DE102004009399A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von (Zigaretten-)Packungen - Google Patents
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Abstract
Zum Anbringen von Banderolen (10) an (Zigaretten-)Packungen (11) werden die Banderolen (10) mit einem Banderolenförderer (33) einem Vorrat entnommen, während des Transports beleimt und in einer Abwälzbewegung von Segmenten (35) an eine zugekehrte Packungsfläche derart angelegt und mittels Leim verbunden, dass seitlich Schenkel (20) über die Packungsfläche hinwegragen. Bei Querverschiebung der Packungen (11) während des Weitertranports in Aufnahmen eines Anschlussförderers (23) werden die überstehenden Schenkel (20) umgefaltet. Die Packungen (11) werden anschließend auf vorzugsweise zwei Abförderer (48, 49) verteilt.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von (Zigaretten-) Packungen, an denen während insbesondere kontinuierlichen Transports wenigstens ein Zuschnitt, insbesondere eine (streifenförmige) Banderole mit wenigstens einem umfaltbaren Schenkel angebracht wird, wobei der Zuschnitt bzw. die Banderole an wenigstens zwei quer zueinander gerichteten Packungsflächen befestigt wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
- Die Anbringung von (Steuer-) Banderolen an Zigarettenpackungen ist ein besonderes Thema der Verpackungstechnik. Die Banderole wird mittels Leim an der Packung befestigt, und zwar mindestens an zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Packungsflächen. Mindestens ein Schenkel der Banderole muss demnach umgefaltet werden.
- Bei einem bekannten Verfahren (WO 99/03736) werden Banderolen einem Banderolenförderer übergeben, nämlich einem Saugband. Im Förderbereich desselben wird eine freie Seite der Banderolen mit Leim versehen. Danach gelangen die Banderolen in eine Position vor einer seitlich offenen Tasche eines Faltrevolvers. Die Packungen werden aus der Tasche des Faltrevolvers aus und in eine schachtartige Halterung eines Trockenrevolvers eingeschoben. Dabei legt sich der beleimte Zuschnitt U-förmig um eine Stirnfläche der Packung. Bei diesem Stand der Technik ergibt sich eine Unsicherheit hinsichtlich der korrekten Positionierung des beleimten Zuschnitts in einer Ebene neben dem Faltrevolver bzw. neben einer Tasche desselben.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Anbringung von insbesondere streifenförmigen Banderolen an (Zigaretten-) Packungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- a) der Zuschnitt bzw. die Banderole wird zunächst mit einem Teilbereich an einer seitwärts gerichteten, freiliegenden Packungsfläche angebracht, insbesondere an einer Stirnfläche, derart, dass mindestens ein Schenkel über die Packungsfläche hinwegragt,
- b) die Packung wird sodann während des (Weiter-) Transports quer zur Transportrichtung verschoben durch eine Führung hindurch bzw. an Anschlägen oder Haltestegen vorbei, derart, dass infolge der quer gerichteten Relativbewegung der Packungen der überstehende Schenkel durch die Führung bzw. die Anschläge oder Haltestege umgefaltet wird.
- Erfindungsgemäß werden die Banderolen durch einen Banderolenförderer einem Banderolen-Magazin entnommen, während des Transports beleimt und mit der freien, beleimten Fläche an eine dem Banderolenförderer zugekehrte Packungsfläche, insbesondere Stirnfläche, angelegt, derart, dass vorzugsweise zwei Schenkel der Banderole seitwärts über die Packungsfläche hinwegragen. Die Packung wird dabei erfindungsgemäß durch einen endlosen Packungsförderer, insbesondere Gurtförderer, transportiert. Die mit der Banderole zu versehene Packungsfläche, insbesondere Stirnfläche, ist seitwärts gerichtet und liegt frei.
- Nach Aufnahme der Banderole wird die Packung an einen zweiten Packungsförderer, nämlich Anschlussförderer übergeben. Dabei wird die Packung in eine Aufnahme mit Stegen bzw. Anschlägen des Anschlussförderers eingeführt. Bei dieser Übergabe werden die Schenkel der Banderole umgefaltet.
