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DE102004009399A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von (Zigaretten-)Packungen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von (Zigaretten-)Packungen Download PDF

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DE102004009399A1
DE102004009399A1 DE200410009399 DE102004009399A DE102004009399A1 DE 102004009399 A1 DE102004009399 A1 DE 102004009399A1 DE 200410009399 DE200410009399 DE 200410009399 DE 102004009399 A DE102004009399 A DE 102004009399A DE 102004009399 A1 DE102004009399 A1 DE 102004009399A1
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DE
Germany
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band
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Withdrawn
Application number
DE200410009399
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English (en)
Inventor
Thomas Häfker
Burkhard Roesler
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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    • B65B19/02Packaging cigarettes
    • B65B19/22Wrapping the cigarettes; Packaging the cigarettes in containers formed by folding wrapping material around formers

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Abstract

Zum Anbringen von Banderolen (10) an (Zigaretten-)Packungen (11) werden die Banderolen (10) mit einem Banderolenförderer (33) einem Vorrat entnommen, während des Transports beleimt und in einer Abwälzbewegung von Segmenten (35) an eine zugekehrte Packungsfläche derart angelegt und mittels Leim verbunden, dass seitlich Schenkel (20) über die Packungsfläche hinwegragen. Bei Querverschiebung der Packungen (11) während des Weitertranports in Aufnahmen eines Anschlussförderers (23) werden die überstehenden Schenkel (20) umgefaltet. Die Packungen (11) werden anschließend auf vorzugsweise zwei Abförderer (48, 49) verteilt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von (Zigaretten-) Packungen, an denen während insbesondere kontinuierlichen Transports wenigstens ein Zuschnitt, insbesondere eine (streifenförmige) Banderole mit wenigstens einem umfaltbaren Schenkel angebracht wird, wobei der Zuschnitt bzw. die Banderole an wenigstens zwei quer zueinander gerichteten Packungsflächen befestigt wird. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
  • Die Anbringung von (Steuer-) Banderolen an Zigarettenpackungen ist ein besonderes Thema der Verpackungstechnik. Die Banderole wird mittels Leim an der Packung befestigt, und zwar mindestens an zwei rechtwinklig zueinander angeordneten Packungsflächen. Mindestens ein Schenkel der Banderole muss demnach umgefaltet werden.
  • Bei einem bekannten Verfahren (WO 99/03736) werden Banderolen einem Banderolenförderer übergeben, nämlich einem Saugband. Im Förderbereich desselben wird eine freie Seite der Banderolen mit Leim versehen. Danach gelangen die Banderolen in eine Position vor einer seitlich offenen Tasche eines Faltrevolvers. Die Packungen werden aus der Tasche des Faltrevolvers aus und in eine schachtartige Halterung eines Trockenrevolvers eingeschoben. Dabei legt sich der beleimte Zuschnitt U-förmig um eine Stirnfläche der Packung. Bei diesem Stand der Technik ergibt sich eine Unsicherheit hinsichtlich der korrekten Positionierung des beleimten Zuschnitts in einer Ebene neben dem Faltrevolver bzw. neben einer Tasche desselben.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Anbringung von insbesondere streifenförmigen Banderolen an (Zigaretten-) Packungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Verfahren durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
    • a) der Zuschnitt bzw. die Banderole wird zunächst mit einem Teilbereich an einer seitwärts gerichteten, freiliegenden Packungsfläche angebracht, insbesondere an einer Stirnfläche, derart, dass mindestens ein Schenkel über die Packungsfläche hinwegragt,
    • b) die Packung wird sodann während des (Weiter-) Transports quer zur Transportrichtung verschoben durch eine Führung hindurch bzw. an Anschlägen oder Haltestegen vorbei, derart, dass infolge der quer gerichteten Relativbewegung der Packungen der überstehende Schenkel durch die Führung bzw. die Anschläge oder Haltestege umgefaltet wird.
