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DE102005044175A1 - Haarentfernungsgerät - Google Patents

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DE102005044175A1
DE102005044175A1 DE102005044175A DE102005044175A DE102005044175A1 DE 102005044175 A1 DE102005044175 A1 DE 102005044175A1 DE 102005044175 A DE102005044175 A DE 102005044175A DE 102005044175 A DE102005044175 A DE 102005044175A DE 102005044175 A1 DE102005044175 A1 DE 102005044175A1
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DE
Germany
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actuator
removal device
hair
hair removal
actuator head
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102005044175A
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English (en)
Inventor
Bernhard Dr. Kraus
Markus Sabisch
Werner Haczek
Thorsten Piesker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Braun GmbH filed Critical Braun GmbH
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Priority to RU2008114825/02A priority patent/RU2424895C2/ru
Priority to PCT/EP2006/007993 priority patent/WO2007033730A1/de
Priority to JP2008530352A priority patent/JP5356025B2/ja
Priority to US12/066,455 priority patent/US8127453B2/en
Priority to EP06776807.7A priority patent/EP1924412B1/de
Publication of DE102005044175A1 publication Critical patent/DE102005044175A1/de
Priority to US13/356,877 priority patent/US8458910B2/en
Priority to US13/893,417 priority patent/US20130239414A1/en
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Haarentfernungsgerät (1) mit einem Gehäuse (2) und einem im Gehäuse (2) beweglichen Aktuatorkopf (7). In dem Aktuatorkopf (7) ist ein die Haare entfernendes Aktuatorsystem (9, 10) ausgebildet, das von einer im Haarentfernungsgerät (1) angeordneten elektrischen Antriebseinrichtung (11, 44) antreibbar ist. Das Aktuatorsystem (9, 10) ist in mindestens eine die Haare behandelnde Aktivposition (22) bringbar. Gemäß der Erfindung ist der Aktuatorkopf (7) zur Einstellung einer Aktivposition (22) um eine Drehachse (8) frei im Gehäuse (2) drehbar. Hierdurch können mit einem einzigen Haarentfernungsgerät verschiedene Haarbehandlungssysteme, wie Langhaarschneiden, Kurzhaarschneiden, Epilieren, eingesetzt werden, wobei lediglich der Aktuatorkopf (7) um seine Lagerachse (8) gedreht werden muß, bis die für den entsprechenden Haarbehandlungsvorgang vorgesehene Schneideinheit (9, 10) in Aktuatorebene (22) eingedreht wurde. Durch die Verwendung mehrerer Haarbehandlungsarbeiten mit nur einem einzigen Gerät können Herstellungskosten gespart werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Haarentfernungsgerät nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der DE 36 10 736 A1 ist ein Haarentfernungsgerät, hier ein elektrisch betriebener Rasierapparat, bekannt, bei dem am Gehäuse ein Aktuatorkopf, hier ein Kurzhaarschneider, beweglich befestigt ist. Der Kurzhaarschneider besteht aus zwei im wesentlichen parallel zur Drehachse des Aktuatorkopfes verlaufenden Scherfolien, unter diesen je ein oszillierendes, aus einzelnen Blechlamellen bestehenden Untermesser gleitend angeordnet ist. Der Kurzhaarschneider bildet bei diesem elektrischen Rasierapparat das einzige Aktuatorsystem.
  • Aus der DE 198 59 017 C1 ist weiterhin ein als Haarschneidemaschine ausgebildetes Haarentfernungsgerät bekannt, bei dem der Aktuatorkopf zwei unterschiedliche Aktuatorsysteme aufweist. Dabei sind einem einzigen Schneidkamm zwei Schneidklingen zugeordnet sind, die jeweils in Abhängigkeit von der Schwenkstellung des Aktuatorkopfes zum Gehäuse mit einem Antriebselement des Antriebs koppelbar sind. Dadurch ist der zwei Schneidzahnreihen aufweisende Schneidkamm mittels Schwenkbewegung in eine optimale Schneidstellung zu einer Hautfläche bringbar.
  • Die Ausbildung von zwei Schneidklingen an einem Schneidkamm ermöglicht auch in vorteilhafter Weise eine unterschiedliche Ausbildung sowohl der Zähne am Schneidkamm wie der Zähne an den beiden Schneidklingen, beispielsweise in der Weise, daß die Breite einer Schneidzahnreihe wesentlich enger als die Breite der anderen Schneidzahnreihe ausgebildet wird. Dies führt dazu, daß man beispielsweise mit der einen Schneidzahnreihe längere Haare und mit der anderen Schneidzahnreihe kürzere Haare schneiden kann. Um dies zu ermöglichen, muß der Aktuatorkopf um eine Schwenkachse geschwenkt werden, die hier außerhalb des Schneidkammes liegt. Dabei gelangt gemäß den 6 und 7 der DE 198 59 017 C1 die Schneidzahnreihe 41 zur Anlage am Gehäuse 1 und ist in dieser Stellung nicht aktiv, während die Schneidzahnreihe 40 gemäß 7 nunmehr frei nach außen ragt und Kontakt mit der Haut aufnehmen kann. Gemäß 6 nahm vor dem Verschwenken des Aktuatorkopfes die Schneidkantreihe 41 ihre aktive, also ihre Rasierstellung ein, während die Schneidkante 40 ihre Ruheposition inne hatte.
  • Bei dieser Haarschneidemaschine muß vom Wechsel des einen Schneidkamms zum anderen Schneidkamm auch das Gerät in der Hand gedreht werden, weil sich auch die Richtung der Schneidebene von der einen zur anderen Seite am Gehäuse verlagert hat. Hierdurch gelangt die elektrische Schalteinrichtung von der Außenseite, wo sie leicht vom Daumen her betätigbar war, zur Innenseite der Hand und ist daher nicht mehr leicht zugänglich. Durch die außerhalb des Schneidkammes angeordnete Schwenkachse ist dieser nur in begrenztem Maße im Gehäuse drehbar.
  • Aufgabe der Erfindung ist es nun, ein Haarentfernungsgerät zu schaffen, mit dem durch Verstellung des Aktuatorkopfes mehrere Aktuatorsysteme bei einfacher Handhabung des Gerätes in ihre aktive Betriebsposition gebracht werden können.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Dadurch, daß der Aktuatorkopf einen Rotationskörper bildet, der im Gehäuse des Haarentfernungsgerätes frei um eine Drehachse drehbar ist, kann der gesamte Umfang des Aktuatorkopfes zur Ausbildung von mehreren Aktuatorsystemen verwendet werden, die bei einer Drehung des Aktuatorkopfes um 360° jeweils einmal die gewünschte Behandlungsebene für die Haare erreichen. Dabei kann das Gerät ohne eine Stellungsänderung durch die Hände auf gleicher Position gehalten werden.
