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DE102004022374B4 - Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden - Google Patents

Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden Download PDF

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DE102004022374B4
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Abstract

Schlauchbeutel (10) mit einem Schlauchbeutelkörper (20) und einem eingesiegelten Boden (30), wobei der Boden (30) aus einem Schlauchabschnitt (40) aus demselben Material besteht wie der Schlauchbeutelkörper (20), dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (30) unter Spannung in den Schlauchbeutelkörper (20) eingesetzt ist; und eine in Richtung Schlauchbeutelkörper (20) weisende fin-seal-Versiegelung (50) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Schlauchbeutels gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 8.
  • Schlauchbeutel der genannten Gattung werden seit einiger Zeit zum Abfüllen und Verpacken von festen, pastösen und flüssigen Inhaltsstoffen verwendet. Aufgrund ihres geringen Gewichts, ihrer in aller Regel kostengünstigen Herstellbarkeit und relativ problemlosen Entsorgbarkeit sind Schlauchbeutel der genannten Art beliebt und haben sich gegenüber anderen Verpackungen aus Glas, Metall oder Karton auf vielen Gebieten durchgesetzt.
  • Allerdings weisen bisher übliche Schlauchbeutel einige Nachteile auf, die ihre Verwendung in bestimmten Bereichen beeinträchtigen oder beschränken. Hierzu gehört unter anderem eine geringe Standfestigkeit, deren Nachteil besonders dann zum Tragen kommt, wenn der Schlauchbeutel geöffnet ist, so daß bei einem Umfallen, respektive Umkippen ein Auslaufen des Inhalts zu befürchten ist.
  • Dieses Problem wurde in der Vergangenheit vielfach dadurch gelöst, daß ein Schlauchbeutelboden aus einem steifen Material gefertigt und anschließend in den Schlauchbeutel integriert wurde. Dies führt jedoch zu weiteren Nachteilen. So mußte der separate Stand boden zunächst aufwendig gefertigt werden. Darüber hinaus wurde das Abfallvolumen durch den steifen Standboden, der selbst nicht falt- oder zusammenrollbar war, erheblich vergrößert.
  • Ein weiterer Nachteil der Verwendung eines separaten Standbodens, der aus einem anderen Material als der Schlauchbeutel selbst besteht, ist in einer aufgrund der Heterogenität des Materials bedingten geringeren Recyclingrate begründet.
  • Ein solcher Standboden ist beispielsweise in der EP 1 331 174 A1 beschrieben. Die dortige Druckschrift befaßt sich mit einem flexiblen Behälter, der aus einer flexiblen Folie und einem Bodenplattenbauteil hergestellt ist, das härter als die flexible Folie ist und an der Innenseite der den dortigen Behälterkörper bildenden Folie dicht eingeschweißt ist.
  • Diesem Nachteil wurde mit einem Standboden begegnet, der aus demselben Material, wie der Schlauchbeutel gefertigt war. Ein solcher durch Faltung gebildeter Standboden ist beispielsweise in der DE 202 14 197 U1 beschrieben. Diese Standböden, die in aller Regel V- oder W-förmig ausgebildet waren, waren jedoch aufwendig in der Herstellung und gewährleisteten wiederum nur eine unzureichende Standfestigkeit.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen, kostengünstig und einfach herzustellenden Schlauchbeutel zur Verfügung zu stellen, der eine Materialheterogenität bezüglich Schlauchbeutelkörper und Standboden vermeidet und darüber hinaus eine erhöhte Recyclingrate aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden gemäß Patentanspruch 1 oder 2 sowie durch ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Schlauchbeutels gemäß Patentanspruch 10 bzw. 11 gelöst.
  • Insbesondere wird die Aufgabe durch einen Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden, insbesondere Standboden, gelöst, wobei der Boden a) aus einem Schlauchabschnitt aus demselben Material besteht wie der Schlauchbeutelkörper; b) unter Spannung in den Schlauchbeutelkörper eingesetzt ist; und c) eine in Richtung Schlauchbeutelkörper weisende fin-seal-Versiegelung aufweist.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform wird die Aufgabe durch einen Schlauchbeutel mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden, insbesondere Standboden, gelöst, wobei der Boden a) aus einem Schlauchabschnitt aus demselben Material besteht wie der Schlauchbeutelkörper; b) unter Spannung in den Schlauchbeutelkörper eingesetzt ist; und c) eine nach außerhalb des Schlauchbeutelkörpers weisende fin-seal-Versiegelung aufweist.
