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DE102005018487B4 - Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei parkenden Fahrzeugen sowie Überwachungs- und Alarmvorrichtung - Google Patents

Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei parkenden Fahrzeugen sowie Überwachungs- und Alarmvorrichtung Download PDF

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DE102005018487B4
DE102005018487B4 DE102005018487A DE102005018487A DE102005018487B4 DE 102005018487 B4 DE102005018487 B4 DE 102005018487B4 DE 102005018487 A DE102005018487 A DE 102005018487A DE 102005018487 A DE102005018487 A DE 102005018487A DE 102005018487 B4 DE102005018487 B4 DE 102005018487B4
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Ralf Dipl.-Ing. Ludwig
Aurelien Mierswa
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Abstract

Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung (30) bei einem parkenden Fahrzeug (10), insbesondere einem Lastkraftwagen, umfassend Sensormittel (11) zur Feststellung einer Distanz zwischen dem Fahrzeug (10) und einem sich nähernden Objekt (12) innerhalb einer Aktivzone (13) sowie mit einer Steuereinheit verbundene Reaktionsmitteln (14), die bei Annäherung des Objekts (12) aktiviert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivzone (13) aufgeteilt wird in wenigstens eine erste, äußere Teilzone (13a) und eine zweite, innere Teilzone (13b), wobei eine Aktivierung der Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der ersten Teilzone (13a) abgestuft gegenüber einer Aktivierung der Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der zweiten Teilzone (13b) erfolgt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei parkenden Fahrzeugen sowie eine Überwachungs- und Alarmvorrichtung nach den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche.
  • Alarmanlagen zur Diebstahlssicherung von Fahrzeugen sind vielfach bekannt. Derartige Alarmanlagen verfügen über Sensoren zur Registrierung der Annäherung von Personen, wobei die Sensoren mit einer Steuerelektronik in Wirkverbindung stehen. Bei Registrierung einer Annäherung wird von der Steuerelektronik eine Vorrichtung aktiviert, mit der Schall- und/oder Lichtsignale abgegeben werden, um die sich annähernde Person abzuschrecken.
  • Aus der US 6,879,247 B2 ist eine Diebstahlschutzvorrichtung für Fahrzeuge bekannt, welche die Umgegend des Fahrzeugs derart überwacht, dass ein Verlassen dieser Zone durch eine autorisierte Person, die Diebstahlschutzvorrichtung aktiv schaltet.
  • In der DE 299 05 226 U1 wird ein Überwachungssystem des Zugangsbereichs von Wohnmobilen, bestehend aus Sensoren, die Bewegungen detektieren und diese an ein Empfangssystem weiterleiten offenbart, wobei an mehreren äußeren Stellen des Wohnmobils wenigstens zwei an der Außenseite des Wohnmobils befindliche Sensoren derart angeordnet sind, dass ein maximaler Umgebungsraum des Wohnmobils delektiert wird, und wobei die von den Sensoren gemessenen Signale an ein zentrales Empfangssystem im Innern des Wohnmobils geleitet werden, wodurch daraufhin automatisch oder manuell akustische und/oder visuelle und/oder physische Impulse am Fahrzeug selbst auslösbar sind.
  • Aus der DE 199 12 319 C1 ist eine elektronische Schließanlage bekannt eine elektronische Schließanlage mit einer oder mehreren, jeweils an einem zu sichernden Öffnungselement eines Objektes angeordneten, ver- und entriegelbaren Schließeinheiten, wenigstens einem berechtigenden Authentikationselement und Schließsteuermitteln mit wenigstens einem Authentikationselement-Erkennungssensor mit vorgegebenem, objektaußenseitig eine Außenerfassungszone abdeckendem Erfassungsbereich, wobei die Schließsteuermittel unterschiedliche ver- und entriegelungsbezogene Schließsteuerbefehle in Abhängigkeit davon erzeugen, ob und in weicher Außenerfassungszone sie ein berechtigendes Authentikationselement erkennen. Die Schließsteuermittel beinhalten eine Sensorik zur Bestimmung der Entfernung eines erkannten Authentikationselementes vom Objekt und erzeugen bei Erkennung eines berechtigenden Authentikationselementes selbsttätig für die jeweilige Schließeinheit unterschiedliche Schließsteuerbefehle in Abhängigkeit davon, in welcher Entfernung zum Objekt sich das erkannte Authentikationselement befindet.