  • Durch die umfangsseitige Ausbildung der einzelnen Aktuatorsysteme am Aktuatorkopf nimmt dieser in seiner einfachsten Ausführungsform eine walzen- oder trommelförmige Form an, wobei in Längsrichtung der einzelnen Aktuatorsysteme auch die Drehachse des Aktuatorkopfes verläuft. Sind nur zwei Aktuatorsysteme am Aktuatorkopf ausgebildet, so sind diese vorteilhaft diametral gegenüberliegend angeordnet und der Aktuatorkopf nimmt die Form eines Quaders ein, dessen umfangsseitige Stirnflächen nach außen leicht gekrümmt sind, um einen besseren Kontakt zur Haut einer Bedienungsperson herzustellen.
  • Als Aktuatorköpfe können beispielsweise Kurzhaarschneider in Form einer bzw. zweier Folien und darunter anliegenden Messer, ein Mittelschneider, ein Langhaarschneider oder eine Zupfeinrichtung zum Auszupfen von Haaren sein, die umfangsseitig an dem Aktuatorkopf ausgebildet sind und die von mindestens einem oder mehreren Antrieben angetrieben werden. Zusätzlich kann der Aktuatorkopf auch noch mit einer Parkposition versehen sein, d.h., wenn dieser in diese Ebene gedreht wird, sind alle anderen Aktuatorsysteme außer Kraft und von dem Gehäuse so weit umgeben, daß eine Beschädigung dieser Systeme, beispielsweise bei einem Reinigungsvorgang oder bei einem unbeabsichtigten Anstoßen des Gerätes kaum möglich ist.
  • In der Ruheposition sind also die Aktuatorsysteme nicht zugänglich. Ein solches Konzept ermöglicht die Bestückung, beispielsweise eines Rasierkopfes, mit verschiedenen Rasiersystemen. Beispiele für eine Variationsmöglichkeit einer Aktuatorkopfausbildung wäre ein Kurzhaarschneidesystem mit gegenüberliegende, ausfahrbarem Langhaarschneidesystem und einer Parkposition, die zwischen den beiden Rasiersystemen am Aktuatorkopf ausgebildet ist. Dabei ruht das Kurzhaarschneidesystem schützend im Gehäuse, während das Langhaarschneidesystem radial nach außen ragt und Kontakt mit der Haut einer Bedienungsperson nehmen kann, um die Haare möglichst nahe der Haut abzuschneiden.
  • Es wären aber auch bei einem Haarentfernungsgerät zwei gegenüberliegende Kurzhaarschneidesysteme mit unterschiedlicher Folienbestückung denkbar, so daß das eine Kurzhaarschneidesystem zum Vorschneiden und das andere Kurzhaarschneidesystem zum Fertigschneiden eingesetzt werden könnte. Als weitere Variante wäre auch zusätzlich noch ein radial aus der Umfangsseite des Aktuatorkopfes ausfahrbares Langhaarschneidesystem denkbar, das Konturen schneidet bzw. zur Bildung eines Drei-Tage-Bartes dienen kann. Anstelle der Ausbildung von verschiedenen Schneidsystemen auf dem Aktuatorkopf kann zusätzlich auch noch eine Epiliereinrichtung im Kopf integriert sein.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 2 verläuft die Drehebene des Aktuatorkopfes in Längsrichtung der Behandlungsebenen der einzelnen Aktuatorsysteme, wodurch eine besonders einfache Handhabung des Haarentfernungsgerätes entsteht. Ähnlich einer rotierenden Trommel kann der Aktuatorkopf um seine Drehachse so weit gedreht werden, bis das entsprechende Aktuatorsystem, beispielsweise ein Kurzhaarschneider, radial nach außen vom Haarentfernungsgerät weg zeigt, also seine Behandlungsebene senkrecht oder in einem Winkel zur Längsachse des Gehäuses verläuft. und daher leicht an die zu behandelnde Haaroberfläche herangeführt werden kann, ohne daß das Gehäuse im Wege steht.
  • Ist gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 3 der Aktuatorkopf zu beiden stirnseitigen Enden am Gehäuse drehbar gelagert, so entsteht eine besonders stabile Lagerung des Aktuatorkopfes am Gehäuse; allerdings ist er dabei nur umfangsseitig von außen – und nicht von den beiden Seitenflächen – zugänglich. Bei dieser Ausführungsform ist die Drehachse beidseitig am Gehäuse gelagert.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 4 ist der Aktuatorkopf nur an seinem einen stirnseitigen und schmaleren Ende am Gehäuse drehbar gelagert, was eine bessere Zugänglichkeit auch von der einen Seite des Aktuatorkopfes her ermöglicht. Durch die einseiti ge Lagerung des Aktuatorkopfes wird die Lagerung vereinfacht und es entsteht eine einfachere Gehäuseausführung. Allerdings muß bei der einseitigen Lageranordnung die Ausbildung des Lagers derart stabil ausgeführt sein, daß die auf den Aktuatorkopf einwirkenden Biegekräfte beim Anlegen dieses an die Haaroberfläche einer Bedienungsperson schadlos von dem Lager übernommen werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß man aufgrund der frei zugänglichen Seite der einen Aktuatorfläche mit dieser besser in einzelne Oberflächenvertiefungen oder in sonstige unwägbare Ecken der Haut, wie beispielsweise einige Stellen hinter dem Ohr oder der Bereich unter der Nase, gelangen kann.
  • Bei der einseitigen Lagerung des Aktuatorkopfes steht gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 5 an der Seitenfläche ein Lagerzapfen hervor, der in eine am Gehäuse ausgebildete Bohrung paßgenau eingreift und dort ortsfest fixiert ist. Dabei bildet der Zapfen mit der Bohrung einen eng tolerierten Gleitsitz, in dem der Aktuatorkopf sich spielfrei drehen läßt. Als Fixierelemente können beispielsweise Sprengringe oder sonstige Verklipsungen gewählt werden, die den Aktuatorkopf über den Zapfen im Gehäuse fixieren.
