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Die
Erfindung betrifft ein Haarentfernungsgerät nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
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Aus
der
DE 36 10 736 A1 ist
ein Haarentfernungsgerät,
hier ein elektrisch betriebener Rasierapparat, bekannt, bei dem
am Gehäuse
ein Aktuatorkopf, hier ein Kurzhaarschneider, beweglich befestigt ist.
Der Kurzhaarschneider besteht aus zwei im wesentlichen parallel
zur Drehachse des Aktuatorkopfes verlaufenden Scherfolien, unter
diesen je ein oszillierendes, aus einzelnen Blechlamellen bestehenden
Untermesser gleitend angeordnet ist. Der Kurzhaarschneider bildet
bei diesem elektrischen Rasierapparat das einzige Aktuatorsystem.
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Aus
der
DE 198 59 017
C1 ist weiterhin ein als Haarschneidemaschine ausgebildetes
Haarentfernungsgerät
bekannt, bei dem der Aktuatorkopf zwei unterschiedliche Aktuatorsysteme
aufweist. Dabei sind einem einzigen Schneidkamm zwei Schneidklingen
zugeordnet sind, die jeweils in Abhängigkeit von der Schwenkstellung
des Aktuatorkopfes zum Gehäuse
mit einem Antriebselement des Antriebs koppelbar sind. Dadurch ist
der zwei Schneidzahnreihen aufweisende Schneidkamm mittels Schwenkbewegung
in eine optimale Schneidstellung zu einer Hautfläche bringbar.
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Die
Ausbildung von zwei Schneidklingen an einem Schneidkamm ermöglicht auch
in vorteilhafter Weise eine unterschiedliche Ausbildung sowohl der Zähne am Schneidkamm
wie der Zähne
an den beiden Schneidklingen, beispielsweise in der Weise, daß die Breite
einer Schneidzahnreihe wesentlich enger als die Breite der anderen
Schneidzahnreihe ausgebildet wird. Dies führt dazu, daß man beispielsweise
mit der einen Schneidzahnreihe längere
Haare und mit der anderen Schneidzahnreihe kürzere Haare schneiden kann.
Um dies zu ermöglichen,
muß der Aktuatorkopf
um eine Schwenkachse geschwenkt werden, die hier außerhalb
des Schneidkammes liegt. Dabei gelangt gemäß den
6 und
7 der
DE 198 59 017 C1 die
Schneidzahnreihe
41 zur Anlage am Gehäuse
1 und ist in dieser
Stellung nicht aktiv, während
die Schneidzahnreihe
40 gemäß
7 nunmehr frei nach außen ragt
und Kontakt mit der Haut aufnehmen kann. Gemäß
6 nahm vor dem Verschwenken des Aktuatorkopfes
die Schneidkantreihe
41 ihre aktive, also ihre Rasierstellung
ein, während
die Schneidkante
40 ihre Ruheposition inne hatte.
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Bei
dieser Haarschneidemaschine muß vom Wechsel
des einen Schneidkamms zum anderen Schneidkamm auch das Gerät in der
Hand gedreht werden, weil sich auch die Richtung der Schneidebene
von der einen zur anderen Seite am Gehäuse verlagert hat. Hierdurch
gelangt die elektrische Schalteinrichtung von der Außenseite,
wo sie leicht vom Daumen her betätigbar
war, zur Innenseite der Hand und ist daher nicht mehr leicht zugänglich.
Durch die außerhalb
des Schneidkammes angeordnete Schwenkachse ist dieser nur in begrenztem
Maße im Gehäuse drehbar.
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Aufgabe
der Erfindung ist es nun, ein Haarentfernungsgerät zu schaffen, mit dem durch
Verstellung des Aktuatorkopfes mehrere Aktuatorsysteme bei einfacher
Handhabung des Gerätes
in ihre aktive Betriebsposition gebracht werden können.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Dadurch,
daß der
Aktuatorkopf einen Rotationskörper
bildet, der im Gehäuse
des Haarentfernungsgerätes
frei um eine Drehachse drehbar ist, kann der gesamte Umfang des
Aktuatorkopfes zur Ausbildung von mehreren Aktuatorsystemen verwendet
werden, die bei einer Drehung des Aktuatorkopfes um 360° jeweils
einmal die gewünschte
Behandlungsebene für
die Haare erreichen. Dabei kann das Gerät ohne eine Stellungsänderung
durch die Hände
auf gleicher Position gehalten werden.
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Durch
die umfangsseitige Ausbildung der einzelnen Aktuatorsysteme am Aktuatorkopf
nimmt dieser in seiner einfachsten Ausführungsform eine walzen- oder
trommelförmige
Form an, wobei in Längsrichtung
der einzelnen Aktuatorsysteme auch die Drehachse des Aktuatorkopfes
verläuft.
Sind nur zwei Aktuatorsysteme am Aktuatorkopf ausgebildet, so sind
diese vorteilhaft diametral gegenüberliegend angeordnet und der
Aktuatorkopf nimmt die Form eines Quaders ein, dessen umfangsseitige
Stirnflächen
nach außen
leicht gekrümmt
sind, um einen besseren Kontakt zur Haut einer Bedienungsperson herzustellen.
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Als
Aktuatorköpfe
können
beispielsweise Kurzhaarschneider in Form einer bzw. zweier Folien und
darunter anliegenden Messer, ein Mittelschneider, ein Langhaarschneider
oder eine Zupfeinrichtung zum Auszupfen von Haaren sein, die umfangsseitig
an dem Aktuatorkopf ausgebildet sind und die von mindestens einem
oder mehreren Antrieben angetrieben werden. Zusätzlich kann der Aktuatorkopf auch
noch mit einer Parkposition versehen sein, d.h., wenn dieser in
diese Ebene gedreht wird, sind alle anderen Aktuatorsysteme außer Kraft
und von dem Gehäuse
so weit umgeben, daß eine
Beschädigung dieser
Systeme, beispielsweise bei einem Reinigungsvorgang oder bei einem
unbeabsichtigten Anstoßen
des Gerätes
kaum möglich
ist.