  • In der Offenlegungsschrift US 2004/0263323 A1 beispielsweise wird ein Diebstahlssicherungsvorrichtung für Fahrzeuge vorgeschlagen, bei der mittels Abstandssensoren ein sich näherndes Objekt ermittelt und festgestellt werden kann, ob es sich dabei um eine verdächtige Person handelt. Dabei werden insbesondere Signale eines Bewegungssensors verarbeitet. Im Verdachtfall wird ein Warnsignal, insbesondere ein Warnlicht, aktiviert. Zwar ist bei der vorgeschlagenen Vorrichtung anhand der Art der Bewegungen und anhand gespeicherter biomet rischer Daten feststellbar, ob es sich bei dem annähernden Objekt um eine verdächtige Person handelt. Das Auslösen eines Fehlalarms lässt sich bei dieser Vorrichtung jedoch nicht ausschließen, insbesondere wenn sich beispielsweise ein Tier innerhalb des überwachten Bereichs aufhält.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei parkenden Fahrzeugen sowie eine verbesserte Überwachungs- und Alarmvorrichtung anzugeben.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei einem parkenden Fahrzeug, insbesondere einem Lastkraftwagen, umfasst Sensormittel zur Feststellung einer Distanz zwischen dem Fahrzeug und einem sich nähernden Objekt innerhalb einer Aktivzone sowie mit einer Steuereinheit verbundene Reaktionsmittel, die bei Annäherung des Objekts aktiviert werden, die Aktivzone aufgeteilt wird in wenigstens eine erste, äußere Teilzone und eine zweite, innere Teilzone, wobei eine Aktivierung der Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der ersten Teilzone abgestuft gegenüber einer Aktivierung der Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der zweiten Teilzone erfolgt. Das Fahrzeug befindet sich innerhalb der zweiten, inneren Teilzone. Ein Eindringen in die erste Teilzone ruft eine schwächere Reaktion hervor als ein Eindringen in die zweite Teilzone, die sich näher am Fahrzeug befindet. Vorteilhaft ist, dass eine abgestufte Reaktion der Überwachungs- und Alarmvorrichtung erfolgen kann. Der Fahrer wird nicht unnötig gewarnt, wenn keine konkrete Gefahr besteht. Der Fahrer wird dabei günstigerweise nicht durch unnötige A larme desensibilisiert. Zufällige Passanten werden nicht unnötig erschreckt, wenn sie das Fahrzeug passieren.
  • Günstige Ausgestaltungen und Vorteile der Erfindung sind der Beschreibung sowie den weiteren Ansprüchen zu entnehmen.
  • Werden in einem vorteilhaften Schritt die Reaktionsmittel bei Eindringen des Objekts in die erste Teilzone im Wesentlichen so eingesetzt, dass sie gegenüber dem sich nähernden Objekt ein Erkennen des Eindringens signalisieren, kann dies abschreckend auf eine negativ gesinnte Person wirken und eine Straftat, etwa ein Diebstahl, bereits im Vorfeld verhindert werden. So kann beispielsweise eine Außenbeleuchtung des Fahrzeugs eingeschaltet werden. Eine separate Information an den Fahrer bei Auslösen der Reaktionsmittel kann dabei vorteilhafterweise unterbleiben. Trotzdem kann der Fahrer sich sicher fühlen, da bei einem Eskalieren der Situation eine verstärkte Reaktion der Überwachungs- und Alarmvorrichtung erfolgt. Die beschriebene Funktion in der ersten Teilzone dient vorteilhafterweise lediglich als Abschreckung und zum Kenntlichmachen gegenüber der Person, dass deren Annäherung bemerkt wurde.
  • Vorzugsweise werden die Reaktionsmittel bei Eindringen des Objekts in die zweite Teilzone so eingesetzt, dass einer weiteren Umgebung des Fahrzeugs das Erkennen des Eindringens mitgeteilt wird. Zusätzlich kann ein Fahrer des Fahrzeugs über das Eindringen eines Objekts in die innere, zweite Teilzone eine separate Information übermittelt werden, und zwar sowohl dann, wenn sich der Fahrer innerhalb des Fahrzeugs aufhält als auch dann, wenn er sich außerhalb des Fahrzeugs aufhält. Die Reaktion der Überwachungs- und Alarmvorrichtung bzw. der Reaktionsmittel wird in dieser Situation so verstärkt, dass die Annäherung des Objekts Aufmerksamkeit er regt, indem beispielsweise die Beleuchtung so verstärkt wird, dass sie von weitem bemerkt wird und/oder gut wahrnehmbare und Aufmerksamkeit erregende Huptöne ertönen. Die Reaktionsmittel der Überwachungs- und Alarmvorrichtung werden zweckmäßigerweise dann aktiviert, sobald ein Objekt in die erste, äußere Teilzone eindringt. Bei Annäherung des Objekts an eine Grenze zwischen der ersten Teilzone und der zweiten Teilzone kann ein Geräuschsignal erzeugt werden. Dies kann beispielsweise als abschreckendes Zischgeräusch von einem fahrzeugeigenen Luftkompressor hergestellt werden. Damit wird auch für die sich nähernde Person signalisiert, dass die weitere Annäherung registriert wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass Fahrzeugtüren verriegelt werden, wodurch vorteilhafterweise ein zusätzlicher Einbruchs- und Diebstahlsschutz erzielt werden kann.
  • Vorzugsweise werden die Reaktionsmittel innerhalb wenigstens einer der Teilzonen in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge abhängig von einer Dauer des Eindringens und/oder eines Abstands des eingedrungenen Objekts von dem Fahrzeug eingesetzt. So kann vorzugsweise bei Unterschreiten einer festgelegten Mindestdistanz zwischen dem sich nähernden Objekt und dem Fahrzeug und/oder bei einer Überschreitung einer maximal zulässigen Verweildauer eine Beleuchtungsintensität kontinuierlich gesteigert werden.
  • Günstig ist, wenn eine Änderung der Beleuchtungsintensität so vorgenommen wird, dass eine gute Sicht von innen aus dem Fahrzeug heraus nach außen gegeben ist. So kann der Fahrer aus der Fahrerkabine heraus die Situation in der Umgebung des Fahrzeugs gut beobachten.
