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DE102004045026B3 - Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme - Google Patents

Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme Download PDF

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DE102004045026B3 DE102004045026A DE102004045026A DE102004045026B3 DE 102004045026 B3 DE102004045026 B3 DE 102004045026B3 DE 102004045026 A DE102004045026 A DE 102004045026A DE 102004045026 A DE102004045026 A DE 102004045026A DE 102004045026 B3 DE102004045026 B3 DE 102004045026B3
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist eine elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme mit einer Klemmfeder (1) und mit einem Metallteil (2), wobei die Klemmfeder (1) und das Metallteil (2) in einem eine Leitereinführungsöffnung zum Einführen eines anzuschließenden elektrischen Leiters (3) aufweisenden Isoliergehäuse angeordnet sind, die Klemmfeder (1) einen Klemmschenkel (4) und einen Anlageschenkel (5) und das Metallteil (2) zumindest ein Stromschienenstück (6) aufweist, und wobei der Klemmschenkel (4) und das Stromschienenstück (6) einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter (3) bilden. DOLLAR A Bei der erfindungsgemäßen elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme wird eine möglichst geringe Baugröße eine einfache aber dennoch sichere Fixierung der Klemmfeder dadurch ermöglicht, daß in dem Anlageschenkel (5) der Klemmfeder (1) eine Ausnehmung (7) zum Einstecken des anzuschließenden elektrischen Leiters (3) ausgebildet ist, daß der Klemmschenkel (4) und der Anlageschenkel (5) der Klemmfeder (1) derart aufeinander zugebogen sind, daß sich das Ende (8) des Klemmschenkels (4) durch die Ausnehmung (7) hindurcherstreckt, und daß die Klemmfeder (1) einen Halteabschnitt (9) aufweist, wobei der Halteabschnitt (9) und der Anlageschenkel (5) im wesentlichen parallel zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters (3) und mit geringem Abstand zueinander verlaufen, derart, daß das Stromschienenstück (6) entgegengesetzt zur Einsteckrichtung des ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme mit einer Klemmfeder und mit einem Metallteil, wobei die Klemmfeder und das Metallteil in einem eine Leitereinführungsöffnung zum Einführen eines anzuschließenden elektrischen Leiters aufweisenden Isoliergehäuse angeordnet sind, die Klemmfeder einen Klemmschenkel und einen Anlageschenkel und das Metallteil zumindest ein Stromschienenstück aufweist und wobei der Klemmschenkel und das Stromschienenstück einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter bilden.
  • Elektrische Anschluß- oder Verbindungseinrichtungen dienen dazu, einen elektrischen Anschluß oder eine elektrische Verbindung herzustellen, nämlich zwischen einem Kontaktelement und einem Gegenkontaktelement eine elektrisch leitende Verbindung herzustellen, und zwar eine galvanische Verbindung. Ob im Einzelfall eine Anschlußeinrichtung oder eine Verbindungseinrichtung vorliegt, ist funktional relativ belanglos. Von einer Anschlußeinrichtung spricht man häufig dann, wenn etwas Ortsbewegliches an etwas Ortsfestes angeschlossen wird, während man von einer Verbindungseinrichtung häufig dann spricht, wenn etwas Ortsbewegliches mit etwas Ortsbeweglichem oder auch wenn etwas Ortsfestes mit etwas Ortsfestem verbunden wird.
  • Eine eingangs beschriebene elektrische Anschlußklemme ist beispielsweise aus der DE 101 03 107 A1 bekannt. Bei der bekannten Anschlußklemme ist das Metallteil als mehrfach abgewinkeltes Kontaktelement ausgebildet, daß einen im wesentlichen senkrecht zur Einsteckrichtung des anzuschließenden Leiters verlaufenden ersten Profilabschnitt mit einer Stecköffnung für den anzuschließenden Leiter und einen davon in Einsteckrichtung abgewinkelten zweiten Profilabschnitt aufweist. Die im wesentlichen U-förmig ausgebildete Klemmfeder ragt mit ihrem Klemmschenkel durch die Stecköffnung im Kontaktelement, so daß das Ende des Klemmschenkels einen in die Stecköffnung eingesteckten elektrischen Leiter gegen den zweiten Profilabschnitt des Kontaktelements drückt. Das Kontaktelement und die Klemmfeder bilden somit einen Federkraftklemmanschluß für einen anzuschließenden elektrischen Leiter.