  • Erfindungsgemäß werden die Banderolen durch einen Banderolenförderer einem Banderolen-Magazin entnommen, während des Transports beleimt und mit der freien, beleimten Fläche an eine dem Banderolenförderer zugekehrte Packungsfläche, insbesondere Stirnfläche, angelegt, derart, dass vorzugsweise zwei Schenkel der Banderole seitwärts über die Packungsfläche hinwegragen. Die Packung wird dabei erfindungsgemäß durch einen endlosen Packungsförderer, insbesondere Gurtförderer, transportiert. Die mit der Banderole zu versehene Packungsfläche, insbesondere Stirnfläche, ist seitwärts gerichtet und liegt frei.
  • Nach Aufnahme der Banderole wird die Packung an einen zweiten Packungsförderer, nämlich Anschlussförderer übergeben. Dabei wird die Packung in eine Aufnahme mit Stegen bzw. Anschlägen des Anschlussförderers eingeführt. Bei dieser Übergabe werden die Schenkel der Banderole umgefaltet.
  • Eine andere Besonderheit der Erfindung betrifft die Handhabung von Packungen, insbesondere Zigarettenpackungen, die auf einem gemeinsamen Förderer aufeinanderfolgend zugeführt und auf zwei parallele Abförderer verteilt werden sollen. Erfindungsgemäß werden die Packungen in ein Umlenkorgan mit einem Unlenkförderer eingeführt, welches die Packungen abwechselnd längs einer kürzeren und einer längeren bogenförmigen Bewegungsbahn transportiert. Die Packungen gelangen so in dem Bereich der Mündungen des einen oder anderen Abförderers.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen der Vorrichtung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine Zigarettenpackung mit Banderole in perspektivischer Darstellung,
  • 2 Verpackungsvorrichtung mit anschließender Fördereinrichtung für Zigarettenpackungen in vereinfachter Draufsicht,
  • 3 eine Einzelheit III der 2 in vergrößertem Maßstab,
  • 4 eine im Maßstab nochmals vergrößerte Einzelheit IV der 3, ebenfalls in Draufsicht,
  • 5 ein Detail als Ausschnitt V in 4 mit vergrößertem Maßstab,
  • 6 eine Einzelheit, nämlich eine Ansicht gemäß Pfeil VI in 4 bei vergrößertem Maßstab,
  • 7 die Vorrichtung gemäß 3 in einer Ansicht des Pfeils VII in 3,
  • 8 eine Einzelheit einer Vorrichtung zum Verteilen von Packungen, nämlich ein Querschnitt in der Schnittebene XIII-XIII der 3.
  • In den Zeichnungen wird als Anwendungsbeispiel die Anbringung einer langgestreckten, streifenförmigen Banderole 10 an einer Zigarettenpackung 11 des Typs Klappschachtel bzw. Hinge Lid gezeigt. Die Zigarettenpackung 11 besteht in üblicherweise aus einem Schachtelteil 12 und einem Deckel 13. Diese sind im Bereich einer Packungsrückseite mittels quer gerichtetem Liniengelenk schwenkbar miteinander verbunden. In 1 ist eine Deckel-Frontseite 14, eine Schachtel-Frontseite 15, eine Deckel-Stirnseite 16 sowie Deckel-Seitenfläche 17 und Schachtel-Seitenfläche 18 sichtbar. Die Banderole 10 erstreckt sich mit einem Mittelteil 19 über die volle Länge der Deckel-Stirnseite 16 und mit zwei Schenkeln 20 im Bereich der beiden Deckel-Seitenflächen 17 und Schachtel-Seitenflächen 18. Die Banderole 10 ist demnach U-förmig um die Stirnseite und um angrenzende Packungsseiten gefaltet.
  • Die Packungen 11 werden im Bereich einer Banderolenstation 21 durch einen ersten Packungsförderer 22 und danach durch einen zweiten Packungsförderer, nämlich einen Anschlussförderer 23 transportiert. Beide Förderer bestehen aus Endlosgurten. An der freien Seite derselben sind mit Abstand voneinander angeordnete Aufnahmen für je eine Packung 11 angebracht. Bei dem Packungsförderer 22 bestehen die Aufnahmen bzw. Taschen aus jeweils zwei quer gerichteten Stegen 24, 25. Deren Abstand voneinander entspricht etwa der Breite einer Packung 11, sodass diese passend zwischen zwei Stegen 24, 25 Aufnahme findet. In Förderrichtung sind die Aufnahmen bzw. die Packungen 11 mit Abstand voneinander angeordnet. Die Relativstellung der Packungen 11 ist so gewählt, dass die Frontseite 15 oder die Rückseite der Packung 11 auf dem Fördertrum des Packungsförderers 22 aufliegt. Eine die Banderole 10 aufnehmende Packungsseite, hier die Deckel-Stirnseite 16, ist seitwärts gerichtet und liegt in einem Bereich außerhalb des Gurts des Packungsförderers 22 frei zur Zuführung der Banderole 10.