- Eine andere Besonderheit der Erfindung betrifft die Handhabung von Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen, die auf einem gemeinsamen Förderer aufeinanderfolgend zugeführt und auf zwei parallele Abförderer verteilt werden sollen. Erfindungsgemäß werden die Packungen in ein Umlenkorgan mit einem Unlenkförderer eingeführt, welches die Packungen abwechselnd längs einer kürzeren und einer längeren bogenförmigen Bewegungsbahn transportiert. Die Packungen gelangen so in dem Bereich der Mündungen des einen oder anderen Abförderers.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen der Vorrichtung näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine Zigarettenpackung mit Banderole in perspektivischer Darstellung, -
2 Verpackungsvorrichtung mit anschließender Fördereinrichtung für Zigarettenpackungen in vereinfachter Draufsicht, -
3 eine Einzelheit III der2 in vergrößertem Maßstab, -
4 eine im Maßstab nochmals vergrößerte Einzelheit IV der3 , ebenfalls in Draufsicht, -
5 ein Detail als Ausschnitt V in4 mit vergrößertem Maßstab, -
6 eine Einzelheit, nämlich eine Ansicht gemäß Pfeil VI in4 bei vergrößertem Maßstab, -
7 die Vorrichtung gemäß3 in einer Ansicht des Pfeils VII in3 , -
8 eine Einzelheit einer Vorrichtung zum Verteilen von Packungen, nämlich ein Querschnitt in der Schnittebene XIII-XIII der3 . - In den Zeichnungen wird als Anwendungsbeispiel die Anbringung einer langgestreckten, streifenförmigen Banderole
10 an einer Zigarettenpackung11 des Typs Klappschachtel bzw. Hinge Lid gezeigt. Die Zigarettenpackung11 besteht in üblicherweise aus einem Schachtelteil12 und einem Deckel13 . Diese sind im Bereich einer Packungsrückseite mittels quer gerichtetem Liniengelenk schwenkbar miteinander verbunden. In1 ist eine Deckel-Frontseite14 , eine Schachtel-Frontseite15 , eine Deckel-Stirnseite16 sowie Deckel-Seitenfläche17 und Schachtel-Seitenfläche18 sichtbar. Die Banderole10 erstreckt sich mit einem Mittelteil19 über die volle Länge der Deckel-Stirnseite16 und mit zwei Schenkeln20 im Bereich der beiden Deckel-Seitenflächen17 und Schachtel-Seitenflächen18 . Die Banderole10 ist demnach U-förmig um die Stirnseite und um angrenzende Packungsseiten gefaltet. - Die Packungen
11 werden im Bereich einer Banderolenstation21 durch einen ersten Packungsförderer22 und danach durch einen zweiten Packungsförderer, nämlich einen Anschlussförderer23 transportiert. Beide Förderer bestehen aus Endlosgurten. An der freien Seite derselben sind mit Abstand voneinander angeordnete Aufnahmen für je eine Packung11 angebracht. Bei dem Packungsförderer22 bestehen die Aufnahmen bzw. Taschen aus jeweils zwei quer gerichteten Stegen24 ,25 . Deren Abstand voneinander entspricht etwa der Breite einer Packung11 , sodass diese passend zwischen zwei Stegen24 ,25 Aufnahme findet. In Förderrichtung sind die Aufnahmen bzw. die Packungen11 mit Abstand voneinander angeordnet. Die Relativstellung der Packungen11 ist so gewählt, dass die Frontseite15 oder die Rückseite der Packung11 auf dem Fördertrum des Packungsförderers22 aufliegt. Eine die Banderole10 aufnehmende Packungsseite, hier die Deckel-Stirnseite16 , ist seitwärts gerichtet und liegt in einem Bereich außerhalb des Gurts des Packungsförderers22 frei zur Zuführung der Banderole10 . - Die bis auf Banderole
