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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer
gewölbten
Scheibenanordnung für
ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1, 3 bzw. 5.
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Ein
gattungsgemäßes Verfahren
ist in der
US 5,622,580
A beschrieben, wo eine gewölbte Glasscheibe für ein Fahrzeugdach
mittels einer Klebeschicht aus Polyvinylbutyral mit einer Antireißschicht aus
Polyester oder Polycarbonat laminiert wird, indem in einem autoklaven
Prozess die Antireißschicht mittels
einer starren Matrize aus Polycarbonat oder Metall oder einer flexiblen
Matrize aus einem Glasfasermaterial auf die Glasscheibe gedrückt wird
und anschließend
die Schichtfolge evakuiert und mittels einer Druck- und Wärmebehandlung
laminiert wird. Nach erfolgter Lamination wird die Matrize, die
nicht auf der Antireißschicht
anhaftet, wieder entfernt.
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Ein ähnliches
Verfahren ist in der
US 3,806,387 beschrieben,
wo eine Glasscheibe für
ein Fahrzeug hergestellt wird, indem eine Klebeschicht und eine
transparente Kunststoffschicht mittels einer die gleiche Form wie
die Glasscheibe aufweisenden Glasmatrize auf eine gekrümmte Glasscheibe
aufgedrückt
werden, um eine Schichtfolge zu bilden, die in einem Autoklaven
auf die Glasscheibe auflaminiert wird. Nach erfolgter Lamination
wird die Glasmatrize wieder entfernt.
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In
der
US 3,960,627 ist
ein weiteres gattungsgemäßes Verfahren
beschrieben, wobei hier eine elastische Matrize aus Silikongummi
verwendet wird, um eine Kunststoffschicht auf eine Glasscheibe aufzudrücken. Der
Laminationsprozess wird dann in einem Vakuumsack in einem Autoklaven
ausgeführt, wobei
ein weiches Dämpfungsmaterial
zwischen der Matrize und der Innenwand des Vakuumsacks eingefügt wird.
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Bei
solchen Laminationsverfahren ergibt sich üblicherweise das Problem, dass
an der Berührungsfläche zwischen
der Matrizenoberfäche
(die flach oder gewölbt
sein kann) und der Oberfläche
der Kunststoffolie Luft eingeschlossen wird. Der Grund dafür liegt
in der dreidimensionalen Wölbung
der Glasscheibe, die bei der Evakuierung vor dem eigentlichen Laminieren
durch das Abdrücken
des Luftweges als Folge des Anpressdrucks der Umgebungsatmosphäre den Einschluss
von Luftresten begünstigt.
Solche Luftreste dehnen sich während
des Laminationsprozesses aufgrund der auf das Laminat angewandten
Wärme aus
und hinterlassen nach Trennung der beiden Oberflächen meist elliptische, runde
oder abgerundete Einbuchtungen in dem nach dem Laminieren erkalteten
Folienverbund. Diese Einbuchtungen wirken als optische Linsen und
werden daher mit dem Auge als optische Verzerrung wahrgenommen.
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In
der US 2002/0155302 A1 ist ein Laminationsverfahren zum Laminieren
zweier Glasscheiben beschreiben, wobei zwischen die beiden Glasscheiben
eine mit parallelen Rillen versehene Klebelage eingebracht wird,
um diese miteinander zu laminieren. Die Rillen dienen dazu, Lufteinschlüsse zwischen
einer der beiden Glasscheiben und der Klebelage zu vermeiden. Ferner
wird erwähnt,
dass ein solches Verfahren auch für eine einzelne Glasscheibe verwendet
werden kann.
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In
der US 2004/0016506 A1 ist ein Laminationsverfahren beschrieben,
bei welchem ein Kleber in strukturierter Form, z.B. in Form von
parallelen Strängen,
zwischen zwei zu verklebende Platten eingebracht wird, um Lufteinschlüsse zwischen
den beiden Platten zu vermeiden.
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In
der
DE 38 51 997 T2 ist
ein Laminationsverfahren beschrieben, um einen Kunststofffilm auf eine
Glasscheibe zu laminieren, wobei zum Evakuieren ein Abdeckfilm verwendet
wird, der auf den Kunststoffilm aufgelegt wird und eine aufgerauhte Oberfläche aufweist,
so dass er nicht an der Oberfläche
des Kunststoffilms anhaftet und damit die Entlüftung zwischen der Glasscheibe
und dem Kunststoffilm erleichtert.