  • Die bis auf Banderole 10 und Außenumhüllung aus Folie fertiggestellten Zigarettenpackungen 11 werden der Banderolenstation 21 von einem Packer 26 kommend zugeführt. An einer Ausgangsseite des Packers 26 werden die Zigarettenpackungen 11 von einem Zwischenförderer 27 übernommen und in Dichtlage, also unmittelbar nebeneinanderliegend, transportiert. Die Packungen 11 sind mit einer Schmalseite dem Zwischenförderer 27 zugekehrt, also mit Seitenflächen 17, 18. Ein Übertragungsorgan, nämlich ein Wenderad 28, übernimmt die Packungen 11 vom Zwischenförderer 27 und übergibt sie an den Packungsförderer 22 unter Drehung um 90° und Schaffung eines Abstandes. Das Wenderad 28 besteht aus zwei nebeneinander liegenden Radscheiben mit übereinstimmender Kontur. An dem annähernd kreisförmigen Umfang des Wenderads 28 sind Mitnehmer 29 angeord net, die bei der Drehbewegung des Wenderads 28 eine Packung 11 erfassen, längs eines Viertelkreises transportieren und auf dem Packungsförderer 22 ablegen. Die Packungen 11 werden jeweils an einer Schmalseite erfasst, also an nach oben gerichteten Seitenflächen 17, 18. Benachbart zum Mitnehmer 29 ist am Umfangsbereich des Wenderads 28 eine Vertiefung gebildet mit ebener, im Rechten Winkel zum Mitnehmer 29 angeordneter Anlagefläche 30 für die Packung 11. Vier Mitnehmer 29 sind längs des Umfangs des Wenderads 28 angeordnet. Das Wenderad 28 ist zur Übergabe der Packungen 11 auf- und abbewegbar, und zwar durch Anordnung an einem Schwenkarm 31. Durch gesteuerte Auf- und Abbewegung des Wenderads 28 wird erreicht, dass die Mitnehmer 29 mit reduzierter Geschwindigkeit auf die ruhenden Packungen 11 treffen.
  • In der Banderolenstation 21 wird ein angemessener Vorrat an Banderolen 10 bereitgehalten. Diese sind in Behältern, nämlich Kassetten 32 angeordnet. Diese sind durch Querbewegung einer Entnahmeposition zuführbar, nämlich benachbart zu einem Banderolenförderer 33. In der Entnahmestation schließt ein Zwischenschacht 34 an die jeweils zu entleerende Kassette 32 an. Alternativ können die Banderolen 10 auch unmittelbar der Kassette 32 entnommen werden.
  • Die jeweils vorn bzw. frei liegende Banderole 10 wird durch Mitnehmer des Banderolenförderers 33 erfasst. Es handelt sich dabei um schwenkbar an einer rotierenden Tragscheibe angebrachte Segmente 35. Diese weisen eine ballige bzw. kreisförmige Anlagefläche 36 für eine Banderole 10 auf. Die Anlagefläche 36 entspricht hinsichtlich Länge und Breite vorzugsweise annähernd der Abmessung einer Banderole 10. Durch eine Abwälzbewegung wird die Banderole 10 aufgenommen und mittels Saugluft, nämlich über Saugbohrungen 37, an der Anlagefläche 36 gehalten. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Anlagefläche 36 aus mehreren, nämlich drei im Abstand voneinander geordneten Halterippen 38. An diesen liegt die Banderole 10 an. Zwischen den Halterippen 38 entstehen nutartige Vertiefungen 39. In diese tritt ein Organ ein zur Unterstützung der Übergabe der Banderole 10 von dem Segment 35 an die Packung 11. Es handelt sich dabei um Zungen 40, die in einer Ebene neben der Bewegungsbahn der Packungen 11 durch den Packungsförderer 22 (ortsfest) positioniert sind (4) und infolge der Relativbewegung die Banderole 10 von dem Umfang des Segments 35 abheben (6).