  • Vorzugsweise wird bei Überschreiten einer vorgegebenen zulässigen Verweildauer des Objekts in der ersten Teilzone eine Reaktion der Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge erhöht bzw. verstärkt.
  • In einer vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung kann eine Sensibilitätsstufe der Aktivzone in Abhängigkeit von einer Parksituation eingestellt werden und abhängig von der Sensibilitätsstufe eine Dimensionierung der Teilzonen und/oder die Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge angepasst werden. Bei einem stark frequentierten Parkplatz, beispielsweise tagsüber an Autobahnraststätten, kann eine niedrige Sensibilitätsstufe eingestellt werden, um das Auslösen unnötiger Fehlalarme zu vermeiden. Bei einem ruhigen, entlegenen Parkplatz kann bevorzugt eine höhere Sensibilitätsstufe eingestellt werden. Bei einer hoch eingestellten Sensibilitätsstufe kann vorgesehen sein, dass die zweite, innere Teilzone erweitert wird. Die erste, äußere Teilzone kann vorteilhaft bei einer Veränderung der Dimensionierung der zweiten Teilzone automatisch angepasst werden.
  • Als Reaktionsmittel können fahrzeugeigene Beleuchtungsmittel und/oder Alarmmittel aktiviert werden, wobei beispielsweise die Frontleuchten, Heckleuchten, Seitenbeleuchtung, Beleuchtungsmittel zwischen der Fahrerkabine und dem Anhänger eines bevorzugten Lastkraftwagens, Beleuchtungsmittel zwischen den Anhängern, Beleuchtungsmittel zum Ausleuchten des hinteren Bereichs des Fahrzeugs und dergleichen aktiviert werden. Vorteilhafterweise sind somit keine separaten Reaktionsmittel bzw. Signalabgabevorrichtungen erforderlich. Die Reaktionsmittel werden bevorzugt in einer abgestuften Intensität und/oder Reihenfolge aktiviert, woraus darauf geschlossen werden kann, wie hoch die Alarmstufe eingeschätzt werden soll. Dabei kann beispielsweise eine Funktion von Abblend licht, Fernlicht, Blinklicht usw. kombiniert oder einzeln aktiviert werden, je nach Ausmaß der Eskalierung. Bei Eindringen in die erste Teilzone durch das sich nähernde Objekt können die Beleuchtungsmittel wenigstens teilweise mit einer Intensität von etwa 30% aktiviert werden. Bei Unterschreiten einer festgelegten Mindestdistanz zwischen dem sich nähernden Objekt oder der Person und dem Fahrzeug kann vorgesehen sein, dass eine Beleuchtungsintensität kontinuierlich gesteigert wird. Die Intensität des Beleuchtungsmittels kann dann von 30% auf 100% angehoben werden, je nach eingestellter Sensibilitätsstufe der Aktivzone und/oder Annäherungsverhalten des Objekts.
  • Zweckmäßigerweise erhält der Fahrer bei Eindringen des Objekts in die zweite Teilzone eine separate akustische, optische und/oder haptische Information, insbesondere über seinen Fahrzeugschlüssel. Bei Eindringen des Objekts in die zweite Teilzone kann die Reaktion der Reaktionsmittel verstärkt werden, so können zusätzliche Beleuchtungsmittel und/oder Alarmmittel aktiviert werden. Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass ein akustisches Warnsignal abgegeben wird, beispielsweise ein Intervall-Hupsignal. Gleichzeitig oder alternativ hierzu kann der Fahrer über einen Empfänger in seinem Fahrzeugschlüssel gewarnt werden, beispielsweise durch Aufblinken einer Beleuchtung am Fahrzeugschlüssel, durch Abgabe eines akustischen Signals und/oder über ein haptisches Signal, beispielsweise einen Vibrationsalarm. Der Fahrer kann somit auch während einer Kaffeepause und dergleichen außerhalb des Fahrzeugs unmittelbar über die Eskalierung der Situation an seinem Fahrzeug informiert werden.
  • Vorteilhafterweise kann zur Vermeidung unnötiger Fehlalarme unterschieden werden, ob das Objekt eine Person oder ein Tier oder ein unbelebter Gegenstand ist, indem Schwellwerte der von den Sensormitteln gemessenen Signalintensität eingestellt werden, bei deren Unterschreiten eine Aktivierung der Reaktionsmittel unterbunden wird. Wenn sich beispielsweise aufgrund eines starken Windes unbelebte Gegenstände, beispielsweise Pflanzen, Papier und dergleichen, die in die Aktivzone hineingeweht oder hineinbewegt werden, oder sich ein Tier innerhalb der Aktivzone längere Zeit aufhält, kann ein Fehlalarm vermieden werden. Eine Kombination von Abstandssensoren mit Infrarotsensoren erweist sich dabei besonders günstig. Abhängig von der Signalintensität kann vorteilhafterweise zwischen einer sich nähernden Person, einem sich nähernden Tier oder einem unbelebten Gegenstand unterschieden werden.
