-
Die
Erfindung betrifft einen einteiligen Teller aus Kunststoff mit einer
den Essvorgang erleichternden Randerhöhung.
-
Für Mitmenschen,
die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ihre Gliedmaßen nicht
mehr 100%ig bewegen können,
sind viele Hilfsmittel entwickelt worden. So gibt es auch eine ganze
Reihe von Ess- und Trinkhilfen, wozu auch Tellerranderhöhungen gehören, die
beispielsweise eine leicht konkave Form aufweisen und die leicht
auf den Tellerrand aufgesteckt wenden. Meist besteht diese Randerhöhung aus
flexiblem Kunststoffmaterial, sodass die Randerhöhung genauso gut wie sie aufgesetzt
werden kann auch wieder vom Teller zu entfernen ist, damit beide Teile
getrennt gereinigt werden können.
Nachteilig dabei ist, dass hierzu der Benutzer jeweils Hilfe benötigt, denn
gerade das Aufstecken oder Aufklemmen der Randerhöhung erfordert
eine gewisse Geschicklichkeit. Um dieses Aufrüsten und Abrüsten der
Teller überflüssig zu
machen, ist ein Teller mit Randerhöhung entwickelt worden, bei
dem die Randerhöhung in
den eigentlichen Tellerkorpus integriert ist. Dies bedeutet, dass
er auf der einen Seite einen normal hohen Rand aufweist, während gegenüberliegend
ein doppelt oder dreifach so hoher Rand vorgegeben ist. Diese Randerhöhung ist
in Richtung Tellermitte gebogen schon weil die Randerhöhung zum
niedrigen" Rand
hin abfallend ausgebildet ist. Nachteilig bei dieser Art von Teller
mit Randerhöhung
ist, dass sie absolut nicht stapelbar sind, schlecht in der Spülmaschine
untergebracht werden können
und sich somit allenfalls wie die mit abnehmbarer Randerhöhung für den Hausgebrauch
eignen, nicht aber für
Heime oder entsprechend größere Betriebe.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Teller mit Randerhöhung zu
schaffen, der platz- und raumsparend stapelbar ist und eine ausreichend
hohe, den Essvorgang erleichternde Kante aufweist. Gegenstand der
DE 1 020 169 A ist ein
Kleinkinderteller mit konkav sich nach unten wölbender Grundfläche. Auf
zwei gegenüberliegenden Seiten
weist der gewölbte
Bereich eine senkrechte Seitenbegrenzungswand auf, wodurch eine
längliche Mulde
für die
Speise verbleibt, die gleichzeitig auch den Vorteil hat, dass die
Wände als
Widerlager für den
Löffel
oder die Gabel dienen. Ein solcher Teller ist aber nicht stapelbar.
Vielmehr entsteht ein großer Stapel
beim Aufeinanderstellen der Teller, ohne dass sie ineinander zu
setzen sind, sodass sie für
Großbetriebe
aber auch letztlich für
den allgemeinen Hausgebrauch nicht gut verwendbar. Die
GB 1 206 541 A zeigt einen
Teller, der einen besonderen Rand aufweist, um ihn besser greifen
und transportieren zu können.
Der Rand ist zwar ergonomisch ausgebildet, verläuft aber rundum die das Essen
aufnehmende Mulde, sodass schon aus diesem Grund eine Stapelbarkeit
nicht möglich
ist. Die entstehende Kante läuft nicht
bis zum Tellerrand durch, wie auch bei der
DE 1 020 169 A Vielmehr ist
sie ein Oval bildend rundum ausgeführt. Die
FR 1 416 476 A zeigt eine
Schüssel oder
einen Teller, der einen seitlich angeformten Griff aufweist, wobei
er zusätzlich
mit Füßen versehen
ist, sodass schon von daher eine Stapelung der gleich ausgebildeten
Teller wenn überhaupt
nur mit Problemen und großem
Platzaufwand möglich
ist. Die gebildete Kante weist keine Erhöhung oder Ähnliches auf, wobei der Griff
genau gegenüberliegend
der Kante ausgebildet ist. Die
DE 72 02 617 U zeigt einen Imbiss-Teller mit
Daumenloch und zusätzlichem
Becherloch. Die eigentliche Fläche
ist durch Rinnen und Kanten von einander abgetrennt, sodass allenfalls eine
gewisse Stapelbarkeit vorhanden ist, wobei es Schlitze gibt, in
die das Besteck eingeschoben werden kann, um es für den Benutzer
vorzuhalten, allerdings sind die Schlitze in den eigentlichen Boden
eingebracht, sodass für
die Reinhaltung des Objektes erhebliche Probleme entstehen können. In
der
DE 93 07 584 U1 wird
ein Partygeschirr beschrieben, das aus Teller und Gabel und Messer
besteht. Eine Stapelbarkeit für
diesen Teller ist nicht vorgesehen, weil die vorgeschriebenen Nischen
und Ausschnitte für die
Lagerung von Messer und Gabel sowie die abgesetzte Aufnahmefläche für die Speisen
dies nicht zulassen. Ähnlich
gilt dies auch für
den aus der
DE 82 09
999 U1 bekannten Suppenteller. In den an zwei Seiten verbreiterten
Rand sind als Handgriff ausgebildete Stellen integriert. Diese Stellen
sind eine Art Mulde im Rand, sodass die Teller sich nicht raumsparend
stapeln lassen. Ähnlich
ist der Teller nach der
DE
203 11 684 U1 zu sehen, da hier ein breiter Rand vorgesehen
ist, der eine Daumenzugriffsfläche
aufweist. Auch hier ist eine Stapelbarkeit überhaupt nur gegeben, wenn
man einen erheblichen Raumbedarf in Kauf nimmt. Aus der
DE 89 06 988 U1 schließlich ist
ein Teller bekannt, bei dem einseitig ein das Tellervolumen verringerte
Verbreiterung des Tellerrandes vorgesehen ist. Die entsprechende
von Tellerrand zu Tellerrand durchlaufende Kante verläuft schräg und im
Winkel, sodass die Stapelbarkeit dadurch stark beeinträchtigt ist.