  • Der Banderolenförderer 33 transportiert die Banderolen 10 von den Kassetten 32 bzw. dem Zwischenschacht 34 längs einer kreisbogenförmigen Bewegungsbahn bis zur Übergabe an eine durch den Packungsförderer 22 transportierte Packung 11. Auf dem Transportweg, nämlich nach einer viertelkreisförmigen Transportstrecke, werden die Banderolen 10 während des Transports an der freiliegenden Außenseite mit Leim versehen, insbesondere mit Hot-Melt-Leim. Dieser wird durch ein feststehendes Leimaggregat 41 mit Leimdüse 42 berührungslos aufgrund der Relativbewegung auf die Banderole 10 übertragen.
  • Bei der anschließenden Übergabe der Banderole 10 an die Packung 11, nämlich an die Deckel-Stirnseite 16, führt das Segment 35 eine gesteuerte Schwenkbewegung aus, derart, dass die Banderole 10 in einer Abwälzbewegung von einem Rand zum anderen an die Packungsfläche angedrückt wird. Die Relativstellungen sind dabei so vorgegeben, dass die langgestreckte Banderole 10 unter Bildung von zwei seitlich überstehenden Schenkeln 20 an der Deckel-Stirnseite 16 anliegt.
  • Mit dieser (Zwischen-) Stellung der Banderole 10 wird die Packung 11 ein kurzes Stück durch den Packungsförderer 22 transportiert und sodann durch Querverschieben bei fortgesetzter Transportbewegung an den Anschlussförderer 23 übergeben. Bei der Querbewegung werden die Schenkel 20 der Banderole 10 umgefaltet und an die Seitenflächen der Packung 11 angelegt.
  • Der Anschlussförderer 23 ist ebenfalls ein endloser Gurtförderer, an dessen freier Seite Stege 43, 44 zur Bildung von Aufnahmen bzw. Taschen für je eine Packung 11 angeordnet sind. Diese Taschen sind in gleichen Abständen voneinander positioniert wie auf dem Packungsförderer 22. Der Gurt des Anschlussförderers 23 ist so bemessen, dass die Packungen 11 in voller Abmessung bzw. Länge auf dem Anschlussförderer 23 aufliegen. Zwei in Querrichtung mit Abstand voneinander angeordnete Stege 43, 44 bilden zusammen mit gegenüberliegenden gleichartigen Stegen 43, 44 die Tasche auf dem Anschlussförderer 23. Dem Packungsförderer 22 zugekehrte, längere Stege 43 bilden eine mundstückartige Öffnung mit gerundeter Einlaufkante 45 für die Packung 11. Durch Einschieben der Packung 11 in die Position zwischen den Stegen 43 wird die Banderole 10 U-förmig gefaltet (5).
  • Die Übergabe der Packungen 11 von einem Förderer zum anderen erfolgt durch einen mitlaufenden Querschieber. An einem schräg gerichteten Schiebergurt 46 sind Vorsprünge als Mitnehmer 47 angebracht. Die Abstände derselben voneinander sind so gewählt, dass je ein Mitnehmer 47 einer Packung 11 auf dem Packungsförderer 22 zugeordnet ist. Der oberhalb der Bewegungsbahn der Packungen 11 angeordnete Schiebergurt 46 erfasst eine Packung 11 jeweils an einer zur Banderole 10 gegenüberliegenden Seite, nämlich an einer Bodenfläche der Packung 11. Durch gemeinsame fortgesetzte Bewegung und durch die Schrägstellung des Schiebergurts 46 werden die Packungen 11 nacheinander aus den Taschen des Packungsförderers 22 aus – und in die Taschen des Anschlussförderers 23 eingeschoben. Die Taschen der beiden Förderer 22, 23 sind zu diesem Zweck exakt aufeinander ausgerichtet. In der Endstellung der Packungen 11 auf dem Anschlussförderer 23 befinden sich die gefalteten Schenkel 20 im Bereich der (beiden) Stege 44, sodass diese die Faltposition der Banderole 10 stabilisieren.