  • Der wesentliche Kern der Erfindung liegt darin, daß zur Gewährleistung einer kostengünstigen und einfachen Herstellbarkeit sowie für eine gute Recyclingfähigkeit bzw. eine hohe Recyclingrate des erfindungsgemäßen Schlauchbeutels der Boden des Schlauchbeutels aus einem Schlauchabschnitt hergestellt ist, der aus demselben Material besteht wie der Schlauchbeutelkörper selbst. Dies bedeutet mit anderen Worten, daß der Boden des Schlauchbeutels und der Schlauchbeutelkörper aus einem Schlauch gefertigt sind, wobei zur Herstellung des Bodens ein Schlauchabschnitt von dem Schlauch abgetrennt wird.
  • Der den Boden bildende Schlauchabschnitt wird vor dem Abtrennen oder alternativ nach dem Abtrennen an einer offenen Seite mittels einer fin-seal-Versiegelung verschlossen und anschließend unter Spannung so in den Schlauchbeutelkörper eingesetzt, daß die fin-seal-Versiegelung in Richtung Schlauchbeutelkörper weist.
  • Gemäß der vorgenannten alternativen Ausführungsform wird der den Boden bildende Schlauchabschnitt so in den Schlauchbeutelkörper eingesetzt, daß die fin-seal-Versiegelung des Schlauchabschnitts nach außerhalb des Schlauchbeutelkörpers weist. Bei dieser Variante wird der Schlauchbeutelkörper von oben auf den quasi becherförmigen, den Boden bildenden Schlauchabschnitt aufgesetzt, wobei der den Boden bildende Schlauchabschnitt vorzugsweise innerhalb des Schlauchbeutelkörpers zu liegen kommt. Alternativ kann der Schlauchbeutelkörper aber auch in den becherförmigen, den Boden bildenden Schlauchabschnitt eingesetzt sein. Zumindest Teilbereiche der jeweils einander zugeordneten Ränder des Schlauchbeutelkörpers und des Schlauchabschnitts sind umfänglich des Schlauchbeutels miteinander versiegelt.
  • Die Variante, den den Boden bildenden Schlauchabschnitt mit einer nach außerhalb des Schlauchbeutelkörpers weisenden fin-seal-Versiegelung vorzusehen, weist gegenüber bisher bekannten Schlauchbeutelböden maßgebliche Vorteile auf. Diese sind zum einen darin begründet, daß beim Befüllen des Schlauchbeutels oder bei einem Druckaufbau innerhalb des Schlauchbeutels ein nach außen Stülpen des Bodens nicht mehr möglich ist, da der Boden bei der erfindungsgemäßen Variante bereits eine maximale Ausdehnung des Beutelinnenvolumens ermöglicht. Zum anderen ist durch diese alternative erfindungsgemäße becherförmige Schlauchabschnittbodengestalt das Füllvolumen des Schlauchbeutels bei gleichem Materialverbrauch maximiert. Dies ermöglicht zum einen eine leichtere Befüllbarkeit der Schlauchbeutel als auch eine größere Variabilität hinsichtlich der Materialien, die in den Schlauchbeutel gebracht werden sollen. So kann der durch diese optimierte Ausgestaltung des Füllvolumens erzielte Zusatzraum als möglicher Expansionsraum für die Befüllung des Schlauchbeutels mit einem ausdehnungsfähigen Füllgut genutzt werden. So ist es beispielsweise möglich, den Expansionsraum zunächst zum platzsparenden kostengünstigen Transportieren beispielsweise durch Faltungen zu minimieren, wobei eine Expansion nur bei Bedarf stattfindet. Selbstverständlich kann der vergrößerte Schlauchbeutelinnenraum auch unmittelbar mit einer entsprechend größeren Menge an Füllgut versehen werden.
  • Durch das Einsetzen des den Boden bildenden Schlauchabschnitts in den Schlauchbeutelkörper unter Spannung wird gewährleistet, daß der Schlauchbeutelboden eine weitgehend und im Idealfall runde Form annimmt, da der in den Schlauchbeutelkörper eingesetzte Schlauchabschnitt den Schlauchbeutelkörper gleichmäßig radial nach außen drängt, weil eine kreisrunde Form eine bestmögliche Kräfteverteilung gewährleistet.
