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Die
Erfindung betrifft einen Falzapparat in einer Rollenrotationsdruckmaschine
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, 3 oder 11.
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Durch
die
DE 41 28 797 A1 ist
eine dreifachbreite Rollenrotationsdruckmaschine mit zwei auf zwei
verschiedenen, übereinander
liegenden Ebenen angeordneten Falztrichtern bekannt.
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Durch
die
DE 43 44 620 A1 ist
ein Falzapparat mit einem fünf-
oder gar siebenfachen Transportzylinder bekannt, welcher mit einem
zweifachen Messerzylinder zusammen wirkt.
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Aus
der
DE 44 26 987 A1 ist
ein siebenfacher, als Punkturzylinder ausgeführter Transportzylinder bekannt.
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Die
EP 1 391 411 A1 offenbart
einen Falzapparat, wobei ein aufzunadelnder Produktabschnitt durch
eine Andrückrolle
mit weicher Oberfläche
an den Transportzylinder angedrückt
wird.
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In
der
DE 33 03 628 C2 ist
ein mit einem Gegendruckzylinder zusammen wirkender Messerzylinder
für bahnförmiges Gut
offenbart, welcher in einer Darstellung sechs, und in einer anderen
Darstellung drei Messer in Umfangsrichtung hintereinander aufweist.
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Gerade
bei starken zu falzenden Produkten, z. B. bei Produkten aus einer
breiten Rotationsdruckmaschine, können Probleme beim Aufnehmen
und Schneiden der Stränge
resultieren, was zu Qualitätsminderungen
am Produkt, wie zum Beispiel einem Ausfransen (der Schnittlinie
und/oder einem Punkturdurchtritt), führen kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen für besonders starke Produktstränge geeigneten Falzapparat
in einer Rollenrotationsdruckmaschine zu schaffen, welcher eine
hohe Produktqualität
und Betriebssicherheit beim Falzen gewährleistet.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1, 3 oder 11 gelöst.
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Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass eine Rollenrotationsdruckmaschine mit einem Falzapparat für einen hohen
Ausstoß,
insbesondere zusammen mit einer dreifach breiten Druckmaschine,
bei sicherem Betrieb geschaffen ist. Dies wird dadurch erreicht,
dass an den Stellen eines mechanischen Durchtrittes von Werkzeugen
des Falzapparates, z. B. Querschneidmesser und/oder Punkturnadeln,
eine erhöhte
Stabilität
durch Verstärkung
bzw. Schaffung eines Widerlagers erzielt wird.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
weist der Falzapparat einen Schneidzylinder mit vier Schneidmessern
in Umfangsrichtung auf, d. h. er weist eine 4-fachen Umfang einer
Abschnittlänge
und daher eine erhöhte
Stabilität
auf. Von großem
Vorteil – insbesondere
im Zusammenhang mit den o.g. Druckmaschinen – wirkt der 4-fache Schneidzylinder und/oder
das Andrückelement
(z. B. Andrückwalze) mit
einem 7-teiligem Transportzylinder zusammen, welcher die Stabilität zusätzlich erhöht und gleichzeitig
einen Krümmungsradius
zur Auflage der Produktabschnitte vergrößert. Dieser ist für Ausführungen des
Falzapparates mit 4-teiligem Schneidzylinder grundsätzlich entweder
als Punkturzylinder oder als Greiferzylinder ausgeführt.
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Mit
der vorteilhaften Ausbildung des Schneidzylinders mit vier am Umfang
hintereinander angeordneten Messern werden gegenüber einem 2-fachen Schneidzylinder
geometrisch bedingt deutlich verringerter Kippbewegung des Messers
in den Nutleisten verursacht. Der vier Schneidmesser bzw. vier Abschnittlängen (Signaturen)
am Umfang aufweisende Schneidzylinder („Schneidzylinder mit Vierfachumfang") ermöglicht den
Einsatz erheblich stärkerer
Lager, eine größere Zapfenstärke und/oder eine
stärkere
Bauweise des Zylinderkörpers
selbst, was zur Erhöhung
der Stabilität
beiträgt.
Es können hiermit
stärkere
Produkte (mehr Lagen) geschnitten werden, da eine höhere Kraft
aufbringbar ist. Für
kleinere Produktstärken
kann sich durch die Verwindungs- und/oder Durchbiegungsarmut die
Schneidgenauigkeit erhöhen.
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In
einer anderen vorteilhaften Ausführung oder
einer Weiterbildung o.g. Ausführung
weist der Falzapparat ein Andrückelement,
insbesondere einen Andrückzylinder,
auf, welcher den Punkturnadeln beim Aufnadeln eines Stranges (bzw.
Strangbündels)
als die Stabilität
erhöhendes
und die Gefahr einer Produktbeschädigung verminderndes Widerlager
dient. Der Einsatz des Andrückelementes
ist i.V.m. einem als Punkturzylinder ausgeführtem Transportzylinder von
besonderem Vorteil.
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Vorteilhaft
ist ein Transportzylinder mit einem großen Umfang ausgeführt, um
damit entsprechend große
Stellbewegungen (Schneiden, Halten, Falzen) bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten
sicher zu gewährleisten.
Zum anderen vermindert der vergrößerte Krümmungsradius
die insbesondere bei starken Produkten ausgeprägte schräge Schnittkante des quer geschnittenen
Produktes.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
ist der Falzapparat dazu ausgebildet, wahlweise in einem Sammelbetrieb – Aufnahme
mehrerer Produktabschnitte übereinander
auf dem Transportzylinder während mehr
als einer Umdrehung bevor eine Abgabe dieser gestapelten Lagen an
den folgenden Zylinder, insbesondere Falzklappenzylinder, erfolgt – und im
Nichtsammelbetrieb – Abgabe
des Produktabschnittes beim ersten Durchlaufen der Nippstelle zwischen Transport-
und Falzklappenzylinder – betrieben
zu werden.
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Die
vorgenannten Ausführungen
des Falzapparates sind besonders in Verbindung mit zu erzeugenden
Produkten hoher Seitenzahlen von Vorteil. Eine vorteilhafte Druckmaschine
weist Druckwerke mit einer Breite der Druckzylinder zum Druck von sechs
nebeneinander angeordneter Zeitungsseiten und einen der o . g Falzapparate
auf. Der Formzylinder des Druckwerkes weist dann eine Länge zum
tragen einer oder mehrerer Druckformen mit insgesamt sechs nebeneinander
angeordneten Zeitungsseiten – z.B.
im Broadsheet-Format – auf. Dem
Falzapparat ist hierbei beispielsweise ein Trichteraufbau mit drei quer
zur Laufrichtung der Bahnen quer nebeneinander angeordnete Falztrichter
vorgeordnet.
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Ähnliche
Vorteile gelten auch für
eine Druckmaschine, in welcher eine Vielzahl, z.B. sechs oder mehr
Teilbahnen vor dem Falzapparat zu einem zu falzenden Strang zusammen
gefasst werden. Weiter sind die Ausführungen besonders für Druckmaschinen
mit hoher Produktionsgeschwindigkeit, d. h. schnell laufende Druckwerke
für Papiergeschwindigkeiten
von beispielsweise 12 m/s und mehr, von Vorteil.
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Vorteile
bestehen insbesondere auch darin, dass bei dreifach breiten Druckeinheiten
im Vergleich zu einer doppeltbreiten Druckmaschine bei der selben
zu erreichenden Sollstärke
eines Produktes die Produktionssicherheit erheblich erhöht wird.
Bei Beibehaltung der Anzahl von Druckeinheiten kann jedoch auch
der Ausstoß der
Druckmaschine, bzw. jedes Druckwerkes um 50% gesteigert werden.
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Die
Anzahl der Rollenwechsler (Investition), die Häufigkeit der Rollenwechsel
(Produktionssicherheit) sowie die Rüstzeit beim Einziehen von Bahnen (Zykluszeiten)
kann gegenüber
einer doppelt breiten Druckmaschine für die selbe Produktstärke vermindert
werden.
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In
vorteilhafter Ausführung
sind die Druckeinheiten als Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheiten ausgeführt, was
zum einen eine hohe Präzision
im Farbregister und zum anderen eine schwingungsarme Bauweise zur
Folge hat. Schwingungen werden auch vermindert durch die vorteilhafte
Anordnung, Ausführung
und Befestigung von Aufzügen
auf den Zylindern. Zum einen werden Öffnungen auf den Mantelflächen in
Umfangsrichtung minimiert. Weiterhin können zumindest auf dem Übertragungszylinder die Öffnungen
derart alternierend in Umfangsrichtung versetzt angeordnet sein,
dass zumindest auf einer Abschnittlänge immer eine geschlossene
Mantelfläche
mit dem Form- bzw.
Satellitenzylinder zusammen wirkt. Zum dritten werden Unrundheiten
und Herstellungskosten dadurch minimiert, dass zwar den Ballen auf
seiner gesamten wirksamen Länge
axial durchsetzende Kanäle
vorgesehen sind, Öffnungen
hin zur Mantelfläche
jedoch nur in den genannten Abschnitten bestehen. In die Kanäle werden
dann z. B. wahlweise Vorrichtungen zur Befestigung von Aufzugenden
und/oder Füllstücke eingesetzt.
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Im
Kanal bzw. in den Kanälen
der Formzylinder sind in axialer Richtung jeweils zumindest sechs Einrichtungen
zur axialen Positionierung von Druckformen angeordnet. Diese sind
z. B. als formschlüssig
mit Druckformenden zusammen wirkende Registerstifte ausgeführt, welche
innerhalb des Kanals manuell oder fernbetätigbar axial bewegbar angeordnet sind.
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Vorteilhaft
im Hinblick auf eine register- bzw. passergenaue reproduzierbare
Bestückung
der Formzylinder mit Druckformen ist die Ausführung der Druckwerke mit zugeordneten
Andrückvorrichtungen.
Es können
mit diesen auf der Mantelfläche
des Zylinders aufliegende Aufzüge
durch jeweils mindestens ein Andrückelement je nach Bedarf fixiert
sein, während
ein Ende eines Aufzugs oder mehrerer Aufzüge zur Entnahme oder zur Bestückung freigegeben
ist bzw. sind.
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Der
mechanisch von den Zylinderpaaren unabhängige Antrieb des (bzw. der)
Satellitenzylinder birgt insbesondere Vorteile im Hinblick auf die
Möglichkeit
eines variablen Betriebs. So kann beispielsweise während der
Produktion ein Rüsten,
z. B. ein fliegender Druckformwechsel oder ein Waschen, erfolgen.
Umgekehrt kann eine Bahn eingezogen werden, während andere Zylinder bzw.
Zylinderpaare stehen oder ein Rüstprogramm
durchlaufen. Auch ist es von Vorteil, bei Vorliegen von Gummitüchern mit positiv
oder negativ fördernden
Eigenschaften, den Satellitenzylinder mit einer von den übrigen Zylindern unterschiedlichen
Oberflächengeschwindigkeit
zu betreiben.
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In
vorteilhafter Ausführung
weist ein Überbau
der Druckmaschine zumindest eine Längsschneideeinrichtung mit
zumindest fünf
quer zur Papierlaufrichtung voneinander beabstandeten Messern auf.
In vorteilhafter Ausführung
sind je Druckturm (bzw. je acht Druckstellen) zwei quer zur Papierlaufrichtung
bewegbare Registereinrichtungen zur Kompensation von Laufwegen der
Teilbahnen vorgesehen. Diese können
in Weiterbildung baulich mit jeweils einer teilbahnbreiten Wendeeinrichtungen
verbunden sein. Auch nachfolgende, lediglich Teilbahnen zugeordnete
Leitelemente sind z. B. im wesentlichen lediglich teilbahnbreit
ausgeführt.
Diese Ausführungen
ermöglichen
einen schwingungsarmen, und damit wieder passgenauen Transport der
Bahn. Durch Trägheit
langer, starker, lediglich durch die Teilbahnen) getriebener Leitelemente
verursachte Bahnspannungsschwankungen (bei z. B. Lastwechseln, Änderung
der Druckgeschwindigkeit) können wirksam
vermindert werden.
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Im
Hinblick auf einen zuverlässigen
Betrieb und eine kostensparende Bauweise ist es auch von Vorteil,
im Überbau
die Möglichkeit
einer Wendung einer Teilbahn um ein ungeradzahliges Vielfaches einer
halben Teilbahn vorzusehen. Damit kann ein Einziehen und Bedrucken
von Teilbahnen mit einer halben Trichterbreite (z. B. einer Zeitungsseite)
entfallen.
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In
Bezug auf Kosten und raumsparende Bauweise ist es in einer Ausführung von
Vorteil, lediglich einem von zwei übereinander angeordneten Falztrichtern
eine sog. Harte, d. h. mehrere i. d. R. ungetriebene Auflaufwalzen,
vorzuordnen. Auf den anderen Falztrichter sind Bahnen aus der Harte überführbar. Den
beiden vertikal übereinander
angeordneten Falztrichtern sind aus der selben Flucht von übereinander
liegenden Teilbahnen Stränge variabler
Stärke bzw.
Teilbahnanzahl zuführbar.
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In
einer Ausführung
sind Teilbahnen aus einer der einen Trichtergruppe zugeordneten
Harfe der anderen Trichtergruppe beaufschlagbar und umgekehrt. In
einer vorteilhaften Ausführung
ist lediglich einem von zwei übereinander
angeordneten Falztrichtern eine sog. Harfe, d. h. mehrere i. d.
R. ungetriebene Auflaufwalzen (auch Sammel- oder Abnahmewalzen genannt),
vorzuordnen. Auf den anderen Falztrichter sind dann Bahnen aus der
gemeinsamen Harfe überführbar. Den
beiden vertikal übereinander angeordneten
Falztrichtern sind aus der selben Flucht von übereinander liegenden Teilbahnen
Stränge
variabler Stärke
bzw. Teilbahnanzahl zuführbar.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
einer Wendevorrichtung ist die Teilbahn lediglich um ein ungeradzahliges
Vielfaches einer halben Teilbahnbreite versetzbar bzw. versetzt.
So lässt
es sich z. B. mit geringem Aufwand vermeiden, sehr schmale Bahnen bedrucken
zu müssen
oder zusätzliche
Druckeinheiten vorzusehen. Die quer zur Bahn bewegbare Ausführung mindestens
eine der Wendestangen ermöglicht
eine hohe Variabilität.
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Der
mechanisch von den Druckeinheiten unabhängige Antrieb von Walzen des
Trichteraufbaus und/oder des Falzapparates ist insbesondere im Hinblick
auf eine gute Registerung und auf einen variablen Betriebes vorteilhaft.
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Mit
der Sechszylindereinheit und den Bahnführungen bestehen insbesondere
Vorteile darin, dass eine hohe Produktvielfalt erzielbar ist und
in Verbindung mit den genannten Antriebssituationen dabei ein flexibler
und exakter Antrieb möglich
ist.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 eine
Rollenrotationsdruckmaschine in Seitenansicht;
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2 eine
schematische Vorderansicht auf ein Druckwerk;
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3 eine
schematische Draufsicht auf ein Druckwerk;
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4 einen
Aufzug in perspektivischer Darstellung;
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5 einen Formzylinder; a: in perspektivischer
Darstellung, b: im Längsschnitt,
c: ein Halteelement, d: ein Halteelement mit Registereinrichtung;
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6 einen Übertragungszylinder; a: in
perspektivischer Darstellung, b: im Längsschnitt, c: ein Halteelement,
d: ein Füllelement;
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7 eine
Vorrichtung zum Andrücken
eines Aufzugs an einen Zylinder;
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8 ein
erstes Ausführungsbeispiel
für den Antrieb
einer Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheit;
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9 ein
zweites Ausführungsbeispiel
für den
Antrieb einer Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheit;
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10 ein
drittes Ausführungsbeispiel
für den
Antrieb einer Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheit;
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11 eine
Ausführungsform
des Ausführungsbeispiels
gemäß 8;
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12 eine Übersicht über einen Überbau;
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13 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer kurzen Registereinrichtung;
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14 ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer kurzen Registereinrichtung;
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15 ein
Beispiel für
eine Bahnwendung;
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16 eine
Vorderansicht der Harte mit gewendeter Bahn nach 15;
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17 einen
Falzaufbau einer Rollenrotationsdruckmaschine;
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18 eine
Seitenansicht des Falzaufbaus mit Bahnführung;
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19 eine
Vorderansicht des Falzaufbaus mit Bahnführung;
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20 eine
schematische Seitenansicht des Falzapparates;
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21 eine schematische Seitenansicht einer zweiten
Ausführung
des Falzapparates mit vierfachem Schneidzylinder;
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22 eine Variante des Falzapparates nach 21 mit Andrückzylinder;
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23 ein schematischer Querschnitt eines Andrückzylinders;
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24 eine Variante des Falzapparates nach 20 mit
Andrückzylindern;
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25 eine erste Bahnführung/ein erstes Ausführungsbeispiel;
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26 eine zweite Bahnführung/ein zweites Ausführungsbeispiel;
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27 eine dritte Bahnführung/ein drittes Ausführungsbeispiel;
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28 eine vierte Bahnführung/ein viertes Ausführungsbeispiel.
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29 eine fünfte
Bahnführung/ein
fünftes Ausführungsbeispiel.
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Die
in 1 beispielhaft dargestellte Rollenrotationsdruckmaschine
weist eine linke und eine rechte Sektion mit jeweils mindestens
zwei Drucktürmen 01 auf.
Die Drucktürme 01 weisen
Druckeinheiten 02 auf, welche z. B. zumindest dreifach
breit, d. h. für
den Druck von jeweils sechs axial nebeneinander angeordneten Zeitungsseiten,
ausgeführt
sind. Die Druckeinheiten 02 sind als Satellitendruckeinheiten 02 ausgeführt. Die
vorteilhafte Ausführung
der Druckeinheiten 02 als Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheiten 02 gewährleistet
eine sehr gute Passerhaltigkeit bzw. einen geringen Fan-Out. Die
Druckeinheiten 02 können
aber auch als Zehnzylinder-Satelliten-Druckeinheiten 02 oder
ggf. auch als im Gummi-gegen-Gummi-Druck betreibbare Druckeinheiten, wie
z. B. mehrere Brückendruckeinheiten
oder eine H-Druckeinheit 02 ausgeführt sein. Den Druckeinheiten 02 werden
Bahnen 03 von nicht dargestellten Rollen, insbesondere
unter Verwendung von Rollenwechslern zugeführt.
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Stromabwärts einer
die Drucktürme 01 bzw. Druckeinheiten 02 durchlaufenden
Bahn 03, hier oberhalb der Drucktürme 01, ist je Sektion
ein Überbau 04 vorgesehen,
in welchen die Bahn 03 bzw. Bahnen 03 an Längsschneideinrichtungen 06 geschnitten,
Teilbahnen mittels Wendeeinrichtungen 07 ggf. versetzt
und/oder gestürzt,
mittels in 1 lediglich angedeuteten Registereinrichtungen 08 im Längsregister
zueinander ausgerichtet werden und übereinander geführt werden
können.
In Bahnlaufrichtung gesehen stromabwärts weist der Überbau 04 zumindest
eine sog. Harfe 09 mit einer Anzahl von übereinander
angeordneten, die Bahnen 03 bzw. Teilbahnen 03a; 03b; 03c führenden
Harfen- oder Auflaufwalzen auf. Die Harte 09 bestimmt den
Trichtereinlauf der übereinander
geführten Bahnen 03. Über diese
Harte 09 erfahren die Bahnen 03 eine Richtungsänderung
und werden im Anschluss daran entweder als ein Strang oder als mehrere
Stränge
zusammengefasst und mindestens einem Falzaufbau 11 zugeführt.
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Im
Beispiel sind zwischen den Sektionen zwei Falzaufbauten 11 angeordnet,
welche z. B. jeweils auf zwei verschiedenen übereinander liegenden Ebenen
angeordnete Falztrichter aufweisen. Die Druckmaschine kann jedoch
auch lediglich einen gemeinsamen, zwischen den Sektionen angeordneten Falzaufbau 11,
oder aber lediglich eine Sektion und einen zugeordneten Falzaufbau 11 aufweisen.
Auch kann der jeweilige Falzaufbau 11 mit nur lediglich
einer Ebene von Falztrichtern ausgeführt sein. Jedem Falzaufbau 11 sind
einer oder mehrere Falzapparate 12 zugeordnet.