  • Die mit der Banderole 10 versehenen Packungen 11 können nun einer Weitbearbeitung zugeführt werden, insbesondere einer Verpackungsmaschine für die Anbringung einer äußeren Umhüllung aus Folie. Hierzu werden die Packungen 11 bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel durch eine besondere Fördervorrichtung transportiert, die eine selbsttätige, zuverlässige Verteilung von auf einem einzelnen Förderer ankommenden Packungen auf zwei (parallele) Abförderer 48, 49 bewirkt. Die auf einem Einzelförderer, nämlich Anschlussförderer 23, ankommenden Packungen 11 werden hinsichtlich der Förderrichtung umgelenkt, nämlich entlang einer kreisbogenförmigen Bewegungsbahn transportiert. Hierzu werden die Packungen 11 seitlich geführt, und zwar durch Seitenführungen 50, 51. Diese erstrecken sich von dem Zu- bzw. Anschlussförderer 23 entlang der kreisbogenförmigen Bewegungsbahn bis zu den beiden Abförderern 48, 49 und dienen bei diesen jeweils als Außenführung.
  • An der Eintrittsseite zur Umlenkbahn werden die Packungen 11 durch einen Einführungsförderer 52 erfasst, der oberhalb des Anschlussförderers 23 positioniert und als endloser Gurtförderer ausgebildet ist. Der Einführungsförderer 52 weist einzelne Stege als Mitnehmer 53 auf zum Erfassen jeweils einer ankommenden Packung 11. Die Packungen 11 gelangen in den Bereich eines Umlenkförderers 54. Dieser transportiert bzw. führt die Packungen 11 entlang der Umlenkstrecke. Die Packungen 11 sind dabei mit Stirnfläche und Bodenfläche den Seitenführungen 50, 51 zugekehrt. Der Umlenkförderer 54 transportiert die Packungen 11 alternativ entlang einer größeren oder kleineren Umlenkstrecke. Bei einer kürzeren Förderstrecke werden die Packungen 11 an den ersten Abförderer 48 und bei längerer Umlenkförderung an den zweiten Abförderer 49 übergeben. Die Abförderer 48, 49 weisen bei diesem Ausführungsbeispiel einen oberhalb der Packungen 11 angeordneten Endlosförderer, nämlich Gurtförderer 55, 56, auf jeweils mit stegartigen Mitnehmern 57, 58 zum Erfassen je einer Packung 11 und zur Förderung entlang der Abförderbahn 48 oder 49.
  • Der Umlenkförderer 54 besteht aus einer in horizontaler Ebene drehend bewegten Förderscheibe 59, an deren Oberseite längs des Umfangs Mitnehmer zum Erfassen je einer Packung 11 angeordnet sind, im vorliegenden Falle Saugorgane 60. Es handelt sich dabei um vorzugsweise elastische Organe, die an eine Unterdruckquelle angeschlossen sind und gesteuert, nämlich längs eines Teilbereichs der Umdrehung, an einer Oberseite mit Saugluft beaufschlagt sind. Die Saugorgane 60 liegen an einer nach unten weisenden großflächigen Packungsseite (Frontseite/Rückseite) an und erfassen bzw. führen die Packung 11 während der Bewegung im Bereich der Umlenkbahn.
  • Die Förderorgane in diesem Bereich sind so aufeinander abgestimmt und gesteuert, dass abwechselnd Packungen 11 dem einen und anderen Abförderer 48, 49 zugeführt werden. Die Saugluft der Saugorgane 60 wird abgeschaltet, sobald eine Packung 11 in dem Bereich des einen oder anderen Abförderers 48, 49 gefördert ist. In 3 wird die Saugluft abgeschaltet, wenn der Gurtförderer 55 eine Packung 11 im Bereich des Umlenkförderers 54 erfasst hat. Die Packung 11 wird sodann in geradliniger Richtung weitertransportiert und dabei von der Förderscheibe 59 wegbewegt. Die jeweils andere Packung 11 wird über eine weitere Strecke durch den Umlenkförderer 54 transportiert bis in die Nachbarschaft des Abförderers 49.