  • In einer vorteilhaften Weiterentwicklung der Erfindung können in voreingestellten Modi jeweils die Sensibilitätsstufe der Aktivzone und/oder die Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge vorgegeben werden. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren können die verschiedenen Modi voreingestellt werden, es können jedoch auch situationsabhängig weitere Modi programmiert werden. Die Modi können einzeln aktiviert werden, es sind jedoch auch Kombinationen mehrerer Modi, beispielsweise ein Begrüßungsmodus in Kombination mit einem Verteidigungsmodus, möglich. Vorteilhaft werden mit der erfindungsgemäß unterschiedlichen Eskalierung von Warnmaßnahmen negativ gesinnte Personen abgeschreckt, während positiv gesinnte Personen willkommen geheißen werden können. Da eine geeignete Ausleuchtung negativ gesinnte Personen eher abschreckt, wird somit zweckmäßigerweise das Potenzial von Lichtquellen am und im Fahrzeug eingesetzt, um einen Fahrzeugeinbruch bereits vor Tatbeginn zu verhindern. Dies hat günstigerweise eine höhere Sicherheit des ge parkten Fahrzeugs zur Folge. Positiv gesinnte Personen, die beispielsweise das Fahrzeug passieren, können dagegen die Beleuchtung am Fahrzeug als angenehm empfinden und ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt werden.
  • Bei Erkennen einer sich annähernden autorisierten Person in einem voreingestellten Begrüßungsmodus kann das Fahrzeug mit geringer Intensität beleuchtet werden. Dies kann beispielsweise durch Annäherung des Fahrers, der einen geeigneten Sender und/oder Transponder mit sich führt, an sein Fahrzeug oder beim regulären Öffnen der Fahrzeugtür erfolgen. Bevorzugt wird im Begrüßungsmodus eine Abblendlichtfunktion aktiviert, wodurch der Fahrer insbesondere bei Dunkelheit seinen Weg zum Fahrzeug bzw. ein Schlüsselloch eines Türschlosses leichter findet. Gleichzeitig kann ein kurzes Aufblinken der Fernlichter aktiviert werden und/oder ein zeitlich versetztes Aufblinken der hintereinander angeordneten Seitenleuchten, was insbesondere bei einem Anhänger eines Lastkraftwagens effektvoll ist. Ebenso ist es möglich, dass in einem Verabschiedungsmodus das Fahrzeug den Fahrer mit einer entsprechenden Beleuchtung, beispielsweise mit Aufleuchten oder Blinken der seitlichen Leuchten, verabschiedet. in einem voreingestellten erlaubten Aufenthaltsmodus ein ausgewählter Bereich am Fahrzeug beleuchtet wird.
  • In einem Besuchermodus kann vorgesehen sein, dass bei Betreten der ersten Teilzone der Aktivzone ein Bereich rund um das Fahrzeug beleuchtet wird, beispielsweise bei einem Lastkraftwagen durch eine Frontbeleuchtung und/oder eine vorhandene Beleuchtung zwischen einer Fahrerkabine und einem Anhänger und/oder zwischen zwei Anhängern. Auch ein Bereich hinter dem Fahrzeug kann beleuchtet werden. Die Beleuchtungsstärke kann auch intensiver werden, je näher der Besucher zum Fahrzeug kommt. Auf diese Art und Weise kann der Besucher darüber in formiert werden, dass das Fahrzeug überwacht wird. Möglicherweise kann sogar ein negativ gesinnter Besucher von einem möglicherweise beabsichtigten Einbruch abgehalten werden, wenn das Fahrzeug beleuchtet ist. Ein positiv gesinnter Besucher kann die Beleuchtung auch als angenehm empfinden, wenn der Bereich rund um das Fahrzeug beleuchtet und somit leichter passierbar ist.
  • In einem erlaubten Aufenthaltsmodus kann die Überwachungs- und Alarmvorrichtung so eingestellt werden, dass ein ausgewählter Bereich am Fahrzeug beleuchtet wird. Wenn der Fahrer selbst beispielsweise eine Pause machen will, dabei jedoch sein Fahrzeug verlassen will, kann seine Pause im erlaubten Aufenthaltsmodus insbesondere bei Nacht aufgrund der Beleuchtung angenehmer gestaltet werden. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Beleuchtung im erlaubten Aufenthaltsmodus gedämpfter ist und beispielsweise bei einem Lastkraftwagen nur ein oberes Frontlicht und/oder eine vorhandene Beleuchtung zwischen einer Fahrerkabine und einem Anhänger und/oder zwischen zwei Anhängern aktiviert sind. Ist gleichzeitig mit dem erlaubten Aufenthaltsmodus ein Verteidigungsmodus aktiviert, können die Beleuchtungsmittel aufblinken, sobald ein weiteres Objekt oder eine weitere Person in die Aktivzone eindringt. Der Fahrer ist dann informiert, dass sich jemand von hinten nähert. Es kann auch vorgesehen sein, dass in diesem Fall automatisch Fahrzeugtüren verriegelt werden.
  • In einem Verteidigungsmodus kann durch die Überwachungs- und Alarmvorrichtung ein Alarm ausgelöst werden, sobald eine nicht autorisierte Person von außen am Fahrzeug manipuliert, beispielsweise am Türschloss hantiert. In diesem Fall kann eine Warnbeleuchtung aktiviert werden. Gleichzeitig kann auch ein akustisches Warnsignal abgegeben wird, beispielsweise ein Intervall-Hupsignal. Gleichzeitig oder alternativ hierzu kann der Fahrer über eine Fernsteuerung in seinem Fahrzeugschlüssel gewarnt werden, wie oben beschrieben wurde.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass bei Betätigung eines Panikknopfs Beleuchtungsmittel der Fahrzeugkabine und die außen angeordneten Beleuchtungsmittel in einem solchen Verhältnis aktiviert werden, dass ein gutes Sichtverhältnis von innen besteht.