  • Wird der Aktuatorkopf von Hand um seine Drehachse gedreht, um ein gewünschtes Haarbearbeitungssystem in die aktive Position des Aktuatorkopfes zu bringen, so ist dies die einfachste und kostengünstigste Lösung (Anspruch 6). Allerdings ist es hierbei gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 7 von Vorteil, wenn zwischen dem Aktuatorkopf und dem Gehäuse Rastmittel vorgesehen sind, die einer Bedienungsperson anzeigen, wann das gewünschte Aktuatorsystem seine richtige Position gegenüber dem Gehäuse eingenommen hat und ein Rasier- oder Zupfvorgang begonnen werden kann. Anschließend kann der Aktuatorkopf in seine Ruheposition gebracht werden, was auch automatisch nach Ausschalten des Gerätes von diesem selbst ausgeführt werden kann. Gleichzeitig wird dabei der Aktuatorkopf drehfest fixiert, um während eines Behandlungsvorgangs der Haare eine unbeabsichtigte Verdrehung des Aktuatorkopfes zu vermeiden.
  • Als weitere Alternative zur Verstellung des Aktuatorkopfes dient gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 8 eine elektrisch angetriebene Verstelleinheit für den Aktuatorkopf, die bei jedem Betätigen des Schalters für die Verstelleinheit den Aktuatorkopf so lange verdreht, bis der Schalter wieder abgeschaltet wird. Es ist zwar auch denkbar, daß bei jeder Betätigung des Schalters die elektrische Verstelleinrichtung den Aktuatorkopf soweit verdreht, daß jeweils das nächste Aktuatorsystem in seine Bearbeitungsstellung gebracht wird. Eine derartige Antriebseinrichtung für die Verstellung des Aktuatorkopfes ist zwar aufwendiger als eine Handbetätigung, sie stellt aber eine sehr komfortable Lösung dar. Dabei ist es nach den Merkmalen des Patentanspruchs 9 von Vorteil, wenn die elektrische Verstelleinrichtung aus einem zusätzlichen zum Schneidsystem angeordneten elektrisch angetriebenen Motor besteht, der über eine Getriebeeinrichtung den Aktuatorkopf in die gewünschte Aktivposition verdreht.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruchs 10 kann die Getriebeeinrichtung aus einer Zahnradanordnung zwischen dem Antriebsmotor und dem Aktuatorkopf bestehen, wobei dann der Lagerzapfen gleichzeitig als Zahnrad ausgebildet sein kann, das über ein mit der Antriebswelle des Antriebsmotors verbundenes Zahnrad gekoppelt ist. Es ist aber auch ein Zahnriemen denkbar, der die Antriebswelle des Elektromotors mit dem Lagerzapfen verbindet. Selbstverständlich sind auch Übertragungsriemen oder sonstige die Drehmomente übertragende Getriebeeinheiten möglich, die der Einfachheit halber hier nicht weiter erwähnt werden. Selbstverständlich wäre es auch durchaus denkbar, den Antriebsmotor direkt an den Zapfen des Aktuatorkopfes anzukoppeln, um das Getriebe gänzlich zu sparen.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruchs 11 ist der Aktuatorkopf von der zusätzlichen elektrischen Antriebseinrichtung derart stufenlos verdrehbar, daß jeweils die für eine Bedienungsperson optimale Zugänglichkeit der Aktuatorfläche an die entsprechende Hautregion eingestellt werden kann. Hierzu wird ein elektrischer Schalter ein- und ausgeschaltet, um in kleinen Schritten die optimale Aktuatorstellung für die entsprechende Hautoberfläche zu erreichen.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruchs 12 wird erreicht, daß mittels der elektrischen Verdreheinrichtung für den Aktuatorkopf dieser während des Haarbehandlungsbetriebes immer dann wieder in seine richtige Lage zurückgedreht wird, wenn er aufgrund von Überlastung seine optimale Position verlassen hatte.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 13 besteht das Aktuatorsystem aus einem Kurzhaar- und einem Langhaarschneider. Für das Haare abschneiden sind dies die meist gebräuchlichen Werkzeuge an einem elektrisch betätigbaren Rasierer. Vorzugsweise sind nach den Merkmalen des Patentanspruchs 14 der Kurzhaar- und der Langhaarschneider diametral gegenüberliegend am Umfang des Aktuatorkopfes ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform bleibt genug Raum im Aktuatorkopf für die Ausbildung der Antriebe der beiden Schneidsysteme.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 15 ergibt sich zwischen den beiden Systemen an der Mantelfläche des Aktuatorkopfes je ein Freiraum, der als Ruhefläche des Haarbehandlungsgerätes dienen kann, und somit die Schneidsysteme von äußeren Schlägen bzw. Einflüssen schützt. Selbstverständlich sind auch andere Kombinationen von Aktuatorsystemen am Aktuatorkopf möglich, wie beispielsweise beliebige Kombinationen von Langhaarschneider, Mittelhaarschneider, Kurzhaarschneider, Barttrimmer, Epiliereinrichtungen etc.. Zusätzlich kann am Aktuatorkopf noch eine die Ruheposition des Haarbehandlungsgerätes einnehmende Schutzfläche ausgebildet sein, die im Nichtbetrieb des Haarbehandlungsgerätes die Schneidsysteme vor äußeren Einwirkungen schützt. Die Ruheposition kann insbesondere auch dann von Vorteil sein, wenn das Haarbehandlungsgerät in einem Cleaning Center zur Reinigung des Aktuatorkopfes eingesetzt wird; denn dann könnten durch Ausbildung eines oder mehrerer Schlitze an der Schutzfläche diese noch als Ein – und Ausgang für die Reinigungsflüssigkeit genutzt werden.
  • Nach den Merkmalen des Patentanspruchs 16 ist auch ein Haarentfernungsgerät mit einem Aktuatorkopf möglich, bei dem neben einem Langhaar-/Kurzhaarschneider am Aktuatorkopf noch eine Epiliereinrichtung ausgebildet ist.
  • Durch die Merkmale des Patentanspruchs 17 wird eine Antriebseinrichtung für den Aktuatorkopf geschaffen, die aus einem Linearmotor besteht, wobei der Linearmotor innerhalb des Aktuatorkopfes ausgebildet ist. Linearmotoren haben gegenüber herkömmlichen drehenden Elektromotoren den Vorteil, daß sie ohne Getriebeeinrichtungen auskommen und direkt die oszillierende Bewegung auf das Aktuatorsystem übertragen können. Derartige Linearmotoren lassen sich gut im Aktuatorkopf integrieren, weil sie besonders kleindimensioniert gebaut werden können.
  • Gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 18 wird ein besonders einfach herzustellender und absolut wasserdichter Linearmotor angegeben, der schwingend zu beiden Seiten am Aktuatorkopf befestigt ist. Der Linearmotor bringt vorzugsweise bei einem Haarschneidesystem dieses derart in Schwingungen, daß sich das Untermesser gegenüber dem Obermesser bzw. der Klingenblock gegenüber der Scherfolie bewegt, um auf diese Weise zwischen die Schneidkante gelangende Haare abschneiden zu können. Der Antrieb kann selbstverständlich auch bei Epiliereinrichtungen eingesetzt werden.
  • Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Haarentfernungsgerätes, vorzugsweise eines Rasierers in verkleinertem Maßstab, bei dem der Aktuatorkopf an beide seitlichen Stirnflächen im Gehäuse beweglich gelagert ist, wobei die Ansicht in das Gehäuseinnere zeigt und dort nur die für die Erfindung wichtigsten Teile gezeigt sind,
  • 2 eine Teildraufsicht auf die Vorderseite des Haarentfernungsgerätes gemäß 1, wobei auch hier nur die für die Erfindung wichtigsten Teile dargestellt sind,
  • 3 eine perspektivische Vorderansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel eines Haarentfernungsgerätes, hier vorzugsweise ein Rasierapparat, wobei die Darstellung in vergrößertem Maßstab dargestellt ist und der Aktuatorkopf gegenüber den 1 und 2 nur einseitig am Gehäuse beweglich gelagert ist,
  • 4 eine Ansicht auf das Haarentfernungsgerät gemäß 3, wobei jedoch das Gehäuse aufgebrochen wurde und die für den Antrieb des Aktuatorkopfes wesentlichen Bauteile als Prinzipdarstellung gezeigt sind,
  • 5 eine perspektivische Teilansicht auf ein Teil des Gehäuses sowie auf den gesamten Aktuatorkopf entsprechend 3 und 4, wobei dieser um seine Drehachse derart gedreht wurde, daß anstelle des in den 3 und 4 in Aktivposition liegenden Schneidsystems nun ein zweites Schneidsystem, nämlich ein Langhaarschneider, in die Aktivposition gebracht wurde,
  • 6 eine perspektivische Ansicht in Richtung X gemäß 5 auf den oberen Teil des Haarbehandlungsgerätes im Bereich des Aktuatorkopfes, wobei die Seitenansicht in Richtung X auf diejenige Seite des Aktuatorkopfes gerichtet ist, die nicht an dem Gehäuse beweglich gelagert ist,
  • 7 eine Draufsicht in verkleinertem Maßstab von schräg oben auf den Aktuatorkopf von der lagerseitigen Ansicht gemäß 5 aus gesehen, wobei der Aktuatorkopf in seine Reinigungsstellung gedreht wurde und somit zum Zwecke der Reinigung unter einen Wasserhahn (skizzenhaft oberhalb dargestellt) gehalten werden kann,
  • 8 eine perspektivische Ansicht auf den Aktuatorkopf selbst, gemäß den 3 bis 7, allerdings in ausgebautem Zustand und in vergrößertem Maßstab, und
  • 9 eine prinzipielle Schnittdarstellung eines Linearmotors, der beispielsweise im Inneren des in den 3 bis 8 dargestellten Aktuatorkopfes integriert sein kann.
  • Das in den 1 und 2 schemenhaft als Rasierapparat dargestellte Haarbehandlungsgerät 1 besteht aus einem Gehäuse 2, an dessen Oberseite 3 sich an den Rändern des Gehäuses 2 je ein Lagerarm 4, 5 nach oben erstrecken und somit zwischen ihnen einen Aufnahmeraum 6 bilden, der zur Aufnahme eines Aktuatorkopfes 7, hier ein Rasierkopf, dient. Der Aktuatorkopf 7 ist über Lagerzapfen 73, 74 an den Lagerarmen 4, 5 drehbar gelagert. Die Mittellinie der Lagerzapfen 73, 74 bilden die gemeinsame Lagerachse 8, die die Drehachse des Aktuatorkopfes 7 ist. Die Lagerachse 8 verläuft senkrecht zur Längserstreckung des Gehäuses 2, also gemäß den 1 und 2 horizontal. Der Aktuatorkopf 7 ist frei, also um 360° im Gehäuse 2 drehbar.
  • An dem Aktuatorkopf 7 sind umfangsseitig zwei Aktuatorsysteme 9, 10 angeordnet, wobei beispielsweise das erste Aktuatorsystem 9 ein Langhaarschneider und das zweite Aktuatorsystem 10 ein Kurzhaarschneider sein kann. In den 1 und 2 befindet sich das erste Aktuatorsystem 9, nämlich der Langhaarschneider, in seiner Aktivebene 22. Dabei befindet sich der Langhaarschneider in einer Position, in der er optimal an die Hautoberfläche einer Bedienungsperson (nicht dargestellt) heran geführt werden kann. In dieser Stellung können lange Haare besonders gut geschnitten werden.
  • In 1 ist das Gehäuse 2 aufgebrochen dargestellt und man schaut in das Innere, allerdings sind dort nur die für die Erfindung wichtigsten Teile dargestellt. So ist im Gehäuse 2 ein erster Antriebsmotor 11 skizzenhaft zu erkennen, der über eine Antriebswelle 12 ein Zahnrad 75 antreibt, das über einen Zahnriemen 46 mit einem im rechten Lagerarm 5 drehbar ausgebildeten Zahnrad 76 in Drehverbindung steht, das seinerseits ein im Rasierkopf 7 ausgebildetes Schersystem (nicht dargestellt) antreibt, um sowohl den Langhaarschneider 9 wie den Kurzhaarschneider 10 anzutreiben. DIE Lagerachse (nicht dargestellt) des abtriebseitigen Zahnrades 76 verläuft konzentrisch innerhalb des als Hohlwelle ausgebildeten Lagerzapfens 74. Der Antriebsmotor 11 ist über einen Ein-/Ausschalter (2) ein- bzw. ausschaltbar.
