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Die
Erfindung betrifft eine selbstklebende Schutzfolie für den mechanischen
Schutz von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch
UV-Strahlen nicht ausgehärteten
Lackschichten, wobei die Lackschichten auf thermoplastische Kunststofffolien
aufgebracht, im nicht ausgehärteten
Zustand umgeformt und nach der Umformung und Härtung mit verstärkenden
Kunststoffen hinterspritzt werden, Verfahren zur Herstellung einer
solchen selbstklebenden Schutzfolie sowie deren Verwendung. Die
selbstklebende Schutzfolie soll dabei den auf die Trägerfolie
aufgebrachten, nicht ausgehärteten
Lack während
des nachfolgenden Umform-, Härtungs-
und Hinterspritzprozesses vor mechanischen Schäden bewahren.
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Herkömmlich werden
Automobilkarosserien und -anbauteile, ob aus Metall oder Kunststoff,
vorgeformt und im vorgeformten Zustand mit verschiedenen Lackschichten
versehen, die neben antikorrosiven insbesondere dekorative Eigenschaften
haben.
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Blechteile
werden dazu entfettet, chemisch grundiert (phosphatiert), in der
Regel mit kathodischem Tauchlack als Basisschicht versehen und in
aufeinander folgenden Schritten mit einem Füller, einem farbgebenden Decklack
und einem Abschlussklarlack sprühlackiert.
Bei Kunststoffen werden nach einer intensiven Reinigung der Oberfläche und
einer die Benetzung verbessernden Oberflächenbehandlung (zum Beispiel
Beflammung) ebenfalls ein Füller,
ein farbgebender Decklack und ein Abschlussklarlack sprühlackiert.
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Diese
Verfahren sind zwar etabliert, aber dennoch recht aufwändig, unter
anderem deswegen, weil immer wieder Lackfehler auftreten, die manuell
nachgearbeitet werden müssen.
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Eine
Alternative für
die Sprühlackierung
von geformten Metallteilen ist das Coilcoating, bei dem das bahnförmige Rohblech
abgewickelt, beschichtet und wieder aufgewickelt wird, bis es in
das gewünschte
Teil umgeformt wird. Mit diesem Verfahren konnte bisher keine „Class
A" Oberfläche, wie
sie für
das Äußere von Automobilen
gefordert wird, realisiert werden.
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Die
farbige Gestaltung von Kunststoffteilen neben der Lackierung ist
durch Einfärben
der Kunststoffmasse möglich,
erfüllt
aber nicht im geringsten die Anforderungen an mechanische und Witterungsbeständigkeit
sowie optische Güte.
Alternativ können
farbig gestaltete Kunststofffolien zusammen mit Träger- und Schutzschichten
coextrudiert werden. Durch thermisches Verformen und anschließendes Hinterspritzen
lassen sich so Kunststoffformteile mit hochwertiger Oberfläche herstellen.
Die Einschränkung
ist dabei allerdings, dass die Farbtonangleichung zu anders hergestellten,
farbig gestalteten Teilen nur mit Uni-Farben möglich ist. Die Erweiterung
auf Metallic-Lacke ist nur dann gegeben, wenn man die Lacke in flüssiger Form
aufträgt,
damit eine vollständig
isotrope Verteilung der Metallflitter erreicht wird. So ein Verfahren
wird in der US 2004/0123942 beschrieben, bei dem man eine glatte
Trägerfolie
erst mit einem Abschlussklarlack lackiert, auf diesen den farbgebenden
Decklack und auf diesen wiederum eine Binderschicht aufbringt. Dieser
lackierte Sandwichaufbau wird dann auf eine thermoverformbare Kunststoffplatte
aus zum Beispiel ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer) auflaminiert.
Nach dem Entfernen der glatten Trägerfolie kann die trocken lackierte
Platte thermoverformt und mit einem geeigneten Kunststoff hinterspritzt
werden. Nachteilig an diesem Verfahren ist allerdings, dass der
Lackaufbau im bereits ausgehärteten
Zustand verformt wird, was nur mit wenigen Lacken möglich ist
und die Auswahl geeigneter Lacke stark einschränkt. Dieser Nachteil wird bei
folgendem Verfahren umgangen, wie es dargelegt ist von A. Grefenstein
und K. Kaymaak, Kunstsfoffe 93(8) (2003), Seiten 84 bis 87.