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In
der nicht vorveröffentlichten älteren deutschen
Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen
DE 103 23 234 A1 ist ein Verfahren zum Laminieren
einer gewölbten
Glasscheibe für
ein Fahrzeugdach mit einer Kunststoffolie beschrieben, wobei bei
einer Ausführungsform
vor der Durckabsenkung eine nicht haftende, mit einer Oberflächenmikrostruktur
versehene Schicht, insbesondere harte Seide, zwischen die Kunststoffolie
und eine Matrize eingelegt wird, um den Luftaustritt zwischen der
Matrize und der Kunststoffolie zu erleichtern, wobei die Oberflächenmikrostruktur
so fein ist, dass sie sich nicht auf der Kunststoffolie abzeichnet.
Bei einer anderen Ausführungsform
wird im Randbereich der Glasscheibe vor der Druckverringerung ein
Glasvliesstreifen zwischen die Scheibe und die Kunststoffolie eingelegt,
um den Luftaustritt zwischen der Scheibe und der Kunststoffolie
zu erleichtern. Der Glasvliesstreifen liegt dabei in einem Bereich,
in dem keine Klebeschicht vorhanden ist, die ansonsten für die Verbindung
zwischen der Kunststoffolie und der Scheibe sorgt.
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Aus
der
DE 35 11 396 A1 ist
ein Verfahren zum Vorpressen von gebogenen Laminatpaketen bekannt,
wobei zwei luftundurchlässige
Decken im Abstand vom Außenrand
des Laminatpakets fest aufeinander liegen und eine Vakuumkammer
für das
Laminatpaket bilden.
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In
der
DE 30 44 717 C2 ist
ein Verfahren zum Herstellen einer gewölbten Scheibenanordnung für ein Fahrzeug
beschrieben, wobei auf eine Seite einer gebogenen Glasscheibe eine
thermoplastische Schicht aufgelegt wird, die von einer Umhüllung mit seitlichen
Wülsten
bedeckt wird, wobei die Wülste den
Rand der Glasscheibe umgreifen und auf der anderen Seite der Glasscheibe
für eine
Abdichtung beim Laminieren sorgen.
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Aus
der
DE 2 424 085 A ist
ein Verfahren zum Herstellen einer Verbundglasscheibe beschrieben,
wobei beim Laminieren eine gummielastische Membran mit Druck beaufschlagt
wird und dadurch die zu laminierende Kunststofffolie gegen die Glasscheibe
presst.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Laminationsverfahren zum
Herstellen einer gewölbten
Scheibenanordnung für
ein Fahrzeug zu schaffen, wobei eine möglichst gute optische Qualität des laminierten
Folienverbunds erzielt werden soll und insbesondere durch Lufteinschlüsse während des Laminationsvorgangs
erzeugte optische Verzerrungen in dem Folienverbund vermieden werden
sollen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Verfahren gemäß Anspruch
1, 3 bzw. 5. Dabei ist vorteilhaft, dass durch das Vorsehen von
flexiblen Abstandshaltern zwischen der Matrize und der Scheibe,
zwischen der Kunststoffolie und der Scheibe, zwischen der Kunststoffolie
und der Klebeschicht oder zwischen der Klebeschicht und der Scheibe Lufteinschlüsse während des
Laminationsprozesses vermieden werden können, so dass beim laminierten Produkt
keine Störungen
der Oberflächenstruktur
in Form von Dellen oder Hohlräumen,
die sich als optischer Verzerrungen äußern würden, auftreten.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft
näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 eine
schematische Schnittansicht einer auf einer gewölbten Unterform plazierten
gewölbten
Scheibe mit aufgelegten Folien und aufgelegter Matrize in einem
Laminator im geschlossenen Zustand, wobei hier keine Abstandhalter
gezeigt sind;
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2 eine
Ansicht ähnlich
zur 1, wobei lediglich die Matrize, der Folienverbund
und die Scheibe sowie eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abstandshalters
dargestellt sind;
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3 eine
schematische Aufsicht auf die Anordnung von 2, wobei
die Matrize weggelassen ist;
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4 eine
Ansicht ähnlich
zu 2, wobei eine alternative Ausführungsform von Abstandshaltern
gezeigt ist;
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5–14 Ansichten ähnlich zu 3, wobei
unterschiedliche Varianten von Abstandshaltern gezeigt sind;
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15 eine
Schnittansicht entlang der Linie A-A von 14;
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16 und 17 Schnittansichten
von zwei unterschiedlichen Ausführungsformen,
bei welchen die Abstandshalter wie in 13 als
Beutel ausgebildet sind; und
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18 und 19 Schnittansichten
von nach Art von 10 übereinander gelegten Abstandshaltern.
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In 1 ist
ein Laminator gezeigt, der eine obere Kammer 10 und eine
davon mittels einer Membran 12 getrennte untere Kammer 14 aufweist.
