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DE102005060833A1 - Pulversprühbeschichtungsvorrichtung und Pulverversorgungsvorrichtung hierfür - Google Patents

Pulversprühbeschichtungsvorrichtung und Pulverversorgungsvorrichtung hierfür Download PDF

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DE102005060833A1
DE102005060833A1 DE102005060833A DE102005060833A DE102005060833A1 DE 102005060833 A1 DE102005060833 A1 DE 102005060833A1 DE 102005060833 A DE102005060833 A DE 102005060833A DE 102005060833 A DE102005060833 A DE 102005060833A DE 102005060833 A1 DE102005060833 A1 DE 102005060833A1
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DE
Germany
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powder
chamber
compressed air
supply device
outlet
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Withdrawn
Application number
DE102005060833A
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English (en)
Inventor
Felix Mauchle
Mark Steinemann
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Gema Switzerland GmbH
Original Assignee
Gema Switzerland GmbH
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Publication date
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Priority to EP06842252A priority patent/EP1963026B1/de
Priority to PCT/IB2006/003690 priority patent/WO2007072174A2/en
Priority to US12/158,048 priority patent/US8166908B2/en
Priority to CN2006800476628A priority patent/CN101330982B/zh
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Abstract

Pulversprühbeschichtungsvorrichtung und Pulverversorgungsvorrichtung hierfür. Die Pulverversorgungsvorrichtung (4) enthält einen geschlossenen oder verschließbaren Pulverbehälter (14), welcher mit einer Reinigungsvorrichtung (60) zum Entfernen von Restpulver aus einer Pulverkammer (16) des Pulverbehälters (14) mittels Reinigungsdruckluft (62) versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Pulverversorgungsvorrichtung gemäß Anspruch 1.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine Pulversprühbeschichtungsvorrichtung, welche die Pulverversorgungsvorrichtung enthält.
  • Pulversprühbeschichtungsvorrichtungen und ihre Pulverversorgungsvorrichtungen müssen bei einem Pulverwechsel (Wechsel von einer Pulversorte auf eine andere Pulversorte), insbesondere bei einem Farbwechsel (Wechsel von Pulver einer Farbe auf ein Pulver mit einer anderen Farbe) sorgfältig gereinigt werden, da bereits einige wenige Pulverpartikel der früheren Pulversorte Beschichtungsfehler bei der Beschichtung mit der neuen Pulversorte zur Folge haben.
  • Eine Pulverversorgungsvorrichtung enthält insbesondere einen Pulverbehälter, welcher als Pulverkammer zur Aufbewahrung von Beschichtungspulver dient. Das Beschichtungspulver wird üblicherweise im Pulverbehälter fluidisiert, damit es pneumatisch leicht förderbar ist, entweder zu einem anderen Pulverbehälter oder zu einer Pulversprühvorrichtung. Letzteres kann eine manuelle oder eine automatische Pulversprühvorrichtung sein, welche eine Sprühdüse oder einen Rotationszerstäuber aufweist.
  • Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Möglichkeit zu schaffen, durch welche ein Pulverwechsel auf einfache Weise schnell möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
  • Ferner wird die Aufgabe gemäß der Erfindung gelöst durch eine Pulversprühbeschichtungsvorrichtung, welche eine solche Pulverversorgungsvorrichtung enthält.
  • Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist eine Saugvorrichtung zum Absaugen von Restpulver und Reinigungsdruckluft aus der Pulverkammer heraus in den mindestens einen Restpulverauslass hinein vorgesehen. Die Saugvorrichtung kann ein Sauggebläse sein, welches mit dem Restpulverauslass über einen Restpulverauslasskanal und eine am letzteren angeschlossene Leitung strömungsmäßig verbunden ist, und/oder mindestens ein Förderdrucklufteinlass zum Einleiten von Förderdruckluft in den Restpulverauslass oder in einen sich anschließenden Restpulverauslasskanal sein.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist mindestens eine Kammerwand der Pulverkammer mit mindestens einer Pulverabgabeöffnung versehen, durch welche Beschichtungspulver aus der Pulverkammer absaugbar ist. Bei dieser Ausführungsform ist der Tauchkörper vorzugsweise mit mindestens einem Spüldruckluftauslass versehen zum Treiben von Reinigungsdruckluft in Richtung von der Pulverkammer in die mindestens eine Pulverabgabeöffnung hinein und durch einen daran angeschlossenen Pulverabgabeweg hindurch, wenn der Tauchkörper auf eine bestimmte Tauchposition in die Pulverkammer eingetaucht ist.
  • Die Erfindung nimmt im Folgenden Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den Zeichnungen zeigen
  • 1 schematisch und teilweise im Längsschnitt eine Pulversprühbeschichtungsvorrichtung mit einer Pulverversorgungsvorrichtung nach der Erfindung, wobei ein Tauchkörper einer Reinigungsvorrichtung in einer zurückgezogenen hinteren Startposition dargestellt ist, bei welcher ein Sprühbeschichtungsbetrieb durchführbar ist,
  • 2 die Pulverversorgungsvorrichtung von 1, wobei der Tauchkörper während eines Reinigungsvorganges in einer vorgerückten vorderen Zielstellung dargestellt ist, in welcher Pulverfördervorrichtungen und an sie angeschlossene Pulverschläuche reinigbar sind,
  • 3 eine schematische Querschnittsansicht der Pulversprühbeschichtungsvorrichtung von 2 entlang der Querschnittslinie III-III von 2,
  • 4 eine schematische Querschnittsansicht eines Injektors der Pulverversorgungsvorrichtung gemäß den 1 bis 3,
  • 5 einen abgebrochenen Längsschnitt des vorderen Endteils einer weiteren Ausführungsform des Tauchkörpers der 1 bis 3,
  • 6 einen Querschnitt des Tauchkörpers von 5 längs der Querschnittslinie VI-VI,
  • 7 schematisch eine Seitenansicht, teilweise im Vertikalschnitt, einer weiteren Ausführungsform einer Pulverversorgungsvorrichtung nach der Erfindung in einer Außer-Betrieb-Situation,
  • 8 die Pulverversorgungsvorrichtung von 7 in einer Reinigungssituation,
  • 9 schematisch einen Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform der Erfindung mit zwei Tauchkörpern in ihrer Startposition,
  • 10 einen schematischen Längsschnitt der Pulverversorgungsvorrichtung von 9, wobei die beiden Tauchkörper in ihrer vorgerückten Zielstellung während eines Reinigungsvorganges gezeigt sind,
  • 11 schematisch einen Längsschnitt einer weiteren Ausführungsform einer Pulverversorgungsvorrichtung nach der Erfindung, wobei ein Tauchkörper in seiner zurückgezogenen Startstellung gezeigt ist, in welcher ein Pulversprühbeschichtungsbetrieb möglich ist,
  • 12 einen schematischen Längsschnitt der Pulverversorgungsvorrichtung von 10, wobei der Tauchkörper in einer vorgerückten Zielstellung während eines Reinigungsbetriebes gezeigt ist,
  • 13 eine vordere Stirnansicht eines Tauchkörpers der 11 und 12,
  • 14 eine vordere Stirnansicht einer weiteren Variante des Tauchkörpers der 11 und 12,
  • 15 eine vordere Stirnansicht des Tauchkörpers der 1 bis 3,
  • 16 eine hintere Stirnansicht des Tauchkörpers der 1 bis 3,
  • 17 schematisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung.