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Die
Druckeinheit 02 weist mehrere, im Beispiel vier, Druckwerke 13 auf,
mittels welchem Farbe von einem Farbwerk 14 über zumindest
einen als Formzylinder 16 ausgeführten Zylinder 16 auf
die Bahn 03 aufbringbar ist (2). Im vorliegenden
Beispiel für
eine Ausführung
der Druckeinheit 02 als Satelliten-Druckeinheit 02 ist
das Druckwerk 13 als Offsetdruckwerk 13 für den Naßoffset
ausgeführt
und weist zusätzlich
zum Farbwerk 14 ein Feuchtwerk 20 und einen weiteren
als Übertragungszylinder 17 ausgeführten Zylinder 17 auf.
Der Übertragungszylinder 17 bildet
mit einem ein Widerlager bildenden Druckzylinder 18 eine
Druckstelle. Im Beispiel der 1 ist der
Druckzylinder 18 als Satellitenzylinder 18 ausgeführt, welcher
mit weiteren Übertragungszylindern 17 weiterer
Druckwerke 13 in Druck-An-Stellung weitere Druckstellen
bildet. Der Druckzylinder 18 könnte bei Ausbildung der Druckwerke
als Doppeldruckwerk im Gummi-Gegen-Gummi-Druck auch als Übertragungszylinder 18 ausgeführt sein.
Die gleichen Teile erhalten, soweit zur Unterscheidung nicht erforderlich,
die selben Bezugszeichen. Ein Unterschied in der räumlichen
Lage kann jedoch bestehen und bleibt im Falle der Vergabe gleicher
Bezugszeichen i. d. R. unberücksichtigt.
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Das
Farbwerk 14 weist in vorteilhafter Ausführung einen über sechs
Druckseiten reichenden Farbkasten 15 auf. In anderer Ausführung sind
drei jeweils ca. zwei Druckseiten breite Farbkästen 15 in axialer
Richtung nebeneinander angeordnet. Das Feuchtwerk 20 ist
in vorteilhafter Ausführung
als vierwalziges Sprühfeuchtwerk 20 ausgeführt.
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Der
Formzylinder 16 besitzt in einer ersten Ausführung z.
B. einen Umfang zwischen 850 und 1.000 mm, insbesondere von 900
bis 940 mm. Der Umfang ist z. B. zur Aufnahme zweier stehenden Druckseiten,
z. B. Zeitungsseiten im Broadsheetformat, mittels zweier in Umfangsrichtung
auf den Formzylinder 16 hintereinander fixierbarer Aufzüge 19,
z. B. flexibler Druckformen 19, ausgebildet. Die Druckformen 19 sind
in Umfangsrichtung auf dem Formzylinder 16 montierbar und
bei der in 3 dargestellten Ausführung jeweils
als in axialer Richtung mit einer Druckseite bestückte Einzeldruckplatte
einzeln austauschbar.
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Die
Länge L16
des nutzbaren Ballens des Formzylinders 16 beträgt in der
ersten Ausführung
z. B. 1.850 bis 2.400 mm, insbesondere 1.900 bis 2.300 mm und ist
in axialer Richtung zur Aufnahme von z. B. mindestens sechs nebeneinander
angeordneten stehenden Druckseiten, insbesondere Zeitungsseiten
im Broadsheetformat, bemessen (siehe 3, Abschnitte
A bis F). Dabei ist es u. a. von der Art des herzustellenden Produktes
abhängig,
ob jeweils nur eine Druckseite oder mehrere Druckseiten in axialer Richtung
nebeneinander auf einer Druckform 19 angeordnet sind. In
einer vorteilhaften breiteren Variante der ersten Ausführung ist
die Länge
L16 des nutzbaren Ballens zwischen 2.000 und 2.400 mm.
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In
einer zweiten Ausführung
besitzt der Formzylinder 16 z. B. einen Umfang zwischen
980 und 1.300 mm, insbesondere von 1.000 bis 1.200 mm. Die Länge L16
des nutzbaren Ballens beträgt hierbei
z. B. 1.950 bis 2.400 mm, insbesondere 2.000 bis 2.400 mm. Die Belegung
entspricht der o. g. Ausführung.
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Der Übertragungszylinder 17 besitzt
in der ersten Ausführung
ebenfalls einen Umfang z. B. zwischen 850 und 1.000 mm, insbesondere
von 900 bis 940 mm. Die Länge
L17 des nutzbaren Ballens des Übertragungszylinders 17 beträgt in der
ersten Ausführung
z. B. 1.850 bis 2.400 mm, insbesondere 1.900 bis 2.300 mm und ist
in Längsrichtung
nebeneinander z. B. mit drei Aufzügen 21, z. B. Gummitüchern 21,
belegt (Abschnitte AB bis EF). Sie reichen in Umfangsrichtung im
wesentlichen um den vollen Umfang. Die Gummitücher 21 sind, das
Schwingungsverhalten des Druckwerkes 13 im Betriebsfall günstig beeinflussend,
alternierend, z. B. um 180°, zueinander
versetzt (3) angeordnet. In der breiteren
Variante der ersten Ausführung
ist die Länge L17
des nutzbaren Ballens ebenfalls zwischen 2.000 und 2.400 mm.
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In
der zweiten Ausführung
besitzt der Übertragungszylinder 17 z.
B. einen Umfang zwischen 980 und 1.300 mm, insbesondere von 1.000
bis 1.200 mm. Die Länge
L17 des nutzbaren Ballens beträgt
hierbei z. B. 1.950 bis 2.400 mm, insbesondere 2.000 bis 2.400 mm.
Die Belegung mit Aufzügen 21 entspricht
der ersten Ausführung.
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Durchmesser
von Ballen der Zylinder 16; 17 liegen in der ersten
o. g. Ausführung
z. B. von 270 bis 320 mm, insbesondere von ca. 285 bis 300 mm. In der
zweiten o. g. Ausführung
liegt der Durchmesser von Ballen der Zylinder 16; 17 z.
B. von ca. 310 bis 410 mm, insbesondere von 320 bis ca. 380 mm.
Ein Verhältnis
einer Länge
des nutzbaren Ballens der Zylinder 16; 17 zu deren
Durchmesser sollte bei 5,8 bis 8,8 liegen, z. B. bei 6,3 bis 8,0,
in breiter Ausführung insbesondere
bei 6,5 bis 8,0.
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Als
Länge L16;
L17 des nutzbaren Ballens ist hier diejenige Breite bzw. Länge des
Ballens zu verstehen, welche zur Aufnahme von Aufzügen 19; 21 geeignet
ist. Dies entspricht in etwa auch einer maximal möglichen
Bahnbreite einer zu bedruckenden Bahn 03. Bezogen auf eine
gesamte Länge
des Ballens der Zylinder 16; 17 wäre zu dieser
Länge L16; L17
des nutzbaren Ballens noch die Breite von ggf. vorhandenen Schmitzringen,
von ggf. vorhandenen Nuten und/oder von ggf. vorhandenen Mantelflächenbereichen
hinzuzurechnen, welche z. B. zur Bedienung von Spann- und/oder Klemmvorrichtungen zugänglich sein
müssen.
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In
vorteilhafter Ausführung
weist der Satellitenzylinder 18 ebenfalls im wesentlichen
die genannten Abmessungen und Verhältnisse zumindest des zugeordneten Übertragungszylinders 17 auf.
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Die
Aufzüge 19; 21 sind
wie in 4 schematisch dargestellt z. B. als flexible Platten
ausgeführt,
wobei der als Gummituch 21 ausgeführte Aufzug 21 als
ein sog. Metalldrucktuch 21 mit einer auf einer Trägerplatte 23 angeordneten
elastischen und/oder kompressiblen Schicht 22 (strichliiert)
ausgeführt
ist (in 4 sind die allein das Metalldrucktuch 21 betreffenden
Bezugszeichen strichliiert angebunden). Eine plattenförmige Druckform 19 bzw.
eine Trägerplatte 23 für ein Gummidrucktuch
besteht i. d. R. aus einem biegsamen, aber ansonsten formstabilen
Material, z. B. aus einer Aluminiumlegierung, und weist zwei gegenüberliegende,
im oder am Zylinder 16; 17 zu befestigende Enden 24; 26 mit
einer Materialstärke
MS von z. B. 0,2 mm bis 0,4 mm, vorzugsweise 0,3 mm auf, wobei diese
Enden 24; 26 zur Ausbildung als Einhängeschenkel 24; 26 jeweils
entlang einer Biegelinie bezogen auf die gestreckte Länge l des
Aufzugs 19; 21 um einen Winkel α; β zwischen 40° und 140°, vorzugsweise
45°, 90° oder 135° abgekantet
sind (4). Ein vorlaufendes Ende 24 ist beispielsweise
unter einem spitzen Winkel α von
40° bis 50°, insbesondere
45°, und
ein nachlaufendes Ende 26 unter einem Winkel β von 80° bis 100°, insbesondere
90°, abgekantet.
Wenn in Umfangsrichtung des Zylinders 16; 17,
insbesondere des Übertragungszylinders 17,
lediglich ein einziger Aufzug 21 aufgebracht ist, entspricht
die Länge
l des Aufzugs 21 nahezu dem Umfangs dieses Zylinders 17.
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Grundsätzlich sind
die abgekanteten Enden 24; 26 der Aufzüge 19; 21 nun
jeweils in eine am Umfang des jeweiligen Zylinders 16; 17 in
Längsrichtung achsparallele,
schlitzförmige Öffnung einsteckbar, wobei
die Enden 24; 26 beispielsweise durch ihre Formgebung,
Reibung oder Verformung gehalten werden. Sie können jedoch auch zusätzlich mittels durch
Federkraft, durch Druckmittel oder einer während des Betriebes wirksamen
Fliehkraft betätigbarer Mittel
fixierbar sein. Die schlitzförmigen Öffnungen für in axialer
Richtung nebeneinander angeordneter Druckplatten 19 auf
dem Formzylinder 16 sind in vorteilhafter Ausführung jeweils
in einer Flucht, z. B. als durchgehende schlitzförmige Öffnung (wie nachfolgend beschrieben),
angeordnet, während
die Öffnungen
für die
auf dem Übertragungszylinder 17 nebeneinander
angeordneten Gummitücher 21 nicht
durchgehend, sondern alternierend zueinander in Umfangsrichtung
um 180° versetzt
sind.
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5a und 5b)
zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein Beispiel für eine vorteilhafte
Ausführung
des Formzylinders 16. Im Zylinder 16 sind zwei
Kanäle 27 vorgesehen,
wobei sich beide Kanäle 27 durchgängig in
axialer Richtung des Zylinders 16 zumindest über die
gesamte Länge
der sechs Abschnitte A bis F im Ballen erstrecken (5b).
Sie sind in Umfangsrichtung des Zylinders 16 z. B. um 180° versetzt
zueinander angeordnet. Die unterhalb einer Mantelfläche 30 im
Innern des Zylinders 16 angeordneten, z. B. als kreisförmige Bohrungen
ausgeführten
Kanäle 27,
weisen zumindest über
die Länge der
sechs Abschnitte A bis F eine schmale, schlitzförmige Öffnung 28 zur Mantelfläche 30 des
Zylinders 16 auf (5a). Eine
Schlitzweite s16 der Öffnung 28 auf
dem Formzylinder 16 in Umfangsrichtung beträgt weniger
als 5 mm und liegt vorzugsweise im Bereich von 1 mm bis 3 mm (5c).
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Die
abgekanteten Enden 24; 26 der Druckform 19 sind
nun jeweils in eine der am Umfang in Längsrichtung achsparallelen Öffnungen 28 einsteckbar
und sind, zumindest das nachlaufende Ende 26, durch eine
im Kanal 27 angeordnete Halteeinrichtung 29, 31 fixierbar.
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Die
Halteeinrichtung 29, 31 weist hier zumindest ein
Klemmstück 29 und
ein Federelement 31 auf (5c). Der
nicht dargestellte rechtwinkelig abgekantete nachlaufende Einhängeschenkel 26 (siehe 4)
kommt vorzugsweise an einer zur Abkantung im wesentlichen komplementär geformten
Wandung der Öffnung 28 zur Anlage
und wird dort von dem Klemmstück 29 durch
eine vom Federelement 31 auf das Klemmstück 29 ausgeübte Kraft
angedrückt.
Der nicht dargestellte spitzwinkelig abgekantete vorlaufende Einhängeschenkel 24 (siehe 4)
kommt vorzugsweise an einer zur Abkantung im wesentlichen komplementär geformten
Wandung der Öffnung 28,
welche mit der Mantelfläche 30 eine
Einhängekante
bzw. -nase unter einem spitzen Winkel α' von 40° bis 50°, insbesondere 45° bildet,
zur Anlage. Zum Lösen
der Klemmung des nachlaufenden Endes 26 ist im Kanal 27 ein
Stellmittel 32 vorgesehen, welches bei seiner Betätigung der
vom Federelement 31 auf das Klemmstück 29 ausgeübten Kraft
entgegenwirkt und das Klemmstück 29 von
der Wandung bzw. dem Ende 26 wegschwenkt.
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In
vorteilhafter Ausführung
ist in jedem Kanal 27 nicht nur ein Klemmstück 29,
sondern sind über die
Länge der
Abschnitte A bis F axial nebeneinander mehrere Klemmstücke 29 in
der Art von Segmenten mit jeweils zumindest einem Federelement 31 angeordnet
(in 5a aus dem Zylinder 16 „herausgezogen" dargestellt). Im
Ausführungsbeispiel
sind je Abschnitt A bis F mehrere, z. B. sechs, derartige Klemmstücke 29 gemäß 5c angeordnet,
wobei mittig zwischen den Klemmelementen 29 jeden Abschnittes
A bis F, hier zwischen dem dritten und dem vierten Klemmelement 29 jedes
Abschnittes A bis F, jeweils ein einen Registerstein 35 aufweisendes
Passerelement 33 (5d) angeordnet
ist. Der Registerstein 35 bzw. Passerstift 35 ist
z. B. in einer Nut eines Sockels 34 in axialer Richtung
manuell verschieb- und justierbar. Der Registerstein 35 kann
in nicht dargestellter Weiterbildung auch jeweils über axial
in einem frei bleibenden Hohlraum des Kanals 27 bzw. des
Passelementes 33 geführte
Betätigungseinrichtung,
z. B. eine motorisch antreibbare Gewindespindel, axial bewegbar
sein.
-
Das
Stellmittel 32 ist in der dargestellten Ausführungsform
derart ausgeführt,
dass bei Betätigung
die Halteeinrichtungen) 29, 31, d. h. alle Klemmstücke 29, über die
Länge der
Abschnitte A bis F gleichzeitig geschlossen bzw. gelöst sind.
Das Stellmittel 32 ist wie in 5a aus
dem Zylinder 16 „herausgezogen" dargestellt als
jeweils mindestens über
die Länge
der Abschnitte A bis F reichender, axial im Kanal 27 verlaufender
und mit Druckmittel betätigbarer
reversibel verformbarer Hohlkörper 32,
z. B. als Schlauch 32, ausgeführt. Dieser Schlauch 32 ist gemäß 5c mit
den Klemmstücken 29 derart
zusammen wirkend im Kanal 27 angeordnet, dass er den selbstsichernd
die Haltevorrichtung schließenden
Federelementen 31 bei Betätigung entgegenwirkt. Durch
die Bereiche von Passerelementen 33 wird er hindurchgeführt (5d).
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6a und 6b)
zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein Beispiel für eine vorteilhafte
Ausführung
des Übertragungszylinders 17.
Im Zylinder 17 sind zwei Kanäle 36; 37 vorgesehen,
wobei sich beide Kanäle 36; 37 durchgängig in
axialer Richtung des Zylinders 17 zumindest über die
gesamte Länge der
sechs Abschnitte A bis F bzw. drei Abschnitte AB; CD; EF, im Ballen
erstrecken (6b). Sie sind in Umfangsrichtung
des Zylinders 17 z. B. um 180° versetzt zueinander angeordnet.
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Die
beiden unterhalb einer Mantelfläche 40 im
Innern des Zylinders 17 angeordneten, z. B. als kreisförmige Bohrungen
ausgeführten
Kanäle 36; 37, weisen
insgesamt z. B. drei, jeweils axial verlaufende, zumindest jeweils über die
Länge eines
Abschnittes AB; CD; EF reichende schmale, schlitzförmige Öffnungen 38; 39; 41 zur
Mantelfläche 40 des
Zylinders 17 hin auf (6a). Zwei
der drei Öffnungen 38; 39 stehen
mit dem selben Kanal 36 in Verbindung und sind in axialer
Richtung miteinander fluchtend, aber voneinander beabstandet an
der Mantelfläche 40 angeordnet.
Axial zwischen den beiden Öffnungen 38; 39 besteht
ein die Form der übrigen
Mantelfläche 40 fortsetzender,
insbesondere ungestörter Abschnitt
U ohne Öffnung.
Die beiden fluchtenden, z. B. mit demselben Kanal 36 in
Verbindung stehenden Öffnungen 38; 39 sind
bevorzugt die stirnseitennahen Öffnungen 38; 39,
wobei die dritte Öffnung 41 sich axial
zumindest über
den mittleren Anschnitt CD erstreckt und um 180° versetzt zu den anderen Öffnungen 38; 39 angeordnet
ist. Eine Schlitzweite s17 der nicht abgedeckten Öffnung 38; 39; 41 auf
dem Übertragungszylinder 17 in
Umfangsrichtung beträgt
jeweils weniger als 5 mm und liegt vorzugsweise im Bereich von 1
mm bis 3 mm (6c). Zu Herstellungszwecken können jeweils
an einem oder an zweien der Enden der Schlitze 38; 39; 41 radial
verlaufende Bohrungen 42 vorgesehen sein, welche im Betriebszustand
des Zylinders 17 mittels eines nicht dargestellten Stopfens
verschließbar
bzw. verschlossen ist (6b). Der Stopfen weist eine
Außenfläche auf,
welche die ansonsten zylindrische Kontur des Zylinders 17 im
montierten Zustand im Bereich der Bohrung 42 fortsetzt.
In Umfangsrichtung des Zylinders 17 in einem zur Rotationsachse
senkrechten Schnitt ist in einer vorteilhaften Ausführung jeweils
lediglich eine der Öffnungen 38; 39; 41 bzw.
eine der durch die Stopfen verkürzten Öffnung 38; 39; 41 hintereinander
angeordnet. In diesem Schnitt betrachtet überschneiden sich somit die Öffnungen 38; 39; 41 bzw.
die durch die Stopfen verkürzten Öffnung 38; 39; 41 nicht.
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Die
abgekanteten Enden 24; 26 des Gummituches 21 sind
nun jeweils in eine der am Umfang in Längsrichtung achsparallelen Öffnungen 38; 39; 41 einsteckbar
und sind, zumindest das nachlaufende Ende 26, jeweils durch
zumindest eine im Kanal 36; 37 angeordnete Halteeinrichtung 43, 44 fixierbar. Vorzugsweise
sind die beiden Enden 24; 26 desselben Gummituches 21 durch
die selbe Öffnung 38; 39; 41 in
den selben Kanal 36; 37 geführt.
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Die
Halteeinrichtung 43, 44 weist hier jeweils zumindest
ein Klemmstück 43 und
ein Federelement 44 auf (6c). Der
nicht dargestellte rechtwinkelig abgekantete nachlaufende Einhängeschenkel 26 (siehe 4)
kommt vorzugsweise an einer zur Abkantung im wesentlichen komplementär geformten Wandung
der Öffnung 38; 39; 41 zur
Anlage und wird dort von dem Klemmstück 43 durch eine vom
Federelement 44 auf das Klemmstück 43 ausgeübte Kraft angedrückt. Der
nicht dargestellte spitzwinkelig abgekantete vorlaufende Einhängeschenkel 24 (siehe 4)
kommt vorzugsweise an einer zur Abkantung im wesentlichen komplementär geformten
Wandung der Öffnung 38; 39; 41,
welche mit der Mantelfläche 40 eine
Einhängekante
bzw. -nase unter einem spitzen Winkel α' von 40° bis 50°, insbesondere 45° bildet,
zur Anlage. Zum Lösen
der Klemmung des nachlaufenden Endes 26 ist im Kanal 36; 37 mindestens ein
Stellmittel 46; 47; 48 vorgesehen, welches
bei seiner Betätigung
der vom Federelement 44 auf das Klemmstück 43 ausgeübten Kraft
entgegenwirkt und das Klemmstück 43 von
der Wandung wegschwenkt. In vorteilhafter Weise ist für jede der
drei Öffnungen 38; 39; 41 im
jeweils zugeordneten Kanal 36; 37 mindestens ein
Stellmittel 46; 47; 48 vorgesehen (in 6a aus
dem Zylinder 17 „herausgezogen" dargestellt).