  • Die erfindungsgemäße Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei parkenden Fahrzeugen, insbesondere Lastkraftwagen, umfasst Sensormittel zur Feststellung einer Distanz zwischen dem Fahrzeug und einem sich nähernden Objekt innerhalb einer Aktivzone und mit einer Steuereinheit verbundene Reaktionsmittel, wobei die Aktivzone in wenigstens eine erste äußere Teilzone und eine zweite innere Teilzone, die von der ersten Teilzone umgeben ist, aufgeteilt ist, wobei die Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der ersten Teilzone abgestuft gegenüber einer Aktivierung der Reaktionsmittel in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der zweiten Teilzone aktivierbar sind.
  • Es sind zweckmäßigerweise als Reaktionsmittel fahrzeugeigene Beleuchtungsmittel und/oder Alarmmittel vorgesehen. Als Mittel zur Feststellung der Distanz zwischen einem sich nähernden Objekt und dem Fahrzeug sind Sensormittel, insbesondere Abstandssensoren und/oder Näherungssensoren und/oder Bewegungsmelder, bevorzugt Ultraschallsensoren, ausgebildet. In einer günstigen Ausführungsform sind die Sensormittel an vorderen seitlichen und/oder vorderen und/oder rückwärtigen Beleuchtungsmitteln des Fahrzeugs angeordnet, wobei Versorgungs- und/oder Signalleitungen der Überwachungs- bzw. Abstandssensoren in Kabelkanälen der Beleuchtungsmittel geführt sind. Somit werden günstigerweise bereits vorhandene Einrichtungen im Fahrzeug benutzt, was eine Kostenersparnis bei der Installation der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit sich bringt. Die Sensormittel können über eine Anschlussstation mit der Steuereinheit verbunden sein, wobei die Anschlussstation bei dem Fahrzeug, insbesondere einem Lastkraftwagen, bevorzugt in einer Fahrzeugkabine, besonders bevorzugt im hinteren Bereich der Fahrzeugkabine, angeordnet ist.
  • Sind Versorgungs- und/oder Signalleitungen der Sensormittel in Kabelkanälen der Beleuchtungsmittel geführt, kann Bauraum bei der Montage der Überwachungs- und Alarmvorrichtung gespart werden.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann ein Panikknopf für den Fahrer insbesondere in der Fahrerkabine vorgesehen sein, bei dessen Betätigung die Beleuchtungsmittel der Fahrerkabine und die außen angeordneten Beleuchtungsmittel in einem solchen Verhältnis aktivierbar sind, dass ein gutes Sichtverhältnis von innen nach außen besteht.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung beschriebenen Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination, die der Fachmann zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen wird.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei einem Lastkraftwagen;
  • 2a, b ein Anzeigenschema auswählbarer voreingestellter Modi mit einem Beispiel einer Einzeldarstellung der eingestellten Modi (2a) und einer Darstellung aller möglichen Kombinationsmöglichkeiten einstellbarer Modi (2b); und
  • 3 schematisch ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung.
  • 1 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Überwachungs- und Alarmvorrichtung 30 bei einem parkenden bevorzugten Lastkraftwagen 10 mit als Abstandssensoren ausgebildeten Sensormittel zur Feststellung einer Distanz zwischen dem Lastkraftwagen 10 und einem sich nähernden Objekt 12 innerhalb einer überwachten Aktivzone 13, die den Lastkraftwagen 10 umgibt. Die Überwachungs- und Alarmvorrichtung 30 steht mit Reaktionsmitteln 14 in Verbindung und löst diese aus.
  • Mit den Sensormitteln 11 steht eine Steuereinheit 22 in Wirkverbindung. Bei der Aktivzone 13 wird zwischen einer ersten, äußeren Teilzone 13a und einer zweiten, inneren Teilzone 13b unterschieden. Dabei umgibt die erste Teilzone 13a die zweite Teilzone 13b. Das Fahrzeug 10 befindet sich innerhalb der zweiten Teilzone 13b.
  • Wird bei Eindringen eines als Person erkannten Objekts 12 die Überwachungs- und Alarmvorrichtung 30 aktiviert, werden beim Eindringen einer Person 12 in die erste Teilzone 13a die Reaktionsmittel 14 im Wesentlichen mit abschreckender Funktion ausgelöst, wobei die Reaktionsmittel 14 in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge schwacher reagieren als beim Eindringen in die zweite Teilzone 13b.
  • Bei Annäherung einer Person 12 oder bei Betreten der ersten Teilzone 13a der Aktivzone 13 werden durch die Steuereinheit 22 Reaktionsmittel 14, welche beispielsweise akustische und/oder optische Signale abgeben, aktiviert. Als Reaktionsmittel 14 werden fahrzeugeigene Beleuchtungsmittel 26 und/oder Alarmmittel, etwa die Hupe oder ein Pressluftzischen, aktiviert. Bei Eindringen in die erste Teilzone 13a durch die sich nähernde Person 12 werden die Beleuchtungsmittel 26 wenigstens teilweise mit einer relativ geringen Intensität von etwa 30% aktiviert.