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In
der Ruheposition sind also die Aktuatorsysteme nicht zugänglich.
Ein solches Konzept ermöglicht
die Bestückung,
beispielsweise eines Rasierkopfes, mit verschiedenen Rasiersystemen.
Beispiele für
eine Variationsmöglichkeit
einer Aktuatorkopfausbildung wäre
ein Kurzhaarschneidesystem mit gegenüberliegende, ausfahrbarem Langhaarschneidesystem
und einer Parkposition, die zwischen den beiden Rasiersystemen am
Aktuatorkopf ausgebildet ist. Dabei ruht das Kurzhaarschneidesystem
schützend
im Gehäuse,
während
das Langhaarschneidesystem radial nach außen ragt und Kontakt mit der
Haut einer Bedienungsperson nehmen kann, um die Haare möglichst
nahe der Haut abzuschneiden.
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Es
wären aber
auch bei einem Haarentfernungsgerät zwei gegenüberliegende
Kurzhaarschneidesysteme mit unterschiedlicher Folienbestückung denkbar,
so daß das
eine Kurzhaarschneidesystem zum Vorschneiden und das andere Kurzhaarschneidesystem
zum Fertigschneiden eingesetzt werden könnte. Als weitere Variante
wäre auch
zusätzlich
noch ein radial aus der Umfangsseite des Aktuatorkopfes ausfahrbares
Langhaarschneidesystem denkbar, das Konturen schneidet bzw. zur
Bildung eines Drei-Tage-Bartes dienen kann. Anstelle der Ausbildung
von verschiedenen Schneidsystemen auf dem Aktuatorkopf kann zusätzlich auch
noch eine Epiliereinrichtung im Kopf integriert sein.
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Gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 2 verläuft
die Drehebene des Aktuatorkopfes in Längsrichtung der Behandlungsebenen
der einzelnen Aktuatorsysteme, wodurch eine besonders einfache Handhabung
des Haarentfernungsgerätes
entsteht. Ähnlich
einer rotierenden Trommel kann der Aktuatorkopf um seine Drehachse
so weit gedreht werden, bis das entsprechende Aktuatorsystem, beispielsweise
ein Kurzhaarschneider, radial nach außen vom Haarentfernungsgerät weg zeigt,
also seine Behandlungsebene senkrecht oder in einem Winkel zur Längsachse
des Gehäuses
verläuft.
und daher leicht an die zu behandelnde Haaroberfläche herangeführt werden
kann, ohne daß das
Gehäuse
im Wege steht.
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Ist
gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 3 der Aktuatorkopf zu beiden stirnseitigen Enden
am Gehäuse
drehbar gelagert, so entsteht eine besonders stabile Lagerung des
Aktuatorkopfes am Gehäuse;
allerdings ist er dabei nur umfangsseitig von außen – und nicht von den beiden
Seitenflächen – zugänglich.
Bei dieser Ausführungsform
ist die Drehachse beidseitig am Gehäuse gelagert.
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Gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 4 ist der Aktuatorkopf nur an seinem einen stirnseitigen
und schmaleren Ende am Gehäuse drehbar
gelagert, was eine bessere Zugänglichkeit auch
von der einen Seite des Aktuatorkopfes her ermöglicht. Durch die einseiti ge
Lagerung des Aktuatorkopfes wird die Lagerung vereinfacht und es
entsteht eine einfachere Gehäuseausführung. Allerdings
muß bei
der einseitigen Lageranordnung die Ausbildung des Lagers derart
stabil ausgeführt
sein, daß die
auf den Aktuatorkopf einwirkenden Biegekräfte beim Anlegen dieses an
die Haaroberfläche
einer Bedienungsperson schadlos von dem Lager übernommen werden können. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, daß man aufgrund der frei zugänglichen Seite
der einen Aktuatorfläche
mit dieser besser in einzelne Oberflächenvertiefungen oder in sonstige unwägbare Ecken
der Haut, wie beispielsweise einige Stellen hinter dem Ohr oder
der Bereich unter der Nase, gelangen kann.
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Bei
der einseitigen Lagerung des Aktuatorkopfes steht gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 5 an der Seitenfläche ein Lagerzapfen hervor,
der in eine am Gehäuse
ausgebildete Bohrung paßgenau
eingreift und dort ortsfest fixiert ist. Dabei bildet der Zapfen
mit der Bohrung einen eng tolerierten Gleitsitz, in dem der Aktuatorkopf
sich spielfrei drehen läßt. Als
Fixierelemente können
beispielsweise Sprengringe oder sonstige Verklipsungen gewählt werden,
die den Aktuatorkopf über
den Zapfen im Gehäuse
fixieren.
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Wird
der Aktuatorkopf von Hand um seine Drehachse gedreht, um ein gewünschtes
Haarbearbeitungssystem in die aktive Position des Aktuatorkopfes
zu bringen, so ist dies die einfachste und kostengünstigste
Lösung
(Anspruch 6). Allerdings ist es hierbei gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 7
von Vorteil, wenn zwischen dem Aktuatorkopf und dem Gehäuse Rastmittel
vorgesehen sind, die einer Bedienungsperson anzeigen, wann das gewünschte Aktuatorsystem
seine richtige Position gegenüber dem
Gehäuse
eingenommen hat und ein Rasier- oder Zupfvorgang begonnen werden
kann. Anschließend
kann der Aktuatorkopf in seine Ruheposition gebracht werden, was
auch automatisch nach Ausschalten des Gerätes von diesem selbst ausgeführt werden
kann. Gleichzeitig wird dabei der Aktuatorkopf drehfest fixiert,
um während
eines Behandlungsvorgangs der Haare eine unbeabsichtigte Verdrehung
des Aktuatorkopfes zu vermeiden.