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In
vorteilhafter Ausführung
ist in jedem Kanal 36; 37 nicht nur ein Klemmstück 43,
sondern sind über
die Länge
der Abschnitte AB; CD; EF axial nebeneinander jeweils mehrere Klemmstücke 43 als einzelne
Segmente mit jeweils zumindest einem Federelement 44 angeordnet
(in 6a aus dem Zylinder 17 „herausgezogen" dargestellt). Im
Ausführungsbeispiel
sind je Abschnitt AB; CD; EF und je Öffnung 38; 39; 41 mehrere,
z. B. zehn, derartige Klemmstücke 43 gemäß 6c angeordnet.
In Abschnitten AB; CD; EF des jeweiligen Kanals 36; 37, die
keine Öffnung
zur Mantelfläche 40 aufweisen,
ist anstelle der Haltevorrichtung 43, 44 bzw.
der Haltevorrichtungen 43, 44 zumindest ein Füllelement 49 (6d)
im Kanal 36; 37 angeordnet. Im Beispiel sind mehrere,
z. B. elf, dieser Füllelemente 49 als einzelne
Segmente im betreffenden, keine Öffnung aufweisenden
Abschnitt AB; CD; EF des Kanals 36; 37 angeordnet.
Mittig zwischen den Halteeinrichtungen 43, 44 jeden
Abschnittes AB; CD; EF, d. h. im Bereich zwischen den Abschnitten
A und B bzw. E und F, hier zwischen dem fünften und sechsten Klemmelement 43,
kann ebenfalls jeweils ein Füllelement 49 (6d)
angeordnet sein. Das Füllelement 49 weist im
wesentlichen einen dem Querschnitt des Kanals 36; 37 nachempfundenen
Querschnitt und zumindest eine in axialer Richtung durchgehende Öffnung 51 auf,
durch welche ein Betriebsmittel für das Stellmittel 46; 47; 48 durchführbar ist.
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Das
Stellmittel 46; 47; 48 ist in der dargestellten
Ausführungsform
derart ausgeführt,
dass bei Betätigung
die Halteeinrichtung 43, 44 eines Abschnittes
AB; CD; EF, d. h. alle Klemmstücke 43 eines
Abschnittes AB; CD; EF, gleichzeitig geschlossen bzw. gelöst sind.
Das Stellmittel 46; 47; 48 ist in 6a aus
dem Zylinder 17 „herausgezogen" dargestellt. Im Kanal 36 (mit
zwei Öffnungen 38; 39)
erstreckt sich jeweils stirnseitig ein Stellmittel 46; 47 über zumindest
die entsprechende Länge
des Abschnittes AB; EF. Das der mittleren Öffnung 41 zugeordnete
Stellmittel 48 erstreckt sich ebenfalls über zumindest
die entsprechende Länge
des zugeordneten Abschnittes CD. Es kann sich jedoch auch zumindest
auf einer Seite bis zur Stirnseite des Zylinders 17 erstrecken, wenn
es für
eine Zufuhr von Betriebsmitteln von Vorteil ist (6a).
Die Stellmittel 46; 47; 48 sind jeweils als
axial im Kanal 36; 37 verlaufender und mit Druckmittel
betätigbarer
reversibel verformbarer Hohlkörper 46; 47; 48,
z. B. als Schlauch 46; 47; 48, ausgeführt. Dieser
Schlauch 46; 47; 48 ist gemäß 6c mit
den Klemmstücken 43 derart
zusammen wirkend im Kanal 36; 37 angeordnet, dass
er den selbstsichernd die Halteeinrichtung 43, 44 schließenden Federelementen 44 bei
Betätigung
entgegenwirkt. Durch die Bereiche von zu passierenden Füllelementen 49 wird
er durch diese bzw. deren Öffnung 51 hindurchgeführt (6d).
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In
anderer Ausführung
der Kanäle 36; 37 können diese
auch jeweils nicht über
die gesamte Länge
durchgehend ausgeführt
sein. So ist beispielsweise im Bereich jeden Abschnitts AB; CD;
EF jeweils ein Kanal 36; 37, ggf. mit entsprechender
Haltevorrichtung, vorgesehen, wobei der Kanal 37 des mittleren
Aufzuges 21 gegenüber
den beiden äußeren um
180° versetzt
ist. Dies ist in 6e lediglich schematisch angedeutet.
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In
einer insbesondere in Verbindung mit den sechs Seiten breiten Druckeinheiten 02 bzw.
Zylindern 16; 17 vorteilhaften Ausführungsform
ist zumindest zwei Zylindern 16; 17, insbesondere
zwei Formzylindern 16, mindestens einer der Drucktürme 01 jeweils
eine Vorrichtung 52 zum Andrücken eines Aufzugs 19; 21 an
einen Zylinder 16; 17, insbesondere einer Druckform 19 an
den Formzylinder 16, (im folgenden Andrückvorrichtung 52)
zugeordnet. Dies ist z. B. von Vorteil, wenn in zwei korrespondierenden Druckwerken 13 ein
schneller, z. B. fliegender Plattenwechsel vorgenommen werden soll.
Insbesondere ist es für
einen schnellen, sicheren und exakten Produktwechsel von Vorteil,
wenn allen Formzylindern 16 eines Druckturmes 01 eine derartige
Andrückvorrichtung 52 zugeordnet
ist. Eine entsprechende Andrückvorrichtung 52 weist
ein oder mehrere Andrückelemente 53; 54,
z. B. Leisten, Stößel oder Wälzelemente 53; 54,
auf, welche bzw. welches an einen und/oder mehrere Aufzüge 19; 21 wahlweise anstellbar
ist bzw. sind. Hierdurch wird ein kontrolliertes und geführtes Einziehen
bzw. Aufspannen und/oder Ablösen
bzw. Abnehmen des Aufzuges 19; 21 ermöglicht.
Auch ist es hierdurch möglich,
ein Ende 24; 26 des Aufzuges 19; 21 in
den entsprechenden Kanal 27; 36; 37 bzw.
die Öffnung 28; 38; 39; 41 hinein
zu bewegen oder ein gelöstes
Ende 24; 26 bzw. den teilweise gelösten Aufzug 19; 21 in
einer gewünschten
Lage niederzuhalten. Die Andrückvorrichtung 52 erstreckt
sich längs
des Zylinders 16; 17 zumindest im gesamten Bereich
der Abschnitte A bis F, d. h. im für das Drucken wirksamen Bereich
des Ballens.
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Die
in 7 beschriebene Ausführung der Andrückvorrichtung 52 ist
insbesondere auch in Verbindung mit der in 5 beschriebenen
Ausführung für das über alle
Abschnitte A bis F reichende gemeinsame Stellmittel 32 von
Vorteil. In dieser Konstellation ist ein einzelnes oder gruppenweises
Aufziehen, Wechseln und/oder Abnehmen auch für sechs nebeneinander auf dem
Formzylinder 16 angeordnete Druckformen 19 möglich, ohne
dass innerhalb des Formzylinders 16 ein erhöhter Aufwand
an Betätigungseinrichtungen
oder Betriebsmittelzufuhr zu erfolgen hat. Auch die Fertigung, Montage
und Wartung vereinfacht sich dadurch erheblich.
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Die
Andrückvorrichtung 52 weist
je Abschnitt A bis F (bei sechs nebeneinander angeordneten Aufzügen 19)
bzw. Abschnitt AB; CD; EF (bei drei nebeneinander angeordneten Aufzügen 21)
mindestens ein erstes Andrückelement 53,
z. B. Wälzelement 53, auf.
In einer vorteilhaften Ausführung
gemäß 7 weist
es je Abschnitt A bis F bzw. Abschnitt AB; CD; EF ein in Umfangsrichtung
des Zylinders 16; 17 von diesem ersten Wälzelement 53 beabstandetes
zweites Andrückelement 54,
z. B. Wälzelement 54,
auf. In 7 sind für den Fall des Formzylinders 16 lediglich mittleren
Abschnitten B, C und D sowie die diesen Abschnitten B, C und D zugeordneten
Wälzelemente 53; 54 dargestellt.
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Je
Abschnitt A bis F bzw. AB bis EF ist ein erstes Wälzelement 53 oder
eine Gruppe von in axialer Richtung nebeneinander angeordneten ersten Wälzelementen 53 sowie
z. B. ein zweites Wälzelement 54 oder
eine Gruppe von in axialer Richtung nebeneinander angeordneten zweiten
Wälzelementen 54 angeordnet.
Im Beispiel ist je Abschnitt A bis F bzw. AB bis EF ein erstes Wälzelement 53 und
eine Gruppe von drei zweiten Wälzelementen 54 dargestellt.
Vorteilhaft im Hinblick auf die Gefahr möglicher Verkantung und ggf.
fehlerhafter axialer Ausrichtung ist die Anordnung von Gruppen von
mindestens je zwei voneinander unabhängig bewegbaren Wälzelementen 53; 54.
Ein einzelnes Wälzelement 53; 54 für einen
Abschnitt A bis F bzw. AB bis EF ist beispielsweise als sich in
Längsrichtung
nahezu über
die Länge
des Abschnittes A bis F bzw. AB bis EF erstreckende Walze 53; 54 ausgeführt, ein
Wälzelement 53; 54 einer
Gruppe hingegen z. B. lediglich als höchsten die einen Bruchteil
der Länge
des Abschnittes A bis F bzw. AB bis EF aufweisende Rolle 53; 54.
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Die
axial nebeneinander angeordneten Wälzelemente 53; 54 sowie,
falls vorgesehen, die in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten
Wälzelemente 53; 54 sind
grundsätzlich
unabhängig
voneinander bewegbar an beispielsweise einer Traverse 56 (oder
mehreren Traversen 56) angeordnet. Das einzige erste Wälzelement 53 oder
die Gruppe von ersten Wälzelementen 53 eines
jeden Abschnittes A bis F bzw. AB bis EF sowie, soweit vorgesehen,
das einzige zweite Wälzelement 54 oder
die Gruppe von zweiten Wälzelementen 54 eines
jeden Abschnittes A bis F bzw. AB bis EF sind unabhängig voneinander durch
jeweils eigene Stellmittel 57; 58 betätigbar. Diese
Stellmittel 57; 58 sind beispielsweise als mit Druckmittel
beaufschlagbare reversibel verformbare Hohlkörper 57; 58,
insbesondere als Schlauch 57; 58 ausgeführt. Es
können
aber auch anders geartete elektrisch oder magnetisch betätigbare
Stellmittel vorgesehen sein.
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Zum
Aufspannen eines Aufzugs 16; 17 in einem der Abschnitte
A bis F bzw. AB bis EF wird das vorlaufende, z. B. spitzwinkelig
abgekantete Ende 24 des Aufzugs 16; 17 in
die betreffende Öffnung 28; 38; 39; 41 eingeführt. Das
bzw. die diesem Abschnitt A bis F bzw. AB bis EF zugeordnete erste
bzw. ersten Wälzelemente 53 sowie,
falls vorgesehen, das bzw. die diesem Abschnitt A bis F bzw. AB
bis EF zugeordneten zweiten Wälzelemente 54 werden
an den Zylinder 16; 17 bzw. an den aufzuziehenden,
bereits eingehängten
Aufzug 19; 21 angestellt. Sind bereits ein oder
mehrere weitere Aufzüge 19; 21 auf
dem Zylinder 16; 17 angeordnet und sollen dort
verbleiben, so werden auch die diesen Abschnitt A bis F bzw. AB bis
EF betreffenden ersten und/oder zweiten Wälzelemente 53; 54 an
den jeweiligen Aufzug 19; 21 angestellt. Wenn
erste und zweite Wälzelemente 53; 54 vorgesehen
sind, drückt
beim Abrollen des Zylinders 16; 17 mit den Wälzelementen 53; 54 das
zweite Wälzelement 54 das
nachlaufende abgekantete Ende 26 des Aufzuges 19; 21 bei Überrollung
in die Öffnung 28; 38; 39; 41.
Ist bzw. sind nur erste Wälzelemente 53 vorgesehen,
so erfolgt das Hineindrücken
durch diese. Vorzugsweise verbleiben hierbei die Wälzelemente 53; 54 ortsfest,
während
der Zylinder 16; 17 in eine Produktionsrichtung
P gedreht wird. Das bzw. die zuvor in einer Freigabeposition (offen)
befindliche Haltemittel für
die Abschnitte A bis F bzw. AB bis EF, z. B. ein oder mehrere Klemmstücke 29; 43,
wechselt bzw. wechseln in seine bzw. ihre Halte- oder Klemmposition
(geschlossen). Nachdem das Haltemittel von seiner Freigabeposition
in seine Halteposition gewechselt ist werden alle Wälzelemente 53; 54 des
betreffenden Abschnittes A bis F bzw. AB bis EF vom Zylinder 16; 17 bzw.
dessen Aufzug 19; 21 abgestellt.
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Beim
Abspannen eines Aufzuges 19; 21 ist zu unterscheiden,
ob ein oder mehrere andere Aufzüge 19; 21 auf
dem Zylinder 16; 17 verbleiben sollen. In diesem
Fall ist zunächst
mindestens eines der dem zu belassenden Aufzug 19; 21 zugeordneten
Wälzelemente 53; 54 im
Bereich dessen nachlaufenden Endes 26 bzw. nahe der Öffnung 28; 38; 39; 41 anzustellen
bzw. angestellt. Das dem zu lösenden
Aufzug 19; 21 zugeordnete Wälzelement 53; 54 kann
abgestellt verbleiben bzw. sein. Das Haltemittel für die Abschnitte
A bis F bzw. AB bis EF wird geöffnet.
Das nachlaufende Ende 26 des zu lösenden Aufzuges 19; 21 ist
durch die Eigenspannung aus dem Kanal 27; 36; 37 entfernt,
während
die zu belassenden Aufzüge 19; 21 durch
die Wälzelemente 53; 54 niedergehalten sind.
Das Haltemittel wird wieder geschlossen. Weist die Andrückvorrichtung 52 jeweils
erste und zweite Wälzelemente 53; 54 auf,
so werden die zu belassenden Aufzüge 19; 21 vorteilhaft
durch zumindest die zweiten Wälzelemente 54 niedergehalten.
Beim zum Entfernen vorgesehenen Aufzug 19; 21 ist
zunächst zumindest
das zweite Wälzelement 54 abgestellt,
damit das Ende 26 aus dem Kanal 27; 36; 37 entweichen
kann, und das erste Wälzelement 53 angestellt, damit
der bereits zum Teil gelöste
Aufzug 19; 21 noch auf dem Zylinder 16; 17 geführt und
gehalten ist. Anschließend
kann der Zylinder 16; 17, vorzugsweise entgegen
der Produktionsrichtung P, gedreht werden bis das vorlaufende Ende 24 aus
dem Kanal 27; 36; 37 entfernt, und der
Aufzug 19; 21 entnommen werden kann. Sind beim
Abspannen des Aufzuges 19; 21 keine verbleibenden
Aufzüge 19; 21 zu
berücksichtigen,
so können
die Wälzelemente 53; 54 der nicht
den zu lösenden
Aufzug 19; 21 betreffenden Abschnitte A bis F
bzw. AB bis EF während
der Prozedur prinzipiell beliebige Betriebspositionen, vorzugsweise
abgestellt, einnehmen.
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Es
können
somit auf der Mantelfläche 30; 40 des
Zylinders 16; 17 aufliegende Aufzüge 19; 21 durch
jeweils mindestens ein Andrückelement 53; 54 je
nach Bedarf fixiert sein, während
ein Ende 24; 26 eines Aufzugs 19; 21 oder
mehrerer Aufzüge 19; 21 freigegeben
ist bzw. sind, d. h. zu diesem Zeitpunkt nicht angedrückt ist
bzw. sind.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
werden die Zylinder 16; 17; 18 der Druckeinheit 02 so
angetrieben, dass die Druckwerke 13 der Druckeinheit 02 jeweils
zumindest durch einen von den übrigen
Druckeinheiten 13 mechanisch unabhängigen Antriebsmotor 61 rotatorisch
antreibbar sind. Im Fall der Satellitendruckeinheit 02 ist
der bzw. sind die Satellitenzylinder 18 ebenfalls durch
einen Antriebsmotor 61 mechanisch unabhängig von den zugeordneten Druckwerken 13 rotatorisch
antreibbar. Die Antriebsmotoren 61 sind vorzugsweise als
bezüglich
ihrer Winkellage geregelte Elektromotoren 61, z. B. als
Asynchronmotoren, Synchronmotoren oder Gleichstrommotoren, ausgeführt. In
vorteilhafter Weiterbildung ist zwischen dem Antriebsmotor 61 und
dem anzutreibenden Zylinder 16; 17; 18 bzw.
Zylinderpaar 16, 17; 18, 18 mindestens
ein Getriebe 62, insbesondere mindestens ein Untersetzungsgetriebe 62 (wie
zum Beispiel Ritzel-, Vorsatz- und/oder Planetengetriebe) angeordnet.
Die Einzelantriebe tragen zur hohen Flexibilität sowie zur Vermeidung von
Schwingungen im mechanischen Antriebssystem, und dadurch auch zur
hohen Qualität
im Produkt bei. In den nachfolgenden 8 bis 10 weisen
lediglich die Bauteile der rechten Bildhälfte entsprechende Bezugszeichen auf,
da die linke Seite der rechten spiegelbildlich entspricht. Es sind
jeweils für
obere und untere Druckwerke alternative Konfigurationen für ggf. vorhandene
Farb- bzw. Feuchtwerke 14; 20 angedeutet, welche
wechselweise aufeinander zu übertragen
sind.
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In 8 weisen
alle neun Zylinder 16; 17; 18 jeweils
einen eigenen Antriebsmotor 61 auf, welcher jeweils z.
B. über
ein Getriebe 62 auf den Zylinder 16; 17; 18 treibt.
Das oben dargestellte Farbwerk 14 weist neben weiteren,
nicht bezeichneten Walzen zwei Reibzylinder 63 auf, welche
rotatorisch gemeinsam mittels eines eigenen Antriebsmotors 64 antreibbar
sind. Die beiden Reibzylinder 63 sind zum Erzeugen eines
axialen Hubes durch ein nicht dargestelltes Antriebsmittel axial
beweg- und antreibbar. Das unten dargestellte Farbwerk 14 weist
lediglich einen Reibzylinder 63 auf. Das oben dargestellte
Feuchtwerk 20 weist neben weiteren, nicht bezeichneten Walzen
zwei Reibzylinder 66 auf, welche rotatorisch gemeinsam
mittels eines eigenen Antriebsmotors 67 antreibbar sind.
Die beiden Reibzylinder 66 sind zum Erzeugen eines axialen
Hubes durch ein nicht dargestelltes Antriebsmittel axial beweg-
und antreibbar. Das unten dargestellte Feuchtwerk 20 weist
lediglich einen Reibzylinder 66 auf. In einer Variante,
welche in den oberen Druckwerken 13 durch punktierte Linien
angedeutet ist, wird das Farb- und/oder Feuchtwerk 14; 20 nicht
durch einen eigenen Antriebsmotor 64; 67, sondern
von einem der Zylinder 16; 17; 18, insbesondere
vom Formzylinder 16 her über eine mechanische Kopplung,
z. B. über
Zahnräder und/oder
Riemen, rotatorisch angetrieben.
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Im
Gegensatz zu 8 werden die beiden Zylinder 16; 17 jedes
Druckwerks 13 in der Ausführung nach 9 jeweils
von einem gemeinsamen Antriebsmotor 61 am Übertragungszylinder 17 angetrieben.
Der Antrieb kann axial, z. B. über
ein Getriebe 62, erfolgen oder aber über ein auf ein Antriebsrad des Übertragungszylinders 17 treibendes
Ritzel. Vom Antriebsrad des Übertragungszylinders 17 kann dann
auf ein Antriebsrad des Formzylinders 16 abgetrieben werden.