  • Die Klemmfeder ist dabei dadurch mit dem Kontaktelement verbunden, daß das Ende des zweiten Schenkels der Klemmfeder oberhalb der Stecköffnung an dem Kontaktelement festgenietet ist. Bei der bekannten Anschlußklemme ist die Fixierung der Klemmfeder an dem Kontaktelement mittels Nieten relativ umständlich. Darüber hinaus ist die Baugröße der bekannten Anschlußklemme relativ groß, insbesondere ist die Anschlußklemme relativ hoch, da durch die Fixierung des zweiten Schenkels der Klemmfeder oberhalb der Stecköffnung auch der rückwärtige Federbogen der Klemmfeder im wesentlichen oberhalb des näherungsweise L-förmigen Kontaktelements angeordnet ist.
  • Aus der DE 198 17 927 C1 ist eine elektrische Anschlußklemme bekannt, die ebenfalls eine im wesentlichen U-förmige Klemmfeder und ein L-förmiges Metallteil aufweist. Das Metallteil ist mit einem Stecker- oder Buchsenteil verbunden, so daß die bekannte Anschlußklemme auch als Steckverbinder bezeichnet wird. Das L-förmige Metallteil weist ein senkrecht zur Leitereinführungsrichtung angeordnetes Teilstück auf, indem eine rechteckförmige Öffnung ausgebildet ist, durch die der anzuschließende elektrische Leiter hindurchgesteckt werden kann. Die U-förmige Klemmfeder ist mit den Enden ihrer Schenkel derart in der Öffnung angeordnet, daß sich der rückwärtige Federbogen der Klemmfeder in Leitereinführungsrichtung vor der Öffnung befindet und der Klemmschenkel der Klemmfeder einen eingesteckten elektrischen Leiter gegen den oberen Rand der Öffnung drückt, so daß auch bei diesem bekannten Steckverbinder die Klemmfeder und das Metallteil einen Federkraftklemmanschluß bilden. Beim Öffnen der Klemmfeder mit einem Betätigungswerkzeug besteht die Gefahr, daß die Klemmfeder verrutscht oder sogar mit den Enden ihrer Federschenkel aus der Öffnung herausrutscht, so daß eine ordnungsgemäße Positionierung der Klemmfeder beim Einführen eines elektrischen Leiters und damit eine zuverlässige Kontaktierung des elektrischen Leiters unter Umständen nicht mehr gewährleistet ist.
  • Daneben sind auch schlaufenförmige Klemmfedern bei elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemmen aus dem Stand der Technik bekannt, nämlich als sogenannt Zugfedern in Zugfederklemmen. Zugfederklemmen haben sich im Laufe der Zeit neben Schraubklemmen – und seit kürzerer Zeit auch neben elektrischen Klemmen mit Schneid-Anschlußtechnik – am Markt etabliert und werden millionenfach insbesondere als Reihenklemmen verwendet. Der Vorteil der Zugfe derklemmen im Vergleich zu den Schraubklemmen besteht darin, daß Zugfederklemmen eine schnellere und einfachere Verdrahtung ermöglichen. Zum Betätigen der Zugfederklemme benötigt man nur ein Betätigungswerkzeug, beispielsweise einen Schraubendreher, der zum Öffnen der Klemme in einen Betätigungsschacht gedrückt wird. Dabei spannt die Spitze des Schraubendrehers die Zugfeder, wodurch sich die Klemmstelle öffnet. Ein anzuschließender Leiter kann dann durch die Ausnehmung in den Klemmschenkel eingeführt werden und wird nach dem Herausziehen des Schraubendrehers durch die Unterkante der Ausnehmung gegen eine mit der Zugfeder verbundene Stromschiene geklemmt.