10 und Außenumhüllung aus Folie fertiggestellten Zigarettenpackungen11 werden der Banderolenstation21 von einem Packer26 kommend zugeführt. An einer Ausgangsseite des Packers26 werden die Zigarettenpackungen11 von einem Zwischenförderer27 übernommen und in Dichtlage, also unmittelbar nebeneinanderliegend, transportiert. Die Packungen11 sind mit einer Schmalseite dem Zwischenförderer27 zugekehrt, also mit Seitenflächen17 ,18 . Ein Übertragungsorgan, nämlich ein Wenderad28 , übernimmt die Packungen11 vom Zwischenförderer27 und übergibt sie an den Packungsförderer22 unter Drehung um 90° und Schaffung eines Abstandes. Das Wenderad28 besteht aus zwei nebeneinander liegenden Radscheiben mit übereinstimmender Kontur. An dem annähernd kreisförmigen Umfang des Wenderads28 sind Mitnehmer29 angeord net, die bei der Drehbewegung des Wenderads28 eine Packung11 erfassen, längs eines Viertelkreises transportieren und auf dem Packungsförderer22 ablegen. Die Packungen11 werden jeweils an einer Schmalseite erfasst, also an nach oben gerichteten Seitenflächen17 ,18 . Benachbart zum Mitnehmer29 ist am Umfangsbereich des Wenderads28 eine Vertiefung gebildet mit ebener, im Rechten Winkel zum Mitnehmer29 angeordneter Anlagefläche30 für die Packung11 . Vier Mitnehmer29 sind längs des Umfangs des Wenderads28 angeordnet. Das Wenderad28 ist zur Übergabe der Packungen11 auf- und abbewegbar, und zwar durch Anordnung an einem Schwenkarm31 . Durch gesteuerte Auf- und Abbewegung des Wenderads28 wird erreicht, dass die Mitnehmer29 mit reduzierter Geschwindigkeit auf die ruhenden Packungen11 treffen. - In der Banderolenstation
21 wird ein angemessener Vorrat an Banderolen10 bereitgehalten. Diese sind in Behältern, nämlich Kassetten32 angeordnet. Diese sind durch Querbewegung einer Entnahmeposition zuführbar, nämlich benachbart zu einem Banderolenförderer33 . In der Entnahmestation schließt ein Zwischenschacht34 an die jeweils zu entleerende Kassette32 an. Alternativ können die Banderolen10 auch unmittelbar der Kassette32 entnommen werden. - Die jeweils vorn bzw. frei liegende Banderole
10 wird durch Mitnehmer des Banderolenförderers33 erfasst. Es handelt sich dabei um schwenkbar an einer rotierenden Tragscheibe angebrachte Segmente35 . Diese weisen eine ballige bzw. kreisförmige Anlagefläche36 für eine Banderole10 auf. Die Anlagefläche36 entspricht hinsichtlich Länge und Breite vorzugsweise annähernd der Abmessung einer Banderole10 . Durch eine Abwälzbewegung wird die Banderole10 aufgenommen und mittels Saugluft, nämlich über Saugbohrungen37 , an der Anlagefläche36 gehalten. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Anlagefläche36 aus mehreren, nämlich drei im Abstand voneinander geordneten Halterippen38 . An diesen liegt die Banderole10 an. Zwischen den Halterippen38 entstehen nutartige Vertiefungen39 . In diese tritt ein Organ ein zur Unterstützung der Übergabe der Banderole10 von dem Segment35 an die Packung11 . Es handelt sich dabei um Zungen40 , die in einer Ebene neben der Bewegungsbahn der Packungen11 durch den Packungsförderer22 (ortsfest) positioniert sind (4 ) und infolge der Relativbewegung die Banderole10 von dem Umfang des Segments35 abheben (6 ). - Der Banderolenförderer
33 transportiert die Banderolen10 von den Kassetten32 bzw. dem Zwischenschacht34 längs einer kreisbogenförmigen Bewegungsbahn bis zur Übergabe an eine durch den Packungsförderer22 transportierte Packung11 . Auf dem Transportweg, nämlich nach einer viertelkreisförmigen Transportstrecke, werden die Banderolen10 während des Transports an der freiliegenden Außenseite mit Leim versehen, insbesondere mit Hot-Melt-Leim. Dieser wird durch ein feststehendes Leimaggregat41 mit Leimdüse42 berührungslos aufgrund der Relativbewegung auf die Banderole10 übertragen. - Bei der anschließenden Übergabe der Banderole