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Als
weitere Alternative zur Verstellung des Aktuatorkopfes dient gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 8 eine elektrisch angetriebene Verstelleinheit
für den
Aktuatorkopf, die bei jedem Betätigen des
Schalters für
die Verstelleinheit den Aktuatorkopf so lange verdreht, bis der
Schalter wieder abgeschaltet wird. Es ist zwar auch denkbar, daß bei jeder
Betätigung
des Schalters die elektrische Verstelleinrichtung den Aktuatorkopf
soweit verdreht, daß jeweils das
nächste
Aktuatorsystem in seine Bearbeitungsstellung gebracht wird. Eine
derartige Antriebseinrichtung für
die Verstellung des Aktuatorkopfes ist zwar aufwendiger als eine
Handbetätigung,
sie stellt aber eine sehr komfortable Lösung dar. Dabei ist es nach
den Merkmalen des Patentanspruchs 9 von Vorteil, wenn die elektrische
Verstelleinrichtung aus einem zusätzlichen zum Schneidsystem
angeordneten elektrisch angetriebenen Motor besteht, der über eine
Getriebeeinrichtung den Aktuatorkopf in die gewünschte Aktivposition verdreht.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruchs 10 kann die Getriebeeinrichtung
aus einer Zahnradanordnung zwischen dem Antriebsmotor und dem Aktuatorkopf
bestehen, wobei dann der Lagerzapfen gleichzeitig als Zahnrad ausgebildet
sein kann, das über
ein mit der Antriebswelle des Antriebsmotors verbundenes Zahnrad
gekoppelt ist. Es ist aber auch ein Zahnriemen denkbar, der die
Antriebswelle des Elektromotors mit dem Lagerzapfen verbindet. Selbstverständlich sind
auch Übertragungsriemen oder
sonstige die Drehmomente übertragende
Getriebeeinheiten möglich,
die der Einfachheit halber hier nicht weiter erwähnt werden. Selbstverständlich wäre es auch
durchaus denkbar, den Antriebsmotor direkt an den Zapfen des Aktuatorkopfes
anzukoppeln, um das Getriebe gänzlich
zu sparen.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruchs 11 ist der Aktuatorkopf von der
zusätzlichen
elektrischen Antriebseinrichtung derart stufenlos verdrehbar, daß jeweils
die für
eine Bedienungsperson optimale Zugänglichkeit der Aktuatorfläche an die
entsprechende Hautregion eingestellt werden kann. Hierzu wird ein elektrischer
Schalter ein- und ausgeschaltet, um in kleinen Schritten die optimale
Aktuatorstellung für
die entsprechende Hautoberfläche
zu erreichen.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruchs 12 wird erreicht, daß mittels
der elektrischen Verdreheinrichtung für den Aktuatorkopf dieser während des Haarbehandlungsbetriebes
immer dann wieder in seine richtige Lage zurückgedreht wird, wenn er aufgrund
von Überlastung
seine optimale Position verlassen hatte.
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Gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 13 besteht das Aktuatorsystem aus einem Kurzhaar-
und einem Langhaarschneider. Für
das Haare abschneiden sind dies die meist gebräuchlichen Werkzeuge an einem
elektrisch betätigbaren Rasierer.
Vorzugsweise sind nach den Merkmalen des Patentanspruchs 14 der
Kurzhaar- und der Langhaarschneider diametral gegenüberliegend
am Umfang des Aktuatorkopfes ausgebildet. Bei dieser Ausführungsform
bleibt genug Raum im Aktuatorkopf für die Ausbildung der Antriebe
der beiden Schneidsysteme.
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Gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 15 ergibt sich zwischen den beiden Systemen
an der Mantelfläche
des Aktuatorkopfes je ein Freiraum, der als Ruhefläche des
Haarbehandlungsgerätes
dienen kann, und somit die Schneidsysteme von äußeren Schlägen bzw. Einflüssen schützt. Selbstverständlich sind
auch andere Kombinationen von Aktuatorsystemen am Aktuatorkopf möglich, wie beispielsweise
beliebige Kombinationen von Langhaarschneider, Mittelhaarschneider,
Kurzhaarschneider, Barttrimmer, Epiliereinrichtungen etc.. Zusätzlich kann
am Aktuatorkopf noch eine die Ruheposition des Haarbehandlungsgerätes einnehmende
Schutzfläche
ausgebildet sein, die im Nichtbetrieb des Haarbehandlungsgerätes die
Schneidsysteme vor äußeren Einwirkungen
schützt.
Die Ruheposition kann insbesondere auch dann von Vorteil sein, wenn
das Haarbehandlungsgerät
in einem Cleaning Center zur Reinigung des Aktuatorkopfes eingesetzt
wird; denn dann könnten
durch Ausbildung eines oder mehrerer Schlitze an der Schutzfläche diese
noch als Ein – und Ausgang
für die
Reinigungsflüssigkeit
genutzt werden.
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Nach
den Merkmalen des Patentanspruchs 16 ist auch ein Haarentfernungsgerät mit einem
Aktuatorkopf möglich,
bei dem neben einem Langhaar-/Kurzhaarschneider am Aktuatorkopf
noch eine Epiliereinrichtung ausgebildet ist.