  • Die Übergabe der Packung 11 an diesen wird durch einen Hilfsförderer 61 unterstützt. Dieser besteht ebenfalls aus einer in horizontaler Ebene drehenden Mitnehmerscheibe 62, an deren Oberseite Mitnehmer, nämlich (ebenfalls) Sauger 63 für eine Packung 11 angeordnet sind. Die achsparallel, nebeneinander angeordneten Kreisförderer, nämlich die Förderscheibe 59 und die Mitnehmerscheibe 62, sind so aufeinander abgestimmt, dass nur jede zweite Packung 11 von einem Mitnehmer bzw. Sauger 63 des Hilfsförderers 61 erfasst und entlang einer fortgesetzten Umlenkbahn transportiert werden bis zum Eintrittsbereich in den Abförderer 49. Die Sauger 63 sind in entsprechenden Umfangsabständen angeordnet. Die Seitenführung 51 folgt der geschwungenen, S-förmigen Bewegungsbahn der für den Abförderer 49 bestimmten Packungen 11. Im Bereich des Umlenkförderers 54, also der Förderscheibe 59, der angrenzenden Mitnehmerscheibe 62 und im Bereich der Abförderer 48, 49 liegen die Packungen 11 mindestens mit einem Teilbereich auf feststehenden Unterführungen 67. Diese liegt im Bereich der Förderscheibe 59 in einer der oberen Ebene der Saugorgane 60 entsprechenden Förderebene. Die zusammenwirkenden und hinsichtlich der Bewegung aufeinander abgestimmten Förderscheiben 59 und Mitnehmerscheibe 62 weisen eine unterschiedliche Anzahl von Mitnehmern für Packungen auf, nämlich zum Einen acht Saugorgane 60 und zum Anderen vier Sauger 63.
  • Die beiden Abförderer 48, 49 bzw. deren Förderbahnen sind durch ein Zwischenelement voneinander getrennt, nämlich durch im Abstand voneinander angeordnete Innenführungen 64, 65. Diese schaffen zusammen mit den Seitenführungen 50, 51 eine begrenzte Bahn für den Weitertransport der Packungen 11 durch die Abförderer 48, 49. Vorzugsweise führen diese, wie in 2 gezeigt, zur (zweibahnigen) Verpackungsmaschine zum Anbringen der Außenumhüllung, nämlich einer Cello 66.
  • 10
    Banderole
    11
    Zigarettenpackung
    12
    Schachtelteil
    13
    Deckel
    14
    Deckel-Frontseite
    15
    Schachtel-Frontseite
    16
    Deckel-Stirnseite
    17
    Deckel-Seitenfläche
    18
    Schachtel-Seitenfläche
    19
    Mittelteil
    20
    Schenkel
    21
    Banderolenstation
    22
    Packungsförderer
    23
    Anschlussförderer
    24
    Steg
    25
    Steg
    26
    Packer
    27
    Zwischenförderer
    28
    Wenderad
    29
    Mitnehmer
    30
    Anlagefläche
    31
    Schwenkarm
    32
    Kassette
    33
    Banderolenförderer
    34
    Zwischenschacht
    35
    Segment
    36
    Anlagefläche
    37
    Saugbohrung
    38
    Halterippe
    39
    Vertiefung
    40
    Zunge
    41
    Leimaggregat
    42
    Leimdüse
    43
    Steg
    44
    Steg
    45
    Einlaufkante
    46
    Schiebergurt
    47
    Mitnehmer
    48
    Abförderer
    49
    Abförderer
    50
    Seitenführung
    51
    Seitenführung
    52
    Einführungsförderer
    53
    Mitnehmer
    54
    Umlenkförderer
    55
    Gurtförderer
    56
    Gurtförderer
    57
    Mitnehmer
    58
    Mitnehmer
    59
    Förderscheibe
    60
    Saugorgan
    61
    Hilfsförderer
    62
    Mitnehmerscheibe
    63
    Sauger
    64
    Innenführung
    65
    Innenführung
    66
    Cello
    67
    Unterführung

Claims (14)

  1. Verfahren zum Herstellen von (Zigaretten-) Packungen (11), an denen während insbesondere kontinuierlichen Transports wenigstens ein Zuschnitt, insbesondere eine (streifenförmige) Banderole (10) mit wenigstens einem umfaltbaren Schenkel (20) angebracht wird, wobei der Zuschnitt bzw. die Banderole (10) an wenigstens zwei quer zueinander gerichteten Packungsflächen befestigt wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) der Zuschnitt bzw. die Banderole (10) wird zunächst mit einem Teilbereich, insbesondere einem Mittelteil (19) an einer seitwärts gerichteten, freiliegenden Packungsfläche (16) angebracht, insbesondere an einer Stirnfläche (16), derart, dass mindestens ein Schenkel (20) über die Packungsfläche (16) hinwegragt, b) die Packung (11) wird sodann während des Transports quer zur Transportrichtung verschoben durch eine Führung hindurch bzw. an Anschlägen oder Haltestegen vorbei, derart, dass infolge der quer gerichteten Relativbewegung der Packung (11) der überstehende Schenkel (20) durch