  • An dieser Stelle sei angemerkt, daß auch ein gleichzeitiges Versiegeln und Abtrennen des den Boden bildenden Schlauchabschnitts von dem Schlauch im Umfang dieser Erfindung liegt. Hierbei wird der Schlauch mittels einem Siegelwerkzeug zusammengepreßt und innen-innen versiegelt und mit einem separaten oder integrierten Trenn- oder Schneidewerkzeug so von dem Schlauch abgetrennt, daß ein offener den Schlauchbeutelkörper bildender Teil sowie ein geschlossener versiegelter Schlauchabschnitt resultieren.
  • Da der den Boden bildende Schlauchabschnitt aus demselben Schlauch gebildet ist wie auch der Schlauchbeutelkörper selbst, ist vor dem Einbringen des versiegelten Schlauchabschnitts in den Schlauchbeutelkörper ein radiales Aufweiten des Schlauchbeutelkörpers vorteilhaft, das so durchgeführt wird, daß die Aufweitung rückstellbar ist. Nachdem der Schlauchabschnitt mit einem versiegelten Schlauchabschnittende ausreichend weit in den Schlauchbeutelkörper eingebracht worden ist, wird ein Rückstellen des Schlauchbeutelkörpers ermöglicht, so daß sich dieser eng um den versiegelten Schlauchabschnitt anschmiegt.
  • Falls vorgesehen ist, den Schlauchbeutelkörper in vorgenannten becherförmigen, den Boden bildenden Schlauchabschnitt einzusetzen, wird, vice versa, der den Boden bildende Schlauchabschnitt in rückstellbarer Weise radial etwas aufgeweitet, so daß ein Einbringen des Schlauchbeutelkörpers in den becherförmigen Bodenschlauchabschnitt möglich ist. Nach dem Einbringen des Schlauchbeutelkörpers wird der becherförmige Bodenschlauchabschnitt so weit rückgestellt, daß eine enge Anlage zwischen dem den Boden bildenden Schlauchabschnitt und dem Schlauchbeutelkörper gewährleistet ist.
  • Ein weiterer wesentlicher Vorteil, der sich aus der Verwendung eines becherförmigen, den Boden bildenden Schlauchabschnitts ergibt, besteht darin, daß in diesem Fall keine vollflächige Versiegelung der einander zugeordneten Ränder des Schlauchabschnitts und des Schlauchbeutelkörpers notwendig ist. Vielmehr genügt es, wenn der Rand des Schlauchabschnitts mit dem Rand des Schlauchbeutelkörpers in nur einem Teilabschnitt versiegelt ist. Dieser liegt vorzugsweise in einem von der Standfläche entfernten Randabschnitt des den Boden bildenden Schlauchabschnitts.
  • Sofern der Schlauchbeutelkörper innerhalb des becherförmigen Bodenschlauchabschnitts angeordnet ist, sorgt des weiteren in gefülltem Zustand des Schlauchbeutels der innere Druck des Füllgutes, der auf die Wandung des Schlauchbeutels wirkt, für eine enge Anlage des Schlauchbeutelkörpers an dem becherförmigen Bodenschlauchabschnitt, was wiederum die Standfestigkeit des erfindungsgemäßen Schlauchbeutels erhöht.
  • Der Standboden des erfindungsgemäßen Schlauchbeutels wird somit durch einen zweilagig ausgebildeten bodennahen Schlauchbeutelabschnitt gebildet, dessen Ränder sich aus dem Rand des Schlauchabschnitts und dem Rand des Schlauchbeutelkörpers zusammensetzen. Erfindungsgemäß werden diese beiden Ränder miteinander versiegelt, um auf diese Weise den Schlauchbeutel nach unten abzudichten und darüber hinaus einen verstärkten, besonders standfesten Bodenabschnitt zur Verfügung zu stellen.
  • In Bezug auf den Schlauch, aus dem der den Boden bildende Schlauchabschnitt sowie der Schlauchbeutelkörper gebildet sind, ist der Boden erfindungsgemäß mittels einer innen-außen-Versiegelung in den Schlauchbeutelkörper eingesiegelt.
  • Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die fin-seal-Versiegelung durch eine innen-innen-Versiegelung des Schlauchabschnitts gebildet. Bei dieser Ausführungsform wird der den Boden bildende Schlauchabschnitt auf seiner offenen Seite zusammengedrückt und unter Zuhilfenahme von Ultraschall oder thermischer Energie versiegelt und somit verschlossen. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt in der Einfachheit des Verschließens des Schlauchabschnitts durch ein einfaches Zusammendrücken und anschließendes Versiegeln einer innen-innen-siegelbaren inneren Schicht des Schlauchs.