  • Eine separate Information des Fahrers bei Auslösen Reaktionsmittel 14 in der ersten Teilzone 13a unterbleibt dabei. Bei Eindringen eines Objekts 12 in die zweite innere Teilzone 13b werden zusätzlich oder alternativ im Wesentlichen den Fahrer alarmierende Reaktionsmittel 14 ausgelöst, so dass der Fahrer sicher von der drohenden Gefahr unterrichtet wird, und zwar unabhängig davon, ob er sich im Fahrzeug aufhält oder dieses, beispielsweise auf einer Raststätte, verlassen hat.
  • Bei Überschreiten einer vorgegebenen Verweildauer des Objekts 12 in der ersten Teilzone 13a wird eine Reaktion der Reaktionsmittel 14 verstärkt, indem etwa eine Beleuchtungsintensität von eingeschalteten Beleuchtungsmittel gesteigert wird oder mehr Leuchtmittel zugeschaltet werden. Bei Annäherung des Objekts 12 an eine Grenze zwischen der ersten Teilzone 13a und der zweiten Teilzone 13b wird ein Geräuschsignal erzeugt, beispielsweise ein Zischen des Luftkompressorsund/oder es können Fahrzeugtüren 21 verriegelt werden.
  • Eine Sensibilitätsstufe der Aktivzone 13 kann in Abhängigkeit von einer Parksituation eingestellt werden. Eine Dimensionierung der Teilzonen 13a, 13b und/oder die Stärke der Reaktion der Reaktionsmittel 14 in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge können entsprechend angepasst werden. Bei einer hoch eingestellten Sensibilitätsstufe, beispielsweise bei einem nur wenig frequentierten Parkplatz, wird die zweite, innere Teilzone 13b erweitert und die erste, äußere Teilzone 13a automatisch angepasst.
  • Bei Unterschreiten einer festgelegten Mindestdistanz zwischen dem sich nähernden Objekt 12 und dem Fahrzeug 10 wird eine Beleuchtungsintensität kontinuierlich gesteigert. Zur Unterscheidung, ob das Objekt 12 eine Person oder ein Tier ist, können Schwellwerte der von den Sensormitteln 11 gemessenen Signalintensität eingestellt werden, bei deren Unterschreiten eine Aktivierung der Reaktionsmittel 14 unterbunden wird. Die Sensormitteln 11 können teilweise als Ultraschallsensoren ausgebildet und an Beleuchtungsmitteln 26 des Fahrzeugs 10 im vorderen Bereich, im seitlichen Bereich und/oder im hinteren Bereich des Fahrzeugs 10 angeordnet sein. Bevorzugt sind Versorgungs- und/oder Signalleitungen der Sensormittel 11 in bereits vorhandenen Kabelkanälen 23 der Beleuchtungsmittel 26 geführt. Die Sensormittel 11 sind vorzugsweise über eine Anschlussstation 24 mit der Steuereinheit 22 verbunden, wobei die Anschlussstation 24 in einer Fahrzeugkabine 25 des Fahrzeugs 10 angeordnet ist.
  • In den 2a und 2b wird ein Anzeigenschema auswählbarer, voreingestellter Modi gezeigt, wobei jedem Modus ein unterschiedliches Symbol zugeordnet ist. Die Symbole werden beispielsweise auf einem in der Fahrerkabine angeordneten Display dargestellt, wobei der Fahrer die Einstellung sämtlicher zur Verfügung stehender Modi auswählen und überprüfen kann. In der 2a ist beispielsweise gezeigt, wie eine ausgewählte Kombination aus Überwachungsmodus 20 mit Besuchermodus 17 dargestellt wird. Jeder der Modi 17, 20 wird in der Form eines gleich großen, regelmäßigen Sechsecks abgebil det, wobei die Sechsecke bevorzugt in verschiedenen Farben aufleuchten, beispielsweise rot für den Überwachungsmodus 20 und gelb für den Besuchermodus 17, und die Sechsecke sich teilweise überlappen.
  • In 2b sind beispielhaft eine Mehrzahl von auswählbaren Modi dargestellt, wobei sich die einzelnen Anzeigen teilweise überlappen und je nach Auswahl in verschiedenen Farben dargestellt werden, die je nach Einstellung aufleuchten. Somit kann der Fahrer auf einen Blick erkennen, welcher Modus aktiviert ist.
  • Anhand eines Diagramms in 3 wird schematisch ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung 30 gezeigt. Das Verfahren bezieht sich auf ein vorzugsweise als Lastkraftwagen ausgebildetes Fahrzeug 10, das in 1 beschrieben ist. Es werden für funktionell gleiche Elemente dieselben Bezugszeichen wie in 1 verwendet. Bei einem sich in Normalfahrt 28 befindenden Fahrzeugs ist die Überwachungs- und Alarmvorrichtung 30 üblicherweise nicht aktiviert. Nach Ausschalten des Motors 29 kann sich der Fahrer entscheiden, ob er einen intelligenten Überwachungsmodus 20 einstellt oder nicht. Bei Aktivierung des Überwachungsmodus 20 leuchtet eine Anzeige 27 auf mit dem Hinweis „smart defence on". Die Aktivzone 13 ist erfindungsgemäß in zwei Teilzonen 13a, 13b eingeteilt, wie in der Beschreibung zu 1 erläutert wurde, wobei die Reaktionsmittel 14 in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge abgestuft für jede Teilzone 13a, 13b einstellbar sind.
