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DE102004062323A1 - Selbstklebende Schutzfolie für den mechanischen Schutz von chemisch nicht ausgehärteten Lackschichten, Verfahren zur Herstellung einer solchen und die Verwendung dieser - Google Patents

Selbstklebende Schutzfolie für den mechanischen Schutz von chemisch nicht ausgehärteten Lackschichten, Verfahren zur Herstellung einer solchen und die Verwendung dieser Download PDF

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DE102004062323A1
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Nicolai Dr. Böhm
Karsten Dr. Seitz
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Tesa SE
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Abstract

Selbstklebende Schutzfolie zum Abdecken von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen nicht ausgehärteten Lackschichten, mit einem Träger, einer darauf aufgebrachten Selbstklebemasse und einer bahnförmigen Abdeckung derselben, wobei die Selbstklebemasse nach dem Entfernen der Abdeckung und unmittelbar vor der Aufbringung auf die Lackschicht einen DOI-Wert (Distinctiveness of Image) von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist, und wobei die Schälkraft der Schutzfolie von Abschlussklarlack vom oder nach der Härtung der Lackschicht 4 N/cm nicht überschreitet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine selbstklebende Schutzfolie für den mechanischen Schutz von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen nicht ausgehärteten Lackschichten, wobei die Lackschichten auf thermoplastische Kunststofffolien aufgebracht, im nicht ausgehärteten Zustand umgeformt und nach der Umformung und Härtung mit verstärkenden Kunststoffen hinterspritzt werden, Verfahren zur Herstellung einer solchen selbstklebenden Schutzfolie sowie deren Verwendung. Die selbstklebende Schutzfolie soll dabei den auf die Trägerfolie aufgebrachten, nicht ausgehärteten Lack während des nachfolgenden Umform-, Härtungs- und Hinterspritzprozesses vor mechanischen Schäden bewahren.
  • Herkömmlich werden Automobilkarosserien und -anbauteile, ob aus Metall oder Kunststoff, vorgeformt und im vorgeformten Zustand mit verschiedenen Lackschichten versehen, die neben antikorrosiven insbesondere dekorative Eigenschaften haben.
  • Blechteile werden dazu entfettet, chemisch grundiert (phosphatiert), in der Regel mit kathodischem Tauchlack als Basisschicht versehen und in aufeinander folgenden Schritten mit einem Füller, einem farbgebenden Decklack und einem Abschlussklarlack sprühlackiert. Bei Kunststoffen werden nach einer intensiven Reinigung der Oberfläche und einer die Benetzung verbessernden Oberflächenbehandlung (zum Beispiel Beflammung) ebenfalls ein Füller, ein farbgebender Decklack und ein Abschlussklarlack sprühlackiert.
  • Diese Verfahren sind zwar etabliert, aber dennoch recht aufwändig, unter anderem deswegen, weil immer wieder Lackfehler auftreten, die manuell nachgearbeitet werden müssen.
  • Eine Alternative für die Sprühlackierung von geformten Metallteilen ist das Coilcoating, bei dem das bahnförmige Rohblech abgewickelt, beschichtet und wieder aufgewickelt wird, bis es in das gewünschte Teil umgeformt wird. Mit diesem Verfahren konnte bisher keine „Class A" Oberfläche, wie sie für das Äußere von Automobilen gefordert wird, realisiert werden.
  • Die farbige Gestaltung von Kunststoffteilen neben der Lackierung ist durch Einfärben der Kunststoffmasse möglich, erfüllt aber nicht im geringsten die Anforderungen an mechanische und Witterungsbeständigkeit sowie optische Güte. Alternativ können farbig gestaltete Kunststofffolien zusammen mit Träger- und Schutzschichten coextrudiert werden. Durch thermisches Verformen und anschließendes Hinterspritzen lassen sich so Kunststoffformteile mit hochwertiger Oberfläche herstellen. Die Einschränkung ist dabei allerdings, dass die Farbtonangleichung zu anders hergestellten, farbig gestalteten Teilen nur mit Uni-Farben möglich ist. Die Erweiterung auf Metallic-Lacke ist nur dann gegeben, wenn man die Lacke in flüssiger Form aufträgt, damit eine vollständig isotrope Verteilung der Metallflitter erreicht wird. So ein Verfahren wird in der US 2004/0123942 beschrieben, bei dem man eine glatte Trägerfolie erst mit einem Abschlussklarlack lackiert, auf diesen den farbgebenden Decklack und auf diesen wiederum eine Binderschicht aufbringt. Dieser lackierte Sandwichaufbau wird dann auf eine thermoverformbare Kunststoffplatte aus zum Beispiel ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer) auflaminiert. Nach dem Entfernen der glatten Trägerfolie kann die trocken lackierte Platte thermoverformt und mit einem geeigneten Kunststoff hinterspritzt werden. Nachteilig an diesem Verfahren ist allerdings, dass der Lackaufbau im bereits ausgehärteten Zustand verformt wird, was nur mit wenigen Lacken möglich ist und die Auswahl geeigneter Lacke stark einschränkt. Dieser Nachteil wird bei folgendem Verfahren umgangen, wie es dargelegt ist von A. Grefenstein und K. Kaymaak, Kunstsfoffe 93(8) (2003), Seiten 84 bis 87.
  • Nach diesem Verfahren wird eine bahnförmige Trägerfolie aus ASA (mit Acrylester-Kautschuk schlagzäh modifiziertes Styrol-Acrylnitril-Copolymer) beziehungsweise ASA/PC (Blend aus ASA und Polycarbonat) in einem kontinuierlichen Prozess mit einem farbgebenden Decklack und nachfolgend einem Abschlussklarlack beschichtet. Der Lackaufbau wird zunächst nur physikalisch getrocknet, also von Lösemitteln befreit, nicht hingegen chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen ausgehärtet. Er ist zwar blockfest, aber mechanisch verformbar. Zum Schutz gegen mechanische Einflüsse auf den weichen Lack ist vorgesehen, eine Schutzfolie auf diesen aufzubringen. Aus der lackierten und mit Schutzfolie abgedeckten Bahn werden dann Platten gewünschter Größe geschnitten, in einem thermischen Prozess verformt und dann durch eine UV- Belichtung ausgehärtet. Am Ende wird das geformte Bauteil durch Hinterspritzen verstärkt und danach die Schutzfolie wieder abgezogen.
  • Die optische Güte des auf diese Weise lackierten Bauteils hängt neben der Lackauswahl auch von der Eignung der Schutzfolie ab. Diese muss sicher auf dem blockfesten Lack haften und sich leicht und luftblasenfrei auf den Lack aufbringen lassen. Für diesen Zweck geeignet sind selbstklebende Schutzfolien, die sich bevorzugt im Thermoformprozess mitverformen lassen. Dafür kommen insbesondere weiche, nicht verstreckte Trägerfolien in Frage.
  • Alle bekannten selbstklebenden Schutzfolien, die den Anforderungen an Aufbringbarkeit, Haftkraft und Verformbarkeit genügen, hinterlassen allerdings flächenhafte Verformungen des Klarlackes, die aus einer Abstempelung der Eigenstruktur der selbstklebenden Schutzfolien in den verformbaren Lack herrühren. Diese ist unakzeptabel und stellt das innovative Konzept in Frage, solange keine selbstklebende Schutzfolie zur Verfügung steht, die den Lack unbeeinträchtigt lässt.
  • Ein in der Lackindustrie gängiges Maß für die optische Güte eines Lackes, auch mit „Brillanz" umschrieben, ist der DOI-Wert (Distinctiveness of Image), der die Abbildungsqualität von auf dem Lack reflektierten geradlinigen Strukturen beschreibt. Es handelt sich im Prinzip um eine Glanzmessung, bei der man die Schärfe der Abbildung oder der Spiegelung bestimmter Gegenstände (Fensterkreuz, Deckenleuchte) durch die lackierte Fläche in einer den visuellen Eindruck möglichst gut wiedergebenden Maßzahl ausdrückt. Die Messung wird entweder subjektiv oder objektiv mit einem Spezialmessgerät durchgeführt.
  • Ist die Lackoberfläche als Folge einer Lackverlaufsstörung wellig, wird das Spiegelbild gestört, die Kanten werden unscharf oder verschwommen wahrgenommen. Der DOI-Wert überstreicht Wellenlängenbereiche von weniger als 0,1 mm bis zu ca. 1 mm, also nahe an der Auflösungsgrenze des menschlichen Auges.
  • Der DOI-Wert lässt sich mit geeigneten Messgeräten messen (zum Beispiel dem „Wave Scan DOI" von BYK-Gardner, Deutschland), die die Intensität des von verschiedenen Stellen der Probenoberfläche reflektierten Lichtes unter definierten Winkeln erfassen.
  • Der DOI Wert ist dimensionslos.
  • Typische Oberflächenstrukturen von Folien oder Folienbeschichtungen liegen häufig in einer ähnlichen Größenordnung wie die von Lacken (streifenförmige Beschichtungsfehler ausgenommen). Abdrücke von Folienstrukturen in Lacken machen sich ebenfalls als mangelnde Abbildungsqualität bemerkbar und lassen sich daher mit dem DOI-Wert gut quantifizieren.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzfolie für den mechanischen Schutz von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen nicht ausgehärteten Lackschichten und Verfahren zur Herstellung einer solchen zur Verfügung zu stellen, die die Probleme des Standes der Technik nicht oder nicht in dem Maß aufweist. Insbesondere soll durch die vorgeschlagene selbstklebende Schutzfolie vermieden werden, dass diese flächenhafte Verformungen des Klarlackes im chemisch nicht ausgehärteten Zustand hervorruft.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine selbstklebende Schutzfolie, wie sie im Hauptanspruch niedergelegt ist. Weiterhin werden Verfahren vorgeschlagen, mit denen die erfindungsgemäße selbstklebende Schutzfolie hergestellt werden kann. Gegenstand der Unteransprüche sind dabei vorteilhafte Weiterbildungen der selbstklebenden Schutzfolie respektive der Verfahren zu ihrer Herstellung sowie deren Verwendung.
  • Die Erfindung betrifft eine selbstklebende Schutzfolie zum Abdecken von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen nicht ausgehärteten Lackschichten, mit einem Träger, einer darauf aufgebrachten Selbstklebemasse und einer bahnförmigen Abdeckung derselben, wobei die Selbstklebemasse nach dem Entfernen der Abdeckung unmittelbar vor der Aufbringung auf die Lackschicht einen DOI-Wert (Distinctiveness of Image) von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist und wobei die Schälkraft der Schutzfolie vom Abschlussklarlack vor oder nach der Härtung der Lackschicht 4 N/cm nicht überschreitet.
  • Die selbstklebende Schutzfolie besteht in einer ersten vorteilhaften Ausführungsform aus einem Folienträger insbesondere von 20 bis 200 μm Dicke, besonders bevorzugt 40 bis 120 μm Dicke, um eine ausreichende Schutzwirkung zu vermitteln, andererseits aber auch nicht zu sehr an Flexibilität einzubüßen.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der Träger mit einer wieder ablösbaren Selbstklebemasse mit einem Flächengewicht von 5 bis 100 g/m2, bevorzugt 8 bis 50 g/m2 beschichtet.
  • Die bahnförmige Abdeckung hat auf der der Selbstklebemasse zugewandten Seite eine solche Oberflächengüte, dass die Selbstklebemasse nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung den erfindungsgemäßen DOI-Wert von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist. Vorzugsweise besteht die bahnförmige Abdeckung aus einer abhäsiv ausgerüsteten Folie, besonders bevorzugt aus einer verstreckten, abhäsiv ausgerüsteten Folie. Der erfindungsgemäße Gedanke besteht dabei in dem Übertragen der glatten Struktur der der Selbstklebemasse zugewandten Seite der bahnförmigen Abdeckung auf die Selbstklebmasse, die eine flächenhafte Verformung der chemisch nicht ausgehärteten Lackschicht verhindert.
  • Darüber hinaus dient die bahnförmige Abdeckung dazu, die Verschmutzung der Selbstklebemasse durch Fremdpartikel wie Staub und Ähnliches zu verhindern.
  • Weiterhin betrifft die Erfindung Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schutzfolie, indem die Schutzfolie auf der Seite der Selbstklebemasse mit einer bahnförmigen Abdeckung zusammengebracht wird oder – in einer Alternative – die Selbstklebmasse direkt auf die bahnförmige Abdeckung aufgebracht wird und der Träger der Schutzfolie auf die offenliegende Seite der Selbstklebemasse kaschiert wird, wobei die bahnförmige Abdeckung auf der der Selbstklebemasse zugewandten Seite eine solche Oberflächengüte hat, dass die Selbstklebemasse nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung den erfindungsgemäßen DOI-Wert von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist.
  • Der Träger der Schutzfolie ist eine Kunststofffolie mit einer nicht geprägten oder strukturierten Oberfläche, um die Oberflächengüte der Klebmasse nicht durch eine Eigenstruktur zu beeinträchtigen. Die Folie ist vorzugsweise nicht verstreckt.
  • Die Auswahl von geeigneten Folienmaterialien muss stets im Kontext mit dem vorgesehenen thermoformbaren Substrat geschehen. Wird zum Beispiel ASA als Trägerfolie für den Lackaufbau verwendet, liegt eine typische Verarbeitungstemperatur beim Thermo formen bei ca. 160 bis 180 °C. Es muss sichergestellt sein, dass der Träger der Schutzfolie bei dieser Temperatur bereits erweicht ist.
  • Als Materialien für den Träger der Schutzfolie kommen daher bevorzugt thermoplastische Polymere wie Polyolefine zum Einsatz. Diese können zum Beispiel Polyethylen, Polypropylen sowie deren Mischungen oder Copolymeren (zum Beispiel Random-Copolymer oder Polypropylenblockcopolymer) sein.
  • Zur Einstellung besonderer mechanischer Eigenschaften wie Zähigkeit, Flexibilität, Haftung zum Kleber, Extrusionsverhalten oder besonders glatter Oberflächenstruktur können die Folien auch unterschiedliche Mengen von weiteren Polyolefincopolymeren wie Copolymere aus Ethylen und α-Olefinen wie 1-Buten, 1-Hexen, 1-Octen (je nach Anteil und Herstellungsverfahren LLDPE, VLDPE oder ULDPE oder Metallocen-PE genannt), aber auch Ethylen-Styrol-Copolymere, Ethylen mit polaren Comonomeren wie Acrylsäure und Copolymere des Propylens mit α-Olefinen, etwa Ethylen, 1-Buten, 1-Hexen, 1-Octen enthalten.
  • Ebenfalls geeignet sind PVC-Folien, insbesondere Weich-PVC Folien. Unter Umständen einsetzbar sind Folien aus Polymeren wie zum Beispiel Polystyrol, Polycarbonat, Polyamid, Polyester (Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat), Polymethylmethacrylat, Polyurethan, Copolymere (zum Beispiel Acrylnitril-Butadien) oder Folienverbunde aus unterschiedlichen Materialschichten.
  • Sofern die UV-Härtung des Abschlussklarlackes durch die Schutzfolie hindurch erfolgen soll, muss diese UV-durchlässig sein. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine oder nur sehr geringe Mengen an UV-Absorbern, sei es als Füllstoff oder Lichtschutzmittel, enthalten sein dürfen.
  • Die erfindungsgemäße Schutzfolie ist mit einer Haftklebemasse selbstklebend ausgerüstet, da die chemisch nicht ausgehärteten Lacke zwar noch verformbar, aber gleichzeitig blockfest, das heißt nicht klebrig sind. Geeignete Klebmassen müssen sofort eine gute Haftung auf den Lacken aufweisen, aber dennoch nach längerer Kontaktzeit, der thermischen Umformung und der UV-induzierten Aushärtung des Lackes gut wieder ablösbar sein.
  • Wichtig ist auch eine gute Benetzbarkeit der Lackoberfläche, damit die Schutzfolie ohne Lufteinschlüsse auf die chemisch nicht ausgehärtete Lackschicht laminiert werden kann. Jegliche Lufteinschlüsse führen zu Abdrücken im Lack, die nach der UV-induzierten Aus härtung irreversible Verformungen in der Lackoberfläche zur Folge haben. Darüber hinaus muss die Klebmasse durch den Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung so fließfähig sein, dass sie den erfindungsgemäßen DOI-Wert von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten annehmen kann. Inhomogenitäten, wie sie durch zu grobe Füllstoffe, inhomogene Verteilung von Zusatzstoffen wie etwa Klebharzen oder thermodynamischen Unverträglichkeiten von Klebmassebestandteilen herrühren können, sind daher zu vermeiden.
  • Bevorzugt sind hier harzabgemischte Naturkautschukselbstklebemassen, Acrylsäureestercopolymerisate (mit und ohne Zusatz von Klebharzen), Silicon-, Polyurethan- oder Synthesekautschukselbstklebemassen, etwa auf Basis Butylkautschuk, Polyisobutylen oder Polyethylenvinylacetat zu nennen.
  • Alle Selbstklebemassen können, sofern so erhältlich, aus Lösung, aus der Schmelze oder als wässrige Dispersion entweder auf den Träger oder die bahnförmige Abdeckung mit geeigneten Beschichtungshilfsmitteln aufgetragen werden.
  • Um eine gute Wiederablösbarkeit der Schutzfolie auch im Falle großflächiger Verklebungen zu gewährleisten, ist die Schälkraft vom Abschlussklarlack auch nach langer Verklebungsdauer, der thermischen Verformung, der UV-induzierten und/oder der chemischen Lackhärtung so einzustellen, dass bevorzugt 2 N/cm nicht überschritten werden.
  • Die Selbstklebemasse der erfindungsgemäßen Schutzfolie steht auf der einen Seite mit dem Träger, auf der anderen Seite mit der bahnförmigen Abdeckung in Kontakt. Letztere soll sich leicht und ohne Rattermarken von der Selbstklebemasse lösen lassen. Dazu sind solche bahnförmigen Abdeckmaterialien üblicherweise mit Silikonverbindungen abhäsiv ausgerüstet. Weniger gängig sind Materialien wie Polyvinylstearylcarbamat, Polyethyleniminstearylcarbamid oder fluororganische Verbindungen.
  • Als Trägermaterialien für bahnförmige Abdeckungen sind Papiere sehr verbreitet, zum Teil auch mit polymeren Beschichtungen aus zum Beispiel Polyethylen, die die Anforderungen an den DOI häufig nicht erfüllen.
  • Daher besteht die bahnförmige Abdeckung bevorzugt aus einem nicht geprägten oder strukturierten Folienmaterial, besonders bevorzugt aus biaxial verstreckter Polyethylenterephthalat- oder verstreckter Polypropylenfolie (mono- oder biaxial). Die abhäsive Beschichtung, sei sie aus Lösung oder als 100 %-System aufgetragen, darf die Oberflächeneigenschaften der Basisfolie des bahnförmigen Abdeckmaterials nicht so weit verschlechtern, dass diese den erfindungsgemäßen DOI-Wert der Selbstklebemasse von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung unterschreitet.
  • Bevorzugt weist die abhäsive Oberfläche der bahnförmigen Abdeckung daher selbst einen DOI-Wert auf, der die Zahl 60 nicht unterschreitet.
  • Die Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schutzfolie umfassen sowohl den Weg, den Träger mit einer Selbstklebemasse zu beschichten und diesen im Anschluss daran mit der bahnförmigen Abdeckung zu versehen, als auch den, zuerst die bahnförmige Abdeckung mit der Selbstklebemasse zu beschichten und danach den Träger zuzukaschieren.
  • Während im ersten Fall eine gewisse Reifezeit des beschichteten Materials vor dessen Verwendung als Schutzfolie vorteilhaft sein kann (gegebenenfalls bei erhöhten Temperaturen), um die nachträgliche Glättung der Selbstklebemasse zu verbessern, so ist dieses beim zweiten Verfahren nicht nötig, da die Selbstklebemasse noch in flüssiger Form die Oberfläche des bahnförmigen Abdeckmaterials direkt abbildet.
  • In allen Fällen ist Sorge zu tragen, dass die Umgebung der Herstellanlage staubfrei oder wenigstens staubarm ist. Auch kann eine sorgfältige elektrostatische Ableitung bei der Abwicklung und Beschichtung der Folien deren elektrostatische Aufladung und damit verbundene Anziehung von Fremdpartikeln verhindern.
  • Die erfindungsgemäße selbstklebende Schutzfolie wird direkt nach der physikalischen Trocknung der lackierten Trägerfolie auf die Lackschicht aufgebracht. Die Lackfolie kann erst nach der Abdeckung mit der selbstklebenden Schutzfolie aufgewickelt werden, da der verformbare Lack sonst mit der nicht lackierten Rückseite der Trägerfolie in Kontakt käme und so Schaden erleiden könnte. Für die Laminierung der selbstklebenden Schutzfolie mit der lackierten Trägerfolie muss im ersten Schritt das bahnförmige Abdeckmaterial von der Klebeschicht der selbstklebenden Schutzfolie abgezogen werden, bevor diese beispielsweise mit Hilfe einer Laminiereinrichtung falten- und luftblasenfrei auf die Lackschicht der lackierten Trägerfolie aufgebracht wird. Auch bei diesem Schritt ist durch geeignete Maßnahmen eine Kontamination mit Fremdpartikeln wie Staub zu vermeiden, da diese zu Qualitätsbeeinträchtigungen führen würden.
  • Die mit der erfindungsgemäßen selbstklebenden Schutzfolie eingedeckte, lackierte Trägerfolie kann auf sich selbst aufgerollt werden und ist in dieser Form über einen längeren Zeitraum bei gemäßigten Umgebungsbedingungen lagerfähig, ohne Qualitätseinbußen, besonders der Oberflächengüte des Lackes, zu erleiden.
  • Zur Weiterverarbeitung werden aus den Rollen Platten geschnitten, die Platten durch Einwirkung von Wärme und mechanischen Kräften in die gewünschte Form gebracht und der Lack durch die selbstklebende Schutzfolie hindurch mit Elektronenstrahlen oder UV-Strahlung chemisch vernetzt, also ausgehärtet, wodurch er seine endgültige gebrauchsgerechte Beständigkeit erlangt. Nachdem das Formteil in der Regel durch Hinterspritzen von Kunststoff mechanisch verstärkt wurde, kann die selbstklebende Schutzfolie nach erfolgter Herstellung oder Montage des Bauteils abgezogen werden.
  • Die erfindungsgemäße Schutzfolie wird nachfolgend in bevorzugter Ausführung anhand mehrerer Beispiele beschrieben, ohne damit die Erfindung in irgendeiner Weise beschränken zu wollen. Des Weiteren sind Vergleichsbeispiele aufgeführt, in denen untaugliche Schutzfolien dargestellt sind.
  • Beispiele
  • Beispiel 1
  • Die Selbstklebemassezubereitung, bestehend aus einer Mischung der Polyisobutylene Oppanol B80 und B10 (BASF, Deutschland) im Gewichtsverhältnis 9:1, gelöst in Toluol, wurde an einer Laborbeschichtungsanlage mit Hilfe eines Streichbalkens so auf eine 80 μm dicke Trägerfolie aus LDPE (Streichseite Corona-vorbehandelt) ausgestrichen, dass nach dem Trocknen im Luftstrom des Trockenkanals ein Klebmasseauftrag von 30 g/m2 resultierte. Am Ende des Trockenkanals wurde die Schutzfolie auf eine silikonisierte Polyesterfolie (Silphan VQ50 M072, Siliconature, Italien) als bahnförmige Abdeckung falten- und blasenfrei aufkaschiert, auf sich selbst aufgerollt und vor Gebrauch für zwei Wochen bei Raumtemperatur gelagert.
  • Beispiel 2
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde eine 60 μm dicke Trägerfolie aus einem Polypropylenrandomcopolymer mit einem Ethylengehalt von 8 % verwendet.
  • Beispiel 3
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde eine Selbstklebmasse bestehend aus Butylkautschuk Butyl 301 (Lanxess, Deutschland) und dem Klebharz Regalite R 1090 (Eastman Chemical, USA) im Gewichtsverhältnis 9:1, gelöst in Toluol, verwendet.
  • Beispiel 4
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde eine Selbstklebemasse auf Basis einer Polyacrylsäureesterdispersion (Acronal A 110, BASF, Deutschland), die mit 2 % des Isocyanatvernetzers Basonat F 200 WD (BASF, Deutschland) gemischt worden war, mit einem Drahtrakel ausgestrichen. Der Klebmasseauftrag betrug 20 g/m2.
  • Beispiel 5
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde als bahnförmige Abdeckung eine alternative silikonisierte Polyesterfolie (Silphan VS50 M44A, Siliconature, Italien) verwendet.
  • Beispiel 6
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde die Klebmasse auf die bahnförmige Abdeckung gestrichen und am Ende der LDPE Träger zukaschiert.
  • Gegenbeispiel 1
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde als bahnförmige Abdeckung ein Trennpapier (Natrosil 23944, Schleipen&Erkens, Deutschland) gewählt.
  • Gegenbeispiel 2
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde als Selbstklebemasse ein stark klebendes Polyacrylsäureestercopolymer (Polytex 7076, AV Chemie, Schweiz) gewählt.
  • Gegenbeispiel 3
  • Wie Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde die Klebmasse so aufgetragen, dass ein Klebmasseauftrag von 3 g/m2 resultierte.
  • Gegenbeispiel 4
  • Wie Beispiel 4, in Abweichung dazu wurde die Schutzfolie nicht mit einer bahnförmigen Abdeckung versehen, sondern auf sich selbst aufgewickelt.
  • Prüfkriterien
  • Als entscheidende Prüfkriterien für die Eignung der Schutzfolien für den mechanischen Schutz von chemisch nicht ausgehärteten Lackschichten wurden herangezogen:
    • • DOI der Selbstklebemasse
    • • DOI des chemisch ausgehärteten Abschlussklarlackes
    • • Schälkraft der Schutzfolie vom chemisch ausgehärteten Abschlussklarlack
  • Durchführung der Prüfung
  • Als Prüfhaftgrund dienten schwarz gefärbte, sehr glatte Kunststoffplatten aus PP/EPDM, die zunächst Corona-vorbehandelt und anschließend mit einem UV härtenden Lack (Lackbasis Syntholux JB 1041, Synthopol Chemie, Deutschland, versetzt mit 3 % (w/w) UV Härter auf Benzophenonbasis) sprühlackiert und 20 Minuten bei 100 °C physikalisch getrocknet wurden.
  • Die Beispielschutzfolien wurden falten- und blasenfrei mit Hilfe einer Gummirolle auf die Lacke aufgebracht. Diese wurden für 14 Tage bei Normklima (25 °C, 50 % relative Luftfeuchte) gelagert. Anschließend wurden die Platten mit UV-C-Strahlung und einer Energiedichte von 200 mJ/cm2 belichtet.
  • Nach weiteren zwei Stunden Wartezeit wurde die Schutzfolie an einer Zugprüfmaschine mit einer Geschwindigkeit von 300 mm/min abgezogen und die Schälkraft aufgenommen. Ein Schälwert unterhalb 4 N/cm wurde als anwendungsgerecht bewertet.
  • Der DOI-Wert der Klarlacke unter den freigelegten Stellen und der DOI-Wert der Selbstklebemasse der einzelnen Beispielschutzfolien direkt nach dem Entfernen des bahnförmigen Abdeckmaterials wurde mit einem „Wave Scan DOI" (BYK-Gardner, Deutschland) vermessen. Der akzeptable Mindestwert lag bei 60 Einheiten, besonders zufrieden stellend war das Ergebnis bei mehr als 75 Einheiten.
  • Ergebnisse
  • In nachstehender Tabelle sind die Ergebnisse der Prüfungen zusammengefasst. i.O. (in Ordnung) bedeutet: das Gesamturteil ist positiv, n.i.O. (nicht in Ordnung) bedeutet: das Gesamturteil ist negativ.
  • Figure 00120001
  • Es zeigt sich, dass sich ein hoher DOI der Klebemasse in fast gleichem Maß auf den Abschlussklarlack überträgt und für ein brillantes Aussehen des chemisch ausgehärteten Lackes sorgt.

Claims (11)

  1. Selbstklebende Schutzfolie zum Abdecken von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen nicht ausgehärteten Lackschichten, mit einem Träger, einer darauf aufgebrachten Selbstklebemasse und einer bahnförmigen Abdeckung derselben, wobei die Selbstklebemasse nach dem Entfernen der Abdeckung und unmittelbar vor der Aufbringung auf die Lackschicht einen DOI-Wert (Distinctiveness of Image) von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist und wobei die Schälkraft der Schutzfolie vom Abschlussklarlack vor oder nach der Härtung der Lackschicht 4 N/cm nicht überschreitet.
  2. Selbstklebende Schutzfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem Folienträger insbesondere von 20 bis 200 μm Dicke, besonders bevorzugt 40 bis 120 μm Dicke besteht.
  3. Selbstklebende Schutzfolie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem thermoplastischen Polymer wie Polyolefin, bevorzugt Polyethylen, Polypropylen sowie deren Mischungen oder Copolymeren, oder aus einer PVC-Folie, insbesondere Weich-PVC besteht.
  4. Selbstklebende Schutzfolie nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstklebemasse mit einem Flächengewicht von 5 bis 100 g/m2, bevorzugt 8 bis 50 g/m2 auf den Träger aufgebracht ist.
  5. Selbstklebende Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Selbstklebemasse eine harzabgemischte Naturkautschukselbstklebemasse, ein Acrylsäureestercopolymerisat (mit und ohne Zusatz von Klebharzen), eine Silicon-, Polyurethan- oder Synthesekautschukselbstklebemasse ist.
  6. Selbstklebende Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die bahnförmige Abdeckung aus einer abhäsiv ausgerüsteten, nicht geprägten oder strukturierten Folie, bevorzugt aus einer verstreckten, abhäsiv ausgerüsteten, nicht geprägten oder strukturierten Folie, besonders bevor zugt aus einer biaxial verstreckten Polyethylenterephthalat- oder verstreckten Polypropylenfolie (mono- oder biaxial) besteht.
  7. Selbstklebende Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die bahnförmige Abdeckung mit Silikonverbindungen abhäsiv ausgerüstet ist.
  8. Selbstklebende Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schälkraft der Schutzfolie vom Abschlussklarlack vor oder nach der chemischen Härtung 2 N/cm nicht überschreitet.
  9. Verfahren zur Herstellung der selbstklebenden Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, indem die Schutzfolie auf der Seite der Selbstklebemasse mit einer bahnförmigen Abdeckung zusammengebracht wird, wobei die bahnförmige Abdeckung auf der der Selbstklebemasse zugewandten Seite eine solche Oberflächengüte hat, dass die Selbstklebemasse nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung den erfindungsgemäßen DOI-Wert von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist.
  10. Verfahren zur Herstellung der selbstklebenden Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, indem die Selbstklebmasse direkt auf die bahnförmige Abdeckung aufgebracht wird und der Träger der Schutzfolie auf die offenliegende Seite der Selbstklebemasse kaschiert wird, wobei die bahnförmige Abdeckung auf der der Selbstklebemasse zugewandten Seite eine solche Oberflächengüte hat, dass die Selbstklebemasse nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung den erfindungsgemäßen DOI-Wert von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist.
  11. Verwendung einer selbstklebenden Schutzfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche auf chemisch und/oder auf durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen nicht ausgehärteten Lackschichten, wobei die Lackschichten auf thermoplastische Kunststofffolien aufgebracht, im nicht ausgehärteten Zustand umgeformt und nach der Umformung und chemischen Härtung mit verstärkenden Kunststoffen hinterspritzt werden.
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