10 an die Packung11 , nämlich an die Deckel-Stirnseite16 , führt das Segment35 eine gesteuerte Schwenkbewegung aus, derart, dass die Banderole10 in einer Abwälzbewegung von einem Rand zum anderen an die Packungsfläche angedrückt wird. Die Relativstellungen sind dabei so vorgegeben, dass die langgestreckte Banderole10 unter Bildung von zwei seitlich überstehenden Schenkeln20 an der Deckel-Stirnseite16 anliegt. - Mit dieser (Zwischen-) Stellung der Banderole
10 wird die Packung11 ein kurzes Stück durch den Packungsförderer22 transportiert und sodann durch Querverschieben bei fortgesetzter Transportbewegung an den Anschlussförderer23 übergeben. Bei der Querbewegung werden die Schenkel20 der Banderole10 umgefaltet und an die Seitenflächen der Packung11 angelegt. - Der Anschlussförderer
23 ist ebenfalls ein endloser Gurtförderer, an dessen freier Seite Stege43 ,44 zur Bildung von Aufnahmen bzw. Taschen für je eine Packung11 angeordnet sind. Diese Taschen sind in gleichen Abständen voneinander positioniert wie auf dem Packungsförderer22 . Der Gurt des Anschlussförderers23 ist so bemessen, dass die Packungen11 in voller Abmessung bzw. Länge auf dem Anschlussförderer23 aufliegen. Zwei in Querrichtung mit Abstand voneinander angeordnete Stege43 ,44 bilden zusammen mit gegenüberliegenden gleichartigen Stegen43 ,44 die Tasche auf dem Anschlussförderer23 . Dem Packungsförderer22 zugekehrte, längere Stege43 bilden eine mundstückartige Öffnung mit gerundeter Einlaufkante45 für die Packung11 . Durch Einschieben der Packung11 in die Position zwischen den Stegen43 wird die Banderole10 U-förmig gefaltet (5 ). - Die Übergabe der Packungen
11 von einem Förderer zum anderen erfolgt durch einen mitlaufenden Querschieber. An einem schräg gerichteten Schiebergurt46 sind Vorsprünge als Mitnehmer47 angebracht. Die Abstände derselben voneinander sind so gewählt, dass je ein Mitnehmer47 einer Packung11 auf dem Packungsförderer22 zugeordnet ist. Der oberhalb der Bewegungsbahn der Packungen11 angeordnete Schiebergurt46 erfasst eine Packung11 jeweils an einer zur Banderole10 gegenüberliegenden Seite, nämlich an einer Bodenfläche der Packung11 . Durch gemeinsame fortgesetzte Bewegung und durch die Schrägstellung des Schiebergurts46 werden die Packungen11 nacheinander aus den Taschen des Packungsförderers22 aus – und in die Taschen des Anschlussförderers23 eingeschoben. Die Taschen der beiden Förderer22 ,23 sind zu diesem Zweck exakt aufeinander ausgerichtet. In der Endstellung der Packungen11 auf dem Anschlussförderer23 befinden sich die gefalteten Schenkel20 im Bereich der (beiden) Stege44 , sodass diese die Faltposition der Banderole10 stabilisieren. - Die mit der Banderole
10 versehenen Packungen11 können nun einer Weitbearbeitung zugeführt werden, insbesondere einer Verpackungsmaschine für die Anbringung einer äußeren Umhüllung aus Folie. Hierzu werden die Packungen11 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine besondere Fördervorrichtung transportiert, die eine selbsttätige, zuverlässige Verteilung von auf einem einzelnen Förderer ankommenden Packungen auf zwei (parallele) Abförderer48 ,49 bewirkt. Die auf einem Einzelförderer, nämlich Anschlussförderer23 , ankommenden Packungen11 werden hinsichtlich der Förderrichtung umgelenkt, nämlich entlang einer kreisbogenförmigen Bewegungsbahn transportiert. Hierzu werden die Packungen11 seitlich geführt, und zwar durch Seitenführungen50 ,51 . Diese erstrecken sich von dem Zu- bzw. Anschlussförderer23 entlang der kreisbogenförmigen Bewegungsbahn bis zu den beiden Abförderern48 ,49 und dienen bei diesen jeweils als Außenführung. - An der Eintrittsseite zur Umlenkbahn werden die Packungen