  • Je nach Frequentierung eines Parkplatzes, an dem das Fahrzeug abgestellt ist, kann der Fahrer eine geeignete Sensibilitätsstufe der Aktivzone 13 im Überwachungsmodus 20 auswählen.
  • Insgesamt sind drei Sensibilitätsstufen auswählbar, was mit einer auf dem Display aufleuchtenden Anzeige 37 „three levels selectable" auswählbar ist. Es kann dann entweder festgelegt werden, dass ein für die Außenbeleuchtung zuständiges Beleuchtungsmittel 26 aktiviert wird, wodurch ein erlaubter Aufenthaltsmodus 18 eingestellt wird. Die Beleuchtungsmittel 26 blinken auf, sobald ein Objekt die Aktivzone betritt.
  • Wenn der Fahrer sein Fahrzeug 10 verlässt, wird durch Verriegelung der Fahrzeugtüren ein Begrüßungsmodus 16 aktiviert. Der Fahrer kann auch vom Fahrzeug 10 verabschiedet werden. Im Begrüßungsmodus 16 ist die Überwachungs- und Alarmablage 30 so eingestellt, dass eine autorisierte Person, also der Fahrer selbst, erkannt wird. Hierfür führt die autorisierte Person ein Erkennungsmittel mit, beispielsweise einen Fahrzeugschlüssel mit Sender oder Transponder oder einen separaten Transponder. Im Begrüßungsmodus 16 wird insbesondere eine Abblendlichtfunktion aktiviert, sobald der Fahrer die Aktivzone 13 betritt, oder die Fahrzeugtüren 21 durch den Fahrer geöffnet werden.
  • Wenn sich der Fahrer entscheidet, den intelligenten Überwachungsmodus 20 nicht zu aktivieren, leuchtet eine Anzeige 34 auf mit einem entsprechenden Hinweis, beispielsweise „smart defence off".
  • Es besteht die Möglichkeit, einen Besuchermodus 17 zu aktivieren. Nach Aktivierung des Besuchermodus 17 wird ein sich innerhalb der Aktivzone 13 bewegendes Objekt 12 entdeckt, wobei ein Bereich rund um das Fahrzeug 10 beleuchtet wird, sobald ein Objekt 12 die Aktivzone 13 betritt. Damit soll kein Abschreckungseffekt erzielt werden, sondern vielmehr aus Gründen der besseren Sicht ein Bereich rund um das Fahrzeug 10 beleuchtet werden. Bei einem bevorzugten als Lastkraftwa gen ausgebildeten Fahrzeug 10 kann beispielsweise durch Entfernen einer Tachoscheibe aus einem Fahrtenschreiber, wenn also der Fahrer sein Fahrzeug 10 verlässt oder absperrt, der Besuchermodus 17 deaktiviert werden. Das Fahrzeug 10 kann dann unbehelligt beispielsweise in einer Lastkraftwagenflotte abgestellt werden. Nach Verriegelung der Fahrzeugtür wird ein Verteidigungsmodus 19 aktiviert, wobei ein Alarm ausgelöst wird, sobald ein nicht autorisiertes Objekt 12 von außen an dem Fahrzeug 10 manipuliert.
  • Im intelligenten Überwachungsmodus 20 wird unterschieden, ob die Person 12 die erste Teilzone 13a betritt, wobei abschreckende Reaktionsmittel 14 ausgelöst werden, beispielsweise durch Aufleuchten der fahrzeugeigenen Beleuchtungsmittel 26, oder ob die Teilzone 13b betreten wird. Dann werden zusätzlich alarmierende Reaktionsmittel 14 ausgelöst, wobei eine Warnung an den Fahrer abgegeben wird, beispielsweise über ein akustisches und/oder optisches Signal oder durch Abgabe eines akustischen, optischen und/oder haptischen Warnsignals über einen Fahrzeugschlüssel. Zusätzlich zu dem Überwachungsmodus 20 kann der Begrüßungsmodus 16 aktiviert werden, dessen Ablauf oben beschrieben wurde.
  • Es kann auch ein Panikknopf vorgesehen sein, bei dessen Betätigung die Beleuchtungsmittel der Fahrzeugkabine 25 und die außen angeordneten Beleuchtungsmittel 26 in einem solchen Verhältnis aktivierbar sind, dass ein gutes Sichtverhältnis von innen besteht.