In der unteren Kammer 14 ist eine konkave Unterform 16 angeordnet,
welche vorzugsweise aus Metall gefertigt ist. In die konvexe Vertiefung
der Unterform 16 ist eine gewölbte Glasscheibe 18 eingelegt,
auf welche wiederum eine Klebstofflage 20, bei der es sich
vorzugsweise um eine Schmelzklebefolie handelt, aufgebracht ist.
Die Schmelzklebefolie 20 dient dazu, eine Kunststoffdeckfolie 22,
welche auf die Klebstoffschicht 20 aufgelegt ist, mit der
Scheibe 18 zu verbinden. Auf die Deckfolie 22 ist
wiederum eine flexible Matrize 24 aufgelegt, die zumindest
einen mittleren Bereich der Scheibe 18 bzw. des von den
Folien 20 und 22 gebildeten Folienverbunds 26 abdeckt.
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Die
Unterform 16 kann beheizbar sein, um eine gute und definierte
Temperatursteuerung des Laminationsprozesses zu erzielen. Die Wölbung der Unterform 16 kann
der Wölbung
der Glasscheibe 18 entsprechen oder weniger stark als diejenige
der Scheibe 18 sein.
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Die
Glasscheibe 18 ist vorzugsweise sphärisch oder doppelzylindrisch
gewölbt
und ist aus Einscheibensicherheitsglas hergestellt. Im laminierten Zustand
kann die Scheibenanordnung dann beispielsweise als transparentes
Dachelement, beispielsweise als verstellbarer transparenter Deckel
eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches
oder als Glasfestelement, oder als Frontscheibe, Heckscheibe oder
Seitenscheibe eines Fahrzeugs eingesetzt werden.
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Die
Klebeschicht 20 ist vorzugsweise als Schmelzklebefolie
aus thermoplastischem Polyurethan (TPU), PVB oder EVA ausgebildet.
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Die
Deckfolie 24 kann beispielsweise aus PET oder Polycarbonat
(PC) oder PMMA gefertigt sein und kann beispielsweise dazu dienen,
einen Splitterschutz im Falle des Bruchs der Glasscheibe 18,
oder einen Schutz von an der Scheibe vorgesehenen elektrischen Funktionselementen
oder Funktionsschichten vor mechanischer Beanspruchung (z.B. Abscheren)
und Umwelteinflüssen
zu realisieren.
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Sowohl
die Scheibe 18 als auch der Folienverbund 26 sind
vorzugsweise transparent bzw. transluzent ausgebildet.
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Bei
der Matrize 24 kann es sich z.B. um Dünnglas oder eine Metallfolie
handeln, jeweils mit einer Schichtdicke von weniger als 1 mm. Falls
es sich um Dünnglas
handelt, wird vorzugsweise alkalifreies Dünnglas verwendet, welches chemisch
gehärtet
sein kann, um eine ausreichende Flexibilität der Matrize mit einer ausreichenden
Härte zu
vereinen. Insbesondere kann es sich bei dem Dünnglas um sogenanntes Displayglas
handeln, welches üblicherweise
bei elektronischen Anzeigen verwendet wird. Die dem Folienverbund 26 zugewandte
Seite der Dünnglasmatrize
kann mit einer Metallschicht beschichtet sein, welche elektrisch
geerdet werden kann, um eine elektrostatische Anziehung von Staubteilchen
vor dem Aufdrücken
auf den Folienverbund 26 zu verhindern. Bei der Beschichtung
der Matrize 24 kann es sich jedoch auch um eine sogenannte
Nano-Beschichtung handeln, welche ein Anhaften der Matrize 24 an
dem Folienverbund 26 während
des Laminationsvorgangs verhindern soll, so dass eine laterale Verschiebung
der Matrize 24 auf dem Folienverbund 26 während des
Laminationsvorgangs möglich
ist. Solche als Antihaftbeschichtungen wirkende Beschichtungen werden
auch als „Lotuseffekt"-Beschichtung bezeichnet
und sind an sich bekannt.
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Ferner
kann es sich bei der Matrize 24 um eine zweite Scheibe
handeln, deren Wölbung
an die Wölbung
der zu laminierenden Scheibe 18 angepasst ist.
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Wenn
die Matrize 24 als Metallfolie ausgebildet ist, ist sie
vorzugsweise hochglanzpoliert, um eine entsprechende Oberflächenqualität des Folienverbunds 26 nach
der Lamination zu gewährleisten. Als
Materialien kommen beispielsweise Aluminium, Messing oder Federstahl
in Frage. Ferner kann die dem Folienverbund 26 zugewandte
Seite der Metallfolie in geeigneter Weise beschichtet, z.B. glanzvernickelt,
sein.
