DE102005047400B3 - Elektrowerkzeuggerät mit einer manuell betätigbaren Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme einsetzbaren Werkzeugs - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Elektrowerkzeuggerät (2) mit einem manuell betätigbaren Schalter (8) zum Einschalten und Ausschalten des motorischen Antriebs des Geräts und mit einer manuell betätigbaren Einrichtung (6) zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme (4) einsetzbaren Werkzeugs (34); um die Betriebssicherheit und den Bedienkomfort zu erhöhen, wird vorgeschlagen, dass der Schalter (8) zwischen einer "EIN"-Stellung, einer "AUS"-Stellung und einer dritten Stellung verstellbar ist und der Schalter (8) und die Einrichtung (6) derart mechanisch zusammenwirken, dass sich die Einrichtung (6) nur in Freigaberichtung betätigen lässt, wenn der Schalter (8) sich in der dritten Stellung befindet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Elektrowerkzeuggerät, insbesondere ein Elektrohandwerkzeuggerät, mit einem manuell betätigbaren Schalter zum Einschalten und Ausschalten des motorischen Antriebs des Geräts und mit einer manuell betätigbaren Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme einsetzbaren Werkzeugs.
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DE 43 36 620 A1 zeigt bereits ein Elektrohandwerkzeuggerät mit einem Schalter zum Ein- und Ausschalten des motorischen Antriebs, der mit einer Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme einsetzbaren Werkzeugs so zusammenwirkt, und zwar über eine starre Schaltstange, dass der Schalter bei eingeschaltetem Antrieb ein versehentliches Öffnen der Einrichtung verhindert. - Bei Elektrowerkzeuggeräten, die bestimmungsgemäß für eine Vielzahl von verschiedenen Werkzeugen ausgebildet sind, besteht das grundsätzliche Bedürfnis, die Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines Werkzeugs einfach bedienbar auszugestalten. Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Elektrowerkzeuggerät zu schaffen, bei dem bei einfacher Bedienbarkeit gleichwohl ein hohes Maß an Betriebssicherheit gewährleistet werden kann.
- Diese Aufgabe wird bei einem Elektrowerkzeuggerät der genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Schalter zwischen einer "EIN"-Stellung, einer "AUS"-Stellung und einer dritten Stellung verstellbar ist und dass der Schalter und die Einrichtung derart mechanisch zusammenwirken, dass sich die Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines Werkzeugs nur in Freigaberichtung betätigen lässt, wenn der Schalter sich in der dritten Stellung befindet.
- Dadurch, dass der Schalter zwischen verschiedenen Stellungen hin- und herbewegbar ist, also bei Betätigung des Elektrowerkzeuggeräts eine Stellbewegung ausführt, lässt sich diese Stellbewegung in verhältnismäßig einfacher Weise zur Herstellung einer mechanischen Wirkverbindung mit der Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs nutzen. Es kann so erfindungsgemäß erreicht werden, dass sich die Einrichtung bei laufendem Elektrowerkzeuggerät ("EIN"-Stellung des Schalters) unbeabsichtigt öffnet. Ein solches unbeabsichtigtes Öffnen einer beispielsweise mit einem Schnellspannhebel ausgebildeten Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs kann so wirksam und vor allem betriebssicher verhindert werden. Erfindungsgemäß lässt sich die Einrichtung auch in der "AUS-Stellung" des Schalters (noch) nicht öffnen, sondern erst dann, wenn der Schalter in die erwähnte dritte Stellung gebracht wird. Der Schalter muss also erst in eine bewusste Freigabestellung gebracht werden, bevor die Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs in Freigaberichtung betätigt werden kann. Dies erhöht die Betriebssicherheit.
- Nach einem weiteren Erfindungsgedanken ist das Elektrowerkzeuggerät so ausgebildet, dass der Schalter beim verbringen in die dritte Stellung selbsttätig blockiert wird und erst durch Betätigen der Einrichtung in Arretierrichtung wieder freigegeben wird. Durch diese erfindungsgemäße Weiterbildung kann verhindert werden, dass der Schalter unbeabsichtigt in die "EIN"-Stellung gebracht wird, solange die Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs sich in Freigabestellung befindet; eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme des Elektrowerkzeuggeräts während eines Werkzeugwechsels kann so ausgeschlossen werden. Erst wenn die Einrichtung wieder in die Arretierstellung des Werkzeugs gebracht ist, das Werkzeug also sicher in der Werkzeugaufnahme fixiert ist, wird hierdurch die Blockierung des Schalters aufgehoben, so dass der Schalter in seine "EIN"-Stellung gebracht werden und das Elektrowerkzeuggerät wieder in Betrieb genommen werden kann.