  • Neben den zuvor beschriebenen elektrischen Klemmen, die eine Klemmfeder und ein separates Metallteil aufweisen, gibt es auch elektrischen Klemmen, die nur eine schlaufenförmig gebogene Klemmfeder aufweisen. Eine derartige Klemme ist beispielsweise aus der DE 74 20 412 U und der DE 299 14 482 U1 bekannt. Diese Art von Klemmfedern weist neben einem Haltschenkel und einem Federschenkel noch eine Kontaktbrücke auf, wobei die der Federkraftklemmanschluß von dem Federschenkel und der Kontaktbrücke gebildet wird. Dabei wird ein anzuschließender isolierter Leiter vom Ende des Federschenkels gegen die parallel zur Einsteckrichtung verlaufende Kontaktbrücke gedrückt. Dadurch, daß mehrere voneinander getrennt Federschenkel über eine gemeinsame Kontaktbrücke miteinander verbunden sind, können mit einer derartigen elektrischen Klemme mehrere parallel zueinander angeschlossene Leiter elektrisch miteinander verbunden werden.
  • Aus der EP 0 065 357 A1 , der GB 1 532 918 und der US 5,494,456 sind ähnliche schlaufenförmig gebogene Klemmfedern bekannt, bei denen der Federkraftklemmanschluß von einem Federschenkel und einem Kontaktschenkel gebildet wird. Zur elektrischen Verbindung eines anzuschließenden Leiters an eine elektronische Schaltung, insbesondere eine Leiterplatte, ist bei diesen Klemmfedern noch ein Kontaktpin ausgebildet, über den der elektrischen Kontakt der Klemmfeder zur einer Leiterplatte hergestellt wird. Nachteilig bei dieser Art von elektrischen Klemmen ist jedoch, daß dadurch, daß die eigentliche Klemmfeder und der Kontaktschenkel bzw. die Kontaktbrücke einstückig sind, bei der Auswahl des Materials Kompromisse bezüglich der Federkraft und der Leitfähigkeit des gemacht werden müssen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs beschriebene elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme zur Verfügung zu stellen, welche bei einer möglichst geringen Baugröße eine einfache aber dennoch sichere Fixierung der Klemmfeder ermöglicht.
  • Diese Aufgabe ist bei der eingangs beschriebenen elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme dadurch gelöst, daß in dem Anlageschenkel der Klemmfeder eine Ausnehmung ausgebildet ist, daß der Klemmschenkel und der Anlageschenkel der Klemmfeder derart aufeinander zugebogen sind, daß sich das Ende des Klemmschenkels in die Ausnehmung in dem Anlageschenkel hineinerstreckt, und daß die Klemmfeder einen Halteabschnitt aufweist, wobei der Halteabschnitt und der Anlageschenkel im wesentlichen parallel zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters und mit geringem Abstand zueinander verlaufen, derart, daß das Stromschienenstück entgegengesetzt zur Einsteckrichtung des anzuschließenden Leiters zwischen den Anlageschenkel und den Halteabschnitt durch die Ausnehmung einsteckbar ist.
  • Die erfindungsgemäße elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme unterscheidet sich somit zunächst dadurch von den aus dem Stand der Technik bekannten Anschlußklemmen, daß die Klemmfeder nicht U-förmig sondern eher schlaufenförmig ausgebildet ist. Darüber hinaus ist bei der erfindungsgemäßen elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme die Ausnehmung zum Einstecken des anzuschließenden elektrischen Leiters nicht in einem Teilstück der Stromschiene sondern in dem Anlageschenkel der Klemmfeder ausgebildet. Bei der erfindungsgemäßen Anschluß- oder Verbindungsklemme erfolgt die Fixierung von Klemmfeder und Stromschiene somit nicht dadurch, daß die Klemmfeder mit den Enden ihrer Schenkel in eine Öffnung in der Stromschiene sondern die Stromschiene in die Ausnehmung im Anlageschenkel der Klemmfeder eingesteckt wird.