die Führung bzw. die Anschläge oder Haltestege umgefaltet wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt bzw. die Banderole (10) mit einer Leim aufweisenden Seite unter Abwälzbewegung während der Förderbewegung der Packungen (11) an die seitwärts gerichtete Packungsfläche (16) angelegt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die insbesondere mit einem Zuschnitt bzw. einer Banderole (10) versehenen Packungen (11) während des Transports auf mindestens zwei anschließende Abförderer (48, 49) verteilt werden, wobei im Bereich einer (kreisförmigen) Umlenkbahn der Packungen (11) diese abwechselnd der einen und anderen Abförderbahn (48, 49) zugeführt werden, und zwar durch Umlenkförderstrecken unterschiedlicher Länge.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt bzw. die Banderole (10) während des Transports der Packungen (11) durch einen ersten Endlosförderer an der Packung (11) angebracht und der bzw. die Schenkel (20) des Zuschnitts bzw. der Banderole (10) während der Übergabe der Packung (11) an einen zweiten Endlosförderer umgefaltet werden.
  5. Vorrichtung zum Herstellen von (Zigaretten-) Packungen (11) mit einem Etikett bzw. einer (streifenförmigen) Banderole (10), die mittels Leim an einer Packungsfläche (16) angebracht und mit mindestens einem umgefalteten Schenkel (20) an einer zweiten Packungsfläche anliegt, wobei der Zuschnitt bzw. die Banderole (10) während vorzugsweise kontinuierlichen Transports durch Packungsförderer an der ersten und zweiten Packungsfläche anbringbar ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: a) die Packungen (11) sind durch einen ersten Endlosförderer, nämlich Packungsförderer (22) und im Anschluss daran durch einen zweiten Endlosförderer, nämlich Anschlussförderer (23) transportierbar, b) mindestens der erste Endlosförderer weist Aufnahmen bzw. Taschen auf für je eine Packung (11), wobei die Taschen so bemessen und angeordnet sind, dass die Packungen (11) mit einer seitwärts gerichteten Packungsfläche zur Aufnahme des Zuschnitts bzw. der Banderole über die Tasche bzw. über den Endlosförderer hinwegragen, c) im Bewegungsbereich der Packungen (11) während des Transports durch den ersten Endlosförderer (22) ist ein Banderolenorgan angebracht zum Aufbringen von Banderolen (10) auf die seitwärts gerichtete Packungsfläche – Deckel-Stirnseite (16) – während des Transports, derart, dass mindestens ein Schenkel (20) der Banderole (10) über die Packungsfläche hinwegragt, d) während des Transports durch den ersten Endlosförderer (22) sind die mit der Banderole (10) versehenen Packungen (11) durch Querverschiebung an den parallel verlaufenden zweiten Endlosförderer (23) durch Querverschiebung übertragbar, e) durch Einschieben der Packungen (11) in Aufnahmen bzw. Taschen des zweiten Endlosförderers (23) ist der Schenkel (20) bzw. sind die Schenkel (20) umfaltbar.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Endlosförderer, nämlich Packungsförderer (22) und der zweite Endlosförderer, nämlich Anschlussförderer (23), als Gurtförderer ausgebildet sind mit aufrechten Stegen (24, 25) zur Bildung von Taschen des Packungsförderers (22) und mit jeweils zwei nebeneinander liegenden Stegen (43, 44) zur Bildung von Taschen des Anschlussförderers (23), wobei zwei randseitige Stege (43) des Anschlussförderers (23) beim Einführen der Packungen (11) als Faltorgane für die Schenkel (20) wirken.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderolen (10) durch einen Banderolenförderer (23) einem Vorrat, insbesondere einer Kassette (32) bzw. einem Zwischenschacht (34) entnehmbar und längs einer kreisförmigen Bewegungsbahn einer Packung (11) im Bereich des Packungsförderers (22) zuführbar sind, wobei der Banderolenförderer (33) mehrere, nämlich insbesondere vier schwenkbare Segmente (35) als Halteorgan für eine Banderole (10) an einer balligen bzw. kreisförmigen Anlagefläche (36) aufweist und die Banderolen (10) mittels Saugluft fixiert sind.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Banderolen während des Transports durch den Banderolenförderer (33) an einem vorzugsweise mittig angeordneten Leimaggregat (41) mit Leimdüse (42) vorbeibewegbar sind zur berührungslosen Übertragung von Leim auf die nach außen gekehrte, gewölbte Fläche der Banderole (10).