- Obschon nicht zwingend erforderlich, erweist es sich als vorteilhaft, dass der Schalter als Schiebeschalter ausgebildet ist.
- Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Schalter ausgehend von der dritten Stellung in die "AUS"-Stellung federvorgespannt. Diese weitere Maßnahme erhöht die Betriebssicherheit, da solchenfalls der Schalter nur durch bewusste manuelle Betätigung in seine dritte Stellung verbringbar ist, nämlich dann, wenn ein Werkzeugwechsel durchgeführt werden soll.
- Zur Herstellung des mechanischen Zusammenwirkens des Schalters und der Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs wäre es beispielsweise denkbar, dass ein Schalterdrücker, -taster oder -schieber direkt mit der Einrichtung zusammenwirkt. Im Hinblick auf eine konstruktive Freiheit erweist es sich aber als vorteilhaft, wenn der Schalter einen manuell berühr- und betätigbaren Bereich (z. B.
- in Form eines Schiebers, Tasters oder dergleichen) und ein damit verbundenes in Betätigungsrichtung des Schalters erstrecktes Kopplungsorgan aufweist, welches mit der Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines in. eine Werkzeugaufnahme einsetzbaren Werkzeugs zusammenwirkt. Bei diesem Kopplungsorgan kann es sich beispielsweise um eine Schubstange, einen Steg oder eine Platte oder einen Hebel handeln, die vorzugsweise im Gehäuseinneren des Elektrowerkzeuggeräts untergebracht ist, während sich der manuell berühr- und betätigbare Bereich naturgemäß durch eine Gehäuseöffnung nach außen erstreckt, um manuell zugänglich zu sein.
- In Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens wird vorgeschlagen, dass das Kopplungsorgan in einer von Halbschalenteilen des Elektrowerkzeuggeräts gebildeten Längsführung aufgenommen und verschieblich ist. Auf diese Weise lässt sich die Anzahl der zu verwendenden Bauteile reduzieren, was die Konstruktion vereinfacht und auch kostengünstig ist.
- Es erweist sich des Weiteren als vorteilhaft, wenn der Schalter in seiner dritten Stellung oder in der "AUS"-Stellung durch ein quer zu seiner Betätigungsrichtung bewegbares Sperrorgan blockierbar ist. Vorzugsweise ist das Sperrorgan federvorgespannt, was die Ausbildung einer selbsttätig herbeiführbaren Sperrposition konstruktiv begünstigt. Es wäre aber auch denkbar, dass das Sperrorgan manuell. in eine Blockierstellung für den Schalter bringbar ist.
- Des Weiteren erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme einsetzbaren Werkzeugs ein manuell, d. h. werkzeuglos verstellbares Betätigungsorgan aufweist, das beispielsweise von einem Spannhebel oder Kniehebel, der häufig auch als Schnellspannhebel bezeichnet wird, gebildet ist. Zur Herstellung der mechanischen Wirkverbindung zwischen Schalter und Einrichtung erweist es sich als vorteilhaft, wenn dieses Betätigungsorgan einen mit dem Schalter zusammenwirkenden über- oder hintergreifbaren Bereich umfasst, so dass eine Verlagerung des Betätigungsorgans in Freigaberichtung durch den Schalter blockierbar ist.
- Dieser über- oder hintergreifbare Bereich kann in an sich beliebiger Weise durch Vorsprünge, angeformte Laschen oder dergleichen ausgebildet werden, er ist vorzugsweise von einer Öffnung in dem Betätigungsorgan gebildet. Diese Öffnung erstreckt sich weiter vorzugsweise in Betätigungsrichtung des Schalters, so dass ohne weitere mechanische Getriebe- oder Gelenkverbindungen durch die Schalterbetätigung eine mechanische Kopplung zwischen Schalter und Betätigungsorgan herstellbar ist.
- Nach einem weiteren Erfindungsgedanken ist das Sperrorgan für den Schalter in den Bewegungsweg des Betätigungsorgans für die Einrichtung verlagerbar, so dass beim Betätigen des Betätigungsorgans in Arretierrichtung das Sperrorgan aus seiner Sperrstellung verdrängbar ist, so dass der Schalter wieder betätigt werden kann. Auf diese Weise wird also eine selbsttätige Freigabe des Schalters erreicht, in dem das Betätigungsorgan bzw. die Einrichtung zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs in ihre das Werkzeug fixierende Arretierstellung gebracht wird. Erst wenn diese Arretierstellung erreicht ist, lässt sich der Schalter von seiner dritten Stellung lösen und das Elektrowerkzeuggerät wieder einschalten.