  • Auch die bekannten Zugfederklemmen unterscheiden sich sowohl in der Ausgestaltung als auch in ihrer Funktion deutlich von der erfindungsgemäßen Anschluß- oder Verbindungsklemme. Bei den bekannten schlaufenförmigen Zugfedern wird – entsprechend ihrem Namen – der anzuschließende Leiter vom Klemmschenkel gegen die Stromschiene gezogen. Im Unterschied dazu wird bei der erfindungsgemäßen Anschluß- oder Verbindungsklemme der anzuschließen de Leiter vom Klemmschenkel gegen die Stromschiene gedrückt. Darüber hinaus ist bei Zugfedern im Klemmschenkel eine Ausnehmung vorgesehen, während bei der Klemmfeder der erfindungsgemäßen Anschluß- oder Verbindungsklemme die Ausnehmung im Anlageschenkel ausgebildet ist.
  • Zur Befestigung der Klemmfeder relativ zum Metallteil ist an der Klemmfeder ein Halteabschnitt ausgebildet, so daß das Stromschienenstück zwischen dem Ende des Klemmschenkels und dem Halteabschnitt festgeklemmt wird. Wie im Stand der Technik auch, bilden das Ende des Klemmschenkels und das Stromschienenstück die Klemmstelle für den elektrischen Leiter, in dem das Ende des Klemmschenkels den anzuschließenden elektrischen Leiter gegen das Stromschienenstück drückt.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Halteabschnitt der Klemmfeder aus dem Anlageschenkel freigestanzt und abgebogen. Der Halteabschnitt entspricht dabei dem Material des Anlageschenkels, das bei der Ausbildung der Ausnehmung aus dem Anlageschenkel freigestanzt wird. Somit können die Ausnehmung und der Halteabschnitt besonders einfach und materialsparend durch einen Stanz- und Biegevorgang hergestellt werden. Durch die Einstückigkeit des Anlageschenkels und des Halteabschnitts ist darüber hinaus ein weiterer Verfahrensschritt zur Verbindung des Halteabschnitts mit der Klemmfeder nicht erforderlich.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Ende des Stromschienenstücks derart abgebogen, daß das Ende des Stromschienenstücks zusammen mit dem Ende des Klemmschenkels der Klemmfeder einen Einführtrichter für den anzuschließenden elektrischen Leiter bilden. Durch die Ausbildung des Einführtrichters wird somit die Spitze eines durch die Leitereinführungsöffnung in das Isoliergehäuse eingeschobenen elektrischen Leiters automatisch richtig positioniert, so daß ein einfaches und exaktes Anschließen eines elektrischen Leiters an die elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme möglich ist.
  • Wie zuvor bereits ausgeführt, ist die erfindungsgemäße elektrische Anschluß- oder Verbindungseinrichtung vorzugsweise als Steckverbinder ausgebildet, so daß das Metallteil außer dem Stromschienenstück noch ein Stecker- oder Buchsenteil aufweist, wobei das Stromschienenstück und der Stecker- oder Buchsenteil einstückig ausgebildet sind, so daß das Metallteil insgesamt einfach durch Stanzen und Biegen herstellbar ist.
  • Gute elektrische Steckverbinder zeichnen sich dadurch aus, daß im kontaktierten Zustand der Übergangswiderstand zwischen dem Kontaktelement, d. h. dem Stecker- oder Buchsenteil, und dem korrespondierenden Gegenkontaktelement dauerhaft einen möglichst geringen Wert aufweist. Der Übergangswiderstand zwischen dem Kontaktelement und dem mit dem Kontaktelement kontaktierten Gegenkontaktelement hängt dabei von der Geometrie von Kontaktelement und Gegenkontaktelement, von den Materialien von Kontaktelement und Gegenkontaktelement und insbesondere von der Kontaktkraft bzw. dem Kontaktdruck zwischen dem Kontaktelement und dem Gegenkontaktelement ab. Die Kontaktkraft wird in der Regel dadurch erzielt, daß beim Kontaktieren das Kontaktelement elastisch verformt wird, so daß aus der elastischen Verformung eine Rückstellkraft als Kontaktkraft und daraus resultierend dann ein entsprechender Kontaktdruck entsteht.