Die Antriebsverbindung 68 (als Verbindungslinie dargestellt)
kann als Zahnradverbindung oder aber über Riemen erfolgen und ist
in Weiterbildung gekapselt ausgeführt. Für den Antrieb des Farb- und
ggf. Feuchtwerks 14; 20 über eigene Antriebsmotoren 64; 67 oder
einen Zylinder 16; 17; 18 ist grundsätzlich das
zu 8 ausgeführte
anzuwenden.
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Im
Gegensatz zu 9 werden die beiden Zylinder 16; 17 jedes
Druckwerks 13 in der Ausführung nach 10 jeweils
zwar von einem gemeinsamen Antriebsmotor 61, jedoch am
Formzylinder 16 angetrieben. Der Antrieb kann wieder axial,
z. B. über ein
Getriebe 62, erfolgen oder aber über ein auf ein Antriebsrad
des Formzylinders 16 treibendes Ritzel. Vom Antriebsrad
des Formzylinders 16 kann dann auf ein Antriebsrad des Übertragungszylinders 17 abgetrieben
werden. Die Antriebsverbindung 68 kann wie zu 9 dargelegt
ausgeführt
sein. Für
den Antrieb des Farb- und ggf. Feuchtwerks 14; 20 über eigene
Antriebsmotoren 64; 67 oder einen Zylinder 16; 17; 18 ist
wieder grundsätzlich
das zu 8 ausgeführte
anzuwenden.
-
Im
Gegensatz zu der in 8 oder 9 durch
punktierte Linien angedeuteten Ausführung ohne eigenen rotatorischen
Antrieb des Farb- und/oder Feuchtwerks 14; 20,
ist es jedoch in einer Weiterbildung vorteilhaft, vom Übertragungszylinder 17 auf
das Farb- und/oder Feuchtwerk 14; 20 zu treiben.
Somit kann ein eindeutiger Momentenfluß erreicht und ggf. ansonsten
auftretende Zahnflankenwechsel vermieden werden. Eine Ausführung eines derartigen
Antriebszuges ist schematisch in 11 dargestellt.
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Der
Antriebsmotor 61 treibt über ein Ritzel 71 auf
ein mit dem Formzylinder 16 drehsteif verbundenes Antriebsrad 72,
welches wiederum auf ein mit dem Übertragungszylinder 17 drehsteif
verbundenes Antriebsrad 73 treibt. Das Antriebsrad 73 ist
entweder verbreitert ausgeführt
oder es ist ein zweites Antriebsrad 74 mit dem Übertragungszylinder 17 verbunden.
Das verbreiterte oder zusätzliche
Antriebsrad 73; 74 treibt über ein drehbar auf einem Zapfen 76 des
Formzylinders 16 angeordnetes Antriebsrad 77 auf
ein Antriebsrad 78 des Farb- und/oder Feuchtwerks 14; 20.
Die Antriebsräder 72; 73; 74; 77; 78 sind
vorzugsweise als Zahnräder
ausgeführt.
Für den Fall,
dass der Formzylinder 16 zur Einstellung der axialen Lage
um beispielsweise ±ΔL axial ortsveränderbar
ausgeführt
ist, sind zumindest das Ritzel 71 sowie die Antriebsräder 72 bis 74 gerade
verzahnt ausgeführt.
Zwischen Antriebsmotor 61 und dem Getriebe 62 aus
Ritzel 71 und Antriebsrad 72 kann zusätzlich ein
strichliiert angedeutetes, gekapseltes Vorsatzgetriebe 62' angeordnet
sein. Der Antrieb auf den Formzylinder 16 kann alternativ
auch axial auf den Zapfen 76 erfolgen, wobei ggf. eine
axiale Bewegung des Formzylinders 16 über eine nichtdargestellte,
eine axiale Relativbewegung zwischen dem Formzylinder 16 und
dem Antriebsmotor 61 aufnehmende Kupplung erfolgt. Der
Satellitenzylinder 18 wird in dieser Darstellung ebenfalls über ein
Ritzel 71 an einem ihm zugeordneten Antriebsrad 79,
insbesondere Zahnrad 79, angetrieben. Jeder durch einen unabhängigen Antriebsmotor 61 angetriebener
Antriebszug ist in vorteilhafter Ausführung zumindest für sich,
ggf. in noch kleineren Einheiten, gekapselt (strichliiert in 11 dargestellt).
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Die
beschriebenen Ausgestaltungen der Druckeinheit 02 bzw.
der Druckwerke 13 bzw. ihrer Zylinder 16; 17; 18 bzw.
des Antriebes ermöglicht
ein schwingungsarmes, passgenaues Drucken hoher Qualität mit einem
bezogen auf die erreichbare Produktstärke geringen technischen und
räumlichen Aufwand.
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Nach
dem Bedrucken der z. B. sechs Druckseiten breiten Bahn 03 läuft diese,
ggf. über
nicht näher
bezeichnete Leitelemente und/oder Zugwalzen, in den Bereich des Überbaus 04 und
wird z. B. durch die Längsschneideinrichtungen 06 geführt (12). Diese
weist z. B. eine Walze 81, beispielsweise eine mittels
eines eigenen Antriebsmotors 80 getriebene Zugwalze 81 auf,
mit welcher Andrückrollen
zusammen wirken können
um Schlupf zu vermeiden. Längsschneideeinrichtung 06 und
die Zugwalze 81 können
auch getrennt voneinander ausgeführt
sein, wobei jedoch vorzugsweise mit der Längsschneideeinrichtung 06 als
Wiederlage eine andere Walze zusammen wirkt. In dieser Längsschneideinrichtungen 06 wird
die Bahn 03 beispielsweise in mehrere, z. B. drei, teilbahnbreite
Bahnen 03a; 03b; 03c, kurz Teilbahnen 03a; 03b; 03c (durch
Mittellinien symbolisiert, Linien 03a, 03b lediglich
angedeutet), längs
geschnitten bevor diese Teilbahnen 03a; 03b; 03c nachfolgenden
Leitelementen, z. B. Walzen von Registereinrichtungen 08,
Wendestangen von Wendeeinrichtungen 07, Auflaufwalzen für den Trichtereinlauf
oder Zugwalzen zugeführt
werden. Um einen bezüglich
der Bahnspannung schwingungsarmen Bahntransport zu erreichen, können einzelne,
mehrere oder alle ungetriebenen bzw. lediglich durch Friktion mit
der Bahn 03a; 03b; 03c getriebenen Leitelemente,
welche zur Führung
von Teilbahnen 03a; 03b; 03c vorgesehen
sind, mit einer verminderten Länge
ausgeführt
werden. So lässt
sich neben der Länge
die ansonsten für
z. B. sechs Druckseiten breite Maschinen große erforderliche Stärke der
Leitelemente und damit die Trägheit
erheblich verringern. Die insbesondere bei Geschwindigkeitsänderung
ansonsten bestehende Gefahr von Schwingungen in der Bahnspannung
wird wirksam vermindert, was sich wiederum in der Passerhaltigkeit
und damit in der Qualität
des Druckes niederschlägt.
Die nachfolgenden Ausführungen
zu den Leitelementen verminderter Länge, zur seitlichen Ortsveränderbarkeit
sowie zur Zuordnung einer Registerwalze zu einem anderen Leitelement,
sind auf verschiedensten Druckmaschinen anzuwenden, jedoch von besonderem Vorteil
i. V. m. breiten, z. B. sechs Platten breiten Maschinen.
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12 zeigt
in einer perspektivischen Schrägansicht
ein erstes Ausführungsbeispiel
für zumindest
einen Teil des Überbaus 04.
Exemplarisch ist in 12 die Teilbahn 03b als
von der Mitte nach außen
gewendete Teilbahn 03b dargestellt. Eine zweite der Teilbahnen 03a; 03c könnte beispielsweise
mittels einer zweiten derartige Wendevorrichtung 07 ebenfalls
in eine andere Flucht gewendet werden. Eine zweite Wendevorrichtung
kann z. B. oberhalb oder unterhalb der ersten Wendeeinrichtung 07 liegen.
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Die
Wendevorrichtung 07 weist als Leitelement 82 wie üblich zwei
parallele oder gekreuzte Wendestangen 82 auf, welche mit
der Transportrichtung der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c einen Winkel
von ca. 45° bzw.
135° bilden,
und mittels welchen eine einlaufende Bahn 03a; 03b; 03c seitlich versetzbar
und/oder stürzbar
ist. Die Wendestangen 82 weisen vorteilhafter Weise eine
Länge L82
auf, deren Projektion auf die Querausdehnung der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c unwesentlich
größer, z.
B. 0% bis 20% größer, als
die Breite der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c ist,
d. h. die Länge
L82 beträgt
ca. das 1,4 bis 1,7-fache der Teilbahnbreite. Zumindest ist die
Länge L82
derart gewählt,
dass deren Projektion kleiner oder gleich der doppelten Breite einer
zwei Seiten Breiten Teilbahn 03a; 03b; 03c ist,
d. h. die Länge
L82 beträgt
höchstens
das 2,8-fache der Teilbahnbreite. In vorteilhafter Weiterbildung sind
die Wendestangen 82 jeweils einzeln an Trägern 83 gelagert,
welche quer zur Richtung der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c auf
mindestens einer Führung 84 ortsveränderbar
sind. Die nunmehr „kurzen" Wendestangen 82 lassen
sich nun je nach Anforderung aus der gewünschte Bahnführung in
die erforderliche Position bringen. Unter Umständen können auch beide Wendestangen 82 an
einem derartigen Träger 83 gelagert
sein.
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Versetzte,
gewendete, überführte und/oder gestürzte Teilbahnen 03a; 03b; 03c erfahren
gegenüber
anderen Teilbahnen 03a; 03c i. d. R. einen Versatz
in Laufrichtung und werden deshalb mittels einer Registereinrichtung 08 im
Längsregister
korrigiert. Die Registereinrichtung 08 weist als Leitelement 86 zumindest
eine parallel zur Laufrichtung bewegbare Walze 86 auf.
Die Walze 86 bzw. mehrere Walzen 86 der Registereinrichtung 08 weisen
vorteilhafter Weise eine Länge
L86 auf, die unwesentlich größer, z.
B. 0% bis 20% größer, als
die Breite der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c ist.
Zumindest ist die Länge L86
kleiner oder gleich der doppelten Breite einer zwei Seiten Breiten
Teilbahn 03a; 03b; 03c. In vorteilhafter
Weiterbildung ist die Registereinrichtung 08 quer zur Richtung
der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c auf
mindestens einer Führung 87 ortsveränderbar
gelagert. Die nunmehr schmale Registereinrichtung 08 bzw.
deren kurze Walzen 86 lassen sich nun je nach Anforderung
aus der gewünschte
Bahnführung
in die erforderliche Position bringen.
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Neben
dem Schneiden, ggf. Wenden und ggf. Registern wird die Teilbahn 03a; 03b; 03c im Überbau 04 u.
U. über
weitere, nicht getriebene Leitelemente, wie beispielsweise nicht
dargestellte Leitwalzen, geführt,
bevor sie letztlich einer dem Falzaufbau 11 vorgeordneten
Auflauf- oder Harfenwalze 88 der sog. Harte 09 (1)
zugeführt
wird. Für
gerade aus laufende Bahnen 03 bzw. Teilbahnen 03a; 03b; 03c ist
im Überbau 04 stromaufwärts der
Harfenwalze 89 beispielsweise eine über die volle Bahnbreite b03
reichende, in Transportrichtung ortsveränderbare Registerwalze 91 sowie
eine Umlenkwalze 92 angeordnet.
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In
vorteilhafter Ausführung
ist eine Länge L88
einer Leitwalze und/oder Harfenwalze 88; 93 unwesentlich
größer, z.
B. 0% bis 20% größer, als
die Breite der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c.
Zumindest ist die Länge
L88; L93 (13) kleiner oder gleich der
doppelten Breite einer zwei Seiten Breiten Teilbahn 03a; 03b; 03c.
Im Ausführungsbeispiel
nach 12 ist die „kurze" Harfenwalze 88 als
Abschnitt 88 einer in dieser Ausführung geteilten, jedoch insgesamt über eine
sechs Druckseiten breite Bahn 03 reichende Harfenwalze 89 realisiert.
Die Abschnitte 88 sind hier unabhängig voneinander drehbar gelagert.
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Die „kurze" Harfenwalze 88; 93 als
Leitelement 88; 93 kann jedoch anstatt oder zusätzlich zu einem
Abschnitt 88 auch, wie in 13 dargestellt, als
einzeln an einem Gestell angeordnete Harfenwalze 93 ausgeführt sein.
Diese kann dann entweder gestellfest, oder aber an einem Träger 94 auf
einer Führung 96 quer
zur Richtung der einlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c ortsveränderbar
angeordnet sein.
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Da
der Versatz beim Wenden, Versetzen, Stürzen etc. lediglich diese Teilbahn 03a; 03b; 03c betrifft
und an deren spezielle Bahnführung
gebunden ist, kann in einer vorteilhaften Ausführung die erforderliche Registereinrichtung 08 mindestens
einer den Lauf der Teilbahn 03a; 03b; 03c bestimmenden Leitelemente,
wie z. B. der Wendeeinrichtung 07 bzw. einer Wendestange 82 oder
der Harte 09 bzw. einer „kurzen" Harfenwalze 93, zugeordnet
werden.
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In 13 ist
die „kurze" Registereinrichtung 08 z.
B. der „kurzen" Harfenwalze 93 zugeordnet
und zusammen mit dieser an der Führung 96 quer
zur Richtung der einlaufenden Teilbahn 03b; 03c ortsveränderbar.
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In 14 ist
die „kurze" Registereinrichtung 08 z.
B. einer der „kurzen" Wendestangen 82 zugeordnet
und zusammen mit dieser an der Führung 84 quer
zur Richtung der einlaufenden Teilbahn 03b ortsveränderbar.
Diese Anordnung ist hier zwar für gekreuzte
Wendestangen 82 dargestellt, jedoch auf parallele Wendestangen 82 aus 11 anzuwenden.
Für den
Fall der gekreuzten bzw. orthogonal zueinander verlaufenden Wendestangen 82 ist
mindestens eine (hier zwei) Umlenkwalze 97 mit senkrecht zur
Rotationsachse der Walze 81 verlaufender Rotationsachse.
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In
vorteilhafter Weiterbildung sind im Überbau 04 einer dreifach
breiten Druckmaschine je ganzer Bahn 03 zwei derartige,
mit Register- und Wendeeinrichtung 08; 07 oder
mit Register- und Harfenwalze 93 gemeinsam ortsveränderbare „kurze" Vorrichtungen über- oder untereinander
angeordnet.
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Die
Führungen 84; 96 (13 und 14) der
genannten Ausführungsbeispiele
können
auf unterschiedlichste Weise realisiert sein. Beispielsweise können die
Führungen 84; 96 als
Spindeln mit zumindest abschnittsweisem Gewinde ausgeführt sein, welche
zu beiden Seiten drehbar gelagert und z. B. durch einen nicht dargestellten
Antrieb rotatorisch antreibbar sind. Die Träger 83; 94 können in
der Art von Gleitsteinen auch in starren Führungen 84; 96,
z. B. an Profilen, geführt
sein. Hierbei kann ein Antrieb des Trägers 83; 94 ebenfalls über eine
antreibbare Spindel oder in anderer Weise erfolgen.
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Mittels
der quer ortsveränderbaren
Wendestange 82 sind variable Überführungen bzw. Versatz von Teilbahnen 03a; 03b; 03c über eine
oder zwei Teilbahnbreiten (oder auch Vielfache einer halben Teilbahnbreite)
hinweg möglich.
Hierbei werden die bedruckten Teilbahnen 03a; 03b; 03c in
die Flucht eines von mehreren, hier drei, quer zur Laufrichtung nebeneinander
angeordneter Falztrichter 101; 102; 103 (15)
des Falzaufbaus 11 gebracht. Die Überführung erfolgt um beispielsweise
dem Erfordernis an unterschiedlichen Stärken einzelner Stränge bzw. letztlich
Zwischen- oder Endprodukten zu entsprechen, wobei gleichzeitig ein
effektives Drucken mit möglichst
vollen Bahnbreiten erfolgen soll.
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Für n zu bedruckende
volle Bahnen 03; 03' (z.
B. n Drucktürme 01)
einer jeweiligen maximalen Breite b03 von m Druckseiten weist der Überbau 04 in
vorteilhafter Ausführung
mindestens (n·(m/2 – 1)) Wendeeinrichtungen 07 auf.
Im Fall einer sechs Seiten Breiten Druckmaschine und z. B. drei
Bahnen 03; 03' (bzw.
drei Drucktürmen 01)
je Sektion sind sechs Wendeeinrichtungen 07 je Sektion
von Vorteil.
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In
einer Ausführung
einer Druckmaschine mit z. B. zwei Sektionen von jeweils drei Drucktürmen 01 und
insgesamt sechs für
den beidseitigen Vierfarbendruck vorgesehenen vier Druckseiten breiten Bahnen 03; 03'; 03'' sind mindestens drei Wendeeinrichtungen 07 je
Sektion angeordnet.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
einer Druckmaschine mit z. B. zwei Sektionen von jeweils zwei Drucktürmen 01 und
insgesamt vier für
den beidseitigen Vierfarbendruck vorgesehenen sechs Druckseiten
breiten Bahnen 03; 03'; 03'' sind
z. B. vier Wendeeinrichtungen 07 je Sektion angeordnet. In
dieser Druckmaschine mit zwei Sektionen bzw. insgesamt vier Drucktürmen 01 (vier
Bahnen 03; 03') ist
dann im Sammelbetrieb ein Produkt mit einer Gesamtstärke von
z. B. 96 Seiten erzeugbar. Neben dem Versatz einer Teilbahn 03a; 03b; 03c um
ein ganzzahliges Vielfaches seiner Teilbahnbreite b03a, ist eine
Betriebsweise vorteilhaft, wobei eine Teilbahn 03a; 03b; 03c um
ein ungeradzahliges Vielfaches einer halben Teilbahnbreite b03a
und/oder Trichterbreite (d. h. um den Faktor 0,5; 1,5; 2,5) versetzt
ist (15). Dies kann mittels langen, über die
Gesamtbreite der Druckmaschine bzw. die Breite b03 der gesamten
Bahn 03 reichende Wendestangen (nicht dargestellt), aber
auch vorteilhaft mittels der oben beschriebenen ortsveränderbaren „kurzen" Wendestangen 82 erfolgen.
Die Wendestangen 82 sind dann beispielsweise wie in 15 dargestellt
so angeordnet, dass die zuerst von der Teilbahn 03a; 03b; 03c umschlungene
Wendestange 82 zumindest über eine gesamte Breite eines
nachfolgenden Falztrichters 101; 102; 103 fluchtet,
während
die zweite Wendestange 82 zumindest mit zwei benachbarten
Hälften
zweier nebeneinander angeordneter nachfolgender Falztrichter 101; 102; 103 fluchtet.
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Die
um ein ungeradzahliges Vielfaches einer halben Trichterbreite b101
bzw. Teilbahnbreite b03a versetzte Teilbahn 03a; 03b; 03c läuft somit „zwischen" den Falztrichtern 101; 102; 103.
Dies ist in 15 und 16 am
Beispiel der sechs Druckseiten breiten Trichteranordnung an einer
zwei Seiten breiten Teilbahn 03a; 03b; 03c gezeigt,
jedoch auch auf Maschinen anderer Breite zu übertragen. Es müssen somit
keine lediglich eine Druckseite breite Teilbahnen 03a; 03b; 03c bzw.
Teilbahnen 03a; 03b; 03c einer halben
Trichterbreite b101 als solche bedruckt und durch die Maschine geführt werden.
Eine hohe Vielfalt im Produkt ist dennoch möglich.
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Die
um ein ungeradzahliges Vielfaches einer halben Teilbahnbreite b03a
versetzte Teilbahn 03a; 03b; 03c wird
vor dem Falztrichter 101; 102; 103 in einer
zwischen den beiden fluchtenden Falztrichtern 101; 102; 103 liegenden
Flucht längs
geschnitten und läuft
auf den Falzaufbau 11 bzw. die Harfe 09, d. h. ungeteilte
und/oder geteilte Harfenwalze 89 und/oder „kurze" Harfenwalze 93,
zu (16).
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In 16 ist
ein schematischer Schnitt der 15 mit
exemplarisch verschieden ausgeführten Hartenwalzen 89; 93 dargestellt,
wobei beispielsweise die Teilbahn 03c aus ihrer ursprünglichen
Lage (unausgefüllt
dargestellt) um eineinhalb Teilbahnbreiten b03a versetzt wurde.
Sie kann, wenn sie beispielsweise mit einer weiteren Längsschneideinrichtung 104 vor
den Falztrichtern 101; 102; 103 geschnitten
ist (dann jeweils eine Druckseite bzw. Zeitungsseite breit), jeweils
hälftig
mit den Teilbahnen 03a und 03b auf je einen Falztrichter 101; 102 geführt werden.
Die beiden (Zwischen)Produkte weisen dann z. B. jeweils mindestens
eine eine Druckseite breite Teilbahn 03c1; 03c2 einer
vormals zwei Druckseiten breiten Teilbahn 03a; 03b; 03c auf.
Zusätzlich können Teilbahnen 03a'; 03b'; 03c' aus anderen,
z. B. in einer anderen Druckeinheit 02 bzw. einem anderen
Druckturm 01 bedruckten Bahnen 03' auf eine oder mehrere der Harfenwalzen 89; 93 auflaufen.
Die in der gleichen Flucht über-
bzw. untereinander laufenden Teilbahnen 03a, 03a', 03c1; 03b, 03b', 03c2; 03c' können nun
z. B. jeweils zu einem Strang 109; 111; 112 zusammen
gefasst einem Falztrichter 101; 102; 103 zugeführt werden.
Im Ausführungsbeispiel lassen
sich somit aus zwei jeweils beidseitig, in doppeltgroßen und
dreifachbreiten Druckeinheiten (z. B. vierfarbig) bedruckten Bahnen 03; 03' Produkte bzw. Zwischenprodukte
(auch Hefte oder Bücher
genannt) mit folgenden, je nach Belegung der Formzylinder 16 und
der korrespondierenden Betriebsweise des Falzapparates 12 unterschiedlichen
Anzahl von Seiten erzeugen: Bei Einfachproduktion, d. h. der Formzylinder 16 ist
in Umfangsrichtung mit zwei Druckformen 19 unterschiedlicher
Druckseiten A1, A2 bis F1, F2 (bzw. A1', A2' bis
F1', F2' für die zweite
Bahn 03')
belegt und im Falzapparat 12 erfolgt ein Querschneiden und
Sammeln, so sind über
die Stränge 109 und 111 jeweils
zwei unterschiedliche Hefte mit jeweils 10 Druckseiten, und über den
Strang 112 zwei unterschiedliche Hefte mit jeweils 4 Druckseiten
erzeugbar. Ein Gesamtprodukt weist z. B. 48 Seiten auf. Wird diese
Druckmaschine in Doppelproduktion betrieben, d. h. der Formzylinder 16 ist
in Umfangsrichtung mit zwei Druckformen 19 gleicher Druckseiten A1,
A1; bis F1, (bzw. A1',
A1' bis F1', F1') belegt und im Falzapparat 12 erfolgt
kein Sammeln, so sind über die
Stränge 109, 111 und 112 jeweils
zwei gleiche aufeinander folgende Hefte der o. g. Seitenzahlen erzeugbar.
Es wird ein Gesamtprodukt mit z. B. lediglich 24 Seiten, jedoch
mit doppeltem Ausstoß produziert.
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Die
Harfenwalzen 89; 93, insbesondere wenn sie ungeteilt über die
volle Länge
ausgeführt sind,
können
in einer Weiterbildung über
eigene, nicht dargestellte Antriebsmotoren rotatorisch angetrieben
sein. Diese sind dann z. B. bezüglich
ihrer Drehzahl, u. U. auch ihrer Lage, regelbar ausgeführt und
stehen zur Übernahme
aktueller Sollwerte mit der Maschinensteuerung bzw. einer elektronischen Leitachse
in Verbindung.
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Wie
in 17 dargestellt, weist der Falzaufbau 11 mindestens
zwei übereinander
angeordnete Falztrichter 101, 106; 102, 107; 103, 108 auf,
deren Symmetrieebenen S jeweils in einer gemeinsamen Flucht einer
die Druckmaschine geradeaus durchlaufenden Teilbahn 03a; 03b; 03c liegen.
Insbesondere fallen die Symmetrieebenen S der beiden übereinander
angeordneten Falztrichter 101, 106; 102, 107; 103, 108 im
wesentlichen zusammen mit einer Mittelebene M einer zwei Druckseiten
breiten, geradeaus laufenden, lediglich in vertikaler Richtung umgelenkten
Teilbahn 3a; 3b; 3c (3a'; 3b'; 3c' bzw. 3a''; 3b''; 3c'' bzw. 3a'''; 3b'''; 3c''' usw.).
Die Teilbahnen 3a; 3b; 3c etc. sind in 17 aus
einem unten (zu 18) erläuterten Grund zum Teil durchgezogen und
zu einem anderen Teil strichliiert dargestellt.
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Für die sechs
Druckseiten breite Druckmaschine sind gemäß 17 zwei
vertikal zueinander versetzte Gruppen von jeweils drei Falztrichtern 101, 102, 103 bzw. 106, 107,
108 angeordnet. Für
vier Druckseiten breite Druckmaschinen können dies jeweils zwei, für acht Seiten
breite Druckmaschinen jeweils vier Trichter nebeneinander sein.
Jeweils ein oberer und ein unterer Falztrichter 101, 106; 102, 107; 103, 108 fluchten
paarweise in der oben genannten Art und Weise zueinander und zu
jeweils einer Mittelebene M. Die drei Falztrichter 101; 102; 103 bzw. 106; 107; 108 einer
Gruppe sind quer zur Laufrichtung der Teilbahnen 03a; 03b; 03c zueinander versetzt
nebeneinander und in einer vorteilhaften Ausführung im wesentlichen auf einer
selben Höhe angeordnet.
Sie können
jedoch ggf. auch vertikal zueinander versetzt sein und/oder unterschiedliche
vertikale Abmessungen aufweisen, wobei sie sich dann jedoch z. B.
in horizontaler Ebene zumindest teilweise überschneiden.
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In
Bahnlaufrichtung gesehen weist der Falzaufbau 11 zumindest
vor einer der übereinander
angeordneten Gruppen von Falztrichtern 101; 102; 103 bzw. 106; 107; 108 die
den Trichtereinlauf der Bahnen 03; 03'; bzw. Teilbahnen 03a; 03b; 03c festlegende
Harfe 09, d. h. eine Gruppe von mehreren parallelen, zueinander
in radialer Richtung versetzter Auflauf- bzw. Harfenwalzen 89; 93 auf, über welche
verschiedene Bahnen 03; 03' bzw. Teilbahnen 03a; 03b; 03c;
bzw. 03a'; 03b'; 03c' usw. aus dem Überbau 04 in
den Falzaufbau 11 überführt werden.
Im Anschluss an die Harfenwalzen 89; 93 werden
sie zu einem Strang 109; 111; 112 oder
zu mehreren Strängen 109; 111; 112 zusammengefasst.
Die spätere
Lage der Teilbahn 03a; 03b; 03c; bzw. 03a'; 03b'; 03c' im Strang 109; 111; 112 bzw.
deren Druckseiten im Zwischen- und/oder Endprodukt wird u. a. durch
die Wahl einer relativen Lage zu anderen, die Harfe 09 durchlaufenden
Teilbahnen 03a; 03b; 03c; bzw. 03a'; 03b'; 03c' bereits in
der Harfe 09 festgelegt. Die Harfenwalzen 89; 93 einer
Harte 09 sind zueinander vertikal und/oder horizontal versetzt
und vorzugsweise als Baueinheit in einem gemeinsamen Rahmen gelagert.
Prinzipiell kann für
jede der vertikal zueinander versetzten Gruppen von Falztrichtern 101; 102; 103 bzw. 106; 107; 108 eine
derartige Harfe 09 vorgesehen sein.
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Zur
Einsparung von Bauhöhe
weisen in einer vorteilhaften Ausführung, wie in 1 und 19 dargestellt,
die beiden übereinander
angeordneten, jedoch in ihrer Symmetrieebene zueinander fluchtenden
Falztrichter 101, 106; 102, 107; 103, 108 eine
gemeinsame Harte 09 auf. Für n zu bedruckende volle Bahnen 03; 03' (z. B. n Drucktürme 01 einer
Sektion) einer jeweiligen maximalen Breite b03 von m Druckseiten
weist die Harfe 09 in vorteilhafter Ausführung mindestens
(n·m/2)
Harfenwalzen 88; 89; 93 auf, deren Rotationsachsen
z. B. im wesentlichen in einer gemeinsamen Ebene liegen, und welche
vorzugsweise in einem gemeinsamen Rahmen gelagert sind. Im Fall
der hier vorliegenden sechs Seiten Breiten Druckmaschine und z.
B. zwei Bahnen 03; 03' (bzw. zwei Drucktürmen 01)
sind mindestens sechs Harfenwalzen 88; 89; 93 je
Harfe 09 von Vorteil.
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In
einer Ausführung
einer Sektion der Druckmaschine mit drei Drucktürmen 01 und drei für den beidseitigen
Vierfarbendruck vorgesehenen Bahnen 03; 03'; 03'' sind mindestens neun Harfenwalzen 88; 89; 93 je
Harte 09 angeordnet. In dieser Sektion ist dann im Sammelbetrieb
ein Produkt mit einer Gesamtstärke
von z. B. 72 Seiten erzeugbar.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
einer Druckmaschine mit z. B. zwei Sektionen von jeweils zwei Drucktürmen 01 und
insgesamt vier für
den beidseitigen Vierfarbendruck vorgesehenen sechs Druckseiten
breiten Bahnen 03; 03'; 03'' sind
mindestens sechs Harfenwalzen 88; 89; 93 je
Harte 09 einer Sektion angeordnet. Diese sechs Harfenwalzen 88; 89; 93 je
Sektion, also hier zwölf,
können
in zwei baulich getrennten Harfen 09 z. B. über einem
gemeinsamen Falzaufbau 11 oder zwei Falzaufbauten 11,
aber auch in einer baulich gemeinsamen Harte 09 z. B. in zwei
Fluchten angeordnet sein. In dieser Druckmaschine mit zwei Sektionen
bzw. insgesamt vier Drucktürmen 01 (vier
Bahnen 03; 03')
ist dann im Sammelbetrieb ein Produkt mit einer Gesamtstärke von
z. B. 96 Seiten erzeugbar.
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In
einer Ausführung
einer Druckmaschine mit z. B. zwei Sektionen von jeweils zwei Drucktürmen 01 und
insgesamt vier für
den beidseitigen Vierfarbendruck vorgesehenen sechs Druckseiten
breiten Bahnen 03; 03'; 03'' sind
mindestens sechs Harfenwalzen 88; 89; 93 je
Harte 09 einer Sektion angeordnet. Diese sechs Harfenwalzen 88; 89; 93 je
Sektion, also hier zwölf,
können
in zwei baulich getrennten Harten 09 z. B. über einem
gemeinsamen Falzaufbau 11 oder zwei Falzaufbauten 11,
aber auch in einer baulich gemeinsamen Harte 09 z. B. in
zwei Fluchten angeordnet sein. In dieser Druckmaschine mit zwei
Sektionen bzw. insgesamt vier Drucktürmen 01 (vier Bahnen 03; 03') ist dann im
Sammelbetrieb ein Produkt mit einer Gesamtstärke von z. B. 96 Seiten erzeugbar.
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Ist
lediglich ein Falzaufbau 11 für zwei Sektionen vorgesehen,
so ist die Anzahl der erforderlichen Harfenwalzen 89; 93 entsprechend
der Konfiguration der beiden Sektionen zu bestimmen. Ist der Falzaufbau 11 zwischen
diesen beiden Sektionen angeordnet, so sind entweder sämtliche
Harfenwalzen 89; 93 in einer Flucht oder aber
um Bauhöhe
einzusparen die Harfenwalzen 89; 93 jeder Sektion
jeweils in einer Flucht und die Fluchten zueinander in radialer
Richtung horizontal versetzt angeordnet. Die Harfenwalzen 89; 93 der
beiden Fluchten sind hierbei z. B. wieder in einem gemeinsamen Rahmen
angeordnet.
-
Sind,
wie in 1 angedeutet, zwar zwei Falzaufbauten 11 für die beiden
Sektionen vorgesehen, so kann es dennoch vorteilhaft sein, für zumindest
eine der beiden Harfen 09 eine Anzahl von Harfenwalzen 89; 93,
ggf. in den beiden o. g. Fluchten, vorzusehen, welche für beide
Sektionen erforderlich wären.
Somit ist ein noch größeres Maß an Flexibilität in der
Produktstärke
und -zusammenstellung gegeben. In einer Sektion bedruckte Bahnen 03; 03' können nun
bei Bedarf zur Weiterverarbeitung der Harfe 09 der anderen
Sektion zugeführt
werden und umgekehrt.
-
Gemäß 18 ist
mindestens eine der Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc.,
welche die vor dem oberen Falztrichter 101; 102; 103 angeordnete
gemeinsame Harfe 09 durchläuft, auf den unteren Falztrichter 106; 107; 108 führbar bzw.
geführt.
Je nach gewünschter
Stärke
der einzelnen Zwischenprodukte (Hefte, Bücher) sind mehr oder weniger
der Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc. auf
den oberen bzw. unteren Falztrichter 101; 102; 103 bzw. 106; 107; 108 zu überführen. Je
nach Produktionsbedarf können
so verschieden starke Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 auf
den jeweils unteren bzw. oberen Falztrichter 101; 102; 103 bzw. 106; 107; 108 gegeben
werden. Z. B. werden die strichliiert in 17 dargestellten Teilbahnen
als Strang 113; 114; 116 auf den jeweils unten
liegenden Falztrichter 106; 107; 108,
und die durchgezogenen auf den jeweils oben liegenden Falztrichter 101; 102; 103 geführt. Damit
ist, je nachdem, wo die „Trennung" in übereinander
liegenden Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc.
aus der gemeinsamen Harte 09 liegt, eine flexible Produktion
verschieden starker Zwischenprodukte (Hefte, Bücher) oder Endprodukte mit vermindertem
Aufwand möglich.
In 18 ist eine zweite Flucht von Harfenwalzen 89; 93 strichliiert
dargestellt, mittels welchen wie oben beschrieben beispielsweise
Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc. aus einer
anderen Sektion aufgenommen werden können.
-
Im
Fall von mehrfarbigen Produkten ist es bei Einsatz des beschriebenen
Falzaufbaus 11 mit gemeinsamer Harte 09 im Hinblick
auf die Flexibilität vorteilhaft,
alle Druckeinheiten 02 oder Drucktürme 01 bzw. die Wege
der Bahn 03; 03' mit
gleicher Farbigkeit auszuführen.
So ist z. B. die Bahn 03; 03' und/oder Teilbahn 03a; 03b; 03c etc.
bzw. das Druckwerk 13 für
ein farbiges Deckblatt flexibel wählbar und die Stärke der
Zwischenprodukte variabel.
-
Der
oben genannte Falzaufbau 11 mit lediglich einer Harfe 09 für zwei übereinander
angeordnete Falztrichter 101; 102; 103; 106; 107; 108 ist
auch für
andere Druckmaschinen mit anderen Zylinderbreiten und Zylinderumfängen geeignet.
Ein derartiger, aus zwei übereinander
angeordneten Falztrichtern 101; 102; 103; 106; 107; 108 und
einer gemeinsamen Harte 09 bestehender Falzoberbau 11 kann auch über einem
dritten Falztrichter mit eigener Harte 09 angeordnet sein.
Der beschriebene Falzaufbau 11 mit einer mehreren vertikal
zueinander versetzten Falztrichtern 101; 102; 103; 106; 107; 108 zugeordneten
Harfe 09 ist auch auf drei übereinander angeordnete Falztrichter 101; 102; 103; 106; 107; 108 gut anwendbar.
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Außenseiten
beispielsweise eines äußeren Buches
lassen sich somit einer bestimmten Bahnführung oder/und einem bestimmten
Druckturm/Druckeinheit zuordnen.
-
Durch
die mehreren Falztrichtern 101; 102; 103; 106; 107; 108 zugeordnete
Harfe 09 ist es möglich,
die übereinander
liegenden Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc.
je nach gewünschtem
Produkt flexibel zu verschieden starken Büchern zu verarbeiten, ohne
dass ein hoher Aufwand an zusätzlichen, überflüssigen Versetzungen
von Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc. erforderlich
wären.
So können
z. B. von vier übereinander
liegenden Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc.
in einem Fall drei Bahnen auf einen und eine auf den anderen Falztrichter 101; 102; 103; 106; 107; 108 geführt werden,
während
ein anderes mal jeweils zwei Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc.
zusammengefasst auf einen Falztrichter 101; 102; 103; 106; 107; 108 geführt werden.
Besonders vorteilhaft ist es, dass nebeneinander liegende Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 unterschiedlich
stark, wie in 17 dargestellt, zusammengefasst
werden können.
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Den
Falztrichtern 101; 102; 103; 106; 107; 108 jeweils
vorgeordnete Zug- 117 und Trichtereinlaufwalzen 118 weisen
in vorteilhafter Ausführung ebenso
wie im Falzaufbau 11 vorgesehene Zugwalzen 121 (19)
jeweils eigene Antriebsmotoren 119 auf. In 19 ist
die Zugwalze 117 für
die untere Gruppe der Falztrichter 106; 107; 108 nicht
sichtbar. Der jeweilige Antriebsmotor 119 der Zugwalzen 121 ist
in 19 lediglich durch Füllung der betreffenden Zugwalze 121 dargestellt.
Jedem der Falztrichter 101; 102; 103; 106; 107; 108 ist
in vorteilhafter Ausführung
zumindest eine derartig angetriebene Zugwalze 121 nachgeordnet,
welche mit Andrückrollen oder
einer Andrückwalze über den
Strang 109; 111; 112; 113; 114; 116 zusammenwirkt.
Daneben weist der Falzaufbau 11 vorzugsweise ungetriebene
Leitwalzen 122 auf, über
welche die eine Druckseite breiten Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 geführt werden
können.
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Besonders
vorteilhaft, z. B. im Hinblick auf die Einhaltung/Einstellung von
Längsregistern,
weist auch der Falzapparat 12 mindestens einen eigenen, von
den Druckeinheiten 02 mechanisch unabhängigen Antriebsmotor 120 auf.
Während
die Antriebsmotoren 119 der Zug- bzw. Trichtereinlaufwalzen 117; 118; 121 des
Falzaufbaus 11 und/oder getriebene Zugwalzen 81 des Überbaus 04 lediglich
bezüglich
einer Drehzahl geregelt ausgeführt
sein müssen (bzgl.
einer Winkellage ausgeführt
sein können),
ist der Antriebsmotor 120 am Falzapparat 12 in
vorteilhafter Ausführung
bezüglich
seiner Winkellage regelbar bzw. geregelt ausgeführt.
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Somit
ist es in einer Ausführung
möglich,
den mechanisch unabhängig
voneinander angetriebenen Druckeinheiten 02 und dem Falzapparat 12 (bzw.
deren Antriebsmotoren 61; 120) eine Winkellage
im Hinblick auf eine virtuelle elektronische Leitachse vorzugeben.
In einer anderen Ausführung
wird z. B. die Winkellage des Falzapparates 12 (bzw. dessen Antriebsmotors 120)
ermittelt und anhand dieser die relative Winkellage der Druckeinheiten 02 bzw. Druckwerke 13 zu
diesem vorgegeben. Die z. B. lediglich bezüglich ihrer Drehzahl geregelten
Antriebsmotoren 80; 119 der getriebenen Walzen 81; 117; 118 erhalten
ihre Drehzahlvorgabe beispielsweise von der Maschinensteuerung.
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Durch
die Ausführung
der Rollenrotationsdruckmaschine mit dreifach breiten und doppelt
großen Übertragungs-
und Formzylindern und die entsprechende Ausführung des Falzaufbaus, lassen sich
mittels einer Bahn beispielsweise in Doppelproduktion
- – ein
Buch mit zwölf
Seiten, oder
- – ein
Buch mit vier Seiten und ein Buch mit acht Seiten, oder
- – zwei
Bücher
mit sechs Seiten, oder
- – drei
Bücher
mit vier Seiten
und weitere Variationen produzieren.
-
In
Sammelproduktion verdoppeln sich die Seitenzahlen der dann jeweils
aus zwei längsgefalzten
Abschnitten gesammelten Zwischenprodukte.