- Es erweist sich des Weiteren als vorteilhaft, wenn das Betätigungsorgan um eine senkrecht zur Trennebene von Halbschalenteilen des Elektrohandwerkzeuggeräts erstreckte Achse schwenkbar ist.
- Nach einem weiteren Erfindungsgedanken ist das Betätigungsorgan durch einen zurückspringenden Bereich, vorzugsweise durch auf gegenüberliegenden Seiten vorgesehene zurückspringende Bereiche in dem Gehäuse des Elektrohandwerkzeuggeräts mit den Fingern eines Benutzers ergreifbar oder untergreifbar: Solchenfalls ist das Betätigungsorgan vorzugsweise verhältnismäßig ausladend ausgebildet. Es kann eine vorzugsweise domförmige oder kuppelförmige Gestalt aufweisen, welche ergonomisch die Außenkontur des Gehäuses fortsetzt und eine vorzugsweise verrundete Gestalt aufweist. Solchenfalls kann ein Randbereich durch einen zurückspringenden Bereich in dem Gehäuse des Elektrowerkzeuggeräts, insbesondere in einer oder beiden Gehäuseschalen des Elektrowerkzeuggeräts, mit den Fingern eines Benutzers ergreifbar oder untergreifbar sein.
- Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts. In der Zeichnung zeigt:
-
1a –c schematische Darstellungen des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts in der "EIN"-Stellung des Schalters; -
2a –c schematische Darstellungen des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts in der "AUS"-Stellung des Schalters; -
3a –c schematische Darstellungen des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts in einer Zwischenstellung des Schalters; -
4a –c und5a –c schematische Darstellungen des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts in der dritten Stellung des Schalters; -
6 eine Schnittansicht einer Einrichtung zum Freigeben bzw. Arretieren eines Werkzeugs. - Die Figuren zeigen ein erfindungsgemäßes Elektrohandwerkzeuggerät mit oszillierendem oder rotierendem Antrieb, der für sich genommen bekannt und daher nicht näher dargestellt ist. Lediglich angedeutet ist eine Werkzeugaufnahme
4 und eine Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben eines in die Werkzeugaufnahme4 einsetzbaren Werkzeugs34 , beispielsweise eine oszillierende Schwingschleiferplatte, ein Fräs- oder Schneidwerkzeug. - Weiter dargestellt ist ein als Schiebeschalter ausgebildeter Schalter
8 , der mit einem manuell berühr- und betätigbaren Schalterbereich10 ein Gehäuse12 an der Oberseite des Elektrowerkzeuggeräts2 durchragt. Dieser Schalterbereich10 ist fest verbunden mit einem in Betätigungsrichtung14 erstreckten plattenförmigen Kopplungsorgan16 , welches im Inneren des Gehäuses12 untergebracht ist und in Betätigungsrichtung14 verschieblich in Halbschalenteilen18 des Gehäuses12 geführt ist. - Wie aus
1 bis3 ersichtlich, wirkt ein vorderes Ende des Kopplungsorgans16 des Schalters8 mechanisch mit einem Betätigungsorgan20 der Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs zusammen, indem es sich in eine Öffnung22 des Betätigungsorgans20 hineinerstreckt und so eine Verschwenkbarkeit des Betätigungsorgans20 blockiert. Die Öffnung22 bildet dabei einen hintergreifbaren Bereich24 des Betätigungsorgans20 . - Der Schalter
8 ist in1 in einer "EIN"-Stellung, in2 in einer "AUS"-Stellung, in3 in einer Zwischenstellung und in4 und5 in einer dritten Stellung dargestellt, in der sich die Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs34 in Freigaberichtung betätigen lässt. Der Schalter8 ist zusammen mit seinem Kopplungsorgan16 durch eine Druckfeder26 ausgehend von der dritten Stellung in die Zwischenstellung bzw. "AUS"-Stellung vorgespannt. Beim Loslassen des Schalters8 bzw. des manuell greifbaren Schalterbereichs10 ausgehend von der dritten Stellung oder der Zwischenstellung versucht der Schalter8 , in die in2 dargestellte "AUS"-Stellung zu gelangen. - Des Weiteren vorgesehen ist ein Sperrorgan
28 für den Schalter8 , welches quer zur Betätigungsrichtung14 des Schalters8 bewegbar ist und durch eine weitere Druckfeder30 in Sperrrichtung vorgespannt ist. - Die Funktion des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts
2 in seinen verschiedenen Schalterstellungen ist wie folgt: Die1a –c zeigen das Elektrowerkzeuggerät2 im eingeschalteten Zustand (also mit rotorisch angetriebenem Werkzeug). Der Schalter8 befindet sich in seiner "EIN"-Stellung. Die Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben eines Werkzeugs34 und ihr Betätigungsorgan20 befinden sich in einer das Werkzeug34 sicher haltenden Arretierstellung. Das Kopplungsorgan16 des Schalters8 erstreckt sich in die Öffnung22 des Betätigungsorgans20 , so dass dieses nicht in Freigaberichtung aufgeschwenkt werden kann. - Die
2a bis c zeigen den Schalter8 in seiner "AUS"-Stellung, in der das Werkzeug34 des Elektrowerkzeuggeräts2 nicht angetrieben ist. In dieser Stellung erstreckt sich aber das freie Ende des Kopplungsorgans16 immer noch in die Öffnung22 des Betätigungsorgans20 , so dass die Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben eines Werkzeugs34 in dieser Stellung des Schalters8 (noch) nicht in Freigaberichtung betätigt werden kann. - Wenn der Schalter
8 weiter in die in3 dargestellte Zwischenstellung bewegt wird, wird das Betätigungsorgan20 ebenfalls in eine Zwischenstellung geringfügigst verschwenkt. - Das Kopplungsorgan
16 weist nämlich an seinem in die Öffnung22 einragenden Ende32 eine aus den Figuren ersichtliche Abstufung auf. Beim Herausbewegen des Kopplungsorgans16 aus- der Öffnung22 wird das Betätigungsorgan20 unter der Wirkung des federvorgespannten Sperrorgans28 gegen diese Abstufung wie aus3a ersichtlich gedrückt. Es ist aber immer noch in dieser Zwischenstellung durch das Kopplungsorgan16 gegen Aufschwenken gesichert. Erst wenn der Schalter8 in die in4 und5 dargestellte dritte Stellung verschoben wird, lässt sich das Betätigungsorgan20 in die in5a –c dargestellte Position aufschwenken. Beim Bewegen des Schalters8 in die dritte Stellung rastet das Sperrorgan28 in die Abstufung am freien Ende32 des Kopplungsorgans16 und blockiert somit den Schalter8 in seiner dritten Stellung. Das Elektrowerkzeuggerät2 lässt sich in dieser Sperrstellung also nicht in Betrieb nehmen. Die Blockierung wird erst wieder gelöst, wenn das Betätigungsorgan20 wieder in die in1 dargestellte Ausgangsstellung zurückbewegt wird. - Das Betätigungsorgan
20 ist in Form eines Schnellspannhebels oder Kniehebels ausgebildet, dessen Rand durch Eingriff mit den Fingern in einen zurückspringenden Gehäusebereich31 untergreifbar ist (5c ). Beim Verschwenken in die in5 dargestellte Stellung drückt ein Ende33 des Betätigungsorgans20 nach Art eines Nockens ein nicht dargestelltes Stellmittel der Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs in der Figur nach unten und betätigt somit die Einrichtung6 in Freigaberichtung, so dass sich ein Werkzeug34 (6 ) aus der Werkzeugaufnahme4 entnehmen oder in die Werkzeugaufnahme4 einsetzen lässt. - Mit dem erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggerät
2 wird sicher verhindert, dass sich das Elektrowerkzeuggerät2 bei einem Werkzeugwechsel unbeabsichtigt einschalten lässt oder dass sich eine insbesondere als Schnellwechselsystem ausgebildete Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben für das Werkzeug34 bei laufendem Elektrowerkzeuggerät2 unbeabsichtigt öffnet, beispielsweise, weil ein Benutzer versehentlich einen Schnellspannhebel in Freigaberichtung bewegt, was erfindungsgemäß nun nicht mehr möglich ist. - Mit der in
3 dargestellten Zwischenstellung wird ein weiterer Schutz gegen Manipulation erreicht; sie könnte auch für ein bestimmungsgemäßes Funktionieren des erfindungsgemäßen Elektrowerkzeuggeräts2 weggelassen werden. -
6 verdeutlicht eine beispielhafte Ausbildung der Einrichtung6 zum Arretieren bzw. Freigeben eines Werkzeugs34 , hier in Form einer Trennscheibe. Die Einrichtung6 umfasst einen hülsenförmigen Gehäusekörper (Hülse36 ), in dem eine unter Federvorspannung stehende Zugstange38 vorgesehen ist, die in werkzeugabgewandter Richtung vorgespannt ist und über Klemmkeile40 einen Montageflansch42 des Werkzeugs34 gegen die Innenseite der Hülse36 klemmt. Zum Lösen kann über das Betätigungsorgan20 eine Stellbewegung in Richtung des Pfeils44 ausgeübt werden, so dass die Klemmwirkung aufgehoben wird und das Werkzeug34 aus der Werkzeugaufnahme4 entnommen werden kann.
