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DE102004036850A1 - Leuchte für Fahrzeuge - Google Patents

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DE102004036850A1
DE102004036850A1 DE102004036850A DE102004036850A DE102004036850A1 DE 102004036850 A1 DE102004036850 A1 DE 102004036850A1 DE 102004036850 A DE102004036850 A DE 102004036850A DE 102004036850 A DE102004036850 A DE 102004036850A DE 102004036850 A1 DE102004036850 A1 DE 102004036850A1
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DE
Germany
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light
light guide
reflection surface
bulb
lamp
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Martin Mügge
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Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Leuchte für Fahrzeuge mit einer als Glühlampe ausgebildeten Lichtquelle, einem der Glühlampe zugeordneten Lichtleiter mit Konturflächen, die auf einer der Glühlampe zugewandten Seite als eine Lichteinkoppelfläche und auf einer der Glühlampe abgewandten Seite als eine Lichtauskoppelfläche ausgebildet sind, wobei mindestens eine Konturfläche des Lichtleiters als eine Reflexionsfläche ausgebildet ist, an der das eingekoppelte Licht totalreflektiert wird in Richtung einer weiteren Reflexionsfläche oder in Lichtaustrittsrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtauskoppelfläche und/oder die Reflexionsfläche sich in Lichtaustrittsrichtung zumindest auch in einem hinteren Bereich, bezogen auf eine Brennpunktebene der Glühlampe, erstreckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leuchte für Fahrzeuge mit einer als Glühlampe ausgebildeten Lichtquelle, einem der Glühlampe zugeordneten Lichtleiter mit Konturflächen, die auf einer der Glühlampe zugewandten Seite als eine Lichteinkoppelfläche und auf einer der Glühlampe abgewandten Seite als eine Lichtauskoppelfläche ausgebildet sind, wobei mindestens eine Konturfläche des Lichtleiters als eine Reflexionsfläche ausgebildet ist, an der das eingekoppelte Licht totalreflektiert wird in Richtung einer weiteren Reflexionsfläche oder in Lichtaustrittsrichtung.
  • Aus der DE 199 16 843 A1 ist eine Leuchte für Fahrzeuge bekannt, die im Wesentlichen aus einer als Glühlampe ausgebildeten Lichtquelle, einem Lichtleiter und einem Reflektor besteht. Der Lichtleiter ist der Glühlampe in axialer Richtung vorgelagert und kann eine verspiegelte Fläche aufweisen, an der das eingekoppelte Licht seitlich in Richtung des den Lichtleiter umgebenden Reflektors totalreflektiert wird. Die Lichtverteilung der Leuchte wird im Wesentlichen durch die Kontur des Reflektors bestimmt.
  • Aus der DE 202 06 829 U1 ist eine Leuchte für Fahrzeuge bekannt, die im Wesentlichen aus einer als Glühlampe ausgebildeten Lichtquelle und einem Lichtleiter besteht. Der Lichtleiter weist Konturflächen auf, wobei zum einen eine Lichteinkoppelfläche zur Einkopplung des von der Glühlampe ausgesandten Lichtes und zum anderen eine auf einer der Glühlampe abgewandten Seite angeordnete Lichtauskoppelfläche zur Auskopplung des Lichtes in Lichtaustrittsrichtung vorgesehen sind. Seitlich ist die Konturfläche als Reflexionsfläche ausgebildet, an der eingekoppeltes Licht in Lichtaustrittsrichtung totalreflektiert wird. Nachteilig ist, dass die Leuchte auf bestimmte Einsatzfelder, wie beispielsweise als Begrenzungsleuchte, beschränkt ist und darüber hinaus einen relativ geringen Wirkungsgrad aufweist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Leuchte für Fahrzeuge derart weiterzubilden, dass das von einer Glühlampe ausgesandte Licht effektiver zur Bildung einer Lichtverteilung genutzt wird und der herstellungstechnische Aufwand hierfür relativ niedrig gestaltet werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtauskoppelfläche und/oder die Reflexionsfläche sich in Lichtaustrittsrichtung zumindest auch in einem hinteren Bereich bezogen auf eine Brennpunktebene der Glühlampe erstreckt.