  • In 1 ist weiterhin im Gehäuse 2 oberhalb des Antriebsmotors 11 ein weiterer Antriebsmotor 14 ausgebildet, der über seine Antriebswelle 15 ein Antriebsritzel 77 antreibt, das seinerseits über einen Zahnriemen 16 ein zentrisch zur Lagerachse 8 ausgebildetes und im linken Lagerarm 4 drehbar gelagertes Zahnrad 78 antreibt, das über den Lagerzapfen 73 drehfest mit dem Aktuatorkopf 7 verbunden ist und diesen entsprechend der gewünschten Schneidstellung in die entsprechende Aktivebene 22 dreht. An der Außenseite des Gehäuses 2 ist eine Schalteinrichtung 17 (2) ausgebildet, deren Betätigungsknopf 18 entweder in die Kurzhaarschneiderstellung 19 oder in die Langhaarschneiderstellung 20 gebracht werden kann. Die Aus-/Stellung 21 kann beispielsweise dazu dienen, daß der Aktuatorkopf 7 soweit um seine Drehachse 8 gedreht wird, daß beide Schneidsysteme 9, 10 in eine in dem Aufnahmeraum 6 geschützte Stellung verdreht werden und dafür ein am Aktuatorkopf 7 ausgebildeter Ruhebereich in die Aktivebene 22 gelangt, der dazu dient, äußere mechanische Einwirkungen auf den Aktuatorkopf abzufangen, um so die Schneidsysteme 9, 10 vor Beschädigungen zu schützen.
  • Dadurch, daß der Rasierkopf 7 nach den 1 und 2 über seine Drehachse 8 beidseitig an den Lagerarmen 4, 5 drehbar gelagert ist, kann er auch die bei einem Rasiervorgang auf den Rasierkopf 7 einwirkenden Querkräfte gleichmäßig auf das Gehäuse 2 übertragen. In dem Aktuatorkopf 7 können auch als Aktuatorsysteme eine die Haare herauszupfende Epilieranordnung sowie ein Lang-, oder Kurzhaarschneideranordnung integriert sein, die alle von ein und demselben Antriebsmotor 11 angetrieben werden.
  • Gemäß den 3 bis 7 ist der hier als Rasierkopf dargestellte Aktuatorkopf 7 nur einseitig an einem linken Lagerarm 4 gelagert und ist ebenfalls frei, also um 360°, drehbar.. Durch die einseitige Lagerung des Aktuatorkopfes 7 gemäß den 3 bis 7 kann dieser besonders an schwer zugänglichen Hautstellen eingesetzt werden, indem der Bereich des Aktuatorsystems 10 in Nähe des freien Endes des Aktuatorkopfes 7 in die Hautvertiefungen geführt wird.
  • Zur Vermeidung von Wiederholungen sind in den 3 bis 8 für entsprechend bauähnliche Teile gemäß den 1 und 2 in der Regel gleiche Positionsnummern gewählt.
  • In den 3 bis 8 besteht der Aktuatorkopf 7 aus einem Rasierkopf, der aber auch durch einen Epilierkopf mit integriertem Rasiererteil (nicht dargestellt) ersetzt werden könnte.
  • Der Rasierkopf 7 hat in 3 diejenige Stellung eingenommen, die der Aktivebene 22 des Kurzhaarschneiders 10 und eines integrierten Mittelschneiders 23 entspricht. Der Kurzhaarschneider 10 besteht aus zwei in Längsrichtung parallel zur Drehachse 8 verlaufenden, nach außen gekrümmten Scherfolien 24, 25, unter denen jeweils ein Untermesser (nicht darge stellt) oszillierend hin- und herbewegt wird. Sinngemäßes gilt auch für den Mittelschneider 23. Die Aktivposition des Kurzhaar- und Mittelschneiders 10, 23 ist so gewählt, daß während der Berührung der Aktivebene 22 auf der Hautoberfläche einer Bedienungsperson das Gehäuse 2 von der Oberfläche schräg oder senkrecht nach außen absteht und somit beim Rasiervorgang nicht hinderlich ist.
  • Der Rasierkopf 7 kann um seine Dreh- oder Lagerachse 8 entweder von Hand (nicht dargestellt) oder elektrisch angetrieben sein, wie dies aus 4 hervorgeht. Wird der Rasierkopf 7 von Hand um seine Drehachse 8 gedreht, so ist es vorteilhaft, wenn, sobald der Kurzhaarschneider 10 oder der Langhaarschneider 26 (5) die Aktivebene 22 erreicht haben, zwischen dem Rasierkopf 7 und dem Lagerarm 4 ausgebildete Rastmittel (nicht dargestellt) den Rasierkopf 7 arretieren. Das Rastmittel kann beispielsweise eine von einer Feder beaufschlagte Kugel sein, die in eine an der Seitenfläche 27 ausgebildete Vertiefung (nicht dargestellt) rastend eingreift. Für zwei Aktuatorsysteme wären dann also zwei Vertiefungen am Rasierkopf 7 nötig. Da bereits einem einfachen Konstrukteur derartige Rastmittel wohl bekannt sind und er diese auch den geläufigen Fachbüchern entnehmen kann, wird hier der Einfachheit halber nicht näher eingegangen.
  • Der Rasierkopf 7 ist gemäß 8 über einen an der linken Seitenfläche 27 zentral hervorstehenden Lagerzapfen 28 in einer im Lagerarm 4 ausgebildeten Paßbohrung (nicht dargestellt) drehbar gelagert, wobei der Aktuatorkopf 7, hier Rasierkopf, gemäß 6 in beiden Drehrichtungen 29, 30 gedreht werden kann. Am Lagerzapfen 28 ist umfangsseitig eine Nut 31 ausgebildet, die zur Fixierung in der Paßbohrung (nicht dargestellt) am Lagerarm 4 dient. Hierzu kann vorzugsweise ein in der Paßbohrung in einer Ringnut ausgebildeter, federnder Sicherungsring befestigt sein, der beim Einführen des Lagerzapfens in die Paßbohrung in die Nut 31 eingreift und somit den Rasierkopf 7 ortsfest am Lagerarm 4 aber um die Drehachse 8 frei drehbar lagert. Wie bereits zuvor erwähnt, sind einem allgemeinen Maschinenbaukonstrukteur auch derartige einfache Lagerungen und Befestigungen wohl bekannt und er kann diese auch den geläufigen Fachbüchern entnehmen. Aus diesem Grund wird hier der Einfachheit halber nicht mehr näher eingegangen und es zählen derartige einfache Lösungen zum Gegenstand der Anmeldung.