Claims (24)

  1. Verfahren zum Betreiben einer Überwachungs- und Alarmvorrichtung (30) bei einem parkenden Fahrzeug (10), insbesondere einem Lastkraftwagen, umfassend Sensormittel (11) zur Feststellung einer Distanz zwischen dem Fahrzeug (10) und einem sich nähernden Objekt (12) innerhalb einer Aktivzone (13) sowie mit einer Steuereinheit verbundene Reaktionsmitteln (14), die bei Annäherung des Objekts (12) aktiviert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivzone (13) aufgeteilt wird in wenigstens eine erste, äußere Teilzone (13a) und eine zweite, innere Teilzone (13b), wobei eine Aktivierung der Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der ersten Teilzone (13a) abgestuft gegenüber einer Aktivierung der Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der zweiten Teilzone (13b) erfolgt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionsmittel (14) bei Eindringen des Objekts (12) in die erste Teilzone (13a) im Wesentlichen so eingesetzt werden, dass sie gegenüber dem sich nähernden Objekt (12) ein Erkennen des Eindringens signalisieren.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionsmittel (14) bei Eindringen des Objekts (12) in die zweite Teilzone (13b) so eingesetzt werden, dass einer weiteren Umgebung des Fahrzeugs (10) das Erkennen des Eindringens mitgeteilt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass einem Fahrer des Fahrzeugs (10) über das Eindringen eines Objekts (12) in die innere, zweite Teilzone (13b) eine separate Information übermittelt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Reaktionsmittel (14) innerhalb wenigstens einer der Teilzonen (13a, 13b) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge abhängig von einer Dauer des Eindringens und/oder eines Abstands des eingedrungenen Objekts (12) von dem Fahrzeug (10) eingesetzt werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei Unterschreiten einer festgelegten Mindestdistanz zwischen dem sich nähernden Objekt (12) und dem Fahrzeug (10) eine Beleuchtungsintensität kontinuierlich gesteigert wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Änderung der Beleuchtungsintensität so vorge nommen wird, dass eine gute Sicht von innen aus dem Fahrzeug (10) heraus nach außen gegeben ist.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Überschreiten einer vorgegebenen zulässigen Verweildauer des Objekts (12) in der ersten Teilzone (13a) eine Reaktion der Reaktionsmittel (14) verstärkt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Annäherung des Objekts (12) an eine Grenze zwischen der ersten Teilzone (13a) und der zweiten Teilzone (13b) ein Geräuschsignal erzeugt wird und/oder Fahrzeugtüren (21) verriegelt werden.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sensibilitätsstufe der Aktivzone (13) in Abhängigkeit von einer Parksituation eingestellt wird und abhängig von der Sensibilitätsstufe eine Dimensionierung der Teilzonen (13a, 13b) und/oder die Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge angepasst werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer Veränderung der Dimensionierung der zweiten Teilzone (13b) die erste Teilzone (13a) automatisch angepasst wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Reaktionsmittel (14) fahrzeugeigene Beleuchtungsmittel (26) und/oder Alarmmittel aktiviert werden.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Eindringen des Objekts (12) in die zweite Teilzone (13b) der Fahrer eine separate akustische, optische und/oder haptische Information, insbesondere über seinen Fahrzeugschlüssel, erhält.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterschieden wird, ob das Objekt (12) eine Person oder ein Tier oder ein unbelebter Gegenstand ist, indem Schwellwerte der von den Sensormitteln (11) gemessenen Signalintensität eingestellt werden, bei deren Unterschreiten eine Aktivierung der Reaktionsmittel (14) unterbunden wird.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in voreingestellten Modi (16, 17, 18, 19, 20) jeweils die Sensibilitätsstufe der Aktivzone (13) und/oder die Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge vorgegeben werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass bei Erkennen einer sich annähernden autorisierten Person in einem voreingestellten Begrüßungsmodus (16) das Fahrzeug (10) mit geringer Intensität beleuchtet wird.
  17. Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass in einem voreingestellten erlaubten Aufenthaltsmodus (18) ein ausgewählter Bereich am Fahrzeug (10) beleuchtet wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass bei Annäherung einer Person (12) die Beleuchtungsmittel (26) im ausgewählten Bereich blinken.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass in einem Verteidigungsmodus (19) ein Alarm ausgelöst wird, sobald eine nicht autorisierte Person (12) von außen an dem Fahrzeug (10) manipuliert.
  20. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei Betätigung eines Panikknopfs Beleuchtungsmittel der Fahrzeugkabine (25) und die außen angeordneten Beleuchtungsmittel (26) in einem solchen Verhältnis aktiviert werden, dass ein gutes Sichtverhältnis von innen besteht.
  21. Überwachungs- und Alarmvorrichtung bei parkenden Fahrzeugen (10), insbesondere Lastkraftwagen, umfassend Sensormittel (11) zur Feststellung einer Distanz zwischen dem Fahrzeug (10) und einem sich nähernden Objekt (12) innerhalb einer Aktivzone (13) und mit einer Steuereinheit (22) verbundene Reaktionsmittel (14), dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivzone (13) in wenigstens eine erste äußere Teilzone (13a) und eine zweite innere Teilzone (13b), die von der ersten Teilzone (13a) umgeben ist, aufgeteilt ist, wobei die Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der ersten Teilzone (13a) abgestuft gegenüber einer Aktivierung der Reaktionsmittel (14) in ihrer Menge und/oder Art und/oder Intensität und/oder Reihenfolge in der zweiten Teilzone (13b) aktivierbar sind.
  22. Überwachungs- und Alarmvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass als Reaktionsmittel (14) fahrzeugeigene Beleuchtungsmittel (26) und/oder Alarmmittel vorgesehen sind.
  23. Überwachungs- und Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass Versorgungs- und/oder Signalleitungen der Sensormittel (11) in Kabelkanälen (23) der Beleuchtungsmittel (26) geführt sind.
  24. Überwachungs- und Alarmvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein Panikknopf vorgesehen ist, bei dessen Betätigung die Beleuchtungsmittel der Fahrzeugkabine (25) und die außen angeordneten Beleuchtungsmittel (26) in einem solchen Verhältnis aktivierbar sind, dass ein gutes Sichtverhältnis von innen besteht.
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