  • Gemäß einer alternativen Ausführungsform ist die fin-seal-Versiegelung durch eine außen-außen-Versiegelung des Schlauchabschnitts gebildet. Erfindungsgemäß wird hierzu ein nachfolgend zu versiegelnder Teil des Schlauchabschnitts zunächst nach innen umgefaltet und anschließend in der Weise einer fin-seal-Versiegelung geschlossen. Der erfindungsgemäße Vorteil liegt darin, daß nach einem Einführen des versiegelten Schlauchbeutelendes der Inhalt des Schlauchbeutels nicht in Kontakt mit den erzeugten Schnittkanten kommt. Dies ist insbesondere dann wesentlich, wenn sich das Füllmaterial nicht inert gegenüber anderen Lagen eines den Schlauch bildenden Laminats verhält. Durch die vorherige Umstülpung der Schnittkanten kommen diese nach einem Einsetzen des versiegelten Schlauchabschnitts in den Schlauchbeutelkörper außenseitig des Schlauchbeutels zu liegen und sind einem, möglicherweise aggressiven, Füllmaterial nicht zugänglich und können von einem solchen nicht angegriffen werden, oder umgekehrt ein Füllmaterial nicht kontaminieren.
  • Dies ist beispielsweise im Falle der Verwendung einer Barriereschicht aus Aluminium und einem sauren Füllmaterial äußerst vorteilhaft, die bei herkömmlichen Schlauchbeuteln durch die Säure angegriffen würde.
  • Eine solche Barriereschicht kann aus Ethylvinylalkohol (EVOH), Siliziumdioxid (SiO2) oder einer Aluminiumfolie ausgebildet sein. In vorteilhafter Weise ist diese Barriereschicht sowohl im Schlauchbeutelkörper als auch im Boden des Schlauchbeutels vorgesehen.
  • Der Schlauchbeutelkörper sowie der Schlauchabschnitt sind erfindungsgemäß aus einem Schlauch gebildet, der entweder als lap-seal ausgebildet oder schlauchförmig extrudiert ist.
  • Der hierin begründete Vorteil besteht in einer völlig runden standfesten Form, die auf diese Weise für den Schlauchbeutelkörper, respektive den fertigen Schlauchbeutel, möglich ist.
  • Wie bereits vorerwähnt sind die Schnittkanten des Schlauchbeutelkörpers und des Schlauchabschnitts so angeordnet, daß sie nicht mit einem Innenraum des Schlauchbeutels in Kontakt stehen, so daß die Schnittkanten von dem Füllmaterial nicht angegriffen werden können und auf diese Weise beispielsweise eine Barriereschicht dauerhaft ihre Barrierewirkung erhält. Dies ist insbesondere im Fall der Verwendung von EVOH ein wesentlicher Vorteil, da EVOH feuchtigkeitsempfindlich ist und bei Zutritt von Feuchtigkeit seine Barrierewirkung nachläßt bzw. völlig verloren geht.
  • Erfindungsgemäß ist das versiegelte Schlauchabschnittende gestaucht und/oder winkelig versiegelt. Diese Maßnahme ist vorteilhaft, um ein Schlauchabschnittende, das durch die Ausbildung der vorgenannten fin-seal-Versiegelung gegenüber dem Schlauchbeutelkörper verbreitert ausgebildet ist, gut und enganliegend mit der fin-seal-Versiegelung zuvorderst in den Schlauchbeutelkörper einzubringen. Hierzu wird die fin-seal-Versiegelung entlang ihrer Längserstreckung gestaucht, so daß die Siegelnaht gefaltet und/oder gewellt vorliegt. Eine alternative Ausführungsform besteht darin, den zu versiegelnden Schlauchabschnitt zunächst in der Form des gewünschten späteren Durchmessers zu fixieren und dann zu versiegeln. Eine weitere Alternative besteht in einer winkligen Versiegelung der Eckbereiche der fin-seal-Versiegelung.