  • Problematisch ist nun, daß bei Verwendung eines gut leitenden Materials für das Kontaktelement, d. h. für den Stecker- oder Buchsenteil des Metallteils, die Federrate des Kontaktelements relativ gering ist, so daß keine ausreichende und dauerhafte Kontaktkraft realisiert werden kann. Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung einer elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme mit einem zwei einander gegenüberliegende Schenkel und einen die Schenkel verbindenden Steg aufweisenden Buchsenteil ist dieser Nachteil dadurch behoben, daß eine Überfeder vorgesehen ist, die das Buchsenteil umgibt. Die Überfeder, die im wesentlichen der Geometrie des Buchsenteils angepaßt ist, kann dabei beispielsweise aus Federstahl hergestellt sein. Im Unterschied dazu ist das Metallteil und damit auch das Buchsenteil selber aus einem Material mit einer guten Leitfähigkeit hergestellt, beispielsweise aus einer Kupferlegierung.
  • Gemäß einer letzten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung, die hier noch kurz erwähnt werden soll, weist das Isoliergehäuse eine Betätigungsöffnung zum Einführen eines Betätigungswerkzeugs auf und ist an dem Klemmschenkel der Klemmfeder ein Knick ausgebildet, der in Richtung der Federkraft des Klemmschenkels ausgerichtet ist, so daß die Spitze des Betätigungswerkzeugs zum Öffnen der Klemmfeder an dem Knick angreifen kann. Durch das Vorsehen einer Betätigungsöffnung zum Einführen eines Betätigungswerkzeugs wird zunächst erreicht, daß das elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme auch für feindrähtige flexible Leiter verwendet werden kann, bei denen ein Öffnen der Klemmfeder lediglich durch Einstecken des elektrischen Leiters nicht möglich ist. Darüber hinaus kann durch das Öffnen der Klemmfeder mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs auch ein bereits geklemmter elektrischer Leiter wieder aus der Klemmstelle gelöst werden. Der an dem Klemmschenkel ausgebildete Knick ermöglicht dabei ein einfacheres Angreifen der Spitze des Betätigungswerkzeugs am Klemmschenkel zum Öffnen der Klemmfeder.
  • Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die nachfolgende Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme mit einem anzuschließenden elektrischen Leiter,
  • 2 eine weitere Ansicht der erfindungsgemäßen elektrischen Anschluß- oder Verbindungseinrichtung und
  • 3 die Klemmfeder der elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme gemäß den 1 und 2.
  • Die 1 und 2 zeigen eine Klemmfeder 1 und ein Metallteil 2 einer elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme. Zu der elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme gehört noch ein – hier nicht dargestelltes – Isoliergehäuse mit einer Leitereinführungsöffnung zum Einführen eines – in 1 dargestellten – anzuschließenden elektrischen Leiters 3. Die Klemmfeder 1 weist einen Klemmschenkel 4 und einen Anlageschenkel 5 auf, wobei der Klemmschenkel 4 und der Anlageschenkel 5 näherungsweise senkrecht zueinander verlaufen. Das Metallteil 2 weist ein Stromschienenstück 6 und ein einstückig mit dem Stromschienenstück 6 verbundenes Buchsenteil 13 auf.
  • Wie insbesondere aus den 1 und 3 ersichtlich ist, ist in dem Anlageschenkel 5 der Klemmfeder 1 eine Ausnehmung 7 ausgebildet, in die die Spitze des anzuschließenden elektrischen Leiters 3 eingesteckt werden kann. In dem in den Figuren dargestellten Zustand, in dem der elektrische Leiter 3 noch nicht an die elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme angeschlossen ist, erstreckt sich das Ende 8 des Klemmschenkels 4 in die Ausnehmung 7 im Anlageschenkel 5 hinein. Die Klemmfeder 1 weist somit eine etwa schlaufenförmige Kontur auf.