11 durch einen Einführungsförderer52 erfasst, der oberhalb des Anschlussförderers23 positioniert und als endloser Gurtförderer ausgebildet ist. Der Einführungsförderer52 weist einzelne Stege als Mitnehmer53 auf zum Erfassen jeweils einer ankommenden Packung11 . Die Packungen11 gelangen in den Bereich eines Umlenkförderers54 . Dieser transportiert bzw. führt die Packungen11 entlang der Umlenkstrecke. Die Packungen11 sind dabei mit Stirnfläche und Bodenfläche den Seitenführungen50 ,51 zugekehrt. Der Umlenkförderer54 transportiert die Packungen11 alternativ entlang einer größeren oder kleineren Umlenkstrecke. Bei einer kürzeren Förderstrecke werden die Packungen11 an den ersten Abförderer48 und bei längerer Umlenkförderung an den zweiten Abförderer49 übergeben. Die Abförderer48 ,49 weisen bei diesem Ausführungsbeispiel einen oberhalb der Packungen11 angeordneten Endlosförderer, nämlich Gurtförderer55 ,56 , auf jeweils mit stegartigen Mitnehmern57 ,58 zum Erfassen je einer Packung11 und zur Förderung entlang der Abförderbahn48 oder49 . - Der Umlenkförderer
54 besteht aus einer in horizontaler Ebene drehend bewegten Förderscheibe59 , an deren Oberseite längs des Umfangs Mitnehmer zum Erfassen je einer Packung11 angeordnet sind, im vorliegenden Falle Saugorgane60 . Es handelt sich dabei um vorzugsweise elastische Organe, die an eine Unterdruckquelle angeschlossen sind und gesteuert, nämlich längs eines Teilbereichs der Umdrehung, an einer Oberseite mit Saugluft beaufschlagt sind. Die Saugorgane60 liegen an einer nach unten weisenden großflächigen Packungsseite (Frontseite/Rückseite) an und erfassen bzw. führen die Packung11 während der Bewegung im Bereich der Umlenkbahn. - Die Förderorgane in diesem Bereich sind so aufeinander abgestimmt und gesteuert, dass abwechselnd Packungen
11 dem einen und anderen Abförderer48 ,49 zugeführt werden. Die Saugluft der Saugorgane60 wird abgeschaltet, sobald eine Packung11 in dem Bereich des einen oder anderen Abförderers48 ,49 gefördert ist. In3 wird die Saugluft abgeschaltet, wenn der Gurtförderer55 eine Packung11 im Bereich des Umlenkförderers54 erfasst hat. Die Packung11 wird sodann in geradliniger Richtung weitertransportiert und dabei von der Förderscheibe59 wegbewegt. Die jeweils andere Packung11 wird über eine weitere Strecke durch den Umlenkförderer54 transportiert bis in die Nachbarschaft des Abförderers49 . - Die Übergabe der Packung
11 an diesen wird durch einen Hilfsförderer61 unterstützt. Dieser besteht ebenfalls aus einer in horizontaler Ebene drehenden Mitnehmerscheibe62 , an deren Oberseite Mitnehmer, nämlich (ebenfalls) Sauger63 für eine Packung11 angeordnet sind. Die achsparallel, nebeneinander angeordneten Kreisförderer, nämlich die Förderscheibe59 und die Mitnehmerscheibe62 , sind so aufeinander abgestimmt, dass nur jede zweite Packung11 von einem Mitnehmer bzw. Sauger63 des Hilfsförderers61 erfasst und entlang einer fortgesetzten Umlenkbahn transportiert werden bis zum Eintrittsbereich in den Abförderer49 . Die Sauger63 sind in entsprechenden Umfangsabständen angeordnet. Die Seitenführung51 folgt der geschwungenen, S-förmigen Bewegungsbahn der für den Abförderer49 bestimmten Packungen11 . Im Bereich des Umlenkförderers54 , also der Förderscheibe59 , der angrenzenden Mitnehmerscheibe62 und im Bereich der Abförderer48 ,49 liegen die Packungen11 mindestens mit einem Teilbereich auf feststehenden Unterführungen67 . Diese liegt im Bereich der Förderscheibe59 in einer der oberen Ebene der Saugorgane60 entsprechenden Förderebene. Die zusammenwirkenden und hinsichtlich der Bewegung aufeinander abgestimmten Förderscheiben59 und Mitnehmerscheibe62 weisen eine unterschiedliche Anzahl von Mitnehmern für Packungen auf, nämlich zum Einen acht Saugorgane60 und zum Anderen vier Sauger63 . - Die beiden Abförderer