Dies ist bei allen bekannten Tellern das wesentliche Problem, wobei
eine Stapelbarkeit nur dann sinnvoll ist, wenn damit auch eine entsprechende
Raumersparnis verbunden ist.
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen Teller mit Randerhöhung zu
schaffen, der platz- und raumsparend stapelbar ist und eine ausreichend
hohe, den Essvorgang erleichternde Kante aufweist.
-
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Lehre des Anspruches 1 gelöst.
-
Bei
diesem Teller mit Randerhöhung
ist die Randerhöhung
bzw. die die Randerhöhung
bildende Kante in den eigentlichen Tellerkorpus integriert, sodass
ein Aufrüsten
oder Abrüsten
völlig
entfällt.
Die Randerhöhung
ist Teil des Tellers. Vorteilhafterweise ist die Kante aber so ausgebildet
und damit auch der gesamte Teller, dass ein Teller auf den nächsten gestellt
werden kann, ohne dass ein nennenswerter Platzverlust entsteht.
Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Tellern aufeinander gestapelt
angeordnet und gelagert werden können,
was für
Großbetriebe und
Spezialbetriebe unbedingt notwendig ist. Ein solcher Teller kann
somit auch problemlos im Krankenhaus benutzt werden, ohne dass dafür besondere Platzverhältnisse
bzw. Schränke
geschaffen werden müssen.
Vielmehr können
die entsprechenden Teller sowohl in übliche Spülmaschinen mit hineingestellt werden,
wie eben auch in üblichen
Schränken
gestapelt werden.
-
Vorteilhaft
dabei ist vor allem aber auch, dass durch die Ausbildung der senkrechten
Kante der Benutzer immer mit seinem Besteck den notwendigen Widerstand
findet, um das Essen leicht auf den Löffel bzw. die Gabel zu transportieren
und diesen dann in den Mund zu schieben. Damit ist ein solcher Teller
mit Randerhöhung
auch gleichzeitig vorteilhaft ergonomisch ausgebildet. Die erhöhte Kante
und die Trennung vom Aufnahmeraum und damit auch die erhöhte Handhabe
haben den Vorteil, dass nicht nur die Handhabung erleichtert ist,
sondern dass auch die gebildete Handhabe in aller Regel nicht die
Temperatur des Aufnahmeraumes annimmt bzw. des darin gelagerten
Essens. So kann der Benutzer den Teller also immer sicher und problemlos
ergreifen und von einem Platz zum anderen befördern, insbesondere aber auch
mit dieser Hand den Teller halten, um mit der anderen das Besteck
zu führen.
-
Für einen
Großbetrieb
ist es von Vorteil, wenn beim Transport von einzelnen Tellern ggf.
mit der aufliegenden Speise, auch die benötigten Essbestecke gleich mitgeliefert
werden. Dies ist problemlos möglich,
wenn wie erfindungsgemäß vorgesehen,
in die Kante Längsschlitze
oder Bohrungen eingelassen sind, wobei diese Längsschlitze oder Bohrungen zum
Durchstecken des Messers, der Gabel oder des Löffels dienend ausgebildet sind.
Dabei werden beispielsweise sowohl die Gabel, wie auch der Löffel mit dem
Essteil und nicht mit der Handhabe in die Längsschlitze oder Bohrungen
eingeführt,
sodass sie entsprechend leicht für
den behinderten Menschen verwendbar sind. Die Zuordnung von Längsschlitzen oder
Bohrungen in die Kante verhindert die Verschmutzung mit Essensresten.
-
Eine
auch saubere und eine sichere Ablage ermöglichende Ausbildung dieser
Längsschlitze
ist die, bei der sie mit einer anschließenden Tasche kombiniert sind,
sodass die Essbestecke auf jeden Fall den notwendigen Halt erhalten
und nicht wieder herausrutschen können bzw. sich der Transporteur nicht
an den überstehenden
Teilen der Essbestecke verletzen kann bzw. daran stoßen kann,
sodass sie aus ihrer Halterung, aus den Längsschlitzen oder Bohrungen
herausrutschen.
-
Beim
aufeinander Stapeln der einzelnen Teller ist wie weiter vorne erwähnt ein
geringes Überstehen
der jeweils unteren Teller mit ihrem Rand nicht ganz auszuschließen. Will
man dies völlig
vermeiden und einen genau gleichen Überstand gewährleisten, so
sieht die Erfindung hierfür
eine Lösung
vor, nach der der Tellerkorpus der einzelnen Teller eine vorgegebene
Farbe und einen entsprechend dieser Farbe unterschiedlich weit zurückgesetzten
Tellerrand im Bereich der Handhabe aufweist, sodass die Teller der Farbe
entsprechend zusammengesetzt, Umfang sparend stapelbar sind. Bei
dieser Ausbildung wird beispielsweise weiß, hellblau und rosa übereinander gestapelt,
wobei dementsprechend der rosa Teller einen am weitesten zurückgesetzten
Tellerrand aufweist. Der Tellerrand aller übereinander gestapelten Teller,
wobei beliebige Farbkombinationen auch denkbar sind, ragt dann überall gleich
weit hervor, was für
den Stapel im Schrank einen gewissen Vorteil erbringt. Natürlich ist
es auch möglich,
alle Teller entsprechend gleichfarbig auszubilden, wobei beim aufeinander
Stapeln dann eben auf den unterschiedlich weit vorspringenden Tellerrand
Rücksicht
genommen werden muss, was also eine größere Überprüfung und genaue Arbeit erfordert.
-
Bei
der beschriebenen Ausführung
mit dem mehr oder weniger weit zurückspringenden Tellerrand ist
dennoch sichergestellt, dass eine solche Handhabe immer noch ein
sicheres Zugreifen ermöglicht,
weil sie eine ausreichende Tiefe aufweist. Das Ergreifen und Handhaben
der Teller wird gemäß der Erfindung
noch dadurch verbessert, dass die Unterseite der Handhabe ergonomisch,
vorzugsweise den Benutzerfingern angepasst ausgebildet ist. Damit
ist ein sichereres Handhaben möglich,
schon weil der Benutzer fühlt,
dass er den Teller sicher in der Hand hält und auch bei einer entsprechenden
Behinderung ihn sicher transportieren kann.
-
Zur
Optimierung der Erleichterung des Essvorganges ist es von Vorteil,
wenn die Kante eine aufgeraute oder wellige Oberfläche aufweist.
Dadurch kann das dagegen stoßende
Messer, die dagegen stoßende
Gabel oder auch der dagegen stoßende Löffel an
einem Rutschen gehindert werden und die Aufnahme und das Anheben
des Essbesteckes wird dadurch wesentlich sicherer und leichter.
-
Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass ein Teller
mit einer Randerhöhung geschaffen
ist, der platz- und raumsparend stapelbar ist und der darüber hinaus
eine ausreichend hohe, den Essvorgang erleichternde Kante aufweist,
die auch noch so ausgebildet werden kann, dass sie für den jeweiligen
Benutzungsvorgang optimal ist. Vorteilhaft ist, dass die platz-
und raumsparende Ausbildung dennoch ein sicheres Ergreifen und Führen des Tellers
sicherstellt, wobei auch hierzu unterschiedliche Weiterbildungen
vorgeschlagen sind, die das Ganze noch optimieren. Insgesamt gesehen
ist besonders vorteilhaft, dass die Teller alle gleich ausgebildet
sein können,
sodass sie auch problemlos und ohne vorher montiert oder demontiert
zu werden, in der mehr oder weniger großen Spülmaschine zu reinigen sind
und dann sofort wieder zur Verfügung
stehen oder aber aufgestapelt werden können, um platzsparend für später zur
Verfügung
zu stehen. Damit ist ein solcher Teller in großen Küchen problemlos einsetzbar,
aber auch genauso sicher und vorteilhaft im Hausgebrauch, also in
geringer Stückzahl.
-
Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen:
-
1 eine
Draufsicht auf einen Teller mit gerade verlaufender und senkrechter
Kante,
-
2 einen
Schnitt durch diesen Teller, wobei mehrere Teller aufeinander gestapelt
wiedergegeben sind und
-
3 einen
einzelnen Teller mit senkrechter und über den Tellerrand hochgezogener
Kante und Einschubtaschen für
das Essbesteck.