  • Nach einem Aspekt der Erfindung erstreckt sich ein Abschnitt des Lichtleiters in einem in Lichtaustrittsrichtung hinteren Bereich bezogen auf eine Brennpunktebene der Glühlampe. Die Brennpunktebene ist dabei definiert als eine vertikale Ebene, in der eine Glühwendel der Glühlampe positioniert ist, wobei diese maßgeblich ist für die Ausrichtung von optischen Flächen eines Licht führenden bzw. Licht leitenden Systems (Lichtleiter). Erfindungsgemäß kann somit ein nach hinten abstrahlendes Teillichtbündel der Glühlampe in den Lichtleiter eingekoppelt, geführt und vorzugsweise in Lichtaustrittsrichtung totalreflektiert werden. Vorteilhaft kann hierdurch der Wirkungsgrad der Leuchte wesentlich vergrößert werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung erstreckt sich eine das eingekoppelte Licht totalreflektierende Reflexionsfläche des Lichtleiter kontinuierlich in einem hinteren und vorderen Bereich bezogen auf die Brennpunktebene. Hierdurch kann Platz sparend eine gewünschte Lichtverteilung der Leuchte generiert werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Konturfläche des Lichtleiters als eine Doppelfunktionsfläche ausgebildet, an der zum einen ein erstes Teil lichtbündel totalreflektiert wird und zum anderen ein zweites Teillichtbündel aus dem Lichtleiter austritt. In Verbindung mit der Ausgestaltung anderer Konturflächen des Lichtleiters kann somit Platz sparend eine vorgegebene Lichtverteilung erzeugt werden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann einer Reflexionsfläche, an der das Licht totalreflektiert wird, eine Designblende vorgelagert sein, so dass der ansonsten nicht nutzbare Abschnitt der Lichtauskoppelfläche zu Designzwecken verwendet werden kann. Beispielsweise kann die Designblende als Rückstrahler ausgebildet sein, so dass sie zusätzlich eine optische Funktion aufweist.
  • Zur Lösung der Aufgabe ist die Erfindung in Verbindung mit dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter mindestens zwei Lichtleitelemente aufweist, die in Lichtaustrittsrichtung hintereinander angeordnet sind, und die jeweils eine unterschiedliche optische Fläche aufweisen.
  • Nach einem zweiten Aspekt der Erfindung ist ein Lichtleiter mehrteilig in Lichtleitelemente ausgebildet, die über jeweils optische Flächen mit unterschiedlichen Funktionen aufweisen. Hierdurch wird ein Baukastensystem geschaffen, indem unterschiedliche Lichtleitelemente mit unterschiedlichen optischen Wirkungen zur Erzielung vorgegebener Lichtverteilungen kombiniert werden können. Zur Konfektionierung von Leuchten kann der Lichtleiter zum einen aus mindestens einem Basislichtleitelement bestehen, das in jeder Leuchte Einsatz findet. Zum anderen kann der Lichtleiter aus Aufbaulichtleitelementen bestehen, die in Abhängigkeit von der zu generierenden Lichtverteilung wahlweise mit dem Basislichtleitelement kombiniert werden. Jedes Lichtleitelement verfügt über mehrere optische Flächen, beispielsweise eine Vorder- und eine Rücksei te, die optisch wirksam ausgenutzt werden können. Hierdurch ergibt sich eine Platz sparende Lichtverteilung bzw. -führung.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Leuchte können die Lichtleitelemente relativ flach ausgebildet sein, so dass sich die Wandstärken der Lichtleitelemente minimieren lassen. Vorteilhaft kann hierdurch die Fertigung der Leuchte vereinfacht werden. Die Lichtleitelemente weisen dabei jeweils optische Teilwirkungen auf, die durch Zusammenwirken die vorgegebene Lichtverteilung erzeugen.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung werden die Lichtleitelemente über randseitige Haltemittel zusammengehalten. Vorteilhaft kann hierdurch der Lichtleiter größere Kräfte aufnehmen, wobei die zentrale Lichtführung bzw. -verteilung nicht gestört wird.
  • Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einer ersten Ausführungsform,
  • 2 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einer zweiten Ausführungsform,
  • 3 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einem dritten Ausführungsbeispiel,
  • 4 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einem vierten Ausführungsbeispiel,
  • 5 einen teilweisen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einem fünften Ausführungsbeispiel,
  • 6 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einem sechsten Ausführungsbeispiel,
  • 7 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte gemäß 6, bevor Lichtleitelemente zusammengesetzt sind, und
  • 8 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Leuchte nach einem siebten Ausführungsbeispiel.