48 ,49 bzw. deren Förderbahnen sind durch ein Zwischenelement voneinander getrennt, nämlich durch im Abstand voneinander angeordnete Innenführungen64 ,65 . Diese schaffen zusammen mit den Seitenführungen50 ,51 eine begrenzte Bahn für den Weitertransport der Packungen11 durch die Abförderer48 ,49 . Vorzugsweise führen diese, wie in2 gezeigt, zur (zweibahnigen) Verpackungsmaschine zum Anbringen der Außenumhüllung, nämlich einer Cello66 . -
- 10
- Banderole
- 11
- Zigarettenpackung
- 12
- Schachtelteil
- 13
- Deckel
- 14
- Deckel-Frontseite
- 15
- Schachtel-Frontseite
- 16
- Deckel-Stirnseite
- 17
- Deckel-Seitenfläche
- 18
- Schachtel-Seitenfläche
- 19
- Mittelteil
- 20
- Schenkel
- 21
- Banderolenstation
- 22
- Packungsförderer
- 23
- Anschlussförderer
- 24
- Steg
- 25
- Steg
- 26
- Packer
- 27
- Zwischenförderer
- 28
- Wenderad
- 29
- Mitnehmer
- 30
- Anlagefläche
- 31
- Schwenkarm
- 32
- Kassette
- 33
- Banderolenförderer
- 34
- Zwischenschacht
- 35
- Segment
- 36
- Anlagefläche
- 37
- Saugbohrung
- 38
- Halterippe
- 39
- Vertiefung
- 40
- Zunge
- 41
- Leimaggregat
- 42
- Leimdüse
- 43
- Steg
- 44
- Steg
- 45
- Einlaufkante
- 46
- Schiebergurt
- 47
- Mitnehmer
- 48
- Abförderer
- 49
- Abförderer
- 50
- Seitenführung
- 51
- Seitenführung
- 52
- Einführungsförderer
- 53
- Mitnehmer
- 54
- Umlenkförderer
- 55
- Gurtförderer
- 56
- Gurtförderer
- 57
- Mitnehmer
- 58
- Mitnehmer
- 59
- Förderscheibe
- 60
- Saugorgan
- 61
- Hilfsförderer
- 62
- Mitnehmerscheibe
- 63
- Sauger
- 64
- Innenführung
- 65
- Innenführung
- 66
- Cello
- 67
- Unterführung
Claims (14)
- Verfahren zum Herstellen von (Zigaretten-) Packungen (
11 ), an denen während insbesondere kontinuierlichen Transports wenigstens ein Zuschnitt, insbesondere eine (streifenförmige) Banderole (10 ) mit wenigstens einem umfaltbaren Schenkel (20 ) angebracht wird, wobei der Zuschnitt bzw. die Banderole (10 ) an wenigstens zwei quer zueinander gerichteten Packungsflächen befestigt wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Zuschnitt bzw. die Banderole (10 ) wird zunächst mit einem Teilbereich, insbesondere einem Mittelteil (19 ) an einer seitwärts gerichteten, freiliegenden Packungsfläche (16 ) angebracht, insbesondere an einer Stirnfläche (16 ), derart, dass mindestens ein Schenkel (20 ) über die Packungsfläche (16 ) hinwegragt, b) die Packung (11 ) wird sodann während des Transports quer zur Transportrichtung verschoben durch eine Führung hindurch bzw. an Anschlägen oder Haltestegen vorbei, derart, dass infolge der quer gerichteten Relativbewegung der Packung (11 ) der überstehende Schenkel (20 ) durch die Führung bzw. die Anschläge oder Haltestege umgefaltet wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt bzw. die Banderole (
10 ) mit einer Leim aufweisenden Seite unter Abwälzbewegung während der Förderbewegung der Packungen (11 ) an die seitwärts gerichtete Packungsfläche (16 ) angelegt wird. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die insbesondere mit einem Zuschnitt bzw. einer Banderole (