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Für den Druck
in Tabloidformat sind die jeweiligen Seitenzahlen jeweils zu verdoppeln.
Die Dimensionierung der Zylinder 16; 17; 18 sowie
der Gruppen von Falztrichtern 101; 102; 103; 106; 107; 108 ist
entsprechend auf jeweils „liegende" Druckseiten anzuwenden,
wobei in Umfangsrichtung bzw. Laufrichtung der Bahn 03; 03'; 03a; 03b; 03c ein
Abschnitt A; B; C zwei liegende Druckseiten aufweist, der Formzylinder 16 dann
also z. B. einen Umfang entsprechend vier liegenden Druckseiten
im Tabloidformat aufweist. Die Anzahl der Druckseiten in Längsrichtung
bleibt je Bahn 03; 03'; 03a; 03b; 03c bzw.
Zylinder 16; 17; 18 bzw. Trichterbreite
bestehen.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung der dreifach breiten
Druckmaschine ist der Falzapparat 12 mit einem Transportzylinder 123,
z. B. Sammel- und/oder Falzmesserzylinder, ausgeführt, welcher
einen Umfang für
die Aufnahme von mehr als fünf
in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Abschnittslängen und
einer entsprechenden Anzahl von Halteeinrichtungen 129 aufweist.
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Dem
Falzapparat 12 sind u.a. drei Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 von
drei nebeneinander angeordneten Falztrichtern 101; 102; 103; 106; 107; 108 gleichzeitig
zuführbar.
Es können
dem Falzapparat jedoch auch bis zu sechs Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 aus
verschiedenen Trichtergruppen zugeführt werden, welche dann zu
einem Produkt weiterverarbeitet werden.
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Der
Transportzylinder 123 ist mit einem o.g. großen Umfang
ausgeführt,
um damit entsprechend große
Stellbewegungen (Schneiden, Halten, Falzen) bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten
sicher zu gewährleisten.
Zum anderen vermindert der vergrößerte Krümmungsradius
die insbesondere bei starken Produkten ausgeprägte schräge Schnittkante des quer geschnittenen
Produktes.
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20 zeigt
eine schematische Seitenansicht des Falzapparates 12. Der
Falzapparat 12 weist mindestens einen Einlauf, hier zwei
Einläufe,
für ein oder
mehrlagige Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 auf.
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Der
Strang 109; 111; 112; 113; 114; 116 durchläuft ein
Zugwalzenpaar 124 zum Einstellen der Spannung und trifft
auf den Transportzylinder 123 in Höhe eines Schneidspaltes 126 zwischen
dem Transportzylinder 123 einerseits und einem Schneidzylinder 127 andererseits.
Anstelle von zwei Einläufen
und zwei Schneidspalten 126 können auch ein, drei oder mehr
vorgesehen sein. In vorteilhafter Weiterbildung ist im Bereich des
Punkturnadeldurchtritts (im Falle eines Punkturfalzapparates), d.
h. an der Stelle des Aufnadelns des Strangbündels unmittelbar vor dem Schneidspalt 126 wenigstens
eine Andrückrolle 140 als
Widerlager angeordnet. Diese weist beispielsweise umlaufende, in
axialer Richtung zur Anordnung der Nadeln korrespondierend Nuten
auf, in welche die Punkturnadeln nach Durchtritt durch das Strangbündel/den
Strang eintauchen können.
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Ein
Schneiden des Strang 109; 111; 112; 113; 114; 116 bzw.
Strangbündels
erfolgt im Schneidspalt 126 zwischen Schneid- und Transportzylinder 127; 123 durch
mindestens ein Schneidmesser 128 des Schneidzylinders 127,
welches beispielsweise mit einer korrespondierenden, nicht dargestellten
Schnittleiste am Transportzylinder 123 als Widerlager zusammenwirkt.
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Der
Schneidzylinder 127 hat einen Umfang entsprechend mindestens
einer, vorzugsweise zweier oder mehr Längen der aus den Bahnen 03; 04 herzustellenden
Signaturen und trägt
zwei Schneidmesser 128.
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Der
dargestellte Falzapparat 12 weist hier zwei derartige,
am Umfang des Transportzylinders 123 angeordnete Schneidzylinder 127 auf,
welche jeweils zwei Schneidmesser 128 tragen. Wie dargestellt
können
zwei im Falzapparat 12 zu einem Produkt zusammen zu fassende
Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 oder
Strangbündel 135 (z.
B. von verschiedenen Falztrichtern 101, 102, 103; 106, 107, 108 kommend)
in die beiden Schneidspalte 126 geführt und dort separat geschnitten
werden. Die Schneidmesser 128 sind in vorteilhafter Ausführung zueinander
geringfügig
von 180° versetzt
zueinander am Umfang angeordnet, um im Sammelbetrieb ein nochmaliges
beschneiden einer zuerst aufgenommenen Signatur zu verhindern. Es
wird somit eine Signatur kürzer
und die darauffolgende länger
als ein halber Umfang des Schneidzylinders 127 geschnitten.
In diesem Fall ist mit einer Länge
einer Signatur eine mittlere Länge
zu verstehen.
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Der
Falzapparat 12 kann in einer vorteilhaften Ausführung eine
nicht dargestellt Vorrichtung zur Verkürzung der effektiven, umfangsbezogenen
Abschnittslänge
aufweisen. In einer ersten Variante hierzu weist der Transportzylinder 123 im
Bereich seines Umfanges zwischen je zwei Transportvorrichtungen 129 eine
nicht dargestellte, wahlweise in radialer Richtung aus der Umfangsfläche des
Transportzylinders 123 heraus und wieder hinein bewegbare Verdrängerleiste
auf, welche beim Austreten aus der Umfangsfläche eine effektive Verkürzung der
Signatur bzgl. des Umfangs bzw. eine effektive Vergrößerung des
Abstandes zwischen zwei bewirkt. In alternativer Ausführung weist
beispielsweise der Transportzylinder 123 auf seinem Umfang
in einem Bereich, welcher durch aufgenommene Produktabschnitte abgedeckt
wird, eine Ausnehmung oder Vertiefung (z. B. eine Nut oder Rille)
auf, in welche ein aufgenommener Produktabschnitt durch einen korrespondierenden
Vorsprung (z.B. eine Leiste oder Nasen) auf dem Umfang des Scheidzylinders 127 eindrückbar ist.
Diese Vorrichtung weist bevorzugt der zweite, d. h. in 20 der
untere der beiden Schneidzylinder 127 auf. Somit kann auch
die am zweiten (unteren) Schneidzylinder 127 geschnittene Signatur
geschnitten werden, ohne eine bereits am Transportzylinder 123 aufliegende – durch
die Verdrängerleiste
effektiv verkürzte – Signatur
(insbesondere an ihrem nachlaufenden Ende nochmals zu beschneiden.
Der Ort der aktivierten, d.h. in Wirkstellung befindlichen Vorrichtung
für die
Verkürzung
(Zusammenwirken von Rolle und Leiste oder Ausfahren einer Verdrängerleiste
am Transportzylinder 123) erfolgt vorteilhaft innerhalb
einer Abschnittslänge
im Anschluß an
den Schneidspalt 126 (in Drehrichtung betrachtet).
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Der
Umfang des Transportzylinders 123 entspricht mehr als fünf, insbesondere
sieben Abschnittlängen
bzw. sieben Längen
der Signatur („siebenfeldriger
Transportzylinder 123").
Am Transportzylinder 11 sind in Umfangsrichtung hintereinander
sieben in gleichen Abständen
in die Umfangsfläche
des Transportzylinders 123 eingelassene Halteeinrichtungen 129,
z. B. Punkturleisten 129 mit ausfahrbaren Punkturnadeln
angeordnet (Punkturfalzapparat). Die Halteeinrichtungen 129 können auch
als Greifer 129 ausgeführt
sein (Greiferfalzapparat). Weiter sind sieben Schnittleisten angeordnet,
welche vorzugsweise in Drehrichtung betrachtet jeweils geringfügig (z.B.
0,3 bis 3 cm) zu Lage der Klemmstelle (Greiferfalzapparat) bzw.
dem Punkturdurchstich (Punkturfalzapparat) auf der Mantelfläche des
Transportzylinders 123 beabstandet angeordnet sind. Auch
der Umfang des Falzklappenzylinders 132 entspricht bevorzugt
mehr als fünf,
insbesondere sieben Abschnittlängen
bzw. sieben Längen
der Signatur.
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Die
vom Strang 109; 111; 112; 113; 114; 116 abgeschnittene
Signatur (Abschnittslänge,
z. B. Länge
einer stehenden Druckseite, insbesondere Zeitungsseite) wird durch
die Halteeinrichtung 129 am Transportzylinder 123 weiter
gefördert.
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Am
Transportzylinder 123 sind ferner sieben Falzmesser 130 angebracht,
die jeweils bei Erreichen eines Spalts 131 (je nach Sammel-
oder Normalbetrieb jedes oder jedes mehrfache Mal) zwischen dem
Transportzylinder 123 und einem Falzklappenzylinder 132 ausgefahren
werden, um die am Transportzylinder 123 transportierten
Signaturen an den Falzklappenzylinder 132 zu übergeben
und zu falzen. Hierzu weist der Falzklappenzylinder 132 in Umfangsrichtung
gleichmäßig beabstandet
z. B. ebenso viele Falzklappen (nicht dargestellt) auf, wie die
Anzahl der Falzmesser 130 und/oder der Haltevorrichtungen 129 am
Transportzylinder 127, hier insbesondere sieben. Die gefalzten
Produkte werden vom Falzklappenzylinder 132 an ein Schaufelrad 133 übergeben
und von diesem auf eine Auslagevorrichtung 134, z. B. ein
Förderband 134 ausgelegt.
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Vorzugsweise
ist der Falzapparat 12, bzw. dessen Transportzylinder 123 dazu
ausgebildet, dass er wahlweise zwischen einem Modus für einen Normal-
und einen Sammelbetrieb umstellbar ist. Beim Sammeln gibt der Transportzylinder 123 die
Signatur (Produktabschnitt) noch nicht beim ersten Durchlaufen des
Spaltes 131 an den nächsten
Zylinder 132 ab, sondern nimmt in einer weiteren Umdrehung
mit dem selbe, das erste Umlauf, z. B. den Falzklappenzylinder 132, übergeben,
die erste Signatur tragenden Haltemittel 129 mindestens
eine weitere Signatur auf, bevor die so gesammelten Signaturen gemeinsam
im Spalt 131 an den Falzklappenzylinder 132 abgegeben
werden. Im Modus des Normalbetriebes gibt der Transportzylinder 123 die
Signatur jeweils beim ersten Durchlaufen des Spaltes 131 an den
nächsten
Zylinder 132 ab. Der Transportzylinder 123 ist
in umstellbarer Ausführung
vorzugsweise als Punkturzylinder 123, insbesondere mit
sieben Punkturleisten 129 im Umfang, ausgeführt.
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Schneid- 127,
Transport- 123, Falzklappenzylinder 132 und ggf.
Schaufelrad 133 werden bevorzugt durch mindestens einen
Antriebsmotor 136 (schematisch in 19 Antriebsmotor 120 dargestellt)
mechanisch unabhängig
von Druckeinheiten 03, Überbau 04 sowie
Falzaufbau 11 angetrieben. Der Antrieb erfolgt vorteilhaft über ein
Getriebe, insbesondere ein Untersetzungsgetriebe, vom Antriebsmotor 136 auf
einen oder mehrere der Zylinder 123; 127; 132 des
Falzapparates 12.
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In
der in 20 dargestellten Ausführung wird
vom Antriebsmotor 136 über
ein nicht dargestelltes Getriebe (z. B. nicht bezeichnete Ritzel
bzw. Antriebsräder)
auf den Schneidzylinder 127 (bzw. auf einen mehrerer Schneidzylinder 127)
getrieben. Von Letzterem wird auf den Transportzylinder 123 und von
diesem auf den Falzklappenzylinder 132 und den ggf. weiteren
Schneidzylinder 127 getrieben. Vom Falzklappenzylinder 132 wird
hier über
einen Riementrieb 137 auf das Schaufelrad 133 getrieben.
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In
einer in 20 lediglich strichliiert angedeuteten
Variante wird vom für
diesen Fall nicht dargestellten Antriebsmotor 136 über ein
Ritzel 138 oder Antriebsrad 138 (strichliiert)
auf den Transportzylinder 123 getrieben. Von Letzterem
wird auf den bzw. die Schneidzylinder 127 und den Falzklappenzylinder 132 getrieben.
Vom Falzklappenzylinder 132 wird z.B. wieder über den
Riementrieb 137 auf das Schaufelrad 133 getrieben.
In beiden beschriebenen Fällen weist
die Auslagevorrichtung 134 vorzugsweise einen eigenen,
von den Zylindern 123, 127; 132 und dem
Schaufelrad 133 mechanisch unabhängigen Antriebsmotor auf.
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Schneid- 127,
Transport- 123 und Falzklappenzylinder 132 können auch
jeweils mechanisch unabhängig
voneinander und von den Druckwerken durch eigene Antriebsmotoren
angetrieben sein.
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In
einer anderen vorteilhaften Antriebsausführung werden Schneid- 127,
Transport- 123 und Falzklappenzylinder 132 durch
mindestens einen gemeinsamen oder alternativ durch je einen von
den Druckwerken mechanisch unabhängigen
Antriebsmotor 136 angetrieben, während in einer ersten Variante
Schaufelrad 133 und Auslagevorrichtung 134 durch
einen gemeinsamen Antriebsmotor mechanisch unabhängig von den Zylindern 123; 127; 132 und
den Druckwerken und in einer zweiten Variante jeweils durch eigene
Antriebsmotoren rotatorisch angetrieben sind.
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Auch
ein ggf. vorgesehenes Bandsystem zum Führen der Produktabschnitte
in den und durch den Falzapparat 12 kann durch einen eigenen
Antriebsmotor mechanisch unabhängig
von den Zylindern 123; 127; 132 angetrieben
sein.
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Mit
der Ausführung
des Transportzylinders 123 mit sieben Abschnittslängen am
Umfang ist es aus o.g. Gründen
möglich,
zwölf Bahnen 03 bzw.
die entsprechende Anzahl von Teilbahnen 03a; 03b; 03c etc.
(bis zu zweiundsiebzig Papierlagen), aufgeteilt auf bis zu sechs
Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116,
in den Falzapparat 12 zu führen. Damit lässt sich mittels
eines Falzapparates 12 ohne Sammelbetrieb ein Produkt mit
z. B. insgesamt 144 Seiten, insbesondere Zeitungsseiten, herstellen.
Ist der Falzapparat 12 für den Sammelbetrieb ausgeführt, so
lässt sich mittels
sechs Bahnen 03 das Produkt von z. B. 144 Seiten oder mit
mehr Bahnen 03 noch höhere
Seitenzahlen herstellen. Für
das letztgenannte Produkt ist der Falzapparat 12 beispielsweise
als Räderfalz
ausgeführt
oder aber die Halteeinrichtungen 129 und die Falzklappen
müssen
entsprechend zur Aufnahme derart vieler Lagen ausgeführt sein.
-
Von
Vorteil ist es hierbei, wenn im Eingangsbereich das eine Zugwalzenpaar 124 oder
mehrere Zugwalzenpaare 124 jeweils zumindest einen eigenen
Antriebsmotor 139 aufweisen. Hierdurch können im
Eingangsbereich des Falzapparates 12 mehrere Stränge 109; 111; 112; 113; 114; 116 zusammengefasst
werden. In einer vorteilhafter Weiterbildung weist der Falzapparat 12,
wie dargestellt, im Eingangsbereich zwei Zugwalzenpaare 124 und
zwei mit dem Transportzylinder 123 zusammenwirkende Schneidzylinder 127 auf.
Hierdurch können
im Eingangsbereich zwei „Bündel" aus mehreren Strängen 109; 111; 112; 113; 114; 116 zusammengestellt
werden, und diese Bündel
nacheinander auf den Transportzylinder 123 geführt sowie
getrennt voneinander geschnitten werden. Auch diese Maßnahmen
tragen zusätzlich
zur o.g. erzielbaren Produktstärke
bei. Hierbei können
Bündel
verschiedener oder gleicher Anzahl von Strängen 109; 111; 112; 113; 114; 116 in beide
Zugwalzenpaare 124, oder aber auch lediglich alle oder
eine Anzahl von Strängen 109; 111; 112; 113; 114; 116 einem
der beiden Zugwalzenpaare 124 zugeführt werden.
-
In
der dargestellten Ausführung
weist der Falzapparat 12 eine weitere, durch einen Antriebsmotor 141 angetriebene
Zuggruppe 142 (bzw. zwei weitere im Fall zweier Einläufe) vor
dem Schneidspalt 126 auf. Dies ist insbesondere dann von
Vorteil, wenn zwei Schneidzylinder 127 vorgesehen sind.
Die Zuggruppen 142 sind dann um die selbe Wegstrecke entlang
des „Bündelweges" von dem zugeordneten Schneidspalt 126 beabstandet.
-
In
einer vorteilhaften Ausführungsvariante
eines Falzapparates 12 – insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für den oben
dargestellten und beschriebenen Falzapparat 12 – weist
dieser anstelle des (bzw. der) Schneidzylinder 127 mit
zwei in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Schneidmessern 128 einen
Schneidzylinder 127' mit
vier Schneidmessern 128 in Umfangsrichtung auf (21). Der Umfang des Schneidzylinders 127' entspricht
im wesentlichen vier Abschnittslängen
des zu schneidenden Produktes. Mit einer Umdrehung werden durch
die vier in Umfangsrichtung hintereinander angeordneten Messer 128 vier
Schnitte durchgeführt.
Die vier Messer 128 können
in vorteilhafter Weise – abweichend
von einer äquidistanten
Anordnung – jeweils
abwechselnd 90°-δ und 90°+δ voneinander
beabstandet sein, wobei δ einen
kleinen Winkel (z.B. kleiner als 2°, insbesondere kleiner 1°) darstellt.
Insbesondere sollte sich die längere
und die kürzere
von der mittleren Abschnittlänge
um ca. 1 bis 5, insbesondere 1,5 bis 3,5 mm unterscheiden, d. h. zwei
aufeinander folgende Abschnitte unterscheiden sich in ihrer Länge insgesamt
um 3 bis 7 mm.
-
Während die
Schnittkraft ggf. erhöht
wird, wird eine Verringerung des Verschleiß von Nutgummi, Druckleisten
und/oder Messern bewirkt. Durch optimierte Durchmesserauslegung
des Schneidzylinders 127' erfolgt
eine Verringerung des Ausgrabungseffektes im Nutgummi und der Biegebelastung des
Messer 128.
-
Zwei
oder mehrere Stränge
oder Strangbündel 135 können beispielsweise
vor dem Einlaufen in den Schneidspalt 126 über eine
Walze oder ein Walzenpaar 125 – eigens motorisch angetrieben
(als Zuggruppe 125) oder aber ungetrieben (Umlenkwalzen) – zusammengefasst
werden. Es kann jedoch auch lediglich ein Strangbündel 135 dem
Falzapparat 12 zugeführt
und in den Schneidspalt 126 geführt werden. In 21 wurde zur Vereinfachung auf die detaillierte
Darstellung des übrigen
Fördersystems (Antriebsmotor 141 angetriebene
Zuggruppe 142 etc.) und des Antriebsmotors 136 samt
Antriebszug verzichtet, wobei dies vorteilhaft in einer der o.g.
Varianten (jedoch ohne oberen Schneidzylinder 127) ausgeführt sein
kann. Der Umfang entspricht vier (mittleren) Längen der aus den Bahnen 03; 04 herzustellenden
Signaturen. Wieder sind in einer Ausführung wie oben dargelegt, die
Schneidmesser 128 nicht äquidistant am Umfang des Schneidzylinders 127' angeordnet,
sondern es wechselt sich ein Winkelsegment etwas größer 90° und eines
etwas kleiner 90° am
Umfang ab.
-
Bei
Falzwerken bzw. Falzapparaten 12 für höhere Seitenzahlen und höhere Geschwindigkeiten ist
neben den Fliehkräften,
dem Aufnadeln (Punktur) bzw. Klemmen (Greifer) und dem Falzvorgang
selbst auch der Schneidvorgang und die Schnittleistung ein kritischer
Parameter. Der Schneidzylinder 127' mit Vierfachumfang ist daher wegen
der Möglichkeit
des Schneidens von Strängen
großer
Produktstärken
besonders vorteilhaft in der oben beschriebenen Druckmaschine mit
dreifach breiten Druckeinheiten 02 und/oder zusammen wirkend
mit einem siebenfeldrigen Transportzylinder 123 angeordnet.