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Durch
die Merkmale des Patentanspruchs 17 wird eine Antriebseinrichtung
für den
Aktuatorkopf geschaffen, die aus einem Linearmotor besteht, wobei
der Linearmotor innerhalb des Aktuatorkopfes ausgebildet ist. Linearmotoren
haben gegenüber
herkömmlichen
drehenden Elektromotoren den Vorteil, daß sie ohne Getriebeeinrichtungen
auskommen und direkt die oszillierende Bewegung auf das Aktuatorsystem übertragen
können.
Derartige Linearmotoren lassen sich gut im Aktuatorkopf integrieren,
weil sie besonders kleindimensioniert gebaut werden können.
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Gemäß den Merkmalen
des Patentanspruchs 18 wird ein besonders einfach herzustellender
und absolut wasserdichter Linearmotor angegeben, der schwingend
zu beiden Seiten am Aktuatorkopf befestigt ist. Der Linearmotor
bringt vorzugsweise bei einem Haarschneidesystem dieses derart in Schwingungen,
daß sich
das Untermesser gegenüber
dem Obermesser bzw. der Klingenblock gegenüber der Scherfolie bewegt,
um auf diese Weise zwischen die Schneidkante gelangende Haare abschneiden
zu können.
Der Antrieb kann selbstverständlich
auch bei Epiliereinrichtungen eingesetzt werden.
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Zwei
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Haarentfernungsgerätes, vorzugsweise
eines Rasierers in verkleinertem Maßstab, bei dem der Aktuatorkopf
an beide seitlichen Stirnflächen
im Gehäuse
beweglich gelagert ist, wobei die Ansicht in das Gehäuseinnere
zeigt und dort nur die für
die Erfindung wichtigsten Teile gezeigt sind,
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2 eine
Teildraufsicht auf die Vorderseite des Haarentfernungsgerätes gemäß 1,
wobei auch hier nur die für
die Erfindung wichtigsten Teile dargestellt sind,
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3 eine
perspektivische Vorderansicht auf ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Haarentfernungsgerätes,
hier vorzugsweise ein Rasierapparat, wobei die Darstellung in vergrößertem Maßstab dargestellt
ist und der Aktuatorkopf gegenüber
den 1 und 2 nur einseitig am Gehäuse beweglich
gelagert ist,
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4 eine
Ansicht auf das Haarentfernungsgerät gemäß 3, wobei
jedoch das Gehäuse
aufgebrochen wurde und die für
den Antrieb des Aktuatorkopfes wesentlichen Bauteile als Prinzipdarstellung
gezeigt sind,
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5 eine
perspektivische Teilansicht auf ein Teil des Gehäuses sowie auf den gesamten
Aktuatorkopf entsprechend 3 und 4,
wobei dieser um seine Drehachse derart gedreht wurde, daß anstelle
des in den 3 und 4 in Aktivposition liegenden
Schneidsystems nun ein zweites Schneidsystem, nämlich ein Langhaarschneider,
in die Aktivposition gebracht wurde,
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6 eine
perspektivische Ansicht in Richtung X gemäß 5 auf den
oberen Teil des Haarbehandlungsgerätes im Bereich des Aktuatorkopfes, wobei
die Seitenansicht in Richtung X auf diejenige Seite des Aktuatorkopfes
gerichtet ist, die nicht an dem Gehäuse beweglich gelagert ist,
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7 eine
Draufsicht in verkleinertem Maßstab
von schräg
oben auf den Aktuatorkopf von der lagerseitigen Ansicht gemäß 5 aus
gesehen, wobei der Aktuatorkopf in seine Reinigungsstellung gedreht
wurde und somit zum Zwecke der Reinigung unter einen Wasserhahn
(skizzenhaft oberhalb dargestellt) gehalten werden kann,
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8 eine
perspektivische Ansicht auf den Aktuatorkopf selbst, gemäß den 3 bis 7,
allerdings in ausgebautem Zustand und in vergrößertem Maßstab, und
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9 eine
prinzipielle Schnittdarstellung eines Linearmotors, der beispielsweise
im Inneren des in den 3 bis 8 dargestellten
Aktuatorkopfes integriert sein kann.
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Das
in den 1 und 2 schemenhaft als Rasierapparat
dargestellte Haarbehandlungsgerät 1 besteht
aus einem Gehäuse 2,
an dessen Oberseite 3 sich an den Rändern des Gehäuses 2 je
ein Lagerarm 4, 5 nach oben erstrecken und somit
zwischen ihnen einen Aufnahmeraum 6 bilden, der zur Aufnahme
eines Aktuatorkopfes 7, hier ein Rasierkopf, dient. Der
Aktuatorkopf 7 ist über
Lagerzapfen 73, 74 an den Lagerarmen 4, 5 drehbar
gelagert. Die Mittellinie der Lagerzapfen 73, 74 bilden
die gemeinsame Lagerachse 8, die die Drehachse des Aktuatorkopfes 7 ist.
Die Lagerachse 8 verläuft
senkrecht zur Längserstreckung
des Gehäuses 2,
also gemäß den 1 und 2 horizontal.
Der Aktuatorkopf 7 ist frei, also um 360° im Gehäuse 2 drehbar.
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An
dem Aktuatorkopf 7 sind umfangsseitig zwei Aktuatorsysteme 9, 10 angeordnet,
wobei beispielsweise das erste Aktuatorsystem 9 ein Langhaarschneider
und das zweite Aktuatorsystem 10 ein Kurzhaarschneider
sein kann. In den 1 und 2 befindet
sich das erste Aktuatorsystem 9, nämlich der Langhaarschneider,
in seiner Aktivebene 22. Dabei befindet sich der Langhaarschneider
in einer Position, in der er optimal an die Hautoberfläche einer
Bedienungsperson (nicht dargestellt) heran geführt werden kann. In dieser
Stellung können
lange Haare besonders gut geschnitten werden.