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Übergabe einer Banderole (10) an eine Packung (11) das schwenkbare Segment (35) des Banderolenförderers (33) relativ zur Drehbewegung des Banderolenförderers (33) in einer gesteuerten Abwälzbewegung (35) an der Packungsfläche (16) entlangbewegbar ist zur Übertragung der Banderole (10).
  10. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Packungen (11) eines gemeinsamen Förderers, insbesondere Anschlussförderers (23), durch ein Verteilungsorgan mit einem kreisförmigen Umlenkförderer (54) auf mindestens zwei anschließende Abförderer (48, 49) aufteilbar sind, wobei die Packungen (11) im Bereich des Umlenkförderers (54) längs einer teilkreisförmigen Bewegungsbahn unterschiedlicher Länge transportierbar sind, derart, dass Packungen (11) des ersten Abförderers (48) eine kürzere und Packungen (11) für den zweiten Abförderer (49) eine längere Umlenkförderstrecke zurücklegen.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkförderer (54) eine drehend angetriebene, sich in horizontaler Ebene erstreckende Förderscheibe (59) aufweist, insbesondere unterhalb der Bewegungsbahn der Packungen (11), wobei die Förderscheibe (59) längs des Umfangs Mitnehmer für je eine Packung (11) aufweist, insbesondere Saugorgane (60), die eine Packung (11) an einer der Förderscheibe (59) zugekehrten Packungsseite mittels Saugluft erfassen, längs einer kreisbogenförmigen Bahn mitnehmen und zur Übergabe an einen Abförderer (48, 49) durch Wegschalten der Saugluft freigeben.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Abförderer (48, 49) ein Endlosförderer mit Mitnehmern zugeordnet ist, insbesondere ein Gurtförderer (55, 56) jeweils mit Mitnehmern (57, 58) oberhalb der Bewegungsbahn der Packungen (11), wobei sich die Gurtförderer (55, 56) bis in dem Bereich des Umlenkförderers (54) bzw. der Förderscheibe (59) erstrecken, derart, dass Packungen (11) nach Freigabe durch die Förderscheibe (59) unmittelbar durch den zugeordneten Gurtförderer (55, 56) des einen oder anderen Abförderers (48, 49) erfassbar sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass benachbart zur Förderscheibe (59) des Umlenkförderers (54) ein Hilfsförderer (61) angeordnet ist, insbesondere für Packungen (11) des (zweiten) Abförderers (49), wobei der Hilfsförderer (61) vorzugsweise eine Mitnehmerscheibe (62) aufweist mit an der Oberseite angeordneten Saugern (63) zum Erfassen von Packungen (11) für den Abförderer (49).
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dem zweiten Abförderer (49) zuzuführenden Packungen (11) durch Zusammenwirken des Umlenkförderers (54) mit dem Hilfsförderer (61) eine geschwungene, S-förmige Bewegungsbahn ausführen, vorzugsweise entlang von seitlichen Führungen, nämlich Seitenführungen (51, 65).
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Inventor name: HäFKER, THOMAS, 27299 LANGWEDEL, DE

Inventor name: ROESLER, BURKARD, 27337 BLENDER, DE

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