  • Wie vorerwähnt, wird die erfindungsgemäße Aufgabe auch durch ein Verfahren zum Herstellen eines Schlauchbeutels mit einem Schlauchbeutelkörper und einem eingesiegelten Boden gelöst, wobei die folgenden Schritte vorgesehen sind:
    • a) Abtrennen eines Schlauchabschnitts von dem den Schlauchbeutelkörper bildenden Schlauch;
    • b) Versiegeln eines offenen Endes des Schlauchabschnitts mittels einer fin-seal-Versiegelung;
    • c) Einbringen des versiegelten Schlauchabschnittendes in den Schlauchbeutelkörper, wobei das versiegelte Schlauchabschnittende in Richtung Schlauchbeutelkörper weist;
    • d) Versiegeln des Randes des Schlauchabschnitts mit dem Rand des Schlauchbeutelkörpers.
  • Des weiteren wird die erfindungsgemäße Aufgabe durch ein hierzu alternatives Verfahren gelöst, wobei in Schritt c) das versiegelte Schlauchabschnittende in den Schlauchbeutelkörper so eingebracht wird, daß das versiegelte Schlauchabschnittende nach außerhalb des Schlauchbeutelkörpers weist.
  • Es sei an dieser Stelle betont, daß erfindungsgemäß der Schritt b) vor dem Schritt a) oder gleichzeitig mit dem Schritt a) ausgeführt werden kann.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, das anhand der Abbildungen näher erläutert wird. Hierbei zeigen:
  • 1 eine schematisch dargestellte erfindungsgemäße Vorgehensweise zur Herstellung eines Schlauchbeutels mit Standboden;
  • 2 eine schematische Darstellung der Herstellung eines erfindungsgemäßen Schlauchbeutels;
  • 3 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäß eingesiegelten Standbodens.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleichwirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • 1 zeigt eine schematisch dargestellte Vorgehensweise zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Schlauchbeutels 10, der aus einem Schlauch gefertigt wird. Der Schlauch ist an einem Schlauchabschnittende 80 mittels einer fin-seal-Versiegelung verschlossen, wobei die Enden des Schlauchs vor dem Versiegeln umgestülpt worden sind, so daß Schnittkanten 60 in Richtung Schlauchabschnitt 40 weisen. Der Schlauchabschnitt 40, der durch eine schematisch dargestellte Schnittlinie 90 von dem Schlauchbeutelkörper 20 getrennt dargestellt ist, dient der Herstellung des Bodens 30.
  • 2 zeigt den den Boden 30 bildenden Schlauchabschnitt 40, der nunmehr abgetrennt als separates Teil vorliegt. Der Boden 30 wird mit der fin-seal-Versiegelung 50 zuvorderst in den Schlauchbeutelkörper 20 eingeführt, so daß das Schlauchabschnittende 80 im Innenraum 70 des Schlauchbeutels 10 zu liegen kommt. Dies wird durch den dicken Pfeil in der Mitte der Figur symbolisiert.
  • 3 zeigt schlußendlich eine schematische Darstellung eines eingesiegelten erfindungsgemäßen Bodens 30. Die Versiegelungen sind schematisch durch Schrägstriche angedeutet. Wie zu erkennen ist, ist der Rand des Schlauchabschnitts 100 mit dem Rand des Schlauchbeutelkörpers 101 versiegelt. Um eine bessere Darstellbarkeit zu ermöglichen, wurde auf ein unmittelbares Anliegen des Rands 100 des Schlauchabschnitts am Rand 101 des Schlauchbeutelkörpers verzichtet. Es ist eindeutig zu erkennen, daß Schnittkanten 60 sowohl des Schlauchabschnitts 40 als auch des Schlauchbeutelkörpers 20 nicht mit dem Innenraum 70 des Schlauchbeutels 10 in Kontakt stehen.
  • 10
    Schlauchbeutel
    20
    Schlauchbeutelkörper
    30
    Boden
    40
    Schlauchabschnitt
    50
    fin-seal-Versiegelung
    60
    Schnittkanten
    70
    Innenraum
    80
    Schlauchabschnittende
    90
    Schnittlinie
    100
    Rand des Schlauchabschnitts
    101
    Rand des Schlauchbeutelkörpers

Claims (19)

  1. Schlauchbeutel (10) mit einem Schlauchbeutelkörper (20) und einem eingesiegelten Boden (30), wobei der Boden (30) aus einem Schlauchabschnitt (40) aus demselben Material besteht wie der Schlauchbeutelkörper (20), dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (30) unter Spannung in den Schlauchbeutelkörper (20) eingesetzt ist; und eine in Richtung Schlauchbeutelkörper (20) weisende fin-seal-Versiegelung (50) aufweist.