  • Eine erfindungsgemäße Leuchte 1 für Fahrzeuge kann eingesetzt werden als Bremsleuchte, Schlussleuchte, Fahrtrichtungsanzeigeleuchte, Nebelschlussleuchte und dergleichen.
  • Die Leuchte 1 besteht im Wesentlichen aus einer Glühlampe 2 als Lichtquelle und einem Lichtleiter 3 mit Konturflächen 4.
  • Nach einer ersten Ausführungsform der Leuchte 1 gemäß 1 besteht der Lichtleiter 3 aus einem ersten Lichtleitelement 5, dass auf einer der Glühlampe 2 zugewandten Seite angeordnet ist, und einem zweiten Lichtleitelement 6, das auf einer der Glühlampe 2 abgewandten Seite angeordnet ist. Das erste Lichtleitelement 5 ist rotationsparaboloidförmig ausgebildet mit einem radial nach außen abragenden kreisförmigen Randschenkel 7, über den das erste Lichtleitelement 5 klemmend mit dem zweiten Lichtleitelement 6 verbunden ist. Zu diesem Zweck weisen von dem zweiten Lichtleitelement 6 entgegen einer Lichtaustrittsrichtung 8 Klemmnasen 9 ab, an deren Innenrand der Randschenkel 7 klemmend anliegt. Das erste Lichtleitelement 5 ist als Wärmefilter ausgebildet, das zur thermischen Entkopplung des Lichtleiters 3 zur Glühlampe 2 dient. Zu diesem Zweck ist das erste Lichtleitelement 5 im Wesentlichen beabstandet zu dem zweiten Lichtleitelement 6 angeordnet, wobei sich zwischen den beiden Lichtleitelementen 5, 6 ein Luftspalt 10 ausbildet. Hierdurch ist gewährleistet, dass das im Wesentlichen optisch wirksame zweite Lichtleitelement 6 thermisch geschützt ist.
  • Zusätzlich kann der Wärmefilter 5 auch eingefärbt sein, zur Erzeugung einer vorgegebenen Signalfarbe oder zur Erzeugung eines vorgegebenen Designeffektes. Das zweite Lichtleitelement 6 ist im Wesentlichen glasklar und aus einem PMMA-Kunststoffmaterial hergestellt. Der Wärmefilter 5 ist beispielsweise aus einem Polycarbonat-Kunststoffmaterial hergestellt.
  • Der Lichtleiter 3, das heißt das erste Lichtleitelement 5 und das zweite Lichtleitelement 6, erstreckt sich bezogen auf eine Brennpunktebene 11 in einem in Lichtaustrittsrichtung vorderen Bereich 12 und einem hinteren Bereich 13. In der Brennpunktebene 11, die sich in vertikaler Richtung erstreckt, befindet sich ein Brennpunkt 14, der mit der Lage einer Glühwendel der Glühlampe 2 übereinstimmt. Zu dem Brennpunkt 14 sind die optischen Flächen des Lichtleiters 3 ausgerichtet zur Erzeugung einer vorgegebenen Lichtverteilung.
  • Wie aus 1 zu ersehen ist, weist das erste Lichtleitelement 5 im Wesentlichen brechende optische Flächen auf, wobei eine der Glühlampe 2 zugewandte optische Fläche als eine Lichteinkoppelfläche 15 des Lichtleiters 3 dient. Das zweite Lichtleitelement 6 weist zum einen auf einer dem ersten Lichtleitelement 5 zugewandten Seite brechende optische Flächen sowie auf einer dem ersten Lichtleitelement 5 abgewandten Seite zum einen Reflexionsflächen 16 auf, an denen eine Totalreflexion eines Teillichtbündels 17 eintritt, sowie brechende Flächen 18, an denen ein Teillichtbündel 19 im Wesentlichen in Lichtaustrittsrichtung 8 austritt. Die brechenden Flächen 18 dienen somit im Wesentlichen als Lichtauskoppelfläche des Lichtleiters 3.
  • Eine seitliche Reflexionsfläche 16' des zweiten Lichtleitelementes 6 erstreckt sich im Wesentlichen kontinuierlich und entgegen der Lichtaustrittsrichtung 8 verjüngend im vorderen und hinteren Bereich 12, 13. Eine Reflexionsfläche 16'' ann an einer Lichtaustrittsrichtung 8 vorderen Konturfläche 4 des zweiten Lichtleitelementes 6 angeordnet sein, wobei es ein Teillichtbündel 20 radial nach außen hin in Richtung der seitlichen Reflexionsfläche 16' reflektiert, von der aus dasselbe in Lichtaustrittsrichtung 8 weiter reflektiert wird.