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Um
den Laminationsvorgang auszuführen, wird
die Membran 12 abgesenkt, bis die untere Kammer 14 luftdicht
abgeschlossen ist. Anschließend werden
sowohl die obere Kammer 12 als auch die untere Kammer 14 evakuiert.
Dabei soll insbesondere die Luft zwischen dem Folienverbund 26 und
der Scheibe 18 sowie zwischen der Matrize 24 und
dem Folienverbund 26 vollständig entfernt werden, da verbleibende
Lufteinschlüsse
sehr störend
auf das optische Erscheinungsbild des Laminats wirken. Bei dem verwendeten
Unterdruck kann es sich beispielsweise um ein Feinvakuum von beispielsweise
etwa 50 mbar handeln. Nachfolgend werden Maßnahmen beschrieben, um diesen
Luftaustritt mittels Abstandshaltern (die in 1 nicht
gezeigt sind) möglichst
wirkungsvoll zu erzielen.
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Wenn
ein hinreichendes Vakuum in der unteren Kammer 14 erreicht
worden ist, wird die obere Kammer 10 belüftet, d.h.
auf Atmosphärendruck
gebracht, während
die untere Kammer 14 weiter evakuiert wird. Auf diese Weise
wird ein Überdruck
von etwa 1 bar bezüglich
der unteren Kammer 14 erzielt, so dass die Membran 12 mit
diesem Druck auf die Oberseite der Matrize 24 drückt, wodurch
die Matrize 24 mit ihrer Unterseite auf den Folienverbund 26 gedrückt wird.
Zugleich wird dann mit dem eigentlichen Laminationsvorgang begonnen,
indem der Folienverbund 26 auf eine erhöhte Temperatur aufgeheizt wird. Dies
kann beispielsweise mittels der beheizbaren Unterform 16 erfolgen.
Falls es sich bei der Schmelzklebefolie 20 beispielsweise
um Polyurethan handelt, ist eine Temperatur von etwa 95 bis 150°C zweckmäßig, wobei
die Aufheizphase etwa 15 Minuten dauern kann und dann das Temperaturniveau
für 30–45 Minuten
gehalten wird.
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Anschließend wird
der Folienverbund 26 auf Raumtemperatur abgekühlt, worauf
dann die untere Kammer 14 belüftet werden kann, um die mit
dem Folienverbund 26 laminierte Glasscheibe 18 aus
dem Laminator zu entnehmen. Die Matrize 24 wird dabei nach
oben abgezogen.
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Bedingt
durch ihre Flexibilität
legt sich die Laminatormembran 12 während des Laminationsvorgangs
an die Matrize 24 an, welche wiederum aufgrund ihrer Flexibilität im wesentlichen
die Wölbung der
vorgewölbten
Glasscheibe 18 annimmt. Die Glasscheibe 18 wiederum
wird durch die entsprechende konkave Vertiefung in der unteren Form 16 entsprechend
in Form gehalten.
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Falls
ein Druck von 1 bar für
den Laminationsvorgang nicht ausreichend ist, kann die obere Kammer 10 des
Laminators nach dem Belüften
noch mit Druckluft aus einem Kompressor mit einem Druck von bis
zu 5 bar beaufschlagt werden, wodurch die Matrize 24 dann
entsprechend mit einem Druck zwischen 1 und 5 bar auf den Folienverbund 26 gedrückt wird.
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In 1 ist
der Laminator während
des Laminationsvorgangs gezeigt, wenn die obere Kammer 10 belüftet ist,
während
die untere Kammer 14 evakuiert ist.
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Grundsätzlich kann
der Laminationsvorgang statt in einem Laminator auch in einem Umlaufofen oder
einem Autoklaven ausgeführt
werden, wobei in diesem Fall keine Unterform verwendet wird, sondern
die Glasscheibe 18 mit dem Folienverbund 26 und
der Matrize 24 in einen Vakuumsack gelegt wird, welcher
anschließend
vakuumdicht verschlossen und abgepumpt wird. Der Vakuumsack wird
dann im abgepumpten Zustand im Autoklaven oder im Umlaufofen erwärmt, beispielsweise
auf 95°C
bis 150°C, und
im Falle der Verwendung eines Autoklaven mit einem Druck von beispielsweise
6 bis 15 bar beaufschlagt, um den Laminationsprozess auszuführen. Die
Verwendung eines Vakuumsacks hat den Vorteil, dass er mehrere Scheiben
gleichzeitig in Form eines Pakets (z.B. 5 Scheiben übereinander)
aufnehmen kann.