Die Ausführung
mit Vierfachumfang ist jedoch hiervon auch Iosgelöst in beliebigen
Rollendruckmaschinen und/oder zusammen wirkend mit mehrfeldrigen
(z. B. fünf
oder sieben) Transportzylindern anderen Formats einsetzbar um eine
Genauigkeit und/oder eine mögliche
Produktstärke
zu erhöhen.
Der vierfache Schneidzylinder 127' führt zu einer geringeren Kippung
des Schneidmessers 128 beim Auftreffen auf eine Schnittleiste
am Transportzylinder und im dort ggf. vorgesehenen Nutgummi, woraus
auch eine geringere Schneidleistung (Energie bzw. Kraft) benötigt wird als
beim zweifachen Schneidzylinder 127. Ein Einstich und Austauchen
des Messers in den Nutgummi erfolgt unter einem erheblich kleineren
Neigungswinkel des Schneidmessers 128. Sowohl die Biege-,
als auch die Pressungsbeanspruchung des Schneidmessers 128 fällt insgesamt
geringer aus als beim zweifachen Schneidzylinder 127.
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Mit
der Anordnung eines vierfachen Schneidzylinders 127' kann trotz
starker Produkte ein zweiter zweifacher Schneidzylinder 127 am
Umfang des Transportzylinders 123 entfallen.
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Ebenfalls
in 21 ist eine vorteilhafte Ausführung des Falzapparates 12 – als Ergänzung zur Ausführung mit
vierfachem Schneidzylinder 127' und/oder 7-fachem Transportzylinder 123 oder
aber für
sich betrachtet – mit
einer Andrückvorrichtung 143 dargestellt.
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Die
Anordnung eines Andrückelementes 143 ermöglicht ein
besseres und störungsfreies
Aufnadeln der durch Punkturnadeln 144 (der Halteeinrichtung 129)
des Transportzylinders 123 aufzunehmenden Produktabschnitte.
Es wird hierbei die Biegebeanspruchung der Punkturnadeln 144 (kurz:
Nadeln 144) verringert und/oder die Gefahr des Aufplatzens und
Abstreifend der Produktabschnitte während des Durchstichs verringert.
Grundsätzlich
ist es möglich, den
Andrückzylinder 143 zu
diesem Zweck in unterschiedlicher Weise auszuführen. Beispielsweise kann die
Mantelfläche
korrespondierend zur axialen Lage der Nadeln 144 in Umfangsrichtung
(die Nadeln 144 beim Abrollen aufnehmende) umlaufende Rillen oder
Aussparungen aufweisen. Auch kann die Mantelfläche statt dessen oder zusätzlich hierzu
nachgiebiges Material – z.
B. Schaumstoff – aufweisen,
welches beim Durchstich der Nadeln 144 an der betreffenden
Stelle nachgibt, den aufzunadelnden Strang 135 jedoch ansonsten
stützt.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
ist ein ein- oder mehrteiliger, getakteter Andrückzylinder 143, z. B.
mit federnd gelagerten Andrückelementen 146, vorgesehen,
um den Strang 135 bzw. Strangbündel 135 während des
Ein- und Durchstiches durch die Nadeln 144 fest gegen den
Transportzylinder 123 (Sammelzylinder) zu pressen und dem
Papier keine zum Aufplatzen führende
Ausweichmöglichkeit
zu geben. Der Andrückzylinder 143 bzw.
die Andrückelemente 146 weist
bzw. weisen in einer vorteilhaften Ausführung komplementär zum sich
bei gegenseitiger Abwicklung von Andrück- und Transportzylinder 143; 123 ergebenden
Muster der ausgefahrenen Nadeln 144 eine Gruppe von Ausnehmungen 147,
insbesondere Bohrungen 147, zur Aufnahme der Nadeln 144 auf.
In 22 ist das Zusammenwirken von Nadeln 144 und
den Bohrungen 147 der Andrückelemente 146 schematisch
dargestellt. Über
die Länge das
Andrückzylinders 143 kann
entweder ein als Leiste ausgeführtes
Andrückelement 146 mit
mehreren Bohrungen 147 oder aber es können in axialer Richtung nebeneinander
mehrere Andrückelement 146 mit
jeweils einer oder mehreren Bohrungen 147 angeordnet sein,
wobei die Gruppe von Bohrungen 146 in allen Fällen wie
oben dargelegt komplementär zur
Anordnung der Nadeln 144 anzuordnen sind. Der Andrückzylinder 143 weist
vorzugsweise einen Umfang auf, welcher einem ganzzahligen Vielfachen
einer Abschnittlänge
des Produktabschnittes entspricht. Entspricht der Umfang einer Abschnittlänge, so
ist im Querschnitt betrachtet eine Gruppe oben beschriebener, axial
beabstandeter Bohrungen 144 vorgesehen. Bei einem zwei
Abschnittslängen
entsprechenden Umfang sind zwei in Umfangsrichtung äquidistant
beabstandete Gruppen von Bohrungen 146 vorgesehen.
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Die
Punkturnadeln 144 sind vor dem Einstich z. B. vollständig aus
dem Transportzylinder 123 ausgefahren, so dass keine zusätzlichen
Beschleunigungskräfte
auf eine die Bewegung der Punkturleisten 129 bewirkende
Punktur-Steuerkurve wirken. Es können
im Querschnitt verstärkte
Punkturnadeln 144 zur Erhöhung der Stabilität eingesetzt
sein.
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Vorteilhaft – wie in 21 dargestellt – erfolgt ein Auflaufen des
Stranges 135 bzw. der Strangbündels auf den Transportzylinder 123 vor
dem Beginn des Einstiches durch die Nadeln 144. Das Aufsetzen
des Andrückelementes 146 findet
bevorzugt nach dem Auflaufen des Stranges 135 auf den Transportzylinder 123,
aber vor dem Beginn des Einstiches durch die Nadeln 144 statt.
Der Ein- und Durchstich der Punkturnadeln 144 erfolgt gegen
diese Andrückelemente 146.
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Bevorzugt
erfolgt ein Abheben der Andrückelemente
vom Strang bzw. von den Papiersträngen nach Abschluss des Aufnadelns.
Unterstützt
wird dies beispielsweise durch die radial nach Außen gerichtete
federnde Lagerung der Andrückelemente.
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Wie
oben dargelegt weisen die Andrückelemente
in vorteilhaften Ausführung
am Ort des Durchstiches der Punkturnadeln 144 Bohrungen 147 auf. Diese
sind z. B. mit geringfügig
größerem Durchmesser
ausgeführt
als die Punkturnadeln 144 selbst. Die Bohrungen 147 sind
z. B. von hinten konisch ausgeführt,
um einerseits das relative Kippen der Punkturnadeln 144 beim
Durchlauf nicht zu behindern und andererseits dennoch durch eine
enge Bohrung 147 das Papier beim Punkturnadeldurchstich
am Aufplatzen zu hindern.
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Zusätzlich können Abstreifelemente
vorgesehen sein, die das Abstreifen des Papieres beim Austauchen
der Punkturen unterstützen.
Dies kann z. B. durch Änderung
in der Konstruktion der Punkturleiste 129 bzw. deren Bewegung
dergestalt erfolgen, dass statt schwenkender Punkturhalter so wie
bei Räderfalzwerken
linear bewegte Punkturnadeln 144 eingesetzt werden. Dadurch
können
die Bohrungen 147 im Zylinderkörper des Andrückzylinders 143 für das Durchtreten
der Nadeln 144 so klein gehalten werden, dass sie das Abstreifen
wirkungsvoll unterstützen.
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Grundsätzlich ist
es auch möglich,
den Andrückzylinder 143 ohne
eigens federnd gelagerte Andrückelemente 146 auszuführen. Hierbei
können
beispielsweise die Bohrungen 147 direkt in der Mantelfläche des
Andrückzylinders 143 angeordnet
sein. Sie sind dann wieder komplementär zum sich bei gegenseitiger
Abwicklung von Andrück-
und Transportzylinder 143; 123 ergebenden Muster
der ausgefahrenen Nadeln 144 angeordnet. Der Andrückzylinder 143 kann
insgesamt gegen den Transportzylinder 123 federnd gelagert
sein, wobei ein Mindestmoment durch ggf. vorhandene Umschlingung
und/oder dem Impuls beim Durchschlagen des Stranges 135 Rechnung
getragen werden muss.
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In
einer Variante gemäß 23 findet der Andrückzylinder 143 Anwendung
in Verbindung mit einem zweiteiligen Schneidzylinder 127.
Insbesondere sind hierbei zwei Strangbündel 135 in Umfangsrichtung
des Transportzylinders 123 hintereinander auf diesen geführt. Jeder
dieser Strangbündel 135 wird
durch einen Andrückzylinder 143 in
oben beschriebener Weise an den Transportzylinder 123 angedrückt. Im
Gegensatz zu 22 umschlingen die Strangbündel 135 hier
den jeweiligen Andrückzylinder 143 geringfügig und
laufen nicht vor Berührung letzteren
auf den Transportzylinder 123 auf. Lassen es die räumlichen
Gegebenheiten – ggf.
zusätzliche Umlenkrollen – zu, so
kann vorteilhaft ein Auflaufen des Stranges 135 bzw. der
Strangbündels
auf den Transportzylinder 123 wieder vor dem Beginn des Einstiches
durch die Nadeln 144 und das Aufsetzen des Andrückelementes 146 nach
dem Auflaufen des Stranges 135 auf den Transportzylinder 123,
aber vor dem Beginn des Einstiches durch die Nadeln 144 erfolgen.
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Das
zur Ausgestaltung des Falzeinlaufes, zur Ausführung mit einem oder zwei Schneidzylindern 127; 127', zur Ausbildung
des Schneidzylinders 127; 127' zwei- oder vierfach, zur Anordnung
eines Andrückzylinders 143,
zur siebenfachen Größe des Transport-
und/oder Falzklappenzylinders 127; 127'; 132,
zu den Antriebsvarianten und/oder zum Einsatz einer Vorrichtung
zur Verkürzung
einer effektiven Abschnittslänge
im Rahmen einer der 20 bis 24 genannte
stellt zwar jeweils im Rahmen des jeweiligen Ausführungsbeispiels
eine vorteilhafte Ausführungsform
dar, ist jedoch auch ohne Mehrfachnennung jeweils auf die Ausführungsbeispiele der übrigen 20 bis 24 zu übertragen
soweit sinnvoll und nicht widersprüchlich.
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Die
genannten Maßnahmen – siebenfacher Transportzylinder 123,
vierfacher Schneidzylinder 127, Andrückzylinder 143 – am Falzapparat 12 stellen
grundsätzlich
jeweils einzeln für
sich betrachtet, jedoch auch insbesondere in explizit Kombination mehrerer
oder aller Maßnahmen
besonders vorteilhafte Ausführungen
des Falzapparates 12 dar. Dies gilt generell für verschiedene
Druckmaschinentypen, jedoch insbesondere zu einer Druckmaschine
mit einem oder mehreren der oben beschriebenen Aggregaten zum Drucken
von sechs nebeneinander angeordneten Zeitungsseiten.
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Von
großem
Vorteil sind die beschriebenen Ausführungen der Druckwerke 13,
des dargelegten Überbaus 04,
des Falzaufbaus 11, des Falzapparates 12 und/oder
des Antriebskonzeptes in Verbindung mit einer nachfolgend beschriebenen
Weiterbildung im Hinblick auf die Anordnung einer zusätzlichen
Druckeinheit 152, mit einem oder mehreren zusätzlichen
Druckwerken 151, insbesondere Dreizylinderdruckwerken 151,
und/oder den hiermit vorteilhaften Bahnführungen und/oder Druckprodukten
(siehe 23 bis 25,
wobei identisch wiederkehrende Bezugszeichen z.T. lediglich in 23 eingetragen sind): Die zusätzlichen Druckwerke 151 bzw.
Druckstellen sind vorzugsweise korrespondierend zu den Druckeinheiten 02 als
Druckwerke 151 für
den indirekten Flachdruck ausgeführt,
d. h. sie weisen zwischen Druckstelle und Formzylinder 16 einen Übertragungszylinder 17 auf.
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Einem
Druckturm T1; T2; T3 ist mindestens eine zusätzliche Druckeinheit 152 (Zusatzdruckeinheit 152)
mit wenigstens einem weiteren Druckwerk 151, d. h. mit
zumindest einer Druckstelle, zugeordnet. Insbesondere sind dem Druckturm
T1; T2; T3 jedoch mindestens zwei Druckstellen in einem oder zwei
Druckwerken 151, zugeordnet, welche in einer gemeinsamen
Zusatzdruckeinheit 152 oder in getrennten Zusatzdruckeinheiten 152 angeordnet
sind. Diese zusätzlichen
Druckstellen befinden sich vorteilhaft oberhalb der Druckstellen
des Druckturmes T1; T2; T3. Der Druckturm T1; T2; T3 weist vorzugsweise insgesamt
acht Druckstellen auf, durch welche z. B. je nach Bahnführung und
Ausprägung
der den Druckturm T1; T2; T3 bildenden Druckeinheiten 02 eine oder
mehrere Bahnen B10; B20; B30; B40 ein- oder beidseitig bedruckbar
sind. Die Druckeinheiten 02 des Druckturms T1; T2; T3 sind
vertikal übereinander angeordnet
und sind bevorzugt als Satellitendruckeinheiten 02 ausgeführt.
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Mindestens
zwei Satellitendruckeinheiten 02 sind zusätzlich zwei
Druckstellen, z. B. als zwei Dreizylinderdruckwerke 151 ausgebildet,
zugeordnet, mittels welchen beispielsweise zwei jeweils einseitig in
dem mindestens einen Druckturm T1; T2; T3 bedruckte Bahnen B10;
B20; B30; B40 auf ihrer anderen Seite einfarbig bedruckbar sind.
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Die
beiden Satellitendruckeinheiten 02 sind einander zugeordnet
und Bestandteile eines Druckturmes T1; T2; T3 mittels welchem wahlweise
zwei Bahnen B10; B20; B30; B40 jeweils einseitig mehrfarbig oder
eine Bahn B10; B20; B30; B40 beidseitig mehrfarbig bedruckbar sind
bzw. ist.
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Die
beiden Satellitendruckeinheiten 02 sind übereinander
gestapelt angeordnet. Sie sind vorzugsweise jeweils als Neunzylinder-Satellitendruckeinheiten 02 ausgeführt.
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Ein
Dreizylinderdruckwerk 151 weist ein Zylinderpaar aus Form- 16 und Übertragungszylinder 17 und
einen mit einem der Übertragungszylinder 17 zusammenwirkenden
Gegendruckzylinder 126 auf.
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Die
beiden Dreizylinderdruckwerke 151 sind vorteilhaft (Bauraum,
Baueinheit) zusammen als Sechszylinder-Druckeinheit 152 ausgeführt, können jedoch
auch jeweils für
sich als einzelne Baueinheiten ausgebildet sein. Auch ist es möglich, dass
lediglich eine Druckstelle in Gestalt beispielsweise eines Dreizylinderdruckwerkes 151 oberhalb
des Druckturms T1; T2; T3 vorgesehen ist.
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Vorteilhaft
sind die beiden Dreizylinderdruckwerke 151 (die Sechszylinder-Druckeinheit 152) oberhalb
einer letzten Druckstelle der beiden zugeordneten Satellitendruckeinheiten 02 angeordnet. Die
Sechszylinder-Druckeinheit 152 ist z. B. auf dem zugeordneten
Druckturm T1; T2; T3 gestapelt angeordnet. Sie kann jedoch – je nach
Produktion – auf
einem vom bahntechnisch zugeordneten Druckturm T1; T2; T3 verschiedenen,
insbesondere benachbarten, Druckturm T1; T2; T3 gestapelt angeordnet
sein.
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Die
Satellitendruckeinheiten 02 und die beiden Dreizylinderdruckwerke 151 sind
einander in dem Sinne (bahntechnisch) zugeordnet, dass eine Bahn
wahlweise in einer ersten Betriebsweise durch beide Satellitendruckeinheiten 02,
in einer zweiten Betriebsweise durch eine der Satellitendruckeinheiten 02 und
durch eine der Dreizylinderdruckwerke 151, und in einer
dritten Betriebsweise lediglich durch die beiden Dreizylinderdruckwerke 151 geführt ist.
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Die
Satellitendruckeinheiten 02 und die beiden Dreizylinderdruckwerke 151 sind
einander indem Sinne (bahntechnisch) insofern auch zugeordnet, dass
wahlweise in einer ersten Betriebsweise eine erste Bahn durch beide
Satellitendruckeinheiten 02 und eine zweite Bahn durch
die beiden Dreizylinderdruckwerke 151, und in einer zweiten
Betriebsweise zwei Bahnen jeweils durch eine der Satellitendruckeinheiten 02 und
durch eine der Dreizylinderdruckwerke 151, geführt sind.
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Zwei
Bahnen sind z. B. in der Weise durch den Druckturm T1; T2; T3 und
die Sechszylinder-Druckeinheit 152 geführt, dass sie nach dem Bedrucken
jeweils auf einer Seite mehrfarbig und auf der anderen Seite einfarbig
bedruckt sind.
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Eine
von zwei Bahnen ist z. B. durch den Druckturm T1; T2; T3 und eine
andere Bahn lediglich durch die Sechszylinder-Druckeinheit 152 in
der Weise geführt,
dass die eine Bahn beidseitig mehrfarbig und die andere Bahn beidseitig
einfarbig (S-Führung) oder
einseitig zweifarbig (C-Führung,
nicht dargestellt) bedruckt ist.
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Zumindest
weist die Druckmaschine mehreren jeweils zwei Satellitendruckeinheiten 02 aufweisenden
Drucktürme
T1; T2; T3 und zusätzlich
zumindest eine Sechszylinder-Druckeinheit 152 auf.
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Die
Druckmaschine weist z. B. mindestens zwei, insbesondere mindestens
drei, einander paarweise benachbarte Drucktürme T1; T2; T3 auf, wobei die
mindestens eine Sechszylinder-Druckeinheit 152 auf einem
der zwei, insbesondere drei Drucktürme T1; T2; T3 gestapelt ist.
Vorzugsweise ist zwischen den betreffenden, einander in der genannten
Weise zugeordneten Drucktürmen
keine andere Bearbeitungsstufe, insbesondere kein Falzaufbau und/oder Falzapparat
angeordnet. Wesentlich ist es hierbei, dass die weiteren Druckwerke 151 oberhalb
der Druckwerke 13 der Druckeinheiten 02 angeordnet sind.
Sie sind vorteilhaft auf einem der Drucktürme T1; T2; T3 gestapelt ist.
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Im
Beispiel weist die Druckmaschine (mindestens) drei einander paarweise
benachbarte Drucktürme
T1; T2; T3 auf, wobei die mindestens eine Sechszylinder-Druckeinheit 152 auf
einem der drei Drucktürme
T1; T2; T3 gestapelt ist. Den drei Drucktürmen T1; T2; T3 ist eine gemeinsame
Sechszylinder-Druckeinheit 152 zugeordnet, welche vorzugsweise
auf der mittleren der drei Drucktürme T1; T2; T3 gestapelt angeordnet
ist.
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Drei
Bahnen sind z. B. in der Weise durch wenigstens zwei der Drucktürme T1;
T2; T3 und die Sechszylinder-Druckeinheit 152 geführt, dass
zwei der Bahnen nach dem Bedrucken jeweils auf einer Seite mehrfarbig
und auf der anderen Seite einfarbig, und die dritte Bahn beidseitig
mehrfarbig bedruckt sind (25, 24; 25).
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Zwei
von drei Bahnen sind in alternativer Bahnführung durch wenigstens zwei
der Drucktürme T1;
T2; T3 und eine dritte Bahn ist lediglich durch die Sechszylinder-Druckeinheit 152 in
der Weise geführt, dass
die beiden erstgenannten Bahnen beidseitig mehrfarbig und die dritte
Bahn beidseitig einfarbig (oder einseitig zweifarbig) bedruckt ist
(23, 22).