10 ) versehenen Packungen (11 ) während des Transports auf mindestens zwei anschließende Abförderer (48 ,49 ) verteilt werden, wobei im Bereich einer (kreisförmigen) Umlenkbahn der Packungen (11 ) diese abwechselnd der einen und anderen Abförderbahn (48 ,49 ) zugeführt werden, und zwar durch Umlenkförderstrecken unterschiedlicher Länge. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt bzw. die Banderole (
10 ) während des Transports der Packungen (11 ) durch einen ersten Endlosförderer an der Packung (11 ) angebracht und der bzw. die Schenkel (20 ) des Zuschnitts bzw. der Banderole (10 ) während der Übergabe der Packung (11 ) an einen zweiten Endlosförderer umgefaltet werden. - Vorrichtung zum Herstellen von (Zigaretten-) Packungen (
11 ) mit einem Etikett bzw. einer (streifenförmigen) Banderole (10 ), die mittels Leim an einer Packungsfläche (16 ) angebracht und mit mindestens einem umgefalteten Schenkel (20 ) an einer zweiten Packungsfläche anliegt, wobei der Zuschnitt bzw. die Banderole (10 ) während vorzugsweise kontinuierlichen Transports durch Packungsförderer an der ersten und zweiten Packungsfläche anbringbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Packungen (11 ) sind durch einen ersten Endlosförderer, nämlich Packungsförderer (22 ) und im Anschluss daran durch einen zweiten Endlosförderer, nämlich Anschlussförderer (23 ) transportierbar, b) mindestens der erste Endlosförderer weist Aufnahmen bzw. Taschen auf für je eine Packung (11 ), wobei die Taschen so bemessen und angeordnet sind, dass die Packungen (11 ) mit einer seitwärts gerichteten Packungsfläche zur Aufnahme des Zuschnitts bzw. der Banderole über die Tasche bzw. über den Endlosförderer hinwegragen, c) im Bewegungsbereich der Packungen (11 ) während des Transports durch den ersten Endlosförderer (22 ) ist ein Banderolenorgan angebracht zum Aufbringen von Banderolen (10 ) auf die seitwärts gerichtete Packungsfläche – Deckel-Stirnseite (16 ) – während des Transports, derart, dass mindestens ein Schenkel (20 ) der Banderole (10 ) über die Packungsfläche hinwegragt, d) während des Transports durch den ersten Endlosförderer (22 ) sind die mit der Banderole (10 ) versehenen Packungen (11 ) durch Querverschiebung an den parallel verlaufenden zweiten Endlosförderer (23 ) durch Querverschiebung übertragbar, e) durch Einschieben der Packungen (11 ) in Aufnahmen bzw. Taschen des zweiten Endlosförderers (23 ) ist der Schenkel (20 ) bzw. sind die Schenkel (20 ) umfaltbar. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Endlosförderer, nämlich Packungsförderer (
22 ) und der zweite Endlosförderer, nämlich Anschlussförderer (23 ), als Gurtförderer ausgebildet sind mit aufrechten Stegen (24 ,25 ) zur Bildung von Taschen des Packungsförderers (22 ) und mit jeweils zwei nebeneinander liegenden Stegen (43 ,44 ) zur Bildung von Taschen des Anschlussförderers (23 ), wobei zwei randseitige Stege (43 ) des Anschlussförderers (23 ) beim Einführen der Packungen (11 ) als Faltorgane für die Schenkel (20 ) wirken. - Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderolen (
10 ) durch einen Banderolenförderer (23 ) einem Vorrat, insbesondere einer Kassette (32 ) bzw. einem Zwischenschacht (34 ) entnehmbar und längs einer kreisförmigen Bewegungsbahn einer Packung (11 ) im Bereich des Packungsförderers (22 ) zuführbar sind, wobei der Banderolenförderer (33 ) mehrere, nämlich insbesondere vier schwenkbare Segmente (35 ) als Halteorgan für eine Banderole (10 ) an einer balligen bzw. kreisförmigen Anlagefläche (36 ) aufweist und die Banderolen (10 ) mittels Saugluft fixiert sind. - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderolen während des Transports durch den Banderolenförderer (