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Nach
diesem Verfahren wird eine bahnförmige
Trägerfolie
aus ASA (mit Acrylester-Kautschuk schlagzäh modifiziertes Styrol-Acrylnitril-Copolymer)
beziehungsweise ASA/PC (Blend aus ASA und Polycarbonat) in einem
kontinuierlichen Prozess mit einem farbgebenden Decklack und nachfolgend
einem Abschlussklarlack beschichtet. Der Lackaufbau wird zunächst nur
physikalisch getrocknet, also von Lösemitteln befreit, nicht hingegen
chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen
ausgehärtet.
Er ist zwar blockfest, aber mechanisch verformbar. Zum Schutz gegen
mechanische Einflüsse
auf den weichen Lack ist vorgesehen, eine Schutzfolie auf diesen
aufzubringen. Aus der lackierten und mit Schutzfolie abgedeckten
Bahn werden dann Platten gewünschter
Größe geschnitten,
in einem thermischen Prozess verformt und dann durch eine UV- Belichtung ausgehärtet. Am
Ende wird das geformte Bauteil durch Hinterspritzen verstärkt und
danach die Schutzfolie wieder abgezogen.
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Die
optische Güte
des auf diese Weise lackierten Bauteils hängt neben der Lackauswahl auch
von der Eignung der Schutzfolie ab. Diese muss sicher auf dem blockfesten
Lack haften und sich leicht und luftblasenfrei auf den Lack aufbringen
lassen. Für
diesen Zweck geeignet sind selbstklebende Schutzfolien, die sich
bevorzugt im Thermoformprozess mitverformen lassen. Dafür kommen
insbesondere weiche, nicht verstreckte Trägerfolien in Frage.
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Alle
bekannten selbstklebenden Schutzfolien, die den Anforderungen an
Aufbringbarkeit, Haftkraft und Verformbarkeit genügen, hinterlassen
allerdings flächenhafte
Verformungen des Klarlackes, die aus einer Abstempelung der Eigenstruktur
der selbstklebenden Schutzfolien in den verformbaren Lack herrühren. Diese
ist unakzeptabel und stellt das innovative Konzept in Frage, solange
keine selbstklebende Schutzfolie zur Verfügung steht, die den Lack unbeeinträchtigt lässt.
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Ein
in der Lackindustrie gängiges
Maß für die optische
Güte eines
Lackes, auch mit „Brillanz" umschrieben, ist
der DOI-Wert (Distinctiveness of Image), der die Abbildungsqualität von auf
dem Lack reflektierten geradlinigen Strukturen beschreibt. Es handelt
sich im Prinzip um eine Glanzmessung, bei der man die Schärfe der
Abbildung oder der Spiegelung bestimmter Gegenstände (Fensterkreuz, Deckenleuchte)
durch die lackierte Fläche
in einer den visuellen Eindruck möglichst gut wiedergebenden
Maßzahl
ausdrückt.
Die Messung wird entweder subjektiv oder objektiv mit einem Spezialmessgerät durchgeführt.
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Ist
die Lackoberfläche
als Folge einer Lackverlaufsstörung
wellig, wird das Spiegelbild gestört, die Kanten werden unscharf
oder verschwommen wahrgenommen. Der DOI-Wert überstreicht Wellenlängenbereiche
von weniger als 0,1 mm bis zu ca. 1 mm, also nahe an der Auflösungsgrenze
des menschlichen Auges.
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Der
DOI-Wert lässt
sich mit geeigneten Messgeräten
messen (zum Beispiel dem „Wave
Scan DOI" von BYK-Gardner,
Deutschland), die die Intensität
des von verschiedenen Stellen der Probenoberfläche reflektierten Lichtes unter
definierten Winkeln erfassen.
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Der
DOI Wert ist dimensionslos.
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Typische
Oberflächenstrukturen
von Folien oder Folienbeschichtungen liegen häufig in einer ähnlichen
Größenordnung
wie die von Lacken (streifenförmige
Beschichtungsfehler ausgenommen). Abdrücke von Folienstrukturen in
Lacken machen sich ebenfalls als mangelnde Abbildungsqualität bemerkbar
und lassen sich daher mit dem DOI-Wert gut quantifizieren.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Schutzfolie für den mechanischen Schutz von
chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen
nicht ausgehärteten
Lackschichten und Verfahren zur Herstellung einer solchen zur Verfügung zu
stellen, die die Probleme des Standes der Technik nicht oder nicht
in dem Maß aufweist.
Insbesondere soll durch die vorgeschlagene selbstklebende Schutzfolie
vermieden werden, dass diese flächenhafte
Verformungen des Klarlackes im chemisch nicht ausgehärteten Zustand
hervorruft.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine selbstklebende Schutzfolie, wie sie im
Hauptanspruch niedergelegt ist. Weiterhin werden Verfahren vorgeschlagen,
mit denen die erfindungsgemäße selbstklebende Schutzfolie
hergestellt werden kann. Gegenstand der Unteransprüche sind
dabei vorteilhafte Weiterbildungen der selbstklebenden Schutzfolie
respektive der Verfahren zu ihrer Herstellung sowie deren Verwendung.
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Die
Erfindung betrifft eine selbstklebende Schutzfolie zum Abdecken
von chemisch und/oder durch Elektronenstrahlen oder durch UV-Strahlen
nicht ausgehärteten
Lackschichten, mit einem Träger,
einer darauf aufgebrachten Selbstklebemasse und einer bahnförmigen Abdeckung
derselben, wobei die Selbstklebemasse nach dem Entfernen der Abdeckung
unmittelbar vor der Aufbringung auf die Lackschicht einen DOI-Wert
(Distinctiveness of Image) von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt
75 Einheiten aufweist und wobei die Schälkraft der Schutzfolie vom
Abschlussklarlack vor oder nach der Härtung der Lackschicht 4 N/cm
nicht überschreitet.
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Die
selbstklebende Schutzfolie besteht in einer ersten vorteilhaften
Ausführungsform
aus einem Folienträger
insbesondere von 20 bis 200 μm
Dicke, besonders bevorzugt 40 bis 120 μm Dicke, um eine ausreichende
Schutzwirkung zu vermitteln, andererseits aber auch nicht zu sehr
an Flexibilität
einzubüßen.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
der Träger
mit einer wieder ablösbaren
Selbstklebemasse mit einem Flächengewicht
von 5 bis 100 g/m2, bevorzugt 8 bis 50 g/m2 beschichtet.
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Die
bahnförmige
Abdeckung hat auf der der Selbstklebemasse zugewandten Seite eine
solche Oberflächengüte, dass
die Selbstklebemasse nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung
den erfindungsgemäßen DOI-Wert
von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist. Vorzugsweise
besteht die bahnförmige
Abdeckung aus einer abhäsiv
ausgerüsteten
Folie, besonders bevorzugt aus einer verstreckten, abhäsiv ausgerüsteten Folie.
Der erfindungsgemäße Gedanke
besteht dabei in dem Übertragen
der glatten Struktur der der Selbstklebemasse zugewandten Seite
der bahnförmigen
Abdeckung auf die Selbstklebmasse, die eine flächenhafte Verformung der chemisch
nicht ausgehärteten
Lackschicht verhindert.
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Darüber hinaus
dient die bahnförmige
Abdeckung dazu, die Verschmutzung der Selbstklebemasse durch Fremdpartikel
wie Staub und Ähnliches
zu verhindern.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schutzfolie,
indem die Schutzfolie auf der Seite der Selbstklebemasse mit einer
bahnförmigen
Abdeckung zusammengebracht wird oder – in einer Alternative – die Selbstklebmasse
direkt auf die bahnförmige
Abdeckung aufgebracht wird und der Träger der Schutzfolie auf die
offenliegende Seite der Selbstklebemasse kaschiert wird, wobei die bahnförmige Abdeckung
auf der der Selbstklebemasse zugewandten Seite eine solche Oberflächengüte hat, dass
die Selbstklebemasse nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung
den erfindungsgemäßen DOI-Wert
von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten aufweist.
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Der
Träger
der Schutzfolie ist eine Kunststofffolie mit einer nicht geprägten oder
strukturierten Oberfläche,
um die Oberflächengüte der Klebmasse
nicht durch eine Eigenstruktur zu beeinträchtigen. Die Folie ist vorzugsweise
nicht verstreckt.
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Die
Auswahl von geeigneten Folienmaterialien muss stets im Kontext mit
dem vorgesehenen thermoformbaren Substrat geschehen. Wird zum Beispiel
ASA als Trägerfolie
für den
Lackaufbau verwendet, liegt eine typische Verarbeitungstemperatur
beim Thermo formen bei ca. 160 bis 180 °C. Es muss sichergestellt sein,
dass der Träger
der Schutzfolie bei dieser Temperatur bereits erweicht ist.
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Als
Materialien für
den Träger
der Schutzfolie kommen daher bevorzugt thermoplastische Polymere wie
Polyolefine zum Einsatz. Diese können
zum Beispiel Polyethylen, Polypropylen sowie deren Mischungen oder
Copolymeren (zum Beispiel Random-Copolymer oder Polypropylenblockcopolymer)
sein.
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Zur
Einstellung besonderer mechanischer Eigenschaften wie Zähigkeit,
Flexibilität,
Haftung zum Kleber, Extrusionsverhalten oder besonders glatter Oberflächenstruktur
können
die Folien auch unterschiedliche Mengen von weiteren Polyolefincopolymeren
wie Copolymere aus Ethylen und α-Olefinen
wie 1-Buten, 1-Hexen, 1-Octen (je nach Anteil und Herstellungsverfahren
LLDPE, VLDPE oder ULDPE oder Metallocen-PE genannt), aber auch Ethylen-Styrol-Copolymere,
Ethylen mit polaren Comonomeren wie Acrylsäure und Copolymere des Propylens
mit α-Olefinen,
etwa Ethylen, 1-Buten, 1-Hexen, 1-Octen enthalten.
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Ebenfalls
geeignet sind PVC-Folien, insbesondere Weich-PVC Folien. Unter Umständen einsetzbar sind
Folien aus Polymeren wie zum Beispiel Polystyrol, Polycarbonat,
Polyamid, Polyester (Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat),
Polymethylmethacrylat, Polyurethan, Copolymere (zum Beispiel Acrylnitril-Butadien)
oder Folienverbunde aus unterschiedlichen Materialschichten.
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Sofern
die UV-Härtung
des Abschlussklarlackes durch die Schutzfolie hindurch erfolgen
soll, muss diese UV-durchlässig
sein. Das bedeutet, dass in diesem Fall keine oder nur sehr geringe
Mengen an UV-Absorbern, sei es als Füllstoff oder Lichtschutzmittel,
enthalten sein dürfen.
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Die
erfindungsgemäße Schutzfolie
ist mit einer Haftklebemasse selbstklebend ausgerüstet, da
die chemisch nicht ausgehärteten
Lacke zwar noch verformbar, aber gleichzeitig blockfest, das heißt nicht
klebrig sind. Geeignete Klebmassen müssen sofort eine gute Haftung
auf den Lacken aufweisen, aber dennoch nach längerer Kontaktzeit, der thermischen
Umformung und der UV-induzierten Aushärtung des Lackes gut wieder ablösbar sein.
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Wichtig
ist auch eine gute Benetzbarkeit der Lackoberfläche, damit die Schutzfolie
ohne Lufteinschlüsse
auf die chemisch nicht ausgehärtete
Lackschicht laminiert werden kann. Jegliche Lufteinschlüsse führen zu Abdrücken im
Lack, die nach der UV-induzierten Aus härtung irreversible Verformungen
in der Lackoberfläche zur
Folge haben. Darüber
hinaus muss die Klebmasse durch den Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung
so fließfähig sein,
dass sie den erfindungsgemäßen DOI-Wert
von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten annehmen kann.
Inhomogenitäten,
wie sie durch zu grobe Füllstoffe,
inhomogene Verteilung von Zusatzstoffen wie etwa Klebharzen oder
thermodynamischen Unverträglichkeiten
von Klebmassebestandteilen herrühren
können,
sind daher zu vermeiden.
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Bevorzugt
sind hier harzabgemischte Naturkautschukselbstklebemassen, Acrylsäureestercopolymerisate
(mit und ohne Zusatz von Klebharzen), Silicon-, Polyurethan- oder
Synthesekautschukselbstklebemassen, etwa auf Basis Butylkautschuk,
Polyisobutylen oder Polyethylenvinylacetat zu nennen.
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Alle
Selbstklebemassen können,
sofern so erhältlich,
aus Lösung,
aus der Schmelze oder als wässrige Dispersion
entweder auf den Träger
oder die bahnförmige
Abdeckung mit geeigneten Beschichtungshilfsmitteln aufgetragen werden.
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Um
eine gute Wiederablösbarkeit
der Schutzfolie auch im Falle großflächiger Verklebungen zu gewährleisten,
ist die Schälkraft
vom Abschlussklarlack auch nach langer Verklebungsdauer, der thermischen Verformung,
der UV-induzierten und/oder der chemischen Lackhärtung so einzustellen, dass
bevorzugt 2 N/cm nicht überschritten
werden.
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Die
Selbstklebemasse der erfindungsgemäßen Schutzfolie steht auf der
einen Seite mit dem Träger, auf
der anderen Seite mit der bahnförmigen
Abdeckung in Kontakt. Letztere soll sich leicht und ohne Rattermarken
von der Selbstklebemasse lösen
lassen. Dazu sind solche bahnförmigen
Abdeckmaterialien üblicherweise
mit Silikonverbindungen abhäsiv
ausgerüstet.
Weniger gängig
sind Materialien wie Polyvinylstearylcarbamat, Polyethyleniminstearylcarbamid
oder fluororganische Verbindungen.
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Als
Trägermaterialien
für bahnförmige Abdeckungen
sind Papiere sehr verbreitet, zum Teil auch mit polymeren Beschichtungen
aus zum Beispiel Polyethylen, die die Anforderungen an den DOI häufig nicht
erfüllen.
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Daher
besteht die bahnförmige
Abdeckung bevorzugt aus einem nicht geprägten oder strukturierten Folienmaterial,
besonders bevorzugt aus biaxial verstreckter Polyethylenterephthalat-
oder verstreckter Polypropylenfolie (mono- oder biaxial). Die abhäsive Beschichtung,
sei sie aus Lösung
oder als 100 %-System aufgetragen, darf die Oberflächeneigenschaften
der Basisfolie des bahnförmigen
Abdeckmaterials nicht so weit verschlechtern, dass diese den erfindungsgemäßen DOI-Wert
der Selbstklebemasse von mindestens 60 Einheiten, bevorzugt 75 Einheiten
nach intensivem Kontakt mit der bahnförmigen Abdeckung unterschreitet.
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Bevorzugt
weist die abhäsive
Oberfläche
der bahnförmigen
Abdeckung daher selbst einen DOI-Wert auf, der die Zahl 60 nicht
unterschreitet.
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Die
Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schutzfolie umfassen sowohl
den Weg, den Träger
mit einer Selbstklebemasse zu beschichten und diesen im Anschluss
daran mit der bahnförmigen
Abdeckung zu versehen, als auch den, zuerst die bahnförmige Abdeckung
mit der Selbstklebemasse zu beschichten und danach den Träger zuzukaschieren.
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Während im
ersten Fall eine gewisse Reifezeit des beschichteten Materials vor
dessen Verwendung als Schutzfolie vorteilhaft sein kann (gegebenenfalls
bei erhöhten
Temperaturen), um die nachträgliche
Glättung
der Selbstklebemasse zu verbessern, so ist dieses beim zweiten Verfahren
nicht nötig,
da die Selbstklebemasse noch in flüssiger Form die Oberfläche des
bahnförmigen
Abdeckmaterials direkt abbildet.
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In
allen Fällen
ist Sorge zu tragen, dass die Umgebung der Herstellanlage staubfrei
oder wenigstens staubarm ist. Auch kann eine sorgfältige elektrostatische
Ableitung bei der Abwicklung und Beschichtung der Folien deren elektrostatische
Aufladung und damit verbundene Anziehung von Fremdpartikeln verhindern.
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Die
erfindungsgemäße selbstklebende
Schutzfolie wird direkt nach der physikalischen Trocknung der lackierten
Trägerfolie
auf die Lackschicht aufgebracht. Die Lackfolie kann erst nach der
Abdeckung mit der selbstklebenden Schutzfolie aufgewickelt werden,
da der verformbare Lack sonst mit der nicht lackierten Rückseite
der Trägerfolie
in Kontakt käme
und so Schaden erleiden könnte.
Für die
Laminierung der selbstklebenden Schutzfolie mit der lackierten Trägerfolie
muss im ersten Schritt das bahnförmige
Abdeckmaterial von der Klebeschicht der selbstklebenden Schutzfolie
abgezogen werden, bevor diese beispielsweise mit Hilfe einer Laminiereinrichtung
falten- und luftblasenfrei auf die Lackschicht der lackierten Trägerfolie
aufgebracht wird. Auch bei diesem Schritt ist durch geeignete Maßnahmen
eine Kontamination mit Fremdpartikeln wie Staub zu vermeiden, da
diese zu Qualitätsbeeinträchtigungen
führen
würden.
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Die
mit der erfindungsgemäßen selbstklebenden
Schutzfolie eingedeckte, lackierte Trägerfolie kann auf sich selbst
aufgerollt werden und ist in dieser Form über einen längeren Zeitraum bei gemäßigten Umgebungsbedingungen
lagerfähig,
ohne Qualitätseinbußen, besonders
der Oberflächengüte des Lackes,
zu erleiden.
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Zur
Weiterverarbeitung werden aus den Rollen Platten geschnitten, die
Platten durch Einwirkung von Wärme
und mechanischen Kräften
in die gewünschte
Form gebracht und der Lack durch die selbstklebende Schutzfolie
hindurch mit Elektronenstrahlen oder UV-Strahlung chemisch vernetzt, also ausgehärtet, wodurch er
seine endgültige
gebrauchsgerechte Beständigkeit
erlangt. Nachdem das Formteil in der Regel durch Hinterspritzen
von Kunststoff mechanisch verstärkt
wurde, kann die selbstklebende Schutzfolie nach erfolgter Herstellung
oder Montage des Bauteils abgezogen werden.
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Die
erfindungsgemäße Schutzfolie
wird nachfolgend in bevorzugter Ausführung anhand mehrerer Beispiele
beschrieben, ohne damit die Erfindung in irgendeiner Weise beschränken zu
wollen. Des Weiteren sind Vergleichsbeispiele aufgeführt, in
denen untaugliche Schutzfolien dargestellt sind.
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Beispiele
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Beispiel 1
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Die
Selbstklebemassezubereitung, bestehend aus einer Mischung der Polyisobutylene
Oppanol B80 und B10 (BASF, Deutschland) im Gewichtsverhältnis 9:1,
gelöst
in Toluol, wurde an einer Laborbeschichtungsanlage mit Hilfe eines
Streichbalkens so auf eine 80 μm
dicke Trägerfolie
aus LDPE (Streichseite Corona-vorbehandelt) ausgestrichen, dass
nach dem Trocknen im Luftstrom des Trockenkanals ein Klebmasseauftrag von
30 g/m2 resultierte. Am Ende des Trockenkanals
wurde die Schutzfolie auf eine silikonisierte Polyesterfolie (Silphan
VQ50 M072, Siliconature, Italien) als bahnförmige Abdeckung falten- und
blasenfrei aufkaschiert, auf sich selbst aufgerollt und vor Gebrauch
für zwei
Wochen bei Raumtemperatur gelagert.
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Beispiel 2
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde eine 60 μm dicke Trägerfolie aus einem Polypropylenrandomcopolymer
mit einem Ethylengehalt von 8 % verwendet.
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Beispiel 3
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde eine Selbstklebmasse bestehend
aus Butylkautschuk Butyl 301 (Lanxess, Deutschland) und dem Klebharz
Regalite R 1090 (Eastman Chemical, USA) im Gewichtsverhältnis 9:1,
gelöst
in Toluol, verwendet.