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In 1 ist
das Gehäuse 2 aufgebrochen dargestellt
und man schaut in das Innere, allerdings sind dort nur die für die Erfindung
wichtigsten Teile dargestellt. So ist im Gehäuse 2 ein erster Antriebsmotor 11 skizzenhaft
zu erkennen, der über
eine Antriebswelle 12 ein Zahnrad 75 antreibt,
das über
einen Zahnriemen 46 mit einem im rechten Lagerarm 5 drehbar
ausgebildeten Zahnrad 76 in Drehverbindung steht, das seinerseits
ein im Rasierkopf 7 ausgebildetes Schersystem (nicht dargestellt)
antreibt, um sowohl den Langhaarschneider 9 wie den Kurzhaarschneider 10 anzutreiben.
DIE Lagerachse (nicht dargestellt) des abtriebseitigen Zahnrades 76 verläuft konzentrisch
innerhalb des als Hohlwelle ausgebildeten Lagerzapfens 74.
Der Antriebsmotor 11 ist über einen Ein-/Ausschalter
(2) ein- bzw. ausschaltbar.
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In 1 ist
weiterhin im Gehäuse 2 oberhalb des
Antriebsmotors 11 ein weiterer Antriebsmotor 14 ausgebildet,
der über
seine Antriebswelle 15 ein Antriebsritzel 77 antreibt,
das seinerseits über
einen Zahnriemen 16 ein zentrisch zur Lagerachse 8 ausgebildetes
und im linken Lagerarm 4 drehbar gelagertes Zahnrad 78 antreibt,
das über
den Lagerzapfen 73 drehfest mit dem Aktuatorkopf 7 verbunden
ist und diesen entsprechend der gewünschten Schneidstellung in
die entsprechende Aktivebene 22 dreht. An der Außenseite
des Gehäuses 2 ist
eine Schalteinrichtung 17 (2) ausgebildet,
deren Betätigungsknopf 18 entweder
in die Kurzhaarschneiderstellung 19 oder in die Langhaarschneiderstellung 20 gebracht
werden kann. Die Aus-/Stellung 21 kann beispielsweise dazu
dienen, daß der
Aktuatorkopf 7 soweit um seine Drehachse 8 gedreht
wird, daß beide
Schneidsysteme 9, 10 in eine in dem Aufnahmeraum 6 geschützte Stellung
verdreht werden und dafür
ein am Aktuatorkopf 7 ausgebildeter Ruhebereich in die
Aktivebene 22 gelangt, der dazu dient, äußere mechanische Einwirkungen
auf den Aktuatorkopf abzufangen, um so die Schneidsysteme 9, 10 vor
Beschädigungen
zu schützen.
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Dadurch,
daß der
Rasierkopf 7 nach den 1 und 2 über seine
Drehachse 8 beidseitig an den Lagerarmen 4, 5 drehbar
gelagert ist, kann er auch die bei einem Rasiervorgang auf den Rasierkopf 7 einwirkenden
Querkräfte
gleichmäßig auf
das Gehäuse 2 übertragen.
In dem Aktuatorkopf 7 können
auch als Aktuatorsysteme eine die Haare herauszupfende Epilieranordnung
sowie ein Lang-, oder Kurzhaarschneideranordnung integriert sein,
die alle von ein und demselben Antriebsmotor 11 angetrieben
werden.
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Gemäß den 3 bis 7 ist
der hier als Rasierkopf dargestellte Aktuatorkopf 7 nur
einseitig an einem linken Lagerarm 4 gelagert und ist ebenfalls frei,
also um 360°,
drehbar.. Durch die einseitige Lagerung des Aktuatorkopfes 7 gemäß den 3 bis 7 kann
dieser besonders an schwer zugänglichen
Hautstellen eingesetzt werden, indem der Bereich des Aktuatorsystems 10 in
Nähe des
freien Endes des Aktuatorkopfes 7 in die Hautvertiefungen
geführt
wird.
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Zur
Vermeidung von Wiederholungen sind in den 3 bis 8 für entsprechend
bauähnliche Teile
gemäß den 1 und 2 in
der Regel gleiche Positionsnummern gewählt.
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In
den 3 bis 8 besteht der Aktuatorkopf 7 aus
einem Rasierkopf, der aber auch durch einen Epilierkopf mit integriertem
Rasiererteil (nicht dargestellt) ersetzt werden könnte.
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Der
Rasierkopf 7 hat in 3 diejenige
Stellung eingenommen, die der Aktivebene 22 des Kurzhaarschneiders 10 und
eines integrierten Mittelschneiders 23 entspricht. Der
Kurzhaarschneider 10 besteht aus zwei in Längsrichtung
parallel zur Drehachse 8 verlaufenden, nach außen gekrümmten Scherfolien 24, 25,
unter denen jeweils ein Untermesser (nicht darge stellt) oszillierend
hin- und herbewegt wird. Sinngemäßes gilt
auch für
den Mittelschneider 23. Die Aktivposition des Kurzhaar-
und Mittelschneiders 10, 23 ist so gewählt, daß während der
Berührung
der Aktivebene 22 auf der Hautoberfläche einer Bedienungsperson
das Gehäuse 2 von der
Oberfläche
schräg
oder senkrecht nach außen absteht
und somit beim Rasiervorgang nicht hinderlich ist.