  • Die in den 1 bis 3 gezeigte Pulversprühbeschichtungsvorrichtung 2 enthält eine Pulverversorgungsvorrichtung 4, aus welcher Beschichtungspulver 6 mittels mindestens eines, vorzugsweise mehreren Injektoren 7 und 8 über Pulverschläuche 10 zu Sprühvorrichtungen 12 förderbar und durch letztere auf einen zu beschichtenden Gegenstand 13 sprühbar ist. Anstatt Injektoren 7 und 8 können andere Arten von Pulverfördervorrichtungen verwendet werden, z.B. Pulverpumpen.
  • Die Pulverversorgungsvorrichtung 4 enthält einen geschlossenen oder verschließbaren Pulverbehälter 14, der eine Pulverkammer 16 bildet zum Speichern von Beschichtungspulver 6 und mindestens einen Pulvereinlass 18 zum Einbringen von Beschichtungspulver in die Pulverkammer 16 aufweist.
  • Der Pulvereinlass 18 kann eine Einlassöffnung zum automatischen Fördern von Beschichtungspulver in die Pulverkammer 16 sein, um darin kontinuierlich oder diskontinuierlich ein vorbestimmtes Pulverniveau 20 oder einen Pulverniveaubereich aufrecht zu erhalten. Gemäß einer anderen Ausführungsform kann der Pulvereinlass 18 ein Deckel sein zum manuellen Füllen der Pulverkammer 16 bis zu dem vorbestimmten Pulverniveau 20.
  • In mindestens einer der Kammerwände ist mindestens eine Pulverabgabeöffnung 21 oder 23 gebildet. Bei der in den 1, 2, und 3 gezeigten Ausführungsform sind entsprechend der Anzahl der Injektoren 7 und 8 beispielsweise sechs Pulverabgabeöffnungen vorgesehen. Davon sind drei Pulverabgabeöffnungen 21 in einer Seitenlängswand 22 der Pulverkammer 16 gebildet und mit den Injektoren 7 strömungsmäßig verbunden, und drei Pulverabgabeöffnungen 23 sind in der gegenüberliegenden Seitenlängswand 26 der Pulverkammer 16 gebildet und mit den Injektoren 8 strömungsmäßig verbunden.
  • Die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 sind in der Pulverkammer 16 so tief wie möglich angeordnet, um möglichst alles Beschichtungspulver aus der Pulverkammer 16 mittels der Injektoren 7 und 8 absaugen zu können. Die Injektoren 7 und 8 befinden sich vorzugsweise an einer höher als das höchste Pulverniveau 20 gelegenen Stelle und sind jeweils durch ein Rohr 28 mit einer der Pulverabgabeöffnungen 21 bzw. 23 verbunden. Dadurch, dass die Injektoren 7 und 8 höher angeordnet sind als das maximale Pulverniveau 20, wird vermieden, dass das Beschichtungspulver aus der Pulverkammer 16 in die Injektoren 7 und 8 hochsteigt, wenn die Injektoren nicht eingeschaltet sind.
  • 4 zeigt schematisch das Prinzip eines solchen Injektors 7 und 8. Er hat einen Eingang 30 für Förderdruckluft 32, welche in einem Unterdruckbereich 34 einen Unterdruck erzeugt und dadurch Beschichtungspulver 6 an einem Pulveransaugeingang 36 aus der Pulverkammer 16 heraus ansaugt und dann durch einen Pulverausgang 38 durch einen Pulverschlauch 10 zu einer Empfangsstelle fördert, was die Sprühvorrichtung 12 oder ein weiterer Pulverbehälter sein kann. Der Injektor kann zur Unterstützung der Pulverförderung mit einem Zusatzdrucklufteingang 40 versehen sein zur Zufuhr von Zusatzdruckluft 42 in den Förderluft-Pulverstrom am Pulverausgang 38.
  • Vorzugsweise ist eine Fluidisiervorrichtung zum Einleiten von Fluidisierdruckluft in die Pulverkammer 16 vorgesehen. Die Fluidisierdruckluft kann durch eine Stirnwand 43, Seitenlängswand 22, 26, Bodenwand 46 oder Deckwand 47 in die Pulverkammer 16 geleitet werden. Gemäß der bevorzugten Ausführungsform ist die Bodenwand 46 der Pulverkammer 16 als Fluidisierboden ausgebildet. Er weist eine Vielzahl von offenen Poren oder kleinen Durchgangsöffnungen 48 auf, durch welche Fluidisierdruckluft aus einer unterhalb der Bodenwand 46 angeordneten Fluidisierdruckluftkammer 50 nach oben in die Pulverkammer 16 strömen kann, um darin das Beschichtungspulver in einen Schwebezustand zu versetzen (fluidisieren), damit es von den Injektoren 7 und 8 leicht absaugbar ist. Die Fluidisierdruckluft 52 wird der Fluidisierdruckluftkammer 50 durch einen Fluidisierdrucklufteinlass 54 zugeführt.
  • Der Pulverbehälter 14 ist mit einer Reinigungsvorrichtung 60 zum Entfernen von Restpulver aus der Pulverkammer 16 mittels Reinigungsdruckluft 62 versehen. Die Reinigungsvorrichtung 60 enthält mindestens einen von einer Führungsvorrichtung 66 mechanisch geführten Tauchkörper 64, welcher von einem hinteren Kammerende 68 in Richtung zu einem entgegengesetzten vorderen Kammerende 70 in die Pulverkammer 16 geradlinig vor und zurück bewegbar ist entsprechend einem Doppelpfeil 69. Der Tauchkörper 64 hat an seinem vorderen Endteil 72 mindestens einen Reinigungsdruckluftauslass 74, welcher gegen die ihm benachbarten Kammerwände 22, 26, 46, 47 gerichtet ist, sodass aus dem Reinigungsdruckluftauslass 74 austretende Reinigungsdruckluft 62 auf die benachbarten Kammerwände auftrifft und davon Restpulver ablöst. Der mindestens eine Reinigungsdruckluftauslass 74 enthält vorzugsweise eine große Vielzahl von Reinigungsdruckluftauslassöffnungen, welche entlang des Außenumfanges des vorderen Endteils 72 an dessen Außenumfang und/oder an dessen nach vorne zeigender vorderen Stirnseite 78 nahe beim Außenumfang ausmünden. Die am Außenumfang des vorderen Endteils 72 des Tauchkörpers 64 ausmündenden Reinigungsdruckluftauslassöffnungen des Reinigungsdruckluftauslasses 74 sind derart angeordnet, dass die Reinigungsdruckluft gegen die Kammerwände gerichtet ist und dann an den Kammerwänden entlang nach vorne in die Pulverkammer 16 strömt.
  • Die Pulverkammer 16 kann entsprechend 3 einen rechteckigen oder einen anderen mehreckigen oder einen kreisrunden Querschnitt haben.
  • Die Pulverkammer 16 ist an ihrem dem Tauchkörper 64 gegenüberliegenden vorderen Ende durch die vordere Stirnwand 43 begrenzt. Diese vordere Stirnwand 43 kann eine luftundurchlässige Wand sein oder eine für Luft durchlässige poröse oder mit einer Vielzahl von Durchlassöffnungen 84 versehene Stirnwand sein. Durch die Durchlassöffnungen 84 kann Druckluft als Reinigungsdruckluft oder als Fluidisierdruckluft in die Pulverkammer 16 geleitet werden. Gemäß einer gesonderten Ausführungsform kann der Druck dieser Druckluft variiert werden, sodass je nach Betriebssituation oder Reinigungssituation diese Druckluft Fluidisierdruckluft für den Sprühbeschichtungsbetrieb ist oder Reinigungsdruckluft für den Reinigungsvorgang zum Reinigen der Pulverkammer 16 ist. Diese Druckluft 86 kann beispielsweise in eine Verteilerkammer 88 geleitet werden, welche sich außerhalb der Pulverkammer 16 über die Stirnwand 43 erstreckt in einem Bereich, wo sich auch die Durchlassöffnungen 84 befinden.
  • Ferner ist ein Restpulverauslass 90 am vorderen Ende eines Restpulverauslasskanals 89 zum Ableiten von Reinigungsdruckluft 62 und in ihr enthaltenem Restpulver aus der Pulverkammer 16 heraus vorgesehen. Der Restpulverauslass 90 kann in einer Kammerwand der Pulverkammer 16 gebildet sein oder in einem Spalt zwischen dem Tauchkörper 64 und einer Umgebungswand des Pulverbehälters 14 gebildet sein. Vorzugsweise ist der Restpulverauslass 90 gemäß den Zeichnungen im Tauchkörper 64 gebildet und dort vorzugsweise im Querschnittszentrum des Tauchkörpers 64.
  • Der Tauchkörper 64 ist in der linearen Bewegungsrichtung 69, entsprechend dem Doppelpfeil, zwischen der in 1 gezeigten Startstellung, in welcher er eine hintere Stirnwand am hinteren Ende der Pulverkammer 16 bildet, und der in 2 gezeigten vorderen Zielstellung linear vor und zurück bewegbar. In der in 2 gezeigten Zielstellung kann die vordere Stirnseite 78 des Tauchkörpers 64 an der ihm gegenüberliegenden vorderen Stirnwand 43 der Pulverkammer 16 anliegen oder durch einen engen Spalt 91 getrennt sein.
  • Der Tauchkörper 64 hat mindestens an seinem vorderen Endteil 72 einen Außenumfang, welcher an den Innenumfang der Pulverkammer 16 adaptiert ist. Hierbei kann sich der Endteil 72 allseitig bis zu dem Innenumfang der Pulverkammer 16 erstrecken, wie dies beispielsweise die 1 und 2 zeigen, oder soweit angenähert sein, dass ein schmaler Umfangsspalt zwischen dem Außenumfang des Tauchkörpers und dem Innenumfang der Pulverkammer verbleibt. In den Umfangsspalt wird vorzugsweise Reinigungsdruckluft 62 gefördert, welche sich im Umfangsspalt in Richtung zur Pulverkammer 16 hin bewegt und dadurch ein Eindringen von Beschichtungspulver aus der Pulverkammer in den Umfangsspalt verhindert. Wenn sich der Tauchkörper 64 in seiner Startstellung oder Ausgangsstellung befindet, welche in 1 gezeigt ist, können die Injektoren 7 und 8 Beschichtungspulver aus der Pulverkammer 16 zu den Sprühvorrichtungen 12 fördern. Ferner kann Beschichtungspulver durch den Pulvereinlass 18 in die Pulverkammer 16 eingeleitet werden, entweder manuell oder vorzugsweise automatisch.
  • Vorzugsweise ist ein Niveausensor 92 zum Detektieren des Pulverniveaus in der Pulverkammer 16 vorgesehen. Der Niveausensor 92 ist vorzugsweise ein berührungslos arbeitender Niveausensor und er ist außerhalb der Pulverkammer 16 getrennt von ihr angeordnet. Dadurch wird eine Verschmutzung des Niveausensors verhindert. Der Niveausensor 92 erzeugt ein Signal, wenn das Pulverniveau eine bestimmte Höhe erreicht hat. Es können auch mehrere solche Pulverniveausensoren 92 auf verschiedenen Höhen angeordnet sein, beispielsweise zum Detektieren eines vorbestimmten maximalen Niveaus und zum Detektieren eines vorbestimmten minimalen Niveaus. Die Signale des mindestens einen Niveausensors werden vorzugsweise zur Steuerung der automatischen Pulverzufuhr von Beschichtungspulver durch den Pulvereinlass 18 in die Pulverkammer 16 verwendet, um darin ein vorbestimmtes Niveau oder einen vorbestimmten Niveaubereich auch während der Zeitdauer aufrecht zu erhalten, während die Injektoren 7 und 8 Beschichtungspulver aus der Pulverkammer 16 absaugen und pneumatisch zu Sprühvorrichtungen 12 (oder in einen anderen Behälter) fördern.
  • Während eines solchen Pulversprühbeschichtungsbetriebes wird Reinigungsdruckluft 62 nicht oder nur mit reduziertem Druck in die Pulverkammer 16 geleitet.
  • Zum Reinigen der Pulverkammer 16 in Beschichtungspausen z.B. beim Wechsel von einer Pulversorte auf eine andere Pulversorte wird Reinigungsdruckluft 62 durch einen Reinigungsdruckluftkanal 93 im Tauchkörper 64 hindurch zu dem mindestens einen Reinigungsdruckluftauslass 74 und von diesem in die Pulverkammer 16 geleitet, um von deren Kammerwänden 22, 26, 46, 47, 43 Restpulver abzublasen. Damit die Reinigungsdruckluft den gesamten Bereich der Pulverkammer 16 reinigen kann, wird der Tauchkörper 64 mindestens einmal von der in 1 gezeigten Startstellung durch die Pulverkammer 16 hindurch in die in 2 gezeigte Zielstellung und dann wieder zurückbewegt. Dabei strömt die Reinigungsdruckluft 62 gegen die benachbarten Kammerwände der Pulverkammer 16, bläst dort Restpulver weg und strömt dann in den Restpulverauslass 90, wie dies in 5 durch Pfeile 94 schematisch dargestellt ist.
  • Der mindestens eine Restpulverauslass 90 befindet sich bei der bevorzugten Ausführungsform in der vorderen Stirnseite 78 des Tauchkörpers 64 im Querschnittszentrum, wobei die Öffnung oder die Öffnungen des Reinigungsdruckluftauslasses 74 quer zum Querschnittszentrum außerhalb des Restpulverauslasses 90 angeordnet sind.
  • Die Pulverkammer 16 ist frei von Einbauten, welche die Bewegung des Tauchkörpers 64 behindern würden.
  • Eine Führungsvorrichtung 66, welche den Tauchkörper 64 in linearer bzw. geradliniger Bewegungsrichtung 69 für die Tauchbewegungen vor und zurück führt, kann eine Verlängerung des Pulverbehälters 14 sein oder an dem Pulverbehälter 14 befestigt sein. Selbstverständlich ist der Tauchkörper 64 durch Dichtungselemente und/oder Druckluft gegenüber der Pulverkammer 16 derart abgedichtet, dass zwischen dem Tauchkörper 64 und ihm benachbarten Umfangswänden kein Beschichtungspulver aus der Pulverkammer 16 entweichen kann.
  • Der Antrieb des Tauchkörpers 64 erfolgt vorzugsweise nicht manuell, sondern durch einen Antrieb 98 (Antriebsenergiequelle), vorzugsweise einen Linearantrieb, welcher mit dem Pulverbehälter 14 zu einer Vorrichtungseinheit mechanisch verbunden ist und mit dem Tauchkörper 64 über ein bewegliches Antriebselement 100 verbunden ist. Die Antriebsenergie des Antriebes 98 kann elektrisch oder pneumatisch oder hydraulisch sein.
  • Im Restpulverauslass 90 ist an, oder sehr nahe bei, der Stirnseite 78 des Tauchkörpers 64, ein steuerbares Ventil 102 zum alternativen Verschließen und Öffnen des Restpulverauslasses 90 angeordnet. Das Ventil 102 ist geschlossen, was in 5 durch gestrichelte Linien 104 schematisch dargestellt ist, sodass die Vorderseite mit der Stirnseite 78 des Tauchkörpers 64 eine pulverdichte Stirnwand der Pulverkammer 16 bildet, wenn der Tauchkörper 64 sich in der Startstellung befindet und kein Reinigungsvorgang stattfindet. Die Startstellung des Tauchkörpers 64 ist in 1 gezeigt. Das Ventil 102 ist geöffnet zum Abführen des Gemisches aus Reinigungsdruckluft und von ihr mitgerissenem Restpulver, was in 5 durch ununterbrochene Linien 103 gezeigt ist, wenn ein Reinigungsvorgang zur Reinigung der Pulverkammer 16 stattfindet, wobei der Tauchkörper 64 mindestens einmal von der Startstellung in 1 in die Zielstellung von 2 und wieder zurück bewegt wird. Das Ventil 102 ist vorzugsweise ein Quetschventil, wie es schematisch in 5 gezeigt ist. Es kann durch Zufuhr von Steuerdruckluft durch einen Steuerdruckluftkanal 105 in seine Ventildruckkammer 106 geschlossen und durch Reduzierung oder Abschalten des Steuerdruckes der Steuerdruckluft geöffnet werden.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist der Tauchkörper 64 mit mindestens einer Spüldruckluftauslassöffnung versehen, welche jeweils einer der mindestens einen Pulverabgabeöffnungen 21 oder 23 nur dann gegenüberliegt und in diese hineingerichtet ist, wenn der Tauchkörper 64 in die Pulverkammer 14 mindestens teilweise eingetaucht ist und sich in einer vorbestimmten Tauchposition befindet. Vorzugsweise sind so viel Spüldruckluftauslassöffnungen vorgesehen, wie Pulverabgabeöffnungen vorhanden sind, wobei die Spüldruckluftauslassöffnungen an dem Tauchkörper 64 hinter dem vorderen Endteil 72 derart angeordnet sind, dass sie alle außerhalb der Pulverkammer 16 sind, wenn der Tauchkörper 64 in seiner in 1 gezeigten Startposition ist, jedoch die Spüldruckluftauslassöffnungen zusammen mit dem Tauchkörper 64 in die Pulverkammer 16 hinein bewegt werden und alle in der Pulverkammer 16 sind, wenn der Tauchkörper 64 in der vorbestimmten Tauchposition ist, welches vorzugsweise die Zielposition ist.
  • Eine beispielhafte Ausführungsform dieser Art zeigen schematisch die 1 bis 3. Im Tauchkörper 64 sind hinter dem vorderen Endteil 72 beispielsweise drei (oder weniger oder mehr) Spüldruckluftauslassöffnungen 110 auf der einen Tauchkörperlängsseite und die gleiche Anzahl (oder keine oder eine andere Anzahl) von Spüldruckluftauslassöffnungen 112 auf der anderen Tauchkörperlängsseite gebildet. Diese Spüldruckluftauslassöffnungen 110 und 112 sind in dem Tauchkörper 64 derart angeordnet, dass sie in der Startstellung von 1 des Tauchkörpers 64 außerhalb der Pulverkammer 16 sind, jedoch dann jeweils einer der Pulverabgabeöffnungen 21 bzw. 23 gegenüberliegen und in diese gerichtet sind, wenn der Tauchkörper 64 in die Pulverkammer 16 eingetaucht ist bis zu einer vorbestimmten Tauchposition, welche im vorliegenden Beispiel die Zielposition des Tauchkörpers 64 in 2 ist. Da die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 in den Seitenlängswänden 22 und 26 der Pulverkammer 16 gebildet sind, sind die Spüldruckluftauslassöffnungen 110 und 112 in den gegenüberliegenden Längsseiten des Tauchkörpers 64 gebildet. Dadurch kann in der in 2 gezeigten Zielposition des Tauchkörpers 64 Spüldruckluft durch einen Spüldruckluftkanal 114 des Tauchkörpers 64 hindurch geleitet werden, sodass sie aus den Spüldruckluftauslassöffnungen 110 und 112 in die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 strömt, und von dort durch die Rohre 28, dann durch die Injektoren 7 und 8 und dann durch die Pulverschläuche 10 und durch die Sprühvorrichtung 12, um daraus Restpulver heraus zu blasen. Danach kann der Tauchkörper 64 wieder von der in 2 gezeigten Zielstellung in die in 1 gezeigte Startstellung zurückbewegt werden. Danach kann dann die Pulverkammer 16 durch den Pulvereinlass 18 mit Pulver bis zu dem vorbestimmten Niveau 20 gefüllt werden. Daraufhin kann mit einem neuen Sprühbeschichtungsvorgang begonnen werden, bei welchem Beschichtungspulver mittels der Injektoren 7 und 8 aus der Pulverkammer 16 pneumatisch angesaugt und zu den Sprühvorrichtungen 12 gefördert wird zum Sprühen des Beschichtungspulvers 6 auf den zu beschichtenden Gegenstand 13.
  • Gemäß der gezeigten bevorzugten Ausführungsform der 1 und 2 sind die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 jeweils in einer Reihe mit Abstand hintereinander angeordnet, und die Spüldruckluftauslassöffnungen 110 und 112 sind jeweils ebenfalls in einer Reihe mit gleichem Abstand wie die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 hintereinander angeordnet, wobei die Reihen parallel zueinander und parallel zur Bewegungsrichtung 69 des Tauchkörpers 64 angeordnet sind.
  • Selbstverständlich können gemäß anderen Ausführungsformen die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 und die Spüldruckluftauslassöffnungen 110 und 112 auch quer zur Bewegungsrichtung 69 des Tauchkörpers 64 mit Abstand voneinander angeordnet werden.
  • Es ist ersichtlich, dass die Pulverabgabeöffnungen und die Spüldruckluftauslassöffnungen nicht nur in einer oder mehreren Seitenlängswänden angeordnet werden können, sondern zusätzlich oder stattdessen auch in einer oberen Deckwand und/oder in einer unteren Bodenwand angeordnet sein können.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist mindestens eine Saugvorrichtung zum Absaugen des Gemisches aus Reinigungsdruckluft 62 und in ihr enthaltenem Restpulver aus der Pulverkammer 16 durch den Restpulverauslass 90 hindurch vorgesehen. Die mindestens eine Saugvorrichtung weist vorzugsweise eine Druckluftstrahlpumpe 120 (z.B. Injektor oder Ejektor), welche im Restpulverauslasskanal 89 benachbart zum Restpulverauslass 90 angeordnet ist, und/oder ein Sauggebläse 122 auf, welches über eine Schlauchleitung 124 an das hintere Ende des Restpulverauslasskanals anschließbar ist. Dem Sauggebläse 122 kann ein Pulverabscheider 126, z.B. ein Filter vorgeschaltet sein. Der Druckluftstrahlpumpe 120 kann Förderdruckluft 128 durch einen im Tauchkörper 64 gebildeten Förderdruckluftkanal 130 zugeführt werden.
  • Die Druckluftstrahlpumpe 120 kann eine Ringstrahldüse oder eine Vielzahl von ringförmig angeordneten Düsenöffnungen aufweisen. Sie ist in 1 nur schematisch und in 5 in Form von einer Vielzahl von ringförmig angeordneten Injektoröffnungen dargestellt. Die Druckluftstrahlpumpe 120 ist vorzugsweise im Restpulverauslasskanal 89 stromabwärts von dem steuerbaren Ventil 102 nahe bei diesem Ventil 102 angeordnet.
  • Die Pulverkammer 16 und der Tauchkörper 64 haben bei der Ausführungsform nach den 1, 2 und 3 einen rechteckigen Querschnitt, dagegen bei der Ausführungsform nach den 5 und 6 einen kreisrunden Querschnitt. Ansonsten können beide Ausführungsformen die gleichen Merkmale aufweisen. Die Kanäle können einen offenen Querschnitt nach den 1, 2 und 3 haben, oder eine konzentrische Rahmenform haben, z.B. konzentrische Kreise gemäß 5 und 6 sein, oder eine Kombination davon. Der Restpulverauslasskanal 89 und der Restpulverauslass 90 haben vorzugsweise einen runden offenen Querschnitt. Alle für den Tauchkörper 64 der 1 bis 3 beschriebenen Merkmale sind in korrespondierender Weise auch bei dem Tauchkörper 264 der 5 und 6 vorgesehen. Der Tauchkörper 264 taucht in eine nicht gezeigte Pulverkammer, welche einen dem Tauchkörper 264 angepassten runden Querschnitt hat, jedoch ansonsten alle Merkmale der Pulverkammer 16 in dem Behälter 14 der 1 bis 3 aufweist.
  • Bei den 1 bis 5 ist unmittelbar am Restpulverauslass 90 das steuerbare Ventil 102 angeordnet, und die Druckluftstrahlpumpe 120 ist stromabwärts von diesem Ventil 102 nahe bei ihm angeordnet.
  • Alle im Rahmen der Erfindung offenbarten Einlässe und Auslässe können jeweils eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, beispielsweise aus einer Vielzahl von Öffnungen bestehen oder aus einer oder mehreren Schlitzöffnungen, beispielsweise aus einer oder mehreren Ringschlitzdüsen oder rahmenartigen mehreckigen Schlitzdüsen bestehen.
  • Der Tauchkörper 64 bzw. 264 hat einen hinteren Endteil 134, welcher auch dann außerhalb der Pulverkammer 16 angeordnet ist, wenn der Tauchkörper 64 bzw. 264 mit seinem vorderen Endteil 72 vollständig in die Pulverkammer 16 eingetaucht ist. Durch den Tauchkörper 64 erstrecken sich in Längsrichtung, vorzugsweise parallel zu seiner Bewegungsrichtung 69, eine Vielzahl von Kanälen von dem vorderen Endteil 72 zu dem hinteren Endteil 134, insbesondere der Restpulverauslasskanal 89 vom Restpulverauslass 90 am vorderen Endteil 72 zu einer Anschlussöffnung 136 am hinteren Endteil 134; der Förderdruckluftkanal 130 von der mindestens einen Öffnung der Druckluftstrahlpumpe 120 (Injektor) zu einer Anschlussöffnung 139 am hinteren Endteil 134; der Steuerdruckluftkanal 105 von der Ventildruckkammer 106 des steuerbaren Ventils 102 zu einer Anschlussöffnung 140 am hinteren Endteil 134; der Reinigungsdruckluftkanal 93 von den Reinigungsdruckluftauslässen 74 zu einer Anschlussöffnung 144 am hinteren Endteil 134; der Spüldruckluftkanal 114 von den Spüldruckluftauslassöffnungen 110 und 112 zu einer Anschlussöffnung 148 am hinteren Endteil 134. 15 zeigt eine vordere Stirnansicht und 16 zeigt eine hintere Stirnansicht des Tauchkörpers 64.
  • Der Antrieb 98 kann den Tauchkörper 64 bzw. 264 in Richtung eines Pfeils 150 von der in 1 gezeigten Startstellung in die in 2 gezeigte Zielstellung bewegen und dann wieder entsprechend einem Pfeil 152 zurück.
  • Gemäß den bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist der Tauchkörper 64 bzw. 264 horizontal in die Pulverkammer 16 hinein vorbewegbar und aus der Pulverkammer 16 heraus zurück bewegbar. Gemäß anderen Ausführungsformen können der Pulverbehälter 14 und die Reinigungsvorrichtung 60 auch derart ausgebildet sein, dass der Tauchkörper 64 bzw. 264 vertikal oder schräg von oben nach unten in die Pulverkammer 16 hinein vorbewegbar und aus der Pulverkammer 16 heraus nach oben wieder zurückbewegbar ist. Der verwendete Begriff „Tauchkörper" für den Körper 64 bzw. 264 soll nur zum Ausdruck bringen, dass er in die Pulverkammer 16 hineinbewegbar und wieder aus ihr herausbewegbar ist ähnlich einem Kolben in einem Zylinder. Der Pulverbehälter 14 und der in ihn eintauchende Abschnitt des Tauchkörpers 64 bzw. 264 können jeweils im Querschnitt kreisrund oder eckig oder oval oder andersförmig sein.
  • Die 7 und 8 zeigen schematisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist ein Tauchkörper 364 von oben nach unten in einen Pulverbehälter 314 eintauchbar. Der Tauchkörper 364 kann eine Startstellung am oberen Ende des Pulverbehälters 314 haben oder nach oben vollständig aus dem Pulverbehälter 314 herausbewegbar sein, wie 7 zeigt. Wenn der Tauchkörper 364 aus dem Pulverbehälter 314 vollständig herausbewegbar ist, ist vorzugsweise eine Deckwand 347 zum Verschließen des oberen Endes des Pulverbehälters 314 vorgesehen, wenn der Tauchkörper 364 entsprechend 7 aus dem Pulverbehälter 314 nach oben zurückbewegt ist in eine Startstellung. 8 zeigt den Tauchkörper 364 in seiner Zielstellung. Der Tauchkörper 364 kann wie der Tauchkörper 64 der 1 bis 6 ausgebildet sein. Der Pulverbehälter 314 kann wie der Pulverbehälter 14 der 1 bis 3 ausgebildet sein. Weitere den 1 bis 5 entsprechende Teile sind in den 7 und 8 mit den gleichen Bezugszahlen versehen.
  • Die 9 und 10 zeigen schematisch eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Diese enthält zwei gleich ausgebildete Tauchkörper 64, welche in entgegengesetzten Richtungen zueinander angeordnet sind und jeweils vor und zurückbewegbar sind entsprechend Doppelpfeilen 69.
  • In den 9 und 10 sind den 1, 2 und 3 entsprechende Teile mit gleichen Bezugszahlen versehen. 9 zeigt die Startstellung und 10 zeigt die Zielstellung der beiden Tauchkörper 64, wobei sie in der Zielstellung einen kleinen Abstand voneinander haben können oder aneinander anliegen können.
  • Die 11 und 12 entsprechen der Ausführungsform nach den 1, 2, und 3, mit der Ausnahme, dass als Reinigungsdruckluftauslass 474 eine Umfangswand vorgesehen ist, welche eine sehr große Vielzahl von kleinen Durchgangsöffnungen oder offenen Poren als Reinigungsdruckluftauslassöffnungen aufweist,, welchen Reinigungsdruckluft durch den Reinigungsdruckluftkanal 93 zuführbar ist. Die den Reinigungsdruckluftauslass 474 bildende Umfangswand hat von den sie umgebenden Kammerwänden 22, 26, 46, 47 einen Abstand, so dass ein Umfangsspalt 476 gebildet ist, in welchen Reinigungsdruckluft von dem Reinigungsdruckluftauslass 474 eindringen und dann nach vorne in die Pulverkammer 16 strömen kann. Der vordere Endteil 72, welcher den Reinigungspulverauslass 474 aufweist, hat einen kleineren Querschnitt als der sich ihm nach hinten anschließende mittlere Teil des Tauchkörpers 464. Ansonsten ist der Tauchkörper 464 der 11 und 12 wie der Tauchkörper 64 der 1, 2 und 3 ausgebildet. Die vordere Kammerstirnwand 443 kann entsprechend der Stirnwand 43 der 1, 2 und 3 mit Druckluftöffnungen versehen oder entsprechend den 11 und 12 luftundurchlässig sein.
  • 13 zeigt eine vordere Frontansicht einer im Querschnitt rechteckigen Variante, und 14 zeigt eine vordere Frontansicht einer im Querschnitt kreisrunden Variante des Tauchkörper 464 und des Gehäuses 14 der Ausführungsform nach den 11 und 12. Die 13 und 14 zeigen auch die Möglichkeit, in einer nach vorne zeigenden ringartigen Absatzfläche 477 des Tauchkörpers 464 Reinigungsdruckluftauslässe 74 anzuordnen.
  • Bei allen Ausführungsformen sind der Pulverbehälter und die Reinigungsvorrichtung vorzugsweise miteinander mechanisch verbunden, sodass sie eine Einheit bilden.
  • Bei allen Ausführungsformen besteht in der beschriebenen Weise die Möglichkeit, Reinigungsdruckluft 62 gegen die Kammerwände der Pulverkammer 16 zu blasen, um von den Kammerwänden Restpulver wegzublasen, und dann das Gemisch aus dieser Reinigungsdruckluft und dem Restpulver durch den Restpulverauslass 90 aus der Pulverkammer 16 herauszuleiten. Wenn der Restpulverauslass 90 mittels des Ventils 102 geschlossen wird, dann besteht auch die Möglichkeit, die Reinigungsdruckluft 62 zusammen mit Restpulver durch die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 hindurch und von diesen durch die Rohre 28 und die Injektoren 7 und 8 hindurch durch die Sprühvorrichtungen 12 hindurch zu treiben. Die Erfindung beinhaltet auch die Möglichkeit, die Pulverkammer 16 in umgekehrter Richtung mit Druckluft zu durchblasen, um daraus Restpulver zu entfernen. Diese letztgenannte Möglichkeit ist bei allen Ausführungsformen der Erfindung anwendbar und wird im Folgenden mit Bezug auf 17 beschrieben.
  • Die in 17 dargestellte Ausführungsform einer Pulversprühbeschichtungsvorrichtung 2 mit einer Pulverversorgungsvorrichtung 4 nach der Erfindung ist beispielsweise identisch mit der Ausführungsform der 1 bis 4, oder wobei in 17 nur einzelne Teile der 1 bis 3 gezeigt sind und ein Injektor 8 unmaßstäblich vergrößert und die Pulverkammer 16 unmaßstäblich verkleinert gezeigt sind. Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung zeigt 17 eine Druckluftquelle 502, deren Druckseite über eine Förderdruckluftleitung 504 an einen Förderdruckluft-Eingang 30 angeschlossen und außerdem über eine Abzweigung 506 durch eine Zusatzdruckluftleitung 508 an den Zusatzdruckluft-Eingang 40 angeschlossen ist. In den beiden Leitungen 504 und 508 kann sich jeweils ein Druckeinstellelement, beispielsweise ein Druckregler 510 bzw. 512 befinden. In der Förderdruckluftleitung 504 befindet sich ein Ventil 514; in der Zusatzdruckluftleitung 508 befindet sich ein Zusatzdruckluftventil 516; am Pulverausgang 38 befindet sich ein Pulverausgangsventil 518; und am Pulveransaugeingang 36 befindet sich ein Pulvereingangsventil 520. Dadurch sind mehrere Druckluftreinigungsverfahren möglich.
  • Gemäß einem ersten Verfahren sind das Förderdruckluftventil 514 und das Zusatzdruckluftventil 516 geschlossen, wohingegen das Pulvereingangsventil 520 und das Pulverausgangsventil 518 geöffnet sind. Wenn jetzt auch das Ventil 102 des Restpulverauslasses 90 geschlossen ist, dann kann die Reinigungsdruckluft 62 zusammen mit dem Restpulver durch die Pulverabgabeöffnungen 21, 23, die Rohre 28, die Injektoren 7 und 8, die Pulverschläuche 10 und die Sprühvorrichtungen 12 strömen und dabei Restpulver aus der Pulverkammer 16 abführen.
  • Ein zweites Verfahren kann gemäß der Erfindung dadurch ausgeführt werden, dass das Pulverausgangsventil 518 geschlossen wird, das Pulvereingangsventil 520 geöffnet wird, und mindestens eines der beiden Ventile Förderdruckluftventil 514 und/oder Zusatzdruckluftventil 516 geöffnet wird und dadurch Druckluft der Druckluftquelle 502 durch die Injektoren 7 und 8 und dann über die Rohre 28 in die Pulverkammer 16 geleitet wird, um daraus Restpulver durch den Restpulverauslass 90 bei geöffnetem Ventil 102 (oder durch ein andere Restpulveraulsassöffnung) herauszutreiben.
  • Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, zwei oder mehrere der beschriebenen Verfahren nach der Erfindung nacheinander mehrmals durchzuführen, um eine gute Reinigung der Pulverkammer 16 und der an sie angeschlossenen Pulverwege zu erzielen.
  • Die Druckluftströmungsrichtung von der Druckluftquelle 502 in die Pulverkammer 16 hinein ist in 17 durch einen punktiert gezeichneten Pfeil 522 dargestellt. Das durch den Pulverausgang 38 der Injektoren 7 und 8 durch die Pulverschläuche und dann durch die Pulversprühvorrichtungen 12 strömende Mischung aus Reinigungsdruckluft 62 und in ihr enthaltenem Restpulver ist in 17 durch einen gestrichelt gezeichneten Pfeil 524 schematisch dargestellt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform nach der Erfindung, welche nicht gezeichnet ist, kann der Restpulverauslass 90 anstatt im Tauchkörper 64 in einer der Wände, 43, 46, und/oder 47 der Pulverkammer 16 gebildet sein.
  • Die Pulverkammer 16 kann mit einer Entlüftungsvorrichtung oder einer Belüftungsvorrichtung versehen werden. Zwischen dem Tauchkörper 64 (264; 364; 464) ist vorzugsweise eine Dichtung 526 angeordnet.
  • Das Einleiten von Druckluft durch die Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 in die Pulverkammer 16 hinein, um daraus Restpulver heraus zu blasen, ist selbstverständlich nicht nur mit Injektoren 7 und 8 möglich, sondern auch dann, wenn stattdessen andere Pulverfördervorrichtungen verwendet werden, beispielsweise Pulverpumpen. In diesem Falle können wieder die Ventile 518 und 520 sowie eines der Ventile 514 oder 516 vorgesehen werden, um von einer Druckluftquelle 502 Druckluft durch die Pulverfördervorrichtung hindurch und dann durch die Rohre 28 hindurch zu den Pulverabgabeöffnungen 21 und 23 und durch diese hindurch in die Pulverkammer 16 zu leiten.
  • Alle Ausführungsformen der Erfindung ermöglichen eine automatische Reinigung von Pulverkammern, insbesondere des Innenraumes von Pulverbehältern. Somit betrifft die Erfindung auch Verfahren zur automatischen Reinigung von Pulverkammern, insbesondere von Pulverbehältern von beliebiger Größe.

Claims (21)

  1. Pulverversorgungsvorrichtung für Pulversprühbeschichtungsvorrichtungen (2), enthaltend einen geschlossenen oder verschließbaren Pulverbehälter (14; 314), der eine Pulverkammer (16) für Beschichtungspulver (6) aufweist; dadurch gekennzeichnet, dass der Pulverbehälter (14) mit einer Reinigungsvorrichtung (60) zum selbsttätigen Entfernen von Restpulver aus der Pulverkammer (16) mittels Reinigungsdruckluft (62) versehen ist; dass die Reinigungsvorrichtung (60) mindestens einen mechanisch geführten Tauchkörper (64; 264; 364; 464) aufweist, welcher auf einem geführten Weg von einem Kammerende (68, 70) in Richtung zu einem entgegengesetzten Kammerende (70, 68) in die Pulverkammer (16) hinein vor und zurück bewegbar angeordnet ist; dass der Tauchkörper (64; 264; 364; 464) an seinem vorderen Endteil (72) mit mindestens einem Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) versehen ist, der gegen mindestens eine ihm benachbarte Kammerwand (22, 26, 43, 46, 47; 443) gerichtet ist, sodass aus dem Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) austretende Reinigungsdruckluft (62) auf die benachbarte Kammerwand (22, 26, 43, 46, 47; 443) auftrifft und davon Restpulver abbläst; dass mindestens ein Restpulverauslass (90) zum Ableiten von Reinigungsdruckluft (62) und in ihr enthaltenem Restpulver aus der Pulverkammer (16) heraus vorgesehen ist.