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Statt
eines Vakuumsacks kann auch ein sogenannter Vakuumlippenring verwendet
werden, wobei es sich hier um einen Schlauch handelt, der auf der
Innenseite einen Schlitz aufweist und auf die Glasscheibe mit dem
Folienverbund aufgezogen wird, wobei die Lippen für eine Vakuumdichtigkeit sorgen,
so dass der Vakuumklippenring in ähnlicher Weise wie der Vakuumsack
abgepumpt werden kann.
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Eine
gute Evakuierung des Raums zwischen der Matrize 24 und
der Deckfolie 22 ist für
die Erzielung einer guten optischen Qualität des Folienverbunds 26 entscheidend,
da während
des Laminationsvorgangs zwischen der Matrize 24 und der
Deckfolie 22 befindliche Luftblasen zu bleibenden Dellen in
der Oberfläche
der Deckfolie 22 führen
können,
die dann als optische Linsen wirken und die Durchsicht durch den
Folienverbund 26 verzerren. Dies gilt im übrigen auch
für den
Bereich zwischen der Schmelzklebefolie 20 und der Glasscheibe 18.
Um einen guten Luftaustritt zwischen der Matrize 24 und
der Deckfolie 22 zu ermöglichen,
sind bei der vorliegenden Erfindung einer oder mehrere flexible
Abstandshalter entweder zwischen der Glasscheibe 18 und der
Matrize 24, zwischen der Deckfolie 22 und der Scheibe 18,
in Bereichen, in welchen die Klebeschicht 20 ausgespart
ist, zwischen der Deckfolie 22 und der Klebstoffschicht 20 oder
zwischen der Klebstoffschicht 20 und der Glasscheibe 18 vorgesehen. Wenn
die Abstandshalter zwischen der Matrize 24 und der Glasscheibe 18 vorgesehen
sind, sind die Abstandshalter vorzugsweise so ausgebildet, dass sie
bei den während
des Laminierens herrschenden Bedingungen nicht an der Matrize 24 und
der Glasscheibe 18 haften.
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Wenn
die Abstandshalter zwischen der Deckfolie 22 und der Klebstoffschicht 20 oder
zwischen der Klebstoffschicht 20 und der Glasscheibe 18 vorgesehen
sind, sind die Abstandshalter vorzugsweise so ausgebildet, dass
sie beim Laminieren in den Folienverbund 26, d.h. in die
Klebstoffschicht 20, integriert werden und nach Beendigung
des Laminierens auch dort verbleiben. In diesem Fall sind die Abstandshalter
vorzugsweise aus Schmelzklebefolie, insbesondere aus EVA, PVB oder
TPU ausgebildet.
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Wenn
die Abstandshalter zwischen der Matrize 24 und der Glasscheibe 18 angeordnet
sind, kann es sich beispielsweise um ein Vlies mit geringer Dichte,
einen Schaum, insbesondere PU-Schaum, Styropor oder Schaumgummi,
oder Gummi handeln. Ferner können
der bzw. die Abstandshalter in diesem Fall beispielsweise auch aus
Silikongummi oder Teflon ausgebildet sein.
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Grundsätzlich bedecken
die Abstandshalter nur einen Teil der Fläche der Glasscheibe 18 bzw.
der Deckfolie 22. Vorzugsweise bedecken die Abstandshalter
insgesamt weniger als 10% der Fläche
der Deckfolie 22.
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Vorzugsweise
sind die Abstandshalter so gefertigt und angeordnet, dass sie bei
den während
des Laminierens herrschenden Bedingungen leichter kompressibel sind
als die Deckfolie 22. Hierbei spielt die relative Fläche der
Abstandshalter bezüglich
der Fläche
der Deckfolie 22, aus welcher sich der Druck auf jeden
einzelnen Abstandshalter bestimmt, sowie das Material und der Aufbau
der Abstandshalter eine Rolle.
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Dabei
können
die Abstandshalter einstückig oder
mehrteilig ausgebildet sein und beispielsweise mit Gas gefüllte Hohlräume aufweisen,
die bei den während
des Laminierens herrschenden Bedingungen zerplatzen (z.B. Bläschenfolie).
Beispielsweise können
die Abstandshalter eine Fläche
von jeweils mindestens 1 cm2 aufweisen und
somit flächig
ausgebildet sein oder sie können
beispielsweise als Partikel ausgebildet sein, die gleichmäßig über die
Deckfolie 22 verteilt sind und eine Fläche von jeweils weniger als
0,5 cm2 aufweisen.