  • Während die Form des zweiten Lichtleitelementes 6 auf einer dem ersten Lichtleitelement 5 zugewandten Seite der kugelförmigen Form des ersten Lichtleit elementes 5 angepasst ist, sind die Konturflächen auf einer dem ersten Lichtleitelement 5 abgewandten Seite mit Optikelementen versehen.
  • Nach einer zweiten Ausführungsform der Leuchte 1 gemäß 2 kann ein zweites Lichtleitelement 21 vorgesehen sein, dessen Konturflächen so ausgebildet sind, dass eine Doppelfunktionsfläche 22 gebildet ist. Die Doppelfunktionsfläche 22 ist auf einer der Glühlampe 2 abgewandte Seite des zweiten Lichtleitelementes 21 angeordnet. Die Doppelfunktionsfläche 22 wirkt mit insbesondere einer seitlichen Reflexionsfläche 23 des zweiten Lichtleitelementes 21 derart zusammen, dass sie ein erstes Teillichtbündel 24 im Wesentlichen radial nach außen totalreflektiert, so dass es von einer weiteren außen liegenden Reflexionsfläche 25 in Lichtaustrittsrichtung 8 totalreflektiert werden kann. Zum anderen ist die Doppelfunktionsfläche 22 derart ausgebildet, dass ein zweites Teillichtbündel 26 unter Brechung und/oder Streuung an derselben in Lichtaustrittsrichtung 8 ausgekoppelt wird.
  • Die Reflexionsfläche 23, 25 kann, wie die Reflexionsfläche 16, 16'' nach dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1, ellipsoidförmig oder parabelförmig und zumindest rotationssymmetrisch ausgebildet sein. Alternativ kann der Lichtleiter 3 auch nicht rotationssymmetrisch ausgebildet sein, wobei er in vertikaler Richtung nach oben und unten abgeschnitten ist.
  • In 2 ist der Einfachheit halber das erste Lichtleitelement 5 nicht dargestellt. Die Konturflächen des zweiten Lichtleitelementes 21 sind derart ausgebildet, dass eine vorgegebene Lichtverteilung erzeugt wird.
  • Nach einer dritten Ausführungsform der Leuchte 1 gemäß 3 kann ein erstes Lichtleitelement 27 aus stilistischen Gründen eine seitliche Reflexionsfläche 28 eines zweiten Lichtleitelementes 29 umgeben. Hierdurch ergibt sich im Wesentlichen ein geänderter Designeffekt.
  • Im Unterschied zu den vorhergehenden Ausführungsbeispielen kann das zweite Lichtleitelement 29 auf einer dem ersten Lichtleitelement 27 zugewandten Seite mit einer Fresneloptik 30 versehen sein. Das erste Lichtleitelement 27 ist auf dem zweiten Lichtleitelement 29 aufgesteckt, das mit abragenden Stegen 31 in Aufnahmen 32 eines Gehäuses 33 eingreift.
  • Nach einer vierten Ausführungsform der Leuchte 1 gemäß 4 kann ein zweites Lichtleitelement 34 in dem hinteren Bereich 13 zum einen ein von der Glühlampe 2 nach hinten emittiertes erstes Teillichtbündel 35 mittels eines Innenabschnittes 36 brechen und dasselbe mittels eines Außenabschnittes 37, das in radialer Richtung nach außen zu dem Innenabschnitt 36 angeordnet ist, in Lichtaustrittsrichtung 8 reflektieren. Der Außenabschnitt 37 ist von dem Innenabschnitt 36 beabstandet angeordnet, so dass vorteilhaft das zweite Lichtleitelement 34 Material sparend ausgebildet sein kann und zum anderen eine vergrößerte leuchtende Fläche des zweiten Lichtleitelementes 34 gewährleistet ist. Gegebenenfalls kann ein Teil des ersten Teillichtbündels 35 auch zur Seite hin zur Bildung einer Seitenmarkierungsfunktion weitergeleitet werden. Es kann ein Sichtbarkeitswinkel bis zu 45° bzw. 80° erzielt werden. Durch die Vergrößerung der leuchtenden Fläche kann die Flächenforderung für ein Brems- und Blinklicht einfacher erfüllt werden. Die Konturen einer Lichtauskoppelfläche 38 des zweiten Lichtleitelementes 34 bestimmen die gewünschte Lichtverteilung mit. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel liegen im hinteren Bereich 13 sowohl eine Reflexionsfläche 39' des Innenabschnitts 36 als auch eine Reflexionsfläche 39'' des Außenabschnitts 37.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung gemäß 5 kann einer totalreflektierenden Reflexionsfläche 40 eines zweiten Lichtleitelementes 41 eine Designblende 42 vorgelagert sein, die sich im Wesentlichen bündig zu einer Lichtauskoppelfläche 43 des zweiten Lichtleitelementes 41 anschließt. Die Designblende 42 kann aus einem Metall- oder Kunststoffmaterial bestehen und vorzugsweise eingefärbt sein. Beispielsweise kann die Designblende 42 auch als Rückstrahlelement ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Designblende 42 in einer vorderen Ausnehmung 44 des zweiten Lichtleitelementes 41 eingesteckt oder eingeklebt angeordnet.
  • Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Leuchte 1 gemäß den 6 und 7 besteht ein Lichtleiter 101 aus einem der Glühlampe zugewandten ersten Lichtleitelement 102, einem zweiten Lichtleitelement 103, einem dritten Lichtleitelement 104, einem vierten Lichtleitelement 105 und einem fünften Lichtleitelement 106. Die Lichtleitelemente 102, 103, 104, 105, 106 sind durch randseitige Haltemittel 107, die vorzugsweise als Schrauben ausgebildet sind, zusammengefügt bzw. an ein nicht dargestelltes Gehäuse befestigt. Wie insbesondere aus 7 ersichtlich ist, weist jedes Lichtleitelement 102, 103, 104, 105, 106 eine Vorder- und eine Rückseite auf, die gegebenenfalls mit optischen Elementen, wie beispielsweise Streuelementen, versehen sein können. Beispielsweise können das erste Lichtleitelement 102, das zweite Lichtleitelement 103 und das dritte Lichtleitelement 104 als Basislichtleitelemente ausgebildet sein, wo hingegen das vierte und fünfte Lichtleitelement 105, 106 in Abhängigkeit von der zu erzeugenden Lichtverteilung variiert werden können. Beispielsweise kann das vierte Lichtleitelement 105 auf einer in Lichtaustrittsrichtung vorderen Seite eine Prismenoptik 108 und in einem zentralen Bereich eine Linsenoptik 109 aufweisen. Gemäß einer alternativen Ausführung nach 8 kann ein alternatives viertes Lichtleitelement 105' lediglich die Prismenoptik 108 aufweisen, wo hingegen im zentralen Bereich die Kontur an die Kontur des dritten Lichtleitelementes 104 angepasst ist und somit keine Streuung erfolgt. In 6 ist beispielhaft ein Teillichtbündel 110 dargestellt, das an der Linsenoptik 109 des vierten Lichtleitelementes 105 gebrochen wird. Ein entsprechendes Teillichtbündel 111 in 8 wird nicht durch das vierte Lichtleitelement 105' gebrochen.
  • Wie weiterhin zu sehen ist, weisen das zweite Lichtleitelement 103, das dritte Lichtleitelement 104 und das vierte Lichtleitelement 105, 105' Reflexionsflächen 112, 112', 112'' auf, an denen weitere Teillichtbündel 113, 113', 113'' in Lichtaustrittsrichtung totalreflektiert werden. Die Reflexionsfläche 112, 112' erstrecken sich in dem hinteren Bereich 13, während die Reflexionsfläche 113'' sich in dem vorderen Bereich 12 erstreckt.
  • Im Montagezustand sind die Lichtleitelemente 102, 103, 104, 105, 105', 106 aufeinander geschichtet unter gegebenenfalls Ausbildung eines Luftspaltes 114. Das erste Lichtleitelement 102 ist als ein Wärmefilter ausgebildet. Das zweite Lichtleitelement 103 erstreckt sich im Wesentlichen beabstandet zu dem ersten Lichtleitelement 102 ebenfalls kuppelförmig in einem zentralen Bereich. Das dritte Lichtleitelement 104 weist eine zentrale Aussparung 115 auf, so dass lediglich die Reflexionsfläche 112' optisch wirksam ist. Das vierte Lichtleitelement 105, 105' weist an einer Vorder- und Rückseite optische Mittel zum Streuen und Sammeln auf. Das fünfte Lichtleitelement 106 ist mit seinen Konturflächen beabstandet zu dem vierten Lichtleitelement 105, 105' angeordnet, wobei eine Brechung der Teillichtbündel 110, 113, 113', 113'' eintritt.