  2. Pulverversorgungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Pulverkammer (16) mit mindestens einer Pulverabgabeöffnung (21, 23) versehen ist.
  3. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) mindestens einen Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) aufweist, welcher in einer vorderen Stirnseite (78) des Tauchkörpers (64; 264; 364; 464) in die Pulverkammer (16) ausmündet.
  4. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) mindestens einen Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) aufweist, welcher in einem quer zu der Bewegungsrichtung (69) der Reinigungsvorrichtung (60) nach außen zeigenden Außenumfangsbereich des Tauchkörpers (64; 264; 364; 464) ausmündet.
  5. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tauchkörper (64; 264; 364; 464) mindestens an seinem in die Pulverkammer (16) eintauchenden Tauchabschnitt einen Außenumfang hat, welcher an den Innenumfang der Pulverkammer (16) adaptiert ist und allseitig bis zu dem Innenumfang sich erstreckt oder mindestens an seinem vorderen Endteil (72) an den Innenumfang adaptiert und soweit angenähert ist, dass dazwischen nur ein schmaler Umfangsspalt (476) verbleibt, wobei in den Umfangsspalt (476) vorzugsweise mindestens ein Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) des mindestens einen Reinigungsdruckluftauslasses (74; 474) ausmündet.
  6. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Restpulverauslass (90) des mindestens einen Restpulverauslasses (90) in dem Tauchkörper (64; 264; 364; 464) gebildet ist, vorzugsweise in seiner vorderen Stirnseite (78) und vorzugsweise im Querschnittszentrum, wobei der mindestens eine Reinigungsdruckluftauslass (74; 474) quer zum Querschnittszentrum weiter außen als der Restpulverauslass (90) angeordnet ist.
  7. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Fluidisierdrucklufteinlass (54), welcher in die Pulverkammer (16) mündet zum Einleiten von Fluidisierdruckluft (52) in die Pulverkammer (16), um darin befindliches Beschichtungspulver (6) zu fluidisieren.
  8. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens einen Niveausensor (92) zum Detektieren von mindestens einem Pulverniveau (20) in der Pulverkammer (16).
  9. Pulverversorgungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Niveausensor (92) ein berührungslos arbeitender Niveausensor (92) ist und dass der Niveausensor (92) außerhalb der Pulverkammer (16) getrennt von ihr angeordnet ist.
  10. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein steuerbares Ventil (102) im Restpulverauslass (90) zum alternativen Verschließen und Öffnen dieses Restpulverauslasses (90).
  11. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Tauchkörper (64; 264; 364; 464) mit mindestens einer Spüldruckluftauslassöffnung (110, 112) versehen ist, welche der mindestens einen Pulverabgabeöffnung (21, 23) jeweils nur dann gegenüberliegt und in diese hineingerichtet ist, wenn der Tauchkörper (64; 264; 364; 464) in die Pulverkammer (16) in eine vorbestimmte Tauchposition eingetaucht ist, wobei dann, wenn mehrere Pulverabgabeöffnungen (21, 23) vorgesehen sind, vorzugsweise für jede von ihnen eine solche Spüldruckluftauslassöffnung (110, 112) vorgesehen ist und jeder Pulverabgabeöffnung (21, 23) eine bestimmte der Spüldruckluftauslassöffnungen (110, 112) zugeordnet ist.
  12. Pulverversorgungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Pulverabgabeöffnungen (21, 23) in mindestens einer Reihe mit Abstand voneinander angeordnet sind, dass die ihnen zugeordneten Spüldruckluftauslassöffnungen (110, 112) ebenfalls in mindestens einer Reihe mit dem gleichen Abstand voneinander angeordnet sind wie die Pulverabgabeöffnungen (21, 23), wobei die Reihen parallel zueinander und parallel zur Bewegungsrichtung des Tauchkörpers (64; 264; 364; 464) sind.
  13. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Pulverabgabeöffnung (21, 23) in einer Wand (22, 26, 43, 46, 47; 443) der Pulverkammer (16) gebildet ist.
  14. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an die mindestens eine Pulverabgabeöffnung (21, 23) jeweils mindestens eine Pulverfördervorrichtung, vorzugsweise ein Injektor (7, 8), zum Absaugen von Beschichtungspulver (6) aus der Pulverkammer (16) über ein Rohr (28) angeschlossen ist, wobei die Pulverfördervorrichtung höher als das in der Pulverkammer (16) maximal vorgegebene Pulverniveau (20) angeordnet ist.
  15. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tauchkörper (64; 264; 364; 464) an dem einen Kammerende eine Kammerstirnwand bildet.
  16. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Boden (46) der Pulverkammer (16) als Fluidisierdrucklufteinlass (54) ausgebildet ist.
  17. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Druckluft-Strahlpumpenvorrichtung (120) im Restpulverauslass (90) oder stromabwärts davon in einem Restpulverauslasskanal (89) zur Erzeugung eines Unterdruckes im Restpulverauslass (90), durch welchen Reinigungsdruckluft (62) und in ihr enthaltenes Restpulver aus der Pulverkammer (16) in den Restpulverauslass (90) saugbar ist.
  18. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Restpulverauslass (90) oder stromabwärts davon in einem Restpulverauslasskanal (89) ein Förderdrucklufteinlass (120) zum Einleiten von Förderdruckluft (128) vorgesehen ist.
  19. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kammerstirnwand (43; 443), welche der vorderen Stirnseite (78) des Tauchkörpers (64; 264; 364; 464) in Bewegungsrichtung gegenüberliegend angeordnet ist, mit einer Vielzahl von Durchlassöffnungen (84) zum Einleiten von Druckluft (86) in die Pulverkammer (16) versehen ist.
  20. Pulverversorgungsvorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Tauchkörper (64) vorgesehen ist, welcher entsprechend dem ersten Tauchkörper (64) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist, wobei jedoch der zweite Tauchkörper (64) entgegengesetzt zum ersten Tauchkörper (64) angeordnet und vom entgegengesetzten Kammerende her in die Pulverkammer (16) hinein vor und zurück bewegbar angeordnet ist.
  21. Pulversprühbeschichtungsvorrichtung gekennzeichnet durch mindestens eine Pulverversorgungsvorrichtung (4) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche.
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