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Alternativ
können
die Abstandshalter streifenförmig
ausgebildet sein und dabei insbesondere auch mehrere parallel verlaufende
Streifen bilden. Grundsätzlich
können
die Abstandshalter so angeordnet sein, dass die Glasscheibe 18 und
die Matrize 24 vor dem Laminieren zueinander verkippt sind. Dies
kann durch eine entsprechende asymmetrische Anordnung der Abstandshalter
erzielt werden oder auch dadurch, dass die Abstandshalter vor dem
Laminieren unterschiedliche Höhen
aufweisen. Letzteres kann beispielsweise dadurch erzielt werden,
dass gleiche Abstandshalter z.T. in unterschiedliche Höhen mehrfach übereinander
gelegt werden. Alternativ können
die Abstandshalter so angeordnet und ausgebildet sein, dass die
Glasscheibe 18 und die Matrize 24 vor dem Laminieren
zueinander parallel sind. Dies erfordert einerseits eine gleichmäßige bzw. symmetrische
Verteilung der Abstandshalter sowie die Verwendung von Abstandshaltern,
die vor dem Laminieren alle die gleiche Höhe aufweisen. Dabei können die
Abstandshalter beispielsweise gleichmäßig um den Umfangsrand der
Deckfolie 22 bzw. der Glasscheibe 18 herum verteilt
sein, was z.B. dadurch erreicht werden kann, dass die Abstandshalter
lediglich in den Eckbereichen der Deckfolie 22 bzw. der Glasscheibe 18 angeordnet
sind.
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In
den 2 und 3 ist ein Beispiel gezeigt,
bei welchem ein streifenförmiger
Abstandshalter 30 nur an einer Seite des Folienverbunds 26 zwischen
die Matrize 24 und die Glasscheibe 18 eingelegt
ist, so dass die Matrize 24 bezüglich der Glasscheibe 18 vor
dem Laminieren verkippt ist, siehe 2. Bei dem
in 2 und 3 gezeigten Abstandshalter 30 kann
es sich beispielsweise um einen Vliesstreifen handeln, der relativ
leicht zusammendrückbar
ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass zu Beginn des Evakuierungsvorgangs
durch die Verkippung zwischen der Matrize 20 und der Glasscheibe 18 mit
dem Folienverbund 26 eine gute Luftableitung aus dem Bereich
zwischen der Matrize 24 und dem Folienverbund 26 ermöglicht wird.
Mit fortschreitender Evakuierung übt die Laminatormembran 12 aufgrund
des sinkenden Innendrucks und damit des relativ größeren Außendrucks
eine zunehmend stärkere
Kraft auf die Matrize 24 aus, die dadurch eine zunehmenden
Druck auf den Vliesstreifen 30 ausübt. Am Ende des Evakuierungsvorgangs
ist der Vliesstreifen 30 dann so stark zusammengedrückt, dass seine
Höhe im
wesentlichen der Höhe
des Folienverbunds 26 entspricht, so dass die Matrize 24 im
wesentlichen parallel zu der Glasscheibe 18 und dem Folienverbund 26 liegt.
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Abgewandelte
Ausführungsformen
einer verkippten Anordnung der Matrize 24 bezüglich der Glasscheibe 18 vor
dem Laminieren sind in den 8, 9 und 10 gezeigt.
Dabei werden statt eines Streifens mehrere flächig ausgebildete Abstandshalter 30 verwendet.
In den 8 und 9 haben die verwendeten Abstandshalter 30 jeweils
die gleiche Höhe,
sind jedoch asymmetrisch bezüglich der
Scheibe 18 bzw. des Folienverbunds 26 angeordnet,
nämlich
nur in einem der seitlichen Randbereiche (siehe 9)
oder in zwei benachbarten seitlichen Randbereichen (siehe 8).
Bei der Ausführungsform
von 10 weisen die Abstandshalter 30 jeweils
unterschiedliche Höhen
auf und sind in drei der seitlichen Randbereiche angeordnet. Die
unterschiedlichen Höhen
der Abstandshalter 30 werden dadurch erreicht, dass mehrere
an sich gleiche Elemente 30A, 30B bzw. 30C in
unterschiedlicher Zahl und damit zu unterschiedlicher Höhe übereinander gelegt
werden, indem eines dieser Elemente, zwei dieser Elemente bzw. drei
dieser Elemente aufgelegt bzw. übereinander
belegt werden. In den 18 und 19 ist
schematisch eine Schnittansicht eines solchen Abstandshalters 30 mit
zwei bzw. drei übereinander
gelegten Elementen gezeigt.