Claims (10)

  1. Leuchte für Fahrzeuge mit einer als Glühlampe ausgebildeten Lichtquelle, einem der Glühlampe zugeordneten Lichtleiter mit Konturflächen, die auf einer der Glühlampe zugewandten Seite als eine Lichteinkoppelfläche und auf einer der Glühlampe abgewandten Seite als eine Lichtauskoppelfläche ausgebildet sind, wobei mindestens eine Konturfläche des Lichtleiters als eine Reflexionsfläche ausgebildet ist, an der das eingekoppelte Licht totalreflektiert wird in Richtung einer weiteren Reflexionsfläche oder in Lichtaustrittsrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtauskoppelfläche (18, 38, 43) und/oder die Reflexionsfläche (16, 16', 16'', 23, 25, 28, 39', 39'', 40, 112, 112', 112'', 113'') sich in Lichtaustrittsrichtung (8) zumindest auch in einem hinteren Bereich (13) bezogen auf eine Brennpunktebene (11) der Glühlampe (2) erstreckt.
  2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Reflexionsfläche (16, 16', 16'', 23, 25, 28, 39', 39'', 40, 112, 112', 112'', 113'') in Lichtaustrittsrichtung (8) stetig verbreitend von dem hinteren Bereich (13) in eine in Lichtaustrittsrichtung (8) vordere Brennpunktebene (11) der Glühlampe (2) liegenden vorderen Bereich (12) erstreckt.
  3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Reflexionsfläche (16, 16', 16'', 23, 25, 28, 39', 39'', 40, 112, 112', 112'', 113'') ellipsoidförmig oder parabelförmig und zumindest teilweise rotationssymmetrisch erstreckt.
  4. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Konturflächen derart ausgebildet sind, dass eine Doppelfunktionsfläche (22) gebildet ist, an der zum einen ein erstes Teillichtbündel (24) totalreflektiert und zum anderen ein zweites Teillichtbündel (26) aus dem Lichtleiter (3) austritt.
  5. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Reflexionsfläche (16, 16', 16'', 23, 25, 28, 39', 39'', 40, 112, 112', 112'', 113'') in einen im hinteren Bereich (13) verlaufenden Außenabschnitt (37) des Lichtleiters (3) integriert ist, der beabstandet zu einem in radialer Richtung innen liegenden Innenabschnitt (36) angeordnet ist.
  6. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in Lichtaustrittsrichtung (8) vor der Reflexionsfläche (40) eine Designblende (42) angeordnet ist.
  7. Leuchte für Fahrzeuge mit einer als Glühlampe ausgebildeten Lichtquelle, einem der Glühlampe zugeordneten Lichtleiter mit Konturflächen, die auf einer der Glühlampe zugewandten Seite als eine Lichteinkoppelfläche und auf einer der Glühlampe abgewandten Seite als eine Lichtauskoppelfläche ausgebildet sind, wobei mindestens eine Konturfläche des Lichtleiters als eine Reflexionsfläche ausgebildet ist, an der das eingekoppelte Licht totalreflektiert wird in Richtung einer weiteren Reflexionsfläche oder in Lichtaustrittsrichtung, insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiter (3, 101) mindestens zwei Lichtleitelemente (5, 6; 21; 27; 34; 102, 103, 104, 105, 105', 106) aufweist, die in Lichtaustrittsrichtung (8) hintereinander angeordnet sind, und die jeweils eine unterschiedliche optische Fläche aufweisen.
  8. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitelemente (5, 6; 21; 27; 34; 102, 103, 104, 105, 105', 106) jeweils relativ flach ausgebildet sind und unter zumindest bereichsweise unmittelbarer Anlage aufeinander geschichtet sind.
  9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtleitelemente (5, 6; 21; 27; 34; 102, 103, 104, 105, 105', 106) über randseitige Haltemittel (107) miteinander verbunden sind.
  10. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein auf einer der Glühlampe (2) zugewandten Seite angeordnetes erstes Lichtleitelement (5, 102) als ein Wärmefilter ausgebildet ist.
DE102004036850A 2004-07-29 2004-07-29 Leuchte für Fahrzeuge Withdrawn DE102004036850A1 (de)

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