  • Wie der Rasierapparat 1 gemäß 4 zeigt, ist im Inneren des Gehäuses 2 ein elektrisch betriebener Antriebsmotor 14 ausgebildet, der über nicht dargestellte elektrische Leitungen mit dem Schalter für die Drehung des Aktuatorkopfes 7 in die Aktivstellung des Kurzhaar- oder Langhaarschneidersystems 19, 20 verbunden, der dann über weitere elektrische Ver bindungen mit einem im Gehäuse 2 ausgebildeten Akkumulator 32 koppelbar ist. Der Akkumulator 32 wird von einer Leiterplatine 33 elektrisch gesteuert. Da derartige Anordnungen bereits seit langem durch die von der Anmelderin selbst vertriebenen Rasierapparate zum Stand der Technik gemacht wurden, wird auch hier nicht näher darauf eingegangen; sie sollen aber dennoch Gegenstand der Anmeldung sein.
  • Der Antriebsmotor 14 steht gemäß 4 über eine Getriebeeinrichtung 34 mit dem Lagerzapfen 28 des Aktuatorkopfes 7 in Drehverbindung. Dabei besteht die Getriebeeinrichtung 34 aus mehreren ineinander verzahnten Zahnrädern 35, wobei das ausgangsseitige Rad 36 als Riemenantrieb dient und daher einen Riemen 70 antreibt. Der Riemen 70 ist mit einem am Lagerzapfen 28 ausgebildeten Zahnrad 37 verbunden. An dieser Stelle wird erwähnt, daß die am Riemen 37 an der Innenseite ausgebildeten Zähne sowie die am Rad 36 am Umfang ausgebildeten Zähne der Einfachheit halber in der Zeichnung nicht dargestellt sind. Allerdings ist das am Lagerzapfen 28 ausgebildete Zahnrad in 4 zeichnerisch dargestellt, während es in 8 der Einfachheit halber lediglich als Nut angezeigt ist, diese aber entsprechend 4 natürlich auch Zähne hat.
  • In 4 ist weiterhin im Lagerarm 4 ein elektrisch betriebener Positionsmelder 38 an einer Befestigungsplatte 39 befestigt, der mit an der Seitenfläche 78 ausgebildeten Fenstern 40, die gleichmäßig am Umfang verteilt sind, korrespondiert, um dann, wenn das gewünschte Aktuatorsystem 9, 10 in der korrekten Aktuator- bzw. Aktivebene 22 steht, den elektrisch angetriebenen Antriebsmotor 14 über nicht dargestellte elektrische Leitungen anzuhalten.
  • In 7 wurde der Aktuatorkopf 7 soweit gedreht, daß von oben her eine Reinigungsöffnung 41 zugänglich ist, über die dann Wasser (dargestellt durch einen Tropfen 42) in den Aktuatorkopf 7 eingefüllt werden kann. Ein Wasserhahn 43 stellt dabei symbolisch die Reinigungsflüssigkeitsquelle dar.
  • In 9 ist schließlich noch eine elektrische Antriebseinrichtung 79 dargestellt, die aus einem Linear-Antriebsmotor 44 besteht. Dieser Linear-Antriebsmotor 44 ist beispielsweise auch für den Einbau in den Aktuatorkopf 7 des Rasierapparates nach den 3 bis 8 geeignet, wobei nach 9 die rechts und links vom Linear-Antriebsmotor 44 ausgebildeten schraffierten Rechtecke Teile der beiden Seitenwände 47, 48 des Aktuatorkopfes 7 darstellen, die den Linear-Antriebsmotor 44, künftig nur noch Linearmotor genannt, tragen.
  • Der Linearmotor 44 besteht nach 9 im wesentlichen aus einer wasserdicht verschlossenen, kastenförmig ausgebildeten Statorhülle 49, an deren beidseitigen seitlichen Enden blattfederartige äußere Federelemente 50, 51, die als Schwingbrücken dienen, befestigt sind. Die Federelemente 50, 51 sind an ihrem anderen Ende fest mit den Seitenwänden 47, 48 des Aktuatorkopfes 7 verbunden. Auf diese Weise kann die Statorhülle 49 in horizontaler Richtung gemäß der Pfeile 52, 53 hin- und herschwingen. Die äußeren Federelemente 50, 51 können vorzugsweise aus Metall hergestellt sein und können gleichzeitig die Stromzufuhr für den Linearmotor 44 bilden. Am Boden der Statorhülle 49 ist ein Stator 55 mit an der Oberseite aufgesetzten Magneten 56 befestigt.
  • An den Seitenwänden des Stators 55 erstrecken sich nach oben je eine Schwingfeder 57, 58, die über einen Spulenkern 59 miteinander verbunden sind. Von dem Spulenkern 59 erstrecken sich nach unten zwei nebeneinander angeordnete, zylindrisch ausgebildete Kernabschnitte 60, 61, die von je einer ringförmigen Spule 62, 63 fest umschlossen sind. Die freien Enden der Kernabschnitte 60, 61 enden in geringem Abstand zu den Magneten 56 am Stator 55 und bilden so einen vorgegebenen Spalt S. Die Kernabschnitte 60, 61 sind so angeordnet, daß jeder zwischen einem Nord- und einem Südpol des Magneten 56 angeordnet sind. Der Nordpol wird mit N und der Südpol mit S in 9 angezeigt.
  • Die Blattfedern 57, 58 garantieren nach 9 einerseits den genau vorgegebenen Spalt S und andererseits bilden sie die Schwingfedern, die für den Resonanzbetrieb notwendig sind. Allerdings können die Blattfedern 57, 58 auch getrennte Elemente, wie beispielsweise Druckfedern sein, die zwischen Stator 55 und Kernabschnitte 60, 61 eingesetzt werden können.
  • Die Wirkungsweise des Rasierapparates 1 gemäß den 1 und 2 ist folgende:
    Zunächst muß eine Bedienungsperson entscheiden, ob sie das Kurzhaarschneidesystem 10 oder das Langhaarschneidesystem 9 benutzen möchte. Will sie das Kurzhaarschneidesystem 10 benutzen, so betätigt sie den Betätigungsknopf 18 in die Stellung kurz 19. Nun schaltet sich der Antriebsmotor 14 ein, der den Antriebsriemen 16 und somit den Aktuatorkopf in diesem Falle entgegen der Drehrichtung um die Drehachse 8 dreht, bis das Kurzhaarschneidesystem 10 in die Aktivebene 22 gelangt ist. Zur Erreichung dieser Stelle kann der Antriebsmotor 14 von einem Schrittmotor gebildet sein, der von einer in der Zeichnung nicht dargestellten elektronischen Steuereinrichtung um so viel Schritte gedreht wird, bis er die gewünschte Position erreicht hat.