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Der
Rasierkopf 7 kann um seine Dreh- oder Lagerachse 8 entweder
von Hand (nicht dargestellt) oder elektrisch angetrieben sein, wie
dies aus 4 hervorgeht. Wird der Rasierkopf 7 von
Hand um seine Drehachse 8 gedreht, so ist es vorteilhaft,
wenn, sobald der Kurzhaarschneider 10 oder der Langhaarschneider 26 (5)
die Aktivebene 22 erreicht haben, zwischen dem Rasierkopf 7 und
dem Lagerarm 4 ausgebildete Rastmittel (nicht dargestellt)
den Rasierkopf 7 arretieren. Das Rastmittel kann beispielsweise
eine von einer Feder beaufschlagte Kugel sein, die in eine an der
Seitenfläche 27 ausgebildete
Vertiefung (nicht dargestellt) rastend eingreift. Für zwei Aktuatorsysteme
wären dann
also zwei Vertiefungen am Rasierkopf 7 nötig. Da
bereits einem einfachen Konstrukteur derartige Rastmittel wohl bekannt
sind und er diese auch den geläufigen
Fachbüchern
entnehmen kann, wird hier der Einfachheit halber nicht näher eingegangen.
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Der
Rasierkopf 7 ist gemäß 8 über einen an
der linken Seitenfläche 27 zentral
hervorstehenden Lagerzapfen 28 in einer im Lagerarm 4 ausgebildeten
Paßbohrung
(nicht dargestellt) drehbar gelagert, wobei der Aktuatorkopf 7,
hier Rasierkopf, gemäß 6 in
beiden Drehrichtungen 29, 30 gedreht werden kann.
Am Lagerzapfen 28 ist umfangsseitig eine Nut 31 ausgebildet,
die zur Fixierung in der Paßbohrung
(nicht dargestellt) am Lagerarm 4 dient. Hierzu kann vorzugsweise
ein in der Paßbohrung
in einer Ringnut ausgebildeter, federnder Sicherungsring befestigt
sein, der beim Einführen
des Lagerzapfens in die Paßbohrung
in die Nut 31 eingreift und somit den Rasierkopf 7 ortsfest
am Lagerarm 4 aber um die Drehachse 8 frei drehbar
lagert. Wie bereits zuvor erwähnt,
sind einem allgemeinen Maschinenbaukonstrukteur auch derartige einfache
Lagerungen und Befestigungen wohl bekannt und er kann diese auch den
geläufigen
Fachbüchern
entnehmen. Aus diesem Grund wird hier der Einfachheit halber nicht mehr
näher eingegangen
und es zählen
derartige einfache Lösungen
zum Gegenstand der Anmeldung.
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Wie
der Rasierapparat 1 gemäß 4 zeigt, ist
im Inneren des Gehäuses 2 ein
elektrisch betriebener Antriebsmotor 14 ausgebildet, der über nicht dargestellte
elektrische Leitungen mit dem Schalter für die Drehung des Aktuatorkopfes 7 in
die Aktivstellung des Kurzhaar- oder
Langhaarschneidersystems 19, 20 verbunden, der
dann über
weitere elektrische Ver bindungen mit einem im Gehäuse 2 ausgebildeten
Akkumulator 32 koppelbar ist. Der Akkumulator 32 wird
von einer Leiterplatine 33 elektrisch gesteuert. Da derartige
Anordnungen bereits seit langem durch die von der Anmelderin selbst
vertriebenen Rasierapparate zum Stand der Technik gemacht wurden,
wird auch hier nicht näher
darauf eingegangen; sie sollen aber dennoch Gegenstand der Anmeldung sein.
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Der
Antriebsmotor 14 steht gemäß 4 über eine
Getriebeeinrichtung 34 mit dem Lagerzapfen 28 des
Aktuatorkopfes 7 in Drehverbindung. Dabei besteht die Getriebeeinrichtung 34 aus
mehreren ineinander verzahnten Zahnrädern 35, wobei das ausgangsseitige
Rad 36 als Riemenantrieb dient und daher einen Riemen 70 antreibt.
Der Riemen 70 ist mit einem am Lagerzapfen 28 ausgebildeten
Zahnrad 37 verbunden. An dieser Stelle wird erwähnt, daß die am
Riemen 37 an der Innenseite ausgebildeten Zähne sowie
die am Rad 36 am Umfang ausgebildeten Zähne der Einfachheit halber
in der Zeichnung nicht dargestellt sind. Allerdings ist das am Lagerzapfen 28 ausgebildete
Zahnrad in 4 zeichnerisch dargestellt,
während
es in 8 der Einfachheit halber lediglich als Nut angezeigt
ist, diese aber entsprechend 4 natürlich auch
Zähne hat.
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In 4 ist
weiterhin im Lagerarm 4 ein elektrisch betriebener Positionsmelder 38 an
einer Befestigungsplatte 39 befestigt, der mit an der Seitenfläche 78 ausgebildeten
Fenstern 40, die gleichmäßig am Umfang verteilt sind,
korrespondiert, um dann, wenn das gewünschte Aktuatorsystem 9, 10 in
der korrekten Aktuator- bzw. Aktivebene 22 steht, den elektrisch
angetriebenen Antriebsmotor 14 über nicht dargestellte elektrische
Leitungen anzuhalten.
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In 7 wurde
der Aktuatorkopf 7 soweit gedreht, daß von oben her eine Reinigungsöffnung 41 zugänglich ist, über die
dann Wasser (dargestellt durch einen Tropfen 42) in den
Aktuatorkopf 7 eingefüllt
werden kann. Ein Wasserhahn 43 stellt dabei symbolisch
die Reinigungsflüssigkeitsquelle
dar.