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Den
Ausführungsformen
von 8–10 ist
gemeinsam, dass die Abstandshalter 30 nicht wie in 2 und 3 zwischen
der Matrize 24 und der Glasscheibe 18 eingelegt
werden, sondern zwischen dem Folienverbund 26 und der Glasscheibe 18.
Dabei können
die Abstandshalter 30 zwischen der Deckfolie 22 und
der Klebstoffschicht 20 liegen, oder sie können zwischen
der Klebstoffschicht 20 und der Glasscheibe 18 liegen.
Vorzugsweise handelt es sich bei den Abstandshaltern 30 um
Schmelzklebefolienstücke,
die dann beim Laminationsvorgang mit der Klebstoffschicht bzw. Schmelzklebefolie 20,
mit welcher die Deckfolie 22 mit der Scheibe 18 laminiert wird,
integriert werden und im Laminat verbleiben können.
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In
den 5, 6 und 7 ist die
Verwendung solcher Abstandshalter 30 in einem anderen Fall
gezeigt, wobei die Abstandshalter 30 hier symmetrisch auf
dem Folienverbund 26 verteilt sind, so dass bereits vor
dem Laminieren die Matrize 24 und die Glasscheibe 18 bzw.
der Folienverbund 26 parallel zueinander liegen. In 5 ist
dabei ein Abstandshalter in jeder der vier Ecken des Folienverbunds 26 bzw.
der Scheibe 18 vorgesehen, während er in 6 jeweils
in der Mitte einer jeden Seite angeordnet ist. Im Beispiel von 7 sind
sogar nur zwei der Abstandshalter 30 vorgesehen, wobei
diese jeweils in der Mitte der zwei gegenüberliegenden Seiten angeordnet
sind.
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In 11 ist
eine abgewandelte Ausführungsform
gezeigt, bei welcher die Abstandshalter 30 nicht flächig ausgebildet
sind, sondern als relativ kleine Partikel, die vorzugsweise ebenfalls
aus Schmelzklebefolie hergestellt sind. Die Partikel sind dabei zweckmäßigerweise
relativ gleichmäßig über die
Fläche
des Folienverbunds 26 oder zumindest gleichmäßig in deren
Randbereichen verteilt.
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In
den 14 und 15 ist
eine weitere abgewandelte Ausführungsform
gezeigt, bei welcher weder Partikel noch flächige Abstandshalter 30 verwendet
werden, sondern mehrere zueinander parallele Streifen 30,
die vorzugsweise ebenfalls aus Schmelzklebefolie bestehen.
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In 4 ist
eine Ausführungsform
gezeigt, die insofern ähnlich
zu der Ausführungsform
von 2 ist, als hier an jeder Seite des Folienverbunds 26 Abstandshalter 30 zwischen
der Matrize 24 und der Glasscheibe 18 eingelegt
sind. Die Abstandshalter 30 können dabei in ähnlicher
Weise, wie in den 5 bis 10 gezeigt,
in symmetrischer oder asymmetrischer Weise in gleicher oder mit
unterschiedlichen Höhen
um den Umfangsrand des Folienverbunds 26 herum angeordnet
sein. Bei den Abstandshaltern 30 handelt es sich beispielsweise
um Elemente aus PU-Schaum, Schaumgummi oder Gummi, wobei die Elemente
flächig
oder streifenförmig
ausgebildet sein können.
Vorzugsweise sind die Abstandshalter 30 dabei so ausgebildet,
dass sie auch bei den während
des Laminierens herrschenden Bedingungen weder an der Matrize 24 noch
an der Glasscheibe 18 anhaften und somit nach Beendigung
des Laminierungsvorgangs leicht wieder entfernt werden können.
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In
den 13, 16 und 17 ist
eine Variante dargestellt, bei welcher die Abstandhalter 30 nicht
einstückig
ausgebildet sind, sondern als Beutel ausgebildet sind, die eine
Hülle 32 aufweisen,
die nicht an der Matrize 24 bzw. Glasscheibe 18 anhaftet und
einen elastischen Kern 34 umschließt. Die Hülle 32 dient dabei
dazu, sicherzustellen, dass der Beutel 30 nach Beendigung
des Laminationsprozesses wieder leicht entfernt werden kann, während der
Kern 34 vorgesehen ist, um die leichte Kompressibilität des Abstandshalters 30 bei
den während
des Laminierens herrschenden Bedingungen zu gewährleisten. Vorzugsweise ist
dabei das Material des Kerns 34 so gewählt, dass es sich bei den während des
Laminierens herrschenden Bedingungen verflüssigt oder zumindest stark
erweicht. Der Kern 34 kann dabei beispielsweise aus Schmelzklebefolie
oder Paraffin bestehen, während
die Hülle
beispielsweise aus PE bestehen kann. Gemäß 13 kann
sich die Hülle 32 über den
Rand der Glasscheibe 18 hinaus erstrecken. Gemäß 16 kann
der Kern 34 einlagig oder, gemäß 17, zweilagig
ausgebildet sein.