  • Neben dem Klemmschenkel 4 und dem Anlageschenkel 5 weist die Klemmfeder 1 noch einen Halteabschnitt 9 auf, der aus dem Anlageschenkel 5 freigestanzt und abgebogen ist. Wie sich aus der 1 ergibt, verlaufen der Anlageschenkel 5 und der Halteabschnitt 9 im wesentlichen parallel zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters 3, wobei der Halteabschnitt 9 derart abgebogen ist, daß er einen geringen Abstand von dem Anlageschenkel 5 aufweist.
  • Eine Fixierung der Klemmfeder 1 an dem Metallteil 2 bzw. des Metallteils 2 an der Klemmfeder 1 ist nun dadurch einfach herstellbar, daß das Stromschienenstück 6 entgegengesetzt zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elek trischen Leiters 3 zwischen den Anlageschenkel 5 und den Halteabschnitt 9 durch die Ausnehmung 7 eingesteckt wird. Das Stromschienenstück 6 wird dann durch das Ende 8 des Klemmschenkels 4 gegen den Halteabschnitt 9 gedrückt. Bei einer entsprechenden Dimensionierung des Abstandes zwischen dem Anlageschenkel 5 und dem Halteabschnitt 9 wird das Stromschienenstück 6 darüber hinaus zwischen der Unterseite des Anlageschenkels 5 und der Oberseite des Halteabschnitts 9 festgeklemmt.
  • Aus der 1 ist ersichtlich, daß das Ende 10 des Stromschienenstücks 6 derart – bei der dargestellten Orientierung nach unten – abgebogen ist, daß das Ende 10 des Stromschienenstücks 6 zusammen mit dem Ende 8 des Klemmschenkels 4 einen Einführtrichter 11 für den anzuschließenden elektrischen Leiter 3 bilden. Das Ende 10 des Stromschienenstücks 6 weist dabei die Form einer Skispitze auf.
  • Aus den 1 und 2 ist ersichtlich, daß das Stromschienenstück 6 auf dem Halteabschnitt 9 aufliegt und das Ende 10 des Stromschienenstücks 6 durch die Ausnehmung 7 im Anlageschenkel 5 hindurchragt und auf dem Ende 12 des Anlageschenkels 5 aufliegt. Hierdurch wird sowohl eine sichere Auflage des Stromschienenstücks 6 auf dem Halteabschnitt 9 als auch eine ausreichende Klemmung des Stromschienenstücks 6 zwischen dem Anlageschenkel 5 und dem Halteabschnitt 9 gewährleistet. Der Anlageschenkel 5 ist dabei im Vergleich zu dem aus dem Anlageschenkel 5 freigestanzten ebenen Halteabschnitt 9 wellenförmig gebogen.
  • Bei dem in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Metallteil 2 neben dem Stromschienenstück 6 noch ein Buchsenteil 13 auf. Anstelle des hier dargestellten Buchsenteils 13 kann das Stromschienenstück 6 auch mit einem stiftförmigen Steckerteil verbunden sein. Zur Erhöhung der Kontaktkraft des Buchsenteils 13, daß zwei einander gegenüberliegende federnde Schenkel 14, 15 und einen die beiden Schenkel 14, 15 verbindenden Steg 16 aufweist, ist eine Überfeder 17 vorgesehen, die der Geometrie des Buchsenteils 13 angepaßt ist. Das Metallteil 2 insgesamt, d. h. sowohl das Stromschienenstück 6 als auch das Buchsenteil 13, sind aus einem elektrischen gut leitenden Material, insbesondere aus einer Kupferlegierung, herge stellt, während die Überfeder 17 aus einem Material mit einer hohen Federrate, beispielsweise aus Federstahl, hergestellt ist.