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In 9 ist
schließlich
noch eine elektrische Antriebseinrichtung 79 dargestellt,
die aus einem Linear-Antriebsmotor 44 besteht. Dieser Linear-Antriebsmotor 44 ist
beispielsweise auch für
den Einbau in den Aktuatorkopf 7 des Rasierapparates nach
den 3 bis 8 geeignet, wobei nach 9 die rechts
und links vom Linear-Antriebsmotor 44 ausgebildeten schraffierten
Rechtecke Teile der beiden Seitenwände 47, 48 des
Aktuatorkopfes 7 darstellen, die den Linear-Antriebsmotor 44,
künftig
nur noch Linearmotor genannt, tragen.
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Der
Linearmotor 44 besteht nach 9 im wesentlichen
aus einer wasserdicht verschlossenen, kastenförmig ausgebildeten Statorhülle 49,
an deren beidseitigen seitlichen Enden blattfederartige äußere Federelemente 50, 51,
die als Schwingbrücken
dienen, befestigt sind. Die Federelemente 50, 51 sind
an ihrem anderen Ende fest mit den Seitenwänden 47, 48 des
Aktuatorkopfes 7 verbunden. Auf diese Weise kann die Statorhülle 49 in
horizontaler Richtung gemäß der Pfeile 52, 53 hin-
und herschwingen. Die äußeren Federelemente 50, 51 können vorzugsweise aus
Metall hergestellt sein und können
gleichzeitig die Stromzufuhr für
den Linearmotor 44 bilden. Am Boden der Statorhülle 49 ist
ein Stator 55 mit an der Oberseite aufgesetzten Magneten 56 befestigt.
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An
den Seitenwänden
des Stators 55 erstrecken sich nach oben je eine Schwingfeder 57, 58,
die über
einen Spulenkern 59 miteinander verbunden sind. Von dem
Spulenkern 59 erstrecken sich nach unten zwei nebeneinander
angeordnete, zylindrisch ausgebildete Kernabschnitte 60, 61,
die von je einer ringförmigen
Spule 62, 63 fest umschlossen sind. Die freien
Enden der Kernabschnitte 60, 61 enden in geringem
Abstand zu den Magneten 56 am Stator 55 und bilden
so einen vorgegebenen Spalt S. Die Kernabschnitte 60, 61 sind
so angeordnet, daß jeder
zwischen einem Nord- und einem Südpol
des Magneten 56 angeordnet sind. Der Nordpol wird mit N
und der Südpol
mit S in 9 angezeigt.
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Die
Blattfedern 57, 58 garantieren nach 9 einerseits
den genau vorgegebenen Spalt S und andererseits bilden sie die Schwingfedern,
die für
den Resonanzbetrieb notwendig sind. Allerdings können die Blattfedern 57, 58 auch
getrennte Elemente, wie beispielsweise Druckfedern sein, die zwischen
Stator 55 und Kernabschnitte 60, 61 eingesetzt
werden können.
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Die
Wirkungsweise des Rasierapparates 1 gemäß den 1 und 2 ist
folgende:
Zunächst
muß eine
Bedienungsperson entscheiden, ob sie das Kurzhaarschneidesystem 10 oder
das Langhaarschneidesystem 9 benutzen möchte. Will sie das Kurzhaarschneidesystem 10 benutzen,
so betätigt
sie den Betätigungsknopf 18 in
die Stellung kurz 19. Nun schaltet sich der Antriebsmotor 14 ein, der
den Antriebsriemen 16 und somit den Aktuatorkopf in diesem
Falle entgegen der Drehrichtung um die Drehachse 8 dreht,
bis das Kurzhaarschneidesystem 10 in die Aktivebene 22 gelangt
ist. Zur Erreichung dieser Stelle kann der Antriebsmotor 14 von einem
Schrittmotor gebildet sein, der von einer in der Zeichnung nicht
dargestellten elektronischen Steuereinrichtung um so viel Schritte
gedreht wird, bis er die gewünschte
Position erreicht hat.
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Es
ist aber auch denkbar, eine Sensoreinrichtung zwischen dem Lagerarm 4 und
dem Aktuatorkopf 7 auszubilden, so wie dies aus 4 hervorgeht.
Da nämlich
bei einem üblichen
Rasierkopf 7 in der Regel nur drei Stellungen, nämlich die
Feinrasur-, die Langrasur- und die Ruhepositionsstellung, anzufahren
sind, können
entsprechend dieser Stellungen am Aktuatorkopf 7 drei Markierungen
ausgebildet sein, die der Sensor erkennt und die er entsprechend des
gewünschten
Aktuatorsystems anfährt
und bei Erreichen der optimalen Rasierstellung anhält. Die Aktivebene 22 ist
die Ebene, die in Bezug auf das Gehäuse 2 die optimale
Rasierebene des Aktuatorkopfes 7 gegenüber dem Gehäuse 2 darstellt. In
dieser Stellung nimmt auch die Hand einer Bedienungsperson eine
optimale Stellung gegenüber
dem Gehäuse 2 und
der Hautoberfläche
einer Bedienungsperson ein. Nun kann der Schalter 13 eingeschaltet werden
und das Kurzhaarschneidesystem 10 wird angetrieben.
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Möchte nun
eine Bedienungsperson nach der Kurzhaarschneiderasur beispielsweise
die Koteletten schneiden, so muß von
ihr zunächst
der Betätigungsknopf 18 in
die Langhaarschneideposition 20 geschoben werden. Hierzu
wird der Schalter 18 in die „Lang" Position 20 gebracht werden.