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Die
Druckmaschine weist vorteilhaft Mittel 153 (Umlenkwalzen 153 und/oder
nicht dargestellte Einziehwege) zum Führen der Bahnen auf, welche ein
wahlweises Betreiben der Druckmaschine in dieser und der vorgenannten
Produktionen ermöglicht (lediglich
in 25 exemplarisch bezeichnet). Insbesondere sind,
wie in 25 beispielhaft für die Bahn B20
gekennzeichnet, Umlenkwalzen 153 vorgesehen, die ein Führen einer
Bahn B10; B20; B30; B30 in das zusätzliche Druckwerk 151 ermöglicht,
welche zuvor in einer benachbarten Satelliten-Druckeinheit 02,
und nicht in der direkt darunter befindlichen bedruckt wurde. Vorzugsweise
werden im Fall zweier durch die Druckwerke 151 zu führender
Bahnen B10; B20; B30; B30 diese zuvor in den beiden Satellitendruckeinheiten 02 des
selben Druckturms T1; T2; T3 bedruckt (25:
links, 26: mitte, 27: rechts).
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Vier
Bahnen sind in einem vorteilhaften Beispiel in der Weise durch die
drei Drucktürme
T1; T2; T3 und die Sechszylinder-Druckeinheit 152 geführt, dass
zwei der Bahnen nach dem Bedrucken jeweils auf einer Seite mehrfarbig
und auf der anderen Seite einfarbig, und die anderen beiden Bahnen
beidseitig mehrfarbig bedruckt sind (25 bis 25).
In anderer Bahnführung
sind drei von vier Bahnen durch die drei Drucktürme T1; T2; T3 und die vierte
Bahn lediglich durch die Sechszylinder-Druckeinheit 152 in der
Weise geführt,
so dass drei erstgenannten Bahnen beidseitig mehrfarbig und die
vierte Bahn beidseitig einfarbig 23, 22)
oder einseitig zweifarbig (nicht dargestellt) bedruckt ist. Die
Druckmaschine weist vorteilhaft o.g. Mittel 153 zum Führen der
Bahnen auf, welche ein wahlweises Betreiben der Druckmaschine entsprechend
der beiden (bzw. drei) genannten Betriebsweisen ermöglicht.
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Die
Mehrfarbigkeit bedeutet im vorgenannten z. B. vierfarbig.
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In
einer Betriebsweise der Druckmaschine sind die vier Bahnen mit den
drei Drucktürmen
T1; T2; T3 und der Sechszylinder-Druckeinheit 152 in der Weise
bedruckt, dass die beiden auf einer Seite mehr- und auf der anderen
Seite einseitig bedruckten Bahnen nach dem Bedrucken auf einem Weg
zu einem Trichteraufbau TR bzw. Falzaufbau 11 zwischen den
beiden beidseitig mehrfarbig bedruckten Bahnen zu liegen kommen
(26). Die beiden auf einer Seite mehr- und auf
der anderen Seite einseitig bedruckten Bahnen durchlaufen hierbei
z. B. den mittleren der drei Drucktürme T1; T2; T3 und die Sechszylinder-Druckeinheit 152.
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In
anderer Betriebsweise sind die vier Bahnen mit den drei Drucktürmen T1;
T2; T3 und der Sechszylinder-Druckeinheit 152 in der Weise
bedruckt, dass die beiden auf einer Seite mehr- und auf der anderen
Seite einseitig bedruckten Bahnen nach dem Bedrucken auf einem Weg
zu einem Trichteraufbau TR unterhalb der beiden beidseitig mehrfarbig bedruckten
Bahnen zu liegen kommen (25).
Die beiden auf einer Seite mehr- und auf der anderen Seite einseitig
bedruckten Bahnen durchlaufen hierbei z. B. den dem Trichteraufbau
TR nächstliegenden der
drei Drucktürme
T1; T2; T3 und die Sechszylinder-Druckeinheit 152.
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In
einer weiteren Betriebsweise sind die vier Bahnen mit den drei Drucktürmen T1;
T2; T3 und der Sechszylinder-Druckeinheit 152 in der Weise
bedruckt, dass die beiden auf einer Seite mehr- und auf der anderen
Seite einseitig bedruckten Bahnen nach dem Bedrucken auf einem Weg
zu einem Trichteraufbau TR oberhalb der beiden beidseitig mehrfarbig bedruckten
Bahnen zu liegen kommen (27).
Die beiden auf einer Seite mehr- und auf der anderen Seite einseitig
bedruckten Bahnen durchlaufen hierbei den dem Trichteraufbau TR
entfernt liegenden der drei Drucktürme T1; T2; T3 und die Sechszylinder-Druckeinheit 152.
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Auch
hierbei weist die Druckmaschine vorzugsweise Mittel 153 zum
Führen
der Bahnen auf, welche ein wahlweises Betreiben der Druckmaschine gemäß den drei
letztgenannten Betriebsweisen ermöglicht.
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Die
Satellitendruckeinheit weist mehrere, insbesondere vier, Zylinderpaare
jeweils aus Form- 16 und Übertragungszylinder 17,
und mindestens einen mit mindestens einem der Übertragungszylinder 17 zusammenwirkenden
Satellitenzylinder 18 auf. Vorteilhaft ist vier Paaren
ein Satellitenzylinder 18 zugeordnet. Es können aber
auch zwei Satellitenzylinder 18 zu den vier Paaren sein.
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In
einer Ausführung
sind jeweils zwei der Paare als Antriebsverbunde durch einen gemeinsamen,
vom jeweils anderen Antriebsverbund unabhängigen Antriebsmotor 61 angetrieben.
Zum Beispiel ist der Satellitenzylinder 18 (oder jeweils
einer von zweien) durch einen der Antriebsverbunde angetrieben.
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Vorteilhaft
ist der Satellitenzylinder 18 jedoch durch mindestens einen
eigenen Antriebsmotor 61, unabhängig von den Paaren angetrieben.
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Bei
zwei Satellitenzylindern 18 können diese durch mindestens
einen gemeinsamen Antriebsmotor 61, unabhängig von
den Paaren gemeinsam angetrieben sein.
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Die
Paare sind in vorteilhafter Ausführung
jeweils durch mindestens einen eigenen Antriebsmotor 61 unabhängig von
den anderen Paaren angetrieben. Hierbei kann jeder Zylinder der
Paare einen eigenen Antriebsmotor 61 aufweisen.
-
In
einer weniger aufwendigen Ausführung sind
die beiden Zylinder des Paares gekoppelt und durch einen gemeinsamen
Antriebsmotor 61 angetrieben.
-
Ein
Farbwerk 14 ist in einer weniger aufwendigen Ausführung vom
Antrieb des zugeordneten Formzylinders 16 her angetrieben.
Es kann jedoch auch unabhängig
vom Antrieb des zugeordneten Formzylinders 16 durch einen
eigenen Antriebsmotor 61 angetrieben sein.
-
Das
zusätzliche
Druckwerk 151 weist ein Zylinderpaar aus Form- 16 und Übertragungszylinder 17,
und einen mit einem der Übertragungszylinder 17 zusammenwirkenden
Druck- bzw. Gegendruckzylinder 18 auf. Das selbe gilt für ein zweites
vorgesehenes Druckwerk 151. Als Bezugszeichen wurden hier diejenigen
der Druckeinheiten 02 verwendet, da es sich im dargestellten
Ausführungsbeispiel
ebenfalls um ein indirektes Flachdruckverfahren mit der entsprechenden
Funktionalität
der Zylinder 16; 17; 18 handelt.
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Dem
entsprechend weist die Sechszylinder-Druckeinheit 152 zwei
Zylinderpaare jeweils aus Form- 16 und Übertragungszylinder 17,
und je Paar einen mit einem der Übertragungszylinder 17 zusammenwirkenden
Gegendruckzylinder auf.
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Das
Paar bzw. die Paare (der Druckwerke 151 bzw. der Sechszylinder-Druckeinheit 152)
ist bzw. sind in bevorzugter Ausführung jeweils durch mindestens
einen eigenen Antriebsmotor 61 unabhängig vom anderen Paar angetrieben.
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Es
kann z. B. jeder Zylinder der Paare einen eigenen Antriebsmotor 61 aufweisen.
In einer vorteilhafter Ausführung
sind jedoch die beiden Zylinder des Paares gekoppelt und durch einen
gemeinsamen Antriebsmotor 61, unabhängig vom anderen Zylinderpaar
angetrieben.
-
Ein
Farbwerk 14 ist in einer weniger aufwendigen Ausführung vom
Antrieb des zugeordneten Formzylinders 16 her angetrieben.
Es kann jedoch auch unabhängig
vom Antrieb des zugeordneten Formzylinders 16 durch einen
eigenen Antriebsmotor 61 angetrieben sein.
-
Die
Gegendruckzylinder sind in vorteilhafter Ausführung jeweils durch einen eigenen
Antriebsmotor 61, unabhängig
von den Paaren und voneinander angetrieben. Dies ist vorteilhaft
im Hinblick auf die unabhängige
Positionierbarkeit der beiden Druckwerke.
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Es
können
ggf. aber bei Bedarf die beiden Gegendruckzylinder durch mindestens
einen gemeinsamen Antriebsmotor 61, unabhängig von
den Paaren angetrieben sein.
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In
einfachster Ausführung
können
die Gegendruckzylinder jeweils vom zugeordneten Paar her angetrieben
sein.
-
In
bevorzugter Ausführung
sind die Zylinder der Paare jeweils paarweise durch jeweils einen
Antriebsmotor 61 und die Gegendruckzylinder jeweils einzeln
durch je einen Antriebsmotor 61 angetrieben.
-
Mittels
der Druckmaschine ist ein Druckprodukt (bzw. Bahnstrang) herstellbar,
so dass von vier nach dem Bedrucken auf dem Weg zum Trichtereinlauf
benachbarten Bahnen zwei Bahnen jeweils auf einer Seite mehrfarbig,
insbesondere vierfarbig, und auf der anderen Seite einfarbig, und
die anderen beiden Bahnen beidseitig mehrfarbig, insbesondere vierfarbig
bedruckt sind:
Zum Beispiel ein Druckprodukt/Strang von vier
Bahnen von unten nach oben betrachtet mit folgender Farbigkeit:
unterste Bahn 1 : 4 (Unterseite eine Farbe : Oberseite vier Farben),
zweite Bahn von unten 4 : 1, dritte Bahn von unten 4 : 4 und vierte
Bahn 4 : 4.
-
Zum
Beispiel ein Druckprodukt/Strang von vier Bahnen von unten nach
oben betrachtet mit folgender Farbigkeit: unterste Bahn 4 : 4 (Unterseite eine
Farbe : Oberseite vier Farben), zweite Bahn von unten 1: 4 dritte
Bahn von unten 4 : 1 und vierte Bahn 4 : 4.
-
Zum
Beispiel ein Druckprodukt/Strang von vier Bahnen von unten nach
oben betrachtet mit folgender Farbigkeit: unterste Bahn 4 : 4 (Unterseite eine
Farbe : Oberseite vier Farben), zweite Bahn von unten 1: 4 dritte
Bahn von unten 4 : 1 und vierte Bahn 4 : 4.
-
Weiter
ist ein Druckprodukt herstellbar, so dass von vier nach dem Bedrucken
auf dem Weg zum Trichtereinlauf benachbarten Bahnen drei Bahnen
jeweils beidseitig mehrfarbig, insbesondere vierfarbig, und die
vierte Bahn beidseitig einfarbig bedruckt sind: Zum Beispiel ein
Druckprodukt/Strang von vier Bahnen von unten nach oben betrachtet
mit folgende Farbigkeit: unterste Bahn 4 : 4 (Unterseite eine Farbe
: Oberseite vier Farben), zweite Bahn von unten 1 : 1, dritte Bahn
von unten 4 : 4 und vierte Bahn 4 : 4.
-
Zum
Beispiel ein erstes Druckprodukt/Strang von vier Bahnen von unten
nach oben betrachtet mit folgender Farbigkeit: unterste Bahn 4 :
4 (Unterseite eine Farbe : Oberseite vier Farben), zweite Bahn von unten
4: 4 dritte Bahn von unten 1 : 1 und vierte Bahn 4 : 4.
-
Die
beschriebene Ausgestaltung der Druckmaschine , insbesondere mit
der Sechszylinder-Druckeinheit 152, erlaubt die beschriebene
Vielfalt in der Produktion, ohne dass hierfür umsteuerbare Druckeinheiten
erforderlich wären.
Die Zylinder der Satellitendruckeinheiten 02 und der Sechszylinder-Druckeinheit 152 können immer
in der gleichen Drehrichtung betrieben werden. Dies bewirkt Vorteile im
Hinblick auf die Verwendung von Minigap-Technologie, d. h. der schmalen Öffnung 28,
und im Hinblick auf den Aufwand bei Ausstattung und Antrieb.
-
Die
Druckmaschine ist z. B. mit Druckwerken ausgeführt, welche eine Breite von
sechs Breiten stehender Druckseiten, insbesondere im Zeitungsformat aufweisen.
Der Umfang zumindest der Formzylinder 16 entspricht im
wesentlichen der Länge
von zwei Längen
zweier Druckseiten, insbesondere im Zeitungsformat.
-
Für die Zylinder
der Dreizylinder-Druckwerke 151 sind die oben genannten
Verhältnisse
und Ausführungen
zu den Zylindern 16; 17 anzuwenden.
-
- 01
- Druckturm
- 02
- Druckeinheit,
Satellitendruckeinheit, Neunzylinder-Satelliten-Druckeinheit
-
- Zehnzylinder-Satelliten-Druckeinheit, H-Druckeinheit
- 03
- Bahn,
Teilbahn
- 03a
- Bahn,
Teilbahn
- 03b
- Bahn,
Teilbahn
- 03c
- Bahn,
Teilbahn
- 03c1
- Teilbahn
- 03c2
- Teilbahn
- 04
- Überbau
- 05
-
- 06
- Längsschneideinrichtung
- 07
- Wendeeinrichtung,
Wendevorrichtung
- 08
- Registereinrichtung
- 09
- Harfe
- 10
-
- 11
- Falzaufbau
- 12
- Falzapparat
- 13
- Druckwerk,
Offsetdruckwerk
- 14
- Farbwerk
- 15
- Farbkasten
- 16
- Zylinder,
Formzylinder
- 17
- Zylinder, Übertragungszylinder
- 18
- Druckzylinder,
Satellitenzylinder
- 19
- Aufzug,
Druckform, Druckplatten
- 20
- Feuchtwerk,
Sprühfeuchtwerk
- 21
- Aufzug,
Gummituch, Metalldrucktuch
- 22
- Schicht
- 23
- Trägerplatte
- 24
- Ende,
vorlaufendes, Einhängeschenkel
- 25
-
- 26
- Ende,
nachlaufendes, Einhängeschenkel
- 27
- Kanal
- 28
- Öffnung
- 29
- Klemmstück, Klemmelement
- 30
- Mantelfläche
- 31
- Federelement
- 32
- Stellmittel,
Hohlkörper,
Schlauch
- 33
- Passerelement
- 34
- Sockel
- 35
- Registerstein,
Passerstift
- 36
- Kanal
- 37
- Kanal
- 38
- Öffnung,
Schlitz
- 39
- Öffnung,
Schlitz
- 40
- Mantelfläche
- 41
- Öffnung,
Schlitz
- 42
- Bohrung
- 43
- Klemmstück, Klemmelement
- 44
- Federelement
- 45
-
- 46
- Stellmittel,
Hohlkörper,
Schlauch
- 47
- Stellmittel,
Hohlkörper,
Schlauch
- 48
- Stellmittel,
Hohlkörper,
Schlauch
- 49
- Füllelement
- 50
-
- 51
- Öffnung
- 52
- Andrückvorrichtung
- 53
- Andrückelement,
erstes, Wälzelement, Walze,
Rolle
- 54
- Andrückelement,
zweites, Wälzelement, Walze,
Rolle
- 55
-
- 56
- Traverse
- 57
- Stellmittel,
Hohlkörper,
Schlauch
- 58
- Stellmittel,
Hohlkörper,
Schlauch
- 59
-
- 60
-
- 61
- Antriebsmotor,
Elektromotor
- 62
- Getriebe,
Untersetzungsgetriebe
- 62'
- Vorsatzgetriebe
- 63
- Reibzylinder
- 64
- Antriebsmotor
- 65
-
- 66
- Reibzylinder
- 67
- Antriebsmotor
- 68
- Antriebsverbindung
- 69
-
- 70
-
- 71
- Ritzel
- 72
- Antriebsrad
- 73
- Antriebsrad
- 74
- Antriebsrad
- 75
-
- 76
- Zapfen
- 77
- Antriebsrad
- 78
- Antriebsrad
- 79
- Antriebsrad,
Zahnrad
- 80
- Antriebsmotor
- 81
- Walze,
Zugwalze
- 82
- Wendestange,
Leitelement
- 83
- Träger
- 84
- Führung
- 85
-
- 86
- Walze,
Leitelement
- 87
- Führung
- 88
- Auflaufwalze,
Harfenwalze, Abschnitt
- 89
- Auflaufwalze,
Harfenwalze, Leitelement
- 90
-
- 91
- Registerwalze
- 92
- Umlenkwalze
- 93
- Auflaufwalze,
Harfenwalze, Registerwalze, Leitelement
- 94
- Träger
- 95
-
- 96
- Führung
- 97
- Umlenkwalze
- 98
-
- 99
-
- 100
-
- 101
- Falztrichter
- 102
- Falztrichter
- 103
- Falztrichter
- 104
- Längsschneideinrichtung,
Mittel
- 105
-
- 106
- Falztrichter
- 107
- Falztrichter
- 108
- Falztrichter
- 109
- Strang
- 110
-
- 111
- Strang
- 112
- Strang
- 113
- Strang
- 114
- Strang
- 115
-
- 116
- Strang
- 117
- Zugwalze
- 118
- Trichtereinlaufwalze
- 119
- Antriebsmotor
- 120
- Antriebsmotor
- 121
- Zugwalze
- 122
- Leitwalze
- 123
- Transportzylinder
- 124
- Zugwalzenpaar
- 125
- Walzenpaar,
Zuggruppe, Umlenkwalzen
- 126
- Schneidspalt
- 127
- Schneidzylinder,
zweifach
- 127'
- Schneidzylinder,
vierfach
- 128
- Schneidmesser
- 129
- Halteeinrichtung,
Punkturleiste, Greifer
- 130
- Falzmesser
- 131
- Spalt
- 132
- Falzklappenzylinder
- 133
- Schaufelrad
- 134
- Förderband
- 135
- Strangbündel
- 136
- Antriebsmotor
- 137
- Riementrieb
- 138
- Ritzel,
Antriebsrad
- 139
- Antriebsmotor
- 140
- Andrückrolle
- 141
- Antriebsmotor
- 142
- Zuggruppe
- 143
- Andrückelement
- 144
- Punkturnadel,
Nadel
- 145
-
- 146
- Andrückelement
- 147
- Bohrung
- 151
- Dreizylinderdruckwerke
- 152
- Sechszylinder-Druckeinheit
- 153
- Mittel,
Umlenkwalze
- A
- Abschnitt
- B
- Abschnitt
- C
- Abschnitt
- D
- Abschnitt
- E
- Abschnitt
- F
- Abschnitt
- A1,
A2
- Druckseite
- B1,
B2
- Druckseite
- C1,
C2
- Druckseite
- D1,
D2
- Druckseite
- E1,
E2
- Druckseite
- F1,
F2
- Druckseite
- B10
- Bahn
- B20
- Bahn
- B30
- Bahn
- B40
- Bahn
- b03
- Breite,
Bahn, Bahnbreite
- b03a
- Breite,
Teilbahn
- b23
- Breite
(23)
- b27
- Breite
(27)
- b101
- Trichterbreite
- l
- Länge
- L16
- Länge
- L17
- Länge
- L82
- Länge
- L86
- Länge
- L88
- Länge
- L93
- Länge
- M
- Mittelebene
- MS
- Materialstärke
- P
- Produktionsrichtung
- S
- Symmetrieebene
- S16
- Schlitzweite
- S17
- Schlitzweite
- U
- Abschnitt
- T1
- Druckturm
- T2
- Druckturm
- T3
- Druckturm
- '
- entsprechende
Bezeichnung einer zweiten Bahn bzw. Teilbahn
- α
- Winkel
- β
- Winkel
- α'
- Winkel