33 ) an einem vorzugsweise mittig angeordneten Leimaggregat (41 ) mit Leimdüse (42 ) vorbeibewegbar sind zur berührungslosen Übertragung von Leim auf die nach außen gekehrte, gewölbte Fläche der Banderole (10 ). - Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Übergabe einer Banderole (
10 ) an eine Packung (11 ) das schwenkbare Segment (35 ) des Banderolenförderers (33 ) relativ zur Drehbewegung des Banderolenförderers (33 ) in einer gesteuerten Abwälzbewegung (35 ) an der Packungsfläche (16 ) entlangbewegbar ist zur Übertragung der Banderole (10 ). - Vorrichtung nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Packungen (
11 ) eines gemeinsamen Förderers, insbesondere Anschlussförderers (23 ), durch ein Verteilungsorgan mit einem kreisförmigen Umlenkförderer (54 ) auf mindestens zwei anschließende Abförderer (48 ,49 ) aufteilbar sind, wobei die Packungen (11 ) im Bereich des Umlenkförderers (54 ) längs einer teilkreisförmigen Bewegungsbahn unterschiedlicher Länge transportierbar sind, derart, dass Packungen (11 ) des ersten Abförderers (48 ) eine kürzere und Packungen (11 ) für den zweiten Abförderer (49 ) eine längere Umlenkförderstrecke zurücklegen. - Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkförderer (
54 ) eine drehend angetriebene, sich in horizontaler Ebene erstreckende Förderscheibe (59 ) aufweist, insbesondere unterhalb der Bewegungsbahn der Packungen (11 ), wobei die Förderscheibe (59 ) längs des Umfangs Mitnehmer für je eine Packung (11 ) aufweist, insbesondere Saugorgane (60 ), die eine Packung (11 ) an einer der Förderscheibe (59 ) zugekehrten Packungsseite mittels Saugluft erfassen, längs einer kreisbogenförmigen Bahn mitnehmen und zur Übergabe an einen Abförderer (48 ,49 ) durch Wegschalten der Saugluft freigeben. - Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Abförderer (
48 ,49 ) ein Endlosförderer mit Mitnehmern zugeordnet ist, insbesondere ein Gurtförderer (55 ,56 ) jeweils mit Mitnehmern (57 ,58 ) oberhalb der Bewegungsbahn der Packungen (11 ), wobei sich die Gurtförderer (55 ,56 ) bis in dem Bereich des Umlenkförderers (54 ) bzw. der Förderscheibe (59 ) erstrecken, derart, dass Packungen (11 ) nach Freigabe durch die Förderscheibe (59 ) unmittelbar durch den zugeordneten Gurtförderer (55 ,56 ) des einen oder anderen Abförderers (48 ,49 ) erfassbar sind. - Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart zur Förderscheibe (
59 ) des Umlenkförderers (54 ) ein Hilfsförderer (61 ) angeordnet ist, insbesondere für Packungen (11 ) des (zweiten) Abförderers (49 ), wobei der Hilfsförderer (61 ) vorzugsweise eine Mitnehmerscheibe (62 ) aufweist mit an der Oberseite angeordneten Saugern (63 ) zum Erfassen von Packungen (11 ) für den Abförderer (49 ). - Vorrichtung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem zweiten Abförderer (
49 ) zuzuführenden Packungen (11 ) durch Zusammenwirken des Umlenkförderers (54 ) mit dem Hilfsförderer (61 ) eine geschwungene, S-förmige Bewegungsbahn ausführen, vorzugsweise entlang von seitlichen Führungen, nämlich Seitenführungen (51 ,65 ).
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Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8181 | Inventor (new situation) |
Inventor name: HäFKER, THOMAS, 27299 LANGWEDEL, DE Inventor name: ROESLER, BURKARD, 27337 BLENDER, DE |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |