergleichen versehen, die eine Beschädigung der Karosserieteile im Bereich ihrer Auflagefläche verhindert.
  • Um zu verhindern, dass der Boden 12 der Transporttasche 4 beim Abstellen der Tasche 4 auf einer verunreinigten Bodenfläche selbst verunreinigt wird, sind unterhalb der Einlage 44 an der Außenseite des Bodens 12 zwei Gummifüße 52 angebracht, die ebenfalls mittels Holzschrauben (nicht sichtbar) von unten her durch den gepolsterte Folienzuschnitt 6 hindurch an der hölzernen Einlage 44 festgeschraubt sind.
  • Wie am besten in 3 und 7 dargestellt, ist ein Teil der Vorderseitenwand 16 der Transporttasche 4 unterhalb der unteren Enden der an ihren Längsseitenrändern 14' angeordneten Klettbandstreifen 22' mit Hilfe eines auf der Außenseite der Vorderseitenwand 16 über deren gesamte Breite angebrachten ungepolsterten Folienzuschnitts 54 doppelwandig ausgebildet. Auf diese Weise wird zwischen der Innenseite des äußeren Folienzuschnitts 54 und der Folie 10 an der Außenseite des inneren Zuschnitts 6 ein Zwischenraum 56 gebildet, in dem bei Bedarf eine Platte 58 aus Sperrholz, Laminat oder einem anderen geeigneten Material untergebracht werden kann, um Karosserieteile mit empfindlichen Oberflächen vor Schlägen oder Stößen beim Transport zu schützen und dadurch Transportschäden zu vermeiden.
  • Der doppelwandige Teil der Vorderseitenwand 16 weist an seinem oberen Rand 60 eine verschließbare Öffnung 64 (8) auf, die sich ebenso wie die Öffnung 32 am oberen Rand 26, 28 der Tasche 4 über deren gesamte Breite erstreckt. Die Öffnung ist ebenfalls mit Hilfe zweier zusammenwirkender Klettbandstreifen 62, 62' verschließbar, von denen der eine 62 entlang des oberen Randes 60 des äußeren Folienzuschnitts 54 auf dessen Innenseite aufgenäht ist, während der andere 62' gegenüber von diesem Klettbandstreifen 62 auf die Folie 10 an der Außenseite des gepolsterten Folienzuschnitts 6 aufgenäht ist. Die beiden Zuschnitte 54 und 6 sind entlang eines unteren Randes 68 des Zuschnitts 54 in der Nähe des Bodens 12 miteinander vernäht, wie am besten in 7 und 8 dargestellt.
  • Wie am besten in 1 dargestellt, ist die Transporttasche 4 auf der Außenseite der Vorderseitenwand 16 oberhalb der Öffnung 64 ihres doppelwandigen Teils mit einer rechteckigen Klarsichtfolie 66 versehen, die entlang ihrer Seitenränder und ihres unteren Randes auf der Vorderseitenwand 16 festgenäht ist und zur Aufnahme von Frachtpapieren dient.
  • 8 zeigt die geschlossene Transporttasche 4 mit der verpackten Pkw-Türe 2 beim Transport in aufrechtem Zustand. Die Öffnung 32 am oberen Stirnende der Tasche 4 ist durch die miteinander im Eingriff stehenden Klettbandstreifen 30, 30' verschlossen, die durch Umschlagen des Randes 28 miteinander in Eingriff gebracht worden sind. weiter ist dort die Platte 58 in den Zwischenraum 56 der Vorderseitenwand eingeschoben dargestellt.

Claims (23)

  1. Wiederverwendbare Transportverpackung für Fahrzeugteile, insbesondere zum Transport eines einzelnen Karosserieteils, wie einer Kraftfahrzeug-Türe, Motorhaube, Heckklappe oder Windschutzscheibe, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportverpackung aus einer mindestens teilweise von flexiblen Wänden (16, 18) begrenzten Tasche (4) besteht.
  2. Transportverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Begrenzungswände (16, 18) auf ihrer Innenseite mindestens teilweise mit einem Polstermaterial (8) beschichtet sind.
  3. Transportverpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Begrenzungswände (16, 18) mindestens teilweise aus einem reißfesten Folienmaterial (10) bestehen.
  4. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der flexiblen Begrenzungswände (16, 18) aus einem im Wesentlichen rechteckigen Zuschnitt (6) besteht, der an einem Boden (12) der Tasche (4) umgeschlagen ist.
  5. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (4) eine verschließbare Öffnung (32) aufweist.
  6. Transportverpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (32) von benachbarten Rändern (26, 28) zweier flexibler Begrenzungswandteile (16, 18) der Tasche (4) begrenzt wird.
  7. Transportverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Ränder (26, 28) mit zusammenwirkenden Klettbandstreifen (30, 30') oder Reißverschlusshälften versehen sind.
  8. Transportverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (28) von einem der beiden Begrenzungswandteile (18) über den Rand (26) des anderen der beiden Begrenzungswandteil (16) übersteht, und dass die Klettbandstreifen (30, 30') auf der Innenseite des überstehenden Randes (28) und auf der Außenseite des benachbarten Randes (26) angebracht sind.
  9. Transportverpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Begrenzungswandteile (16, 18) angrenzend an die Öffnung (32) lösbar miteinander verbunden sind.
  10. Transportverpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Begrenzungswandteile (16, 18) entlang von zwei entgegengesetzten Seitenrändern (14, 14') durch zusammenwirkende Klettbandstreifen (22, 22') oder Reißverschlusshälften verbunden sind.
  11. Transportverpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die zusammenwirkenden Klettbandstreifen (22, 22') an den Innenseiten der Seitenränder (14, 14') der übereinander liegenden Begrenzungswandteile (16, 18) angeordnet sind.
  12. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Einrichtungen (34) zum Aufhängen der Tasche (4) mit nach oben weisender Öffnung (32).
  13. Transportverpackung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeeinrichtungen mindestens zwei Aufhängeösen (34) umfassen, die in der Nähe der Öffnung (32) in einem (18) der beiden Begrenzungswandteile (16, 18) angeordnet sind.
  14. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (4) einen verstärkten Boden (12) aufweist.
  15. Transportverpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (14) gegenüber von der verschließbaren Öffnung (32) angeordnet ist.
  16. Transportverpackung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (12) durch eine starre Einlage (44) verstärkt ist.
  17. Transportverpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (44) aus Holz besteht.
  18. Transportverpackung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (44) im Inneren der Tasche (4) angeordnet und auf ihrer der Öffnung (32) zugewandten Oberseite gepolstert ist.
  19. Transportverpackung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (44) von außen her mit dem Boden (12) der Tasche (4) verschraubt ist.
  20. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Begrenzungswände (16, 18) mindestens teilweise doppelwandig ausgebildet sind und einen Zwischenraum (56) zur Aufnahme einer starren Platte (58) begrenzen.
  21. Transportverpackung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (58) durch eine Öffnung (64) in den Zwischenraum (56) einführbar ist.
  22. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (4) mit mindestens einem Trageriemen (40) versehen ist.
  23. Transportverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die flexiblen Begrenzungswände (16, 18) mindestens teilweise aus einem wasser- und schmutzabweisenden Folienmaterial (10) bestehen.
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DE (1) DE102005060842A1 (de)

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