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Statt
wie gezeigt flächig
ausgebildet zu sein, können
die Beutel z.B. auch streifenförmig
ausgebildet sein und z.B. in der Art des Vliesstreifens von 2 und 3 eingelegt
werden. Der Streifen kann dabei auch keilförmig ausgebildet sein, z.B.
mittels einer keilförmigen
Schmelzklebefolie in einem Folienschlauch als Hülle.
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In 12 ist
ein Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei welchem sich die Deckfolie 22 bis an den in der
Darstellung von 12 oberen und unteren Rand der
Scheibe 18 erstreckt, während
die Klebstoffschicht 20 am oberen und unteren Scheibenrand ausgespart
ist und bereits an der Schnittkante 36 endet. In diesem
ausgesparten Randbereich der Deckfolie 22 ist nahe der Schnittkante 36 jeweils
ein als Streifen ausgebildeter Abstandshalter 30 zwischen der
Deckfolie 22 und der Scheibe 18 eingelegt, wobei der
Abstandshalter vor der Druckabsenkung eine größere Dicke und damit Höhe als die
benachbarte Klebstoffschicht 20 aufweist. Die Abstandshalterstreifen 30 können beispielsweise
aus Teflon oder Silikongummi bestehen und von gleicher oder unterschiedlicher
Dicke sein.
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Bei
einer abgewandelten Ausführungsform können die
Abstandshalterstreifen 30 statt, wie in 12 gezeigt,
im ausgesparten Bereich auch direkt zwischen der Klebstoffschicht 20 und
der Scheibe 18 angeordnet sein, wobei die Abstandshalterstreifen 30 dann
nahe der Schnittkante 36 angeordnet sind. In einem solchen
Fall lassen sich die Abstandshalterstreifen 30 nach Abschluss
des Laminierens relativ leicht wieder entfernen.
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Bei
allen Ausführungsformen
können,
falls mehrere Abstandshalter verwendet werden, die Abstandhalter
als aus dem gleichen Material oder aus unterschiedlichem Material
gefertigt sein.
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Grundsätzlich sollen
bei der vorliegenden Erfindung die Abstandshalter 30 so
ausgebildet sein, dass sie vor dem Laminieren, d.h. ohne Druckbeaufschlagung
der Matrize 24, dafür
sorgen, dass die Matrize 24 nicht ganzflächig auf
dem Folienverbund 26 anliegt, so dass zumindest zu Beginn
des Evakuierens eine sehr gute Luftableitung aus dem Zwischenraum
zwischen der Matrize 24 und dem Folienverbund 26 ermöglicht wird,
so dass Lufteinschlüsse möglichst
vermeiden werden können.
Andererseits sollen die Abstandshalter 30 so flexibel sein,
dass sie bei fortschreitendem Laminationsvorgang, d.h. bei im wesentlichen
vollständiger
Evakuierung und bei den für
den Laminierungsvorgang erhöhten
Temperaturen, die gewünschte
flächige
Anlage der Matrize 24 an dem Folienverbund 26 nicht
behindern. Mit anderen Worten, bei den während des Laminierens herrschenden
Bedingungen sollen die Abstandshalter 30 durch den von
der Matrize 24 ausgeübten
Druck so stark zusammengedrückt
werden, dass die Matrize 24 dann im wesentlichen flächig an
dem Folienverbund 26 anliegen kann. Dies kann auch dadurch
erreicht werden, dass für
die Abstandshalter 30 ein wärmeschrumpfendes Material (z.B.
wärmeschrumpfender
Gummi) verwendet wird, so dass die für das Anlegen der Matrize 24 an
dem Folienverbund 26 während
der Lamination erforderliche Volumenverringerung, d.h. Höhenverringerung,
der Abstandshalter 30 nicht mittels der von Matrize aufgebrachten Drucks,
sondern mittels der bei der Lamination erhöhten Temperatur erfolgt.
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- 10
- obere
Laminatorkammer
- 12
- Laminatormembran
- 14
- untere
Laminatorkammer
- 16
- Unterform
- 18
- Glasscheibe
- 20
- Schmelzklebefolie
- 22
- Deckfolie
- 24
- Matrize
- 26
- Folienverbund
aus 20 und 22
- 30
- Abstandshalter
- 30A,
30B, 30C
- Abstandshalterelemente
- 32
- Hülle
- 34
- Kern
- 36
- Schnittkante