Claims (17)
- Elektrowerkzeuggerät (
2 ) mit einem manuell betätigbaren Schalter (8 ) zum Einschalten und Ausschalten des motorischen Antriebs des Elektrowerkzeuggeräts (2 ) und mit einer manuell betätigbaren Einrichtung (6 ) zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme (4 ) einsetzbaren Werkzeugs (34 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (8 ) zwischen einer "EIN"-Stellung, einer "AUS"-Stellung und einer dritten Stellung verstellbar ist und dass der Schalter (8 ) und die Einrichtung (6 ) derart mechanisch zusammenwirken, dass sich die Einrichtung (6 ) zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs (34 ) nur in Freigaberichtung betätigen lässt, wenn der Schalter (8 ) sich in der dritten Stellung befindet. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (
8 ) beim Verbringen in die dritte Stellung selbsttätig blockiert wird und erst durch Betätigen der Einrichtung (6 ) zum Arretieren bzw. Freigeben des Werkzeugs (34 ) in Arretierrichtung wieder freigegeben wird. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (
8 ) als Schiebeschalter ausgebildet ist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (
8 ) ausgehend von der dritten Stellung in die "AUS"-Stellung federvorgespannt ist. - Elektrowerkzeuggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (
8 ) einen manuell berühr- und betätigbaren Schalterbereich (10 ) und ein damit verbundenes, vorzugsweise in Betätigungsrichtung (14 ) erstrecktes Kopplungsorgan (16 ) aufweist, das mit der Einrichtung (6 ) zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme (4 ) einsetzbaren Werkzeugs (34 ) zusammenwirkt. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsorgan (
16 ) in einer von Halbschalenteilen (18 ) des Elektrohandwerkzeuggeräts (2 ) gebildeten Längsführung aufgenommen und verschieblich ist. - Elektrowerkzeuggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schalter (
8 ) in seiner dritten Stellung oder in der "AUS"-Stellung durch ein quer zu seiner Betätigungsrichtung (14 ) bewegbares Sperrorgan (28 ) blockierbar ist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrorgan (
28 ) federvorgespannt ist. - Elektrowerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (
6 ) zum Arretieren bzw. Freigeben eines in eine Werkzeugaufnahme (4 ) einsetzbaren Werkzeugs (34 ) ein manuell verstellbares Betätigungsorgan (20 ) aufweist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (
20 ) einen Spannhebel oder Kniehebel aufweist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (
20 ) einen mit dem Schalter (8 ) zusammenwirkenden über- oder hintergreifbaren Bereich (24 ) umfasst, so dass eine Verlagerung des Betätigungsorgans (20 ) in Freigaberichtung durch den Schalter (8 ) blockierbar ist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch
11 , dadurch gekennzeichnet, dass der über- oder hintergreifbare Bereich (24 ) von einer Öffnung (22 ) in dem Betätigungsorgan (20 ) gebildet ist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Öffnung (
22 ) in Betätigungsrichtung (14 ) des Schalters (8 ) erstreckt. - Elektrowerkzeuggerät nach einem der vorstehenden Ansprüche 9–13, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrorgan (
28 ) für den Schalter (8 ) in den Bewegungsweg des Betätigungsorgans (20 ) verlagerbar ist, so dass beim Betätigen des Betätigungsorgans (20 ) in Arretierrichtung das Sperrorgan (28 ) aus seiner Sperrstellung verdrängbar ist. - Elektrowerkzeuggerät nach einem der Ansprüche 9–14, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (
20 ) um eine senkrecht zur Trennebene von Halbschalenteilen (18 ) des Elektrohandwerkzeuggeräts (2 ) erstreckte Achse schwenkbar ist. - Elektrowerkzeuggerät nach einem der Ansprüche 9–15, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (
20 ) durch einen zurückspringenden Gehäusebereich (31 ) in einer Gehäuseschale des Elektrowerkzeuggeräts (2 ) mit den Fingern eines Benutzers untergreifbar ist. - Elektrowerkzeuggerät nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsorgan (
20 ) eine domförmige oder kuppelförmige Gestalt mit einem Randbereich aufweist, der durch den zurückspringenden Gehäusebereich (31 ) in einer Gehäuseschale des Elektrowerkzeuggeräts (2 ) mit den Fingern eines Benutzers untergreifbar ist.
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