  2. Schlauchbeutel (10) mit einem Schlauchbeutelkörper (20) und einem eingesiegelten Boden (30), wobei der Boden (30) aus einem Schlauchabschnitt (40) aus demselben Material besteht wie der Schlauchbeutelkörper (20) dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (30) unter Spannung in den Schlauchbeutelkörper (20) eingesetzt ist; und eine nach außerhalb des Schlauchbeutelkörpers (20) weisende fin-seal-Versiegelung (50) aufweist.
  3. Schlauchbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (30) als Standboden ausgebildet ist.
  4. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fin-seal-Versiegelung (50) durch eine innen-innen-Versiegelung des Schlauchabschnitts (40) gebildet ist.
  5. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die fin-seal-Versiegelung (50) durch eine außen-außen-Versiegelung des Schlauchabschnitts (40) gebildet ist.
  6. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (30) eine Barriereschicht aufweist.
  7. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauchbeutelkörper (20) und der Schlauchabschnitt (40) aus einem Schlauch gebildet sind, der als lap-seal ausgebildet oder schlauchförmig extrudiert ist.
  8. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Schnittkanten (60) des Schlauchbeutelkörpers (20) und des Schlauchabschnitts (40) so angeordnet sind, daß sie nicht mit einem Innenraum (70) des Schlauchbeutels (10) in Kontakt stehen.
  9. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das versiegelte Schlauchabschnittende (80) gestaucht und/oder winkelig versiegelt ist.
  10. Schlauchbeutel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (100) des Schlauchabschnitts (40) mit dem Rand (101) des Schlauchbeutelkörpers (20) in nur einem Teilabschnitt versiegelt ist.
  11. Verfahren zum Herstellen eines Schlauchbeutels (10) mit einem Schlauchbeutelkörper (20) und einem eingesiegelten Boden (30), gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: a) Abtrennen eines Schlauchabschnitts (40) von dem den Schlauchbeutelkörper (20) bildenden Schlauch; b) Versiegeln eines offenen Endes (90) des Schlauchabschnitts (40) mittels einer fin-seal-Versiegelung (50); c) Einbringen des versiegelten Schlauchabschnittendes (80) in den Schlauchbeutelkörper (20), wobei das versiegelte Schlauchabschnittende (80) in Richtung Schlauchbeutelkörper (20) weist; und d) Versiegeln des Randes (100) des Schlauchabschnitts (40) mit dem Rand (101) des Schlauchbeutelkörpers (20).
  12. Verfahren zum Herstellen eines Schlauchbeutels (10) mit einem Schlauchbeutelkörper (20) und einem eingesiegelten Boden (30), gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: a) Abtrennen eines Schlauchabschnitts (40) von dem den Schlauchbeutelkörper (20) bildenden Schlauch; b) Versiegeln eines offenen Endes (90) des Schlauchabschnitts (40) mittels einer fin-seal-Versiegelung (50); c) Einbringen des versiegelten Schlauchabschnittendes (80) in den Schlauchbeutelkörper (20), wobei das versiegelte Schlauchabschnittende (80) nach außerhalb des Schlauchbeutelkörpers (20) weist; und d) Versiegeln des Randes (100) des Schlauchabschnitts (40) mit dem Rand (101) des Schlauchbeutelkörpers (20).
  13. Verfahren nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß Schritt b) vor Schritt a) oder gleichzeitig mit Schritt a) ausgeführt wird.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die fin-seal-Versiegelung (50) durch eine innen-innen-Versiegelung des Schlauchabschnitts (40) gebildet wird.
  15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die fin-seal-Versiegelung (50) durch eine außen-außen-Versiegelung des Schlauchabschnitts (40) gebildet wird.
  16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 13 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das offene Ende (90) des Schlauchabschnitts (40) vor dem Versiegeln umgestülpt wird.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauchbeutelkörper (20) vor dem Einbringen des versiegelten Schlauchabschnittendes (80) radial gedehnt wird.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das versiegelte Schlauchabschnittende (80) gestaucht und/oder winkelig versiegelt wird.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (100) des Schlauchabschnitts (40) mit dem Rand (101) des Schlauchbeutelkörpers (20) in nur einem Teilabschnitt versiegelt wird.
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