Der Antriebsmotor 14 verdreht nun über die Getriebeeinrichtung 16 den
Aktuatorkopf 7 soweit, bis der Langhaarschneider 9 die
Aktivebene 22 erreicht hat. Nun können die Koteletten geschnitten
werden, indem der Schalter 13 in die Ein-/Stellung gebracht
wird. Nunmehr treibt der Antriebsmotor 11 über die
Getriebeeinrichtung 15, 77, 16, 78, 73 das
im Aktuatorkopf 7 ausgebildete Schersystem (nicht dargestellt)
an. Entsprechend gilt dies auch zum Einschalten des Kurzhaarschneidesystems,
was zuvor erwähnt
wurde.
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Soll
nun der Rasierapparat 1 abgelegt werden, so wird der Betätigungsknopf 18 in
die „Aus„ Stellung 21 geschaltet
und der Antriebsmotor 14 verdreht über das Getriebe 16 den
Antriebskopf 7 um die Längsachse 8 so
weit, daß beide
Schersysteme 9, 10 in dem Aufnahmeraum 6 verdeckt
sind und somit nicht beschädigt
werden können.
Dies ist allerdings nur dann möglich,
wenn beide Schersysteme nahe beieinander liegen, um Schutz im Aufnahmeraum 6 zu
erhalten.
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Die
Wirkungsweise des Rasierapparates gemäß den 3 bis 9 ist
folgende:
Auch hier wird zunächst entschieden, welches Schneidsystem 19, 20 zum
Einsatz kommen soll. Soll zunächst
das Kurzhaarschneidesystem 10 (System 1) benutzt werden,
so ist es nicht nötig,
die Kurzhaarschneidertaste 19 zu betätigen, da der Rasierapparat 1 gemäß den 3 und 4 bereits
diese Stellung eingenommen hat, d.h., die beiden parallel nebenein ander
verlaufenden Kurzhaarschneider 10 und der dazwischen angeordnete
Mittelschneider 23 liegen bereits in der Aktivebene 22.
Das Gerät
kann nun über
den Ein-/Ausschalter 13 eingeschaltet werden und die Steuerelektronik,
die sich auf der Leiterplatte 33 befindet, steuert über in der
Zeichnung nicht dargestellte Stromverbindungen den im Aktuatorkopf 7 ausgebildeten
Linearmotor 44. Durch die magnetische Erregung des Spulenkernes 59 und
der damit einteilig verbundenen Kernabschnitte 60, 61 durch die
Spule 62, 63 ergibt sich an den Kernabschnitten 60, 61 ein
wechselndes Magnetfeld, das diese gegenüber dem Stator 55 zum
Schwingen bringt.
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Wie
die Pfeile 52 und 53 in 9 zeigen, schwingen
die Kernabschnitte 60, 61 gegenläufig zum
Stator 55, wobei durch die Beschleunigungskräfte die
Statorhülle 49 in
oszillierende Bewegung gerät,
was durch die Federelemente 50, 51 begünstigt wird.
Die schwingende Bewegung der Statorhülle 49 wird über die
Feder 64 auf den beweglichen Teil 65 (Klingenblock) übertragen,
der somit gegenüber dem
stillstehenden Teil (Scherfolie) die Scherbewegung bildet. Es kann
nun mit dem Kurzhaarschneider 10 auf der Hautoberfläche einer
Bedienungsperson entlang geglitten und dabei feinste Haare abgeschnitten
werden.
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Der
Antrieb des Linearmotors 44 arbeitet in sehr hohen kurzhubigen
Frequenzen oszillierend, wobei der gesamte Linearmotor 44 vollkommen
wasserdicht in der Statorhülle 49 eingebettet
ist. Die eigentlichen oszillierend bewegenden Scherteile sind außerhalb
der Statorhülle 49 angeordnet
und können somit
leicht mit Wasser gereinigt werden, ohne daß Wasser in den Innenraum 67 des
Linearmotors 44 eindringen kann. Selbstverständlich können anstelle der
Scherteile 65, 66 an der Statorhülle 49 an
verschiedenen Stellen andersartige Antriebselemente direkt und ohne
Dichtung angekoppelt werden. Derartige Antriebselemente können beispielsweise Langhaarschneider,
Kurzhaarschneider, Mittelschneider und sonstige, über oszillierende
Bewegungen antreibbare Aktuatorsysteme sein. Der Linearmotor 44 stellt
eine zweite Erfindung dar.
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Will
man nun Koteletten oder Profile am Haarkopf schneiden, so muß man nach 5 das Langhaarschneidesystem 26 in
die Aktivebene 22 bringen. Dies wird dadurch erreicht,
daß man
den Betätigungsknopf 20 für das Langhaarschneidesystem (System 2)
betätigt.
Nun wird über
elektrische Steuermittel (nicht dargestellt) der Antriebsmotor 14 in Rotation
gesetzt, der seinerseits über
Zahnräder 35, 36, 37 und
den Zahnriemen 70 den Aktuatorkopf 7 um seine
Drehachse 8 soweit verdreht, bis der Langhaarschneider 26 die
Aktivebene 22 erreicht hat (5). In dieser
Stellung gibt ein Positionsmelder 38 ein elektrisches Signal
an die Elektronik der Leiterplatte 33, so daß der Antriebsmotor 14 abschaltet. Um
die richtige Position des Aktuatorkopfes 7 festzustellen,
sind an der Seitenwand 47 Fenster 40 am Umfang
gleichmäßig verteilt,
durch die der Positionsmelder 38 die gewünschte Stellung
des Aktuatorkopfes 7 erkennt und dann den Elektromotor 14 abschaltet.
Nun kann wieder der Schalter 13 eingeschaltet werden und
es wird das Langhaarschneidesystem 26 angetrieben und es
können
Profile geschnitten werden.