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Beispiel 4
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde eine Selbstklebemasse auf Basis
einer Polyacrylsäureesterdispersion
(Acronal A 110, BASF, Deutschland), die mit 2 % des Isocyanatvernetzers
Basonat F 200 WD (BASF, Deutschland) gemischt worden war, mit einem
Drahtrakel ausgestrichen. Der Klebmasseauftrag betrug 20 g/m2.
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Beispiel 5
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde als bahnförmige Abdeckung eine alternative
silikonisierte Polyesterfolie (Silphan VS50 M44A, Siliconature,
Italien) verwendet.
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Beispiel 6
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde die Klebmasse auf die bahnförmige Abdeckung
gestrichen und am Ende der LDPE Träger zukaschiert.
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Gegenbeispiel 1
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde als bahnförmige Abdeckung ein Trennpapier
(Natrosil 23944, Schleipen&Erkens,
Deutschland) gewählt.
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Gegenbeispiel 2
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde als Selbstklebemasse ein stark
klebendes Polyacrylsäureestercopolymer
(Polytex 7076, AV Chemie, Schweiz) gewählt.
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Gegenbeispiel 3
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Wie
Beispiel 1, in Abweichung dazu wurde die Klebmasse so aufgetragen,
dass ein Klebmasseauftrag von 3 g/m2 resultierte.
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Gegenbeispiel 4
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Wie
Beispiel 4, in Abweichung dazu wurde die Schutzfolie nicht mit einer
bahnförmigen
Abdeckung versehen, sondern auf sich selbst aufgewickelt.
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Prüfkriterien
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Als
entscheidende Prüfkriterien
für die
Eignung der Schutzfolien für
den mechanischen Schutz von chemisch nicht ausgehärteten Lackschichten
wurden herangezogen:
- • DOI der Selbstklebemasse
- • DOI
des chemisch ausgehärteten
Abschlussklarlackes
- • Schälkraft der
Schutzfolie vom chemisch ausgehärteten
Abschlussklarlack
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Durchführung der Prüfung
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Als
Prüfhaftgrund
dienten schwarz gefärbte,
sehr glatte Kunststoffplatten aus PP/EPDM, die zunächst Corona-vorbehandelt
und anschließend
mit einem UV härtenden
Lack (Lackbasis Syntholux JB 1041, Synthopol Chemie, Deutschland,
versetzt mit 3 % (w/w) UV Härter
auf Benzophenonbasis) sprühlackiert
und 20 Minuten bei 100 °C
physikalisch getrocknet wurden.
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Die
Beispielschutzfolien wurden falten- und blasenfrei mit Hilfe einer
Gummirolle auf die Lacke aufgebracht. Diese wurden für 14 Tage
bei Normklima (25 °C,
50 % relative Luftfeuchte) gelagert. Anschließend wurden die Platten mit
UV-C-Strahlung und einer Energiedichte von 200 mJ/cm2 belichtet.
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Nach
weiteren zwei Stunden Wartezeit wurde die Schutzfolie an einer Zugprüfmaschine
mit einer Geschwindigkeit von 300 mm/min abgezogen und die Schälkraft aufgenommen.
Ein Schälwert
unterhalb 4 N/cm wurde als anwendungsgerecht bewertet.
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Der
DOI-Wert der Klarlacke unter den freigelegten Stellen und der DOI-Wert
der Selbstklebemasse der einzelnen Beispielschutzfolien direkt nach
dem Entfernen des bahnförmigen
Abdeckmaterials wurde mit einem „Wave Scan DOI" (BYK-Gardner, Deutschland)
vermessen. Der akzeptable Mindestwert lag bei 60 Einheiten, besonders
zufrieden stellend war das Ergebnis bei mehr als 75 Einheiten.
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Ergebnisse
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In
nachstehender Tabelle sind die Ergebnisse der Prüfungen zusammengefasst. i.O.
(in Ordnung) bedeutet: das Gesamturteil ist positiv, n.i.O. (nicht
in Ordnung) bedeutet: das Gesamturteil ist negativ.
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Es
zeigt sich, dass sich ein hoher DOI der Klebemasse in fast gleichem
Maß auf
den Abschlussklarlack überträgt und für ein brillantes
Aussehen des chemisch ausgehärteten
Lackes sorgt.