  • Es ist aber auch denkbar, eine Sensoreinrichtung zwischen dem Lagerarm 4 und dem Aktuatorkopf 7 auszubilden, so wie dies aus 4 hervorgeht. Da nämlich bei einem üblichen Rasierkopf 7 in der Regel nur drei Stellungen, nämlich die Feinrasur-, die Langrasur- und die Ruhepositionsstellung, anzufahren sind, können entsprechend dieser Stellungen am Aktuatorkopf 7 drei Markierungen ausgebildet sein, die der Sensor erkennt und die er entsprechend des gewünschten Aktuatorsystems anfährt und bei Erreichen der optimalen Rasierstellung anhält. Die Aktivebene 22 ist die Ebene, die in Bezug auf das Gehäuse 2 die optimale Rasierebene des Aktuatorkopfes 7 gegenüber dem Gehäuse 2 darstellt. In dieser Stellung nimmt auch die Hand einer Bedienungsperson eine optimale Stellung gegenüber dem Gehäuse 2 und der Hautoberfläche einer Bedienungsperson ein. Nun kann der Schalter 13 eingeschaltet werden und das Kurzhaarschneidesystem 10 wird angetrieben.
  • Möchte nun eine Bedienungsperson nach der Kurzhaarschneiderasur beispielsweise die Koteletten schneiden, so muß von ihr zunächst der Betätigungsknopf 18 in die Langhaarschneideposition 20 geschoben werden. Hierzu wird der Schalter 18 in die „Lang" Position 20 gebracht werden. Der Antriebsmotor 14 verdreht nun über die Getriebeeinrichtung 16 den Aktuatorkopf 7 soweit, bis der Langhaarschneider 9 die Aktivebene 22 erreicht hat. Nun können die Koteletten geschnitten werden, indem der Schalter 13 in die Ein-/Stellung gebracht wird. Nunmehr treibt der Antriebsmotor 11 über die Getriebeeinrichtung 15, 77, 16, 78, 73 das im Aktuatorkopf 7 ausgebildete Schersystem (nicht dargestellt) an. Entsprechend gilt dies auch zum Einschalten des Kurzhaarschneidesystems, was zuvor erwähnt wurde.
  • Soll nun der Rasierapparat 1 abgelegt werden, so wird der Betätigungsknopf 18 in die „Aus„ Stellung 21 geschaltet und der Antriebsmotor 14 verdreht über das Getriebe 16 den Antriebskopf 7 um die Längsachse 8 so weit, daß beide Schersysteme 9, 10 in dem Aufnahmeraum 6 verdeckt sind und somit nicht beschädigt werden können. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn beide Schersysteme nahe beieinander liegen, um Schutz im Aufnahmeraum 6 zu erhalten.
  • Die Wirkungsweise des Rasierapparates gemäß den 3 bis 9 ist folgende:
    Auch hier wird zunächst entschieden, welches Schneidsystem 19, 20 zum Einsatz kommen soll. Soll zunächst das Kurzhaarschneidesystem 10 (System 1) benutzt werden, so ist es nicht nötig, die Kurzhaarschneidertaste 19 zu betätigen, da der Rasierapparat 1 gemäß den 3 und 4 bereits diese Stellung eingenommen hat, d.h., die beiden parallel nebenein ander verlaufenden Kurzhaarschneider 10 und der dazwischen angeordnete Mittelschneider 23 liegen bereits in der Aktivebene 22. Das Gerät kann nun über den Ein-/Ausschalter 13 eingeschaltet werden und die Steuerelektronik, die sich auf der Leiterplatte 33 befindet, steuert über in der Zeichnung nicht dargestellte Stromverbindungen den im Aktuatorkopf 7 ausgebildeten Linearmotor 44. Durch die magnetische Erregung des Spulenkernes 59 und der damit einteilig verbundenen Kernabschnitte 60, 61 durch die Spule 62, 63 ergibt sich an den Kernabschnitten 60, 61 ein wechselndes Magnetfeld, das diese gegenüber dem Stator 55 zum Schwingen bringt.
  • Wie die Pfeile 52 und 53 in 9 zeigen, schwingen die Kernabschnitte 60, 61 gegenläufig zum Stator 55, wobei durch die Beschleunigungskräfte die Statorhülle 49 in oszillierende Bewegung gerät, was durch die Federelemente 50, 51 begünstigt wird. Die schwingende Bewegung der Statorhülle 49 wird über die Feder 64 auf den beweglichen Teil 65 (Klingenblock) übertragen, der somit gegenüber dem stillstehenden Teil (Scherfolie) die Scherbewegung bildet. Es kann nun mit dem Kurzhaarschneider 10 auf der Hautoberfläche einer Bedienungsperson entlang geglitten und dabei feinste Haare abgeschnitten werden.
  • Der Antrieb des Linearmotors 44 arbeitet in sehr hohen kurzhubigen Frequenzen oszillierend, wobei der gesamte Linearmotor 44 vollkommen wasserdicht in der Statorhülle 49 eingebettet ist. Die eigentlichen oszillierend bewegenden Scherteile sind außerhalb der Statorhülle 49 angeordnet und können somit leicht mit Wasser gereinigt werden, ohne daß Wasser in den Innenraum 67 des Linearmotors 44 eindringen kann. Selbstverständlich können anstelle der Scherteile 65, 66 an der Statorhülle 49 an verschiedenen Stellen andersartige Antriebselemente direkt und ohne Dichtung angekoppelt werden. Derartige Antriebselemente können beispielsweise Langhaarschneider, Kurzhaarschneider, Mittelschneider und sonstige, über oszillierende Bewegungen antreibbare Aktuatorsysteme sein. Der Linearmotor 44 stellt eine zweite Erfindung dar.