  • Der Klemmschenkel 4 der Klemmfeder 1 weist einen Knick 18 auf, der in Richtung der Federkraft des Klemmschenkels 4 ausgerichtet ist, so daß durch den Knick 18 ein verbesserter Angriffspunkt für die Spitze eines Betätigungswerkzeugs zum Öffnen der Klemmfeder 1 realisiert ist. Insgesamt ist aus den Figuren ersichtlich, daß bei der erfindungsgemäßen elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme die Fixierung von Klemmfeder 1 und Metallteil 2 besonders einfach herstellbar ist, wobei gleichzeitig eine kleine und kompakte Bauform der elektrischen Anschluß- oder Verbindungsklemme erreichbar ist.

Claims (8)

  1. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme mit einer Klemmfeder (1) und mit einem Metallteil (2), wobei die Klemmfeder (1) und das Metallteil (2) in einem eine Leitereinführungsöffnung zum Einführen eines anzuschließenden elektrischen Leiters (3) aufweisenden Isoliergehäuse angeordnet sind, wobei die Klemmfeder (1) einen Klemmschenkel (4) und einen Anlageschenkel (5) und das Metallteil (2) zumindest ein Stromschienenstück (6) aufweist, und wobei der Klemmschenkel (4) und das Stromschienenstück (6) einen Federkraftklemmanschluß für den anzuschließenden elektrischen Leiter (3) bilden, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Anlageschenkel (5) der Klemmfeder (1) eine Ausnehmung (7) ausgebildet ist, daß der Klemmschenkel (4) und der Anlageschenkel (5) der Klemmfeder (1) derart aufeinander zugebogen sind, daß sich das Ende (8) des Klemmschenkels (4) in die Ausnehmung (7) hineinerstreckt, und daß die Klemmfeder (1) einen Halteabschnitt (9) aufweist und der Halteabschnitt (9) und der Anlageschenkel (5) im wesentlichen parallel zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters (3) und mit geringem Abstand zueinander verlaufen, derart, daß das Stromschienenstück (6) entgegengesetzt zur Einsteckrichtung des anzuschließenden elektrischen Leiters (3) zwischen den Anlageschenkel (5) und den Halteabschnitt (9) durch die Ausnehmung (7) einsteckbar ist.
  2. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteabschnitt (9) der Klemmfeder (1) aus dem Anlageschenkel (5) freigestanzt und abgebogen ist.
  3. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (10) des Stromschienenstücks (6) abgebogen ist, so daß das Ende (10) des Stromschienenstücks (6) zusammen mit dem Ende (8) des Klemmschenkels (4) einen Einführtrichter (11) für den anzuschließenden elektrischen Leiter (3) bilden.
  4. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Stromschienenstück (6) auf dem Halteabschnitt (9) aufliegt und das Ende (10) des Stromschienenstücks (6) durch die Ausnehmung (7) hindurchragt und auf dem Ende (12) des Anlageschenkels (5) aufliegt, so daß das Stromschienenstück (6) zwischen den einander gegenüberliegenden Seiten des Anlageschenkels (5) und des Halteabschnitts (9) festgeklemmt ist.
  5. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Stromschienenstück (6) mit einem Stecker- oder Buchsenteil (13) verbunden ist.
  6. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach Anspruch 5, mit einem zwei einander gegenüberliegende Schenkel (14, 15) und einen die Schenkel (14, 15) verbindenden Steg (16) aufweisenden Buchsenteil (13), dadurch gekennzeichnet, daß das Buchsenteil (13) von einer Überfeder (17) umgeben ist, wobei die Überfeder (17) im wesentlichen der Geometrie des Buchsenteils (13) angepaßt ist.
  7. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Isoliergehäuse eine Betätigungsöffnung zum Einführen eines Betätigungswerkzeugs aufweist, und daß an dem Klemmschenkel (4) ein Knick (18) ausgebildet ist, der in Richtung der Federkraft des Klemmschenkels (4) ausgerichtet ist, so daß die Spitze eines Betätigungswerkzeugs zum Öffnen der Klemmfeder (1) an dem Knick (18) angreifen kann.
  8. Elektrische Anschluß- oder Verbindungsklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Metallteil (2) aus einer Kupferlegierung hergestellt ist.
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