-
1 zeigt
eine Draufsicht auf einen Teller 1, dessen Tellerkorpus 3 eine
von üblichen
Tellern abweichende Form aufweist. Erkennbar ist auf der linken
Seite eine Randerhöhung 5 ausgebildet,
also eine senkrecht stehende Kante 8, die sich bis zum Tellerrand 4 hin
durchzieht.
-
Mit
dieser besonderen Ausbildung entsteht ein Teilbereich 7,
der wie eine Handhabe wirkt und den Aufnahmeraum 9 quasi
unterteilt bzw. ihm eine senkrecht stehende Kante 8 vorgibt,
gegen die der Benutzer die Gabel oder das sonstige Essbesteck andrücken kann,
um die Speise sicherer aufnehmen zu können. Der Aufnahmeraum 9,
der das Tiefste des Tellers 1 bildet und der Bereich mit
der Speise, liegen somit deutlich tiefer als die in Form einer Kreisteilplatte
ausgebildeten Handhabe 10, die durch die Kante 8 abgetrennt
ist.
-
2 verdeutlicht
dies und zeigt weiter, dass entsprechend ausgebildete Teller 1, 1', 1'' problemlos aufeinander gestapelt
werden können,
sodass ein solcher Teller 1 mit anderen gleich ausgebildeten
Tellern sicher in einem Schrank platzsparend aufgestapelt werden
kann. Erkennbar ist in 2 auch, dass durch die Dicke
des Materials ein geringer Überstand 14 entsteht,
der aber das Abstellen eines solchen Stapels überhaupt nicht behindern kann.
-
In
der Kante 8 sind nach 3 Längsschlitze 15, 16 ausgebildet,
die auch noch durch eine Tasche 17 ergänzt werden können, um
beispielsweise die Gabel oder das Messer hineinzustecken und so
die komplette Einheit sicher transportieren zu können und zwar wenn die Speise
bereits den Aufnahmeraum 9 ausfüllt. Vorteil ist, dass dann
sofort das notwendige Essbesteck zur Verfügung steht und für den Benutzer
auch leicht erreichbar ist. Die Taschen 17 können hinten
offen sein, um das Säubern
zu erleichtern, es gibt aber auch andere Möglichkeiten, um hier eine hygienische
Säuberung
zu gewährleisten.
Da die Teller 1, 1', 1'' sowieso spülmaschinengeeignet sind, werden
auch diese Taschen 17 problemlos zu säubern sein.
-
Die
Tellerunterseite 2 ist nach 2 gleich ausgebildet,
sodass die Teller 1 sicher aufeinander zu stapeln sind.
Denkbar ist es dabei, die Tellerunterseite 2 mit einem
weicheren Kunststoff zu beschichten, um ihm so eine bessere Rutschfestigkeit
zu geben.
-
Nach
den Ausführungen
der 2 und 3 ist die Unterseite 18 der
Kreisteilplatte 10 ebenso wie die Oberseite 19 glatt
ausgeführt.
Denkbar ist es aber auch, sie ergonomisch vorteilhaft auszubilden,
sodass sie beispielsweise den Benutzerfingern angepasst geformt
ist, sodass der Benutzer einen noch sichereren Griff bezüglich des
Tellers 1 erhält.
-
Die
Oberfläche 20 der
senkrecht stehenden Kante 8 ist leicht aufgeraut, mit einem
entsprechenden weicheren Kunststoff beschichtet oder wellig ausgebildet,
um bei der Benutzung des Tellers 1 ein Abrutschen des Essbesteckes
an dieser Kante 8 nach oben aber auch zu den Seiten hin
sicher auszuschließen.
Dies führt
zu einer wesentlich verbesserten Benutzerfreundlichkeit.
-
Die
nach 3 deutliche Erhöhung der Kante 8 ist
für schwierige
Essvorgänge
vorteilhaft und führt
dazu, dass durch Krankheit oder Unfall in ihren Bewegungen eingeschränkte Benutzer
sich dennoch mit einem solchen Teller 1 sicher zurechtfinden
und selbsttätig
essen können.
Wie in 3 angedeutet, ist aber auch nach den anderen Ausführungen
der Aufnahmeraum 9 etwas eingeschränkt, wobei die Tellermitte 12 hier
die des Aufnahmeraums 9 ist. Dementsprechend besteht natürlich die
Möglichkeit, die
Kante 8 mehr an den Tellerrand 4 heranzulegen und
damit kürzer
auszubilden, doch sollte gemäß der vorliegenden
Erfindung der Vorteil nicht eingeschränkt werden, der darin gesehen
wird, dass durch die entsprechend umfangreiche Kreisteilplatte 10 auch
das Zugreifen für
den Benutzer wesentlich erleichtert ist.