  • Will man nun Koteletten oder Profile am Haarkopf schneiden, so muß man nach 5 das Langhaarschneidesystem 26 in die Aktivebene 22 bringen. Dies wird dadurch erreicht, daß man den Betätigungsknopf 20 für das Langhaarschneidesystem (System 2) betätigt. Nun wird über elektrische Steuermittel (nicht dargestellt) der Antriebsmotor 14 in Rotation gesetzt, der seinerseits über Zahnräder 35, 36, 37 und den Zahnriemen 70 den Aktuatorkopf 7 um seine Drehachse 8 soweit verdreht, bis der Langhaarschneider 26 die Aktivebene 22 erreicht hat (5). In dieser Stellung gibt ein Positionsmelder 38 ein elektrisches Signal an die Elektronik der Leiterplatte 33, so daß der Antriebsmotor 14 abschaltet. Um die richtige Position des Aktuatorkopfes 7 festzustellen, sind an der Seitenwand 47 Fenster 40 am Umfang gleichmäßig verteilt, durch die der Positionsmelder 38 die gewünschte Stellung des Aktuatorkopfes 7 erkennt und dann den Elektromotor 14 abschaltet. Nun kann wieder der Schalter 13 eingeschaltet werden und es wird das Langhaarschneidesystem 26 angetrieben und es können Profile geschnitten werden.

Claims (19)

  1. Haarentfernungsgerät (1) mit einem Gehäuse (2) und einem am Gehäuse (2) beweglich angeordneten Aktuatorkopf (7), in dem ein die Haare entfernendes Aktuatorsystem (9, 10) ausgebildet ist, das von einer im Haarentfernungsgerät (1) angeordneten elektrischen Antriebseinrichtung (11, 79) antreibbar ist, wobei das Aktuatorsystem (9, 10) in mindestens eine die Haare behandelnde Aktivposition (22) bringbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstellung des Aktuatorkopfes (7) in eine Aktivposition (22) dieser um eine innerhalb des Aktuatorkopfes (7) ausgebildete Drehachse (8) im Gehäuse (2) drehbar ist.
  2. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Aktuatorkopf (7) umfangsseitig im Abstand hintereinander mehrere unterschiedliche Aktuatorsysteme (9, 10) ausgebildet sind und daß die Aktuatorsysteme (9, 10) in ihrer jeweiligen Aktivposition (22) eine die Haare bearbeitende Behandlungsebene bilden, die in Längsrichtung der Drehachse (8) des Aktuatorkopfes (7) verläuft.
  3. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktuatorkopf (7) an seinen beiden stirnseitigen Enden (47, 48) über am Gehäuse (2) ausgebildete Lagerarme (4) drehbar gelagert ist.
  4. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aktuatorkopf (7) nur an einem stirnseitigen Ende (47) über nur einen am Gehäuse (2) ausgebildeten Lagerarm (4) drehbar gelagert ist.
  5. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem stirnseitigen Ende der Seitenfläche (27) des Aktuatorkopfes (7) ein Lagerzapfen (28) herausragt, der in eine am Lagerarm (4) des Gehäuses (2) ausgebildete Bohrung paßgenau eingreift und daß der Lagerzapfen (28) in dieser Stellung über Haltemittel mit dem Gehäuse (2) ortsfest aber dennoch um seine Drehachse (8) drehbar fixiert ist.
  6. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellung des Aktuatorkopfes (7) um seine Drehachse (8) von Hand erfolgt.
  7. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Aktuatorkopf (7) und dem Lagerarm (4) Rastmittel vorgesehen sind, die bei korrekter Aktivposition (22) des jeweils gewünschten Aktuatorsystems (9, 10) einrasten und den Aktuatorkopf (7) in dieser Stellung fixieren.
  8. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellung des Aktuatorkopfes (7) um seine Drehachse (8) durch eine elektrisch angetriebene Verstelleinheit (14, 15, 77, 16, 78. 73) erfolgt.
  9. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Verstelleinheit (14, 15, 77, 16, 78. 73) aus einem zusätzlichen elektrisch angetriebenen Motor (14) besteht, der über eine Getriebeeinrichtung (77, 16, 78) den Aktuatorkopf (7) in die gewünschte Aktivposition (22) verdreht.
  10. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Getriebeeinrichtung (77, 16, 78) aus einer zusammenwirkenden Zahnradeinheit besteht.
  11. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktivposition (22) vom Benutzer in bestimmten Grenzen frei verstellbar ist.
  12. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß elektrische Steuermittel (68) vorgesehen sind, die ein Nachjustieren des Aktuatorkopfes (7) in die entsprechende Aktivposition (22) dann gewährleisten, wenn während eines Haarbehandlungsvorganges durch äußere Kräfte der Aktuatorkopf (7) um seine Drehachse (8) verstellt wurde.
  13. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktuatorsysteme aus einem Kurzhaar- (10) und einem Langhaarschneider (9) bestehen.
  14. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurzhaar- (10) und Langhaarschneidesystem (9) diametral gegenüberliegend am Umfang des Aktuatorkopfes (7) ausgebildet sind.
  15. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu den Aktivpositionen (22) der Aktuatorsysteme (9, 10) eine Ruhepositionsfläche am Aktuatorkopf (7) vorgesehen ist und daß an dieser Fläche Öffnungen ausgebildet sind, die ein Zugang in das Innere des Aktuatorkopfes (7) zum Zwecke der Reinigung gewährleisten.
  16. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aktuatorsysteme aus einem Epilierkopf und mindestens einem Schneidsystem (9) bestehen.
  17. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Antriebseinrichtung (44) aus einem im Aktuatorkopf (7) ausgebildeten Linearmotor besteht.
  18. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearmotor (44) in einer wasserdichten Statorhülle (54) ausgebildet ist, die über Federelemente (50, 51) an Seitenflächen (47, 48) des Aktuatorkopfes (7) schwingend eingehängt ist.
  19. Haarentfernungsgerät (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Linearmotor (44) aus einem mit Magneten (46) versehenen Stator (55) und einem mit Spulen (62, 63) versehenen Spulenkern (59, 60, 61) besteht, daß der Spulenkern (59, 60, 61) über Schwingfedern (57, 58) mit dem Stator (55) verbunden ist, daß Spulenkern (59, 60, 61) und Stator (55) von einer wasserdichten Statorhülle (49) eingeschlossen sind, daß die Statorhülle (49) über als Schwingbrücken ausgebildete Federelemente (50, 51) mit dem Aktuatorkopf (7) verbunden ist und daß der bewegliche Teil (65) der Aktuatorsysteme (9, 10) über Federn (64) an der Statorhülle (54) befestigt ist, während das feste Teil (66) des Aktuatorsystems am Gehäuse (47, 48) des Aktuatorkopfes (7) fixiert ist.
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